Meine Nachbarschaft: Mühlwehrstraße
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Vorlagen
Aufstellung von insgesamt vier Spendern für Hundekotbeutel in der Siedlung Westhausen und in Hausen
Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1424 entstanden aus Vorlage: OF 162/7 vom 18.04.2017 Betreff: Aufstellung von insgesamt vier Spendern für Hundekotbeutel in der Siedlung Westhausen und in Hausen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Rahmen eines Pilotprojekts insgesamt vier Spender für Hundekotbeutel plus Abfallbehälter in der Siedlung Westhausen und in Hausen an den in den anliegenden Darstellungen gekennzeichneten Stellen aufgestellt werden. Begründung: Der Wahlunterrichtskurs "Stadtteil-Botschafter" der Liebigschule ist auf den Ortsbeirat zugegangen mit der Bitte um Aufstellung von Spendern für Hundekotbeutel, da die Grünflächen der Siedlung Westhausen sowie der Hausener Obergasse offensichtlich als Hundetoiletten benutzt werden. Um das Bewusstsein der Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer für diese Verunreinigung zu schärfen, befürwortet der Ortsbeirat 7 das berechtigte Anliegen der Schülerinnen und Schüler. Die Namen und Anschriften der Paten, die bereit sind, für das Bestücken der Tütenspender zu sorgen, sind dem Ortsbeirat bekannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2017, ST 1247 Aktenzeichen: 67 0
Kontrollen an der Niddabrücke im Bereich Hausener Weg/Hausener Obergasse
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 982 entstanden aus Vorlage: OF 103/7 vom 15.11.2016 Betreff: Kontrollen an der Niddabrücke im Bereich Hausener Weg/Hausener Obergasse Der Magistrat wird gebeten, verstärkt Kontrollen an der Niddabrücke im Bereich Hausener Weg/Hausener Obergasse durchzuführen, um die verkehrsgefährdende illegale Nutzung der Einbahnstraße zu unterbinden bzw. einzuschränken. Begründung: Während die Nutzung der Niddabrücke für Kraftfahrzeuge aus Richtung Hausener Weg gestattet ist, kann die Brücke aus Richtung Hausener Obergasse nicht genutzt werden. Leider nutzen viele Kraftfahrzeuge aber dennoch die Brücke aus Richtung Hausen und gefährden dadurch den Verkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 520 Aktenzeichen: 32 4
Verkehrsverbesserung im Hausener Brückweg
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 983 entstanden aus Vorlage: OF 104/7 vom 15.11.2016 Betreff: Verkehrsverbesserung im Hausener Brückweg Der Magistrat wird gebeten, probeweise den Hausener Brückweg zwischen Alt-Hausen und der REWE-Zufahrt in beide Richtungen freizugeben. Im Hausener Brückweg ist südöstlich vor dem REWE-Markt das Schild "Vorrang vor dem Gegenverkehr" (Nr. 308) und an der Kreuzung mit Alt-Hausen das Schild "Vorrang des Gegenverkehrs" (Nr. 208) aufzustellen. Begründung: Es wurde beobachtet, dass des Öfteren Autofahrer die Einbahnstraßenregelung im Hausener Brückweg missachteten, um zum REWE-Markt zu gelangen, und dadurch aggressive Reaktionen hervorriefen. Eine geregelte Nutzung eines Teilstücks der Straße in beide Richtungen mindert zum einen Umwegfahrten (= Verringerung der Emissionen) und zum anderen sorgt Gegenverkehr in schmalen Straßen für eine Verringerung der Fahrgeschwindigkeiten (= Verkehrsberuhigung). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 404 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2103
Freie Nutzung der Hausener Nidda-Brücke
Antrag vom 15.11.2016, OF 102/7 Betreff: Freie Nutzung der Hausener Nidda-Brücke Der Magistrat wird gebeten, probeweise die Hausener Nidda-Brücke in beide Richtungen freizugeben. Vor der Brücke ist im Hausener Weg das Schild "Vorrang vor dem Gegenverkehr" (Nr. 308) und in der Hausener Obergasse das Schild "Vorrang des Gegenverkehrs" (Nr. 208) aufzustellen. Begründung: Es wurde beobachtet, dass des Öfteren Autofahrer die Einbahnstraßenregelung der Brücke missachteten und aggressive Reaktionen hervorriefen. Eine geregelte Nutzung der Brücke in beide Richtungen mindert zum einen Umwegfahrten (= Verringerung der Emissionen) und zum anderen sorgt Gegenverkehr in schmalen Straßen für eine Verringerung der Fahrgeschwindigkeiten (= Verkehrsberuhigung). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 102/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, FARBECHTE, GRÜNE und FDP gegen CDU und REP (= Annahme) bei Enthaltung BFF
Mülleimer zur Parkbank auf der Grünfläche Alt- Hausen versetzen.
Antrag vom 18.10.2016, OF 78/7 Betreff: Mülleimer zur Parkbank auf der Grünfläche Alt- Hausen versetzen. Der Magistrat wird gebeten, den Mülleimer auf der Grünfläche Alt-Hausen 29 an die Sitzbank zu versetzen und regelmäßig leeren zu lassen. Begründung: Nachdem die Parkbank bereits versetzt wurde, fehlt jetzt noch die Versetzung des Müllbehälters an die Bank. Vielleicht führt der neue Standort dann auch zu einer regelmäßigen Leerung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 78/7 wurde zurückgezogen.
Aufstellung des Bücherschrankes im Stadtteil Hausen
Antrag vom 30.06.2014, OF 411/7 Betreff: Aufstellung des Bücherschrankes im Stadtteil Hausen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, einen Bücherschrank im Stadtteil Hausen in der Hausener Obergasse gegenüber der evangelischen Kirche in Alt-Hausen aufzustellen. Der genaue Standort soll nach der Empfehlung des "Arbeitskreises Hausen" an der Stelle der ehemaligen Telefonzelle sein. Die Kosten von ca. 6.000 Euro werden vollständig aus den Mitteln des Ortsbeirats-Budgets beglichen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt den Vorschlag des Arbeitskreises Hausen, für Alt-Hausen einen Bücherschrank zu fordern. Die Forderung soll deshalb durch die Finanzierung aus dem Ortsbeirats-Budget realisiert werden. Antragsteller: CDU SPD die farbechten - LINKE. GRÜNE FREIE WÄHLER FDP REP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 7 am 15.07.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 260 2014 Die Vorlage OF 411/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten beiden Sätze des Tenors wie folgt lauten: "Der Magistrat wird beauftragt, einen Bücherschrank im Stadtteil Hausen aufzustellen. Der genaue Standort wäre in der Hausener Obergasse gegenüber der evangelischen Kirche in Alt-Hausen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verlegung des Einfahrtsverbotsschilds und des Zebrastreifens an der Einmündung .Alt-Hausen./.Hausener Brückweg.
Antrag vom 09.10.2011, OF 67/7 Betreff: Verlegung des Einfahrtsverbotsschilds und des Zebrastreifens an der Einmündung "Alt-Hausen"/"Hausener Brückweg" Der Magistrat wird gebeten, das an der oben genannten Einmündung angebrachte Einfahrtsverbotsschild und den Zebrastreifen hinter die Einfahrt des dort befindlichen Rewe-Marktes zu verlegen. Begründung: Autofahrer, die aus der Straße "Alt-Hausen" kommen und zum Rewe-Markt möchten, müssen bisher aufgrund des Einfahrtsverbots einen Umweg über die Straße "Alt-Hausen" oder über die "Kleine Nelkenstraße" fahren. Dies führt einerseits zu einer Lärmbelästigung für die Anwohner dieser Straßen und verleitet andererseits viele Autofahrer dazu, verkehrswidrig in die Einfahrt zum Rewe-Markt einzubiegen. Der zuletzt genannte Aspekt führt zu unfallträchtigen Situationen, weil die entgegenkommenden Fahrzeuge aufgrund des Einfahrtverbots nicht mit einbiegenden Fahrzeugen rechnen. Das Problem könnte gelöst werden, wenn das Einfahrtsverbotsschild von seiner bisherigen Stelle entfernt und hinter den Eingang des Rewe-Marktes in Höhe der Hausnummer 4 des "Hausener Brückwegs" angebracht wird. Damit würde der Bereich vor der Einfahrt des Rewe-Marktes für den Verkehr in beide Richtungen freigegeben. Der derzeit an der Einmündung befindliche Zebrastreifen sollte ebenfalls an die neue Stelle verlegt werden, damit Fußgänger die Straße weiterhin problemlos überqueren können. Da es sich um eine überschaubare Einmündung handelt, dürften dieser Maßnahme auch unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit keine Bedenken entgegenstehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 25.10.2011, TO I, TOP 20 Beschluss: a) Die Vorlage OF 67/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertretern der zuständigen Ämter und der Firma Rewe durchzuführen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 67/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 67/7 wird bis zur Sitzung am 20.03.2012 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 7 am 20.03.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 67/7 wurde zurückgezogen.
Kennzeichnung einer Vorfahrtregelung an der Kreuzung: Alt-Hausen/Kleine Nelkenstraße
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2011, OM 330 entstanden aus Vorlage: OF 44/7 vom 23.08.2011 Betreff: Kennzeichnung einer Vorfahrtregelung an der Kreuzung: Alt-Hausen/Kleine Nelkenstraße Der Magistrat wird gebeten, die Vorfahrtregelung an der Kreuzung Alt-Hausen/Kleine Nelkenstraße in Hausen entweder durch Aufstellen des Straßenverkehrszeichens 205 "Vorfahrt gewähren" oder durch eine gestrichelte Linie zur Beachtung der Vorfahrtsregel "rechts vor links" auf der Straße "Alt-Hausen" zu kennzeichnen. Begründung: Durch die an dieser Kreuzung führende Linkskurve und die unscheinbare Einmündung in die Kleine Nelkenstraße wird die Vorfahrtsregel "rechts vor links" von den Kraftfahrern als auch von den Radfahrern zum großen Teil nicht erkannt beziehungsweise übersehen. Trotz der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h kommt es öfter zu gefährlichen Situationen in diesem Kreuzungsbereich. Aus den o. g. Gründen bittet der Ortsbeirat den Magistrat, das Verkehrszeichen 205 der Straßenverkehrsordnung "Vorfahrt gewähren" aufzustellen oder eine gestrichelte Linie zur Beachtung der Vorfahrtsregel "rechts vor links" auf der Fahrbahn der Straße "Alt-Hausen" anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 101 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 7
Stand der unerledigten Bebauungspläne - Konsequenzen aus der Debatte um die Schloßhecke
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2009, OM 3765 entstanden aus Vorlage: OF 623/7 vom 10.11.2009 Betreff: Stand der unerledigten Bebauungspläne - Konsequenzen aus der Debatte um die Schloßhecke Vorgang: M 176/98; B 873/09 Keine Einstellung folgender Bebauungspläne Der Magistrat wird gebeten, folgende Bebauungspläne weiterhin mit Priorität zu bearbeiten: B 202, Kollwitzstraße, B 491, westlich Gaugrafenstraße, B 541, Ortskern Hausen, B 542, Eschborner Landstraße / Friedrich-Kahl-Straße, B 548, Mühlwiesenstraße. Begründung: B 202: Wie sich aus dem Antwortschreiben des Planungsdezernates vom 07.12.1998 zur damaligen M 176 von 1998 ergibt, ist für die Fläche hinter der evangelischen Gemeinde und der Kindertagesstätte eine Wohnbebauung geplant. In diesem sensiblen Gebiet (fehlende Parkplätze, kritische Verkehrsanbindung) ist eine Wohnbebauung ohne entsprechende planungsrechtliche Vorgaben nicht sinnvoll. Deshalb sollte das Bebauungsplanverfahren Nr. 202 fortgeführt werden. B 491: Hierbei handelt es sich um das ehemalige Gelände der US-Army, welches in mittlerer Zukunft eine andere gewerbliche Nutzung erhalten wird. Ein Bebauungsplan wird dafür notwendig sein. B 541: Die politische Diskussion der zurückliegenden Jahre hat gezeigt, dass gerade für den Ortskern Hausen ein Bebauungsplan erforderlich ist. B 542: Die Verhältnisse im Bereich Eschborner Landstraße / Friedrich-Kahl-Straße sind sehr ungeordnet und lassen eine Planungssicherheit vermissen. Deshalb ist auch hierfür ein Bebauungsplan hilfreich. B548: Die Gegend um die Mühlwiesenstraße zeichnet sich bereits heute durch eine gravierende Parkplatznot aus. Darüber hinaus macht auch die Beibehaltung eines einheitlichen Erscheinungsbildes einen Bebauungsplan zwingend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2010, ST 305 Aktenzeichen: 61 00
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