Dauerhafte Lärmmessung in der Schwanheimer Straße
Begründung
Schwanheimer Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, eine Messung der von der Fa. Schrott-Wetzel ausgehenden Lärmimissionen über einen längeren Zeitraum durchzuführen und zu prüfen, ob aufgrund der dabei festgestellten Ergebnisse die Betriebsgenehmigung für die Fa. Schrott Wetzel zu widerrufen oder zumindest so zu modifizieren ist, dass die im betroffenen Abschnitt der Schwanheimer Straße für die Anwohner auftretenden Lärmbelästigungen das nach der TA Lärm zulässige Maß nicht überschreiten. Begründung: Mit dem Beginn des Jahres 2014 hat die Fa. Schrott Wetzel auf der Niederrad gegenüberliegenden Mainuferseite den Betrieb aufgenommen. Verarbeitet wird dort Metallschrott. Der dadurch entstehende Lärm ist für die Anwohner in dem Wohngebiet auf der Niederräder Seite unerträglich. Es ist davon auszugehen, dass vor allen in der Zeit zwischen 6:00 Uhr und 7:00 Uhr die Vorgaben der TA Lärm für Lärmspitzen in reinen Wohngebieten deutlich überschritten werden. Sollte dies der Fall sein, ist eine Neubewertung der Betriebsgenehmigung der Fa. Schrott Wetzel vom Magistrat zwingend zu veranlassen.