Meine Nachbarschaft: Oeder Weg
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Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
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Vorlagen
Nördliche Humboldtstraße entlasten
Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2967 entstanden aus Vorlage: OF 372/3 vom 29.09.2022 Betreff: Nördliche Humboldtstraße entlasten Nicht erst seit der Einrichtung der Baustelle in der unteren Glauburgstraße und der dadurch bedingten Umleitung vom Oeder Weg zur Holzhausenstraße durch die untere Schwarzburgstraße hat sich ein reger Kfz-Durchgangs- und Abkürzungsverkehr durch die obere Humboldtstraße gebildet mit dem Ziel, vom Oeder Weg auf die Eckenheimer Landstraße stadtauswärts zu fahren. Die Humboldtstraße als dicht bebaute und enge Einbahnstraße ist für den Kfz-Durchgangs- und Abkürzungsverkehr ungeeignet. Außerdem besteht aufgrund des erhöhten Kfz-Aufkommens und durch den regen Radverkehr in südliche Richtung Unfallgefahr. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Situation in der oberen Humboldtstraße (ab der Kreuzung Glauburgstraße bis zur Kreuzung Holzhausenstraße) nach dem Ende der Baustelle in der Glauburgstraße verbessert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 343 Aktenzeichen: 32 1
Automatisch geschaltete Ampel am Fußgängerüberweg Höhe Oeder Weg Hausnummer 155 führt zu Verkehrsstaus
Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2969 entstanden aus Vorlage: OF 375/3 vom 27.09.2022 Betreff: Automatisch geschaltete Ampel am Fußgängerüberweg Höhe Oeder Weg Hausnummer 155 führt zu Verkehrsstaus Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die neuerdings automatisch geschaltete Fußgängerampel wieder in eine bedarfsgerechte Schaltung zurückgeführt werden kann, um Verkehrsstaus zu verhindern. Die Ampelschaltung des Fußgängerüberwegs an der Einmündung des Oeder Wegs, Höhe Hausnummer 155, in die Eckenheimer Landstraße von Norden kommend wurde seit August 2022 von einer Ampelschaltung nach Bedarf in eine automatische Ampelschaltung geändert. Die automatische Am pelschaltung für den Fußgängerüberweg, die mit der Ampel über die U-Bahn-Gleise synchronisiert ist, schaltet nun grundsätzlich auf Rot, sobald die Ampel für den Verkehr aus dem Oeder Weg von Süden kommend bzw. die Ampel für den Verkehr aus der Eckenheimer Landstraße von Norden stadteinwärts in die Eckenheimer Landstraße auf Grün schaltet. Das führt dazu, dass nun mit jeder Grünphase maximal drei Autos den Weg der Bahngleise kreuzen können, während vor der Umstellung sechs bis sieben Autos passieren konnten. Dies führt in verkehrsreicheren Zeiten zu einem massiven Rückstau an Autos in die Eckenheimer Landstraße bis zum Alleenring. Die automatische Ampelschaltung des Fußgängerüberwegs sollte deshalb wieder in eine bedarfsgerechte Ampelschaltung zurückgebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 344
Ampelabschaltung nachts hier: nördlicher Oeder Weg
Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2968 entstanden aus Vorlage: OF 373/3 vom 28.09.2022 Betreff: Ampelabschaltung nachts hier: nördlicher Oeder Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampel an der Einmündung von der Eckenheimer Landstraße zum Oeder Weg stadteinwärts nachts abgeschaltet werden kann. Begründung: Stromsparen ist ein Muss in der heutigen Zeit. Lichtsignalanlagen (Ampeln), die an nachts kaum befahrenen Stellen stehen, sollten deswegen nachts dunkel bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 345 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradbügel an der Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Humboldtstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2979 entstanden aus Vorlage: OF 391/3 vom 11.09.2022 Betreff: Fahrradbügel an der Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Humboldtstraße Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel an der Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Humboldtstraße zum Freihalten des Kreuzungsbereiches installieren zu lassen und die vorhandenen Poller damit zu ersetzen. Begründung: Der Kreuzungsbereich Schwarzburgstraße/Ecke Humboldtstraße ist auf der südlichen Straßenseite mit Pollern abgesichert. Anwohner wiesen den Ortsbeirat darauf hin, dass es in der Schwarzburgstraße zwischen Oeder Weg und Eckenheimer Landstraße keine Fahrradbügel gibt und die Fahrräder oft an Gartenzäune angeschlossen werden und den Gehweg behindern. Mit den Fahrradbügeln im Kreuzungsbereich könnte diese Situation entlastet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 336 Aktenzeichen: 66 2
Illegales Wenden auf der Eschersheimer Landstraße und Friedberger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2973 entstanden aus Vorlage: OF 381/3 vom 18.08.2022 Betreff: Illegales Wenden auf der Eschersheimer Landstraße und Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen das illegale Wenden auf der Eschersheimer Landstraße, hier insbesondere im Bereich der Kreuzung mit der Fichardstraße, und auf der Friedberger Landstraße, hier insbesondere im Bereich Nibelungenplatz stadteinwärts, sowie in den Kreuzungsbereichen mit der Münzenberger Straße/Rat-Beil-Straße sowie der Dortelweiler Straße, jeweils stadteinwärts und -auswärts, verhindert werden kann. Begründung: Verbotene Wendemanöver führen immer wieder zu gefährlichen Situationen mit anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere mit zu Fuß Gehenden. An der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Ecke Fichardstraße kam es Anfang August wieder zu einem schweren Unfall, bei dem eine Fußgängerin schwer verletzt wurde. Die Fußgängerin hatte die Ampel bei Grün überquert und war von dem wendenden Pkw erfasst worden. Schwere Verkehrsunfälle durch illegales Wenden sind leider keine Seltenheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 346 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradbügel auf schraffierter Fläche Spohrstraße/Ecke Schwarzburgstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2977 entstanden aus Vorlage: OF 389/3 vom 26.09.2022 Betreff: Fahrradbügel auf schraffierter Fläche Spohrstraße/Ecke Schwarzburgstraße Der Magistrat wird gebeten, auf einer der schraffierten Flächen auf der Kreuzung Spohrstraße/Ecke Schwarzburgstraße Fahrradbügel installieren zu lassen. Begründung: Anwohner beklagen sich darüber, ihre Fahrräder nicht abstellen zu können. Tatsächlich gibt es dazu in der Spohrstraße kaum Gelegenheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 340 Aktenzeichen: 66 2
Weiterer Glascontainer an der Ecke Eckenheimer Landstraße/Hügelstraße
Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2885 entstanden aus Vorlage: OF 412/10 vom 26.09.2022 Betreff: Weiterer Glascontainer an der Ecke Eckenheimer Landstraße/Hügelstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch das Aufstellen von einem zweiten Glascontainer das Dilemma der leeren Flaschen vor dem einen behoben werden kann. Begründung: Es standen wohl einmal zwei Container an dieser Ecke, wovon einer - aus welchen Gründen auch immer - entfernt worden ist. Dadurch kommt es vermehrt zum Abstellen von Flaschen vor dem Container. Dies führt sehr zum Ärger von Anwohnenden und zum doppelten Arbeitsaufwand der Mitarbeitenden von Remondis, die die Flaschen händisch einsammeln müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2685 Aktenzeichen: 79 4
Verkehrshinweise Montgolfier-Allee
Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2954 entstanden aus Vorlage: OF 489/2 vom 25.09.2022 Betreff: Verkehrshinweise Montgolfier-Allee Der Magistrat wird gebeten, entlang der Montgolfier-Allee, z. B. durch Piktogramme auf der Fahrbahn oder weitere Schilder, auf das durchgängige Tempolimit von 30 km/h sowie die Rechts-vor-Lin ks-Regel hinzuweisen. Begründung: Entlang der Montgolfier-Allee gilt durchgängig ein Tempolimit von 30 km/h sowie die Rechts-vor-Links-Regel. Auf den Querstraßen wird vor dem Einbiegen in die Montgolfier-Allee auf das Tempolimit von 30 km/h hingewiesen sowie beim Einfahren in die Allee vom Römerhof aus. Auf der Montgolfier-Allee selbst jedoch halten Verkehrsteilnehmer sich nicht immer ans Tempolimit. Rechts vor links wird von Verkehrsteilnehmenden auf Fahrrädern und im Auto zudem häufig ignoriert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 518 Beratung im Ortsbeirat: 2
Die Schillerstraße konsequent verkehrsberuhigen - Erweiterung der Fußgängerzone bis Eschenheimer Turm
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2815 entstanden aus Vorlage: OF 616/1 vom 13.09.2022 Betreff: Die Schillerstraße konsequent verkehrsberuhigen - Erweiterung der Fußgängerzone bis Eschenheimer Turm Der Magistrat wird gebeten, in der Schillerstraße im verkehrsberuhigten Bereich zwischen Rahmhofstraße und Eschenheimer Turm folgende Maßnahmen umsetzen zu lassen: 1. Erweiterung der Fußgängerzone ab Rahmhofstraße bis Eschenheimer Turm und Änderung der bestehenden Beschilderung. 2. Anlieferzeiten für das Gewerbe zu den gleichen Zeiten wie im bereits bestehenden Abschnitt der Fußgängerzone Richtung Hauptwache. 3. Damit einhergehender Entfall der Parkplätze rechts und links der Fahrspur. Die bestehende Beschilderung wird entfernt. 4. Entsiegelung von mindestens vier Bereichen seitlich der Bänke im mittleren Abschnitt dieses Bereiches und intensive Begrünung, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen, im Sommer zu kühlen und Regenversickerung zu ermöglichen. 5. Ergänzung einer großen Anzahl an Fahrradbügeln insbesondere im Bereich Eschenheimer Tor und Rahmhofstraße, damit Rad fahrende Kundinnen und Kunden des Wochenmarktes und der Geschäfte ihr Fahrrad sicher und bequem parken und abschließen können. Das Anschließen von Lastenrädern soll ermöglicht werden. Begründung: Der verkehrsberuhigte Bereich, umgangssprachlich "Spielstraße" genannt, zeichnet sich derzeit vor allem durch besonders viel ruhenden und fahrenden Pkw-Verkehr aus. Parken und Halten ist nahezu überall rechts und links des Fahrstreifens möglich. Ein verwirrender Schilderwald soll den Verkehr während Tag- und Nachtzeiten sowie an Markttagen regeln; tatsächlich ist jedoch alles ständig zugeparkt. Polizei und Ordnungsdienst sind unterbesetzt und überfordert von der Masse des Pkw-Verkehrs. Eine Fußgängerzone kommt dem Markt und dem Gewerbe zugute, sie erhöht die Verkehrssicherheit und schafft eine deutlich bessere Aufenthaltsqualität. Sommergärten an Stelle der bisherigen Parkplätze werden möglich. Foto: Google Street View Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 318 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2125 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1524 Beratung im Ortsbeirat: 1
Nachgefragt: Wissenschaftliche Begleitung des Grüneburgwegs und des Kettenhofwegs
Antrag vom 19.09.2022, OF 493/2 Betreff: Nachgefragt: Wissenschaftliche Begleitung des Grüneburgwegs und des Kettenhofwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Auskunft an den Ortsbeirat zu erteilen und zu folgenden Fragen hinsichtlich der wissenschaftlichen Begleitung der Umgestaltung des Grüneburwegs und Kettenhofwegs an den Ortsbeirat 2 zu berichten: Befragung a) alle Fragebögen zur wissenschaftlichen Begleitung der fahrradfreundlichen Nebenstraßen in einem gut lesbaren Format mit allen Verästelungen des Fragebogens zur Verfügung zu stellen. b) wie viele Fragebögen an Passanten verteilt wurden und wie hoch der Rücklauf war. c) wie künftig verhindert werden soll, dass Nicht-Betroffene an der Befragung teilnehmen. d) bezugnehmend auf Seite 20-21 der Präsentation zur Wissenschaftlichen Begleitung der "fahrradfreundlichen Nebenstraßen" der Informationsveranstaltung - Ortsbeiräte 2 und 3 vom 6.9.2022 (Präsentation) erfolgte im Grüneburgweg die sog. Vorherbefragung von 10. Juni bis 22. August 2022. Die sog. Nachherbefragung soll im Herbst/ Winter 2023 stattfinden. Im Sommer 2022 und Herbst-Winter 2023 ist u.a. aufgrund der unterschiedlichen Wetterverhältnisse von einem anderen Verkehrsnutzungsverhalten der Befragten auszugehen. Wie wird dies bei der Auswertung der Fragebögen berücksichtigt, um Verzerrungen aufgrund der unterschiedlichen Jahreszeiten zu vermeiden? Untersuchungsraum e) bezugnehmend auf Seite 9 der Präsentation lautet die Forschungshypothese: "Die Umgestaltung zu fahrradfreundlichen Nebenstraßen [. .] 4. führt zu einer verbesserten Wohn- und Aufenthaltsqualität in den betroffenen Straßen." und "5. führt zu einer erhöhten Verkehrssicherheit unter allen Verkehrsteilnehmenden in den betroffenen Straßen." Es wird gebeten an den Ortsbeirat zu berichten, was unter ‚betroffenen" Straßen' zu verstehen ist, und ob dieser Bereich deckungsgleich mit dem Bereich ist, in dem Handzettel & Flyer verteilt wurden (hierzu siehe S. 19 der Präsentation). f) Auf Seite 19 der Präsentation sind die Straßen rund um den Grüneburgweg in der Karte gekennzeichnet, in denen Handzettel & Flyer verteilt wurden, aber die Straßennamen auf Seite 19 sind schlecht oder nicht lesbar. Eine solche Karte hat der Ortsbeirat zum Kettenhofweg/Robert-Mayer-Str. nicht erhalten. Es wird gebeten, dem Ortsbeirat die Straßennamen, in denen Handzettel & Flyer rund um den Grüneburgweg und den Kettenhofweg/Robert-Mayer-Str. verteilt wurden/ werden, als gut lesbare Liste zur Verfügung zu stellen. g) warum nicht auch die möglicherweise vom Umfahrungsverkehr betroffene Parallelstraßen in den Untersuchungsraum aufgenommen worden sind und auch dort entsprechende Veränderungen aufgrund der Umgestaltung untersucht werden. Verkehrsmessungen h) anhand welcher Kriterien die Straßen und Punkte ausgewählt wurden, an denen Verkehrsströme auf dem Grüneburgweg und Kettenhofweg und den angrenzenden Quer- und Parallelstraßen gemessen wurden/ werden, und wie die Punkte der Verkehrszählungen ausgewählt wurden; i) bezugnehmend auf S. 29 und 33 der Präsentation wird gebeten an den Ortsbeirat zu berichten, weshalb es nicht mehr Verkehrszählungen in den angrenzenden Parallel- und Querstraßen zum Grüneburgweg und den Kettenhofweg/Robert-Mayer-Str. gibt ( insbesondere warum es solche hinsichtlich des Grüneburgwegs nicht in der Wolfsgangsstr. gibt), aus denen Schlussfolgerungen ob es zur Verlagerung von Verkehr aus dem umgestalteten Grüneburgweg und Kettenhofweg/ Robert-Mayer-Str. in angrenzende Straßen kommt, gezogen werden können. j) vom wem und wie die Verkehrszählungen genau durchgeführt wurden/ werden, wie die Personen, die sie durchführen, hierfür geschult werden, und wie die Zählung über 24h (s. S. 30 und S. 34 der Präsentation) praktisch ablaufen soll, z.B. ob diese im ‚Schichtbetrieb' durchgeführt wird und warum, wie anhand Seite 30 und 34 der Präsentation ersichtlich, Verkehrszählungen zu unterschiedlichen Jahreszeiten erfolgt sind. Sonstiges k) Nach welchen Kriterien wurden die Attribute zur Beschreibung der Umfeldqualität ausgewählt? Weshalb wurde neben den Attributen ‚Aufenthaltsqualität', ‚Soziales Sicherheitsgefühl', ‚Aufteilung des Straßenraums', ‚Übersichtlichkeit', ‚Lautstärke/ Lärm', ‚Wohnqualität' nicht auch das Attribut ‚Erreichbarkeit der Geschäfte' aufgenommen? 2. den Ortsbeirat zukünftig früher und umfassend zum Fortgang der Untersuchung zu informieren. Begründung: Es besteht weiterer Informationsbedarf zu den o.g. wichtigen Punkten hinsichtlich der wissenschaftlichen Begleitung der fahrradfreundliche Nebenstraßen in Ergänzung zu den bereits dem Ortsbeirat vorliegenden Informationen, um die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung einordnen und diese Untersuchung begleiten zu können. Volle Transparenz mit umfassenden Informationen dient dazu, dass der Ortsbeirat seine Aufgabe erfüllen kann, den Magistrat zu beraten, und sein Mandat als demokratisch gewähltes Organ wahrzunehmen. Zu 1.a.: die als PDF zur Verfügung gestellten Fragebogen enthalten nicht alle Verästelungen im Fragebogen ausweislich einer Email vom 22. September 2022 u.a. an den Ortsvorsteher. Zu 1.b.-c.: Informationsbedarf, s.o. Zu 1.d.: Informationsbedarf, da die unterschiedlichen Jahreszeiten, in denen die Messungen vorgenommen werden, nach Einschätzung des Ortsbeirats Einfluss auf das Ergebnis der Untersuchung haben und es dadurch zu Verzerrungen kommen kann. Dies gilt ganz besonders im Zusammenhang mit der Messung des Radverkehrs, bei dem unbedingt der saisonale Aspekt berücksichtigt werden muss. Die Annahme, dass zahlreiche Radfahrer nur bei entsprechender Witterung dieses Verkehrsmittel nutzen, ist naheliegend und sollte Berücksichtigung finden. 1.e.-g. : Die genaue Kenntnis des Untersuchungsraums ist wesentlich, um die Ergebnisse der Untersuchung einordnen zu können. Zu 1.h./i.: Ausweislich S. 29 und 33 der Präsentation gibt es nur 3 Messpunkte der Verkehrsströme außerhalb des Grüneburgwegs und nur 1 Messpunkt außerhalb des Kettenhofwegs/Robert-Mayer-Str. Insofern bittet der Ortsbeirat darum, die Kriterien, nach der die Standorte für die Messungen ausgewählt wurden, zu erläutern, insbesondere weshalb nicht mehr Messpunkte in den Quer- und Parallelstraßen zum Grüneburgweg und den Kettenhofweg/Robert-Mayer-Str. vorgenommen werden. Diese werden nach Einschätzung des Ortsbeirats am stärksten von einer möglichen Verkehrsverlagerung betroffen sein und Messungen hier sind für eine umfassende Untersuchung essenziell. Bezüglich der ausgewählten Straßen sollte nicht nur die Luftlinie, sondern auch die mögliche Umfahrung eine Rolle spielen. Gerade derzeit ruhige Wohnstraßen könnten künftig vermehrt unter Schleich- und Umfahrungsverkehr leiden. Schließlich wird ähnliches bereits aus dem Nordend berichtet (vgl. etwa Frankfurter Rundschau vom 10.11.2021: https://www.fr.de/frankfurt/nordend-ort904333/mehr-verkehr-in-der-finkenhofstras se-91108195.html). Zu 1.j.: Informationsbedarf, s.o., da es aus Sicht des Ortsbeirats wichtig ist, dass die Verkehrsmessungen, an denen viele Personen beteiligt sein dürften, konsistent durchgeführt werden. Zu 1.k: Die Lebens- und Wohnqualität von Menschen im Ortsbeirat wird auch durch die Erreichbarkeit von Geschäften bestimmt. Insofern bittet der Ortsbeirat um Rückmeldung, weshalb dieses Merkmal nicht abgefragt wurde bei der Bestimmung der Umfeldqualität. Zu 2.: Einige der o.g. Fragen, z.B. 1g., h., und i., betreffen auch die Gestaltung der Vorher-Befragung, die bereits abgeschlossen ist. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, ihn zukünftig frühzeitig und umfassend zu informieren, so dass er die Untersuchung konstruktiv kritisch begleiten und seiner Rolle nachkommen kann. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 493/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und FDP (= Annahme)
Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2758 entstanden aus Vorlage: OF 301/3 vom 18.05.2022 Betreff: Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch Vorgang: OM 1271/21 OBR 3; ST 784/22 Der Magistrat wird beauftragt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Eschenheimer Tor und Dornbusch auf 30 km/h abzusenken. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 784, argumentiert der Magistrat, "selbst bei äußerst wohlwollender Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens" seien die Maßgaben zur Einschränkung der bundesrechtlich festgelegten Höchstgeschwindigkeit nicht zu erfüllen. Um dem Magistrat bei der Argumentation für eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit Hilfestellung zu leisten, bezieht sich der Ortsbeirat auf die hessische Lärmaktionsplanung (https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/laerm/umgebungslaermrichtlinie/votraeg e/Laermaktionsplan_Strassenverkehr_RP_Darmstadt.pdf). Hessen hat für die Lärmaktionsplanung Auslösewerte von 65 dB tagsüber und 55 dB nachts festgelegt. Diese Werte entsprechen denen des Umweltbundesamtes zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren. Es sei erwähnt, dass die WHO bereits Werte von 53 dB bzw. 45 dB ansetzt. Handlungsbedarf besteht laut hessischem Lärmaktionsplan dann, wenn die Immissionswerte der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm überschritten werden. Die Richtwerte liegen in Wohngebieten bei 70 dB tagsüber und 60 dB nachts. Wie der beiliegenden Karte oder auch direkt der Lärmaktionskarte unter https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de zu entnehmen ist, liegen die Immissionswerte auf dem genannten Teilstück der Eschersheimer Landstraße durchweg über 70 dB. Quelle: Lärmkarte Hessen (https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/ index.html?lang=de) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1271 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 784 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 131 Antrag vom 01.06.2023, OF 539/3 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4149 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1564 Auskunftsersuchen vom 07.12.2023, V 814 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 164 Antrag vom 29.08.2024, OF 755/3 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5921 Antrag vom 10.05.2025, OF 1029/9 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6997 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 872 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Übergang Günthersburgallee über den Alleenring und weiterer Verlauf
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2764 entstanden aus Vorlage: OF 322/3 vom 24.06.2022 Betreff: Übergang Günthersburgallee über den Alleenring und weiterer Verlauf Der Magistrat wird gebeten, im Verlauf der Günthersburgallee folgende Maßnahmen vorzunehmen: 1. Die Querung der Günthersburgallee über die Rothschildallee wird so gestaltet, dass zwischen den beiden Übergängen an der Nord- und Südseite der Allee eine direkte befestigte und genügend breite Verbindung ohne Winkel geschaffen wird, auf der Fußgänger und Radfahrer sich nebeneinander mit ausreichend Platz bewegen können und vor den Übergängen Aufstellflächen für die Radfahrer existieren. Die vorhandene winklige Verbindung ist zu schmal, um auf diese Weise Fußgänger und Radfahrer geordnet aufzunehmen und verleitet dazu, die Winkel abzukürzen, wodurch sich statt Rasen hässliche kahle Ecken gebildet haben, die bei Regen verschlammen. 2. Der Radverkehr wird nach der Überquerung von Norden nach Süden, soweit er in südliche Richtung weiterfahren will, durch Beschilderung und/oder eine sichtbare Wegeführung so geleitet, dass er auf der westlichen Fahrbahn der Günthersburgallee landet und nicht geradeaus auf dem unbefestigten Mittelweg weiterfährt. 3. Um den Spielplatz in der Mitte der unteren Günthersburgallee ("Günthersburger Ei") führt auf der östlichen Seite ein ausreichend breiter unbefestigter Fußweg herum, der am Ende des Spielplatzes wieder in den Mittelweg einmündet. Entsprechend wird gebeten, auch auf der westlichen Seite den anfänglich noch sichtbaren unbefestigten Fußweg um den Spielplatz herum so freizuräumen und zu verbreitern, dass man ihn bequem bis zum unteren Ende des Spielplatzes weitergehen kann, wo er ebenfalls in den Mittelweg mündet. So werden gefährliche Fußgängerquerungen vom endenden Fußweg auf den westlichen Bürgersteig in diesem kurvigen und völlig zugeparkten Straßenverlauf vermieden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 180 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Mehr Aufmerksamkeit für Kinder in der Koselstraße
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2777 entstanden aus Vorlage: OF 360/3 vom 01.09.2022 Betreff: Mehr Aufmerksamkeit für Kinder in der Koselstraße Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrszeichen Nr. 136 "Achtung Kinder" überdimensional auf der Koselstraße auf Höhe der Hausnummern Koselstraße 15 (Krabbelstube Caramba) und Koselstraße 19 (Krabbelstube Sandflöhe) in beiden Fahrtrichtungen auf der Fahrbahn aufzubringen. Begründung: In der Koselstraße befinden sich einige Kindereinrichtungen. Auch Kinder aus dem Kindergarten Sankt Bernhard nutzen die Koselstraße, um zu ihrem Kindergarten in der Eisernen Hand zu kommen. Gleichzeitig ist der fahrende Verkehr primär auf die Ampelschaltung konzentriert und daher häufig zu schnell unterwegs. Hier würde die Aufmerksamkeit für Kinder erhöht werden, wenn sich überdimensionale Hinweiszeichen auf der Fahrbahn befänden. Ein solches Zeichen befindet schon in der Wolfsgangstraße vor einer Kindereinrichtung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 176 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Parkverbot in der Eckenheimer Landstraße vor Hausnummer 254
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2691 entstanden aus Vorlage: OF 381/10 vom 29.08.2022 Betreff: Parkverbot in der Eckenheimer Landstraße vor Hausnummer 254 Der Magistrat wird gebeten, das Parkverbot in der Eckenheimer Landstraße vor der Hausnummer 254 deutlich sichtbarer auszuschildern. Begründung: Anwohner und Besucher waren es über Jahrzehnte gewohnt, vor der Hausnummer 254 in der Eckenheimer Landstraße parken zu können. Inzwischen wurde ein Parkverbot erlassen, weil die schräg parkenden Wagen teilweise in den Straßenraum hineinragten. Das entsprechende Parkverbotsschild wurde aber außergewöhnlich hoch und außerhalb des normalen Sichtfeldes angebracht, sodass viele Fahrerinnen und Fahrer, darunter viele Anwohner, mit einem Bußgeld belegt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 159 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssicherheit für Fußgänger an der Grüneburgweg/Ecke Fichardstraße erhöhen
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2752 entstanden aus Vorlage: OF 447/2 vom 25.08.2022 Betreff: Verkehrssicherheit für Fußgänger an der Grüneburgweg/Ecke Fichardstraße erhöhen Vorgang: OM 5857/20 OBR 3; ST 1029/20 1. Der Magistrat wird gebeten, über folgende Fragen zu berichten: a) Wie lange sind die Grünphasen der Ampeln für Fußgänger an der Eschersheimer Landstraße am Grüneburgweg/Ecke Fichardstraße, auch im Vergleich zu anderen Ampeln für Fußgänger an den Kreuzungen der Eschersheimer Landstraße mit der Fürstenberger Straße, Holzhausenstraße und Hügelstraße, und entsprechen sie den Vorgaben des Magistrats in der Stellungnahme vom 25.05.2020, ST 1029? b) Welche andere Maßnahme kommt in Betracht, um ein verkehrswidriges Wenden von Autos an der Ecke Grüneburgweg/Fichardstraße/Eschersheimer Landstraße zu unterbinden und so Fußgänger besser zu schützen? 2. Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, das Verhalten von Autofahrern, insbesondere mit Blick auf ein verkehrswidriges Wenden im Bereich Eschersheimer Landstraße/Grüneburgweg und dort berichtete Autorennen (siehe Bild-Artikel unten) an der Eschersheimer Landstraße, mehrfach im Monat polizeilich zu kontrollieren und über die geplanten Kontrollen zu berichten, falls keine Maßnahmen nach Ziffer 1. b) getroffen werden. Begründung: Hintergrund zu dieser Anregung ist der schwere Unfall an der Fichardstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße Anfang August 2022. Dabei wurde laut Bild-Zeitung vom 4. August 2022 (https://www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/unfallopfer-klagt-an-d iese-ecke-ist-lebensgefaehrlich-80907366.bild.html) eine 56-jährige Frau von einem Pkw schwer verletzt, der auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts an dieser Stelle verkehrswidrig gewendet hatte. Um Fußgänger und Menschen mit Bewegungseinschränkungen an dieser wichtigen Kreuzung, die viele Fußgänger auf dem Weg in den Grüneburgweg als bedeutsame Einkaufsstraße im Westend sowie als Verbindungsweg zum Nordend nutzen, besser zu schützen und solche Unfälle möglichst zu verhindern, ist die Klärung der o. g. Frage (Ziffer 1. a) und Prüfung anderer Maßnahmen (Ziffern 1. b) und 2.) wichtig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5857 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1029 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 49 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1
Markierung von bestehenden Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2633 entstanden aus Vorlage: OF 579/1 vom 19.08.2022 Betreff: Markierung von bestehenden Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur Der Magistrat wird gebeten , die im Ortsbezirk 1 im öffentlichen Straßenraum bereits bestehenden Parkplätze mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge farblich zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung soll farblich und in der Wahl des Piktogramms analog zu den Markierungen der neu einzurichtenden Parkplätze erfolgen. Begründung: Im Ortsbezirk 1 gibt es einige der wenigen Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum, z. B. in der Bethmannstraße, am Eschenheimer Tor, in der Pariser Straße oder in der Brüsseler Straße. Bei der Vorstellung des Ausbaukonzepts für Ladeinfrastruktur wurde erwähnt, dass die Parkplätze an den neuen Ladesäulen zukünftig blau eingefärbt und mit einem Piktogramm versehen werden sollen. Hierdurch sollte auch unaufmerksamen Autofahrerinnen und Autofahrern eindeutig klar werden, dass diese Parkplätze für Elektrofahrzeuge (und Plug-In-Hybride) während des Ladevorgangs vorbehalten sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2823
Unbenannte Sackgasse Bleichstraße?
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2637 entstanden aus Vorlage: OF 584/1 vom 16.08.2022 Betreff: Unbenannte Sackgasse Bleichstraße? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. In verschiedenen Publikationen der Stadt Frankfurt ist eine in Richtung Eschenheimer Anlage führende Sackgasse westlich der Liegenschaft Bleichstraße 50 in Richtung Hausnummer 50a vermeintlich als öffentliche Verkehrsfläche zu erkennen. Der Weg zeigt mit seinem Pflasterbelag historische Elemente auf. Handelt es sich hierbei um eine öffentliche Verkehrsfläche oder befindet sich der Weg in Privatbesitz? 2. Sollte es sich um eine öffentliche Fläche handeln, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob dieser Weg in Verlängerung der Brönnerstraße als Zugang für zu Fuß Gehende zur Eschenheimer Anlage nutzbar gemacht werden kann. Begründung: Mit einer durchgehenden Nutzbarmachung des Weges kann ein neuer attraktiver Zugang zu den Wallanlagen geschaffen werden. Dadurch könnten auch die Schulwegpläne optimiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2819 Aktenzeichen: 66-0
Barrierefreiheit im ÖPNV bei SEV
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2621 entstanden aus Vorlage: OF 559/1 vom 20.08.2022 Betreff: Barrierefreiheit im ÖPNV bei SEV Der Magistrat wird gebeten, anlässlich des Schienenersatzverkehrs in der Mainzer Landstraße im August/September 2022, 1. bei der Einrichtung von Schienenersatzverkehr und bei der Verlegung von ÖPNV-Haltestellen künftig dafür Sorge zu tragen, dass auch mobilitätseingeschränkte Nutzerinnen und Nutzer wie Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie auf einen Rollator angewiesene Menschen gut vorankommen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Nutzung von Rolltreppen in der Regel untersagt ist, wenn ein Rollator von der Krankenkasse beschafft wurde. 2. insbesondere sicherzustellen, dass die genannten Personengruppen halbwegs komfortabel zum Hauptbahnhof mit seinen vielen Umstiegsmöglichkeiten gelangen können; 3. notfalls für die genannten Personengruppen neben dem normalen Schienenersatzverkehr einen Ruf-Taxiservice einzurichten. Begründung: In den Sommerferien ist bzw. war für den Abschnitt Mönchhofstraße bis Platz der Republik/Hohenstauffenstraße ein Schienenersatzverkehr (SEV) eingerichtet, die Linien 11, 14 und 21 bedienten diesen Abschnitt mit der Ausnahme der Haltestellen "Mönchhofstraße", "Wickerer Straße" und "Rebstöcker Straße" nicht. Durch den SEV entstanden besonders an den Haltestellen "Mönchhofstraße" und "Hohenstauffenstraße" größere Laufwege. Außerdem wurden die Niederflurhaltestellen "Mönchhofstraße", "Galluswarte" und "Glauburgstraße" nicht bedient. Die eingesetzten Busse verfügten einerseits teilweise nicht über Niederflurtechnik, andererseits sind sämtliche Haltestellen des SEV nicht barrierefrei ausgebaut, sodass auch ein Niederflurbus hier ein nur schwer zu meisterndes Hindernis darstellt. Die Nutzung des ÖPNV ist/war für mobilitätseingeschränkte Reisende während des SEV daher sehr beschwerlich. Eine solche Situation gilt es künftig zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 612 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
Klarheit bezüglich der Parksituation in der Jahnstraße schaffen
Antrag vom 01.09.2022, OF 356/3 Betreff: Klarheit bezüglich der Parksituation in der Jahnstraße schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Jahnstraße/Ecke Oeder Weg, die ggf. in Verbindung mit dem Bewohnerparkausweis 20 bzw. Tickets zulässigen Parkflächen leicht verständlich zu kennzeichnen und mit der räumlich präzisen abgegrenzten Beschilderung zu versehen. Begründung: Seit geraumer Zeit werden Kraftfahrzeuge der Bewohnerinnen und Bewohner im Besitz eines Bewohnerparkausweises 20, die auf einem Teil des Bürgersteigs in der Jahnstraße parken, abgeschleppt bzw. mit einem Strafzettel versehen. Mangels präziser Straßenbeschilderung, die die konkrete Parkweise vorschreibt, kam es wiederholt zu unbewussten Falschparken durch die Einwohner. Durch Anbringung von präzisen, leicht verständlichen Schildern soll die Parksituation an der Jahnstraße/Ecke Oeder Weg geklärt und der verständliche Unmut der ansässigen Bewohnerinnen und Bewohner gemindert werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 356/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 3 am 13.10.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 356/3 wurde zurückgezogen.
Alle Westend-Bewohner haben ein Recht auf Beachtung ihrer Interessen
Antrag vom 28.08.2022, OF 451/2 Betreff: Alle Westend-Bewohner haben ein Recht auf Beachtung ihrer Interessen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, alle Einwohner des Westends, die von den Auswirkungen der Umbauten des Grüneburgwegs betroffen sind, detailliert über die Pläne und ihre Folgen zu informieren; und zwar mindestens in den folgenden Wohnstraßen: Im Sachsenlager, Im Trutz Frankfurt, Leerbachstraße, Emil-Claar-Straße, Elsheimerstraße, Gärtnerweg, Fellnerstraße, Körnerstraße, Gervinusstraße, Auf der Körnerwiese, Böhmerstraße, Wolfsgangstraße, August-Siebert-Straße, Fürstenbergerstraße, Vogtstraße, Hansaallee, Reuterweg, Parkstraße, Telemannstraße, Oberlindau, Unterlindau, Liebigstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Friedrichstraße, Altkönigstraße, Feldbergstraße, Rossertstraße, Siesmayerstraße, Myliusstraße, Wiesenau, Kleine Wiesenau, Eppsteiner Straße, Kronberger Straße, Staufenstraße, Wöhlerstraße. Dabei ist besonders hinzuweisen auf nachstehend gelistete zu erwartende Folgen: erhöhten Verkehrslärm, erhöhte Schadstoffbelastung, erhöhte Gefährdung durch verstärkten Straßenverkehr, verstärkte Gehwegbenutzung durch Radfahrer und Rollerfahrer, verringerten Wohnwert bei gleichbleibender Mietbelastung, Wegfall von Einkaufsmöglichkeiten, Wegfall von Dienstleistungsangeboten, Wegfall von Restaurants und Cafés. Begründung: Alle genannten Folgen sind offensichtlich, wenn die Planungen für den Grüneburgweg einschließlich der Diagonalsperre unverändert beibehalten werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 451/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 451/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 451/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung)
Auch Fußgänger müssen Straßen überqueren können
Antrag vom 28.08.2022, OF 452/2 Betreff: Auch Fußgänger müssen Straßen überqueren können Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß Fußgänger und besonders Menschen mit Kinderwagen, im Rollstuhl oder mit Geh- oder Sehbehinderung an Straßenecken im Verlauf ihres Bürgersteigs unbehindert Querstraßen überqueren können, ohne durch enge und zugestellte Fahrradparkplätze, wie sie immer häufiger an Straßenecken angelegt werden, zu weiten Umwegen gezwungen zu werden. Begründung: Fahrradparkplätze, die sich um Straßenecken herumziehen - wie z.B. an der Kreuzung Unterlindau / Friedrichstraße - sind meist so vollgestellt, daß Fußgänger keinen Weg hindurch finden. Selbst wenn nur leere Poller oder Fahrradbügel montiert sind, passen Kinderwagen und Rollstühle nicht hindurch. Um den Fahrradparkplatz herumzugehen, ist häufig nicht möglich, weil gleich im Anschluß PKW dicht an dicht parken, so daß allenfalls ein schlanker, gesunder Fußgänger sich dazwischen durchzwängen kann; für Rollstühle und Kinderwagen sind meist weite Umwege nötig. Für sehbehinderte und blinde Menschen sind diese Fahrradparkplätze zudem gefährliche Stolperfallen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 452/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 452/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 452/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 452/2 wurde zurückgezogen.
Belastung der Westend-Bewohner
Antrag vom 28.08.2022, OF 450/2 Betreff: Belastung der Westend-Bewohner Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie hoch die Belastung der Einwohner des Westends sein wird, die von den Auswirkungen der Umbauten des Grüneburgwegs betroffen sind, durch erhöhten Verkehrslärm, erhöhte Schadstoffbelastung, erhöhte Gefährdung durch verstärkten Straßenverkehr, verstärkte Gehwegbenutzung durch Radfahrer und Rollerfahrer, verringerten Wohnwert bei gleichbleibender Mietbelastung, Wegfall von Einkaufsmöglichkeiten, Wegfall von Dienstleistungsangeboten, Wegfall von Restaurants und Cafés. Dabei sind nicht nur die Bewohner des Grüneburgwegs betroffen, sondern auch die der folgenden Wohnstraßen: Im Sachsenlager, Im Trutz Frankfurt, Leerbachstraße, Emil-Claar-Straße, Elsheimerstraße, Gärtnerweg, Fellnerstraße, Körnerstraße, Gervinusstraße, Auf der Körnerwiese, Böhmerstraße, Wolfsgangstraße, August-Siebert-Straße, Fürstenbergerstraße, Vogtstraße, Hansaallee, Reuterweg, Parkstraße, Telemannstraße, Oberlindau, Unterlindau, Liebigstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Friedrichstraße, Altkönigstraße, Feldbergstraße, Rossertstraße, Siesmayerstraße, Myliusstraße, Wiesenau, Kleine Wiesenau, Eppsteiner Straße, Kronberger Straße, Staufenstraße, Wöhlerstraße. Begründung: Alle genannten Folgen sind offensichtlich, wenn die Planungen für den Grüneburgweg einschließlich der Diagonalsperre unverändert beibehalten werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 450/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 450/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 450/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Änderungen auf der Wolfsgangstraße
Antrag vom 18.08.2022, OF 355/3 Betreff: Änderungen auf der Wolfsgangstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten auf der Wolfsgangstraße a) Folgende neu geschaffenen Fahrradabstellmöglichkeiten wieder zu entfernen: - Im Bereich der Einmündung am Oeder Weg auf der südlichen Seite vor der Werbesäule - Auf den Parkflächen in Höhe Hausnummern 10/12 - Im Bereich der Hauseinfahrten Hausnummern 7 b) Die Haltelinien an der Kreuzung mit der Justinianstraße wieder einzuzeichnen. Begründung: Die Anzahl der neugeschaffenen Fahrradständer im der Wolfsgangstraße im Rahmen der Neumarkierung entspricht nicht dem Bedarf in dieser Straße in der viele Liegenschaften Fahrradabstellmöglichkeiten auf dem eigenen Grundstück haben und überwiegend Wohnnutzung vorhanden ist. Durch den Wegfall der Haltelinien im Bereich der Kreuzung mit der Justinianstraße ist die ehemalige Gefahrenstelle wieder entstanden die der Ortsbeirat vor Jahren mit den beantragten Haltelinien entschärft hatte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 355/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 3 am 13.10.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 355/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)
Parkplätze statt Poller auf dem Oeder Weg
Antrag vom 18.08.2022, OF 353/3 Betreff: Parkplätze statt Poller auf dem Oeder Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die Pollerreihe auf dem Oeder Weg in Höhe der Einmündung der Glauburgstraße in Parkplätze zumzuwandeln. Dabei sollte die Möglichkeit einer E-Lademöglichkeit geprüft werden. Begründung: Die Fläche der ehemaligen Fahrspur ist nach der Umgestaltung durch Poller abgegrenzt und so aktuell für niemand nutzbar. Die Schaffung von Parkplätzen in diesem Bereich des Oeder Weges beeinträchtigt die neue Fahrradstraße in keiner Weise. Durch die Umgestaltung des Oeder Weges sind auch für die Anwohnerschaft viele Parkplätze entfallen, der Bedarf ist nach wie vor sehr hoch und der Parkplatzsuchverkehr wesentlich stärker geworden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 353/3 wurde zurückgezogen.
Solidarität mit der Ukraine!
Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2523 entstanden aus Vorlage: OF 311/3 vom 24.06.2022 Betreff: Solidarität mit der Ukraine! Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten sich im Nordend anbieten, um die Solidarität der Stadt Frankfurt und des Nordends mit der Ukraine zu bekunden, beispielsweise in Form 1. der Errichtung eines temporären Sockels (ähnlich Parklets ohne bauliche Veränderung) als angemessenere Stelle zur Darstellung der Solidarität und Erinnerung, zur Anbringung von Fotos, Flaggen und Kerzen; 2. eines Transparents mit einer entsprechenden Botschaft ("Freiheit für die Ukraine") auf der gegenüberliegenden Seite des Generalkonsulats der Russischen Föderation; 3. von Lackierungen der Straßenlaternen in der Nähe des Generalkonsulats in den Nationalfarben der Ukraine (blau und gelb); 4. von Platzierung ukrainischer Nationalflaggen entlang des unteren Oeder Wegs von der Eschenheimer Anlage bis Höhe Jahnstraße. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Eigentümerinnen und Eigentümer der Gebäude neben bzw. gegenüber dem Generalkonsulat der Russischen Föderation bei den Solidaritätsbekundungen miteinbezogen werden können. Der Ortsbeirat hält für die genannten Maßnahmen den Bereich der Eschenheimer Anlage und des unteren Oeder Wegs auf Höhe des russischen Generalkonsulats für besonders geeignet. Begründung: Seit dem 24. Februar 2022 herrscht wieder Krieg in Europa, ein Krieg, der schon zahlreiche Tote verursacht hat, Menschen aus ihrer Heimat vertrieben hat und die europäischen freiheitlichen Werte bedroht, ein Angriffskrieg geführt von einem russischen Aggressor, dessen diplomatische Vertreter sich in diesem Stadtteil befinden. Der Ortsbeirat möchte deshalb ein Zeichen setzen und seine Solidarität mit den Menschen in der Ukraine zum Ausdruck bringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2022, ST 2590 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1258 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-0
Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend
Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2525 entstanden aus Vorlage: OF 312/3 vom 23.06.2022 Betreff: Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend Der Magistrat wird gebeten, die Anforderungsampeln für den Fußverkehr im Nordend so zu programmieren, dass gängelnde Wartezeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger zeitnah abgeschafft werden, wo dies möglich ist. Hierzu zählen z. B. folgende Lichtsignalanlagen: 1. Eckenheimer Landstraße rund um die U-Bahn-Stationen "Hauptfriedhof" und "Glauburgstraße"; 2. Eckenheimer Landstraße/Ecke Nordendstraße und Schwarzburgstraße; 3. Eckenheimer Landstraße rund um den Beginn des Oeder Wegs; 4. Eckenheimer Landstraße Höhe Hausnummer 13; 5. Glauburgstraße/Ecke Lenaustraße; 6. Comeniusstraße; 7. Rohrbachstraße/ Ecke Günthersburgallee und Martin-Luther-Straße. Gleichzeitig ist es für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger dringend erforderlich, die Ampelschaltung an Fußgängerüberwegen so einzurichten, dass die Grünphase (einschließlich Räumungsphase) für Fußgängerinnen und Fußgänger zumindest so lange dauert, bis die Fahrbahn in normaler Schrittgeschwindigkeit überquert werden kann. Dies ist insbesondere für Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung auf der viel befahrenen, vierspurigen Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Eschenheimer Turm und Polizeimeister-Kaspar-Straße nicht der Fall. Begründung: Im Sinne der autogerechten Stadt wurden Ampelschaltungen bisher mit Vorrang für den motorisierten Individualverkehr (MIV) programmiert. Im Sinne einer sozialökologischen Verkehrswende ist es an der Zeit, die Belange des Umweltverbundes und damit auch der Fußgängerinnen und Fußgänger stärker zu berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem Ampelschaltungen, die zu einer zeitlichen Verkürzung von Fußwegen beitragen und Fußgängerinnen und Fußgängern - insbesondere Kindern und mobilitätseingeschränkten Personen - eine sichere Überquerung von Fahrbahnen ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2612 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Keplerstraße instand setzen
Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2527 entstanden aus Vorlage: OF 287/3 vom 19.05.2022 Betreff: Keplerstraße instand setzen Der Magistrat wird gebeten , den Zustand der Keplerstraße zwischen Humboldtstraße und Oeder Weg so wiederherzustellen, dass die Schlaglöcher nachhaltig beseitigt werden. Begründung: Die Keplerstraße ist eine enge Straße, die von zahlreichen Fahrradfahrern befahren wird. Die großen Schlaglöcher sind gefährlich für alle Zweiradfahrer, die in dieser Straße fahren wollen. Diese Straßenbeschädigungen müssen nachhaltig beseitigt werden, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2397 Antrag vom 01.06.2023, OF 537/3 Antrag vom 01.06.2023, OF 538/3 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4148 Aktenzeichen: 66 5
Schulbushaltestelle gegenüber der Privaten Kant-Schule
Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2541 entstanden aus Vorlage: OF 341/3 vom 07.07.2022 Betreff: Schulbushaltestelle gegenüber der Privaten Kant-Schule Vorgang: OM 1275/21 OBR 3; ST 788/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Erwägungen und Gründe dazu geführt haben, dass gegenüber der Privaten Kant-Schule eine Schulbushaltestelle eingerichtet wurde. Des Weiteren wird darum gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum Alternativvorschläge nicht in die Entscheidungsfindung mit eingeflossen sind. 1. Wer hat über die Widmung der Bushaltestelle an diesem Standort entschieden? 2. Wurden alle Instanzen, die gewöhnlich für eine Entscheidungsvorbereitung eingebunden sind, in diesem konkreten Fall involviert? 3. Welche Schulbusse dürfen auf der Schulbushaltestelle von Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr für den Ein- und Ausstieg der Schüler halten? 4. Wird die Schulbushaltestelle auch für Schulbusse der Phorms-Schule, der Elisabethenschule und der Fürstenbergerschule zur Verfügung stehen? 5. Gibt es für Fahrzeuge eine Größenlimitierung für die Nutzung der Schulbushaltestelle(Aktuell ragen die Busse regelmäßig in die Einfahrt zur Garage der Anwohner der Liegenschaft Hammanstraße 12, weil sie Rangierabstand zum Vordermann lassen.)? 6. Wieso hat der Magistrat einen gemeinsam nutzbaren Busparkplatz für drei Schulen (mit der Elisabethens chule und der Fürstenbergerschule) auf der Eschersheimer Landstraße außerhalb eines Innenstadtwohngebietes an einer breiten Ausfallstraße, nicht bedacht bzw. nicht weiter verfolgt? Begründung: Mit den Ortsterminen am 21.03.2014, 29.03.2016 und der Anregung OM 1275 für einen Ortstermin bzw. eine Schulwegbegehung sollte eine über Jahre bestehende Gefahrensituation an der Hammanstraße/Ecke Fürstenbergerstraße, Spielstraße Holzhausenpark und Eingangsbereich Holzhausenpark entschärft werden. Schulkinder von sechs Schulen (Elisabethenschule, Fürstenbergerschule, Private Kant-Schule, Phorms-Schule, Engelbert-Humperdinck-Schule und Lessing Gymnasium) sowie Parknutzer kreuzen diesen neuralgischen Verkehrsknotenpunkt. Ziel der zahlreichen Initiativen des Ortsbeirates 3 war eine Entzerrung des Busbetriebes und der Elterntaxis vor der Privaten Kant-Schule an einer engen und unübersichtlichen Verkehrskreuzung mit überdurchschnittlich hohem Parteienverkehr. Gleichzeitig sollte die ungehinderte Zufahrt von Einsatz-, Kranken- oder Müllfahrzeugen gewährleistet sein. Seit dem 06.04.2022 ist auf einer öffentlichen Fläche eine Schulbushaltestelle für einen großen Schulbus direkt gegenüber der Privaten Kant-Schule eingerichtet. Die Einrichtung erfolgte laut dem Schulleiter der Privaten Kant-Schule auf Zusage des Verkehrsdezernats. Diese erfolgte allerdings ohne Abstimmung mit dem Ortsbeirat 3, dem Kinderbeauftragten, dem Stadtschulamt-Schulwegsicherung oder dem Fahrradbüro. Die Private Kant-Schule betreibt in Maintal eine Außenstelle und unterhält dazu eine Busflotte von aktuell vier Bussen. Der Großraumbus verunfallte am 08.10.2021, sodass dieser Bus aktuell nicht in Betrieb ist. Schüler, die an der neu eingerichteten Haltestelle aus dem Bus aussteigen, müssen die Hammanstraße überqueren, um die Private Kant-Schule zu erreichen. Ein hoher Bus verhindert die frühzeitige Sicht des Verkehrs auf querende Schulkinder. Die Standortwahl der Bushaltestelle stellt aus Sicht des Ortsbeirates nicht eine Entschärfung, sondern eine deutliche Erhöhung des Gefahrenpotenzials der ohnehin überlasteten Kreuzung dar. Rangierbetrieb der Busse der Privaten Kant-Schule, der Fußgänger bzw. Radfahrer gefährdet, findet trotz Haltestelle weiterhin mit aktuell drei Bussen statt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1275 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 788 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2644 Antrag vom 10.02.2023, OF 474/3 Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3800 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1
Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer in der Hebelstraße
Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2529 entstanden aus Vorlage: OF 294/3 vom 14.05.2022 Betreff: Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer in der Hebelstraße Vorgang: B 128/22 Der Magistrat wird aufgefordert, für deutlich mehr Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer in der Hebelstraße zwischen Eckenheimer Landstraße und Weberstraße zu sorgen. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob sich die Hebelstraße für die Umwandlung in eine verkehrsberuhigte Spielstraße eignet. Begründung: Die Hebelstraße ist eine der engen Straßen des Nordends, die von hohem Verkehrsaufkommen und Fahrzeugen auf der Suche nach Parkplätzen in Mitleidenschaft gezogen wird. Die I.E. Lichtigfeld-Schule in der Hebelstraße hat ein enorm hohes Einzugsgebiet und trägt so sowieso schon zu erhöhtem Autoverkehr in der Hebelstraße bei. Verschärft wird die Situation durch illegal parkende Fahrzeuge und Parksuchverkehr. Die enge Straße wird schnell unübersichtlich sowie für Schulkinder auf dem Schulweg und kleine Kinder auf dem Weg zum Spielplatz zu einer Gefahrenquelle. Da die Straße hinter der Haltestelle "Musterschule" auch von vielen Fußgängern und Fußgängerinnen genutzt wird, die mit der Stadtbahnlinie U 5 fahren, ist in der Hebelstraße besonders dringend geboten, den Fußgängerbereich stärker auszubauen und zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.03.2022, B 128 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2551 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 60 11
Feinstaubmessung Eckenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2535 entstanden aus Vorlage: OF 329/3 vom 18.06.2022 Betreff: Feinstaubmessung Eckenheimer Landstraße Laut BUND ist der lokale Kraftfahrzeugverkehr der größte Verursacher von Stickoxidemissionen (NOX) in Innenstädten. Maßnahmen zur Minderung der innerstädtischen NO2-Konzentrationen müssen daher hauptsächlich beim Kraftfahrzeugverkehr ansetzen. Bei den Kraftfahrzeugen sind die Diesel-Pkw mit 67 Prozent mit Abstand die größten Verschmutzer. Nutzfahrzeuge (Lkw) erzeugen etwa ein Fünftel, Busse fünf Prozent und Mopeds zwei Prozent. Weitere Pkw (Benziner und Hybrid) verursachen vier Prozent des NO2-Ausstoßes. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat nach mehr als 15 Jahren im September 2021 neue Leitlinien zur Luftqualität veröffentlicht. Sie enthalten Empfehlungen für neue Richtwerte bei verschiedenen Schadstoffen. Vor allem die Belastungen mit Feinstaub und Stickstoffdioxid (NO2) müssten demnach deutlich gesenkt werden. Eine der nur vier Messstationen in Frankfurt am Main befindet sich in der Friedberger Landstraße - hier handelt es sich um eine verkehrsbezogene Messstation, die die Luftbelastung in einer Straßenschlucht mit hoher Verkehrsbelastung und dichter Bebauung ermittelt. Hier werden selbst die Grenzwerte der EU für Feinstaubbelastung, die weit über denen der WHO liegen (siehe nächste Seite), fast überschritten, die gemessenen Werte bewegen sie sich häufig an der oberen Grenze. Aufgrund der Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs hat die Verkehrsbelastung der Parallelstraßen - vor allem Eschersheimer Landstraße und Eckenheimer Landstraße - enorm zugenommen. Bei Letzterer handelt es sich auch um eine Straßenschlucht mit mittlerweile hoher Verkehrsbelastung, dichter Bebauung, wenig Begrünung und Baumbestand. Verschärft wird das Problem des zunehmenden Verkehrs noch durch die oberirdisch fahrenden Bahnen der Linie U 5, die an zwei Haltestellen auf der Eckenheimer Landstraße ("Glauburgstraße" und "Musterschule") hält und langsam die Straße hinunterfährt. Aufgrund der vielen Ampeln, aber auch der oberirdisch fahrenden U-Bahn ist die Eckenheimer Landstraße sehr stauanfällig, sodass sich in der recht engen Straße die Kraftfahrzeuge und Lkw im Durchgangsverkehr stark stauen. Die Belastung der Luft ist hier noch einmal ein besonderes Problem, weil sich direkt an der Eckenheimer Landstraße zwei Schulen sowie zwei Krabbelstuben befinden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, an der Eckenheimer Landstraße eine weitere Messstation für verkehrsbezogene Feinstaubmessung, die die Luftbelastung in einer Straßenschlucht mit hoher Verkehrsbelastung und dichter Bebauung ermittelt, einzurichten. Diese Erkenntnisse sollen auch in die Auswertung der Folgen der Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs mit einfließen. Quelle: Tagesschau, 22.09.2021 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2380 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2023, ST 905 Aktenzeichen: 79-3
Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Eckenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2463 entstanden aus Vorlage: OF 363/10 vom 21.06.2022 Betreff: Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Eckenheimer Landstraße wie den Oeder Weg von ihrem Ende bis zur Gummersbergstraße in eine Fahrradstraße umzuwandeln. Begründung: Mit der Umwandlung des Oeder Wegs zur Fahrradstraße gibt es nun eine durchgehende sehr schnelle und komfortable Radverbindung vom Eschenheimer Tor über die Eckenheimer Landstraße bis zur Gummersbergstraße. Allerdings ist der Anschluss Richtung Norden durch die Eckenheimer Landstraße für Radfahrer trotz Tempo-30-Zone wenig attraktiv, da sie gegen die Einbahnstraße führt und die Kraftfahrer leider häufig die notwendige Rücksichtnahme missen lassen. Andererseits ist die Straße aber von Belag und Ausrichtung ohnehin schon auf eine Radstraße hin entwickelt und zudem durch die Jean-Monet-Straße in diesem Bereich als Durchgangsstraße nicht nötig. Insofern bietet es sich an, sie wie den Oeder Weg zur Fahrradstraße umzuwandeln, zumal hier nicht einmal ein störender Bus verkehrt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1307 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-2
Wolfsgangstraße - Platz auf dem Bürgersteig
Antrag vom 22.06.2022, OF 338/3 Betreff: Wolfsgangstraße - Platz auf dem Bürgersteig Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, wegen einer im Wege stehenden Litfaßsäule auf dem südlichen Bürgersteig der Wolfsgangstraße nahe dem Oeder Weg die Bürgersteigkante hinter der Litfaßsäule zur südlich gelegenen Parkanlage so zu verschieben, wie es die eingezeichnete Linie zeigt. Dies schafft Platz für die Fußgänger und ist wesentlich preiswerter als die Versetzung der Litfaßsäule. Die kleine Ecke der Parkanlage wird hier ohnehin niedergetrampelt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OF 338/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 338/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und Volt (= Annahme)
Umsetzung Litfaßsäule in der Wolfsgangstraße
Antrag vom 09.06.2022, OF 337/3 Betreff: Umsetzung Litfaßsäule in der Wolfsgangstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die Litfaßsäule auf der Wolfsgangstraße im Einmündungsbereich zum Oeder Weg zu versetzen und damit die Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende zu verbessern. Begründung: Die Litfaßsäule ist auf dem Bürgersteig so platziert, dass Fußgänger nicht aneinander vorbei gehen können. Aktuell ist rechts und links der Säule jeweils 1m Platz, weil die Säule genau mitten im Bürgersteig platziert wurde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OF 337/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 337/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Zufahrt von der Bockenheimer Anlage zum Eschenheimer Tor für den Radverkehr
Antrag vom 07.06.2022, OF 478/1 Betreff: Zufahrt von der Bockenheimer Anlage zum Eschenheimer Tor für den Radverkehr Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, durch das Setzen von zwei Radbügeln im in der Grafik markierten Bereich in Höhe des Goepfert-Brunnens dem Radverkehr eine dauerhafte Durchfahrtsmöglichkeit zum Eschenheimer Tor zu ermöglichen. Begründung: Der Radverkehr nutzt die vielfältigen Verbindungen zur Bockenheimer Anlage stark, um von dort weiter in die nördliche Innenstadt zu gelangen. Die Ausfahrt aus der Bockenheimer Anlage zum Eschenheimer Tor ist jedoch das Nadelöhr auf dieser Route. Durch das Aufstellen von zwei Radbügeln würde hier die Durchfahrt von parkenden PKW frei gehalten werden. An Möglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern mangelt es ohnehin in diesem Bereich. Foto: Andreas Laeuen / Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 478/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 478/1 wurde zurückgezogen.
Fahrradbügel Heinestraße
Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2278 entstanden aus Vorlage: OF 291/3 vom 18.05.2022 Betreff: Fahrradbügel Heinestraße Der Magistrat wird gebeten, eine Reihe von Fahrradbügeln einschließlich welche für Lastenfahrräder auf dem Gehweg vor der Heinestraße 6 und an der Heinestraße/Ecke Bornwiesenweg aufzustellen (Durchgängigkeit für Fußgänger und Kinder beachten). Begründung: Anwohner haben darauf hingewiesen, dass es in der gesamten Heinestraße, einschließlich den Kreuzungsbereichen, keine Fahrradbügel gibt. Vermehrte Fahrraddiebstähle sind die Folge. Neben den oben genannten Orten (siehe Bilder) gibt es auch eine Reihe weiterer Standortmöglichkeiten aufgrund des - teilweise - sehr breiten Gehweges. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2168 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 890 Aktenzeichen: 66-2
Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich gestalten
Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2276 entstanden aus Vorlage: OF 286/3 vom 14.05.2022 Betreff: Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich gestalten Vorgang: OM 1388/17 OBR 3; ST 1046/17; OM 6668/20 OBR 3; ST 350/21; B 128/22 Der Magistrat wird aufgefordert, die Planungen, wie in der Stellungnahme vom 12.02.2021, ST 350, vorgesehen, unverzüglich umzusetzen und den Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich zu gestalten. Begründung: Der Mittelweg als wichtige Verbindung zwischen Eckenheimer Landstraße und Oeder Weg ist eine enge Straße, in der es trotz des hohen Bedarfes keine Fahrradständer gibt, und die zudem aufgrund der Nähe zur Innenstadt vom Schleichverkehr der "Fremdparker" stark belastet ist. Die Folge ist, dass Fahrräder kaum sicher abgestellt werden können und jeder verfügbare Platz (Straßenschilder, Drängelgitter) genutzt wird, um Fahrräder abzuschließen. Der sehr enge Bürgersteig wird damit für Fußgänger noch weiter zugestellt, was zusätzlich zu den zugeparkten Kreuzungen den Mittelweg für Fußgänger und gerade auch für Kinder sehr unübersichtlich macht. Die kleine Straße muss dringend umgestaltet werden, um dem Bedarf an Fahrradparkplätzen zu entsprechen und auch der Straße als Verbindung für Fußgänger von der Eckenheimer Landstraße zum Oeder Weg gerecht zu werden. Dazu gehört die Schaffung einer Querungsmöglichkeit für Fußgänger über das Plätzchen an der Sternstraße. Zudem hat durch die Umwandlung des Oeder Wegs in eine Fahrradstraße die Verkehrsbelastung nicht nur in der Eckenheimer Landstraße enorm zugenommen, sondern vor allem auch in den Nebenstraßen, durch welche alle Fahrzeuge fahren, die über den Mittelweg einen Weg in den Oeder Weg bzw. überhaupt einen Parkplatz suchen. Dadurch werden gerade so kleine enge Straßen wie der Mittelweg in Mitleidenschaft gezogen, in die Motorräder und Autos mit stark erhöhter Geschwindigkeit einbiegen und durchfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1388 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1046 Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6668 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 350 Bericht des Magistrats vom 21.03.2022, B 128 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2366 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 60 11
Fahrradständer an der Einmündung Sternstraße/Ecke Oberweg
Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2277 entstanden aus Vorlage: OF 290/3 vom 16.05.2022 Betreff: Fahrradständer an der Einmündung Sternstraße/Ecke Oberweg Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung der Sternstraße zum Oberweg an den Ecken Fahrradständer aufzustellen. Begründung: Anwohner haben diese Maßnahme angeregt. Der Einmündungsbereich ist durch parkende Autos schlecht einzusehen. Die Aufstellung von Fahrradständern würde hier Abhilfe schaffen. Im Verlauf der Sternstraße und des Oberweges fehlen ausreichende Fahrradständer auf den Privatgrundstücken. Oft werden Fahrräder unerwünscht an den Zäunen angeschlossen. Es ist daher sicher, eine rege Nutzung der Fahrradständer zu erwarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1910 Aktenzeichen: 66 2
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