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Meine Nachbarschaft: Mörfelder Landstraße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Ersatz-Gleichrichter der Mainova in der östlichen Offenbacher Landstraße entfernen

16.10.2024 · Aktualisiert: 04.02.2025

Antrag vom 16.10.2024, OF 1244/5 Betreff: Ersatz-Gleichrichter der Mainova in der östlichen Offenbacher Landstraße entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mit der Mainova in Kontakt zu treten, um den nicht mehr benötigten Ersatz-Gleichrichter in der östlichen Offenbacher Landstraße, der zwischen der Hausnummer 482 und dem Weg "Im Eichlehen" steht, aus dem öffentlichen Raum entfernen zu lassen. Begründung: Das Gerät steht seit geraumer Zeit im öffentlichen Raum, ohne dass es noch eine Relevanz hat. Der Gleichrichter sieht nicht sehr einladend aus, wird als Graffiti-Wand genutzt und er verhindert auch das Parken auf mindestens zwei Parkplätzen in diesem Bereich (siehe Fotos Antragsrückseite). Fotos (c) Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage OF 1244/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1244/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1244/5 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Nutzung des Konrad-Preysing-Hauses im Ziegelhüttenweg

10.10.2024 · Aktualisiert: 16.12.2025

Antrag vom 10.10.2024, OF 1232/5 Betreff: Nutzung des Konrad-Preysing-Hauses im Ziegelhüttenweg Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, welche Nutzung für das Konrad-Preysing-Haus im Ziegelhüttenweg neben der Apostelkirche vorgesehen ist. Begründung: Das Konrad-Preysing-Haus wurde in der Vergangenheit verschiedentlich genutzt. Der Magistrat soll in seiner Antwort darlegen, welche Mittel bislang für die Nutzung des Anwesens vorgesehen sind. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1053 2024 Die Vorlage OF 1232/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Grunderneuerung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße

09.10.2024 · Aktualisiert: 06.12.2024

Antrag vom 09.10.2024, OF 1264/5 Betreff: Grunderneuerung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wann die geplante Grunderneuerung/Umgestaltung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße umgesetzt wird. Begründung: Die Umgestaltung der Gartenstraße zwischen Schweizer Straße und Otto Hahn Platz ist dringend erforderlich: Die Fußwege sind schmal und oft zugeparkt. Dabei ist dieser Straßenabschnitt ein Schulweg und bietet einen direkten Zugang zu einer Schule, einem Kinderhort, einer Krippe und einer Kindertagesstätte. Es gibt eine Kirche, eine Gedenkstätte, Gastronomie und kleine Läden. Die Straße ist in einem beklagenswerten Zustand: Straßenschäden, fehlende Radwege, eine Steinwüste ohne jegliches Grün. Hier ist der Aufenthalt vor allem im Sommer besonders für Fußgänger kaum erträglich, Radfahren ist lebensgefährlich. Dem Ortsbeirat wurde das Konzept zur Umgestaltung der Gartenstraße vorgestellt. Bislang gibt es keine konkreten Informationen zu der zeitlichen Planung. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1062 2024 Die Vorlage OF 1264/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rennbahnpark: Bessere Zugänglichkeit und Sitzbänke im Schatten

13.09.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5943 entstanden aus Vorlage: OF 1203/5 vom 22.08.2024 Betreff: Rennbahnpark: Bessere Zugänglichkeit und Sitzbänke im Schatten Der Magistrat wird gebeten, einen weiteren Zugang zum Rennbahnpark von der Niederräder Landstraße aus Richtung Sachenhausen kommend zu schaffen. Quelle: google.de/maps Ferner soll der Magistrat weitere Sitzbänke im Rennbahnpark installieren, die sich, insbesondere in der Mittagszeit, in den Sommermonaten im Schatten befinden. Auch könnten begrünte Schattenspender aufgebaut werden. Begründung: Befestigte Wege zum Rennbahnpark bestehen nur im wesentlichen Bereich des Parks. Dem Rennbahnpark fehlt insbesondere ein Zugang von der Niederräder Landstraße aus Sachsenhausen kommend. Auch ist die bestehende Wegeverbindung von der Kennedyallee an manchen Stellen nicht mehr als ein Trampelpfad. Zur Verbesserung der Zugänglichkeit des Parks ist es wünschenswert, hier einen weiteren Weg zur Niederräder Landstraße (siehe Grafik unten) anzulegen und den bestehenden Weg zur Kennedyallee zu verbessern. Ferner haben Bürgerinnen und Bürger zutreffenderweise moniert, dass sich die im Park befindlichen Sitzbänke in den Sommermonaten zur Mittagszeit weitgehend in der Sonne befinden. Es sollten daher Sitzmöglichkeiten im Schatten geschaffen werden. Sobald die Temperaturen deutlich über 25 Grad steigen, ist der Rennbahnpark für die Bevölkerung kaum noch nutzbar. Es fehlt an Plätzen im Schatten. Bis die zahlreichen gepflanzten Bäume im vor zwei Jahren eröffneten Park ausreichend Schatten spenden, werden noch viele Jahre vergehen. Diese Herausforderung war in den letzten Wochen erneut in einigen Presseartikeln thematisiert worden. Begrünte Schattenspender können schnelle Abhilfe schaffen und den Rennbahnpark im Sommer besser nutzbar machen. Quelle: Foto von Stefanie Then, abfotografiert aus einer Präsentation beim World Industrial Design Day Frankfurt am 26.06.2024 in Frankfurt. Weiter Beispiele unter https://omc-c.com/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1951 Aktenzeichen: 67-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Messung von Luftschadstoffen im Stadtteil Sachsenhausen aufgrund gestiegener Verkehrsbelastung

13.09.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5944 entstanden aus Vorlage: OF 1204/5 vom 24.08.2024 Betreff: Messung von Luftschadstoffen im Stadtteil Sachsenhausen aufgrund gestiegener Verkehrsbelastung Vorgang: OM 5471/24 OBR 5, ST 1391/24 Der Magistrat wird gebeten, Folgendes darzulegen: 1. Wie können die Messungen an mittlerweile verkehrsberuhigten Straßen, die in der ST 1391 genannten Modellrechnung, auf Straßen übertragen werden, in die der Verkehr seither verdrängt wird? Inwiefern sind Werte von verkehrsberuhigten Straßen mit den Werten von Straßenbereichen vergleichbar, in die der Verkehr umgeleitet wird? 2. Aus welchem Grund haben im Frankfurter Süden bislang keine Schadstoffmessungen im Sinne des Luftreinhalteplans stattgefunden? 3. Aus welchem Grund am autofreien Römerberg und am verkehrsberuhigten Mainkai Schadstoffe gemessen werden - nicht aber an zunehmend hoch belasteten Straßen auf der gegenüberliegenden Mainseite: am Schaumainkai, der Schweizer Straße, der Gartenstraße oder der Mörfelder Landstraße? Als Auftraggeber hat die Stadt Frankfurt durchaus Einfluss auf die Standorte von Schadstoffmessungen durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie. Begründung: Im Rahmen der Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Frankfurt wurden in verschiedenen Stadtteilen, insbesondere im nördlichen Bereich, Luftschadstoffmessungen durchgeführt. Diese Messungen führten u. a. zur Einführung von Tempolimits und zum Rückbau von Straßen, was zu einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität in diesen Bereichen beigetragen hat. Die Verkehrsberuhigung im nördlichen Teil Frankfurts hat dazu geführt, dass der Autoverkehr in andere Stadtteile, insbesondere nach Sachsenhausen, verdrängt wurde. Trotz der gestiegenen Verkehrsbelastung in Sachsenhausen wurden hier jedoch bislang keine entsprechenden Messungen der Luftschadstoffe durchgeführt. Den Antrag des Ortsbeirats zu Schadstoffmessungen durch Autoverkehr an besonders belasteten Standorten in Sachsenhausen, OM 5471, hat die Stadt mit der ST 1391 abgelehnt. In der ST 1391 heißt es: "...Im Zuge dieser Modellierung wurden NO2-Belastungsschwerpunkte in Höchst, im Riederwald, sowie an verschiedenen Stellen in der Innenstadt ermittelt - nicht jedoch im Frankfurter Süden bzw. in Sachsenhausen. Die Modellierungen ergaben damals in den Bereichen Schweizer Straße, Gartenstraße und am Schaumainkai NO2-Belastungen unterhalb des Grenzwertes in Höhe von 40 μg/m3 im Jahresmittel. Seit der Modellierung ist die Belastung durch Stickstoffdioxid so deutlich zurückgegangen, dass bis heute weder Fahrverbote notwendig geworden sind, noch der Bedarf einer dichten Überwachung besteht. Selbst an den hochbelasteten Stellen werden sämtliche Grenzwerte inzwischen stadtweit deutlich und sicher eingehalten. So hat sich die NO2-Belastung beispielsweise an der Friedberger Landstraße seit 2016 (52 μg/m3) bis heute halbiert (2023: 25,8 μg/m3)." Diese Argumentation ist aus Sicht des Ortsbeirats nicht nachvollziehbar: Es ist schön, dass sich an der inzwischen verkehrsberuhigten, zweispurigen Friedberger Landstraße die Schadstoffbelastung halbiert hat. Dies aber nun auf Straßen im Süden zu übertragen, die weder zurückgebaut und verkehrsberuhigt wurden, sondern - im Gegenteil - einer zunehmenden Verkehrsbelastung ausgesetzt sind, ist zumindest klärungsbedürftig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5471 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1391 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 33 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 79-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Bedarfsampel auf B 44 stadteinwärts auf Höhe von Am Oberforsthaus

13.09.2024 · Aktualisiert: 19.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5930 entstanden aus Vorlage: OF 1158/5 vom 20.06.2024 Betreff: Bedarfsampel auf B 44 stadteinwärts auf Höhe von Am Oberforsthaus Der Magistrat wird gebeten, auf der B 44 stadteinwärts auf Höhe der Straße Am Oberforsthaus eine Bedarfsampel zu installieren. Diese soll Fußgänger:innen den Weg über die viel befahrene Straße gefahrlos ermöglichen. Begründung: Die Wegeführung um das Areal "Oberforsthaus" ist nicht optimal. Der direkte Weg vom Schützenverein FSK Oberforsthaus e. V. über die Straße Am Oberforsthaus in den Wald führt über die an dieser Stelle dreispurige B 44. Eine Bedarfsampel würde es Fußgänger:innen und Radfahrer:innen erleichtern, auf direktem Weg gefahrlos in den Wald zu kommen. Google Maps Screenshot 17.06.2024 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 150 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünphase am Wendelsplatz für den Fahrzeugverkehr in westöstlicher Richtung verlängern

13.09.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5939 entstanden aus Vorlage: OF 1199/5 vom 28.08.2024 Betreff: Grünphase am Wendelsplatz für den Fahrzeugverkehr in westöstlicher Richtung verlängern Der Magistrat wird gebeten, am Wendelsplatz die Ampelphase für den Fahrzeugverkehr - aus Richtung Flughafen kommend und in Richtung Offenbach fahrend - signifikant zu verlängern, um Staus in der Mörfelder Landstraße Richtung Offenbacher Landstraße zu minimieren. Begründung: Da in der Offenbacher Landstraße in entgegengesetzter Richtung Rohrleitungsarbeiten durchgeführt werden, verengt sich die Fahrbahn derzeit am Wendelsplatz von zwei auf einen Fahrstreifen. Aktuell passieren maximal sechs bis sieben Fahrzeuge eine Grünphase. Die Folge ist ein Stau, der sich im abendlichen Berufsverkehr vom Wendelsplatz bis zur Querung Schweizer Straße zieht. Eine längere Grünphase könnte hier Abhilfe schaffen und Staus sowie damit einhergehende Emissionen reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 146 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Signallampe auf der B 43/Gerbermühlstraße stadteinwärts vor der Ampel an der Kreuzung Zum Laurenburger Hof errichten

13.09.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5936 entstanden aus Vorlage: OF 1185/5 vom 21.08.2024 Betreff: Signallampe auf der B 43/Gerbermühlstraße stadteinwärts vor der Ampel an der Kreuzung Zum Laurenburger Hof errichten Vorgang: OM 4241/19 OBR 5; ST 964/19 Der Magistrat wird nochmals gebeten, auf der B 43/Gerbermühlstraße stadteinwärts vor der scharfen Linkskurve, nach der direkt die Ampel an der Kreuzung der Straße Zum Laurenburger Hof kommt, eine Signalleuchte zu installieren, die auf die Ampel nach der Kurve hinweist. Die Signalleuchte soll bei Rot der Ampel nach der Kurve den Kraftverkehr warnen, langsam in die Kurve zu fahren. Begründung: Auf der Gerbermühlstraße ist direkt vor der Ampel an der Kreuzung Zum Laurenburger Hof eine scharfe Linkskurve. Steht die Ampel nach der Kurve auf Rot, hält der nachfolgende Kraftverkehr in der Regel direkt nach oder auch in dieser Kurve. Die 65 Meter zwischen Kurve und Ampel stehen daher oft zum Abbremsen nicht zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat, seine in der ST 964 zum Ausdruck gebrachte Haltung zu überdenken. Ein Lichtsignal, ähnlich wie auf der Mörfelder Landstraße stadteinwärts vor dem "Niederräder Kreisel" vor der scharfen Rechtskurve, würde helfen, den Kraftverkehr auf die nachfolgende Ampel aufmerksam zu machen. Quelle: google.de/maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4241 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 946 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 145 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Aufstellen eines Überholverbotsschilds für Radfahrende auf der Mörfelder Landstraße, Höhe Hausnummer 167

21.08.2024 · Aktualisiert: 18.11.2024

Antrag vom 21.08.2024, OF 1188/5 Betreff: Aufstellen eines Überholverbotsschilds für Radfahrende auf der Mörfelder Landstraße, Höhe Hausnummer 167 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich wäre, auf der Mörfelder Landstraße stadteinwärts, auf Höhe Haus Nr. 167 (direkt hinter der Eisenbahnbrücke), das Schild "Radfahrende überholen verboten" (Zeichen 277.1 StVO: "Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen") aufzustellen. Begründung: An dieser Stelle werden Radfahrer häufig mit unzulässig geringem Abstand von Kraftfahrzeugen überholt, was zu einer erheblichen Gefahrenlage führt. Die Straße ist in diesem Bereich sehr schmal, und das Überholen von Radfahrenden stellt eine Gefahr sowohl für diese als auch für die überholenden Autofahrer dar. Ein Überholverbot würde die Sicherheit der Radfahrer erheblich erhöhen und das Risiko von Unfällen verringern. Angesichts der engen Fahrbahn und der bereits bestehenden Konflikte zwischen Radfahrern und motorisiertem Verkehr ist eine solche Maßnahme dringend erforderlich, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1188/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 11 Die Tagesordnungspunkte 11. und 36. werden gemeinsam beraten. Beschluss: Die Vorlage OF 1188/5 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Aufgesetztes Parken auf der nördlichen Seite im Ziegelhüttenweg zwischen Bahnschranke und Apostelgemeinde

11.07.2024 · Aktualisiert: 18.11.2024

Antrag vom 11.07.2024, OF 1198/5 Betreff: Aufgesetztes Parken auf der nördlichen Seite im Ziegelhüttenweg zwischen Bahnschranke und Apostelgemeinde Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, wann an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenwegs zwischen Bahnschranke und Apostelgemeinde das aufgesetzte Parken eingerichtet wird? Begründung: Der Ortsbeirat hat beschlossen, im obigen Bereich aufgesetztes Parken einzuführen, damit ein reibungsloser Gegenverkehr gewährleistet ist. Es hat vor Ort bereits mit dem zuständigen Amt ein Ortstermin stattgefunden, in dem den Mitgliedern des Ortsbeirats zugesichert wurde, das aufgesetzte Parken dort einzuführen, weil auf dem Bürgersteig genügend Raum für Fußgänger vorhanden ist. Leider ist bis heute der Beschluss des Ortsbeirats nicht umgesetzt worden. Es wird deshalb um Mitteilung gebeten, warum dies noch nicht erfolgt ist. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 32 Die Vorlage OF 1198/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 1198/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1198/5 wurde zurückgezogen.

Parteien: CDU SPD FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahnübergang Stresemannallee und Aussiger Straße sichern

05.07.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5773 entstanden aus Vorlage: OF 1166/5 vom 18.06.2024 Betreff: Bahnübergang Stresemannallee und Aussiger Straße sichern Der Magistrat wird gebeten, den Bahnübergang im Bereich Stresemannallee und Aussiger Straße abzusichern. Dies kann u. a. durch ein dauerhaft eingeschaltetes Blinklicht oder durch die Inbetriebnahme einer Ampel geschehen. Ferner wird der Magistrat gebeten, dort Verkehrsspiegel anzubringen. Begründung: Einige Unfälle haben sich am Bahnübergang Stresemannallee und Aussiger Straße ereignet. Aufgrund der Häufung der Vorfälle ist eine unmittelbare Nachbesserung unabdingbar. Häufig gibt es Meldungen und Beobachtungen, dass die Signaleinrichtung nicht oder sehr spät rot aufleuchtet, wenn die Bahn heranfährt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2110 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Verkehrssicherheit im Schützenhüttenweg für Kinder, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrende

05.07.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5776 entstanden aus Vorlage: OF 1171/5 vom 20.06.2024 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit im Schützenhüttenweg für Kinder, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrende Der Magistrat wird gebeten, mit geeigneten Maßnahmen dafür zu sorgen, dass im Schützenhüttenweg die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h von Autofahrerinnen und Autofahrern stärker beachtet wird. Insbesondere wird er darum gebeten, in unregelmäßigen Abständen Radarkontrollen durchzuführen. Darüber hinaus wird gebeten zu prüfen, ob durch Aufpflasterungsmaßnahmen an ein oder zwei geeigneten Stellen der Druck für Autofahrerinnen und Autofahrer erhöht werden kann, die erlaubten 30 km/h nicht leichtfertig zu überschreiten. Begründung: Der Schützenhüttenweg liegt in einer Tempo-30-Zone und ist mit den Verkehrszeichen "Vorsicht Kinder" und "Durchfahrt verboten - Anlieger frei" beschildert. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass diese Straße trotzdem vom Kraftfahrzeugverkehr stark frequentiert und auch verbotswidrig für Durchgangsverkehr genutzt wird, wobei allzu oft die Geschwindigkeitsbeschränkung missachtet wird. Während die Tempo-30-Zone auf der anderen Seite der Darmstädter Landstraße nicht selten mittels Radarkontrollen überwacht wird, berichten Anwohner des Schützenhüttenwegs, dass in ihrem Wohngebiet solche Kontrollen nicht durchgeführt werden. Der Schützenhüttenweg hat nur einen sehr schmalen Bürgersteig, der Kindern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern nur wenig Schutz bietet. Aus diesem Grund und auch zum Schutz der Fahrradfahrenden, die entgegen der Einbahnstraße fahren dürfen, muss deutlich mehr getan werden, um durchzusetzen, dass der motorisierte Individualverkehr in diesem Bereich nicht zu schnell fährt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2112 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen von Sitzbänken an der Textorstraße/Ecke David-Stempel-Straße

05.07.2024 · Aktualisiert: 08.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5772 entstanden aus Vorlage: OF 1163/5 vom 13.06.2024 Betreff: Aufstellen von Sitzbänken an der Textorstraße/Ecke David-Stempel-Straße Der Magistrat wird gebeten, an der Textorstraße/Ecke David-Stempel-Straße ein oder zwei Bänke aufzustellen, damit Bürgerinnen und Bürger, insbesondere jene, die auch während der Umbauarbeiten in Sachsenhausen einkaufen wollen, sich unterwegs ausruhen können. Begründung: Der Magistrat hat alle Anregungen des Ortsbeirats 5, den Weg der Bürgerinnen und Bürger, die weiterhin in den Geschäften um den Südbahnhof einkaufen wollen und zum Teil müssen (z. B. auf dem Sachsenhäuser Markt), zu erleichtern, abgelehnt. Der Verweis auf die S-Bahn ist schwierig umzusetzen, da erst einmal der Weg zur S-Bahn-Station zurückgelegt werden muss, und vom Südbahnhof auch ein längerer Fußweg bis zur Straßenbahnstation zu bewältigen ist - ganz abgesehen davon, dass die Rolltreppen an der S-Bahn-Station des Öfteren defekt sind. Der Verweis auf die Busse ist auch nicht sehr hilfreich, da diese in größeren Abständen fahren. Bliebe noch die Möglichkeit, mit der Linie 18 oder 22 bis zur "Konstablerwache" zu fahren, dann in die U-Bahn bzw. S-Bahn einzusteigen und dann am Willy-Brandt-Platz mit der U-Bahn zum Südbahnhof zurückzufahren, um endlich auf die Schweizer Straße zu den dort noch vorhandenen Geschäften zu gelangen und mit der Linie 22 weiter nach Niederrad zu kommen. Bei dieser Situation ziehen viele Bürgerinnen und Bürger den Fußweg zwischen Lokalbahnhof und Bruchstraße vor. Um diesen Weg etwas zu erleichtern, sollten auf der Abbiegung zur David-Stempel-Straße ein oder zwei Bänke aufgestellt werden, damit sich die Leute mit ihren Einkäufen hinsetzen können, um etwas zu verschnaufen. Vor dem großen Baum ist genug Platz (siehe Foto). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1750

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sicherheit für Kinder an der Textorschule - Schutz vor Rasern in der Tempo30Zone

05.07.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5766 entstanden aus Vorlage: OF 1136/5 vom 21.05.2024 Betreff: Mehr Sicherheit für Kinder an der Textorschule - Schutz vor Rasern in der Tempo-30-Zone Der Magistrat wird gebeten, vor den Eingängen der Textorschule mit Schildern und auf der Gutzkowstraße und der Oppenheimer Landstraße mit Piktogrammen auf Kinder hinzuweisen. Auf der Oppenheimer Landstraße gibt es lediglich Piktogramme in der Nähe der Kita, Oppenheimer Landstraße 3. Oppenheimer Landstraße - Eingang zur Textorschule Gutzkowstraße - Eingang zur Textorschule Fotos: p rivat Begründung: Die Gutzkowstraße ist vor der Textorschule relativ breit. Das hat zur Folge, dass Autofahrer, die sich zuvor wegen Staus und der Enge der Straße oft an das geforderte Tempo 30 hielten, nun durchstarten. Es ist vielen Autofahrern anscheinend nicht bewusst, dass sie sich vor einer Grundschule befinden. Schulkinder und Pendler sind morgens oft gleichzeitig unterwegs. Das hohe Verkehrsaufkommen sorgt zusätzlich für eine Gefährdung der Kinder. Geschwindigkeitskontrollen werden nicht durchgeführt. Es gibt weder Markierungen noch Schilder, die Autofahrer auf eine Schule hinweisen. Da Zebrastreifen in Tempo-30-Zonen nicht erlaubt sind, sollte die Stadt an den Eingängen zur Grundschule zumindest mit deutlich gekennzeichneten Schwellen und Piktogrammen für die Sicherheit der Kinder sorgen. Grundsätzlich ist darüber nachzudenken, wie Schulwege für den Autoverkehr gut sichtbar markiert werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2108 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Koordination zukünftiger Straßenbauprojekte - Verkehrschaos vermeiden!

05.07.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5765 entstanden aus Vorlage: OF 1133/5 vom 10.05.2024 Betreff: Koordination zukünftiger Straßenbauprojekte - Verkehrschaos vermeiden! Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass bei zukünftigen Straßenbauprojekten bereits im Vorfeld der jeweiligen Maßnahmen eine Abstimmung zwischen den zuständigen Fachämtern und dem Ortsbeirat stattfindet. Insbesondere ist die Terminplanung besser zu koordinieren, sodass eine Anhäufung von Verkehrsbeeinträchtigungen, wie sie derzeit im Stadtteil Sachsenhausen in geballter Form anzutreffen sind, vermieden wird. Ziel muss es dabei sein, die Beeinträchtigungen durch Straßenbaumaßnahmen im Ortsbezirk 5 für Bewohner, Verkehrsteilnehmer sowie Gewerbetreibende und deren Kunden so gering wie möglich zu halten. Begründung: Derzeit kommt es im Stadtteil Sachsenhausen durch - die Sperrung der Textorstraße, - die Sperrung der Oppenheimer Landstraße, - Bauarbeiten in der Schweizer Straße sowie unangekündigte Gleisbauarbeiten zwischen Hedderichstraße und Textorstraße sowie - Bauarbeiten auf dem Gelände der ehemaligen Shell-Tankstelle in der Mörfelder Landstraße und eine damit einhergehende Reduzierung der Fahrstreifen am Wendelsplatz zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Für eine derartige Anhäufung von parallel zueinander stattfindenden Straßenbaumaßnahmen und die damit verbundenen Beeinträchtigungen für Bewohner, Verkehrsteilnehmer sowie Gewerbetreibende und deren Kunden haben die Betroffenen keinerlei Verständnis. Zwar sind all diese Maßnahmen notwendig, doch hätte man diese problemlos zeitlich entzerren können. Erschwerend kam Ende Mai dieses Jahres die Mainkaisperrung für die Zeit der Fußball-EM und der darauffolgenden Sommerferien hinzu, welche zusätzlich weitere erhebliche Belastungen für den Stadtteil Sachsenhausen in Form von Ausweichverkehr nach sich ziehen wird. Damit geht zudem ein erheblicher Anstieg von Feinstaub- und CO2-Emissionen einher, die der Magistrat mit seiner Verkehrspolitik doch vorgeblich reduzieren will. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2164 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Quartiersmanagement für die Heimatsiedlung und nähere Umgebung (Mörfelder Landstraße zwischen RichardStraussAllee, Oppenheimer Landstraße und FritzKisselSiedlung)

05.07.2024 · Aktualisiert: 08.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5764 entstanden aus Vorlage: OF 1094/5 vom 06.04.2024 Betreff: Quartiersmanagement für die Heimatsiedlung und nähere Umgebung (Mörfelder Landstraße zwischen Richard-Strauss-Allee, Oppenheimer Landstraße und Fritz-Kissel-Siedlung) Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Programms "Aktive Nachbarschaft" ein Quartiersmanagement in der Heimatsiedlung einzurichten. Begründung: Die Heimatsiedlung befindet sich in einem sozialen und strukturellen Wandel, der mit zahlreichen Herausforderungen verbunden ist. Diese Herausforderungen lassen sich in folgende Bereiche zusammenfassen: 1. Sinkende Lebensqualität des Wohnumfelds: - zunehmende Verunreinigung der Siedlung; - Zunahme von Lachgaskonsum und anderen Drogen auf den Freiflächen (inklusive der entsprechenden Verunreinigung); - Verschlechterung der Wohnqualität; - regelmäßig Alkohol trinkende Personen; - Unsicherheit und Ängstlichkeit von Eltern bezüglich der Sicherheit ihrer Kinder auf den Schulwegen; 2. Mangel an sozialen Angeboten und Begegnungsmöglichkeiten: - zu wenig familienbildende Angebote (auch aufgrund mangelnder Räume); - internationale Kulturgruppen, Muttersprachler-Gruppen und Religionsgemeinschaften suchen vergeblich nach Räumlichkeiten; 3. Vandalismus und Kriminalität: - die Heimatsiedlung ist vermehrt Vandalismus ausgesetzt; - das Seniorenheim des Frankfurter Verbands für Alten- und Behindertenhilfe e. V. ist wiederholt Ziel von Einbrüchen und Vandalismus durch Obdachlose und Jugendliche geworden; - der ASP Wildgarten erfährt zunehmend Vandalismus (Einbrüche auf dem Gelände, Zerstörung von Anpflanzungen/Bewuchs, Sachbeschädigung); 4. fehlende kulturelle Angebote: - viele Familien haben aufgrund fehlender Mobilität und fehlender finanzieller Ressourcen keinen Zugang zu kulturellen Angeboten außerhalb der Siedlung; - keine existierenden Vereinsstrukturen (Sport, Kultur, Bildung, Soziales); 5. Bedarf an Nachhilfeangeboten: Es besteht ein Bedarf an Nachhilfeangeboten, insbesondere an Angeboten, die über Bildung und Teilhabe (BUT) finanziert werden können; 6. weitere Herausforderungen: Die oben genannten Punkte sind nur ein Teil der Probleme, die im genannten Einzugsgebiet vorhanden sind. Sie verdeutlichen jedoch den dringenden Bedarf an einem Quartiersmanagement im Einzugsgebiet. Ein Quartiersmanagement kann die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner in vielfältiger Weise verbessern, indem es - als niedrigschwelliger Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger fungiert (Ohr und Auge ist das Quartier); - die Vernetzung zwischen den verschiedenen Akteuren im Stadtteil stärkt (Bürger/Gewerbe/Bildungseinrichtungen/Kirche/Sport/Wohnungswirtschaft/städtische Einrichtungen/Polizei/Vereinswesen/Kinder/Jugend/Senioren) und das bürgerliche Engagement fördert; - das Vereinswesen (Sport, Kultur, Sozial, Bildung) fördert und stärkt, das maßgeblich zu einem stabilen Miteinander im Stadtviertel beiträgt; - die Sauberkeit und Sicherheit im Quartier erhöht; - soziale Angebote und Begegnungsmöglichkeiten fördert; - kulturelle Aktivitäten organisiert; - die Vernetzung zwischen den verschiedenen Akteuren im Stadtteil stärkt; - zur Stärkung des nachbarschaftlichen Zusammenhalts beiträgt; - die Identifikation der Bewohnerinnen und Bewohner mit ihrem Stadtteil fördert; - zu einer nachhaltigen und sozial gerechten Entwicklung der Siedlung beiträgt. Die Einführung eines Quartiersmanagements in der Heimatsiedlung ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern und die Siedlung zu einem attraktiven und lebenswerten Stadtteil zu gestalten. Ein Quartiersmanagement unterstützt existierende Vereinsstrukturen Kraft seiner Rolle und fördert damit Integration. Es könnte die Organisation und Finanzierung von Nachhilfeangeboten unterstützen. Diese Anregung ist eine Forderung des Stadteilarbeitskreises Sachsenhausen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1755

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Das ungeregelte Abstellen von E-Scootern im Bereich der Servicestelle für blinde und sehbehinderte Bürger der Stadt Frankfurt unterbinden

05.07.2024 · Aktualisiert: 22.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5782 entstanden aus Vorlage: OF 1179/5 vom 20.06.2024 Betreff: Das ungeregelte Abstellen von E-Scootern im Bereich der Servicestelle für blinde und sehbehinderte Bürger der Stadt Frankfurt unterbinden Der Magistrat wird gebeten, mit geeigneten Maßnahmen dafür zu sorgen, dass im Bereich um die Servicestelle für blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger in der Mörfelder Landstraße 6, und vor allem auf dem Gehweg vom Südbahnhof zur Servicestelle, das ungeregelte Abstellen von E- Scootern unterbunden wird. Begründung: Sehbehinderte Mitarbeitende der Servicestelle bzw. des Blinden- und Sehbehindertenbundes in Hessen e. V. (BSBH) haben im Mai über Behinderungen und Gefährdungssituationen durch ungeregelt abgestellte E-Scooter im genannten Gebiet berichtet. Dabei wurden bis zu sechs (!) E-Scooter gleichzeitig gezählt, die mehrfach den stark frequentierten Fußweg zwischen Südbahnhof Frankfurt und der Landesgeschäftsstelle des BSBH verstellten. Sowohl die seheingeschränkten Mitarbeitenden des BSBH als auch die seheingeschränkten und blinden Besucher der Servicestelle müssen vor den Gefahren, die durch solches Verkehrsrowdytum entstehen, geschützt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1808

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bereich der Kindertagesstätten in der Stresemannallee

05.07.2024 · Aktualisiert: 01.04.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5778 entstanden aus Vorlage: OF 1173/5 vom 18.06.2024 Betreff: Bereich der Kindertagesstätten in der Stresemannallee Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der beiden Kindertagesstätten (Oster-Kindertagesstätte, Kita Wolkentanz der BVZ GmbH) in der Stresemannallee 61 bis 73 die Straße mit entsprechenden Piktogrammen und Schildern "Vorsicht Kinder" deutlich zu kennzeichnen. Dort befindet sich auch der Spielplatz Wildgarten. Da dieser Bereich während der Mainkaisperrung gleichzeitig Teil der Umleitungsstrecke für den Schwerlastverkehr ist, sollten die Maßnahmen schnellstmöglich umgesetzt werden. Begründung: Die gut ausgebaute Stresemannallee ist eine viel befahrene Strecke des Pendlerverkehrs und Teil der Umgehungsroute für den Schwerlastverkehr während der Mainkaisperrung - mitten durch ein Wohngebiet. Hier leben viele Familien. Im Bereich Stresemannallee 61 bis 73 befinden sich zwei Kindertagesstätten und der inklusive Abenteuerspielplatz Wildgarten. Anwohner beschweren sich, dass Autofahrer im Bereich der Kindertagesstätten und des Spielplatzes oft viel zu schnell unterwegs sind und Kinder dadurch gefährdet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2043 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kurzfristige Umsetzung der Stellungnahme ST 2410 - Schutz der Kinder im Bereich des Gymnasiums Süd in der Launitzstraße

05.07.2024 · Aktualisiert: 01.04.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5780 entstanden aus Vorlage: OF 1176/5 vom 20.06.2024 Betreff: Kurzfristige Umsetzung der Stellungnahme ST 2410 - Schutz der Kinder im Bereich des Gymnasiums Süd in der Launitzstraße Vorgang: OM 4447/23 OBR 5; ST 2410/23 Der Magistrat wird gebeten, den Bereich des Gymnasiums Süd in der Launitzstraße - wie von ihm in seiner Stellungnahme vom 04.12.2023, ST 2410, zugesagt - kurzfristig deutlich mit einem Piktogramm zu kennzeichnen. Dort befinden sich auch eine Kita und ein Hort. Zudem wird der Magistrat gebeten, im Bereich Launitzstraße/Ecke Schwanthalerstraße Schilder zu installieren, die auf Kinder hinweisen. Selbst wenn der Schulhof des Gymnasiums Süd temporär erweitert wird und das Piktogramm dann für einen gewissen Zeitraum nicht seinen Zweck erfüllt, so sind im Bereich von Schule, Kita und Hort naturgemäß viele Kinder unterwegs. Die Sicherheit von Kindern sollte auch bei begrenzten Ressourcen auf keinen Fall zur Disposition stehen. Begründung: Im Eingangsbereich des Gymnasiums Süd in der Launitzstraße wurde vor wenigen Tagen ein Kind angefahren und verletzt. Vor fast einem Jahr hatte der Ortsbeirat mit der Anregung vom 15.09.2023, OM 4447, die Kennzeichnung dieses Bereichs vor der Schule in der Launitzstraße zur Sicherheit der Kinder beantragt. Im Dezember letzten Jahres antwortete der Magistrat, dass der Anregung des Ortsbeirats entsprochen würde. Zumindest ein Piktogramm würde auf Höhe der Launitzstraße 25 aufgebracht werden. Seitdem ist nichts passiert. Noch dazu äußerte sich ein Vertreter der Stadt nach dem Unfall in geradezu zynischer Weise der Presse gegenüber (FNP Mittwoch, 19.06.2024, Bericht über den Unfall: " ... die Stadtverwaltung muss schon ein wenig schauen, dass man mit den begrenzten Ressourcen angemessen umgeht"). Kein Wort des Bedauerns findet sich in diesem Bericht. Dabei geht es um eine sehr überschaubare, kostengünstige Maßnahme, die im Zweifel Leben retten kann. Verkehrssicherung auf Schulwegen gehört zur Grundversorgung der Stadt. Wofür sollten die knappen Ressourcen sonst verwendet werden? Es entsteht der Eindruck, dass die Stadt andere Prioritäten hat. So ist kaum nachvollziehbar, dass auf der gegenüberliegenden nördlichen Mainseite im Innenstadtbereich (ohne eine einzige Schule) mit großer Anstrengung und erheblichen finanziellen Mitteln verkehrsberuhigende Maßnahmen umgesetzt werden und der Verkehr ausgerechnet in den kinderreichsten Stadtteil Sachsenhausen-Nord verdrängt wird. Neun Schulen befinden sich rund um den Schweizer Platz. Ganz in der Nähe, an der Ecke Schweizer Straße/Schwanthalerstraße ist vor wenigen Wochen ein weiteres Schulkind von einem Auto angefahren und verletzt worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4447 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2410 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2042 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Bushaltestelle „Wendelsplatz“: Entfernung der Container auf dem Gehweg

21.06.2024 · Aktualisiert: 19.09.2024

Antrag vom 21.06.2024, OF 1167/5 Betreff: Bushaltestelle "Wendelsplatz": Entfernung der Container auf dem Gehweg Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, an der Haltestelle Wendelsplatz (Busse 30 und M36 Richtung Sachsenhausen Hainer Weg, 652 Richtung Gravenbruch und 653 Richtung Neu-Isenburg Gewerbegebiet Ost) folgende Maßnahmen zu ergreifen, um den Gehweg am Carolusbrunnen ausreichend breit und auch für Personen mit Bewegungseinschränkung nutzbar zu machen: - Ersatzlose Entfernung des privaten Altkleidercontainers - Änderung der Anordnung der beiden Glascontainer, so dass mehr restliche Gehwegbreite verbleibt. Begründung: Die derzeitige Anordnung der Altkleider- und Altglascontainer verengt den Gehweg am Carolusbrunnen auf weniger als 1,50 Meter für Passanten, die aus der Richtung Kranichsteiner Straße kommen und zur Bushaltestelle wollen. Außerdem müssen sie die Schwelle am Carolusbrunnen zu passieren, siehe Foto. Menschen mit Bewegungseinschränkung, die die Schwelle nicht passieren können, werden dadurch zu einem für sie aufwändigen Umweg Richtung Mörfelder Landstraße gezwungen. Auf dem wenig ansehnlichen Wendelsplatz bliebe damit noch eine ästhetisch ansprechende Stelle erhalten, bzw. würde wiederhergestellt. Bild: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1167/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1167/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau (FRM 8)

07.06.2024 · Aktualisiert: 22.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5610 entstanden aus Vorlage: OF 1126/5 vom 21.05.2024 Betreff: Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau (FRM 8) Im Zuge der Planungen zur Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau (FRM 8) wurden inzwischen die Übergabepunkte zwischen den Kommunen und die Vorzugsvariante festgelegt. Der Ortsbeirat begrüßt, dass als Übergabepunkt zwischen Offenbach und Frankfurt die K 816 Frankfurter Straße/Offenbacher Landstraße festgestellt wurde. Der genaue Streckenverlauf auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt ist mit der Vorzugsvariante jedoch noch nicht festgelegt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Streckenverlauf zwischen Speckweg und Ignaz-Bubis-Brücke nicht auf der Gerbermühlstraße und dem Deutschherrnufer zu planen, sondern die Streckenführung Im Bärengarten, Strahlenberger Weg, Länderweg und Seehofstraße zu verfolgen. Begründung: Zwischen Speckweg und Ignaz-Bubis-Brücke gibt es schon eine Radverbindung direkt am Mainufer. Dort bestehende Konflikte zwischen dem Fuß- und Radverkehr sind unabhängig von der Planung der Radschnellverbindung durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen. Die erforderlichen Mindestbreiten und Sicherheitsabstände für die Radschnellverbindung auf der Gerbermühlstraße sind nur darstellbar, wenn die Fahrbahn für den Kraftfahrzeugverkehr auf eine Spur je Fahrtrichtung reduziert wird. Das erscheint wenig sinnvoll, wenn die B 43 zwischen Ignaz-Bubis-Brücke und Kaiserlei sonst vierspurig bleibt. Zudem wird die Beleuchtung nachts abgeschaltet. Die durchgängige Beleuchtung ist jedoch ein wichtiges Ausstattungsmerkmal der Direktverbindung. Die Straßen Im Bärengarten, Strahlenberger Weg und Länderweg sind wenig befahren, sodass die Radschnellverbindung dort konfliktarm geführt werden kann. Die Eisenbahnüberführung Seehofstraße wurde mit Millionenaufwand verbreitert und lässt nun die Errichtung einer ausreichend breiten Radverbindung zu. Dadurch hätten Teile der Sachsenhäuser und Oberräder Bevölkerung einen unmittelbaren Nutzen von der Radschnellverbindung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1807

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerführung in der Baustelle Lokalbahnhof/Textorstraße

07.06.2024 · Aktualisiert: 01.04.2025

Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5629 entstanden aus Vorlage: OF 1155/5 vom 05.06.2024 Betreff: Fußgängerführung in der Baustelle Lokalbahnhof/Textorstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Baustelle Lokalbahnhof/Textorstraße an der Einmündung zur Darmstädter Landstraße folgende Verbesserungen vorzunehmen: 1. Die offizielle Fußgängerführung auf der Nordseite muss durchgehend auf 1,50 Meter verbreitert werden. Stellenweise ist der Fußweg hier auf nur noch ca. 1,08 Meter verengt. 2. Die Zuwegung zu den Häusern Textorstraße 7 bis 11 muss für Fußgänger barrierefrei gestaltet sein, ausreichend breit und ohne groben Schotter auf dem Boden. In den Gebäuden befinden sich 30 Wohnungen und vier Ladenlokale. Die momentane Zuwegung zu den Häusern ist teils auf weniger als einen Meter verengt. Der grobe Schotter ist ein Hindernis für Rollatoren, Kinderwagen und Menschen mit Bewegungseinschränkungen. 3. An der S-Bahn-Station "Lokalbahnhof", an der Ecke Darmstädter Landstraße/Hedderichstraße, muss ein Schild angebracht werden, das auf die Sperrung der Textorstraße an der Einmündung zur Darmstädter Landstraße und auf die Fussgängerquerung über die Textorstraße an der Martin-May-Straße hinweist. Grund: Zahlreiche Ortsfremde nutzen die S-Bahn-Station "Lokalbahnhof", um Ziele nördlich der Textorstraße zu erreichen, z. B. das Brückenviertel und den Main. Sie kennen das Viertel und die Gegebenheiten nicht und sind mit der jetzigen Gehwegführung im Baustellenbereich überfordert. Begründung: Die Baustelle an der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" wird längere Zeit bestehen bleiben. Die Fußgängerführung muß daher so gestaltet sein, dass sowohl Anwohner als auch die zahlreichen ortsfremden Besucher Sachsenhausens sie über einen längeren Zeitraum nutzen und die Baustelle gut und sicher passieren können. Anbei einige Bilder zur jetzigen Situation. Fußwegführung auf der Südseite der Textorstraße am 22. und 9. Mai 2024 ... Zuweg zur Textorstraße 11 und Weg vor Textorstraße 7 bis 11 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2100 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baumanpflanzungen in der Mörfelder Landstraße zwischen den Hausnummern 265 bis 275

07.06.2024 · Aktualisiert: 16.07.2025

Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5611 entstanden aus Vorlage: OF 1131/5 vom 25.04.2024 Betreff: Baumanpflanzungen in der Mörfelder Landstraße zwischen den Hausnummern 265 bis 275 Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem zwischen Fahrbahn und Fußweg befindlichen Streifen in der Mörfelder Landstraße zwischen den Anwesen Nr. 265 bis 275 auf der südlichen Seite Baumanpflanzungen vorzunehmen. Begründung: Dieser Streifen kann für zusätzliche Baumanpflanzungen genutzt werden. Wie auf dem Foto ersichtlich, ist dort bereits ein Baum gepflanzt. Die Reihe sollte komplettiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2073 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1184 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wiedereinrichtung des Zebrastreifens im Ziegelhüttenweg zwischen den Hausnummern 30 und 35a

07.06.2024 · Aktualisiert: 22.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5612 entstanden aus Vorlage: OF 1132/5 vom 16.05.2024 Betreff: Wiedereinrichtung des Zebrastreifens im Ziegelhüttenweg zwischen den Hausnummern 30 und 35a Der Magistrat wird aufgefordert, den Zebrastreifen im Ziegelhüttenweg zwischen den Anwesen Nr. 30 und Nr. 35a wieder einzurichten. Begründung: An dieser Stelle war ursprünglich ein Zebrastreifen vorhanden, der dann aus nicht nachvollziehbaren Gründen beseitigt wurde. Für diesen Zebrastreifen besteht aber ein Bedürfnis, da es in dem ganzen Bereich für die Überquerung des Ziegelhüttenweges keinen gesicherten Übergang gibt. Dieser ist aber erforderlich, da dort aufgrund des Supermarktes, eines Einkaufskiosks und einer Gastronomie ein erheblicher Fußgängerverkehr besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1804

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Niederrad: Parkordnung Rennbahnstraße/Niederräder Landstraße

07.06.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5617 entstanden aus Vorlage: OF 1139/5 vom 22.05.2024 Betreff: Niederrad: Parkordnung Rennbahnstraße/Niederräder Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die unzumutbare und gefährliche Situation im Kurvenbereich Rennbahnstraße zur Niederräder Landstraße und im weiteren Verlauf in der Niederräder Landstraße bis zur Nr. 11 entschärft werden kann. Es wäre zum Beispiel dergestalt möglich, dass die Parkplätze nicht hinter dem Fuß- und Radweg, sondern zur Fahrbahn hin angeordnet werden, dabei darf kein Parkplatz verloren gehen. Begründung: Die Parkplätze befinden sich momentan hinter dem Fuß- und Radweg am Rennbahnparkgelände und sind überwiegend als Senkrechtsparkplätze ausgewiesen. Ein- und ausparkende Fahrzeuge müssen daher immer den Fuß- und Radweg queren, was besonders beim rückwärts Ausparken eine große Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer bedeutet. Erschwerend kommt hinzu, dass der Bereich in einer langgezogenen Kurve liegt und die Sichtverhältnisse schlecht sind. Bild: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2163 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Sachsenhausen: Aufpflasterung der Einmündungen auf die Kennedyallee zwischen Stresemannallee und OttoHahnPlatz

22.05.2024 · Aktualisiert: 16.07.2024

Antrag vom 22.05.2024, OF 1128/5 Betreff: Sachsenhausen: Aufpflasterung der Einmündungen auf die Kennedyallee zwischen Stresemannallee und Otto-Hahn-Platz Der Magistrat wird gebeten, die Überfahrten im Verlauf der Kennedyallee stadteinwärts an den Einmündungen Thorwaldsenstraße und Tischbeinstraße sowie stadtauswärts an der Rubensstraße und Schreyerstraße auf zupflastern. Begründung: Die Überfahrten Rubensstraße und Tischbeinstraße stadteinwärts sowie Rubensstraße und Schreyerstraße stadtauswärts im Verlauf der Kennedyallee sind auf Grund des Höhenunterschiedes für den Radverkehr gefährlich. Eine Aufpflasterung würde den Radverkehr sicherer machen und auch eine Verbesserung für den Fußverkehr bewirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 1128/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1128/5 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung von Schadstoffmessstellen zur Erfassung der Luftschadstoffe des Autoverkehrs in Sachsenhausen

26.04.2024 · Aktualisiert: 27.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5471 entstanden aus Vorlage: OF 1108/5 vom 09.04.2024 Betreff: Einrichtung von Schadstoffmessstellen zur Erfassung der Luftschadstoffe des Autoverkehrs in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, möglichst vor der nächsten Mainkaisperrung an folgenden Stellen Schadstoffmessstellen zur Erfassung der Luftschadstoffe des Autoverkehrs einzurichten: - Gartenstraße zwischen Cranachstraße und Schweizer Straße; - Schweizer Straße zwischen Schwanthalerstraße und Schweizer Platz; - Schweizer Straße zwischen Schaumainkai und Metzlerstraße und - Schaumainkai vor dem Eisernen Steg. Begründung: Mit 500.000 Ein- und Auspendlern täglich ist Frankfurt Pendlerhauptstadt. Aufgrund der verkehrlichen Planungen für die Innenstadt wird der Autoverkehr zunehmend auf die südliche Mainseite verdrängt. Der Pendlerverkehr wird durch ein dichtbesiedeltes Wohngebiet in eine Innenstadt geführt, die zunehmend autofrei sein soll. Durch die Mainkaisperrung wird Sachsenhausen zusätzlich mit Staus und Schadstoffen belastet. Bislang finden Luftschadstoffmessungen des Autoverkehrs lediglich auf der nördlichen Mainseite statt. Valide Daten zu der Schadstoffbelastung durch den motorisierten Verkehr und den Auswirkungen der Mainkaisperrung auf die Luftqualität in Sachsenhausen als kinderreichstem Stadtteil Frankfurts sind bislang nicht erhoben worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1391 Antrag vom 24.08.2024, OF 1204/5 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5944 Aktenzeichen: 79-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsbehinderungen in der Lamboystraße vor dem Hotel The Blasky

26.04.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5468 entstanden aus Vorlage: OF 1103/5 vom 30.01.2024 Betreff: Verkehrsbehinderungen in der Lamboystraße vor dem Hotel The Blasky Der Magistrat wird gebten, in der Lamboystraße vor dem Hotel The Blasky regelmäßige Verkehrskontrollen durchzuführen. Begründung: Das Hotel The Blasky im Bereich Lamboystraße/Ziegelhüttenweg hat für die Hotelgäste keinen eigenen Parkraum. Dies führt dazu, dass die Gäste des Hotels verbotswidrig und in verkehrsbehindernder Weise die Lamboystraße zuparken. Dies ist für die Anwohner dort nicht hinnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1877 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1877) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baustellenbedingten Parkdruck lindern: Bewohnerparken kurzfristig ausweiten

26.04.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5478 entstanden aus Vorlage: OF 1117/5 vom 11.04.2024 Betreff: Baustellenbedingten Parkdruck lindern: Bewohnerparken kurzfristig ausweiten Der Magistrat wird gebeten, in Bewohnerparkzonen des Ortsbezirks 5, in denen aufgrund von Baustellen oder sonstigen Sperrungen ein stark erhöhter Parkdruck herrscht, das Bewohnerparken vorübergehend auf gebührenpflichtige Parkplätze in derselben Bewohnerparkzone auszuweiten bzw. das Parken auf diesen Parkplätzen mit Bewohnerparkausweis zeitweise zu dulden. Begründung: Im Ortsbezirk 5 hat in den vergangenen Monaten der Parkdruck in mehreren Bewohnerparkzonen stark zugenommen. Bedingt durch die Baustelle am Holbeinkreisel und die umfassenden Straßenarbeiten in und um die Schweizer Straße sind Bewohnerparkplätze vorläufig weggefallen und die Parkplätze insgesamt reduziert worden. Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis sind nicht nur am dringendsten auf Parkplätze in ihrer Wohnumgebung angewiesen, sie tragen nach der jüngsten Gebührenerhöhung auch erhebliche Kosten. Deshalb erscheint es angemessen, Bewohnern in Bewohnerparkzonen das Parken auch auf den kostenpflichtigen Parkplätzen vorübergehend zu erlauben, um den Verlust an Parkplätzen zu kompensieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1880 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1880) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung der Schweizer Straße und des Schweizer Platzes

26.04.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5470 entstanden aus Vorlage: OF 1107/5 vom 08.04.2024 Betreff: Umgestaltung der Schweizer Straße und des Schweizer Platzes Vorgang: OM 4666/23 OBR 5; ST 543/24 Der Schweizer Platz, der zentrale Ort in Sachsenhausen, ist für viele Menschen von besonderer Bedeutung. Die Stadt wählte als Fachjury für den Wettbewerb zur Umgestaltung dieses Platzes zwei Verkehrsplaner und eine Landschaftsarchitektin aus anderen Städten, sowie eine Architektin/Stadtplanerin aus Frankfurt, ehemalige Mitarbeiterin des Planungsbüros, dessen Entwurf als einer der Favoriten des Wettbewerbs gilt. Kein stimmberechtigtes Mitglied der Jury ist aus Sachsenhausen und vertraut mit dem Leben vor Ort. Dies vorrausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. den Ortsbeirat an der Entscheidung zum Vergabeverfahren zur Umgestaltung des Schweizer Platzes zu beteiligen; 2. darzulegen, welche Ergebnisse der Bürgerbefragung konkret in die Entscheidung des Preisgerichts eingeflossen sind und in welcher Form. Dies gilt insbesondere für die in der Bürgerbeteiligung genannten Punkte "Vorrang für den Fußverkehr", "sichere Querungsmöglichkeiten für Kinder und Menschen mit Einschränkungen", sowie die Aufenthaltsqualität und die Nutzung des Platzes für den Fußverkehr, die Barrierefreiheit und die Sicherheit für Fußgänger. Diese Punkte wurden bei der Bürgerbeteiligung besonders häufig genannt. Die Bürgerbeteiligung zeigte, dass die meisten Menschen den Platz zu Fuß nutzen. Der Platz ist Schulweg für mehrere Schulen in der unmittelbaren Umgebung. Inwiefern ist die Qualität des Ortes und die Sicherheit des Fußverkehrs insbesondere für Kinder und für mobilitätseingeschränkte Menschen berücksichtigt worden? Begründung: Der öffentliche Raum scheint zunehmend auf die Organisation von Verkehrswegen reduziert zu werden. Dies zeigt auch die Auswahl der Jury zum Wettbewerb der Neugestaltung des Schweizer Platzes - es wurden fast ausschließlich Verkehrsplaner ausgewählt. Der öffentliche Raum, insbesondere ein zentraler Platz, bedeutet jedoch viel mehr als die Planung von Verkehrswegen. Hier geht es um die Lebensqualität der Menschen im Viertel. Kaum jemand in der dicht bebauten Umgebung hat einen eigenen Garten. Daher ist dieser großzügige Platz als Aufenthaltsort für die Menschen von besonderer Bedeutung - ein Ort der Entschleunigung und zum Flanieren. Bei der Bürgerbeteiligung gab fast die Hälfte der Befragten an, den Schweizer Platz täglich zu nutzen. Viele wünschten Aufenthaltsqualität, Barrierefreiheit und Vorrang des Fußverkehrs. Verkehrsplanung sollte sich dem Charakter und der spezifischen Situation eines Ortes anpassen und nicht umgekehrt. Der Schweizer Platz - als Teil einer intakten gründerzeitlichen Struktur - sollte, wie in der Bürgerbeteiligung oft genannt, als Ganzes erfahrbar bleiben. Auf keinen Fall sollte der Platz durch übermäßige Anordnung von Verkehrswegen fragmentiert werden und dadurch an Aufenthaltsqualität und Charme verlieren. Der Schweizer Platz ist Teil des Schulwegeplans. Fünf Schulen und zahlreiche Kitas sind hier in unmittelbarer Nähe. Hunderte von Schülerinnen und Schüler queren den Platz in der Hauptverkehrszeit, um zur Schule oder zur Straßenbahnhaltestelle zu gelangen. Dabei wird es natürlich vorkommen, dass Kinder und Jugendliche ohne nach rechts und links zu schauen über die geplanten separaten Radwege mitten auf dem Platz zur Straßenbahn rennen. Zwei Seniorenwohnanlagen sind in der Nähe. Eilige Radfahrer achten oft nicht auf vulnerable Verkehrsteilnehmer. Die von der Stadt in der Visualisierung vorgegebene Radwegeführung ist mit einer gefahrlosen Nutzung des Platzes für den Fußverkehr nicht kompatibel. In der ST 543 wird dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass in einem Vergabeverfahren anhand "vorgegebener Kriterien" einer der drei Entwürfe im Rahmen des Vergabeverfahrens ausgewählt und dann zur Grundlage für die Planung wird. Welche Kriterien dies sind, wird nicht bekanntgegeben. Inwieweit finden die Ergebnisse der Bürgerbefragung, die spezifischen Gegebenheiten vor Ort, die Lebensrealität der Menschen im Viertel Eingang in die Entscheidung? Es wäre wichtig, den Ortsbeirat als demokratisch gewähltes Gremium vor Ort an der Entscheidung des Vergabeverfahrens zur Umgestaltung des Schweizer Platzes zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4666 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 543 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1878 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1878) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Anwohnerinnen und Anwohner vom Parkdruck entlasten - Parkplätze schaffen

26.04.2024 · Aktualisiert: 22.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5464 entstanden aus Vorlage: OF 1093/5 vom 18.03.2024 Betreff: Anwohnerinnen und Anwohner vom Parkdruck entlasten - Parkplätze schaffen Der Magistrat wird gebeten, die für schulische Zwecke nicht benötigten Tiefgaragenstellplätze unter dem Bürogebäude Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 an Anwohnerinnen und Anwohner zu vermieten. Begründung: Unter dem Gebäudeteil am Interimsstandort der Martin-Buber-Schule im Großen Hasenpfad 42 bis 48 befindet sich eine große Anzahl an Duplex-Kfz-Stellplätzen, ebenso unter dem Gebäudeteil Mittlerer Hasenpfad 35. Während der Dauer der Nutzung des Bürogebäudes Großer Hasenpfad 42 bis 48/Mittler Hasenpfad 35 als Schule leiden die Anwohnerinnen und Anwohner nicht nur unter erhöhtem Straßenverkehr, sondern auch unter dem Wegfall von bestehenden Parkplätzen für die Einrichtung von Haltestellen des Schulbusses und einer Kiss-and-ride-Zone. Zum Ausgleich soll der Magistrat die nicht für schulische Zwecke benötigten Tiefgaragenstellplätze zur Anmietung anbieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1613 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 5

Umrüsten von Gasleuchten: Mangelhafte Beleuchtung berücksichtigen, Beleuchtung in der Schwanthalerstraße endlich verbessern

26.04.2024 · Aktualisiert: 21.12.2025

Anregung vom 26.04.2024, OA 461 entstanden aus Vorlage: OF 1056/5 vom 11.03.2024 Betreff: Umrüsten von Gasleuchten: Mangelhafte Beleuchtung berücksichtigen, Beleuchtung in der Schwanthalerstraße endlich verbessern Vorgang: B 73/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. bei der Umrüstung von Gasleuchten nicht nur die Standsicherheit der Gasleuchten, sondern auch die mangelhafte Beleuchtung einzelner Straßen zu berücksichtigen und die Umrüstung der Gaslaternen in der Schwanthalerstraße, insbesondere zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße, vorzuziehen. Die Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit der Gehwege durch ausreichende Beleuchtung muss sichergestellt sein, da dieser Bereich auch ein Schulweg ist; 2. dem Ortsbeirat Auskunft zu den Ergebnissen der Standsicherheitsprüfung der Gasleuchten im Frankfurter Süden zu geben . Begründung: Die Straßenbeleuchtung in der Schwanthalerstraße ist insbesondere zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße völlig unzureichend. Dies betrifft vor allem die Gehwege. Der Boden ist bei der Beleuchtung kaum zu sehen, Hindernisse und eventuelle Stolperfallen können nicht wahrgenommen werden. Dies ist für ältere Menschen unzumutbar und gefährlich. Manche Anwohner sind mittlerweile mit Taschenlampen unterwegs. Es muss für Fußgänger möglich sein, sich auch bei Dunkelheit gefahrlos im öffentlichen Raum zu bewegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 73 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1549 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 237 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 30.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 03.06.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 461 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4783, 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 03.06.2024 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Gestaltung des Riedhofkreisels

10.04.2024 · Aktualisiert: 14.05.2024

Antrag vom 10.04.2024, OF 1082/5 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Gestaltung des Riedhofkreisels Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Kreuzungsbereich der Stresemannallee/Mörfelder Landstraße einschließlich des sog. Riedhofkreisels ist unter Einbeziehung interessierter Bürgerinnen und Bürger bei der Planung neu zu gestalten. Hierfür sind ausreichende Mittel in den Etat der Stadt Frankfurt aufzunehmen. Begründung: Der Wunsch nach einer Neugestaltung des Kreuzungsbereiches Mörfelder Landstraße/Stresemannallee in Sachsenhausen (sog. "Riedhofkreisel") wird seit Jahren vehement von den Bürgerinnen und Bürgern des Stadtteils geäußert. Auch der Ortsbeirat 5 hat sich wiederholt dafür ausgesprochen. In der ST 302 vom 17.02.2020 begrüßt der Magistrat dieses Anliegen ausdrücklich, teilt jedoch mit, dass die Maßnahme bislang nicht in das Arbeitsprogramm des Magistrats aufgenommen wurde, entsprechend also auch noch keine Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 183 2024 Die Vorlage OF 1082/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Sachsenhausen: Aufpflasterung der Einmündungen Kennedyallee zwischen Stresemannallee und OttoHahnPlatz

10.04.2024 · Aktualisiert: 20.06.2024

Antrag vom 10.04.2024, OF 1096/5 Betreff: Sachsenhausen: Aufpflasterung der Einmündungen Kennedyallee zwischen Stresemannallee und Otto-Hahn-Platz Der Magistrat wird gebeten, die Überfahrten im Verlauf der Kennedyallee stadteinwärts zwischen Thorwaldsenstraße und Tischbeinstraße sowie stadtauswärts an Rubensstraße und Schreyerstraße aufzupflastern. Begründung: Die Überfahrten Rubensstraße und Tischbeinstraße stadteinwärts sowie Rubensstraße und Schreyerstraße stadtauswärts im Verlauf der Kennedyallee sind auf Grund des Höhenunterschiedes für den Radverkehr gefährlich. Eine Aufpflasterung würde den Radverkehr sicherer machen und auch eine Verbesserung für den Fußverkehr bewirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1096/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1096/5 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Bahnübergang Welscher Weg

10.04.2024 · Aktualisiert: 14.05.2024

Antrag vom 10.04.2024, OF 1066/5 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Bahnübergang Welscher Weg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend Mittel für die Errichtung einer Unterführung unter dem jetzigen Bahnübergang Welscher Weg in Sachsenhausen in den Haushalt 2024/2025 einzustellen. Begründung: Der Bahnübergang Welscher Weg ist lediglich durch eine Umlaufsperre gesichert, deshalb müssen Eisenbahnzüge vor dem Passieren des Überganges die Passanten durch ein schrilles Pfeifsignal warnen. Dies stellt für die Anwohnerinnen und Anwohner in weitem Umfeld des Bahnüberganges seit nunmehr über 20 Jahren 24 Stunden am Tag zusätzlich zu der seit mehr als 11 Jahre bestehenden unerträglichen Lärmbelastung durch die Einflugschneise der Nord-West-Landebahn eine zusätzliche, erhebliche Belastung dar. Eine Schließung des Bahnüberganges würde den Interessen der Allgemeinheit, was den Erhalt der Wegeverbindung betrifft, nicht entsprechen, da er eine wichtige Verbindung des geplanten, in unmittelbarer Nähe verlaufenden, Radschnellweges Frankfurt-Langen-Darmstadt ist und für Erholung suchende Spaziergängerinnen und Spaziergänger einen direkten Zugang in den Stadtwald ermöglicht. Für den Bau einer Unterführung spräche, im Gegensatz zu einer Überführung, die unauffällige Einbettung in die umgebende Flora und die gute barrierefreie Nutzbarkeit. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 167 2024 Die Vorlage OF 1066/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Compliance-Richtlinie bei der Besetzung des Preisgerichts in der Jury für die Neugestaltung der Schweizer Straße

08.04.2024 · Aktualisiert: 14.05.2024

Antrag vom 08.04.2024, OF 1104/5 Betreff: Compliance-Richtlinie bei der Besetzung des Preisgerichts in der Jury für die Neugestaltung der Schweizer Straße Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, welche Compliance-Richtlinien bei der Besetzung der Jury für die Neugestaltung der Schweizer Straße, insbesondere bei der Benennung der Fachpreisrichter und stellvertretenden Fachpreisrichter Anwendung gefunden haben? Hatten die zu benennenden Personen Angaben zu ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit, insbesondere zur vertraglichen Zusammenarbeit oder sonstigen Geschäftstätigkeit mit möglichen Teilnehmern an der Ausschreibung gemacht? Begründung: Den zu den (stellvertretenden) Fachpreisrichtern benannten Personen kommt in der Jury bei der Vergabe der Preise eine sehr wichtige Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund ist eine Neutralität und Unvoreingenommenheit in dieser Funktion unabdingliche Voraussetzung zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung dieser Aufgabe. Diese Neutralität kann tangiert sein, wenn als Fachpreisrichter fungierende Personen in einem Vertragsverhältnis zu einem Teilnehmer am Wettbewerb stehen oder standen, oder mit ihm auf sonstige Weise beruflich zusammenarbeiten. Hier müsste anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles geklärt werden, ob dies Auswirkungen auf die Neutralität gehabt haben könnte. Hierbei sind Zeitablauf, Dauer der Zusammenarbeit und berufliche Kontakte nach Beendigung einer vertraglichen Zusammenarbeit in eine Gesamtabwägung einzustellen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 944 2024 Die Vorlage OF 1104/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung)^

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung deNeufvilleStraße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach

02.04.2024 · Aktualisiert: 14.05.2024

Antrag vom 02.04.2024, OF 1064/5 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach in Höhe von 20.000 € in den neuzubeschließenden Haushalt 2024/2025 einzuplanen. In der vorzulegenden abgestimmten Planung sollen folgende Punkte enthalten sein: 1. Die Straßenbahnhaltestellen sind barrierefrei umzugestalten und mit dynamischen Fahrgastanzeigen auszustatten. 2. Der marode Gleiskörper ist auszutauschen. 3. Anstelle des Kopfsteinpflasters ist Flüsterasphalt einzubauen. 4. Die Straße ist zu begrünen. Begründung: Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist dringend sanierungsbedürftig. Nach der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 165 2024 Die Vorlage OF 1064/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU GRÜNE SPD FDP
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