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Angeordnetes Verkehrschaos auf der Isenburger Schneise

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5184 entstanden aus Vorlage: OF 1384/5 vom 27.08.2019 Betreff: Angeordnetes Verkehrschaos auf der Isenburger Schneise Vorgang: OM 479/06 OBR 5; ST 20/07 Der Magistrat wird gebeten, die unerträglichen Verkehrsverhältnisse auf der Isenburger Schneise während diverser Großveranstaltungen im Stadion zu unterbinden. Insbesondere ist der Radverkehr geordnet auf die Fahrbahn zu leiten und für den Fußverkehr sind ausreichende Verkehrsflächen frei zu halten, wenn das Parken auf dem Fuß- und Radweg ausnahmsweise erlaubt wird. In dieser Zeit ist die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. Für die Bewältigung der Verkehrssituation is t ausreichend Personal zur Verfügung zu stellen. Begründung: Die in der Stellungnahme ST 20 angekündigte Parkregelung ist offenbar nicht praxistauglich. Es wird einfach nur ein Parkplatzschild aufgeklappt - siehe erstes Foto -, aber wo der Fuß- und Radverkehr abgewickelt werden soll, bleibt unklar. Zudem wird nicht darauf geachtet, dass die Sonderparkerlaubnis genauso praktiziert wird wie sie angeordnet wurde. Die Parkregelung wird nämlich einfach großzügig für die ganze Isenburger Schneise in Anspruch genommen - siehe zweites Foto. Der Fuß- und Radverkehr muss daher mit geeigneten Maßnahmen umgeleitet werden. Um Gefährdungen auf ein Minimum zu reduzieren, ist die Höchstgeschwindigkeit entsprechend zu begrenzen. Die Veranstalter sind zu verpflichten, ausreichend Personal zur Bewältigung der Verkehrsmengen bereitzustellen. Alternativ kann die Stadt z. B. durch Erhebung eines erhöhten Parkentgelts eigenes Personal mobilisieren. Isenburger Schneise - Schild für Bedarfsparkplatz Quelle: Privat Isenburger Schneise - Parkplatz oder Radweg? Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.09.2006, OM 479 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2007, ST 20 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2019, ST 2241 Aktenzeichen: 32 1