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Meine Nachbarschaft: Rangenbergstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Behindertengerechte Straßenführung und Bürgersteige in Bergen-Enkheim Umgestaltung der Bornweidstraße zwischen Triebstraße und Stettiner Straße

31.05.2011 · Aktualisiert: 02.07.2012

Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 106 entstanden aus Vorlage: OF 18/16 vom 31.05.2011 Betreff: Behindertengerechte Straßenführung und Bürgersteige in Bergen-Enkheim Umgestaltung der Bornweidstraße zwischen Triebstraße und Stettiner Straße Der Magistrat wird beauftragt, bei der Erneuerung von Straßen und Neuerstellung von Bürgersteigen darauf zu achten, dass neue Straßen und Bürgersteige, auch die Einfahrten zu Grundstücken, behindertengerecht ausgeführt werden, das heißt, ein nur unmerkliches Gefälle erhalten, damit sie auch von Rollstuhlfahrern, Senioren mit Gehhilfen, Blinden und anderen Behinderten problemlos begangen werden können. Für die Bornweidstraße zwischen Triebstraße und Stettiner Straße bietet sich ein Umbau der Verkehrsfläche als verkehrsberuhigter Bereich (sogenannte "Spielstraße") mit Abschaffung des Niveauunterschiedes beim Bürgersteig an, ähnlich der Anlage der Gangstraße im Bereich hinter der Stadthalle in Bergen. Generell müssen nach und nach Bürgersteige mit zu starkem Gefälle Richtung Straße behindertengerecht nachgebessert werden. Begründung: In Frankfurt und auch in Bergen-Enkheim werden die Menschen immer älter. Wiederholt kommen nun Klagen, wonach ältere und behinderte Menschen die Bürgersteige nicht nutzen können, weil sie zu steil Richtung Straße abfallen und damit die Unsicherheit beim Begehen noch verstärken. Auch die Anlage der Einfahrten müssen diese Belange berücksichtigen. Generell sind die Baumaßnahmen so auszuführen, dass behinderte Menschen nicht mehr auf die oft besser ausgebaute Straße ausweichen müssen. Am Beispiel Bornweidstraße könnte die sogenannte Verrohrung zur Fließwasseranbindung vom Riedsee zum Voltensee für die Baumaßnahme genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2011, ST 1005 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Regeln für die Parksituation rund um die U-Bahn Endhaltestelle

14.05.2011 · Aktualisiert: 21.06.2011

Antrag vom 14.05.2011, OF 21/16 Betreff: Regeln für die Parksituation rund um die U-Bahn Endhaltestelle Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat der Stadt Frankfurt möge prüfen und berichten, ob in den folgenden Straßen werktags zwischen 7:00 und 17:00 Uhr eine generelle Parkzeitbegrenzung auf 2 Stunden ausgeschildert werden kann, in Verbindung mit einer Anwohnerparkregelung, die die Anwohnerfahrzeuge mittels Plakettenlösung von jeder Begrenzung der Parkdauer ausnimmt. Um die Fahrzeuge der Pendler nicht nur von den Parkplätzen fernzuhalten, sondern auch den Park-Such-Verkehr in den Straßen zu unterminieren, sollte von Lösungen, die etwa eine Straßenseite anders regeln als die andere, abgesehen werden. Zudem sollte darauf geachtet werden, die Regelung weit genug um die Endaltestelle der U 7 / U4 herum auszudehnen. Sie sollte daher folgende Straßen umfassen: Volkshausstraße Am Waldacker Bessemer Straße Röntgenstraße (bis Edisonstraße) Leuchte (bis Rangenbergstraße) Auerbacher Straße Philipp-Puth-Straße Stargarder Straße (Bereich zwischen Barbarossastraße und Leuchte) Triebstraße (Bereich zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße) Rumpenheimer Straße Hahnenkammstraße Siedlerstraße Vilbeler Landstraße (zwischen Siedlerstraße und Leuchte) Begründung: Eine (nicht repräsentative) Umfrage unter den Anwohnern in den genannten Straßen im Frühjahr 2011 hatte eine überwältigende Zustimmung unter den Anwohnern ergeben und sollte Ermutigung sein, einmal beherzt diese Richtung einzuschlagen. Sie soll den Anwohnern, so fern benötigt, den wohnungsnahen Parkplatz sicherstellen. Wer wegen eines Stellplatzes auf dem Grundstück keine Plakette benötigt, soll auch ohne diese auskommen können. Besucher und Kunden der anliegenden Gewerbetreibenden und Freiberufler sollten mit 2 Stunden Parkzeit kalkulieren können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.05.2011, OF 16/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2011, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 35 2011 1. Die Vorlage OF 16/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 21/16 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 21/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, 2 GRÜNE, WBE, SPD, FREIE WÄHLER und LINKE. gegen 2 GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Regeln für die Parksituation rund um die U-Bahn Endhaltestelle

14.05.2011 · Aktualisiert: 21.06.2011

Antrag vom 14.05.2011, OF 16/16 Betreff: Regeln für die Parksituation rund um die U-Bahn Endhaltestelle Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat der Stadt Frankfurt möge prüfen und berichten, ob in den folgenden Straßen eine generelle Parkzeitbegrenzung auf 2 Stunden ausgeschildert werden kann, in Verbindung mit einer Anwohnerparkregelung, die die Anwohnerfahrzeuge mittels Plakettenlösung von jeder Begrenzung der Parkdauer ausnimmt. Um die Fahrzeuge der Pendler nicht nur von den Parkplätzen fernzuhalten, sondern auch den Park-Such-Verkehr in den Straßen zu unterminieren, sollte von Lösungen, die etwa eine Straßenseite anders regeln als die andere, abgesehen werden, und darauf geachtet werden, die Regelung weit genug um die Endaltestelle der U 7 / U4 herum auszudehnen. Sie sollte daher folgende Straßen umfassen: Volkshausstraße Am Waldacker Bessemer Straße Röntgenstraße (bis Edisonstraße) Leuchte (bis Rangenbergstraße) Auerbacher Straße Philipp-Puth-Straße Stargarder Straße (Bereich zwischen Barbarossastraße und Leuchte) Triebstraße (Bereich zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße) Rumpenheimer Straße Hahnenkammstraße Siedlerstraße Vilbeler Landstraße (zwischen Siedlerstraße und Leuchte) Begründung: Eine (nicht repräsentative) Umfrage unter den Anwohnern in den genannten Straßen im Frühjahr 2011 hatte eine überwältigende Zustimmung unter den Anwohnern ergeben und sollte Ermutigung sein, einmal beherzt diese Richtung einzuschlagen. Sie soll den Anwohnern, so fern benötigt, den wohnungsnahen Parkplatz sicherstellen. Wer wegen eines Stellplatzes auf dem Grundstück keine Plakette benötigt, soll auch ohne diese auskommen können. Besucher und Kunden der anliegenden Gewerbetreibenden und Freiberufler sollten mit 2 Stunden Parkzeit kalkulieren können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.05.2011, OF 21/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2011, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 35 2011 1. Die Vorlage OF 16/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 21/16 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 21/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, 2 GRÜNE, WBE, SPD, FREIE WÄHLER und LINKE. gegen 2 GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Schwarz-weißes Fahrtrichtungsschild vor der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Ecke Philipp-Puth-Straße entfernen und .Anlieger Frei.-Schild besser platzieren

13.05.2011 · Aktualisiert: 18.08.2011

Antrag vom 13.05.2011, OF 9/16 Betreff: Schwarz-weißes Fahrtrichtungsschild vor der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Ecke Philipp-Puth-Straße entfernen und "Anlieger Frei"-Schild besser platzieren Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, das schwarz-weißen Fahrtrichtungsschild mit einem Rechtsabbiegepfeil vor der Ampelan- lage Vilbeler Landstraße/Ecke Philipp-Puth-Straße zu entfernen und das Schild "Anlieger Frei" an der Einfahrt von der Vilbeler Landstraße in die Philipp-Puth-Straße so aufzustellen, dass dies auch von dem von Fechenheim her kommenden Durchgangs- verkehr gesehen werden kann. Begründung: Immer wieder verfahren sich große Lastwagen oder auch Busse in diese schmale Straße, die, nicht zuletzt wegen des zur Verkehrsberuhigung eingeführten versetzten Parkens, nur mit viel Mühe von großen Fahrzeugen passiert werden kann. Da Schwerlast- und Durchgangs- verkehr möglichst aus den Wohnstraßen herausgehalten werden sollte, ist das Fahrtrichtungs- schild an dieser Stelle unnötig. Das Schild "Anlieger Frei" ist nur von der Ausfahrt "Am Hessen- center" aus einwandfrei und rechtzeitig zu sehen und sollte deshalb durch ein zweites ergänzt oder besser sichtbar platziert werden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2011, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Die Vorlage OF 9/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Ortsvorsteherin wird sich wegen eines Ortstermins mit dem Straßenverkehrsamt in Verbindung setzten Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 09.08.2011, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 9/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FREIE_WÄHLER
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ehemalige Postfiliale wird zum Haus der Sossenheimer Vereine?

10.01.2011 · Aktualisiert: 20.05.2019

Anregung an den Magistrat vom 10.01.2011, OM 4846 entstanden aus Vorlage: OF 1682/6 vom 04.01.2011 Betreff: Ehemalige Postfiliale wird zum Haus der Sossenheimer Vereine? Der Magistrat wird gebeten, mit dem Eigentümer des Gebäudes der ehemaligen Postfiliale, Sossenheimer Riedstraße 2, in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel, das Gebäude käuflich zu erwerben, um es zukünftig als "Haus der Sossenheimer Vereine" zu nutzen. Die Liegenschaft könnte beispielsweise als Heimat- und Geschichtsmuseum, Proberaum für Bands, Versammlungsstätte oder zur Büro- und Lagernutzung dienen. Begründung: Die Post hat ihre Filiale in der Sossenheimer Riedstraße 2 aufgegeben. Der Versuch, das Gebäude zu verkaufen, blieb bislang erfolglos. Dies liegt wahrscheinlich daran, dass das Gebäude auf einem Erbpachtgrundstück steht und so für potentielle gewerbliche Investoren nicht sonderlich interessant ist. Von Interesse ist die Liegenschaft allerdings für die Sossenheimer Vereine. Eine Nutzung als Heimat- und Geschichtsmuseum, Versammlungsstätte, Proberaum etc. ist wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.04.2011, ST 502 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 23 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenkreuzung Nordring/Landgraben

30.11.2010 · Aktualisiert: 21.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 30.11.2010, OM 4803 entstanden aus Vorlage: OF 703/16 vom 14.11.2010 Betreff: Straßenkreuzung Nordring/Landgraben Der Magistrat wird gebeten, die derzeitige Vorfahrtregelung aufzuheben und durch "rechts vor links" zu ersetzen. Begründung: Da der Nordring sehr oft als Rennstrecke benutzt wird, würde diese Maßnahme wesentlich zur Verkehrsberuhigung in diesem Bereich beitragen. Beispiel: Rangenbergstraße/Barbarossastraße, hier hat die Einführung der Regelung "rechts vor links" wesentlich zur Verkehrsberuhigung beigetragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 371 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken auf dem Bürgersteig in Bergen-Enkheim

26.10.2010 · Aktualisiert: 21.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4647 entstanden aus Vorlage: OF 656/16 vom 30.08.2010 Betreff: Parken auf dem Bürgersteig in Bergen-Enkheim In letzter Zeit ist die Stadtpolizei in Bergen-Enkheim aktiv geworden, um das verbotswidrige Parken auf dem Bürgersteig gemäß § 12 StVO zu ahnden. Das ist keineswegs zu beanstanden, auch wenn auf dem Bürgersteig noch genügend Platz für Fußgänger - auch mit Kinderwagen - vorhanden ist. Gleichwohl führt die polizeiliche Vorgehensweise zu einer Verunsicherung vieler Verkehrsteilnehmer, weil beim "korrekten" Parken auf engen Straßen der fließende Verkehr behindert werden könnte. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er es für angebracht oder fallweise sogar für notwendig hält, in Anbetracht der begrenzten Parkmöglichkeiten in Bergen-Enkheim vermehrt das Verkehrszeichen Z 315 (z. B. 315-55 längs halb auf dem rechten Gehweg) aufstellen zu lassen, damit einerseits weiterhin ausreichend Parkmöglichkeiten bestehen, andererseits aber auch dem fließenden Verkehr Rechnung getragen wird. Sofern erforderlich und/oder zweckmäßig, könnte zusätzlich zur Beschilderung eine weiße durchgezogene Linie auf dem Bürgersteig markieren, wie weit der Bürgersteig zum Parken genutzt werden kann und welcher Abstand zu Häusern bzw. Zäunen/Mauern einzuhalten ist. Besonderer Handlungsbedarf besteht - teilweise nur für bestimmte Abschnitte - für folgende Straßen: - Marktstraße, z. B. von "Am Königshof" bis Conrad-Weil-Gasse - Riedstraße - "Am Weißen Turm" zwischen Landgraben und Vilbeler Landstraße - Usastraße - Speierlingweg - Bruderhofstraße - Ostpreußenstraße zwischen Westpreußen- und Stettiner Straße. Begründung: In vielen Straßen von Bergen-Enkheim parken Pkws mit zwei Reifen auf dem Bürgersteig ohne Behinderung von Fußgängern, auch wenn diese z. B. Kinderwagen oder Rollatoren benutzen, vor allem auch dann, wenn das Parken in beiden Fahrtrichtungen erlaubt ist. Würden sich die parkplatzsuchenden Autofahrer aber "korrekt" verhalten (alle Reifen auf der Fahrbahn), wäre häufig der fließende Verkehr behindert (siehe Foto). Zwar ist das Halten an engen und unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig (§ 12 Abs. 1 Ziff.1 StVO), jedoch ist es für die Verkehrsteilnehmer schwierig, die Situation richtig einzuschätzen, weil das Parken an den fraglichen Stellen jahrelang nicht beanstandet wurde. Im Interesse der beteiligten Verkehrsteilnehmer und zur Aufrechterhaltung der bisher ohne Probleme genutzten Parkmöglichkeiten sollte daher vermehrt von dem hier erwähnten Verkehrszeichen in Bergen-Enkheim Gebrauch gemacht werden, auch wenn dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Der eingangs geschilderte Sachverhalt begünstigt zwar die Stadtkasse, benachteiligt aber - ohne konkreten Anlass - die Verkehrsteilnehmer. Deshalb sollten Maßnahmen der vorgeschlagenen Art nicht an den Kosten scheitern. Beispiel für die Parksituation auf der Marktstraße in Bergen: Zu wenig Platz auf der Fahrbahn, genügend Platz für das Parken mit zwei Reifen auf dem Rand des Bürgersteigs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 344 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Eiche in der Kleingartenanlage Pfingstweide als Naturdenkmal

14.09.2010 · Aktualisiert: 02.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 14.09.2010, OM 4541 entstanden aus Vorlage: OF 654/16 vom 30.08.2010 Betreff: Eiche in der Kleingartenanlage Pfingstweide als Naturdenkmal Der Magistrat wird gebeten, die auf dem Gelände des Kleingartenvereins Pfingstweide 1948 Bergen-Enkheim, Jean-Kempf-Weg, stehende über 250 Jahre alte schützenswerte Eiche mit dem Schild "Naturdenkmal" versehen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2011, ST 28 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 79 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Behindertengerechter Umbau des Bürgersteiges in der Bornweidstraße zwischen Stargarder Straße und Siebenbürgenstraße

15.06.2010 · Aktualisiert: 21.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4322 entstanden aus Vorlage: OF 618/16 vom 11.05.2010 Betreff: Behindertengerechter Umbau des Bürgersteiges in der Bornweidstraße zwischen Stargarder Straße und Siebenbürgenstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die Fließwasserverbindung vom Riedsee zum Ostpark hergestellt wird, weil im Zuge der Bauarbeiten in der Bornweidstraße auch der stark zum Rinnstein abfallende Bürgersteig auf der nördlichen Seite der Bornweidstraße plan, das heißt problemlos auch für Rollstuhlfahrer, Blinde, Behinderte und ältere Menschen benutzbar, hergestellt werden sollte. Falls dies nicht in absehbarer Zeit erfolgen sollte, wird der Magistrat gebeten, das starke Gefälle dieses Bürgersteiges so zu nivellieren, dass der Steig auch von älteren Menschen, Behinderten, Blinden und Rollstuhlfahrern gefahrlos benutzt werden kann. Begründung: In der Bornweidstraße wohnen viele ältere Mitbürger und auch ein Blinder. Durch die Lebenshilfe nutzen zudem oft Behinderte aus der Alten Mühle und ihre Betreuer diese ruhige Wohnstraße für Spaziergänge. Der Bürgersteig auf der nördlichen Seite ist aber so abfallend gestaltet, dass Behinderte sich dort sehr unsicher fühlen und dann lieber mitten auf der Straße gehen. Auf der südlichen Seite ist überhaupt kein Bürgersteig. Eine Änderung wurde bereits vor Jahren versprochen. Es wird Zeit, hier endlich etwas zu tun. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2010, ST 1227 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2011, ST 675 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 in der Straße .An den Pappeln.

27.10.2009 · Aktualisiert: 01.10.2012

Anregung an den Magistrat vom 27.10.2009, OM 3697 entstanden aus Vorlage: OF 521/16 vom 13.10.2009 Betreff: Tempo 30 in der Straße "An den Pappeln" Der Magistrat wird gebeten, die Straße "An den Pappeln" mit Tempo 30 zu beschildern. Hierzu ist es lediglich notwendig, die dementsprechende Beschilderung sowohl an den Einfahrten zur Straße "Leuchte" als auch zur Riedstraße aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2010, ST 185 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchführungsvertrag zum Vorhaben und Erschließungsplan 794 (Victor-Slotosch-Straße) hier: Erweiterungsbau Kita 93, Bornweidstraße

10.03.2009 · Aktualisiert: 25.09.2012

Anregung an den Magistrat vom 10.03.2009, OM 3082 entstanden aus Vorlage: OF 420/16 vom 10.03.2009 Betreff: Durchführungsvertrag zum Vorhaben und Erschließungsplan 794 (Victor-Slotosch-Straße) hier: Erweiterungsbau Kita 93, Bornweidstraße Der Magistrat wird aufgefordert, lückenlos aufzuklären, wie es dazu kommen konnte, dass das im Artikel der Frankfurter Rundschau vom 10.03.2009 erwähnte Tauschgeschäft durchgeführt wurde, ohne den Ortsbeirat 16 hiervon zu informieren. Dies ist ein eklatanter Verstoß gegen § 6 Absätze 4 und 5 des Grenzänderungsvertrages. Vor diesem Hintergrund erhebt sich außerdem die Frage, warum in den Jahren 2001 und 2005 auf Anfrage des Ortsbeirates die Fertigstellung der letzten Wohnung im Jahr 1999 dem Ortsbeirat 16 nicht mitgeteilt wurde und warum noch am 12.08.2008 der Ortsbeirat 16 hinhaltend über die zu diesem Zeitpunkt nicht mehr mögliche Vertragseinlösung informiert wurde. Begründung: Nach dem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 10.03.2009 soll der Investor des Baugebietes Alte Gießerei/Victor-Slotosch-Straße seine Verpflichtung, die Kindertagesstätte 93 auszubauen, dadurch umgangen haben, dass er ein Tauschgeschäft mit dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main eingegangen ist. Falls dies zutrifft, ist dies in mehrfacher Hinsicht empörend. Statt die Interessen der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen, stehen wie bei Spekulanten Kapitalinteressen im Grundstücksbereich im Vordergrund. Nach dem Grenzänderungsvertrag, § 6 Absätze 4 und 5, hätte der Ortsbeirat 16 in qualifizierter Form gehört werden müssen. Die ehrenamtlichen Mitglieder des Ortsbeirates fühlen sich in ihrem Engagement brüskiert, zumal ihre Anfragen nach dem Ausbau der Kita 93 offensichtlich unzutreffend beantwortet wurden, da das Tauschgeschäft bereits vor zwei Jahren abgeschlossen wurde. Es sollte erwogen werden, den Vorgang der Kommunalaufsicht und dem Hessischen Minister des Innern gemäß § 16 des Grenzänderungsvertrages vorzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2009, ST 838 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2010, ST 68 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2010, ST 941 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2011, ST 74 Stellungnahme des Magistrats vom 23.05.2011, ST 759 Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehweg auf der nördlichen Seite der Barbarossastraße zwischen Leuchte und Kirche „Heilig Kreuz“ hier: Beseitigung von Unebenheiten

10.03.2009 · Aktualisiert: 03.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 10.03.2009, OM 3084 entstanden aus Vorlage: OF 419/16 vom 20.02.2009 Betreff: Gehweg auf der nördlichen Seite der Barbarossastraße zwischen Leuchte und Kirche "Heilig Kreuz" hier: Beseitigung von Unebenheiten Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Gehweg der Barbarossastraße - nördliche Seite - zwischen Leuchte und Kirche "Heilig-Kreuz" die bestehenden Unebenheiten (Absenkungen) zu beseitigen. Begründung: Auf dem oben genannten Gehweg besteht Stolper-/ Unfallgefahr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2009, ST 776 Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan für den Berger Hang

10.02.2009 · Aktualisiert: 30.09.2022

Anregung vom 10.02.2009, OA 804 entstanden aus Vorlage: OF 405/16 vom 23.01.2009 Betreff: Bebauungsplan für den Berger Hang Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für das Gebiet zwischen Neuer Weg im Westen und Fritz-Schubert-Ring im Osten sowie zwischen Heinrich-Bingemer-Weg im Norden und der Riedstraße im Süden, soweit nicht schon vorhanden, einen Bebauungsplan aufzustellen, damit nicht wie in der Vergangenheit z. B. durch die Ausführung von Pultdächern oder Staffelgeschossen eine höhere Geschosszahl als die der umgebenen Häuser erreicht wird. Eine ausufernde Wohnraumverdichtung in dem durch Ein- oder Zweifamilienhäuser geprägten Gebiet sollte verhindert werden. Begründung: Für das oben genannte Gebiet gibt es keinen Bebauungsplan. Bauvorhaben werden deshalb nach § 34 BauGB genehmigt. In der Vergangenheit hat dies dazu geführt, dass einige Bauprojekte genehmigt wurden, welche sich in Größe, Form und Volumen deutlich von der bestehenden Bebauung unterscheiden. Um diesem Gebiet jedoch die Möglichkeit zu geben, sich auch baulich zu entwickeln, ist es zwingend notwendig, für weitere Bauvorhaben verbindliche Regeln aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.05.2009, B 415 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 18.02.2009 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.03.2009, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 804 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5624, 29. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 16.03.2009 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorfahrt in der Rangenbergstraße

13.01.2009 · Aktualisiert: 18.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 13.01.2009, OM 2859 entstanden aus Vorlage: OF 391/16 vom 15.12.2008 Betreff: Vorfahrt in der Rangenbergstraße Der Magistrat wird gebeten, das Vorschriftenzeichen 205 "Vorfahrt gewähren" (nach § 41 STVO) im Kreuzungsbereich Barbarossastraße/Rangenbergstraße auf der Barbarossastraße in östlicher und westlicher Richtung anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2009, ST 303 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorfahrtsregelnde Schilder an der Kreuzung Rangenbergstraße/Barbarossastraße

13.01.2009 · Aktualisiert: 18.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 13.01.2009, OM 2860 entstanden aus Vorlage: OF 392/16 vom 06.01.2009 Betreff: Vorfahrtsregelnde Schilder an der Kreuzung Rangenbergstraße/Barbarossastraße Der Magistrat wird gebeten, die vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen in der Rangenbergstraße und im östlichen Bereich der Barbarossastraße so zu ändern, dass sie leicht einsehbar und erkennbar sind. Begründung: In der Rangenbergstraße ist die Sicht auf das Zeichen 205 durch Pflanzenwuchs und Aufstellen eines Haltestellenzeichens eingeschränkt, in der östlichen Barbarossastraße verdeckt ein Fußgängerüberwegschild das dahinter stehende Schild "Vorfahrt gewähren". Dies ist eine vermeidbare Verkehrsgefährdung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2009, ST 304 Aktenzeichen: 66 7

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