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Sehbehindertengerechte Gestaltung des Weges von und zur Haltestelle Musterschule- Adlerflychtstraße 8

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2009, OM 2917 entstanden aus Vorlage: OF 626/3 vom 07.01.2009 Betreff: Sehbehindertengerechte Gestaltung des Weges von und zur Haltestelle Musterschule- Adlerflychtstraße 8 Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Weg von und zur U5-Haltestelle Musterschule bis Adlerflychtstraße für sehbehinderte und blinde Menschen in Zusammenarbeit mit der Stiftung für Blinde und Sehbehinderte schnellstmöglich gemäß deren Sicherheits- und Orientierungsbedürfnissen gekennzeichnet und gestaltet wird. Begründung: Die Stiftung für Blinde und Sehbehinderte, Adlerflychtstraße 8, hat eine Beratungsstelle eingerichtet, die älteren an altersbedingter Seheinschränkung leidenden Menschen (Makuladegeneration) Hilfe im Alltag vermittelt. Dieses neue, bisher einzigartige Projekt soll einer aufgrund ihres Alters besonders schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppe zugutekommen und weiter ausgebaut werden. Die Ratsuchenden werden zum großen Teil mit der U5 anreisen, die schon allein aufgrund der unsäglichen hohen Ein- und Ausstiege ein großes Hindernis für körperlich eingeschränkte Menschen darstellt. Bei der genannten Beratungsstelle handelt es sich um eine für Frankfurt neue, für die Stiftung aber um eine zusätzliche weitere Fördermaßnahme. Schon seit längerem wird hier ebenfalls für sehbehinderte und blinde jugendliche Migranten ein Mobilitätsprogramm durchgeführt. Im Rahmen dieser Migrantenschulung kommen auch jetzt schon - neben den Bewohnern des Stiftungshauses - viele ortsunkundige Blinde und Sehbehinderte mit der U5 in die Adlerflychtstraße. Es wird daher eine besondere sichere Gestaltung und Führung der genannten Wegstrecke dringend notwendig. Diese ist zusammen mit den Betroffenen und deren Stellvertretern zu planen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2009, ST 524 Aktenzeichen: 66 2