Meine Nachbarschaft: Oberschweinstiegschneise
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Vorlagen
Vermehrt Falschfahrer auf dem Bischofsweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.11.2021, OF 281/5 Betreff: Vermehrt Falschfahrer auf dem Bischofsweg Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Möglichkeit er sieht, um das vermehrte Fahren gegen die Einbahnstraße im Bischofsweg, . zwischen Darmstädter Landstraße und Lerchesbergring, zu verhindern. Begründung: Vor allem zwischen 7 und 8 Uhr sowie zwischen 17 und 20 Uhr fahren vermehrt Fahrzeuge entgegen der Fahrtrichtung. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.11.2021, OF 237/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 252 2021 1. 1. Die Vorlage OF 237/5 wird durch die Annahme der Vorlage OF 281/5 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 281/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenLetzter Hasenpfad - Parkplätze schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1185 entstanden aus Vorlage: OF 241/5 vom 08.11.2021 Betreff: Letzter Hasenpfad - Parkplätze schaffen Der Magistrat wird gebeten, in der Straße Letzter Hasenpfad zwischen Schützenhüttenweg und Sachsenhäuser Landwehrweg Parkplätze einzuzeichnen. Begründung: Die Straße Letzter Hasenpfad ist zwischen dem Schützenhüttenweg und dem Sachsenhäuser Landwehrweg als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Die Straße ist so breit, dass dort problemlos Parkplätze eingezeichnet werden können und so das Parken ermöglicht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 756 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Ausreichende Straßenbeleuchtung in Launitzstraße, Gutzkowstraße und Stegstraße gewährleisten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1194 entstanden aus Vorlage: OF 255/5 vom 11.11.2021 Betreff: Ausreichende Straßenbeleuchtung in Launitzstraße, Gutzkowstraße und Stegstraße gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Maßnahmen zu veranlassen, damit zeitnah ausreichende Straßenbeleuchtungen in der Launitzstraße, der Gutzkowstraße und der Stegstraße gewährleistet sind. Begründung: Anwohner berichten, dass in der Launitzstraße, der Gutzkowstraße und der Stegstraße die Straßenbeleuchtung nicht ausreichend hell ist. Die Stegstraße Ist beispielsweise als wichtige fußläufige Verbindung aufgrund der Kastanien dort sehr dunkel. Die Gutzkowstraße ist eine wichtige Verbindung zwischen Schweizer Platz und Darmstädter Landstraße, ebenfalls zu dunkel, und Letzteres gilt genauso für die Launitzstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 701 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 91 52
Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1190 entstanden aus Vorlage: OF 250/5 vom 30.10.2021 Betreff: Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer Vorgang: OM 4434/19 OBR 5; ST 1238/19; OM 6186/20 OBR 5; ST 1867/20 Der Magistrat wird gebeten, das Parkverbot entlang der Friedhofsmauer am Hainer Weg zu überarbeiten. Der Ortsbeirat schlägt nochmals vor, das Parken auf der westlichen Seite des Hainer Wegs entlang der Friedhofsmauer nur für Pkws zu erlauben oder das Parken dort generell nur mittels Parkscheibe für zwei Stunden im Zeitraum von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu erlauben. Begründung: Der Hainer Weg ist entlang der Friedhofsmauer, in erster Linie von Lkws, mittlerweile derart zugeparkt, dass ein Begegnungsverkehr nur noch bedingt möglich ist. Dabei ist der Hainer Weg für Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlungen zwischen Bergkirche und Goetheturm, aus der Innenstadt kommend, der einzige Zuweg. Gleichzeitig fehlen für Besucherinnen und Besucher des Friedhofes Parkmöglichkeiten. Auch könnte so dem in den vergangenen Monaten immer wieder vorgekommenen Zuparken des Verkehrsspiegels durch Lkws an der Einmündung des Bergesgrundweges begegnet werden. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 01.07.2019, ST 1238, angeführt, dass durch das Abstellen von Lastkraftwagen der positive Nebeneffekt einer Fahrgeschwindigkeitsreduzierung erreicht wird. Hiergegen ist anzuführen, dass am Hainer Weg auf Höhe des Friedhofs kein Grund ersichtlich ist, weshalb die dortige Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h weiter abgesenkt werden sollte, der Straßenabschnitt befindet sich gerade nicht in einem Wohngebiet. Ferner wird das Argument angeführt, dass den Besucherinnen und Besuchern des Friedhofes eine ausreichende Anzahl von Kurzzeitparkmöglichkeiten auf dem Parkplatz am Eingang des Friedhofes auf der Seite der Darmstädter Landstraße zur Verfügung steht. Hiergegen ist anzuführen, dass diese Parkmöglichkeiten zum einen weitgehend kostenpflichtig sind und zum anderen sich auf der anderen Seite des Friedhofs befinden. Gerade in Bezug auf in der Mobilität eingeschränkte Personen, welche eine Grabstätte auf der östlichen Seite des Friedhofs besuchen möchten, kann diese Argumentation nicht greifen. Bezüglich des Zuparkens des Verkehrsspiegels durch Lkws an der Einmündung des Bergesgrundweges und der diesbezüglichen Anmerkung des Magistrates, dass derselbe dann immer noch von Kleintransportern zugeparkt werden könnte, ist darauf hinzuweisen, dass dies in der Vergangenheit nur vereinzelt vorgekommen ist und das Hauptproblem von Lkws ausgeht. In den vergangenen Wochen ist der Spiegel sogar zum Teil von Fahrzeugen (Kranwagen) ohne Kennzeichen verdeckt worden. Der Ortsbeirat bittet daher eindringlich den Magistrat darum, sich der Problematik anzunehmen und auf die Ortskenntnis des Stadtteilgremiums zu vertrauen. Soweit der Magistrat bzw. das zuständige Amt (wie zuletzt in seiner Stellungnahme vom 12.10.2020, ST 1867) zu einer anderen Bewertung der Situation gelangt, wird eine gemeinsame Ortsbegehung angeregt. Fotos: Privat (07.11.2021) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4434 Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1238 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6186 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1867 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 749 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Giftköder im Frankfurter Stadtwald
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1207 entstanden aus Vorlage: OF 270/5 vom 08.11.2021 Betreff: Giftköder im Frankfurter Stadtwald Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, z. B. durch das Anbringen von Wildkameras, um das Auslegen von Giftködern im Stadtwald zu unterbinden. Begründung: In letzter Zeit wurden vermehrt Giftköder zwischen Darmstädter Landstraße und der Babenhäuser Landstraße (B 3) sowie im Umfeld der Stoltzeschneise und am Waldspielpark Tannenwald gefunden und von Hunden gefressen. Mindestens ein Hund ist inzwischen verstorben. Auch Wildtiere könnten an den Giftködern verenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 562 Aktenzeichen: 67 0
Ampelschaltung an der Kreuzung Affentorplatz/Darmstädter Landstraße verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 954 entstanden aus Vorlage: OF 206/5 vom 01.09.2021 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Affentorplatz/Darmstädter Landstraße verbessern Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Affentorplatz/Darmstädter Landstraße derart geschaltet wird, dass die Fußgängerampeln über beide Abschnitte (vor und hinter der Verkehrsinsel) der Darmstädter Landstraße gleichzeitig geschaltet werden. Begründung: Die genannten Fußgängerampeln sind Teil des Schulweges der Willemerschule. Das uneinheitliche Schalten der Fußgängerampeln vor und hinter der Verkehrsinsel führt zu gefährlichen Situationen. Die jungen Schülerinnen und Schüler verwechseln leicht das für sie gültige Zeichen und laufen so immer wieder über den gerade vom Kraftverkehr befahrenen Teil der Darmstädter Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 390 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Edelstahlrutsche auf dem Spielplatz am Lerchesberg vor zu starker Sonneneinstrahlung schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 953 entstanden aus Vorlage: OF 205/5 vom 30.09.2021 Betreff: Edelstahlrutsche auf dem Spielplatz am Lerchesberg vor zu starker Sonneneinstrahlung schützen Der Magistrat wird gebeten, einen Sonnenschutz für die Edelstahlrutschen sowohl auf dem Spielplatz am Lerchesberg (am Bertha-von-Suttner-Ring) als auch auf dem Spielplatz Ecke Sachenhäuser Landwehrweg/Letzter Hasenpfad installieren zu lassen, um bei hohen Temperaturen Verbrennungen vorzubeugen. Begründung: Die Edelstahlrutsche des Spielplatzes am Lerchesberg ist durch dessen Lage in den Sommermonaten sehr lange einer intensiven Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Bei hohen Temperaturen heizt sich dessen Metall stark auf, sodass Kinder sich verbrennen können. Um dem vorzubeugen, könnte ein Schatten spendender Baum gepflanzt werden oder ein Sonnensegel installiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 217 Aktenzeichen: 67 2
Ampelschaltung für Radfahrer und Fußgänger im Bereich Mörfelder Landstraße/Isenburger Schneise/Flughafenstraße verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 955 entstanden aus Vorlage: OF 208/5 vom 28.09.2021 Betreff: Ampelschaltung für Radfahrer und Fußgänger im Bereich Mörfelder Landstraße/Isenburger Schneise/Flughafenstraße verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung um das ehemalige Forsthaus im Bereich Mörfelder Landstraße/Isenburger Schneise/Flughafenstraße dahin gehend zu ändern, dass in den jeweiligen Rotphasen des Kraftfahrzeugverkehrs automatisch eine Grünphase für die jeweils querenden Fußgänger bzw. Radfahrer geschaltet wird. Begründung: Aktuell sind die vorbezeichneten Ampeln als reine "Bettelampeln" ausgestaltet, bei denen Fußgänger und Radfahrer erst "Grün" anfordern müssen, selbst wenn der Kraftfahrzeugverkehr an der gleichen Ampel ohnehin "Rot" hat. Durch die langen Ampelphasen und teilweisen mehreren, direkt hintereinander liegenden Ampeln, kann es insgesamt zu exzessiven Wartezeiten kommen. Wenn bspw. ein Radfahrer von Sachsenhausen zum Stadion oder zum Flughafen auf der Mörfelder Landstraße die Isenburger Schneise überqueren will, muss er zunächst auf der Abbiegespur ein Signal anfordern, diese überqueren, dann auf der Verkehrsinsel das nächste Signal anfordern (selbst wenn die Kraftfahrzeugampel ohnehin Rot zeigt) und ggf. mehrere Phasen abwarten, bis dieses gewährt wird. Das gleiche Prozedere wiederholt sich beim Überqueren der Flughafenstraße. Die Anregung führt zu einer Verbesserung für den Fuß- und Radverkehr, ohne den Kraftfahrzeugverkehr einzuschränken, da dessen Grünphasen hiervon nicht beeinflusst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 892 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Sanierung des Buchscheerfeldwegs
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 951 entstanden aus Vorlage: OF 203/5 vom 11.10.2021 Betreff: Sanierung des Buchscheerfeldwegs Der Magistrat wird gebeten, den Buchscheerfeldweg so zu sanieren, dass dieser auf seiner gesamten Länge ohne Behinderungen für zu Fuß Gehende und Fahrradfahrende genutzt werden kann. Begründung: Der Buchscheerfeldweg führt westlich von der Fußgängerunterführung am Bahnhof Louisa vorbei am Schwarzsteinkautweg bis zum Welscher Weg. Der Zustand des Buchscheerfeldwegs ist sehr unterschiedlich. Von der Fußgängerunterführung bis zum Schwarzsteinkautweg ist der Asphalt mehrfach tief aufgebrochen, mit entsprechend gefährlichen Löchern. Obwohl der Schwarzsteinkautweg vor Kurzem frisch asphaltiert wurde, ist auf diesem Stück nichts passiert. Von der Abzweigung Schwarzsteinkautweg folgt ein etwa 200 Meter langes gut asphaltiertes Teilstück. Danach folgen 300 Meter, die völlig unbefestigt, vom Regen ausgewaschen und mit häufig tiefem Sand versehen sind, in dem Fahrräder keinen Halt finden. Dies hat bereits zu mehreren Stürzen geführt. Außerdem ist der Weg auf der Bahnseite bereits stark zugewachsen. Bis zur Abzweigung Welscher Weg (sehr brüchiger Asphalt) gibt es außerdem lose Steine und stark hervortretende Baumwurzeln. Eine Sanierung ist dringend. Auf dem Buchscheerfeldweg wird es wieder mehr Verkehr geben, wenn die zurzeit im Bau befindliche neue Fußgängerbrücke über die Main-Neckar-Bahn fertiggestellt ist. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 388 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2133 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Parkplatz Isenburger Schneise endlich aufforsten Bericht des Magistrats vom 26.07.2021, B 283
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.09.2021, OA 70 entstanden aus Vorlage: OF 127/5 vom 24.08.2021 Betreff: Parkplatz Isenburger Schneise endlich aufforsten Bericht des Magistrats vom 26.07.2021, B 283 Vorgang: Hinweis: Die Vorlage OA 70 wurde nicht beschlossen und wird deshalb nicht in den Geschäftsgang genommen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, einen konkreten, nachvollziehbaren Zeitplan für die Aufforstung des Parkplatzes Isenburger Schneise vorzulegen. Begründung: Die Stadt Frankfurt ist vertraglich dazu verpflichtet, als Ausgleich für Baumaßnahmen im Zuge des Ausbaus des Waldstadions den Parkplatz Isenburger Schneise aufzuforsten. Diese Maßnahme hätte schon vor mehr als zehn Jahren durchgeführt werden müssen. Es ist daher nicht hinnehmbar, im o. a. Magistratsbericht lapidar zu erklären, dass der Parkplatz erhalten bleibe, solange keine alternativen Parkflächen ausgewiesen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 15.09.2021
Neugestaltung der Hugenottenallee zwischen Friedensallee und Isenburger Schneise (L 3317)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 783 entstanden aus Vorlage: OF 153/5 vom 02.08.2021 Betreff: Neugestaltung der Hugenottenallee zwischen Friedensallee und Isenburger Schneise (L 3317) Der Magistrat wird aufgefordert, den Bereich in der Hugenottenallee zwischen Friedensallee und Isenburger Schneise neu zu gestalten. Dies sollte insbesondere folgende Maßnahmen beinhalten: 1. An beiden Fahrbahnseiten sollten Leitplanken angebracht werden. 2. An zumindest einer Seite sollte neben der Fahrbahn ein Geh- und ein Radweg, ggf. in kombinierter Form, geschaffen werden. 3. An beiden Fahrbahnseiten sollte das Erdreich bis zu den Brückenpfeilern aufgeschüttet werden. Begründung: Die Zustände in dem obigen Bereich sind unhaltbar. Von der Isenburger Schneise in Richtung Neu-Isenburg zweigt kurz vor der Unterführung zur BAB 3 die Hugenottenallee ab. Links und rechts der Fahrbahn Hugenottenallee unter der BAB 3 befinden sich breite, fahrbahngleiche Seitenstreifen. Diese wurden lange Jahre mangels Begrenzung für illegales Parken benutzt. Vor circa zwei bis drei Jahren wurde die Fahrbahn links und rechts mit markierten Baumstämmen begrenzt. Zwar parken seitdem dort keine Autos mehr, jedoch hat sich der Platz seitdem zu einer wilden Müllkippe verwandelt. Zudem bieten die Baumstämme keinen so wirksamen Schutz der Autofahrer wie Leitplanken. Die Brückenpfeiler stellen eine Gefahr für Autofahrer dar, die von der Straße abkommen, zumal die Baumstämme in der Dunkelheit leicht übersehen werden können. Die Aufschüttung des Erdreiches bis zu den Brückenpfeilern würde die Müllablagerungen verhindern. Ein Geh- und Radweg muss deshalb geschaffen werden, weil zurzeit Fußgänger und Radfahrer die Fahrbahn benutzen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 181 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1700 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 293 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1724 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2
Fahrradweg in der Mörfelder Landstraße im Abschnitt Isenburger Schneise/Welscher Weg stadteinwärts komplettieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 766 entstanden aus Vorlage: OF 121/5 vom 15.06.2021 Betreff: Fahrradweg in der Mörfelder Landstraße im Abschnitt Isenburger Schneise/Welscher Weg stadteinwärts komplettieren Der Magistrat wird aufgefordert , den in der Mörfelder Landstraße stadteinwärts im Abschnitt Isenburger Schneise/Welscher Weg rechts neben der Fahrbahn verlaufenden Erdweg als Fahrradweg auszubauen und dementsprechend mit (ggf. wasserdurchlässigem) Asphalt instand zu setzen. Begründung: Viele Veranstaltungen im Waldstadion werden von den Besuchern mit dem Fahrrad aufgesucht. Aus diesem Grunde ist es wichtig, auf beiden Seiten der Mörfelder Landstraße zwischen Isenburger Schneise und Riedhofkreisel ein entsprechendes Angebot für Fahrradfahrer zu haben. So besteht bereits ein Fahrradweg zwischen Welscher Weg und Riedhofkreisel südlich der Mörfelder Landstraße. In dem Abschnitt zwischen Isenburger Schneise und Welscher Weg verläuft rechts neben der Mörfelder Landstraße ein Erdweg, der jedoch aufgrund seiner Unebenheit, insbesondere bei nassem Wetter, nur sehr schwer für Fahrradfahrer benutzbar ist. Vor diesem Hintergrund besteht ein Bedürfnis, den Fahrradweg südlich der Mörfelder Landstraße zwischen Isenburger Schneise und Riedhofkreisel zu komplettieren. Im jetzigen Zustand müssen die Fahrradfahrer entweder auf der Fahrbahn fahren, was im Hinblick auf die Straßenbahnschienen und das Kopfsteinpflaster gefährlich ist, oder sie müssen auf den Radweg auf der nördlichen Seite der Mörfelder Landstraße wechseln, was wiederum dort zu Gegenverkehr führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 123 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1694 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Erhöhung der Verkehrssicherheit im Sachsenhäuser Landwehrweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 779 entstanden aus Vorlage: OF 147/5 vom 22.07.2021 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit im Sachsenhäuser Landwehrweg Der Magistrat wird gebeten, im Sachsenhäuser Landwehrweg, zwischen den Straßen Letzter Hasenpfad und Darmstädter Landstraße, Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten von regelmäßigen Geschwindigkeitsübertretungen im Sachsenhäuser Landwehrweg. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, sind regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und Übertretungen entschieden zu ahnden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 128 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1836 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Fußweg am Luderbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 781 entstanden aus Vorlage: OF 150/5 vom 25.07.2021 Betreff: Fußweg am Luderbach Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der neu eingerichtete Durchgang zu den Kleingärten an der Haltestelle "Louisa Bahnhof" am Luderbach entlang bis zum Ziegelhüttenweg als Fußweg zum Stadtwald für die Öffentlichkeit geöffnet werden kann. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass die Situation am Ziegelhüttenweg auf dem Abschnitt zwischen Bischofsweg und Königswiesenweg als stressig empfunden wird. Auf dem schmalen Weg drängelten sich Autos in beiden Richtungen, ebenso Radfahrer und viele Jogger und Fußgänger. Verschärft wird diese Situation durch die seit über einem Jahr gesperrte Eisenbahnbrücke am Welscher Weg und weil wegen der coronabedingten Maßnahmen sehr viel mehr Menschen in den Wald Richtung Oberschweinstiege gehen. Entlang des Luderbaches wurde im Rahmen der Renaturierung ein Fußweg, der einen schönen und entspannten Zugang zum Wald ermöglichen würde, geschaffen. Nach Abschluss der Arbeiten wurde der neu geschaffene Weg im November 2020 jedoch durch zwei Toranlagen für Fußgänger abgesperrt. Es ist wünschenswert, wenn diese Absperrung entfernt würde und der Fußweg für die Öffentlichkeit freigegeben wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 295 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2220 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 3
Überhängende Bäume an Straßenlaternen zurückschneiden und Verkehrssicherheit schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 305 entstanden aus Vorlage: OF 36/5 vom 15.05.2021 Betreff: Überhängende Bäume an Straßenlaternen zurückschneiden und Verkehrssicherheit schaffen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass überhängende Bäume an Straßenlaternen im Briandring und den sogenannten Stichwegen zwischen den einzelnen Ringen am Lerchesberg zurückgeschnitten werden, um in der Dunkelheit eine bessere Sicht auf die Gehwege zu gewährleisten. Zudem soll das stark vermooste Straßenschild Darmstädter Landstraße/Bischofsweg gereinigt werden. Begründung: Durch überhängende Bäume an Straßenlaternen ist die Sicht auf Gehwege bei Dunkelheit, besonders nach 22:00 Uhr, wenn die Beleuchtung heruntergedimmt wird, stark beeinträchtigt. Um Unfällen vorzubeugen, ist ein Rückschnitt der Bäume erforderlich. Das Straßenschild Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg ist stark vermoost, sodass es nicht mehr lesbar ist. Nicht Ortskundige haben Schwierigkeiten die Einfahrt zu finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1858 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0
Müllbehälter im Bereich Parkplatz Mörfelder Landstraße/Ecke Welscher Weg aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 308 entstanden aus Vorlage: OF 39/5 vom 27.05.2021 Betreff: Müllbehälter im Bereich Parkplatz Mörfelder Landstraße/Ecke Welscher Weg aufstellen Der Magistrat wird gebeten, die Aufstellung eines geeigneten Müllbehälters im Bereich des Parkplatzes Mörfelder Landstraße/ Ecke Welscher Weg zu veranlassen, um die Vermüllung in diesem Bereich einzudämmen. Begründung: In vorbezeichnetem Bereich der Zufahrt zum Park Louisa befinden sich drei Parkplätze, die sehr beliebt sind, um hier eine Rast einzulegen oder spazieren zu gehen. Dort ist derzeit kein Müllbehälter vorhanden, sodass der Müll in den Wald oder auf den Parkplatz geworfen wird. Die Aufstellung eines geeigneten Müllbehälters, der nicht nur krähensicher, sondern auch ausreichend dimensioniert ist, stellt einen geeigneten Beitrag dazu dar, die Vermüllung in diesem Bereich einzudämmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1479 Aktenzeichen: 67 0
Asphaltierung des parallel zur Darmstädter Landstraße zwischen Sachsenhausen und Neu-Isenburg verlaufenden Fahrradweges
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 299 entstanden aus Vorlage: OF 27/5 vom 30.04.2021 Betreff: Asphaltierung des parallel zur Darmstädter Landstraße zwischen Sachsenhausen und Neu-Isenburg verlaufenden Fahrradweges Der Magistrat wird aufgefordert, den parallel zur Darmstädter Landstraße zwischen Sachsenhausen und Neu-Isenburg verlaufenden Fahrradweg mit (ggf. wasserdurchlässigem) Asphalt zu versehen. Begründung: Der parallel zur Darmstädter Landstraße verlaufende Radweg ist in einem äußerst schlechten Zustand. Insbesondere bei Regenwetter ist dieser für Radfahrer nur sehr schwer zu nutzen. Es ist aber erforderlich, hier eine schnelle Radwegverbindung zwischen Neu-Isenburg und Sachsenhausen zu schaffen. Viele Radfahrer möchten aufgrund der Gefährdung nicht auf der Darmstädter Landstraße fahren. Dieser Radweg sollte deshalb asphaltiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1611 Aktenzeichen: 67 0
Ampelanlage Darmstädter Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 33/5 Betreff: Ampelanlage Darmstädter Landstraße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob die vorübergehend eingerichtete Fußgängerampel über die Darmstädter Landstraße (Höhe S-Bahn Station "Lokalbahnhof") unter Berücksichtigung verkehrstechnischer Auswirkungen dauerhaft eingerichtet werden kann. Begründung: Derzeit ermöglicht die provisorisch eingerichtete Fußgängerampel die Querung der Darmstädter Landstraßen in Höhe der S-Bahn Station "Lokalbahnhof". Die Ampel wird von Fußgängerinnen und Fußgängern sehr häufig genutzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 60 2021 Die Vorlage OF 33/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBetreuungsplätze U 3 und Ü 3 „Kita am Henniger Turm“
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 1869/5 Betreff: Betreuungsplätze U 3 und Ü 3 "Kita am Henniger Turm" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten 1. Warum wurden durch das Bildungsdezernat die derzeit vorhandenen Betreuungsplätze in der "Kita am Henniger Turm" nur für Kinder der KITA Darmstädter Landstraße vergeben, ohne dass für andere Familien eine Bewerbungsmöglichkeit im Kindernet bestand? 2. Warum wurde der Trägerverein, der den Zuschlag für die KITA am Henninger Turm erhielt, nicht bei der Beschaffung einer Ersatzliegenschaft für den Standort Darmstädter Landstraße im Schulbezirk Martin-Buber-Schule durch das Bildungsdezernat unterstützt? 3. Warum wurde der Trägerverein nicht verpflichtet für die "Kita am Henniger Turm" ausreichend Personal zu gewinnen und zusätzliche Gruppen einzurichten, damit sich die Anzahl der Betreuungsplätze in Sachsenhausen Süd erhöht, wie es nach dem Vergabeverfahren vorgeschrieben und auch dringend erforderlich wäre? 4. Was gedenkt der Magistrat zu tun, um für die Eltern im Wohngebiet "Henninger Areal" zeitnah Abhilfe zu schaffen und damit auch die durch den Bauträger errichtete KITA ihrer eigentlichen Zweckbestimmung zuzuführen? Begründung: Seit dem 01.08.2013 gibt es in Deutschland einen flächendeckenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Dieser ist in § 24 SGB VIII gesetzlich festgehalten. Der Anspruch gilt auch für Kinder unter drei Jahren. Dem Bauträger des Henninger Areals wurde von der Stadt Frankfurt auferlegt eine Kindertagesstätte mit 141 Plätzen zu errichten. Die Übergabe dieser beeindruckend großen Einrichtung an die Stadt Frankfurt erfolgte am 1.10.2020. Ziel ist die Schaffung dringend notwendiger zusätzlicher Betreuungsplätze. Die Stadt Frankfurt strebt für die Kinder unter drei Jahren ein Versorgungsziel von 53% an. Für die Betreuung von Kindern zwischen drei bis sechs Jahren hat die Stadt Frankfurt am Main ein Versorgungsziel von 100% formuliert. Der Stadtteil Sachsenhausen (Planungsbezirk 13) gehört zu den Stadtteilen,in denen weiterhin das Angebot der Kinderbetreuung ausgebaut werden muss, um bedarfsgerecht zu sein. Derzeit beträgt der Versorgungsgrad für U3 für Sachsenhausen nur 40%, im Schulbezirk 11 Mühlbergschule, dies ist der Bereich der neuen Kita am Henniger Turm, nur 14%. Für die drei- bis sechsjährigen Kinder beträgt der aktuelle Versorgungsgrad in Sachsenhausen nur 88%, im Schulbezirk 11 Mühlbergschule nur 46%. Das Vergabeverfahren hat der KITA-Träger "Sozialpädagogischer Verein" gewonnen. Eine Bedingung für die Vergabe war, wie bei allen Kindertagesstätten in Frankfurt, dass an anderer Stelle keine Kitaplätze wegfallen dürfen. Der Träger muss also für zusätzliches Personal und Ausstattung sorgen. Der "Sozialpädagogischer Verein" ist jedoch mit 60 Kindern und dem Personal wegen Baumaßnahmen lediglich von der "Kita Darmstädter Landstraße" in die Kita "Henninger Areal" umgezogen. Bei allem Verständnis für die Probleme durch die Baumaßnahmen am Standort Darmstädter Landstraße und bei der Personalbeschaffung ist das Verfahren fragwürdig und die derzeitige Situation für die Eltern im großen Wohngebiet am Henninger Turm inakzeptabel. Es wurde kein einziger neuer Kitaplatz für die Eltern des "Henninger Areal" geschaffen. Familien müssen teilweise weite Wege in Kauf nehmen, um ihre Kinder in Betreuungseinrichtungen außerhalb des Stadtteils betreut zu wissen und es fehlt eine verlässliche Perspektive für den Planungsbezirk Sachsenhausen und im Speziellen den Schulbezirk 11 "Mühlbergschule". Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1926 2021 Die Vorlage OF 1869/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSchutz vor verkehrsgefährdendem Falschparken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6953 entstanden aus Vorlage: OF 1846/5 vom 09.11.2020 Betreff: Schutz vor verkehrsgefährdendem Falschparken Der Magistrat wird gebeten, die Gefahrensituation im Bereich der folgenden Kreuzungen und Zebrastreifen dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den Fünf-Meter-Bereichen der Einmündungen, möglichst durch Fahrradbügel, anderenfalls durch Poller, baulich verhindert wird: 1. Wallstraße 14 und 18, Kreuzung Fritschengäßchen; 2. Bindingstraße 2, Kreuzung Darmstädter Landstraße 98 - beidseitig auf der Sperrfläche, Fahrradbügel anstelle der Stellvertreter; 3. Bindingstraße 13, Kreuzung Gretenweg 19; 4. Bruchstraße 4, Kreuzung Brückenstraße; 5. Danneckerstraße 29, Kreuzung Stegstraße; 6. Danneckerstraße 22, Kreuzung Stegstraße 45; 7. Darmstädter Landstraße 17-19, Kreuzung Heisterstraße 2; 8. Gartenstraße 122, Kreuzung Schaubstraße 1; 9. Gartenstraße 78, Kreuzung Holbeinstraße 13; 10. Gartenstraße 96, Kreuzung Rembrandtstraße 18; 11. Groß e Rittergasse 20, vor dem Zebrastreifen; 12. Gutzkowstraße 21, vor dem Zebrastreifen; 13. Holbeinstraße 41, Kreuzung Schwanthalerstraße; 14. Holbeinstraße 48, Kreuzung Schwanthalerstraße; 15. Letzter Hasenpfad 64, Sperrfläche vor dem Zebrastreifen. Begründung: In Sachsenhausen werden Kfz und Lieferwagen oft sehr wild auf Kreuzungen und im Bereich von Zebrastreifen geparkt. Das gefährdet die Fußgänger und Fahrradfahrer in diesen Bereichen erheblich, da sie von Autofahrern nicht oder zu spät gesehen werden. Der Ortsbeirat sieht es in Anbetracht der hohen Zahl getöteter und verletzter Fußgänger und Fahrradfahrer im Ortsbezirk 5 als notwendig an, die Übersichtlichkeit der Kreuzungen und Zebrastreifen zu verbessern. Fahrradbügel und Poller können diesem Zweck dienen. Wo möglich, sollen Fahrradbügel installiert werden, da sie zusätzlich das Abstellen von Fahrrädern auf den ohnehin schmalen Gehwegen unnötig machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 743 Aktenzeichen: 32 1
Vorlage Bürgerpark Süd noch nicht beschlussreif - Bürgerpark ohne Kinderfarm geht nicht - Jugendliche ab 14 Jahre nicht vergessen - Zugang aus Sachsenhausen fehlt
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.11.2020, OA 645 entstanden aus Vorlage: OF 1832/5 vom 26.10.2020 Betreff: Vorlage Bürgerpark Süd noch nicht beschlussreif - Bürgerpark ohne Kinderfarm geht nicht - Jugendliche ab 14 Jahre nicht vergessen - Zugang aus Sachsenhausen fehlt Vorgang: M 150/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung zum Bürgerpark Süd (M 150) folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Die von der Bevölkerung geforderte Kinderfarm ist der zentrale Bereich des Bürgerparks Süd. In der weiteren Vorlage ist das inhaltliche und organisatorische Konzept, einschließlich Trägerschaft und Kosten, der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei ist darzustellen, ob und wie die beiden ehemaligen Stallgebäude einbezogen werden oder welche Funktion sie zukünftig haben sollen. 2. Eine Toilettenanlage - ggf. in einem der bestehenden ehemaligen Stallgebäude - ist zu errichten. 3. Im Nord-Ost-Bereich des Bürgerparks ist ein Zugang Richtung Sachsenhausen unter Schonung des Bannwaldes zu schaffen. 4. Es ist der Stadtverordnetenversammlung ein umfassendes Konzept vorzulegen, wie die Sauberkeit des Bürgerparks gewährleistet werden soll. Darin sind auch ausreichend große Mülleimer zu berücksichtigen, die so konzipiert sind, dass Vögel den Müll nicht herausräumen können. 5. Es werden keine bereitstehenden Finanzmittel aus dem Projekt "DB-Welscher Weg" (5.003551) zur Mitfinanzierung herangezogen. 6. Es ist sicherzustellen, dass es auch Angebote für Jugendliche über 14 Jahren im Park gibt. Insbesondere für die Jugendlichen aus den Stadtteilen Sachsenhausen (West) und Niederrad ist eine Skateranlage zu integrieren. Begründung: Seit 2015 wird zusammen mit der interessierten Bevölkerung über die Ausgestaltung des Bürgerparks Süd, der im nördlichen Bereich der ehemaligen Rennbahn entstehen soll, diskutiert. Die vom Magistrat vorgelegte Planung (M 150) berücksichtigt einige wichtige Punkte nicht und wird dem Anspruch eines Bürgerparks und dem der stattgefundenen Bürgerbeteiligung noch nicht gerecht. Als wesentlicher Punkt für die aktive Nutzung des Parks - und schon fast als Mittelpunkt - soll eine Kinderfarm entstehen. Die zur Beschlussfassung vorlegte Planung spart ausdrücklich dieses "Herzstück" des Bürgerparks aus. Lediglich eine "Anschubfinanzierung für die Einzäunung des Geländes wurde aufgenommen". Offensichtlich hat der Magistrat trotz fünfjähriger Diskussion bis heute weder ein inhaltliches und organisatorisches noch ein Betreiberkonzept. Auch teilt der Magistrat nicht mit, ob und wie er sich die Nutzung der beiden offensichtlich bestehen bleiben sollenden ehemaligen Stallgebäude im Rahmen der Kinderfarm oder für sonstige Zwecke des Bürgerparks vorstellt. Hinsichtlich des Kernstücks des Bürgerparks heißt es nach mehrjähriger Diskussion über die inhaltliche Gestaltung des Bürgerparks lapidar: "Momentan finden erste Gespräche zur Nutzung eines Gebäudes für eine Kinderfarm statt". Es geht nicht, einen Bürgerpark zu errichten und in der Mitte einen Bereich zu haben, der wegen eines Zaunes nicht betreten werden kann und als Baulücke konzipiert ist. Der Bürgerpark ist in einem Zug zu errichten, ansonsten droht die reale Gefahr, dass die Kinderfarm nie realisiert wird. Der Bürgerpark soll möglichst alle Bevölkerungsgruppen der beiden Stadtteile Sachsenhausen und Niederrad mit seinen mehr als 80.000 Einwohnern ansprechen. Hinsichtlich des geplanten Spiel- und Bolzplatzes wird ausdrücklich auf die 3- bis 14-Jährigen eingegangen. Wie so oft werden die Jugendlichen ab 14 Jahre nicht berücksichtigt. Besonders attraktiv - wie Beispiele anderer Städte oder der Hafenpark im Ostend zeigen - sind Skateranlagen. Eine solche Freizeiteinrichtung ist in den Bürgerpark zu integrieren. Der Standort Bürgerpark ist besonders geeignet, da sich Wohngebäude nicht in unmittelbarer Nähe befinden. Die vorgelegte Planung des Bürgerparks sieht keine Toilettenanlagen vor. Sie müssen mit der Ersterrichtung und nicht erst aufgrund von Beschwerden nach Eröffnung geschaffen werden. Der Magistrat soll prüfen, ob die notwendige Anlage in einem der beiden bestehen bleibenden Gebäude untergebracht werden kann. Der Bürgerpark soll für ganz Frankfurt errichtet werden, insbesondere aber für die Bewohner Sachsenhausens - auf dessen Gemarkung sich der Park befindet - und Niederrads. Es ist daher ein Zugang aus Sachsenhausen Richtung Kennedyallee/Niederräder Landstraße vorzusehen. Damit der Bürgerpark auch auf Dauer attraktiv bleibt, ist ein umfassendes Sauberkeitskonzept nötig. Nur in einem sauberen Park halten sich die Bürgerinnen und Bürger gerne auf. Zur Mitfinanzierung der Kosten der Erstellung des Bürgerparks will der Magistrat Gelder in Höhe von 730.000 Euro heranziehen, die die Stadtverordnetenversammlung unter der Projektdefinition 5.003551 für die Maßnahme "DB-Welscher Weg" beschlossen hat. Eine Verwendung dieser Mittel für den Bürgerpark würde bedeuten, dass die seit dem tödlichen Unfall 1994 mit einem Zug an dem unbeschrankten Bahnübergang "Welscher Weg" vorgesehene Maßnahme auf viele weitere Jahre entfällt und jeder Zug auf dieser stark befahrenen Strecke Tag und Nacht laute und für die Anwohner mehr als störende Hupsignale abgeben muss. Die städtischen Beschlussgremien erwarten, dass der Magistrat zügig diese Forderungen abarbeitet und die Ergebnisse vorlegt, damit ein echter Bürgerpark mit Kinderfarm und Skateranlage der Bevölkerung zur Nutzung zur Verfügung steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 150 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1010 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 02.12.2020 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 186 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 98 Beschluss: Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 1. Sitzung des OBR 5 am 07.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1010) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 7058, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 Aktenzeichen: 61 0
Hessischer Radfernweg - Bordstein absenken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6952 entstanden aus Vorlage: OF 1843/5 vom 10.11.2020 Betreff: Hessischer Radfernweg - Bordstein absenken Der Magistrat wird gebeten, bei der Überführung des Hessischen Radfernwegs 8 von der Isenburger Schneise in die Otto-Fleck-Schneise die Bordsteine auf das Fahrbahnniveau abzusenken. Begründung: Viele Kommunen behandeln die Wege der Hessischen Radfernwege stiefmütterlich. Wie schade! Besonders in der Corona-Pandemie haben viele Menschen das Fahrrad als Sport- und Freizeitgerät entdeckt. Die Radfernwege werden gern angenommen, weil man auch ohne Karten und Navigationsgeräte viele interessante Ziele in der Umgebung zuverlässig erreichen kann. Frankfurt sollte mit gutem Beispiel vorangehen und den Radfernwegen auf seiner Gemarkung etwas Aufmerksamkeit schenken. In einem ersten Schritt soll der Bordstein an der oben bezeichneten Stelle abgesenkt werden. R8 an der Isenburger Schneise. Quelle: Antragsteller Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 676 Aktenzeichen: 66 2
Verkehrsberuhigung Grethenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2020, OF 1808/5 Betreff: Verkehrsberuhigung Grethenweg Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Möglichkeiten er sieht, um den erhöhten Schleichverkehr und das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit im Grethenweg zu unterbinden. Begründung: Der Grethenweg wird immer häufiger von Fahrzeugen als Durchgangs bzw. Umgehungsstraße genutzt, um zur Darmstädter Landstraße zu gelangen. Darüber hinaus wird die Geschwindigkeitsbegrenzung regelmäßig nicht eingehalten. Im Grethenweg wohnt eine große Anzahl an Familien mit Kindern. Desweiteren sind im Grethenweg Kindergärten und Spielplätze vorhanden. Durch die große Anzahl der Fahrzeuge und das zu schnelle Fahren besteht ein gesteigertes Unfallrisiko. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 55 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1829 2020 Die Vorlage OF 1808/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenKreuzung Oberer Schafhofweg/Letzter Hasenpfad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6573 entstanden aus Vorlage: OF 1739/5 vom 01.09.2020 Betreff: Kreuzung Oberer Schafhofweg/Letzter Hasenpfad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung Oberer Schafhofweg/Letzter Hasenpfad ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass es an der Kreuzung Oberer Schafhofweg/Letzter Hasenpfad immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Häufig fahren Autos an der genannten Kreuzung zu zügig und achten dabei nicht immer auf die dort laufenden Fußgängerinnen und Fußgänger. Ein Fußgängerüberweg kann hier ein sicheres Überqueren der Straße zukünftig ermöglichen und so die Fußgängerinnen und Fußgänger besser schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 281 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Wiederherstellung der Brunnenanlage gegenüber der Ecke Darmstädter Landstraße/Bischofsweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2020, OF 1747/5 Betreff: Wiederherstellung der Brunnenanlage gegenüber der Ecke Darmstädter Landstraße/Bischofsweg Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, die Brunnenanlage gegenüber der Ecke Darmstädter Landstraße/Bischofsweg insgesamt mit den Sitzbänken wieder funktionsfähig und ansehnlich herzustellen. Diese Maßnahme wird aus dem Ortsbeiratsbudget in Höhe von EUR 5.000,00 finanziert. Begründung: Die obige Brunnenanlage ist in baulicher Hinsicht sehr attraktiv. Leider ist sie völlig verwahrlost und bedarf einer Wiederinstandsetzung. Links und rechts neben der Brunnenanlage befinden sich Sitzbänke, die auch wieder hergestellt werden sollten. An dieser Stelle kommen viele Fußgänger von dem Verbindungsweg Sachsenhausen-Neu-Isenburg vorbei. Restauriert kann die Anlage ein Schmuckstück werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1747/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 13 Die Vorlage OF 1747/5 wird zum gemeinsamen Antrag von FDP, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und fraktionslos erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 462 2020 Die Vorlage OF 1747/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenUmsetzen von zwei Glascontainern Ecke Kranichsteiner Straße 33/Bindingstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2020, OF 1709/5 Betreff: Umsetzen von zwei Glascontainern Ecke Kranichsteiner Straße 33/Bindingstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die obigen beiden Glascontainer umgesetzt werden können. Neue Standorte könnten sein: Kranichsteiner Straße / Ecke Wendelsplatz Wendelsplatz / Ecke Darmstädter Landstraße. (Die dort vorhandenen Glascontainer ergänzen) Gleichzeitig wird angeregt, dass anstelle der Glascontainer Fahrradbügel aufgestellt werden könnten. Begründung: Das Entsorgen von Glas wird bereits tagsüber als sehr laut und störend empfunden. Noch ärgerlicher aber ist es, dass zu jeder Tageszeit - auch spät abends, über die erlaubte Zeit hinaus, Glas lautstark entsorgt wird. Für Bürger, die - aus welchem Grund auch immer - tagsüber zuhause sind, ist das dann zuviel. Es macht ihnen gesundheitlich zu schaffen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 1709/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1709/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1709/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1709/5 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenUntersuchung von Straßenverkehrsunfällen Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.06.2020, OA 575 entstanden aus Vorlage: OF 1657/5 vom 03.06.2020 Betreff: Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138 Vorgang: V 1481/19 OBR 5; ST 601/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Arbeitsweise der Unfallkommission zu verbessern. Insbesondere sind die Unfälle mit verletzten und getöteten Fußgängern und Radfahrern detaillierter zu betrachten. Das Konzept der Unfallhäufungsstellen ist zu überprüfen. Es sind ferner Anstrengungen zu unternehmen, mehr Informationen von Alleinunfällen zu gewinnen. Begründung: Die Arbeitsweise der Unfallkommission ist nicht zeitgemäß. Erkennbar ist sie darauf ausgerichtet, den motorisierten Verkehr zu optimieren. Der Sachverstand über Regeln für und Verhaltensweisen von Fußgängern und Radfahrern erscheint nicht ausreichend, um angemessene Maßnahmen für diese besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmer einzuleiten. In diesem Zusammenhang verweist der Ortsbeirat auf die Stellungnahme des Magistrats ST 601, in der über Radfahrunfälle in der Darmstädter Landstraße berichtet wird. Ein Zusammenhang zwischen zwei Unfällen führt der Magistrat nicht auf ein fehlerhaftes Radwegenetz zurück. Da liegt die Vermutung nahe, dass aus der Unfallkommission niemand jemals dort mit dem Rad entlanggefahren ist. Genau dieser entsetzliche Radweg ist das Problem. Es ist doch kein Zufall, dass auf diesem Konstrukt Radfahrer verunglücken. Leider erhalten die zuständigen Stellen regelmäßig keine Informationen über Alleinunfälle. Dadurch entgehen dem Magistrat wichtige Hinweise über den teils unsäglichen Zustand der Radwege. Auch der zweite Radunfall auf der Fahrbahn steht selbstverständlich in direktem Zusammenhang mit dem Radwegkonstrukt, weil nämlich der Radverkehr aus dem Blick des Kraftfahrzeugverkehrs gerät. Insoweit erscheint das Konzept der Unfallhäufungsstellen ungeeignet. Es verengt den Blick zu sehr auf Verkehrsunfälle, die bei vergleichsweise hohen Geschwindigkeiten an unübersichtlichen Stellen durch Kraftfahrzeuge verursacht werden. Das Konzept der Unfallhäufungsstellen ist auch statistisch fragwürdig, weil es Erfolge der Unfallkommission suggeriert, wo keine sind oder nicht in dem Maße zu finden sind. Die Unfallhäufung ist ja statistisch ein Ausreißer nach oben. Es liegt in der Natur der Sache, dass nach einer Unfallhäufung eine Unfallverringerung zu verzeichnen ist, auch ganz ohne Eingriffe. Die Unfallkommission fokussiert sich zu sehr auf solche Scheinerfolge. Die Führung des Radverkehrs ist leider städtebaulich eine Restgröße. Die Folge sind verwirrende und intuitiv schwer erfassbare Verkehrsführungen. Hier muss die Unfallkommission dringend in der gebotenen Tiefe die Unfallverläufe betrachten. Der Ortsbeirat verweist hier auf den tödlichen Unfall in der Gerbermühlstraße, der auf Seite 3 unter Nr. 7 aufgeführt wird. Die Unfallkommission hat beim Stichwort rote Ampel die Arbeit eingestellt. Es gibt dort aber keine Ampel für Radfahrende. Es entsteht der Eindruck, dass die Unfallkommission die Stelle nicht vor Ort in Augenschein genommen hat, sondern nach Aktenlage entschieden hat. Bundesweit geht die Zahl der Verkehrsunfälle zurück. Dieser erfreuliche Trend geht in Frankfurt an den schwächsten Verkehrsteilnehmern vorbei. Daran hat auch die Arbeit der Unfallkommission nichts geändert. Die Arbeitsweise dieser Kommission muss daher dringend nachgeschärft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.11.2019, V 1481 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 601 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1801 Antrag vom 20.04.2021, OF 1/5 Anregung vom 07.05.2021, OA 12 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 24.06.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 575 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 138 = Zurückweisung, OA 575 = Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO II, TOP 41 Beschluss: 1. Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 575 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6047, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 Aktenzeichen: 32 1
Der Magistrat möge mit Hilfe von Experten dringend geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrsrowdytum in Wohngebieten entwickeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6194 entstanden aus Vorlage: OF 1667/5 vom 04.06.2020 Betreff: Der Magistrat möge mit Hilfe von Experten dringend geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrsrowdytum in Wohngebieten entwickeln Der Magistrat wird gebeten, zeitnah Vorschläge zu entwickeln, die geeignet sind, die Anwohnerinnen und Anwohner im Bereich des Wohngebiets Schützenhüttengässchen/Letzter Hasenpfad und Umgebung vor den Verkehrsrowdys zu schützen, die in erheblicher Zahl notorisch und rücksichtslos die dort geltenden Verkehrsregeln missachten. Unter anderem werden Geschwindigkeitsbeschränkungen und Durchfahrtsverbote sowie Einbahnstraßenregelungen missachtet. Begründung: Die Straßen des genannten Wohngebiets werden tagtäglich vielfach von Pendlern und anderen Verkehrsteilnehmern unter grober Missachtung der einschlägigen Regeln der StVO als "Schleichwege" missbraucht. Alle Versuche von Anwohnerinnen und Anwohnern, von den zuständigen Behörden Hilfe und Unterstützung zu erhalten, sind bisher ergebnislos geblieben. Unter anderem wurde schließlich sogar versucht, mit Demonstrationen auf die Missstände aufmerksam zu machen und auf Schritte zur Abhilfe zu drängen. Um wachsender Politikverdrossenheit bei den Betroffenen und einer zunehmenden Fehlhaltung von immer mehr Verkehrsteilnehmern, die annehmen müssen, serienweise ohne jegliche negative Sanktion Verkehrsregeln missachten zu können, entgegenzuwirken, sind in der Anregung beschriebenen Schritte des Magistrats dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1835 Aktenzeichen: 32 1
Gärtnerische Überarbeitung des „Islamischen Bestattungsfeldes“ auf dem Waldfriedhof Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6201 entstanden aus Vorlage: OF 1680/5 vom 01.06.2020 Betreff: Gärtnerische Überarbeitung des "Islamischen Bestattungsfeldes" auf dem Waldfriedhof Oberrad Der Magistrat wird gebeten, das "Islamische Bestattungsfeld" auf dem Waldfriedhof Oberrad gärtnerisch überarbeiten zu lassen. Begründung: Im südwestlichen Teil des Waldfriedhofes Oberrad befindet sich das "Islamische Bestattungsfeld". Mit dem auf der Internetpräsenz Wikipedia im Jahre 2015 veröffentlichen Bild des "Islamischen Bestattungsfeldes" hat die Realität bedauerlicherweise nichts mehr zu tun. Das "Islamische Bestattungsfeld" wirkt ungepflegt und bedarf dringend einer gärtnerischen Überarbeitung. 2015: 2020: Quelle: Von Gaki64 - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Quelle: privat https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=39802288 ; 01.06.2020 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1599 Aktenzeichen: 67 4
Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (IV)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6186 entstanden aus Vorlage: OF 1656/5 vom 20.05.2020 Betreff: Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (IV) Vorgang: OM 4434/19 OBR 5; ST 1238/19 Der Magistrat wird gebeten, das Parkverbot entlang der Friedhofsmauer am Hainer Weg zu überarbeiten. Der Ortsbeirat schlägt nochmals vor, das Parken auf der westlichen Seite des Hainer Wegs entlang der Friedhofsmauer nur für Pkws zu erlauben. Begründung: Der Hainer Weg ist entlang der Friedhofsmauer, in erster Linie von Lkws, mittlerweile derart zugeparkt, dass ein Begegnungsverkehr nur noch bedingt möglich ist. Dabei ist der Hainer Weg für Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlungen zwischen Bergkirche und Goetheturm aus der Innenstadt kommend der einzige Zuweg. Gleichzeitig fehlen für Besucherinnen und Besucher des Friedhofes Parkmöglichkeiten. Auch könnte so dem, auch in den vergangenen Monaten immer wieder vorgekommenen, Zuparken des Verkehrsspiegels durch Lkws an der Einmündung des Bergesgrundweges begegnet werden. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 01.07.2019, ST 1238, angeführt, dass durch das Abstellen von Lastkraftwagen der positive Nebeneffekt einer Fahrgeschwindigkeitsreduzierung erreicht wird. Hiergegen ist anzuführen, dass am Hainer Weg auf Höhe des Friedhofs kein Grund ersichtlich ist, weshalb die dortige Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h weiter abgesenkt werden sollte; der Straßenabschnitt befindet sich gerade nicht in einem Wohngebiet. Ferner wird das Argument angeführt, dass den Besucherinnen und Besuchern des Friedhofes eine ausreichende Anzahl von Kurzzeitparkmöglichkeiten auf dem Parkplatz am Eingang des Friedhofes auf der Seite der Darmstädter Landstraße zur Verfügung steht. Hiergegen ist anzuführen, dass diese Parkmöglichkeiten zum einen weitgehend kostenpflichtig sind und zum anderen sich auf der anderen Seite des Friedhofs befinden. Gerade in Bezug auf in der Mobilität eingeschränkte Personen, welche eine Grabstätte auf der östlichen Seite des Friedhofs besuchen möchten, kann diese Argumentation nicht greifen. Bezüglich des Zuparkens des Verkehrsspiegels durch Lkws an der Einmündung des Bergesgrundweges und der diesbezüglichen Anmerkung des Magistrates, dass derselbe dann immer noch von Kleintransportern zugeparkt werden könnte, ist darauf hinzuweisen, dass dies in der Vergangenheit nur vereinzelt vorgekommen ist und das Hauptproblem von Lkws ausgeht. In den vergangenen Wochen ist der Spiegel sogar zum Teil von Fahrzeugen (Kranwagen) ohne Kennzeichen verdeckt worden. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat nochmals, sich der Problematik anzunehmen und auf die Ortskenntnis des Stadtteilgremiums zu vertrauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4434 Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1238 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1867 Antrag vom 30.10.2021, OF 250/5 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1190 Aktenzeichen: 32 1
Die Einbahnstraßenregelung im unteren Bereich Letzter Hasenpfad durch Blitzereinsatz überwachen und Verstöße unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5782 entstanden aus Vorlage: OF 1582/5 vom 30.01.2020 Betreff: Die Einbahnstraßenregelung im unteren Bereich Letzter Hasenpfad durch Blitzereinsatz überwachen und Verstöße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, im unteren Bereich Letzter Hasenpfad, wo dieser Einbahnstraße in Süd-Nord-Richtung ist, durch befriste te, aber intensive Verkehrsüberwachung mittels Blitzer sicherzustellen, dass die Einbahnstraßenregelung zukünftig beachtet wird. Begründung: Anwohner haben darauf hingewiesen, dass die Straße Letzter Hasenpfad als "Schleichweg" in Nord-Süd-Richtung missbraucht wird. Die beantragte Maßnahme ist geeignet, dies zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 839 Aktenzeichen: 32 4
Bahnübergang Welscher Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5776 entstanden aus Vorlage: OF 1575/5 vom 28.01.2020 Betreff: Bahnübergang Welscher Weg Vorgang: EA 24/18 OBR 5; B 135/19 Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich mit der DB Netz AG bezüglich der Errichtung einer Schrankenanlage am Bahnübergang Welscher Weg in Verhandlung zu treten. Begründung: Wie im Etatantrag vom 03.01.2018, EA 24, gefordert, ist es dringend erforderlich, am Bahnübergang Welscher Weg zur Vermeidung der Pfeifsignale eine Schrankenanlage zu errichten. Im Bericht des Magistrats vom 29.04.2019, B 135, wird avisiert, dass dieser mit der DB Netz AG wegen der Planung und Umsetzung in Verhandlung treten wolle. Des Weiteren sollten die eingestellten Mittel von 730.000 Euro nach 2019 beantragt werden, und da dies für die Umsetzung nicht ausreichend ist, sollte der Magistrat die abschließende Finanzierung sicherstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 19.01.2018, EA 24 Bericht des Magistrats vom 29.04.2019, B 135 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 995 Aktenzeichen: 66 2
Linksabbiegespur aus der Darmstädter Landstraße in den Schützenhüttenweg schließen
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2020, OF 1583/5 Betreff: Linksabbiegespur aus der Darmstädter Landstraße in den Schützenhüttenweg schließen Der Magistrat wird gebeten, die Linksabbiegerspur aus der Darmstädter Landstraße stadteinwärts in den Schützenhüttenweg zu schließen und damit den Verkehr im Bereich Schützenhüttenweg/Letzter Hasenpfad zu beruhigen und regelwidrigen Durchgangsverkehr zu beenden. Begründung: Viele Anwohner beschreiben, dass der Kraftfahrzeugverkehr im Bereich Schützenhüttenweg/Letzter Hasenpfad extrem gefährliche und und für die Anwohner unerträgliche Ausmaße angenommen hat, weil beide Straßen u. a. unter Missachtung des Schildes "Durchfahrt verboten, Anlieger frei" als "Schleichwege" für Durchgangsverkehr benutzt werden. Die beantragte Maßnahme wurde von Anwohnern vorgeschlagen und ist geeignet, dem effektiv entgegenzuwirken. Für Anlieger bleibt die Möglichkeit, über Südfriedhof und das Alte Schützenhüttengässchen ihr Ziel zu erreichen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 1583/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1583/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1583/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Annahme)
Partei: LINKE.
Weiter lesenHaushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Mörfelder Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2020, OF 1502/5 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Mörfelder Landstraße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Planungsmittel für die Sanierung der Mörfelder Landstraße zwischen der Isenburger Schneise und der Oppenheimer Landstraße in den neuzubeschließenden Haushalt 2020/2021 einzuplanen. Begründung: Die Mörfelder Landstraße ist in dem genannten Abschnitt teilweise in einem desolaten Zustand und muss dringend saniert werden. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 32 2020 Die Vorlage OF 1502/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, FDP
Weiter lesenBrücke Welscher Weg
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.11.2019, OA 500 entstanden aus Vorlage: OF 1446/5 vom 03.11.2019 Betreff: Brücke Welscher Weg Vorgang: M 135/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Planung dahin gehend anzupassen, dass die beabsichtigte monatelange Sperrung des Welscher Weges unterbleibt bzw. auf eine kurze Zeit beschränkt bleibt. Begründung: In seiner Bau- und Finanzierungsvorlage führt der Magistrat aus, dass zuerst die alte Brücke abgerissen und dann die neue Brücke an anderer Stelle vormontiert werden soll. In dieser Zeit muss der Verkehr weiträumig umgeleitet werden. Genaue Zeitangaben macht der Magistrat nicht, stellt aber den Bau im Jahr 2020 in Aussicht, sodass von einer einjährigen Sperrung auszugehen ist. Der Ortsbeirat hält das nicht für akzeptabel, weil Fuß- und Radverkehr sehr umwegempfindlich sind. Zudem ist die Umleitung über den Bahnhof "Louisa" wegen der Kreuzung der Straßenbahntrasse gefährlich. Im letzten Jahr ist dort eine Radfahrerin ums Leben gekommen. Der Ortsbeirat sieht Optimierungsmöglichkeiten, wenn die Brücke nicht vor, sondern nach der Vormontage des Ersatzbauwerks abgerissen wird. Infrage kommt auch die Installation einer Behelfsbrücke zumindest für den Fußverkehr, was bei vielen Brückenreparaturen gang und gäbe ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.09.2019, M 135 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 876 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 46 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 500 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 500 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5088, 36. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 21.01.2020 Aktenzeichen: 66 6
Leerung der Altglascontainer im nördlichen Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5410 entstanden aus Vorlage: OF 1472/5 vom 03.11.2019 Betreff: Leerung der Altglascontainer im nördlichen Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, die Leerungsfrequenz der Altglascontainer im Bereich von Alt-Sachsenhausen so zu verbessern, ggf. zu erhöhen und besser zu terminieren, dass jederzeit freie Kapazitäten verfügbar sind und sich nicht leere Flasch en vor den Containern stapeln. Das gilt für folgende Container: Wallstraße/Ecke Paradiesgasse, Gutzkowstraße/Ecke Brückenstraße, Textorstraße/Ecke Brückenstraße, Diesterwegplatz, Willemerstraße/Ecke Darmstädter Landstraße. Begründung: Bürger beklagen die mangelnde Leerung der Container und die daraus folgende Verschmutzung des öffentlichen Raumes. Jetzt vor Silvester wird das Problem wieder virulent. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 614 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 79 4
Ampelschaltung an der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5405 entstanden aus Vorlage: OF 1464/5 vom 03.11.2019 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die im September vorgenommene Änderung der Ampelschaltung an der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße wieder rückgängig zu machen. Begründung: An der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße wurde vor wenigen Wochen die Ampelschaltung geändert; die Grünschaltung ist nun unregelmäßig. Bürgerinnen und Bürger berichten, dass mehrfach Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie Schülerinnen und Schüler, die sich auf die seit Jahrzehnten bestehende Ampelschaltung verlassen hatten, in gefährliche Situationen geraten sind. Zudem hat sich der Verkehrsfluss an der Kreuzung nicht verbessert, sondern im Gegenteil, der fließende Verkehr auf der Darmstädter Landstraße muss nun abbremsen, um die eingefügte Grünphase im Sachsenhäuser Landwehrweg passieren zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 595 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Wegnahme der Linksabbiegerspur aus der Darmstädter Landstraße in den Schützenhüttenweg prüfen
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2019, OF 1478/5 Betreff: Wegnahme der Linksabbiegerspur aus der Darmstädter Landstraße in den Schützenhüttenweg prüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Wegnahme der Linksabbiegerspur aus der Darmstädter Landstraße stadteinwärts in den Schützenhüttenweg als geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von regelwidrigem Durchgangsverkehr und zur Verkehrsberuhigung im Bereich Schützenhüttenweg/Letzter Hasenpfad in Frage kommt. Begründung: Viele Anwohner beschreiben, dass der Kraftfahrzeugverkehr im Bereich Schützehüttenweg/Letzter Hasenpfad extrem gefährliche und und für die Anwohner unerträgliche Ausmaße angenommen hat, weil beide Straßen u. a. unter Missachtung des Schildes "Durchfahrt verboten, Anlieger frei" als "Schleichwege" für Durchgangsverkehr benutzt werden. Es müssen wirkungsvolle Maßnahmen gefunden werden, um dem entgegenzuwirken. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 1478/5 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenRadfahrunfälle mit Schwerverletzten auf der Darmstädter Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2019, OF 1471/5 Betreff: Radfahrunfälle mit Schwerverletzten auf der Darmstädter Landstraße Ausweislich des Unfallatlasses (https://unfallatlas.statistikportal.de/) ist es im Bereich der Darmstädter Landstraße in Höhe der Liegenschaften 111 bis 119 im Jahr 2018 zu zwei Fahrradunfällen mit Schwerverletzten gekommen. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Erkenntnisse über das Unfallgeschehen vorliegen und welche Maßnahmen ggfls. zur Erhöhung der Sicherheit getroffen wurden. Begründung: Die Angaben im Unfallatlas legen nahe, dass zwei Radfahrende auf Grund von Unfällen auf dem Radweg im Krankenhaus gelandet sind. Die Radwege der Darmstädter Landstraße wurden bisher als sicher gepriesen. Das dürfte daran liegen, dass die Wege wegen ihrer dürftigen Qualität gemieden werden. Zwei schwerverletzte Radfahrer in einem Jahr auf einem solch kurzen Abschnitt deuten auf ein Problem hin. Der Ortsbeirat möchte sich ein Bild über mögliche Gefahrenstellen in seinem Bezirk machen. Unfall 1 Darmstädter Landstraße Quelle: https://unfallatlas.statistikportal.de/ Unfall 2 Darmstädter Landstraße Quelle: https://unfallatlas.statistikportal.de/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1481 2019 Die Vorlage OF 1471/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNeue Werbeanlagen an der Babenhäuser Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2019, OF 1433/5 Betreff: Neue Werbeanlagen an der Babenhäuser Landstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit die an der Babenhäuser Landstraße neu errichteten Werbeanlagen eine Behinderung bzw. Gefährdung des Straßenverkehrs mit sich bringen. Begründung: Vor wenigen Wochen wurden an der Babenhäuser Landstraße zwei Werbeanlagen aufgestellt. Eine im Kreuzungsbereich mit der Darmstädter Landstraße. Diese ist derart installiert, dass sie die Einsicht von der Babenhäuser Landstraße aus kommend in die Darmstädter Landstraße erschwert, was im Falle des Ausfalls der dortigen Lichtsignalanlage als besonders gefährlich erscheint. Eine weitere Werbeanlage wurde auf der Babenhäuser Landstraße stadtauswärts auf Höhe der Sportanlage derart installiert, dass sie vor allem von Autofahrern, die dort mit 50km/h entlangfahren wahrgenommen wird und so für Ablenkung sorgt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 1433/5 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF und fraktionslos (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenAngeordnetes Verkehrschaos auf der Isenburger Schneise
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5184 entstanden aus Vorlage: OF 1384/5 vom 27.08.2019 Betreff: Angeordnetes Verkehrschaos auf der Isenburger Schneise Vorgang: OM 479/06 OBR 5; ST 20/07 Der Magistrat wird gebeten, die unerträglichen Verkehrsverhältnisse auf der Isenburger Schneise während diverser Großveranstaltungen im Stadion zu unterbinden. Insbesondere ist der Radverkehr geordnet auf die Fahrbahn zu leiten und für den Fußverkehr sind ausreichende Verkehrsflächen frei zu halten, wenn das Parken auf dem Fuß- und Radweg ausnahmsweise erlaubt wird. In dieser Zeit ist die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. Für die Bewältigung der Verkehrssituation is t ausreichend Personal zur Verfügung zu stellen. Begründung: Die in der Stellungnahme ST 20 angekündigte Parkregelung ist offenbar nicht praxistauglich. Es wird einfach nur ein Parkplatzschild aufgeklappt - siehe erstes Foto -, aber wo der Fuß- und Radverkehr abgewickelt werden soll, bleibt unklar. Zudem wird nicht darauf geachtet, dass die Sonderparkerlaubnis genauso praktiziert wird wie sie angeordnet wurde. Die Parkregelung wird nämlich einfach großzügig für die ganze Isenburger Schneise in Anspruch genommen - siehe zweites Foto. Der Fuß- und Radverkehr muss daher mit geeigneten Maßnahmen umgeleitet werden. Um Gefährdungen auf ein Minimum zu reduzieren, ist die Höchstgeschwindigkeit entsprechend zu begrenzen. Die Veranstalter sind zu verpflichten, ausreichend Personal zur Bewältigung der Verkehrsmengen bereitzustellen. Alternativ kann die Stadt z. B. durch Erhebung eines erhöhten Parkentgelts eigenes Personal mobilisieren. Isenburger Schneise - Schild für Bedarfsparkplatz Quelle: Privat Isenburger Schneise - Parkplatz oder Radweg? Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.09.2006, OM 479 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2007, ST 20 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2019, ST 2241 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellen von Bänken und Instandsetzung einer Bank in der Kisselsiedlung zwischen Beuthener Straße und Breslauer Straße sowie an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5192 entstanden aus Vorlage: OF 1395/5 vom 01.09.2019 Betreff: Aufstellen von Bänken und Instandsetzung einer Bank in der Kisselsiedlung zwischen Beuthener Straße und Breslauer Straße sowie an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten, in der Kisselsiedlung zwischen Beuthener Straße und Breslauer Straße an folgenden Orten Bänke aufzustellen: 1. Am Kreisel zwischen Breslauer Straße Richtung Mörfelder Landstraße und Breslauer Straße Richtung Beuthener Straße befindet sich ein Platz mit drei Bäumen. Dort hat früher eine Bank gestanden, die ersatzlos weggekommen ist. 2. An der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg vor dem Baum. Vor den sich dort befindlichen Fahrradbügeln und dem Verkehrsschild ist genügend Platz. Außerdem ist die Bank an der Ecke Breslauer Straße/Beuthener Straße instand zu setzen. Sie besitzt keine Sitzfläche mehr. Begründung: In diesem Einzugsgebiet gibt es etwa 300 Wohneinheiten mit entsprechend vielen Bewohnern. Die einzige Bank, die dort steht, besitzt keine Sitzfläche mehr. Die Menschen, meist älteren Semesters, die überwiegend zum ALDI- oder HIT-Markt zum Einkaufen gehen, haben keine Möglichkeit, sich auszuruhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2175 Aktenzeichen: 67 0
Geschwindigkeitssignale für den Frankfurter Süden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4993 entstanden aus Vorlage: OF 1315/5 vom 05.08.2019 Betreff: Geschwindigkeitssignale für den Frankfurter Süden Der Magistrat wird gebeten, an geeigneten Straßen, beispielsweise entlang der Darmstädter Landstraße oder Kennedyallee, sogenannte Geschwindigkeitssignale einzusetzen. Begründung: Ein Geschwindigkeitssignal ist ein Lichtsignal an oder neben einer Ampel, welches dem Fahrzeugführer eine bestimmte Geschwindigkeit empfiehlt. Hält der Fahrzeugführer die empfohlene Geschwindigkeit ein, wird er die nächste Ampel bei Grün erreichen und ohne Halt passieren können. Durch den Einsatz solcher Signale werden Fahrzeugführer angehalten, nur die zulässige Geschwindigkeit zu fahren. Gleichzeitig helfen sie dabei, den Verkehr auf großen Ein- und Ausfallstraßen schneller abfließen zu lassen. Dies wirkt sich wiederum positiv auf den Schadstoffausstoß und die Lärmbelastung aus. In zahlreichen Städten werden solche Geschwindigkeitssignale bereits eingesetzt, u. a. in Berlin, Düsseldorf, Wiesbaden, Heidelberg und Göttingen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2128 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssicherheit im Sachsenhäuser Landwehrweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4992 entstanden aus Vorlage: OF 1314/5 vom 19.07.2019 Betreff: Verkehrssicherheit im Sachsenhäuser Landwehrweg Der Magistrat wird gebeten, im Sachsenhäuser Landwehrweg (ab Darmstädter Landstraße in Richtung Goetheturm) Maßnahmen zu prüfen, die zu einer konsequenten Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h führen. Begründung: Auf der o. g. Strecke wird oft, trotz der beengten Parksituation, eine deutliche Überschreitung der erlaubten 30 km/h festgestellt. Gerade weil in diesem Wohngebiet zahlreiche Kinder beheimatet sind, ist eine Einhaltung der Geschwindigkeit zur Sicherheit wichtig. Der Magistrat wird daher gebeten, Maßnahmen zu prüfen, die zu einer dauerhaften Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2129 Aktenzeichen: 32 1
Bahnübergang Welscher Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4719 entstanden aus Vorlage: OF 1307/5 vom 21.05.2019 Betreff: Bahnübergang Welscher Weg Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass die Schließzeiten der geplanten Schrankenanlage sich an den Schließzeiten des Bahnübergangs über den Ziegelhüttenweg auf dieser Strecke orientieren. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat endlich diese wichtige Maßnahme zum Lärmschutz und zur Verkehrssicherheit in Angriff nimmt. Im Zuge der jahrelangen Untersuchungen wurde seinerzeit in Aussicht gestellt, dass die geplante Schranke täglich über viele Stunden geschlossen bleiben müsse, wenn nämlich keine eigene Signaltechnik für die Anlage installiert würde. Der Ortsbeirat erwartet angemessene Schließzeiten. Sonst hätte die Anlage nur Alibicharakter. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1834 Aktenzeichen: 66 6
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