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Meine Nachbarschaft: Norbert-Wollheim-Platz

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken im Bereich Böhmerstraße/Ecke Oberlindau unterbinden

12.09.2022 · Aktualisiert: 28.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2729 entstanden aus Vorlage: OF 385/2 vom 11.05.2022 Betreff: Parken im Bereich Böhmerstraße/Ecke Oberlindau unterbinden Der Magistrat wird gebeten, das Parken im Bereich Böhmerstraße/Ecke Oberlindau durch geeignete bauliche Maßnahmen zu unterbinden. Begründung: Es liegt ein akuter Handlungsbedarf beziehungsweise die dringende Bitte von Anwohnern und den ansässigen Gastronomiebetreibern vor. Im entsprechenden Bereich wird notorisch falsch und illegal geparkt. Im Gebäude Oberlindau 90 befindet sich eine Eisdiele, diese wird u. a. von vielen Familien mit Kindern frequentiert. Es besteht erhöhte Unfallgefahr. Bildmaterial (aufgenommen zum Zeitpunkt der Bauarbeiten, 11. Mai 2022): Foto, aufgenommen aus der Oberlindau Fotos von Anwohnern Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 39 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sparkasse am Reuterweg muss bleiben!

28.08.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 455/2 Betreff: Sparkasse am Reuterweg muss bleiben! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die Frankfurter Sparkasse 1822 einzuwirken, um die Filiale Reuterweg / Ecke Grüneburgweg zu erhalten. Begründung: Die Bevölkerung des umliegenden Wohngebietes weist einen hohen Anteil an älteren Menschen auf - und darunter zahlreiche Gehbehinderte -, denen weite Wege zur Bankfiliale schwer fallen. Nachdem bereits die Commerzbank auf der Eschersheimer Landstraße und die Deutsche Bank im Grüneburgweg ihre Filialen geschlossen haben, wäre ein Wegfall nun auch der Sparkassenfiliale mit unannehmbaren Beschwernissen für große Teile der Bürgerschaft des östlichen Westends verbunden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 455/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 455/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 455/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Belastung der Westend-Bewohner

28.08.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 450/2 Betreff: Belastung der Westend-Bewohner Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie hoch die Belastung der Einwohner des Westends sein wird, die von den Auswirkungen der Umbauten des Grüneburgwegs betroffen sind, durch erhöhten Verkehrslärm, erhöhte Schadstoffbelastung, erhöhte Gefährdung durch verstärkten Straßenverkehr, verstärkte Gehwegbenutzung durch Radfahrer und Rollerfahrer, verringerten Wohnwert bei gleichbleibender Mietbelastung, Wegfall von Einkaufsmöglichkeiten, Wegfall von Dienstleistungsangeboten, Wegfall von Restaurants und Cafés. Dabei sind nicht nur die Bewohner des Grüneburgwegs betroffen, sondern auch die der folgenden Wohnstraßen: Im Sachsenlager, Im Trutz Frankfurt, Leerbachstraße, Emil-Claar-Straße, Elsheimerstraße, Gärtnerweg, Fellnerstraße, Körnerstraße, Gervinusstraße, Auf der Körnerwiese, Böhmerstraße, Wolfsgangstraße, August-Siebert-Straße, Fürstenbergerstraße, Vogtstraße, Hansaallee, Reuterweg, Parkstraße, Telemannstraße, Oberlindau, Unterlindau, Liebigstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Friedrichstraße, Altkönigstraße, Feldbergstraße, Rossertstraße, Siesmayerstraße, Myliusstraße, Wiesenau, Kleine Wiesenau, Eppsteiner Straße, Kronberger Straße, Staufenstraße, Wöhlerstraße. Begründung: Alle genannten Folgen sind offensichtlich, wenn die Planungen für den Grüneburgweg einschließlich der Diagonalsperre unverändert beibehalten werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 450/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 450/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 450/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Alle Westend-Bewohner haben ein Recht auf Beachtung ihrer Interessen

28.08.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 451/2 Betreff: Alle Westend-Bewohner haben ein Recht auf Beachtung ihrer Interessen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, alle Einwohner des Westends, die von den Auswirkungen der Umbauten des Grüneburgwegs betroffen sind, detailliert über die Pläne und ihre Folgen zu informieren; und zwar mindestens in den folgenden Wohnstraßen: Im Sachsenlager, Im Trutz Frankfurt, Leerbachstraße, Emil-Claar-Straße, Elsheimerstraße, Gärtnerweg, Fellnerstraße, Körnerstraße, Gervinusstraße, Auf der Körnerwiese, Böhmerstraße, Wolfsgangstraße, August-Siebert-Straße, Fürstenbergerstraße, Vogtstraße, Hansaallee, Reuterweg, Parkstraße, Telemannstraße, Oberlindau, Unterlindau, Liebigstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Friedrichstraße, Altkönigstraße, Feldbergstraße, Rossertstraße, Siesmayerstraße, Myliusstraße, Wiesenau, Kleine Wiesenau, Eppsteiner Straße, Kronberger Straße, Staufenstraße, Wöhlerstraße. Dabei ist besonders hinzuweisen auf nachstehend gelistete zu erwartende Folgen: erhöhten Verkehrslärm, erhöhte Schadstoffbelastung, erhöhte Gefährdung durch verstärkten Straßenverkehr, verstärkte Gehwegbenutzung durch Radfahrer und Rollerfahrer, verringerten Wohnwert bei gleichbleibender Mietbelastung, Wegfall von Einkaufsmöglichkeiten, Wegfall von Dienstleistungsangeboten, Wegfall von Restaurants und Cafés. Begründung: Alle genannten Folgen sind offensichtlich, wenn die Planungen für den Grüneburgweg einschließlich der Diagonalsperre unverändert beibehalten werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 451/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 451/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 451/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Änderungen auf der Wolfsgangstraße

18.08.2022 · Aktualisiert: 24.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2022, OF 355/3 Betreff: Änderungen auf der Wolfsgangstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten auf der Wolfsgangstraße a) Folgende neu geschaffenen Fahrradabstellmöglichkeiten wieder zu entfernen: - Im Bereich der Einmündung am Oeder Weg auf der südlichen Seite vor der Werbesäule - Auf den Parkflächen in Höhe Hausnummern 10/12 - Im Bereich der Hauseinfahrten Hausnummern 7 b) Die Haltelinien an der Kreuzung mit der Justinianstraße wieder einzuzeichnen. Begründung: Die Anzahl der neugeschaffenen Fahrradständer im der Wolfsgangstraße im Rahmen der Neumarkierung entspricht nicht dem Bedarf in dieser Straße in der viele Liegenschaften Fahrradabstellmöglichkeiten auf dem eigenen Grundstück haben und überwiegend Wohnnutzung vorhanden ist. Durch den Wegfall der Haltelinien im Bereich der Kreuzung mit der Justinianstraße ist die ehemalige Gefahrenstelle wieder entstanden die der Ortsbeirat vor Jahren mit den beantragten Haltelinien entschärft hatte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 355/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 3 am 13.10.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 355/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulbushaltestelle gegenüber der Privaten Kant-Schule

07.07.2022 · Aktualisiert: 14.04.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2541 entstanden aus Vorlage: OF 341/3 vom 07.07.2022 Betreff: Schulbushaltestelle gegenüber der Privaten Kant-Schule Vorgang: OM 1275/21 OBR 3; ST 788/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Erwägungen und Gründe dazu geführt haben, dass gegenüber der Privaten Kant-Schule eine Schulbushaltestelle eingerichtet wurde. Des Weiteren wird darum gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum Alternativvorschläge nicht in die Entscheidungsfindung mit eingeflossen sind. 1. Wer hat über die Widmung der Bushaltestelle an diesem Standort entschieden? 2. Wurden alle Instanzen, die gewöhnlich für eine Entscheidungsvorbereitung eingebunden sind, in diesem konkreten Fall involviert? 3. Welche Schulbusse dürfen auf der Schulbushaltestelle von Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr für den Ein- und Ausstieg der Schüler halten? 4. Wird die Schulbushaltestelle auch für Schulbusse der Phorms-Schule, der Elisabethenschule und der Fürstenbergerschule zur Verfügung stehen? 5. Gibt es für Fahrzeuge eine Größenlimitierung für die Nutzung der Schulbushaltestelle(Aktuell ragen die Busse regelmäßig in die Einfahrt zur Garage der Anwohner der Liegenschaft Hammanstraße 12, weil sie Rangierabstand zum Vordermann lassen.)? 6. Wieso hat der Magistrat einen gemeinsam nutzbaren Busparkplatz für drei Schulen (mit der Elisabethens chule und der Fürstenbergerschule) auf der Eschersheimer Landstraße außerhalb eines Innenstadtwohngebietes an einer breiten Ausfallstraße, nicht bedacht bzw. nicht weiter verfolgt? Begründung: Mit den Ortsterminen am 21.03.2014, 29.03.2016 und der Anregung OM 1275 für einen Ortstermin bzw. eine Schulwegbegehung sollte eine über Jahre bestehende Gefahrensituation an der Hammanstraße/Ecke Fürstenbergerstraße, Spielstraße Holzhausenpark und Eingangsbereich Holzhausenpark entschärft werden. Schulkinder von sechs Schulen (Elisabethenschule, Fürstenbergerschule, Private Kant-Schule, Phorms-Schule, Engelbert-Humperdinck-Schule und Lessing Gymnasium) sowie Parknutzer kreuzen diesen neuralgischen Verkehrsknotenpunkt. Ziel der zahlreichen Initiativen des Ortsbeirates 3 war eine Entzerrung des Busbetriebes und der Elterntaxis vor der Privaten Kant-Schule an einer engen und unübersichtlichen Verkehrskreuzung mit überdurchschnittlich hohem Parteienverkehr. Gleichzeitig sollte die ungehinderte Zufahrt von Einsatz-, Kranken- oder Müllfahrzeugen gewährleistet sein. Seit dem 06.04.2022 ist auf einer öffentlichen Fläche eine Schulbushaltestelle für einen großen Schulbus direkt gegenüber der Privaten Kant-Schule eingerichtet. Die Einrichtung erfolgte laut dem Schulleiter der Privaten Kant-Schule auf Zusage des Verkehrsdezernats. Diese erfolgte allerdings ohne Abstimmung mit dem Ortsbeirat 3, dem Kinderbeauftragten, dem Stadtschulamt-Schulwegsicherung oder dem Fahrradbüro. Die Private Kant-Schule betreibt in Maintal eine Außenstelle und unterhält dazu eine Busflotte von aktuell vier Bussen. Der Großraumbus verunfallte am 08.10.2021, sodass dieser Bus aktuell nicht in Betrieb ist. Schüler, die an der neu eingerichteten Haltestelle aus dem Bus aussteigen, müssen die Hammanstraße überqueren, um die Private Kant-Schule zu erreichen. Ein hoher Bus verhindert die frühzeitige Sicht des Verkehrs auf querende Schulkinder. Die Standortwahl der Bushaltestelle stellt aus Sicht des Ortsbeirates nicht eine Entschärfung, sondern eine deutliche Erhöhung des Gefahrenpotenzials der ohnehin überlasteten Kreuzung dar. Rangierbetrieb der Busse der Privaten Kant-Schule, der Fußgänger bzw. Radfahrer gefährdet, findet trotz Haltestelle weiterhin mit aktuell drei Bussen statt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1275 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 788 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2644 Antrag vom 10.02.2023, OF 474/3 Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3800 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auskunft zu Straßensperrungen

04.07.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2438 entstanden aus Vorlage: OF 397/2 vom 12.05.2022 Betreff: Auskunft zu Straßensperrungen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob es neben Mainziel Frankfurt am Main andere Internetseiten oder Hotlines gibt, über die Bürger eine Übersicht zu Straßensperrungen im Ortsbezirk 2 erhalten können; 2. welche Straßensperrungen auf der o. g. Internetseite von Mainziel unter > Verkehr > Sperrungen abgerufen werden können, insbesondere ob darin, neben Sperrungen aufgrund von Baustellen, auch Sperrungen infolge von Sportveranstaltungen und anderen angemeldeten Veranstaltungen eingestellt werden und mit welchem zeitlichen Vorlauf dies erfolgt; 3. ob und wenn ja, wo und wie die Stadt zu Straßensperrungen bei kurzfristig angekündigten Veranstaltungen z. B. Demonstrationen informiert. Begründung: Es gab Anregungen von Bewohnerinnen und Bewohnern aus dem Westend. Der Ortsbezirk ist sehr lebendig und es ist erfreulich, dass dort immer wieder Sportveranstaltungen, wie z. B. das traditionelle Radrennen am 1. Mai oder der JP Morgan Corporate Challenge, stattfinden und politische Themen, wie z. B. zur Ukraine oder Corona, diskutiert werden. Solche Veranstaltungen finden aktuell nahezu jedes Wochenende statt. Dabei kommt es häufig zu Straßensperrungen, u. a. an der Bockenheimer Landstraße, der Eschersheimer Landstraße, dem Reuterweg und dem Grüneburgweg. Immer wieder sind Anwohnerinnen und Anwohner hiervon überrascht. Es kommt für sie zu Unannehmlichkeiten, wenn sie z. B. ihr Auto aufgrund von Sperrungen nicht nutzen können, oder nicht klar ist, wie gesperrte Bereiche umfahren werden können. Ziel ist, durch die o. g. Anregung entsprechende Anfragen von Bewohnerinnen und Bewohnern des Ortsbezirks direkt beantworten zu können und die entsprechenden städtischen Stellen hiervon zu entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2538 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wolfsgangstraße - Platz auf dem Bürgersteig

22.06.2022 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2022, OF 338/3 Betreff: Wolfsgangstraße - Platz auf dem Bürgersteig Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, wegen einer im Wege stehenden Litfaßsäule auf dem südlichen Bürgersteig der Wolfsgangstraße nahe dem Oeder Weg die Bürgersteigkante hinter der Litfaßsäule zur südlich gelegenen Parkanlage so zu verschieben, wie es die eingezeichnete Linie zeigt. Dies schafft Platz für die Fußgänger und ist wesentlich preiswerter als die Versetzung der Litfaßsäule. Die kleine Ecke der Parkanlage wird hier ohnehin niedergetrampelt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OF 338/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 338/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und Volt (= Annahme)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Umsetzung Litfaßsäule in der Wolfsgangstraße

09.06.2022 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2022, OF 337/3 Betreff: Umsetzung Litfaßsäule in der Wolfsgangstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die Litfaßsäule auf der Wolfsgangstraße im Einmündungsbereich zum Oeder Weg zu versetzen und damit die Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende zu verbessern. Begründung: Die Litfaßsäule ist auf dem Bürgersteig so platziert, dass Fußgänger nicht aneinander vorbei gehen können. Aktuell ist rechts und links der Säule jeweils 1m Platz, weil die Säule genau mitten im Bürgersteig platziert wurde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OF 337/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 337/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wiederherstellung der Bewegungsfreiheit für Passanten Ecke Böhmerstraße/Oberlindau

30.05.2022 · Aktualisiert: 17.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.05.2022, OM 2259 entstanden aus Vorlage: OF 386/2 vom 11.05.2022 Betreff: Wiederherstellung der Bewegungsfreiheit für Passanten Ecke Böhmerstraße/Oberlindau Der Magistrat wird gebeten, dringend dafür Sorge zu tragen, dass die Bewegungsfreiheit für Passanten an der Ecke Böhmerstraße/Oberlindau hergestellt wird. Hintergrund der akuten Situation sind Bauarbeiten im Außenbereich der Eisdiele in der Oberlindau 90. Die Pächter wurden vom Stadtplanungsamt Frankfurt verpflichtet, den Außengastronomiebereich vom Fußgängerbereich baulich zu separieren. Bisher war die Grenze von Grundstück und Fußgängerbereich für Passanten nicht erkennbar, das Grundstück wurde daher als Fußgängerdurchgang von der Böhmerstraße genutzt. Nach baulicher Umsetzung der Auflagen der Stadt ist dies nicht mehr möglich (Fotos 1 und 2). Auf dem Eckbereich Böhmerstraße/Oberlindau stehen ein Briefkasten der Deutschen Post sowie ein Straßenschild. Der Abstand zwischen diesen und der Bordsteinkante beträgt lediglich 0,67 Meter (Foto 3). Laut Hessischer Bauordnung/DIN 18024 ist eine Mindestdurchgangsbreite von 2,50 Meter erforderlich. Für z. B. mobilitätseingeschränkte Personen oder Menschen mit Kinderwagen ist ein Durchgang nicht möglich. Sinnvoll ist, den Briefkasten sowie das Straßenschild Böhmerstraße/Oberlindau entsprechend bzw. parallel zum Verlauf der Grundstücksbegrenzung Oberlindau 90 zu positionieren. Begründung: Akuter Handlungsbedarf bzw. dringende Bitte von Anwohnern und den ansässigen Gastronomiebetreibern. Bilder (aufgenommen zum Zeitpunkt der Bauarbeiten, 11. Mai 2022): < img border=0 width=171 height=246 id="Grafik 3" src="/parlisobj/OM_2259_2022_image002.jpg" alt="https://www.stvv.frankfurt.de/parlisobj/OF_386-2_2022_image002.jpg"> Fotos 1 und 2: Aufgenommen aus der Oberlindau (alle Fotos von einem Mitglied des Ortsbeirates) Foto 3: Abstandssituation zwischen Straßenschild und Bordsteinkante (0,67 Meter) Foto 4: Gesamtsituation Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1725 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nächtliche Beleuchtung in der Wolfsgangstraße

02.05.2022 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2087 entstanden aus Vorlage: OF 348/2 vom 10.04.2022 Betreff: Nächtliche Beleuchtung in der Wolfsgangstraße Der Magistrat wird gebeten, die Beleuchtung in der Wolfsgangstraß e zu verbessern. Begründung: Klagen von Anwohnern. Die nächtliche Beleuchtung in der Straße ist unzureichend. Die Umrüstung der Gaslaternen auf LED-Beleuchtung wird noch einige Jahre in Anspruch nehmen. Bis dahin ist vonseiten der Stadt dafür Sorge zu tragen, dass die noch existierenden Laternen angemessen und regelmäßig gewartet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1883 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbindungsfrequenz der Buslinie M64 erhöhen

21.03.2022 · Aktualisiert: 01.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2022, OM 1862 entstanden aus Vorlage: OF 294/2 vom 07.03.2022 Betreff: Verbindungsfrequenz der Buslinie M64 erhöhen Der Magistrat wird gebeten, die Verbindungsfrequenz der Buslinie M 64 zu erhöhen, insbesondere nach 18:00 Uhr durch einen Viertelstundentakt. Begründung: Hierbei handelt es sich um eine Anregung aus der Bürgerschaft. Die Buslinie M64 verbindet den Hauptbahnhof mit dem südlichen Westend um den Reuterweg (eine andere Buslinie verkehrt hier nicht), dem Uni-Campus Westend, dem Polizeipräsidium auf der Miquelallee und den Stadtteilen Dornbusch und Ginnheim. Gerade in den Abendstunden und am Wochenende verkehrt die Buslinie M64 nur im Halbstundentakt - zu selten. Um die angestrebte Verkehrswende voranzutreiben, müssen Busse und Bahnen attraktiver werden. Dazu gehört eine angemessene Verbindungsfrequenz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1597 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulbusse und Elterntaxis um die Private Kant-Schule

02.12.2021 · Aktualisiert: 09.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1275 entstanden aus Vorlage: OF 137/3 vom 18.11.2021 Betreff: Schulbusse und Elterntaxis um die Private Kant-Schule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation vor der Privaten Kant-Schule in der Hammanstraße zugunsten von Anwohnerinnen und Anwohnern, Parkbesucherinnen und Parkbesuchern sowie Schülerinnen und Schülern benachbarter Schulen entschieden beruhigt und verbessert werden kann. Daher wird ein Ortstermin bzw. eine Schulwegbegehung angeregt. Begründung: Neben einem Kleinbus, der häufig in dem kurzen Stück der Hammanstraße zwischen Wolfsgangstraße und Fürstenbergerstraße auf den wenigen Anwohnerparkplätzen parkt, fehlt für weitere von der Schule eingesetzte große Reisebusse ein Parkplatz in dem dicht bebauten Wohnviertel. Regelmäßig werden deshalb circa 15 Meter lange Großraumbusse vor der Feuerwehreinfahrt für die Elisabethenschule und Fürstenbergerschule und dem Eingang zum Holzhausenpark abgestellt und verursachen in der engen Kurve von Hammanstraße und Fürstenbergerstraße durch die Breite und Länge der Busse Gefahrensituationen für sämtliche Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, insbesondere aber für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer. Darüber hinaus betreibt die Schule bis zu vier Schulbusse, die täglich in dem engen Gelände rangiert und abgestellt werden. Zu morgendlichen Stoßzeiten sind auch Schülerinnen und Schüler der benachbarten Elisabethenschule und Fürstenbergerschule unterwegs und es gehen Grundschülerinnen und Grundschüler zu Fuß zur Engelbert-Humperdinck-Schule. Elterntaxis rangieren auf engstem Raum, parken auf den Gehwegen und blockieren zum Teil den Verkehr, um die Kinder bis zur Schultür zu begleiten. Insgesamt werden zu viele Fahrzeuge auf zu kleinem Raum bewegt. Zusätzlich zu den Schulbussen, die dort Gehwege und Zufahrten blockieren, entsteht so eine nicht länger zu tolerierende Verkehrssituation, die dringend zugunsten der anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer verbessert werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 788 Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2541 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 40 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung

01.12.2021 · Aktualisiert: 02.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2021, OM 1266 entstanden aus Vorlage: OF 216/2 vom 15.11.2021 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten, 1. den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/Einzelhandel und b) die Auswirkung der geplanten Modalfilter (Diagonalsperre Im Trutz Frankfurt, Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße) auf die Verkehrsmengen im Grüneburgweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind; 2. vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyeraktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Grüneburgwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyeraktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Grüneburgwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Grüneburgwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyeraktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyeraktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen; 3. zur Erprobungsphase einen Runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Grüneburgwegs Vertretern des Magistrats und Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird um Beachtung folgender Punkte gebeten: 1. Die Umsetzung der Erprobungsphase zur fahrradfreundlichen Nebenstraße auf dem Grüneburgweg soll abschnittsweise und zeitlich gestaffelt erfolgen. Hierzu soll unterschieden werden a) in einen westlichen Abschnitt zwischen Siesmayerstraße und Mitscherlichplatz, b) in einen mittleren Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Reuterweg und c) in einen östlichen Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße. Der Magistrat wird hierbei gebeten, die geplanten provisorischen Maßnahmen im Grüneburgweg zur Umwandlung in eine fahrradfreundliche Nebenstraße zunächst für den mittleren Abschnitt, sodann für den östlichen Abschnitt umzusetzen und erst dann den westlichen Abschnitt probeweise umzusetzen. Als Gesamtkomplex sollten alle Abschnitte gemeinsam möglichst ein Jahr in der Erprobungsphase sein. 2. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für Pkw-fahrende Kundinnen und Kunden lokaler Geschäfte vorzuhalten. 3. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten. 4. Zwecks Fußgängerinnen- und Fußgängerfreundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden, insbesondere am Knotenpunkt Reuterweg (Bereich Hausnummer 71, https://www.radfahren-ffm.de/media/20210901_7207_blatt4.pdf), um schnelles Rechtsabbiegen abzubremsen. 5. Um breite fußgängerfreundliche Gehwege zu schaffen, sollen die Parkplätze zwischen den Hausnummern 99 und 105 (https://www.radfahren-ffm.de/media/20210901_7207_blatt2.pdf) vom Gehweg auf die Fahrbahn verlegt werden. 6. Der Ortsbeirat bezweifelt, dass die Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße nur mit Installation eines Verkehrsschildes ihre Funktion erfüllen werden und schlägt daher - sofern möglich - die Einrichtung einer Busschranke statt einer Busschleuse vor. 7. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 8. Der Ortsbeirat bittet dem Magistrat, den Grüneburgweg als Fahrradstraße mit Zusatzzeichen "Kfz-Verkehr frei" auszuschildern. 9. Die Dooring-Zone sollte an keiner Stelle schmaler als 75 Zentimeter abmarkiert werden. Im Zweifelsfall soll lieber der Fahrbereich schmaler markiert werden, als die Dooring-Zone zu verringern. 10. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Beispiel für die Kreuzung Grüneburgweg/Freiherr-vom-Stein-Straße). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge des Grüneburgwegs durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. 11. Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen. Begründung: Zu A) Kommunikation Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der Pkw-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Grüneburgwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen Runden Tisch in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung Ziffer 1.: Die benannten Teilabschnitte des Grüneburgwegs unterscheiden sich aus Sicht des Ortsbeirates durch ihre jeweils derzeitige verkehrliche Struktur. Der Ortsbeirat hält daher eine zeitlich sukzessive Umsetzung der Probephase nach Abschnitten für sinnvoll, um schon hierdurch eine frühere Akzeptanz für das Verkehrspilotprojekt zu erzielen. Buchstabe B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich, es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Coronapandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nichtkonsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Ziffer 10.: Quelle: Radentscheid Frankfurt Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den Qualitätsstandards und Musterlösungen für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Ziffer 11.: In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 796 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigter Bereich in der Finkenhofstraße Abschnitt zwischen Bornwiesenweg und Eschersheimer Landstraße

04.11.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1033 entstanden aus Vorlage: OF 101/3 vom 18.08.2021 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich in der Finkenhofstraße Abschnitt zwischen Bornwiesenweg und Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt der Finkenhofstraße zwischen Bornwiesenweg und Eschersheimer Landstraße zum verkehrsberuhigten Bereich zu erklären. Die wenigen bislang vorhandenen Parkflächen sollten eigens gekennzeichnet und zu den bisherigen Zeiten für Bewohner mit dem Parkausweis Nr. 20 vorbehalten werden. Begründung: Dieser von Wohnhäusern gesäumte Straßenabschnitt führt als schmale Einbahnstraße von der Eschersheimer Landstraße in Richtung Oeder Weg. Er wird von Kraftfahrzeugen und Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrenden genutzt, die oft in beide Richtungen unterwegs sind. Zwar misst die Breite der Fahrbahn 4,10 Meter, die nutzbare Breite jedoch liegt wegen der wenigen ausgewiesenen Bewohnerparkplätze auf der nördlichen Seite im Durchschnitt bei 2,65 Metern. Der nördliche Gehweg erreicht Schmalstellen zwischen 55 und 65 Zentimetern. Der südliche Gehweg weist wegen Pollern und neu aufgestellten Parkomaten an mehreren Stellen weniger als 85 Zentimeter Breite auf. Die Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge ist erschwert, die Müllabfuhr (Wagenbreite mindestens 2,50 Meter) kann häufig nur durch Ausweichen auf den Gehweg passieren. Für Fußgängerinnen und Fußgänger mit Gehhilfen oder Kinderwagen, mit vielleicht zweitem Kind oder Einkaufstaschen bleibt ebenso oft nur der Gang über die Fahrbahn, insbesondere dann wenn mitten auf dem Gehweg anonym aufgestellte E-Bikes parken. Mit der geplanten - und bereits eingeleiteten - Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs ist eine direkte Zufahrt von Süden zum Oeder Weg in naher Zukunft nicht mehr möglich, sondern muss über die Eschersheimer Landstraße erfolgen. Die nächsten Zufahrten zum Oeder Weg sind bislang die Finkenhofstraße, gefolgt von der Heinestraße und der circa 600 Meter entfernten Wolfsgangstraße. Es ist damit zu rechnen, dass Autofahrerinnen und Autofahrer mit der Finkenhofstraße die nächstmögliche Verbindung zum Oeder Weg nutzen, zumal auch Pläne vorliegen, die Heinestraße in eine Sackgasse umzuwandeln. Damit würde sich die ohnehin problematische Verkehrssituation für die Finkenhofstraße verschärfen. Die Umwandlung in eine reine Spielstraße spricht gegen die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner, die auf einen Pkw aus beruflichen, familiären oder physischen Gründen angewiesen sind. Ein schwellenloser, verkehrsberuhigter Bereich mit vorgeschriebenem Schritttempo ist geboten, um quartiersfremden Durchgangsverkehr abzuhalten und mehr Sicherheit für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Einsatzfahrzeuge zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 744 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Oberlindau

03.11.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1049 entstanden aus Vorlage: OF 183/2 vom 17.10.2021 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Oberlindau Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung in der Oberlindau entsprechend den nachfolgenden Punkten zu verbessern: 1. Prüfung der Lichtstärke der bestehenden Leuchtmittel - entsprechen diese den Anforderungen der EU-konformen DIN EN 13201; 2. ggf. Ersatz der bisherigen Leuchtmittel durch energiesparende Leuchtmittel mit höherer Leuchtkraft; 3. ggf. Aufbau zusätzlicher Straßenlaternen. Begründung: Klagen von Anwohnern: Straßenlampen in der Oberlindau geben in der Dunkelheit viel zu wenig Licht. Die Leuchtstärke ist so gering, dass sich die Begrenzungen des Gehwegs nicht erkennen lassen. Dies ist gerade für ältere Anwohner, aber auch für jüngere Kinder, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, eine besondere Belastung und wird dem bestehenden Wohngebiet nicht gerecht. LED-Leuchten bilden häufig ein dunkleres Lichtbild als herkömmliche Leuchten. Daher schlägt der Ortsbeirat vor, auf LED-Leuchten mit höherer Leuchtkraft zu setzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 609 Aktenzeichen: 91 52

OF (Antrag Ortsbeirat)

Quartiersgarage im Grüneburgweg

18.10.2021 · Aktualisiert: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 177/2 Betreff: Quartiersgarage im Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es im Rahmen der Neuordnung des Grüneburgwegs möglich ist, eine Quartiersgarage unter der Fahrbahn des Grüneburgwegs zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße einzurichten. Dabei kann z.B. die dreistöckige Quartiersgarage unter dem Boulevard St.Germain in Paris (östlich Hausnummer 46 und Kirche St.Nicolas du Chardonnet) dienen, oder jene unter Place Maubert / Rue Lagrange etwas weiter westlich in einem Viertel ähnlicher Infrastruktur wie im östlichen Abschnitt des Grüneburgwegs. Dabei dient zu Kenntnis, daß ersterwähnte Garage unter einer Straße angelegt wurde, die beidseits von großen (haushohen) Baumreihen flankiert ist, ohne daß diese davon beeinträchtigt wären. Begründung: In Zeiten europäischer Einigung sollte das Lernen vom Nachbarn selbstverständlich sein. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 177/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 177/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 177/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Der Grüneburgweg ist keine Nebenstraße!

18.10.2021 · Aktualisiert: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 176/2 Betreff: Der Grüneburgweg ist keine Nebenstraße! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen, · daß das östliche Drittel des Grüneburgwegs keine Nebenstraße ist, sondern eine notwendige Querspange der Ein- und Ausfallmagistralen Reuterweg/Hansaallee und Eschersheimer Landstraße; · daß das östliche Drittel des Grüneburgwegs keine Nebenstraße ist, sondern eine zentrale Einkaufs- und Arbeitsplatzstraße für den gesamten Stadtbezirk. Begründung: Stadtplanung darf nicht für jeden Bürger offensichtliche Tatsachen ignorieren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 176/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 176/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 176/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Behindertenübergang im Kreuzungsbereich Oeder Weg/Ecke Wolfsgangstraße

08.07.2021 · Aktualisiert: 21.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 572 entstanden aus Vorlage: OF 44/3 vom 26.05.2021 Betreff: Behindertenübergang im Kreuzungsbereich Oeder Weg/Ecke Wolfsgangstraße Der Magistrat wird gebeten, den Behindertenübergang am Oeder Weg/Ecke Wolfsgangstraße (östlich der Paul-Hindemith-Anlage) durch eine Markierung kenntlich zu machen. Im Kreuzungsbereich Oeder Weg/Ecke Wolfsgangstraße (östlich der Paul-Hindemith-Anlage, siehe Foto unten) ist der Gehweg abgesenkt, sodass ein barrierefreies Überqueren der Straße möglich ist. Allerdings ist diese Stelle sehr oft zugeparkt, sodass ein Überqueren nicht möglich ist, deshalb ist es notwendig, den Bereich des abgesenkten Gehweges zu markieren, und so zu gewährleisten, dass ein barrierefreies Überqueren möglich ist. Quelle: Google Earth Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2021, ST 2181 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradstellplätze Böhmerstraße

05.07.2021 · Aktualisiert: 01.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 468 entstanden aus Vorlage: OF 92/2 vom 19.05.2021 Betreff: Fahrradstellplätze Böhmerstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Einmündungsbereich Böhmerstraße/Ecke Reuterweg Stellplätze für Fahrräder und Lastenfahrräder durch Aufstellen von Fahrradbügeln parallel zum Bordstein eingerichtet werden können. Skizze Im Falle eines positiven Prüfungsergebnisses wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Begründung: Bitte von Anwohnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2117 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Kreuzung Grüneburgweg/Reuterweg

05.07.2021 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 456 entstanden aus Vorlage: OF 47/2 vom 21.05.2021 Betreff: Sichere Kreuzung Grüneburgweg/Reuterweg Vorgang: OM 6757/20 OBR 2; ST 596/21 Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie das Queren der Kreuzung Grüneburgweg/Reuterweg für zu Fuß Gehende sicherer gestaltet werden kann; 2. an der Ecke vor dem Kosmetiksalon Gehwegnasen einzurichten (Markierung, Poller), um zu schnelles Abbiegen zu verhindern und dem Fußverkehr einen sicheren Raum zu geben; 3. auf dem Abschnitt vor und nach der Kreuzung Tempo 30 einzurichten. Im Anhang befindet sich die Verortung von schützenswerten Einrichtungen mit direktem Zugang zur Straße sowie schützenswerten Einrichtungen in der unmittelbaren Umgebung. Begründung: Die Gehwege, vor allem an der Ecke vor dem Kosmetiksalon, sind zu schmal und werden dazu noch häufig zugeparkt. Wie schon in der Anregung an den Magistrat OM 6757 dargestellt, wird die Kreuzung Grüneburgweg/Reuterweg von Anwohnerinnen bzw. Anwohnern beim Queren zu Fuß nicht als sicher empfunden. Dies führen Anwohnerinnen bzw. Anwohner auf verkehrswidriges Linksabbiegen - sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts - in den Grüneburgweg sowie auf häufig erhöhte Geschwindigkeit des MIV zurück. Da, wie in Stellungnahme ST 596 dargestellt, das verkehrswidrige Linksabbiegen nicht baulich verhindert werden kann und die Ergebnisse der Testmessungen der Geschwindigkeit nicht der Wahrnehmung der Anwohnenden entsprechen, bittet der Ortsbeirat, die obigen Maßnahmen umzusetzen. Text der VwV-StVO (Rn. 13, Ziff. XI, zu Zeichen 274 "Zulässige Höchstgeschwindigkeit"): "Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist. Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306)." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6757 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 596 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2281 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2055 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2055) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen einer weiteren Parkbank im Bereich der Paul-Hindemith-Anlage und Kastanienallee

10.06.2021 · Aktualisiert: 08.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 279 entstanden aus Vorlage: OF 45/3 vom 27.05.2021 Betreff: Aufstellen einer weiteren Parkbank im Bereich der Paul-Hindemith-Anlage und Kastanienallee Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Paul-Hindemith-Anlage zwischen Wolfsgangstraße und Fürstenbergerstraße eine weitere Parkbank in der dafür vorgesehenen Einbuchtung wieder aufzustellen. Die Anlage lädt zum Verweilen ein. An der entsprechenden Stelle (siehe Foto) ist eine Einbuchtung vorhanden, an der ursprünglich eine Parkbank stand. Diese sollte dort wieder - wie vorgesehen - aufgestellt werden. In der Kastanienallee sollten ebenfalls zusätzliche Bänke aufgestellt werden. An allen Standorten sollten Bänke möglichst mit Armlehnen in der Mitte und an den Rändern aufgestellt werden. Diese Armlehnen ermöglichen es gerade älteren oder mobilitätseingeschränkten Personen besser wieder aufzustehen. Bänke mit Seitenlehnen stehen auf der Berger Straße vor dem Basic und in der Friedberger Anlage im Bereich des Eingangs an der Palmstraße. Quelle: Google Earth Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1477 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pilotprojekt „Parkplätze für Lastenräder“: Standortvorschläge

07.06.2021 · Aktualisiert: 07.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 227 entstanden aus Vorlage: OF 56/2 vom 21.05.2021 Betreff: Pilotprojekt "Parkplätze für Lastenräder": Standortvorschläge Vorgang: Schreiben des Straßenverkehrsamtes vom 08.02.2021, 36.34 CU Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Pilotprojektes "Parkplätze für Lastenräder" die folgenden Standorte vorzusehen: Voltastraße 70-72 (vor dem Tegut) Kuhwaldstraße 61 (vor dem REWE) Leipziger Straße 67 (in der Nähe des REWE) Arndtstraße 22 (vor dem REWE) Bremer Straße 21 (vor dem REWE) Eschersheimer Landstraße 221 (vor dem REWE) Begründung: Der Ortsbeirat möchte sich für die Errichtung von Stellplätzen für Lastenfahrräder vor einigen Supermärkten des Ortsbezirkes aussprechen. Dies erleichtert es den Lastenfahrradbesitzerinnen bzw. -besitzern, ihre Einkäufe mit dem Lastenfahrrad zu erledigen. Noch wichtiger ist darüber hinaus die Signalwirkung, die von diesen Stellplätzen ausgeht: Die Stellplätze werden, an prominenter Stelle vor den Supermärkten, von sehr vielen Einwohnerinnen bzw. Einwohnern des Ortsbezirkes wahrgenommen. Dies birgt das Potenzial, weitere Einwohnerinnen bzw. Einwohner dazu zu inspirieren, sich ebenfalls ein Lastenfahrrad anzuschaffen und damit (unter anderem) ihre Einkäufe zu erledigen. Dies kann ein wertvoller Beitrag zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs und damit zur Senkung von CO2-Emissionen im Ortsbezirk sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1651 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 797 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2572 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Stellplätze Campus Westend

19.05.2021 · Aktualisiert: 21.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2021, OF 46/2 Betreff: Stellplätze Campus Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit der Goethe-Universität zu prüfen und zu berichten, ob die bestehenden und größtenteils ungenutzten PKW-Stellplätze im Fritz-Neumark-Weg des Campus Westend (Einfahrt Fürstenbergestraße) zumindest teilweise zur Anmietung angeboten werden können. Begründung: Stellplatzbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 40 2021 Die Vorlage OF 46/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um die Worte "Der Ortsbeirat regt an, dass der Erlös aus der Vermietung in die Überdachung der Fahrradabstellplätze am PEG-Gebäude investiert wird." ergänzt wird. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und LINKE. gegen BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 2 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Wolfsgangstraße/Bornwiesenweg

21.01.2021 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7158 entstanden aus Vorlage: OF 1008/3 vom 27.10.2020 Betreff: Kreuzung Wolfsgangstraße/Bornwiesenweg Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrsführung im Kreuzungsbereich der Wolfsgangstraße/Bornwiesenweg deutlich zu kennzeichnen. Begründung: Es herrscht immer wieder bei vielen Verkehrsteilnehmern Verunsicherung an der o. g. Kreuzung. Einige nehmen sie aufgrund der Gestaltung als Kreisverkehr wahr. Tatsächlich handelt es sich allerdings um eine normale Kreuzung mit Rechts-vor-Links-Regelung. Dies führt immer wieder zu Beinaheunfällen auf dieser Kreuzung, die gerade morgens von vielen Schülerinnen und Schülern passiert wird. Eine eindeutige Beschilderung mit Richtungspfeilen wäre sicherlich ein Beitrag, um die Sicherheit zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 791 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Licht!

18.01.2021 · Aktualisiert: 07.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7073 entstanden aus Vorlage: OF 1269/2 vom 30.12.2020 Betreff: Mehr Licht! Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Straßenbeleuchtungen in den Straßenzügen 1. Ginnheimer Straße, 2. Ginnheimer Landstraße, 3. Hedwig-Dransfeld-Straße, 4. Oberlindau so ertüchtigt werden, dass Fußgänger nach Einbruch der Dunkelheit genug sehen können, um eventuell Hindernisse auf dem Gehweg - insbesondere querstehende und querliegende Fahrräder und E-Roller -, aber auch den Bordstein zwischen Gehweg und Straße wahrnehmen zu können. Begründung: In den genannten Straßen leuchten zahlreiche Straßenlaternen derart schwach, dass nach Einbruch der Dunkelheit selbst der Boden der Gehwege nicht mehr zu erkennen ist. Besonders in der Oberlindau lagen auch mehrfach umgekippte E-Roller im Dunkeln quer über dem Gehweg (meist zwischen Friedrichstraße und Hausnummer 79). Die Stolpergefahr auf den Dunkelstrecken der genannten Straßen ist nicht nur für Behinderte, sondern auch für Gesunde sehr hoch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1209 Beratung im Ortsbeirat: 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ausbau der Radverkehrswege in Frankfurt: Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg

01.01.2021 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1264/2 Betreff: Ausbau der Radverkehrswege in Frankfurt: Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 unterstützt die vom Magistrat in Abstimmung mit dem Radentscheid Frankfurt erarbeiteten und dem OBR 2 vorgestellten Überlegungen und Maßnahmen zum Ausbau der Radverkehrswege im Ortsbezirk 2. Dies vorausgesetzt wird der Magistrat gebeten, folgende Punkte (ggf. gemeinsam mit den Vertretern des Radentscheids) zu prüfen und zu berichten: 1. Änderung des Verlaufs der geplanten Fahrradstraße Grüneburweg Ab dem "Kreisel Mitscherlichplatz" wird die Fahrradstraße entlang der Fürstenbergerstraße und der Hansaallee zur Eschersheimer Landstraße geführt. Die angedachten Umbaumaßnahmen auf dem Grüneburgweg im Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Eschersheimer Landstraße entfallen. 2. Zeitliche Taktung der Maßnahmen Der Umbau der Bockenheimer Landstraße erfolgt nach Einrichtung der Fahrradstraßen Kettenhofweg und Grüneburgweg (ggf. inkl. Ziffer 1), um so sicherzustellen, dass der mögliche Umgehungsverkehr der Baustelle Bockenheimer Landstraße aus den Wohngebieten des nördlichen und südlichen Westend herausgehalten wird. Begründung: Verbesserung der Planung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 1264/2 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Der Grüneburgweg muss für alle Bürger da sein!

30.12.2020 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2020, OF 1262/2 Betreff: Der Grüneburgweg muss für alle Bürger da sein! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die am 03.11.2020 dem Ortsbeirat vorgestellte Umplanung des Grüneburgwegs in der vorgestellten Form sofort einzustellen; und 2. jegliche weitere Überlegung für den Grüneburgweg zunächst mit den betroffenen Bürgern, Institutionen und Unternehmen des Stadtteils zu besprechen. Begründung: Die vorgestellte Planung ist eine realitätsferne Kopfgeburt, die allein die Wunschvorstellungen der Radentscheid-Aktivisten wiedergibt. Deren Nachteile wären nicht nur vielfältig, sondern für das Leben der Menschen im Grüneburgweg und den angrenzenden Stadtvierteln unerträglich. Allein die größten Nachteile wären: - Im Gegensatz zur Amts-Präsentation ist der Grüneburgweg keine Nebenstraße, sondern die einzige verkehrstüchtige Querspange mit Zweirichtungsverkehr zwischen den Ausfallstraßen Hansaallee / Reuterweg / Mainzer Landstraße und Eschersheimer Landstraße. Der Verkehr müßte bei Realisierung der Planung mehrere Kilometer weite Umwege oder Schleichwege durch die Wohnviertel nehmen - mit ökologisch absurden Folgen: mehr Lärm, mehr Abgase, mehr Lebensgefahr. - Wegfall zahlreicher Parkplätze von Anwohnern, deren Fahrzeuge dann in den umliegenden Quartieren jeden nur erdenklichen Stellplatz belegen werden. Auch die Fahrzeuge des Installationsbetriebes Kletti würden noch stärker als bisher mit dem Parkplatzbedarf der Einwohner konkurrieren. - Nachteile für die Anlieferung zu den zahlreichen Läden und Bürogebäuden; die Anlieferung zum REWE-Markt - und damit zur zentralen Lebensmittelversorgung für einen großen Umkreis - würde unmöglich. - Nach den Zahlen des Straßenverkehrsamtes ist die Zahl der Fahrzeuge, die jeden Tag den Grüneburgweg nutzen (und nicht selten mit mehr als einer Person besetzt sind), weitaus größer als die der Radfahrer; eine solche Straße allein auf die Wünsche der Radfahrer auszurichten, ist daher sowohl sachfremd als auch undemokratisch. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1262/2 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradparkplätze Holzhausenpark

30.11.2020 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6990 entstanden aus Vorlage: OF 1007/3 vom 16.11.2020 Betreff: Fahrradparkplätze Holzhausenpark Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Fürstenbergerstraße/Hammanstraße vor dem Eingangsbereich zum Holzhausenpark Fahrradständer zu installieren. Im Bereich der Kreuzung Hammanstraße/Vogtstraße sollten Fahrradständer nur im Bereich der schraffierten Fläche angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 626 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Westend: Gefährlich für Radfahrer, Kreuzungen entschärfen

26.10.2020 · Aktualisiert: 22.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6751 entstanden aus Vorlage: OF 1185/2 vom 16.09.2020 Betreff: Westend: Gefährlich für Radfahrer, Kreuzungen entschärfen Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Kreuzung Gervinusstraße/Körnerstraße Sperrflächen in der Fünf-Meter-Zone vor der Kreuzung, gemäß Straßenverkehrsordnung, aufzubringen und gegebenenfalls zur Sicherung der Sperrfläche Fahrradbügel anzubringen; 2. an der Kreuzung Leerbachstraße/Gervinusstraße Sperrflächen in der Fünf-Meter-Zone vor der Kreuzung, gemäß Straßenverkehrsordnung, aufzubringen und gegebenenfalls zur Sicherung der Sperrfläche Fahrradbügel anzubringen; 3. an der Kreuzung Ecke Böhmerstraße/Reuterweg Sperrflächen in der Fünf-Meter-Zone vor der Kreuzung, gemäß Straßenverkehrsordnung, aufzubringen und gegebenenfalls zur Sicherung der Sperrfläche Fahrradbügel anzubringen; 4. an der Kreuzung Böhmerstraße/Parkstraße Sperrflächen in der Fünf-Meter-Zone vor der Kreuzung, gemäß Straßenverkehrsordnung, aufzubringen und gegebenenfalls zur Sicherung der Sperrfläche Fahrradbügel anzubringen; 5. an der Kreuzung Böhmerstraße/ Oberlindau Sperrflächen in der Fünf-Meter-Zone vor der Kreuzung, gemäß Straßenverkehrsordnung, aufzubringen und gegebenenfalls zur Sicherung der Sperrfläche Fahrradbügel anzubringen; 6. an der Straßenkreuzung Auf der Körnerwiese/Gervinusstraße, Höhe Hausnummer 2, die beidseitigen Sperrflächen mit Fahrradbügeln auszustatten; 7. an der Ecke Oberlindau/Wolfsgangstraße, Höhe Hausnummer 142, die bestehende Sperrfläche zu erneuern, auf der gegenüberliegenden Seite, Hausnummer 111, ebenfalls eine Sperrfläche aufzubringen und auf beiden Seiten auf den Sperrflächen Fahrradbügel und gegebenenfalls Poller anzubringen. Die Querung für Fußgänger muss dabei gewährleistet sein; 8. zu den genannten Maßnahmen durch die Feuerwehr prüfen zu lassen, ob eine Durchfahrtsmöglichkeit der Feuerwehr bei vollständig genutzten Radbügeln gewährleistet ist. Begründung: Wer im Westend mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss sich an vielen Kreuzungen auf gefährliche Situationen einrichten. Unzulässig geparkte Fahrzeuge versperren vor den Kreuzungen die Sicht in die querenden Straßen bzw. Fahrzeugführer übersehen heranfahrende Fahrradfahrer. Auszug StVO: "§ 12 Halten und Parken [...] (3) Das Parken ist unzulässig 1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten [...]." Vorbildlich: Beidseits ist die Straßenkreuzung gegen unzulässiges Parken gesichert und für Fahrräder gibt es noch genügend Platz zum Parken (1) Körnerstraße/ Gervinusstraße (2) Gervinusstraße/ Leerbachstraße (3) Böhmerstraße/ Reuterweg (West) (3) Böhmerstraße/ Reuterweg (Ost) (4) Böhmerstraße/ Parkstraße (5) Böhmerstraße/Oberlindau (6) Auf der Körnerwiese/ Gervinusstraße (7) Oberlindau/ Wolfsgangstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 471 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit Reuterweg/Ecke Grüneburgweg

26.10.2020 · Aktualisiert: 07.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6757 entstanden aus Vorlage: OF 1196/2 vom 07.10.2020 Betreff: Verkehrssicherheit Reuterweg/Ecke Grüneburgweg Der Magistrat wird gebeten, 1. den Kreuzungsbereich Reuterweg/Ecke Grüneburgweg sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts gegen verkehrswidriges Linksabbiegen in den Grüneburgweg zu sichern; 2. auf dem Reuterweg und im genannten Kreuzungsbereich regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen, um die wahrgenommene deutlich überhöhte Geschwindigkeit mancher Verkehrsteilnehmer zu kontrollieren. Begründung: Hinweis von Bürgern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 596 Antrag vom 21.05.2021, OF 47/2 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 456 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel umsetzen Abbau in der Oberlindau gegenüber der Einmündung Friedrichstraße und Montage Bremer Platz 1/Ecke Wolfsgangstraße

26.10.2020 · Aktualisiert: 29.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6755 entstanden aus Vorlage: OF 1192/2 vom 07.10.2020 Betreff: Fahrradbügel umsetzen Abbau in der Oberlindau gegenüber der Einmündung Friedrichstraße und Montage Bremer Platz 1/Ecke Wolfsgangstraße Der Magistrat wird gebeten, die in der Oberlindau auf der linken Seite (Abbildung 1) stehenden Sperrpfosten und Fahrradbügel zu entfernen und dort circa zwei bis drei Parkplätze einzurichten. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, die Fahrradbügel auf der Fläche Bremer Platz 1/Ecke Wolfsgangstraße (siehe Abbildung unten) zu installieren, da die Bewohner dort Fahrradstellplätze wünschen und die Fläche oft illegal mit Sperrmüll zugestellt wird. Begründung: Bitte von Bürgern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 340 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Radweg auf der Bockenheimer Landstraße - bitte komplett

03.09.2020 · Aktualisiert: 02.10.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1165/2 Betreff: Radweg auf der Bockenheimer Landstraße - bitte komplett Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. zu prüfen und berichten, ob auf der Bockenheimer Landstraße auch nach dem Umbau und dem Bau neuer Radwege, die auf Kosten des PKW-Fahrspuren gehen, es weiterhin notwendig ist an der Ampelkreuzung Bockenheimer Landstraße/Mainzer Landstraße/Reuterweg aus der Bockenheimer Landstraße kommend alle bisherige drei Abbiegespuren zu erhalten. 2. sofern die Prüfung ergibt, dass zwei Abbiegespuren ausreichend sind, die Planungen für den Radweg von besagter Kreuzung in Richtung Bockenheimer Warte dahingehend anzupassen, dass der breitere, von der Straße baulich getrennte Radweg nicht erst, wie derzeit und in der bisherigen Planung, auf Höhe des U-Bahn-Eingangs "Alte Oper", sondern direkt an/nach der Ampelkreuzung beginnt. Begründung: Bei der Vorstellung des Vorhabens im Ortsbeirat wurde angemerkt, dass die Bockenheimer Landstraße ohnehin nur noch etwa 2/3 des bisherigen Auto-Verkehrs in ausreichendem oder befriedigendem Maße bewältigen kann. Gleichwohl scheint bisher an der Kreuzung bei der Alten Oper keine Veränderung geplant zu sein, was bedeuten würde, dass eben nicht die gesamte Bockenheimer Landstraße einen baulich getrennten Radweg erhält. Dem stehen bisher die Abbiegespuren an besagter Kreuzung im Wege. Sofern diese Kreuzung nur noch 2/3 des Verkehrs bewältigen muss, da der Rest der Bockenheimer Landstraße ohnehin nicht mehr Verkehr verkraftet, ist anzunehmen, dass auf eine der drei Abbiegespuren verzichtet werden kann. Damit wäre die Möglichkeit des Ausbaus des Radwegs auf der kompletten Bockenheimer Landstraße gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1165/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel in der Wolfsgangstraße

27.08.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6438 entstanden aus Vorlage: OF 927/3 vom 14.08.2020 Betreff: Fahrradbügel in der Wolfsgangstraße Der Magistrat wird gebeten, vor den Häusern Wolfsgangstraße 49 bis 61 auf dem überbreiten Bürgersteig eine größere Anzahl von Fahrradbügeln zu montieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 272 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kiosk Cinelli`s (H)Eis & More am Kreisel Grüneburgweg/Ecke Fürstenbergerstraße - Weitere Planung Mitscherlichplatz

24.06.2020 · Aktualisiert: 02.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2020, OF 1107/2 Betreff: Kiosk Cinelli`s (H)Eis & More am Kreisel Grüneburgweg/Ecke Fürstenbergerstraße - Weitere Planung Mitscherlichplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Welche rechtlichen Verpflichtungen bestehen für den Investor des Bauvorhabens "160 Park View" im Grüneburgweg zum weiteren Betrieb / zur Verpachtung des am Kreisel befindlichen Kiosk und zu dessen Gebäudeunterhalt? Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Umgestaltung des Mitscherlichplatzes mit Blick auf die nahende Fertigstellung des Bauvorhabens "160 Park View"? Begründung: Das Cinelli`s wird im Westend gut angenommen und ist ein beliebter Treffpunkt im Quartier. Der Pächter und Betreiber befindet sich derzeit in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Investor des genannten Bauvorhabens, der angabegemäß den Kiosk von der Stadt erworben hat. Es ist unklar, wie es mit dem Betrieb des Kiosks weitergeht, zumal dort auch ein Hotel mit eigenen gastronomischen Angeboten geplant ist. Mit der nahenden Fertigstellung des genannten Bauvorhabens sollte dann auch die Umgestaltung des Mitscherlichplatzes in Angriff genommen werden. Idealerweise fügen sich dann der Vorplatz des neuen Hotels, der ggf. zu renovierende Kiosk und der Mitscherlichplatz zu einem harmonischen Ensemble. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1699 2020 Die Vorlage OF 1107/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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