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Verkehrschaos in der Beethovenstraße - Auswirkungen der Sperrung der Bockenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2025, OF 1253/2 Betreff: Verkehrschaos in der Beethovenstraße - Auswirkungen der Sperrung der Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. über den aktuellen Stand der Bauplanung im Bereich der Bockenheimer Landstraße zu informieren, insbesondere über den tatsächlichen Beginn der Arbeiten und den vorgesehenen Zeitplan bis zum Jahr 2029, 2. die derzeitige Verkehrsführung im Umfeld - insbesondere in der Beethovenstraße, Mendelssohnstraße und Schubertstraße - darzustellen, 3. kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Beethovenstraße und den angrenzenden Straßen zu prüfen und umzusetzen, 4. darzulegen, welche verkehrlichen Simulationen und Planungen im Vorfeld der Sperrung durchgeführt wurden, 5. zu erläutern, warum die Bauarbeiten über mehrere Jahre angesetzt sind, obwohl die Bockenheimer Landstraße auf weiten Strecken vollständig gesperrt ist, 6. darzustellen, welche Vorkehrungen für die Dauer der Bauarbeiten vorgesehen sind, um eine dauerhafte Überlastung der Beethovenstraße und der angrenzenden Wohnstraßen zu vermeiden. Begründung: Seit Beginn der Absperrungen im Zusammenhang mit den geplanten Bauarbeiten an der Bockenheimer Landstraße kommt es in der Beethovenstraße zu massiven Verkehrsproblemen. Insbesondere in den frühen Abendstunden zwischen etwa 17:00 und 19:30 Uhr staut sich der Verkehr regelmäßig bis in den Bereich der Messe. Einige Anwohnerinnen und Anwohner können in dieser Zeit ihre Grundstücksausfahrten nicht nutzen. Nach Beobachtungen der Anwohnerschaft weicht der fließende Verkehr derzeit über die Mendelssohnstraße und anschließend über die Schubertstraße in die Beethovenstraße aus. Die Zielrichtung ist überwiegend die Westendstraße; dort staut sich der Verkehr regelmäßig bis zur Ampel an der Senckenbergstraße zurück. Besonders ärgerlich ist, dass bislang keine Bautätigkeit auf der Bockenheimer Landstraße zu erkennen ist, obwohl die Absperrungen bereits bestehen. Dadurch werden Anwohnerinnen, Anwohner und der Durchgangsverkehr gleichermaßen belastet, ohne dass erkennbar Fortschritte erzielt werden. Darüber hinaus wird auch der Fuß- und Radverkehr in Mitleidenschaft gezogen, da die enge Fahrbahnführung und das hohe Verkehrsaufkommen die Sicherheit und Nutzbarkeit der Wege deutlich einschränken. Mit Blick auf den angekündigten Bauzeitraum bis 2029 ist unverständlich, warum die Arbeiten so lange dauern sollen, obwohl die Straße auf ganzer Länge gesperrt und somit grundsätzlich ungehindert bearbeitbar wäre. Aus der Bürgerschaft wird die Frage aufgeworfen, ob eine verkehrliche Simulation vor der Sperrung überhaupt erfolgt ist, und es besteht der Eindruck, dass die derzeitige Verkehrslenkung unzureichend vorbereitet wurde. Eine Überprüfung der Maßnahmen und eine transparente Information über den tatsächlichen Bauablauf sind daher dringend erforderlich. Situation in der Beethovenstrasse (Höhe Hausnummer 35) - Der Fotograf ist der Antragstellerin bekannt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: CDU
Weiter lesenVerbesserung der Rahmenbedingungen für den Polizeischutz des Jüdischen Gemeindezentrums in der Savignystraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2025, OF 1259/2 Betreff: Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Polizeischutz des Jüdischen Gemeindezentrums in der Savignystraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen, berichten und zeitnah umsetzen: Entwicklung von Massahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingen für den Polizeischutz des Jüdischen Gemeindezentrums an der Savignystrasse. Dieser wird gegenwärtig u.a. durch ein teilweise bis zu 12 Stunden fest parkendes Diesel-Polizeiauto gewährleistet. Dieses steht zumeist mit dauerhaft laufendem Motor, um den Beamten im Sommer Klimatisierung und im Winter Heizung zu ermöglichen. Verbesserungsmassnahmen könnten u.a. die Verwendung von Einsatzwagen mit Elektromotor und eine alternative Stromversorgung des Einsatzwagens über öffentliche Leitungen oder auch der Bau eines festen "Sicherheitshäuschen" analog zur Westend-Synagoge sein. In Rücksprache und Zusammenarbeit mit der Jüdischen Gemeinde lassen sich sicher noch weitere Massnahmen erarbeiten. Begründung: Beschwerden von Anwohnern über die Lärm- und Abgasemissionen, v.a.am Sonn- und Feiertagen. S. auch beiliegendes Foto. Es gibt bei Bedarf auch ein Video mit Ton. Bildquelle: Aufnahme eines Anwohners gegenüber Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: CDU
Weiter lesenUnordnung und Vermüllung im Bereich der Glas- und Altkleidercontainer in der Beethovenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2025, OF 1254/2 Betreff: Unordnung und Vermüllung im Bereich der Glas- und Altkleidercontainer in der Beethovenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, tätig zu werden und Maßnahmen zu ergreifen, um die unbefriedigenden Zustände rund um die Glas- und Altkleidercontainer in der Beethovenstraße nachhaltig zu verbessern. Begründung: Der Bereich um die dort aufgestellten Container befindet sich regelmäßig in einem ungepflegten und stark vermüllten Zustand. Immer wieder werden Müllsäcke, Möbelstücke und andere Gegenstände neben den Containern abgestellt. Dies beeinträchtigt das Straßenbild erheblich und führt häufig zu weiteren illegalen Ablagerungen. Der Magistrat soll prüfen und veranlassen, welche Schritte geeignet sind, um die Situation zu verbessern - zum Beispiel: - häufigere Leerung und Reinigung der Containerstandorte, - deutlichere Beschilderung mit Hinweisen zur richtigen Entsorgung, - gegebenenfalls Verlagerung oder Einfriedung der Container, - sowie verstärkte Kontrollen durch das Ordnungsamt. Ziel ist es, das Erscheinungsbild der Beethovenstraße zu verbessern und eine dauerhafte Sauberkeit im Umfeld der Container sicherzustellen. ... Situation in der Beethovenstrasse - Fotograf ist der Antragstellerin bekannt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: CDU
Weiter lesenKlimaaktionsplan für den Ortsbezirk 2 - zwei Nebelduschen im Ortsbezirk 2 auf dem Freimannplatz und dem Westendplatz als Pilotprojekt installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7400 entstanden aus Vorlage: OF 1204/2 vom 20.08.2025 Betreff: Klimaaktionsplan für den Ortsbezirk 2 - zwei Nebelduschen im Ortsbezirk 2 auf dem Freimannplatz und dem Westendplatz als Pilotprojekt installieren Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Freimannplatz und auf dem Westendplatz als Pilotprojekt sogenannte Nebelduschen zu installieren, um auf beiden Plätzen bei hohen Sommertemperaturen die Wärmebelastung für die Bevölkerung zu reduzieren. Die Nebelduschen können als mobile Objekte installiert werden. Begründung: In den letzten Jahren hat sich der Klimawandel verstärkt. So sind in Hitzeperioden Temperaturen von 30 Grad bis 35 Grad keine Seltenheit. Um die Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung zu reduzieren, sind Nebelduschen eine Möglichkeit, die Hitzebelastung für die Benutzer der Plätze zu verringern. Nebelduschen sind zur lokalen Hitzelinderung sehr geeignet und notwendig. Bei den beiden Plätzen handelt es sich um stark frequentierte Plätze. Insbesondere auf dem Westendplatz ist es sinnvoll, eine Nebeldusche neben dem Spielplatz zu installieren, um die spielenden Kinder zu entlasten. Da es sich um Pilotprojekte handelt, erscheint eine Installation von mobilen Anlagen angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Ikonische Matthäuskirche retten! Historische Bausubstanz erhalten! Planungsrecht anpassen! Neue Nutzungen entwickeln!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7382 entstanden aus Vorlage: OF 1197/2 vom 12.08.2025 Betreff: Ikonische Matthäuskirche retten! Historische Bausubstanz erhalten! Planungsrecht anpassen! Neue Nutzungen entwickeln! Vorgang: OM 7161/23 OBR 1 Der Ortsbeirat 2 schließt sich hiermit der Anregung OM 7161 des Ortsbeirats 1 an. Der Magistrat wird gebeten, 1. erneut auf den Evangelischen Regionalverband zuzugehen und eine Lösung zum Erhalt der historischen Matthäuskirche an der Friedrich-Ebert-Anlage zu suchen. Ggf. sollte auf andere Ergebnisse des Architektenwettbewerbs zurückgegriffen werden, die den Erhalt von Kirche und Kirchturm vorsahen; 2. den Erhalt des Gebäudes bauplanungsrechtlich neu festzuschreiben; 3. den (noch nicht abgeschlossenen) Kaufvertrag mit dem Immobilienunternehmen Becken hinsichtlich des Bereichs des Kirchenareals rückabzuwickeln und die Kirche möglichst so freizustellen, dass auch attraktiver Grünraum in diesem hochverdichteten messenahen Areal entsteht. Das Ziel muss sein, auf den Abbruch der erhaltenswerten Bausubstanz der Matthäuskirche zu verzichten und stattdessen zusammen mit dem Regionalverband neue, auch zivilgesellschaftliche Nutzungsmöglichkeiten zu erarbeiten (z. B. Kirche als "kühler Ort"). Für Umbau und Umnutzung von kirchlichen Gebäuden gibt es bundesweit hervorragende Beispiele. Begründung: Die Matthäuskirche ist nicht nur für die Menschen im Gallus, sondern auch im Westend ortsbildprägend - auch wenn sie aufgrund von Kriegszerstörung und Nachkriegs-Wiederaufbau leider nicht unter Denkmalschutz steht. Die Kirche an der Friedrich-Ebert-Anlage/Ecke Hohenstaufenstraße ist das einzige noch verbliebene historische Gebäude im Umfeld extremer Hochhausneubauten - neben dem Alten Polizeipräsidium, das unter Denkmalschutz steht und ebenfalls dringend vor dem Verfall zu schützen wäre. Die Matthäuskirche stellt derzeit durch Form und Farbe und insbesondere durch das goldene Kreuz einen wichtigen städtebaulichen Kontrast zu den glatten Neubaubürofassaden dar. Bei einem Abriss ginge auch für die Bewohnerschaft des Westends ein vertrautes Symbol der Nachkriegsmoderne verloren. Anlässlich einer großen Wohnungsbauveranstaltung im Jahr 2018, die in der Matthäuskirche stattfand, hatte sich aus diesem Grund nicht nur die Gemeinde, sondern auch der damalige Planungsdezernent Mike Josef für den Erhalt der Kirche ausgesprochen. Hinzu kommt, dass sich insbesondere ein kirchlicher Immobilienverband nicht mehr auf Abrisse und Neubauten fokussieren sollte, sondern aus Nachhaltigkeitsgründen den Erhalt und die Sanierung kirchlicher Bausubstanz priorisieren sollte. Der Ortsbeirat 1 weist zurecht auf den bei Abriss und Hochhausneubau zu befürchtenden zusätzlichen CO2-Ausstoß, auf extremen Baustellenverkehr inklusive Sondermülldeponierung, auf die extrem starke und klimaschädliche bauliche Verdichtung in Messenähe und die zusätzlichen Tiefgaragenparkplätze hin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7161
Klimaaktionsplan für Ortsbezirk 2 - einen Trinkbrunnen im Ortsbezirk 2 installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7383 entstanden aus Vorlage: OF 1205/2 vom 20.08.2025 Betreff: Klimaaktionsplan für Ortsbezirk 2 - einen Trinkbrunnen im Ortsbezirk 2 installieren Vorgang: OM 4505/23 OBR 2; ST 1918/24 Der Magistrat wird aufgefordert, die bereits in der Anregung OM 4505 vom Ortsbeirat 2 geforderten Trinkwasserbrunnen zu installieren. Es handelt sich um folgende Standorte: - auf dem künftigen Kulturcampus an Stellen, die nicht von künftigen Bauarbeiten betroffen sein werden (z. B. Nähe des Studierendenhauses/Offenes Haus der Kulturen); - Carlo-Schmid-Platz (Nähe Bockenheimer Depot); - Ecke westliche Leipziger Straße/Basaltstraße/Grempstraße (Tibet-Restaurant), evtl. einen alten Brunnen sanieren oder ersetzen; - Hessenplatz; - Spielplatz Eppsteiner Straße. Im Westend sollen ebenfalls Standorte berücksichtigt werden, z. B. Odina-Bott-Platz und Westendplatz. Begründung: In den letzten Jahren hat sich der Klimawandel verstärkt. So sind in Hitzeperioden Temperaturen von 30 Grad Celsius und mehr keine Seltenheit. Um die Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung zu verringern, sind Trinkbrunnen notwendig, um den Flüssigkeitsverlust auszugleichen. Die vorgeschlagenen Standorte zeichnen sich durch eine hohe Besucherdichte aus. An der Basaltstraße/Ecke Grempstraße soll ein alter Trinkbrunnen reaktiviert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4505 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1918
Gestaltung des neuen Mitscherlichplatzes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6910 entstanden aus Vorlage: OF 1117/2 vom 20.03.2025 Betreff: Gestaltung des neuen Mitscherlichplatzes Der Magistrat wird gebeten, 1. kurzfristig den neuen Mitscherlichplatz temporär so umzugestalten, dass er zumindest eine gewisse Aufenthaltsqualität besitzt. Hierzu werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen (siehe Abbildung in der Begründung): a) Am nördlichen Rand werden den Fußweg entlang der Bockenheimer Landstraße begleitend die sieben Informationsstelen zu Alexander und Margarethe Mitscherlich aufgestellt. Es dient zur Kenntnis, dass die Mitscherlich-Initiative diese neu anfertigen lassen und zur Verfügung stellen würde. b) Zwischen den drei großen Bäumen werden Sitzmöbel installiert. Vorgeschlagen werden die Sitzmöbel der Initiative Making Frankfurt, wie sie auch zeitweise den Carlo-Schmid-Platz sehr positiv aufgewertet und belebt haben. c) Entlang der Schwindstraße werden Pflanzkübel aufgestellt. d) Am südwestlichen Ausläufer des Platzes werden Fahrradbügel aufgestellt. Es dient zur Kenntnis, dass an dieser Stelle der Fußweg noch deutlich verbreitert ist und die Barrierefreiheit durch die Radbügel nicht eingeschränkt würde. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, wie viele Bügel sinnvoll aufgestellt werden können und sollten. e) Der Glas- und Altkleidercontainer auf der gegenüberliegenden Seite der Schwindstraße wird versetzt. Mögliche Ersatzstandorte könnten z. B. die nordwestliche Ecke der Kreuzung Schwindstraße/Beethovenstraße/Beethovenplatz oder der Bereich der Einmündung der Beethovenstraße auf die Bockenheimer Landstraße sein; 2. die unter Ziffer 1. genannten Maßnahmen bis September 2025 umzusetzen, damit dann die offizielle Einweihung des Platzes stattfinden kann; 3. mittelfristig eine ganzheitliche Umgestaltung des Platzes im Zuge des Umbaus der Bockenheimer Landstraße umzusetzen. Hierzu sind rechtzeitig Mittel für die Planung und den Umbau für den städtischen Haushalt anzumelden; 4. für die erste Planungsphase schlägt der Ortsbeirat ein moderiertes Planungsgespräch zwischen Mitgliedern des Ortsbeirates, der Mitscherlich-Initiative und Fachexperten (Psychoanalytiker, Landschaftsarchitekten, Städteplanern etc.) vor, um eine grundsätzliche Idee für die künftige Platzgestaltung und die dortige Erinnerung an die Mitscherlichs und ihr Werk zu entwickeln, die dann von den städtischen Ämtern weiterverfolgt und verwirklich werden kann. Begründung: Der Mitscherlichplatz hat einen neuen Ort gefunden. Dieser wird nicht, wie der alte Platz, der Unwirtlichkeit preisgegeben, weist aber noch keine Aufenthalts- und Verweilmöglichkeiten auf. Auch fehlt es noch an der Erinnerung an die Mitscherlichs und ihr Werk. In diesem Sinne sollte auch bei einer kurzfristigen temporären Umgestaltung an die Schaffung kommunikativer Anlässe gedacht werden. Hierzu eignen sich insbesondere ein Bücherschrank sowie entsprechend angeordnete Sitzgelegenheiten. (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main mit eigener Bearbeitung) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1347
Mehr Sicherheit im Straßenverkehr rund um das GoetheGymnasium
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6528 entstanden aus Vorlage: OF 1070/2 vom 31.01.2025 Betreff: Mehr Sicherheit im Straßenverkehr rund um das Goethe-Gymnasium 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob folgende Maßnahmen umgesetzt werden können: a) Entziehung der rechten Fahrspur der Friedrich-Ebert-Anlage im Bereich zwischen Erlenstraße und Einfahrt zum Lehrerparkplatz des Goethe-Gymnasiums (neben Hausnummer 24) für den motorisierten Individualverkehr (MIV); b) zukünftige Weiterführung auf dieser Fahrspur des Fahrradwegs (ebenfalls bis zur Einfahrt zum Lehrerparkplatz, danach wieder auf dem bisherigen Weg) und Sicherung mit Frankfurter Hüten; c) Freigabe der dritten Fahrspur ab der Hausnummer 24 für den MIV als Abbiegespur in die Rheinstraße; d) Einplanung eines neuen Standorts für die Nachtbushaltestelle, sollte diese bedingt durch diese Maßnahmen nicht mehr am jetzigen Ort betrieben werden können; e) Installierung von Fahrradbügeln auf dem bisherigen Radweg vor dem Schulgebäude auf voller Länge (zwischen den beiden Einfahrten) sowie ebenso, sofern dies sinnvoll erscheint und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird, im nachfolgenden Bereich bis zur Einmündung Erlenstraße; f) Anordnung vom Tempo 30 auf der Friedrich-Ebert-Anlage von der Einmündung Erlenstraße bis zur Kreuzung mit der Rheinstraße. 2. Sollten diese Maßnahmen umsetzbar sein, wird der Magistrat um die entsprechende Planung und Umsetzung gebeten. Begründung: Das Goethe-Gymnasium, eine Schule mit ca. 1250 Schülerinnen und Schülern und mit über 110 Lehrerinnen und Lehrern, liegt direkt an einer viel befahrenen Bundesstraße, die sich kurioserweise direkt vor der Schule noch um eine Fahrspur verbreitert. Dies führt nicht selten zu überhöhter Geschwindigkeit und riskanten Überholmanövern, um beispielsweise noch die Grünphase an der Ampel Rheinstraße zu erreichen. Die auf der gesamten Breite des Schulgebäudes aufzustellenden Fahrradbügel hätten noch einen zweiten Effekt: Nicht selten möchten Schulkinder noch eine einfahrende Straßenbahn an der Haltestelle "Hohenstaufenstraße" erreichen und rennen vor der Schule quer über die Friedrich-Ebert-Anlage. Dieses äußerst gefährliche Fehlverhalten kann durch die Bügel unterbunden werden. Abgesehen davon verfügt die Schule derzeit über 25 Fahrradbügel. Der Vorschlag der Schule, zusätzliche Radbügel auf den Wiesen links und rechts des Haupteingangs zu installieren, ist wegen des Denkmalschutzes nicht möglich und wurde von dieser Seite bereits mehrfach abgelehnt. Auch an anderen Stellen des Schulgeländes ist eine Installation weiterer Fahrradbügel aufgrund anderer Auflagen nicht möglich (z. B. zu geringe Hoffläche für die tatsächliche Schülerzahl, notwendige und vorgeschriebene Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen, Freihaltung von Flächen für den Evakuierungsfall). Unabhängig von den Maßnahmen, die zur erhöhten Sicherheit der Schülerinnen und Schüler im Verkehr beitragen, würden damit auch endlich mehr Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen. Tempo 30 vor einer Schule sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Die genannten Vorschläge wurden von der gesamten Schulgemeinde (Schulleitung, Lehrerschaft und Elternvertretung) an den Ortsbeirat herangetragen, und dieser hat sie nach einem gemeinsamen Ortstermin übernommen, da die aktuelle Situation so nicht mehr hinnehmbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1321 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gedenken an Oskar Schindler sichern - Gedenktafel erhalten und würdige Erinnerung schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6347 entstanden aus Vorlage: OF 1483/1 vom 10.12.2024 Betreff: Gedenken an Oskar Schindler sichern - Gedenktafel erhalten und würdige Erinnerung schaffen Der Ortsbeirat setzt sich für den Erhalt des Gebäudes und der Wohnungen Am Hauptbahnhof 4 ein. Dies vorangestellt, wird der Magistrat vorsorglich gebeten, 1. sicherzustellen, dass die Gedenktafel, die an Oskar Schindler und seine Verdienste während der Nazidiktatur erinnert, im Zuge eines möglichen Abbruchs des Gebäudes Am Hauptbahnhof 4 erhalten bleibt und an einem geeigneten Ort in oder an der Liegenschaft wieder angebracht wird; 2. g emeinsam mit der Eigentümerin der Liegenschaft Am Hauptbahnhof 4 Möglichkeiten zu prüfen, wie in würdiger und angemessener Weise an Oskar Schindler und seine Bedeutung im Zuge der Neuerrichtung eines Gebäudes erinnert werden kann. Begründung: Oskar Schindler, bekannt durch seine Rettung von über 1.000 jüdischen Menschen während des Holocaust, lebte ab 1957 bis zu seinem Tod 1974 in Frankfurt am Main und prägte mit seinem Engagement die Geschichte. Zunächst wohnte er in der Arndtstraße 46 und zog 1965 in die Straße Am Hauptbahnhof 4 gegenüber dem Frankfurter Hauptbahnhof. An diesem Wohnsitz wurde 1996 eine Gedenktafel angebracht, die an seine Verdienste während des Nationalsozialismus erinnert. Der Erhalt und die Wiederanbringung der Gedenktafel sind nicht nur ein Zeichen des Respekts, sondern auch ein wichtiges Signal für die Erinnerungskultur in Frankfurt. Das Gebäude Am Hauptbahnhof 4 ist ein authentischer Ort, der an Schindlers Leben erinnert. Eine würdige und sichtbare Erinnerung an diesem Standort trägt dazu bei, seine außergewöhnlichen Verdienste ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken und zukünftige Generationen zum Nachdenken und Lernen zu inspirieren. Frankfurt hat die Chance, ein starkes Zeichen für Geschichtsbewusstsein und Verantwortung zu setzen - diese sollte genutzt werden. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 644
Unterstützung des Westendplatz-Familienfestes des Jüdischen Familienzentrums im Westend und des dortigen wellcome-Standortes
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2024, OF 1026/2 Betreff: Unterstützung des Westendplatz-Familienfestes des Jüdischen Familienzentrums im Westend und des dortigen wellcome-Standortes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemäß des Haushaltsplanes 2025 (Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport, Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte) aus den 147.550,- Euro, die für die Allgemeine Förderung von Stadtteilkulturarbeit - Förderung von Projekten vorgesehen sind, das erstmals vom Jüdischen Familienzentrum im Westend und dem dortigen wellcome-Standort geplante "Familienfest am Westendplatz" mit einem Betrag in Höhe von 1.000,- Euro für diverse Sachkosten (koscheres Catering und ggf. Anmietung von Bierbänken/Tischen) sowie zusätzlich mit einem Betrag von 500,- Euro zweckgebunden für die Nutzung eines Geschirrmobils und von 370,- Euro zweckgebunden für eine umweltfreundliche mobile Komposttoilette zur Verfügung zu stellen. Falls Magistrat sich entschließt, das Westendplatz-Familienfest nicht oder nicht voll zu unterstützen, sollten die entsprechende Finanzierung aus dem Ortsbeiratsbudget erfolgen. Begründung: Das Jüdische Familienzentrum im Westend ist die erste Familienbildungsstätte dieser Art unter jüdischer Trägerschaft in Deutschland: Ein Meilenstein für jüdisches Leben und ganz viele offene Türen für alles rund um Familie, Eltern und Kinder. Angeboten werden Programme für Kinder und Eltern, offene Spielgruppen, Babytreff, Elterncafé und verschiedene Workshops, Themencafés und Special Events. Im Mai wurde vom Jüdischen Familienzentrum im Sozialrathaus Bockenheim gemeinsam mit der Staatssekretärin Dr. Sonja Optendrenk am 29. Mai 2024 ein neuer wellcome-Standorts in Frankfurt eröffnet. Seit dem können junge Familien im Frankfurter Westend das Angebot der Praktischen Hilfe nach der Geburt in Anspruch nehmen und werden über mehrere Monate alltagspraktisch durch Ehrenamtliche entlastet. Am 22. Oktober besuchte Diana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege in Hessen als Schirmherrin von wellcome das Jüdische Familienzentrum im Westend und überzeugte sich persönlich von der engagierten Arbeit der zumeist ehrenamtlichen Helfern und Helferinnen vor Ort. Sie lobte die Projekte als ein gelebtes Beispiel für bürgerschaftliches Engagement. Die Arbeit des Familienzentrums und des wellcome-Standortes leisten einen wichtigen Beitrag, die Unterstützung von Familien und Kindern als gesamtgesellschaftliche Aufgabe erkennbar zu machen, Ehrenamtliche in ihrer Arbeit zu unterstützen und Familien mit den Ehrenamtlichen passgenau zusammenzubringen. Das Jüdische Familienzentrum und der dortige wellcome-Standort stehen selbstverständlich nicht nur Menschen jüdischen Glaubens offen, sondern verstehen sich grundsätzlich als Anlaufstelle für Familien im Ortsbezirk sein. Der Gedanke der Öffnung für alle Familien im Ortsbezirk stand schon bei der wellcome-Einweihung im Sozialrathaus in Bockenheimim Vordergrund. Für den Sommer plant das Jüdische Familienzentrum ein Familienfest auf dem Westendplatz, das einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Miteinanders und zum Austausch der Bewohnerinnen und Bewohner und Familien im Ortsbezirk 2 leisten soll. Gerade in diesen politisch angespannten Zeiten, ist es absolut förderungswert, dass sich kontinuierlich Familien unterschiedlichen Glaubens und Kulturen begegnen, sich willkommen und getragen fühlen und ihre Kinder gesund und sicher aufwachsen. Das Familienfest auf dem Westendplatz stellt einen wichtigen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Frankfurt dar. Darüber hinaus wird das Familienfest auch ein gelungenes Beispiel ehrenamtlichen Einsatzes und Organisation darstellen und wird ein geeignetes Forum sein, Ehrenamt niederschwellig zu erleben, sich zu informieren und mitzumachen. Stadtteilkultur lebt vom Engagement der Ehrenamtlichen Bürger und Bürgerinnen vor Ort. Dem Jüdischen Familienzentrum und wellcome ist darüber hinaus eine möglichst nachhaltige Ausrichtung des Festes wichtig, die teilweise zu Mehrkosten führen wird: Für das koschere Catering ist ein Geschirrmobil mit Mehrweglösungen geplant, auch eine Mobile Toilette mit Kompostierung ist geplant. Diese Kosten sollten im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Sobald das Datum im Sommer 2025 feststeht, werden die Organisatoren dem Ortsbeirat eine detaillierte Kostenplanung vorstellen, die dann auf den konkreten Angeboten der potentiellen Dienstleister basiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Initiative OI 82 2024 Die Vorlage OF 1026/2 wird als Ortsbeiratsinitiative beschlossen. Der Antragstenor wird wie folgt geändert: "Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), gebeten, sich an den Kosten des erstmals vom Jüdischen Familienzentrum im Westend und dem dortigen wellcome-Standort geplanten Familienfestes am Westendplatz mit einem Betrag in Höhe von 1.000 Euro für diverse Sachkosten (koscheres Catering und ggf. Anmietung von Bierbänken/Tischen) sowie zusätzlich mit einem Betrag von 500 Euro zweckgebunden für die Nutzung eines Geschirrmobils und von 370 Euro zweckgebunden für eine umweltfreundliche mobile Komposttoilette zu beteiligen bzw. diese zu übernehmen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenKofinanzierung der Chanukkabeleuchtung 2024 auf dem Opernplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.10.2024, OF 1450/1 Betreff: Kofinanzierung der Chanukkabeleuchtung 2024 auf dem Opernplatz Zur Kofinanzierung der Chanukkabeleuchtung 2024/25* (25.12.2024 bis 02.01.2025) auf dem Opernplatz stellt der Ortsbeirat 1 dem Jüdischen Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e. V. aus seinem Budget Mittel in Höhe von € 1.500 zur Verfügung (analog zu den Vorjahren). Der Magistrat wird gebeten, die Zahlung direkt mit dem Verein abzuwickeln und das Weitere zu ver-anlassen. Begründung: Bereits seit über 20 Jahren lädt das Jüdische Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e. V. zum Chanukkafest alle Bürger zum öffentlichen Lichterzünden ein. Neben dem sehr prominenten Standort auf dem Opernplatz (Innenstadt I) stellt der Verein weitere Menora auf dem Westendplatz sowie an der Eisernen Hand (Nordend) auf. Die Kofinanzierung durch den Ortsbeirat 1 ist ein Beitrag des Gremiums, jüdisches Leben im Stadtteil sichtbarer zu machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 365 2024 Die Vorlage OF 1450/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Linke gegen FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenOrtsbeiratsinitiative zur Kofinanzierung der Chanukkabeleuchtung 2024 auf dem Westendplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 1001/2 Betreff: Ortsbeiratsinitiative zur Kofinanzierung der Chanukkabeleuchtung 2024 auf dem Westendplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur Kofinanzierung der Channukabeleuchtung 2024/25* (25.02.24 bis 02.01.25) auf dem Westend-platz stellt der Ortsbeirat 2 dem Jüdischen Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e. V. aus seinem Budget Mittel in Höhe von € 1.500 zur Verfügung (analog zu den Vorjahren). Der Magistrat wird gebeten, die Zahlung direkt mit dem Verein abzuwickeln und das Weitere zu ver-anlassen. Begründung: Bereits seit über 20 Jahren lädt das Jüdische Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e. V. zum Chanukkafest alle Bürger zum öffentlichen Lichterzünden ein. Neben dem sehr prominenten Standort auf dem Opernplatz (Innenstadt I) stellt der Verein weitere Menora auf dem Westendplatz sowie an der Eisernen Hand (Nordend) auf. Die Kofinanzierung durch den Ortsbeirat 2 ist ein Beitrag des Gremiums, Jüdisches Leben im Stadtteil sichtbarer zu machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1001/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 364 2024 Die Vorlage OF 1001/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenKofinanzierung eines öffentlichen Bücherschranks mit der Frankfurter Stiftung für deutschitalienische Studien (Italienstiftung)
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2024, OF 942/2 Betreff: Kofinanzierung eines öffentlichen Bücherschranks mit der Frankfurter Stiftung für deutsch-italienische Studien (Italienstiftung) Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur 50%igen Co-Finanzierung eines öffentlichen Bücherschranks mit der Frankfurter Stiftung für deutsch-italienische Studien - Italienstiftung stellt der OBR 2 aus seinem Budget einen Betrag i.H.v. bis zu 4.000,- EUR zur Verfügung. Zur Abstimmung des genauen Aufstellungsortes wird ein gemeinsamer Termin mit Vertreter*innen der Italienstiftung, des Magistrats und des OBR 2 vorgeschlagen. Der Magistrat wird gebeten, hierzu auf den Ortsvorsteher OBR 2 zuzukommen, der gerne die weitere Termin-Koordination übernimmt. Begründung: Anregung und Anfrage der Frankfurter Stiftung für deutsch-italienische Studien - Italienstiftung. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 332 2024 Die Vorlage OF 942/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im zweiten Absatz des Antragstenors nach dem Wort "Aufstellungsortes" der Wortlaut "in der Arndtstraße" eingefügt wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, CDU
Weiter lesenOffenlegung der Kosten für die Reinigung und Erneuerung der Poller als Begrenzung der Parkflächen im Straßenraum
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.05.2024, OF 933/2 Betreff: Offenlegung der Kosten für die Reinigung und Erneuerung der Poller als Begrenzung der Parkflächen im Straßenraum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Kosten für die regelmäßige Reinigung und Erneuerung der jüngst vermehrt bei der Errichtung fahrradfreundlicher Nebenstrassen vermehrt eingesetzen Pollern darzulegen. Folgende Fragen im Einzelnen: 1. Installationskosten eines Pollers 2. Gesamtkosten der Poller-Installation für die Umgestaltung des Kettenhofweges in eine fahrradfreundliche Nebenstrasse 3. Poller-Reinigungs-Kosten für 2023 im umgestalteten Kettenhofweg 4. Entwicklung von alternativen, kostengünstigeren und umweltfreundlicheren Masnahmen, die die Poller ersetzen könnten - wie z.B. nur die Strassenmarkierung, die ja auch klar Flächen abgrenzt. Begründung: Nachfragen und Beschwerden von Bürgern, die in ihrer Nachbarschaft die Poller als wenig sinnvolle und sehr teure, Vandalismus-anfällige Maßnahme betrachten. Weitere Details auf der folgenden Seite. Anwohner wiesen mit nachstehenden Fotos exemplarisch auf Poller (Nr. 14) mit extrem kurzer Lebensdauer vor der Reinigung an der Beethovenstraße Ecke Kettenhofweg hin, der entweder gereinigt oder ersetzt wurde und fragen nach den Kosten für die insgesamt 14 Poller. Auch fragten sich die Anwohner, ob nicht die einfache Markierung ausreiche - angesichts der knappen Haushaltslage der Stadt Frankfurt. Quelle: Fotos von Anwohnern Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 933/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenVerschleppte Sanierung der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.04.2024, OA 457 entstanden aus Vorlage: OF 900/2 vom 23.03.2024 Betreff: Verschleppte Sanierung der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode Vorgang: NR 582/23 CDU; B 297/23 Zwischenbescheid des Magistrats vom 26.09.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. über den derzeitigen Sanierungsstand ausführlich zu berichten und Maßnahmen zur Beschleunigung der Sanierung und Gestaltung einer tragfähigen Übergangslösung zu erarbeiten und zu prüfen. Ein konkreter Zeit- und Finanzplan sollte auf jeden Fall Teil der Berichterstattung sein; 2. durch die zuständige Dezernentin den Bericht dann zeitnah dem Ortsbeirat 2 in einer Sitzung zu präsentieren. Begründung: Im Januar 2023 hatte die CDU in der Vorlage NR 582 schon einmal nach dem Sanierungsstand gefragt. Die B 297 vom Juli 2023 gab eine Stellungnahme zur damaligen Sachstandslage ab. Inzwischen ist fast ein Jahr vergangen und mit der auch in der Vorlage B 297 als primäres Ziel angegebenen Sanierung des Bestandgebäudes ist noch nichts Konkretes passiert. Angeblich müsse noch ein abschließendes Gutachten mit Kostenvoranschlag erstellt werden. Die ursprünglich angedachte Errichtung einer temporären Pavillonanlage auf dem Hof der Hamburger Allee wurde in der Vorlage B 297 als nicht möglich kommentiert, nach neuesten Erkenntnissen sollen aber nun doch sechs Container für die Praxisarbeiten (Kosmetik- und Friseursalons) errichtet werden. Gleichzeitig sei der Bezug eines ehem. Bürogebäudes in der Beethovenstraße für die übrigen, sich derzeit in der Containeranlage befindlichen Fachbereiche geplant. Hier ist allerdings noch völlig unklar, wie und ob die Nutzung umgesetzt werden kann und ob überhaupt ein Mietvertrag besteht. Auch ist die aus Praxisräumen in der Hamburger Allee und Fachunterricht in der Beethovenstraße resultierende Trennung von Theorie- und Praxisvermittlung für die Schule schwer umsetzbar. Zudem soll wohl die marode Containeranlage im Länderweg spätestens bis zum Sommer geräumt werden. Es besteht hoher Informationsbedarf, da die Berufsschule übergangsweise weiterhin drei Standorte bespielen muss: eine marode Containeranlage im Länderweg, einen Standort in Höchst sowie den Hauptstandort an der Hamburger Allee, was für den Schulalltag mehr als herausfordernd ist. Auch nach einem Jahr ist es nicht gelungen, eine adäquate Übergangslösung zu schaffen, die den Unterricht an zwei Standorten ermöglicht. Auch wäre es wünschenswert, wenn die Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode angesichts der anstehenden Fusion mit der Gutenbergschule einen verbindlichen Zeitplan mit klaren Perspektiven hätte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.01.2023, NR 582 Bericht des Magistrats vom 14.07.2023, B 297 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 61 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 30.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 03.06.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 457 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, FDP und Volt gegen CDU und Linke (= Beratung) 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.07.2024, TO I, TOP 98 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 457 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Prüfung und Berichterstattung) 30. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 04.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 457 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 4932, 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.07.2024 § 5335, 30. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 04.11.2024 Aktenzeichen: 40-1
Ausweitung Bewohnerparken an der Beethovenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5276 entstanden aus Vorlage: OF 861/2 vom 25.02.2024 Betreff: Ausweitung Bewohnerparken an der Beethovenstraße Der Magistrat wird gebeten, - das Bewohnerparken auf die gesamte Beethovenstraße auszuweiten, v. a. in der Nähe der Konsulate; - die Zeiten für das Bewohnerparken auszuweiten und - die Kontrollfrequenz des Bewohnerparkens v. a. an den Wochentagen und am Samstag spürbar zu erhöhen. Begründung: Ab 2024 sind die Kosten des Bewohnerparkens auf 240 Euro gestiegen. Dennoch ist es für die Anwohner der Beethovenstraße sehr schwierig, einen freien Parkplatz zu finden. Seit die Konsulate auch Termine am Samstag vergeben, ist es noch nicht einmal am Wochenende möglich, problemlos zu parken. Viele Fremdparker belegen bis in den späten Nachmittag alle Parkplätze. Anwohner berichten ferner, dass die Stadtpolizei zudem keine Kontrollen der Falschparker durchführt. Gegenwärtig ist die komplette linke Seite der Straße (siehe Fotos mit den längsparkenden Autos) für alle da. Das bedeutet, dass dort häufig auch Autos von Bahnreisenden für Wochen abgestellt werden. Messebesucher parken dort oft tagelang und zahlreiche Aussteller stellen häufig Transporter und sogar Anhänger ab. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1299 Aktenzeichen: 66-3
Leerstände in Wohnsiedlungen der Deutschen Bundesbank hier: Rüsterstraße 8 bis 16 (Westend)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5130 entstanden aus Vorlage: OF 801/2 vom 16.11.2023 Betreff: Leerstände in Wohnsiedlungen der Deutschen Bundesbank hier: Rüsterstraße 8 bis 16 (Westend) Vorgang: OA 246/22 OBR 9; B 142/23; B 363/23 Der Magistrat wird gebeten, 1. trotz bislang noch immer fehlendem Rechtsinstrument eines Wohnraumschutzgesetzes (Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum), die Deutsche Bundesbank aufzufordern, in der Rüsterstraße, in der ca. zwei Drittel der Wohnungen seit mindestens drei Jahren leer stehen, ein befristetes Wohnen zuzulassen; 2. die Deutsche Bundesbank als öffentliche Wohnungseigentümerin dazu aufzufordern, auch nach einer Sanierung bezahlbare Mieten zu erhalten, um den Frankfurter Wohnungsmarkt nicht weiter zu belasten. Begründung: Die Deutsche Bundesbank, der in Frankfurt ca. 1.000 Betriebswohnungen im ganzen Stadtgebiet gehören, hat ihre Bestände seit Jahrzehnten nicht ausreichend instand gehalten - geschweige denn rechtzeitig, gezielt und sozial verträglich in notwendige Grundsanierungen investiert. Derzeit finden sich Leerstände u. a. in Eschersheim (Dornbusch), Ginnheim und im Westend (Guiollettstraße, Arndtstraße und Rüsterstraße). Die Deutsche Bundesbank hat, nachdem der Leerstand von ca. 100 Wohnungen am Dornbusch 2021 öffentlich wurde, ein Sanierungsprogramm beschlossen und budgetiert. Dieses wurde 2022 im Planungsausschuss der Stadt vorgestellt (entsprechend auch B 142). Die Sanierung im Westend, Rüsterstraße, wird jedoch noch lange auf sich warten lassen. Vor dem Hintergrund der Wohnungsnot in Frankfurt sollte seitens der Stadt Frankfurt darauf gedrungen werden, die leer stehenden Wohnungen mindestens zwischenzuvermieten. Wohnkomplex der Deutschen Bundesbank in der Rüsterstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.09.2022, OA 246 Bericht des Magistrats vom 24.03.2023, B 142 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 363 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 999 Aktenzeichen: 64-0
Auf der Kreuzung Savignystraße/Arndtstraße Fahrradbügel und zwei Lieferzonen einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5134 entstanden aus Vorlage: OF 818/2 vom 29.12.2023 Betreff: Auf der Kreuzung Savignystraße/Arndtstraße Fahrradbügel und zwei Lieferzonen einrichten Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Kreuzung Savignystraße und Arndtstraße im Fünf-Meter-Kreuzungsbereich Poller und ggf. Fahrradbügel zu installieren, um illegales Parken zu verhindern. Bei allen Maßnahmen ist darauf zu achten, dass eine barrierefreie Nutzung des öffentlichen Raums gewährleistet ist; 2. jeweils vor dem Fünf-Meter-Kreuzungsbereich eine fünfeinhalb Meter lange Parkfläche mit Fahrradbügeln zu bestücken. Begründung: Anwohnende der betreffenden Kreuzung klagen über einen Mangel an sicheren Fahrradabstellmöglichkeiten im Kreuzungsbereich Savignystraße/Arndtstraße. Da ein erhöhter Bedarf besteht, sollte hier auch die Möglichkeit genutzt werden, weitere Lieferzonen auszuweisen. Auf dem Foto wird ersichtlich, dass die Kreuzung im Fünf-Meter-Bereich sehr oft illegal beparkt wird, insbesondere vor dem Zebrastreifen in der Savignystraße. (Quelle: Geoportal Frankfurt) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1092 Aktenzeichen: 32-1
Beleuchtungskonzept vor jüdischen Einrichtungen im Ortsbezirk 2
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5129 entstanden aus Vorlage: OF 800/2 vom 20.11.2023 Betreff: Beleuchtungskonzept vor jüdischen Einrichtungen im Ortsbezirk 2 Der Magistrat wird gebeten, in den Bereichen vor 1. dem Ignatz Bubis-Gemeindezentrum, Savignystraße 66, 2. der jüdischen Grundschule, Westendstraße 45 bis 47 bzw. 3. dem Verwaltungsgebäude der Jüdischen Gemeinde, Westendstraße 43, die Beleuchtung in enger Abstimmung mit der Jüdischen Gemeinde Frankfurt zeitnah zu verbessern bzw. ein gemeinsames Beleuchtungskonzept zu erarbeiten. Begründung: Die Ausleuchtung vor den o. g. Liegenschaften ist unzureichend und gerade in der dunklen Jahreszeit sehr gefährlich. Die Gebäude werden zu unterschiedlichen Zeiten und durch unterschiedlichste Personengruppen stark frequentiert. Ein smartes Beleuchtungskonzept ist daher dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 29 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zusätzliche Standorte für Müllgaragen im Ortsbezirk 2
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4642 entstanden aus Vorlage: OF 770/2 vom 05.10.2023 Betreff: Zusätzliche Standorte für Müllgaragen im Ortsbezirk 2 Vorgang: B 352/23 Der Magistrat wird gebeten, Bezug nehmend auf den Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 352, die Standorte - Odina-Bott-Platz, - Westendplatz und - Spielplatz Elsa-Brandström-Platz von der Stabsstelle Sauberes Frankfurt dahin gehend überprüfen zu lassen, ob do rt weitere Müllgaragen aufgestellt werden können. Begründung: Der Ortsbeirat 2 hat in seiner letzten Sitzung am 18.09.2023 insgesamt zehn Standorten für Müllgaragen im Ortsbezirk zugestimmt. Eine Müllgarage wurde bereits auf dem Carlo-Schmid-Platz aufgestellt. Im Rahmen des verfügbaren Budgets ist die Finanzierung von bis zu 14 Müllgaragen möglich, sodass die o. g. Standorte nun auch berücksichtigt werden sollten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 352 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 43
Vorstellung Toilettenkonzept
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4645 entstanden aus Vorlage: OF 745/2 vom 25.09.2023 Betreff: Vorstellung Toilettenkonzept Vorgang: M 174/22 Der Magistrat wird gebeten, Baudezernentin Sylvia Weber bzw. eine Vertreterin/einen Vertreter des ABI (Amt für Bau und Immobilien) in eine der nächsten Sitzungen des Ortsbeirats 2 einzuladen, um das Toilettenkonzept ( M 174 ) vorzustellen und dieses mit dem Gremium und den Bürgerinnen und Bürgern zu besprechen. Hierbei ist darzulegen, inwieweit das Angebot öffentlicher Toiletten im Ortsbezirk ausgebaut werden kann. Dazu gehören auch die Errichtung von bewirtschafteten Kiosktoiletten, mobilen Toiletten sowie Vertragstoiletten in gastronomischen Einrichtungen. Als mögliche Standorte sollen in einem ersten Schritt: 1. das Kiosk an der Rollschuhbahn, Zeppelinalle/Ecke Franz-Rücker-Allee, 2. der Kurfürstenplatz (beide Bockenheim) sowie 3. der Odina-Bott-Platz und 4. der Westendplatz (beide Westend) geprüft werden. Weitere mögliche Standorte sind vom Ortsbeirat zu ergänzen, möglicherweise bietet sich auch eine Ortsbegehung an. Begründung: Der Ortsbezirk 2 ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Einzelne wichtige Bestandteile städtischer Infrastruktur sind jedoch nicht mitgewachsen. Dazu gehört auch das Angebot an öffentlich zugänglichen Toiletten. In der umfangreichen Vorlage M 174 vom 04.11.2022, "Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main", ist der Ortsbezirk 2 mit nur einem sehr unkonkreten Prüfauftrag auf der Leipziger Straße bedacht. Leider beruht die dem Ergebnisbericht zugrunde liegende Bedarfserhebung auf dem Jahr 2017. Die heute bestehenden tatsächlichen Bedarfe wurden daher nicht ausreichend berücksichtigt. Eine Ausweitung des öffentlich zugänglichen Toilettenraums ist für den Ortsbezirk 2 dringend notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 652 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-22
Ortsbeiratsinitiative zur Kofinanzierung der Channukabeleuchtung auf dem Westendplatz 2023
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2023, OF 710/2 Betreff: Ortsbeiratsinitiative zur Kofinanzierung der Channukabeleuchtung auf dem Westendplatz 2023 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Zur Co-Finanzierung der Channukabeleuchtung 2023 * (07.-15.12.23) auf dem Westendplatz (seit 2012, davor auf dem Grüneburgweg) stellt der Ortsbeirat 2 dem Jüdischen Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e.V. aus seinem Budget Mittel i.H.v. € 1.500 zur Verfügung. Die Gesamtkosten Im Jahr 2021 betrugen € 3.000. (Transport des Leuchters € 750, Lagerung des Leuchters € 1.500 sowie Leuchtfarben € 250) Der Magistrat wird gebeten, die Zahlung direkt mit dem Verein abzuwickeln. *Das Entzünden der Lichter ist zentraler Bestandteil des jüdischen Lichterfestes Chanukka (hebräisch: Einweihung). Das acht Tage dauernde Fest erinnert an die Weihe des neu errichteten Tempels in Jerusalem im Jahr 164 v.u.Z. Der Überlieferung nach war für die Wiedereinweihung des Tempels nur ein kleiner Krug mit reinem Öl vorhanden, das gerade für einen Tag reichte. Jedoch brannte der Leuchter im Tempel acht Tage bis neues reines Öl gewonnen war. Begründung: Bereits seit über 20 Jahren lädt das Jüdische Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e.V.zum Chanukkafest alle Bürger zum öffentlichen Lichterzünden ein. Neben dem sehr prominenten Standort auf dem Opernplatz stellt der Verein weitere Menora auf dem Westendplatz sowie an der Eisernen Hand (Nordend) auf. Die Co-Finanzierung durch den OBR 2 ist ein Beitrag des Gremiums, Jüdisches Leben im Stadtteil sichtbarer zu machen. Foto: Chabad Frankfurt Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO II, TOP 1 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 252 2023 Die Vorlage OF 710/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE.
Weiter lesenGrößere Mülleimer vor dem Bulgarischen Konsulat in der Rheinstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3718 entstanden aus Vorlage: OF 625/2 vom 06.03.2023 Betreff: Größere Mülleimer vor dem Bulgarischen Konsulat in der Rheinstraße Vorgang: EA 131/22 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, unter Hinweis auf den Etatantrag vom 21.03.2022, EA 131, vor dem Bulgarischen Konsulat ein bis zwei Müllgaragen anstelle oder zusätzlich zu den bisherigen Mülleimern anzubringen. Begründung: Es handelt sich um wiederholte Beschwerden von Anwohnern. Zu den unhaltbaren Zuständen am Bulgarischen Konsulat ist schon eine Fülle von Beschwerden und Anträgen verfasst worden. Aufgrund der komplexen Zuständigkeiten (Kommunikation mit dem Auswärtigen Amt etc.) ist mit einer zeitnahen Lösung des Problems nicht zu rechnen. Da die Wartezeiten für die Konsulatsbesucher sehr lang sind, sammelt sich auf der Straße viel Müll an, den diese mangels Mülleimer nicht entsorgen können. Müllgaragen können hier kurzfristig für Entlastung sorgen. Der Gehweg ist vor dem Konsulat breit genug, sodass problemlos Müllgaragen aufgestellt werden können. Bestehende kleine Mülleimer auf dem Gehsteig vor der Einfahrt zum Konsulat, die immer überquellen Eingangsbereich Konsulat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1344 Aktenzeichen: 79-4
Spielplatz Beethovenplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3719 entstanden aus Vorlage: OF 628/2 vom 26.02.2023 Betreff: Spielplatz Beethovenplatz Vorgang: OM 2686/22 OBR 2; ST 383/23 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und ggf. umzusetzen, im Rahmen der Umsetzung der Stellungnahme vom 06.02.2023, ST 383, zur Einrichtung eines Spielplatzes am Beethovenplatz die Einrichtung einer Sitzgruppe für Eltern mit Mülleimern, Fahrrad- und Kinderwagenabstellfläche oder Ä hnliches in den bereits abgesperrten Flächen rund um den Beethovenplatz anzulegen. Begründung: Wie aus den Bildern ersichtlich wird, sind direkt am Beethovenplatz durch Poller abgesperrte Flächen derzeit ungenutzt. Um die Spielfläche für Kinder möglichst groß ausgestalten zu können, könnten diese Flächen für oben genannte Infrastruktur genutzt werden. Fläche direkt angrenzend an den Beethovenplatz: Dort könnten Bänke, Mülleimer oder Fahrradabstellflächen für Spielplatzbesucher geschaffen werden. An der Kreuzung Beethovenstraße/Corneliusstraße/Beethovenplatz ist viel Platz, sodass ohne zusätzlichen Parkplatzverlust evtl. noch Flächen umgenutzt werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2686 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 383 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1393 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2360 Aktenzeichen: 67-2
Sammelbehälter für Sandspielzeug
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3558 entstanden aus Vorlage: OF 600/2 vom 26.01.2023 Betreff: Sammelbehälter für Sandspielzeug Der Magistrat wird gebeten, Sammelbehälter für Sandspielzeug an den Sandspielplätzen im Ortsbezirk 2 aufzustellen. Diese sollen dazu dienen, dass sowohl Kinder als auch Eltern "übrig gebliebenes" Sandspielzeug darin verstauen und wieder entnehmen können. Die Behälter sollten sowohl optisch ansprechend, wetterfest und einfach sowie sicher benutzbar sein (siehe Beispiele aus Dresden in den Abbildungen). Der Ortsbeirat sieht alle größeren Spielplätze hierfür als geeignet an, empfiehlt jedoch mit der Maßnahme bei folgenden Spielplätzen zu beginnen (aufgrund von Empfehlungen von Bürgerinnen und Bürger sowie Kinderbeauftragten): - Spielplätze im Grüneburgpark - Körnerwiese - Hessenplatz - Zeppelinallee - Westenplatz - Elsa-Brändström-Platz - Landgrafenstraße - Von-Bernus-Park - Kaufunfger Straße Begründung: Es handelt sich um eine Anregung von Bürgerinnen und Bürgern. Auf vielen Spielplätzen bleibt regelmäßig Sandspielzeug übrig. In anderen Städten gibt es hier schöne Kisten oder Körbe aus Drahtgeflecht, in welche das Spielzeug platziert werden kann. Dadurch können Kinder, die kein Sandspielzeug dabei haben, welches entnehmen. Abends kann das zurückgelassene Spielzeug aufgeräumt werden, wodurch die Kinder auch lernen, dass ein Sandkasten etwas Ordnung vertragen kann und man sein Spielzeug nicht achtlos wegwirft (Ressourcenschonung). Spielplatz Dresden, Florian-Geyer-Straße Sandkasten Waldpark Dresden-Blasewitz Spielplatz Dresden, Reisewitzer Straße Bildquelle: https://dresdenmutti.com/2019/09/08/spielplatze-in-dresden/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1031 Aktenzeichen: 67-2
Problem der Vermüllung und unzumutbare Parksituation vor dem bulgarischen Konsulat in der Rheinstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3423 entstanden aus Vorlage: OF 513/2 vom 24.10.2022 Betreff: Problem der Vermüllung und unzumutbare Parksituation vor dem bulgarischen Konsulat in der Rheinstraße Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass der öffentliche Bereich vor dem bulgarischen Konsulat in der Rheinstraße 29 (Kreuzungsbereich Rheinstraße/Ecke Beethovenstraße) angemessen und in kurzen Abständen gereinigt wird. Die hygienischen Zustände müssen angemessen sein, darüber hinaus ist eine ausreichende Anzahl von Sanitäranlagen zur Verfügung zu stellen. Mit dem bulgarischen Konsulat ist zeitnah an einer gemeinsamen, zufriedenstellenden Lösung zu arbeiten, wie der Besucherstrom durch das Konsulat künftig logistisch gesteuert werden soll. Weiterhin ist eine Lösung zu entwickeln, wie die derzeit angespannte Parksituation gelöst werden soll. Ortsbeirat und Anwohner sind engmaschig über das weitere Vorgehen zu informieren. Begründung: Es handelt sich um eine Beschwerde von Anwohnern. Vor dem bulgarischen Konsulat in der Rheinstraße 29 kommt es regelmäßig zu unzumutbaren Verunreinigungen. Neben überdurchschnittlich viel Müll auf den Bürgersteigen und fehlender sanitärer Anlagen für die Besucher, befinden sich auch Abfallhinterlassenschaften in angrenzen Büschen und Vorgärten. Mittlerweile wurde zwar ein zusätzlicher Mülleimer installiert, das reicht natürlich nicht aus. Zusätzlich zu den o. g. hygienischen Zuständen ist auch die aktuelle Parksituation unhaltbar. Das benachbarte Grundstück wird augenscheinlich und unter Duldung des Konsulats als illegaler Altautoplatz genutzt. Dem ist sofort Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 961
Begrünte Litfaßsäulen für Bockenheim und Westend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3431 entstanden aus Vorlage: OF 567/2 vom 01.01.2023 Betreff: Begrünte Litfaßsäulen für Bockenheim und Westend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen Umständen die Litfaßsäulen an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 mit Frankfurter Hauben versehen werden können: - Leipziger Straße/Am Weingarten - Voltastraße/Ecke Kuhwaldstraße - Adalbertstraße/Schloßstraße (Ecke Alvarium) - Bettinaplatz/Mendelssohnstraße - Zeppelinallee/Bockenheimer Landstraße Sollte die Prüfung positiv ausfallen, wird der Magistrat gebeten, die Begrünung der oben genannten Litfaßsäulen vorzunehmen. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über die Kosten der Ausstattung von Litfaßsäulen und Haltestellen mit Frankfurter Hauben zu informieren. Begründung: Durch die Frankfurter Haube (Dachbegrünung) werden Litfaßsäulen zu kleinen Biotopen und Klimaoasen mitten in der Stadt weiterentwickelt. Eine hitzeresistente und robuste Begrünung der ansonsten ungenutzten Dachfläche von Litfaßsäulen verbessert das Klima in versiegelten Gebieten, bietet Insekten und Bienen Raum und Nahrung und speichert Regenwasser. In einem Pilotprojekt hat die Stadt bislang sechs Litfaßsäulen in der Innenstadt mit einer Frankfurter Haube (Dachbegrünung) bestückt. Das Zwischenfazit fällt positiv aus, sodass einem Roll-out der Frankfurter Haube auch in Bockenheim und Westend nichts im Wege stehen sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1033 Antrag vom 16.05.2023, OF 670/2 Aktenzeichen: 79-0
Aufenthaltsqualität im Ortsbezirk 2 erhöhen: Mehr Müllgaragen für Bockenheim, Kuhwald, Westend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3097 entstanden aus Vorlage: OF 521/2 vom 07.11.2022 Betreff: Aufenthaltsqualität im Ortsbezirk 2 erhöhen: Mehr Müllgaragen für Bockenheim, Kuhwald, Westend Vorgang: EA 131/22 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, in einem ersten Schritt, an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 jeweils eine Müllgarage aufzustellen und dadurch zu einer Verbesserung der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum beizutragen, die Müllgaragen sind so zu platzieren, dass die Barrierefreiheit nicht eingeschränkt wird: 1. Odina-Bott-Platz, neben dem Eingang zur U-Bahn-Station; 2. Westendplatz, rückseitig zum Spielplatz; 3. Kurfürstenplatz, Umgebung Brunnen/Spielplatz; 4. Kirchplatz, Umfeld U-Bahn-Aufgang gegenüber Appelsgasse. Auf Anregung der FES werden Ortsbegehungen an weiteren vom Ortsbeirat benannten Örtlichkeiten stattfinden und im Anschluss weitere Standorte in einer gesonderten Anregung benannt. Begründung: Zur Finanzierung der Müllgaragen wurden auf Anregung des Ortsbeirats 2 im städtischen Haushalt 2022 zusätzlich 54.000 Euro eingestellt. Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Veraltete Abfallbehälter, die zu klein und oftmals nicht krähensicher sind, machen eine ordentliche Entsorgung unmöglich. Wilder Müll landet in der Umwelt, in den Parks und auf den Straßen und provoziert zahlreiche Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Es braucht deshalb zusätzliche Müllgaragen, die an müllbelasteten Flächen im Ortsbezirk Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 381
Mehr Verkehrssicherheit und Fahrradabstellplätze für das Westend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2946 entstanden aus Vorlage: OF 494/2 vom 25.09.2022 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit und Fahrradabstellplätze für das Westend Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen zu prüfen, ob Fahrradbügel installiert werden können, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen: 1. Altkönigstraße/Ecke Liebigstraße 27c/Sperrfläche 2. Beethovenstraße 34 3.Beethovenstraße 55/vor dem Zebrastreifen beidseitig 4. Böhmerstraße/Ecke Leerbachstraße 5. Elsheimerstraße/Ecke Leerbachstraße 6. Emil-Claar-Straße 15, 17 7. Eppsteiner Straße 18/Ecke Oberlindau 8. Eppsteiner Straße/Ecke Reuterweg/vor dem Zebrastreifen 9. Fellnerstraße 14, 15/nach dem Zebrastreifen 10. Fellnerstraße 3/Ecke Bockenheimer Anlage/freie Fläche 11. Feuerbachstraße 24/vor dem Zebrastreifen 12. Freiherr vom Stein Straße 19/22/Ecke Eppsteiner Straße 47 13. Friedrichstraße 22/Ecke Liebigstraße 35, 44/Sperrfläche 14. Gärtnerweg 29/statt Poller Fahrradbügel 15. Gärtnerweg/Ecke Im Trutz Frankfurt/Sperrfläche 16. Georg-Voigt-Straße 21/Ecke Emil-Sulzbach-Straße 22 17. Guiollettstraße 25 18. Kleine Wiesenau 3/Ecke Myliusstraße 20 19. Klüberstraße/Ecke Niedenau 20. Lessingstraße 2/Ecke Guiollettstraße 21. Liebigstraße/vor dem Zebrastreifen 22. Lindenstraße 19/Ecke Kettenhofweg 82 23. Lindenbachstraße 37/Absicherung Tiefgarageneinfahrt mit einem Fahrradbügel 24. Niedenau 78/Ecke Kettenhofweg 31 25. Savignystraße 71/Ecke Arndtstraße 7c 26. Staufenstraße 41/Liebigstraße 11 27. Telemannstraße 9/Ecke Kronberger Straße 5, 7 28. Ulmenstraße/Ecke Guiollettstraße 29. Westendstraße/Ecke Arndtstraße 30. Wöhlerstraße 15/Ecke Staufenstraße 35 Bei positiver Prüfung bittet der Ortsbeirat um baldmögliche Umsetzung. Begründung: Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit vom Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der frei zu haltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Fahrräder bieten. Der Magistrat wird gebeten, beim Prüfen der Aufstellungsorte und der Montage darauf zu achten, dass insbesondere zu Fuß Gehende mit besonderem Bedarf die Kreuzungsbereiche weiterhin passieren können. Der Ortsbeirat bedankt sich für das bürgerschaftliche Engagement, dass die umfassende Liste an möglichen Standorten erstellt hat und parallel bereits in den Ortsbezirken 3 und 5 zur Verbesserung der allgemeinen Verkehrssituation beigetragen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 330 Beratung im Ortsbeirat: 2
Zukunft des ehemaligen türkischen Generalkonsulats?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2936 entstanden aus Vorlage: OF 471/2 vom 20.09.2022 Betreff: Zukunft des ehemaligen türkischen Generalkonsulats? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Eigentumsverhältnisse bezüglich des Gebäudes des ehemaligen türkischen Generalkonsulats in der Zeppelinallee 17 bis 19 in Frankfurt- Bockenheim sind; 2. in welchem Umfang das denkmalgeschützte Gebäude sanierungsbedürftig ist; 3. ob seitens der Stadt bereits Maßnahmen ergriffen worden sind, um den Leerstand zu beenden; 4. welche Pläne bekannt sind, das Gebäude einer neuen Nutzung zuzuführen; 5. ob eventuell eine öffentliche Nutzung (Miete oder Erwerb) in Erwägung gezogen werden kann. Begründung: Das türkische Generalkonsulat ist schon vor einigen Jahren in die Kennedyallee umgezogen. Das Gebäude an der Zeppelinallee in sehr guter und zentraler Lage steht seitdem leer. Nach Auskunft der Ämter befindet sich die Liegenschaft im privaten Eigentum. Die Liegenschaft ist als Kulturdenkmal eingetragen, was den Eindruck der Mitglieder des Ortsbeirates, dass es sich hier um ein unbedingt erhaltenswertes Gebäude handelt, bestärkt. Es bestehen seitens der Mitglieder des Ortsbeirates Bedenken, dass mit dem Gebäude spekuliert wird und der Sanierungsaufwand irgendwann sehr hoch sein wird und bei drohendem Zerfall baupolizeiliche Maßnahmen zu ergreifen sein werden. Als eine der repräsentativen Liegenschaften an der Zeppelinallee sollte es unbedingt erhalten und genutzt werden. Gerüchten der Nachbarschaft zufolge seien bereits Waschbären in dem Gebäude gesichtet worden. Das eindrucksvolle Gebäude, das sich in das Ensemble an der Zeppelinallee einfügt, sollte nicht das Schicksal etwa des ehemaligen Polizeipräsidiums an der Friedrich-Ebert-Anlage ereilen, das inzwischen einen derart hohen Sanierungsrückstand aufweist, dass es erheblich an Wert verloren hat und nur mit großer Mühe im Kern erhalten werden kann. Ein weiteres Beispiel im näheren Umkreis des hier gegenständlichen Gebäudes ist die ehemalige Druckerei "Dondorf" am nördlichen Campus Bockenheim, die wegen erheblichen Sanierungsrückstaus voraussichtlich abgerissen werden muss. Gebäude an der Zeppelinallee 17 bis 19 Schäden am Gebäude Sicherung am Balkon Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 617 Antrag vom 21.05.2023, OF 682/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Umwidmung der Arndtstraße im Westend
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2022, OF 409/2 Betreff: Umwidmung der Arndtstraße im Westend Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Arndtstraße (nach Ernst Moritz Arndt, 1769-1860) in Arndtstraße (nach Ilse Arndt, 1913-2003) umzubennen, bzw. umzuwidmen. Die entsprechenden Zusätze der Straßenschilder sind auszutauschen, bzw. neu zu ergänzen. Der Ortsbeirat 2 ist in die Gestaltung mit einzubeziehen. Begründung: Die Umwidmung des Straßennamens ist ein Beitrag des OBR 2, sich gegen Nationalismus und Antisemitismus zu positionieren. Derzeit ist die Straße nach Ernst Moritz Arndt, einem Schriftsteller und Lyriker mit stark nationalistischer, antifranzösischer und somit antieuropäischer und teilweise antesemitischer Prägung benannt. Diese Haltung passt nicht zu Frankfurt. Ilse Arndt, geb. Löwenberg, in erster Ehe Nußbaum war eine jüd. Zeitzeugin der Judenverfolgung im Nationalsozialismus. Sie überlebte unter anderem die Deportation in das Konzentrationslager Auschwitz, wo sie im Rahmen der nationalsozialistischen "Menschenversuche" von dem KZ-Arzt Carl Clauberg zwangssterilisiert wurde, einen Todesmarsch sowie die Inhaftierung in den Konzentrationslagern Ravensbrück und Neustadt-Glewe. Ihr späterer Zeitzeugenbericht wurde in der israelischen Gedenkstätte Yad Vashem als Geschichtsquelle archiviert. Aufgrund ihrer Biografie wäre eine Ehrung von Ilse Arndt im Rahmen der Erinnerungskultur mehr als angemessen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 409/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen 2 GRÜNE, SPD und LINKE. (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenKofinanzierung der Channukabeleuchtung auf dem Westendplatz 2022
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2022, OF 369/2 Betreff: Kofinanzierung der Channukabeleuchtung auf dem Westendplatz 2022 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Zur Co-Finanzierung der Channukabeleuchtung 2022 * (18.-26.12.22) auf dem Westendplatz (seit 2012, davor auf dem Grüneburgweg) stellt der Ortsbeirat 2 dem Jüdischen Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e.V. aus seinem Budget Mittel i.H.v. € 1.500 zur Verfügung. Die Gesamtkosten Im Jahr 2021 betrugen € 3.000. (Transport des Leuchters € 750, Lagerung des Leuchters € 1.500 sowie Leuchtfarben € 250) Der Magistrat wird gebeten, die Zahlung direkt mit dem Verein abzuwickeln. Begründung: Bereits seit über 20 Jahren lädt das Jüdische Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e.V.zum Chanukkafest alle Bürger zum öffentlichen Lichterzünden ein. Neben dem sehr prominenten Standort auf dem Opernplatz stellt der Verein weitere Menora auf dem Westendplatz sowie an der Eisrenen Hand (Nordend) auf. Die Co-Finanzierung durch den OBR 2 ist ein Beitrag des Gremiums, Jüdisches Leben im Stadtteil sichtbarer zu machen. *Das Entzünden der Lichter ist zentraler Bestandteil des jüdischen Lichterfestes Chanukka (hebräisch: Einweihung). Das acht Tage dauernde Fest erinnert an die Weihe des neu errichteten Tempels in Jerusalem im Jahr 164 v.u.Z. Der Überlieferung nach war für die Wiedereinweihung des Tempels nur ein kleiner Krug mit reinem Öl vorhanden, das gerade für einen Tag reichte. Jedoch brannte der Leuchter im Tempel acht Tage bis neues reines Öl gewonnen war. Foto: Chabad Frankfurt Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 129 2022 Die Vorlage OF 369/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenBeethoven-SPIEL-Platz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2086 entstanden aus Vorlage: OF 347/2 vom 08.04.2022 Betreff: Beethoven-SPIEL-Platz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob es möglich ist, auf dem Beethovenplatz einen Kinderspielplatz zu errichten. Der Ortsbeirat präferiert hierfür die Fläche rechts vor dem Kirchengebäude aus Richtung Schubertstraße kommend; 2. ob andere Bereiche der Grünfläche geeignet sind, falls der unter Ziffer 1. genannte Bereich dies nicht sein sollte; 3. mit welchen Kosten für eine solche Maßnahme zu rechnen wäre, legt man eine Ausstattung etwa wie auf dem Spielplatz Westendplatz zugrunde; 4. ob es möglich ist, die Spielgeräte, die sich auf dem Pausenhof der Auslagerungsfläche in der Ginnheimer Landstraße befinden, für einen möglichen Spielplatz Beethovenplatz zu nutzen, da die Franckeschule zwischenzeitlich zurückgezogen ist und die Geräte für die Schülerinnen und Schüler der Johanna-Tesch-Schule nicht altersgerecht sind. Der Ortsbeirat kann sich vorstellen, einen finanziellen Beitrag aus seinem kargen Budget zu leisten, und wird darüber diskutieren, sobald eine Kostenschätzung vorliegt. Begründung: Es handelt sich hierbei um eine Anregung von Anwohnenden mit Kindern. Im näheren Umfeld befindet sich kein weiterer Spielplatz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.05.2022, OF 373/2 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1803 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 383 Antrag vom 23.04.2023, OF 643/2 Etatanregung vom 08.05.2023, EA 189 Aktenzeichen: 67-2
Goethe-Gymnasium - Nutzung der Räumlichkeiten Beethovenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1402 entstanden aus Vorlage: OF 240/2 vom 07.12.2021 Betreff: Goethe-Gymnasium - Nutzung der Räumlichkeiten Beethovenstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. eine zeitnahe Nutzung aller angemieteten Räumlichkeiten im Objekt Beethovenstraße durch das Goethe-Gymnasium sicherzustellen; 2. zu prüfen und zu berichten, bis wann dies erfolgen kann. Begründung: Hinweis des Schulelternbeirats des Goethe-Gymnasiums, dass in dem bereits angemieteten Auslagerungsstandort ein Stockwerk nicht genutzt wird, obwohl die Schule einen entsprechenden Bedarf an Räumlichkeiten hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 189 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-33
Verbesserung der Straßenbeleuchtung im südlichen Westend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1403 entstanden aus Vorlage: OF 241/2 vom 12.12.2021 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung im südlichen Westend Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung im südlichen Westend für den Bereich, der zwischen Senckenberganlage, Bockenheimer Landstraße, Mainzer Landstraße und Friedrich-Ebert- Anlage liegt, zu verbessern. Es gilt, für folgende Straßenabschnitte eine nachhaltige Lösung zu finden: Straßen mit mangelnder oder defekter Beleuchtung: - Kettenhofweg im Teil zwischen Mendelssohnstraße und Arndtstraße - Savignystraße zwischen Arndtstraße und Rheinstraße Straßen mit einseitiger und dürftiger Beleuchtung: - Lindenstraße ab Bockenheimer Landstraße bis Westendstraße - Bettinastraße - Westendstraße zwischen Senckenberganlage und Mendelssohnstraße - Beethovenstraße zwischen Kreisel Mendelssohnstraße und Friedrich-Ebert-Anlage Dabei sollen folgende Punkte beachtet werden: 1. Zügiger Ersatz der defekten, bestehenden Leuchtmittel; 2. Prüfung der Lichtstärke der bestehenden Leuchtmittel - entsprechen diese den Anforderungen der EU-konformen DIN EN 13201?; 3. Ggf. Ersatz der bisherigen Leuchtmittel durch energiesparende Leuchtmittel mit höherer Leuchtkraft; 4. Ggf. Aufbau zusätzlicher Straßenlaternen, um zweiseitige Beleuchtung zu ermöglichen. Begründung: Klagen von diversen Anwohnern: Das Durchlaufen nach Einbruch der Dunkelheit macht ein extrem unangenehmes Gefühl. LED-Leuchten bilden häufig ein dunkleres Lichtbild als herkömmliche Leuchten. Daher schlägt der Ortsbeirat vor, auf LED-Leuchten mit höherer Leuchtkraft zu setzen und ggf. zusätzliche Straßenlaternen beidseitig anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 940 Aktenzeichen: 91 52
Kontaktschleife an Ampel an Kreuzung Erlenstraße/FriedrichEbertAnlage besser kenntlich machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1408 entstanden aus Vorlage: OF 233/2 vom 22.12.2021 Betreff: Kontaktschleife an Ampel an Kreuzung Erlenstraße/Friedrich-Ebert-Anlage besser kenntlich machen Der Magistrat wird gebeten, die Kontaktschleife vor der Ampelanlage an der Kreuzung Erlenstraße/Friedrich-Ebert-Anlage auf der Erlenstraße, welche die dortige Ampelschaltung in Gang setzt, besser kenntlich zu machen und ein Verkehrsschild anzubringen, welches auf die Kontaktschleife hinweist. Begründung: Beschwerden von Anwohnern und Verkehrsteilnehmern. Die Ampelanlage an der Kreuzung Erlenstraße/Friedrich-Ebert-Anlage wird insbesondere über die dortige Kontaktschleife auf der Erlenstraße gesteuert, siehe unten stehende Fotos. Diese hat der motorisierte Verkehr zu überfahren, damit sie reagiert und die Ampelschaltung in Gang setzt. Immer wieder überfahren Autofahrer diese Kontaktschleife nicht, was zu langen Wartezeiten an der Ampel führen kann. Der Magistrat wird gebeten, die Kontaktschleife besser auf der Straße zu kennzeichnen und zusätzlich ein Verkehrsschild, das auf die Kontaktschleife hinweist, anzubringen. Durch eine schnellere Ampelschaltung reduzieren sich die durch Verkehrsemissionen und Wartezeiten entstehenden Belastungen von Anwohnern und Verkehrsteilnehmern und es trägt zu gesünderen Lebensbedingungen und mehr Klimaschutz bei. Kontaktschleife an der Kreuzung Erlenstraße/Friedrich-Ebert-Anlage: Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 941 Aktenzeichen: 66 7
Zusätzliches Spiel- und Sportgerät für ältere Kinder am Westendplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1414 entstanden aus Vorlage: OF 244/2 vom 12.12.2021 Betreff: Zusätzliches Spiel- und Sportgerät für ältere Kinder am Westendplatz Der Magistrat wird gebeten, am Westendplatz ein zusätzliches Spiel- und Sportgerät für Kinder der Altersgruppe sechs bis 15 Jahre zu installieren. Denkbar wären: - Einrichtung eines kleinen Bolzplatzes mit Toren und/oder Basketballkorb; - Aufstellen von Kletter- oder Hangelgeräten; - Installation einer Tischtennisplatte. Begründung: Anregung von Anwohnern: Der bestehende Spielplatz am Westendplatz ist leider nur für die Kleinsten angelegt. Räumlich gäbe es genügend Platz, auch für ältere Kinder einen attraktiven Aufenthaltsbereich im Grünen herzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 863 Aktenzeichen: 67 2
Ein Radweg für die Hamburger Allee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1398 entstanden aus Vorlage: OF 231/2 vom 28.11.2021 Betreff: Ein Radweg für die Hamburger Allee Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Vorschläge zu prüfen und sie - sofern er sie für umsetzbar erachtet - umzusetzen: 1. Auf der linken Spur der Hamburger Allee (stadtauswärts), auf dem Abschnitt zwischen Friedrich-Ebert-Anlage und Schloßstraße, einen breiten, durchgängig rot eingefärbten und baulich getrennten Radweg errichten (siehe unten stehendes Schema). Die bauliche Trennung ist auf Höhe der Emil-Sulzbach-Straße für einen kurzen Abschnitt aufzuheben. 2. An der Ampel auf der Hamburger Allee, an der Kreuzung mit der Schloßstraße, eine breite durchgängig eingefärbte Aufstellfläche für Radfahrende über beide Fahrspuren abmarkieren, damit Radfahrende an dieser Kreuzung auch gefahrlos rechts abbiegen können (siehe unten stehendes Schema). 3. Dem Pkw-Verkehr auf der verbleibenden Fahrspur an der Kreuzung sowohl das Rechtsabbiegen in die Schloßstraße als auch das Geradeausfahren in den hinteren Abschnitt der Hamburger Allee ermöglichen. 4. Dafür sorgen, dass von der Senckenberganlage kommende Radfahrende sicher rechts in die Hamburger Allee einbiegen können. Begründung: Ziffern 1. bis 3.: Auf dem beschriebenen Abschnitt der Hamburger Allee besteht bislang keine Radinfrastruktur. Es bestehen jedoch zwei Fahrspuren für Pkw sowie Pkw-Stellplätze neben der rechten Fahrspur. Die linke Fahrspur wird von Pkw (nach Eindruck des Ortsbeirats) kaum genutzt, da sie lediglich geradeaus in das Wohngebiet am hinteren Ende der Hamburger Allee führt. Auch die rechte Fahrspur wird von Pkw (nach Eindruck des Ortsbeirats) nicht viel genutzt, sodass eine Fahrspur an dieser Stelle ausreichend erscheint. Dadurch, dass die rechte Fahrspur befahrbar bleibt, können die neben der rechten Fahrspur liegenden Pkw-Stellplätze weiterhin problemlos angesteuert werden. Neben der linken Fahrspur gibt es ohnehin keine Pkw-Stellplätze. Ziffer 4.: Die aktuelle Situation für Radfahrende, welche von der Senckenberganlage kommend rechts in die Hamburger Allee einbiegen wollen, ist gefährlich: Der Pkw-Verkehr fährt an dieser Stelle mit hoher Geschwindigkeit. Auch ältere Rad fahrende Menschen, welche nicht in der Lage sind, ihren Kopf extrem weit nach links hinten zu drehen, sollten sich in Frankfurt sicher auf dem Fahrrad bewegen können. Schematische Darstellung des Vorschlags: Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1088 Aktenzeichen: 66 2
Ideen
Fernbahntunnel Plus
Man sollte beim Fernbahntunnel gleich die B44 vor dem Hauptbahnhof mit unter die Erde bringen. Ein Tunnel vom Baseler Platz zur Friedrich-Ebert-Anlage. Oben mehr Platz für Fußgänger und Trams, eine Fußgängerzone statt Autos. Ein gutes Vorbild ist da der Theatertunnel in Frankfurt, da hat man genau das gemacht.
Fehlender Radweg zwischen Platz der Republik und Mainbrücke
Zwischen der Messe und dem Main (Friedensbrücke) verläuft die folgende direkte Strecke: Friedrich-Ebert-Anlage >> Düsseldorfer Straße >> Am Hauptbahnhof >> Baseler Straße Dabei gibt es entlang dieser gesamten Strecke nur auf der Friedrich-Ebert einen Fahrradweg auf beiden Seiten (siehe grüne Markierung auf dem Bild). Auf den anderen drei Teilen der Strecke gibt es gar keinen und man muss als Fahrradfahrer auf die Spuren der Autofahrer ausweichen (siehe rote Markierung auf dem Bild). In diesem Abschnitt werden von den Autofahrern viele Spurwechsel vorgenommen und es ist somit ein extrem gefährlicher Bereich für Radfahrer. Es gibt jedoch keine Alternative. Eine besonders gefährliche Stelle ist hierbei Folgende: Von der Messe her kommend endet der Fahrradweg relativ am Anfang der Düsseldorfer Strasse in der Höhe der Niddastraße abrupt und man befindet sich direkt auf einer Spur für rechtsabbiegende Autofahrer. Hier herrscht besonders akuter Handlungsbedarf. Ich finde die Frankfurter haben rund um den Bahnhof definitiv einen vernünftigen und sicheren Fahrradweg verdient.
Laute Raser auf der Mainzer Landstraße mit Blitzerampeln beruhigen
In der Mainzer Landstraße findet man viele getunte Fahrzeuge, PS-starke Autos oder Motorräder, die die gerade lange Strecke gern zum Rasen nutzen. Ständig heult irgendwo ein Motor auf, z.B. weil jemand an der Ampel von 0 auf 70 beschleunigt. Die Friedrich-Ebert-Anlage ist vom Bau vergleichbar, hat sogar mehr Spuren. Durch die festen Blitzerampeln ist der Verkehrsfluss jedoch angenehm und ruhig. Ich bin daher dafür, auch auf dem Innenstadtteil (insbesondere um die Galluswarte und auf Höhe Schwalbacher Str.) feste Blitzerampeln zu installieren. Wer sich an die 50 hält, hat schließlich nichts zu befürchten. Von dem ruhigeren Fluss profitieren alle.
Parkplatz Bettinaplatz umgestalten
Am Bettinaplatz sollten endlich Parkplätze für Fahrräder, Liferanten und Carsharingautos eingerichtet bzw. reserviert werden.
Mehr Grün! Rasengleise statt Schotterpisten auf oberirdischen U-Bahn-Strecken (z.B auf Eschersheimer Landstraẞe)
Nicht nur Hausbesitzer können etwa durch Fassadenbegrünung etwas gegen das zunehmende Aufheizen im Sommer tun, auch die Stadt selbst könnte hier noch aktiver werden: neben mehr Bäumen wo immer möglich etwa durch die Umwandlung der öden Schotterpisten der oberirdischen U-Bahn-Linien in Strecken mit Rasengleisen nach dem Vorbild der Friedrich-Ebert-Anlage. Auf der Eschersheimer Landstraße sollen in diesem Sommer ja sowieso die Gleise ausgetauscht werden. Warum nicht also auch was für die Natur, die Luftqualität und das Auge tun? Auch auf einigen vom Straßenverkehr eh abgetrennten Abschnitten der U5 (um nur ein weiteres Beispiel zu nennen) würden sich Rasengleise gut machen und dem Aufheizen im Sommer entgegenwirken.
Oberirdische Schienen im Stadtgebiet "begrünen"
Ich finde den Anblick von oberirdischen Schienen im Stadtgebiet, die getrennt von Straßen verlaufen, sehr häßlich. Die Schienen zerreißen das Stadtbild und lassen die Bahnen sehr präsent wirken. (Beispiele: - U-Bahn 1,2,3,8 auf der Escherheimer Landstraße ab Dornbusch - Tramlinie 16 beim Markuskrankenhaus - U-Bahn 4,7 neben Am Erlenbruch ab Schäfflestraße und, und und.) Viel schöner wäre es, wenn die Schienen in Rasen eingebettet wären, dies würde einen freundlicheren und schöneren Anblick ergeben. Es würden mehr Grünflächen existieren, die wiederum die Lebensqualität heben würden. Das dies grundsätzlich möglich ist, zeigt das Beispiel der Tramlinie 16, 17 an der Messe parallel zur Friedrich-Ebert-Anlage. Hier sind die Schienen in Rasen eingebettet. Bildquelle: GoogleStreetView
Entspannung der Verkehrssituation Friedrich-Ebert-Anlage/Hohenstaufenstraße/Rheinstr., Linksabbieger(über Schiene) aus Richtung Messe kommend
Als täglicher Pendler fällt mir auf, dass seit geraumer Zeit die Situation an der Friedrich-Ebert-Anlage/Ecke Hohenstaufenstraße (Richtung Hbf) sehr kritisch ist. Seit der Eröffnung des Skyline Plaza hat sich der Wendeverkehr in Richtung Rheinstraße deutlich erhöht und es kommt zu großen Rückstaus. Die linke der 3 Geradeausspuren ist häufig durch sich nach links einordnende PKWs blockiert (fragen Sie die Busfahrer). So kommt es immer wieder zu sehr brenzligen Situationen, die den Verkehrsfluss beeinflussen. Die relativ kurze linke Abbiegerspur wird m.E. in keiner Weise mehr dem zunehmenden Verkehrsfluss (v.a. durch Skyline Plaza) gerecht. Meine Idee: Wäre es nicht möglich, für die Linksabbieger eine zweite Spur einzurichten, d.h. die linke Geradeausspur auch als linke Abbiegerspur zu kennzeichnen? Dies würde m.E. zu einer deutlichen Entspannung führen.
Entspannung der Verkehrssituation Friedrich-Ebert-Anlage/Hohenstaufenstraße/Rheinstr., Linksabbieger(über Schiene) aus Richtung Messe kommend
Als täglicher Pendler fällt mir auf, dass seit geraumer Zeit die Situation an der Friedrich-Ebert-Anlage/Ecke Hohenstaufenstraße (Richtung Hbf) sehr kritisch ist. Seit der Eröffnung des Skyline Plaza hat sich der Wendeverkehr in Richtung Rheinstraße deutlich erhöht und es kommt zu großen Rückstaus. Die linke der 3 Geradeausspuren ist häufig durch sich nach links einordnende PKWs blockiert (fragen Sie die Busfahrer). So kommt es immer wieder zu sehr brenzligen Situationen, die den Verkehrsfluss beeinflussen. Die relativ kurze linke Abbiegerspur wird m.E. in keiner Weise mehr dem zunehmenden Verkehrsfluss (v.a. durch Skyline Plaza) gerecht. Meine Idee: Wäre es nicht möglich, für die Linksabbieger eine zweite Spur einzurichten, d.h. die linke Geradeausspur auch als linke Abbiegerspur zu kennzeichnen? Dies würde m.E. zu einer deutlichen Entspannung führen.
Ampelanlage Bockenheimer Landstraße/Beethovenstraße bzw. Palmengartenstraße
Ich möchte darum bitten, die Ampelanlage Bockenheimer Landstraße/Beethovenstraße bzw. Palmengartenstraße so umzustellen, dass die beiden Fußgängeranzeigen zur Querung der Bockenheimer Landstraße immer grünes Licht zeigen, wenn der Fahrverkehr aus Beethoven- und Palmengartenstraße freie Fahrt erhält. Aktuell schaltet die Fußgängerampel nur auf grün, wenn man rechtzeitig vor dem Umschalten der Kfz.-Ampel den gelben Knopf drückt. Diese beiden Fußgängerübergänge werden überwiegend von Kindern und ihren Familien benutzt (auf dem Weg zum/vom Palmengarten oder zum/vom Kinderarzt). Die oft doppelte Wartezeit und auch der gelbe Knopf, um den sich die Kinder zum Drücken rangeln, bedeuten angesichts des sehr zügigen Auto- und Radverkehrs unmittelbar vor den Nasen der Fußgänger besondere Gefahren.
Tischtennisplatte Westendplatz
Der Westendplatz wird von vielen Anwohnern als kleine grüne Oase genutzt. Es wäre schön, wenn unsere Kinder die Möglichkeit hätten, dort mit Freunden Tischtennis zu spielen. Die nächsten Tischtennisplatten sind zu weit entfernt. Vielen Dank.