Meine Nachbarschaft: Oppauer Weg
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Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese vor der Jahrhunderthalle
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2220 entstanden aus Vorlage: OF 716/6 vom 24.04.2013 Betreff: Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese vor der Jahrhunderthalle Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem Betreiber der Jahrhunderthalle ein geeignetes Konzept zu entwerfen, um das Parken zwischen den Kastanien in der Straße Pfaffenwiese bei Veranstaltungen möglichst zu verhindern. Derzeit ist bei Großveranstaltungen und Flohmärkten eine Benutzung der Fuß- und Radwege - bei zwischen den Bäumen unsachgemäß geparkten Fahrzeugen - kaum mehr möglich. Zusätzlich soll dem Betreiber der Jahrhunderthalle deutlich gemacht werden, dass er alles daran setzen muss, einen Rückstau auf der Pfaffenwiese zu verhindern und grundsätzlich erst am geparkten Auto die Parkplatzgebühr kassieren soll. Begründung: Die erfolgreiche Auslastung der Jahrhunderthalle führt zusammen mit der erhobenen Parkgebühr von fünf Euro zu immer mehr Wildparkern in der Pfaffenwiese. Hier werden zwischen den schönen Kastanien die Kraftfahrzeuge für die Besuchsdauer abgestellt. Auswärtigen Gästen ist der Umstand nicht bewusst, dass durch das unsachgemäße Abstellen der Fahrzeuge die Nutzung des Fuß- und/oder Radweges verhindert wird. Das Aufstellen größerer Steinhindernisse sollte als letztes Mittel angewandt werden, wenn geeignete Konzepte zwischen Stadt und Jahrhunderthalle nicht möglich sein sollten. Aufnahme: 20.04.2014, Konzert Lana del Rey, Pfaffenwiese Blickrichtung von Z. -> JHH. Foto: www.frankfurt live.com Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2013, ST 1286 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 524 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2108 entstanden aus Vorlage: OF 693/6 vom 25.03.2013 Betreff: Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern Vorgang: ST 261/12 Der Magistrat wird gebeten, nun Maßnahmen zu ergreifen, um den Schwerlastverkehr (insbesondere Fahrzeuge mit einem Gewicht über 24 Tonnen) mit den Zielen Industriepark Höchst oder Silogebiet an der Durchfahrt durch Zeilsheim zu hindern. Dabei sollten vor allem auf der A 66 und der B 40a wirksame Hinweise auf die Probleme bei der Ortsdurchfahrt (Brückenlasten und Engstelle im Bereich Michaelskapelle) vorhanden sein. Die Verkehrssicherheit in Zeilsheim muss dabei gleichberechtigt zur in der Vorlage ST 261 erwähnten Verkehrssicherheit auf der A 66 behandelt werden. Begründung: Die Fahrt schwerer bzw. großer Lastkraftwagen durch Zeilsheim ist bedingt durch die Brücken über den Welschgraben sowie den Lachgraben und die Engstelle an der Michaelskapelle (Kreuzungsbereich Alt-Zeilsheim/Pfaffenwiese) kaum möglich. Ein Schwerlastkraftwagen, der an der Anschlussstelle Zeilsheim die A 66 verlassen hat und nach Zeilsheim eingefahren ist, hat kaum eine andere Möglichkeit, als seine verbotene Fahrt fortzusetzen. Wenn er mit einem Gesamtgewicht von 30 Tonnen in Zeilsheim eingefahren ist, kann er jedoch bei einem Fahrtziel Jahrhunderthalle die Pfaffenwiese nicht überqueren, da die Überfahrt des Lachgrabens nur bis 24 Tonnen zugelassen ist. Es müsste eine einheitliche Beschilderung bestehen. Zudem werden sehr häufig die Straßeneinrichtungen im Kreuzungsbereich Alt-Zeilsheim/Pfaffenwiese beschädigt, sodass dem Magistrat alleine aus Kostengründen eine Lösung helfen könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 261 Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1361 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Schwerlastverkehr im Stadtteil kontrollieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2013, OM 2027 entstanden aus Vorlage: OF 658/6 vom 24.02.2013 Betreff: Zeilsheim: Schwerlastverkehr im Stadtteil kontrollieren Der Magistrat wird gebeten, zielgerichtete Kontrollen des Schwerlastverkehrs im Stadtteil Zeilsheim durchzuführen. Der Fokus soll dabei auf drei Kontrollpunkte gerichtet sein: 1. Einfahrt nach Zeilsheim über die Hofheimer Straße mit einer Kontrolle des zulässigen Gesamtgewichtes unter 30 Tonnen; 2. Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Alt-Zeilsheim und den Tatbestand der Fahrerflucht bei Beschädigungen der Straßeneinrichtungen (Poller, Laternen, Schilder); 3. Östliche Einfahrt nach Zeilsheim im Bereich der Jahrhunderthalle mit einer Kontrolle des zulässigen Gesamtgewichtes unter 24 Tonnen. Begründung: Die Fahrt schwerer bzw. großer Lastkraftwagen durch Zeilsheim ist bedingt durch die Brücken über den Welschgraben und den Lachgraben sowie die Engstelle an der Michaelskapelle kaum möglich. Die Fahrt über die Brücke über den Lachgraben ist nur bis 24 Tonnen zugelassen, die über den Welschgraben für bis zu 30 Tonnen. Es müsste eine einheitliche Beschilderung bestehen. Ein schwerer Lkw, der an der Anschlussstelle Zeilsheim die BAB 66 verlassen hat und nach Zeilsheim eingefahren ist, hat kaum eine andere Möglichkeit, als seine Weiterfahrt verbotenerweise fortzusetzen. Bislang sind dem Ortsbeirat keine Kontrollen im Stadtteil bekannt, die einen Verstoß geahndet hätten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1357 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 4
Verkehrssituation in der Straße Alt-Zeilsheim verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1947 entstanden aus Vorlage: OF 617/6 vom 04.02.2013 Betreff: Verkehrssituation in der Straße Alt-Zeilsheim verbessern Der Magistrat wird gebeten, für die Staße Alt-Zeilsheim ein Verkehrskonzept zu erarbeiten, in dem im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung der motorisierte Individualverkehr, der öffentliche Nahverkehr, der Rad- und Fußverkehr sowie der Lärmschutz für die Anwohner berücksichtigt werden. Dabei sind folgende Aspekte besonders zu prüfen: 1. Wie kann die bereits jetzt vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h besser überwacht werden? 2. Besteht die Möglichkeit, den Bürgersteig an besonders engen Stellen der Straße durch Aufplasterungen auf das normale Maß zu verbreitern, und die Verkehrsregelung an diesen Stellen so zu gestalten, dass entgegenkommende Busse und Lkws aufeinander warten müssen? 3. Besteht die Möglichkeit, die Straße von ihrem Rang einer Kreisstraße abzuwerten? Welche zusätzlichen Gestaltungsmöglichkeiten würden sich durch eine solche Abwertung ergeben? Begründung: Die Straße Alt-Zeilsheim verbindet Zeilsheim und Sindlingen. Es ist zwar möglich, Sindlingen von Zeilsheim aus auch über die Autobahn zu erreichen, dies zieht jedoch je nach genauer Lage von Start- und Zielort kleine Umwege nach sich. Außerdem ist die Autobahn oft überfüllt. Gelegentlich ist zu beobachten, dass Menschen aus Sindlingen-Nord mit dem Auto über die Straße Alt-Zeilsheim die Autobahnauffahrt Zeilsheim/Hofheim anzusteuern, um den zeitlich kürzesten Weg zur Autobahn zu nutzen. Ebenso ist in der Straße Alt-Zeilsheim ein erhebliches Verkehrsaufkommen zur Internationalen Schule in Sindlingen zu beobachten. Die Fahrtzeit dürfte auf dieser Strecke nur minimal geringer sein. Aus Gründen der Bequemlichkeit wird dieser Weg aber offensichtlich von vielen Autofahrern dem Weg über die Autobahn vorgezogen. Problematisch ist dabei die Enge der Straße Alt-Zeilsheim. Im historischen Ortskern ist der Abstand zwischen den gegenüberliegenden Hausfronten teilweise so gering, dass der Bürgersteig an etlichen Stellen nicht breiter als ein halber Meter ist. Dies bringt extrem gefährliche Situationen für die Fußgängerinnen und Fußgänger mit sich. Für Menschen mit Kinderwagen ist der Bürgersteig praktisch gar nicht benutzbar. Aufgrund der Enge der Straßensituation ist der Verkehrslärm sehr störend. Dazu kommt noch, dass immer wieder Fahrzeuge mit Geschwindigkeiten weit über den dort zugelassenen 30 km/h festzustellen sind. In der Straße verkehren Buslinien des RMV, die sich auch jederzeit auf der Strecke begegnen können. Auch Lkws sind zugelassen. In der Vergangenheit wurde in diesem Konfliktfeld der verschiedensten Interessen, die nicht alle unter einen Hut zu bringen sind, der Schwerpunkt der Lösung auf einen reibungslosen Ablauf des Individualverkehrs gelegt. Der Verkehr wurde im Prinzip so geregelt, dass sich fast an jeder Stelle der Straße zwei Busse begegnen und aneinander vorbeifahren können. Notfalls wurde der Bürgersteig extrem schmal ausgeführt. Es wurden sogar Schilder aufgestellt, die die Benutzung des Bürgersteigs teilweise verbieten. Allerdings hat der Autoverkehr über die Jahre immer weiter zugenommen, sodass die Situation für die Anwohner und Fußgänger immer unerträglicher geworden ist. Es stellt sich nun die Frage, ob diese Form der Konfliktlösung im Verkehrsbereich heute noch zeitgemäß ist. Aufgrund der Tatsache, dass man den überörtlichen Verkehr auch über die Autobahn leiten könnte, und der gewachsenen Einsicht, dass Vorfahrt für den Autoverkehr vielleicht doch nicht immer und überall die beste Lösung darstellt, könnte man den Verkehr an den engen Stellen auch anderweitig regeln. Möglich wäre, dass sich entgegenkommende größere Fahrzeuge rücksichtsvoll begegnen und aufeinander warten müssen, wie dies im Alltag an vielen Stellen in den Städten sowieso der Fall ist. Was bei Bauarbeiten oft über Monate möglich ist, kann an einer solch besonders engen Stelle auch einmal auf Dauer so sein. Möglicherweise stellt auch die Regelung mit einer Ampel eine zwar unbequeme, aber sehr sichere Möglichkeit dar. Eine solche Herangehensweise würde bei den Autofahrern nicht unbedingt auf Begeisterung stoßen, würde doch der tägliche Weg zwangsläufig etwas verzögert. Realistisch betrachtet, dürften solche Verzögerungen aber im Bereich weniger Minuten, etwa "einer Ampel mehr", liegen. Wenn ein Teil der Autofahrer durch solche Maßnahmen die Entscheidung treffen würde, dann doch lieber den Weg über die Autobahn zu wählen, hätte man zur Entlastung der Anwohner sehr viel erreicht. Vor allem aber wäre ein erheblicher Sicherheitsgewinn für die vielen Menschen entlang der Straße, darunter auch viele Schulkinder, die Folge. Bei diesen Abwägungen sollte nicht vergessen werden, dass der Straßenzug vor einigen Jahren bereits einmal über mehr als ein Jahr hinweg wegen Bauarbeiten komplett gesperrt war. Dies war zwar sicher unbequem für einen Teil der Autofahrer, aber man konnte seine Ziele natürlich trotzdem erreichen. Eine kleine Einschränkung an den besonders schmalen Stellen der Straße wäre dem gegenüber jetzt nur eine geringfügige Verschlechterung für die Autofahrer. Wieso sollte ein solcher Kompromiss nicht bei Abwägung aller Interessen möglich sein? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 24.02.2013, OF 656/6 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2013, ST 688 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 694 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1589 Aktenzeichen: 66 0
Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1948 entstanden aus Vorlage: OF 652/6 vom 15.02.2013 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim Vorgang: B 410/78; M 173/90; V 1104/95 OBR 6; OM 1516/12 OBR 6; ST 1923/12 Der Magistrat wird gebeten, ein geeignetes Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim zu erstellen, das die Anwohner der Straße vom Verkehr entlastet, die Fußgänger und Radfahrer insbesondere im sehr schmalen Straßenabschnitt im Bereich der katholischen Kirche schützt sowie die Einhaltung der Geschwindigkeit wirksam und nachhaltig kontrolliert. Dieses Konzept sollte an die Pläne des 1988 durch den Ortsbeirat und die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen "Verkehrsberuhigungskonzepts Alt-Zeilsheim" anknüpfen, das damals trotz Zusage des Magistrats nicht umgesetzt wurde. Bereits im September 2012 hatte der Ortsbeirat einstimmig gefordert, Maßnahmen zur Kontrolle der Regelgeschwindigkeit in der Straße Alt-Zeilsheim zu ergreifen (OM 1516). Die beiden daraufhin in der Stellungnahme des Magistrats (ST 1923) vorgeschlagenen Bodenmarkierungen mit Hinweis auf Tempo 30 hält der Ortsbeirat für nicht ausreichend, um die Einhaltung der erlaubten Geschwindigkeit wirkungsvoll zu gewährleisten. Das Verkehrskonzept sollte unter anderem enthalten: - Niveaugleicher Straßenraum zwischen Kolberger Weg und Bartholomäusgasse mit abgegrenztem breiteren Fußweg und passierbarer Engstelle für Pkws; - Partielle Aufpflasterung im Bereich der Einmündung Oppauer Weg/Welschgrabenstraße. Hierfür sollte ein geräuscharmer Belag verwendet werden; - Prüfung der Möglichkeit, eine der Buslinien auf dem Weg nach Höchst durch den Kolberger Weg zu leiten. Ferner wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, - warum das 1988 beschlossene Verkehrskonzept nicht umgesetzt wurde; - ob die Planungen auch jetzt noch durchführbar sind oder aber überarbeitet werden müssen; - in welchem Zeitraum die Umgestaltung der Straße erfolgen kann. Das Verkehrskonzept sollte dem Ortsbeirat und der Zeilsheimer Bevölkerung vom Magistrat vorgestellt werden. Begründung: Die enge Straße Alt-Zeilsheim ist eine der am stärksten befahrenen Straßen im Stadtteil, durch die der Verkehr aus dem Main-Taunus-Kreis in Richtung Sindlingen und Industriepark Höchst fließt. Zwar gilt in der Straße Tempo 30, doch wird die Geschwindigkeitsbegrenzung oftmals nicht befolgt. Insbesondere Fußgänger, darunter viele Schulkinder auf dem Weg von und zur Käthe-Kollwitz-Schule, sowie Radfahrer sind wegen der viel zu schmalen Bürgersteige und der Enge der Straße gefährdet. Die Anwohner der Straße Alt-Zeilsheim haben sich in einem Schreiben mit der Bitte um Unterstützung an den Ortsbeirat gewandt und sich dabei in großen Teilen auf die bereits 1988 beschlossenen Pläne eines "Verkehrsberuhigungskonzepts Alt-Zeilsheim" bezogen, die damals vom Amt für Kommunale Gesamtentwicklung und Stadtplanung erstellt worden waren und trotz Zustimmung des Ortsbeirates und der Stadtverordnetenversammlung nie umgesetzt wurden. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Straße Alt-Zeilsheim sollte dieses Verkehrskonzept nun ggf. angepasst und schnellstmöglich realisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1516 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1923 Antrag vom 24.02.2013, OF 656/6 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2013, ST 692 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 694 Antrag vom 16.11.2014, OF 1187/6 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3680 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1589 Aktenzeichen: 66 0
Verkehr in der Straße Alt-Zeilsheim beruhigen (Teil 2)
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2013, OF 616/6 Betreff: Verkehr in der Straße Alt-Zeilsheim beruhigen (Teil 2) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. welche Möglichkeiten einer Verkehrsberuhigung in Alt-Zeilsheim möglich sind 2. ob der Straßenbereich zwischen der katholischen Kirche und dem Gemeindehaus so aufgepflastert werden kann, dass ein Überqueren der Straße auch für Menschen, die auf einen Rollator angewiesen sind, ohne Hindernisse möglich ist und verkehrsberuhigend gestaltet werden kann. 3. wie ein verkehrsberuhigter Bereich zwischen Batholomäusgasse und Kolberger Weg so gestaltet werden kann, dass( Alt-)Zeilsheim für Durchgangsverkehr nach Sindlingen unattraktiv wird. 4. in welcher Form der Busverkehr um diesen engen Bereich herum z.B. über die Saalfelder Straße oder Neu Zeilsheim und den Kolberger Weg geführt werden kann. 5. ob hier ein Einrichtungsverkehr Abhilfe schaffen kann. Begründung: Der Situationsbericht der Anwohner Alt Zeilsheim, den alle Ortsbeiräte per mail erhalten haben, beschreibt die Lage der Anwohner und Passanten in deutlicher Weise. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 629 2013 Die Vorlage OF 616/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehr in der Straße Alt-Zeilsheim beruhigen (Teil 1)
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2013, OF 615/6 Betreff: Verkehr in der Straße Alt-Zeilsheim beruhigen (Teil 1) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, die Schulleitung der Internationalen Schule anzuschreiben und zu bitten, dass die Schülerinnen aufgefordert werden, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Die Eltern mögen aufgefordert werden, in Situationen, die ein Kommen mit dem Auto erfordern, die B40 zu nutzen und Zeilsheim zu umfahren. Begründung: Der Situationsbericht der Anwohner Alt Zeilsheim, den alle Ortsbeiräte per mail erhalten haben, beschreibt die Lage der Anwohner und Passanten in deutlicher Weise. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 615/6 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenZeilsheim: KitaNeubau in der Blauländchenstraße zügig beginnen
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.01.2013, OA 305 entstanden aus Vorlage: OF 593/6 vom 18.12.2012 Betreff: Zeilsheim: Kita-Neubau in der Blauländchenstraße zügig beginnen Vorgang: V 352/12 OBR 6; ST 1007/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, alle erforderlichen Mittel und Wege für einen zügigen Baubeginn einer Kinderbetreuungseinrichtung bereitzustellen und evtl. Hindernisse schleunigst zu beseitigen. Der eingerichtete Arbeitskreis für Kita-Plätze in Zeilsheim ist zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen, dass neben der Nutzung des Zentrums Blauländchenstraße eine schnelle Lösung derzeit nur durch einen Neubau für bis zu sechs Gruppen auf dem oberen Teil des Geländes des Abenteuerspielplatzes erreicht werden kann. Die eingestellten Haushaltsmittel für den Neubau "Klosterhofstraße" können transferiert werden, da dieser Standort nicht realisierbar ist. Begründung: Bereits in der Vorlage V 352 hat der Ortsbeirat auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, den Abenteuerspielplatz mit Ausnahme des Bolzplatzes zu nutzen. Nun ist der Arbeitskreis unabhängig davon zu dem gleichen Ergebnis gelangt, dass sich nur dieser Standort hervorragend eignet, zügig einen größeren Neubau umzusetzen. Möglich wäre derzeit nur ein kleinerer Neubau auf dem Gelände des Zentrums Blauländchenstraße (nur bis zu vier Gruppen wegen des Baumbestandes). Weitere Alternativen könnten in der West-Höchster Straße (fehlender Bebauungsplan) und dem Kirchengebäude in der Rombergstraße 63 (ganzheitliches Konzept erforderlich) verwirklicht werden. Da sich an der Situation der Kinderzahlen in Zeilsheim kaum etwas geändert hat, ist allerdings eine zukunftsorientiere Lösung geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.04.2012, V 352 Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1007 Antrag vom 24.04.2013, OF 718/6 Bericht des Magistrats vom 03.05.2013, B 228 Anregung vom 16.05.2013, OA 380 Bericht des Magistrats vom 18.11.2013, B 532 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 30.01.2013 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 18.02.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 305 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) 11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.03.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage OA 305 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2762, 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 18.02.2013 Aktenzeichen: 40 4
Bücherschrank für Zeilsheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.12.2012, OF 594/6 Betreff: Bücherschrank für Zeilsheim Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, aus dem Ortsbeiratsbudget werden maximal 6.000 Euro für die Aufstellung eines Bücherschranks in Zeilsheim, möglichst vor der Stadthalle, zur Verfügung gestellt. Begründung: In Zeilsheim gibt es keine Stadtteilbücherei. Der Bücherbus fährt nur alle 2 Wochen durch den Stadtteil. In der Bäckerei Brügel, Pfaffenwiese 97 gibt es zwar ein Bücherangebot zum Ausleihen, doch für manche besteht hier eine Hemmschwelle, wenn sie nichts kaufen können. Ein Bücherschrank an einer zentralen Stelle wie vor der Stadthalle bietet ein niedrig schwelliges, leicht erreichbares Angebot Bücher zu tauschen und auszuleihen. Herr Siegmar Paschold, Bechtenwaldstraße 105, hat sich bereit erklärt, die Patenschaft für einen Bücherschrank in Zeilsheim zu übernehmen, so dass ein gepflegter Zustand gewährleistet ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 143 2013 Die Vorlage OF 594/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "vor der Stadthalle" die Worte "oder alternativ im Einmündungsbereich Pfaffenwiese Ecke Bechtenwaldstraße" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenZeilsheim: Platzgestaltung Bechtenwaldstraße/Stadthalle Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1622 entstanden aus Vorlage: OF 516/6 vom 12.10.2012 Betreff: Zeilsheim: Platzgestaltung Bechtenwaldstraße/Stadthalle Zeilsheim Vorgang: OM 878/12 OBR 6; ST 801/12 Der Magistrat wird gebeten, die Pläne des Stadtplanungsamt zur Gestaltung des Platzes vor der Stadthalle Zeilsheim bis zur Einmündung Pfaffenwiese nach der bereits erfolgten Vorstellung für die Ortsbeiratsmitglieder nun auch den Bürgern vorzustellen. Begründung: Am 20.06.2012 fand in der Stadthalle Zeilsheim die Vorstellung der Platzgestaltung durch das Stadtplanungsamt statt. Die anwesenden Ortsbeiratsmitglieder fanden die Ideen sehr ausgewogen und sagten ihre Unterstützung zu. Da der Platz vor der Stadthalle auch eine wichtige Funktion für die Zeilsheimer Vereinswelt hat, ist dem Ortsbeirat daran gelegen, die Pläne und vorgestellten Varianten der baulichen Gestaltung nicht ohne die Mitwirkung der Vereine verwirklichen zu lassen. Selbstverständlich sind auch die Bürger und vor allem die Anwohner einzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2013, ST 179 Aktenzeichen: 60 10
Zeilsheim: Fahrradbügel Rabenkopfweg 2
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1621 entstanden aus Vorlage: OF 515/6 vom 12.10.2012 Betreff: Zeilsheim: Fahrradbügel Rabenkopfweg 2 Der Magistrat wird gebeten, vor der Pizzeria zwischen dem öffentlichen Geh- und Radweg im Bereich Pfaffenwiese/Ecke Rabenkopfweg Fahrradbügel in Verlängerung der Kastanienbäume bis zur Straßeneinmündung zu installieren. Begründung: Die Besucher der Gaststätte hätten somit eine öffentliche Abstellmöglichkeit für ihre Fahrräder und das illegale Abstellen von Pkw auf der Fläche vor dem Eingang würde verhindert. Derzeit stehen dort öfters Autos und behindern erheblich die Sicht der aus dem Rabenkopfweg auf die Pfaffenwiese ausfahrenden Fahrzeuge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2013, ST 68 Aktenzeichen: 66 2
Grünanlage Kranentrank
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1623 entstanden aus Vorlage: OF 517/6 vom 14.10.2012 Betreff: Grünanlage Kranentrank Der Magistrat wird gebeten, 1. Vorschläge zu erarbeiten, wie man die Grünanlage im Kranentrank aufwerten kann (z. B. durch eine zur Pfaffenwiese offene Gestaltung mit Aufenthaltsqualität); 2. die erarbeiteten Vorschläge dem Ortsbeirat 6 vorzustellen. Begründung: Die Grünanlage im Kranentrank ist in der Mitte Zeilsheims gelegen, aber weder als Grünanlage noch als Platz mit Aufenthaltsqualität zu erkennen. Da die Anlage zentral gelegen ist, bietet es sich an, diese neu zu gestalten, um den Bürgern eine zusätzliche Möglichkeit zum Verweilen zu ermöglichen. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, Vorschläge zu erarbeiten, um den Stadtteil Zeilsheim weiter aufzuwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 138 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 894 Antrag vom 29.12.2015, OF 1552/6 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4900 Aktenzeichen: 67 0
Zeilsheim: Einhaltung der Geschwindigkeit in Alt-Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1516 entstanden aus Vorlage: OF 488/6 vom 10.09.2012 Betreff: Zeilsheim: Einhaltung der Geschwindigkeit in Alt-Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche geeigneten Maßnahmen ergriffen werden können, um die Einhaltung der Regelgeschwindigkeit in der Straße Alt-Zeilsheim nachhaltig zu verbessern. Bis dahin sollen die Kontrollen des fließenden und ruhenden Verkehrs vor allem in den frühen Morgen- und späten Abendstunden verstärkt werden. Begründung: Die Straße Alt-Zeilsheim ist aufgrund der historisch gewachsenen Struktur der Gebäude eine verhältnismäßig enge Straße, stellenweise sind die Bürgersteige extrem schmal. Die Anwohner beklagen sich, dass viele Fahrzeuge deutlich schneller als die erlaubten 30 km/h fahren. Messungen vom Straßenverkehrsamt haben ergeben, dass sich vor allem in den frühen Morgen- und Abendstunden mehr als 25 Prozent der Fahrzeuge nicht an das vorgegebene Tempolimit halten. Die überhöhten Geschwindigkeiten und engen Bürgersteige gefährden die Passanten und in den Morgenstunden vor allem die Schulkinder. Ein geeignetes Konzept soll zur Sicherheit beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1923 Antrag vom 15.02.2013, OF 652/6 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1948 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Kita im Lebensmittelmarkt Pfaffenwiese 103
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2012, OF 436/6 Betreff: Zeilsheim: Kita im Lebensmittelmarkt Pfaffenwiese 103 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: ob er die Liegenschaft in der Pfaffenwiese 103 für die Einrichtung einer Kindertagesstätte und/oder Krabbelstube geeignet hält, wie viele Plätze dort geschaffen werden könnten, welche finanziellen Mittel für einen Umbau für den Vermieter und den Träger zur Verfügung stehen, welche Alternativen es in Zeilsheim gibt, die im Rahmen des Sofortprogrammes den Bedarf an Kita-Plätzen decken kann, wie im Umkehrschluss - bei Kita-Eignung, die Nahversorgung der Bevölkerung in den angrenzenden Siedlungen gesichert werden kann. Begründung: Zum 07. Juli 2012 hat die tegut Gesellschaft angekündigt, den Lebensmittelmarkt in Zeilsheim zu schließen. Die Vermieter der Liegenschaft haben dem Antragssteller schon signalisiert, einer Kita den Vorzug zu geben, wenn alle Rahmenparameter stimmen. Dazu wurden auch schon mit potentiellen Trägern und dem Schulamt entsprechende Gespräche geführt. Erhebliche Umbaumaßnahmen sind vor Eröffnung einer Kita-Einrichtung jedoch erforderlich. Damit von Seiten des Vermieters und des zukünftigen Betreibers die Maßnahmen schnell vertraglich fixiert werden können, sollte von Seiten des Magistrates über eine finanzielle Unterstützung ggf. über den Rahmen des Sofortprogrammes hinaus, nachgedacht werden. Den Eltern, die auf freie Plätze warten, ist nicht geholfen, wenn Bund, Land und Kommunen auf Förderprogramme uvm. verweisen, die praktische Umsetzung aber im Stadtteil Zeilsheim scheitert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 12.06.2012, TO I, TOP 55 Die Vorlage OF 436/6 wird zum gemeinsamen Antrag der CDU, der SPD, der GRÜNE und der REP. Beschluss: Auskunftsersuchen V 412 2012 Die Vorlage OF 436/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenRäume des Tegut-Marktes für Betreuungsplätze in Zeilsheim nutzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2012, OF 437/6 Betreff: Räume des Tegut-Marktes für Betreuungsplätze in Zeilsheim nutzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die Räume, des Tegut-Markts, Pfaffenwiese 103, zum Umbau für eine Kinderbetreuungseinrichtung geeignet sind und unverzüglich mit dem Eigentümer Kontakt aufzunehmen. Begründung: Leider muss der Tegut-Markt, wie in der Presse zu lesen war, zum 7. Juli schließen. Die extrem schwierige Betreuungssituation für Kinder in Zeilsheim ist bekannt, ebenso die Schwierigkeit, geeignete Räumlichkeiten zu finden. Die 760 m2 große Räumlichkeit könnte hier für Entlastung sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 12.06.2012, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage OF 437/6 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenZeilsheim: Wegekreuz in der Pfaffenwiese instand setzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2012, OF 415/6 Betreff: Zeilsheim: Wegekreuz in der Pfaffenwiese instand setzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die im September beginnenden Bauarbeiten in der Pfaffenwiese auch dazu zu nutzen, das neben der Hausnummer 21 vorhandene Wegekreuz instand zu setzen. Der Ortsbeirat beteiligt sich an der Maßnahme der Instandsetzung mit bis zu 5.000 Euro aus den Mitteln seines Budgets. Begründung: Das historische Wegekreuz an der Pfaffenwiese ist in keinem guten Zustand und Bedarf einer dringenden Reparatur. Im September sollen die Bürgersteige der Pfaffenwiese neu gepflastert werden. Diesen Anlass soll die Stadt Frankfurt nutzen, auch das Kreuz instand zu setzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 12.06.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 415/6 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und REP gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Zustand des Friedhofes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.04.2012, OM 1086 entstanden aus Vorlage: OF 358/6 vom 29.03.2012 Betreff: Zeilsheim: Zustand des Friedhofes Vorgang: V 60/11 OBR 6; ST 1193/11 Der Magistrat wird gebeten, den Friedhof Zeilsheim endlich in einen ordentlichen Zustand zu versetzen und nachhaltig dafür zu sorgen, dass dies so bleibt. Zu den zu erledigenden Aufgaben zählen insbesondere 1. die Instandsetzung des Weges vom Eingang der Welschgrabenstraße bis zur Trauerhalle; 2. die Entsorgung des Herbstlaubes 2011; 3. die Reinigung und Reparatur oder Erneuerung der Wasserbrunnen; 4. eine bedarfsgerechte Leerung der Mülleimer; 5. die Sanierung der sanitären Einrichtungen. Begründung: Der Zustand des Zeilsheimer Friedhofs wird der Würde der Toten und deren Angehörigen nicht gerecht. Die Stellungnahme ST 1193/11 berichtete unter Punkt 2. von Sanierungsarbeiten an den öffentlichen Toiletten und unter Punkt 6. von der Verbesserung der Wege, als dass keine direkte Unfallgefahr vorliegt. Aufgrund des mangelhaften Wegezustandes kam es schon zu aktenkundigen Unfällen. Der Stadt sollte daran gelegen sein, der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und mit der Instandsetzung des Hauptweges zu beginnen. Das Herbstlaub 2011 wird nicht entsorgt, sondern quasi wöchentlich mit Laubbläsern wieder zu Haufen zusammengeblasen. Der nächste Windstoß lässt die Arbeiten von vorne beginnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 952 Aktenzeichen: 67 41
Zeilsheim: Alternativer Standort für Kita-Neubau .Klosterhofstraße.
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2012, OF 357/6 Betreff: Zeilsheim: Alternativer Standort für Kita-Neubau "Klosterhofstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der geplante Neubau der Kita "Klosterhofstraße" nicht besser auf dem Grundstück des an der Blauländchenstraße befindlichen Abenteuerspielplatzes zu verwirklichen ist, statt auf dem angedachten städtischen Grundstück im Bereich der unbebauten Klosterhofstraße. Auf dem dadurch frei verfügbaren Grundstück in der Klosterhofstraße wird im Tausch ein neuer Abenteuerspielplatz errichtet. Begründung: Die Erschließung und verkehrliche Anbindung der im unbebauten Bereich der Klosterhofstraße angedachten neuen Kita ist problematisch, da hier nur ein schmaler, befestigter Feldweg vorhanden ist. Notwendige Grundstückskäufe von privaten Gartenbesitzern zur Verbreiterung des Weges sind mit Kosten und erheblichen, zeitlichen Verzögerungen verbunden. Die im Stadtteil entwickelte Idee vom Tausch der beiden Grundstücke, nämlich die Kita auf dem städtischen Gelände des Abenteuerspielplatzes an der Blauländchenstraße (Bild Ziffer 1) zu verwirklichen und stattdessen den Abenteuerspielplatz auf das angedachte Gelände der Kita (Bild Ziffer 2) zu verlegen, sollte daher vom Magistrat auf seine Realisierung hin geprüft werden. Die Kita wäre an der Straße gelegen und der Abenteuerspielplatz könnte im Verbund mit dem Kinderspielplatz "Alter Friedhof" ein Treffpunkt für Kinder aller Altersgruppen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 17.04.2012, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 352 2012 Die Vorlage OF 357/6 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung REP
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Liegenschaft Blauländchenstraße für Kinderbetreuung nutzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 987 entstanden aus Vorlage: OF 327/6 vom 20.03.2012 Betreff: Zeilsheim: Liegenschaft Blauländchenstraße für Kinderbetreuung nutzen Vorgang: OM 280/06 OBR 6, OA 646/08 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, die Pläne für eine Kinder- und Jugendeinrichtung, die zum Kauf der Liegenschaft geführt haben (OM 280/06 und OA 646/08), nun endlich zu verwirklichen. Der Bedarf ist gegeben, alternative Räumlichkeiten sind im Stadtteil nicht vorhanden und werden daher dringend benötigt. Begründung: Das Gebäude wurde seinerzeit für eine Nutzung als Kinder- und Jugendeinrichtung und für die Schulbetreuung der Käthe-Kollwitz-Schule erworben. Die Sanierung erfolgte nach den Wünschen der Erweiterten Schulischen Betreuung, die nun für den Umzug in das IPI-Gebäude vor neue Herausforderungen gestellt wird. Zudem ist dem Magistrat bekannt, dass in Zeilsheim ein großer und akuter Mangel an Kinderbetreuungsplätzen besteht. Abhilfe kann nur im Rahmen von Sofortprogrammen und sinnvoll geplanten Neubauten erfolgen. Dafür ist die Liegenschaft Blauländchenstraße wesentlich besser geeignet als ein geplanter Neubau auf einem unerschlossenen Grundstück in der Klosterhofstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1005 Aktenzeichen: 40 4
Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße erstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 986 entstanden aus Vorlage: OF 298/6 vom 29.02.2012 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße erstellen Der Magistrat wird gebeten, ein neues Verkehrskonzept für die zukünftige Nutzung der Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße zu erstellen. Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass derzeit - das Abbiegen von der Pfaffenwiese in Fahrtrichtung Höchst in die Lenzenbergstraße offiziell nur für den Bus-Linienverkehr freigegeben ist; - der altbekannte Umweg über den Parkplatz des Lebensmittelmarktes auf Anordnung des Ordnungsamtes geschlossen wurde; - die Ausfahrt vom Lebensmittelmarkt in Fahrtrichtung Höchst kaum möglich ist. Das neue Verkehrskonzept des Magistrats soll alle Verkehrsströme inklusive Fuß- und Radwege umfassen und eine nachhaltige Verbesserung für alle Verkehrsteilnehmer beinhalten. Begründung: Durch die Sperrung der Parkplatz-Ausfahrt des Lebensmittelmarktes zur Lenzenbergstraße ist eine neue Situation entstanden, die für große Unzufriedenheit aller Verkehrsteilnehmer sorgt. Das Verbot des Abbiegens in die Lenzenbergstraße wird von den aus Richtung Alt-Zeilsheim kommenden Verkehrsteilnehmer immer häufiger missachtet. Das verbotswidrige Abbiegen ist aber die einzige Möglichkeit, ohne weiträumige Umwege in die Siedlung Taunusblick zu fahren. Bei Ausfahrten vom Parkplatz des Lebensmittelmarktes auf die Kreuzung in Richtung Höchst werden bei Rotphasen Fuß- und Radwege blockiert und zeitgleich auf den Parkplatz einfahrende Pkws behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 942 Antrag vom 01.03.2014, OF 951/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2951 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Haltverbot in der Blauländchenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2012, OM 772 entstanden aus Vorlage: OF 224/6 vom 16.12.2011 Betreff: Zeilsheim: Haltverbot in der Blauländchenstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Blauländchenstraße im Kreuzungsbereich mit der Klosterhofstraße ein Haltverbot einzurichten, damit eine Einfahrt in die Klosterhofstraße gefahrlos ermöglicht wird. Begründung: Mit dem Neubau von Reihenhäusern in der Blauländchenstraße wurde der Gehweg so errichtet, dass Kraftfahrzeuge nur noch mit allen vier Rädern auf der Straße stehen können. Dadurch fahren Fahrzeuge, die von der nördlichen Blauländchenstraße in die Klosterhofstraße einbiegen als "Geisterfahrer" auf der linken Fahrbahnseite. Von der Klosterhofstraße kommende Fahrzeuge können nicht mehr in die Blauländchenstraße einbiegen und durch die Bepflanzung auf dem Grundstück der Schule auch die Kurve nicht einsehen. Mit Errichtung des Haltverbots würde der Fahrzeugverkehr wieder jeweils auf der richtigen Fahrbahnhälfte verkehren und somit der Begegnungsverkehr gefahrlos ermöglicht. Der genaue Bereich der Halteverbotszone ist auf der kleinen Grafik zu erkennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2012, ST 622 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Sanierung Silostraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2012, OM 779 entstanden aus Vorlage: OF 236/6 vom 28.12.2011 Betreff: Sanierung Silostraße Der Magistrat wird gebeten, die Silostraße im Abschnitt zwischen Hunsrückstraße und Pfaffenwiese zeitnah grundzusanieren, bzw. die notwendigen Mittel in den nächsten Haushalt einzustellen, damit die Sanierung zeitnah erfolgen kann. Begründung: Der Abschnitt der Silostraße zwischen Hunsrückstraße und Pfaffenwiese ist in einem sehr schlechten Zustand. Da die Hoechster-Farben-Straße nun in absehbarer Zeit nicht saniert werden soll, wäre es sinnvoll, die Sanierung der Silostraße vorzuziehen, um den Zustand der Straße zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 699 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 5
Tempo 30 auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 611 entstanden aus Vorlage: OF 185/6 vom 10.11.2011 Betreff: Tempo 30 auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeit auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim ab der Kreuzung mit der Straße "Neu-Zeilsheim" bis zum Ortsausgang auf Tempo 30 zu begrenzen. Begründung: Die Pfaffenwiese in Zeilsheim verleitet die Autofahrer durch die gerade Linienführung zum Fahren mit erhöhten Geschwindigkeiten. Eine Tempobeschränkung auf 30 km/h führt neben dem positiven Effekt der Lärmminderung zu einer Reduktion der Unfallgefahr im Straßenverkehr. Gerade die Pfaffenwiese wird von vielen Schulkindern aufgrund der zahlreichen Bushaltestellen häufig überquert. Eine Tempobeschränkung auf 30 km/h macht vor allem den Verkehr für Kinder sicherer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 372 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere Lkws
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 456 entstanden aus Vorlage: OF 154/6 vom 05.10.2011 Betreff: Zeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere Lkws Vorgang: OM 3172/09 OBR 6; ST 923/09 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie sich der Sachstand der Anregung vom 21.04.2009, OM 3172, mittlerweile darstellt. Hier sollten Gespräche mit dem Hessischen Amt für Straßen- und Verkehrswesen und dem Magistrat stattfinden. Begründung: Nach wie vor fahren große Lkws durch den Stadtteil Zeilsheim zur Jahrhunderthalle und dem Gewerbegebiet "Vis-à-Vis Ballsporthalle". Am Ortseingang von Zeilsheim (Hofheimer Straße) ist die Brücke über den Welschgraben nur bis 30 Tonnen zugelassen. An der Jahrhunderthalle befindet sich die Kreuzung über den Lachgraben. Hier ist eine Überfahrt mit 24 Tonnen erlaubt. Die Bevölkerung kann einem großen Lkw nicht ansehen, ob er mit seinem Maximalgewicht von 40 Tonnen oder leer durch den Stadtteil fährt. Unabhängig davon eignen sich die Kreuzungen Hofheimer Straße/Alt-Zeilsheim und Pfaffenwiese/Neu-Zeilsheim nicht für Lkws in ihrer zulässigen Länge von bis zu 18,25 Meter. Die Forderung nach einer Ausweisung der Beschilderung auf den Autobahnen und Bundesstraßen auf eine alternative Fahrtstrecke zur Jahrhunderthalle und dem Gewerbegebiet ist nach wie vor gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 261 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Maßnahmen für Kindergärten und Kinderkrippen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 458 entstanden aus Vorlage: OF 156/6 vom 05.10.2011 Betreff: Zeilsheim: Maßnahmen für Kindergärten und Kinderkrippen Vorgang: OM 4788/11 OBR 6; ST 146/11 Der Magistrat wird gebeten, die bislang erfolgten und aktuell geplanten Maßnahmen zur Errichtung von zusätzlichen Kindergärtenplätzen und Kinderkrippenplätzen für den Stadtteil Zeilsheim aktualisiert vorzustellen. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2011, ST 146, wurde zum Stichtag 31.12.2009 eine Bilanz der Situation an Krippen und Kindergärten gezogen. Da einige der dort vorgestellten Maßnahmen (20 Plätze in der kath. Gemeinde St. Bartholomäus und ein Neubau mit 30 Plätzen in der Klosterhofstraße) nicht erfolgten und dadurch die Not der Eltern an einer adäquaten Versorgung ihrer Sprösslinge nicht gelindert wurde, ist eine Aktualisierung erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2012, ST 126 Aktenzeichen: 40 4
Zeilsheim: Zustand des Friedhofes, Umbaupläne vorstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.07.2011, OF 90/6 Betreff: Zeilsheim: Zustand des Friedhofes, Umbaupläne vorstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten den Ortsbeirat 6 über den aktuellen Sachstand der Planungen zum Abriss und Neubau der Gebäude auf dem Zeilsheimer Friedhof (Welschgrabenstraße 20) zu informieren. Folgende Fragen sollten dabei auf alle Fälle qualifiziert beantwortet werden: - Wann werden die Umbaumaßnahmen beginnen - Welche Gebäude werden davon betroffen sein - Wurden die Interessen und Bedürfnisse der Besucher und Nutzer/Mitarbeiter ausreichend berücksichtigt? Wenn ja, in welcher Form und welche Veränderungen wurden vorgenommen Wenn nein, warum nicht und wann wird diese Einbindung geschehen - Wie hoch werden die Kosten für die Umbaumaßnahmen sein - Können finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die Baumaßnahme außerhalb der bescheidenen Finanzsituation des Friedhofsamtes durchzuführen - Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den desolaten Pflegezustand der Wege und Verkehrsflächen nachhaltig zu verbessern. Begründung: Die Gebäude des Zeilsheimer Friedhofs sind seit Jahren nicht mehr zeitgemäß wodurch eine ordentliche und zweckentsprechende Nutzung der Friedhofsanlage kaum mehr möglich ist. Nach einer Ortsbegehung Anfang 2010 zum Abriss der Nebengebäude wurden keine weiteren Schritte vorgestellt. Der jetzige Zustand des Friedhofs ist unwürdig und sorgt täglich für Verärgerung und Empörung bei den Bürgerinnen und Bürgern. Die Pflege und Unterhaltung könnte intensiver sein. Die Wege und Verkehrsflächen sind nicht mehr in einem ordentlichen Zustand und können nur mit erhöhter Achtsamkeit zu benutzen. Die Müllsammelbehälter quellen wochenlang über. Die Brunnen benötigen dringend eine Überholung. Die Vorhaltung eines ordentlichen und gepflegten Friedhofs ist städtische Angelegenheit und sollte nicht aus den reinen Einnahmen der Friedhofsgebühren finanziert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 09.08.2011, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 60 2011 Die Vorlage OF 90/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Fußweg zwischen Käthe-Kollwitz-Schule und Betreuungsgebäude in der Blauländchenstraße sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 101 entstanden aus Vorlage: OF 50/6 vom 11.05.2011 Betreff: Zeilsheim: Fußweg zwischen Käthe-Kollwitz-Schule und Betreuungsgebäude in der Blauländchenstraße sichern Der Magistrat wird gebeten, einen sicheren Übergang für die Schüler herzustellen, die die Klosterhofstraße auf dem Weg vom Grundschulgebäude der Käthe-Kollwitz-Schule zum Gebäude der Schulbetreuung in der Blauländchenstraße überqueren müssen. Begründung: Mit der Sperrung des Frankenthaler Weges (OM 10/11 OBR 6) verlagert sich der motorisierte Verkehr in die Blauländchenstraße, dann Hauptzufahrtsstraße zum Siedlungsgebiet südlich der West-Höchster Straße wird. Mit Ende der Osterferien konnte die Nachmittagsbetreuung der Käthe-Kollwitz-Schule die ehemaligen Räume der Ev. Kirchengemeinde in der Blauländchenstraße beziehen. Die umfangreichen Renovierungsmaßnahmen sind abgeschlossen und vier Gruppen von Grundschülern können nun vom Förderverein betreut werden. Der Übergang zwischen Schulgelände und Betreuung erfolgt über die Blauländchenstraße und die Einmündung mit der Klosterhofstraße. Ursprünglich vorgesehene Planungen zeigten eine Querung der Klosterhofstraße mittig zwischen Turnhalle und Ipi-Bau. Diese, insbesondere von der Schule favorisierte Lösung, wurde verworfen. Die Baustelleneinfahrt wurde gärtnerisch so gestaltet, dass dort kein Ausgang mehr möglich ist. Nun müssen die Kinder den regulären Weg gehen, der durch den schmalen Gehsteig und die unübersichtliche Kurve in der Klosterhofstraße für die 6-10-jährigen Kinder eine große Gefahr darstellt. Die sehr breit ausgebaute Blauländchenstraße mit ihrem Gefälle verleitet zu erhöhter Geschwindigkeit. Es muss eine geeignete Maßnahme erarbeitet werden, den Weg für die Schulkinder zu sichern. Dies könnte durch eine Querungshilfe in der Klosterhofstraße erfolgen, so wie die Schule es ursprünglich favorisiert hatte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2011, ST 863
Liegenschaft Rombergstraße 63 in Zeilsheim erwerben und als Einrichtung für Kinder, Jugendliche und Senioren sowie für Kultur- und Sozialarbeit nutzen
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.01.2011, OA 1250 entstanden aus Vorlage: OF 1686/6 vom 04.01.2011 Betreff: Liegenschaft Rombergstraße 63 in Zeilsheim erwerben und als Einrichtung für Kinder, Jugendliche und Senioren sowie für Kultur- und Sozialarbeit nutzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Verhandlungen mit dem Evangelischen Regionalverband einzutreten mit dem Ziel, die Liegenschaft in der Rombergstraße 63 in Zeilsheim käuflich zu erwerben, um die vorhandene Kindertagesstätte dauerhaft zu erhalten und das in Kürze freiwerdende Kirchengebäude mit Nebenräumen künftig als Kinder- und Jugendeinrichtung, Seniorentreff und für Kultur- und Sozialarbeit zu nutzen. Begründung: Der Ortsbeirat, der Regionalrat Zeilsheim und andere Institutionen bemühen sich bereits seit vielen Jahren um geeignete Räumlichkeiten für soziale und kulturelle Zwecke im Bereich der vor ca. 50 Jahren erbauten Taunusblick-Siedlung. Bis heute fehlt die soziale Infrastruktur, insbesondere eine Einrichtung für Jugendliche über 14 Jahren. Der Evangelische Regionalverband möchte die Liegenschaft Rombergstraße 63, die ein Kirchengebäude, eine Kindertagesstätte im Untergeschoss mit drei Gemeinschaftsräumen umfasst, veräußern. Derzeit werden die Kirche und die Gemeinschaftsräume noch von der evangelischen Gemeinde Friedenau-Taunusblick genutzt, sollen aber in Kürze wegen des an anderer Stelle erfolgten Neubaus eines Gemeindezentrums aufgegeben werden. Mit dem Kauf der Liegenschaft durch die Stadt Frankfurt könnte die dort vorhandene Kindertagesstätte mit 40 Plätzen dauerhaft erhalten werden. Zudem eignen sich das Kirchengebäude und die weiteren Nebenräume auch ohne bauliche Veränderungen zur Nutzung als Kinder- und Jugendeinrichtung, für die Kultur- und Sozialarbeit sowie für einen Seniorentreff. Die zentrale Lage der Liegenschaft wäre ideal für die gesamte Taunusblick-Siedlung und die angrenzenden Wohnbezirke nördlich der Pfaffenwiese. Schon heute werden die Räume von Vereinen und anderen Institutionen mitbenutzt. Sollten die Räumlichkeiten zukünftig nicht mehr zur Verfügung stehen, gäbe es hierfür keinen Ersatz. Auch könnten die Räume für die Projekte des seit 2002 vom Internationalen Bund in der Taunusblick-Siedlung betriebenen "Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft" genutzt werden, für die bisher keine geeigneten Räumlichkeiten existieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2011, ST 766 Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 448 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 19.01.2011 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 07.02.2011, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OA 1250 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 48. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 14.02.2011, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1250 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FAG (= vereinfachtes Verfahren) 48. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.02.2011, TO I, TOP 56 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1250 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme) 48. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 17.02.2011, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1250 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FDP und FAG (= vereinfachtes Verfahren) 52. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.02.2011, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1250 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 9503, 52. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.02.2011 Aktenzeichen: 23 20
Zeilsheimer Rosenpark vor Hundekot schützen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2010, OM 4511 entstanden aus Vorlage: OF 1560/6 vom 25.08.2010 Betreff: Zeilsheimer Rosenpark vor Hundekot schützen! Der Magistrat wird gebeten, durch Aufstellen von Hinweisschildern deutlich zu machen, dass der "Zeilsheimer Rosenpark" (Kleinparkanlage Frankenthaler Weg/Neu-Zeilsheim/ Greifswalder Weg) und der angrenzende Spielplatz an der Straße Neu-Zeilsheim nicht als Hundetoilette genutzt werden dürfen. Begründung: Mit der Platzierung von Hinweistafeln an den Zugängen soll den Hundebesitzern deutlich gemacht werden, dass der idyllische Rosenpark keine Hundetoilette ist und auch hier die Regeln der Grünflächensatzung eingehalten werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2010, ST 1451 Aktenzeichen: 67 0
Durchfahrtsverbot für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkw über 12 Tonnen) zwischen Höchst und der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2009, OM 3172 entstanden aus Vorlage: OF 1139/6 vom 30.03.2009 Betreff: Durchfahrtsverbot für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkw über 12 Tonnen) zwischen Höchst und der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, die zuständige Behörde damit zu beauftragen, zwischen der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim und Höchst sowie von der Jahrhunderthalle in Richtung Zeilsheim eine entsprechende Beschilderung anzubringen, die eine Durchfahrt für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkws über 12 Tonnen) verbietet. Begründung: Täglich und in zunehmendem Maße fahren Schwerlasttransporter durch Zeilsheim. Aufgrund der Verkehrssituation, insbesondere der zu engen Straßen in Zeilsheim, die nicht für derartigen Lkw-Verkehr ausgelegt sind, müssen Lkws oft zu riskanten Wendemanövern ansetzen. Dies führt zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr. Es kommt zu gefährlichen Situationen insbesondere in den Kurven- und Kreuzungsbereichen von Hofheimer Straße, Alt-Zeilsheim und Pfaffenwiese, aber auch von Höchst in Richtung Autobahnanschlussstelle Zeilsheim fahrend im Verkehrsbereich Pfaffenwiese, Neu-Zeilsheim, Pfortengartenweg, Alt-Zeilsheim und Hofheimer Straße. Die schon jetzt aufgestellten Hinweisschilder in Richtung Autobahnanschluss Sindlingen über die B40a, z.B. in Höhe der Jahrhunderthalle, reichen nicht aus. Außerdem sind Alternativrouten möglich, die eine Durchfahrt durch Zeilsheim entbehrlich machen, da diese Fahrzeuge Zeilsheim nur durchfahren - entweder in Richtung Höchst oder von Höchst in Richtung Autobahnanschlussstelle Zeilsheim. Von Wiesbaden auf der A 66 kommend kann über die Anschlussstelle Krifteler Dreieck, die B40a und die Hoechster-Farben-Straße nach Höchst gelangt werden. Aus Richtung Frankfurt kommend kann Höchst über die Abfahrt Kelkheim, die Schmalkaldender Straße und Silostraße erreicht werden, sodass für den Schwerlasttransport keine Notwendigkeit für die Benutzung der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim und der damit verbundenen Durchfahrt durch Zeilsheim besteht. Da die Verkehrsführung in Zeilsheim nicht für Schwerlasttransporter ausgelegt und ein behinderungsfreies Vorbeifahren von Schwerlasttransportern nicht möglich ist, ist ein Durchfahrtsverbot dringend erforderlich. Entsprechende Hinweisschilder sollten schon an den Autobahnanschlussstellen Krifteler Dreieck und Kelkheim angebracht werden sowie ebenfalls an der Pfaffenwiese und der Hoechster-Farben-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.06.2009, ST 923 Aktenzeichen: 32 1
Sanierung Silostraße zwischen Hunsrückstraße und Pfaffenwiese
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2009, OM 3170 entstanden aus Vorlage: OF 1132/6 vom 01.04.2009 Betreff: Sanierung Silostraße zwischen Hunsrückstraße und Pfaffenwiese Der Magistrat wird gebeten, für eine Sanierung der Silostraße zwischen Hunsrückstraße und Pfaffenwiese Mittel in den Doppelhaushalt 2010/2011 einzustellen. Begründung: Im Anschluss an die Sanierung der Silostraße zwischen Liederbacher Straße und Hunsrückstraße soll nun auch das zweite Teilstück saniert werden. Hierzu sollten die erforderlichen Mittel in den Doppelhaushalt 2010/2011 eingestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2009, ST 920 Aktenzeichen: 66 5
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