Meine Nachbarschaft: Oeder Weg
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Mittelweg verkehrssicher gestalten
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5309 entstanden aus Vorlage: OF 660/3 vom 29.02.2024 Betreff: Mittelweg verkehrssicher gestalten Vorgang: OM 1388/17 OBR 3; ST 1946/17; OM 6668/20 OBR 3; ST 350/21; B 128/22; OM 417/23 OBR 3; ST 143/24 Der Magistrat wird gebeten, den Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich und vor allem verkehrssicher zu gestalten. Aufgrund des Umzugs der privaten Alexander-Puschkin-Schule in die Humboldtstraße (vgl. OM 4517) wird mit erhöhtem Verkehrsaufkommen durch Elterntaxis in der engen Straße gerechnet (vgl. ST 143). Als erste Maßnahme vor dem Einzug der Schule wird der Magistrat gebeten, die verkehrsberuhigenden und -sichernden Maßnahmen durchzuführen, die der Ortsbeirat 3 im Jahr 2020 beschlossen hat und für die nun seit vier Jahren ein Aufstellungsbeschluss vorliegt. Zur Erinnerung nochmals die beschlossenen Maßnahmen: Auf der Sperrfläche Mittelweg/Ecke Klitscherstraße werden Fahrradständer installiert, die u. a. Autos daran hindern, auf dem Fußgängerüberweg zu parken. Zur Verkehrsberuhigung wird außerdem die Parkanordnung geändert, indem zwei Autoparkplätze im Mittelweg nach der Einfahrt auf die rechte Straßenseite verlegt und in Fahrradparkplätze umgewandelt werden. Des Weiteren wird geprüft, ob ein Autoparkplatz auf dem kleinen Plätzchen, das den Mittelweg trennt, durch Fahrradabstellplätze ersetzt werden kann. Begründung: Anstatt die Belastung der engen Straßen Mittelweg und Humboldtstraße durch Elterntaxis und Anlieferverkehr für eine Grundschule mit 160 Schülerinnen und Schülern abzuwarten und dann erst Maßnahmen zu ergreifen (vgl. ST 143), wird empfohlen, bereits im Vorfeld verkehrsberuhigende Maßnahmen umzusetzen. Da Pläne für verkehrsberuhigende bzw. -sichernde Maßnahmen (bessere Sichtachsen vor allem auch für die Kinder, die in den engen Straßen wohnen und diese als Schulweg nutzen) dem Magistrat bereits seit vier Jahren vorliegen, wäre es angesichts der zu erwartenden unsicheren Verkehrslage angebracht, diese nun in Angriff zu nehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1388 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1946 Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6668 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 350 Bericht des Magistrats vom 21.03.2022, B 128 Stellungnahme des Magistrats vom 19.01.2024, ST 143 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1526 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Installation eines Schlagbaums in der Fürstenbergerstraße
Antrag vom 29.02.2024, OF 669/3 Betreff: Installation eines Schlagbaums in der Fürstenbergerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Schlagbaum in der Fürstenbergstraße zu installieren, um das Verkehrschaos durch Elterntaxis der Phormsschule effektiv zu regulieren. Dieser Schlagbaum soll werktäglich von 7:30 Uhr bis 9:00 Uhr und von 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr aktiv sein, um die Verkehrssicherheit und den reibungslosen Ablauf des Schuleingangs und -ausgangs zu gewährleisten. Die Verwaltung und Bedienung des Schlagbaums sollen in der Verantwortung der Schule liegen. Eine Ausnahme für die Durchfahrt soll nur für Anwohner der Straße gelten, um deren Mobilität nicht einzuschränken. Dieses Vorhaben orientiert sich am erfolgreichen Modell der Theobald-Ziegler-Schule in Eckenheim. Begründung: Die zunehmende Zahl von Elterntaxis in den Morgen- und Nachmittagsstunden führt zu erheblichen Verkehrsbehinderungen und Sicherheitsrisiken in der Fürstenbergstraße. Durch die Installation eines Schlagbaums, ähnlich dem bewährten System an der Theobald-Ziegler-Schule, kann der Verkehrsfluss effektiv reguliert und die Sicherheit der Schulkinder signifikant erhöht werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.06.2024, OF 720/3 Antrag vom 19.06.2024, OF 724/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 669/3 wird auf Wunsch der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 669/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 669/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 720/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 669/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 720/3 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 724/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Durchgangsverkehr in Schwarzburgstraße und Humboldtstraße verhindern
Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5168 entstanden aus Vorlage: OF 652/3 vom 21.02.2024 Betreff: Durchgangsverkehr in Schwarzburgstraße und Humboldtstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, a) umgehend einen Modalfilter an der Kreuzung Schwarzburgstraße/Humboldtstraße einzurichten. Zwei Varianten sind dafür denkbar, siehe beigefügte Skizzen. Mit der Umsetzung wird nicht auf ein Gesamtverkehrskonzept gewartet, dessen Umsetzung frühestens 2025 erfolgen kann; b) unabhängig von Punkt a) die Möglichkeit zum Linksabbiegen auf der Glauburgstraße, von Westen kommend, in die Eckenheimer Landstraße zu prüfen. Begründung: Diese Wohnstraßenverkehrsberuhigung findet in einer Ecke statt, die ein umfassendes Verkehrsberuhigungskonzept um den Oeder Weg nicht tangiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1230 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5717 Aktenzeichen: 32-1
Glasfaserausbau im Ortsbezirk 9
Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5161 entstanden aus Vorlage: OF 683/9 vom 06.02.2024 Betreff: Glasfaserausbau im Ortsbezirk 9 Während der Ortsbeirat grundsätzlich sehr befürwortet, dass in seinen Stadtteilen der Ausbau von Glasfaser vorangetrieben wird, sind ihm dennoch einige Missstände aufgefallen. So wurde auf Höhe des Lidl-Markts in der Platenstraße unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße ein großes Materiallager für den Glasfaserausbau im Ortsbezirk angelegt, das nicht gesichert wurde. Die Nachfrage eines Bürgers beim Amt für Straßenbau und Erschließung ergab, dass dieses Lager nicht genehmigt wurde. Andere Bürgerinnen und Bürger beschweren sich über den Zustand von Gehwegen und Fahrbahnen nach Verlegung der Glasfaserleitungen, so etwa im Bereich der Eckenheimer Landstraße. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, 1. die Arbeit der Firmen, die im Ortsbezirk Glasfaserleitungen verlegen, regelmäßig im Nachgang zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass Beschädigungen von Asphalt und Gehwegen vollständig ausgebessert werden; 2. das Materiallager unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße zu kontrollieren und abzusichern. Sofern bekannt, wird der Magistrat darüber hinaus gebeten, zu berichten, welche weiteren Ausbauplanungen im Ortsbezirk bereits bekannt sind und welchen Versorgungsgrad die hier tätigen Firmen durch den Ausbau anstreben. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1096 Aktenzeichen: 66-0
Litfaßsäule vor Glauburgstraße 74 entfernen
Antrag vom 07.02.2024, OF 648/3 Betreff: Litfaßsäule vor Glauburgstraße 74 entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die marode und nicht benutzte Litfaßsäule vor der Glauburstraße 74 entfernen zu lassen und an dieser Stelle einen Baum zu pflanzen. Sofern ein Baumpflanzung nicht möglich ist, wäre auch an Büsche oder ein Beet zu denken. Begründung: Vor der Glaubugstraße 74 steht eine Litfaßsäule, die seit vielen Jahren nicht mehr genutzt wird, marode (leicht geneigt) wirkt und an der alte Plakatfetzen herunterhängen. Anwohnende beschweren sich über diese unschöne "Schrottsäule" und den Eindruck der Verwahrlosung, die durch diese Säule im Straßenbild entsteht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 648/3 wurde zurückgezogen.
Fußweg in der Kaiser-Sigmund-Straße sicherer machen: Antwort des Ortsbeirats 9 auf Stellungnahme ST 1574
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5032 entstanden aus Vorlage: OF 660/9 vom 12.01.2024 Betreff: Fußweg in der Kaiser-Sigmund-Straße sicherer machen: Antwort des Ortsbeirats 9 auf Stellungnahme ST 1574 Vorgang: OM 3687/23 OBR 9; ST 1574/23 In seiner Anregung vom 16.03.2023, OM 3687, hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, die Sperrfläche an der Grünfläche zwischen der Eckenheimer Landstraße und der Kaiser-Sigmund-Straße in Abstimmung mit der Branddirektion so umzugestalten, dass das Falschparken dort durchgängig verhindert wird. Der Magistrat antwortet in seiner Stellungnahme vom 31.07.2023, ST 1574: "Der Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei wird die Überwachungsdichte in diesem Bereich kurzfristig erhöhen und verstärkt kontrollieren. Eine Abpollerung käme als ultima ratio in Betracht, wenn durch verstärkte Überwachung kein Effekt eintreten sollte. Eine im Gegensatz zu Abpollerung stadtbildverträglichere bauliche Umgestaltung wäre im Rahmen einer grundhaften Sanierung des Fahrbahnbereiches möglich, die derzeit jedoch nicht absehbar geplant ist." An der Situation hat sich seit dieser Antwort wenig geändert. Abgesehen von den Sommerferien ist es nicht die Regel, sondern die Ausnahme, dass dieser Bereich nicht durch Falschparkende blockiert wird. Insbesondere zu Abendzeiten, zu denen die Städtische Verkehrspolizei ohnehin nicht kontrolliert, entstehen durch das Falschparken ausgelöst gefährliche Verkehrssituationen. Diese sollen so schnell wie möglich abgestellt werden, bevor es zu Unfällen kommt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zügig eine wie mit Anregung vom 16.03.2023, OM 3687, erbetene Umgestaltung zugunsten der Verkehrssicherheit umzusetzen. Die durch den Magistrat angekündigte Erhöhung der Überwachungsdichte hat zu keinerlei Verbesserung beigetragen. Nach wie vor wird in diesem Bereich vor allem während der Berufsschulzeiten und in den Abendstunden falsch geparkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3687 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1574 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 883 Antrag vom 10.05.2025, OF 1015/9 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6984 Aktenzeichen: 32-1
Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5043 entstanden aus Vorlage: OF 633/3 vom 05.01.2024 Betreff: Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße Vorgang: OM 1477/22 OBR 3; ST 1073/22 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Baustellenabsperrung an der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße abgebaut wird. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, in Zukunft sicherzustellen, dass es künftig bei Beeinträchtigungen dieser Art sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch für die Öffentlichkeit einfache Möglichkeiten gibt, eine Prüfung der Bautätigkeit zu veranlassen. Diese sollte auch einen Entzug der Aufstellgenehmigung und einen Abbau der Baustelleneinrichtung - im Zweifel auf Kosten der Bauherren - zur Folge haben können. Begründung: Die bereits seit 2020 existierende Baustellenabsperrung sorgte immer wieder für Ärger. Bereits seit ca. zwei Jahren ist keine nennenswerte Bautätigkeit mehr zu beobachten. In der Stellungnahme vom 06.05.2022, ST 1073, wurde ein Rückbau zum 18.08.2022 in Aussicht gestellt. Die letzte Genehmigung lief im Oktober 2023 aus. Das Baugerüst behindert auf der Eckenheimer Landstraße Fußgänger und Fahrradfahrende; in der Hebelstraße ist der Gehweg komplett durch die Baustelleneinrichtung versperrt. Ein Bauschild ist nicht vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1477 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1073 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 650 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2123 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Mehr Sicherheit an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5044 entstanden aus Vorlage: OF 634/3 vom 10.01.2024 Betreff: Mehr Sicherheit an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Sicherheit an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße für die Fußgänger erhöht werden kann. Insbesondere sollen folgende Maßnahmen geprüft werden: 1. Installation eines größeren Blinklichtes an der südlichen Überquerung der Kreuzung für die Autofahrer, die von der Rohrbachstraße aus nach links stadteinwärts in die Friedberger Landstraße abbiegen; 2. eine zeitlich noch weiter nach hinten gesetzte Grünphase für die Autofahrer, die von der Rohrbachstraße aus nach links stadteinwärts in die Friedberger Landstraße abbiegen. Zur Prüfung weiterer möglicher Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit für die Fußgänger wird der Magistrat explizit aufgefordert. Begründung: Die Kreuzung Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße weist ein extrem hohes Verkehrsaufkommen durch Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer, die Straßenbahn und den Bus auf. Insbesondere die nach links abbiegenden Autos - sowohl aus der Rohrbachstraße stadteinwärts in die Friedberger Landstraße als auch aus der Glauburgstraße stadtauswärts in die Friedberger Landstraße - haben zeitgleich mit den Fußgängern der entsprechenden Überquerungen der Friedberger Landstraße die Grünphase. Hierbei kommt es täglich zu gefährlichen Situationen, insbesondere zu Vollbremsungen und Beinahe-Unfällen, denn die Autos fahren mit einer hohen Geschwindigkeit in die Kurve und beachten hierbei nicht rechtzeitig, dass die Fußgänger ebenfalls Grün haben und die Straße überqueren. Vor allem in der dunklen Jahreszeit in den Morgen- und Abendstunden ist die Gefahr von Unfällen besonders hoch. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1043 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-1
Kanalbauarbeiten Holzhausenstraße und Humbrachtstraße: Öffnung der Sperren in Cronstettenstraße und Falkensteiner Straße
Antrag vom 09.01.2024, OF 640/3 Betreff: Kanalbauarbeiten Holzhausenstraße und Humbrachtstraße: Öffnung der Sperren in Cronstettenstraße und Falkensteiner Straße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Durchfahrtssperre für PKWs an der Cronstettenstraße und Falkensteiner Straße, die nach Entfernung der Poller im Rahmen der Kanalbaumaßnahmen angebracht wurde, zu entfernen. Begründung: Die Durchfahrtsfahrtsbeschränkung führt zu unnötigen Umwegefahrten durch Wohnstraßen und verlängerten Fahrzeiten während der Baumaßnahme. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 640/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme) ; 1 LINKE. (= Enthaltung)
Sanierung der asphaltierten Fußwege auf dem Hauptfriedhof
Antrag vom 21.12.2023, OF 739/10 Betreff: Sanierung der asphaltierten Fußwege auf dem Hauptfriedhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wann die teilweise stark beschädigten asphaltierten Fußwege auf dem Hauptfriedhof sanierten werden können. Begründung: Ca. 1/4 des Hauptfriedhofes befindet sich auf Eckenheimer-Gemarkung und ca. 3/4 auf Nordend-Gemarkung. Im vergangenen Jahr wurde der Mittelweg (zwischen Alten Portal und Gruftenweg auf Nordend-Gemarkung) erneuert. Der Zustand der asphaltierten Fußwege auf dem gesamten Friedhof ist für ältere und mobilitätseingeschränkte Besucher inzwischen wegen der erheblichen Schlaglöcher sehr gefährlich. Dies gilt nicht nur für zentrale Durchgangsfußwege (z.B. Ehrenmalweg vom Wasserpark zum Haupteingang in der Gemarkung-Nordend), sondern auch für weitere Wege in der Gemarkung Eckenheim (Wege am Nordeingang Gießener Straße). Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 739/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen AfD (= Annahme)
Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Holzhausenstraße und Grüneburgweg
Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4929 entstanden aus Vorlage: OF 618/3 vom 20.11.2023 Betreff: Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Holzhausenstraße und Grüneburgweg Immer wieder kommt es zu Unfällen im Bereich der Eschersheimer Landstraße im o. g. Abschnitt, insbesondere aufgrund überhöhter Geschwindigkeit. Deshalb hält der Ortsbeirat eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in diesem Bereich für sehr wichtig. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage im Bereich der Eschersheimer Landstraße zwischen Holzhausenstraße und Grüneburgweg möglich ist und ob zusätzlich die Fußgängerampel an der Fichardstraße mit einem stationären Blitzgerät für Rotlichtverstöße ausgestattet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 669 Antrag vom 05.01.2025, OF 815/3 Auskunftsersuchen vom 23.01.2025, V 1107 Aktenzeichen: 32-1
Verbesserung der Aufenthaltsqualität für die Eckenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4925 entstanden aus Vorlage: OF 612/3 vom 21.11.2023 Betreff: Verbesserung der Aufenthaltsqualität für die Eckenheimer Landstraße Vorgang: V 390/22 OBR 2; ST 1931/22; OM 4137/23 OBR 3 Aufgrund der rapide zunehmenden Leerstände an der Eckenheimer Landstraße, des zunehmenden Autoverkehrs und der fehlenden Begrünung der Straße fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, ein Konzept für die Eckenheimer Landstraße vorzulegen, das folgende Bereiche abdeckt: 1. Gewerbeförderung bzw. Vermeidung von Leerständen; 2. Kfz- und Fahrradverkehr sowie öffentliche Verkehrsmittel und 3. Begrünung der Straße. Dies sollte analog zu der Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs geplant werden, um eine holistische Verkehrsplanung im gesamten Viertel zu erreichen und Ungleichgewichte zwischen den Straßen zu vermeiden. Die Eckenheimer Landstraße ist eine belebte Einkaufsstraße mit abwechslungsreicher Gastronomie, die trotz Gentrifizierungsdruck in weiten Teilen noch ihren ursprünglichen Charakter behalten hat. Nun droht aufgrund von Verkehrsbelastung, Wegzug von Gewerbe und fehlender Aufenthaltsqualität der Charakter der Straße verlorenzugehen. Begründung: Im Einzelnen: 1. Vermeidung von Leerständen, Unterstützung von Gewerbe In den letzten Monaten hat der Leerstand in der Eckenheimer Landstraße rapide zugenommen. Weitere Gastronomen berichten, dass sie aufgrund überzogener Mieterhöhungen auch werden schließen müssen, sollte keine Einigung gefunden werden. Hier wird vor allem auf die Stellungnahme vom 29.08.2022, ST 1931, in der das Einzelhandels- und Zentrenkonzept des Magistrats von 2018 dargestellt wird, sowie auf die Anregung OM 4173 vom 15.06.2023, verwiesen, in dem bereits eine Strategie zum Schutz von Stadtteilgewerbe gefordert wird. 2. Zunahme des Autoverkehrs Die Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs hat die Verlagerung von Verkehrswegen zur Folge. Viel Verkehr fließt nun durch die Eckenheimer Landstraße, was zur Folge hat, dass die U5 häufig im Stau steht und dass die Situation für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger insgesamt gefährlicher geworden ist. Es bedarf eines Verkehrskonzepts, das sich der Situation pragmatisch annimmt. 3. Begrünung Anders als viele andere Einkaufsstraßen des Nordends ist die Eckenheimer Landstraße nur spärlich begrünt - vor allem im unteren Teil sind die Fußgängerwege eng, die Häuser stehen sehr nah an der Straße, es gibt insgesamt wenig Platz. Da die Begrünung des Oeder Wegs nun ganz vorbildlich geklappt hat und die Baumkästen und andere Mittel der flexiblen Begrünung die Aufenthaltsqualität der Straße stark gehoben haben, sollte diese Art der Begrünung auch in der Eckenheimer Landstraße eingeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.05.2022, V 390 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1931 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4137 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1296 Antrag vom 29.08.2024, OF 748/3 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5919 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3
Vier Fahrradbügel vor der Musterschule errichten
Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4926 entstanden aus Vorlage: OF 613/3 vom 20.11.2023 Betreff: Vier Fahrradbügel vor der Musterschule errichten Vorgang: OM 2109/22 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, weitere vier Fahrradbügel auf dem Gehweg vor der Musterschule zu errichten. Anschließend an den vier bereits vorhandenen Bügeln vor der Jahnstraße 2 wäre dafür mehr als ausreichend Platz (siehe Foto). Gleichzeitig wird die Umsetzung der beiden Maßnahmen aus der Anregung OM 2109 aus dem Jahr 2022 (2. die beiden Fahrradständer vor dem Café im Oberweg östlich neben dem Laternenmast auf die westliche Seite im Anschluss an die bestehenden Fahrradständer zu verlegen und 3. auf der südlichen Seite des Oberweges durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, dass Fahrzeuge direkt bis an den Fußweg auf der Eckenheimer Landstraße parken können, z. B. durch eine Sperrfläche) angemahnt. Begründung: Der Bedarf an sicheren öffentlichen Fahrradbügeln wächst im Nordend kontinuierlich. Vor der Musterschule ist die für weitere vier Bügel benötigte Fläche vorhanden. Der Bürgersteig ist entsprechend breit. Da die Praxis von Dr. Freimann und Dr. Lund ihren Zugang an der Eckenheimer Landstraße 39 hat, bliebe sie von der Errichtung weiterer Fahrradbügel unbeeinträchtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2109 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 698 Antrag vom 05.01.2025, OF 824/3 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6390 Aktenzeichen: 66-2
Zebrastreifen auf der Eckenheimer Landstraße (Nähe Einmündung Feldscheidenstraße) besser sichtbar machen
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4862 entstanden aus Vorlage: OF 702/10 vom 18.11.2023 Betreff: Zebrastreifen auf der Eckenheimer Landstraße (Nähe Einmündung Feldscheidenstraße) besser sichtbar machen Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen auf der Eckenheimer Landstraße (Nähe Einmündung Feldscheidenstraße) für die Autofahrenden durch einen neuen Farbauftrag und blau-weiße Poller besser kenntlich zu machen und gegen parkende Fahrzeuge abzugrenzen, sodass zu Fuß Gehende besser gesehen werden können. Begründung: Der Zebrastreifen auf der Eckenheimer Landstraße (Nähe Einmündung Feldscheidenstraße) wird von vielen Anwohnenden, insbesondere Eltern von Schulanfängern, als unsicher empfunden. An dieser Stelle wird regelmäßig zu schnell gefahren und nicht angehalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 631 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Standort Parklet auf dem Oeder Weg auf Höhe Adlerflychtstraße
Antrag vom 20.11.2023, OF 609/3 Betreff: Standort Parklet auf dem Oeder Weg auf Höhe Adlerflychtstraße Das o.g. Parklet befindet sich direkt vor einem Imbissbetrieb und wird von den Gästen des Betriebes genutzt. Von anderen Gastronomiebetrieben wurde der Vorwurf der Ungleichbehandlung ggü Ortsbeiratsmitgliedern geäußert. Dieser Betrieb hätte genehmigungs- und kostenfrei eine Außengastronomiefläche, andere Betriebe müssten sich Flächen genehmigen lassen und auf eigene Kosten bestuhlen. Zumal die Fläche erst nachträglich eingerichtet wurde. Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, verstößt die Stadt mit dem Standort dieses Parklets mit Sitzmöbeln gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung von Gastronomiebetrieben bei der Vergabe von Außengastronomieflächen.? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 609/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)
Abstellmöglichkeiten für EFahrräder in der Quartiersgarage Lenaustraße
Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4689 entstanden aus Vorlage: OF 577/3 vom 04.09.2023 Betreff: Abstellmöglichkeiten für E-Fahrräder in der Quartiersgarage Lenaustraße Vorgang: V 1656/20 OBR 3; ST 1521/20 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. inwieweit er Möglichkeiten sieht, der wachsenden Zahl an E-Fahrrädern mit dauerhaften Abstell- und Auflademöglichkeiten in der Quartiergarage Lenaustraße Rechnung zu tragen; 2. wie viele Abstellmöglichkeiten für E-Fahrräder es in der Q uartiersgarage Glauburgstraße gibt; 3. ob zusätzliche mietbare Abstell- und Lademöglichkeiten für E-Fahrräder geschaffen werden können; 4. ob sich gegenüber dem Sachstand gemäß der Stellungnahme ST 1521 aus 2020 bezüglich der Möglichkeit zur Installation von E-Ladesäulen im Zuge der Installation weiterer Ladesäulen im öffentlichen Raum ein neuer Sachstand ergeben hat. Begründung: Die Zahl der E-Fahrräder in der Stadt nimmt rapide zu, gleichzeitig hat die Anwohnerschaft teilweise nicht die Möglichkeit, ihr Rad in Etagenwohnungen und Kellern unterzubringen und auch aufzuladen. Für diese Mitbürgerinnen und Mitbürger kann ein entsprechendes Angebot in der Quartiersgarage von Interesse sein. Dem Ortsbeirat liegen solche Anfragen vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.05.2020, V 1656 Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2020, ST 1521 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 303 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 67 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mehr Tischtennisplatten für das Nordend
Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4687 entstanden aus Vorlage: OF 563/3 vom 07.09.2023 Betreff: Mehr Tischtennisplatten für das Nordend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob mehr Tischtennisplatten im Nordend aufgestellt werden können und, wenn ja, die Maßnahmen entsprechend durchzuführen. Hierfür eignen sich insbesondere folgende Standorte: - Paul-Hindemith-Anlage - Grünfläche am Oeder Weg zwischen Wolfsgangstraße und Schwarzburgstraße - Alleenring zwischen Eckenheimer Landstraße und Friedberger Landstraße - Grünanlage in der Martin-Luther-Straße (zwischen Rohrbachstraße und Hallgartenstraße) - Grünfläche in der Rotlintstraße zwischen Egenolffstraße und Rohrbachstraße Begründung: Im Nordend wohnen viele sportbegeisterte Menschen. Die Flächen, auf denen sie sich sportlich betätigen können, sind im Nordend jedoch begrenzt. Die dauerhafte Auslastung der Tischtennisplatten zeigt, dass hier der Bedarf sehr hoch ist, und zwar bei Menschen jeden Alters. Man benötigt für diese Art der sportlichen Betätigung keine großen Flächen, zudem stellen sie eine verhältnismäßig günstige und wartungsarme Investition mit hohem Nutzungspotenzial dar. Demnach ist es wünschenswert, im Nordend wesentlich mehr Tischtennisplatten aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 127 Aktenzeichen: 67-0
Dem Humboldtplätzchen einen Platzcharakter geben und für Starkregenereignisse rüsten
Anregung vom 19.10.2023, OA 406 entstanden aus Vorlage: OF 575/3 vom 06.09.2023 Betreff: Dem Humboldtplätzchen einen Platzcharakter geben und für Starkregenereignisse rüsten Vorgang: E 48/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den kleinen Platz zwischen Mittelweg, Schleidenstraße und Humboldtstraße so zu gestalten und aufzuwerten, dass er von der Nachbarschaft und insbesondere von Kindern genutzt werden kann. Es soll dafür gesorgt werden, dass wild parkende motorisierte Zweiräder nur in den bereits vorhandenen, ihnen zugewiesenen Bereichen parken, damit sich ein vielfältiger und stark frequentierter Treffpunkt entfalten kann. Zu diesem Zweck könnten Beete angelegt werden, damit seine Bestimmung als Aufenthaltsort besser markiert und er für große Zweiräder nicht mehr befahrbar ist. Die zwei fehlenden Bäume sollen nachgepflanzt werden und hätten in mehr Erdreich bessere Entfaltungsmöglichkeiten. Des Weiteren soll in diesem Zusammenhang geprüft werden, ob die gewünschte Verbesserung in Verbindung mit dem Pilotprojekt "Klimaangepasste Straße" (E 48) umgesetzt werden kann. Die Humboldtstraße ist aufgrund ihrer Abschüssigkeit und hohen Versiegelung gemäß der Starkregengefahrenkarte der Stadt Frankfurt einer der Hotspots im Nordend. Das Plätzchen könnte als Mulde das Regenwasser aufnehmen und zu den Baumwurzeln ableiten. Damit wäre es für das Programm prädestiniert. Begründung: Derzeit werden die vorhandenen Parkmöglichkeiten am Rand des Plätzchens auf den gesamten Platz ausgedehnt (siehe Fotos). Dies führt zu einem erheblicher Nutzungskonflikt, denn das Plätzchen mit seinem kleinen Baumbestand und den vier Sitzbänken hat sich zu einem äußerst beliebten und wichtigen Treffpunkt in dem Viertel entwickelt: Es bietet einen geschützten Aufenthalt für spielende Kinder, Nachbarn treffen sich und gießen während der Dürre sogar die Bäume, zwei Anwohner bepflanzen Baumscheiben u. v. m. Dies allein zeigt die Bedeutung des Plätzchens in dem Quartier. Die Starkregengefahrenkarte weist obendrein auf die starke Betroffenheit der Humboldtstraße hin. Mit einer Neuordnung des Platzes könnte gleichzeitig auch dieser Gefahrenlage begegnet werden. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 48 Bericht des Magistrats vom 08.03.2024, B 97 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 25.10.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 30.11.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 406 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.12.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 406 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4055, 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 04.12.2023 Aktenzeichen: 40-1
Fassadenbegrünung Lessing-Gymnasium
Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4646 entstanden aus Vorlage: OF 750/2 vom 26.09.2023 Betreff: Fassadenbegrünung Lessing-Gymnasium 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, a) mit welchen Kosten die Fenster der Südfassade am Neubautrakt des Lessing-Gymnasiums (entlang der Fürstenbergerstraße) flächendeckend mit Hitzeschutzfolie ausgestattet werden können; b) mit welchen Kosten die Südfassade am Neubautrakt des Lessing-Gymnasiums (entlang der Fürstenbergerstraße) mit einer flächendeckenden Begrünung in Form eines vorgehängten Seilnetzes mit Pflanztrögen zu realisieren wäre. 2. Der Magistrat wird gebeten, die Maßnahmen im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets schnellstmöglich umzusetzen. Sollten die Kosten im diesjährigen Haushalt nicht abgebildet sein, wird um eine frühzeitige Einplanung in den Haushalt 2024 gebeten. Begründung: In den Sommermonaten heizen sich die Klassenräume des Neubautraktes des Lessing-Gymnasiums teilweise auf 35 Grad und mehr auf, sodass teilweise kein Unterricht stattfinden kann. Bei einem Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirates, der Schule, des Klimareferates, des Amtes für Bau und Immobilien und des Dezernates XI wurden Möglichkeiten diskutiert, um die Raumtemperatur im Sommer absenken zu können. Neben der Instandsetzung der bestehenden Lüftungsanlage schienen dabei Hitzeschutzfolien für die Fenster als kurzfristige und eine Fassadenbegrünung als langfristige Maßnahme zielführende Optionen zu sein. Vorbild für die Fassadenbegrünung wäre das Institutsgebäude der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen (Broschüre "Freiräume und Gebäude klimaangepasst gestalten", Seite 41, https://frankfurt.de/-/media/frankfurtde/frankfurt-themen/klima-und-energie/pdf/ klimareferat/broschuere-freiraum-und-klima.ashx). Beim Lessing-Gymnasium wäre demgegenüber jedoch keine Pflanzung in den Boden möglich, da der Hof vor dem Neubau unterkellert ist. Allerdings stellt der Keller keine statische Hürde für Pflanztröge dar, in die dann die Rankpflanzen gesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2024, ST 473 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 40-33
Umzug der AlexanderPuschkinSchule in die Humboldtstraße
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2023, OM 4517 entstanden aus Vorlage: OF 573/3 vom 06.09.2023 Betreff: Umzug der Alexander-Puschkin-Schule in die Humboldtstraße Mit einem Baustellenschild sind Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Ortsbeirat darüber informiert worden, dass in das ehemalige Büro des BVZ (Beratungs- und Verwaltungszentrum e. V.) in der Humboldtstraße 14 die private Alexander-Puschkin-Schule mit 160 Schülerinnen und Schülern einziehen wird. Bisher ist die Grundschule in der Stresemannallee in Sachsenhausen. Grundsätzlich begrüßt der Ortsbeirat den Erhalt von Grundschulplätzen. Jedoch aufgrund der Erfahrungen mit Hol- und Bringverkehr ("Elterntaxis") anderer Privatschulen im Nordend wird der Magistrat unter Berücksichtigung der ohnehin starken Belastung dieser Straßenzüge unverzüglich gebeten, einen Verkehrswegeplan für die Alexander-Puschkin-Grundschule vorzulegen. Begründung: Die einzige Zufahrt aus der Eckenheimer Landstraße zur Humboldtstraße 14 ist der Mittelweg; die einzige Ausfahrt ist der Oberweg. Sollten bei 160 Schülerinnen und Schülern ca. 80 bis 100 Fahrzeuge ("Elterntaxis") durch diese engen Straßen fahren, wird das zu einer enormen Belastung aller Anwohnerinnen und Anwohner führen. Außerdem wird sich die Gefahrenlage aufgrund des stark zunehmenden Verkehrs in den Seitenstraßen für ca. 1.000 Schülerinnen und Schüler, die zeitgleich in die Musterschule im Oberweg gehen sowie für alle Grundschülerinnen und -schüler, die zu Fuß aus dem Nordend in die Liebfrauenschule gehen, stark erhöhen. Der Bereich Humboldtstraße zwischen Mittel- und Oberweg ist zu Schulbeginn stark frequentiert von Schülerinnen und Schülern aller Altersklassen, die mit der Bahn bzw. dem Fahrrad ankommen. Die Entscheidung, hier eine Grundschule mit 160 Schülerinnen und Schülern einzurichten, ist zumindest fragwürdig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.01.2024, ST 143 Antrag vom 01.03.2025, OF 862/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 40-31
Unmöglicher U 5-Schienenersatzverkehr
Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4489 entstanden aus Vorlage: OF 667/10 vom 04.09.2023 Betreff: Unmöglicher U 5-Schienenersatzverkehr Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, warum der wochenlange Schienenersatzverkehr (SEV) der U-Bahn-Linie 5 in diesem Sommer so unfreundlich für Eckenheimer und Preungesheimer Fahrgäste ausgerichtet wurde. Von Interesse sind dabei folgende Punkte: 1. Warum wurde der SEV der Linie U 5 nicht umsteigefrei zur Verfügung gestellt? 2. Welche Alternativen über die Konstablerwache wurden geprüft und diese warum verworfen? Zum Beispiel: a) Warum wurde nicht die Ersatzlinie 10 von und nach Eckenheim über die Glauburgstraße geführt? b) Warum wurde die U 5 nicht bis Musterschule geführt und der Ersatzverkehr ab Glauburgstraße zur Friedberger Landstraße? 3. Warum musste man zweimal umsteigen mit zweimal Zeitverlust von je fünf bis acht Minuten, um zu Dom oder Schauspielhaus zu kommen? 4. Warum wurde zudem die Konstablerwache ausschließlich umständlich von Süden angefahren statt direkt? 5. Warum wurden die Fahrgäste nicht sinnvoll online informiert? 6. Was hat dieser SEV den Steuerzahler gekostet und was hat er erwirtschaftet? 7. Wird es künftig klare, international verständliche Hinweise - auch auf die Erreichbarkeit der teils abgelegenen Haltestellen - geben? Begründung: Nicht nur internationale Fahrgäste waren genervt und überfordert. Dieser SEV war leider keine Werbung für den Frankfurter Personennahverkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 337 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10
Sperren in der Cronstettenstraße beseitigen
Antrag vom 06.09.2023, OF 567/3 Betreff: Sperren in der Cronstettenstraße beseitigen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die vor 3 Wochen installierten und als Mehrheitsbeschluss im Ortsbeirat 3 zuvor verabschiedeten Pollerreihen in der Cronstettenstraße zu entfernen und wenn es städtischer Wille ist, dass die Poller bleiben, dann so zu installieren, dass Rettungs- und Einsatzkräfte incl. FES die Sperren analog der Sperre in der Holzhausenstraße passieren können. Begründung: Die Kritik der Einsatzkräfte und die Befürchtungen der Anwohnerschaft bzgl. der verlängerten Rettungswegezeiten sollte ernst genommen werden. Die Ausgestaltung der Sperre in Form von 2 Pollerreihen hat viele Ortsbeiratsmitglieder überrascht, die zumindest eine ähnliche Gestaltung wie an der Holzhausenstraße erwartet hatten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 567/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 567/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)
Mehr Sicherheit am kleinen Plätzchen am Übergang Hebelstraße/Eiserne Hand
Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4268 entstanden aus Vorlage: OF 552/3 vom 26.06.2023 Betreff: Mehr Sicherheit am kleinen Plätzchen am Übergang Hebelstraße/Eiserne Hand Der Magistrat wird gebeten, unverzüglich für mehr Sicherheit durch beleuchtete Stufen (optional durch Reflektoren) am kleinen Plätzchen hinter der U-Bahn-Haltestelle "Musterschule" am Übergang Hebelstraße/Eiserne Hand zu sorgen. Begründung: Das kleine Plätzchen am Übergang Hebelstraße/Eiserne Hand ist aufgrund unregelmäßig verlaufender dunkelgrauer Stufen vor allem in der Dunkelheit eine Stolperfalle, die bereits zu schweren Stürzen geführt hat. Hilfreich ist auch nicht, dass seit Jahren der Gehweg zu einer Seite des Plätzchens sowie der Eckenheimer Landstraße für eine Baustelle abgesperrt ist, auf der ebenfalls seit Jahren keine Bautätigkeit wahrzunehmen ist. Hier muss dringend mit Leuchtmitteln für mehr Sicherheit gesorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2257 Aktenzeichen: 66-0
Sichere Querung der Modalsperre (Schulweg) und Parkraumüberwachung auf dem Grüneburgweg
Anregung an den Magistrat vom 10.07.2023, OM 4336 entstanden aus Vorlage: OF 657/2 vom 15.04.2023 Betreff: Sichere Querung der Modalsperre (Schulweg) und Parkraumüberwachung auf dem Grüneburgweg Der Magistrat wird gebeten, 1. die Querung der Modalsperre an der Ecke Feldbergstraße/Grüneburgweg in Richtung Wolfsgangstraße für Schulkinder (Schulweg u. a. zur Engelbert-Humperdinck-Schule) und zu Fuß Gehende durch z. B. einen Zebrastreifen sicherer zu gestalten; 2. die Parkraumüberwachung des Grüneburgwegs, zwischen Reuterweg und Feldbergstraße, durch das Ordnungsamt und die Fahrradstaffel zu erhöhen. Begründung: Bei einem Treffen mit Anwohnenden des Grüneburgwegs wurde moniert, dass Grundschulkinder auf ihrem Schulweg bei der Querung der Modalsperre Ecke Feldbergstraße/Grüneburgweg unsicher sind, die rot markierten Flächen in Richtung Wolfsgangstraße zu queren. Der Bereich ist für Busse und Radfahrende reserviert, aber schützt er auch die querenden Schulkinder oder braucht es doch eine Art Zebrastreifen? Auf dem Grüneburgweg, im Abschnitt Reuterweg bis Feldbergstraße, sind neben der Parkraumbewirtschaftung auch Lieferzonen ausgewiesen, die leider auch viel zu oft illegal durch Pkw genutzt werden. Deshalb ist es dringend notwendig, illegales Parken durch eine erhöhte Bestreifung durch das Ordnungsamt und durch die Fahrradstaffel einzudämmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2265 Beratung im Ortsbeirat: 2
Mitnutzung des Fußwegs Hochstraße für Radfahrerinnen und Fahrradfahrer ermöglichen
Antrag vom 19.06.2023, OF 917/1 Betreff: Mitnutzung des Fußwegs Hochstraße für Radfahrerinnen und Fahrradfahrer ermöglichen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den nördlichen Fußweg entlang der Hochstraße zwischen Eschenheimer Tor und Börsenstraße wieder für Radfahrer*innen freizugeben. Begründung: Bis vor Kurzem war die Nutzung des Gehwegs an dieser Stelle für Radfahrer*innen erlaubt. Nach Einrichtung der Baustelle an der Rentenbank, die für Jahre Bestand haben wird, wurde diese Erlaubnis zurückgenommen. Gerade für Nutzer*innen des in diesem Gebiet ansässigen Fitnessstudios, die häufig mit dem Rad aus Richtung Nordend kommen, hat sich so die Anreise erschwert. Bislang wurde nicht über Konflikte und Unfälle zwischen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen an dieser Stelle berichtet, die eine gemeinsame Nutzung mehrerer Verkehrsteilnehmer*innen hinderlich sein könnte. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 917/1 wurde zurückgezogen.
Finkenhofstraße zur Anliegerstraße umwidmen
Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4143 entstanden aus Vorlage: OF 542/3 vom 13.06.2023 Betreff: Finkenhofstraße zur Anliegerstraße umwidmen Vorgang: OA 344/23 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Finkenhofstraße im Bereich zwischen Eschersheimer Landstraße und Bornwiesenweg zur Anliegerstraße umgewidmet werden kann. Dabei soll auch Bezug zu den Auswirkungen auf andere Straßen genommen werden. Begründung: Die Finkenhofstraße ist die schmalste Durchgangsstraße im Nordend. Die nördliche Gehwegseite, an der Längsparken gestattet ist, weist eine Breite zwischen 0,55 Meter und 0,85 Meter auf. Auf der südlichen, parkplatzfreien Gehwegseite beträgt die Breite zwischen 0,70 Meter und maximal 1,0 Meter. Fußgängerinnen und Fußgänger mit Einkaufstaschen, Kinderwagen oder Gehhilfen sehen sich häufig gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Diese ist jedoch so schmal, dass z. B. die Wagen der Müllabfuhr oder des Rettungsdienstes oft nur durch Befahren des südlichen Gehwegs weiterkommen. Diese ohnehin schon prekäre Situation hat sich mit der Umgestaltung des Oeder Wegs durch massiven Ausweichverkehr erheblich zugespitzt. Auf den Bezug zur Anregung vom 23.03.2023, OA 344, Erstellung eines Verkehrskonzepts für das Gebiet um den Oeder Weg, wird hingewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.03.2023, OA 344 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1939 Aktenzeichen: 66-5
Grüne Welle für den ÖPNV
Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4146 entstanden aus Vorlage: OF 534/3 vom 01.06.2023 Betreff: Grüne Welle für den ÖPNV Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wo die Attraktivität des ÖPNV im Nordend durch die Einrichtung einer Grünen Welle gestärkt werden kann. Begründung: Der ÖPNV verläuft an vielen Stellen im Nordend parallel mit dem Autoverkehr beispielsweise entlang der Friedberger Landstraße, der Eckenheimer Landstraße oder der Rohrbachstraße sowie auf dem Oeder Weg oder auf dem Alleenring und Anlagenring. Häufig unterliegen Busse und Bahnen dabei denselben Ampelphasen, wodurch sie beispielsweise auf der oberen Friedberger Landstraße an Querstraßen wie der Rat-Beil-Straße, der Gießener Straße und der Dortelweiler Straße regelmäßig ausgebremst werden. Ein ÖPNV, der Vorfahrt vor dem querenden Verkehr erhielte, könnte sich deutlich schneller durch die Stadt bewegen und so ein noch attraktiveres Angebot darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.06.2023, OF 559/3 Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4273 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2010 Aktenzeichen: 92-11
Schlaglöcher im Nordend beseitigen
Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4148 entstanden aus Vorlage: OF 538/3 vom 01.06.2023 Betreff: Schlaglöcher im Nordend beseitigen Vorgang: OM 2527/22 OBR 3; ST 2397/22 Der Magistrat wird gebeten, die Schlaglöcher in den Straßen des Nordends zu beseitigen, sodass sich diese auch langfristig nicht mehr bilden können. Besonders auffallend sind die Schlaglöcher in der Keplerstraße, Wolfsgangstraße und im Bäckerweg sowie in den Querstraßen um die Glauburgstraße. In der Anregung vom 07.07.2022, OM 2527, wurde schon ein ähnlicher Antrag gestellt mit der Bitte, die Schlaglöcher in der Keplerstraße zu beseitigen. Diese sind nach einem einfachen Nachfüllen wieder entstanden und bilden eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer. Eine nachhaltige Lösung muss durch den Magistrat gefunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2527 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2397 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2157 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Kunst im Untergrund - U-Bahn-Station „Eschenheimer Tor“ aufwerten
Anregung vom 06.06.2023, OA 362 entstanden aus Vorlage: OF 856/1 vom 16.05.2023 Betreff: Kunst im Untergrund - U-Bahn-Station "Eschenheimer Tor" aufwerten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen künstlerischen Wettbewerb zur Verbesserung des Erscheinungsbildes der U-Bahn-Station "Eschenheimer Tor" auszuschreiben und hierfür eine Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des Magistrats, der VGF, des RMV, traffiQ, der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG), der Fraktionen der betroffenen Ortsbeiräte sowie des Fahrgastbeirates zu bilden. Ziel des Wettbewerbes soll es sein, eine Vielzahl von Maßnahmen zur 1. Erhöhung der Aufenthaltsqualität; 2. Verbesserung der Orientierung; 3. Schaffung angstfreier Räume; 4. Darstellung der Geschichte des Ortes mit seinen übergeordneten Gebäuden wie dem Eschenheimer Tor, ehem. Theater am Turm, Goepfert-Brunnen, Rentenbank, Bayer-Hochhaus, Frankfurter Rundschau möglichst schnell zu erarbeiten und kostengünstig umzusetzen. Dabei sollen selbstverständlich die Bedürfnisse der Unterkunft für obdachlose Menschen berücksichtigt werden. Begründung: Die Station ist funktional in einem akzeptablen Zustand, bietet den Fahrgästen aber einen eher kläglichen Anblick. Hier sind neue Ideen gefragt, um einfache und kostengünstige Maßnahmen zu finden und schnell umzusetzen. Die Frankfurter Kunstszene ist groß und bunt und mischt sich gerne immer wieder ein. Im Rahmen eines Wettbewerbes können die unterschiedlichsten Ideen vorgestellt und ausgewählt werden. Künstlerisch gestaltete öffentliche Räume sind weniger von Vandalismus betroffen und von mehr Rücksichtnahme geprägt. Die Fahrgäste können sich besser mit ihrer U-Bahn-Station identifizieren und der Wiedererkennungswert wird erhöht. Der positive Einfluss von Kunst sollte gerade an dieser U-Bahn-Station nicht länger ungenutzt bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.01.2024, B 45 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 2, 3 Versandpaket: 14.06.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.07.2023, TO I, TOP 130 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 362 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); BFF-BIG (= Enthaltung) 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage OA 362 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD und 1 LINKE. 19. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 13.07.2023, TO I, TOP 121 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 362 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, und BFF-BIG gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OA 362 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 18.09.2023, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 362 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung); AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 20. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 21.09.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 362 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Beratung) 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage OA 362 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 16.10.2023, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 362 wird im Rahmen der Vorlage NR 750 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Annahme), ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 21. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 19.10.2023, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 362 wird im Rahmen der Vorlage NR 750 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.11.2023, TO II, TOP 53 Beschluss: Der Vorlage OA 362 wird im Rahmen der Vorlage NR 750 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4009, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2023 Aktenzeichen: 41
Umbenennung der „Kastanienallee“ in Emil-Mangelsdorff-Weg
Antrag vom 01.06.2023, OF 525/3 Betreff: Umbenennung der "Kastanienallee" in Emil-Mangelsdorff-Weg Der Magistrat wird gemäß § 82 Absatz 4 HGO aufgefordert, die bisherige ‚Kastanienallee' zwischen Paul-Hindemith-Anlage und Justinianstraße in ‚Emil-Mangelsdorff-Weg' umzubenennen. Diese Umbenennung soll zum 11. April 2025 erfolgen, dem hundertsten Geburtstag des Musikers. Zu diesem Anlass soll eine feierliche Einweihung vor Ort stattfinden. Begründung: 1. Die Bedeutung von Emil-Mangelsdorff für die Entwicklung des Jazz in Frankfurt und in Deutschland ist unbestritten. 2. Die bisherige Kastanienallee führt auf das Holzhausenschlösschen zu, wo Emil Mangelsdorff viele Jahre das Publikum mit seiner Musik und seiner Persönlichkeit zu bezaubern vermochte. 3. Die Kastanienallee hat keine postalischen Adressen und ist somit problemlos umzubenennen. 4. Ein Termin im Jahr 2025 wäre ideal, da dann der einhundertste Geburtstag des Künstlers gefeiert wird. 5. Die Umbenennung der Kastanienallee entspricht auch dem Wunsch der Witwe von Emil-Mangelsdorff, mit der der Ortsbeirat in Verbindung steht. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 24 Die Vorlage OF 525 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP erklärt. Beschluss: Initiative OI 19 2023 Die Vorlage OF 525/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff die Bezeichnung "Emil-Mangelsdorff-Weg" in "Emil-Mangelsdorff-Allee" geändert wird und der zweite Satz des Tenors den folgenden Wortlaut erhält: "Zu diesem Anlass wird der Magistrat gebeten, eine feierliche Einweihung im Benehmen mit dem Ortsbeirat 3 vor Ort zu organisieren bzw. durchzuführen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mehr Tischtennisplatten für das Nordend
Antrag vom 31.05.2023, OF 540/3 Betreff: Mehr Tischtennisplatten für das Nordend Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten prüfen und zu berichten, ob mehr Tischtennisplatten im Nordend aufgestellt werden können und die Maßnahmen entsprechend durchzuführen. Hierfür eignen sich insbesondere folgende Standorte: - Adlerflychtplatz - Grünfläche am Oederweg zwischen Wolfsgangstraße und Schwarzburgstraße - Alleenring zwischen Eckenheimer Landstraße und Friedberger Landstraße - Grünfläche auf dem Friedberger Platz - Günthersburgallee zwischen Alleenring und Rohrbachstraße Lutherplatz - Orsenigopark an der Hallgartenstraße - Grünfläche Rotlintstraße zwischen Egenolfstraße und Rohrbachstraße Begründung: Im Nordend wohnen viele sportbegeisterte Menschen. Die Flächen, auf denen sie sich sportlich betätigen können, sind im Nordend jedoch begrenzt. Die Auslastung der Tischtennisplatten zeigt, dass hier der Bedarf sehr hoch ist, und zwar bei Menschen jeden Alters. Man benötigt für diese Art der sportlichen Betätigung keine großen Flächen, sodass es wünschenswert wäre, im Nordend wesentlich mehr Tischtennisplatten aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.09.2023, OF 563/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 540/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 540/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 540/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 563 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 563/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Illegales Parken an der Ecke Spohrstraße/Schwarzburgstraße verhindern
Antrag vom 31.05.2023, OF 536/3 Betreff: Illegales Parken an der Ecke Spohrstraße/Schwarzburgstraße verhindern Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten prüfen und zu berichten, wie dauerhaft verhindert werden kann, dass illegal an der Ecke Spohrstraße/ Schwarzburgstraße PKW auf der schraffierten Fläche vor dem Wohnheim des St. Katharinen- und Weißfrauenstifts parken und die bestmögliche Maßnahme durchzuführen. Begründung: In dem Wohnheim, welches sich an der Ecke Spohrstraße/ Schwarzburgstraße befindet, wohnen teilweise mobilitätseingeschränkte Menschen, die auf einen Rollator etc. angewiesen sind. Eine Überquerung der Straße ist für sie nicht möglich, da auf der schraffierten Fläche oft illegal PKW parken. Um dies dauerhaft zu verhindern, ist das Aufstellen von Fahrradbügeln, Pollern oder bestenfalls einer Bank zum Verweilen notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 536/3 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 536/3 wurde zurückgezogen.
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