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Bereich Zebrastreifen Fürstenbergerstraße in Richtung Eschersheimer Landstraße und Hansaallee

Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 2

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zugunsten der Verkehrssicherheit von Schulkindern und Erwachsenen auf der Fürstenbergerstraße, Richtung Eschersheimer Landstraße und vor der Kreuzung auf der Hansaallee, die folgenden Maßnahmen zur Einhaltung der Abstandsregel fünf Meter vor einem Zebrastreifen (Schulweg) umzusetzen:

  1. Auf der Fürstenbergerstraße/Ecke Hansaallee in Richtung Eschersheimer Landstraße, vor dem Zebrastreifen (Schulweg) entsprechend der STVO, ist der fünf-Meter-Abstand zu gewährleisten. Hierzu sind vor dem Zebrastreifen die schraffierten Flächen entsprechend zu erweitern und durch Poller oder besser noch durch Fahrradbügel vor einem illegalen Parken zu schützen.
  2. Auf der von Süden kommenden Hansaallee, vor der Kreuzung Fürstenbergerstraße, vor dem Zebrastreifen (Schulweg) entsprechend der STVO, ist der fünf-Meter-Abstand zu gewährleisten. Hierzu sind vor dem Zebrastreifen die schraffierten Flächen entsprechend zu erweitern und durch Poller oder besser noch durch Fahrradbügel vor einem illegalen Parken zu schützen.
  3. Die schon ziemlich verblichenen Straßenmarkierungen (schraffierte Flächen und Haltelinien) in den genannten Bereichen sind zu erneuern.