Meine Nachbarschaft: Oskar-Sommer-Straße
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Vorlagen
Radfahrstreifen in der Hans-Thoma-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1109 entstanden aus Vorlage: OF 186/5 vom 05.10.2021 Betreff: Radfahrstreifen in der Hans-Thoma-Straße Der Magistrat wird gebeten, eine der drei Autofahrspuren in der Hans-Thoma-Straße in zwei Fahrradstreifen, einen von der Gartenstraße/Ecke Holbeinstraße bis zur Schweizer Straße und einen von der Schweizer Straße bis zur Gartenstraße/Ecke Dürerstraße umzuwandeln. Begründung: Der Radweg endet abrupt von der Kennedyallee kommend in der Gartenstraße/Ecke Holbeinstraße. An dieser vielbefahrenen Kreuzung erhöht sich das Risiko für Radfahrerinnen und Radfahrer durch fehlende Radspuren. Durch Reduzierung von drei auf zwei Fahrbahnspuren in der Hans-Thoma-Straße könnten zwei sichere Radfahrstreifen entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 752 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4300 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Bürgersteig Ecke Tiroler Straße/Stresemannallee für Fußgängerinnen und Fußgänger frei halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 950 entstanden aus Vorlage: OF 202/5 vom 19.09.2021 Betreff: Bürgersteig Ecke Tiroler Straße/Stresemannallee für Fußgängerinnen und Fußgänger frei halten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, an der Ecke Tiroler Straße/Stresemannallee der Bürgersteig zukünftig für Fußgängerinnen und Fußgänger frei zu halten. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass der Bürgersteig regelmäßig zugestellt wird. Mögliche Maßnahmen könnten Schraffierungen oder das Setzen von Fahrradbügeln und Pollern sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 422 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Vorstellung der Planung bzgl. des Mittelstreifens der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 944 entstanden aus Vorlage: OF 195/5 vom 10.09.2021 Betreff: Vorstellung der Planung bzgl. des Mittelstreifens der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße Vorgang: OM 6848/20 OBR 5; ST 518/21 Der Magistrat wird gebeten, die Planungen bzgl. des Mittelstreifens der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße dem Ortsbeirat 5 zugänglich zu machen und diese dem Ortsbeirat 5 sowie interessierten Bürgerinn en und Bürgern vorzustellen. Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 26.02.2021, ST 518, dem Ortsbeirat zugesagt, die Planung für den genannten Bereich vorzustellen. Der Ortsbeirat 5 hat großes Interesse daran, dass das Gelände zeitnah aufgewertet wird. Daher bittet er den Magistrat um Vorstellung der Planung und Fortgang des Verfahrens. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6848 Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 518 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 591 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Parksituation am türkischen Generalkonsulat in der Kennedyallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 773 entstanden aus Vorlage: OF 141/5 vom 26.08.2021 Betreff: Parksituation am türkischen Generalkonsulat in der Kennedyallee Der Magistrat wird aufgefordert, ein Konzept zur Regelung der Parksituation am türkischen Generalkonsulat zu entwickeln und umzusetzen. Begründung: Die jetzige Situation vor dem türkischen Generalkonsulat ist im Hinblick auf die Verkehrsbelastungen nicht zumutbar. Es befinden sich dort keine hinreichend ausgewiesenen Parkplätze für den regen Publikumsverkehr. Dies führt dazu, dass Besucher des Generalkonsulats, die dieses mit dem Auto aufsuchen, das Auto ordnungswidrig im Fahrbahnbereich auch in zweiter Reihe abstellen. Des Weiteren fahren Personen mit den Autos Schleifen um das Generalkonsulat herum, was die Nebenstraßen überlastet. Die gesamten Verkehrsabläufe sind außerordentlich unorganisiert. Hier muss durch ein Konzept dringend Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 126 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
„Turbobaustelle“ Holbeinkreisel
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.09.2021, OA 71 entstanden aus Vorlage: OF 139/5 vom 24.08.2021 Betreff: "Turbobaustelle" Holbeinkreisel Vorgang: B 185/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, die Baumaßnahme Holbeinkreisel unter Berücksichtigung der noch zu beschließenden Verbesserungen als Turbobaustelle mit einer maximalen Bauzeit von 15 Monaten auszuführen. 2. Zur Information der Bevölkerung wird der Magistrat gebeten, unter Darlegung der einzelnen Teilbaumaßnahmen einschließlich der Maßnahmen beteiligter Dritter zu erläutern, mit welchem zeitlichen Rahmen jeweils zu rechnen ist und welche Abschnitte einschließlich der am Bau beteiligter Dritte nach Ansicht des Magistrats nicht zeitgleich durchgeführt werden können, sodass er im Magistratsbericht vom 20.04.2020, B 185, zu der Feststellung gelangt, die Bauzeit beträgt "mindestens 24 Monate". Begründung: Der geplante Holbeinkreisel wird die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich Holbeinstraße, Burnitzstraße, Oppenheimer Landstraße, Hedderichstraße und Nell-Breuning-Straße erheblich verbessern, sämtliche heute notwendigen Ampelanlagen können abgebaut werden. Der neu entstehende Platz hat das Potenzial, im Bereich dieses für Sachsenhausen wichtigen Verkehrsknotenpunktes eine erhebliche städtebauliche Aufwertung zu bewirken. Leider hat die Planung Mängel, die die Bevölkerung und die Verkehrsteilnehmer über Gebühr belasten wird, wenn keine Änderung eintritt. Nach Angaben des Magistrats im Bericht vom 20.04.2020, B 185, soll die Bauzeit mindestens 24 Monate betragen. Leidvolle Erfahrungen bei anderen städtischen Baumaßnahmen zeigen, dass die Angabe "mindestens" ernst gemeint ist, sodass von einer erheblich über zwei Jahre liegenden Bauzeit auszugehen ist. Diese überlange Bauzeit ist bei der überschaubaren Baumaßnahme nicht hinnehmbar. Im Interesse der angrenzend wohnenden Bevölkerung und der Verkehrsteilnehmer ist die Dauer von zu erduldendem Lärm, Staub, Dreck, Umleitungen und eingeschränkte Erreichbarkeit der Wohnungen auf das absolute Minimum zu reduzieren. Der Holbeinkreisel soll im Rahmen einer "Turbobaustelle" errichtet werden, damit der zeitliche Rahmen von 15 Monaten nicht überschritten wird. Wichtig ist, dass alle am Bau Beteiligten einschließlich der Unternehmen, die Leitungen unter der Erde haben, von Beginn an eingebunden werden. Möglichst alle Arbeiten sollen parallel durchgeführt werden. Dies ist schon in der Ausschreibung festzuschreiben, ebenso verbindliche Ausführungszeiten. Der Baugrund ist vorab intensiv zu untersuchen, damit unerwartete Überraschungen während der Bauphase mit anschließenden Zeitverzögerungen nicht eintreten. Die Arbeiten auf der Baustelle einschließlich derjenigen für eventuelle Leitungsarbeiten müssen minutiös geplant, jeder Handgriff vorab besprochen und festgelegt werden. Die Bauaufträge sollen nicht nach dem preismäßig günstigsten Angebot, sondern nach der bestmöglichen Leistung vergeben werden. Die ausführenden Firmen müssen z. B. angeben, mit wie viel Arbeitnehmern und Maschinen sie arbeiten und wie schnell sie bei einem Ausfall Personal und Maschinen ersetzen werden, um die gesetzten Fristen einzuhalten. Für eine kurze Bauzeit werden die Anwohner und Verkehrsteilnehmer den beteiligten städtischen Ämtern und Firmen dankbar sein. Bei einem Ortstermin haben sich die Anwesenden überrascht über die bisher prognostizierte Bauzeit von mindestens 24 Monaten gezeigt. Sie wünschen sich eine Aufschlüsselung der einzelnen Gewerke nach Dauer und zeitlicher Abfolge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.04.2020, B 185 Bericht des Magistrats vom 04.02.2022, B 37 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 15.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 71 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 753, 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 01.11.2021 Aktenzeichen: 32 1
Versetzung der Glascontainer am geplanten Holbeinkreisel
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2021, OF 172/5 Betreff: Versetzung der Glascontainer am geplanten Holbeinkreisel Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die zu überarbeitende Planung zum Holbeinkreisel im Rahmen der Vorlage M 81 zu verändern und einen geeigneteren Standort für die unterirdischen Glassammelbehälter zu finden, sodass keine Bäume geopfert werden müssen, insbesondere nicht der Baum 44 in der genannten Magistratsvorlage. Begründung: Im Zusammenhang mit der Schaffung des neuen Holbeinkreisels sollen in der Grünanlage der Holbeinstraße unterirdische Glascontainer angelegt werden. Deshalb ist gemäß Begründung der M 81/2021 der daneben befindliche Baum Nr. 44 "potenziell gefährdet". Es besteht allerdings keine zwingende Notwendigkeit, unterirdische Glascontainer in einer alleeartigen Grünanlage mit hochgewachsenen alten Bäumen zu positionieren und dadurch den Bestand der Bäume zu gefährden. Denkbar wäre zum Beispiel der Platz gegenüber der Allee auf der Restfläche an der Ecke Oppenheimer Landstraße/Nell-Breuning-Straße. Prinzipiell sollten gesunde alte Bäume nur gefällt werden, wenn dies absolut notwendig ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.08.2021, OF 139/5 Beratung im Ortsbeirat: 5
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBarrierefreier ÖPNV für den Ortsbezirk 1 hier: Endlich barrierefreie Straßenbahnhaltestellen für die Münchener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 675 entstanden aus Vorlage: OF 120/1 vom 23.08.2021 Betreff: Barrierefreier ÖPNV für den Ortsbezirk 1 hier: Endlich barrierefreie Straßenbahnhaltestellen für die Münchener Straße Vorgang: B 288/21 Die Münchener Straße zwischen Hauptbahnhof und Willy-Brandt-Platz ist eine belebte Geschäftsstraße im Herzen des Bahnhofsviertels, die von drei stark frequentierten Straßenbahnlinien durchfahren wird. Viele Berufspendlerinnen und Berufspendler, zu Fuß Gehende und Radfahrende konkurrieren um den Raum mit fahrenden und parkenden Pkw und Lieferfahrzeugen. Dennoch sind die Straßenbahnhaltestellen nicht barrierefrei und die Gehwege extrem schmal und zugeparkt. Im Magistratsbericht vom 09.08.2021, B 288, wird darauf hingewiesen, dass eine Wiederaufnahme der Planung aus Kapazitätsgründen und wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität nicht in Aussicht gestellt werden könne und dass es sich um eine Anliegerstraße mit relativ geringem Verkehrsaufkommen handele. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, den Straßenabschnitt mit Priorität und temporären Maßnahmen wie folgt anzupacken: 1. Einrichtung temporärer Straßenbahnh altestellenkaps, die bis zum Gleis herangeführt werden und so einen barrierefreien Ein- und Ausstieg gewährleisten, als temporäre Maßnahme bis zum endgültigen Umbau der Haltestellen. 2. Einführung flächendeckendes Tempo 20, da es sich um einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich handelt. Dadurch wird die Sicherheit für Radfahrende und zu Fuß Gehende entscheidend erhöht. 3. Umwandlung weiterer Pkw-Parkplätze in Lieferzonen für das örtliche Gewerbe, um das Parken in zweiter Reihe und die Behinderung der Straßenbahnen zuverlässig zu verhindern. 4. Umwandlung weiterer Pkw-Parkplätze in Flächen für die Außengastronomie, um der durch Corona gebeutelten Gastronomie endlich die ersehnte Außenfläche zur Verfügung stellen zu können. Begründung: Da die Umgestaltung der Münchener Straße inklusive dem barrierefreien Ausbau der Haltestellen noch lange andauern wird, müssen kostengünstige, schnell greifende, temporäre Maßnahmen zur Erreichung der genannten Ziele umgesetzt werden. Insbesondere die Interessen mobilitätseingeschränkter Menschen, von Eltern mit Kleinkindern oder Kinderwagen, von Gewerbetreibenden und Gastronomen und ÖPNV-Nutzerinnen und ÖPNV-Nutzer müssen ernst genommen werden. Das ständige Hupen der Pkw und Lkw und das Bimmeln der Straßenbahnen wird reduziert, worüber sich vor allem die Anwohnenden beschwert haben. Pkw-Stellplätze bleiben weitgehend erhalten. Die dafür erforderlichen Maßnahmen zur Beschilderung und den temporären Haltestellenanlagen wie z. B. in der Gartenstraße/Ecke Stresemannallee sind zudem kostengünstig und schnell umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 288 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 237 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1714 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Hundeauslauffläche sicher gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 442 entstanden aus Vorlage: OF 114/5 vom 12.06.2021 Betreff: Hundeauslauffläche sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten , die Hundewiese zwischen Kennedyallee und Mörfelder Landstraße mittels eines Zaunes mit Törchen einzufrieden. Begründung: Zwischen Kennedyallee und Mörfelder Landstraße befindet sich neben der Bürgerwiese die Hundewiese. Da der Bereich und die angrenzenden Wege häufig durch Kinder und Radfahrerinnen und Radfahrer frequentiert werden, ist es sinnvoll, die Hundewiese mittels Zaunes und Törchen einzufrieden. Durch die Einfriedung können Konflikte zwischen Spaziergängerinnen und Spaziergängern, Radfahrerinnen und Radfahrern und Hunden bzw. deren Besitzerinnen und Besitzer entschärft werden. Gleichzeitig wird für die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer eine Möglichkeit geschaffen, ihre Hunde spielen zu lassen, ohne Angst haben zu müssen, dass sie in den Wald und auf die anliegende Schnellstraße laufen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1730 Aktenzeichen: 67 0
Kreisverkehrsplatz Holbeinstraße - Radroute Darmstadt und Sicherheit für Fußgänger mit einplanen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 126/5 Betreff: Kreisverkehrsplatz Holbeinstraße - Radroute Darmstadt und Sicherheit für Fußgänger mit einplanen Der Ortsbeirat lehnt den Magistratsvortrag M 81 ab. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, 1. den Magistratsvortrag ebenfalls abzulehnen, 2. den Magistrat aufzufordern, a) Radverkehrsanlagen im Anschlussbereich des Kreisels mit einer Breite von mindestens 2,50 Metern je Fahrtrichtung zu planen und so die hier geplante Führung der Radroute Frankfurt - Darmstadt zu ermöglichen. Dazu sind beide Parkstreifen in der Unterführung aufzuheben. b) Den freien Rechtsabbieger für den Fahrzeugverkehr von der Holbeinstraße in die Burnitzstraße, der eine zusätzliche, unübersichtliche Straßenquerung und Gefährdung für zu Fuß gehende Kinder auf dem Schulweg darstellt, aus der vorgelegten Planung zu streichen. Begründung: Durch Holbeinstraße, Oppenheimer Landstraße und Ziegelhüttenweg wird die künftige Raddirektverbindung Frankfurt Darmstadt geführt. Das hat der Magistrat ganz richtig in seinem Vortrag festgestellt. Auf die Idee, seine Planung entsprechend anzupassen ist er nicht gekommen. Auf einer Raddirektverbindung soll der Radverkehr durchgängig zügig fahren können. Dazu ist eine Mindestbreite von 2,50 Metern erforderlich, um freie Überholvorgänge auf der Radverkehrsanlage zu ermöglichen. Der erforderliche Platz wird durch Wegfall der Parkplätze in der Unterführung gewonnen, die überflüssig sind, weil sie in erster Linie Pendlerverkehr anziehen. Enttäuscht ist der Ortsbeirat über die Planung des sogenannten Bypass von der Holbeinstraße in die Burnitzstraße. Der Planer stellte bei der Präsentation der Vorplanung im Ortsbeirat im Jahr 2019 dar, dass der Bypass in der Verwaltung umstritten, aber seine bevorzugte Variante sei. Der Ortsbeirat hat in seiner damaligen Anregung zur Vorplanung den Bypass ausdrücklich gestrichen (nachzulesen in Punkt 2 im Protokoll der 36. Sitzung der XI. Wahlperiode). Es sei hier noch einmal dargestellt, warum der Ortsbeirat die freien Rechtsabbieger speziell in Wohnbereichen als Relikt aus der autogerechten Stadt nicht wünscht: Der Fußverkehr wird gezwungen, den von hinten kommenden Fahrzeugverkehr zu beachten. Da Fußgänger nicht mit Rückspiegeln ausgestattet sind, muss durch Richtungswechsel die Einsicht in den rückwärtigen Verkehr sichergestellt werden. Für junge Erwachsene ist das ein Routinevorgang, aber immer ein unerwünschter Umweg. In der Mobilität eingeschränkte Personen belastet selbst kleine Umwege. Sie müssen einmal zusätzlich anhalten, zusätzlich Sicht nehmen und zusätzliche Gefälle auf ihrer Wegstrecke überwinden. Für Kinder sind die freien Rechtsabbieger eine besondere Qual. Sie haben einen zusätzlichen Zebrastreifen zu überwinden. Ein Zebrastreifen signalisiert ihnen nicht Sicherheit, sondern Gefahr. Sie müssen auf dem Fußweg vor dem Zebrastreifen warten, bis alle Autos vorbei gefahren sind oder wirklich vor dem Zebrastreifen anhalten. Daher müssen sie auch die Autos passieren lassen, die gar nicht den Abbieger nutzen, sondern geradeaus in den Kreisel einfahren. Auch die Eltern wollen ihre Kinder vor solcherart gefährlichen Schulwegen schützen. Bei Bau des freien Rechtsabbiegers ist deshalb mit einer höheren Anzahl "Elterntaxis" auf dem Kreisel zu rechnen. Der Fahrzeugverkehr kann leicht auf den Bypass verzichten. Die Wegebeziehung von der Holbeinstraße in die Burnitzstraße ist von untergeordneter Bedeutung. Geübte PkwFahrerinnen können auch im spitzen Winkel abbiegen. Größere Fahrzeuge müssen eine Runde um den Kreisel nehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 81 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: 1. Der Vorlage M 81 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 126/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenTaubenfütterung an der S-Bahn-Station „Stresemannallee“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 298 entstanden aus Vorlage: OF 21/5 vom 26.05.2021 Betreff: Taubenfütterung an der S-Bahn-Station "Stresemannallee" Vorgang: V 1927/21 OBR 5; ST 824/21 Der Magistrat wird gebeten, mit ämterübergreifend abgestimmten Maßnahmen gegen die Taubenfütterung und die überhöhte Taubenpopulation an der S-Bahn-Station "Stresemannallee" vorzugehen, wie zum Beispiel durch: 1. Reduktion der Taubenpopulation durch Entnahme, 2. unverzügliche Beseitigung ausgelegter Nahrung, 3. Anbringen von Hinweisschildern, wo ausgelegte Nahrung gemeldet werden kann, 4. Abstimmung mit der Deutsche Bahn AG, damit die Maßnahmen ihre volle Wirksamkeit entfalten können und sich nicht im Zuständigkeitsdickicht verläppern. Begründung: Die in der o. a. Stellungnahme des Magistrats genannten Maßnahmen gegen das Taubenproblem sind nicht ausreichend. An den Ortsbeirat werden weiterhin Beschwerden herangetragen. Auch auf der Internetplattform "Mängelmelder" werden zahlreiche Beschwerden wegen der Fütterung und Verschmutzung durch Tauben eingestellt. Hauptursache ist offenbar eine Einzeltäterin, die aus einem anderen Landkreis mit einem Kfz anreist und dort regelmäßig säckeweise Nahrung auslegt. Dies hat zum Anwachsen der dortigen Taubenpopulation auf Dutzende Tiere geführt. Zugleich werden durch die Fütterung andere unerwünschte Tierarten, v. a. Nagetiere angelockt, die sich ebenfalls stark vermehrt haben. Wegen des geringen Strafrahmens sind Ordnungswidrigkeitsmaßnahmen gegen die Täterin offenbar wirkungslos. Daher ist es aussichtsreicher, die Zahl der Tauben zu reduzieren, weil dann die verbotswidrigen Fütterungen auch aus Sicht der Täterin sinnlos werden. Die unverzügliche Beseitigung der ausgelegten Nahrung unterstützt ebenfalls die Zwecklosigkeit der Fütterungen. Für die Bevölkerung ist die unterschiedliche Zuständigkeit zwischen Bahn und Stadt nicht nachvollziehbar. Daher muss dafür gesorgt werden, dass von einer Stelle aus die erforderlichen Maßnahmen schnell und effektiv umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.01.2021, V 1927 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 824 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1720 Aktenzeichen: 79 1
Absicherung der Feuerwehrzufahrt zur Liegenschaft Kennedyallee 96
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 112 entstanden aus Vorlage: OF 9/5 vom 19.04.2021 Betreff: Absicherung der Feuerwehrzufahrt zur Liegenschaft Kennedyallee 96 Der Magistrat wird gebeten, die Feuerwehrzufahrt zur Liegenschaft Kennedyallee 96 derart abzusichern, dass 1. kurzfristig Parkwinkel am Anfang und am Ende der Feuerwehrzufahrt markiert werden und 2. langfristig der Bordstein über die gesamte Länge der Feuerwehreinfahrt abgesenkt und das Bürgersteigpflaster entsprechend farblich angepasst wird. Begründung: Aus brandschutztechnischen Gründen wurde die Feuerwehrzufahrt zur Liegenschaft Kennedyallee 96 verbreitert. Trotz dieser baulichen Veränderung an der Zufahrt zur Liegenschaft wurde der Bordstein nicht entsprechend abgesenkt und das Bürgersteigpflaster auch nicht entsprechend farblich angepasst. Dies führt nun dazu, dass der erweiterte Teil der Feuerwehrzufahrt regelmäßig zugeparkt wird. Hier ist durch die o. g. Maßnahmen Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1559 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0
Maßnahmen gegen die Vermüllung im Bereich Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Aussiger Straße sowie Richard-Strauß-Allee ergreifen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 111 entstanden aus Vorlage: OF 7/5 vom 21.04.2021 Betreff: Maßnahmen gegen die Vermüllung im Bereich Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Aussiger Straße sowie Richard-Strauß-Allee ergreifen Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen gegen die zunehmende Vermüllung wie der illegalen Entsorgung von Hausmüll und Sperrmüll im Bereich Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Aussiger Straße sowie Richard-Strauß-Allee zu ergreifen. Als Maßnahmen kommen insbesondere die regelmäßige Kontrolle sowie das Aufstellen von Schildern mit der Aufschrift "(Sperr)Müll abladen verboten" in Betracht. Gegen die Müllverursacher sind ordnungsrechtliche Maßnahmen durchzuführen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass in dem genannten Bereich regelmäßig illegal Sperrmüll abgeladen wird. Hinzu kommt das Abstellen von Lastwagen und Wohnwagen, in denen Leute übernachten, die ihren Müll ebenfalls dort entsorgen. Da Müll bekanntermaßen weitere Müllabladungen anzieht, ist hier zügig Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1417 Aktenzeichen: 79 4
Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fahrradfahrer und Fußgänger an der Stresemannallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2021, OM 7181 entstanden aus Vorlage: OF 1867/5 vom 29.12.2020 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fahrradfahrer und Fußgänger an der Stresemannallee Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, um den auf Höhe der Esso-Tankstelle an der Stresemannallee stadtauswärts entlang des Gehwegs verlaufenden Fahrradweg besser zu kennzeichnen, so dass er für in die Tankstelle ein- sowie ausfahrende Autos besser zu erkennen ist. Begründung: Es kommt immer wieder zu bedrohlichen Situationen für Fahrradfahrer und Fußgänger, weil Autofahrer mit hoher Geschwindigkeit von der Fahrbahn direkt in die Esso-Tankstelle einfahren. Dabei ist die Sicht bereits durch die dort dicht stehenden Bäume stark eingeschränkt. Der Fahrradweg auf der Stresemannallee stadtauswärts, zwischen Theodor-Stern-Kai und Paul-Ehrlich-Straße, ist als solcher kaum noch zu erkennen. Insbesondere ein- und ausfahrende Fahrzeuge der Esso-Tankstelle nehmen den Fahrradweg offensichtlich kaum wahr. Für einfahrende Fahrzeuge ist der Fahrradweg auch durch die dort stehenden Bäume nur zu erahnen, die ausfahrenden Fahrzeuge tasten sich oft in den fließenden Verkehr, wobei sie vorher auf dem Fahrradweg zum Halten kommen und Fahrradfahrer dadurch regelmäßig abrupt anhalten müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1140 Aktenzeichen: 66 2
Taubenfütterung an der S-Bahn-Haltestelle „Stresemannallee“
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2021, OF 1893/5 Betreff: Taubenfütterung an der S-Bahn-Haltestelle "Stresemannallee" Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, - ob ihm die Fütterung von Tauben im Bereich der S-Bahnhaltestelle durch Intensivtäter bekannt ist, - ob und mit welchen Maßnahmen er gegen solche Intensivtäter vorgeht, - ob er kurzfristig Sonderreinigungen vornehmen kann, wenn die großflächige Ausbringung von Abfällen bekannt werden, die Tauben oder Ratten als Nahrung dienen. Begründung: Der Ortsbeirat ist durch einen Zeitungsbericht darauf aufmerksam gemacht worden, dass im Bereich der S-Bahnstation durch mindestens einen Intensivtäter immer wieder große Mengen Abfälle ausgebracht werden, die Tauben und Ratten als Nahrung dienen und zu einem deutlichen Populationsanstieg geführt haben. Schon die gelegentliche Fütterung von Tauben ist ein großes Ärgernis und selbstverständlich verboten. Die Verfolgung solcher Ordnungswidrigkeiten ist sehr aufwändig und meist nicht sehr wirksam. Wenn jedoch säckeweise Nahrungsabfälle ausgelegt werden, müssen diese Intensivtäter ausfindig gemacht, belehrt und verwarnt werden. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.12.2020, OF 1872/5 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.12.2020, OF 1872/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 32 Die Vorlage OF 1893/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE und FDP erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1927 2021 1. Die Vorlage OF 1872/5 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1893/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor und in der Begründung das Wort "Intensivtäter" durch das Wort "Täter" ersetzt wird. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)
Parteien: CDU, GRÜNE
Weiter lesenFinanzierung des Taubenprojektes in Frankfurt-Oberrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2020, OF 1877/5 Betreff: Finanzierung des Taubenprojektes in Frankfurt-Oberrad Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Magistrat wird aufgefordert, einen "Runden Tisch" mit der Projektleiterin des Taubenprojektes in Oberrad einzuberufen und mit ihr zusammen einen detaillierten Kostenplan aufzustellen, der die von ihr benötigten Hilfskräfte mit einbezieht. Zielstellung ist es, dass sie ihre Aufgaben zukünftig problemlos hinsichtlich Kosten- und Personalaufwand erledigen kann. Hierzu gehören ebenfalls die erforderlichen Sachleistungen (z.B. besondere Leitern), Futtermittel, Taubenhäuser etc. um an dieser Stelle nur einiges zu nennen. Zu diesem Gespräch sind Ortsbeiratsmitglieder mit einzuladen. Begründung: Die Projektleiterin wird immer mehr für die Problematik der gesamten Taubenpopulation in Frankfurt herangezogen. Bislang hat Sie ihre Tätigkeit gerne getan, hat aber ständig finanzielle Sorgen für das laufende Projekt. Das ist nicht tragbar. Die Stadt braucht dieses Projekt dringend um die Stadt Frankfurt sauber und die Wege und Straßen weitgehend im hygienischen Zustand zu halten. Insbesondere in den anhaltenden Coronazeiten ist das wichtiger als je zuvor. Zusammen mit diesem Antrag wurde gerade der Antrag des Ortsbeirates 5 eingereicht: "Keine Fütterung von Tauben in und um die Eisenbahnunterführung Stresemannallee". Hierbei geht es um etwa 600 Tauben, die Straßen, Gehwege und Grünanlagen mit ihren Exkrementen versehen. Auch dieses Problem wird - wie immer - in die Hände der Taubenprojektleiterin gelegt werden. Wie hieran zu sehen ist, ist für das Taubenprojekt eine kontinuierliche finanzielle und personelle Vorsorge zu schaffen, die die Projektleiterin von finanziellen Sorgen und Nöten für ihr Projekt befreit. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 1877/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 5 am 19.02.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1877/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenKeine Fütterung von Tauben in und um die Eisenbahnunterführung Stresemannallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2020, OF 1872/5 Betreff: Keine Fütterung von Tauben in und um die Eisenbahnunterführung Stresemannallee Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass das Füttern der Tauben im Bereich der Eisenbahnunterführung Stresemannallee unverzüglich unterbunden wird. Der Ortsbeirat bittet darum, folgende Maßnahmen zu veranlassen: 1. Aufstellen von Schildern "Taubenfütterungverboten" mit der Zusatzinformation der Strafbarkeit. 2. Sicherstellung der Vergrämung der Tauben in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn. 3. Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen. 4. Dass eine empfindliche Bestrafung der Täterin erfolgt, da das Fütterungsverbot bekannt ist und die Bürgerin mehrfach vergeblich von der Bevölkerung darauf hingewiesen wurde und wird. 5. Da das Problem durch die Bürger mehrfach den Ordnungsbehörden gemeldet wurde - erstmals am 27.1.2020 und danach des Öfteren - ist dem Ortsbeirat darzulegen, warum hier nicht gehandelt wurde und das Problem somit - seit Anfang 2020 - permanent zugenommen hat. Zwar wurden die Futterauslagen dokumentiert, aber darüberhinaus sei nichts geschehen, so die verärgerten Bürger. 6. Inzwischen haben Bürger das Fahrzeug mit dem Kennzeichen (wird dem Magistrat separat mitgeteilt) identifiziert und die fütterungswütige Person auch fotografiert. Diese Person erzählt den Bürgern jedoch, dass sie Mitarbeiterin der Stadt und berechtigt sei, so zu handeln. Aufgrund auch dieser Meldung an die Ordnungsbehörden, ist wiederum nichts geschehen. Der Ortsbeirat fragt, warum geschah auch daraufhin nichts? 7. Da hier die Gesundheit der Bevölkerung durch Tauben und Ratten stark belastet ist, fordert der Ortsbeirat nunmehr den Magistrat zu schnellstem Handeln auf und weist darauf hin, dass gerade in den derzeitigen schweren Coronazeiten Sauberkeit und Hygiene höchstes Gebot sind. Die Bevölkerung hat einen Anspruch auf gesundheitlichen Schutz. 8. Gleichzeitig bittet der Ortsbeirat darum, auch die nachfolgend genannten Plätze auf Fütterung durch die vorstehende Person zu überprüfen, denn Bürger machen darauf aufmerksam, dass diese Plätze alle mit identischem Futter versehen werden: 1. Am Südbahnhof - Schweizer Straße Bahnunterführung, Aufgang zu den Gleisen 1-4 2. Richard Strauß Allee / Ecke Mörfelder Landstraße . 3. Diesterwegplatz am Südbahnhof (Bushaltestelle Linie 47/48) Begründung: Bürger beschweren sich permanent über die ständig zunehmende Taubenpopulation. Umherfliegende Federn und Schuppen der Tiere belasten ihre Atemwege. Kontinuierlich vorhandene Ratten in diesem Bereich werden angelockt. Durch die tägliche, also sehr regelmäßige säckeweise Fütterung - nach Einbruch der Dunkelheit und morgens - wird die Vermehrung von Ratten und Tauben stark vorangetrieben. Eine anfänglich erträgliche Taubenpopulation von etwa 50 Tieren ist inzwischen auf etwa 350 bis 600 Tiere angewachsen (hier erschöpft sich dann das Zählen). Die Aufenthaltsqualität für die Bevölkerung im o.g. Bereich der Straßenbahnhaltestelle, der Ampelanlage, der Fußwege und Straßen sowie des nahen Restaurants Casa Nova ist stark eingeschränkt. Da der Stein des Anstoßes auf städtischem Gebiet liegt - direkt an der Kreuzung Stichstraße Stresemannallee / Restaurant Casanova - ist u.E. eine Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG/VGF nicht gegeben. Letztere stellt jedoch im Hinblick auf die Problematik Rattenfallen auf. Für das Gesamtproblem allerdings im Endeffekt zu wenig hilfreich. Zur Verdeutlichung des Problems, nachfolgend einige aussagekräftige Fotos. Weitere können angefordert werden! Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.01.2021, OF 1893/5 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.01.2021, OF 1893/5 Auskunftsersuchen vom 22.01.2021, V 1927 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 32 Die Vorlage OF 1893/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE und FDP erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1927 2021 1. Die Vorlage OF 1872/5 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1893/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor und in der Begründung das Wort "Intensivtäter" durch das Wort "Täter" ersetzt wird. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: BFF
Weiter lesenVorlage Bürgerpark Süd noch nicht beschlussreif - Bürgerpark ohne Kinderfarm geht nicht - Jugendliche ab 14 Jahre nicht vergessen - Zugang aus Sachsenhausen fehlt
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.11.2020, OA 645 entstanden aus Vorlage: OF 1832/5 vom 26.10.2020 Betreff: Vorlage Bürgerpark Süd noch nicht beschlussreif - Bürgerpark ohne Kinderfarm geht nicht - Jugendliche ab 14 Jahre nicht vergessen - Zugang aus Sachsenhausen fehlt Vorgang: M 150/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung zum Bürgerpark Süd (M 150) folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Die von der Bevölkerung geforderte Kinderfarm ist der zentrale Bereich des Bürgerparks Süd. In der weiteren Vorlage ist das inhaltliche und organisatorische Konzept, einschließlich Trägerschaft und Kosten, der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei ist darzustellen, ob und wie die beiden ehemaligen Stallgebäude einbezogen werden oder welche Funktion sie zukünftig haben sollen. 2. Eine Toilettenanlage - ggf. in einem der bestehenden ehemaligen Stallgebäude - ist zu errichten. 3. Im Nord-Ost-Bereich des Bürgerparks ist ein Zugang Richtung Sachsenhausen unter Schonung des Bannwaldes zu schaffen. 4. Es ist der Stadtverordnetenversammlung ein umfassendes Konzept vorzulegen, wie die Sauberkeit des Bürgerparks gewährleistet werden soll. Darin sind auch ausreichend große Mülleimer zu berücksichtigen, die so konzipiert sind, dass Vögel den Müll nicht herausräumen können. 5. Es werden keine bereitstehenden Finanzmittel aus dem Projekt "DB-Welscher Weg" (5.003551) zur Mitfinanzierung herangezogen. 6. Es ist sicherzustellen, dass es auch Angebote für Jugendliche über 14 Jahren im Park gibt. Insbesondere für die Jugendlichen aus den Stadtteilen Sachsenhausen (West) und Niederrad ist eine Skateranlage zu integrieren. Begründung: Seit 2015 wird zusammen mit der interessierten Bevölkerung über die Ausgestaltung des Bürgerparks Süd, der im nördlichen Bereich der ehemaligen Rennbahn entstehen soll, diskutiert. Die vom Magistrat vorgelegte Planung (M 150) berücksichtigt einige wichtige Punkte nicht und wird dem Anspruch eines Bürgerparks und dem der stattgefundenen Bürgerbeteiligung noch nicht gerecht. Als wesentlicher Punkt für die aktive Nutzung des Parks - und schon fast als Mittelpunkt - soll eine Kinderfarm entstehen. Die zur Beschlussfassung vorlegte Planung spart ausdrücklich dieses "Herzstück" des Bürgerparks aus. Lediglich eine "Anschubfinanzierung für die Einzäunung des Geländes wurde aufgenommen". Offensichtlich hat der Magistrat trotz fünfjähriger Diskussion bis heute weder ein inhaltliches und organisatorisches noch ein Betreiberkonzept. Auch teilt der Magistrat nicht mit, ob und wie er sich die Nutzung der beiden offensichtlich bestehen bleiben sollenden ehemaligen Stallgebäude im Rahmen der Kinderfarm oder für sonstige Zwecke des Bürgerparks vorstellt. Hinsichtlich des Kernstücks des Bürgerparks heißt es nach mehrjähriger Diskussion über die inhaltliche Gestaltung des Bürgerparks lapidar: "Momentan finden erste Gespräche zur Nutzung eines Gebäudes für eine Kinderfarm statt". Es geht nicht, einen Bürgerpark zu errichten und in der Mitte einen Bereich zu haben, der wegen eines Zaunes nicht betreten werden kann und als Baulücke konzipiert ist. Der Bürgerpark ist in einem Zug zu errichten, ansonsten droht die reale Gefahr, dass die Kinderfarm nie realisiert wird. Der Bürgerpark soll möglichst alle Bevölkerungsgruppen der beiden Stadtteile Sachsenhausen und Niederrad mit seinen mehr als 80.000 Einwohnern ansprechen. Hinsichtlich des geplanten Spiel- und Bolzplatzes wird ausdrücklich auf die 3- bis 14-Jährigen eingegangen. Wie so oft werden die Jugendlichen ab 14 Jahre nicht berücksichtigt. Besonders attraktiv - wie Beispiele anderer Städte oder der Hafenpark im Ostend zeigen - sind Skateranlagen. Eine solche Freizeiteinrichtung ist in den Bürgerpark zu integrieren. Der Standort Bürgerpark ist besonders geeignet, da sich Wohngebäude nicht in unmittelbarer Nähe befinden. Die vorgelegte Planung des Bürgerparks sieht keine Toilettenanlagen vor. Sie müssen mit der Ersterrichtung und nicht erst aufgrund von Beschwerden nach Eröffnung geschaffen werden. Der Magistrat soll prüfen, ob die notwendige Anlage in einem der beiden bestehen bleibenden Gebäude untergebracht werden kann. Der Bürgerpark soll für ganz Frankfurt errichtet werden, insbesondere aber für die Bewohner Sachsenhausens - auf dessen Gemarkung sich der Park befindet - und Niederrads. Es ist daher ein Zugang aus Sachsenhausen Richtung Kennedyallee/Niederräder Landstraße vorzusehen. Damit der Bürgerpark auch auf Dauer attraktiv bleibt, ist ein umfassendes Sauberkeitskonzept nötig. Nur in einem sauberen Park halten sich die Bürgerinnen und Bürger gerne auf. Zur Mitfinanzierung der Kosten der Erstellung des Bürgerparks will der Magistrat Gelder in Höhe von 730.000 Euro heranziehen, die die Stadtverordnetenversammlung unter der Projektdefinition 5.003551 für die Maßnahme "DB-Welscher Weg" beschlossen hat. Eine Verwendung dieser Mittel für den Bürgerpark würde bedeuten, dass die seit dem tödlichen Unfall 1994 mit einem Zug an dem unbeschrankten Bahnübergang "Welscher Weg" vorgesehene Maßnahme auf viele weitere Jahre entfällt und jeder Zug auf dieser stark befahrenen Strecke Tag und Nacht laute und für die Anwohner mehr als störende Hupsignale abgeben muss. Die städtischen Beschlussgremien erwarten, dass der Magistrat zügig diese Forderungen abarbeitet und die Ergebnisse vorlegt, damit ein echter Bürgerpark mit Kinderfarm und Skateranlage der Bevölkerung zur Nutzung zur Verfügung steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 150 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1010 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 02.12.2020 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 186 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 98 Beschluss: Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 1. Sitzung des OBR 5 am 07.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1010) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 7058, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 Aktenzeichen: 61 0
Querung Sandhöfer Allee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6835 entstanden aus Vorlage: OF 1786/5 vom 14.10.2020 Betreff: Querung Sandhöfer Allee Der Magistrat wird gebeten, die Radfahrerfurt durch eine Roteinfärbung besser sichtbar zu machen und dem Radverkehr der Kennedyallee an dieser Stelle Vorfahrt zu geben. Begründung: Standardmäßig hat der Radverkehr der Kennedyallee als Vorfahrtstraße ebenfalls Vorrang. Durch die unglückliche Wegführung hinter der Tankstelle ist die Vorfahrtberechtigung plötzlich unterbrochen. Das ist sowohl für den Kraft- als auch für den Radverkehr verwirrend. Wenn an die Stelle gleichzeitig Rad- und Kraftfahrer heranfahren, halten regelmäßig beide Verkehrsteilnehmer. Die Kraftfahrer, weil sie den Radverkehr bevorrechtigt wähnen und durch das Verkehrszeichen 138 auf den Radverkehr aufmerksam gemacht werden, und die Radfahrer, weil ihnen durch das Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) die Vorfahrt genommen wird. Dadurch wird die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs beeinträchtigt. In der Sandhöfer Allee besteht Tempo 30. Der Verkehr der Sandhöfer Allee muss also ohnehin mit mäßigem Tempo an diese Stelle heranfahren. Daher ist es sinnvoller, mit Zeichen 205 oder 206 die Vorfahrtregelung umzudrehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 631 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1696 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 815 Antrag vom 17.04.2023, OF 766/5 Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3959 Beratung im Ortsbeirat: 5
Radwegverbindung zum Stadion
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6831 entstanden aus Vorlage: OF 1743/5 vom 01.09.2020 Betreff: Radwegverbindung zum Stadion Der Magistrat wird gebeten, die Radwegverbindung zum Stadion an folgenden Punkten zu verbessern: Rad- und Fußverkehr erhalten an der Kreuzung Kennedyallee/Niederräder Landstraße bei der Querung der Niederräder Landstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts das Grünsignal ohne Anforderung mit dem Geradeausverkehr der Kraftfahrzeuge. Das gesonderte Rechtsabbiegesignal für den Kraftfahrzeugverkehr entfällt. Nach rechts abbiegende Fahrzeuge nutzen dann das allgemeine Grünsignal und müssen dem querenden Fuß- und Radverkehr Vorrang einräumen, was der Standardsituation an Kreuzungen entspricht. Im weiteren Verlauf ist ab der Schwarzwaldstraße bis zur Flughafenstraße eine von den vier Fahrspuren des stadtauswärts geführten Kraftfahrzeugverkehrs für den Radverkehr umzuwidmen. Die Zufahrt zu der Tankstelle ist indirekt über die Schwarzwaldstraße oder in anderer geeigneter Weise zu führen, um die Gefährdung des Radverkehrs auszuschließen. Begründung: Die kürzeste Verbindung zum Stadion und zu vielen anderen Zielen im Süden Frankfurts führt über die Kennedyallee. Die Stadt hat eine Millionensumme verbaut, um den Radverkehr direkt am Stadion zu verbessern. Der BikePoint am Stadion bleibt aber ein Marketing-Gag. Eine halbwegs sichere Zuwegung dorthin ist nur Geübten und Eingeweihten möglich. Die viel verwendete Internetplattform Google Maps (siehe Karte) führt den Radverkehr zum Stadion genau an die Kreuzung Kennedyallee/Niederräder Landstraße. Radfahrende machen dann die demütigende Erfahrung, dass sie überhaupt kein Grünsignal erhalten, solange sie es sich nicht an der Drückampel erbetteln und müssen dann noch sehr lange auf ihr Signal warten. Solche Schaltungen unterminieren die Sicherheit des Radverkehrs ganz außerordentlich, weil sie als unangemessene Benachteiligung wahrgenommen werden müssen. In Reaktion darauf billigen leider viele Radfahrende Lichtsignalanlagen allgemein nur empfehlenden Charakter zu. Diese Schaltung ist daher schnellstmöglich zu beseitigen. Nach Ansicht von Google Maps sollen Radfahrende an der Einmündung Schwarzwaldstraße ihr Rad auf die Fahrbahn schieben und ihren Weg dort bis zur Flughafenstraße fortsetzen. Das ist zweifellos der kürzeste Weg und auch zulässig, aber lebensgefährlich. Es ist daher dringend ein Radstreifen abzumarkieren. Nach Ansicht des Ortsbeirats müsste für diese Maßnahme nicht noch einmal eine Millionensumme wie am Stadion investiert werden. Eine schnelle Umsetzung sollte möglich sein. Mit dem Rad zum Stadion, Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 456 Antrag vom 26.05.2021, OF 48/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Überplanung des Mittelstreifens der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6848 entstanden aus Vorlage: OF 1806/5 vom 12.10.2020 Betreff: Überplanung des Mittelstreifens der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße Der Magistrat wird gebeten, eine Planung für eine Neuordnung der Verkehrsfläche auf dem Mittelstreifen der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße zu erarbeiten und diese dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Auf dem Mittelstreifen der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße wird derzeit wild geparkt. Zusätzlich verdreckt dieser Mittelstreifen zusehends und dienst als Abstellfläche nicht unbedingt verkehrstauglicher Automobile. Dieser Zustand ist so nicht länger tragbar. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher, den Mittelstreifen der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße zu überplanen. Aufgrund des Parkdrucks sollen dort Parkplätze, aber auch Fahrradbügel und Bäume berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 518 Antrag vom 10.09.2021, OF 195/5 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 944 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 7
Reduzierte Geschwindigkeit Niederräder Landstraße zwischen Kennedyallee und Mörfelder Landstraße zum Schutz von Tieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2020, OF 1788/5 Betreff: Reduzierte Geschwindigkeit Niederräder Landstraße zwischen Kennedyallee und Mörfelder Landstraße zum Schutz von Tieren Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Geschwindigkeit auf der Niederräder Landstraße zwischen Kennedy Allee und Mörfelder Landstraße zum Schutz von Eichhörnchen auf 40 kmh, gegebenenfalls auf 30 kmh, reduziert werden kann. In Anbetracht der Situation (intensive Futtersuche im Herbst für den Winter) bittet der Ortsbeirat um schnellstmögliche Hilfe. Begründung: Im zuvor genannten Straßenabschnitt befinden sich auf beiden Straßenseiten Eichhörnchen, die laut Bundesartenschutzverordnung zu den besonders geschützten Arten gehören. Auf Futtersuche (u.a. Bucheckern, Nüsse, Eicheln) huschen diese emsigen Tierchen ständig von einer Straßenseite zur anderen und sind dabei dauerhaft durch den Straßenverkehr gefährdet. Nicht alle Autofahrer nehmen den Fuß vom Gaspedal, insbesondere nicht LKW-Fahrer, da hier keine besondere Geschwindigkeitsreduzierung ausgewiesen ist. Mit eigenen Schildchen schaffen Anwohner bislang selbst Hinweise auf die Gefährdung von Eichhörnchen. Nicht nur Bürgern, sondern auch dem Ortsbeirat reicht das zum Schutz der Tiere nicht aus. Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass ab Einmündung der Niederräder Landstraße auf die Mörfelder Landstraße ohnehin eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 kmh gilt, die für den Straßenabschnitt Mörfelder Landstrasse bis Kennedyallee lediglich fortzuführen wäre. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 1788/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1788/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1788/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 5 am 19.02.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1788/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenS-Bahn-Stand-by-Stellplatz am Holbeinviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6572 entstanden aus Vorlage: OF 1738/5 vom 27.08.2020 Betreff: S-Bahn-Stand-by-Stellplatz am Holbeinviertel Der Magistrat wird gebeten, auf die Deutsche Bahn AG dahin gehend einzuwirken, dass der S-Bahn-Stand-by-Stellplatz wieder hinter die Schallschutzwand vor der Nell-Breuning-Straße verlegt wird, und dass die S-Bahnen nicht mehr auf der Brücke über der Holbeinstraße oder auf dem Streckenabschnitt ohne Lärmschutzwand kurzzeitig abgestellt werden. Begründung: Früher befand sich der S-Bahn-Stand-by-Stellplatz am Holbeinviertel hinter der Schallschutzwand vor der Nell-Breuning-Straße. Bürgerinnen und Bürger beklagen sich darüber, dass der S-Bahn-Stand-by-Stellplatz sich nunmehr auf der Brücke bzw. auf dem Abschnitt ohne Lärmschutzwand befindet. Der Tatbestand wird durch Videoaufnahmen von Anwohnerinnen und Anwohnern belegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 279 Antrag vom 24.08.2021, OF 132/5 Auskunftsersuchen vom 10.09.2021, V 157 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 69
Fußgängerüberwege an der Haltestelle „Stresemannallee/Mörfelder Landstraße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5975 entstanden aus Vorlage: OF 1610/5 vom 25.02.2020 Betreff: Fußgängerüberwege an der Haltestelle "Stresemannallee/Mörfelder Landstraße" Der Magistrat wird gebeten, bei der Sanierung der südlichen Stresemannallee zwischen Mörfelder Landstraße und Gablonzer Straße an den beiden Fußgängerüberwegen an der Trambahnhaltestelle eine Verengung der Fahrbahn vorzunehmen. Dabei ist am westlichen Übergang die schraffierte Fläche vor der Verkehrsinsel aufzupflastern und dieser zuzuschlagen. Wenn möglich, ist der Kurvenradius der Fahrbahn zu verengen. Am östlichen Überweg ist an der durch Poller gesicherten Fläche eine Gehwegnase einzurichten. Schließlich sind Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn zu markieren. Begründung: Laut Mitteilung des ASE soll noch in diesem Jahr die Stresemannallee im genannten Abschnitt saniert werden. Durch die beschriebenen Maßnahmen kann an beiden Fußgängerüberwegen die Fahrbahn auf das notwendige Maß verschmälert werden. Dadurch kann sichergestellt werden, dass Fahrzeuge mit der erforderlichen mäßigen Geschwindigkeit an die Überwege heranfahren. Das Sicherheitsgefühl für den Fußverkehr verbessert sich, weil die zu überquerende Fahrbahnbreite kürzer wird. Da der Radverkehr nicht mehr auf dem Bordstein angeordnet ist, sollte durch die Piktogramme die Verkehrsführung deutlich gemacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1565 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Lückenschluss für die S-Bahn
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2020, OF 1290/1 Betreff: Lückenschluss für die S-Bahn Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob es technisch machbar ist, die vorhandene, derzeit von Regionalzügen und Fernverkehrszügen genutzte Schieneninfrastruktur zwischen dem Hauptbahnhof und dem Südbahnhof für eine direkte S-Bahn-Verbindung zwischen diesen beiden Haltestellen zu nutzen; 2. ob der Magistrat ein verkehrliches Bedürfnis für einen solchen Lückenschluss sieht; 3. wie sich ein solcher Lückenschluss sinnvoll in die S-Bahn-Fahrpläne einfügen ließe; 4. mit welchen Kosten für einen solchen Lückenschluss zu rechnen wäre; und 5. ob diese Kosten teilweise durch Finanzhilfen des Bundes und des Landes Hessen getragen werden könnten. Begründung: Es besteht derzeit keine direkte Verkehrsverbindung zwischen dem Hauptbahnhof und dem Südbahnhof mittels S-Bahn oder U-Bahn. Reisende zwischen diesen beiden Haltestellen haben deshalb nur die Wahl, auf den Regional- oder Fernverkehr auszuweichen, die U-Bahn mit Umstieg am Willy-Brandt-Platz zu nehmen, oder die S-Bahn mit der großen Schleife durch den Citytunnel zu nehmen. Gleichzeitig besteht bereits eine direkte Schienenverbindung zwischen Hauptbahnhof und Südbahnhof, nämlich über die Main-Neckar-Brücke und an der Haltestelle Stresemannallee vorbei. Es stellt sich daher die Frage, ob diese Schienenverbindung für einen Lückenschluss im S-Bahn-Netz genutzt werden kann. Dieser hätte zur Folge, dass der geschlossene Ring effizienter genutzt und der an der Kapazitätsgrenze arbeitende Citytunnel entlastet werden kann. Es wäre etwa in Erwägung zu ziehen, eine S-Bahn-Linie als Ringlinie in beide Fahrtrichtungen (Hauptbahnhof-Taunusanlage-Hauptwache-Konstablerwache-Lokalbahnhof-Südbahnhof-St resemannallee-Hauptbahnhof) einzurichten, so dass etwa Reisende vom Hauptbahnhof Richtung Langen und Darmstadt nicht mehr die Schleife durch den Citytunnel nutzen müssten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 50 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1619 2020 Die Vorlage OF 1290/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesen„Blumen Tugba“ - Erhalt des Standortes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5765 entstanden aus Vorlage: OF 1558/5 vom 29.01.2020 Betreff: "Blumen Tugba" - Erhalt des Standortes Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen und sicherzustellen, dass der seit 20 Jahren bestehende Standort von "Blumen Tugba" an der Kreuzung Niederräder Landstraße/Rennbahnstraße dauerhaft erhalten bleibt. Begründung: Für die Aufrechterhaltung dieses Standortes sprechen seine nachstehenden Vorteile: Direkt neben dem Verkaufsstand befinden sich im ehemaligen Stallgebäude der früheren Rennbahn ein Lager- und Kühlraum für Blumen sowie ein Arbeitsraum zur Erstellung von Sträußen und Gebinden, ausgestattet mit Wasser- und Stromanschluss (unabdingbar). Hier sind vielfältige und sehr umfangreiche Arbeiten möglich (z. B. für Hochzeiten und Traueranlässe, Advent und Weihnachten). Weiterhin spricht für den außerordentlichen und unvergleichlichen Vorteil dieses Standortes die Verkehrslage an der Kreuzung Niederräder Landstraße/Rennbahnstraße, unter anderem: 1. an direkten Straßenbahn- und Bushaltestellen sowie Taxistand; 2. der Durchgangsverkehr aus der ehemaligen Bürostadt (Lyoner Quartier) durch die Bruchfeldstraße zur Kennedyallee einerseits und 3. durch die Deutschordenstraße zu dem Krankenhauskomplex der Universitätskliniken und zum Mainufer mit Anbindung an die Autobahn andererseits; 4. um den Verkaufsstand herum können Kunden kurzfristig für einen stressfreien Einkauf parken; 5. die Anlieferung von Blumen und Pflanzen durch Lkws aus den Niederlanden ist gewährleistet. Durch die günstige Lage des Betriebes entstand ein großer Kundenkreis, der eine ständige Erweiterung des Angebotes erfordert und damit zuverlässig die finanzielle Existenz sichert. "Blumen Tugba" ist für die Niederräder Bewohnerinnen und Bewohner eine Institution, schnell und problemlos für alle erreichbar und mittlerweile auch eine wichtige Kontakt- und Begegnungsstelle. Der Verbleib des Geschäftes an eben diesem Standort ist eminent wichtig - nicht nur für die Bevölkerung, sondern auch für die existenzielle Sicherung der fünfköpfigen Familie. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 1007 Aktenzeichen: 67 0
Gefährliche Situation auf dem Schulweg vieler in der Heimatsiedlung lebender Kinder auf ihrem Weg zur Riedhofschule beheben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5778 entstanden aus Vorlage: OF 1578/5 vom 26.01.2020 Betreff: Gefährliche Situation auf dem Schulweg vieler in der Heimatsiedlung lebender Kinder auf ihrem Weg zur Riedhofschule beheben Der Magistrat wird gebeten, 1. die Grünschaltung der Fußgängerampeln an der Stresemannallee auf der Höhe von den Straßen Unter den Eschen und Unter den Platanen zu verzögern; 2. Warnschilder aufzustellen, um die Autofahrer auf die Schulkinder aufmerksam zu machen; 3. eine Tempo-30-Zone in dem oben genannten Bereich einzurichten; 4. seitliche Ausbuchtungen einzurichten, die umfahren werden müssen und verhindern, dass eine kerzengerade Straße entsteht und der Blick der Autofahrerinnen und Autofahrer nur auf die weiter hinten liegenden Ampeln gerichtet wird; 5. für mehr verkehrspolizeiliche Kontrolle der Rotschaltung (Blitzer) im oben genannten Bereich zu sorgen . Begründung: Es handelt sich um zwei Ampeln an der Stresemannallee auf der Höhe von den Straßen Unter den Eschen und Unter den Platanen. Anwohnerinnen und Anwohner berichten dem Ortsbeirat, sie haben unzählige Male erlebt, dass Autos über Rot fuhren, während die Fußgängerampel Grün war. Die Fußgängerampel in dem oben genannten Bereich schaltet nur mit minimaler Zeitverzögerung auf Grün nachdem die Autofahrerampel auf Rot schaltet, sodass immer wieder Autos gerade noch über die Kreuzung fahren, wenn die Fußgängerampel schon Grün anzeigt und sich die Schulkinder deshalb schon auf der Straße befinden. Einige wenige Male konnten Eltern sogar beobachten, dass Autofahrer die bereits roten Ampeln komplett übersehen, möglicherweise weil die Straße sehr lang und gerade ist und Autofahrer nur auf weiter hinten liegende Ampeln achten. Der Ortsbeirat sieht hier dringenden Handlungsbedarf, um (tödliche) Unfälle zu vermeiden und um die Kinder auf ihrem Weg zur Riedhofschule zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 988 Aktenzeichen: 61 1
Verbesserte Verkehrsüberwachung
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.02.2020, OA 531 entstanden aus Vorlage: OF 1593/5 vom 28.01.2020 Betreff: Verbesserte Verkehrsüberwachung Vorgang: OA 459/19 OBR 5; ST 21/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Geschwindigkeitsverstöße auch dann zu verfolgen, wenn nach Abzug der Messtoleranz die Geschwindigkeitsüberschreitung 5 km/h oder weniger beträgt. Begründung: Am 21. Januar d. J. wurde eine schwangere Frau auf dem Fußgängerüberweg über die Stresemannallee in Höhe der Gartenstraße von einem Kraftfahrzeug erfasst und verunglückte schwer. Leider führte die anschließende Presseberichterstattung, ausgelöst auch durch den Polizeibericht, zur Vorverurteilung der Fußgängerin und der Verharmlosung der überhöhten Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen. Es wurde nämlich erwähnt, dass die Fußgängerampel beim Unfall Rot zeigte, als stünde damit die Schuld der Fußgängerin fest. Es ist aber normal, dass die Ampel Rot zeigt, weil sie besonders an so breiten Straßen wie der Stresemannallee auf Rot schaltet, bevor die Fußgängerin die andere Straßenseite erreichen kann. Diesen Sachverhalt erläutert der Magistrat gern selbst eingehend, zuletzt wieder in seiner Stellungnahme ST 21. Ob das Fahrzeug zu schnell unterwegs war, konnte die Polizei selbstverständlich nicht feststellen. Erstaunlicherweise wusste die Polizei aber, dass das ungeborene Kind keinen Schaden nahm. Derart tendenziöse Berichterstattung signalisiert den Schnellfahrern, dass sie die Polizei auf ihrer Seite haben. Es liegt in der Verantwortung jedes Kraftfahrers, solche Unfälle zu vermeiden. Sie müssen auch mit dem Fehlverhalten anderer rechnen. Viele Unfälle wären vermeidbar, wenn die Höchstgeschwindigkeit korrekt eingehalten würde. Der laxe Umgang der Ordnungsbehörden mit der Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen ist den Kraftfahrern natürlich bekannt. Messungen zeigen, dass z. B. in Tempo-30-Zonen die Höchstgeschwindigkeit regelmäßig von 40 Prozent der Kraftfahrzeuge überschritten wird. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden offenbar als Begleiterscheinung des Kraftfahrzeugverkehrs in breiten Kreisen der Gesellschaft hingenommen. Der Ortsbeirat hält es für geboten, dieser falschen Toleranz entgegenzutreten. Die Stadt muss daher künftig auch geringere Geschwindigkeitsüberschreitungen ahnden. 3 km/h Messtoleranz sind bei den heutigen Messmethoden mehr als großzügig. Die Praxis, weitere 5 km/h Toleranz zu gewähren, muss beendet werden. Die Eintreibung des ohnehin lächerlichen Verwarngeldes von zehn Euro mag in der Verwaltung mehr Aufwand als Ertrag bringen. Für die Durchsetzung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit ist es leider unerlässlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.09.2019, OA 459 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 21 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 942 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 19.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 75 Beschluss: Die Vorlage OA 531 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5513, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 Aktenzeichen: 32 1
Gelände zwischen der Aussiger Straße 14 und der S-Bahn-Haltestelle „Louisa“ (3)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5775 entstanden aus Vorlage: OF 1574/5 vom 21.01.2020 Betreff: Gelände zwischen der Aussiger Straße 14 und der S-Bahn-Haltestelle "Louisa" (3) Vorgang: OM 3480/18 OBR 5; ST 831/19; OM 4995/19 OBR 5; ST 2394/19 Der Magistrat wird gebeten, das verwilderte Gelände zwischen der Stresemannallee im Osten, der S-Bahn-Linie im Westen, dem S-Bahnhof "Louisa" im Süden und der Aussinger Straße im Norden einzuzäunen und somit die Nutzung dieses Areals durch nicht sesshafte Personen dauerhaft zu unterbinden. Begründung: Die bisherigen Stellungnahmen des Magistrats (ST 831 sowie ST 2394) in dieser Angelegenheit sind nicht zufriedenstellend. Die bislang getroffenen Maßnahmen sind nicht geeignet, die Nutzung dieses Geländes durch nicht sesshafte Personen zu unterbinden. Insbesondere wenn der Magistrat in der Stellungnahme ST 2394 ausführt, dass eine "Einzäunung aller vergleichbarer Flächen im Stadtgebiet (...) wirtschaftlich nicht darstellbar (sei)", geht dies an der spezifischen Problematik dieses Geländes vorbei. Zum einem hat der Ortsbeirat 5 nie gefordert, "alle vergleichbaren Flächen im Stadtgebiet" einzuzäunen, und zum zweiten sei daran erinnert, dass sich in unmittelbarer Nähe dieses Geländes ein Kinderspielplatz befindet, der von dort aus bislang frei zugänglich ist. Hinsichtlich der immer wiederkehrenden Müllproblematik ist dieser Zustand im Sinne des Kindeswohls nicht zu tolerieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3480 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 831 Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4995 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2394 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2020, ST 915 Aktenzeichen: 23 20
Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Schwarzwaldstraße von der Kennedyallee bis zur Rennbahnstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2020, OF 1498/5 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Schwarzwaldstraße von der Kennedyallee bis zur Rennbahnstraße Vorgang: B 300/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2020/2021 werden ausreichend Mittel für die Sanierung der Schwarzwaldstraße von der Kennedyallee bis zur Rennbahnstraße eingestellt. Begründung: In den letzten Jahren wurde die Sanierung der Schwarzwaldstraße immer wieder diskutiert. Es ist nun an der Zeit, die dringend notwendige Sanierung endlich anzugehen, der Bau der DFB-Akademie ist weit vorangeschritten. Damit geht einher, dass der Verkehr auf der Schwarzwaldstraße bald zunehmen wird. Die Schwarzwaldstraße ist der Eingang nach Frankfurt am Main und in dem jetzigen Zustand kein freundliches Entree. Laut Bericht 300 vom 17.09.2018 sollte dem Ortsbeirat eine Vorplanungsvorlage vorgelegt werden. Das ist nicht erfolgt. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.09.2018, B 300 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 28 2020 Die Vorlage OF 1498/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos
Weiter lesenHaushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Prioritäten setzen bei der Umrüstung von Gasleuchten auf LED
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2020, OF 1505/5 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Prioritäten setzen bei der Umrüstung von Gasleuchten auf LED Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Haushaltsmittel für LED-Leuchten mit folgenden Prioriäten einzusetzen: Sachsenhausen - Gutzkowstraße - Textorstraße - Oskar-Sommer-Straße Oberrad - Nonnenpfad - Kinzigstraße - De-Neufville-Straße Begründung: Der Ortsbeirat ist erfreut, dass nach den Beschlüssen des Klimaschutzplans die Umrüstung der Gasleuchten auf LED mit höherer Priorität betrieben werden soll. Da nicht zu erwarten ist, dass schon in den nächsten zwei Jahren alle Leuchten umgerüstet sein werden, schlägt der Ortsbeirat vor, die oben angeführten Straßen mit höchster Priorität umzurüsten, da dort der Leidensdruck auf Grund von häufigen Ausfällen am größten ist. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Die Vorlage OF 1505/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE, FDP, SPD und LINKE. erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 35 2020 Die Vorlage OF 1505/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Aufzählung der Straßen in Sachsenhausen wie folgt ergänzt wird: Walldorfer Straße, Niersteiner Straße und Wendelsweg. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, FDP
Weiter lesenHaushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Kennedyallee hier: Parallelstrecke zur Kennedyallee (B 43) zwischen Abzweigung von der Kennedyallee und Paul-Ehrlich-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2020, OF 1501/5 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Kennedyallee hier: Parallelstrecke zur Kennedyallee (B 43) zwischen Abzweigung von der Kennedyallee und Paul-Ehrlich-Straße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Planungsmittel für die Sanierung des als Parallelstraße zur Kennedyallee als B 43 verlaufenden zwischen Abzweigung von der Kennedyallee bis zur Einmündung in die Paul-Ehrlich-Straße Teils der Kennedyallee in den neuzubeschließenden Haushalt 2020/2021 einzuplanen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich über die Oberfläche des als Parallelstraße zur Kennedyallee als B 43 verlaufenden zwischen Abzweigung von der Kennedyallee bis zur Einmündung in die Paul-Ehrlich-Straße Teils der Kennedyallee beschwert. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 31 2020 Die Vorlage OF 1501/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, FDP
Weiter lesenErmöglichung von Elektromobilität durch zusätzliche Elektroladestationen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5421 entstanden aus Vorlage: OF 1487/5 vom 07.11.2019 Betreff: Ermöglichung von Elektromobilität durch zusätzliche Elektroladestationen Vorgang: M 140/19 Der Magistrat wird gebeten, die Elektroladeinfrastruktur in Niederrad und Sachsenhausen bedarfsgerecht auszuweiten. Dabei sind folgende Standorte zu prüfen: Neuwiesenstraße, am Stromverteiler; Bruchfeldstraße; Textorstraße; Kennedyallee; Gartenstraße; Mörfelder Landstraße. Die Stellplätze an den Elektroladestationen sollen kostenpflichtig sein, um Parkplatzwechsel und damit die Nutzbarkeit zum Aufladen zu sichern. Sobald verfügbar, sollen Bundesmittel aus den Förderprogrammen beantragt werden. Das Konzept soll dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Begründung: Verschiedene Supermärkte bieten schon jetzt Elektroladekapazitäten an, an denen sich regelmäßig Schlangen bilden. Daran zeigt sich der zunehmende Bedarf an Ladekapazitäten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 140 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 463 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92 31
Holbeinkreisel: Änderungs- und Zusatzantrag zum Magistratsvortrag M 207 Anregung des Ortsbeirates 5 vom 25.10.2019, OA 484
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.11.2019, OA 499 Betreff: Holbeinkreisel: Änderungs- und Zusatzantrag zum Magistratsvortrag M 207 Anregung des Ortsbeirates 5 vom 25.10.2019, OA 484 Vorgang: M 207/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: I. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage vom 25.10.2019, OA 484, durch die Vorlage OA 499 ersetzt wird. II. Der Magistrat wird aufgefordert, eine neue Planung für die Errichtung des Holbeinkreisels vorzulegen, die folgende Punkte beinhaltet: 1. Die Bürgersteignase im Bereich der Einmündung Nell-Breuning-Straße/Oppenheimer Landstraße wird so gestaltet, dass aus der Nell-Breuning-Straße nach rechts in die Oppenheimer Landstraße abbiegende Fahrzeuge (Pkws, Busse, Lkws) direkt abbiegen können, ohne die innere Fahrspur des Kreisels zu tangieren. 2. Die innere Fahrbahn des Kreisels (Innenring) wird nicht durch einen schräg anlaufenden Kreisverkehrsbordstein von der äußeren Fahrbahn (Außenring) getrennt. 3. Radwege und Radstreifen: a) Im gesamten Holbeinkreisel werden Radwege bzw. Radstreifen angelegt. b) Radwege bzw. Radstreifen werden in der Burnitzstraße, Holbeinstraße, Oppenheimer Landstraße (Richtung Textorstraße) und Hedderichstraße angelegt. c) Die Radwege unter der ersten Eisenbahnbrücke, die über die Oppenheimer Landstraße führt, werden hinter die (von der Fahrbahn aus gesehen) Stützen verlegt. d) Sollte der Magistrat Bedenken gegen die Anlegung von Radwegen oder -spuren wegen der beabsichtigten Einrichtung einer Tempo-30-Zone, in der Radwege oder Radspuren nach der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig sind, haben, kann er - sofern dies aus seiner Sicht erforderlich ist - in den entsprechenden Straßen Geschwindigkeitsbeschränkungen (30 km/h) anordnen. 4. Eine Entscheidung über die beabsichtigte neue Verkehrsführung der Buslinie 78, die gegenwärtig den Schulstandort Textorschule/Schwanthalerschule/Holbeinschule (zukünftig IGS-Süd) im Bereich Textorstraße erschließt und zukünftig nicht anfahren soll, wird zurückgestellt, bis der Magistrat ein schlüssiges Konzept zur ÖPNV-Erschließung dieses Schulstandorts vorlegt. 5. Die Bauphase darf zwölf Monate nicht überschreiten. Dieser Zeitplan ist in der Ausschreibung zu berücksichtigen, ebenfalls sind alle evtl. zu beteiligenden Ämter, Behörden, Versorgungsunternehmen etc. schon vor der Ausschreibung einzubinden. 6. Wegen der hohen Verkehrsbedeutung des zu beplanenden Bereichs hat der Magistrat darzustellen, welche Verkehrsbeziehungen während der Bauphase erhalten bleiben, wie die Verkehrsführung der Buslinie 78 erfolgt und welche eventuellen Umleitungsstrecken vorgesehen sind. 7. Es soll geprüft werden, ob im Bereich des Brückenbauwerks der DB das Straßenniveau zur besseren Durchlüftung abgesenkt werden kann, so wie der Ausbau dieser Brücke ursprünglich vorgesehen war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Anregung vom 25.10.2019, OA 484 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.11.2018, M 207 Bericht des Magistrats vom 20.04.2020, B 185 Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 81 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage OA 484 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 499 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 484 durch die Vorlage OA 499 ersetzt wird. 2. Die Vorlage OA 499 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (OA 499 = Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 56 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 484 durch die Vorlage OA 499 ersetzt wird. 2. Die Vorlage OA 499 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5219, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 32 1
Holbeinkreisel: Änderungs- und Zusatzantrag zum Magistratsvortrag M 207
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.10.2019, OA 484 entstanden aus Vorlage: OF 1145/5 vom 14.01.2019 Betreff: Holbeinkreisel: Änderungs- und Zusatzantrag zum Magistratsvortrag M 207 Vorgang: M 207/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine neue Planung für die Errichtung des Holbeinkreisels vorzulegen, die folgende Punkte beinhaltet: 1. Ein direktes Abbiegen für Fahrzeuge (Pkws, Busse und Lkws) aus der Holbeinstraße in die Burnitzstraße bleibt erhalten. 2. Die Bürgersteignase im Bereich der Einmündung Nell-Breuning-Straße/ Oppenheimer Landstraße wird so gestaltet, dass aus der Nell-Breuning-Straße nach rechts in die Oppenheimer Landstraße abbiegende Fahrzeuge (Pkws, Busse, Lkws) direkt abbiegen können, ohne die innere Fahrspur des Kreisels zu tangieren. 3. Die innere Fahrbahn des Kreisels (Innenring) wird nicht durch einen schräg anlaufenden Kreisverkehrsbordstein von der äußeren Fahrbahn (Außenring) getrennt. 4. Radwege und Radstreifen: a) Im gesamten Holbeinkreisel werden Radwege bzw. Radstreifen angelegt. b) Radwege bzw. Radstreifen werden in der Burnitzstraße, Holbeinstraße, Oppenheimer Landstraße (Richtung Textorstraße) und Hedderichstraße angelegt. c) Die Radwege unter der ersten Eisenbahnbrücke, die über die Oppenheimer Landstraße führt, werden hinter die (von der Fahrbahn aus gesehen) Stützen verlegt. d) Sollte der Magistrat Bedenken gegen die Anlegung von Radwegen oder -spuren wegen der beabsichtigten Einrichtung einer Tempo-30-Zone, in der Radwege oder Radspuren nach der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig sind, haben, kann er - sofern dies aus seiner Sicht erforderlich ist - in den entsprechenden Straßen Geschwindigkeitsbeschränkungen (30 km/h) anordnen. 5. Eine Entscheidung über die beabsichtigte neue Verkehrsführung der Buslinie 78, die gegenwärtig den Schulstandort Textorschule/Schwanthalerschule/Holbeinschule (zukünftig IGS-Süd) im Bereich Textorstraße erschließt und zukünftig nicht anfahren soll, wird zurückgestellt, bis der Magistrat ein schlüssiges Konzept zur ÖPNV-Erschließung dieses Schulstandorts vorlegt. 6. Die Bauphase darf zwölf Monate nicht überschreiten. Dieser Zeitplan ist in der Ausschreibung zu berücksichtigen, ebenfalls sind alle evtl. zu beteiligenden Ämter, Behörden, Versorgungsunternehmen etc. schon vor der Ausschreibung einzubinden. 7. Wegen der hohen Verkehrsbedeutung des zu beplanenden Bereichs hat der Magistrat darzustellen, welche Verkehrsbeziehungen während der Bauphase erhalten bleiben, wie die Verkehrsführung der Buslinie 78 erfolgt und welche eventuellen Umleitungsstrecken vorgesehen sind. 8. Es soll geprüft werden, ob im Bereich des Brückenbauwerks der DB das Straßenniveau zur besseren Durchlüftung abgesenkt werden kann, so wie der Ausbau dieser Brücke ursprünglich vorgesehen war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 22.11.2019, OA 499 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.11.2018, M 207 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 30.10.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage OA 484 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 499 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 484 durch die Vorlage OA 499 ersetzt wird. 2. Die Vorlage OA 499 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (OA 499 = Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 56 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 484 durch die Vorlage OA 499 ersetzt wird. 2. Die Vorlage OA 499 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5219, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 32 1
Einrichtung eines Forums zur Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Mörfelder Landstraße/Stresemannallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5295 entstanden aus Vorlage: OF 1434/5 vom 07.10.2019 Betreff: Einrichtung eines Forums zur Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Mörfelder Landstraße/Stresemannallee Der Magistrat wird gebeten, für interessierte Bürgerinnen und Bürger ein Forum zur Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Mörfelder Landstraße/Stresemannallee anzubieten. Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat sich wiederholt hinsichtlich der Gestaltung des o. g. Bereichs an den Magistrat gewandt, ohne dass dies - bislang - nennenswerte Ergebnisse erbracht hat. Es darf jedoch nicht verkannt werden, dass die Gestaltung des Kreuzungsbereichs des sog. "Riedhofkreisels" von erheblicher Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger Sachsenhausens ist, und zwar aus den unterschiedlichsten Gründen wie z. B. Aufenthaltsqualität und Verkehrssituation. Damit die vielen guten bislang geäußerten Vorschläge und Ideen in die Überlegungen des Ortsbeirates 5 und des Magistrats einfließen können, ist die Einrichtung eines solchen Forums eine sinnvolle Maßnahme, auch um die direkt betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner frühzeitig einzubinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 302 Antrag vom 24.02.2022, OF 382/5 Etatanregung vom 25.03.2022, EA 210 Etatanregung vom 05.05.2023, EA 174 Etatanregung vom 26.04.2024, EA 183 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0
Abriss und Neubau des Gebäudes Stresemannallee 78
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2019, OF 1466/5 Betreff: Abriss und Neubau des Gebäudes Stresemannallee 78 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat der Stadt Frankfurt um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Trifft es zu, dass das Gebäude Stresemannallee 78 in Sachsenhausen demnächst vollständig abgerissen werden soll? 2. Wenn ja, gibt es konkrete Pläne hinsichtlich eines Neubaus an dieser Stelle? 2.1 Wird es auch weiterhin dort einen Supermarkt geben? 2.2 Ist darüber hinaus an den Neubau von Wohnungen im unteren und mittleren Mietsegment gedacht? 3. Besteht die Möglichkeit, im Zuge eines etwaigen Neubaus eine Quartiersgarage für die Heimat- und die Fritz-Kissel-Siedlung als Tiefgarage unter dem Grundstück Stresemannallee 78 zu errichten? Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich an den Ortsbeirat gewandt mit der Bitte um Klärung entsprechender Mutmaßungen und Gerüchte hinsichtlich der Stresemannallee 78. Derzeit steht dort ein einstöckiges Gebäude, in dem ein Supermarkt untergebracht ist. Sollte es zutreffend sein, dass das Gebäude abgerissen und neu errichtet wird, so sollte dies als Gelegenheit genutzt werden, die soziale und verkehrstechnische Infrastruktur des gesamten Viertels zu verbessern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1480 2019 Die Vorlage OF 1466/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenPoller gegen das Zuparken des Radwegs an der Kreuzung Stresemannallee/Liegnitzer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5191 entstanden aus Vorlage: OF 1394/5 vom 01.09.2019 Betreff: Poller gegen das Zuparken des Radwegs an der Kreuzung Stresemannallee/Liegnitzer Straße Der Magistrat wird gebeten, möglichst zeitnah im Bereich Stresemannallee/Mörfelder Landstraße/Liegnitzer Straße an der Kreuzung Stresemannallee/Liegnitzer Straße Poller aufzustellen, die das Zuparken des Radwegs von der Haltestelle "Louisa" zum Main verhindern. Begründung: Anwohner schildern, dass im Bereich Stresemannallee/Mörfelder Landstraße/ Liegnitzer Straße an der Kreuzung Stresemannallee/Liegnitzer Straße täglich und immer wieder der Radweg von der Haltestelle "Louisa" an den Main von parkenden Autos blockiert wird. Radfahrer müssen auf den Gehweg ausweichen und Fußgänger werden behindert und gefährdet. Der Weg ist als offizieller Schulweg zur Riedhofschule ausgewiesen. Das Aufstellen von Pollern an der entsprechenden Stelle könnte dem widerrechtlichen Parken dort wirksam entgegenwirken. Anwohner, die diesbezüglich initiativ geworden sind, berichten davon, dass sie trotz schriftlicher Zusage der Behörden immer wieder vertröstet wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2305 Aktenzeichen: 66 2
Geschwindigkeitssignale für den Frankfurter Süden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4993 entstanden aus Vorlage: OF 1315/5 vom 05.08.2019 Betreff: Geschwindigkeitssignale für den Frankfurter Süden Der Magistrat wird gebeten, an geeigneten Straßen, beispielsweise entlang der Darmstädter Landstraße oder Kennedyallee, sogenannte Geschwindigkeitssignale einzusetzen. Begründung: Ein Geschwindigkeitssignal ist ein Lichtsignal an oder neben einer Ampel, welches dem Fahrzeugführer eine bestimmte Geschwindigkeit empfiehlt. Hält der Fahrzeugführer die empfohlene Geschwindigkeit ein, wird er die nächste Ampel bei Grün erreichen und ohne Halt passieren können. Durch den Einsatz solcher Signale werden Fahrzeugführer angehalten, nur die zulässige Geschwindigkeit zu fahren. Gleichzeitig helfen sie dabei, den Verkehr auf großen Ein- und Ausfallstraßen schneller abfließen zu lassen. Dies wirkt sich wiederum positiv auf den Schadstoffausstoß und die Lärmbelastung aus. In zahlreichen Städten werden solche Geschwindigkeitssignale bereits eingesetzt, u. a. in Berlin, Düsseldorf, Wiesbaden, Heidelberg und Göttingen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2128 Aktenzeichen: 32 1
Sachsenhausen: Baumscheiben in der Kennedyallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5001 entstanden aus Vorlage: OF 1327/5 vom 06.08.2019 Betreff: Sachsenhausen: Baumscheiben in der Kennedyallee Der Magistrat wird gebeten, die Baumscheiben in der Kennedyallee zwischen Stresemannallee und Otto-Hahn-Platz zu überarbeiten und gegebenenfalls zu vergrößern. Vor der Kennedyallee 46 ist der fehlende Baum zu ersetzen. Begründung: In der Kennedyallee sind einige Baumscheiben ausreichend groß, die meisten aber eindeutig zu klein. Sie könnten vergrößert werden, ohne in die Flächen von Fuß- oder Radweg einzugreifen. Vor dem Haus Kennedyallee 46 ist ein Baum gefällt, aber bisher nicht nachgepflanzt worden. Winzige Baumscheibe in der Kennedyallee: Quelle: Antragsteller Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 111 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0
Den Einzelhandel am Riedhofkreisel durch das neue Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt stärken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4996 entstanden aus Vorlage: OF 1321/5 vom 30.07.2019 Betreff: Den Einzelhandel am Riedhofkreisel durch das neue Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt stärken Der Magistrat wird aufgefordert, die Funktionsfähigkeit des Einzelhandels rund um den Kreuzungsbereich Mörfelder Landstraße/Stresemannallee (Riedhofkreisel) zu bewahren und zu stärken, und nicht etwa durch die Ausweitung der Kapazitäten in der weiteren Nachbarschaft zu schwächen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, im noch zu beschließenden neuen Einzelhandels- und Zentrenkonzept die Funktion dieses und ähnlicher Nahversorgungsbereiche für den sozialen Zusammenhalt der benachbarten Wohnsiedlungen anzuerkennen und durch geeignete Maßnahmen der Wirtschafts- und Standortförderung proaktiv zu stärken. Begründung: Ende 2016 wurden dem Ortsbeirat 5 vom beauftragten Gutachterbüro Junker + Kruse die gemeinsam mit Stadtplanungsamt und Wirtschaftsförderung erarbeiteten Vorschläge für die Weiterentwicklung des Frankfurter Einzelhandelskonzepts vorgestellt. Bislang ist ein solches Konzept jedoch nicht vom Magistrat oder vom Stadtparlament diskutiert bzw. abgestimmt worden. Schon damals wurde im Ortsbeirat 5 moniert, dass eine einseitige, von großen Lebensmittelmärkten und Einkaufszentren geprägte Einzelhandelsstruktur dem kleinen und spezialisierten Einzelhandel wenig zuträglich ist. In Zeiten des ausufernden Internethandels und den damit einhergehenden schädlichen Folgen für das Klima durch erhöhtes Verkehrsaufkommen sind derartige kleinteilige, für mehrere Tausend Bewohner fußläufig gut zu erreichende Einzelhandelsstrukturen, wie sie am Riedhofkreisel durchaus noch vorzufinden sind, von großer Bedeutung, weit über den wirtschaftlichen Aspekt hinaus. Schließlich darf nicht übersehen werden, dass ein umfassendes Nahversorgungsangebot in unmittelbarer Nachbarschaft den sozialen Zusammenhalt im direkten Wohnumfeld zu stärken vermag. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2020, ST 5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92 31
Gelände zwischen der Aussiger Straße 14 und S-Bahn-Haltestelle „Louisa“ (2)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4995 entstanden aus Vorlage: OF 1320/5 vom 29.07.2019 Betreff: Gelände zwischen der Aussiger Straße 14 und S-Bahn-Haltestelle "Louisa" (2) Vorgang: OM 3480/18 OBR 5; ST 831/19 Der Magistrat wird aufgefordert, das verwilderte Gelände zwischen der Stresemannallee im Osten, der S-Bahn-Linie im Westen, dem S-Bahnhof "Louisa" im Süden und der Aussiger Straße im Norden häufiger als bisher durch das zuständige Fachamt gärtnerisch pflegen zu lassen und hierbei insbesondere im Sommer regelmäßig die Büsche zurückzuschneiden, damit das Gelände insgesamt offener und von außen besser einsehbar wird. Begründung: Mit der Anregung vom 10.08.2018, OM 3480, hat sich der Ortsbeirat 5 dafür ausgesprochen, das o. g. Gelände zu reinigen und durch eine Absperrung zukünftig zu verhindern, dass obdachlose Personen dort wild campieren. Mit der Stellungnahme ST 831 hat der Magistrat mitgeteilt, dass er das betreffende Gelände hat reinigen lassen, was Anwohner bestätigen. Allerdings sähe er bezüglich wild campierender Personen, vor allem hinsichtlich des benachbarten Kinderspielplatzes, keinen weiteren Handlungsbedarf. Dennoch sollte dem Sicherheitsgefühl der Anwohner und deren spielender Kinder sowie deren allgemeine Aufenthaltsqualität durch eine entsprechende Gestaltung der Grünfläche Rechnung getragen werden. Dieses Gelände ist schon aufgrund fehlender sanitärer Einrichtungen für eine dauerhafte Nutzung als Campingplatz ungeeignet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3480 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 831 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2394 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5775 Aktenzeichen: 67 0
Bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs an das Straßenbahnnetz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4955 entstanden aus Vorlage: OF 853/2 vom 02.08.2019 Betreff: Bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs an das Straßenbahnnetz Der Magistrat wird beauftragt, 1. den Westbahnhof an das bestehende Straßenbahn- bzw. Stadtbahnnetz direkt anzuschließen. Dazu regt der Ortsbeirat die folgende Variante an, bei der der Westbahnhof durch folgende Linienführung an die Straßenbahnlinie 16 angeschlossen wird: a) Richtung Ginnheim von der Schloßstraße links in die Adalbertstraße, über Kasseler Straße/Westbahnhof, Kürfürstenstraße, Schloßstraße, Adalbertstraße zur Bockenheimer Warte. b) Richtung Messe von der Bockenheimer Warte über die Adalbertstraße, rechts in die Schloßstraße, Kürfürstenstraße, Kasseler Straße/Westbahnhof, Adalbertstraße, Schloßstraße zur Hamburger Allee und Messe (siehe Grafik); 2. den Römerhof durch folgende Linienführung an die Straßenbahnlinie 17 anzuschließen: Von der (derzeitigen) Endhaltestelle "Rebstockbad" über die Straßen Zum Rebstockbad und Am Römerhof, über den Kreisel in die Schmidtstraße zur Mainzer Landstraße und der Endhaltestelle "Mönchhofstraße". Sollte die Deckenhöhe der Unterführung der Schmidtstraße unter der Eisenbahnstrecke nicht ausreichen, ist der Grund tiefer zu legen. Begründung: Zu 1.: Die Straßenbahnlinie 17 wurde in den 90er-Jahren, um die Bäume in der Hamburger Allee zu schonen, im Abschnitt zwischen der Kreuzung Schloßstraße/Hamburger Allee und der Haltestelle "Nauheimer Straße" eingleisig durch die Hamburger Allee Richtung Voltastraße geführt. Der Westbahnhof ist nicht direkt angeschlossen, und der Fußweg, und damit die Umsteigezeit zum Westbahnhof, ist sehr lang - Gleiches gilt für die Straßenbahnlinie 16. Um den Westbahnhof direkt an die Straßenbahnlinie 16 anzuschließen, bieten sich die vorgeschlagenen Linienführungen an, da die Gleise bereits verlegt sind und z. B. vom Ebbelwei-Express befahren werden. Auch ein Anschluss über die Straßenbahnlinie 17 wäre prinzipiell denkbar, wenn dazu die Gleise auf der Hamburger Allee bis zur Kasseler Straße weiter verlegt würden, dies wäre jedoch mit höheren Kosten verbunden und würde sehr wahrscheinlich die Fällung der Bäume im Kreuzungsbereich Hamburger Allee/Nauheimer Straße bedeuten. Zu 2.: Mittlerweile wurde am Römerhof ein neues Gymnasium errichtet. Zusätzlich sollen im Areal "Am Römerhof" 2.000 neue Wohnungen gebaut werden. Um dieses Gelände besser anzuschließen, ist eine Verlängerung der Straßenbahnlinie über die Straße Zum Rebstockbad und Am Römerhof über den Kreisel in die Schmidtstraße zur Endhaltestelle "Mönchhofstraße" zu bauen, dies würde zu einem verbesserten Anschluss des Gebiets "Am Römerhof" führen. Eine Linienführung auf dieser Strecke durch eine Straßenbahn ist möglich, da ein Gelenkbus diese Strecke befährt. Wie der Bau der Straßenbahn in der Stresemannallee zeigte, ist eine Straßenbahn relativ schnell und kostengünstig zu realisieren. Ebenfalls war der Bau der Straßenbahnlinie 17 zum Rebstockbad ein positives Beispiel für vorausschauende Verkehrspolitik. Als die Wohnhäuser im Rebstockgelände bezugsfertig wurden, war die Straßenbahn schon da. Im Gegensatz dazu wird die U-Bahn-Strecke zum Europaviertel, die erst mehr als zehn Jahre nach dem Bezug der Wohnungen fertig werden wird, Kosten in Höhe von mindestens 350 Millionen Euro für eine unterirdische und drei oberirdische Haltestellen verursachen. Quelle: OpenStreetMap Weiterhin kann die Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 bis zur Haltestelle "Mönchhofstraße" im Falle einer längeren Betriebsunterbrechung in der Mainzer Landstraße zwischen "Mönchhofstraße" und "Platz der Republik" als Ausweichstrecke für die Straßenbahnlinien 11, 14 und 21 dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2020
Neuordnung der Fläche zwischen dem ASP Wildgarten, dem Tennisclub Schwarz-Weiß und der Liegenschaft Stresemannallee 71
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2019, OF 1310/5 Betreff: Neuordnung der Fläche zwischen dem ASP Wildgarten, dem Tennisclub Schwarz-Weiß und der Liegenschaft Stresemannallee 71 Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, die Fläche zwischen dem ASP Wildgarten, dem Tennisclub Schwarz-Weiß und der Liegenschaft "Stresemannallee 71" neu zu ordnen. Hierbei sollen folgende Maßnahmen durchgeführt werden: 1. Ersetzen der Platten des Weges parallel zur Liegenschaft "Stresemannallee 71" durch eine wassergebundene Wegedecke 2. Abbau der beiden Bänke und der Papierkörbe an dem Weg parallel zur Liegenschaft "Stresemannallee 71" 3. Aufstellen einer Bank und eines Papierkorbes vor dem Tennisplatz des Tennisclubs Schwarz-Weiß 4. Aufstellen eines Papierkorbes vor dem Eingang des ASP Wildgarten Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro. Begründung: Die Fläche zwischen dem ASP Wildgarten, dem Tennisclub Schwarz-Weiß und der Liegenschaft "Stresemannallee 71" bedarf einer Überarbeitung. Der Ortsbeirat unterstützt den vom Grünflächenamt erarbeiteten Vorschlag. Quelle: Grünflächenamt Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 340 2019 Die Vorlage OF 1310/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 4. des Tenors nach dem Wort "Aufstellen" die Worte "zweier Bänke und" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos
Weiter lesenGrünflächendreieck zwischen dem ASP Wildgarten, dem Tennisclub Schwarz-Weiß und dem Haus Stresemannallee 71
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4711 entstanden aus Vorlage: OF 1292/5 vom 21.05.2019 Betreff: Grünflächendreieck zwischen dem ASP Wildgarten, dem Tennisclub Schwarz-Weiß und dem Haus Stresemannallee 71 Der Magistrat wird aufgefordert, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um auf dem Grünflächendreieck zwischen dem ASP Wildgarten, dem Tennisclub Schwarz-Weiß und dem Haus Stresemannallee 71 zukünftig für mehr Ruhe und Sauberkeit zu sorgen und das Gelände insgesamt aufzuwerten. Hierbei sind das städtische Ordnungsamt, die zuständige Dienststelle der Landespolizei, die Sozialbehörde vor Ort und das Grünflächenamt mit einzubeziehen. Ziel ist es, die Grünfläche als Erholungsmöglichkeit für alle Bewohnerinnen und Bewohner, insbesondere der nahe gelegenen Altenwohnanla ge, zu erhalten bzw. wieder nutzbar zu machen. Von daher ist auf die Beibehaltung ausreichender, fest installierter Sitzgelegenheiten zu achten. Begründung: Aus der Nachbarschaft heraus hat es massive Beschwerden gegeben, dass diese Grünfläche mit einem Baum in der Mitte und drei Bänken an der Seite am Haus Stresemannallee 71 zunehmend verwahrlost, unangemessen genutzt wird und es zu massiver Lärmbelästigung sowie zur Vermüllung des Geländes kommt. Dies ist sowohl für die Anwohner als auch für die jugendlichen Besucher des Abenteuerspielplatzes und die Kinder der Osterkindertagesstätte der Maria-Magdalena-Gemeinde unzumutbar. Eine Grundschule sowie die Altenwohnanlage des Frankfurter Verbandes liegen ebenso in unmittelbarer Nähe. Das Grünflächenamt hat auf Anregung von betroffenen Bewohnerinnen und Bewohnern einen Plan zur Umgestaltung des Geländes angefertigt, um dieses aufzuwerten (siehe Bild). Diese Planung kann jedoch nicht mehr als eine erste Arbeitsgrundlage sein, da die in den Bürgerbeschwerden angesprochenen dissozialen Verhaltensweisen viele weitere Schritte im ordnungspolizeilichen und sozialen Bereich nötig machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2019, ST 1896 Aktenzeichen: 67 0
Abgrenzung entlang der Stresemannallee zum Radweg hin zwischen Liegnitzer Straße und Mörfelder Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4708 entstanden aus Vorlage: OF 1289/5 vom 23.05.2019 Betreff: Abgrenzung entlang der Stresemannallee zum Radweg hin zwischen Liegnitzer Straße und Mörfelder Landstraße Der Magistrat wird gebeten, entlang des Bordsteins an der Stresemannallee zwischen Liegnitzer Straße und Mörfelder Landstraße eine Abgrenzung, z. B. durch Poller, errichten zu lassen, sodass die auf der Stresemannallee gegenüber der S-Bahn-Haltestelle parkenden Autos nicht mehr zum Teil auf dem Radweg parken können. Begründung: Immer wieder kommt es vor, dass in diesem Abschnitt der Stresemannallee, der auch Schulweg für Kinder der Riedhofschule ist, Autos zum Teil auf dem Radweg parken und Radfahrer dann auf den Gehweg ausweichen müssen. Dies gefährdet dann die dort laufenden Fußgänger und führt zu Streitigkeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1832 Aktenzeichen: 66 2
Erneuerung des durchgezogenen Mittelstriches in der Kurve Gablonzer Straße/Stresemannallee und Errichten eines Halteverbotsschildes auf der Gablonzer Straße vor der Kurve
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2019, OF 1267/5 Betreff: Erneuerung des durchgezogenen Mittelstriches in der Kurve Gablonzer Straße/Stresemannallee und Errichten eines Halteverbotsschildes auf der Gablonzer Straße vor der Kurve Der Magistrat wird gebeten den mit der Zeit sehr verblassten, durchgezogenen Mittelstrich in der Kurve Gablonzer Straße/Stresemannallee zu erneuern und ein Halteverbotsschild vor der Kurve auf der Gablonzer Straße errichten zu lassen. Begründung: In der Kurve Gablonzer Straße/Stresemannallee kommt es immer wieder zu gefährlichen Engpässen, da einerseits Fahrzeuge aus Richtung Stresemannallee kommend die Kurve schneiden und andererseits Fahrzeuge aus Richtung Gablonzer Straße durch einen permanent kurz vor der Kurve geparkten Kleinbus gehindert werden ihre Spur einzuhalten. Die Erneuerung des durchgezogenen Mittelstrichs und das Aufstellen eines Halteverbotsschildes würden zur Entschärfung der Situation beitragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage OF 1267/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme)
Partei: SPD
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