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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Einbahnstraßen in Hausen für den Radverkehr in Gegenrichtung freigeben

11.11.2025 · Aktualisiert: 13.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2025, OF 579/7 Betreff: Einbahnstraßen in Hausen für den Radverkehr in Gegenrichtung freigeben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Einbahnstraßen Hausener Brückweg und Bachmannstraße im Abschnitt zwischen Alt-Hausen und Hausener Obergasse für den Radverkehr in Gegenrichtung freizugeben Begründung: Die Freigabe ermöglicht es Radfahrenden, legal die kürzeste Verbindung zwischen wichtigen Anlaufpunkten in Hausen zu nutzen: Sei es der Weg aus der großen Nelkenstraße zur Brotfabrik oder zum Kiosk / Postfiliale in der Hausener Obergasse, oder vom örtlichen Supermarkt in die Siedlung an der Peter-Zenger-Straße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Vorschläge für besseren Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 7

21.10.2025 · Aktualisiert: 29.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7519 entstanden aus Vorlage: OF 522/7 vom 02.06.2025 Betreff: Vorschläge für besseren Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 7 Noch immer warten die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, die nicht mit dem Auto unterwegs sind, im Ortsbezirk auf Verbesserungen. Der Radverkehrswegeplan liegt trotz vieler Nachfragen nicht vor; ein umfassendes Konzept lässt auf sich warten. Dabei könnte bereits durch verschiedene kleinere Maßnahmen die Situation für diejenigen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, kurzfristig sicherer gestaltet werden. Daher wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen für den Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 7 umzusetzen: 1. Fahrradpiktogramme Augustenburgstraße Um das Gehwegradeln in der Augustenburgstraße zu reduzieren, sollten in beide Fahrtrichtungen Fahrradpiktogramme darauf hinweisen, dass hier auf der Straße zu fahren ist. Es steht zu vermuten, dass ein Teil des Gehwegradelns darin begründet liegt, dass vor schnell fahrenden und eng überholenden Kfz auf den Gehweg geflüchtet wird. Die Piktogramme zeigen auch dem Kfz-Verkehr an, dass hier Radverkehr stattfindet und auf ihn Rücksicht zu nehmen ist. 2. Drängelgitter Westring/Ludwig-Landmann-Straße Das bestehende Drängelgitter sollte einseitig entfernt und der Gehweg in diesem Abschnitt mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei" versehen werden. Außerdem sollte eine Rampe zwischen den Pollern angebracht werden. 3. Bachmannstraße/Hausener Brückenweg Freigabe der Einbahnstraßen für den Radverkehr. Die Bachmannstraße sollte im Abschnitt bis zur Brotfabrik für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden. Im ab der Brotfabrik anschließenden verkehrsberuhigten Bereich ist Radfahren ohnehin in alle Richtungen möglich. In der Hausener Obergasse schließt in der Tempo-30-Zone wieder eine Einbahnstraße an, die für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden sollte. 4. Mittelleitlinie Praunheimer Landstraße/Alt-Praunheim Die Entfernung von Mittelleitlinien führt erwiesenermaßen zu einer im Durchschnitt niedrigeren Fahrgeschwindigkeit des Kfz-Verkehrs. Wie beispielweise in der Heerstraße sollten die Mittelleitlinien in der Praunheimer Landstraße und Alt-Praunheim (bis Ecke Heerstraße) demarkiert bzw. im Sanierungsfall nicht erneuert werden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, insbesondere für den querenden Fußverkehr und den die Fahrbahn mitbenutzenden Radverkehr. 5. Heerstraße westlicher Teil Mittelleitlinie entfernen und Fahrradpiktogramme markieren: Im westlichen Teil der Heerstraße zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Guerickestraße sollte die Mittelleitlinie ebenfalls demarkiert bzw. im Sanierungsfall nicht erneuert und Fahrradpiktogramme markiert werden. So kann die Durchschnittsgeschwindigkeit des Kfz-Verkehrs reduziert werden und auf den Radverkehr aufmerksam gemacht werden. Dies kann als Übergangslösung bis zu einem fahrradfreundlicheren Umbau der Straße dienen. 6. Versetztes Parken Hausener Obergasse Die Hausener Obergasse ist bereits seit langer Zeit als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Da bisher jedoch kein Umbau (Entfernung der Gehwege, bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung, neue Oberflächengestaltung etc.) erfolgte, werden von den meisten Verkehrsteilnehmenden hier Gehweg und Fahrbahn immer noch als solche gelesen und genutzt. Trotz der provisorischen Schwellen fährt kaum ein Auto mit Schrittgeschwindigkeit. Um den Kfz-Verkehr zu verlangsamen, sollte hier beidseitiges, versetztes Parken angeordnet werden, sodass der Kfz-Verkehr zum Fahren in Schlangenlinien gezwungen wird. Ein zusätzliches Bodenpiktogramm "verkehrsberuhigter Bereich" war vor der Brückensanierung vorhanden und sollte wieder aufgestellt werden. 7. Poller Am Spritzenhaus/Hausener Obergasse/Roßbachstraße Im Knotenpunkt rechtswidrig parkende Kfz sind hier an der Tagesordnung und behindern die Sichtachsen für Schüler:innen der Kerschensteinerschule. Durch Poller oder andere bauliche Maßnahmen sollte der Bereich effektiv geschützt werden. 8. Radfahrstreifen Eugen-Hartmann-Straße/Christa-Maar-Straße/Willy-Berking-Straße Die Radfahrstreifen weisen keinen Sicherheitstrennstreifen zu den parkenden Kfz auf. Aufgrund der Gefahr von Dooring-Unfällen entspricht dies nicht mehr dem Stand der Technik und dem Straßenverkehrsrecht. Die Radstreifen sollten mit einem Sicherheitstrennstreifen versehen werden. Sollte die Fahrbahnbreite dafür nicht ausreichen, sollten Radschutzstreifen mit Trennstreifen markiert werden. 9. Radfahrerfurt Am Ebelfeld/Ludwig-Landmann-Straße Für den Radverkehr, der aus der Straße Am Ebelfeld geradeaus über die Ludwig-Landmann-Straße und entweder weiter in Am Ebelfeld oder nach links auf den Hochbordradweg der Ludwig-Landmann-Straße geführt wird, sollte eine Aufstellfläche vor der Ampel markiert werden. 10. Radfahrerfurt Praunheimer Landstraße/Jean-Albert-Schwarz-Straße Der Hochbordradweg entlang der Praunheimer Landstraße überquert kurz vor der Praunheimer Brücke die Jean-Albert-Schwarz-Straße. Hier sollte eine rot eingefärbte Furt für den Radverkehr markiert werden, damit der bevorrechtigte Radverkehr nicht übersehen wird. 11. Roteinfärbung Radfahrerfurt Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße auf Höhe U-Bahn-Station "Industriehof" Hier müssen die nach rechts in die Breitenbachstraße abbiegenden Kfz die Radfahrerfurt kreuzen. Diese sollte auf ganzer Länge rot eingefärbt und nach Möglichkeit verbreitert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Grünfläche in Alt-Hausen nicht im Unrat verkommen lassen

29.09.2025 · Aktualisiert: 30.10.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2025, OF 557/7 Betreff: Grünfläche in Alt-Hausen nicht im Unrat verkommen lassen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit die Grünfläche in der Straße "Alt Hausen" gegenüber der Häuser 19-31 und direkt vor dem dortigen Speiserestaurant, nicht mehr als "öffentliche Toilette" von Menschen und Tieren zweckentfremdet wird. Begründung: Leider ist zu beobachten und zu riechen, gerade in der warmen Jahreszeit, dass in dieser kleinen Grünfläche Hundebesitzer ihr Lieblinge Gassi-führen, aber deren Hinterlassenschaften nicht beseitigen. Auch wird der Ort immer mehr von Zweibeinern als Toilette benutzt. Diese Unart hat zur Folge, dass man als Spaziergänger Gefahr läuft in diese Verschmutzungen zu treten. Auch für das angrenzende Restaurant ist es gerade im Sommer kaum noch möglich die Fenster zur Grünfläche hin zu öffnen, ohne dass penetranter, unappetitlicher Geruch in den Gastraum dringt. Bis spätestens zum Frühling sollte eine Lösung gefunden werden, diese Machenschaften zu unterbinden, damit die Fläche wieder für alle Passenten positiv und geruchsfrei genutzt werden kann. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 557/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und farbechte/Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Wieder verschärft sich das Parkplatzproblem in Hausen

17.06.2025 · Aktualisiert: 07.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7097 entstanden aus Vorlage: OF 521/7 vom 31.05.2025 Betreff: Wieder verschärft sich das Parkplatzproblem in Hausen Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrskontrollen durch das Ordnungsamt in Hausen bezüglich der widerrechtlich wild geparkten Autos zu verstärken. Begründung: In den vergangenen Wochen mehren sich erneut die Beschwerden der Anwohner, dass sich die Situation der wild abgestellten Autos verschärft. So werden rücksichtslos Einfahrten, Fußwege, abgesenkte Straßenecken zugeparkt und auch Hauseingänge so versperrt, dass die Bewohner nicht mehr in ihre Häuser kommen. Eklatant nimmt die Zahl dieser Autos an den Freitagen, zu den Gebetsstunden der dort ansässigen Moschee, zu. Des Weiteren wird in letzter Zeit vermehrt die Straße Alt-Hausen im Bereich der Hausnummer 29 und entlang des alten Friedhofs bis zurück zur Kurve auf der Fahrbahn derart zugeparkt, dass der fließende Verkehr in diesem Bereich stark behindert und gefährdet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1697 Beratung im Ortsbeirat: 7

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Änderung der Verkehrsführung an der Hans-Busch-Brücke

03.03.2025 · Aktualisiert: 27.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 486/7 Betreff: Änderung der Verkehrsführung an der Hans-Busch-Brücke Ortsbeirat möge beschießen: Der Magistrat wird gebeten die Verkehrsführung an der Hans-Busch-Brücke in Hausen zu prüfen und zu berichten, inwieweit auf der Brücke Gegenverkehr möglich ist und die Einbahnstraßen-Regelung aufgehoben werden kann. Dies könnte durch Maßnahmen wie z.B: 1. Hinzuziehung des Verkehrszeichen VZ-Nr. 308 "Vorrang vor dem Gegenverkehr" Grafik: StVO 2. Spielstraße 3. Beschränkte Geschwindigkeit auf 20 km/h 4. Sonstige Maßnahmen (Vorschlag des Magistrats) umgesetzt werden. Begründung: Die Einbahnstraßen Regelung an der Hausener Brücke führt immer wieder zu Ärgernissen und Verkehrsverstößen. Lt. Beobachtungen von Anwohner wird nicht nur die Brücke gegen die Einbahnstraße befahren, sondern werden auch von Ortsunkundigen gefährliche Wendemanöver vorgenommen. Die Möglichkeit die Brücke in beiden Richtungen passieren zu können, würde auf der einerseits diese gefährlichen Situationen entschärfen, anderseits würde auch der Ortskern in Alt-Hausen eklatant entlastet werden, da auch ein Teil der Elterntaxis über die Brücke abfließen könnte. Antragsteller: CDU BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 486/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Annahme)

Parteien: CDU, BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Geschwindigkeitskontrollen in der Hausener Obergasse

11.11.2024 · Aktualisiert: 12.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 453/7 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in der Hausener Obergasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Geschwindigkeitsüberschreitungen in der verkehrsberuhigten Zone (Spielstraße) der Hausener Obergasse, insbesondere nach der neuen Hausener Brücke, zu reglementieren bzw. zu beenden. Begründung: In der Hausener Obergasse besteht ab der neuen Hans-Busch-Brücke bis zur Evangelischen Kirche Schrittgeschwindigkeit, da an dieser Stelle eine verkehrsberuhigte Zone (Spielstraße) eingerichtet ist. Entlang dieses Streckenabschnittes befindet sich unter anderem die Kerschensteiner Schule, als auch eine Kita. Sowohl Anwohnende als auch die Schulgemeinde berichten jedoch von permanenten Geschwindigkeitsüberschreitungen zum Teil bis zu 50km/h. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 453/7 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Den Alten Hausener Friedhof endlich gestalten und für die Hausener Bevölkerung nutzbar machen

20.02.2024 · Aktualisiert: 21.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2024, OF 375/7 Betreff: Den Alten Hausener Friedhof endlich gestalten und für die Hausener Bevölkerung nutzbar machen Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen bezüglich des Alten Hausener Friedhofs zügig umzusetzen: - Die Mauer wird nach Abbruch nicht wieder hergestellt; das Gelände wird über eine offene Lösung (z.B. bepflanzte Rampe) begrenzt. - Entlang der Mühlwiesenstraße wird ein Zaun errichtet. - Aus dem laufenden Haushalt werden für Spielgeräte, Sitzgruppe(n), Unterstützung von Urban-Gardening-Projekte etc. Mittel mobilisiert. Begründung: Das jahrelange Warten auf eine Grundsanierung der Mauer hat sich nach Darstellung der B 46 für die Hausener nicht gelohnt: es wird festgestellt, dass die Standfestigkeit der gesamten Mauer nicht gegeben ist. Die Sicherungszäune - wiewohl zur Zeit notwendig - sind in der Wahrnehmung der Hausener Bürgerinnen und Bürger eine Einschränkung des öffentlichen Raums und ein Zeichen von Untätigkeit und Vernachlässigung des Stadtteils. Die Nutzbarmachung als Erholungsraum, Spielfläche und Begegnungsangebot wurde vielfach gefordert, auch vom Ortsbeirat. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 26.01.2024, B 46 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: 1. a) Die Vorlage B 46 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 375/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 7 am 12.03.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage B 46 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 375/7 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 378/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 385/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme

Partei: die_farbechten-LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Benennung der neuen Hausener Nidda-Brücke nach Hans Busch

02.01.2024 · Aktualisiert: 25.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2024, OF 357/7 Betreff: Benennung der neuen Hausener Nidda-Brücke nach Hans Busch 1. Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert die neue Nidda-Brücke im Stadtteil Hausen (Verbindung Hausener Obergasse - Hausener Weg) nach Hans Busch zu benennen. 2. Falls dies für eine Brückenbenennung erforderlich ist, ist der Name Hans Busch zuvor in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen aufzunehmen. 3. An der Brücke ist zeitnah eine Gedenktafel an Hans Busch anzubringen. Begründung: Hans Busch ist am 28.11.2019 im Alter von 89 Jahren verstorben und hat bis zu seinem Tode in Hausen gelebt und war dem Stadtteil über viele Jahre sehr verbunden. Hans Busch war Stadtältester und gehörte von 1977 bis 2011 der SPD-Fraktion der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt am Main an. Von 1989 bis 1997 war er als Mitglied des Präsidiums der Stadtverordnetenversammlung in herausgehobener Funktion tätig, von 1989 bis 1993 als Stadtverordnetenvorsteher und von 1993 bis 1997 als stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher. Sein langjähriges und herausragendes ehrenamtliches Engagement wurde mit den Römerplaketten in Bronze, Silber und Gold gewürdigt. Am 29. September 2011 verlieh ihm die Stadtverordnetenversammlung die Ehrenbezeichnung "Stadtältester". Sein langjähriges Engagement für den Stadtteil und das Vereinsleben in Hausen haben die Hausener Sportvereine, mit Unterstützung des Arbeitskreis Hausen - ein Zusammenschluss von Vereinen und Organisationen aus dem Stadtteil - bewogen, eine Benennung der seinerzeit noch im Bau befindlichen neuen Nidda-Brücke nach Hans Busch vorzuschlagen. Die Brücke ist nunmehr fertiggestellt und kann zeitnah nach Hans Busch benannt werden. Antragsteller: CDU SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der farbechte/LINKE-Fraktion wird über Ziffer 3. der Vorlage OF 357/7 getrennt vom Rest der Vorlage abgestimmt. Beschluss: Initiative OI 43 2024 Die Vorlage OF 357/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen 1 farbechte/LINKE (= Ablehnung); GRÜNE und 2 farbechte/LINKE (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen farbechte/LINKE (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)

Parteien: CDU, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Stadtteilfeste in Hausen unterstütze

14.11.2023 · Aktualisiert: 25.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2023, OF 342/7 Betreff: Stadtteilfeste in Hausen unterstütze Vorgang: E 92/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, basierend auf dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92) die Stadtteilfeste im Jahr 2023 im Stadtteil Hausen, organisiert von der Bürger*inneninitiative "Workshop Hausen", mit insgesamt bis zu 2.000 Euro zu bezuschussen. Dies umfasst die Feste im Rahmen der Nachbarschaftsstraßen, welche am 25. Juni und 09. Juli stattfanden, sowie 2 weitere Feste am 2. und 9. September mit einem Open-Air Kino und einem Nachbarschaftsdialog. Begründung: Im Haushalt der Stadt Frankfurt für das Jahr 2023 wurde der Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" mit zusätzlichen Mitteln von 413. 500 € zur finanziellen Unterstützung von Verbänden, Vereinen und ehrenamtlichen Ausrichtern für gestiegene Kosten ihrer Veranstaltungen bereitgestellt (siehe o.g. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung). Dabei können bis zu 6.000 € beim Kulturamt beantragt werden. Voraussetzung ist, dass das Fest grundsätzlich einen nichtkommerziellen Charakter hat und der zuständige Ortsbeirat den Antrag geprüft und befürwortet hat. Letzteres soll hiermit zum Ausdruck gebracht werden. Nach Vorlage von Kostennachweisen werden die Mittel dann erstattet. Die Bürger*inneninitiative "Workshop Hausen" hat in diesem Jahr insgesamt 4 Feste auf die Beine gestellt mit dem Ziel, den Dialog im Viertel zu beleben und in den Austausch über die Zukunft des Stadtteils zu treten. Hierbei wurden verschiedene lokale Akteure eingebunden, u.a. die im Stadtteil ansässige Moschee sowie die Brotfabrik. Die Nachbarschaftsstraße Alt-Hausen wurden vom Ortsbeirat in der OM 3664 / 2023 unterstützt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 01.01.2024, OF 354/7 dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 342/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Initiative OI 42 2024 1. Die Vorlage OF 342/7 wird durch die Annahme der Vorlage 354/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 354/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nachbarschaftsstraßen: Verfahren vereinfachen und Unterstützung seitens der Stadt erhöhen

10.10.2023 · Aktualisiert: 08.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4554 entstanden aus Vorlage: OF 338/7 vom 26.09.2023 Betreff: Nachbarschaftsstraßen: Verfahren vereinfachen und Unterstützung seitens der Stadt erhöhen Vorgang: OM 3664/23 OBR 7 Das Programm Nachbarschaftsstraßen hat zum Ziel, durch zeitlich befristete Absperrung von Straßen nachbarschaftliche Begegnungen zu ermöglichen und Kindern mehr Raum im öffentlichen Raum zu geben. In der Anregung OM 3664 hat der Ortsbeirat 7 die Nachbarschaftsstraße Alt-Hausen unterstützt. Die Nachbarschaftsstraße wurde von einer Bürger- und Bürgerinneninitiative organisiert, die das Programm sehr positiv aufgenommen hat, allerdings einige Verbesserungsvorschläge nach der Durchführung äußerte. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie zukünftig Nachbarschaftsstraßen, die vom Ortsbeirat unterstützt werden, leichter umgesetzt werden können. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden: 1) transparenter und verschlankter Antragsprozess (z. B. mittels Handlungsleitfaden) und Angleichung an die Anforderungen bei der Organisation von Straßenfesten, 2) eine einfache und einheitliche Regelung für die Veranstaltungshaftung, 3) unentgeltliche Übernahme der Anlieferung und Aufstellung der Absperrungen sowie von Straßenschildern. Außerdem sollte der Verkehrszeichenplan vom zuständigen Amt erstellt werden. Begründung: Die Nachbarschaftsstraße in Alt-Hausen wurde an zwei Terminen, dem 25.06.2023 und 09.07.2023, durchgeführt. Im Rahmen eines nachbarschaftlichen Picknicks konnten alle Menschen vorbeikommen, eigenes Essen und Getränke mitbringen und zusammen einen schönen Sonntag verbringen. Dies erfreute sich großer Beliebtheit und stellte sich als voller Erfolg heraus. Allerdings war damit ein hoher organisatorischer und bürokratischer Aufwand verbunden, der für die nächsten Male heruntergefahren werden sollte, um das Programm der Nachbarschaftsstraßen weiterhin zu erhalten. Aus anderen Stadtteilen ist zu vernehmen gewesen, dass deswegen einige Initiativen darauf verzichtet haben, sich zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3664 Antrag vom 02.01.2024, OF 546/11 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4938 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 860 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung des Bolzplatzes Niddatal endlich angehen

04.07.2023 · Aktualisiert: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4188 entstanden aus Vorlage: OF 313/7 vom 19.06.2023 Betreff: Sanierung des Bolzplatzes Niddatal endlich angehen Vorgang: OM 2233/17 OBR 7; ST 47/18; OM 7100/21 OBR 7; ST 879/21; V 627/23 OBR 7; ST 1292/23 Der Magistrat wird gebeten, eine Kostenermittlung für die Sanierung des Bolzplatzes Hausen (Am Niddatal) vorzulegen, auf deren Basis der Ortsbeirat entscheiden kann, ob und in welcher Höhe er Mittel aus seinem Budget für diesen stark frequentierten Bolzplatz einsetzen will. Begründung: Schon vor vielen Jahren hat der Ortsbeirat seine Bereitschaft bekundet, sich an einer grundlegenden Sanierung des o. g. Bolzplatzes finanziell zu beteiligen. Es haben sogar Besichtigungen auf anderen Plätzen stattgefunden, um den passenden Belag für den Platz zu finden. Alle entsprechenden Bemühungen sind seinerzeit aus unterschiedlichen Gründen gescheitert, und der Platz wurde lediglich ausgebessert und befindet sich nun wieder in einem schlechten Zustand. Die in der Stellungnahme ST 1292 dargelegte komplette Ablehnung eines wasserdurchlässigen Allwetterbelags ist nach all den Jahren und vielen Diskussionen eigentlich nicht akzeptabel. Dennoch ist der Ortsbeirat bereit, einer Sanierung auf Basis des bisherigen Belags zuzustimmen und sich an den Kosten zu beteiligen, wenn nicht wieder Jahre ins Land gehen. Die Soccer Courts auf dem Gelände des Sportplatzes Mühlwiesenstraße sind kein Ersatz, sondern allenfalls eine Ergänzung, weil die dort beheimateten Vereine die Plätze intensiv nutzen möchten. Um über die Kofinanzierung einer grundlegenden Sanierung entscheiden zu können, benötigt der Ortsbeirat baldmöglichst eine valide bzw. alternative Kostenschätzung für die Sanierung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2233 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2018, ST 47 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7100 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 879 Auskunftsersuchen vom 14.03.2023, V 627 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1292 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2036 Aktenzeichen: 67-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Baustellenbereich Ecke Bachmannstraße/Hausener Brückweg sicher gestalten

16.03.2023 · Aktualisiert: 21.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.03.2023, OF 290/7 Betreff: Baustellenbereich Ecke Bachmannstraße/Hausener Brückweg sicher gestalten Der Baustellenbereich auf Höhe der Bachmannstraße 16 führt zu zahlreichen Einschränkungen bis hin zu Gefährdungen für Fußgänger*innen und Fahrzeuge. Bürger*innen sehen sich seit Beginn der Abrissarbeiten mehrfach mit Verkehrseinschränkungen durch umfallende Bauzäune, herabfallende Bauteile und dem Wegfall des Fußgängerbereiches auf der linken Fahrbahnseite konfrontiert. Weiterhin ist der Gehweg auf der rechten Seite durch zusätzlich aufgestellte Verkehrsschilder erheblich verkleinert. Gerade ältere Menschen und Menschen, die auf Gehhilfen angewiesen sind, müssen sich auf die Fahrbahn begeben, um in Richtung Alt-Hausen bzw. zur Großen Nelkenstraße zu kommen, wo sich Supermärkte und der ÖPNV befinden. Die voraussichtlich noch bis August gesperrte Brücke über die Nidda, verschärft die Situation zusätzlich, da der Verkehr exakt über die Ecke Bachmannstraße/ Hausener Brückweg abfließt. Dies vorausgeschickt und mit Blick auf die Anlieferung von Bauteilen und dem möglichen Aufstellen eines Baukranes, wird der Magistrat gebeten, an dieser Stelle ein sicheres und störungsfreies Vorankommen, für alle Verkehrsbeteiligten zu schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 290/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 7 am 06.06.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 290/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 290/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 290/7 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Alt-Hausen als Nachbarschaftsstraße im Ortsbezirk 7 benennen

14.03.2023 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3664 entstanden aus Vorlage: OF 273/7 vom 13.03.2023 Betreff: Alt-Hausen als Nachbarschaftsstraße im Ortsbezirk 7 benennen Vorgang: OM 1960/22 OBR 7; B 75/23 Der Ortsbeirat schlägt die Straße Alt-Hausen zwischen Mühlwiesenstraße und Hausener Obergasse als Nachbarschaftsstraße für den Ortsbezirk 7 vor. An den Sonntagen 7. Mai, 14. Mai, 4. Juni und 18. Juni soll dabei der Platz im Zentrum des Ortsteils genutzt werden, um Begegnung und Austausch zwischen verschiedenen Gruppen der lokalen Zivilgesellschaft zu ermöglichen. Dabei ist geplant, verschiedene lokale Initiativen und Vereine einzubinden. Das Programm soll folgende Angebote umfassen: - Bereitstellung von Sportkleingeräten für Kinder, idealerweise durch lokale Sportvereine - Aufstellen von Sitzgelegenheiten (Bierbänken/Tischen); - Vorstellung von Vereinen und Initiativen des Stadtteils; - Kleinere Musikdarbietungen durch Anwohnende; - Einbeziehung des nahegelegenen Altenzentrums, um Begegnungen zwischen den Generationen zu ermöglichen; - Möglichkeit der Selbstversorgung ist gegeben, aber auch Absprache mit dem nahen Stadtteilcafé bezüglich erweiterter Öffnungszeiten. Zuständigen für die Punkte Organisation, Absperrung und Programm sind benannt. Die Kontaktdaten werden dem Amt gesondert zur Verfügung gestellt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Gemäß dem Magistratsbericht vom 10.02.2023, B 75, wird in diesem Jahr zwischen dem 07.05. und dem 25.06. an 16 stadtweiten Orten das Modell der Nachbarschaftsstraßen erprobt. Mehrfach wurde dieses Vorhaben beworben und per E-Mail über das Verfahren sowie die Kriterien informiert. Die Initiativen können sich mit ihren Konzepten beim zuständigen Ortsbeirat melden, der diese Vorschläge bis spätestens Ende März dem Magistrat unterbreitet. Der vorliegende Antrag wurde zusammen mit der BI Hausen entwickelt. Relevante Akteurinnen und Akteure wurden miteinbezogen. Seine grundsätzliche Zustimmung hat der Ortsbeirat schon mit der Anregung vom 25.04.2022, OM 1960, bekundet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1960 Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 75 Etatanregung vom 25.04.2023, EA 64 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1917 Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4554 Antrag vom 01.01.2024, OF 354/7 Initiative vom 16.01.2024, OI 42 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ortskern Hausen durch Begrünung und Entsiegelung attraktiver gestalten

14.02.2023 · Aktualisiert: 19.07.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3533 entstanden aus Vorlage: OF 251/7 vom 31.01.2023 Betreff: Ortskern Hausen durch Begrünung und Entsiegelung attraktiver gestalten Vorgang: OA 128/22 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob Entsiegelung und Begrünung der zentralen Straßen von Hausen (Straßen Alt-Hausen und Hausener Obergasse) generell möglich sind und ob die in den angehängten Plänen vorgeschlagenen Maßnahmen realisiert werden können. Gegebenenfalls sind diese Überlegungen in die angeregte und von der Stadtverordnetenversammlung positiv beschiedene Ideenwerkstatt für den Ortskern Hausen (OA 128/22) miteinzubeziehen. Diesbezüglich wird der Magistrat gebeten, einen Zeitplan vorzulegen, wann diese stattfinden kann. Begründung: Die Straßen Alt-Hausen und Hausener Obergasse bilden das Zentrum des Stadtteils Hausen. Beide Straßen könnten als zentrale Treffpunkte für die diversen Bevölkerungsgruppen des Stadtteils dienen, darunter die Bewohnenden des nahen Altenheims sowie die Grundschülerinnen und Grundschüler der Kerschensteinerschule. Die Straßen haben aktuell aber eine geringe Aufenthaltsqualität, zum einen weil sie versiegelt sind, was im Sommer zu erhöhter Hitze führt, zum anderen aufgrund von zunehmendem Leerstand von Gewerbeflächen sowie der Zuordnung eines großen Anteils des Straßenraums für den Autoverkehr. All dies führt zu weiterer Verödung und einer Abwärtsspirale, die das Zentrum von Hausen immer unattraktiver werden lässt und bereits zum Wegzug von Einzelhandel und Gastronomie führte. Durch Entsiegelung und Begrünung sollen bestehende Treffpunkte wie z. B. das Stadtteilcafé oder das Gemeindezentrum aufgewertet und gleichzeitig nicht kommerzielle Aufenthaltsräume geschaffen werden. Daneben könnten grüne Inseln im Straßenbild dafür sorgen, dass Autofahrende die bestehenden Spielstraßen mehr beachten bzw. die Durchfahrt ganz vermeiden. Perspektivisch sollten auch lokale Akteure wie die Kirchengemeinde, die Bürgerinnen- und Bürgerinitiative Hausen und Anwohnende eingebunden werden, um Baumpatenschaften einzurichten und vorhandene Flächen für zusätzliche Begrünung und Regenwassergewinnung zu nutzen. Die möglichen Standorte für Begrünung sind in den angehängten Plänen detailliert und umfassen Flächen, die aktuell für Parkplätze, Gehwege und einen Ortsplatz genutzt werden. Möglich sind dort je nach Bodenbeschaffenheit Blühwiesen mit Sträuchern sowie solitäre Baumpflanzungen. Anlage 1 (ca. 1,3 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.01.2022, OA 128 Etatanregung vom 25.04.2023, EA 64 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1183 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlängerung des Fahrradwegs Praunheimer Landstraße

01.11.2022 · Aktualisiert: 15.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3007 entstanden aus Vorlage: OF 213/7 vom 17.10.2022 Betreff: Verlängerung des Fahrradwegs Praunheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Fahrradschutzstreifen der Praunheimer Landstraße stadteinwärts über die Abzweigung nach Hausen bis zur Kreuzung der Straßen Alt-Hausen/Hausener Brückweg verlängert werden kann. Begründung: Der Fahrradschutzstreifen der Praunheimer Landstraße stadteinwärts endet kurz hinter dem Abzweig nach Hausen unmittelbar. Um eine sichere Verbindung nach Hausen auch für Radfahrende zu ermöglichen, soll der Radweg bis zur genannten Kreuzung verlängert werden. Dies würde es ermöglichen, sowohl den örtlichen Supermarkt als auch den Hausener Ortskern sicher mit dem Fahrrad zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 405 Antrag vom 28.02.2023, OF 260/7 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Radabstellbügel in Hausen

04.10.2022 · Aktualisiert: 27.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2799 entstanden aus Vorlage: OF 207/7 vom 08.09.2022 Betreff: Mehr Radabstellbügel in Hausen Vorgang: OM 1959/22 OBR 7; ST 1845/22 Gemäß der Stellungnahme ST 1845 zur Vorlage OM 1959 - Mehr Radabstellbügel in Hausen - wird der Magistrat gebeten, Radbügel an folgenden Stellen zu installieren: 1. Ziffer 1. wird zur Kenntnis genommen. 2. Ziffern 3. und 4. sollen wie vorgeschlagen umgesetzt werden. 3. Ziffer 5: Sowohl direkt vor der Bar Ma Vie als auch im Kurvenbereich Pfannmüllerstraße/Am Fischstein sollen Fahrradbügel errichtet werden. Neben der Andienung der Bar dient dies auch der Verkehrssicherheit. 4. Ziffer 6. soll wie vorgeschlagen umgesetzt werden. Begründung: In der Vorlage OM 1959 hat der Ortsbeirat den Magistrat beauftragt, an verschiedenen Stellen in Hausen zu prüfen, ob dort zusätzliche Fahrradbügel installiert werden können. In der dazugehörigen Stellungnahme legt der Magistrat dar, dass dies an allen Standorten bis auf die Bushaltestelle der Linien M72 und M73 am Industriehof möglich ist. Nun ist es Aufgabe des Ortsbeirats zu entscheiden, welche Vorschläge davon umgesetzt werden sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1959 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1845 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 190 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Grundstückstausch zwischen „Am Spritzenhaus 1-3“ und der Schwälmer Straße 28 zugunsten der Kerschensteinerschule

22.08.2022 · Aktualisiert: 20.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2022, OF 182/7 Betreff: Grundstückstausch zwischen "Am Spritzenhaus 1-3" und der Schwälmer Straße 28 zugunsten der Kerschensteinerschule Der Ortsbeirat begrüßt, dass seine Forderungen u.a. aus der OM 1869/2022 zur Erweiterung der Fläche der Kerschensteiner Schule um die Liegenschaft "Am Spritzenhaus" nun vom Magistrat durch den Grundstückstausch mit der M 106 umgesetzt werden. Der Vorgang stellt aus Sicht des Ortsbeirats eine für beide Parteien vorteilhafte Veränderung dar. Die Vorstellung der Planungen zum Neubau der Kerschensteiner Schule im Ortsbeirat durch die Bildungs- und Baudezernentin Sylvia Weber und ihrem Planungsteam am 28.6.2022 beinhalteten diese erweiterten Flächen noch nicht. Auf Nachfrage in der Sitzung wurde erläutert, dass die Neubauplanungen derzeit eine Vierzügigkeit vorsehen. Dies wird ebenso in der Begründung zur M 106 formuliert. Dies vorausgeschickt möchte der OBR wissen: 1. Inwiefern wird das Konzept zum Neubau der Kerschensteiner Schule gegenüber der Planungsvorstellung in der Ortsbeiratssitzung am 28.06.2022 angepasst und welche Änderungen (auch hinsichtlich der zeitlichen Planung) ergeben sich konkret durch den angestrebten Flächentausch? 2. Warum wird die Schule nicht fünfzügig gebaut, um den erwarteten steigenden Schüler*innenzahlen gerecht zu werden, wie von der Schulgemeinde gefordert? Geht der Magistrat davon aus, dass die Schüler*innenzahlen in den nächsten Jahren durch Neubauten in der Umgebung (z.B. Grundschule Schönhofviertel) konstant bleiben bzw. zurückgehen und daher eine Vierzügigkeit tatsächlich sinnvoll wäre? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.07.2022, M 106 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 459 2022 1. Der Vorlage M 106 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 182/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass als zweite Frage "Wird aufgrund des neuen Sachstands die Straße Am Spritzenhaus bis zur Mühlwehrstraße in die Planung für eine Schulflächenerweiterung einbezogen?" ergänzt wird und aus der Ziffer 2 Ziffer 3 wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Radabstellbügel in Hausen

25.04.2022 · Aktualisiert: 19.07.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1959 entstanden aus Vorlage: OF 154/7 vom 11.04.2022 Betreff: Mehr Radabstellbügel in Hausen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wo an folgenden Stellen in Hausen, die teilweise bereits schraffiert sind, Radbügel errichtet werden können, um die Kapazitäten für parkende Fahrräder deutlich zu erhöhen: 1. neben der Bushaltestelle M72/73 Am Industriehof (in Richtung Hausen/Praunheim); 2. Praunheimer Landstraße Nr. 12 bis 16, nahe Apotheke oder nahe Moschee; 3. neben der Bushaltestelle M72/73 Hausen; 4. Kreuzung Alt-Hausen/Hausener Brückweg; 5. Ecke Pfannmüllerstraße/Am Fischstein, insbesondere im Einzugsbereich der Bar Ma Vie; 6. links und rechts des Eingangs der Kerschensteinerschule (Straße Am Spritzenhaus). Begründung: Auf dem Weg zu einer menschengerechten und fahrradfreundlichen Stadt fehlen auch im Ortsbezirk 7 noch ausreichende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Ein positiver Nebeneffekt ist, dass Radbügel verhindern, dass Autos rechtswidrig abgestellt werden können. Dadurch wird auch die Einsehbarkeit der einzelnen Stellen erhöht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1845 Antrag vom 08.09.2022, OF 207/7 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2799 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3195 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr nachbarschaftliche Begegnung ermöglichen - Prüfung von Nachbarschaftsstraßen im Ortsbezirk 7

25.04.2022 · Aktualisiert: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1960 entstanden aus Vorlage: OF 157/7 vom 10.04.2022 Betreff: Mehr nachbarschaftliche Begegnung ermöglichen - Prüfung von Nachbarschaftsstraßen im Ortsbezirk 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wo bereits Pläne bestehen, in diesem Sommer im Ortsbezirk 7 Nachbarschaftsstraßen auszuweisen. Falls es noch keine Pläne hierzu gibt, schlägt der Ortsbeirat folgende Straßen im Ortsbezirk vor: - Alt-Hausen in Hausen (zwischen Hausener Brückweg und Hausener Obergasse) nach Fertigstellung der Brückenbauarbeiten, - Kalkentalstraße in Rödelheim (zwischen Radilostraße und Burgfriedenstraße). Begründung: In vielen Quartieren von Frankfurt - auch im Ortsbezirk 7 - ist der Platz für nachbarschaftliche Begegnungen begrenzt. Gerade Kinder und ältere Menschen wünschen sich die Möglichkeit, in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft spielen, sich unterhalten oder entspannt sitzen zu können. Dies soll laut Koalitionsvertrag durch temporäre Nachbarschaftsstraßen in den Sommermonaten ermöglicht werden. Solche Begegnungs- und Bewegungsräume in der unmittelbaren Nachbarschaft sind von hoher Bedeutung für Gesundheit und Stadtgesellschaft. Das Modell der temporären Nachbarschaftsstraßen stammt in dieser Form aus Berlin Friedrichshain-Kreuzberg und wird dort seit zwei Sommern erfolgreich durchgeführt. Das Modell beruht auf einer Mischung zwischen bürgerschaftlichem Engagement und städtischem Möglichmachen und zeigt neue Formen der Nutzung des öffentlichen Raums auf. In den Sommermonaten 2022 sollen in unterschiedlichen Stadtteilen, auch in äußeren Ortsbezirken, 15 mögliche Nachbarschaftsstraßen von den städtischen Ämtern benannt, öffentlich gemacht und nach Patinnen und Paten gesucht werden. Die Hauptaufgabe der Patenschaften besteht darin, die Nachbarschaftsstraßen an den Sonntagnachmittagen in der Form zu betreuen, dass Rettungskräfte und Kraftfahrzeuge von und für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen passieren können, während die Straßen für den übrigen motorisierten Verkehr gesperrt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 457 Antrag vom 13.03.2023, OF 273/7 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3664 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Maßnahmen gegen falsch parkende Autos in der Hausener Obergasse

22.03.2022 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1870 entstanden aus Vorlage: OF 124/7 vom 07.03.2022 Betreff: Maßnahmen gegen falsch parkende Autos in der Hausener Obergasse Auf Initiative des Ortsbeirates wurden im Jahr 2021 Fahrradbügel vor dem Zebrastreifen am Kiosk und der Postfiliale in Hausen eingerichtet, die sich großer Beliebtheit erfreuen. Leider hat sich dafür das Falschparkerproblem nun auf den schmalen Gehweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite verlagert. Dort wird während der Öffnungszeiten der Postfiliale jetzt nahezu dauerhaft auf dem Gehweg geparkt, manchmal bis zu vier Fahrzeuge, sodass ein Durchkommen für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere mit Kinderwagen oder Rollstuhl, häufig nicht mehr möglich ist. Der betroffene Gehweg ist im Schulwegplan der Stadt Frankfurt als empfohlener Gehweg markiert und bindet ein großes Gebiet an die Kerschensteinerschule an, das die Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße, Peter-Zenger-Straße, Am Fischstein, Pfannmüllerstraße und den kompletten Industriehof umfasst. Entsprechend stark ist der Gehweg von Schülerinnen und Schülern frequentiert. Der Ortsbeirat hält es deswegen für dringend erforderlich, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um den Gehweg von falsch parkenden Fahrzeugen freizuhalten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Einrichten von Kurzzeitparkplätzen Die Parkfläche, die vor den neuen Radbügeln in Höhe Hausener Obergasse Hausnummer 51 verblieben ist, soll für Kurzzeitparkplätze ausgewiesen werden (z. B. Kurzzeitparken zehn Minuten, Lieferzone, eingeschränktes Halteverbot oder ähnliches). Die Parkfläche bietet Platz für drei Fahrzeuge. Die zeitliche Gültigkeit der Kurzzeit-Parkregelung könnte auf Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr begrenzt werden (und auch samstagvormittags). 2. Weitere Poller am Gehweg errichten Zusätzlich sollten vor den beiden Nachbargebäuden der Postfiliale, also Hausener Obergasse Hausnummern 32 bis 34 und 30 weitere Poller am Rande des Gehwegs aufgestellt werden, wie es direkt vor der Postfiliale (Hausnummer 36) bereits passiert ist. Begründung: Zu 1.: Der genannte Zeitraum bietet sich an, da dieser sowohl die Öffnungszeiten der Postfiliale als auch die Schulzeiten einschließt. Außerhalb dieses Zeitraums steht der Platz Anwohnerinnen und Anwohnern weiterhin uneingeschränkt zum Langzeitparken zur Verfügung. Die temporäre Regelung sollte kaum Auswirkungen auf die allgemeine Parksituation im Stadtteil Hausen haben, das primär ein Wohngebiet ist. So ist Beobachtungen nach, die Parksituation nur dann sehr angespannt, wenn die Menschen zuhause sind oder Veranstaltungen in der Hausener Brotfabrik stattfinden. Beides betrifft nur die Abend- und Nachtstunden sowie das Wochenende. Tagsüber gibt es durchaus viele freie Parkplätze für Fahrzeuge. Nicht einfach ist es jedoch für größere Fahrzeuge in Hausen, und das ist ein weiteres Problem. Für die DHL-Fahrzeuge, die die Postfiliale mehrfach täglich beliefern, gibt es aufgrund ihrer größeren Ausmaße praktisch keine legalen Parkmöglichkeiten in der Umgebung der Postfiliale. Auch dafür würde ein Kurzzeitparkbereich zwar nicht mit Garantie, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Parkmöglichkeit für die Transporter bieten. Zu 2.: Die Bewohnerinnen und Bewohner der Hausnummern 32 bis 34 haben inzwischen sogar aus eigener Initiative Pflanzkübel beidseitig neben ihrem Hauseingang auf dem Gehweg aufgestellt, da sie sonst wohl manchmal nicht mehr aus der eigenen Haustür herauskämen, weil Fahrzeuge direkt davor parken würden. Abbildung 1, vollgeparkter Gehweg, Quelle: privat Abbildung 2, mögliche Lösung, Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1706 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lärmschutz für die technischen Anlagen der Traglufthalle im Freibad Hausen

18.01.2022 · Aktualisiert: 12.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1393 entstanden aus Vorlage: OF 101/7 vom 27.12.2021 Betreff: Lärmschutz für die technischen Anlagen der Traglufthalle im Freibad Hausen Der Magistrat wird gebeten, die BäderBetriebe mit der zeitnahen Errichtung eines geeigneten Lärmschutzes für die technischen Anlagen (Gebläse etc.) an der neuen Traglufthalle im Freibad Hausen zu beauftragen und für die nächste Wintersaison zu prüfen, ob diese Anlagen auf die gegenüberliegende Seite der Halle (Richtung Ludwig-Landmann-Straße) verlegt werden können. Begründung: Die neue Traglufthalle für das Freibad Hausen ist eine Bereicherung für den Ortsbezirk und erfreut sich großer Beliebtheit. Zum Betrieb der Halle sind allerdings einige lärmemittierende technische Anlagen erforderlich, die derzeit in Richtung der Wohnbebauung (Pfannmüllerstraße/Hausener Obergasse) angebracht und nicht durch eine Lärmschutzeinhausung abgeschirmt sind. Spätestens zur zweiten Wintersaison sollten diese technischen Anlagen verlegt oder durch einen geeigneten Lärmschutz abgeschirmt werden, um die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 846 Aktenzeichen: 52 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Außengastronomie der Bäckerei in Hausen ganzjährig ermöglichen

30.11.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1170 entstanden aus Vorlage: OF 83/7 vom 12.11.2021 Betreff: Außengastronomie der Bäckerei in Hausen ganzjährig ermöglichen In Hausen fehlt seit vielen Jahren ein Treffpunkt, bei dem man sich ungezwungen zu Gesprächen treffen kann. Mit der Eröffnung der Außengastronomie des Bäckereicafés in der Straße Alt-Hausen vor etwa zwei Jahren wurde in beeindruckender Weise ein solcher Treffpunkt geschaffen. Das Café ist inzwischen ein wichtiger sozialer Treffpunkt geworden, der von vielen Bewohnern Hausens geschätzt und gerne angenommen wird. Allerdings läuft die Sondernutzungserlaubnis für die Außengastronomie zum Jahresende ab, da diese sich auf einer Parkfläche befindet, für die nur eine zeitlich beschränkte Sondernutzung gestattet wird. Um eine ganzjährige Sondernutzung für die Außengastronomie zu ermöglichen, müsste die Parkfläche als solche entwidmet werden. Die Bäckerei befindet sich in einer verkehrsberuhigten Zone, bei der das Parken nur auf farblich ausgewiesenen Bereichen zulässig ist. Diesem gleichgestellt sind jedoch wohl auch Flächen, die durch eine unterschiedliche Pflasterung abgehoben werden, wovon an dieser Stelle auszugehen ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Widmung der Fläche vor dem Haus Alt-Hausen 14, auf der sich derzeit die Außengastronomie befindet, als Parkfläche aufzuheben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 680 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsmessungen an der Praunheimer Landstraße

30.11.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1169 entstanden aus Vorlage: OF 82/7 vom 12.11.2021 Betreff: Geschwindigkeitsmessungen an der Praunheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den Bereich der Praunheimer Landstraße zwischen der Autobahnbrücke A 66 und der Einfahrt nach Alt-Hausen in die Überwachung durch städtische Geschwindigkeitsmessungen aufzunehmen. Begründung: In dem genannten Bereich kommt es nach Schilderungen von Anwohnerinnen und Anwohnern häufig zu gefährlichen Situationen, weil sich die Autofahrerinnen und Autofahrer nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbeschränkung halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 819 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhalt der Filialen der Frankfurter Sparkasse in Praunheim und Hausen

07.09.2021 · Aktualisiert: 17.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 614 entstanden aus Vorlage: OF 56/7 vom 07.09.2021 Betreff: Erhalt der Filialen der Frankfurter Sparkasse in Praunheim und Hausen Der Magistrat wird gebeten, in Gesprächen mit dem Vorstand der Frankfurter Sparkasse darauf hinzuwirken, dass die Standorte Alt-Praunheim 46a und Alt-Hausen 20 für die Bevölkerung erhalten bleiben. Mindestens ist zu garantieren, dass Finanzpunkte, ähnlich wie bereits in einigen Taunusgemeinden realisiert, entstehen, in denen sich unterschiedliche Finanzinstitute eine Filiale teilen können. Diese wären neben den Selbstbedienungsterminals wichtige Faktoren, um die Versorgungssicherheit für Bankdienstleistungen vor Ort, insbesondere für Seniorinnen und Senioren, sicherzustellen. Begründung: Dem Ortsbeirat wurde mitgeteilt, dass die Hausener Filiale im März 2022 und die Praunheimer Filiale im Juni 2024 geschlossen werden sollen. In Zeiten von Strafzinsen und zunehmendem Online-Banking müssen Sparkassen zweifelsohne auf ihre Finanzlage achten. Auf der anderen Seite haben die Sparkassen auch die Aufgabe, als Institutionen der Hessischen Landesbank für die Versorgung von Bankdienstleistungen zu sorgen. Gerade für Seniorinnen und Senioren, die aufgrund von Mobilitätseinschränkungen und Schwierigkeiten beim Online-Banking auf eine direkte Ansprechpartnerin/einen direkten Ansprechpartner vor Ort angewiesen sind, hat die Schließung der o. g. Filialen fatale Folgen. Die am nächsten zu erreichenden Standorte im Nordwestzentrum oder in der Radilostraße in Rödelheim sind nur schwer zu erreichen. Zumal die Filiale in Praunheim ein zentraler Anlaufpunkt war. Der Ortsbeirat bittet deshalb darum, diese Entscheidung noch einmal zu überdenken und die Grundversorgung mit Bankdienstleistungen in angemessener Entfernung sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 342 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Autoposende im Römischen Ring und Maastrichter Ring aussperren

29.06.2021 · Aktualisiert: 28.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 405 entstanden aus Vorlage: OF 92/1 vom 14.06.2021 Betreff: Autoposende im Römischen Ring und Maastrichter Ring aussperren Vorgang: OM 2780/18 OBR 1; ST 913/18 Der Magistrat wird gebeten, den Römischen Ring und den Maastrichter Ring (analog Pfannmüllerstraße) in eine Anliegerstraße umzuwidmen und durch Zeichen Nr. 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzzeichen "Radverkehr und Anlieger frei" zu signalisieren. Begründung: Posende fahren mit teils unverhältnismäßig lauten Fahrzeugen (Autos und Motorrädern) bzw. mit übermäßig lauter Musik unnötigerweise in Wohngebieten spazieren, was für vermeidbare Lärmbelästigungen sorgt. Die zu Messezeiten gemäß Stellungnahme ST 913 aufzustellende Beschilderung wäre sodann nicht mehr erforderlich, was Kapazitäten frei macht. Der Römische Ring als auch der Maastrichter Ring dienen lediglich der Erschließung der Wohngebiete. Da über beide Straßen keine weiteren Straßen erreicht werden, besteht für den allgemeinen Verkehr keine Notwendigkeit, die genannten Straßen zu befahren. Durch die geringe Breite beider Straßen sollte der Verkehr auf das Notwendigste reduziert werden. Für Anwohnende, deren Besuchende, Lieferverkehr und die lokalen sozialen Einrichtungen wie Kitas wären diese Straßen weiterhin befahrbar, da diese unter Anliegerverkehr fallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2780 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 913 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1965 Antrag vom 12.05.2024, OF 1259/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer schützen - Ortskern Hausen verkehrssicherer machen

23.02.2021 · Aktualisiert: 11.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7270 entstanden aus Vorlage: OF 517/7 vom 28.08.2020 Betreff: Schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer schützen - Ortskern Hausen verkehrssicherer machen Der Magistrat wird gebeten, umgehend folgende Maßnahme einzuleiten: Im Bereich unmittelbar vor dem Zebrastreifen in der Hausener Obergasse werden sechs bis acht Fahrradbügel installiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 849 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Ersatzneubau der Straßen- und Fußgängerbrücke über die Nidda im Zuge der Hausener Obergasse, hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 115

15.09.2020 · Aktualisiert: 27.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 15.09.2020, OA 608 entstanden aus Vorlage: OF 511/7 vom 15.08.2020 Betreff: Ersatzneubau der Straßen- und Fußgängerbrücke über die Nidda im Zuge der Hausener Obergasse, hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 115 Vorgang: OM 6292/20 OBR 7 Der Ortsbeirat begrüßt den geplanten Abbruch und Ersatzneubau der "Straßen- und Fußgängerbrücke" über die Nidda aufgrund des schlechten Bauwerkzustandes. Laut der Vorlage M 115 sollen in diesem Zusammenhang beide bisher getrennten Bauteile zu einer Brücke zusammengeführt werden. Dabei ist im Brückenbereich eine Fahrbahnbreite von 5,50 Metern (Einrichtungsverkehr) und beiderseits eine Breite von zwei Metern für den Geh- und Radweg vorgesehen. Die Straße Hausener Obergasse sowie die Niddabrücke ist für den Radverkehr eine sehr wichtige Verbindung im Sinne eines lückenlosen Frankfurter Fahrradnetzes. Perspektivisch bietet sich die Hausener Obergasse als Fahrradstraße im Sinne der Frankfurter Fahrradstraße der Initiative Radentscheid an (siehe Vorlage OM 6292). Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Eine Breite von je zwei Metern ist für Rad- und Fußverkehr nicht ausreichend. Vielmehr sollte die Brücke den Beginn einer Fahrradstraße darstellen und dies mit entsprechender Beschilderung, farbigen Markierungen der Fahrbahn sowie Radpiktogrammen deutlich gemacht und entsprechend einer zukunftsgerichteten innerstädtischen Mobilität dem nicht motorisierten Individualverkehr prioritär Platz eingeräumt werden. 2. Die Gestaltung der kleinen Plätze am linken wie am rechten Niddaufer im Bereich der Brücke soll vorausschauend im Sinne einer Frankfurter Fahrradstraße (mit Platz für Sitzgelegenheiten, Bäume und Beete) geplant werden. 3. Der Ortsbeirat erhält eine genaue Information, welche Bäume gefällt werden sollen und ob diese als nicht erhaltenswert eingestuft sind. Andernfalls wird der Baumfällung nicht zugestimmt. Und darüber hinaus soll geprüft werden, ob durch eine Verschmälerung der Brücke die Bäume erhalten werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 115 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6292 Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 27 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 16.09.2020 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.09.2020, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 608 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER gegen FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 608) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP und ÖkoLinX-ARL (M 115 = Annahme) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2020, TO II, TOP 20 Beschluss: 1. Der Vorlage M 115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 608 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 608) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 608 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.11.2020, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 608 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2020, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA 608 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6446, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2020 § 6665, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.11.2020 Aktenzeichen: 66 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7

17.08.2020 · Aktualisiert: 24.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6292 entstanden aus Vorlage: OF 489/7 vom 02.06.2020 Betreff: Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob folgende Straßen in Fahrradstraßen umgewandelt werden können: der Breidensteiner Weg zwischen Einmündung des nordöstlichen Weges von der Nidda (kurz hinter Ecke Breitlacherstraße) und der Einmündung des Weges von der Nidda in die Verlängerung der Straße In der Au (zusätzlich den nordöstlichen Weg von der Nidda zum Breidensteiner Weg durch Verkleinerung des westlich gelegenen Grundstückes verbreitern), Biedenkopfer Weg, Schenckstraße, Assenheimer Straße, Praunheimer Hohl, Eberstadtstraße, Graebestraße, Hausener Obergasse, Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße (zwischen Bachmannstraße und Am Industriehof); 2. ob nach einer Prüfphase die entsprechenden Straßen dauerhaft in Fahrradstraßen umgewandelt werden können; 3. ob Formen kooperativer Demokratie unter Einbezug von Ortsbeirat, Bürgerinnen und Bürgern, politischen und zivilgesellschaftlichen Initiativen und Künstlerinnen und Künstlern angewandt werden können, die sich mit der weiteren Nutzung bzw. Umgestaltung der entsprechenden Straßen beschäftigen und ein Konzept erarbeitet werden kann , sodass neben dem verkehrlichen auch ein kultureller Mehrwert entsteht. Begründung: In manchen Bereichen wirkt die Corona-Krise als Entwicklungsbeschleuniger. Momentan merken viele Bürgerinnen und Bürger die Vorzüge an verkehrsberuhigten Straßen, die außer für den Autoverkehr auch für andere Zwecke gebraucht werden können. Doch auch bereits zuvor wurden vermehrt Stimmen laut, Frankfurt fahrradfreundlicher zu gestalten. Gegipfelt hat dies im Radentscheid und dem anschließenden Magistratsbeschluss. Darin war auch die Forderung nach fahrradfreundlichen Nebenstraßen enthalten. Das Konzept der Fahrradstraße liefert dabei einen wertvollen Beitrag. Dieses besagt, dass hier Fahrräder nebeneinander fahren dürfen und der Fahrradverkehr Vorrang gegenüber dem Autoverkehr hat. Dieser wird aber nicht ausgeschlossen, muss sich nur unterordnen. Dies bedeutet, dass die Anwohnerschaft nach wie vor nur wenige Einschränkungen hat, wenn sie diese Straßen benutzen muss. Gleichfalls trägt es aber auch zur Beruhigung der Verkehrslage bei, was insbesondere vor Schulen von großem Vorteil ist. Ein Frankfurter Beispiel für eine Fahrradstraße ist die Goethestraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.09.2020, OA 608 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 476 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Erweiterung der Kerschensteinerschule auf dem bisherigen Standort der Feuerwehr

09.10.2018 · Aktualisiert: 05.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 304/7 Betreff: Erweiterung der Kerschensteinerschule auf dem bisherigen Standort der Feuerwehr Vorgang: M 108/18 Der Magistrat möge prüfen und berichten: Nach der Realisierung des Neubaus für die Freiwillige Feuerwehr Hausen auf dem Grundstück "Am Ellerfeld" könnte sich eine einmalige Gelegenheit für die Kerschensteiner Schule ergeben: nämlich das Schulgelände um den bisherigen Standort der Feuerwehr Hausen "Am Spritzenhaus 1-3" zu erweitern. Begründung: Im gesamten Ortsbezirk besteht ein hoher Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen. Zugleich gibt es kaum freie Flächen, erst recht nicht in unmittelbarer Nähe von bereits bestehenden Schulen. Ein Brennpunkt sind die Grundschulen, deren Raumbedarf durch die Errichtung von Containern zulasten der Schulhöfe gewährleistet werden muss. Die Situation an der Kerschensteiner Schule stellt keine Ausnahme dar. Angesichts der wachsenden Schülerzahlen (zur Zeit 340 Kinder), der Raumnot, der begrenzten Möglichkeiten im Schulhof (kein Platz für eine Kletterlandschaft), der Nachmittagsbetreuung mit ihrem Raumbedarf, und der zu erwartenden weiteren Zuwächse durch Neubauten und Nachverdichtungen, der möglichen Wohnbebauung "Im Vogelsang", sowie durch die geplante Unterkunft für Geflüchtete am Hausener Weg, ist eine Erweiterung dringend geboten. Abhilfe könnte hierbei das Grundstück bieten, auf dem gegenwärtig das Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Hausen steht, nach deren Umzug in das neu errichtete Feuerwehrhaus "Am Ellerfeld". Selbstverständlich ist dies nur im Einvernehmen mit dem Dezernat IX (Wirtschaft, Sport, Sicherheit und Feuerwehr) möglich. Die Ankündigung in der M 108 vom 06.Juli.2018 lautet: "Der bisherige Standort "Am Spritzenhaus 1 - 3" wird zur weiteren Verwendung für Katastrophenschutz-, Brandschutz- und Rettungsdienstzwecke beibehalten." Daraus wird nicht ersichtlich, welche konkreten Aufgaben in der Liegenschaft vorgesehen sind und ob diese nicht auch an anderer Stelle möglich wären. Ein weiterer Vorteil wäre, dass man einen Teil der Straße für die Erweiterung des Schulhofs nutzen könnte! Antragsteller: die farbechten - LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 108 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 23.10.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 304/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 7 am 27.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 304/7 wurde zurückgezogen.

Parteien: die_farbechten_-_LINKE., FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs in Frankfurt Hausen

07.08.2018 · Aktualisiert: 24.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3421 entstanden aus Vorlage: OF 291/7 vom 20.07.2018 Betreff: Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs in Frankfurt Hausen Vorgang: OM 1772/17 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, entsprechend den Absprachen bei einem Ortstermin, den verkehrsberuhigten Bereich in Hausen um folgende Straßenbereiche zu erweitern: 1. Von der Hausener Obergasse bis zur Kreuzung Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Am Fischstein; 2. in der Bachmannstraße und im Hausener Brückweg; 3. von Alt-Hausen 30 (Einfahrt Tu S Hausen) bis zur Kreuzung Alt-Hausen/Hausener Brückweg. In einem ersten Schritt sollen dazu im Kreuzungsbereich Hausener Brückweg/Bachmannstraße/Große Nelkenstraße die Bordsteine abgesenkt und der gesamte Kreuzungsbereich neu markiert werden. Zudem wird der verkehrsberuhigte Bereich zeitnah durch Schilder und Fahrbahnmarkierungen kenntlich gemacht und die legalen Parkplätze werden abmarkiert. Sobald die entsprechenden Mittel vorhanden sind, werden die Straßenzüge entsprechend den Erfordernissen für einen verkehrsberuhigten Bereich umgebaut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1772 Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2081 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Reservierung der Fläche „Am Spritzenhaus 1-3“ für die Erweiterung der Kerschensteiner Schule

03.08.2018 · Aktualisiert: 15.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2018, OF 292/7 Betreff: Reservierung der Fläche "Am Spritzenhaus 1-3" für die Erweiterung der Kerschensteiner Schule Auf Grund der Tatsache, dass ein Neubau für die Freiwillige Feuerwehr Hausen notwendig ist und an anderer Stelle realisiert werden soll, fragt der Ortsbeirat 7 den Magistrat: Ist vorgesehen, die Fläche des jetzigen Feuerwehrhauses "Am Spritzenhaus 1-3" für die Kerschensteiner Schule zu reservieren, um damit für die Schule die notwendige räumliche Erweiterung für die Zukunft zu sichern? Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 108 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 7 am 07.08.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 108 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 292/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, CDU, BFF, REP und fraktionslos gegen GRÜNE, FARBECHTE und FDP (= Annahme)

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Dauerhafte Beibehaltung der geänderten Einfahrtsrichtung zum REWE-Markt in Hausen

12.09.2017 · Aktualisiert: 19.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2103 entstanden aus Vorlage: OF 193/7 vom 27.08.2017 Betreff: Dauerhafte Beibehaltung der geänderten Einfahrtsrichtung zum REWE-Markt in Hausen Vorgang: OM 983/16 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, dauerhaft den Hausener Brückweg zwischen Alt-Hausen und der REWE-Zufahrt in beide Richtungen freizugeben. Begründung: Die in der Anregung vom 29.11.2016, OM 983, geforderte probehalbe Verkehrsführung hat zu keinen unerwünschten Nebenwirkungen geführt. Daher bittet der Ortsbeirat 7 um eine dauerhafte Beibehaltung der geänderten Verkehrsführung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 983 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2322 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Standort der Parkbank in der Grünanlage Alt-Hausen verlegen

12.09.2017 · Aktualisiert: 19.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2104 entstanden aus Vorlage: OF 194/7 vom 28.08.2017 Betreff: Standort der Parkbank in der Grünanlage Alt-Hausen verlegen Der Magistrat wird gebeten, die Parkbank (mit Rückenlehne) zusammen mit dem Abfallbehälter in der kleinen Grünanlage in Alt-Hausen, welche derzeit direkt neben dem Vereinsgelände des TuS Hausen steht, in die Nähe der Praunheimer Landstraße zu verlegen und auch zukünftig dort zu belassen. Begründung: Der derzeitige Standort der Bank führt zu vielfältigen Belästigungen, insbesondere auch der angrenzenden Gaststätte. Bei einem Ortstermin wurde besprochen, dass die Parkbank zusammen mit dem Abfallbehälter von dem Vereinsgelände weg und in die Nähe der Praunheimer Landstraße verlegt wird. Bei diesem Standort ist auch eine bessere Einsehbarkeit von der Straße aus gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2422 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs in Frankfurt Hausen

13.06.2017 · Aktualisiert: 13.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1772 entstanden aus Vorlage: OF 170/7 vom 16.05.2017 Betreff: Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs in Frankfurt Hausen Der Magistrat wird aufgefordert, den bisher verkehrsberuhigten Bereich in Hausen wie folgt zu erweitern: 1. Von der Hausener Obergasse bis zur Kreuzung Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Am Fischstein. 2. In der Bachmannstaße und im Hausener Brückweg, 3. Von Alt-Hausen 30 (Einfahrt TuS Hausen) bis zur Kreuzung Alt-Hausen/Hausener Brückweg (siehe Anlage). Die vorhandenen Parkplätze in diesem Bereich sollen durch dann notwendige Abmarkierungen erhalten bleiben. Langfristig sollten die vorhandenen Bürgersteige auf Fahrbahnhöhe abgesenkt werden. Begründung: Bereits vor über einem Jahr wurde diese Verkehrsberuhigung bei einer gemeinsamen Begehung des Ortsbeirates, des Arbeitskreises Hausen und Vertretern des Straßenbauamtes besprochen (Es sollte mit der Maßnahme auf die Beendigung der Arbeiten der Evangelischen Gemeinde in Alt-Hausen gewartet werden). Die Enge der Straßen und die zum Teil sehr schmalen Bürgersteige sind insbesondere für ältere Bürger (z. B. vom Altenzentrum Santa Teresa) ein Hindernis und Gefahrenpunkt. Die Kreuzung Hausener Brückweg/Bachmannstraße/Große Nelkenstraße ist für Autos ein Gefahrenpunkt. Anlage Anlage 1 (ca. 67 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1851 Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3421 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellung von insgesamt vier Spendern für Hundekotbeutel in der Siedlung Westhausen und in Hausen

18.04.2017 · Aktualisiert: 08.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1424 entstanden aus Vorlage: OF 162/7 vom 18.04.2017 Betreff: Aufstellung von insgesamt vier Spendern für Hundekotbeutel in der Siedlung Westhausen und in Hausen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Rahmen eines Pilotprojekts insgesamt vier Spender für Hundekotbeutel plus Abfallbehälter in der Siedlung Westhausen und in Hausen an den in den anliegenden Darstellungen gekennzeichneten Stellen aufgestellt werden. Begründung: Der Wahlunterrichtskurs "Stadtteil-Botschafter" der Liebigschule ist auf den Ortsbeirat zugegangen mit der Bitte um Aufstellung von Spendern für Hundekotbeutel, da die Grünflächen der Siedlung Westhausen sowie der Hausener Obergasse offensichtlich als Hundetoiletten benutzt werden. Um das Bewusstsein der Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer für diese Verunreinigung zu schärfen, befürwortet der Ortsbeirat 7 das berechtigte Anliegen der Schülerinnen und Schüler. Die Namen und Anschriften der Paten, die bereit sind, für das Bestücken der Tütenspender zu sorgen, sind dem Ortsbeirat bekannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2017, ST 1247 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsverbesserung im Hausener Brückweg

29.11.2016 · Aktualisiert: 14.11.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 983 entstanden aus Vorlage: OF 104/7 vom 15.11.2016 Betreff: Verkehrsverbesserung im Hausener Brückweg Der Magistrat wird gebeten, probeweise den Hausener Brückweg zwischen Alt-Hausen und der REWE-Zufahrt in beide Richtungen freizugeben. Im Hausener Brückweg ist südöstlich vor dem REWE-Markt das Schild "Vorrang vor dem Gegenverkehr" (Nr. 308) und an der Kreuzung mit Alt-Hausen das Schild "Vorrang des Gegenverkehrs" (Nr. 208) aufzustellen. Begründung: Es wurde beobachtet, dass des Öfteren Autofahrer die Einbahnstraßenregelung im Hausener Brückweg missachteten, um zum REWE-Markt zu gelangen, und dadurch aggressive Reaktionen hervorriefen. Eine geregelte Nutzung eines Teilstücks der Straße in beide Richtungen mindert zum einen Umwegfahrten (= Verringerung der Emissionen) und zum anderen sorgt Gegenverkehr in schmalen Straßen für eine Verringerung der Fahrgeschwindigkeiten (= Verkehrsberuhigung). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 404 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2103

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