Meine Nachbarschaft: Rappstraße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Liegenschaften der VBL im Nordend in städtische Hand überführen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7196 entstanden aus Vorlage: OF 898/3 vom 11.06.2025 Betreff: Liegenschaften der VBL im Nordend in städtische Hand überführen Der Magistrat wird gebeten, 1. aktiv auf die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zuzugehen, um die Wohnungen im Oeder Weg 74 bis 78, in der Adlerflychtstraße 35 bis 41 sowie in der Hermannstraße 42 bis 42b und 46 bis 46a zeitnah anzukaufen und in die öffentliche Hand zu überführen. Dazu sollen die ABG Frankfurt Holding (ABG), die Nassauische Heimstätte (NH) oder die Konversions- Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) die Immobilien erwerben; 2. sollte Punkt 1. nicht machbar sein, die Genossenschaftliche Immobilienagentur Frankfurt am Main eG (GIMA) zeitnah mit einem sozialverträglichen Hausverkauf an eine*n gemeinwohlorientierte*n Akteur*in zu beauftragen. Kriterium für den Verkauf ist der Schutz langjähriger Mieter*innen vor Verdrängung sowie der Schutz günstiger Bestandsmieten. Begründung: In der Adlerflychtstraße 35 bis 41 und in der Hermannstraße 42 bis 42b sowie 46 bis 46a befinden sich knapp 100 Wohnungen der VBL. Dabei handelt es sich um Immobilien aus den 1950er-Jahren mit langjährigen Mieter*innen und günstigen Bestandsmieten. Die VBL ist seit mehr als 60 Jahren Eigentümerin dieser Immobilien, in denen viele Familien, Rentner*innen und Mieter*innen seit Jahrzehnten leben - teilweise sogar seit über 60 Jahren. Die Mieter*innen fürchten nun enorme Mietsteigerungen oder sogar Verdrängung, da die Häuser vor dem Verkauf stehen. Am 12. Mai 2025 war der Presse zu entnehmen, dass die VBL plant, Teile ihres Immobilienbestandes zu veräußern. Laut eigenen Aussagen befindet sich die VBL in fortgeschrittenen Verkaufsverhandlungen für 15 Immobilien, die sich überwiegend im Rhein-Main-Gebiet befinden. Die knapp 100 Haushalte befürchten, dass ihre Wohnhäuser an eine*n gewinnorientierte*n Investor*in verkauft werden und sie somit Luxusmodernisierungen oder großen Mietsteigerungen zum Opfer fallen. Sie haben Angst, dass dadurch bezahlbarer Wohnraum dauerhaft zerstört wird, sie sich die Mieten nicht mehr leisten können und folglich verdrängt werden. Im August/September 2024 wurden Bohrungen am Haus vorgenommen. Die Ergebnisse der statischen Untersuchungen liegen den Mieter*innen immer noch nicht vor. Aus diesem Grund haben die Mieter*innen im April 2025 einen Brief an die VBL mit der Bitte um Transparenz über den Verkaufsprozess und die Veröffentlichung der Testergebnisse versandt. In diesem Brief wurde die Angst vor Verdrängung deutlich zum Ausdruck gebracht. Zudem wurde am 14. April 2025 kurzfristig eine Begehung durch einen externen Gutachter durchgeführt. Erst dadurch sowie durch eigene Recherchen wurde der bevorstehende Verkauf bekannt. Die VBL fällt jedoch nicht zum ersten Mal negativ auf. Seit über acht Jahren stehen die maroden Mehrfamilienhäuser im Oeder Weg 74 bis 78, die sich ebenfalls in ihrem Besitz befinden, leer. Für diese Liegenschaft gibt es konkrete Pläne für einen Abriss und Neubau: Nachdem im Jahr 2016 statische Mängel festgestellt wurden, mussten 29 Mietparteien umgehend ausziehen. Anstatt jedoch in dringend notwendige Sanierungsarbeiten zu investieren, um die Wohnungen wieder in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen, ist nichts passiert. Die Gebäude stehen seit Jahren leer und verfallen zunehmend. Die VBL bleibt trotz bestehender Abriss- und Baugenehmigung aufgrund von "wirtschaftlichen Unsicherheiten" untätig und geht damit verantwortungslos mit dringend benötigtem Wohnraum um. Als öffentliche Institution hat die VBL eine soziale Verantwortung. Durch ihre Untätigkeit, Verzögerungen und eine mangelhafte Informationspolitik ist sie dieser jedoch nicht gerecht geworden. Planungsdezernent Prof. Dr. Marcus Gwechenberger erklärte auf Anfrage, die VBL bei der Organisierung eines sozialverträglichen Verkaufs unterstützen zu wollen. Die VBL hatte vorher angekündigt, die Immobilien in einem Off-Market-Prozess, also zunächst nur an einen ausgewählten Kreis von Kaufinteressent*innen, zu veräußern. Die Absicht, nicht an die Höchstbietenden zu verkaufen, ist eine sehr gute Ausgangslage für einen Verkauf an eine öffentliche Gesellschaft oder gemeinnützige Akteur*innen. Deshalb muss die Stadt proaktiv Verhandlungen mit der VBL aufnehmen und zeitnah einen sozialverträglichen Kauf in die Wege leiten, um den knapp 100 Mietparteien Klarheit und Sicherheit zu bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1419
Sozialverträglicher Verkauf der Immobilien der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder im Oeder Weg/Adlerflychtstraße/Hermannstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7036 entstanden aus Vorlage: OF 890/3 vom 13.05.2025 Betreff: Sozialverträglicher Verkauf der Immobilien der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder im Oeder Weg/Adlerflychtstraße/Hermannstraße Der Magistrat wird gebeten, alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die preiswerten Mietverhältnisse in den Wohnungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) im Oeder Weg/Adlerflychtstraße/Hermannstraße auch in Zukunft zu erhalten. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er die VBL auffordern kann, den Mieter/innen einen Nachtrag im Mietvertrag anzubieten, mit dem Eigenbedarfskündigungen des Mietverhältnisses durch einen neuen privaten Käufer ausgeschlossen werden. Begründung: Wohnraum im Nordend ist knapp und teuer. Vor allem lange bestehende Mietverträge sind bei Vermietern unbeliebt, weil die Mieten noch einigermaßen erschwinglich sind. Zurzeit ist vermehrt zu beobachten, dass gerade Häuser mit alteingesessenen Mieter/innen Gegenstand von Spekulation werden. Im Fall der Wohnungen der VBL - einer Anstalt des öffentlichen Rechts - sollte daher der Verkauf mit Unterstützung der Stadt und allen ihr politisch und rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln so transparent und sozialverträglich wie möglich gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1423 Beratung im Ortsbeirat: 3
Abfalleimer Lenaustraße/Ecke Zeißelstraße sowie Eiserne Hand/Rappstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6822 entstanden aus Vorlage: OF 859/3 vom 09.04.2025 Betreff: Abfalleimer Lenaustraße/Ecke Zeißelstraße sowie Eiserne Hand/Rappstraße Der Magistrat wird gebeten, an den im Betreff genannten Stellen weitere oder größere Abfalleimer zu installieren, um der regelmäßig auftretenden Vermüllung wirksam entgegenzuwirken. Begründung: An der Lenaustraße/Ecke Zeißelstraße sowie Eiserne Hand/Rappstraße sammeln sich regelmäßig erhebliche Mengen an Müll, die häufig auf der Straße landen. Zusätzliche oder größere Abfalleimer an den stark frequentierten Ecken könnten dazu beitragen, die Vermüllung der Ecken zu reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 912
Standort Parklet auf dem Oeder Weg auf Höhe Adlerflychtstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2023, OF 609/3 Betreff: Standort Parklet auf dem Oeder Weg auf Höhe Adlerflychtstraße Das o.g. Parklet befindet sich direkt vor einem Imbissbetrieb und wird von den Gästen des Betriebes genutzt. Von anderen Gastronomiebetrieben wurde der Vorwurf der Ungleichbehandlung ggü Ortsbeiratsmitgliedern geäußert. Dieser Betrieb hätte genehmigungs- und kostenfrei eine Außengastronomiefläche, andere Betriebe müssten sich Flächen genehmigen lassen und auf eigene Kosten bestuhlen. Zumal die Fläche erst nachträglich eingerichtet wurde. Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, verstößt die Stadt mit dem Standort dieses Parklets mit Sitzmöbeln gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung von Gastronomiebetrieben bei der Vergabe von Außengastronomieflächen.? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 609/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenSicherheit für Fußgänger im Bereich Oberweg vor der Musterschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2109 entstanden aus Vorlage: OF 253/3 vom 14.03.2022 Betreff: Sicherheit für Fußgänger im Bereich Oberweg vor der Musterschule Die Situation im Bereich der Haltestelle der U 5 an der Musterschule ist nach wie vor sehr unbefriedigend. Aufgrund des extrem hohen Anteils an mit dem Fahrrad zur Schule kommenden Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften ist die Querung der Eckenheimer Landstraße von der Rappstraße in den Oberweg gefährlich, insbesondere zu Schulbeginn. Gleichzeitig ist die Situation der mit der Bahn ankommenden Personen im Bereich der Einmündung des Oberweges trotz Aufsicht durch Lehrkräfte vor Schulbeginn absolut unbefriedigend. Hier begegnen sich die verschiedenen Nutzergruppen auf engstem Raum und insbesondere Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer noch in sehr hohem Tempo. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. im Bereich der Einmündung des Oberweges in die Eckenheimer Landstraße den bis zur Umgestaltung vorhandenen Zebrastreifen wieder einzurichten; 2. die beiden Fahrradständer vor dem Café im Oberweg östlich neben dem Laternenmast auf die westliche Seite im Anschluss an die bestehenden Fahrradständer zu verlegen, dadurch wird die Fläche für die zu Fuß Gehenden vergrößert; 3. auf der südlichen Seite des Oberweges durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, dass Fahrzeuge direkt bis an den Fußweg auf der Eckenheimer Landstraße parken können, z. B. durch eine Sperrfläche. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden kann, dass die Bahnen im dafür vorgesehenen Bereich der Haltestelle halten und so die Einfahrt von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern in den Oberweg erleichtert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 1984 Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4926 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Frühzeitige Unterrichtung der Ortsbeiräte über Bauvorhaben
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.03.2022, OA 172 entstanden aus Vorlage: OF 266/3 vom 17.03.2022 Betreff: Frühzeitige Unterrichtung der Ortsbeiräte über Bauvorhaben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie der Ortsbeirat über Bauvorhaben im Bereich der Innenentwicklung/Nachverdichtung frühzeitig, spätestens nach Vorliegen einer Bauvoranfrage, informiert werden kann und wie dem Ortsbeirat Gelegenheit zur Prüfung und Stellungnahme gegeben werden kann. Auch wenn aus rechtlicher Sicht eine Beteiligung des Ortsbeirates bei privaten Bauvorhaben nicht vorgesehen ist, ist es sinnvoll, bei Baukörpern, die das Erscheinungsbild erheblich verändern, und bei besonderen Eingriffen in begrünte Bereiche, den Ortsbeirat in Kenntnis zu setzen. Begründung: Der Ortsbeirat unterstützt grundsätzlich Wohnungsbauvorhaben, die im Sinne der Nachverdichtung auf bereits versiegelten Flächen und vorrangig auch für bezahlbaren Wohnraum entstehen sollen. Zuletzt veranlasst ein Bauvorhaben der Frankfurter Stiftung für Blinde und Sehbehinderte, auf ihrem Areal in der Adlerflychtstraße ein Wohngebäude zu errichten, den Ortsbeirat, in diesem Sinne tätig zu werden. Für den Wohnungsneubau auf einer überwiegend entsiegelten Fläche mit wertvollem Baumbestand wurde dem Vernehmen nach bereits eine Baugenehmigung erteilt sowie die Fällung der Bäume genehmigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.08.2022, B 321 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 06.04.2022 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.05.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 172 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1606, 7. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 03.05.2022 Aktenzeichen: 61 1
Barrierefreiheit auf dem neu gestalteten Oeder Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1472 entstanden aus Vorlage: OF 158/3 vom 11.11.2021 Betreff: Barrierefreiheit auf dem neu gestalteten Oeder Weg Die Umgestaltung des Oeder Wegs sollte auch für zu Fuß Gehende und insbesondere auch für mobilitätseingeschränkte Personen ein Gewinn sein. Leider sind die bisherigen Maßnahmen nicht dazu genutzt worden, auch hier Verbesserungen zu erzielen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, - bei allen künftigen Straßenumgestaltungsmaßnahmen im Nordend die Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft und den Behindertenbeauftragten von Beginn der Planung an zu beteiligen; - Umgestaltungsmaßnahmen am Arbeitsplan Barrierefreiheit auszurichten. Folgende Nachbesserungen sollten kurzfristig auf dem Oeder Weg umgesetzt werden: 1. Kreuzung Stalburgstraße/Lersnerstraße: Bordsteinabsenkungen und Doppelquerungen; 2. Kreuzung Adlerflychtstraße/Sömmerringstraße: Alle vier Übergänge müssen gemäß Arbeitsplan Barrierefreiheit nachgerüstet werden, der derzeitige Zustand ist gefährlich; 3. Hermannstraße: Poller im Weg, keine Bodenindikatoren, keine Kreuzungsmöglichkeit über den Oeder Weg; 4. Einmündung Oberweg: keine Doppelquerung, Poller innerhalb des Zebrastreifens; 5. Einmündung Finkenhofstraße: Straßenschild mitten im Übergangsbereich muss versetzt werden, Querungsmöglichkeit im Rahmen der Platzneugestaltung einplanen; 6. Bushalt Bornwiesenweg: Poller im Bereich des Zebrastreifens, Mittelinsel ohne jegliche Bodenindikatoren; 7. Einmündung Bornwiesenweg: Poller im Weg, Verbesserung der Querungsmöglichkeit; 8. Einmündung Mittelweg: Poller im Weg, Verbesserung der Querungsmöglichkeit; 9. Oeder Weg unterhalb Mittelweg: E-Ladesäule mit zwei Stellplätzen - sehr schmal, keine Behindertenparkplätze, macht Ladevorgang unmöglich; 10. Kreuzung Jahnstraße/Querstraße: Übergänge gemäß Arbeitsplan Barriere freiheit gestalten, unterhalb dieser Kreuzung gibt es eine Fußgängerampel mit Mittelinsel ohne jegliche Bodenindikatoren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1111 Aktenzeichen: 66 0
Begrünung Rappstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1290 entstanden aus Vorlage: OF 157/3 vom 16.11.2021 Betreff: Begrünung Rappstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Rappstraße Baumpflanzungen oder zumindest eine Begrünung durch Hochbeete vorzunehmen. Begründung: Die Rappstraße ist eine kurze, enge Straße, die sich bei Sonneneinstrahlung stark erwärmt. Es gibt keine Vorgärten oder irgendeine Begrünung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 782 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0
Klare Haltelinie auf der Eckenheimer Landstraße Höhe Haltestelle „Musterschule“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6093 entstanden aus Vorlage: OF 846/3 vom 01.03.2020 Betreff: Klare Haltelinie auf der Eckenheimer Landstraße Höhe Haltestelle "Musterschule" Die Rappstraße ist eine wichtige Ost-West-Verbindung. Insbesondere im morgendlichen Berufsverkehr drängen sich hier die Autos in langer Schlange und dazwischen fahren mit Fahrrädern die Schülerinnen und Schüler der benachbarten Musterschule. Die Ausfahrt an der Rappstraße stadteinwärts auf den Radweg und in den Oberweg ist oftmals nicht möglich. Pkws, die an der Ampel Höhe Musterschule halten, blockieren die Einfahrt in den Oberweg. Gleichzeitig ist die Ausfahrt aus dem Oberweg in die Eckenheimer Landstraße nicht möglich. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, durch geeignete Maßnahmen die vorgezogene Haltelinie vor der Ampel für Pkws deutlicher zu machen, z. B. durch eine klare Haltelinie und/oder ein Hinweisschild "Bei Rot hier halten". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1830 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13
ST 1798 vom 16.09.2019
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2020, OF 848/3 Betreff: ST 1798 vom 16.09.2019 Vorgang: V 1290/19 OBR 3; ST 1798/19 In der Anfrage des Ortsbeirats (siehe oben) war der Magistrat aufgefordert worden zu prüfen und zu berichten 1. wann zuletzt der "Zustand" der Häuser Berger Straße 6 und 8 sowie des Hauses Rappstraße 6 überprüft wurde und 2. ob (und wann) sich die an einem Ankauf der Liegenschaften interessierte ABG Holding unterdessen mit den Eigentümer*Innen ins Benehmen gesetzt hat und zu welchem Ergebnis man dabei gekommen ist. In seiner vorläufigen Stellungnahme bedauerte der Magistrat jedoch, " die dezernatsübergreifenden Fragestellungen innerhalb der vorgegebenen Frist nicht beantworten zu können." Angesichts der Tatsache, dass unterdessen weitere 4 Monate vergangen sind, bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob und wie die zitierten Fragen unterdessen beantwortet werden konnten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.05.2019, V 1290 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1798 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 848/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 848/3 wird durch die Stellungnahme ST 432/20 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenAm Adlerflychtspielplatz eine Spielstraße einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2020, OF 835/3 Betreff: Am Adlerflychtspielplatz eine Spielstraße einrichten Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Straße zwischen Adlerflychtstraße und Stalburgstraße die am Adlerflychtspielplatz entlang führt (parallel zum Oederweg) als Spielstraße, bzw. Verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Auf der zum Spielplatz gelegenen Seite sollten zwischen 20:00 Uhr und 8:00 Uhr die derzeitig genehmigten Parkplätze erhalten bleiben. Auf der dem Spielplatz gegenüberliegenden Seite können die derzeitig ausgewiesen Parkplätze erhalten bleiben. Begründung: Die Spiel- und Bewegungsräume im Nordend sind begrenzt, gleichzeitig steigen die Bevölkerungszahlen auch hier ständig an. Die vorgeschlagene Straße ist keine Durchgangsstraße und würde mit ihrer Umwandlung in eine Spielstraße bzw. einen Verkehrsberuhigten Bereich eine Erweiterung des Adlerflychtspielplatzes bedeuten und damit einen besonderen Mehrwert erzeugen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.02.2020, OF 814/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1649 2020 Auskunftsersuchen V 1650 2020 1. Die Vorlage OF 814/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 835/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 1 CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen 2 CDU und FDP (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: CDU
Weiter lesenWas passiert mit den Gebäuden der Berta-Jourdan-Schule im Nordend?
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.02.2020, OA 538 entstanden aus Vorlage: OF 818/3 vom 28.01.2020 Betreff: Was passiert mit den Gebäuden der Berta-Jourdan-Schule im Nordend? Für die Berta-Jourdan-Schule wird an neuem Standort ein neues Gebäude entstehen, erste Planungsmittel sind im aktuellen Haushaltsentwurf 2020/2021 bereits eingestellt. Dadurch werden die Gebäude der beiden aktuellen Standorte an der Adlerflychtstraße und an der Glauburgstraße (ehem. Glauburgschule) inkl. der Turnhalle frei. In diesem Zusammenhang stellen sich bereits heute Fragen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten: a) Wie werden die bisherigen Gebäude der Berta-Jourdan-Schule im Nordend nach dem geplanten Umzug an einen neuen Standort genutzt? b) Ist ein möglichst reibungsloser Übergang geplant, um Leerstände zu vermeiden? c) Wird sichergestellt, dass z. B. die Schulturnhalle auch in der Übergangszeit komplett genutzt bleibt, z. B. durch zusätzliche Nutzungen benachbarter Schulen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2020, ST 1502 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 464 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2394 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 81 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 538 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 91 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 538 auf den Ausschuss für Bildung und Integration delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 60 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 538 auf den Ausschuss für Bildung und Integration delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 25.05.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 538 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 22.06.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 538 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 4 Unterbrechung der Sitzung von 20:49 Uhr bis 20:57 Uhr. Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5519, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5621, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 5957, 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 22.06.2020 Aktenzeichen: 40-34
Leerstand von Wohnraum beseitigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4691 entstanden aus Vorlage: OF 652/3 vom 13.03.2019 Betreff: Leerstand von Wohnraum beseitigen Trotz angespannter Wohnsituation stehen im Nordend Wohnungen leer. Aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen (das Zweckentfremdungsverbot gibt es seit 2004 nicht mehr) ist der Prozentsatz dieses Leerstandes nicht exakt erfassbar. Es weisen aber von außen erkennbare Indizien darauf hin, dass der Leerstand mehr zu- als abnimmt. Markante Beispiele sind unter anderem die Wohnhäuser Berger Straße 6 - 8 sowie Rappstraße 6, die seit vielen Jahren leer stehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, sich bei der Landesregierung für die Wiedereinführung des Zweckentfremdungsverbots einzusetzen, denn es untersagt auch den dauerhaften Wohnungsleerstand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1498 Aktenzeichen: 63 0
Erhalt leer stehender Wohnhäuser
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2018, OM 2911 entstanden aus Vorlage: OF 435/3 vom 28.02.2018 Betreff: Erhalt leer stehender Wohnhäuser Der Magistrat wird aufgefordert, alle bau-, gesundheits-, veterinär- und sonstigen rechtlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Verfall der leer stehenden Häuser in der Berger Straße 6 und 8 sowie Rappstraße 6 aufzuhalten und mögliche schädliche Einflüsse durch Schimmel, Schädlingsbefall und Ähnliches auf die Nachbarhäuser zu verhindern. Dazu sollte auch geprüft werden, inwieweit den derzeitigen Eigentümern ein Kauf der Liegenschaften durch die Stadt beziehungsweise die ABG angeboten werden kann. Begründung: Der nun schon zum Teil über zehn Jahre andauernde Leerstand der genannten Wohnhäuser ist angesichts der Wohnungssituation in Frankfurt nicht hinzunehmen. Da durch den langen Leerstand mögliche schädigende Einflüsse auf die Nachbarhäuser und Umgebung (Schädlingsbefall und Ähnliches) entstehen können, sollte der Magistrat hier tätig werden und die Liegenschaften untersuchen. Im Zuge dieser Maßnahmen kann mit den derzeitigen Eigentümern auch über eine käufliche Übernahme durch die Stadt verhandelt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2018, ST 1203 Antrag vom 09.01.2019, OF 610/3
Kreuzungsbereich Eiserne Hand/Weberstraße/Rappstraße
<BR> Die Situation im oben genannten Kreuzungsbereich ist extrem unübersichtlich und schwer einsehbar (insbesondere für Abbieger von der Eisernen Hand in die Rappstraße). Erst vor wenigen Tagen gab es einen Unfall mit einem verletzten Fahrradfahrer. Zu Beinaheunfällen kommt es täglich. Die Frequenz an Fahrradfahrern und Pkws ist gerade morgens hoch, wenn die Musterschüler zur Schule fahren. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, den Kreuzungsbereich Eiserne Hand/Weberstraße/Rappstraße sicherer zu gestalten, etwa durch Haltelinien, die die Vorfahrtsregelung noch einmal verdeutlichen, ähnlich wie an der Kreuzung Bäckerweg/Merianstraße. Geprüft werden sollte unter anderem auch, ob die Einbahnstraßenrichtung der Weberstraße/Eiserne Hand (ab Kreuzungsbereich) wieder umgedreht wird, so wie vor der Baumaßnahme der Hochbahnsteige. <BR> <A name='Sachstand'> </A> <BR>Antragstellender Ortsbeirat: <BR> & ;nbsp; Ortsbeirat 3 <BR> <BR>Vertraulichkeit: Nein <BR> <BR>dazugehörende Vorlage: <BR> & ;nbsp; Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, <A HREF='/PARLISLINK/DDW?W=DOK_NAME=%27ST_963_2018%27' >ST 963</A> <BR> <BR> Aktenzeichen: 32 1 <br><br></BODY></HTML> - 1 - Anschrift: Bethmannstraße 3, 60311 Frankfurt am Main Tel.: 212-35747, Fax: 212-37884, Homepage: www.stvv.frankfurt.de
Einrichtung eines selbstverwalteten migrantischen Zentrums im Nordend unter Trägerschaft der Gruppe „Project Shelter“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2016, OM 922 entstanden aus Vorlage: OF 88/3 vom 21.09.2016 Betreff: Einrichtung eines selbstverwalteten migrantischen Zentrums im Nordend unter Trägerschaft der Gruppe "Project Shelter" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit leer stehende Immobilien im Nordend (wie beispielsweise in der Berger Straße 6 und 8, der Rappstraße 6 oder der Sternstraße 13) der Gruppe "Project Shelter" zur Einrichtung und zum Betrieb eines selbstverwalteten migrantischen Zentrums und zur Unterbringung obdachloser geflüchteter Menschen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus zumindest vorübergehend überlassen werden können. Der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls Gespräche mit den Eigentümerinnen und Eigentümern über eine solche Nutzung einzuleiten. Begründung: Die Gruppe "Project Shelter" setzt sich insbesondere für solche Menschen ein, deren Aufenthaltsstatus infolge der Dublin-III-Regelung bislang ungeklärt ist. Für diese Menschen sind staatlicherseits keine Leistungen vorgesehen. Die Initiative "Project Shelter" möchte erreichen, dass diesen Geflüchteten zumindest vorübergehend eine Unterkunft zur Verfügung steht. Um entsprechende Räumlichkeiten bemüht sich die Gruppe seit Langem. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt der nunmehr einsetzenden kühleren Witterungsverhältnisse ist eine rasche Lösung für die betroffenen Menschen unabdingbar. Das seit einigen Wochen betriebene Begegnungscafé bietet keine Unterkunftsmöglichkeit. Gleichzeitig stehen im Nordend einige Gebäude seit vielen Monaten leer. Diese könnten - zumindest vorübergehend - der Unterbringung der ansonsten obdachlosen Menschen dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 401 Aktenzeichen: 51
Leerstand von Wohnhäusern beenden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.12.2015, OM 4848 entstanden aus Vorlage: OF 914/3 vom 09.12.2015 Betreff: Leerstand von Wohnhäusern beenden Vorgang: OM 4501/10 OBR 3; OM 4998/11 OBR 3; OM 1347/12 OBR 3; V 503/12 OBR 3; OM 2139/13 OBR 3 Der Magistrat wird aufgefordert, alle rechtlichen und tatsächlichen Maßnahmen zu ergreifen, um seit längerer Zeit leer stehende Wohnhäuser im Nordend wieder ihrem eigentlichen Verwendungszweck zuzuführen. Damit könnte in der aktuellen Situation auch Wohnraum für geflüchtete Familien und Frauen mit Kindern in nachbarschaftlicher Umgebung zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft unter anderem die leer stehenden Wohnhäuser Rappstraße Nr. 6, Sternstraße Nr. 13 und Berger Straße Nr. 8. Begründung: Es ist unerträglich, dass Wohnhäuser seit Jahren ungenutzt leer stehen. Dazu hat der Ortsbeirat schon mehrfach Anregungen, meist zu den gleichen Immobilien, gestellt (z. B. OM 4501 vom 26.08.2010, OM 4998 vom 10.02.2011, OM 1347 vom 21.06.2012, V 503 vom 27.09.2012, OM 2139 vom 18.04.2013). Daher sollte der Magistrat unverzüglich mit den jeweiligen Eigentümern in Verhandlungen treten, um den Wohnraum nutzen zu können. Gerade die Situation geflüchteter Familien und Frauen mit Kindern ist in Massenunterkünften sehr schwierig. In einer nachbarschaftlichen Umgebung sind Integrationsmöglichkeiten auch bedeutend besser gegeben. Was bei einem Großprojekt wie Neckermann möglich ist, sollte auch bei kleineren Projekten mit den jeweiligen Hauseigentümern gelingen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.08.2010, OM 4501 Anregung an den Magistrat vom 10.02.2011, OM 4998 Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1347 Auskunftsersuchen vom 27.09.2012, V 503 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2013, OM 2139 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 514
Fahrradparkplätze statt Autoparkplätze
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.10.2015, OM 4634 entstanden aus Vorlage: OF 840/3 vom 03.09.2015 Betreff: Fahrradparkplätze statt Autoparkplätze Vorgang: OM 3444/14 OBR 3; ST 1629/14 Mit der Stellungnahme ST 1629 unterstützt der Magistrat den Vorschlag des Ortsbeirates (OM 3444), im Stadtteil an geeigneten Stellen Autoparkplätze in Fahrradparkplätze umzuwidmen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, in den nachfolgend aufgeführten Straßenabschnitten Autoparkplätze in Fahrradparkplätze umzuwidmen: Position Straße Straßenabschnitt Anzahl Bemerkung 1 Koselstraße Friedberger Landstraße/ Eckenheimer Landstraße 2 Mehrere Gastronomiebetriebe, evtl. Gehwegnasen einbeziehen 2 Zeißelstraße Lenaustraße/Eckenheimer Landstraße 2 Gehwegnasen in der Weberstraße 3 Adlerflychtstraße Eckenheimer Landstraße/Oeder Weg 2 Kino Mal Seh ́n 4 Weberstraße Eiserne Hand/Glauburgstraße/ Ecke Schwarzburgstraße 2 1 Hohe Wohndichte Wohndichte und Gastronomie 5 Wielandstraße Friedberger Landstraße/ Eckenheimer Landstraße 3 Hohe Wohndichte 6 Spohrstraße Neuhofstraße/Nibelungenallee 2 Hohe Wohndichte 7 Bäckerweg Friedberger Platz/Mauerweg 2 Hohe Wohndichte 8 Bornheimer Landstraße Friedberger Platz/Berger Straße 2 Hohe Wohndichte, zahlreiche gastronomische Betriebe 9 Günthersburgallee Friedberger Platz 1 bis 2 Hohe Wohndichte/Friedberger Platz/ "wildparkende" Autos/Spielstraße 10 Luisenstraße Ecke Lido/Luisenplatz 1 bis 2 Hohe Wohndichte/Gastronomie 11 Eckenheimer Landstraße Bürgersteig zwischen Marschnerstraße/Glauburgstraße 1 bzw. 2 Es bestehen zwei Supermärkte 12 Scheffelstraße In Höhe Klinik Maingau auf Höhe der Hausnummer 17 1 bzw. 2 Hohe Besucherinnen- und Besucherzahl 13 Schopenhauerstraße Nr. 9 Zwischen Einfahrt und Bewohnerparkschild 1 bzw. 2 Kita KIBIZ, Spielplatz, Café Schneider, Anwohner 14 Glauburgstraße Zwischen Eckenheimer Landstraße und Oeder Weg: Höhe Stalburg Theater und Höhe Schiller Apotheke 2 Cafés, Stalburg Theater, viele Anwohnerfahrräder 15 Vogelsbergstraße Zwischen Günthersburgallee und Martin-Luther-Platz, einmal Höhe Kronberger Bäckerei 1 bzw. 2 Zahlreiche "wildparkende" Fahrräder, Bäckerei Vor der Umsetzung sollen die Planungen dem Ortsbeirat für evtl. Stellungnahmen zugeleitet werden. Nach Absprache zwischen Magistrat, Ortsbeirat und evtl. Anwohnerinnen und Anwohnern können weitere Straßenabschnitte festgelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM 3444 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1629 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 237 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2016, ST 1029 Antrag vom 01.02.2017, OF 159/3 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 336 Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017, OM 1434 Aktenzeichen: 66 2
Fahrradparkplätze statt Autoparkplätze
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2015, OF 800/3 Betreff: Fahrradparkplätze statt Autoparkplätze Vorgang: ST 1629/14 Mit der Stellungnahme St 1629 unterstützt der Magistrat den Vorschlag des Ortsbeirates (OM 3444), im Stadtteil an geeigneten Stellen Autoparkplätze in Fahrradparkplätze umzuwidmen. Vor diesem Hintergrund wird der Ortsbeirat gebeten, dem Magistrat in unten aufgeführten Straßenabschnitten Auto- in Fahrradparkplätze umzuwidmen: Position Straße Straßenabschniitt Anzahl Bemerkung 1 Koselstraße Friedberger Ldstr./ Eckenheimer Ldstr. 2 Mehrere Gastronomie- betriebe, evtl. Gehwegnasen einbeziehen 2 Zeißelstraße Lenaustr./Eckenheimer Ldstr. 2 Gehwegnasen in der Weberstraße 3 Adlerflychtstraße Eckenheimer Ldstr./Oeder Weg 2 Kino Mal sehn 4 Weberstraße Eiserne Hand /Glauburgstraße 2 Hohe Wohndichte 5 Wielandstraße Friedberger Ldstr./ Eckenheimer Ldstr. 3 Hohe Wohndichte 6 Spohrstraß e Neuhofstraße/ Nibelungenallee 2 Hohe Wohndichte 7 Bäckerweg Friedberger Platz/ Mauerweg 2 Hohe Wohndichte 8 Bornheimer Ldstr. Friedberger Platz/ Berger Straße 3 Hohe Wohndichte, zahlreiche gastronomische Betriebe 9 Eckenheimer Landstraße Bürgersteig zw. Marschnerstr./Glauburgstr. 1 bzw. 2 Es bestehen zwei Supermärkte Nach Absprache zwischen Magistrat, Ortsbeirat und evtl. AnwohnerInnen können weitere Straßenabschnitte festgelegt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.09.2015, OF 840/3 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1629 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2015, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 800/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 02.07.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 800/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 17.09.2015, TO I, TOP 15 Die Vorlage OF 840/3 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL erklärt. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 800/3 wird durch die Vorlage OF 840/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 840/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenU 5 - barrierefreier Umbau der Haltestelle .Musterschule.: Optimierung der Verkehrsführung und Schaffung zusätzlicher Parkplätze für Anwohner und Besucher
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2015, OF 742/3 Betreff: U 5 - barrierefreier Umbau der Haltestelle "Musterschule": Optimierung der Verkehrsführung und Schaffung zusätzlicher Parkplätze für Anwohner und Besucher Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der abschließenden Planungen zum Umbau der U5 - Station Musterschule folgende planerischen Problembereiche zu überprüfen und ggf. zu korrigieren und die Ergebnisse erneut im Ortsbeirat vorzustellen: - Verkehrsführung im Bereich zwischen Jahnstraße und Adlerflychtstraße sowie im Bereich zwischen Hebelstraße und Zeißelstraße, wobei vor allem nochmals die Aufhebung von Durchfahrsperren wie z.B. die Pollersperre im Oberweg und die Drehung von Einbahnstraßen zu überprüfen wäre - eine Kompensation für den Verlust von Parkplätzen um die Haltestelle Musterschule: Ausweisung von weiter entfernten Parkplätzen, Nutzung der ehemaligen Quartiersgarage Philantropin(Lichtigfeldschule), Öffnung des Schulhofs Musterschule für nächtliches Anwohnerparken(?), Vereinbarung zur Nutzung des Parkplatzes des Maingaukrankenhauses für Anwohner, etc. sondieren. Begründung: Der problematische oberirdische Neubau der U5-Station Musterschule hat gravierende dauerhafte Belastungen für die Anwohner zur Folge, insbesondere durch die eingeschränkten Zufahrt/Abfahrtmöglichkeiten für PKW und LKW und den drastischen Wegfall von Parkplätzen. Um diese Belastungen zu lindern und auch gerade die vielen mittelständischen Betriebe im Bereich der Haltestelle Musterschule nicht in ihrer Existenz zu gefährden, ist eine detaillierte Überprüfung der bisherigen Planungen dringend notwendig. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 12.02.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 742/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 12.03.2015, TO I, TOP 11 Der Antragsteller ändert vor Abstimmung die Vorlage OF 742/3 dahin gehend ab, dass unter dem zweiten Spiegelstrich des Tenors die Worte "Nutzung . . Anwohnerparken(?)" gestrichen werden. Beschluss: Die Vorlage OF 742/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenNeue U 5-Hochbahnsteige an der Musterschule und an der Glauburgstraße - Anlieger ausreichend über neue Verkehrsführung informieren!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2013, OM 2664 entstanden aus Vorlage: OF 483/3 vom 22.10.2013 Betreff: Neue U 5-Hochbahnsteige an der Musterschule und an der Glauburgstraße - Anlieger ausreichend über neue Verkehrsführung informieren! Der Magistrat wird gebeten, die Anlieger im Bereich der neuen U 5-Hochbahnsteige an der Musterschule und im Kreuzungsbereich Glauburgstraße/Eckenheimer Landstraße ausreichend, z. B. durch Handzettel, über die verkehrsmäßigen Auswirkungen (neue Sackgassen, Einbahnstraßen, Wegfall von Parkplätzen etc.) zu informieren. Begründung: Die Auswirkungen der neuen U 5-Hochbahnsteige an der Musterschule und Glauburgstraße auf die Anlieger der unteren Eckenheimer Landstraße sind gravierend. Die Enge des Straßenquerschnitts der unteren Eckenheimer Landstraße bedingt zwangsläufig Veränderungen der Verkehrsführung: Seitenstraßen müssen zu Sackgassen und Einbahnstraßen umgebaut werden, wie z. B. die Rappstraße/Eiserne Hand. Auch ist der Wegfall von Parkplätzen durch die gewählte Hochbahnlösung unvermeidlich und für die Anlieger sicherlich belastend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2014, ST 375 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 92 13
Stadtbahnlinie U 5 - Hochbahnsteige Verkehrskonzept
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.09.2013, OM 2535 entstanden aus Vorlage: M 63 vom 19.04.2013 Betreff: Stadtbahnlinie U 5 - Hochbahnsteige Verkehrskonzept Vorgang: M 63/13 Der Magistrat wird gebeten, noch vor Beginn der Baumaßnahmen ein Verkehrskonzept für das Quartier Eiserne Hand/Rappstraße/Hegelstraße/Weberstraße/Scheffelstraße vorzustellen. Hierbei sollte berücksichtigt werden, wie das Verkehrsaufkommen von und zur I. E. Lichtigfeld Schule reduziert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.04.2013, M 63 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1755 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradparkplätze auf der Fahrbahn in der Adlerflychtstraße einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2013, OM 1918 entstanden aus Vorlage: OF 277/3 vom 18.10.2012 Betreff: Fahrradparkplätze auf der Fahrbahn in der Adlerflychtstraße einrichten Der Magistrat wird aufgefordert, vor dem Gebäude Adlerflychtstraße Nr. 6, in welchem sich das Mal Seh'n Kino und das Café Filmriss befinden, Fahrradparkplätze auf der Fahrbahn in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. Der hierfür genutzte Parkraum sollte nicht zulasten des Anwohnerparkraums gehen. Begründung: Fahrradparkplätze im Nordend sind nach wie vor nicht in ausreichendem Maße vorhanden. Besonders im Bereich des Mal Seh'n Kinos, wo sich keine Fahrradabstellmöglichkeiten im Straßenbereich befinden, kommt es durch Fahrräder, welche auf dem Gehsteig abgestellt werden, oft zu Problemen/Behinderungen, besonders für die vielen blinden/sehbehinderten Fußgänger, welche in diesem Bereich aufgrund der dort ebenfalls ansässigen Stiftung für Blinde und Sehbehinderte unterwegs sind. Ausreichende Fahrradparkplätze (für Besucher des Kinos, aber auch für Anwohner) auf der Fahrbahn - wie bereits erfolgreich in der Zeißelstraße Nr. 17 umgesetzt - würden hier einen Beitrag zur Verbesserung der Fußgängersituation leisten. Da der Parkraum in diesem Bereich generell knapp ist, sollte der hierfür genutzte Parkraum außerhalb des Anwohnerparkraums liegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2013, ST 1074 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 83 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 3 am 27.06.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2
Fahrradparkplätze im Bereich der neu geschaffenen Gehwegnase an der Adlerflychtstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2012, OM 1565 entstanden aus Vorlage: OF 259/3 vom 03.09.2012 Betreff: Fahrradparkplätze im Bereich der neu geschaffenen Gehwegnase an der Adlerflychtstraße Der Magistrat wird aufgefordert, an der Einmündung der Adlerflychtstraße in die Eckenheimer Landstraße im Bereich der neuen Gehwegnase Fahrradständer zu installieren. Der Standort sollte mit der benachbarten Frankfurter Stiftung für Blinde und Sehbehinderte abgestimmt werden. Begründung: Der Bedarf an Fahrradständern ist in diesem Bereich durch das ebenfalls benachbarte Mal Seh'n Kino häufig sehr hoch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1952 Aktenzeichen: 66 2
Leerstand Rappstraße Nr. 6
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2012, OF 260/3 Betreff: Leerstand Rappstraße Nr. 6 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen, welche Kenntnis er über das Haus in der Rappstraße 6 hat, das seit einigen Jahren leer steht und zunehmend verkommt, und was ihm über die Absichten des derzeitigen Eigentümers bekannt ist. Begründung: Das obengenannte Haus verkommt immer mehr. Ein noch längerer Leerstand ist angesichts der Wohnungssituation im Nordend nicht hinzunehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 27.09.2012, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 503 2012 Die Vorlage OF 260/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWeitere Fahrradständer für das Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2012, OM 974 entstanden aus Vorlage: OF 160/3 vom 29.02.2012 Betreff: Weitere Fahrradständer für das Nordend Der Magistrat wird gebeten, auf den Fahrbahnmarkierungen, die auf der Weberstraße rund um die Kreuzung Rappstraße/Eiserne Hand aufgebracht sind, in geeigneter Weise Fahrradständer aufzustellen. Begründung: Der Bedarf an Fahrradabstellplätzen ist in diesem Bereich offensichtlich sehr groß. Zurzeit dienen sowohl die Drängelgitter gegenüber des REWE-Marktes in der Eisernen Hand als auch Verkehrsschilder (zeitweilig sogar quer zur Gehwegabsenkung) ständig als Fahrradständer und werden dadurch oft zu Hindernissen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 958 Aktenzeichen: 66 2
Runder Tisch: Mit der Sanierung und baulichen Erweiterung der ehemaligen städtischen Kita 80 - Hexenhäuschen - in der Adlerflychtstraße muss ohne weiteren Zeitverzug begonnen werden
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2012, OF 123/3 Betreff: Runder Tisch: Mit der Sanierung und baulichen Erweiterung der ehemaligen städtischen Kita 80 - Hexenhäuschen - in der Adlerflychtstraße muss ohne weiteren Zeitverzug begonnen werden Vorgang: ST 1445/11 Die Ortsvorsteherin wird gebeten, das Dezernat II (Bildung und Frauen) als Bauherrendezernat aufzufordern, umgehend einen Runden Tisch zu koordinieren mit Vertreter/innen der zuständigen Dezernate (II und IV) und Ämter (Stadtschulamt und Hochbauamt), sowie Vertreter/innen des Ortsbeirates 3, mit dem Ziel, - die in der Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1445, erwähnte Kostenzusammenstellung zu erläutern und die Gründe der völlig aus dem Ruder gelaufenen Kostenentwicklung darzulegen und - die sich in Prüfung befindenden Möglichkeiten zu erläutern, "unter denen eine Umsetzung des Projektes zeitnah erfolgen kann" (s. o. a. Stellungnahme des Magistrats). Der Runde Tisch soll rechtzeitig vor der nächsten Sitzung des Ortsbeirates am 16.02. tagen. Begründung: Der in der Stellungnahme des Magistrats bezifferte Kostenrahmen von ungefähr 2,7 Mio. € ist für eine zweigruppige Kita nicht nachzuvollziehen und unvertretbar. Der Ortsbeirat hält an dem Standort für den Bau einer Kita fest und fordert den Magistrat und die zuständigen Dezernate und Ämter auf, zügig ein Konzept vorzulegen, das (nach siebenjährigem Vorlauf) die Erweiterung des dringend notwendigen Kita-Platzangebots im Nordend zeitnah sicherstellt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 19.01.2012, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 123/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMit der Sanierung und baulichen Erweiterung der ehemaligen städtischen Kita.80 -.Hexenhäuschen - in der Adlerflychtstraße muss ohne weiteren Zeitverzug begonnen werden
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2012, OF 124/3 Betreff: Mit der Sanierung und baulichen Erweiterung der ehemaligen städtischen Kita 80 - Hexenhäuschen - in der Adlerflychtstraße muss ohne weiteren Zeitverzug begonnen werden Vorgang: ST 1445/11 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. dem Ortsbeirat die in der o. a. Stellungnahme des Magistrats erwähnte Kostenzusammenstellung zu erläutern und die Gründe der völlig aus dem Ruder gelaufenen Kostenentwicklung darzulegen und 2. dem Ortsbeirat umgehend die sich in Prüfung befindenden Möglichkeiten zu erläutern, "unter denen eine Umsetzung des Projektes zeitnah erfolgen kann" (Stellungnahme des Magistrats). Begründung: Der in der Stellungnahme des Magistrats bezifferte Kostenrahmen von ungefähr 2,7 Mio. € ist für eine zweigruppige Kita nicht nachzuvollziehen und unvertretbar. Der Ortsbeirat hält an dem Standort für den Bau einer Kita fest und fordert den Magistrat und die zuständigen Dezernate und Ämter auf, zügig ein Konzept vorzulegen, das (nach siebenjährigem Vorlauf) die Erweiterung des dringend notwendigen Kita-Platzangebots im Nordend zeitnah sicherstellt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1445 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 3 am 16.02.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 124/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 125/3 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenOeder Weg soll Allee werden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2012, OM 804 entstanden aus Vorlage: OF 102/3 vom 17.11.2011 Betreff: Oeder Weg soll Allee werden Der Magistrat wird aufgefordert, den Oeder Weg zu einer Allee umzugestalten. Hierzu ist es vor allem erforderlich, Bäume zwischen Adlerflychtstraße und Oberweg anzupflanzen. Weiterhin soll geprüft werden, an welchen bereits einseitig bepflanzten Abschnitten des Oeder Wegs eine Bepflanzung der anderen Straßenseite möglich ist; diese sollte dann durchgeführt werden. Ziel sollte es sein, dass der gesamte Oeder Weg möglichst beidseits mit Bäumen bepflanzt ist. Begründung: Der südliche Bereich des Oeder Wegs, der teilweise dichten, alten Baumbestand hat, sollte als Maßstab dienen, um den gesamten Oeder Weg als Allee anzulegen. Gerade der Abschnitt zwischen Adlerflychtstraße und Oberweg wirkt sehr kahl und unattraktiv und sollte dringend umgestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2012, ST 583 Aktenzeichen: 61 1
Ringbuslinien mit Minibussen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2011, OM 687 entstanden aus Vorlage: OF 78/3 vom 20.10.2011 Betreff: Ringbuslinien mit Minibussen Vorgang: OM 4113/10 OBR 3 Der Magistrat wird aufgefordert, die Planungen von Minibuslinien zur Erschließung ost-westlicher Wege im Nordend gemäß der Anregung OM 4113 durch einen konkreten Umsetzungsvorschlag des Ortsbeirates zu beschleunigen, um so die zunehmend überlasteten Nord-Süd-Strecken tangential zu verbinden und somit zu entlasten. Angesichts der Straßenführungen im Nordend mit zahlreichen Einbahnstraßen und künstlichen Sperrungen ergibt sich die Einführung von Ringbuslinien mit Minibussen (wie beispielsweise der sogenannte Lohrbergbus) mindestens im 30-Minuten-Takt als sinnvollste Variante zur Erschließung des Nordends: Im Uhrzeigersinn: Wolfsgangstraße, Glauburgstraße, Alleenring, Berger Straße, Bornheimer Landstraße, Koselstraße, Adlerflychtstraße, Fichardstraße, Eschersheimer Landstraße. Es werden die U-Bahn-Linien U 1 bis U 5 sowie U 8, die Straßenbahnlinien 12 und 18 sowie mehrere Buslinien verbunden. Gegen den Uhrzeigersinn: Oeder Weg, Hermannstraße, Koselstraße, Bornheimer Landstraße, Berger Straße, Hegelstraße, Sandweg, Alleenring, Glauburgstraße, Wolfsgangstraße, Fürstenbergerstraße, Eschersheimer Landstraße. Es werden ebenfalls die U-Bahn-Linien U 1 bis U 5 sowie U 8, die Straßenbahnlinien 12 und 18 sowie mehrere Buslinien verbunden. Detaillierte Linienverlaufspläne, Darstellungen der Einzugsgebiete und Routenverlaufsbeschreibungen finden sich im Anhang. Begründung: Das Nordend ist zwar sehr gut in Nord-Süd-Richtung mit schienengebundenem Personennahverkehr (SPNV) erschlossen, doch in Ost-West-Richtung gibt es deutlich zu wenig Verbindungen. Dadurch muss zur Bewegung in dieser Richtung per ÖPNV meist der umständliche Weg in die Innenstadt und mit ein- oder gar zweimaligen Umsteigen zurück in den Stadtteil gewählt werden. Alternativ muss erst der Weg bis zum Alleenring gewählt werden, um sich mit der Buslinie 32 in Ost-West-Richtung zu bewegen und dann eine Bewegung in Nord-Süd-Richtung anzuschließen. Dazu kommt, dass die bestehenden SPNV-Verbindungen in den letzten Jahren immer stärker belastet wurden, und sich dieser Trend auch noch weiter fortsetzen wird: - Auf der A-Strecke ist zur U 1, U 2 und U 3 noch die U 8 hinzugekommen, mit der die Bewohner des Riedbergs in die Innenstadt fahren. Der Riedberg wird in den nächsten Jahren seiner Bewohnerzahl mehr als verdoppeln, sodass hier also mit zunehmend volleren Bahnen gerechnet werden muss. Schon heute ist der Abschnitt vom Rande des Nordends bis zur Hauptwache der am stärksten genutzte Abschnitt im gesamten U-Bahn-Netz überhaupt. - Mit dem kommenden Ausbau der U 5 bis zum Frankfurter Berg wächst auch hier der Druck auf diese Linie. Die Züge werden voller werden. - Neben der Straßenbahnlinie 12 wird ab Dezember 2011 auch noch die Straßenbahnlinie 18 über die Friedberger Landstraße fahren, die voraussichtlich weitgehend von Bewohnern des Frankfurter Bogens, New Betts und New Atterberry genutzt werden wird. Durch die zusätzlichen Bahnen sind weitere Rückstaus, insbesondere am Anlagenring und der Konstablerwache, zu erwarten. - Die U 4 wurde über die ehemalige Endhaltestelle Seckbacher Landstraße hinaus bis nach Enkheim verlängert, was wiederum zusätzliche Fahrgäste in die U 4 gebracht hat. Man sieht also, dass sich in den letzten Jahren auf allen SPNV-Linien im Nordend das Fahrgastaufkommen schon erhöht hat oder noch weiter erhöhen wird. Dies macht es gerade in Stoßzeiten nicht nur schwierig, einen Sitzplatz zu finden, sondern oft ist nicht einmal mehr der Zustieg möglich. Eine Linie mit Minibussen kann hier spürbar unterstützen, um einerseits die Nord-Süd-Strecken zu entlasten und andererseits die fußläufigen Entfernungen zur nächsten Haltestelle weiter zu verkürzen, was gerade älteren Bewohnern eine große Erleichterung bringt. Im Bereich zwischen dem Anlagenring und dem Alleenring fährt derzeit nur die Buslinie 36 in einer diagonalen Verbindung Konstablerwache - Campus Westend, was den Bedarf an reinen Ost-West-Verbindungen nicht deckt. Ein Minibus in diesem mittleren Segment von Frankfurts am dichtesten besiedelten Stadtteil steht allerdings vor der Herausforderung, wie in den (oft ganz bewusst) engen Straßen, den zahlreichen Einbahnstraßen und mit den Sperrungen ein stabiler und von seinen Fahrtzeiten her attraktiver Busverkehr organisiert werden kann. Hinsichtlich der Fahrzeuge eröffnet die Nutzung von Kleinbussen (wie beispielsweise für den Lohrbergbus) zahlreiche Möglichkeiten, auch kleinere Straßen wirkungsvoll als Teil der Route zu nutzen. Solche Busse kombinieren einen niederflurigen Zustieg mit einer wirtschaftlich sinnvollen Platzkapazität. Für die Routenwahl erscheint es sinnvoll, gezielt Verknüpfungen mit Haltestellen des SPNV zu ermöglichen, ohne dabei die Machbarkeit einer zügigen Fahrt aus dem Blick zu verlieren. Durch die hohe Zahl von Einbahnstraßen ist es allerdings nicht zu vermeiden, dass eine durchgehende Busverbindung, zumindest auf Teilstrecken, nicht über die gleichen Straßen geführt werden kann. Daher erscheint das Konzept einer Ringbuslinie sinnvoll. Als Beleg der Machbarkeit finden sich im Anhang Routenvorschläge für zwei Ringbuslinien, einmal im Uhrzeigersinn, einmal gegen den Uhrzeigersinn. Die beiden Routen lassen sich (ggf. mit kleinen Optimierungen) im Halbstundentakt pro Richtung umsetzen. Bedingt durch die Routenführung durch zum Teil auch kleine Straßen würde bei hoher Akzeptanz und bei Bedarf zur Kapazitätserhöhung eine Taktverdichtung notwendig werden, da größere Busse in Teilabschnitten nicht nutzbar erscheinen (z. B. Luisenplatz, Hegelstraße). Anlage 1-8 (ca. 3,3 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 456 Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2012, ST 1595 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2018, OM 2909 Aktenzeichen: 92 11
Zebrastreifen für den Oeder Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2011, OM 697 entstanden aus Vorlage: OF 94/3 vom 20.10.2011 Betreff: Zebrastreifen für den Oeder Weg Der Magistrat wird aufgefordert, einen Fußgängerüberweg über den Oeder Weg zwischen Lersnerstraße und Stalburgstraße einzurichten. Begründung: Aufgrund der für Fußgänger unübersichtlichen Park- und Verkehrssituation an dieser Stelle des Oeder Wegs ist die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs sinnvoll. Der Abschnitt des Oeder Wegs zwischen Glauburgstraße und Adlerflychtstraße wird von Autofahrern momentan als "Beschleunigungszone" wahrgenommen, was zu verstärkten Geschwindigkeitsüberschreitungen führt, welche das Überqueren für Fußgänger zusätzlich erschweren. Ein Fußgängerüberweg könnte auch dagegen Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 248 Aktenzeichen: 66 2
Mit der Sanierung und baulichen Erweiterung der ehemaligen städtischen Kita 80 - Hexenhäuschen - in der Adlerflychtstraße muss ohne weiteren Zeitverzug begonnen werden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2011, OM 388 entstanden aus Vorlage: OF 51/3 vom 18.08.2011 Betreff: Mit der Sanierung und baulichen Erweiterung der ehemaligen städtischen Kita 80 - Hexenhäuschen - in der Adlerflychtstraße muss ohne weiteren Zeitverzug begonnen werden Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Bau- und Finanzierungsvorlage für die Sanierung und bauliche Erweiterung der ehemaligen städtischen Kita 80 - Hexenhäuschen - in der Adlerflychtstraße unverzüglich auf den Weg zu bringen; 2. nach Beschlussfassung der Bau- und Finanzierungsvorlage durch die Stadtverordneten-versammlung mit der Sanierung und Erweiterung des Hexenhäuschens ohne weiteren Zeitverzug zu beginnen und das Vorhaben im Jahr 2012, nach Möglichkeit bis August 2012, fertigzustellen; 3. den Ortsbeirat über die Zeitplanung bis zur Baufertigstellung zu informieren und auf dem Laufenden zu halten. Begründung: Die Weichen für die Sanierung und Erweiterung der Kita wurden bereits 2004 gestellt, die Planung wurde vor vielen Jahren beauftragt; bereits im Haushalt 2009 wurden für das Jahr 2009 572.000 Euro, im Doppelhaushalt 2010/11 für die Jahre 2010 und 2011 weitere 1.019.000 Euro und 281.000 Euro eingestellt. Die Finanzierung ist also gesichert. Der Jugendhilfeausschuss (JHA) hat längst über die künftige Trägerschaft der Kita entschieden und sie an das Haus der Volksarbeit e. V. vergeben. Zuletzt wurde der Baubeginn wegen der umfangreichen Sanierung der benachbarten beruflichen Schulen Berta Jourdan zurückgestellt. Diese Maßnahme ist vor über einem Jahr abgeschlossen worden. Trotzdem tut sich am Standort der ehemaligen Kita 80 - Hexenhäuschen - nichts. Angesichts der seit Jahren rapide steigenden Kinderzahlen und der sich entsprechend verschärfenden Engpässe bei den Kita-Plätzen im Nordend schwindet das Verständnis für die anhaltenden Verzögerungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1445 Aktenzeichen: 40 4
Blindengerechte Wegeführung von der U-Bahn-Station Eschenheimer Tor zur Bushaltestelle Oeder Weg der stadtauswärts fahrenden Buslinie 36
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2010, OM 4694 entstanden aus Vorlage: OF 1054/3 vom 28.09.2010 Betreff: Blindengerechte Wegeführung von der U-Bahn-Station Eschenheimer Tor zur Bushaltestelle Oeder Weg der stadtauswärts fahrenden Buslinie 36 Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass für blinde und sehbehinderte Menschen auf ihrem Weg vom Nordausgang der U-Bahn-Station Eschenheimer Tor (vor dem Kino Metropolis) zur Haltestelle Oeder Weg der stadtauswärts fahrenden Buslinie 36 schnellstmöglich eine blindengerechte Wegeführung mit Bodenindikatoren (Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfeld) eingerichtet wird. Die Haltestelle selbst sollte bevorzugt barrierefrei umgebaut werden. Begründung: Am 18. September 2010 wurde im Rahmen der Europäischen Woche der Mobilität bei einem Informationsspaziergang zum Blindenleitsystem rund um den Eschenheimer Turm festgestellt, dass es auf dem Weg zur obigen Haltestelle noch keine blindengerechte Wegeführung gibt. Diese beinhaltet rutschfeste Bodenindikatoren, die vom Platz vor dem Kino Metropolis auf die östliche Seite des Oeder Weges führen sollen. Die Bushaltestelle ist noch nicht barrierefrei umgebaut. Da sich im Nordend sowohl in der Eschersheimer Landstraße als auch in der Adlerflychtstraße Einrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen befinden, wird um Abhilfe gebeten. Es sollten möglichst schon bei Planung dieser Maßnahmen Betroffene mit eingeschaltet werden, um von Anfang an eventuelle Fehler zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2011, ST 324 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Sehbehindertengerechte Gestaltung des Weges von und zur Haltestelle Musterschule- Adlerflychtstraße 8
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2009, OM 2917 entstanden aus Vorlage: OF 626/3 vom 07.01.2009 Betreff: Sehbehindertengerechte Gestaltung des Weges von und zur Haltestelle Musterschule- Adlerflychtstraße 8 Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Weg von und zur U5-Haltestelle Musterschule bis Adlerflychtstraße für sehbehinderte und blinde Menschen in Zusammenarbeit mit der Stiftung für Blinde und Sehbehinderte schnellstmöglich gemäß deren Sicherheits- und Orientierungsbedürfnissen gekennzeichnet und gestaltet wird. Begründung: Die Stiftung für Blinde und Sehbehinderte, Adlerflychtstraße 8, hat eine Beratungsstelle eingerichtet, die älteren an altersbedingter Seheinschränkung leidenden Menschen (Makuladegeneration) Hilfe im Alltag vermittelt. Dieses neue, bisher einzigartige Projekt soll einer aufgrund ihres Alters besonders schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppe zugutekommen und weiter ausgebaut werden. Die Ratsuchenden werden zum großen Teil mit der U5 anreisen, die schon allein aufgrund der unsäglichen hohen Ein- und Ausstiege ein großes Hindernis für körperlich eingeschränkte Menschen darstellt. Bei der genannten Beratungsstelle handelt es sich um eine für Frankfurt neue, für die Stiftung aber um eine zusätzliche weitere Fördermaßnahme. Schon seit längerem wird hier ebenfalls für sehbehinderte und blinde jugendliche Migranten ein Mobilitätsprogramm durchgeführt. Im Rahmen dieser Migrantenschulung kommen auch jetzt schon - neben den Bewohnern des Stiftungshauses - viele ortsunkundige Blinde und Sehbehinderte mit der U5 in die Adlerflychtstraße. Es wird daher eine besondere sichere Gestaltung und Führung der genannten Wegstrecke dringend notwendig. Diese ist zusammen mit den Betroffenen und deren Stellvertretern zu planen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2009, ST 524 Aktenzeichen: 66 2
Ideen
Keine Ideen gefunden.