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Meine Nachbarschaft: Philippine-Schulz-Weg

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Idee

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringen einer Hinweistafel für den Quirinsbrunnen

01.07.2022 · Aktualisiert: 08.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2381 entstanden aus Vorlage: OF 479/5 vom 07.06.2022 Betreff: Anbringen einer Hinweistafel für den Quirinsbrunnen Der Magistrat wird gebeten , am Quirinsbrunnen eine Hinweistafel anzubringen, welche die historische Bedeutung des Brunnens erklärt. Begründung: Der historische Quirinsbrunnen steht unmittelbar an der Offenbacher Landstraße. Vielen Menschen ist der historische Hintergrund des Brunnens und dessen Bedeutung leider völlig unbekannt. Auch aufgrund der Tatsache, dass dieser Streckenabschnitt von Sightseeingbussen befahren wird, wäre es wünschenswert, eine Hinweistafel am Brunnen aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2022, ST 2594 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung des Fahrbahnbelages der de-Neufville-Straße hier: zwischen Einmündung Herrnstraße und Wiener Straße

06.05.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2146 entstanden aus Vorlage: OF 436/5 vom 18.04.2022 Betreff: Sanierung des Fahrbahnbelages der de-Neufville-Straße hier: zwischen Einmündung Herrnstraße und Wiener Straße Der Magistrat wird gebeten, den Fahrbahnbelag der de-Neufville-Straße zwischen der Einmündung in die Herrnstraße und der Einmündung in die Wiener Straße zu sanieren. Begründung: Während der Fahrbahnbelag der de-Neufville-Straße zwischen der Einmündung der Offenbacher Landstraße und der Einmündung Herrnstraße erneuert worden ist, ist dies im restlichen Teil der de-Neufville-Straße nicht passiert. Hier haben sich mittlerweile Schlaglöcher größeren Ausmaßes gebildet, die beseitigt werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1920 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufwertung des Areals zwischen Offenbacher Landstraße und Hühnerweg

25.03.2022 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2022, OM 1919 entstanden aus Vorlage: OF 325/5 vom 30.01.2022 Betreff: Aufwertung des Areals zwischen Offenbacher Landstraße und Hühnerweg Der Magistrat wird gebeten, das Areal zwischen der Offenbacher Landstraße und dem Hühnerweg aufzuwerten, indem 1. die Vermüllungen beseitigt, 2. das Mauerwerk gereinigt, 3. der in das Mauerwerk eingelassene Brunnen aufgewertet und 4. ggf. der geschichtliche Kontext des Brunnens erläutert wird. Begründung: Anliegerinnen und Anlieger berichten von einer erheblichen Vermüllung des Areals zwischen Offenbacher Landstraße und Hühnerweg. Darüber hinaus wird das Mauerwerk durch Schmierereien verunstaltet und beschmutzt. Der in das Mauerwerk eingelassene Brunnen wird auch vermüllt. Auch hier ist eine Aufwertung und eine eventuelle Erklärung des historischen Kontexts wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1584 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2806 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 289 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1725 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung deNeufvilleStraße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach

07.03.2022 · Aktualisiert: 08.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 355/5 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach in den neuzubeschließenden Haushalt 2022 einzuplanen. In der vorzulegenden abgestimmten Planung sollen folgende Punkte enthalten sein: 1. Die Straßenbahnhaltestellen sind barrierefrei umzugestalten und mit dynamischen Fahrgastanzeigen auszustatten. 2. Der marode Gleiskörper ist auszutauschen. 3. Anstelle des Kopfsteinpflasters ist Flüsterasphalt einzubauen. 4. Die Straße ist zu begrünen. Begründung: Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist dringend sanierungsbedürftig. Nach der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Etatanregung EA 184 2022 Die Vorlage OF 355/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2022 Produktbereich 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Anschubfinanzierung der Seilerbahn Kunst Kultur e. V.

07.03.2022 · Aktualisiert: 08.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 375/5 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Anschubfinanzierung der Seilerbahn Kunst Kultur e. V. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für eine Anschubfinanzierung der "Seilerbahn Kunst Kultur e.V.", Offenbacher Landstraße 190, 60599 Frankfurt am Main in den neuzubeschließenden Haushalt 2022 einzuplanen. Begründung: Die alte Seilerei zwischen den Stadtteilen Oberrad und Sachsenhausen soll ein Ort für Kunst und Kultur sowie traditionellem Handwerk werden, um die Idee des neuen europäischen Bauhauses zu verwirklichen. Zu Verwirklichung wird eine Anschubfinanzierung benötigt. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Etatanregung EA 203 2022 Die Vorlage OF 375/5 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Mittel für eine Anschubfinanzierung in Höhe von 100.000 Euro der Seilerbahn Kunst Kultur e.V., Offenbacher Landstraße 190, 60599 Frankfurt am Main in den neuzubeschließenden Haushalt 2022 einzustellen. Begründung: Die alte Seilerei zwischen den Stadtteilen Oberrad und Sachsenhausen soll ein Ort für Kunst und Kultur sowie traditionellem Handwerk werden, um die Idee des neuen europäischen Bauhauses zu verwirklichen. Zu Verwirklichung wird eine Anschubfinanzierung benötigt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsgefährdende Situationen in der Offenbacher Landstraße/Breulsweg vor der Kita Grüne Soße vermeiden

18.02.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1706 entstanden aus Vorlage: OF 300/5 vom 04.01.2022 Betreff: Verkehrsgefährdende Situationen in der Offenbacher Landstraße/Breulsweg vor der Kita Grüne Soße vermeiden Der Magistrat wird gebeten, das Rotsignal für den Kraftfahrzeugverkehr an der Straßenbahnhaltestelle "Lettigkautweg" in Fahrtrichtung Stadtgrenze Offenbach bei haltenden Straßenbahnen so verlängern zu lassen, dass sich der Autoverkehr zukünftig hinter der Straßenbahn einordnen muss und ein zügiges Vorbeifahren rechts an der Straßenbahn für diesen nicht mehr möglich ist. Begründung: Die Straßenbahnen der Linien 15 und 16 halten an oben genannter Haltestelle in Mittellage auf der Straße. Um den Autoverkehr zu stoppen und das ungehinderte Ein- und Aussteigen der Fahrgäste zu ermöglichen, ist hier eine Lichtzeichenanlage angebracht. Sobald die Straßenbahn ankommt, zeigt diese Rot. Sind die Passagiere ein- bzw. ausgestiegen und die Türen schließen, geht die Ampel aus und der Verkehr läuft weiter. Da liegt das Problem. Denn die Straßenbahn wird nach der Offenbacher Landstraße/Ecke Breulsweg auf der Kfz-Spur weitergeführt (siehe Foto). Um noch schnell an der Straßenbahn vorbeizukommen und nicht bis Oberrad hinter dieser herfahren zu müssen, geben hier einige Autofahrer Vollgas. Des Öfteren kommt es hier zu Beinahe-Kollisionen zwischen Autos und der Straßenbahn direkt vor der Kita. Um diese Gefahrensituation zukünftig auszuschließen - auch und insbesondere im Interesse der Sicherheit der Kitakinder sowie weiterer Passanten und Radfahrer - wäre eine längere Rotphase für den Autoverkehr angebracht. Foto: Offenbacher Landstraße/Breulsweg ((c) Carsten Kimpel) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1434 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kurzfristige Verbesserung der Verkehrssituation in der Seehofstraße im Bereich zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße

18.02.2022 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1715 entstanden aus Vorlage: OF 327/5 vom 25.01.2022 Betreff: Kurzfristige Verbesserung der Verkehrssituation in der Seehofstraße im Bereich zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße Vorgang: M 157/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichtigen, wie der Bürgersteig auf der östlichen Seite in der Seehofstraße im Bereich zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße zur Nutzung durch Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger gestaltet werden kann, ohne dass es zu Nutzungskonflikten kommt. Zu prüfen ist eine Verbreiterung des derzeitigen Bürgersteiges und die Markierung eines Radfahrstreifens. Begründung: Das Verkehrsaufkommen von Autos, Fahrrädern und Fußgängern rund um die Containeranlage Länderweg ist hoch. Es gilt daher, kurzfristig Lösungen zu suchen, um die Situation zu entspannen. Es sollten bereits vor der Umsetzung der Magistratsvorlage M 157 Maßnahmen ergriffen werden, um Gefahren abzuwenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M 157 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1440 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße (II)

18.02.2022 · Aktualisiert: 07.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1719 entstanden aus Vorlage: OF 331/5 vom 31.01.2022 Betreff: Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße (II) Vorgang: OM 6202/20 OBR 1; ST 1567/20 Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Einmündung Brunnenstraße derart zu erneuern, dass das Kopfsteinpflaster im Bereich der Weiche durch einen Spilttmastixbelag ausgetauscht wird. Begründung: Die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung der de-Neufville-Straße und der Einmündung Nonnenpfad ist vor einiger Zeit derart erneuert worden, dass das Kopfsteinpflaster durch einen Spilttmastixbelag ausgetauscht worden ist. Einzig im Bereich der Weiche ist dies nicht geschehen. Dieser Bereich birgt - vor allen Dingen bei schlechter Witterung - eine erhöhte Gefahr für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Besonders betroffen davon sind die Radfahrerinnen und Radfahrer. In der Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1567, führt dieser aus, dass es vorgesehen ist, "die Pflasterfläche in der ersten Jahreshälfte 2021 zu erneuern." Geschehen ist bislang nichts! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6202 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1567 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1535 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Installation einer barrierefreien Ampelanlage am Kreuzungsbereich Wiener Straße/Offenbacher Landstraße

21.01.2022 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1509 entstanden aus Vorlage: OF 303/5 vom 03.01.2022 Betreff: Installation einer barrierefreien Ampelanlage am Kreuzungsbereich Wiener Straße/Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, am Kreuzungsbereich Wiener Straße/Offenbacher Landstraße eine barrierefreie Ampelanlage zu installieren. Begründung: Am Kreuzungsbereich Wiener Straße/Offenbacher Landstraße befindet sich derzeit zwar eine Ampelanlage, diese ist jedoch nicht barrierefrei. Dies bedeutet, dass es weder ein Blindensignal noch ein Rillenpflaster gibt. Um auch blinden und/oder sehbehinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern das gefahrlose Queren dieses Kreuzungsbereiches zu ermöglichen, ist die Installation einer barrierefreien Ampelanlage sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1321 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsführung für Fahrradfahrende auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung Offenbach verbessern

21.01.2022 · Aktualisiert: 14.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1511 entstanden aus Vorlage: OF 305/5 vom 30.11.2021 Betreff: Verkehrsführung für Fahrradfahrende auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung Offenbach verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung für Fahrradfahrende auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung Offenbach zu verbessern und klar zu regeln. Begründung: Der Fahrradverkehr auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung Offenbach muss sich zunächst zwischen den Straßenbahnschienen und den Leitbakenschildern vor dem dortige Trafohäuschen hindurch schlängeln, wobei aufgrund des geringen Abstandes der Leitbakenschilder zu den Straßenbahnschienen eine erhebliche Unfallgefahr besteht (siehe Foto unten). Hier könnte das Zurücksetzen der Leitbakenschilder die Engstelle entschärfen. Ferner ist der Bürgersteig durch das Verkehrszeichen Nr. 237 "Radweg" kurz hinter dem Trafohäuschen als benutzungspflichtiger Fahrradweg ausgewiesen (der auch für Mofas freigegeben ist). Gleichzeitig ist ein Fahrradstreifen auf der Fahrbahn markiert (siehe Foto unten). Hier sollte die Stadt sich entscheiden, ob sie an dem Fahrradstreifen festhalten möchte und diesen ggf. verbreitert oder den Bürgersteig zum Fahrradweg unter Wegfall seiner Funktion für Passantinnen und Passanten ausweisen möchte. Der Ortsbeirat 5 hält die erste Variante für sinnvoller. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1127 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2613

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Synchronisation der Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz II

26.11.2021 · Aktualisiert: 29.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1200 entstanden aus Vorlage: OF 261/5 vom 10.10.2021 Betreff: Synchronisation der Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz II Vorgang: OM 311/21 OBR 5; ST 1700/21 Der Magistrat wird gebeten, unter Bezugnahme auf die Vorlage OM 311 nochmals die Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz in Oberrad, zumindest versuchsweise, derart zu verändern, dass der zwischen den Ampeln liegende Verkehrsraum zum Schutz von Fußgängerinnen sowie Fußgängern und des einfließenden Verkehrs vor Grünphasen nicht "volllaufen" kann. Dies könnte, auch bei Beibehaltung des Vorrangs der Straßenbahnen, dadurch erreicht werden, dass die genannten Lichtzeichenanlagen für den Pkw-Verkehr früher als derzeit auf Rot umspringen. Begründung: Der Ortsbeirat hat in seiner Vorlage vom 11.06.2021, OM 311, den Magistrat gebeten, am Buchrainplatz in Oberrad die Lichtzeichenanlagen vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 334 und 350 so zu schalten, dass der zwischen den Ampeln liegende Verkehrsraum zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie des einfließenden Verkehrs vor Grünphasen nicht "volllaufen" kann. Dies soll ermöglichen, dass - besonders zur Hauptverkehrszeit - die querenden Verkehre der Buchrainstraße, des REWE-Parkplatzes und des Taxiplatzes abgewickelt werden können. Der notwendige Rückstau aus beiden Richtungen der Offenbacher Landstraße soll außerhalb des etwa 50 Meter langen Verkehrsraums zwischen den Fußgängerampeln zum Buchrainplatz abgewickelt werden. Dies hat der Magistrat mit Verweis auf den Vorrang der Straßenbahnen in seiner Stellungnahme vom 17.09.2021, ST 1700, abgelehnt. Dem Ortsbeirat erschließt sich nicht, weshalb die genannten Lichtzeichenanlagen auch bei Vorrang der Straßenbahnen nicht derart geschaltet werden können, dass ein "volllaufen" des genannten Bereichs verhindert werden kann. Der Ortsbeirat gibt insbesondere zu bedenken, dass die Straßenbahn sich auf nahezu der gesamten Offenbacher Landstraße im Bereich Oberrads die Verkehrsfläche mit dem Kfz-Verkehr teilt. Insoweit dürften Verzögerung durch etwaige Staubildung ohnehin Einfluss auf den Straßenbahnverkehr in Oberrad nehmen. Eine Anpassung der Ampelschaltung sollte zumindest versuchsweise erprobt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 311 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1700 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 768 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle zwischen den Haltestellen „Balduinstraße“ und „Lettigkautweg“ (II)

26.11.2021 · Aktualisiert: 21.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1188 entstanden aus Vorlage: OF 246/5 vom 08.11.2021 Betreff: Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle zwischen den Haltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" (II) Der Magistrat wird gebeten, zwischen den Haltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" auf Höhe Offenbacher Landstraße 190 eine zusätzliche Haltemöglichkeit für den ÖPNV einzurichten. Begründung: Bürgerinnen und Bürger habe sich darüber beklagt, dass es zwischen den Haltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" keine weitere Haltemöglichkeit mehr gibt. Durch die Errichtung zusätzlicher Wohnungen, aber auch durch die Lage der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad und des seilerbahn kunst kultur e. V. ist die Einrichtung einer weiteren Station für den ÖPNV geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1126 Antrag vom 30.12.2022, OF 631/5 Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3460 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 5 am 06.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tageszeitlich abhängige Einbahnstraßenregelung vor der Containerschulanlage Länderweg

26.11.2021 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1179 entstanden aus Vorlage: OF 230/5 vom 09.11.2021 Betreff: Tageszeitlich abhängige Einbahnstraßenregelung vor der Containerschulanlage Länderweg Der Magistrat wird gebeten zu sondieren, ob eine tageszeitlich abhängige Einbahnstraßenregelung für den Kfz-Verkehr zu Bring- und Abholzeiten an der Containerschule auf dem Länderweg und dem Strahlenberger Weg zwischen Seehofstraße und der T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Ecke Im Bärengarten möglich ist. Begründung: Das Verkehrsaufkommen vor der Containerschulanlage muss reduziert werden. Besonders zu den Bring- und Abholzeiten kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen. Morgens soll der Verkehr über den südlichen Strahlenberger Weg geleitet werden. Ab der T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Ecke Im Bärengarten können dann die Ziele im Länderweg und im Bärengarten erreicht werden. Zur Abholzeit am Mittag bzw. Nachmittag wiederum soll der Verkehr von der Seehofstraße Richtung Strahlenberger Weg und dann auswärts über den südlichen Strahlenberger Weg Richtung Offenbacher Landstraße geleitet werden. Der Verkehr aus dem Bärengarten muss dann ebenfalls den Weg über den südlichen Strahlenberger Weg zur Offenbacher Landstraße nehmen. Der Verkehr aus dem östlichen Länderweg fährt zu den entsprechenden Zeiten entweder über die Seehofstraße oder über den Strahlenberger Weg und die Offenbacher Landstraße. Der Fahrradverkehr ist von der Regelung auszunehmen. Diese Verkehrsführung entspricht dem Wunsch der Elternvertreter und der Schulleitung der Mühlbergschule. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 747 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reinigung von Dreckecken in Oberrad

26.11.2021 · Aktualisiert: 02.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1199 entstanden aus Vorlage: OF 260/5 vom 25.10.2021 Betreff: Reinigung von Dreckecken in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, bei der Reinigung von Oberrad das Augenmerk auch auf spezielle Dreckecken um Flaschencontainer zu richten. Zudem weist der Ortsbeirat den Magistrat darauf hin, dass der Buchrainplatz nur unzureichend gereinigt wird. So wird z. B. Laub mittels Bläser vom Platz auf die dortige Straßenbahnhaltestelle gepustet. Begründung: Es sammelten sich um die Flaschencontainer immer wieder Scherben und anderer Müll an. Betroffen ist auch der Wendehammer der Schafheckstraße (siehe Fotos). Flaschencontainer vor der Wiener Straße 124 Flaschencontainer im Wendehammer der Schafheckstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 466 Aktenzeichen: 79 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Rückhaltebecken für Starkregen in Oberrad

08.10.2021 · Aktualisiert: 09.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2021, OF 181/5 Betreff: Rückhaltebecken für Starkregen in Oberrad Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob weiterhin die Installation eines Rückhaltebeckens in Oberrad gegenüber der Katholischen Hochschule St. Georgen geplant ist. Begründung: Oberrad wird durch ein historisch gewachsenes Mischsystem entwässert. Das bedeutet, dass Schmutz- und Regenwasser zusammen in einem Kanal abgeführt werden. Entsprechend der örtlichen Topografie erfolgt die Entwässerung im Freispiegelabfluss dem Gefälle folgend nach unten, in nördlicher Richtung zur Offenbacher Landstraße. Von dort werden die Abflüsse durch einen Hauptsammler nach Sachsenhausen weitergeleitet. Aus diesem Grund ist in der Vergangenheit gegenüber von St. Georgen ein Rückhaltebecken angedacht worden, welches, angesichts des Klimawandels und der damit einhergehenden Starkregenereignisse, notwendig sein dürfte. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 201 2021 Die Vorlage OF 181/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringung von Verkehrsschildern „Längsparken halb auf Gehwegen rechts“ im Lettigkautweg

10.09.2021 · Aktualisiert: 02.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 786 entstanden aus Vorlage: OF 157/5 vom 23.08.2021 Betreff: Anbringung von Verkehrsschildern "Längsparken halb auf Gehwegen rechts" im Lettigkautweg Der Magistrat wird gebeten, das Anbringen von Verkehrsschildern "Längsparken halb auf Gehwegen rechts" (Verkehrszeichen 315-56 bzw. Verkehrszeichen 315-57) im Lettigkautweg wie folgt zu veranlassen: 1. von der Ecke Offenbacher Landstraße bis Ecke Am Mühlkanal (Aussparung Einfahrt Offenbacher Landstraße 126) 2. von der Ecke Auf dem Mühlberg bis gegenüber Lettigkautweg Hausnummer 13. Begründung: Der Bürgersteig im Lettigkautweg in südlicher Richtung wird seit Jahrzehnten halbseitig als Parkraum benutzt (siehe Foto), ohne dass noch Schilder vorhanden sind, die dies erlauben. Im Zuge von Bauarbeiten oder auch Unfällen, wobei Schilderstangen umgefahren wurden, sind diese nach und nach verschwunden. Für die Frankfurter Stadtpolizei ist dies mittlerweile eine gewinnbringende Adresse geworden, worüber sich die Anwohner in letzter Zeit des Öfteren beschweren, da ansonsten auch kein anderer Parkraum vorhanden ist. Daher wird der Magistrat gebeten, die Beschilderung möglichst rasch wieder anzuordnen. Foto: Parksituation Lettigkautweg in südlicher Richtung Quelle: Oliver Carsten Kimpel Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 131 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wann erfolgt die angekündigte Umgestaltung der Seehofstraße?

14.06.2021 · Aktualisiert: 07.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 118/5 Betreff: Wann erfolgt die angekündigte Umgestaltung der Seehofstraße? Vorgang: M 157/17 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann die bereits mit dem Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M 157 angekündigte und vorgestellte Umgestaltung der Seehofstraße erfolgt. Begründung: Bereits 2017 wurden dem Ortsbeirat die Pläne für die Umgestaltung der Seehofstraße vorgestellt. Inzwischen wurde das Brückenbauwerk über die Seehofstraße durch die Deutsche Bahn erneuert und die lichte Weite deutlich vergrößert, was dem Maß der vorhandenen Breite des öffentlichen Straßenraumes der Seehofstraße zwischen Offenbacher Landstraße entspricht. Die Umgestaltung der Seehofstraße durch das Verkehrsdezernat lässt aber immer noch auf sich warten. Der Bürgerinnen und Bürger und der Ortsbeirat wollen endlich wissen, wann mit der Umgestaltung begonnen wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M 157 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 93 2021 Die Vorlage OF 118/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Synchronisation der Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz

11.06.2021 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 311 entstanden aus Vorlage: OF 45/5 vom 17.05.2021 Betreff: Synchronisation der Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, am Buchrainplatz in Oberrad die Lichtzeichenanlagen vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 334 und 350 so zu schalten, dass der zwischen den Ampeln liegende Verkehrsraum zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgänger sowie des einfließenden Verkehrs vor Grünphasen nicht "volllaufen" kann. Begründung: Dies soll ermöglichen, dass - besonders zur Hauptverkehrszeit - die querenden Verkehre der Buchrainstraße, des Rewe-Parkplatzes und des Taxiplatzes abgewickelt werden können. Der notwendige Rückstau aus beiden Richtungen der Offenbacher Landstraße soll außerhalb des etwa 50 Meter langen Verkehrsraums zwischen den Fußgängerampeln zum Buchrainplatz abgewickelt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1700 Antrag vom 10.10.2021, OF 261/5 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1200 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Containeranlage, in der die Mühlbergschule behelfsweise untergebracht ist, zeitnah und umfassend besser ausstatten

11.06.2021 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 307 entstanden aus Vorlage: OF 38/5 vom 27.05.2021 Betreff: Die Containeranlage, in der die Mühlbergschule behelfsweise untergebracht ist, zeitnah und umfassend besser ausstatten Der Magistrat wird gebeten, zeitnah dafür sorgen, dass die mangelhafte Ausstattung der Containeranlage, in der die Mühlbergschule behelfsweise untergebracht ist, in Bezug auf Sanitäranlagen, Luftfilter, Heizung und Digitalausstattung verbessert, erneuert und ergänzt wird. Außerdem muss diesbezüglich eine transparente, verlässliche, öffentliche und regelmäßige Kommunikation mit Schulleitung und Elternschaft zum Stand der Ertüchtigung der Containeranlage gewährleistet werden. Begründung: Ein Ende der Unterbringung der Mühlbergschule in der Containeranlage ist nicht absehbar. Der Elternbeirat der Mühlbergschule hat sich erneut an die Öffentlichkeit gewandt. Da die derzeitige Ausstattung der Anlage ungenügend ist und sie in Zukunft auch für andere Schule benötigt wird, ist ihre Ertüchtigung dringend notwendig. Im Einzelnen zählen die Eltern folgende Mängel auf: - Die Containeranlage hat nur unzureichende Toilettenanlagen. - Für die Klassenräume selbst gibt es nicht ausreichend Waschbecken und an diesen kein warmes Wasser. - Das regelmäßige Händewaschen ist so nur schwierig realisierbar, kostet viel Zeit und Hygieneregeln können nur schwer eingehalten werden. - In der Containeranlage sind anders als in vielen Frankfurter Schulen keine Luftfilteranlagen verbaut. Die zuständigen Ämter sehen hierfür keine Notwendigkeit, da ja bald ein Rückzug erfolgen sollte. Nun dauert die Pandemie aber bereits 14 Monate an und ein Rückzug der Schule ist nicht absehbar. Es ist damit zu rechnen, dass auch noch ein zweiter Corona-Winter in den Containern stattfindet. Für die Kinder ist dies eine Qual, denn selbst bei eisiger Kälte und dröhnendem Verkehrslärm an der stark befahrenen Offenbacher Landstraße und der direkt angrenzenden Bahnlinie müssen sie aufgrund fehlender Luftfilter im 15-Minutentakt lüften. Trotz Lüftens verbleibt ein hohes Ansteckungsrisiko. Besonders ist Folgendes zu beachten: - Die Heizungsanlagen der Klassenräume sind nicht sonderlich leistungsfähig, weshalb die Klassen nach dem Lüften kaum aufgeheizt werden können bzw. sie lassen sich so wenig regulieren, dass die Räume überheizen. - Sportunterricht ist in den Containern grundsätzlich kaum möglich. Seit nun vier Jahren hatten die Kinder allenfalls sporadisch überhaupt echten Sportunterricht, wenn unter großem Aufwand eine entfernte Sporthalle besucht werden konnte. Durch die Pandemie findet Sportunterricht nun überhaupt nicht mehr statt. Der Bewegungsmangel belastet deutlich die Lernfähigkeit unserer Kinder. - In den Klassenräumen gibt es keinerlei Digitalausstattung: Kein funktionsfähiges WLAN, keine digitalen Whiteboards, keine Fernseher mit Video-Kamera. Wie soll unter solchen Umständen ein Hybridunterricht oder digitale Beschulung stattfinden? Eine verlässliche Planung für die zukünftige Beschulung ist nicht möglich, da ein Rückzugstermin nicht belastbar genannt wird. Wie sollen unter diesen Bedingungen pädagogische Konzepte (z.B. Entwicklung zur Ganztagsschule, Digitalisierung) umgesetzt werden, ja überhaupt erst gedacht werden? Insgesamt führt die aktuelle Lage in den Containern nicht nur zu einer hohen Unzufriedenheit bei Schülern und Eltern - es entsteht unter den besonderen Umständen der Pandemie ein deutlich erhöhtes Ansteckungsrisiko mit fatalen Folgen für Schüler, Lehrkräfte, den zugehörigen Familien und darüber hinaus allen weiteren Kontaktpersonen. Es ist nicht zu vertreten, dass für die Schülerinnen und Schüler der Mühlbergschule noch länger die aktuelle inakzeptable Situation toleriert wird, ohne dass für Abhilfe gesorgt wird. Wir fordern eine transparente, verlässliche, öffentliche und regelmäßige Kommunikation zum Stand der Ertüchtigung der Containeranlage an die Elternschaft Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 283 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Illegales Gehwegparken im Kreuzungsbereich Offenbacher Landstraße/Balduinstraße verhindern

11.06.2021 · Aktualisiert: 14.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 309 entstanden aus Vorlage: OF 42/5 vom 27.05.2021 Betreff: Illegales Gehwegparken im Kreuzungsbereich Offenbacher Landstraße/Balduinstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, das illegale Gehwegparken im Kreuzungsbereich Offenbacher Landstraße/Balduinstraße vor dem Priesterseminar St. Georgen (siehe Foto) zu verhindern und dort zu diesem Zweck die Aufstellung von Pollern zu veranlassen, damit für die Verkehrsteilnehmer in der Balduinstraße der freie Einblick in den Kreuzungsbereich gewährleistet ist. Begründung: Auf dem Gehweg im Kreuzungsbereich Offenbacher Landstraße/Balduinstraße (Fahrtrichtung stadtauswärts, vor dem Priesterseminar St. Georgen, siehe Foto) werden häufig zum Teil auch größere Fahrzeuge illegal geparkt. Verkehrsteilnehmer, die sich von der Balduinstraße kommend in nördlicher Richtung der Offenbacher Landstraße nähern, wird dadurch der Einblick nach links in die Kreuzung versperrt. An dieser Stelle ist - neben dem Kfz-Verkehr und Fußgängern - auch der Radweg und die Straßenbahn zu beachten, sodass in diesem Bereich parkende Fahrzeuge potentiell eine Verkehrsgefährdung darstellen. Dem ist durch das Aufstellen von Pollern entgegenzuwirken. Foto: Kreuzungsbereich Offenbacher Landstraße/Balduinstraße vor Priesterseminar St. Georgen (Quelle: Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1695 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Radfahrstreifen Seehofstraße

26.05.2021 · Aktualisiert: 24.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2021, OF 24/5 Betreff: Radfahrstreifen Seehofstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Seehofstraße Richtung Osten zwischen Heisterstraße und Länderweg einen Radfahrstreifen auf der Fahrbahn zu markieren und den bestehenden Schutzstreifen zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße zu einem Radfahrstreifen zu erweitern. Begründung: Die Seehofstraße ist in diesem Bereich breit genug für die Markierung eines Radfahrstreifens. Radfahrende beklagen sich häufig, dass sie von Kraftfahrzeugen zu schnell und zu dicht überholt werden. Ein Radfahrstreifen würde dem abhelfen und die Sicherheit des Radverkehrs erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 24/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Benutzungspflicht der Bordsteinradwege in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg aufheben

26.05.2021 · Aktualisiert: 24.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2021, OF 25/5 Betreff: Benutzungspflicht der Bordsteinradwege in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg aufheben Vorgang: V 1762/20 OBR 5; ST 361/21 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Benutzungspflicht der Bordsteinradwege in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg aufzuheben. Begründung: Die Bordsteinradwege sind deutlich zu schmal und haben weder einen Schutzbereich gegen die parkenden Autos noch gegen den Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn. Daher bieten sie keine ausreichende Sicherheit. Zudem werden sie häufig durch schlampig geparkte Fahrzeuge weiter eingeengt. An den schrägen Auffahrten auf die Bordsteinradwege kommt es immer wieder zu schweren Stürzen. Die in der ST 1913/2018 angekündigte Planung für Radschutzstreifen auf der Offenbacher Landstraße wurde verschoben. Es ist daher sinnvoll sofort die Benutzungspflicht der Radwege aufzuheben. Radfahrende können dann selbst entscheiden, ob sie den Bordsteinradweg oder die Fahrbahn benutzen möchten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.09.2020, V 1762 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 361 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 25/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Apollern des Bürgersteigs vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 359 bis 361

07.05.2021 · Aktualisiert: 14.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 108 entstanden aus Vorlage: OF 4/5 vom 17.04.2021 Betreff: Apollern des Bürgersteigs vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 359 bis 361 Vorgang: OM 6949/20 OBR 5; ST 571/21 Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 359 bis 361 abzupollern. Begründung: Vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 359 bis 361 wird - verbotenerweise - halb auf dem Bürgersteig und halb auf dem Fahrradstreifen geparkt. Die Problematik wurde seitens des Ortsbeirates bereits in der Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6949, vorgebracht. Die Antwort des Magistrats in seiner Stellungnahme vom 08.03.2021, ST 571, ist nicht zielführend. Daher bittet der Ortsbeirat um das Abpollern des entsprechenden Stückes des Bürgersteiges. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6949 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2021, ST 571 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1558 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneuerung des defekten selbstschließenden Törchens am Eingang zum Spielplatz Spatzengasse

07.05.2021 · Aktualisiert: 08.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 106 entstanden aus Vorlage: OF 2/5 vom 15.04.2021 Betreff: Erneuerung des defekten selbstschließenden Törchens am Eingang zum Spielplatz Spatzengasse Der Magistrat wird gebeten, das defekte selbstschließende Törchen am Eingang zum Spielplatz Spatzengasse zu erneuern. Begründung: Das selbstschließende Törchen am Eingang zum Spielplatz Spatzengasse ist defekt. Durch das selbstschließende Törchen wurden Kleinkinder an einem selbstständigen Verlassen des Geländes gehindert und das Hinausrollen von Bällen vom Spielplatz auf die Spatzengasse in Richtung Offenbacher Landstraße wurde verhindert. Zudem bot dieses Törchen einen zusätzlichen Schutz vor dem Betreten durch nichtangeleinte Hunde. Aus den genannten Gründen ist das defekte selbstschließende Törchen am Eingang zum Spielplatz Spatzengasse zu erneuern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2021, ST 1394 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auskunftsersuchen zu den in der Vorlage NR 895 für den Ortsbezirk 5 beschriebenen und beschlossenen Maßnahmen, um den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer zu machen

19.02.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7341 entstanden aus Vorlage: OF 1907/5 vom 03.02.2021 Betreff: Auskunftsersuchen zu den in der Vorlage NR 895 für den Ortsbezirk 5 beschriebenen und beschlossenen Maßnahmen, um den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer zu machen Vorgang: NR 895/19 CDU/SPD/GRÜNE Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wann nach dem derzeitigen Planungsstand damit zu rechnen ist, dass die in der Vorlage NR 895 für den Ortsbezirk 5 beschlossenen Maßnahmen, um den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer zu machen, realisiert sein werden . Begründung: Mit der Vorlage NR 895 wurden 2019 durch die Stadtverordnetenversammlung u. a. auch für den Ortsbezirk 5 zahlreiche sinnvolle Maßnahmen beschlossen, die den Fuß- und Fahrradverkehr in den Bereichen Schwarzwaldstraße/Rennbahnstraße, Schweizer Straße, Mörfelder Landstraße und Offenbacher Landstraße, Gutzkowstraße, Oberräder Fußweg und Brückenstraße sicherer machen sollen. Für die Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 5 ist es äußerst wünschenswert, dass die vorgesehenen Maßnahmen sich nicht verzögern. Damit möglichst frühzeitig Verzögerungen entgegengewirkt werden kann, ist es sinnvoll, nachdem nun mehr als 18 Monate seit Beschlussfassung verstrichen sind, zu überprüfen, ob der ursprünglich ins Auge gefasste Zeitplan voraussichtlich eingehalten werden kann oder ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, damit die vorgesehenen Maßnahmen ohne Verzögerung realisiert werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2021, ST 1235 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auf zu schmalem Fußweg kein Platz für parkende Fahrzeuge in Oberrad, Gräfendeichstraße 55, zwei vorhandene Poller vor dem Haus sind verkehrsgerecht wieder einzubetonieren

22.01.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2021, OM 7184 entstanden aus Vorlage: OF 1878/5 vom 06.01.2021 Betreff: Auf zu schmalem Fußweg kein Platz für parkende Fahrzeuge in Oberrad, Gräfendeichstraße 55, zwei vorhandene Poller vor dem Haus sind verkehrsgerecht wieder einzubetonieren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit der Fußgängerweg vor der Gräfendeichstraße 55 mittels weniger Poller vor parkenden Fahrzeugen geschützt werden kann. Die vor dem Haus befindlichen beiden Poller, seitlich auf der vorhandenen Straßenschwelle, wurden angefahren und müssen wieder gerichtet bzw. neu einbetoniert werden. Begründung: Der Parkdruck durch die neu errichteten ABG-Wohnungen, die nur 20 Tiefgaragenplätze für 40 Mieter aufweisen, ist stark erhöht. Fahrzeuge parken u. a. direkt vor dem Haus Nummer 55. Hier wird meist mit ganzer Fahrzeugbreite auf dem Bürgersteig geparkt, sodass Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Da der Bürgersteig aus Sicht des Ortsbeirates ohnehin zu schmal ist, ist es erforderlich, die zu Fuß gehenden Bürger zu schützen. Selbst wenn Fahrzeuge nur zur Hälfte auf dem Bürgersteig parken, bleibt kein Platz mehr für Fußgänger übrig, und erst recht nicht für Behinderte oder Menschen mit Rollator, Gehhilfe und Kinderwagen. Es ist erforderlich, hier Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1179 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1179) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo-30-Regelung in der Wehrstraße im Stadtteil Oberrad

27.11.2020 · Aktualisiert: 18.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6948 entstanden aus Vorlage: OF 1835/5 vom 11.11.2020 Betreff: Tempo-30-Regelung in der Wehrstraße im Stadtteil Oberrad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, 1. f ür den Straßenzug Wehrstraße eine Tempo-30-Regelung einzuführen; 2. an geeigneter Stelle im Bereich der westlichen Offenbacher Landstraße zusätzlich zur Beschilderung nach StVO ein "Dialogdisplay" anzubringen, um den fließenden Verkehr auf die zurzeit gefahrene Geschwindigkeit aufmerksam zu machen. Begründung: Zu 1: Der Stadtteil Oberrad besitzt seit rund 100 Jahren eine funktionierende und großzügig ausgebaute Umgehungsstraße (Deutschherrnufer - heute Gerbermühlstraße). Zurzeit befindet sich dieser Umgehungsbereich allerdings seit mehreren Jahren im Straßenumbau, wird aber im Jahre 2021 fertiggestellt. Die Haupterschließungsstraße Offenbacher Landstraße ist besonders im östlichen Bereich sehr schmal und muss neben der Straßenbahn und dem motorisierten Autoverkehr besonders auch Radfahrer bedienen. Auch nach einer Umgestaltung des Straßenraums wird die Gefährdungssituation besonders für Radfahrer sich nicht verbessern, da ein günstiger Straßenquerschnitt nicht vorhanden ist. Die Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit auf einer Stadtteilerschließungsstraße ist dabei vertretbar und wird beispielsweise in den Stadtteilen Fechenheim und Seckbach seit Jahren erfolgreich praktiziert. Zu 2: Dialogdisplays erfreuen sich einer großen Beliebtheit. Nach Erfahrungen werden sie als Unterstützung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung begrüßt. Durch die Übermittlung der aktuell gefahrenen Geschwindigkeit und einem Dankeschön bzw. einem Warnhinweis werden alle gutwilligen Verkehrsteilnehmer in freundlicher Form auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsregelung hingewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 797 Antrag vom 26.05.2021, OF 43/5 Anregung vom 11.06.2021, OA 28 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Taxistand auf dem Buchrainplatz

27.11.2020 · Aktualisiert: 28.06.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6949 entstanden aus Vorlage: OF 1836/5 vom 08.11.2020 Betreff: Taxistand auf dem Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Taxis , die am Taxistand auf dem Buchrainplatz warten, 1. nicht auf dem Buchrainplatz und 2. nicht vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 359 bis 361 halb auf dem Gehweg und halb auf dem Radweg stehen, sondern die zwei dafür vorgesehenen Parkbuchten nutzen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beschweren sich darüber, dass die am Buchrainplatz wartenden Taxis neben den zwei dafür vorgesehenen Parkbuchten, auch den Buchrainplatz selbst und den Bürgersteig bzw. den Fahrradstreifen vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 359 bis 361 nutzen. Auf das Fehlverhalten angesprochen, seien die Taxifahrer verbal ausfällig geworden und hätten die Bürgerinnen und Bürger mit Schimpfwörtern betitelt. Das Verhalten ist nicht hinzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2021, ST 571 Antrag vom 17.04.2021, OF 4/5 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 108 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Nördliche Buchrainstraße I

30.10.2020 · Aktualisiert: 19.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6843 entstanden aus Vorlage: OF 1795/5 vom 12.10.2020 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Nördliche Buchrainstraße I Der Magistrat wird gebeten, in der nördlichen Buchrainstraße Messungen mittels Via Count-Geräten durchzuführen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der nördlichen Buchrainstraße zwischen Offenbacher Landstraße und Wiener Straße/Goldbergweg beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 160 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenmarkierungen rund um den Buchrainplatz

30.10.2020 · Aktualisiert: 29.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6845 entstanden aus Vorlage: OF 1797/5 vom 14.10.2020 Betreff: Straßenmarkierungen rund um den Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, die Markierungen auf dem kleinen Parkplatz östlich des Buchrainplatzes vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 353 und 355 neu zu markieren und dabei die Durchgänge für den Fußgängerverkehr und die Ein- und Ausfahrt von jeglichem ruhenden Verkehr frei zu halten. Begründung: Die öffentlichen Parkplätze im oben genannten Bereich waren einmal markiert, sind aber heute nicht mehr erkennbar. Dies führt leider dazu, dass das Abstellen von Fahrzeugen besonders im Einfahrtsbereich weiteren Ziel- und Quellverkehr stark behindert. Lieferfahrzeuge, Krankenwagen und Feuerwehr haben oft keine Möglichkeiten, die angrenzenden Liegenschaften zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 464 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einfahrt in die Haltestelle „Buchrainplatz“

30.10.2020 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6846 entstanden aus Vorlage: OF 1799/5 vom 14.10.2020 Betreff: Einfahrt in die Haltestelle "Buchrainplatz" Der Magistrat wird gebeten, die Einfahrt von der östlichen Offenbacher Landstraße in die Haltestelle "Buchrainplatz" so abzusichern, dass kein motorisierter Verkehrsteilnehmer in die Haltestelle "Buchrainplatz" einfahren kann. Dabei bietet es sich an, eine farbliche Kennzeichnung des dort beginnenden Radstreifens und eine deutliche Begrenzungslinie für den motorisierten Verkehr auf den Straßenbelag aufzubringen. Begründung: Für Kraftfahrer ohne Ortskenntnis kann es sehr schnell vorkommen, dass die Fahrzeuge hinter einer Straßenbahn in die Haltestelle einfahren, obwohl dies durch ein vorhandenes Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung verboten ist. Es scheint möglich, dass durch den heute vorhandenen Schilderwald diese eindeutige Anordnung übersehen wird. Eine farbliche Markierung auf dem Straßenbelag scheint geeignet zu sein, diese Verkehrsregelung zu unterstützen. Kraftfahrzeuge im Haltestellenbereich sind nicht nur eine starke Gefährdung für die dort wartenden Fußgänger, sondern finden auch keine gesicherten Verkehrszeichen bei der Ausfahrt aus dem Platzbereich vor und stellen damit eine starke Gefährdung dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 465 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1329 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schutz für Fußgänger in der Spatzengasse

18.09.2020 · Aktualisiert: 19.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6569 entstanden aus Vorlage: OF 1693/5 vom 07.07.2020 Betreff: Schutz für Fußgänger in der Spatzengasse Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der - ohnehin sehr schmale - Fußgängerweg in der Spatzengasse (ab Offenbacher Landstraße aufwärts) für zu Fuß Gehende komplett durch Abpollern vor parkenden Fahrzeugen geschützt wird. Geeignete Parkplätze sind zu markieren. Begründung: Bürger beklagen sich, dass der sehr schmale Fußgängerweg von Fahrzeugen vollständig, das heißt in Breite und Länge, zum Parken benutzt wird, sodass weder Behinderte, Mütter mit Kinderwagen noch kleine Kinder den Fußweg benutzen können, sondern auf die Straße ausweichen müssen. Die Spatzengasse wird in diesem Bereich gut frequentiert, da sie zum Kinderspielplatz führt. Es ist kein Parkkompromiss für Autofahrer möglich, indem etwa die Fahrzeugbreite zur einen Hälfte auf dem Fußweg und zur anderen Hälfte auf die Fahrbahn gelegt würde. Der Fußweg wäre zu schmal und die Fahrbahn zu eng für städtische Fahrzeuge, insbesondere für Müll-, Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge. Bedauerlich ist die Tatsache, dass abends erteilte Strafzettel offenbar nichts nutzen, da die gleichen Fahrzeuge bereits am nächsten Tag wieder an den gleichen Stellen parken, deshalb sind die zu Fuß gehenden Menschen dringend zu schützen. Die Unterstützung des Magistrates ist erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 278 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen eines Verkehrsschildes

18.09.2020 · Aktualisiert: 26.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6583 entstanden aus Vorlage: OF 1755/5 vom 03.09.2020 Betreff: Aufstellen eines Verkehrsschildes Der Magistrat wird gebeten, in der Buchrainstraße vor dem Zebrastreifen in Höhe des REWE-Marktes das Verkehrsschild 350 aufzustellen, mit dem auf den Zebrastreifen hingewiesen wird. Als Hinweis auf den Zebrastreifen dient das stehende Verkehrsschild 350. Quelle: Wikipedia Begründung: Leute, vor allem ältere Leute, haben sich darüber beschwert, dass Autos die Buchrainstraße auch mit höherer Geschwindigkeit herunterfahren, ohne an dem Zebrastreifen am unteren Ende der Buchrainstraße und an der Einmündung in die Offenbacher Landstraße zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2124 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Wasserhofstraße (II)

21.08.2020 · Aktualisiert: 17.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6377 entstanden aus Vorlage: OF 1690/5 vom 01.08.2020 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Wasserhofstraße (II) Der Magistrat wird gebeten, in der Wasserhofstraße Messungen mittels Via Count-Geräten durchzuführen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der Wasserhofstraße zwischen Gräfendeichstraße und Wehrstraße beschweren sich erneut über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert ist. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1841 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße

19.06.2020 · Aktualisiert: 31.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6202 entstanden aus Vorlage: OF 1682/5 vom 01.06.2020 Betreff: Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung de-Neufville-Straße und der Einmündung Brunnenstraße derart zu erneuern, dass das Kopfsteinpflaster im Bereich der Weiche durch einen Splitt -Mastix-Belag ausgetauscht wird. Begründung: Die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung der de-Neufville-Straße und der Einmündung Nonnenpfad ist vor einiger Zeit derart erneuert worden, dass das Kopfsteinpflaster durch einen Splitt-Mastix-Belag ausgetauscht worden ist. Einzig im Bereich der Weiche ist dies nicht geschehen. Dieser Bereich birgt - vor allen Dingen bei schlechter Witterung - eine erhöhte Gefahr für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Besonders betroffen davon sind die Radfahrerinnen und Radfahrer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1567 Antrag vom 31.01.2022, OF 331/5 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1719 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Müll in den Oberräder Gärten

15.05.2020 · Aktualisiert: 21.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5981 entstanden aus Vorlage: OF 1634/5 vom 28.04.2020 Betreff: Müll in den Oberräder Gärten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Abladen von Schutt jeglicher Art in den Oberräder Gärten so erlaubt ist, wie auf den als Anlage beigefügten Fotos zu sehen ist. Begründung: Die als Anlage beigefügten Fotos sind in dem Geviert Offenbacher Landstraße/Wege zum Friedhof von der Wiener Straße aus kommend (in Höhe der Hausnummer 50), Im Eichlehen/ Burgenlandweg gemacht worden. Auf der Suche nach einem Bolzplatz für Jugendliche war der Regionalrat vor einigen Jahren innerhalb dieses Areals fündig geworden. Damals ist den Oberrädern von der Stadt beschieden worden, dass in diesem Gebiet keine Tore aufgestellt werden dürften, da das vorgeschlagene Grundstück sich im Grüngürtel befände. Für die Jugendlichen ist dann ein anderer Standort für die Tore gefunden worden - auf dem Platz hinter der Villa Bonn. Nur müssen hier die Tore bei jeder Veranstaltung ab- und wieder aufgebaut werden. Die Tore hätten dem Grundgürtel viel weniger Schaden zugefügt als es die in der Anlage zu sehenden Ablagerungen nun tun. Anlage 1 (ca. 354 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1448 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung des Einmündungsbereiches des Wildgäßchens in die Offenbacher Landstraße durch Poller oder Fahrradbügel

13.03.2020 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5927 entstanden aus Vorlage: OF 1624/5 vom 24.02.2020 Betreff: Sicherung des Einmündungsbereiches des Wildgäßchens in die Offenbacher Landstraße durch Poller oder Fahrradbügel Der Magistrat wird gebeten, den Einmündungsbereich des Wildgäßchens in die Offenbacher Landstraße westlich der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 286 mittels Poller oder Fahrradbügel abzusichern. Begründung: Trotz einschlägiger Beschilderung wird im Einmündungsbereich des Wildgäßchens in die Offenbacher Landstraße an der westlichen Seite der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 286 geparkt. Dies ist insofern problematisch, als dass Rettungsfahrzeuge ohne größere Abbiegemanöver nicht mehr in das Wildgäßchen fahren können. Um die Einfahrt in das Wildgäßchen abzusichern, ist die Fläche westlich der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 286 mittels Poller oder Fahrradbügel abzusichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1204 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Errichtung eines Briefmarkenautomaten im Stadtteil Oberrad

13.03.2020 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5925 entstanden aus Vorlage: OF 1622/5 vom 24.02.2020 Betreff: Errichtung eines Briefmarkenautomaten im Stadtteil Oberrad Der Magistrat wird gebeten , mit der Deutschen Post AG Kontakt aufzunehmen, um einen öffentlich zugänglichen Briefmarkenautomaten in Oberrad einrichten zu lassen. Begründung: Für viele berufstätige Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils Oberrad ist es schwierig, während der Öffnungszeiten der Postfiliale in der Offenbacher Landstraße 329/331 vor Ort Briefmarken zu erwerben oder sie lehnen es ab, Briefmarken online zu kaufen. Des Weiteren befindet sich auch kein Briefmarkenautomat in der unmittelbaren Nähe. Der Briefmarkenautomat direkt vor der Postfiliale auf der Offenbacher Landstraße 329/331 wurde vor längerer Zeit abgebaut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1209 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung des Straßenablaufes vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 456

13.03.2020 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5928 entstanden aus Vorlage: OF 1625/5 vom 24.02.2020 Betreff: Instandsetzung des Straßenablaufes vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 456 Der Magistrat wird gebeten, den Straßenablauf vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 456 instand setzen zu lassen. Begründung: Der Straßenablauf vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 456 hat sich erheblich abgesenkt. Dies stellt vor allem eine Gefährdung für die Radfahrerinnen und Radfahrer dar, die auf dem schmalen Streifen zwischen Schienenstrang und Bürgersteig fahren. Überdies führt diese Absenkung auch zu Geräuschbildung durch darüberfahrende Kraftfahrzeuge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1231 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bordsteinabsenkungen in Sachsenhausen und Oberrad (weiterer Versuch)

13.03.2020 · Aktualisiert: 09.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5930 entstanden aus Vorlage: OF 1627/5 vom 25.02.2020 Betreff: Bordsteinabsenkungen in Sachsenhausen und Oberrad (weiterer Versuch) Vorgang: OM 2332/17 OBR 5; ST 368/18; OM 4447/19 OBR 5; ST 1429/19 Der Magistrat wird gebeten, folgende niveaugleichen Nullabsenkungen umzusetzen: 1. in der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 507 an der Einmündung des Radweges; 2. an der gleichen Stelle am Übergang über die Straßenbahngleise; 3. an der Zufahrt zum Waldweg Richtung Helene-Meyer-Straße/Isenburgring östlich der Autobahn gegenüber der Hausnummer 535 der Offenbacher Landstraße Fahrtrichtung Offenbach ; 4. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung des verkehrsberuhigten Bereichs im Letzten Hasenpfad und 5. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung in die Turiner Straße. Begründung: Außer zu Ziffer 3. hat der Ortsbeirat schon in den o. g. Anregungen an den Magistrat um Ausführung von niveaugleichen Absenkungen an den genannten Stellen gebeten. Die Ausführungen des Magistrats in seinen o. a. Stellungnahmen überzeugen nicht. Der Verbau von Rundbordsteinen ist keine Nullabsenkung. Die Notwendigkeit der Rundbordsteine zur Wasserführung erschließt sich an der Stelle zu Ziffer 2. überhaupt nicht, weil das Gefälle von den Bordsteinen weg weist. An den übrigen Stellen kann das Gefälle durch einen schmalen Asphaltstreifen überbrückt werden, wie auf Bild 1 zu sehen ist. Die Ausführung der Absenkung zu Ziffer 5. wurde zunächst für das erste Quartal 2018, dann für den Herbst 2019 angekündigt. Leider besteht nach wie vor der hohe Bordsteinvorstand. Die Absenkung zu Ziffer 3. erschließt einen Verbindungsweg durch den Wald zum Isenburgring in Offenbach, der von Ortskundigen gern genutzt wird, um die Offenbacher Landstraße und den Dreieichring zu umfahren. Die vom Ortsbeirat gewünschten Absenkungen sind kein Luxus, sondern dienen der Sicherheit. Das schräge Anfahren von Bordsteinvorständen führt besonders bei ungünstiger Witterung immer wieder zu Unfällen. Davon erhalten die Behörden so gut wie nie Kenntnis, weil es sich um Alleinunfälle handelt, für die niemand in Regress genommen werden kann. So entsteht der falsche Eindruck, dass die Wege im Ganzen sicher genug seien. Bild 1: Nullabsenkung bei Bordsteinvorstand mit Asphalt überbrückt. Quelle: Privat Bild 2: Waldweg zu Ziffer 3. soll durch eine Absenkung erschlossen werden. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 368 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4447 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1429 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1234 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4283 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Mehr Sicherheit für Fußgänger an der Straßenbahnhaltestelle „Balduinstraße“ in Oberrad durch intelligente automatische Ampelschaltung

14.02.2020 · Aktualisiert: 20.05.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2020, OF 1599/5 Betreff: Mehr Sicherheit für Fußgänger an der Straßenbahnhaltestelle "Balduinstraße" in Oberrad durch intelligente automatische Ampelschaltung Bei Einfahrt einer Straßenbahn in die Haltestelle Balduinstraße Richtung Sachsenhausen soll die Ampel für Fußgänger automatisch auf Grün wechseln, damit es möglich ist, von der gegenüberliegenden Straßenseite aus die einfahrende Straßenbahn noch sicher zu erreichen. Begründung: Die Anregung für diesen Antrag stammt von Bürgerinnen uns Bürgern aus Oberrad, die in diesem Sinne auch z. Zt. eine Unterschriftensammlung an die Initiative ideen@stadt.frankfurt.de durchführen. Aktuell muss das Signal durch die Fußgänger grundsätzlich manuell eingefordert werden. Die Zeit bis zur Umschaltung dauert 30 Sekunden. Das ist zu lang, um von der gegenüberliegenden Seite eine einfahrende Bahn zu erreichen. Durch eine automatische Umschaltung der Fußgängerampel wird die Sicherheit am Fußgängerüberweg sowohl für die Fußgänger als auch für die Autofahrer, die auf der gegen Fahrspur in Richtung Sachsenhausen an der Straßenbahn vorbeifahren wollen und dabei den Verkehr aus der Balduinstr. rechts in die Offenbacher Landstraße einfach nicht einsehen können, erhöht. Eine derartige Ampelschaltung wird außerdem den Verkehrsfluss aus der Balduinstraße in Richtung Sachsenhausen erleichtert. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 64 Beschluss: Die Vorlage OF 1599/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1599/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1599/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und fraktionslos (= Annahme)

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schaukasten für die beiden Kirchengemeinden in Oberrad

14.02.2020 · Aktualisiert: 01.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5770 entstanden aus Vorlage: OF 1567/5 vom 27.01.2020 Betreff: Schaukasten für die beiden Kirchengemeinden in Oberrad Vorgang: F 1671/19; F 2067/19 Der Magistrat wird gebeten, den Schaukasten für die beiden Kirchengemeinden in Oberrad zeitnah aufzustellen. Begründung: Bei den Umbau- und Sanierungsarbeiten in der westlichen Offenbacher Landstraße im Stadtteil Oberrad ist der Schaukasten, den sich die Evangelische Erlöserkirche und die Katholische Herz-Jesu-Kirche teilen, derart in Mitleidenschaft gezogen worden, dass dieser so nicht mehr nutzbar ist. Somit verfügen beide Kirchen über keinen Schaukasten mehr. Auf die Frage vom 24.01.2019, F 1671, nach dem Schaukasten für die beiden Kirchengemeinden in Oberrad teilte Stadtrat Oesterling mit, dass der "Magistrat [. .] die Wiederaufstellung des Schaukastens [veranlasst]" und dass die "dazu erforderlichen Reparaturen [. .] mit der Pfarrgemeinde abgestimmt [werden]". Bis zum August 2019 war diesbezüglich keine Kontaktaufnahme zu verzeichnen. Auf die Frage vom 22.08.2019, F 2067 - in welchem Zeitrahmen [...] mit der Abstimmung der erforderlichen Reparaturen zu rechnen [sei] -, antwortete Statdtrat Oesterling, dass die "Abstimmungen mit der Kirchengemeinde zur Wiederaufstellung des Schaukastens im Bereich des Getränkemarktes [...] innerhalb der nächsten Wochen [erfolgen]." Bis zum 27.01.2020 ist nichts passiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 24.01.2019, F 1671 Frage vom 22.08.2019, F 2067 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 841 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung deNeufvilleStraße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach

01.01.2020 · Aktualisiert: 29.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2020, OF 1499/5 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach in den neuzubeschließenden Haushalt 2020/2021 einzuplanen. In der vorzulegenden abgestimmten Planung sollen folgende Punkte enthalten sein: 1. Die Straßenbahnhaltestellen sind barrierefrei umzugestalten und mit dynamischen Fahrgastanzeigen auszustatten. 2. Der marode Gleiskörper ist auszutauschen. 3. Anstelle des Kopfsteinpflasters ist Flüsterasphalt einzubauen. 4. Die Straße ist zu begrünen. Begründung: Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist dringend sanierungsbedürftig. Nach der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 29 2020 Die Vorlage OF 1499/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Absenkung des Bordsteins in der Offenbacher Landstraße hier: vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 116

22.11.2019 · Aktualisiert: 09.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5398 entstanden aus Vorlage: OF 1457/5 vom 04.11.2019 Betreff: Absenkung des Bordsteins in der Offenbacher Landstraße hier: vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 116 Der Magistrat wird gebeten, den Bordstein am Übergang des auf der Offenbacher Landstraße an dieser Stelle auf eine separate Spur geführten Radweges vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 116 weiter abzusenken. Begründung: Vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 116 wird der auf der Offenbacher Landstraße abmarkierte Schutzstreifen für die Radfahrerinnen und Radfahrer über einen abgesenkten Bordstein auf einen Teil des Bürgersteigs geführt. Bürgerinnen und Bürger haben sich beklagt, dass die Absenkung immer noch zu hoch sei, um den Wechsel von der Straße auf den Bürgersteig gefahrlos zu bewältigen. Der Ortsbeirat sieht hier Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 396 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reinigung des Bürgersteigs und des Parkplatzes vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 353 und 355

22.11.2019 · Aktualisiert: 06.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5415 entstanden aus Vorlage: OF 1481/5 vom 04.11.2019 Betreff: Reinigung des Bürgersteigs und des Parkplatzes vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 353 und 355 Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig und den Parkplatz vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 353 und Offenbacher Landstraße 355 - für den die Anliegerinnen und Anlieger Straßenreinigungsgebühren bezahlen müssen - auch regelmäßig reinigen zu lassen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der Bürgersteig und der Parkplatz vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 353 und Offenbacher Landstraße 355 (fast) keine Reinigung erfährt, sie dafür aber Straßenreinigungsgebühren zahlen müssen. Der Ortsbeirat bittet, hier eine regelmäßige Reinigung zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 615 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gefährliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands auf den Radfahrstreifen der Offenbacher Landstraße

22.11.2019 · Aktualisiert: 06.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5417 entstanden aus Vorlage: OF 1483/5 vom 03.11.2019 Betreff: Gefährliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands auf den Radfahrstreifen der Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten durchzusetzen, dass an Radfahrenden auf den Radfahrstreifen der Offenbacher Landstraße zwischen der Straße Im Eichlehen und Offenbach- Stadtgrenze in beiden Fahrtrichtungen mit ausreichendem Sicherheitsabstand vorbeigefahren wird. Die Landespolizei Hessen ist um Hilfe zu bitten. Der ruhende Verkehr ist streng zu überwachen, um sicherzustellen, dass die Begrenzungen der Parkstände von den parkenden Fahrzeugen genau eingehalten werden und die Breite des Radfahrstreifens durch abgestellte Fahrzeuge nicht geschmälert wird. Begründung: Insbesondere im Bereich der Hochgleise der Straßenbahn sind die Radfahrstreifen sehr schmal, stellenweise unter 1,5 Meter. Rechts der Radfahrstreifen sind jeweils Parkstände ohne Sicherheitsabstand markiert, an vielen Stellen nur mit einer Breite von 1,9 Metern. Radfahrende müssen auf ihrem Streifen äußerst links fahren, um Gefährdungen, zum Beispiel durch öffnende Autotüren, zu vermeiden. Mehrspurige Kraftfahrzeuge dürfen in dieser Situation nicht an Radfahrenden vorbeifahren, obwohl die Fahrbahn mit drei Metern ziemlich breit ist. Die Fahrbahn ist nämlich nach links durch die Straßenbahngleise begrenzt. Kraftfahrzeuge halten daher nach links, besonders im Kurvenbereich, einen Sicherheitsabstand von meist 0,5 Meter ein. Unter Einberechnung der Fahrzeugbreite von zwei Metern verbleibt ein Abstand zum Radfahrstreifen von 0,5 Meter, der für das sichere Vorbeifahren nicht ausreicht. Leider ist die Regelung, dass ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten ist, selbst bei Berufskraftfahrern weitgehend unbekannt. Sie steht nicht ausdrücklich in der Straßenverkehrsordnung, sondern ergibt sich nur aus dem allgemeinen Rücksichtnahmegebot und der Rechtsprechung. Die Unterschreitung des Sicherheitsabstands ist im genannten Bereich nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Selbst Abstände von 50 cm und weniger sind regelmäßig festzustellen. Die Einhaltung der Abstandsregel muss daher dringend überwacht werden. Falsch fahrende Kraftfahrer müssen herausgewinkt und eindringlich belehrt werden. Vielfach nehmen parkende Kraftfahrzeuge den Radfahrstreifen teilweise in Anspruch, weil die Breite der Parkstände nicht ausreicht. Die Ordnungsbehörden begegnen solchen Falschparkern stets mit äußerster Toleranz. Die Falschparker engen den ohnehin recht schmalen Radfahrstreifen häufig so weit ein, dass Radfahrende auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Hier muss durch konsequente Überwachung sichergestellt werden, dass immer die komplette Breite des Radfahrstreifens frei gehalten wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 594 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Absicherung des südlichen Bürgersteigs der Offenbacher Landstraße hier: von der Einmündung Mathildenstraße bis Liegenschaft Offenbacher Landstraße 322

22.11.2019 · Aktualisiert: 09.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5416 entstanden aus Vorlage: OF 1482/5 vom 04.10.2019 Betreff: Absicherung des südlichen Bürgersteigs der Offenbacher Landstraße hier: von der Einmündung Mathildenstraße bis Liegenschaft Offenbacher Landstraße 322 Der Magistrat wird gebeten, den südlichen Bürgersteig der Offenbacher Landstraße von der Einmündung der Mathildenstraße bis zur Liegenschaft Offenbacher Landstraße 322 durch Fahrradbügel und Poller abzusichern. Begründung: Auf dem südlichen Bürgersteig der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung der Mathildenstraße und der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 322 ist das Parken untersagt. Trotz dieses Verbotes werden dort Autos geparkt. Dies hat teilweise zur Folge, dass es für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger oder Eltern mit Kinderwagen unmöglich ist, den Bürgersteig zu nutzen. Teilweise wird sogar der dort befindliche Radstreifen in Beschlag genommen. Um hier allen Verkehrsteilnehmern gerecht zu werden, sieht es der Ortsbeirat als geboten an, den Bürgersteig an dieser Stelle durch Fahrradbügel und Poller gegen das verkehrswidrige Befahren abzusichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 390 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchfahrt über die Straßenbahnschienen am Buchrainplatz

25.10.2019 · Aktualisiert: 07.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5284 entstanden aus Vorlage: OF 1415/5 vom 06.10.2019 Betreff: Durchfahrt über die Straßenbahnschienen am Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass am Buchrainplatz keine Fahrzeuge weiter über die Schienen durch die Straßenbahnhaltestelle fahren und die wartenden Fahrgäste gefährden. Begründung: Trotz der Beschilderung, die auf ein Durchfahrtsverbot hinweist, fahren immer wieder Fahrzeuge genau auf den Schienen der Straßenbahn durch die Haltestelle - manchmal mit hohem Tempo. Als die Offenbacher Landstraße in Richtung Sachsenhausen umgebaut wurde, musste eines der zwei Durchfahrtsverbotsschilder der Straßenbahnhaltestelle wegen kurzzeitiger Umkehr der Ersatzbusse am Buchrainplatz entfernt werden. Es wurde mit Klebeband an dem nahen Oberleitungsmast befestigt. Später wurde es vom Mast entfernt, mitgenommen und nicht wieder ersetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 448 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen eines Verkehrsspiegels in der Offenbacher Landstraße gegenüber der Einmündung der Kinzigstraße

25.10.2019 · Aktualisiert: 09.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5282 entstanden aus Vorlage: OF 1412/5 vom 05.10.2019 Betreff: Aufstellen eines Verkehrsspiegels in der Offenbacher Landstraße gegenüber der Einmündung der Kinzigstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Offenbacher Landstraße gegenüber der Einmündung der Kinzigstraße einen Verkehrsspiegel anbringen zu lassen. Begründung: Beim Einbiegen von der Kinzigstraße in die Offenbacher Landstraße ist die Einsicht in die Offenbacher Landstraße nur schwer möglich. Ein Spiegel gegenüber der Ausfahrt würde verhindern, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer zu weit in die Offenbacher Landstraße hineinfahren, um die Verkehrslage besser überblicken zu können. Ein zu weites Hineinfahren bedeutet ggf. die Behinderung des fließenden Verkehrs und die Gefährdung der Radfahrerinnen und Radfahrer. Die Anbringung des Spiegels würde zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 241 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 8

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Nahversorgung im Stadtteil Oberrad

13.09.2019 · Aktualisiert: 06.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5173 entstanden aus Vorlage: OF 1372/5 vom 30.08.2019 Betreff: Verbesserung der Nahversorgung im Stadtteil Oberrad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit sich die folgenden Standorte zur Verbesserung der Nahversorgung im Stadtteil Oberrad eignen: 1. Offenbacher Landstraße 219 (Freiwillige Feuerwehr Oberrad), 2. Offenbacher Landstraße zwischen Liegenschaft Nr. 482 und A 661. Begründung: Die Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner Oberrads steigt stetig. Leider ist die Nahversorgung nicht gut. Um vor allem Bürgerinnen und Bürgern, die auf eine wohnortnahe Nahversorgung angewiesen sind, eine gute Möglichkeit der Nahversorgung zu bieten, muss das Netz der Nahversorgungsanbieter engmaschiger werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2389 Beratung im Ortsbeirat: 5

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