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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Halteverbot im Kelsterbacher Weg

17.01.2023 · Aktualisiert: 15.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3364 entstanden aus Vorlage: OF 661/6 vom 15.12.2022 Betreff: Halteverbot im Kelsterbacher Weg Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass beide Seiten des Kelsterbacher Weges in Schwanheim, im Bereich der einspurigen Brücke über der B 40 (Brückenbauwerk 604/Messtischblatt-Nr. 5917), mit einem absoluten Halteverbot (Zeichen 283) versehen werden. Begründung: Diese Kreisstraße, die in einer Sackgasse endet, verengt sich auf der Brücke und deren Auffahrtrampen derart, dass neben dort parkenden Kfz (siehe Foto) eine nötige Mindestbreite der Fahrbahn in der Regel unterschritten wird. Dies kann für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge zum Verhängnis werden, da sich der Zeitverlust durch weiträumige Umfahrung negativ auswirkt. Zuletzt wurde dies von Bürgern anlässlich einer Feuerwehrübung beobachtet, deren Einsatzziel Richtung Freizeitgärten und Schwanheimer Düne wegen der Engstelle auf direktem Weg unerreichbar war, was im Ernstfall absehbare Folgen haben kann. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1139 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für Anwohnerinnen und Anwohner

01.11.2022 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2988 entstanden aus Vorlage: OF 597/6 vom 03.10.2022 Betreff: Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für Anwohnerinnen und Anwohner Vorgang: OM 870/21 OBR 6; ST 1960/22 Die Stellungnahme ST 1960 erwidert der Ortsbeirat wie folgt: 1. Zu begrüßen ist, dass der Magistrat ausdrücklich anerkennt, dass eine "massive Überschreitung der Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung vorliegt" und dass die Wohnhäuser in dem genannten Bereich einem hohen Schallpegel ausgesetzt sind; 2. nicht zielführend ist der Hinweis auf ein fehlendes individuelles Recht zur Durchsetzung eines besseren Schallschutzes, weil a) es dem Ortsbeirat nicht um die Durchsetzung individueller Rechte, sondern um den besseren Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner geht, der jenseits bestehender Rechtsansprüche eine politische Aufgabe ist, der die Stadt, das Land und der Bund verpflichtet ist, und b) durchaus das Bestehen eines Rechtsanspruches verfassungsrechtlich in Betracht kommt, wenn höchste Grundrechtspositionen (hier: Gesundheit) beeinträchtigt sind; 3. nicht zutreffend ist, dass eine Lärmschutzwand in dem hier relevanten Bereich unterbrochen werden müsste und damit weniger wirksam sei; an der genannten Einmündung in die Geisenheimer Straße konnte die Lärmschutzwand auf der westlichen Seite parallel zur einmündenden Straße gebaut werden und somit eine Überlappung zu einer bestehenden Wand an einer Grundstückgrenze hergestellt werden, im Übrigen betrifft diese Einschränkung nur einen sehr kleinen Teil der vorgeschlagenen Lärmschutzwand, weil auf der anderen Seite der Einmündung in die Geisenheimer Straße der bestehende Gewerbebetrieb eine lärmschützende Wand um das Grundstück errichtet hat, an der Einmündung in die Rheinlandstraße ließe sich die Lärmschutzwand ebenfalls einkragend ausgestalten; 4. nicht nachzuvollziehen ist, dass wegen des Querungsbedarfes, dem durch die Fußgängerbrücke und seit Neuerem durch eine Ampelanlage Rechnung getragen ist, eine Geschwindigkeitsbegrenzung als "grundsätzlich kritisch" erachtet wird; ist es nicht vielmehr zutreffend, dass die Fahrzeuge zwischen zwei Ampelanlagen, die nur wenige hundert Meter voneinander entfernt sind, nicht auf eine für innerstädtischen Verkehr hohe Geschwindigkeit von 70 km/h beschleunigen sollten, was zusätzlichen und angesichts der kurzen Abstände der Ampelanlage vollkommen unnötigen Lärm verursacht? 5. zu erklären ist auch, welchen Nutzen weitere Geschwindigkeitsmessungen bringen sollen, nachdem die letzte Geschwindigkeitsmessung im November/Dezember 2021 erbracht hat, dass 19,27 Prozent in einem sanktionierten Bereich zu schnell gefahren sind. Glaubt der Magistrat, dass sich nach einem Jahr an dem Fahrverhalten so viel geändert hat, dass nunmehr keine Lärmschutzmaßnahmen mehr erforderlich sind? 6. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Kosten die Errichtung einer Lärmschutzwand verbunden wären und warum diese Kosten gegenüber dem Nutzen unverhältnismäßig sein sollen. 7. Alternativ wird der Magistrat gebeten, sich dafür einzusetzen, dass an dem genannten Abschnitt ein Tempolimit von 50 km/h eingeführt wird. Begründung: Die von dem Magistrat vorgelegte Stellungnahme ist zu pauschal und lässt nicht den Willen erkennen, die Anwohnerinnen und Anwohner vor einem richtigerweise als unzumutbar erkannten Lärm zu schützen. Eine neuerliche Geschwindigkeitsmessung ist jedenfalls nicht geeignet, diesen Schutz zu erreichen, und es erschließt sich auch nicht, welcher Nutzen mit einer solchen Geschwindigkeitsmessung verbunden sein soll, nachdem die letzte erst knapp ein Jahr zurückliegt und diese bereits ergeben hat, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit sehr oft überschritten wird. Der Magistrat muss sich fragen lassen, warum ein bestimmter Abschnitt in dem Lärmschutzplan des Landes Hessen erwähnt wird, daraus aber keine Konsequenzen für den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner gezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 870 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1960 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 193 Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1429 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 86 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1159 Aktenzeichen: 79-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen

06.09.2022 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 entstanden aus Vorlage: OF 562/6 vom 28.07.2022 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: OM 877/21 OBR 6; ST 233/22; NR 343/22 Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des Antrages NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster Straße/Annabergstraße (Nähe Aldi, Buslinie M55, 53, 57) Pfaffenwiese 49 oder 51 (Nähe REWE, Buslinie M55, 53) Siedlung Taunusblick/Rombergstraße/Lenzenbergstraße (Nähe Haltestelle Buslinie 57) Pfortengartenweg: - Nähe Neu-Zeilsheim (Buslinie M55, 53) oder - Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Buslinie 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Buslinie 57) Hermann-Küster-Straße/Albert-Blank-Straße oder Hugo-Kallenbach-Straße (zwei S-Bahnhöfe, S1, S2, Buslinie M55, 53) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger Bahnstraße oder Farbenstraße (Buslinie M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/Otto-Brenner-Straße (Buslinie M55, 50) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie M55, 50) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie M55, 50, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (Stellungnahme ST 233, Buslinie M55, 50) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Buslinie 50, 58, 59) Loreleystraße/Johannisallee (Buslinie 50, 58, 59) Hortensienring 131 (Bahnhof Unterliederbach) Höchst: Bahnhof Höchst (zwei bis drei Fahrzeuge) Kurmainzerstraße/Zuckschwerdtstraße/Auerstraße (Buslinie M55, 50, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße (Nähe Marktplatz/Hallenbad) Nied: Oeserstraße/Neumarkt Oeserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer Straße/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Buslinie 59, Tram 11, 21, Bahnhof Griesheim S1, S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Buslinie 51) Geisenheimer Straße 41 (Buslinie 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe Antrag NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das ,Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften' ist es nun für Städte möglich, auf Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten Pkws auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil zwei bis drei Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 877 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 233 Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Antrag vom 16.07.2023, OF 843/6 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Antrag vom 11.02.2024, OF 954/6 Antrag vom 03.03.2024, OF 957/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 888 Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 Antrag vom 18.01.2025, OF 1162/6 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1122 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Radwegende Geisenheimer Straße sichern

08.02.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1561 entstanden aus Vorlage: OF 346/6 vom 22.01.2022 Betreff: Schwanheim: Radwegende Geisenheimer Straße sichern Der Magistrat wird gebeten, das Ende des Radwegs in der Geisenheimer Straße baulich so zu sichern, dass Radfahrende die Abfahrt nutzen und sich gefahrlos in den Fließverkehr einreihen können. Der Radweg endet auf Höhe des Baumarkts Anton Schneider, gegenüber der Einmündung der Ingelheimer Straße. Radfahrende werden dann direkt auf die Straße geleitet. Der unmittelbar nachfolgende Bereich des endenden Radwegs wird permanent beparkt, was an dieser Stelle nicht eindeutig verboten ist. Die Radfahrenden können wegen der häufig dort parkenden Pkw die Abfahrt des Radwegs nicht nutzen und sich daher nicht sicher in den Verkehrsfluss einreihen. Vielmehr werden sie gezwungen, den Radweg quer zum Fließverkehr über den Bordstein zu verlassen, was eine erhebliche Gefahr darstellt. Begründung: Die Anregung dient einer verbesserten gemeinschaftlichen Nutzung der Verkehrsfläche und der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1328 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2792 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner der Ahrtalstraße, Am Weidenwörth und entlang der B 807 (Schwanheimer Ufer)

26.10.2021 · Aktualisiert: 01.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 870 entstanden aus Vorlage: OF 190/6 vom 04.10.2021 Betreff: Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner der Ahrtalstraße, Am Weidenwörth und entlang der B 807 (Schwanheimer Ufer) Der Magistrat wird aufgefordert, sich für einen besseren Lärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohner in Schwanheim einzusetzen, indem 1. die Bundesstraße B 807 (Schwanheimer Ufer) nach Süden mit einer Lärmschutzwand versehen wird, 2. zusätzlich ein für den innerörtlichen Verkehr übliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h eingerichtet wird, 3. die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung wirksam überwacht wird. Begründung: Die Straße Schwanheimer Ufer ist auch und insbesondere in dem Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Geisenheimer Straße sehr laut. Tagsüber herrscht hier ein hohes Verkehrsaufkommen und die Fahrzeuge beschleunigen in diesem Bereich, wodurch es neben den Abrollgeräuschen zu starkem Motorenlärm kommt. Das Schwanheimer Ufer ist nächtlich als Vorfahrtsstraße eingerichtet, sodass es aufgrund der Abrollgeräusche der mit hohem Tempo vorbeifahrenden Fahrzeugen zu einer durchgängigen Lärmbelastung kommt. Hinzu kommen Motorräder, die gerade nachts hier häufig stark beschleunigen, sodass es auch nachts und vor allem an den Wochenenden zu sehr starkem Motorenlärm kommt. Der Lärmschutz soll so ausgeführt werden, wie er an der B 807 bereits in Goldstein eingerichtet wurde. Hier wurde fast durchgängig zwischen der Einmündung Rheinlandstraße bis zum Abzweig Goldstein eine lichtdurchlässige Lärmschutzwand errichtet. Nur in den Bereichen, wo die Wohnhäuser entweder durch Kleingärten oder die Feuerwache und durch einen erdenen Lärmschutzwall abgeschirmt werden, fehlt es an einer Lärmschutzwand. Nach den gleichen Maßstäben muss die gesamte Straße Schwanheimer Ufer südlich nach Schwanheim gegen Lärm abgeschirmt werden. Das als Anlage beigefügte Bildmaterial vergleicht die Situation in Goldstein (Bild 1) mit der Situation in Schwanheim (Bilder 2 und 3). Die Abbildungen verdeutlichen, dass der Abstand zur Straße gleich bzw. in Schwanheim zum Teil geringer ist und gleichwohl hier keine Lärmschutzeinrichtungen errichtet sind. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h ist zusätzlich in Erwägung zu ziehen, zum einen weil circa 150 Meter hinter der Kreuzung Geisenheimer Straße/Uferstraße sich seit circa zwei Monaten ein Überweg befindet, sodass eine Tempolimitierung auf 70 km/h als nicht angemessen erscheint. Zum anderen, weil in diesem Bereich die Fahrzeuge beschleunigen. Insbesondere der von Motorrädern ausgehende Lärm ist bis zum Schwanheimer Forst zu hören. Die B 807 ist in den 1970er-Jahren errichtet worden, als Lärmschutzerwägungen noch keine oder eine untergeordnete Rolle spielten. Die Fehler von damals müssen endlich korrigiert werden. Es ist nicht zu erwarten, dass von den zu errichtenden Lärmschutzwänden eine störende Wirkung auf die Wohnbebauung in Griesheim ausgeht. Auf der gegenüberliegenden Mainseite ist keine Wohnbebauung und zwischen dem Schwanheimer und dem Griesheimer Ufer eine üppige Vegetation (siehe hierzu die Kartenübersicht Bild 4). Im Übrigen ist nicht zu beobachten, dass von den in Goldstein errichteten Lärmschutzwänden an der B 807 eine störende Wirkung für Griesheim ausging. Bild 1 - Situation in Goldstein Quelle: Google Maps Bild 2 - Schwanheim - Am Weidenwörth Quelle: Google Maps Bild 3 - Schwanheim bei der Martinuskirche Quelle: Google Maps Bild 4 - Übersicht Quelle: Google Maps rot = Schematische Darstellung der neu zu errichtenden Lärmschutzwand blau = Schematische Darstellung der bestehenden Lärmschutzwand Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 615 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1960 Antrag vom 03.10.2022, OF 597/6 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2988 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 79 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Fahrbahnmarkierung Tempo 30

18.02.2020 · Aktualisiert: 02.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5813 entstanden aus Vorlage: OF 1232/6 vom 29.01.2020 Betreff: Schwanheim: Fahrbahnmarkierung Tempo 30 Der Magistrat wird gebeten, in Schwanheim an den wichtigsten Verteilerstraßen eine Markierung "Tempo 30" auf die Fahrbahn gemäß § 42 Straßenverkehrsordnung (StVO) aufzubringen. Begründung: Die Anbringung sollte besonders auf der östlichen Rheinlandstraße zwischen der Hegarstraße und der Zelterstraße, auf der westlichen Rheinlandstraße ab dem Lönsweg und der Geisenheimer Straße, auf der Mauritiusstraße zwischen der Gerolsteiner Straße und der Manderscheider Straße, auf der Martinskirchstraße in Höhe der Minna-Specht-Schule sowie auf der Eifelstraße zwischen der Schwarzbachstraße und der Vogesenstraße erfolgen. Es gibt Situationen, bei denen das Tempo-30-Schild als Hinweis offensichtlich nicht ausreicht bzw. durch die Größe der Tempo-30-Zone in Schwanheim in Vergessenheit gerät. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 847 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Merziger Weg

13.08.2019 · Aktualisiert: 23.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4859 entstanden aus Vorlage: OF 1063/6 vom 25.07.2019 Betreff: Schwanheim: Merziger Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung Rheinlandstraße/Ecke Merziger Weg ein Verkehrsspiegel aufgestellt werden kann. Der Verkehrsspiegel soll einen besseren Einblick auf die Rheinlandstraße ermöglichen, wenn man aus dem Merziger Weg kommt . Begründung: Da trotz Tempo 30 viele Autofahrer die Straße mit einem viel zu hohen Tempo durchfahren und die Sicht durch permanent abgestellte Lastwagen und Wohnmobile beeinträchtigt ist, würde der Verkehrsspiegel einen großen Beitrag zur Verkehrssicherheit ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2022 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Radweg nach Kelsterbach im Bereich des „Spaghettiknotens“ befestigen

26.03.2019 · Aktualisiert: 25.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4474 entstanden aus Vorlage: OF 961/6 vom 11.03.2019 Betreff: Schwanheim: Radweg nach Kelsterbach im Bereich des "Spaghettiknotens" befestigen Der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Schritte einzuleiten, damit der Radweg, der von Schwanheim kommend über den Kelsterbacher Weg und den Autobahnknoten (sog. "Spaghettiknoten") nach Kelsterbach führt, auf der gesamten Strecke so befestigt wird, dass er auch bei Regenwetter gut benutzbar ist. Sollte ein Teil des nicht befestigten Radwegs in der Zuständigkeit der Stadt Kelsterbach liegen, wird der Magistrat gebeten, die entsprechenden Kontakte aufnehmen. Gleiches gilt , wenn die Teile des Weges, die nicht befestigt sind, in der Zuständigkeit von Hessen Mobil oder der Autobahnbehörde liegen. Begründung: Der Weg stellt eine wichtige Verbindung für den Radverkehr zwischen Schwanheim und Kelsterbach dar. Im Sommer ist er bei trockenem Boden auch einigermaßen benutzbar, auch wenn die Wegeführung im Bereich des Autobahnkreuzes für Menschen, die den Weg das erste Mal benutzen, etwas abenteuerlich erscheint. Bei Regenwetter und in den kalten und nassen Jahreszeiten aber verschlammt dieser Bereich so sehr, dass die gesamte Verbindung ihre Funktion nicht mehr erfüllt. Wer einigermaßen sauber zur Arbeit kommen will, ohne die Hose wechseln zu müssen, kann den Weg dann nicht benutzen. Die Rutschgefahr birgt dann zusätzlich auch Gesundheitsrisiken. Es wäre sehr wünschenswert, wenn der Magistrat initiativ tätig werden würde, damit dieser Weg besser ausgebaut wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1312 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lkws im Kelsterbacher Weg westlich der Leunastraße

23.10.2018 · Aktualisiert: 18.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3795 entstanden aus Vorlage: OF 827/6 vom 08.10.2018 Betreff: Lkws im Kelsterbacher Weg westlich der Leunastraße Der Magistrat wird gebeten, die Problematik der illegal in den Kelsterbacher Weg westlich der Leunastraße einfahrenden und dort parkenden Lkws effektiver anzugehen, als dass man nur Verbotsschilder aufstellt und den Anwohnern mitteilt, die Einhaltung des Verbots könne man aber nicht kontrollieren. Begründung: Im Bereich des Kelsterbacher Wegs westlich der Leunastraße werden nach Beobachtung von unmittelbaren Anliegern Lkws, Kleintransporter und Pkws abgestellt. Dabei kommt es zu erheblichen Belästigungen der Anwohner durch Müllablagerungen und Lärm sowie teilweise auch zu Einbrüchen. Eigentlich ist die Einfahrt in diesen Teil der Straße durch entsprechende Verbotsschilder untersagt. Die Schilder werden jedoch missachtet und den Anwohnern sei nach deren Aussage von der Polizei mitgeteilt worden, man habe nicht das Personal, diesen Bereich zu überwachen. Dies kann so nicht hingenommen werden. Der Ortsbeirat 6 hat bereits mehrfach mehr Personal für die Verkehrsüberwachung gefordert, der Bedarf wird immer offenkundiger. Der Magistrat wird hiermit noch einmal ausdrücklich aufgefordert, sich der Problematik anzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 244 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ im Frankfurter Westen umsetzen

11.09.2018 · Aktualisiert: 30.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3610 entstanden aus Vorlage: OF 778/6 vom 27.08.2018 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" im Frankfurter Westen umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1314/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017, §1314, zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" an den nachfolgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke sinnvoll sind. Bei einem positiven Ergebnis sind die entsprechenden Bänke aufzustellen. - Alten-/Seniorenheim Goldstein, Ecke Tränkweg, Goldsteinstraße, kleine Grünfläche (Goldstein); - Erneuerung der Bänke im Goldsteinpark (Goldstein); - am Eingang zum Waldfriedhof (Goldstein); - im Harthweg an der Haltestelle der Linie 12 stadtauswärts (Goldstein); - auf dem Waldfriedhof Goldstein, hier sind Bänke entfernt worden (Goldstein); - Alt-Schwanheim/Ecke Am Abtshof (Schwanheim); - im Wald Goldstein-Süd (Durchgang vom Wildpfad, Grünanlage), im Wald rund um den Waldfriedhof in Richtung Schwanheimer Wiesen (Goldstein-Süd); - zwischen Mainzer Landstraße 514-528 (Griesheim); - am Mainufer in Griesheim (Griesheim); - vor dem Haus Mainzer Landstraße 500 (Griesheim); - Alte Falterstraße, Evangelische Segensgemeinde (Griesheim); - alte Bänke auf dem Fuß-/Radweg an der Fußgängerbrücke Mainzer Landstraße 683 erneuern (Griesheim); - Hartmannsweilerstraße, Parkweg (Griesheim); - am Bahnübergang in Griesheim, Elektronstraße (Griesheim); - am Bürgerhaus Griesheim (Griesheim); - Griesheimer Friedhof, Waldschulstraße (Griesheim); - Erneuerung der Holzbank von Rosemarie Fendel am Mainufer kurz vor Höchst (Höchst); - Amtsgasse, Bolongarostraße (Höchst); - Höchster Fußgängerzone (Höchst); - an der Höchster Fähre ggü. des Bogenschützenvereins an einem verwilderten Garten (Schwanheim); - zwischen dem Höchster Friedhof und dem Sossenheimer Bahnhof, auf der Seite vom Friedhof im Schatten (Höchst/Sossenheim); - zwischen der Hobby-Werkstatt Nied und der Schwanheimer Brücke am Mainufer (Nied); - Birminghamstraße zwischen Tram-Haltestelle und Seniorenwohnanlage auf beiden Seiten (Nied); - Bushaltestelle "Nied Kirche", Bus 51, 54, 59 (Nied); - renaturierter Bereich der Nidda in Nied an der ehemaligen Schleuse/Höhe ehem. Tilly-Bad (Nied); - an der Altenwohnanlage in der Birminghamstraße auf halbem Weg zwischen Altenwohnanlage Birminghamstraße und Bushaltestelle "Nidda-Kampfbahn" (Nied); - an der Ecke des Wegs vom Georgshof/Krumme Weide (Nied); - auf halbem Weg zwischen Georgshof und Nidda (Nied); - an der Nidda zwischen Nied und der Eisenbahner-Siedlung (Nied); - Bushaltestelle "Nied Kirche", vor der Apotheke (Nied); - zwischen Wörthspitze und Niedwald, fünf Bänke (Nied); - entlang der Nidda, vor allem neben den Gleisen gibt es keine Bank und keinen Mülleimer (Nied); - Erneuerung zweier Bänke in Schwanheim, Kreuz Höchster Weg (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg (Schwanheim); - Straßburger Straße am Ende der Wiese (Schwanheim); - Ingelheimer Straße 14-16, eine Bank im Schatten (Schwanheim); - Schwanheimer Waldspielpark, es sind zwar Bänke vorhanden, aber nicht genügend oder defekt (Schwanheim); - Kinderspielplatz Merziger Weg 1, Durchgang zum Völklinger Weg (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg, Nürburgstraße und dort auf dem Grünstreifen vor dem ALDI-Markt (Schwanheim); - vor/neben dem neuen Gemeindepavillion der Ev. Martinusgemeinde, Martinskirchstraße 52b (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg in Richtung Schwanheimer Dünen (Schwanheim); - verwitterte Bänke auf dem Sindlinger Friedhof (Sindlingen); - völlig defekte Bänke entlang des Mainufers von Sindlingen in Richtung Okriftel erneuern (Sindlingen); - Bushaltestellen in Sindlingen, Pfingstbornstraße beidseitig sowie im Ortskern Sindlingen (Sindlingen); - am "Dalles" (Apotheke) zwei Bänke (Sindlingen); - am geteerten Weg zwischen Sindlingen und Zeilsheim im Feld im Bereich des Radwegs (Sindlingen, Zeilsheim); - von Sindlingen und von Zeilsheim zum Krifteler Ziegeleipark (Sindlingen, Zeilsheim); - Sossenheimer Friedhof, Gewann 10 (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - zwei Bänke auf der Siegener Straße, bergauf in Richtung der Geschäfte (Sossenheim); - ein oder mehrere Bänke in der Nähe des Boule-Platzes im Bereich des Kerbeplatzes (Sossenheim); - in der Nähe der Nidda auf dem Feld, Umgebung Laufgraben, es gibt nur eine Bank und die ist bei schönem Wetter immer besetzt - Google Koordinaten 50°06'51.9"N 8°34'40.9"E - (Sossenheim); - Sossenheimer Unterfeld und Sossenheimer Niddaufer (Sossenheim); - Flutbogen der Nidda nach Norden drei bis fünf Bänke (Sossenheim); - innerhalb des Grüngürtels entlang der Nidda, hauptsächlich rechts zwischen Sossenheimer Wehr und im weiteren Verlauf der Wegbezeichnung An der Nidda bis Gemarkung Wiesenfeldstraße (Sossenheim); - in Sossenheim befindet sich ein kleiner Park zwischen Schaumburger Straße und Alt-Sossenheim, der Park ist vernachlässigt und die wenigen Bänke sind kaputt und/oder alt (Sossenheim); - Nidda-Uferweg auf Sossenheimer Seite zwischen Mittlerer Sand und Sossenheimer Wehr (Sossenheim/Nied); - im verlängerten Cheruskerweg zwischen Cheruskerweg 66 und der Eisenbahnbrücke der Königsteinbahn über die A 66 bei dem großen Feld auf der Frankfurter Seite (Unterliederbach); - Feldweg Blauländchenstraße nach Kriftel (Zeilsheim); - Feldweg Richtung Kriftel, Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheimer Stadthalle (Zeilsheim); - Fußweg neben der S 2 zwischen Bahnhof Zeilsheim und Jahrhunderthalle (Zeilsheim); - im kleinen Park Ecke Arnstädter Weg/Blankenburger Weg (Zeilsheim); - Münsterer Weg und in der Blauländchenstraße (Feld) (Zeilsheim); - Rosengarten, Greifswalder Weg, Friedhof Zeilsheim, Kleintierzüchter (Zeilsheim); - Friedhof Zeilsheim (Zeilsheim); - Brücke Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Münsterer Weg, Blauländchen Straße (Zeilsheim); - am südlichen Weg (Fußweg) neben der Autobahn A 66 zwischen der Ausfahrt Zeilsheim und Höchst (Zeilsheim/Höchst). Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbstständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 6 - Frankfurter Westen weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2261 Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1156 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2425 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Verkehrsspiegel in der Rheinlandstraße

07.11.2017 · Aktualisiert: 02.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2367 entstanden aus Vorlage: OF 518/6 vom 23.10.2017 Betreff: Schwanheim: Verkehrsspiegel in der Rheinlandstraße Der Magistrat wird gebeten, jeweils einen Verkehrsspiegel an folgenden Kreuzungen zu installieren: 1. In der Rheinlandstraße (auf der Waldseite) gegenüber der Straße An der Kreuzheck, um den aus Osten kommenden Verkehr einsehen zu können; 2. in der Rheinlandstraße (auf der Waldseite) gegenüber der Straße Merziger Weg, um den aus Osten kommenden Verkehr einsehen zu können. Begründung: Die oben genannten Kreuzungsbereiche sind aufgrund der Verkehrssituation nur schwer einzusehen, insbesondere für Fahrzeugführer, die aus dem Merziger Weg oder der Straße An der Kreuzheck kommen und in die Rheinlandstraße einbiegen wollen, sodass es dort immer häufiger zu gefährlichen Situationen kommt. Mit der Installation der Verkehrsspiegel könnte die Gefahrensituation beim Abbiegen in die Rheinlandstraße deutlich reduziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 491 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fragen zum Bebauungsplanverfahren Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten)

11.05.2017 · Aktualisiert: 16.06.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2017, OF 416/6 Betreff: Fragen zum Bebauungsplanverfahren Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. können im Bebauungsplangebiet 865 "Kelsterbacher Weg" nach Aufstellung desselben überhaupt Flächen zur Verfügung gestellt werden? 2. Sollten im Bebauungsplangebiet 865 "Kelsterbacher Weg" keine Flächen zur Verfügung stehen, wann wird mit dem Ankauf von entsprechenden Flächen begonnen? 3. Welche Überlegungen verfolgt der Magistrat um Flächen für die Aufgabe der kleingärtnerischen Nutzung, aus dem noch nicht abgeschlossenen oder noch nicht begonnen Bebauungsplanverfahren zum Bebauungsplan 865, den tauschwilligen betroffenen Kleingärtnern zur Verfügung zu stellen? 4. Sollen eventuell gar nicht mehr alle Bebauungsplanverfahren, zum Beispiel das Verfahren zum Bebauungsplan 865, durchgeführt werden? Begründung: Die Flächen des Bebauungsplangebiets zum Bebauungsplan 865 scheinen in der Vergangenheit wie auch heute in landwirtschaftlicher Pachtnutzung zu stehen. Es besteht eventuell keine Möglichkeit nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens Flächen zur Verfügung zu stellen. Die 2008 zugesicherte Bemühung zum Ankauf von Ersatzflächen und Unterstützung bei der Verlagerung aufzugebender Kleingärten, scheint bisher nicht verfolgt zu werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 13.06.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 482 2017 Die Vorlage OF 416/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Fahrradbügel in der Mauritiusstraße/Geisenheimer Straße

25.04.2017 · Aktualisiert: 28.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1520 entstanden aus Vorlage: OF 368/6 vom 10.04.2017 Betreff: Schwanheim: Fahrradbügel in der Mauritiusstraße/Geisenheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, einige Fahrradbügel in der Nähe der Bushaltestelle an der Ecke Mauritiusstraße/Geisenheimer Straße aufzustellen. Begründung: Es werden täglich Fahrräder von Benutzern der Buslinie 51 an den Maschendrahtzaun des Anliegers angeschlossen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1458 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Schwanheimer Unterfeld - Bebauungspläne für Freizeitgärten

28.03.2017 · Aktualisiert: 03.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2017, OF 369/6 Betreff: Schwanheimer Unterfeld - Bebauungspläne für Freizeitgärten Vorgang: NR 441/07 CDU/GRÜNE; Beschl. d. Stv.-V. vom 05.07.2007, § 2171 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, welchen Stand die Bebauungsplanverfahren für die folgenden Bebauungspläne haben: - B-Plan 782 "Schwanheim, Am Schwanenhof (Freizeitgärten)" - B-Plan 786 " Schwanheim, Südlich Höchster Weg (Freizeitgärten)" - B-Plan 865 "Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten)" Begründung: Im Schwanheimer Unterfeld wurden Eigentümer mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (§ 2171 aus dem Jahr 2007) verpflichtet Ihre Gartenhütten abzureißen bzw. deren Grundstücke binnen 5 Jahren zu verlassen. Im Gegenzug sollten die o. g. Bebauungsplanverfahren vorangetrieben werden, um legalisierte Freizeitgartenflächen zu schaffen. Diese sollten auch als Tauschflächen dienen. Bisher scheint keines der Verfahren abgeschlossen zu sein. Dies ist nicht hinnehmbar, einerseits werden Eigentümer verpflichtet ihre Grundstücke in einen naturschutzrechtlichen Zustand zu bringen und andererseits kommt die Stadt ihrem Versprechen nach legalisierten Flächen für Freizeitgärten nicht nach. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.05.2007, NR 441 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 429 2017 Die Vorlage OF 369/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Bänke auf dem Kelsterbacher Weg

29.11.2016 · Aktualisiert: 05.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 969 entstanden aus Vorlage: OF 268/6 vom 14.11.2016 Betreff: Schwanheim: Bänke auf dem Kelsterbacher Weg Der Magistrat wird gebeten, auf dem Kesterbacher Weg einige Bänke aufzustellen. Begründung: Der Kelsterbacher Weg wurde vor einigen Jahren auf eine Spur zurückgebaut und wird seitdem von vielen Schwanheimer Bürgern als Spazierweg speziell zu den Schwanheimer Dünen und dem Unterfeld genutzt. Im Besonderen beklagen sich ältere Bürger, dass auf dem gut zu begehenden Weg keine Möglichkeit einer kurzen Rast vorhanden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 583 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplatz am Völklinger Weg in Schwanheim

02.12.2014 · Aktualisiert: 03.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3691 entstanden aus Vorlage: OF 1205/6 vom 16.11.2014 Betreff: Spielplatz am Völklinger Weg in Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, die Beleuchtung am und zum Spielplatz instand zu setzen. Begründung: Im Bereich dieses Spielplatzes, der zwischen dem Völklinger Weg und der Geisenheimer Straße liegt, sind die fünf Lampen, die den Gehweg und den Spielplatz beleuchten, häufig außer Betrieb. Da der Gehweg unter anderem von den Schülern der August-Gräser-Schule benutzt wird, ist die Beleuchtung in den Wintermonaten unerlässlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 293 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1002 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Haltverbot in der Rheinlandstraße zwischen Merziger Weg und Geisenheimer Straße

02.12.2014 · Aktualisiert: 26.01.2015

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3690 entstanden aus Vorlage: OF 1204/6 vom 11.11.2014 Betreff: Schwanheim: Haltverbot in der Rheinlandstraße zwischen Merziger Weg und Geisenheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, ein Haltverbot in der Rheinlandstraße zwischen Merziger Weg und Geisenheimer Straße einzurichten. Begründung: In diesem Abschnitt der Rheinlandstraße werden regelmäßig Lastkraftwagen und Lastwagenanhänger geparkt. Wenn dann ein Bus der Linie 51 oder 62 von der Geisenheimer Straße in die Rheinlandstraße einbiegt, kann es zu gefährlichen Situationen kommen, da in diesem Straßenabschnitt kein Ausweichen mehr möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST 120

OF (Antrag Ortsbeirat)

Spielplatz Merziger Weg

02.02.2014 · Aktualisiert: 26.02.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2014, OF 937/6 Betreff: Spielplatz Merziger Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bis 15.000 EUR aus dem Budget des Ortsbeirates 6 für die Instandsetzung des derzeit außer Betrieb gesetzten großen Spielgerätes auf dem Spielplatz am Merziger Weg zu verwenden. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, eine Planung für die Neugestaltung des Spielplatzes zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Das instand zu setzende Spielgerät soll erhalten und bei der Planung entsprechend berücksichtigt werden. Für die Planung und Umgestaltung des Spielplatzes sollen die Mittel, die derzeit für den Spielplatz an der Deidesheimer Str. vorgesehen sind, verwenden werden. Begründung: Der Spielplatz am Merziger Weg liegt schon seit längerer Zeit brach und wurde erst kürzlich von der Stadt erworben. Um kurzfristig den Kindern in diesem Bereich eine Spielmöglichkeit wieder zur Verfügung zu stellen, sollte das derzeit außer Betrieb gesetzte Spielgerät wieder instandgesetzt werden. Um die Attraktivität des Spielplatzes wieder insgesamt herzustellen, ist eine Neugestaltung notwendig. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2014, TO I, TOP 26 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 212 2014 Die Vorlage OF 937/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Spielplatz Merziger Weg

04.11.2013 · Aktualisiert: 04.12.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2013, OF 874/6 Betreff: Spielplatz Merziger Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen, weshalb der Erwerb des Spielplatzes von der Deutschen Wohnen sich so lange hinzieht. Weiterhin soll mitgeteilt werden, wann mit einer Vorstellung von Plänen der Grundsanierung gerechnet werden darf. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten für eine erste Grundausstattung des Spielplatzes insgesamt 25.000,00 EUR aus dem Ortsbeiratsbudget zu entnehmen. Diese Grundausstattung soll mit dem Ortsbeirat abgestimmt werden. Begründung: In Schwanheim besteht Bedarf an geeigneten Spielflächen. Die Deutsche Wohnen ist bereit die Spielfläche für einen symbolischen Euro zu verkaufen. Leider dauert die Umsetzung des von allen Seiten gewünschten Kaufs schon lange. Der Ortsbeirat ist allerdings an einem zeitnahen Erwerb interessiert und unterstützt die zeitnahe "Inbetriebnahme" durch einen, gemessen am Gesamtvolumen des Ortsbeiratsbudgets, hohen Geldbetrag. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2013, TO I, TOP 26 Auf Wunsch der SPD wird über die Vorlage OF 874/6 absatzweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 891 2013 Der erste Absatz des Antragstenors der Vorlage OF 874/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Der zweite Absatz des Antragstenors der Vorlage OF 874/6 wird abgelehnt. Die Begründung der Vorlage OF 874/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Ortsbeirat ist allerdings an einem zeitnahen Erwerb interessiert und würde die zeitnahe `Inbetriebnahme. durch einen angemessenen Betrag aus dem Ortsbeiratsbudget unterstützen." Abstimmung: zu 1. und 3.: Einstimmige Annahme zu 2.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung REP und FDP

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsinseln Schwanheim

07.08.2013 · Aktualisiert: 04.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2013, OF 777/6 Betreff: Verkehrsinseln Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bis zu 10.000 Euro aus dem Budget des Ortsbeirats 6 für die Umgestaltung der drei Verkehrsinseln, die sich im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Schwanheimer Ufer befinden, zu verwenden. Im Rahmen dieser Umgestaltungsarbeiten sollen die Verkehrsinseln neu begrünt und bepflanzt (entsprechend dem Ortseingang von Goldstein) werden, so dass der Ortseingang zu Schwanheim aufgewertet wird. Die derzeit dort befindlichen Gräser sollen entfernt werden. Begründung: Der oben genannte Kreuzungsbereich ist die Zufahrt von der Schwanheimer Uferstraße nach Schwanheim und hat somit eine große Bedeutung für die Attraktivität des Stadtteils. Es ist deshalb wünschenswert, wenn dieser Bereich durch entsprechende Maßnahmen aufgewertet wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 175 2013 Die Vorlage OF 777/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Altglascontainer in Schwanheim

19.02.2013 · Aktualisiert: 12.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1965 entstanden aus Vorlage: OF 644/6 vom 29.01.2013 Betreff: Altglascontainer in Schwanheim Vorgang: V 449/12 OBR 6; ST 70/13 Der Magistrat wird gebeten, einen geeigneten Ersatzstandort für die am Waldrand der Kreuzung Rheinlandstraße/Merziger Weg entfernten Altglascontainer zu benennen und diese dort in gleicher Anzahl wieder aufzustellen. Falls kein geeigneter Standort aufgezeigt werden kann, sollte erwogen werden, den ursprünglichen Standort für diese Zwecke herzurichten. Begründung: Der Magistrat hat im Nachgang zu seiner Stellungnahme vom 14. Januar 2013 (ST 70) die Altglascontainer am oben genannten Standort ersatzlos entfernt. In der Folge ist nun zu beobachten, dass insbesondere der Altglascontainer in der Geisenheimer Straße in der Nähe des ehemaligen Schlecker-Ladens erheblich mehr belastet wird und leere Flaschen immer öfter neben den Container gestellt werden, weil dieser überfüllt ist. Entsprechendes gilt für den Altkleidercontainer. Da der Altglascontainer im Gegensatz zu dem an der Kreuzung Rheinlandstraße/Merziger Weg mitten in einem dicht besiedelten Gebiet steht, sind die Beeinträchtigungen für die Anwohner um ein Vielfaches höher. Aufgrund dessen ist es notwendig, einen Ersatzstandort zu benennen, damit die Belastung wieder auf ein Normalmaß zurückgeführt werden kann. Sollte es keinen geeigneten Standort in der Nähe geben, sollte erwogen werden, die Container wieder am alten Standort zu platzieren, da sich dort die Beeinträchtigungen auf ein Minimum beschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.08.2012, V 449 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2013, ST 70 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 963 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1216 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung der Rheinlandstraße Tempo 30 in ganz Schwanheim einführen!

21.08.2012 · Aktualisiert: 07.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1382 entstanden aus Vorlage: OF 447/6 vom 16.07.2012 Betreff: Umgestaltung der Rheinlandstraße Tempo 30 in ganz Schwanheim einführen! Vorgang: OM 3592/09 OBR 6; ST 22/10; OM 4975/11 OBR 6; ST 264/12 Der Magistrat wird gebeten, die in der Ortsbeiratssitzung am 21. August 2012 vorgestellte Planung bezüglich der Rheinlandstraße im Bereich zwischen Martinskirchstraße und Ferdinand-Dirichs-Weg umzusetzen sowie den Bereich zwischen Schwanheimer Bahnstraße und Geisenheimer Straße ebenfalls mit Tempo 30 zu beschildern. Begründung: Viele Anwohner, aber auch Nutzer der Rheinlandstraße in Schwanheim fragen sich, weshalb die Rheinlandstraße - unabhängig der bisher vorgetragenen Stellungnahmen des Magistrats - in zwei Abschnitten mit Tempo 50 beschildert ist. Der Ortsbeirat ist aufgrund der ergangenen Stellungnahmen nicht in der Lage, dies fragenden Bürgern zu erklären. Dem Ortsbeirat liegt es fern, eine Hinhaltetaktik des Magistrats zu erkennen, jedoch wird dies von Bürgern vermutet. Daher scheint es notwendig, dass sich die Mühe gemacht wird, die bisherigen Begründungen in einer öffentlichen Veranstaltung - am besten vor Ort - nachvollziehbar zu erörtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2012, ST 1769 Antrag vom 18.08.2015, OF 1433/6 Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4438 Antrag vom 05.10.2016, OF 239/6 Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 207 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Lärmbelästigung durch Altglas- und Altkleidercontainer an der Kreuzung Rheinlandstraße/Merziger Weg in Schwanheim entschärfen

04.07.2012 · Aktualisiert: 29.08.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2012, OF 449/6 Betreff: Lärmbelästigung durch Altglas- und Altkleidercontainer an der Kreuzung Rheinlandstraße/Merziger Weg in Schwanheim entschärfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. ob die o. g. Container an einen anderen Standort in der Umgebung verlegt werden können, welcher weniger dicht an der Wohnbebauung angrenzt, als der aktuelle Standort. Zu prüfen wäre bspw. die Kreuzung Rheinlandstraße / Alt Schwanheim / Saarbrücker Straße / Schwanheimer Bahnstraße (s. Abbildung 1). Zumindest ein Teil der Container sollte einen anderen Standort erhalten um die Ballung der Lärmquellen zu minimieren (s. Abbildung 2). 2. ob die Altglascontainer gegen eine Vollplastikversion (wie bereits im Stadtgebiet üblich) ersetzt werden können oder gar die neuen "Unterfluraltglascontainer" zum Einsatz kommen könnten. Begründung: Die Anwohner der Rheinlandstraße auf Höhe Merziger Weg sind rund um die Uhr durch die o. g. Container lärmbelastet. Vor allem die Ballung der verschiedenen Containerarten führt zu einer Lärmbelastung rund um die Uhr. Auch die Tatsache, dass veraltete Altglascontainer aus Metall zum Einsatz kommen, die den Lärm bei Einwurf von Altglas aufgrund ihrer Beschaffenheit potenzieren, mutet den Anwohnern eine unzumutbare Härte zu. Der Antragsteller hat sich vor Ort ca. 1 1/2 Stunden aufgehalten und wurde Zeuge der Belastung. Die verschiedenen Container erfreuen sich offenbar einer äußerst regen Nutzung. Die angefügte Abbildung 2 spiegelt dem Betrachter die Ballung der einzelnen Container wieder. Ein Handlungsbedarf kann vom verständigen Betrachter und Kenner der Situation nicht negiert werden. Abbildung 1 (Quelle: googlemaps) Abbildung 2 Kreuzung Rheinlandstraße / Merziger Weg Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 21.08.2012, TO I, TOP 19 Auf Wunsch der CDU wird über die Vorlage OF 449/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 449 2012 Die Vorlage OF 449/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: SPD, GRÜNE, FREIE WÄHLER und REP gegen CDU, LINKE. und FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Geisenheimer Straße

24.04.2012 · Aktualisiert: 22.05.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2012, OF 379/6 Betreff: Geisenheimer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt bis zu Euro 5.000,- aus dem Budget des Ortsbeirats 6 für die Neugestaltung von drei Grünflächen im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Mauritiusstraße (z.B. Bepflanzung mit Rosen), zu verwenden (Markierte Flächen in der Anlage). Begründung: Der vorgenannte Kreuzungsbereich ist ein als Ortseingang von Schwanheim von zentraler Bedeutung. Um diesen Eingang entsprechend aufzuwerten, beabsichtigt der Ortsbeirat die in der Anlage markierten Grünflächen neu zu gestalten, z.B. durch Pflanzung von Rosen oder ähnlichen Blumen. Die Grünflächen im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Schwanheimer Ufer wurden bereits vom Grünflächenamt neu angelegt, so dass hinsichtlich einer weiteren Neugestaltung in diesem Bereich derzeit nicht nachgedacht werden muss. Hier ist erst die Entwicklung abzuwarten. Anlage 1 (ca. 384 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 90 2012 Die Vorlage OF 379/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Nürburgstraße hier: Parkplätze

29.03.2012 · Aktualisiert: 25.04.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2012, OF 348/6 Betreff: Nürburgstraße hier: Parkplätze Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, an der südlichen Seite der Nürburgstraße zwischen Geisenheimer Straße und der Einfahrt zum Gelände des ALDI, Parkplätze auszuweisen. Auf der anderen Straßenseite sollte ab der Ausfahrt vom Gelände des ALDI eine Halteverbotszone eingerichtet werden. Falls auf der nördlichen Straßenseite in östlicher Richtung noch Raum für Parkplätze ist, sollten auch dort weitere Parkplätze ausgewiesen werden. Begründung: Derzeit wird die nördliche Seite der Nürburgstraße zwischen Geisenheimer Straße und Ahrtalstraße zum Parken von Pkw genutzt. An dieser Stelle ist aber problematisch, dass die Fahrzeuge im Kurveninneren parken, so dass der Gegenverkehr schlecht einsehbar ist. Würden die Fahrzeuge auf der nördlichen Seite parken (Außenseite der Kurve) wäre der Gegenverkehr besser einsehbar. Ab der Ausfahrt aus dem ALDI-Gelände könnten jedoch auch wieder auf der nördlichen Seite Parkplätze entstehen, da dort keine Sichtbehinderung mehr besteht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 17.04.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 348 2012 Die Vorlage OF 348/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Aufstellung von Bänken am Kelsterbacher Weg (nördlicher Teil)

01.04.2011 · Aktualisiert: 11.05.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2011, OF 12/6 Betreff: Aufstellung von Bänken am Kelsterbacher Weg (nördlicher Teil) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Kelsterbacher Weges zwischen der Überführung der B 40a und der verlängerten Leunastraße zwei bis drei Sitzbänke aufzustellen. Zur Aufstellung der Bänke werden bis zu 5000,00 € aus den Mitteln des Ortsbeirats bereit gestellt. Die genauen Standorte sollen mit dem Ortsbeirat abgesprochen werden. Begründung: Der Kelsterbacher Weg wurde in den vergangenen Jahren deutlich zurückgebaut und somit für den Durchgangsverkehr für Autos gesperrt. Durch die Beseitigung des Wildwuchses und die Bepflanzung mit Wildkirschen ist diese ehemalige Landstraße zu einer "Flaniermeile" geworden. Tatsächlich wird dieser Straßenteil gern als Spazierweg von Erholungssuchenden genutzt. Aus diesem Personenkreis wurde mehrmals die Bitte an Mitglieder des Ortsbeirates herangetragen, sich dieser Anregung anzuschließen und entsprechend zu handeln. Da eine Finanzierung aus laufenden Mitteln durch den Magistrat nicht gewünscht ist, sollen Mittel des Ortsbeirats zu einer Verwirklichung dieses Bürgerwunsches herangezogen werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 03.05.2011, TO I, TOP 28 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 2 2011 Die Vorlage OF 12/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sitzbänke am Kelsterbacher Weg

09.03.2010 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.03.2010, OM 3978 entstanden aus Vorlage: OF 1402/6 vom 11.02.2010 Betreff: Sitzbänke am Kelsterbacher Weg Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Kelsterbacher Weges zwischen der Überführung der B 40a und der verlängerten Leunastraße zwei bis drei Sitzbänke aufzustellen. Begründung: Der Kelsterbacher Weg wurde in den vergangenen Jahren deutlich zurückgebaut und somit für den Durchgangsverkehr für Autos gesperrt. Durch die Beseitigung des Wildwuchses und die Bepflanzung mit Wildkirschen ist diese ehemalige Landstraße zu einer "Flaniermeile" geworden. Tatsächlich wird dieser Straßenteil gern als Spazierweg von Erholungssuchenden genutzt. Aus diesem Personenkreis wurde mehrmals die Bitte an Mitglieder des Ortsbeirates herangetragen, sich dieser Anregung anzuschließen und entsprechend zu handeln. Wie auch die jüngst aufgestellten Sitzbänke in den Schwanheimer Wiesen mit Freude registriert wurden, könnten Sitzbänke auch auf dem Kelsterbacher Weg den Naherholungswert steigern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2010, ST 671 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Tempo 30-Zone

22.09.2009 · Aktualisiert: 01.10.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2009, OM 3592 entstanden aus Vorlage: OF 1290/6 vom 14.09.2009 Betreff: Schwanheim: Tempo 30-Zone Vorgang: OM 2675/08 OBR 6; ST 173/09; ST 1132/09 Der Magistrat wird gebeten, über seine Pläne in der Rheinlandstraße im Streckenabschnitt zwischen Bahnstraße und Geisenheimer Straße (siehe OM 2675 vom 21.10.2008) zu berichten. Begründung: Mit der Stellungnahme vom 31.07.2009, ST 1132, wird berichtet, was in der Rheinlandstraße im Streckenabschnitt zwischen Martinskirchstraße und Ferdinand-Dirichs-Weg als Maßnahme geplant ist. Der Streckenabschnitt der Rheinlandstraße zwischen Schwanheimer Bahnstraße und Geisenheimer Straße ist nicht berücksichtigt worden. Auch in diesem Bereich ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus folgenden Gründen dringend notwendig: Zwischen Bahnstraße und Lönsweg ist die Rheinlandstraße äußerst schmal. Genau dort überqueren an mehreren Pfaden viele Bürgerinnen und Bürger die Rheinlandstraße, auch Kinder, insbesondere die Kinder des Waldkindergartens, und nicht zuletzt die vielen Hundebesitzer. Zwar wurden jüngst an dieser Stelle die bis an die Straße herangewachsenen Büsche zwecks besserer Einsicht etwas zurückgeschnitten, aber insgesamt ist dadurch die Gefahrensituation nicht behoben. Auch hier ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h dringend geboten, weil dieser Abschnitt, wie von den Anwohnern zu hören ist, als Rennstrecke genutzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2010, ST 22 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zugeparkte Feuerwehrzufahrten in der Ingelheimer Straße

21.04.2009 · Aktualisiert: 15.06.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2009, OM 3166 entstanden aus Vorlage: OF 1122/6 vom 06.04.2009 Betreff: Zugeparkte Feuerwehrzufahrten in der Ingelheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Ingelheimer Straße in Schwanheim häufiger den ruhenden Verkehr zu kontrollieren, um das Parken in Feuerwehrzufahrten zu verhindern. Außerdem wird der Magistrat aufgefordert, an der Ecke Geisenheimer Straße/Ingelheimer Straße Poller aufzustellen, damit an der Straßenecke der abgesenkte Bordstein nicht zugeparkt wird. Begründung: In der Ingelheimer Straße werden häufig die Feuerwehrzufahrten zugeparkt. Hierüber gibt es bereits Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern. Außerdem wird beklagt, dass die Einmündung zur Ingelheimer Straße zugeparkt ist, und so der abgesenkte Bordstein für Menschen mit Rollstuhl oder Rollatoren nicht benutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2009, ST 1135 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 34 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Haltestelle der Buslinie 51 „Kelsterbacher Weg" Richtung Höchst

03.06.2008 · Aktualisiert: 29.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2008, OM 2364 entstanden aus Vorlage: OF 866/6 vom 22.05.2008 Betreff: Haltestelle der Buslinie 51 "Kelsterbacher Weg" Richtung Höchst Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass 1. die Haltestelle der Buslinie 51 "Kelsterbacher Weg" an der alten Stelle wieder eingerichtet und 2. bei dieser Maßnahme unbedingt auch für eine Sitzgelegenheit gesorgt wird. Begründung: Wegen Baumaßnahmen an der angrenzenden Fläche der genannten Bushaltestelle, ist eine Haltestelle als Provisorium errichtet worden. Da die Baumaßnahmen jetzt abgeschlossen sind, sollte die Haltestelle der Buslinie 51 wieder an die ursprüngliche Stelle zurückversetzt werden. Im Zuge dieser Maßnahme sollte unbedingt auch eine Sitzgelegenheit installiert werden. Die Sitzgelegenheit ist deshalb notwendig, da sich in unmittelbarer Nähe eine Poststelle und eine Seniorenwohnanlage befinden. Die Haltestelle wird von den Bewohnern der Seniorenwohnanlage sehr stark genutzt. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass in Goldstein und im Stadtkern von Schwanheim keine weiteren Poststellen vorhanden sind. Deshalb wird diese Halltestelle auch vielfach von Besuchern der Poststelle, darunter sind viele ältere Menschen, in Anspruch genommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2008, ST 1223 Aktenzeichen: 92 13

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Zebrastreifen über die Geisenheimer Straße

17.10.2022

Es wird angeregt, einen Zebrastreifen über die Geisenheimer Straße kurz nach der Einmündung der Ingelheimer Straße anzulegen. An dieser Stelle befand sich bereits ein Zebrastreifen, während AS5 umfangreich umgebaut wurde. Dieser Zebrastreifen sollte dauerhaft wieder angelegt werden. Viele Kinder aus dem Wohnblocks neben AS5 müssen morgens bei regem Berufsverkehr die Geisenheimer Straße überqueren, wenn sie zur Schule gehen. Alternativ könnten Stahlpoller angelegt werden, damit die Sicht beim überqueren der Straße nicht durch parkende Fahrzeuge versperrt wird. Vorzugswürdig ist allerdings die Anlegung eines Zebrastreifens, wie er als Provisorium bestand (siehe Foto)

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Anwohnerparken in Schwanheim alternativ weniger Halteverbot

08.09.2020

Anwohnerparken im gesamten Stadtteil Schwanheim, da zu viele Fremdparker. Ich als Anwohner erhalte regelmäßig Strafzettel, da ich nach der Arbeit keinen Parkplatz mehr finde...besonders schlimm ist es im Bereich der Geisenheimer Straße / Ingelheimer Straße

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Parken auf der Rheinlandstraße zwischen Lönsweg und Geisenheimer Straße einschränken

06.05.2019

Auf der Rheinlandstraße - insbesondere im nördlichen Abschnitt zwischen dem Lönsweg und der Geisenheimer Straße, werden seit etwa 2 Jahren vermehrt und sehr lange Fahrzeuge abgestellt. Darunter befinden sich viele Wohnmobile (ich habe gleichzeitig bereits 7 Stück gezählt) LKW bis 7,5t und Anhänger. Die LKW, "Kastenwagen" und Wohnmobile aber auch diverse Anhänger versperren die Einsicht von den einmündenden Straßen auf die Rheinlandstraße sehr stark (siehe Bild). In der Regel muss man mit einer drittel Autolänge auf die einzusehnde Fahrbahn fahren, um wirklich etwas sehen zu können. Dabei kommt es oft genung zu brenzligen Situationen, nicht zuletzt deshalb, weil auf der Rheinlandstraße die vorgeschriebene maximale Geschwindigkeit von 30km/h von ca. 90% aller Verkehrsteilnehmer überschritten sogar deutlich überschritten wird. Auf der Rheinlandstraße (insbesondere im Abschnitt zwischen Lönsweg und Geisenheimer Straße auf der nördlichen Seite sollte ein Halteverbot für Fahrzeuge über 2 t Leergewicht eingeführt werden. Alternativ oder ergänzend sollte der Fahrbahnrand mit Parkschildern "nur für PKW bis 2 t" versehen werden.