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Meine Nachbarschaft: Nordheimstraße

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gestaltung der Verkehrsführung am Lokalbahnhof

27.01.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3469 entstanden aus Vorlage: OF 653/5 vom 27.01.2023 Betreff: Gestaltung der Verkehrsführung am Lokalbahnhof Der Magistrat wird aufgefordert, den Ortsbeirat 5 über die verkehrliche Neugestaltung am Lokalbahnhof, insbesondere über den Verlauf der geplanten Änderung des Fahrradweges, zu informieren und die Planungen im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Der Magistrat plant den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" sowie des Knotenpunktes Textorstraße/Darmstädter Landstraße inklusive der Bushaltestelle "Lokalbahnhof". Dies ist zu begrüßen. Im Zuge dessen soll die Radverkehrsführung im Haltestellen- und Knotenbereich aufgewertet werden, sodass den Radfahrern die Erhöhung der Sicherheit und des Verkehrsflusses im Haltestellen- und Knotenbereich ermöglicht werden kann. Die Magistratsvorlage war heute, am 27.01.2023, auf der Tagesordnung des Magistrats. Es ist erforderlich, dass der Ortsbeirat hier eingebunden und informiert wird, damit er ggf. durch entsprechende Anträge auf die Neugestaltung Einfluss nehmen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1134 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Möglichst viele Parkplätze an der Schweizer Straße erhalten

25.11.2022 · Aktualisiert: 05.12.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3171 entstanden aus Vorlage: OF 609/5 vom 09.11.2022 Betreff: Möglichst viele Parkplätze an der Schweizer Straße erhalten Der Magistrat wird gebeten, 1. offenzulegen, wo die 16 Parkplätze sich befinden sollen, die nach der derzeitigen Umgestaltungsplanung in der Schweizer Straße zukünftig noch verfügbar sein sollen; 2. zu prüfen, ob insbesondere im unteren Teil der Schweizer Straße südlich der Textorstraße sowie im oberen Teil nördlich der Hans-Thoma-Straße, wo die Straße breiter ist, weitere Parkplätze erhalten oder hierher versetzt werden können, und 3. mit den Gewerbetreibenden das direkte Gespräch zu suchen und dort, wo Parkplätze essenz iell für das Geschäft sind, diese nach Möglichkeit zu erhalten. Begründung: Das Verkehrsdezernat hat im Rahmen der Vorstellung seiner Planungen zur Schweizer Straße angekündigt, dass statt derzeit 88 Parkplätzen auf der Schweizer Straße zukünftig nur noch 16 Parkplätze erhalten bleiben sollen. Bislang hat die Stadt noch nicht dargelegt, wo diese Parkplätze wegfallen bzw. wo die 16 übrigen Parkplätze überhaupt noch erhalten bleiben sollen. Der Ortsbeirat hat Verständnis dafür, dass durch die Umgestaltung nicht alle Parkplätze erhalten werden können. Allerdings stellt sich die Frage, ob insbesondere im nördlichen und südlichen Abschnitt, wo die Straße deutlich breiter ist, nicht noch mehr Parkplätze erhalten bleiben können. Gerade im südlichen Teil der Straße befinden sich südlich der Textorstraße einige Geschäfte, die darauf angewiesen sind, mit dem Auto angefahren zu werden. Für diese Geschäfte ist der Erhalt der wenigen Parkplätze essenziell. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 711 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Diverse Fahrradbügel in Sachsenhausen

25.11.2022 · Aktualisiert: 19.07.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3158 entstanden aus Vorlage: OF 570/5 vom 18.10.2022 Betreff: Diverse Fahrradbügel in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Sperrflächen Fahrradbügel anzubringen, davon sollen einige auch lang genug für Lastenfahrräder sein: 1. Beuthener Straße 12/Liegnitzer Straße Nr. 1/Sperrfläche; 2. Beuthener Straße 22 bis 24/Ziegelhüttenweg 2/vor dem Zebrastreifen; 3. Bruchstraße Nr. 21/23/25/28/hinter den Baumscheiben; 4. Danneckerstraße 11/16/Kreuzung Laubestraße 11/15; 5. Oppenheimer Straße 55/freie Fläche; 6. Ossietzkystraße Nr. 5/vor dem Zebrastreifen; 7. Ossietzkystraße Nr. 2/vor dem Zebrastreifen; 8. Passavantstraße Nr. 30/Kreuzung Thorwaldsenstraße Nr. 28/Sperrfläche; 9. Paul-Ehrlich-Straße Nr.24/Sperrfläche; 10. Schwanthalerstraße Nr. 15/17/19/21/23/25/27/31/33/hinter den Baumscheiben je ein Bügel; 11. Tucholskystraße Nr. 41/43/Sperrfläche; 12. Willemerstraße 17/19/vor dem Zebrastreifen; 13. Willemerstraße 23/25 und 27/29/hinter den Baumscheiben; 14. Ziegelhüttenweg Nr. 74/Sperrfläche; 15. Zum Apothekerhof Nr. 1 und Nr.2/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 16. Zum Brommenhof Nr. 1/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 17. Zum Gipelhof Nr. 1 und Nr. 2/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 18. Zum Gottschalkhof 2/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 19. Zum Gottschalkhof 4/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase. Begründung: Es werden in Sachsenhausen Fahrradabstellflächen benötigt. Die diversen Sperrflächen an Ecken und vor Kreuzungen sowie Zebrastreifen eignen sich hervorragend dafür und haben dann auch noch eine nützliche Funktion. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 843 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung der Schweizer Straße und des Schweizer Platzes

25.11.2022 · Aktualisiert: 21.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3168 entstanden aus Vorlage: OF 605/5 vom 10.11.2022 Betreff: Umgestaltung der Schweizer Straße und des Schweizer Platzes Der Magistrat wird gebeten, 1. gezielt auf die Eigentümerinnen und Eigentümer der an den Schweizer Platz angrenzenden Grundstücke zuzugehen, um diese in die Planung aktiv mit einzubeziehen; 2. eine Alternativplanung vorzulegen, welche eine barrierefreie Straßenbahnhaltestelle zwischen der Schwanthalerstraße und dem Schweizer Platz vorsieht; 3. bei der Planung des Schweizer Platzes die Errichtung eines Tiny Forest zu prüfen und ggf. zu berücksichtigen und 4. eine Alternativplanung vorzulegen, welche den Erhalt der derzeitigen Verkehrsbeziehungen am Schweizer Platz vorsieht; insbesondere zu prüfen, ob das erklärte Planungsziel (Verkehrssicherheit insbesondere für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer) ebenso gut durch andere Maßnahmen (Temporeduzierung auf dem Platz und/oder Aufpflasterungen an den Einmündungen zum Platz, Shared Space- Konzept) bei Erhalt der Verkehrsbeziehungen erreicht werden kann. Begründung: Durch das Mitwirken der Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke kann der Schweizer Platz zukünftig noch attraktiver gestaltet werden. Durch die Vorlage alternativer Planungen erhalten Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibende und der Ortsbeirat eine tatsächliche Auswahlmöglichkeit, wie die Schweizer Straße und der Schweizer Platz zukünftig gestaltet werden sollen. Mit einem Tiny Forest kann im urbanen Raum auf kleiner Fläche ein vielfältiges und sich selbst erhaltendes Habitat errichtet und dadurch eine Verbesserung der Umweltsituation erreicht werden. Hinsichtlich der Verkehrsbeziehungen zwischen dem Platz und den Seitenstraßen schlägt der Ortsbeirat vor, dass Alternativen geprüft werden, die geeignet sind, das erklärte Planungsziel bei gleichzeitigem Erhalt der Verkehrsbeziehungen zu erreichen. Das gegenüber dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit erklärte Ziel der Planungen des Verkehrsdezernats ist, durch die Unterbrechung der Ein- und Ausfahrtmöglichkeiten für Autos die im Einmündungsverkehr auftretenden Gefahren, insbesondere für den kreuzenden Radverkehr, zu unterbinden. Aus Sicht des Ortsbeirates drängt sich die Prüfung der im Tenor benannten Alternativen auf. Diese Alternativen sollten, weil es sich um offensichtlich mildere Eingriffe in den Verkehrsfluss handelt, Vorrang vor einer Unterbrechung der Verkehrsbeziehungen haben, die nur Ultima Ratio sein kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 709 Beratung im Ortsbeirat: 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Gefährdung von Fußgängern und Fahrradfahrern durch Kfz-Schleichwege in Sachsenhausen bei Sperrung des nördlichen Mainkais verhindern

15.10.2022 · Aktualisiert: 14.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2022, OF 566/5 Betreff: Gefährdung von Fußgängern und Fahrradfahrern durch Kfz-Schleichwege in Sachsenhausen bei Sperrung des nördlichen Mainkais verhindern Vorgang: Beschl. d. StV.-V.; § 1157. 3.a Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Rahmen der Planung für zukünftige Sperrungen des nördlichen Mainkais gemäß B256 die Belange der durch die Verkehrsverlagerung stark betroffenen Sachsenhäuser Bürger mit einzubeziehen und primär durch folgende Maßnahmen zu verhindern, dass der Verkehr vom Mainkai Schleichwege durch Sachsenhausen nimmt: - Reduzierung der Fahrstreifen auf dem Schaumainkai von drei auf zwei Spuren, zuzüglich Abbiegespuren vor den Brücken. - Einrichtung von Fußgängerüberwegen mit Zebrastreifen vor der Bergiusschule und vor dem Weltkulturenmuseum, hin zu den Rampen, die an den Tiefkai führen. - Aufteerungen (Erhebungen) an den Textorstraße - Stegstraße, Textorstraße - Diesterwegstraße - Verkehrsberuhigung der Gutzkowstraße entweder - durch Umwandlung in eine Einbahnstraße von Ost nach West auf dem Abschnitt zwischen Laube- und Launitzstraße sowie Aufteerungen an den Kreuzungen Gutzkowstraße - Stegstraße, Gutzkowstraße - Brückenstraße. - Oder alternativ durch andere vom Magistrat vorgeschlagene Maßnahmen. - Die Umfahrung des nördlichen Mainkais soll nicht über die Mörfelder Landstraße, sondern über die Berliner Straße ausgewiesen werden. Begründung: Gemäß dem Beschluss der Stadtverordneten vom 27.1.2022 (§1157, 3.a)) sollte vom Magistrat ein Umleitungskonzept für die Sperrung des nördlichen Mainkais erarbeitet werden. In der jetzigen B256 werden die Belange der Sachsenhäuser Bürger, die durch die Verkehrsverlagerung betroffen sind, nicht berücksichtigt. Der zusätzliche Schleichverkehr in oft engen Wohnstraßen und entlang von Schulwegen durch KFZ - Autos und LKW - gefährdete Fußgänger und Fahrradfahrer und sorgte für Lärm und Abgasbelastung der hier wohnenden Menschen. Es war wiederum alleinige Angelegenheit der Fußgänger und Fahrradfahrer, gefährlichen Situationen auszuweichen. Die derzeit ausgewiesene Umleitung durch die Mörfelder Landstraße führt im Ergebnis zu einer erhöhten Belastung von wesentlich mehr Menschen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.06.2022, B 256 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage B 256 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 566/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD und BFF gegen GRÜNE (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterflur-Glascontainer an der Schwanthalerstraße/Ecke Diesterwegstraße

07.10.2022 · Aktualisiert: 28.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2859 entstanden aus Vorlage: OF 549/5 vom 30.08.2022 Betreff: Unterflur-Glascontainer an der Schwanthalerstraße/Ecke Diesterwegstraße Der Magistrat wird gebeten, die Altglascontainer an der Kreuzung Schwanthalerstraße/Ecke Diesterwegstraße durch Unterflur-Glascontainer zu ersetzen. Bis zur Umsetzung ist ein Teil der vorhandenen Al tglascontainer zum Diesterwegsplatz zu versetzen. Begründung: In dem oben genannten Bereich befinden sich zahlreiche Altglascontainer zentriert an einem Ort. Die Container werden im hohen Maße von Bürgerinnen und Bürgern und der örtlichen Gastronomie genutzt. Auch aufgrund der großen Anzahl an Altglascontainern sind die Anwohnerinnen und Anwohner dem ständigen Lärm durch das Einwerfen von Flaschen ausgesetzt. Dies geschieht regelmäßig auch außerhalb der geltenden Einwurfzeiten. Die Errichtung von Unterflur-Glascontainern würde das Problem im Sinne der Anwohnerinnen und Anwohner lösen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 287 Etatanregung vom 26.04.2024, EA 189 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 27.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Legalisierung von Schrägparkplätzen in der Diesterwegstraße

07.10.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2862 entstanden aus Vorlage: OF 552/5 vom 09.09.2022 Betreff: Legalisierung von Schrägparkplätzen in der Diesterwegstraße Der Magistrat wird gebeten, die seit Jahren geübte Praxis des Schrägparkens in der Diesterwegstraße im Abschnitt zwischen Textorstraße und Kaulbachstraße auf der westlichen Seite zu legalisieren und offiziell Schrägparkplätze einzurichten. Begründung: In dem vorbezeichneten Bereich wird seit vielen Jahren schräg geparkt. In der letzten Zeit werden jedoch verstärkt Verwarnungen gegen die Kraftfahrzeughalter ausgestellt mit dem Hinweis, es handele sich in diesem Abschnitt nur um Längsparkplätze. Die Situation selbst ist verkehrsrechtlich ungeklärt. Das Schrägparken in diesem Bereich ist erforderlich, da eine Reduzierung auf Längsparken die Anzahl der Parkmöglichkeiten erheblich reduziert. Die Einrichtung von Schrägparkplätzen ist auch ohne Beeinträchtigung der Belange der Fußgänger möglich, da für diese genug Platz bleibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 95 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Überweg an der Textorstraße/Ecke Brückenstraße

01.07.2022 · Aktualisiert: 25.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2382 entstanden aus Vorlage: OF 480/5 vom 12.06.2022 Betreff: Sicherer Überweg an der Textorstraße/Ecke Brückenstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung Textorstraße/Ecke Brückenstraße ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) eingerichtet werden kann. Begründung: Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs könnte das Überqueren der Straße für Fußgängerinnen und Fußgänger erheblich sicherer machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2495 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel vor dem Schülercafé an der St. Bonifatiuskirche

03.06.2022 · Aktualisiert: 19.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2303 entstanden aus Vorlage: OF 426/5 vom 16.04.2022 Betreff: Fahrradbügel vor dem Schülercafé an der St. Bonifatiuskirche Der Magistrat wird gebeten , Fahrradbügel auf dem Parkstreifen vor dem Schülercafé ORCA in der Holbeinstraße zu installieren. Aus Sicherheitsgründen sollten die Fahrradbügel direkt auf dem Parkplatz vor dem Schülercafé aufgestellt werden, um die Kinder und Jugendlichen vor rangierenden Autos zu schützen. Begründung: Die meisten Schülerinnen und Schüler kommen mit dem Rad zum Schülercafé ORCA an der Bonifatiuskirche. Außer an Straßenschildern gibt es kaum Möglichkeiten, Fahrräder anzuschließen. Zudem halten sich die Kinder und Jugendlichen auch im Bereich vor dem Schülercafé auf und werden durch rangierende Autos gefährdet. Daher würden hier Fahrradbügel anstelle des Parkplatzes direkt vor dem Eingang des Jugendcafés Ordnung bringen und zur Sicherheit der Kinder beitragen. Die Anregung stammt von dem Jugendbildungsreferenten der Jugendkirche Jona. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2402 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Seitenstraßen der Schweizer Straße in die Neugestaltung einbeziehen

03.06.2022 · Aktualisiert: 01.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2312 entstanden aus Vorlage: OF 454/5 vom 17.05.2022 Betreff: Seitenstraßen der Schweizer Straße in die Neugestaltung einbeziehen Der Magistrat wird gebeten, 1. den Belangen der Anwohner und Gewerbetreibenden in den Seitenstraßen der Schweizer Straße bei der Neugestaltung ausreichend Rechnung zu tragen, indem Auswirkungen auf die Verkehrsbelastung und Zugangsmöglichkeiten in diesen Straßen möglichst genau (ggf. durch Verkehrsversuche) überprüft werden, ehe eine Umgestaltung beginnt; 2. zumindest ausgewählte Straßenabschnitte (z. B. die Schneckenhofstraße bis Ecke Morgensternstraße) mit in den Ideen- und Realisierungswettbewerb einzubeziehen und ggf. auch neuzugestalten. Begründung: Die vom Verkehrsdezernat vorgelegte Machbarkeitsstudie zur Neugestaltung der Schweizer Straße legt ihr alleiniges Augenmerk auf den Schweizer Platz und die Schweizer Straße. Die Nebenstraßen kommen in der Planung bisher noch nicht vor. Anwohner und Geschäftsinhaber in diesen Straßen fühlen sich von der Stadt alleingelassen. Auf eine Nachfrage eines Ortsbeiratsmitgliedes im Rahmen der Informationsveranstaltung am 3. Dezember 2021 ist vom Verkehrsdezernat die knappe Auskunft gegeben worden, man beplane erst einmal nur die Schweizer Straße. Es ist selbstverständlich, dass nicht das gesamte Viertel auf einmal neugestaltet werden kann. Genauso selbstverständlich sollte es aber sein, diejenigen Straßenzüge, die in unmittelbarem und organischem Bezug zur Schweizer Straße stehen, mit in die Neugestaltung einzubeziehen. Dies trifft insbesondere auf solche Straßenabschnitte wie z. B. jenen der Schneckenhofstraße bis zur Ecke Morgensternstraße zu, wo sich gleich eine Reihe von Geschäften befindet. Das Ergebnis der Neugestaltung der Schweizer Straße darf nicht eine massive Abwertung solcher Seitenstraßen sein, die zum organischen Komplex der zentralen Einkaufsstraße gehören und sie mitprägen. Diese Straßenabschnitte müssen ebenfalls von der Aufwertung der Aufenthaltsqualität profitieren und dürfen nicht die großen Verlierer werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2247 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 61 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit an der Kreuzung Launitzstraße/Schwanthalerstraße gewährleisten

03.06.2022 · Aktualisiert: 20.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2316 entstanden aus Vorlage: OF 458/5 vom 16.05.2022 Betreff: Verkehrssicherheit an der Kreuzung Launitzstraße/Schwanthalerstraße gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung Launitzstraße/Schwanthalerstraße den Fußgängerüberweg vor Falschparkern besser zu schützen. Begründung: In dem genannten Bereich wird der Fußgängerüberweg regelmäßig durch falsch parkende Fahrzeuge zugestellt. Dadurch kommt es zu Sichtbehinderungen. Durch entsprechende Absicherungen (z. B. Fahrradbügel) kann hier für mehr Verkehrssicherheit gesorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2249 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 846 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rattenplage im Bereich Stresemannallee zwischen Mörfelder Landstraße und Burnitzstraße bekämpfen und Taubengitter an den Nischen und T-Trägern der S-Bahn-Haltestelle anbringen

03.06.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2315 entstanden aus Vorlage: OF 457/5 vom 30.04.2022 Betreff: Rattenplage im Bereich Stresemannallee zwischen Mörfelder Landstraße und Burnitzstraße bekämpfen und Taubengitter an den Nischen und T-Trägern der S-Bahn-Haltestelle anbringen Der Magistrat wird gebeten, im Abschnitt Stresemannallee zwischen Mörfelder Landstraße und Burnitzstraße Maßnahmen zu ergreifen, um die dortige Rattenplage zu bekämpfen und an den Nischen und T-Trägern Taubengitter anbringen zu lassen. Begründung: Im Bereich Stresemannallee zwischen Mörfelder Landstraße und Burnitzstraße wurden in letzter Zeit immer häufiger Ratten gesehen - auch tote Tiere liegen auf den Wegen. Besonders im Abschnitt Penny-Markt, Bolzplatz, Wildgarten und im Bereich der S-Bahn-Station halten sich vermehrt Ratten auf. Es ist zu erwähnen, dass es in der Vergangenheit mehrere Beschwerden wegen des Fütterns von Tauben gab, was natürlich auch Ratten anlockt. Deshalb wäre das Anbringen von Gittern und Drähten zur Taubenabwehr an den Nischen und T-Trägern der S-Bahn-Station angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2217 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Öffentliche Toiletten auf Spielplätzen aufstellen

06.05.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2136 entstanden aus Vorlage: OF 424/5 vom 19.04.2022 Betreff: Öffentliche Toiletten auf Spielplätzen aufstellen Vorgang: OM 782/21 OBR 5; ST 2258/21 Der Magistrat wird gebeten, angemietete öffentliche Toiletten für den kommenden Frühling und Sommer auf folgenden Spielplätzen im Süden aufzustellen: - Spielplatz Thorwaldsenplatz, - Spielplatz Oppenheimer Platz, - Spielplatz Sachsenhäuser Landwehrweg, - Spielplatz Elli-Lucht- Park, - Spielplatz am Haardtwaldplatz, - Carl-von-Weinberg-Park, - Bruchfeldplatz. Begründung: Wie in der Vorlage vom 30. Juli 2021, OM 782 (Toiletten für den Seehofparkspielplatz), beschrieben, halten sich Kinder und Eltern wieder länger auf den Spielplätzen auf. Auch ist es beliebt, Kindergeburtstage auf den Spielplätzen zu feiern. Leider fehlen Toiletten. Deswegen wird die Notdurft häufig in Büschen und Sträuchern verrichtet. Die Büsche sind voll von benutzten Hygieneartikeln und Windeln. Dies ist ein unschöner Anblick und nicht gerade umweltverträglich. Eine Möglichkeit wäre, dass Komposttoiletten von der Firma Nowato (www.nowato.com) angemietet und aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 782 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2258 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1805 Aktenzeichen: 91 22

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gestaltung des Zebrastreifens Otto-Hahn-Platz/Ecke Holbeinstraße/Ecke Gartenstraße

06.05.2022 · Aktualisiert: 21.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2145 entstanden aus Vorlage: OF 434/5 vom 11.04.2022 Betreff: Gestaltung des Zebrastreifens Otto-Hahn-Platz/Ecke Holbeinstraße/Ecke Gartenstraße Der Magistrat wird gebeten, am Bereich des Zebrastreifens Otto-Hahn-Platz/Ecke Holbeinstraße/Ecke Gartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Beim Zebrastreifen sind bauliche Ausbesserungen dahin gehend vorzunehmen, dass im Falle von Regenfällen eine Pfützenbildung auf dem Zebrastreifen verhindert wird und Fußgänger die Möglichkeit haben, auch bei dieser Witterungslage den Zebrastreifen zu benutzen. 2. Auf dem davorliegenden Fahrradweg sind Abmarkierungen vorzunehmen, die die Fußgänger vor den Radfahrern schützen. Begründung: Der Zebrastreifen im obigen Bereich ist bei Regenfällen überschwemmt. Es kommt zu einer Pfützenbildung, die eine Benutzung durch die Fußgänger unmöglich macht. Diese müssen außen um den Zebrastreifen herumlaufen, was zu einer entsprechenden Gefährdung führt. Die Abmarkierungen auf dem Radweg dienen dem Schutz der Fußgänger vor den Fahrradfahrern, die regelmäßig dort durch unachtsame Radfahrer gefährdet sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2131 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Umgestaltung Schweizer Straße und Schweizer Platz hier: Verdrängung von Autoverkehr in benachbarte Wohnstraßen

04.03.2022 · Aktualisiert: 08.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2022, OF 404/5 Betreff: Umgestaltung Schweizer Straße und Schweizer Platz hier: Verdrängung von Autoverkehr in benachbarte Wohnstraßen Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, 1. Wie hoch ist in den Straßen - Gartenstraße, Morgensternstraße, Hans-Thoma-Straße, Schifferstraße, Oppenheimer Landstraße, Schwanthaler Straße, Textorstraße, Schadowstraße, Holbeinstraße, Schweizer Straße, Kaulbachstraße und Mörfelder Landstraße - die Verkehrsbelastung heute in absoluten Zahlen? 2. Wie wird sich die Verkehrsbelastung in diesen Straßen nach der Prognose des Magistrats absolut und prozentual bei Realisierung des Verkehrskonzepts am Schweizer Platz erhöhen? 3. Wie wird sich jeweils die Verkehrsbelastung in diesen Straßen zusätzlich erhöhen, wenn sich wegen der Schaffung neuer Radwege in der Walter-Kolb-Straße, Gartenstraße, Holbeinstraße, Gutzkowstraße und Mörfelder Landstraße deren Leistungsfähigkeit - insbesondere in Verkehrsspitzenzeiten - vermindert? 4. Wie wird sich zusätzlich in diesen Straßen die Verkehrsbelastung erhöhen, wenn der Mainkai für den Verkehr gesperrt werden sollte? 5. Wie hoch war - jeweils in absoluten Zahlen - die zusätzliche Verkehrsbelastung in den oben genannten Straßen, als vor zwei Jahren der Mainkai gesperrt war? 6. Wieso soll sich nach Angaben des Magistrats die Verkehrsbelastung in der Cranachstraße vermindern, obwohl diese nach Wegfall der Verkehrsbeziehungen am Schweizer Platz die natürliche Straßenverbindung zwischen der Schneckenhofstraße und der Gartenstraße bzw. umgekehrt darstellt? 7. Wie hoch ist zurzeit jeweils der Anteil - absolut und prozentual - der Fahrbewegungen auswärtiger Verkehrsteilnehmer, die die Schweizer Straße oder die Gartenstraße befahren, ohne ihren Abfahrts- oder Zielort in Sachsenhausen zu haben? 8. Wie viele Personen leben jeweils an den vorgenannten Straßen gemäß des aktuellen Melderegisters? Begründung: Der Magistrat hat den Auftrag, die Schweizer Straße und den Schweizer Platz umzugestalten. In diesem Zusammenhang will er am Schweizer Platz die bisherige Verkehrsführung ändern. Zukünftig soll die Schweizer Straße geradeaus mitten über die Innenfläche des Schweizer Platzes geführt werden. Aus den fünf auf den Schweizer Platz speichenartig führenden Straßen soll es nicht mehr möglich sein, in die Schweizer Straße einzufahren. Gleichzeitig ist in diese Straßen ein Abbiegen aus der Schweizer Straße nicht mehr möglich. Der Magistrat teilt mit, dass diese neue Verkehrsplanung auf zwölf Straßen - zumindest abschnittsweise - zu einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens führen wird. In diesem Zusammenhang ergeben sich mehrere Fragen, welche insbesondere für die zukünftige Verkehrsbelastung wichtig sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 37 Die Vorlage OF 404/5 wird zum gemeinsamen Antrag der CDU, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 367 2022 Die Vorlage OF 404/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Schwanthalerstraße

18.02.2022 · Aktualisiert: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1701 entstanden aus Vorlage: OF 285/5 vom 01.01.2022 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Schwanthalerstraße Der Magistrat wird gebeten, die Umrüstung der Gaslaternen für die Straßenbeleuchtung in der Schwanthalerstraße, insbesondere zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße, vorzuziehen, damit die Gehwege in diesem Bereich baldmöglichst ausreichend beleuchtet werden. Begründung: Die Straßenbeleuchtung in der Schwanthalerstraße ist insbesondere zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße völlig unzureichend. Dies betrifft vor allem die Gehwege. Der Bodenbelag ist bei der Beleuchtung kaum zu sehen, Hindernisse und eventuelle Stolperfallen können nicht wahrgenommen werden. Das ist besonders für ältere Menschen unzumutbar und gefährlich. Manche Anwohner sind mittlerweile mit Taschenlampen unterwegs. Es muss für Fußgänger möglich sein, sich nach Einbruch der Dunkelheit gefahrlos im öffentlichen Raum zu bewegen. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1446 Aktenzeichen: 91 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Überquerungsmöglichkeiten für Fußgänger in der Grünanlage in der Hohlbeinstraße schaffen

21.01.2022 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1506 entstanden aus Vorlage: OF 296/5 vom 05.01.2022 Betreff: Sichere Überquerungsmöglichkeiten für Fußgänger in der Grünanlage in der Hohlbeinstraße schaffen Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie die Überquerung der Unterbrechung des Fußgängerwegs in der Holbeinanlage durch die Schneckenhofstraße/Passavantstraße für Fußgänger sicherer gestaltet und erleichtert werden kann; 2. einen Fußgängerüberweg (StVO-Zeichen 293, 350) an der Kreuzung Holbeinstraße/Schwanthalerstraße/Nordheimstraße einzurichten. Begründung: Die Grünanlage in der Holbeinstraße bietet vielen Anwohnern aus dem Viertel eine Gelegenheit für Spaziergänge. Auch viele Familien mit Kindern sind hier unterwegs. Der Fußweg in der Mitte des Grünstreifens auf der Holbeinstraße wird durch mehrere Straßenkreuzungen unterbrochen. An der Kreuzung Holbeinstraße/Textorstraße/Thorwaldsenstraße befindet sich schon jetzt eine Ampelanlage, sodass Fußgänger hier die Straße sicher überqueren können und ihren Spaziergang fortsetzen können. An den mim Tenor mit den Ziffern 1. und 2. bezeichneten Kreuzungen (siehe auch Anlage mit entsprechender Nummerierung) fehlen derartige Überquerungsmöglichkeiten. An der Kreuzung Holbeinstraße/Schneckenhofstraße/Passavantstraße existieren Fußgängerampeln, jedoch nur an den jeweiligen Straßeneinmündungen, nicht aber im Bereich der Überquerung in der Mitte der Hohlbeinstraße, wo der Weg in der Grünanlage unterbrochen wird. Das führt dazu, dass Fußgänger Umwege nehmen und auf drei Ampelschaltungen warten müssen. Selbstverständlich kürzen viele Fußgänger den Weg ab, indem sie die Straße auf direktem Wege überqueren. Eine mit der bestehenden Ampelanlage abgestimmte weiter Fußgängerampel könnte die Situation für Spaziergänger hier deutlich sicherer und komfortabler gestalten. Ggf. genügt hier auch die kostengünstigere Einrichtung eines Fußgängerüberwegs. An der Holbeinstraße/Schwanthalerstraße/Nordheimstraße fehlt ebenfalls eine sichere Überquerungsmöglichkeit für Fußgänger. Hier dürfte auch aufgrund des eher geringen Verkehrsaufkommens die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs durch Aufstellen entsprechender Schilder gemäß StVO, Zeichen 350 und Fahrbahnmarkierung Zeichen 293, ausreichen, um auch hier eine sichere Überquerungsmöglichkeit zu schaffen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1132 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hundekotbeutelspender an der Grünfläche Holbeinstraße

26.11.2021 · Aktualisiert: 02.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1181 entstanden aus Vorlage: OF 232/5 vom 09.11.2021 Betreff: Hundekotbeutelspender an der Grünfläche Holbeinstraße Der Magistrat wird gebeten, auf Höhe der Holbeinstraße 54 einen Hundekotbeutelspender mit kompostierbaren Beuteln aufzustellen. Eine Patin dafür hat sich bereits gefunden. Begründung: Die Grünanlage an der Holbeinstraße ist seit vielen Jahren ein beliebter Treffpunkt in der Nachbarschaft für einen kurzen Spaziergang, oft mit Hunden. Mehrfach wurde seitens der Nachbarschaft der Wunsch nach einem Kotbeutelspender für Hunde geäußert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 413 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radfahrstreifen in der Hans-Thoma-Straße

26.11.2021 · Aktualisiert: 09.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1109 entstanden aus Vorlage: OF 186/5 vom 05.10.2021 Betreff: Radfahrstreifen in der Hans-Thoma-Straße Der Magistrat wird gebeten, eine der drei Autofahrspuren in der Hans-Thoma-Straße in zwei Fahrradstreifen, einen von der Gartenstraße/Ecke Holbeinstraße bis zur Schweizer Straße und einen von der Schweizer Straße bis zur Gartenstraße/Ecke Dürerstraße umzuwandeln. Begründung: Der Radweg endet abrupt von der Kennedyallee kommend in der Gartenstraße/Ecke Holbeinstraße. An dieser vielbefahrenen Kreuzung erhöht sich das Risiko für Radfahrerinnen und Radfahrer durch fehlende Radspuren. Durch Reduzierung von drei auf zwei Fahrbahnspuren in der Hans-Thoma-Straße könnten zwei sichere Radfahrstreifen entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 752 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4300 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verwilderung des Kopfsteinpflasters in der Schwanthalerstraße und angrenzenden Seitenstraßen beenden

29.10.2021 · Aktualisiert: 02.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 934 entstanden aus Vorlage: OF 154/5 vom 30.06.2021 Betreff: Verwilderung des Kopfsteinpflasters in der Schwanthalerstraße und angrenzenden Seitenstraßen beenden Der Magistrat wird gebeten, d ie Verwilderung des öffentlichen Straßenraumes sowie der Gehwege in den kopfsteingepflasterten Abschnitten der Schwanthalerstraße sowie der angrenzenden Schadowstraße und Morgensternstraße umgehend zu beseitigen und auch langfristig einem erneuten Unkrautbewuchs durch regelmäßige Entfernung vorzubeugen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die Ausweitung von Grünflächen im Frankfurter Stadtgebiet. Die Straßen und Gehwege, welche dem Verkehr dienen, sind hierfür jedoch offensichtlich ungeeignet. Das historische Kopfsteinpflaster in den im Tenor aufgeführten Straßen (siehe auch Karte im Anhang) leidet stark unter dem Bewuchs, der durch die angehängten Fotoaufnahmen dokumentiert wird. Der Unkrautbewuchs hat mittlerweile ein nicht mehr hinnehmbares Maß erreicht. Die langfristigen Kosten für eine notwendige Erneuerung oder Ausbesserung der durch Wurzeln teilweise bereits angehobenen Pflastersteine dürfte weitaus höher ausfallen als die kurzfristige und in Zukunft regelmäßige Entfernung. Die Gefahr von Verkehrsunfällen für alle Verkehrsteilnehmer sowie der Beschädigung von Fahrzeugen ist bereits jetzt hoch und ein umgehendes Handeln angezeigt. Die Entfernung von Unkraut zwischen Pflastersteinen ist nach Empfehlung des Landes Hessen (für Privatpersonen: https://llh.hessen.de/pflanze/freizeitgartenbau/garten-wissen/unkrautbeseitigung -auf-wegen-und-flaechen/) ohne Einsatz chemischer Präparate problemlos durch Abflammen erreichbar. Fotos: privat Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 509 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Schnurbaum am zukünftigen Holbeinkreisel muss erhalten werden

10.09.2021 · Aktualisiert: 02.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.09.2021, OA 72 entstanden aus Vorlage: OF 171/5 vom 07.09.2021 Betreff: Schnurbaum am zukünftigen Holbeinkreisel muss erhalten werden Vorgang: M 81/21; Beschl. d. Stv.-V., § 389/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021, § 389, wird hinsichtlich der Ermächtigung, den Baum Nr. 44 (Magistratsvorlage vom 11.06.2021, M 81 Ziffer 5) fällen zu dürfen, aufgehoben. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, den Baum zu erhalten und der geplante unterirdische Glascontainer ist um bis zu zwei Meter zu versetzen. Begründung: Im Zusammenhang mit der Schaffung des neuen Holbeinkreisels soll in der zwischen den Fahrbahnen der Holbeinstraße gelegenen Grünanlage unterirdisch ein Glascontainer angelegt werden. Deshalb sei gemäß Begründung der Vorlage M 81/21 der daneben befindliche Baum Nr. 44 "potenziell gefährdet". Vorauseilend hat sich der Magistrat die Ermächtigung geben lassen, diesen Baum zu fällen. Bäume sollten im Zuge von Baumaßnahmen überhaupt nur gefällt werden, wenn dies absolut notwendig ist. Der Baum ist nicht gefährdet, wenn der Standort für die geplante Glascontaineranlage leicht verschoben wird. Bei dem Baum Nr. 44 handelt es sich um einen fünf Meter hohen Schnurbaum (Styphnolobium japonicum) mit einem Kronendurchmesser von vier Metern. Schnurbäume können bis 30 Meter hoch werden und sind hervorragende Klimawandelgehölze. Sie sind robust und unempfindlich gegenüber Hitze und Trockenheit und beständig gegen Abgase. Sie sind außerdem Spätblüher, ihre Blüten erfreuen im Juli und August mit ihrem reichen Nektarangebot u. a. Bienen, Hummeln und andere Insekten. Dieser Schnurbaum bildet zusammen mit der auf der anderen Seite der Grünanlage stehenden Platane (Baum Nr. 40) die südliche Eingangssituation der Grünanlage der Holbeinstraße und ist somit stadtbildprägend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 81 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 454 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 15.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.10.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 72 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 72 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 754, 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 01.11.2021 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

„Turbobaustelle“ Holbeinkreisel

10.09.2021 · Aktualisiert: 25.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.09.2021, OA 71 entstanden aus Vorlage: OF 139/5 vom 24.08.2021 Betreff: "Turbobaustelle" Holbeinkreisel Vorgang: B 185/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, die Baumaßnahme Holbeinkreisel unter Berücksichtigung der noch zu beschließenden Verbesserungen als Turbobaustelle mit einer maximalen Bauzeit von 15 Monaten auszuführen. 2. Zur Information der Bevölkerung wird der Magistrat gebeten, unter Darlegung der einzelnen Teilbaumaßnahmen einschließlich der Maßnahmen beteiligter Dritter zu erläutern, mit welchem zeitlichen Rahmen jeweils zu rechnen ist und welche Abschnitte einschließlich der am Bau beteiligter Dritte nach Ansicht des Magistrats nicht zeitgleich durchgeführt werden können, sodass er im Magistratsbericht vom 20.04.2020, B 185, zu der Feststellung gelangt, die Bauzeit beträgt "mindestens 24 Monate". Begründung: Der geplante Holbeinkreisel wird die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich Holbeinstraße, Burnitzstraße, Oppenheimer Landstraße, Hedderichstraße und Nell-Breuning-Straße erheblich verbessern, sämtliche heute notwendigen Ampelanlagen können abgebaut werden. Der neu entstehende Platz hat das Potenzial, im Bereich dieses für Sachsenhausen wichtigen Verkehrsknotenpunktes eine erhebliche städtebauliche Aufwertung zu bewirken. Leider hat die Planung Mängel, die die Bevölkerung und die Verkehrsteilnehmer über Gebühr belasten wird, wenn keine Änderung eintritt. Nach Angaben des Magistrats im Bericht vom 20.04.2020, B 185, soll die Bauzeit mindestens 24 Monate betragen. Leidvolle Erfahrungen bei anderen städtischen Baumaßnahmen zeigen, dass die Angabe "mindestens" ernst gemeint ist, sodass von einer erheblich über zwei Jahre liegenden Bauzeit auszugehen ist. Diese überlange Bauzeit ist bei der überschaubaren Baumaßnahme nicht hinnehmbar. Im Interesse der angrenzend wohnenden Bevölkerung und der Verkehrsteilnehmer ist die Dauer von zu erduldendem Lärm, Staub, Dreck, Umleitungen und eingeschränkte Erreichbarkeit der Wohnungen auf das absolute Minimum zu reduzieren. Der Holbeinkreisel soll im Rahmen einer "Turbobaustelle" errichtet werden, damit der zeitliche Rahmen von 15 Monaten nicht überschritten wird. Wichtig ist, dass alle am Bau Beteiligten einschließlich der Unternehmen, die Leitungen unter der Erde haben, von Beginn an eingebunden werden. Möglichst alle Arbeiten sollen parallel durchgeführt werden. Dies ist schon in der Ausschreibung festzuschreiben, ebenso verbindliche Ausführungszeiten. Der Baugrund ist vorab intensiv zu untersuchen, damit unerwartete Überraschungen während der Bauphase mit anschließenden Zeitverzögerungen nicht eintreten. Die Arbeiten auf der Baustelle einschließlich derjenigen für eventuelle Leitungsarbeiten müssen minutiös geplant, jeder Handgriff vorab besprochen und festgelegt werden. Die Bauaufträge sollen nicht nach dem preismäßig günstigsten Angebot, sondern nach der bestmöglichen Leistung vergeben werden. Die ausführenden Firmen müssen z. B. angeben, mit wie viel Arbeitnehmern und Maschinen sie arbeiten und wie schnell sie bei einem Ausfall Personal und Maschinen ersetzen werden, um die gesetzten Fristen einzuhalten. Für eine kurze Bauzeit werden die Anwohner und Verkehrsteilnehmer den beteiligten städtischen Ämtern und Firmen dankbar sein. Bei einem Ortstermin haben sich die Anwesenden überrascht über die bisher prognostizierte Bauzeit von mindestens 24 Monaten gezeigt. Sie wünschen sich eine Aufschlüsselung der einzelnen Gewerke nach Dauer und zeitlicher Abfolge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.04.2020, B 185 Bericht des Magistrats vom 04.02.2022, B 37 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 15.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 71 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 753, 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 01.11.2021 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Versetzung der Glascontainer am geplanten Holbeinkreisel

10.09.2021 · Aktualisiert: 21.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2021, OF 172/5 Betreff: Versetzung der Glascontainer am geplanten Holbeinkreisel Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die zu überarbeitende Planung zum Holbeinkreisel im Rahmen der Vorlage M 81 zu verändern und einen geeigneteren Standort für die unterirdischen Glassammelbehälter zu finden, sodass keine Bäume geopfert werden müssen, insbesondere nicht der Baum 44 in der genannten Magistratsvorlage. Begründung: Im Zusammenhang mit der Schaffung des neuen Holbeinkreisels sollen in der Grünanlage der Holbeinstraße unterirdische Glascontainer angelegt werden. Deshalb ist gemäß Begründung der M 81/2021 der daneben befindliche Baum Nr. 44 "potenziell gefährdet". Es besteht allerdings keine zwingende Notwendigkeit, unterirdische Glascontainer in einer alleeartigen Grünanlage mit hochgewachsenen alten Bäumen zu positionieren und dadurch den Bestand der Bäume zu gefährden. Denkbar wäre zum Beispiel der Platz gegenüber der Allee auf der Restfläche an der Ecke Oppenheimer Landstraße/Nell-Breuning-Straße. Prinzipiell sollten gesunde alte Bäume nur gefällt werden, wenn dies absolut notwendig ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.08.2021, OF 139/5 Beratung im Ortsbeirat: 5

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Bürgerbeteiligung und Neugestaltung Schweizer Straße/Schweizer Platz

08.09.2021 · Aktualisiert: 27.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2021, OF 173/5 Betreff: Bürgerbeteiligung und Neugestaltung Schweizer Straße/Schweizer Platz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Schweizer Platz und die Schweizer Straße zwischen Textorstraße und Hans-Thoma-Straße als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit Tempo 20, max. Tempo 30 auszuweisen und durch geeignete Maßnahmen für mehr Aufenthaltsqualität zu sorgen. Dazu ist eine Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Interessensgemeinschaft Schweizerstraße erforderlich. Es ist weiterhin zu prüfen, ob durch die Ausweisung der Schweizer Straße als Anlieger frei Bereich Durchgangsverkehr verhindert wird. Tempo 20 gilt auch für den Radverkehr, für den keine getrennte Fahrspur ausgewiesen wird. Zur Sicherheit müssen die Schienen der Straßenbahn in diesem Bereich mit einem Schienen Verschlusssystem ausgestattet werden. Als erste kurzfristige Maßnahme soll eine Entrümpelung des Straßenraums und abgestimmte Neumöblierung, auch teilweise mit mobilen Sitzgelegenheiten angeordnet werden. Begründung: Durch die Ausweisung als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit Tempo 20 werden die separaten Fahrradspuren überflüssig. Dies führt insbesondere am Schweizer Platz zu einer deutlichen Verbesserung, da die Bereiche bis zur Straßenbahn/markierter Fahrspur für den Autoverkehr, durchgehend als Platz genutzt werden können. Das Konzept des "Shared Space" mit Tempo 20 hat sich bereits in anderen Ländern gut bewährt. Durch eine wertige Pflasterung (beispielsweise Porphyr wie in der Altstadt, auf der Fressgass und auf dem Römerberg) und zum Teil mobilen Sitzgelegenheiten wird die Aufenthaltsqualität erhöht. Als Begrünung sind auch Bäume oder Palmen in Kübeln z.B. aus dem Palmengarten denkbar. So könnte aus der Schweizer Straße und dem Schweizer Platz mit der intakten städtebaulichen Struktur ein charmantes neues Zentrum mit südlichem Flair in Sachsenhausen entstehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage OF 173/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Kreisverkehrsplatz Holbeinstraße - Radroute Darmstadt und Sicherheit für Fußgänger mit einplanen

22.06.2021 · Aktualisiert: 07.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 126/5 Betreff: Kreisverkehrsplatz Holbeinstraße - Radroute Darmstadt und Sicherheit für Fußgänger mit einplanen Der Ortsbeirat lehnt den Magistratsvortrag M 81 ab. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, 1. den Magistratsvortrag ebenfalls abzulehnen, 2. den Magistrat aufzufordern, a) Radverkehrsanlagen im Anschlussbereich des Kreisels mit einer Breite von mindestens 2,50 Metern je Fahrtrichtung zu planen und so die hier geplante Führung der Radroute Frankfurt - Darmstadt zu ermöglichen. Dazu sind beide Parkstreifen in der Unterführung aufzuheben. b) Den freien Rechtsabbieger für den Fahrzeugverkehr von der Holbeinstraße in die Burnitzstraße, der eine zusätzliche, unübersichtliche Straßenquerung und Gefährdung für zu Fuß gehende Kinder auf dem Schulweg darstellt, aus der vorgelegten Planung zu streichen. Begründung: Durch Holbeinstraße, Oppenheimer Landstraße und Ziegelhüttenweg wird die künftige Raddirektverbindung Frankfurt Darmstadt geführt. Das hat der Magistrat ganz richtig in seinem Vortrag festgestellt. Auf die Idee, seine Planung entsprechend anzupassen ist er nicht gekommen. Auf einer Raddirektverbindung soll der Radverkehr durchgängig zügig fahren können. Dazu ist eine Mindestbreite von 2,50 Metern erforderlich, um freie Überholvorgänge auf der Radverkehrsanlage zu ermöglichen. Der erforderliche Platz wird durch Wegfall der Parkplätze in der Unterführung gewonnen, die überflüssig sind, weil sie in erster Linie Pendlerverkehr anziehen. Enttäuscht ist der Ortsbeirat über die Planung des sogenannten Bypass von der Holbeinstraße in die Burnitzstraße. Der Planer stellte bei der Präsentation der Vorplanung im Ortsbeirat im Jahr 2019 dar, dass der Bypass in der Verwaltung umstritten, aber seine bevorzugte Variante sei. Der Ortsbeirat hat in seiner damaligen Anregung zur Vorplanung den Bypass ausdrücklich gestrichen (nachzulesen in Punkt 2 im Protokoll der 36. Sitzung der XI. Wahlperiode). Es sei hier noch einmal dargestellt, warum der Ortsbeirat die freien Rechtsabbieger speziell in Wohnbereichen als Relikt aus der autogerechten Stadt nicht wünscht: Der Fußverkehr wird gezwungen, den von hinten kommenden Fahrzeugverkehr zu beachten. Da Fußgänger nicht mit Rückspiegeln ausgestattet sind, muss durch Richtungswechsel die Einsicht in den rückwärtigen Verkehr sichergestellt werden. Für junge Erwachsene ist das ein Routinevorgang, aber immer ein unerwünschter Umweg. In der Mobilität eingeschränkte Personen belastet selbst kleine Umwege. Sie müssen einmal zusätzlich anhalten, zusätzlich Sicht nehmen und zusätzliche Gefälle auf ihrer Wegstrecke überwinden. Für Kinder sind die freien Rechtsabbieger eine besondere Qual. Sie haben einen zusätzlichen Zebrastreifen zu überwinden. Ein Zebrastreifen signalisiert ihnen nicht Sicherheit, sondern Gefahr. Sie müssen auf dem Fußweg vor dem Zebrastreifen warten, bis alle Autos vorbei gefahren sind oder wirklich vor dem Zebrastreifen anhalten. Daher müssen sie auch die Autos passieren lassen, die gar nicht den Abbieger nutzen, sondern geradeaus in den Kreisel einfahren. Auch die Eltern wollen ihre Kinder vor solcherart gefährlichen Schulwegen schützen. Bei Bau des freien Rechtsabbiegers ist deshalb mit einer höheren Anzahl "Elterntaxis" auf dem Kreisel zu rechnen. Der Fahrzeugverkehr kann leicht auf den Bypass verzichten. Die Wegebeziehung von der Holbeinstraße in die Burnitzstraße ist von untergeordneter Bedeutung. Geübte PkwFahrerinnen können auch im spitzen Winkel abbiegen. Größere Fahrzeuge müssen eine Runde um den Kreisel nehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 81 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: 1. Der Vorlage M 81 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 126/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Erneuerung des Spielhäuschens auf dem Spielplatz „Thorwaldsenplatz“

14.06.2021 · Aktualisiert: 07.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 108/5 Betreff: Erneuerung des Spielhäuschens auf dem Spielplatz "Thorwaldsenplatz" Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, das Spielhäuschen auf dem Spielplatz "Thorwaldsenplatz" in Sachsenhausen zu erneuern. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 9.000,00 Euro. Begründung: Das Spielhäuschen auf dem Spielplatz "Thorwaldsenplatz" ist zu großen Teilen morsch und in die Jahre gekommen. Eine Reparatur ist nicht mehr wirtschaftlich vertretbar. Da der Spielplatz gerade von Familien mit kleinen Kinder sehr stark genutzt wird, wünscht der Ortsbeirat einen adäquaten Ersatz. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 24 2021 Die Vorlage OF 108/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Holbeinanlage erhalten und regelmäßig reinigen

07.05.2021 · Aktualisiert: 08.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 110 entstanden aus Vorlage: OF 6/5 vom 18.04.2021 Betreff: Holbeinanlage erhalten und regelmäßig reinigen Der Magistrat wird gebeten , die Grünfläche in der Holbeinstraße häufiger zu reinigen und regelmäßig zu kontrollieren sowie die Abfallbehälter instand zu setzen. Begründung: Die Grünfläche der Holbeinanlage in Sachsenhausen wird von der Bevölkerung sehr gerne genutzt. Aufgrund ihres gepflegten Erscheinungsbildes schätzen viele Bürgerinnen und Bürger die Grünfläche mitten im Stadtteil. Leider häufen sich in letzter Zeit die Beschwerden über Müll, insbesondere Essensreste und zerbrochene Glasflaschen. Gerade zerbrochene Glasflaschen stellen für Kinder und Tiere eine Verletzungsgefahr dar. Eine regelmäßige Reinigung der Anlage und Kontrollen sowie das Instandsetzen der Abfallbehälter helfen dabei, die wertvolle Anlage zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2021, ST 1395 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Park- und Fahrradplätze im Bereich Oppenheimer Landstraße/Schwanthalerstraße

19.02.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7340 entstanden aus Vorlage: OF 1905/5 vom 21.01.2021 Betreff: Park- und Fahrradplätze im Bereich Oppenheimer Landstraße/Schwanthalerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die im Bereich Oppenheimer Landstraße/Schwanthalerstraße schraffierte Fläche zur Einrichtung weiterer Fahrradabstellplätze zu nutzen. Begründung: In dem vorbezeichneten Bereich ist eine relativ große Freifläche schraffiert und abgepollert. Diese Fläche kann für weitere Fahrradabstellplätze genutzt werden. Hierfür besteht auch in diesem Bereich ein erheblicher Bedarf. Hier können drei bis vier Fahrradbügel angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1159 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schutz vor verkehrsgefährdendem Falschparken

27.11.2020 · Aktualisiert: 18.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6953 entstanden aus Vorlage: OF 1846/5 vom 09.11.2020 Betreff: Schutz vor verkehrsgefährdendem Falschparken Der Magistrat wird gebeten, die Gefahrensituation im Bereich der folgenden Kreuzungen und Zebrastreifen dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den Fünf-Meter-Bereichen der Einmündungen, möglichst durch Fahrradbügel, anderenfalls durch Poller, baulich verhindert wird: 1. Wallstraße 14 und 18, Kreuzung Fritschengäßchen; 2. Bindingstraße 2, Kreuzung Darmstädter Landstraße 98 - beidseitig auf der Sperrfläche, Fahrradbügel anstelle der Stellvertreter; 3. Bindingstraße 13, Kreuzung Gretenweg 19; 4. Bruchstraße 4, Kreuzung Brückenstraße; 5. Danneckerstraße 29, Kreuzung Stegstraße; 6. Danneckerstraße 22, Kreuzung Stegstraße 45; 7. Darmstädter Landstraße 17-19, Kreuzung Heisterstraße 2; 8. Gartenstraße 122, Kreuzung Schaubstraße 1; 9. Gartenstraße 78, Kreuzung Holbeinstraße 13; 10. Gartenstraße 96, Kreuzung Rembrandtstraße 18; 11. Groß e Rittergasse 20, vor dem Zebrastreifen; 12. Gutzkowstraße 21, vor dem Zebrastreifen; 13. Holbeinstraße 41, Kreuzung Schwanthalerstraße; 14. Holbeinstraße 48, Kreuzung Schwanthalerstraße; 15. Letzter Hasenpfad 64, Sperrfläche vor dem Zebrastreifen. Begründung: In Sachsenhausen werden Kfz und Lieferwagen oft sehr wild auf Kreuzungen und im Bereich von Zebrastreifen geparkt. Das gefährdet die Fußgänger und Fahrradfahrer in diesen Bereichen erheblich, da sie von Autofahrern nicht oder zu spät gesehen werden. Der Ortsbeirat sieht es in Anbetracht der hohen Zahl getöteter und verletzter Fußgänger und Fahrradfahrer im Ortsbezirk 5 als notwendig an, die Übersichtlichkeit der Kreuzungen und Zebrastreifen zu verbessern. Fahrradbügel und Poller können diesem Zweck dienen. Wo möglich, sollen Fahrradbügel installiert werden, da sie zusätzlich das Abstellen von Fahrrädern auf den ohnehin schmalen Gehwegen unnötig machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 743 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Brückenstraße in die Tempo-30-Zonen integrieren

30.10.2020 · Aktualisiert: 29.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6854 entstanden aus Vorlage: OF 1815/5 vom 14.10.2020 Betreff: Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Brückenstraße in die Tempo-30-Zonen integrieren Vorgang: OM 1643/17 OBR 5; ST 1130/18 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner o. a. S tellungnahme angekündigten Maßnahmen zeitnah umzusetzen, nämlich: 1. die Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Schweizer Straße sowie zwischen Schweizer Straße und Brückenstraße in die jeweiligen Tempo-30-Zonen zu integrieren; 2. die noch vorhandenen Lichtsignalanlagen abzubauen und die angekündigten Ersatzmaßnahmen umzusetzen und außerdem 3. die Diesterwegstraße im Abschnitt zwischen Diesterwegplatz und Textorstraße für den Radverkehr in beiden Richtungen freizugeben. Begründung: In der Textorstraße besteht schon jetzt im angegebenen Bereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Sie ist aber als Vorfahrtstraße ausgeschildert und zum Teil sehr breit, was zu Geschwindigkeitsübertretungen verführt. Durch die Einbeziehung in die schon bestehenden Tempo-30-Zonen entfällt die Vorfahrtsregelung und die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit kann besser durchgesetzt werden. Dies würde die Straße für den Radverkehr attraktiver machen. Zudem könnte die Wiederholung des Verkehrszeichens "Tempo 30" vor jeder Kreuzung entfallen und der Schilderwald gelichtet werden. Die Ampeln können entfallen, wenn zum Beispiel durch Aufpflasterungen die Sicherheit des Fußverkehrs anderweitig verbessert wird. Die Diesterwegstraße kann für den Radverkehr in Fahrtrichtung Textorstraße freigegeben werden, weil kein gesondertes Lichtsignal erforderlich wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1643 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1130 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 468 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verhinderung weiterer tödlicher Unfälle in Sachsenhausen - Kontrolle von Autorasern in Sachsenhausen

30.10.2020 · Aktualisiert: 29.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6856 entstanden aus Vorlage: OF 1817/5 vom 14.10.2020 Betreff: Verhinderung weiterer tödlicher Unfälle in Sachsenhausen - Kontrolle von Autorasern in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Landespolizei ins Benehmen zu setzen, um die Autoraser in Sachsenhausen-Süd, insbesondere an Wochenenden abends ab 18:00 Uhr, vermehrt zu kontrollieren. Erneute tödliche Unfälle in Sachsenhausen durch verantwortungslose Autofahrer sollen verhindert werden. Kritische Bereiche sind: 1. Schweizer Straße; 2. südliches Mainufer; 3. Textorstraße; 4. Elisabethenstraße/Darmstädter Landstraße; 5. Walter-Kolb-Straße/Gartenstraße. Begründung: Anwohner beklagen, dass seit einigen Wochen unter der Woche und insbesondere an den Wochenenden abends ab 18:00 Uhr oder 19:00 Uhr und dann bis spät in den Abend immer wieder Autoraser andere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährden. Teilweise fahren die Autos mit Geschwindigkeiten von über 100 km/h und es wurden auch rote Ampeln überfahren. Die Anwohner befürchten, dass bald ein weiterer schwerer Unfall passiert. Der Ortsbezirk 5 war im Jahr 2019 derjenige in Frankfurt mit der höchsten Zahl an Verkehrstoten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 472 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

S-Bahn-Stand-by-Stellplatz am Holbeinviertel

18.09.2020 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6572 entstanden aus Vorlage: OF 1738/5 vom 27.08.2020 Betreff: S-Bahn-Stand-by-Stellplatz am Holbeinviertel Der Magistrat wird gebeten, auf die Deutsche Bahn AG dahin gehend einzuwirken, dass der S-Bahn-Stand-by-Stellplatz wieder hinter die Schallschutzwand vor der Nell-Breuning-Straße verlegt wird, und dass die S-Bahnen nicht mehr auf der Brücke über der Holbeinstraße oder auf dem Streckenabschnitt ohne Lärmschutzwand kurzzeitig abgestellt werden. Begründung: Früher befand sich der S-Bahn-Stand-by-Stellplatz am Holbeinviertel hinter der Schallschutzwand vor der Nell-Breuning-Straße. Bürgerinnen und Bürger beklagen sich darüber, dass der S-Bahn-Stand-by-Stellplatz sich nunmehr auf der Brücke bzw. auf dem Abschnitt ohne Lärmschutzwand befindet. Der Tatbestand wird durch Videoaufnahmen von Anwohnerinnen und Anwohnern belegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 279 Antrag vom 24.08.2021, OF 132/5 Auskunftsersuchen vom 10.09.2021, V 157 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 69

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigte Zone vor der Schillerschule in der Morgensternstraße

21.08.2020 · Aktualisiert: 17.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6383 entstanden aus Vorlage: OF 1700/5 vom 26.07.2020 Betreff: Verkehrsberuhigte Zone vor der Schillerschule in der Morgensternstraße Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt der Morgensternstraße vor der Schillerschule - zwischen Schneckenhofstraße und Otto-Hahn-Platz - in eine verkehrsberuhigte Zone umzuwandeln und für den Durchgangsverkehr zu sperren. Die vorhandenen Parkplätze sind in Abstimmung mit den Anwohnern zu erhalten und entsprechend zu kennzeichnen. Begründung: Der Abschnitt der Morgensternstraße zwischen Schneckenhofstraße und Otto-Hahn-Platz ist seit mehr als einem Jahr wegen Bauarbeiten gesperrt. In dieser Zeit hat sich gezeigt, dass das kurze Straßenstück für den Durchgangsverkehr nicht benötigt wird. Hingegen wird durch die Straßensperrung die Situation auf den beiden Schulwegen zur Schillerschule und zur Carl-Schurz-Schule für die Kinder sicherer und übersichtlicher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1847 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhalt des Schulhofes zwischen der Textorstraße und der Schwanthalerstraße als Spielfläche für Kinder

19.06.2020 · Aktualisiert: 09.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6187 entstanden aus Vorlage: OF 1659/5 vom 01.06.2020 Betreff: Erhalt des Schulhofes zwischen der Textorstraße und der Schwanthalerstraße als Spielfläche für Kinder Der Magistrat wird gebeten, 1. kurzfristig den Schulhof zwischen der Textorstraße und der Schwanthalerstraße auch weiterhin für Kinder zu öffnen und 2. unter Einbeziehung der Elternschaft, der Schulgemeinde und des Ortsbeirates ein "Schulhofpatenschaftskonzept" zu entwickeln, das den Interessen aller Beteiligten gerecht wird. Begründung: Mit Befremden hat der Ortsbeirat zur Kenntnis nehmen müssen, dass der Schulhof zwischen der Textorstraße und der Schwanthalerstraße in Zukunft nicht mehr für Kinder geöffnet sein soll. In Frankfurt am Main verfügen viele Bewohnerinnen und Bewohner im Stadtteil Sachsenhausen nicht über eine Wohnung mit Garten, einem größeren Balkon oder einem Freizeitgarten. Daher sind diese Familien auf Flächen im öffentlichen Raum angewiesen. Zu den bestehenden Spielplätzen ist der Schulhof zwischen der Textorstraße und der Schwanthalerstraße eine gute Ergänzung, die den Kindern auch in Zukunft wieder zur Verfügung stehen soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2020, ST 1517 Aktenzeichen: 40 1

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