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Spielplatz auf der Friedberger Anlage

Vorlagentyp: OM

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 24.11.2009, OM 3775 entstanden aus Vorlage: OS 42/1 vom 09.11.2009

Betreff: Spielplatz auf der Friedberger Anlage Der Spielplatz auf der Friedberger Anlage ist für die Kinder des östlichsten Teils des Nordends der am nächsten gelegene Spielplatz und wird deshalb auch von vielen Kindern und Jugendlichen genutzt. Mittlerweile ist der größte Teil des Spielplatzes seit Monaten gesperrt. Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristig den Spielplatz auf der Friedberger Anlage in Höhe der Einmündung der Palmstraße wiederherzustellen. Bei der Wiederherstellung bzw. Umgestaltung sind folgende Punkte mit einzubeziehen: a) Der Spielplatz ist mit mehreren unterschiedlichen Spielgeräten anstelle eines großen Spielgerätes auszustatten. b) Es sind möglichst Angebote für verschiedene Altersgruppen zu schaffen. c) Wenn möglich ist auch die Fläche hinter dem Fußballplatz in den Spielplatz zu integrieren, zum Beispiel für Balanciermöglichkeiten oder zum Hangeln an Seilen. d) Es ist zu prüfen, ob auf dem eingezäunten Fußballplatz zusätzlich ein Basketballkorb aufgestellt werden kann. e) Es ist zu der in der Nachbarschaft gelegenen Kindereinrichtung Kontakt aufzunehmen, um hier die Bereitschaft zur Übernahme einer Patenschaft für den Spielplatz zu prüfen.


f) Es ist die an den Spielplatz angrenzende, als Spiel- und Liegewiese ausgewiesene, Wiese mit einer Hecke auf der Seite zur Anlage abzugrenzen. Das Hundeverbot wird kaum beachtet, es fehlt eine optische Abgrenzung. Begründung: Der angesprochene Spielplatz hat ein großes Entwicklungspotential und bietet aufgrund des Platzangebotes die Möglichkeit, viele verschiedene Spielangebote, auch für unterschiedliche Altersgruppen, zu vereinen. Leider sind die Wiesen im Anlagenring durch Hundekot stark verunreinigt, sodass sie nicht als Spiel- und Liegewiese nutzbar sind. Umso wichtiger ist es, das Hundeverbot auf der angrenzenden Spiel- und Liegewiese durchzusetzen. Deshalb ist eine Abgrenzung erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

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