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Schwanheim: Aufnahme des Stadtteils Schwanheim in die Erstellung des Radverkehrskonzepts für die westlichen und südlichen Stadtteile
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 148 entstanden aus Vorlage: OF 52/6 vom 16.05.2021 Betreff: Schwanheim: Aufnahme des Stadtteils Schwanheim in die Erstellung des Radverkehrskonzepts für die westlichen und südlichen Stadtteile Vorgang: OA 548/20 OBR 6; ST 163/21 Der Magistrat wird gebeten, den Stadtteil Schwanheim inklusive Goldstein in das bereits in Auftrag gegebene Radverkehrskonzept für die westlichen und südlichen Stadtteile mit aufzunehmen. Begründung: Mit der Stellungnahme vom 01.02.2021, ST 163, teilt der Magistrat mit, dass im September 2020 die Erstellung eines Radverkehrskonzepts für die westlichen Stadtteile Sossenheim, Nied, Griesheim, Höchst, Unterliederbach, Zeilsheim und Sindlingen ausgeschrieben wurde, es heißt: "Der Auftrag umfasst eine Bestandsaufnahme, die Weiterentwicklung des Radverkehrsnetzes sowie die Entwicklung der entsprechenden Maßnahmen. Dieses Radverkehrskonzept wird als wesentliche Grundlage zur weiteren Qualifizierung des Radverkehrsnetzes in den westlichen Stadtteilen dienen." Zu einem späteren Zeitpunkt wurde dieser Auftrag offenbar um die südlichen Stadtteile erweitert, sodass im Radfahrportal der Stadt Frankfurt mit Meldung vom 03.03.2021 zusätzlich die Stadtteile Niederrad und Sachsenhausen genannt werden. Damit sind alle westlichen und südlichen Stadtteile in das zu erstellende Konzept inkludiert, mit Ausnahme von Schwanheim. Dies trifft bei den Schwanheimer Bürgern auf Unverständnis, da auch in diesem Stadtteil Potenziale für Verbesserungen im Radverkehrsnetz bestehen. Neben Verbesserungsmöglichkeiten in der Rheinlandstraße sowie der Martinskirchstraße und Mauritiusstraße stellt die Schnellstraße am Mainufer ein erhebliches Hindernis zur Nutzung des prinzipiell als Fahrradverbindungsachse der südlichen Stadtteile gut geeigneten Mainuferwegs dar, für dessen Verbindung zum Stadtteil Lösungen zu erarbeiten wären. Neben möglichen Einzelmaßnahmen ist die Einbindung Schwanheims schon alleine wegen der angestrebten Durchgängigkeit und Qualität von stadtteilübergreifenden Radverbindungen sinnvoll. Ein Aussparen des Stadtteils Schwanheim/Goldstein, während alle umliegenden Stadtteile bearbeitet werden, erscheint wenig sinnvoll. Aus der Beschreibung des vom Magistrat vergebenen Auftrags geht hervor, dass die Sicherheit an Knotenpunkten und dadurch insgesamt die Attraktivität des Radfahrens im Frankfurter Westen und Süden zu verbessern sei und bessere Anbindungen zu benachbarten Stadtteilen realisiert werden sollen. Im Westen und Süden Frankfurts bestünden leider noch erhebliche Lücken und Schwachstellen im Radwegenetz. Diesem Nachholbedarf soll konzeptionell begegnet werden. Diesen Ansatz begrüßt der Ortsbeirat grundsätzlich und unterstützt ihn. Gleichzeitig ist damit aber auch die Begründung gegeben, alle Stadtteile des Frankfurter Westens und Südens einzubinden, ohne einzelne außen vor zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 12.05.2020, OA 548 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 163 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1567 Aktenzeichen: 66 2
Das Halteverbot im Bereich der Kreuzung Treburer Straße und Kelsterbacher Straße mit Pollern absichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 60/5 Betreff: Das Halteverbot im Bereich der Kreuzung Treburer Straße und Kelsterbacher Straße mit Pollern absichern Der Bereich beim Fußgängerüberweg an der Kreuzung Kelsterbacher Str./Treburer Str., in dem Halteverbot besteht, soll mit Pollern gegen unberechtigtes Parken abgesichert werden. Begründung: Anwohner berichten: Im genannten Bereich wird das absolute Halteverbot täglich missachtet und Autos parken dort dauerhaft. Das Halteverbot ist hier zwingend einzuhalten , da sonst Lieferfahrzeuge nicht abbiegen können. Außerdem wird der Fußweg von Kindern auf dem Schulweg zur Frauenhofschule täglich genutzt. Bisher kommt es oft vor, dass die Kinder wegen Autos, die unter Missachtung des Halteverbots abgestellt wurden, auf die Straße ausweichen müssen, was sehr gefährlich ist. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 54 Beschluss: Die LINKE. ändert ihren Antrag dahingehend, dass in der ersten Zeile die Worte "beim Fußgängerüberweg" gestrichen werden. Die geänderte Vorlage OF 60/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu b) CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: LINKE.
Weiter lesenNeue Fahrradbügel im Bereich Gaußstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2021, OM 92 entstanden aus Vorlage: OF 4/3 vom 20.04.2021 Betreff: Neue Fahrradbügel im Bereich Gaußstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in folgenden Bereichen Fahrradbügel zu installieren: 1. Gaußstraße/Ecke Baumweg im Kurvenbereich auf der östlichen Seite; 2. Gaußstraße/Ecke Merianstraße auf dem letzten Parkplatz auf der südlichen Seite der Merianstraße vor der Einmündung in die Gaußstraße. Begründung: Die Bürgersteige sind in diesem Bereich eng, und es gibt keine Fahrradabstellmöglichkeiten. Zusätzlich wird damit die Einsehbarkeit der Kreuzungen und damit die Verkehrssicherheit verbessert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1551 Antrag vom 19.05.2022, OF 293/3 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2280 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Radbügel für Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer in der Zeil/Klingerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 38 entstanden aus Vorlage: OF 1/1 vom 13.04.2021 Betreff: Radbügel für Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer in der Zeil/Klingerstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Klingerstraße im Bereich der Liegenschaft Zeil 39 auf der Sperrfläche vor dem Zebrastreifen drei Radbügel aufstellen zu lassen. Begründung: Der Bereich ist mit Möglichkeiten zum sicheren Abstellen von Fahrrädern absolut unterversorgt. Auf der Sperrfläche werden regelmäßig Kfz verbotswidrig abgestellt. Dadurch wird die Sicht auf den Zebrastreifen eingeschränkt und Fußgängerinnen bzw. Fußgänger werden gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1406 Aktenzeichen: 66 2
Frankfurter Westen: Fahrradboxen an Bahnhöfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 36 entstanden aus Vorlage: OF 30/6 vom 17.04.2021 Betreff: Frankfurter Westen: Fahrradboxen an Bahnhöfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, an Bahnhöfen im Frankfurter Westen abschließbare zu vermietende Fahrradboxen aufzustellen. Diese Fahrradboxen könnten von Pendelnden, welche mit dem Rad oder Pedelec zum Bahnhof fahren, für die diebstahlsichere und trockene Abstellung von Rädern genutzt werden. Geprüft werden soll bitte auch, ob diese Fahrradboxen mit einem Stromanschluss für das Laden von E-Bikes ausgestattet werden könnten. Denkbar wären solche Fahrradboxen z. B. an den Bahnhöfen in Stadtrandlage, um auch für ÖPNV-Tarifzonenpendelnde ein Angebot zu schaffen (Bahnhöfe: Zeilsheim, Sindlingen, Farbwerke, Höchst). Begründung: In einem aktuellen Pilotprojekt in Wiesbaden werden für den steigenden Bedarf an sicheren Abstellmöglichkeiten von Fahrrädern zwölf Fahrradboxen am Wiesbadener Hauptbahnhof angeschafft und ein Stromanschluss durch die Deutsche Bahn gestellt. Mit der Anregung soll geprüft werden, ob solche Fahrradboxen auch im Frankfurter Westen möglich sind. Die Erfahrungen mit abschließbaren Fahrradboxen am Arthur-Stern-Platz (S-Bahnhof Rödelheim), von denen auch sechs Stellplätze Lademöglichkeiten bieten, werden sicherlich zur Prüfung herangezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1573 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 3
Das Schärfengäßchen in eine Fußgängerzone umwandeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7311 entstanden aus Vorlage: OF 1549/1 vom 06.01.2021 Betreff: Das Schärfengäßchen in eine Fußgängerzone umwandeln Der Magistrat wird gebeten, das Schärfengäßchen (60311 Frankfurt am Main) in eine Fußgängerzone umzuwandeln. Begründung: Auf dem Weg zu einer autoärmeren oder gar autofreien Innenstadt mit mehr Lebensqualität und weniger CO2-Emissionen durch eine sukzessive und behutsame Verkehrsberuhigung einzelner Straßen drängt es sich auf, in einem nächsten Schritt das Schärfengäßchen in eine Fußgängerzone umzuwandeln, um sie attraktiver zu gestalten und stärker für Fußgänger zu öffnen, die der Hektik der Zeil entfliehen wollen. Dies gilt erst recht angesichts der Tatsache, dass diese Straße sehr häufig von Autofahrern mit überhöhter Geschwindigkeit und gegen die geltenden Verkehrsregeln als Abkürzung genutzt wird, was mit erhöhten Gefahren für Anwohner und Fußgänger verbunden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1278 Antrag vom 07.12.2021, OF 251/1 Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1348 Antrag vom 07.05.2024, OF 1272/1 Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5535 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 5
Zeilsheim: Rodungen auf dem Friedhof ausgleichen und ökologische Aufwertung vornehmen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7284 entstanden aus Vorlage: OF 1485/6 vom 08.02.2021 Betreff: Zeilsheim: Rodungen auf dem Friedhof ausgleichen und ökologische Aufwertung vornehmen Der Magistrat wird gebeten darzulegen, 1. aus welchen Gründen Rodungen, z. B. im Bereich des Zauns auf dem Zeilsheimer Friedhof, vorgenommen wurden, 2. wie diese Rodungen nach bisherigem Plan ausgeglichen werden sollen und 3. welche zusätzlichen Maßnahmen dazu dienen können, den Friedhof ökologisch aufzuwerten und dies soweit wie möglich auch umzusetzen. Begründung: Die Rodungsarbeiten begannen im April 2020 wohl hauptsächlich, um den Zaun zu erneuern. Bäume und Büsche wurden entfernt. Bis jetzt ist nicht erkennbar, welcher Ausgleich dafür erfolgen soll. Der Zeilsheimer Friedhof grenzt an die Felder in Richtung Kriftel und stellt damit einen wichtigen Mosaikstein im Biotopverbund dar. Arten, die sowohl Offenland (Felder) als auch Bäume und Büsche (auf dem Friedhof zu finden) in ihrem Lebensraum benötigen, hätten hier eine Überlebenschance, wenn man sie lässt. Dass bei einem Neubau eines Zauns Büsche, die in den Zaun hineingewachsen sind, gerodet werden müssen, ist klar. Insofern soll den ausführenden Stellen hier auch kein Vorwurf gemacht werden. Es wäre nur gut zu wissen, dass geplant ist, mittelfristig mindestens den alten ökologischen Wert wiederherzustellen, am besten sogar durch gezielte Maßnahmen zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1057 Aktenzeichen: 67 41
Zeilsheim: Gibt es Bedarf für weitere Kleingärten im Frankfurter Westen?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7283 entstanden aus Vorlage: OF 1484/6 vom 07.02.2021 Betreff: Zeilsheim: Gibt es Bedarf für weitere Kleingärten im Frankfurter Westen? Der Magistrat wird gebeten, folgende Auskünfte zu erteilen: 1. Gibt es im Bereich des Ortsbeirates noch Flächen, die als Kleingartengebiet ausgewiesen, aber nicht entsprechend genutzt sind? 2. Wie hoch ist der Bedarf an weiteren Kleingärten im Ortsbezirk? 3. Beabsichtigt der Magistrat, weitere Flächen für Kleingärten im Westen Frankfurts zu sichern? Der Magistrat wird zudem gebeten mitzuteilen, ob er die vom R. V. Kleingärtner vorgeschlagene Fläche in Zeilsheim als geeignet für die Nutzung als Kleingärten hält. Begründung: Die Nachfrage nach Kleingärten ist in den letzten Jahren gestiegen. In den Randbereichen der Stadt gibt es sicher noch Möglichkeiten, weitere Kleingärten einzurichten. Der Vorschlag für die Fläche in Zeilsheim wurde einem Mitglied des Ortsbeirates übermittelt und sollte in diesem Zusammenhang geprüft werden. Quelle: www.geoinfo.frankfurt.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1098 Antrag vom 20.02.2022, OF 407/6 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1811 Aktenzeichen: 67 1
Zeilsheim: Parksituation in der Taunusblick-Siedlung nachhaltig verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7274 entstanden aus Vorlage: OF 1475/6 vom 08.02.2021 Betreff: Zeilsheim: Parksituation in der Taunusblick-Siedlung nachhaltig verbessern Der Magistrat wird gebeten, kurz- bzw. mittelfristig zielführende Maßnahmen zu ergreifen, um den massiv bestehenden Parkdruck in der Taunusblick-Siedlung zu reduzieren, der sich in Form von verkehrswidrig beparkten Einfahrten, Feuerwehrzufahrten, Grünanlagen, Kreuzungsbereichen, Fußgängerüberwegen und Kurvenbereichen drastisch darstellt. Folgende Punkte sollten hierbei geprüft und auf ihre Wirksamkeit einzeln oder als Maßnahmenmix hin beurteilt werden: 1. Bau einer städtischen Quartiersgarage oder städtischer Parkplätze im unmittelbaren Bereich; 2. Erweiterung/Aufstockung der vorhandenen Parkplätze der Wohnungsbaugesellschaften; 3. Verbesserung der ÖPNV-Versorgung; 4. Bereitstellung von Carsharing/E-Mobilität/Fahrgemeinschaften; 5. Förderung der Nutzung von Fahrrädern durch Fahrradgaragen; 6. Bereitstellung von E-Lastenfahrrädern; 7. Einrichtung von Bedarfsbuslinien; 8. Anrufsammeltaxis. Begründung: Es ist unstrittig, dass die momentane Parksituation in der Taunusblick-Siedlung ungenügend und im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit mehr als kritisch zu beurteilen ist. Zugeparkte Kreuzungen, Kurvenbereiche, Überwege und Feuerwehrzufahrten können so nicht länger hingenommen werden und gefährden andere Verkehrsteilnehmer, Radfahrer und Fußgänger, deshalb sind kurz- wie mittelfristig Maßnahmen bzw. ein Maßnahmenmix umzusetzen, um die Wohnqualität der dort lebenden Menschen nachhaltig zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1119 Aktenzeichen: 32 1
Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7211 entstanden aus Vorlage: OF 940/3 vom 08.09.2020 Betreff: Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden! Vorgang: B 173/18 Der Magistrat wird aufgefordert, in der Mietspiegelkommission darauf hinzuwirken, dass 1. in den Mietspiegel 2022 Straßen(-abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung wieder aufgenommen und in der Kartenübersicht erkennbar markiert werden; 2. für Wohnungen in Straßen(-abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, der Zuschlag für die gehobene oder sehr gute Lage wieder entfällt. Begründung: Für Wohnungen an Straßen(-abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, galt bis zum Mietspiegel 2016 (Geltungsdauer bis 31.05.2018), dass der im Mietspiegel für diese Lagen festgelegte Zuschlag entfällt. Diese Regelung wurde ohne nachvollziehbare Begründung aufgehoben, was massive Mieterhöhungen der betroffenen Mieter zur Folge hatte. Für sehr gute bzw. gehobene Wohnlagen liegt der Zuschlag aktuell bei 1,96 Euro bzw. 0,96 Euro pro Quadratmeter (Mietspiegel 2020). Weder im Mietspiegel 2018 noch im Bericht des Magistrats zu diesem (B 173 vom 15.06.2018) gibt es einen Hinweis auf den Wegfall dieser Regelung. Im Nordend wurden zuletzt im Mietspiegel 2016 die Adickesallee, die Nibelungenallee, die Rothschildallee, die Höhenstraße, die Eschersheimer Landstraße, die Friedberger Landstraße, die Friedberger Anlage und die Eschenheimer Anlage als Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung ausgewiesen. Kein anderer Ortsbezirk weist in diesem Maße Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung aus. Im Nordend gibt es einen Straßenabschnitt mit besonders hoher Lärmbelastung in "sehr guter Wohnlage", und zwar die Eschersheimer Landstraße zwischen Heinestraße und Holzhausenstraße (im Bereich der Hausnummern 66 bis 112). Darüber hinaus gibt es folgende Straßen(-abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung in "gehobener Wohnlage": Nibelungenallee, Rothschildallee und Höhenstraße, Friedberger Landstraße, Friedberger Anlage und Eschenheimer Anlage. Die Bewertung der Wohnlage basiert auf Höhe und Entwicklung des Bodenwerts. Deshalb weist der Mietspiegel 2020 auch nahezu 100 Prozent aller Lagen im Nordend als gehobene oder sehr gute Wohnlagen aus - trotz des dichtesten Netzes an Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung. Deshalb muss der Lagenzuschlag an diesen Straßen mit dem Mietspiegel 2022 wieder entfallen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2018, B 173 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1249 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 3
Zeilsheim: Salzstreuung auf das Nötigste beschränken
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 1486/6 Betreff: Zeilsheim: Salzstreuung auf das Nötigste beschränken Zu den Aufgaben einer Verwaltung gehört es, auch bei Eis und Schnee die Sicherheit der Verkehrswege und damit auch die der Bürgersteige zu gewährleisten. Wenn mit Splitt und anderen umweltverträglicheren Materialien besonders bei extremem Winterwetter eine sichere Nutzung der Wege nicht zu gewährleisten ist, ist auch trotz des problematischen Einflusses auf die Umwelt und auf Tiere wie z.B. Hunde der Einsatz von Salz wohl nicht ganz zu vermeiden. Am 24. Januar 2021 wurde an mehreren Stellen in Zeilsheim (Ecke Neu Zeilsheim/Braun-schweiger Weg, Eingang vor der Käthe-Kollwitz-Schule, S-Bahnstation Zeilsheim) eine massive Verwendung von Streusalz beachtet, die selbst am Tag darauf noch deutlich zu sehen war (s. Foto). In mindestens einem Fall erfolgte die Streuung durch die FFR. Die Menge scheint ungewöhnlich und für eine ordentliche Räumung unnötig. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen zu bitten: - Gibt es einen sachlichen Grund für die beschriebene übermäßige Streuung? - Hätte man an diesen Stellen beispielsweise Splitt statt Salz verwenden können? - Wenn es sich um kein Versehen handelt, welche Konzepte gibt es zur Salzreduzierung im Winterdienst? - Gibt es im Frankfurter Westen eine regelmäßige Evaluierung des Streusalzeinsatzes? Begründung: An den genannten Stellen ist wohl nicht "eimerweise" Salz ausgetragen worden - wie aus der Bürgerschaft berichtet wurde - wohl jedoch in einer übertriebenen Menge, die ganz offensichtlich keine Mehrnutzen bringt. Salz schadet bekanntermaßen der Umwelt, für Hunde ist das Salz von den Pfoten gefährlich. Im normalen Wintereinsatz sollte daher nach Möglichkeit ganz auf Salz verzichtet und auf schonendere Alternativen umgestiegen werden Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1950 2021 Die Vorlage OF 1486/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 889 „An der Sandelmühle“
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 632/8 Betreff: Bebauungsplan Nr. 889 "An der Sandelmühle" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat dem Entwurf des Bebauungsplanes kein Konzept zur Verbesserung der bestehenden Verkehrssituation vorangestellt hat. Vielmehr verweist er darauf, dass die "bestehenden allgemeinen Verkehrsprobleme im Umfeld . . im Rahmen des Bebauungsplanes nicht zu lösen" sind (S. 19). Die Stadtverordnetenversammlung hält diese Feststellung für unbefriedigend, denn im besten Fall erhalten neue Wohngebiete auch eine ausreichende Infrastruktur. Das gilt auch für die Verkehrsanbindung dieses neuen Wohngebietes, die ausschließlich über den überlasteten Bahnübergang Kupferhammer/Sandelmühle erfolgen soll. In Spitzenzeiten gibt es hier an der Schranke heute schon Wartezeiten von bis zu 20 Minuten. Um aus der Not eine Tugend zu machen, wird das Entwicklungsgebiet vom Magistrat kurzerhand zum "autoarmen" Wohngebiet erklärt, auch wenn geplante Tiefgaragen und Stellplätze zeigen, dass die Stadtplanung hier realitätsbezogen von normalem Autoverkehr ausgeht. In Kombination mit den bereits heute auf der Straße An der Sandelmühle bestehenden Kraftfahrzeugbewegungen (Siedlung Brühlfeld, Anwohner Sandelmühle, Gewerbebetrieb Diehl-Aerospace, Camping-Platz mit Hotel/Restaurant, Kleingartenverein Brühlwiese, P+R-Nutzungen am U-Bahnhof Heddernheim, Fußballplatz SV 07 Heddernheim, Freibad Eschersheim usw.) wird dies trotz optimaler ÖPNV-Erschließung zu einem verkehrlichen Desaster führen. Zudem wird es den Schleichverkehr über den Alexander-Riese-Weg erhöhen. Damit das geplante Wohngebiet auf dieser Brachfläche jetzt dennoch zügig verwirklicht werden kann, soll der Bebauungsplan mit Maßgaben beschlossen werden. Dies vorausgeschickt, wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, die Vorlage M 14 / 21 mit folgenden Maßgaben zu beschließen: 1. Der Magistrat stellt eine Erweiterung der Erschließungskapazität für Kraftfahrzeuge sicher. Er wird beauftragt, den folgenden Lösungsansatz zur Vermeidung eines absehbaren Verkehrskollaps am Bahnübergang Hessestraße/Kupferhammer/Olof-Palme-Straße/Sandelmühle umzusetzen: Zweite Erschließung im Bereich "Kaltmühle" (nördlich Urselbach) oder in Höhe "An den Mühlwegen" (südlich Urselbach) mit Lenkung der zu- und abfließenden Verkehrsströme innerhalb des Plangebietes und dadurch Verteilung auf zwei Engpunkte (z.B. als Ein- und Ausfahrt) an den Bahnübergängen anstelle der geplanten Ringerschließung allein über die Zufahrt "An der Sandelmühle". Das in dem Bebauungsplan ausgewiesene Baufeld wird nicht weiter verfolgt, da es einer einer späteren Neubewertung der Situation entgegen steht; der geringfügige Bauflächenverlust durch die zweite nördliche Zufahrt ist durch eine höhere Baudichte im Zentrum des Plangebiets auszugleichen. 2. Der Magistrat stellt Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeirat alle Zahlen und Berichte zu der Verkehrszählung vom März 2012 offen zur Verfügung. Er stellt zudem die Fahrgastzahlen der im Kreuzungsbereich Sandelmühle/Kupferhammer oftmals im Stau stehenden Buslinie 29 Nieder-Erlenbach-Hohe Brück / Nordwestzentrum zur Verfügung, gegliedert nach Gesamtzahlen und Fahrgastzahlen aus dem Einzugsbereich der Bushaltestellen Emil-v.-Behring-Straße, Sebastian-Kneipp-Straße, Sandelmühle, Zeilweg, Oberschelder Weg. 3. Der Magistrat prüft zur Entlastung der Fahrtzeiten auf der Olof-Palme-Straße im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 922 Lurgigelände eine Verbreiterung der Olof-Palme-Straße zwischen Lurgiallee und Marie-Curie-Straße/A661. 4. Der Magistrat stellt sicher, dass die Interessen des nichtstörenden Gewerbebetriebs An der Sandelmühle 13 (Betriebszeiten tagsüber und nachts, verkehrliche Erreichbarkeit usw.) gewahrt werden. 5. Der Magistrat realisiert die geplante Fahrradstraße auf der Straße "An der Sandelmühle" zwischen Bahnübergang und Alexander-Riese-Weg (ST 1998 v. 23.11.2020) vorerst nicht. Stattdessen ist zunächst eine aktuelle Radverkehrszählung sowie eine Radverkehrsprognose inklusive der voraussichtlichen Zweirad-Mobilität im Zusammenhang mit dem neuen Wohngebiet durchzuführen, um den Bedarf für eine derartige Priorisierung des Radverkehrs auf diesem Straßenabschnitt zu belegen, der eine Erschließungsfunktion u.a. für einen wichtigen Gewerbebetrieb besitzt. 6. Der Magistrat plant für die Gemeinbedarfsfläche "Kita", die sich in unmittelbarer Nähe zum Bahnübergang befindet, separate Hol- und Bringflächen ein, damit der Verkehrsfluss auf der Straße "An der Sandelmühle" in den jeweiligen Hol- und Bringzeiten nicht gänzlich zum Erliegen kommt. 7. Der Magistrat prüft auf den Baufeldern für Mehrfamilienhäuser die Realisierung einer Seniorenwohnanlage, die speziell älteren Menschen aus Heddernheim, die gerne im Stadtteil bleiben wollen, wohnortnahes altersgerechtes Wohnen ermöglicht. 8. Der Magistrat sorgt für eine ausreichende Anzahl von Ladestationen für E-Mobilität in den Tiefgaragen der geplanten Blockbebauung. 9. Der Magistrat stellt im Plangebiet eine ausreichende Zahl oberirdisch angelegter abschließbarer Abstellplätze für E-Bikes und Lastenfahrräder zur Verfügung. 10. Der Magistrat legt dar, warum er neben den Erfahrungswerten der Anwohner und dort befindlichen Firmen selbst den dringenden Appell der Verkehrsexperten des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main "Eine zweite Zufahrt in das Planungsgebiet ist aus verkehrspolizeilicher Sicht unbedingt erforderlich." (Stellungahme 17) nicht berücksichtigt. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.01.2021, M 14 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage M 14 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 632/8 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 3 SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP
Weiter lesenFahrradparkplätze für die untere Berger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7154 entstanden aus Vorlage: OF 977/3 vom 16.10.2020 Betreff: Fahrradparkplätze für die untere Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen in der Berger Straße umzusetzen: 1. Auf der Fahrbahn wird im Bereich der Schrägparkplätze durchgängig eine weiße Begrenzungslinie markiert, um deutlich zu machen, bis wohin Parkplätze genutzt werden dürfen. 2. An der Einmündung mit der Hegelstraße werden auf der Straße vor der Litfaßsäule Fahrradständer installiert. 3. Die neu installierten Fahrradständer auf der östlichen Seite der Berger Straße zwischen Baumweg und Hegelstraße werden so installiert, dass sie bei Straßenfesten abmontiert werden können. Begründung: Die weiße Linie soll deutlich machen, wie weit die Pkws in die Straße ragen dürfen. Die neuen Fahrradabstellplätze dienen dem großen Bedarf, schaffen aber auch mehr Verkehrssicherheit durch bessere Einsehbarkeit. Die Fahrradständer zwischen Baumweg und Hegelstraße entsprechen nicht den Vorschlägen des Ortsbeirates 3, die in vielen Ortsterminen gefunden wurden, und sind so, wie sie jetzt installiert wurden, ein großes Problem für die Organisation des nächsten Straßenfestes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1071 Aktenzeichen: 66 2
Verkehrsüberwachung optimieren, Sonnemannstraße war bekannt für schnelles Fahren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7165 entstanden aus Vorlage: OF 1030/3 vom 27.11.2020 Betreff: Verkehrsüberwachung optimieren, Sonnemannstraße war bekannt für schnelles Fahren Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsüberwachung zu optimieren. Viele Anregungen aus den Ortsbeiräten zu verstärkten Verkehrskontrollen, zur Überwachung von Geschwindigkeitsbeschränkungen, Rotlichtverstößen und Falschparken werden abschlägig beantwortet oder nur auf besonderen Nachdruck umgesetzt. Den Mitgliedern des Ortsbeirates sind Straßen bekannt, auf denen durch rücksichtsloses Verhalten von Autofahrern immer wieder Gefährdungen für Fußgänger und Radfahrer bestehen. Beispielsweise ist in der Nibelungenallee und der Höhenstraße nachts Tempo 30 vorgeschrieben. Dieses Tempolimit wird aber nicht überwacht. Gleiches gilt auch für die Strecke des Anlagenrings vom Sandweg bis zum Eschenheimer Tor. Regelmäßigere Schwerpunktkontrollen wären ausdrücklich erwünscht. Begründung: Auf viele Anregungen aus den Ortsbeiräten zur Überwachung des Straßenverkehrs werden unter Hinweis auf beschränkte Ressourcen, nicht gegebener Zuständigkeit oder dem Nichtvorliegen eines Unfallschwerpunktes immer wieder abschlägige Antworten gegeben. Dabei gibt es Fußgängerüberwege, auch Schulwege, auf denen regelmäßig noch über die Kreuzung gefahren wird, wenn die Fußgängerampel schon Grün zeigt. Es gibt Straßenabschnitte, auf denen immer wieder zu schnell gefahren oder unnütz stark beschleunigt wird. Autos werden abgestellt, wo es gefällt und ohne Sicherheitsaspekte anderer zu bedenken. Dass Kontrollen und ein Eingreifen aber sinnvoll sind, zeigte sich im Nordend beispielsweise in der Hallgartenstraße. Auch in dieser Straße fanden Autorennen statt, die dann aber durch die Polizeieinheit KART beendet wurden. Leider gingen dieser Maßnahme aber auch mehrere Anläufe von Anliegern und Ortsbeiratsmitgliedern voraus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 787 Aktenzeichen: 32 1
Tagestreff für Obdachlose
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7164 entstanden aus Vorlage: OF 1029/3 vom 06.01.2021 Betreff: Tagestreff für Obdachlose Angeregt durch den Tagestreff 17-Ost des Diakonischen Werkes am Alfred-Brehm-Platz und seiner positiven Funktion für obdachlose Frauen, wird der Magistrat gebeten, Gespräche mit den Sozialverbänden zu führen, in denen er anbietet, eine Initiative für die Einrichtung eines solchen Tagestreffs im Nordend für obdachlose Frauen und Männer zu unterstützen. Das betrifft sowohl die Suche nach geeigneten Räumen (z. B. in seit Jahren leer stehenden Häusern) als auch die finanzielle Unterstützung für den Unterhalt der Einrichtung. Begründung: Die Corona-Pandemie hat die Situation der Obdachlosen extrem verschärft, da sie nur beschränkt Möglichkeiten haben, die Hygieneregeln einzuhalten. In der kalten und nassen Jahreszeit gäbe ihnen ein Tagestreff die Möglichkeit, wenigstens für ein paar Stunden dem Stress der Straße zu entgehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 858 Antrag vom 27.05.2021, OF 41/3 Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 278 Aktenzeichen: 51
Zeilsheim: Kindern mehr Sicherheit bieten - Fahrradbügel am Fußgängerüberweg Blauländchenstraße/Ecke Klosterhofstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7114 entstanden aus Vorlage: OF 1444/6 vom 12.12.2020 Betreff: Zeilsheim: Kindern mehr Sicherheit bieten - Fahrradbügel am Fußgängerüberweg Blauländchenstraße/Ecke Klosterhofstraße Der Magistrat wird gebeten, den etwa zehn Meter langen Straßenabschnitt der Klosterhofstraße zwischen Fußgängerüberweg und Eingang Kinderladen Regenbogenwelt durch Fahrradbügel gegen unerlaubtes Parken abzusperren. Begründung: Auf dem genannten Straßenstück, unmittelbar am Eingangstor des Kinderladens, wird trotz absolutem Halteverbot immer wieder illegal geparkt. Durch die vorgeschlagene Maßnahme soll den Kindern ein ungehinderter Blick auf den Straßenverkehr und eine sichere Querung des Fußgängerüberwegs ermöglicht werden. Die bereits im Oktober letzten Jahres erfolgte analoge Installation von Fahrradbügeln am Fußgängerüberweg Blauländchenstraße/Alt-Zeilsheim hat sich nach Angaben der Kinderbeauftragten sehr bewährt und sollte auch im Bereich des Fußgängerüberwegs Klosterhofstraße zur Sicherheit der querenden Fußgänger eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1081 Aktenzeichen: 66 2
Spielplatz Frankenthaler Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7116 entstanden aus Vorlage: OF 1446/6 vom 25.11.2020 Betreff: Spielplatz Frankenthaler Weg Vorgang: OIB 229/18 OBR 6; ST 1918/18; OM 4540/19 OBR 6; ST 1539/19 Der Magistrat wird aufgefordert, die mit Ortsbeiratsmitteln finanzierte Maßnahme nun endlich abzuschließen und umzusetzen. Weiterhin sollen die nicht nachvollziehbaren Verzögerungen begründet werden (Beauftragung mit Vorlage OIB 229 vom 07.08.2018, Sachstandsanfrage mit Vorlage OM 4540 vom 07.05.2019, Stellungnahme vom 12.08.2019, ST 1539, Umsetzung?). Begründung: Im Stadtteil gibt es seit Jahren den Wunsch, dass der zentral in Zeilsheim gelegene Spielplatz für ältere Kinder etwas attraktiver gestaltet wird. In Zusammenarbeit mit der Kinderbeauftragten von Zeilsheim wurden daher geeignete Spielgeräte vorabgestimmt. Hierunter sind bspw. ein sogenannter Balltrichter, eine Motorik-Wand und ein Wackelsteg. Die genannten Geräte würden nach Vorabstimmung mit dem Grünflächenamt auf den Spielplatz passen und das Angebot - wie gewünscht - erweitern. Die genaue Platzierung sollte bei einem gemeinsamen Ortstermin unter Teilnahme interessierter Mitglieder des Ortsbeirats, der Kinderbeauftragten und Vertretern des Grünflächenamts abgestimmt werden. Der Ortstermin und die Aufstellung der Geräte haben bis heute unbegründet nicht stattgefunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.08.2018, OIB 229 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1918 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4540 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1539 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 921 Aktenzeichen: 67 2
Zeilsheim: Bolzplatz Blauländchenstraße endlich fertigstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7115 entstanden aus Vorlage: OF 1445/6 vom 17.12.2020 Betreff: Zeilsheim: Bolzplatz Blauländchenstraße endlich fertigstellen Vorgang: OM 3403/18 OBR 6; ST 2036/18; OM 4540/19 OBR 6; ST 1539/19 Der Magistrat wird aufgefordert, die in den Stellungnahmen vom 02.11.2018, ST 2036, und vom 12.08.2019, ST 1539, zugesagte Fertigstellung des Bolzplatzes an der Blauländchenstraße unverzüglich durchzuführen. Begründung: Seit Jahren bemüht sich die Kinderbeauftragte von Zeilsheim um den genannten Bolzplatz. Auch der Ortsbeirat war schon damit befasst. Eigentlich wurde bereits im August 2019 mit der Stellungnahme ST 1539 mitgeteilt, dass die restlichen Arbeiten noch in 2019 abgeschlossen werden würden: "Das Auffüllen des restlichen Oberbodens und die Einsaat sind für den Sommer/Herbst 2019 terminiert." Die Mitglieder des Ortsbeirates sind über diese offensichtliche Untätigkeit des Magistrats mindestens bestürzt und fragen sich: Was hinderte den Magistrat daran, tätig zu werden, obwohl er dies selbst offiziell mitgeteilt hat? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3403 Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2018, ST 2036 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4540 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1539 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 990 Aktenzeichen: 67 2
Grunderneuerung Friedberger Anlage - Beleuchtung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7020 entstanden aus Vorlage: OF 1542/1 vom 05.01.2021 Betreff: Grunderneuerung Friedberger Anlage - Beleuchtung Vorgang: M 168/20 Der Magistrat wird gebeten, sicherstellen zu lassen, dass im Rahmen der Erneuerung der Beleuchtung Lampen angeschafft werden, die Insekten nicht irritieren, möglichst wenig Lichtsmog abgeben und extrem energiesparend sind. Hierzu hat eine Abstimmung mit dem BUND (Bund für Umwelt- und Naturschutz) zu erfolgen. Begründung: Im Zuge der Coronakrise wird verstärkt über die abnehmende Artenvielfalt und deren Folge diskutiert. Die Reduzierung der Arten findet nicht nur in fernen Ländern statt, sondern auch bei uns, und ist dort bereits extrem weit fortgeschritten. Insekten anlockende Leuchten stören deren reguläre Abläufe und tragen stark zur Reduzierung von Arten bei (https://www.bund-sh.de/stadtnatur/lichtverschmutzung). Wird der Vogelflug durch lichtsmogemittierende Lampen gestört und umgeleitet, verlieren Schwärme von gefährdeten Vogelarten kollektiv Kraftreserven und sind dadurch verstärkt vom Aussterben bedroht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 168 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 820
Softwareprobleme bei den Bussen im Ortsbezirk 6
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2021, OF 1473/6 Betreff: Softwareprobleme bei den Bussen im Ortsbezirk 6 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten, Warum gab es nach dem Fahrplanwechsel am 13.12.2020 Probleme mit der Software bzw. den Zielanzeigen bei den Bussen (Bündel B), die im Ortsbezirk 6 eingesetzt werden? Warum wurde die Software nicht rechtzeitig vor dem Fahrplanwechsel auf ihre richtige Zielanzeige überprüft? Wann wird die Software aktualisiert, so dass die Zielanzeigen an den Bussen wieder korrekt sind? Begründung: Seit dem Fahrplanwechsel fahren die Busse im Ortsbezirk 6, welche dem Bündel B zugeteilt sind, mit Zielanzeigen durch die Gegend die zum Teil haarsträubend sind. Beispiele für Zielanzeigen nach dem Fahrplanwechsel: 59 Bornheim Mitte via Seckbacher Landstraße statt Cheruskerweg 54 Konstablerwache statt Griesheim Bf M55 Enkheim Victor Slotosch Straße statt Rödelheim 58 Zeilsheim Bf via Höchst Bf statt Eschborn 53 Nieder Erlenbach im Fuchsloch 58 Hauptbahnhof via Dornbusch 53 Kalbach via Zeilweg 58 Gateway Gardens Mitte 55 Nordwestzentrum via Industriehof 53 Dornbusch Hügelstraße 54 Konstablerwache Hier ist es geboten, dass schnellstens Abhilfe geschaffen wird und die Software entsprechend aktualisiert wird, damit die Zielanzeigen wieder korrekt dargestellt werden. Beispielfotos: Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 70 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1917 2021 Die Vorlage OF 1473/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFahrradparkplätze Sandweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6981 entstanden aus Vorlage: OF 962/3 vom 16.10.2020 Betreff: Fahrradparkplätze Sandweg Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Stellen im Sandweg Fahrradabstellplätze einzurichten: - im Bereich der Einmündung mit dem Baumweg auf den ersten Parkplatz nach der Einmündung auf der westlichen Seite; - im Bereich der Einmündung in die Hegelstraße auf den ersten Parkplatz nach der Einmündung auf der westlichen Seite; - im Bereich des Zebrastreifens in Höhe der Einmündung mit der Mousonstraße auf dem Parkplatz vor dem Zebrastreifen auf der westlichen Seite. Begründung: Die neuen Fahrradabstellplätze dienen dem großen Bedarf, schaffen aber auch mehr Verkehrssicherheit durch bessere Einsehbarkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 621 Antrag vom 19.05.2022, OF 293/3 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2280 Aktenzeichen: 66 2
Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Keine Verschlechterungen der Erreichbarkeit der Schulen in Kalbach-Riedberg durch die Linienverlaufsänderungen der Buslinien 28 und 29 Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.11.2020, OA 642 entstanden aus Vorlage: OF 679/12 vom 20.11.2020 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Keine Verschlechterungen der Erreichbarkeit der Schulen in Kalbach-Riedberg durch die Linienverlaufsänderungen der Buslinien 28 und 29 Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: M 93/18; OM 3392/18 OBR 12; ST 1846/18; OM 4510/19 OBR 12; ST 1392/19 Zwischenbescheide des Magistrats vom 31.03.2021 und 13.12.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 163 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass trotz der geplanten Änderungen der Streckenführungen der Buslinien 28 und 29 ab Dezember 2021 eine Andienung aller Schulstandorte und somit auch des Gymnasiums Riedberg über die Haltestelle "Annette-Kolb-Weg" mit einer verkürzten Streckenführung weiter zur Haltestelle "Riedberg" (endgültiger Standort der IGS Kalbach-Riedberg) gewährleistet bleibt. Begründung: Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 29 über Hohe Brück - Nieder-Eschbach - Berner Straße/Ben-Gurion-Ring - Kalbach - Alt-Bonames - Im Uhrig - Hilgenfeld - Eschersheim Bahnhof - Heddernheim - Nordwestzentrum vor. Die Buslinie 28 soll laut Planungsansatz über Tempelhof - Kalbach - Rathaus Kalbach - Hans-Leistikow-Straße - Uni Campus Riedberg - Riedberg - Am Bonifatiusbrunnen - Sandelmühle - Zeilweg - Nordwestzentrum über den heutigen Linienweg der Linie 29 verlängert werden. Mit der Stellungnahme ST 1392 teilt der Magistrat zwar mit, dass es, genau wie heute, je drei Schülerfahrten der Linie 28 zu Schulbeginn und zum Schulschluss zwischen Harheim, Kalbach, Annette-Kolb-Weg und der U-Bahn-Station "Riedberg" geben wird, allerdings finden sich weder in der Entwurfsfassung des Nahverkehrsplans noch in den dazugehörigen Anlagebänden Angaben, wie dem Rechnung getragen werden soll. Der Ortsbeirat 12 weist aufgrund der hohen Zahl an Schülerinnen und Schüler, die mit dem Bus zu den Schulen im Stadtteil Kalbach-Riedberg fahren, nochmals auf die hohe Bedeutung der direkten und schnellen Erreichbarkeit aller Schulstandorte hin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.05.2018, M 93 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3392 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1846 Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4510 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1392 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 97 Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 02.12.2020 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.12.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2020, TO II, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 642 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 642 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 642 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 § 577, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 § 1124, 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 17.01.2022 Aktenzeichen: 61 11
Ruhender Verkehr in der Straße Kupferhammer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2020, OM 6933 entstanden aus Vorlage: OF 607/8 vom 09.11.2020 Betreff: Ruhender Verkehr in der Straße Kupferhammer Der Magistrat wird beauftragt, 1. an der Einmündung der Straße An den Mühlwegen Höhe Hausnummer 79 in die Straße Kupferhammer das Parken im Kurvenbereich durch eine Sperrfläche zu erschweren; 2. vor dem Stromkasten der Netzdienste Rhein-Main NV 7309 Höhe In den Stegwiesen 4 bis 8 und gegenüber Kupferhammer 45 eine Sperrfläche einzuzeichnen, die das Parken unterbindet. Begründung: Pkw-Fahrer und Radler aus Richtung Kita Kaleidoskop haben bei Verlassen der Straße An den Mühlwegen schlechte Sicht in die Straße Kupferhammer, weil in der Kurve zumeist geparkt wird. Bei Kastenfahrzeugen ist fast nichts mehr zu sehen. Die Fläche vor dem Stromkasten liegt genau zwischen zwei Einfahrten und wird als Parkplatz genutzt. Linksabbieger aus Richtung Zeilweg haben deshalb oft Schwierigkeiten einzubiegen, wenn aus Richtung Hundertwasser-Kita Fahrzeuge kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 738 Auskunftsersuchen vom 20.01.2022, V 288 Aktenzeichen: 32 1
Quietschgeräusche der Stadtbahn Höhe Walter-Abschlag-Weg/Buber-Neumann-Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2020, OM 6934 entstanden aus Vorlage: OF 609/8 vom 09.11.2020 Betreff: Quietschgeräusche der Stadtbahn Höhe Walter-Abschlag-Weg/Buber-Neumann-Weg Der Magistrat wird beauftragt, etwas gegen die Schienen-Quietschgeräusche der Stadtbahn auf dem Abschnitt zwischen Hundertwasser-Kita und Zeilweg bzw. Walter-Abschlag-Weg, Buber-Neumann-Weg und Zeilweg zu unternehmen, zum Beispiel durch eine Schienenrandbepflanzung mit Hecken oder andere geeignete gestalterische bzw. technische Maßnahmen. Begründung: Anwohner des Quartiers Riedwiese beklagen gegenüber Ortsbeiratsmitgliedern vermehrt Schienen-Quietschgeräusche, die sich vielleicht durch gestalterische oder technische Maßnahmen im Interesse der Anwohner vermindern lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2021, ST 1389 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 92 11
Radbügel vor dem C&A
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6909 entstanden aus Vorlage: OF 1486/1 vom 05.11.2020 Betreff: Radbügel vor dem C&A Der Magistrat wird gebeten, vor dem C&A auf der Zeil (auf dem Bürgersteig) weitere Radbügel anbringen zu lassen. Begründung: Die vorhandenen Radbügel direkt vor dem Geschäft, aber auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite reichen bei Weitem nicht aus. Ein möglicher Standort ist auf dem Bild mit Pfeil gekennzeichnet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 664 Aktenzeichen: 66 2
Einsatz der Polizeieinheit „KART“ im Bereich Sandweg/Alleenring/Berger Straße/ Eschenheimer Anlage Ecke Scheffeleck
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6865 entstanden aus Vorlage: OF 958/3 vom 20.09.2020 Betreff: Einsatz der Polizeieinheit "KART" im Bereich Sandweg/Alleenring/Berger Straße/ Eschenheimer Anlage Ecke Scheffeleck Der Magistrat wird gebeten, die Hessische Landespolizei zu bitten, die Einheit "KART" im Bereich Sandweg/Alleenring/Berger Straße verstärkt zu Kontrollen einzusetzen. In diesem Bereich gibt es häufig Fahrten von extrem lauten Kfz und Motorrädern auch in den späten Abend- und Nachtstunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 448 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 4
Sandweg: Geschwindigkeitskontrollen und Änderung der Parkordnung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6864 entstanden aus Vorlage: OF 957/3 vom 20.09.2020 Betreff: Sandweg: Geschwindigkeitskontrollen und Änderung der Parkordnung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob auf dem Sandweg zwischen Waldschmidtstraße und Ingolstädter Straße Maßnahmen zur Geschwindigkeitskontrolle möglich sind und, wenn ja, wann diese durchgeführt werden können; b) ob auf dem Sandweg zwischen Waldschmidtstraße und Ingolstädter Straße die Parkanordnung dahin gehend geändert werden kann, dass die Schräg- und Längsparkplätze abwechselnd auf den Seiten angeordnet werden. Begründung: Der Sandweg lädt ab Waldschmidtstraße aufgrund seiner Struktur zu schnellerem Fahren ein. Eine Änderung der Parkanordnung könnte hier helfen. Ein gutes Beispiel dafür ist die vor circa zwei Jahren in ähnlicher Weise geänderte Parkanordnung in der Comeniusstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 159 Aktenzeichen: 32 4
Zeilsheim: Ortstermin zur Prüfung der Verlegung des Zebrastreifens im Frankenthaler Weg/Kreuzung West-Höchster Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6782 entstanden aus Vorlage: OF 1373/6 vom 12.10.2020 Betreff: Zeilsheim: Ortstermin zur Prüfung der Verlegung des Zebrastreifens im Frankenthaler Weg/Kreuzung West-Höchster Straße Mit einem möglicherweise folgenden Beschluss (siehe OF 1343/6) soll der Magistrat gebeten werden, durch bessere Einsehbarkeit und Aufhebung von Verschränkungen die Situation an Zeilsheimer Kreuzungen zu verbessern. Der Magistrat wird nun vorab gebeten, konkret an der Kreuzung Frankenthaler Weg/West-Höchster Straße (Kolonieseite) bei einem Ortstermin folgende Maßnahme zu prüfen: Demontage der Schutzgitter und Verlegung des Zebrastreifens direkt an die Kreuzung, damit eine direkte, einsehbare Querung möglich ist. Beim Ortstermin sollte auch geklärt werden, ob durch den gewünschten Umbau Fußgänger und besonders Kinder gefährdet werden, und ob es weitere Alternativen gibt, die eine Querung ohne Umwege und Behinderungen für Fußgänger ermöglicht. Begründung: In der Diskussion über den o. g. Antrag ist Besorgnis zu spüren, dass die gewünschten Änderungen Fußgänger und Kinder gefährden könnten. Beim Ortstermin soll diskutiert werden, ob die vorgeschlagene Lösung sicher ist. Die aktuelle Querung ist über 30 Jahre alt und wird demnächst erneuert. Spätestens im Rahmen der Erneuerung sollte hier eine sichere, zeitgemäße Lösung gefunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 391 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Plötzlich endender Radstreifen in der Großen Eschenheimer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6688 entstanden aus Vorlage: OF 1441/1 vom 03.10.2020 Betreff: Plötzlich endender Radstreifen in der Großen Eschenheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, den Radstreifen in der Großen Eschenheimer Straße durchgehend mit rotem Belag versehen und baulich getrennt bis zur Hauptwache einrichten zu lassen. Begründung: Zurzeit ist es so gut wie gar nicht möglich, das bestehende halbherzig eingerichtete Teilstück mit dem Rad zu befahren, da ständig darauf geparkt wird. Das abrupte Ende des Radstreifens ist nicht nachvollziehbar. Die Strecke wird vom Radverkehr stark genutzt - auch und gerade zum Einkauf auf der Zeil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 138 Aktenzeichen: 32 1
Nutzung der Zeil für den Frankfurter Weihnachtsmarkt 2020
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2020, OF 1482/1 Betreff: Nutzung der Zeil für den Frankfurter Weihnachtsmarkt 2020 Vorgang: M 113/07 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für den Frankfurter Weihnachtsmarkt verträgliche und angemessene Lösungen zu finden, sowie die pandemiebedingten Risiken durch eine geeignete Veranstaltungsfläche zu minimieren und deshalb im Jahr 2020 den Weihnachtsmarkt nicht - über auf das gewohnte Maß hinaus - auf der Zeil stattfinden zu lassen. Stattdessen soll der Frankfurter Weihnachtsmarkt 2020 weiterhin in der Altstadt stattfinden und dabei auch angrenzende, gut belüftete Flächen nutzen, die ansonsten beispielsweise auch anlässlich des Mainfestes genutzt werden. Die Flächen entlang des Mainkais sind bestens erprobte Bereiche für derartige Veranstaltungen und bieten ausreichend Raum zum Abstand halten. Im Gegensatz zur Zeil - ist ein Straßenbelag gut dazu geeignet, um Weihnachtsmarktbuden mit Lkw zu transportieren und zu tragen, ohne dass der Bodenbelag Schäden davonträgt. Der Belag der Zeil ist jetzt schon in Mitleidenschaft gezogen und zusätzliche Schäden sind durch derartige (Fehl)Nutzungen zu befürchten. Da das Mainfest im Jahr 2020 bedauerlicherweise ausfallen musste, ist ein Corona-konformer Weihnachtsmarkt eine angemessene und schöne weihnachtliche Entschädigung für alle Bürgerinnen und Bürger. Bereits mit M 113 vom 05.07.2007 hat der Magistrat ausführlich begründet, warum die Aufstellung von Weihnachtsmarktbuden auf der Zeil ausgeschlossen wurde: "Sondernutzungen auf der Zeil: Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass der durch die Sondernutzungen (wie z.B. Markt- und Verkaufsstände, Weihnachtsmarktbuden) bedingte Schwerlastverkehr erhebliche Schäden am Oberflächenbelag der Zeil und damit einen kostenintensiven Unterhaltungsaufwand verursacht hat. Darüber hinaus tragen Sondernutzungen in der bisherigen Form stark zum ungepflegten Gesamteindruck der Zeil bei." Es ist nicht ersichtlich, welche neue Erkenntnisse dem Magistrat zum Aufbau und Transport von Weihnachtsmarktbuden vorliegen. Der Transport von Weihnachtsmarktbuden hat sich seit dem Jahr 2007 nicht wesentlich verändert und es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Aufstellung nun ohne Lastwagen bewerkstelligt werden wird. Von daher besteht die Gefahr, dass die in M 113 angesprochenen Schäden dennoch auftreten werden. Die Zeil ist durch verschiedene Baumaßnahmen bereits stark eingeschränkt und an den Haupteinkaufstagen sehr stark ausgelastet. Passantenströme durch weitere weihnachtliche Stände zusätzlich zu behindern und weitere Stolpergefahren durch die provisorische Verlegung von Leitungen zur Strom- und Wasserversorgung zu schaffen, ist nicht angemessen, solange bestens geeignete Ausweichflächen in unmittelbarer Nähe des Römerbergs vorhanden sind. Die Barrierefreiheit der Zeil wird durch das zusätzliche Aufstellen von Ständen mit ihren Versorgungsleitungen extrem beeinträchtigt, eine Ausweitung sollte daher in diesem Bereich allein deshalb vermieden werden. Schon jetzt meiden viele Menschen vernünftigerweise Menschenansammlungen. Die Zeil nun mit einer doppelten Funktion zu versehen (Einkaufsstraße + Weihnachtsmarkt) führt dazu, dass sich dort mehr Menschen aufhalten, als in Pandemiezeiten angemessen. Das Abstandhalten wird noch schwerer. Es bilden sich Menschenansammlungen. Der Einkauf wird damit gesundheitlich unsicherer und die Doppelnutzung wird dazu führen, dass Kunden ihre Einkäufe nicht auf der Zeil erledigen, sondern im Internet. Letztlich ist damit - entgegen der im M 156 vorgetragenen Ansicht des Magistrats - dem Einzelhandel nicht gedient. Der Magistrat muss dafür sorgen, dass Einkaufende sicher zu den Geschäften gelangen und sich nicht risikobehaftet durch Menschenansammlungen hindurch winden müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.10.2020, M 156 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.06.2007, M 113 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 68 Beschluss: 1. Der Vorlage M 156 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1482/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, FDP und U.B. gegen GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Ablehnung) zu 2. SPD, CDU und FDP gegen GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenÜberweg Hanauer Landstraße/Grüne Straße/Uhlandstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2020, OF 497/4 Betreff: Überweg Hanauer Landstraße/Grüne Straße/Uhlandstraße Der Ortsvorsteher wird gebeten einen Ortstermin mit den zuständigen Stellen auszumachen, um den Überweg über die Strab-Gleise an der Hanauer Landstrasse, zw. Grüne Strasse und Uhlandstrasse sicherer zu gestalten. Begründung: Wie in zahlreichen Ortsbeiratssitzungen besprochen, ist die Situation am oben genannte Überweg verbesserungswürdig. Der Ortstermin soll zu dieser Verbesserung beitragen. Diesem Antrag aus 2017 wurde bisher nicht entsprochen, da die Stadtverwaltung Lösungen angekündigt hatte, dem aber keine Taten folgten. Somit muß dieser Antrag noch einmal gestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 4 am 27.10.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 497/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin mit den zuständigen Stellen auszumachen, um die Überwege über die Straßenbahngleise an der Hanauer Landstraße, zwischen Grüne Straße und Uhlandstraße sowie Theobald-Christ-Straße, sicherer zu gestalten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenÖffentlicher Trinkbrunnen im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6602 entstanden aus Vorlage: OF 632/12 vom 05.09.2020 Betreff: Öffentlicher Trinkbrunnen im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg Vorgang: M 199/19 Angesichts der heißen, trockenen Sommer der vergangenen Jahre mit ihren Hitzerekorden ist die Möglichkeit, im öffentlichen Raum jederzeit eine Erfrischung an öffentlichen Trinkbrunnen zu sich nehmen zu können, notwendig und dient der Gesundheit. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, im Zuge der geplanten Begrünung des Riedbergplatzes eine Trinkbrunnenanlage an einem gut zugänglichen Standort ähnlich des Standortes Liebfrauenstraße/Ecke Zeil auf dem Riedbergplatz zu errichten. Begründung: Der Riedbergplatz ist gerade in den Sommermonaten ein stark frequentierter öffentlicher Raum, der von Studenten, Schülerinnen und Schülern, ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzern und auch Besucherinnen und Besuchern des Einkaufzentrums genutzt wird. Der Magistrat hat mit der Vorlage M 199 - Klimaallianz als eine der Maßnahmen ausdrücklich vorgesehen, dass im Rahmen der Trinkbrunneninitiative im öffentlichen Raum Trinkwasser kostenlos, sicher und jederzeit zur Verfügung gestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.11.2019, M 199 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 35 Auskunftsersuchen vom 01.07.2022, V 438 Beratung im Ortsbeirat: 12
Sitzbank Kornmarkt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6528 entstanden aus Vorlage: OF 1397/1 vom 30.08.2020 Betreff: Sitzbank Kornmarkt Der Magistrat wird gebeten, am bzw. um den Baum vor dem Parkhaus Hauptwache (am Kornmarkt) herum eine Sitzbank aufstellen zu lassen. Dabei soll es sich um das Rundmodell handeln, das auch auf der Zeil um viele Bäume herum aufgebaut ist. Begründung: Der Platz vor dem Parkhaus Hauptwache mit der bunten Skulptur wird bisher kaum genutzt. Lediglich einige Radbügel bieten Platz für das Abstellen von Fahrrädern. Dabei ist es im Sommer ein schattiger Platz, unter dem man durchaus verweilen könnte. Eine Sitzbank um den Baum herum würde dazu einladen. Damit in der Innenstadt ein einheitliches Bild erhalten bleibt, sollten die gleichen runden Sitzbänke wie auf der Zeil aufgebaut werden. (Bild des Standortes) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 516 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1443 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 2
Fahrradfreundliche Verkehrsführung in der westlichen Hanauer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6558 entstanden aus Vorlage: OF 495/4 vom 13.08.2020 Betreff: Fahrradfreundliche Verkehrsführung in der westlichen Hanauer Landstraße Vorgang: OM 208/11 OBR 4; ST 1105/11; OM 2706/13 OBR 4; ST 481/14 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der Radwegeplanung entlang der westlichen Hanauer Landstraße die Querungsmöglichkeiten insbesondere für den Fahrradverkehr über die Hanauer Landstraße verbessert werden kann. Angesichts der inzwischen verstärkten Frequentierung der Weseler und der Ruhrorter Werft über die Horst-Schulmann-Straße erscheint in der Verlängerung über die Rückertstraße eine Wegeverbindung in die Hölderlinstraße dem Ortsbeirat als sinnvoll. Alternativ wäre von Süden aus der Windeckstraße kommend eine Wegeführung in die Zobelstraße zumindest eine erste kleine Verbesserung. Begründung: Bereits im Jahr 2011 hat der Ortsbeirat den Magistrat um ein Verkehrskonzept für die westliche Hanauer Landstraße gebeten, was dieser zunächst auch unterstützte (Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1105). Bei erneuter Erinnerung durch den Ortsbeirat in 2013 verwies der Magistrat jedoch auf die angespannte Haushaltslage damals (Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 481). Die veränderte Situation durch die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung Ende 2019 (nach Absprache des Magistrats mit den Initiatoren des Radentscheids "Hanauer Landstraße... zwischen Anlagenring und Ostbahnhof wird in beide Richtungen eine Markierungslösung mit baulicher Absicherung angestrebt. Der Radfahrstreifen soll durch den Verzicht der Stellplätze auf der rechten nicht mehr genutzten Fahrspur eingerichtet werden.") sollte nun auch den oben genannten Punkt in die aktuelle Planung mit einfließen lassen. Markierte Radwege über einen so langen Abschnitt sollten nicht ohne Querungsmöglichkeit der eigentlichen Straße inklusive Straßenbahngleisen bleiben. Diese Barriere für den Radverkehr muss an geeigneter Stelle überwunden werden können, ohne sich dabei in Gefahr zu begeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.08.2011, OM 208 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1105 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2706 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 481 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 248 Beratung im Ortsbeirat: 4
Zeilsheim/Sindlingen: Ehemaligen Radweg auf der Westseite der WestHöchster Straße durch Verkehrszeichen 239 mit Zusatzzeichen 1022-10 (Fußgänger mit Untertitel „Radfahrer frei“) kennzeichnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6476 entstanden aus Vorlage: OF 1354/6 vom 26.08.2020 Betreff: Zeilsheim/Sindlingen: Ehemaligen Radweg auf der Westseite der West-Höchster Straße durch Verkehrszeichen 239 mit Zusatzzeichen 1022-10 (Fußgänger mit Untertitel "Radfahrer frei") kennzeichnen Vorgang: OM 5257/19 OBR 6; ST 161/20 Der Magistrat wird gebeten, die Nutzung des ehemaligen Radweges auf der Westseite der West-Höchster Straße (Fahrtrichtung von Zeilsheim nach Sindlingen) auch für Radfahrer wieder möglich zu machen. Langsameren und ängstlichen Radfahrern sollte das Befahren wieder offiziell erlaubt sein, jedoch unter Hinweis auf den Vorrang der Fußgänger. Hierzu ist die Installation des Schildes "Fußgänger" mit dem Untertitel "Radfahrer frei" (Verkehrszeichen 239 mit dem Zusatzzeichen 1022-10 StVO) vorzunehmen (siehe auch Stellungnahme ST 161 vom 03.02.2020 bezüglich der Waldschulstraße in Griesheim). Begründung: Über viele Jahre konnten Radfahrer die Strecke von Zeilsheim nach Sindlingen auf einem durch farbliches Pflaster gekennzeichneten benutzungspflichtigen Radweg, der parallel zum Gehweg verläuft, gefahrlos nutzen. Nach Demontage des Radwegeschildes ist ein offizielles Fahren jetzt nur noch auf der Fahrbahn der West-Höchster Straße erlaubt. Viele ängstliche und unsichere Radfahrer sowie Familien mit Kindern nutzen den alten Radweg jedoch weiterhin, um dem regen Bus- und Kfz-Verkehr auf der Straße zu entgehen. Diese illegale Nutzung sollte durch das Anbringen der vorgeschlagenen Schilder legalisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5257 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 161 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 259 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Nassauische Heimstätte in den Ortsbeirat einladen wegen Parken in der Taunusblick-Siedlung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6471 entstanden aus Vorlage: OF 1349/6 vom 31.08.2020 Betreff: Zeilsheim: Nassauische Heimstätte in den Ortsbeirat einladen wegen Parken in der Taunusblick-Siedlung Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Ortsvorsteherin Vertreter der Nassauischen Heimstätte in eine Sitzung des Ortsbeirates einzuladen, um mit ihnen das Pro und K ontra von Parkdecks auf den Parkplätzen der Taunusblick-Siedlung zu erörtern. Begründung: Der Vorschlag, die vorhandenen Parkplätze durch eine Aufstockung um eine zweite Ebene zu erweitern, wurde kontrovers diskutiert. Dem Nutzen, mehr Parkplätze zu haben, stehen erhebliche Kosten gegenüber. Die primäre Aufgabe der Wohnungsbaugesellschaft sollte der Bau von möglichst niedrigpreisigen Wohnungen sein. Es sollte geklärt werden, inwieweit die Ausgabe von Geldern für den Bau von Parkdecks den Haushalt der Wohnungsbaugesellschaft beeinträchtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 68 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 64 0
Nachhaltige Mobilitätszentralen in den Parkhäusern Konstablerwache und Hauptwache
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6525 entstanden aus Vorlage: OF 1392/1 vom 26.08.2020 Betreff: Nachhaltige Mobilitätszentralen in den Parkhäusern Konstablerwache und Hauptwache Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umsetzen zu lassen: In den Parkhäusern Hauptwache und Konstablerwache sollen die erdgeschossigen Bereiche künftig für Fahrräder, E-Bikes, Lastenräder und Carsharing-Elektrofahrzeuge nutzbar sein. Elektrisch angetriebene Fahrräder und Carsharing-Pkw sollen zudem geladen werden können. Bei zunehmendem Bedarf und hoher Auslastung sollen diese Bereiche auch um weitere nachhaltige Mobilitätsangebote erweitert werden können. Begründung: Direkt an der Fahrradstraße Katharinenpforte/Bleidenstraße/Töngesgasse und in unmittelbarer Nähe zur Zeil ist es notwendig, dass nachhaltige Mobilitätsangebote verfügbar, bequem erreichbar und wetterfest untergebracht sind. Zudem sind die Standorte der Parkhäuser bereits bekannt und Nutzer bzw. Nutzerinnen finden die verfügbaren Angebote dort an einem zentralen Ort vor. Auch das Umsteigen zwischen verschiedenen Angeboten wird dadurch erleichtert. Durch den Entfall weniger Pkw-Stellplätze werden auf gleicher Fläche durch Fahrräder insgesamt mehr Stellplätze entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2020, ST 1876 Aktenzeichen: 91 7
Zweirichtungsverkehr für Radfahrende in der Hölderlinstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6361 entstanden aus Vorlage: OF 469/4 vom 04.08.2020 Betreff: Zweirichtungsverkehr für Radfahrende in der Hölderlinstraße Vorgang: OM 2821/18 OBR 4; ST 1011/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann mit der Umsetzung der Maßnahme Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Hölderlinstraße zu rechnen ist. Begründung: Die entsprechende Zusage liegt nun zwei Jahre zurück. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.03.2018, OM 2821 Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2018, ST 1011 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2060
Baumstandort Zeil 563 erhalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6321 entstanden aus Vorlage: OF 1346/1 vom 02.08.2020 Betreff: Baumstandort Zeil 563 erhalten Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass für den auf der Zeil gefällten Baum mit der Baumnummer 563 in der Pflanzperiode 2020/2021 eine Nachpflanzung erfolgt. Begründung: Mit Schreiben ohne Datum, das den Ortsbeirat 1 per E-Mail am 02.07.2020 erreichte, teilt das Grünflächenamt u. a. mit, dass der Baum auf der Höhe Zeil Hausnummer 563 wegen "Fäulen/Morschung" dringend gefällt werden muss. Eine Nachpflanzung sei wegen "zu dichten Bestands, fehlender Entwicklungsmöglichkeiten" nicht geplant. Besagter Baum mit Pflanzjahr 1970 hat 50 Jahre am Standort gelebt. Zwar mag der Standort nicht der ideale Lebensraum für einen Baum sein, dennoch ist nicht verständlich, warum gerade angesichts des Kilmawandels ein Baum nicht auch zukünftig dort seinen Platz in unserer Stadt bekommen sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1959 Aktenzeichen: 67 0
Zeilsheim: Liegenschaft Alt-Zeilsheim 22 „Sedelhof“
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2020, OF 1348/6 Betreff: Zeilsheim: Liegenschaft Alt-Zeilsheim 22 "Sedelhof" Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Fragen zum Abriss der Gebäude der Liegenschaft Alt-Zeilsheim 22 vertraulich zu beantworten: - Wurde die gültige Erhaltungssatzung Nr.16 Zeilsheim vom 14. April 1993, die die städtebauliche Eigenart dieses Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt beinhaltet, beim Abriss der Gebäude bedacht? - Gab es gegen den Abriss Bedenken des Denkmalamtes, so wie im Jahr 2013, als ein beantragter Neubau von Wohnungen an gleicher Stelle abgelehnt und auf den Erhalt der historischen Gebäude bestanden wurde. Wenn es Bedenken gab, weshalb wurden diese nicht berücksichtigt? - Wird die vom Investor geplante und wohl inzwischen genehmigte neue Bebauung der Liegenschaft den Zielen der Erhaltungssatzung gerecht oder gibt es erhebliche Abweichungen? - Ist die bisherige Handhabung der gültigen und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Erhaltungssatzung Nr 16 Zeilsheim durch die Bauaufsicht und das Denkmalamt noch aktuell oder werden Baugenehmigungen nun zu Lasten des Erhalts historischer Gebäude großzügigerer erteilt? Begründung: Die Liegenschaft Alt-Zeilsheim 22 war bisher ein ehemaliges landwirtschaftliches Gehöft, bestehend aus einem Wohngebäude, Stallungen und einer Scheune, das über mehrere Jahrhunderte an dieser markanten Stelle das Ortsbild im alten Zeilsheim prägte. Die erste urkundliche Erwähnung als "Sedel Hoff" geht auf das Jahr 1384 zurück. Für die Bürgerschaft war dieses Gehöft ein Teil der Identität Zeilsheims. Anfang dieses Jahres erfolgte zur Verwunderung vieler Bürgerinnen und Bürger zunächst der Teilabriss des Wohngebäudes. Inzwischen wurden das gesamte Wohngebäude sowie die Scheune und die Stallungen restlos beseitigt. Seit einigen Wochen ruhen nun die Bauarbeiten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 18.08.2020, TO I, TOP 50 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1721 2020 Die Vorlage OF 1348/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFriedberger Landstraße - Straßenraum für alle Verkehrsmittel neu planen und den Radwege-Malwettbewerb umgehend beenden
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2020, OF 908/3 Betreff: Friedberger Landstraße - Straßenraum für alle Verkehrsmittel neu planen und den Radwege-Malwettbewerb umgehend beenden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten den Straßenraum der Friedberger Landstraße zwischen Friedberger Anlage und Nibelungenplatz für alle Verkehrsmittel, den Öffentlichen, wie Bus und Straßenbahn, und den Privaten, wie Radfahrer und Kraftfahrzeuge, neu zu planen. Durch die Bemalung der derzeit vorhandenen Straße mit roten Radspuren ist nun an einigen Stellen eine sehr komfortabel-luxuriöse Situation für Radfahrer entstanden, während gleichzeitig die Straßenbahn und Busse zusammen mit den Autofahrern und LKW's im kilometerlangen Stau stehen. Dieser Zustand ist durch eine sinnvolle Planung und deren baulicher Umsetzung zu beenden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 908/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 908/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 2 GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE (= Beratung der Vorlage) bei Enthaltung 1 GRÜNE und FDP 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 908/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 908/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 908/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenWeitere Fahrradständer im Nordend Auf schraffierten Flächen im Nordend und im Bereich von Baumreihen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6284 entstanden aus Vorlage: OF 901/3 vom 10.06.2020 Betreff: Weitere Fahrradständer im Nordend Auf schraffierten Flächen im Nordend und im Bereich von Baumreihen Der Magistrat wird aufgefordert, weitere Fahrradständer im Nordend zu installieren, 1. an folgenden Kreuzungen auf den bestehenden schraffierten Sperrflächen: a) Burgstraße im Einmündungsbereich zur Bornheimer Landstraße vor dem Zebrastreifen, b) Sandweg vor der Ampel am Alleenring, c) Weberstraße im Kreuzungsbereich mit der Eisernen Hand, d) Bornwiesenweg im Kreuzungsbereich mit der Fichardstraße; 2. im Bereich von Baumreihen vor den Bäumen straßenseitig oder fußwegseitig: a) Bornheimer Landstraße zwischen Burgstraße und Friedberger Landstraße, b) Egenolffstraße. Beide Standorte wurden bereits 2011 vorgeschlagen und 2012 auch zugesagt. Begründung: Der Bedarf nach Fahrradabstellmöglichkeiten steigt auch im Nordend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1851 Aktenzeichen: 66 2
Blumen Knapp in der Berger Straße 49: Kündigung des Ladens durch die Eigentümer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6272 entstanden aus Vorlage: OF 907/3 vom 25.06.2020 Betreff: Blumen Knapp in der Berger Straße 49: Kündigung des Ladens durch die Eigentümer Der Familienbetrieb Blumen Knapp betreibt sein Geschäft seit 1965 am Merianplatz und ist damit eines der ältesten Ladengeschäfte auf der unteren Berger Straße. Vor wenigen Wochen erhielt Herr Knapp als Geschäftsinhaber ohne Vorankündigung und aus heiterem Himmel die Kündigung des Mietvertrags zum Ende des Jahres. Es gab kein Gespräch und keine Begründung. Das ist nach einem so langen, einvernehmlichen Mietverhältnis und der Tatsache, dass das Geschäft auch die Existenzgrundlage von mehreren Menschen darstellt, ein inakzeptables Vorgehen. Rechtsmittel, dagegen Einspruch einzulegen, gibt es in diesem Fall wahrscheinlich nicht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, die Wirtschaftsförderung zu bitten, Herrn Knapp darin zu unterstützen, zeitnah eine geeignete und bezahlbare Ladenfläche im Einzugsbereich der bisherigen Lage des Geschäfts zu finden und auch noch einmal Kontakt zum Eigentümer und Vermieter aufzunehmen mit dem Ziel, doch noch einen Verbleib von Blumen Knapp zu erwirken. Herr Knapp hat dazu selbst Vorschläge gemacht, die dem Vermieter in seinen Interessen deutlich entgegenkommen dürften. Der Ortsbeirat unterstützt alle Bestrebungen, Familienbetriebe auch für die Nahversorgung wie Blumen Knapp in der unteren Berger Straße zu halten und damit ein Zeichen gegen die Vereinnahmung der Berger Straße durch Ketten und austauschbare ständig wechselnde Läden zu Höchstmieten zu setzen. Sie zerstört die Einzigartigkeit und Vielfalt dieser Einkaufsstraße auch in Konkurrenz zur nahen Zeil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1864 Aktenzeichen: 92 3
Fußgängerbegehung mit Senioren und Seniorinnen im Bereich um das GDA-Wohnstift und der Seniorenwohnanlage in der Seumestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6285 entstanden aus Vorlage: OF 902/3 vom 10.06.2020 Betreff: Fußgängerbegehung mit Senioren und Seniorinnen im Bereich um das GDA-Wohnstift und der Seniorenwohnanlage in der Seumestraße Der Magistrat wird aufgefordert, ähnlich der Schulwegbegehungen eine Begehung mit Senioren und Seniorinnen im Bereich Sandweg/Seumestraße/Musikantenweg/Berger Straße/ Merianstraße/Elkenbachstraße/Mauerweg/Anlagenring im Nahbereich der Seniorenwohnanlage in der Seumestraße und des GDA-Wohnstifts durchzuführen. Ziel sollte es sein, Barrieren und für Senioren schwer zu meisternde Verkehrssituationen zu benennen und Lösungen dafür zu erarbeiten. Begründung: Fehlende Bordsteinabsenkungen und zugeparkte Ecken stellen für Senioren und Menschen mit Einschränkungen unnötige Probleme in der Bewältigung ihres Alltags dar. Gerade im Umfeld größerer Wohnanlagen wie des GDA-Wohnstifts in der Waldschmidtstraße macht es Sinn, im direkten Umfeld Barrieren zu entfernen, um den Bewohnerinnen und Bewohnern die Teilhabe am öffentlichen Leben zu erleichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1951 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Abfallkörbe am Parlamentsplatz mit Abdeckung versehen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6147 entstanden aus Vorlage: OF 461/4 vom 31.05.2020 Betreff: Abfallkörbe am Parlamentsplatz mit Abdeckung versehen Der Magistrat wird gebeten, die beiden Abfallbehälter neben den Bänken am Parlamentsplatz durch neuere Exemplare mit Abdeckung auszutauschen, um die Vermüllung der Grünanlage insbesondere durch f uttersuchende Vögel zu vermeiden. Begründung: Anwohner berichten von Verschmutzungen am Parlamentsplatz durch verteilten Müll aus den Abfallbehältern neben den Bänken. Insbesondere durch Vögel soll dies dort wiederholt vorkommen. An anderen Stellen des Ostends wie am Alfred-Brehm-Platz und teilweise an der Luxemburgerallee befinden sich bereits entsprechende Exemplare. Der Ortsbeirat würde eine weitere Verbreitung dieser Modelle an entsprechenden Stellen sehr begrüßen. Quelle: Antragsteller Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1626
Unterliederbach: Konsequent bleiben: Bebauung des Grünzugs Unterliederbach nur mit einer Mindestbreite von 50 Metern für die Frischluftzufuhr
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2020, OF 1298/6 Betreff: Unterliederbach: Konsequent bleiben: Bebauung des Grünzugs Unterliederbach nur mit einer Mindestbreite von 50 Metern für die Frischluftzufuhr Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Bericht B 167 vom 3. 4. 2020 wird zurück gewiesen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, alles Nötige zu veranlassen, damit die Pläne für die Bebauung des Grünzugs Unterliederbach so verändert werden, dass der in früheren Gutachten als notwendig erachtete Korridor von 50m Breite für die Frischluftzufuhr auf der gesamten Länge eingehalten werden kann. Begründung: In früheren Gutachten wurden die 50m als Mindestbreite für die Erhaltung der Frischluftzufuhr definiert. Nun scheint dies aber nicht mit den vorgelegten Plänen vereinbar zu sein. An den schmalsten Stellen reduziert sich die Breite, wie der Magistrat im B 167 selbst darlegt, auf nur noch 20m. Das Preisgericht habe zwar darauf hingewiesen, heißt es im B 167, dass die Frischluftzufuhr "aufgrund der Enge zwischen Kita und Grundschule" nicht vollständig gewährleistet wird und eine Optimierung des Entwurfs gefordert. Zumindest zwischen den Zeilen wird aber deutlich, dass das Problem vor allem dadurch gelöst werden soll, dass ein neues Klimagutachten erstellt werden soll. Letztlich gibt man einfach so lange Gutachten in Auftrag, bis das Ergebnis zu dem Ziel, an dieser Stelle wie gewünscht, bauen zu können, passt. Seit dem ersten Gutachten, das die Mindestbreite von 50m definierte, sind 15 Jahre vergangen. In dieser Zeit hat sich der Klimawandel dramatisch beschleunigt. Frankfurt hat in den vergangenen beiden Sommern einige Hitzerekorde gebrochen. Die ungehinderte Zufuhr von Frischluft hat an Bedeutung noch gewonnen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 03.04.2020, B 167 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 16.06.2020, TO I, TOP 9 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlagen B 167 und OF 1298/6 zurückzustellen, bis das angeforderte Gutachten vorliegt. Beschluss: 1. a) Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. b) Die Vorlage B 167 wird zurückgestellt, bis das angeforderte Gutachten vorliegt. 2. Die Vorlage OF 1298/6 wird zurückgestellt, bis das angeforderte Gutachten vorliegt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNeuordnung der Sandgasse zugunsten des Fuß- und Radverkehrs und attraktiven Zugangs zum Main
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 5999 entstanden aus Vorlage: OF 1253/1 vom 01.05.2020 Betreff: Neuordnung der Sandgasse zugunsten des Fuß- und Radverkehrs und attraktiven Zugangs zum Main Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise folgendes Verkehrswegeteilkonzept von ihm umgesetzt werden kann: Die Sandgasse ist durch einen fuß- und fahrradfreundlichen Überweg über die Berliner Straße zum Paulskirchengelände anzuschließen und damit zu beleben, auch zugunsten des Einzelhandels in der Sandgasse. Die Maßnahme ist zu ergänzen durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der Berliner Straße parallel der Paulskirche. Der Verkehr ist auch hier weiträumig zugunsten der Fuß- und Radverkehrquerung neu zu priorisieren, unter anderem mit einer Tempo-30-Regelung. Die Maßnahme ist zu ergänzen durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Berliner Straße im Bereich der Paulskirche. Der Straßenverkehr ist großzügig zug unsten von querenden zu Fuß Gehenden und Radfahrenden neu zu priorisieren und unter anderem mit einer Tempo-30-Regelung zu versehen. Das hiermit vorgelegte Teilkonzept ist bis zum Paulskirchenjubiläum 2023 umzusetzen und soll bestehende Initiativen zum Umbau des Paulskirchenumfelds sinnvoll ergänzen. Begründung: Der Klimawandel erzwingt eine Diskussion um klimaschonende städtische Infrastrukturen. Zur Eindämmung der CO2-Belastung sind in der Innenstadt öffentliche Räume für Fußgängerinnen/Fußgänger und Radfahrerinnen/Radfahrer sowie den öffentlichen Nahverkehr zu stärken. Gerade die Vernetzung der öffentlichen Räume der Frankfurter Innenstadt und am Mainufer ist mangelhaft und durch Infrastruktur für den Autoverkehr zu stark eingeschränkt. Mainkai und Berliner Straße wirken wie Barrieren. Fußwege sind oft zu unattraktiv - in Zwischenlagen werden sie teils kaum genutzt, da sie jenseits der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen. Es mangelt an durchlässig gestalteten, attraktiven und begrünten Fuß- und Radverkehrsräumen zum Fluss jenseits des Römerbergs. Der Ortsbeirat benötigt ein Gesamtkonzept "Öffnung der Innenstadt zum Main" entlang der vier Zuwege - von Hauptwache und Roßmarkt über Kornmarkt bzw. Kornmarktarkaden und Buchgasse, - von Kaiserplatz über Berliner Straße/Theatertunnel durch das ehemalige Degussa-Gelände, - von Zeil über Hasengasse und am Dom vorbei, - die gesamte Fahrgasse, das Einzelprojekte sinnvoll integriert und auch die neue Altstadt besser integriert. Entsprechende Maßnahmen sind zugunsten öffentlicher Räume für Fußgängerinnen/Fußgänger wie Radfahrerinnen/Radfahrer zu beschleunigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1381 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 446 Aktenzeichen: 66 0
Neuordnung der Verkehrswege am Kornmarkt zugunsten des Fußgänger- und Fahrradverkehrs
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 5998 entstanden aus Vorlage: OF 1252/1 vom 01.05.2020 Betreff: Neuordnung der Verkehrswege am Kornmarkt zugunsten des Fußgänger- und Fahrradverkehrs Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise folgendes Verkehrswegeteilkonzept von ihm umgesetzt werden kann: Den Kornmarkt auf Höhe zwischen Kleiner Hirschgraben und Berliner Straße derart umgestalten zu lassen, dass die Fahrspuren für den Kfz-Verkehr zugunsten breiterer Fuß- und Fahrradwege zurückgebaut werden. Die Fußwege sind - wo immer möglich - zu begrünen. Die Autospuren sind im Wesentlichen zur Zu- bzw. Abfahrt zum Parkhaus Hauptwache umzugestalten. Die weitflächige Verkehrszuführung aus Richtung Hauptwache zur Berliner Straße ist umzupriorisieren. Anlässlich des vom Ortsbeirat gewünschten langfristigen Umbaus des Mainkai mit Einschränkungen für den Autoverkehr ist die hier geforderte fußverkehrsfreundliche Umgestaltung über die Berliner Straße hinweg (über den weiteren Kornmarkt und die Buchgasse) bis hin zum Main einheitlich fortzuführen. Die Kornmarktarkaden sind besser an den Innenstadtraum anzubinden. Durch diese Maßnahmen sollen der Römerberg einschließlich Fahrtor durch einen neuen durchlässig gestalteten, attraktiven und begrünten Fuß- und Fahrradverkehrsraum zum Fluss westlich der Paulskirche bzw. des Römers entlastet werden. Die Maßnahme ist zu ergänzen durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Berliner Straße im Bereich der Paulskirche. Der Straßenverkehr ist großzügig zug unsten von querenden zu Fuß Gehenden und Radfahrenden neu zu priorisieren und unter anderem mit einer Tempo-30-Regelung zu versehen. Das hiermit vorgelegte Teilkonzept ist bis zum Paulskirchenjubiläum 2023 umzusetzen und soll bestehende Initiativen zum Umbau des Paulskirchenumfelds sinnvoll ergänzen. Begründung: Der Klimawandel erzwingt eine Diskussion um klimaschonende städtische Infrastrukturen. Zur Eindämmung der CO2-Belastung sind in der Innenstadt öffentliche Räume für Fußgängerinnen/Fußgänger und Radfahrerinnen/Radfahrer sowie den öffentlichen Nahverkehr zu stärken. Gerade die Vernetzung der öffentlichen Räume der Frankfurter Innenstadt und am Mainufer ist mangelhaft und durch Infrastruktur für den Autoverkehr zu stark eingeschränkt. Mainkai und Berliner Straße wirken wie Barrieren. Fußwege sind oft zu unattraktiv - in Zwischenlagen werden sie teils kaum genutzt, da sie jenseits der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen. Es mangelt an durchlässig gestalteten, attraktiven und begrünten Fußgänger- und Fahrradverkehrsräumen zum Fluss jenseits des Römerbergs. Der Ortsbeirat benötigt ein Gesamtkonzept "Öffnung der Innenstadt zum Main" entlang der vier Zuwege - von Hauptwache und Roßmarkt über Kornmarkt bzw. Kornmarktarkaden und Buchgasse, - von Kaiserplatz über Berliner Straße/Theatertunnel durch das ehemalige Degussa-Gelände, - von Zeil über Hasengasse und am Dom vorbei, - die gesamte Fahrgasse, das Einzelprojekte sinnvoll integriert und auch die neue Altstadt besser integriert. Entsprechende Maßnahmen sind zugunsten öffentlicher Räume für Fußgängerinnen/Fußgänger wie Radfahrerinnen/Radfahrer zu beschleunigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1380 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 445 Aktenzeichen: 66 0
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