Meine Nachbarschaft: Mörfelder Landstraße
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Korrekturen am Holbeinkreisel
Antrag vom 05.08.2025, OF 1497/5 Betreff: Korrekturen am Holbeinkreisel Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf zu prüfen und zu berichten, ob folgende Änderungen bei der Neugestaltung des Holbeinkreisels vorgenommen werden können: 1. An der Ostseite wird eine direkte Gehwegverbindung zur Oppenheimer Landstraße geschaffen. 2. An der Ostseite des Holbeinplatzes wird die Grünfläche vergrößert, indem man sie nach außen hin zum Kreisel ausweitet. Begründung: An der Ostseite des neugestalteten Holbeinkreisels besteht keine direkte Gehwegverbindung für Fußgänger, die in die Oppenheimer Landstraße weitergehen möchten. Vielmehr ist zunächst nach links und dann mit einer Rechtsbiegung um eine Grünfläche herum zu laufen. Hier besteht die Gefahr, dass Fußgänger über die Grünfläche laufen, da oftmals die direkte Gehwegverbindung angestrebt wird. Die äußere Grünfläche ist relativ klein geraten. Westlich davon befindet sich eine großflächig betonierte Fläche, die aber selbst keinen Nutzen aufweist. Hier wäre es möglich, die Grünfläche zu erweitern, zumal dieser Bereich auch keine Gehwegverbindung darstellt. Foto: Privat Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OF 1497/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, Linke und BFF (= Annahme)
Einrichtung einer Lieferzone vor dem Gebäude Gartenstraße 24 Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 75
Anregung vom 23.05.2025, OA 561 entstanden aus Vorlage: OF 1429/5 vom 20.05.2025 Betreff: Einrichtung einer Lieferzone vor dem Gebäude Gartenstraße 24 Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 75 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der Planung zur Umgestaltung der Gartenstraße zwischen Schweizer Straße und Launitzstraße auf der nördlichen Straßenseite vor dem Gebäude Gartenstraße 24 anstelle der dort vorgesehenen Fahrradabstellplätze eine Lieferzone einzurichten. In dem Gebäude befindet sich seit Jahrzehnten ein Blumenladen, der regelmäßig beliefert werden muss. Begründung: Im Zuge der geplanten Umgestaltung der östlichen Gartenstraße werden zahlreiche Parkmöglichkeiten entfallen. Eine Belieferung der ansässigen Einzelhandelsgeschäfte muss jedoch weiterhin möglich sein - ohne dass Lieferfahrzeuge mangels Alternativen auf dem Radweg halten müssen und dadurch andere Verkehrsteilnehmende gefährden. Die vorhandene Infrastruktur sowie die besonderen örtlichen Gegebenheiten sollten bei der Planung stärker berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 75 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1558 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 26.05.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 75 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 561 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 75 = Annahme, OA 561 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 75 = Annahme) 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 75 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 561 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (M 75 = Annahme, OA 561= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (M 75 = Annahme, OA 561 = vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (M 75 = Ablehnung, OA 561 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 75 und OA 561 = Annahme) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 75 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 561 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6268, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025
Ziegelhüttenplatz aufwerten und attraktiv gestalten
Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7011 entstanden aus Vorlage: OF 1406/5 vom 06.05.2025 Betreff: Ziegelhüttenplatz aufwerten und attraktiv gestalten Der Magistrat wird gebeten, den Ziegelhüttenplatz und den umliegenden Bereich neu zu gestalten und dem Ortsbeirat eine Planung vorzulegen. Bei der Planung sind insbesondere ausreichend Sitzgelegenheiten, Papierkörbe und ein Bücherschrank zu berücksichtigen. Ebenso ist für eine ausreichende Beleuchtung zu sorgen. Außerdem sind feste Abstellflächen für Leihfahrräder und E-Scooter einzurichten. Begründung: Der Platz wirkt derzeit trist und ungeordnet. Durch eine neue Planung und Gestaltung sollen der Ziegelhüttenplatz und seine Umgebung zukünftig attraktiver gestaltet werden. Dabei sind die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger entsprechend zu berücksichtigen. Eine attraktive Platzgestaltung umfasst verschiedene Elemente, die zusammenwirken, um eine ansprechende, funktionale und einladende Umgebung zu schaffen. Die visuelle Attraktivität des Platzes ist entscheidend. Dies kann durch die Auswahl passender Materialien, Farben, Formen und Pflanzen erreicht werden. Ebenso sind eine gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Integration in das umgebende Geh- und Radwegenetz wichtig. (Fotos: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1640
Anpassung der Außengastronomie-Verordnung - Vielfalt und Infrastruktur in den Stadtteilen sichern
Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7027 entstanden aus Vorlage: OF 1426/5 vom 29.03.2025 Betreff: Anpassung der Außengastronomie-Verordnung - Vielfalt und Infrastruktur in den Stadtteilen sichern Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass die neue Verordnung zur Außengastronomie nicht dazu führt, dass die gewachsene Infrastruktur und die Vielfalt an Einzelhandelsangeboten, insbesondere in der Schweizer Straße, eingeschränkt werden. Die Verordnung ist so zu handhaben, dass auch kleinere, nicht gastronomische Gewerbebetriebe wie "Schmidt's Papeterie" oder die "Blumengalerie" auf der Schweizer Straße erhalten bleiben können. Die Außengastronomie-Verordnung muss so angepasst oder flexibel gehandhabt werden, dass eine sinnvolle Koexistenz von Gastronomie und Einzelhandel weiterhin möglich ist. Eine starre Auslegung der Regelung darf nicht dazu führen, dass funktionierende, gewachsene Strukturen zerstört und inhabergeführte Läden aus den Stadtteilen verdrängt werden. Begründung: Seit fast 30 Jahren ist "Schmidt's Papeterie" ein fester Bestandteil der Schweizer Straße - ein beliebtes Fachgeschäft für Papeterie und Wohnaccessoires. Seit 15 Jahren befindet sich das Geschäft im traditionsreichen Gebäude des "Gemalten Hauses" in Sachsenhausen. Im Zuge der neuen Außengastronomie-Verordnung, die seit dem 1. April 2023 gilt, dürfen Außenflächen für die Gastronomie nur noch unmittelbar vor dem eigenen Geschäftsbereich genutzt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass die Gaststätte "Zum Gemalten Haus", die zugleich Eigentümerin des Gebäudes ist, ihre Außenbewirtschaftung, statt wie bisher jahrzehntelang von 30 Quadratmetern, nun auf eine Fläche von 11,20 Quadratmetern beschränken muss, da ein Teil der bisherigen Fläche vor der angemieteten Fläche von "Schmidt's Papeterie" liegt. Die Konsequenz: Um die wirtschaftlich wichtige Außengastronomie weiterhin betreiben zu können, sah sich die Betreiberin der Gaststätte "Zum Gemalten Haus" gezwungen, der Papeterie nach 15 Jahren das Mietverhältnis vorsorglich zu kündigen - nicht aus fehlendem Bedarf, sondern allein aus Gründen der Flächenregelung. Im schlimmsten Fall müsste die Ladenfläche leer stehen oder als Lager genutzt werden, damit sie dem Geschäftsbereich der Gaststätte zugerechnet werden kann. Die neue Verordnung zur Außengastronomie schwächt hier die Vielfalt im Stadtteil, den Einzelhandel und die Nahversorgung. Das bedeutet in vielen Fällen eine Monokultur an Gaststätten, wie in Alt-Sachsenhausen. Der Verlust von Vielfalt und Infrastruktur in den Stadtteilen kann nicht das Ergebnis der Verordnung zur Außengastronomie sein. Hier gilt es dringend nachzubessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Freihalten des Bürgersteigs am Ziegelhüttenplatz
Antrag vom 05.05.2025, OF 1407/5 Betreff: Freihalten des Bürgersteigs am Ziegelhüttenplatz Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, Maßnahmen zu ergreifen, um den Bürgersteig auf der südlichen Seite des Ziegelhüttenplatzes zwischen Apotheke und HIT-Markt für den Fußgängerverkehr freizuhalten. Hierbei ist insbesondere eine ordnungsgemäße Abmarkierung der Kopfparkplätze notwendig. Begründung: Am Ziegelhüttenplatz befinden sich auf der südlichen Seite im Bereich zwischen Apotheke und HIT-Markt Parkplätze. Diese sind an der Kopfseite jedoch nicht abmarkiert. Dies führt dazu, dass Autofahrer ihr Fahrzeug zu weit in den Bürgersteig hinein parken, so dass der Fußgängerverkehr dort nicht genügend Platz hat. Die Straßenseite der Parkplätze ist gekennzeichnet. Regelmäßig fahren die Autofahrer jedoch zu weit auf den Bürgersteig drauf. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1407/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1407/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1407/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1407/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Illegales Parken auf dem Bürgersteig und Radweg während Veranstaltungen in der Netzwerk Seilerei unterbinden
Antrag vom 05.05.2025, OF 1415/5 Betreff: Illegales Parken auf dem Bürgersteig und Radweg während Veranstaltungen in der Netzwerk Seilerei unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle das Ordnungsamt anweisen, konsequent gegen Falschparker während Veranstaltungen in der Netzwerk Seilerei Offenbacher Landstraße 190 vorzugehen, die illegal auf Fuß- und Radwegen parken. Begründung: Regelmäßig kommt es während Veranstaltungen in der Netzwerk Seilerei zu massiven Parkverstößen auf der Offenbacher Landstraße (siehe Foto). Diese gefährden insbesondere den Radverkehr, da dieser zum Teil bis auf die Straßenbahnschienen ausweichen muss. Der Veranstalter muss seine Gäste dringendst darauf hinweisen, dass auf dem Gelände oder in der Nähe keine Parkplätze zur Verfügung stehen. Es besteht jedoch eine gute Anbindung mit dem ÖPNV durch die Straßenbahn Linie 16 Haltestelle Lettigkautweg und die S-Bahnhaltestelle Mühlberg für auswärtige Besucher. Ebenfalls ist der Ort gut mit dem Fahrrad zu erreichen. Foto (c) Oliver Kimpel Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1415/5 wurde zurückgezogen.
Antrag: Sicherheit für Fahrradfahrer in der Tiroler Straße/Ecke Oppenheimer Landstraße
Antrag vom 22.08.2025, OF 1486/5 Betreff: Antrag: Sicherheit für Fahrradfahrer in der Tiroler Straße/Ecke Oppenheimer Landstraße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, die Tiroler Straße sicherer zu gestalten. Dies ist dringlich, in Hinblick auf die Auslagerung des Gymnasiums Süd in den Tiroler Park und die zahlreichen Schüler, die den Schulweg per Fahrrad zurücklegen. Insbesondere der Bereich zwischen dem Eingang zum Tiroler Park und der Einmündung zur Oppenheimer Landstraße ist zur Zeit für Fahrradfahrer gefährlich. Begründung: Begründung Das Gymnasium Süd zieht für einige Jahre in die Containerlösung im Tiroler Park um. Die Tiroler Straße ist im östlichen Teil sehr eng und es kommt immer wieder zu Situationen, in denen Fahrradfahrer im Bereich des Eingangs zum Tiroler Park durch entgegenkommende Autos abgedrängt und gefährdet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 1486/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme)
Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Großer Hasenpfad/Ossietzkystraße erhöhen
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6872 entstanden aus Vorlage: OF 1384/5 vom 30.03.2025 Betreff: Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Großer Hasenpfad/Ossietzkystraße erhöhen Der Magistrat wird gebeten, den Kreuzungsbereich Großer Hasenpfad/Ossietzkystraße übersichtlicher zu gestalten und das mittig auf der Straße stehende Verkehrsschild zu entfernen. Begründung: In dem oben genannten Kreuzungsbereich kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern. Außerdem kommt es durch das mitten auf der Straße stehende Verkehrsschild zu Unfällen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1464 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kurzzeitparkplätze vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 365 einrichten
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6861 entstanden aus Vorlage: OF 1372/5 vom 25.03.2025 Betreff: Kurzzeitparkplätze vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 365 einrichten Der Magistrat wird gebeten, zwei bestehende Parkplätze vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 365 von Montag bis Samstag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr in Kurzzeitparkplätze umzuwidmen. Begründung: Mit der Schließung der Anna-Apotheke verbleibt in Oberrad nur noch eine Apotheke, da auch die Hortus-Apotheke bereits seit Längerem geschlossen ist. Die Brunnen-Apotheke wird künftig ihren neuen Standort in der Offenbacher Landstraße 365 beziehen. Um den Kundinnen und Kunden, insbesondere älteren Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität, den Zugang zu erleichtern, ist die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen erforderlich. Die Umwidmung bestehender Parkplätze zu Kurzzeitparkplätzen verursacht keine zusätzlichen Stellplatzverluste, sondern optimiert lediglich die Nutzung der vorhandenen Flächen. Durch diese Maßnahme wird ein regelmäßiger Nutzerwechsel gewährleistet, der den schnellen und unkomplizierten Zugang zur Apotheke ermöglicht. Die Einführung der Kurzzeitparkplätze trägt maßgeblich zur Sicherung der wohnortnahen medizinischen Versorgung sowie zur Entlastung der umliegenden Verkehrsflächen bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1491 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Einrichtung von Sitzbänken und Wetterschutz an der Straßenbahnhaltestelle in der Gartenstraße/Ecke Stresemannallee
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6871 entstanden aus Vorlage: OF 1383/5 vom 29.03.2025 Betreff: Einrichtung von Sitzbänken und Wetterschutz an der Straßenbahnhaltestelle in der Gartenstraße/Ecke Stresemannallee Der Magistrat wird gebeten, an der Straßenbahnhaltestelle in der Gartenstraße/Ecke Stresemannallee Richtung Hauptbahnhof Sitzbänke und einen Wetterschutz aufzustellen. Begründung: Die kürzlich neu gestaltete Haltestelle in der Gartenstraße/Ecke Stresemannallee verfügt bislang weder über Sitzgelegenheiten noch über einen Wetterschutz. Dabei befindet sich diese Haltestelle direkt an einem Ärztehaus mit einer großen rheumatologischen Praxis. Hier warten oft Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, für die Sitzgelegenheiten unerlässlich sind. Es ist ausreichend Platz vorhanden, allerdings ist ein großer Teil der Fläche mit Fahrradständern belegt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum gerade an dieser Haltestelle keine Sitzbänke vorgesehen wurden. Sitzgelegenheiten und Wetterschutz sollten zur Grundausstattung jeder Haltestelle gehören, insbesondere an Standorten mit einer hohen Zahl an mobilitätseingeschränkten Fahrgästen. Daher sollte die Ausstattung der Haltestelle bitte zeitnah verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1494 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Anpassung der Außengastronomie-Verordnung - Vielfalt und Infrastruktur in den Stadtteilen sichern
Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7027 entstanden aus Vorlage: OF 1426/5 vom 29.03.2025 Betreff: Anpassung der Außengastronomie-Verordnung - Vielfalt und Infrastruktur in den Stadtteilen sichern Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass die neue Verordnung zur Außengastronomie nicht dazu führt, dass die gewachsene Infrastruktur und die Vielfalt an Einzelhandelsangeboten, insbesondere in der Schweizer Straße, eingeschränkt werden. Die Verordnung ist so zu handhaben, dass auch kleinere, nicht gastronomische Gewerbebetriebe wie "Schmidt's Papeterie" oder die "Blumengalerie" auf der Schweizer Straße erhalten bleiben können. Die Außengastronomie-Verordnung muss so angepasst oder flexibel gehandhabt werden, dass eine sinnvolle Koexistenz von Gastronomie und Einzelhandel weiterhin möglich ist. Eine starre Auslegung der Regelung darf nicht dazu führen, dass funktionierende, gewachsene Strukturen zerstört und inhabergeführte Läden aus den Stadtteilen verdrängt werden. Begründung: Seit fast 30 Jahren ist "Schmidt's Papeterie" ein fester Bestandteil der Schweizer Straße - ein beliebtes Fachgeschäft für Papeterie und Wohnaccessoires. Seit 15 Jahren befindet sich das Geschäft im traditionsreichen Gebäude des "Gemalten Hauses" in Sachsenhausen. Im Zuge der neuen Außengastronomie-Verordnung, die seit dem 1. April 2023 gilt, dürfen Außenflächen für die Gastronomie nur noch unmittelbar vor dem eigenen Geschäftsbereich genutzt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass die Gaststätte "Zum Gemalten Haus", die zugleich Eigentümerin des Gebäudes ist, ihre Außenbewirtschaftung, statt wie bisher jahrzehntelang von 30 Quadratmetern, nun auf eine Fläche von 11,20 Quadratmetern beschränken muss, da ein Teil der bisherigen Fläche vor der angemieteten Fläche von "Schmidt's Papeterie" liegt. Die Konsequenz: Um die wirtschaftlich wichtige Außengastronomie weiterhin betreiben zu können, sah sich die Betreiberin der Gaststätte "Zum Gemalten Haus" gezwungen, der Papeterie nach 15 Jahren das Mietverhältnis vorsorglich zu kündigen - nicht aus fehlendem Bedarf, sondern allein aus Gründen der Flächenregelung. Im schlimmsten Fall müsste die Ladenfläche leer stehen oder als Lager genutzt werden, damit sie dem Geschäftsbereich der Gaststätte zugerechnet werden kann. Die neue Verordnung zur Außengastronomie schwächt hier die Vielfalt im Stadtteil, den Einzelhandel und die Nahversorgung. Das bedeutet in vielen Fällen eine Monokultur an Gaststätten, wie in Alt-Sachsenhausen. Der Verlust von Vielfalt und Infrastruktur in den Stadtteilen kann nicht das Ergebnis der Verordnung zur Außengastronomie sein. Hier gilt es dringend nachzubessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Minimierung der Lärmemission an dem zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6873 entstanden aus Vorlage: OF 1385/5 vom 02.04.2025 Betreff: Minimierung der Lärmemission an dem zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 Der Magistrat wird gebeten, die Wärmepumpen am zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 mit geeigneten Maßnahmen zu verbauen, die Anwohnerinnen und Anwohner nicht durch zusätzliche Lärmemission belastet. Die durch die Wärmepumpen emittierte Lautstärke mit Angabe der jeweiligen Frequenz ist zu messen und dem Ortsbeirat in geeigneter Form zur Kenntnis zu bringen. Begründung: Die Wärmepumpen am zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 dürfen nicht zu einer unzumutbaren Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner führen. Da Wärmepumpen durch ihren Betrieb Geräusche in unterschiedlichen Frequenzen erzeugen, ist sicherzustellen, dass geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung getroffen werden, um die gesetzlichen Vorgaben zum Immissionsschutz einzuhalten und die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner zu erhalten. Um Transparenz zu gewährleisten, sollen zudem umfassende Messungen zur Lautstärke durchgeführt und die Ergebnisse - inklusive der jeweils gemessenen Frequenzbereiche - dem Ortsbeirat vorgelegt werden. Dies ermöglicht eine sachliche Bewertung der Lärmbelastung und stellt sicher, dass eventuelle Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden können. Ziel ist es, eine nachhaltige Lösung zu finden, die sowohl den Schulbetrieb als auch das Wohl der Anwohnerinnen und Anwohner in Einklang bringt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1614 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ziegelhüttenplatz aufwerten und attraktiv gestalten
Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7011 entstanden aus Vorlage: OF 1406/5 vom 06.05.2025 Betreff: Ziegelhüttenplatz aufwerten und attraktiv gestalten Der Magistrat wird gebeten, den Ziegelhüttenplatz und den umliegenden Bereich neu zu gestalten und dem Ortsbeirat eine Planung vorzulegen. Bei der Planung sind insbesondere ausreichend Sitzgelegenheiten, Papierkörbe und ein Bücherschrank zu berücksichtigen. Ebenso ist für eine ausreichende Beleuchtung zu sorgen. Außerdem sind feste Abstellflächen für Leihfahrräder und E-Scooter einzurichten. Begründung: Der Platz wirkt derzeit trist und ungeordnet. Durch eine neue Planung und Gestaltung sollen der Ziegelhüttenplatz und seine Umgebung zukünftig attraktiver gestaltet werden. Dabei sind die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger entsprechend zu berücksichtigen. Eine attraktive Platzgestaltung umfasst verschiedene Elemente, die zusammenwirken, um eine ansprechende, funktionale und einladende Umgebung zu schaffen. Die visuelle Attraktivität des Platzes ist entscheidend. Dies kann durch die Auswahl passender Materialien, Farben, Formen und Pflanzen erreicht werden. Ebenso sind eine gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Integration in das umgebende Geh- und Radwegenetz wichtig. (Fotos: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1640
Einrichtung von Sitzbänken und Wetterschutz an der Straßenbahnhaltestelle in der Gartenstraße/Ecke Stresemannallee
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6871 entstanden aus Vorlage: OF 1383/5 vom 29.03.2025 Betreff: Einrichtung von Sitzbänken und Wetterschutz an der Straßenbahnhaltestelle in der Gartenstraße/Ecke Stresemannallee Der Magistrat wird gebeten, an der Straßenbahnhaltestelle in der Gartenstraße/Ecke Stresemannallee Richtung Hauptbahnhof Sitzbänke und einen Wetterschutz aufzustellen. Begründung: Die kürzlich neu gestaltete Haltestelle in der Gartenstraße/Ecke Stresemannallee verfügt bislang weder über Sitzgelegenheiten noch über einen Wetterschutz. Dabei befindet sich diese Haltestelle direkt an einem Ärztehaus mit einer großen rheumatologischen Praxis. Hier warten oft Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, für die Sitzgelegenheiten unerlässlich sind. Es ist ausreichend Platz vorhanden, allerdings ist ein großer Teil der Fläche mit Fahrradständern belegt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum gerade an dieser Haltestelle keine Sitzbänke vorgesehen wurden. Sitzgelegenheiten und Wetterschutz sollten zur Grundausstattung jeder Haltestelle gehören, insbesondere an Standorten mit einer hohen Zahl an mobilitätseingeschränkten Fahrgästen. Daher sollte die Ausstattung der Haltestelle bitte zeitnah verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1494 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Minimierung der Lärmemission an dem zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6873 entstanden aus Vorlage: OF 1385/5 vom 02.04.2025 Betreff: Minimierung der Lärmemission an dem zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 Der Magistrat wird gebeten, die Wärmepumpen am zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 mit geeigneten Maßnahmen zu verbauen, die Anwohnerinnen und Anwohner nicht durch zusätzliche Lärmemission belastet. Die durch die Wärmepumpen emittierte Lautstärke mit Angabe der jeweiligen Frequenz ist zu messen und dem Ortsbeirat in geeigneter Form zur Kenntnis zu bringen. Begründung: Die Wärmepumpen am zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 dürfen nicht zu einer unzumutbaren Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner führen. Da Wärmepumpen durch ihren Betrieb Geräusche in unterschiedlichen Frequenzen erzeugen, ist sicherzustellen, dass geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung getroffen werden, um die gesetzlichen Vorgaben zum Immissionsschutz einzuhalten und die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner zu erhalten. Um Transparenz zu gewährleisten, sollen zudem umfassende Messungen zur Lautstärke durchgeführt und die Ergebnisse - inklusive der jeweils gemessenen Frequenzbereiche - dem Ortsbeirat vorgelegt werden. Dies ermöglicht eine sachliche Bewertung der Lärmbelastung und stellt sicher, dass eventuelle Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden können. Ziel ist es, eine nachhaltige Lösung zu finden, die sowohl den Schulbetrieb als auch das Wohl der Anwohnerinnen und Anwohner in Einklang bringt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1614 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Aufwertung des Spielplatzes Spatzengasse
Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6703 entstanden aus Vorlage: OF 1346/5 vom 01.03.2025 Betreff: Aufwertung des Spielplatzes Spatzengasse Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz Spatzengasse aufzuwerten, indem 1. der Spielplatz Spatzengasse a) an der nördlichen Grenze zur Festwiese "Villa Bonn" auf dem bestehenden Mäuerchen einen Ballfangzaun, b) an der östlichen Grenze zu den Liegenschaften im Hansenweg einen Zaun und c) an der südlichen Grenze zu den Liegenschaften in der Offenbacher Landstraße einen Zaun erhält; 2. das Gelände zum Basketballspielen auf dem Spielplatz Spatzengasse a) einen zweiten niedrigeren Basketballkorb und b) einen Bodenbelag aus Fallschutzmatten erhält; 3. die Geräte eine Überarbeitung der Oberflächen erfahren; 4. der Rindenmulch aufgefüllt wird; 5. die Hütte neu gestrichen wird; 6. das Baumhaus a) im Inneren Sitzbänke erhält und b) als Sandspielpodest weiterentwickelt wird; 7. Wipptiere ergänzt werden; 8. die Tischtennisplatte in Richtung Norden versetzt wird; 9. das Häuschen a) zusätzliche Bänke erhält und b) durch Spielgeräte ergänzt wird; 10. die Bänke im südwestlichen Teil durch drei bis vier Bank-Tisch-Kombinationen ersetzt werden; 11. der Mast des Holzschiffes durch Kletterstangen und Taue ergänzt wird. Begründung: Eltern haben sich an den Ortsbeirat gewandt und um eine Aufwertung des Spielplatzes Spatzengasse gebeten. In Gesprächen mit Eltern und pädagogischen Einrichtungen sind die im Tenor genannten Punkte erörtert und für gut befunden worden. Da nicht alle Familien im Stadtteil Oberrad über einen eigenen Garten mit entsprechenden Spielmöglichkeiten für ihre Kinder verfügen, hält der Ortsbeirat die Punkte für umsetzenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1634 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Neugestaltung des Radweges an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges im Abschnitt zwischen Oppenheimer Landstraße und der Wohnanlage Ziegelhüttenweg 30 bis 32
Antrag vom 04.03.2025, OF 1390/5 Betreff: Neugestaltung des Radweges an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges im Abschnitt zwischen Oppenheimer Landstraße und der Wohnanlage Ziegelhüttenweg 30 bis 32 Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, zu prüfen und zu berichten, ob die Radwegeführung an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges im Abschnitt Oppenheimer Landstraße und der Wohnanlage Ziegelhüttenweg 30-32 neugestaltet werden kann. Insbesondere sind folgende Möglichkeiten zu prüfen: - Der zwischen den Autoparkplätzen und dem Bürgersteig befindliche Radweg wird beseitigt und abgetragen und der Straße zugeschlagen - Die Parkplätze für Autos werden auf diesen früheren Fahrradweg verlagert - Durch die Verbreiterung der Straße kann die farbliche Abmarkierung eines Fahrradstreifens unter Einrichtung einer Dooring-Zone erfolgen. Begründung: Die jetzige Situation ist in dem obigen Abschnitt für Radfahrer unbefriedigend und auch teilweise gefährlich. Der jetzt bestehende Fahrradweg befindet sich zwischen parkenden Autos und dem Bürgersteig. Eine solche Fahrradwegführung ist nicht mehr zeitgemäß und mit Gefährdungen, sowohl für Fahrradfahrer, als auch für Fußgänger verbunden. Der Radweg selbst ist in einem unzumutbaren Zustand. Aus diesem Grunde wird dieser Fahrradweg auch nicht benutzt. Daneben hat im Zuge der Gestaltung des Radschnellweges die Stadt an der Einmündung von der Oppenheimer Landstraße eine Radwegeführung über die Straße markiert. Dies führt dazu, dass zum jetzigen Zeitpunkt de facto zwei Radwege bestehen. Dies ist überflüssig und eine Verschwendung von Raum. Durch die Abtragung des jetzigen Radweges und die Verbreiterung der Straße, besteht die Möglichkeit, unter Erhalt der Parkplätze einen mit roter Farbe abgetrennten Fahrradstreifen zu gestalten, der den Radfahrern mehr Sicherheit bringt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen BFF (= Annahme)
Illegales Parken auf dem Bürgersteig und Radweg während Veranstaltungen in der Netzwerk Seilerei unterbinden
Antrag vom 05.05.2025, OF 1415/5 Betreff: Illegales Parken auf dem Bürgersteig und Radweg während Veranstaltungen in der Netzwerk Seilerei unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle das Ordnungsamt anweisen, konsequent gegen Falschparker während Veranstaltungen in der Netzwerk Seilerei Offenbacher Landstraße 190 vorzugehen, die illegal auf Fuß- und Radwegen parken. Begründung: Regelmäßig kommt es während Veranstaltungen in der Netzwerk Seilerei zu massiven Parkverstößen auf der Offenbacher Landstraße (siehe Foto). Diese gefährden insbesondere den Radverkehr, da dieser zum Teil bis auf die Straßenbahnschienen ausweichen muss. Der Veranstalter muss seine Gäste dringendst darauf hinweisen, dass auf dem Gelände oder in der Nähe keine Parkplätze zur Verfügung stehen. Es besteht jedoch eine gute Anbindung mit dem ÖPNV durch die Straßenbahn Linie 16 Haltestelle Lettigkautweg und die S-Bahnhaltestelle Mühlberg für auswärtige Besucher. Ebenfalls ist der Ort gut mit dem Fahrrad zu erreichen. Foto (c) Oliver Kimpel Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1415/5 wurde zurückgezogen.
Gepflasterte Abwasserrinne in der Straße Am Mühlkanal kontrollieren und zum Teil erneuern
Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6599 entstanden aus Vorlage: OF 1324/5 vom 06.02.2025 Betreff: Gepflasterte Abwasserrinne in der Straße Am Mühlkanal kontrollieren und zum Teil erneuern Der Magistrat wird gebeten, die gepflasterte Abwasserrinne in der Straße Am Mühlkanal zu kontrollieren und die defekten Bereiche schnellstmöglich zu erneuern. Begründung: In der Straße Am Mühlkanal verläuft eine Abwasserrinne, die aufgrund von Erosion und Verkehrsbelastung defekt ist. Für Radfahrer sowie Fußgänger kann dies zu Problemen führen, da die Pflastersteine zum Teil sehr zerklüftet sind. Hauptsächlich sind diese am Treppenabgang zur Offenbacher Landstraße (gegenüber Hausnummer 20) und vor dem Haus Am Mühlkanal 23 defekt. Durch starken Frost werden diese Steine noch mehr zerbrechen. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, ist daher eine Kontrolle und Ausbesserung der defekten Stellen unerlässlich. Foto (c) Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt - Treppenabgang gegenüber Am Mühlkanal 20 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 733 Aktenzeichen: 66-0
Neugestaltung des Radweges an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges im Abschnitt zwischen Oppenheimer Landstraße und der Wohnanlage Ziegelhüttenweg 30 bis 32
Antrag vom 04.03.2025, OF 1390/5 Betreff: Neugestaltung des Radweges an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges im Abschnitt zwischen Oppenheimer Landstraße und der Wohnanlage Ziegelhüttenweg 30 bis 32 Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, zu prüfen und zu berichten, ob die Radwegeführung an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges im Abschnitt Oppenheimer Landstraße und der Wohnanlage Ziegelhüttenweg 30-32 neugestaltet werden kann. Insbesondere sind folgende Möglichkeiten zu prüfen: - Der zwischen den Autoparkplätzen und dem Bürgersteig befindliche Radweg wird beseitigt und abgetragen und der Straße zugeschlagen - Die Parkplätze für Autos werden auf diesen früheren Fahrradweg verlagert - Durch die Verbreiterung der Straße kann die farbliche Abmarkierung eines Fahrradstreifens unter Einrichtung einer Dooring-Zone erfolgen. Begründung: Die jetzige Situation ist in dem obigen Abschnitt für Radfahrer unbefriedigend und auch teilweise gefährlich. Der jetzt bestehende Fahrradweg befindet sich zwischen parkenden Autos und dem Bürgersteig. Eine solche Fahrradwegführung ist nicht mehr zeitgemäß und mit Gefährdungen, sowohl für Fahrradfahrer, als auch für Fußgänger verbunden. Der Radweg selbst ist in einem unzumutbaren Zustand. Aus diesem Grunde wird dieser Fahrradweg auch nicht benutzt. Daneben hat im Zuge der Gestaltung des Radschnellweges die Stadt an der Einmündung von der Oppenheimer Landstraße eine Radwegeführung über die Straße markiert. Dies führt dazu, dass zum jetzigen Zeitpunkt de facto zwei Radwege bestehen. Dies ist überflüssig und eine Verschwendung von Raum. Durch die Abtragung des jetzigen Radweges und die Verbreiterung der Straße, besteht die Möglichkeit, unter Erhalt der Parkplätze einen mit roter Farbe abgetrennten Fahrradstreifen zu gestalten, der den Radfahrern mehr Sicherheit bringt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen BFF (= Annahme)
Runder Tisch für die Alte Seilerei
Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6433 entstanden aus Vorlage: OF 1299/5 vom 15.12.2024 Betreff: Runder Tisch für die Alte Seilerei Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Runden Tisch zur Zukunft der Kulturstätte Alte Seilerei mit allen relevanten städtischen Akteuren (Kulturamt, Bauamt, Beteiligungsmanagement, Magistratsmitglieder, Mitgliedern des Ortsbeirat s 5 und Stadtverordnetenversammlung) und Vertreterinnen und Vertretern der Alten Seilerei zeitnah einzurichten. Begründung: Die Alte Seilerei an der Offenbacher Landstraße hat sich in den letzten Jahren zu einem vielgenutzten Ausstellungsort für Kunst und Kultur sowie traditionellem Handwerk entwickelt. Erklärtes Ziel des Vereins ist zudem die Bereitstellung von kostenfreien Räumen für Vereine und Initiativen aus den Stadtteilen. Das derzeitige Konzept ist ohne dauerhafte städtische Zuschüsse nicht überlebensfähig und strukturell defizitär. Um Handlungsspielräume auszuloten und die Kulturstätte dauerhaft zu etablieren, sollte ein Runder Tisch mit allen städtischen Akteuren (Kulturamt, Bauamt, Beteiligungsmanagement, Magistratsmitgliedern, Mitgliedern des Ortsbeirats 5 und der Stadtverordnetenversammlung) zeitnah eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Baumanpflanzungen auf der südlichen Seite der Mörfelder Landstraße zwischen Welscher Weg und Waldspielpark Louisa
Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6438 entstanden aus Vorlage: OF 1308/5 vom 06.12.2024 Betreff: Baumanpflanzungen auf der südlichen Seite der Mörfelder Landstraße zwischen Welscher Weg und Waldspielpark Louisa Der Magistrat wird gebeten, auf dem Grünstreifen südlich der Mörfelder Landstraße im Abschnitt zwischen Welscher Weg und Waldspielpark Louisa Baumanpflanzungen vorzunehmen. Begründung: Wie auf dem nachstehenden Foto ersichtlich, können auf diesem Grünstreifen weitere Baumanpflanzungen vorgenommen werden. Dies ist aus Gründen des Klimaschutzes angezeigt. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1092 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Aufgesetztes Parken in Senkrechtaufstellung auf der nördlichen Seite der Textorstraße auch vor dem Gebäude Schweizer Straße 77 einrichten
Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6437 entstanden aus Vorlage: OF 1306/5 vom 03.01.2025 Betreff: Aufgesetztes Parken in Senkrechtaufstellung auf der nördlichen Seite der Textorstraße auch vor dem Gebäude Schweizer Straße 77 einrichten Der Magistrat wird gebeten, auf der nördlichen Seite der Textorstraße auch vor dem Gebäude Schweizer Straße 77 (derzeit Restaurant "Fleischeslust") aufgesetztes Parken in Senkrechtaufstellung (Anwohnerparken) einzurichten. Begründung: Die Not der Anwohner, in Sachsenhausen-Nord - insbesondere in der Nähe der Schweizer Straße - einen Parkplatz zu finden, ist groß. Aufgrund des Mangels an Parkplätzen sind Anwohner regelmäßig gezwungen, erhebliche Entfernungen - teilweise auch mit Kindern - zurückzulegen, um von ihrem Fahrzeug zur Wohnung zu gelangen. Vor diesem Hintergrund ist in der Textorstraße im Umfeld der Schweizer Straße aufgesetztes Parken in Senkrechtaufstellung als Anwohnerparken überwiegend gestattet. Eine solche Möglichkeit fehlt jedoch ohne erkennbaren Grund in unmittelbarer Nähe zur kreuzenden Schweizer Straße vor deren Hausnummer 77 (derzeit Restaurant "Fleischeslust"). Die örtlichen Verhältnisse dort - insbesondere die Gehwegbreite - entsprechen denen der übrigen Textorstraße (Nordseite), in der aufgesetztes Parken erlaubt ist. Aus diesem Grund wird die Fläche bereits jetzt von den verzweifelten Anwohnern (unerlaubt) zum senkrechten Parken genutzt. Erforderlichenfalls sollte die zugelassene Stellfläche durch Streifen markiert werden. Foto: Dr. Peter Wahl Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 785 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Nied: Parken mit einem Rad auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem FranzDiehlWeg legalisieren
Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6296 entstanden aus Vorlage: OF 1132/6 vom 15.12.2024 Betreff: Nied: Parken mit einem Rad auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem Franz-Diehl-Weg legalisieren Vorgang: OM 4362/23 OBR 6; ST 27/24; OM 5206/24 OBR 6; ST 1539/24 Der Magistrat wird gebeten, auf beiden Seiten des Ferdinand-Scholling-Rings (FSR) das Parken auf dem 3,50 Meter breiten Gehweg zu erlauben und zwar im 20 bis 25 Meter langen Abschnitt ab dem Franz-Diehl-Weg in Richtung Therese-Herger-Anlage. Dabei soll folgender Sachverhalt geprüft und ggf. realisiert werden: Das Parken mit einem Rad auf dem 3,50 Meter breiten Gehweg wird erlaubt , wobei die Fahrzeuge 1,30 Meter auf dem Gehweg und 70 Zentimeter auf der Fahrbahn stehen sollen, sodass eine Gehwegbreite von 2,20 Metern verbleibt. Falls dies in dem betreffenden Abschnitt nicht beidseitig möglich ist, sollte das Parken auf dem Gehweg zumindest einseitig erlaubt werden. Gegebenenfalls ist ein Ortstermin zu vereinbaren. Begründung: In den bisherigen beiden Stellungnahmen hat die Stadt eine Restgehwegbreite von mindestens 2,20 Metern gefordert, sodass die Einrichtung von zwei Meter breiten Parkbuchten bei einer verbleibenden Restgehwegbreite von 1,50 Metern aus Sicht der Stadt nicht möglich sei. Sollte die Stadt weiterhin auf dieser Restgehwegbreite von 2,20 Metern beharren, sollte es doch zumindest möglich sein, beidseitig nur mit einem Rad so auf dem 3,50 Meter breiten Gehweg zu parken, dass die geforderte Restgehwegbreite von 2,20 Metern eingehalten wird. Dadurch würde ein Teil des parkenden Fahrzeugs auf der Straße parken, was die Straße verengen würde und den positiven Effekt hätte, die Autofahrer im FSR zu vorsichtigerem Fahren zu veranlassen. In der letzten Zeit scheint die Stadt allerdings nicht mehr so restriktiv auf einer Mindestgehwegbreite von 2,20 Metern zu beharren, sondern in jedem Fall abhängig von der Situation vor Ort abzuwägen und dabei auch teilweise Gehwegbreiten bis 1,50 Meter zuzulassen. Beispielsweise hat die Stadt im November 2024 auf Drängen des Ortsbeirats 5 das Parken halb auf dem Gehweg im Ziegelhüttenweg wieder erlaubt. Ein 3,50 Meter breiter Gehweg mit einer Länge von 20 bis 25 Metern ist für Fußgänger im FSR nicht nötig. Aufgrund des großen Parkdrucks würde die Erlaubnis zum Parken in diesem Abschnitt zu einer enormen Entlastung führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4362 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 27 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5206 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1539 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1189 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine aktive Ableitung von Verkehrsströmen von der Kennedyallee nach Niederrad bei Veranstaltungen im Deutsche Bank Park
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6199 entstanden aus Vorlage: OF 1281/5 vom 15.11.2024 Betreff: Keine aktive Ableitung von Verkehrsströmen von der Kennedyallee nach Niederrad bei Veranstaltungen im Deutsche Bank Park Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass es bei Veranstaltungen im Deutsche Bank Park seitens der Verkehrswacht keine aktive Ableitung der Verkehrsströme von der Kennedyallee vor der Aral-Tankstelle nach Niederrad hin ein gibt. Es gibt in Niederrad keinen verfügbaren Parkraum für Besucher:innen des Deutsche Bank Parks. Begründung: Aus der Niederräder Bevölkerung gibt es Hinweise, dass bei Veranstaltungen im Deutsche Bank Park Verkehrsströme von der Kennedyallee vor der Aral-Tankstelle nach Niederrad hinein abgeleitet wurden. Dies sei durch die Verkehrswacht erfolgt. Solche Ableitungen von offizieller Stelle sind absolut nicht nachvollziehbar. Der Stadtteil Niederrad platzt bei Veranstaltungen im Stadion aus allen Nähten und es gibt Verkehrschaos. Aktives Ableiten von Verkehrsströmen in den Stadtteil hinein ist absolut nicht nachvollziehbar und muss eingestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 515 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Einrichtung einer Calisthenics-Anlage auf dem Sportjugendpark Louisa
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6193 entstanden aus Vorlage: OF 1270/5 vom 10.11.2024 Betreff: Einrichtung einer Calisthenics-Anlage auf dem Sportjugendpark Louisa Der Magistrat wird gebeten, auf dem Grundstück des Sportjugendparks Louisa eine Calisthenics- Anlage zu installieren. Begründung: Auf dem Gelände Ziegelhüttenweg 325 betreibt die Sportjugend Frankfurt den Sportjugendpark Louisa. Hier haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Sport zu treiben. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeiten, Räumlichkeiten für Gremiensitzungen oder Feiern anzumieten. Das Installieren einer Calisthenics-Anlage würde dem Standort zusätzliche Attraktivität verleihen und sportbegeisterten Menschen eine Alternative zu einem Fitnessstudio bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 268 Aktenzeichen: 52-2
Angebot der Buslinie 35
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6192 entstanden aus Vorlage: OF 1268/5 vom 11.11.2024 Betreff: Angebot der Buslinie 35 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Route der Buslinie 35 erweitert werden kann, sodass auch die S-Bahn-Station "Stresemannallee", die Heimatsiedlung oder die Tiroler Straße angebunden werden. Begründung: Die Buslinie 35 führt von der Haltestelle "Stresemannallee/Mörfelder Landstraße" über die Karlsbader Straße, Gablonzer Straße, Lerchesbergring zum Lerchesberg. Es handelt sich lediglich um fünf Haltestellen. Der Bus fährt regelmäßig zweimal die Stunde, im Berufsverkehr zwischen 06:00 Uhr und 07:00 Uhr dreimal und zwischen 07:00 Uhr und 08:00 Uhr viermal. Es ist zu beobachten, dass der Bus, insbesondere während des Tages, nur gering ausgelastet ist. Um die Auslastung zu verbessern und gleichzeitig die Anbindung des Bischofsweges und des Lerchesberges nicht zu verschlechtern, sollte geprüft werden, ob die Buslinie erweitert werden kann und hierdurch zugleich die S-Bahn-Station "Stresemannallee", die Heimatsiedlung oder die Tiroler Straße besser angebunden werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 514 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
Unhaltbarer Zustand im Außenbereich des ehemaligen Restaurants „Thai&Turf“, Mörfelder Landstraße 235
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6195 entstanden aus Vorlage: OF 1274/5 vom 15.10.2024 Betreff: Unhaltbarer Zustand im Außenbereich des ehemaligen Restaurants "Thai&Turf", Mörfelder Landstraße 235 Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Besitzer/Mieter/Pächter des ehemaligen Restaurants "Thai&Turf" in der Mörfelder Landstraße 235 in Verbindung zu setzen, um den sich in einem desolaten Zustand befindlichen Außenbereich abzuräumen bzw. instand zu setzen oder dem Verursacher die Konzession dafür zu entziehen. Begründung: Das ehemalige Restaurant "Thai&Turf" ist seit über zwei Jahren nicht mehr in der Mörfelder Landstraße 235. Seither steht das Restaurant leer. Der Außenbereich, der eine erhebliche Fläche des öffentlichen Bereichs in Anspruch nimmt, verwahrlost zusehends. Pflanzkübel sind zerbrochen, Unkraut wuchert und Sperrmüll hat sich angesammelt. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Außenfläche zeitnah abzubauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 270 Aktenzeichen: 63
Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf dem Schulweg zur Willemerschule
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6190 entstanden aus Vorlage: OF 1263/5 vom 07.11.2024 Betreff: Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf dem Schulweg zur Willemerschule Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Schulwegs zur Willemerschule an den Kreuzungen Dreieichstraße/Willemerstraße sowie Affentorplatz/Willemerstraße und Darmstädter Landstraße/Textorstraße zu prüfen und umzusetzen: - Installation gut sichtbarer Signale unmittelbar vor den Fußgängerüberwegen, sodass bei Grün für die Fußgänger die Autofahrer bei Rückstau deutlich darauf hingewiesen werden, dass sie halten müssen. - Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, wie z. B. eine entsprechende Beschilderung, zur Reduzierung der Geschwindigkeit des Autoverkehrs an den Kreuzungen , um das Gefahrenpotenzial zu senken. Die Sicherheit der Schulkinder auf ihrem Schulweg ist sicherzustellen. Begründung: Die genannten Kreuzungen sind insbesondere während des morgendlichen Berufsverkehrs überlastet. Aufgrund von Rückstaus kommt es regelmäßig dazu, dass Fahrzeuge bei Rotlicht auf die Kreuzung fahren und somit den Übergang für Schulkinder blockieren oder gefährden. Kinder, die während einer Grünphase der Fußgängerampel die Straße überqueren wollen, geraten in Gefahr, wenn Fahrzeuge unerlaubt weiterfahren oder auf der zweiten freien Spur mit überhöhter Geschwindigkeit am Rückstau vorbeifahren. Auf Nachfragen der Elternschaft antworteten die zuständigen Behörden (Polizei und Ordnungsamt) bislang ausweichend, ohne dass eine Besserung der Situation herbeigeführt wurde. Die derzeitige Verkehrssituation an den Kreuzungen stellt eine akute Gefahr für die Schülerinnen und Schüler der Willemerschule dar. Es handelt sich dabei um junge, verkehrsunerfahrene Grundschulkinder, die besonderen Schutz benötigen. Die Situation wird zusätzlich dadurch erschwert, dass die Kinder aufgrund der auf dem Fußgängerüberweg im Rückstau stehenden Fahrzeuge oft kaum zwischen den Autos zur anderen Straßenseite hindurch kommen. Oft wird der Übergang zudem von Fahrradfahrern mitgenutzt, was das Risiko zusätzlich erhöht. Viele Eltern berichten von regelmäßigem Fehlverhalten von Autofahrern, die während des Rückstaus trotz roter Ampel auf die Kreuzung fahren oder mit erhöhter Geschwindigkeit an dem Übergang vorbeifahren. Dies verursacht eine erhebliche Belastung für die Schulkinder und deren Eltern, die die Straße nur mit einem Gefühl der Unsicherheit überqueren können. Die Umsetzung von Maßnahmen gemäß den Grundsätzen zur Sicherung des Schulwegs in Hessen, wie die Einrichtung von Warnanlagen, baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und gegebenenfalls temporären Maßnahmen, erscheint vor diesem Hintergrund dringend geboten, um die Sicherheit der Schulkinder auf ihrem Weg zur Schule zu gewährleisten. Foto Pia Buxmann Geoportal Schulwegeplan Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 517 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Entfernung des Gleichrichters auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung Offenbach
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6189 entstanden aus Vorlage: OF 1262/5 vom 12.11.2024 Betreff: Entfernung des Gleichrichters auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung Offenbach Der Magistrat wird gebeten, die Mainova aufzufordern, den alten Gleichrichter zu entfernen, da dieser nach wie vor eine Gefahrensituation darstellt. Begründung: Seit geraumer Zeit ist ein neuer Gleichrichter gebaut worden, der sich nicht mehr im öffentlichen Raum befindet (s. Fotos) Gleichwohl befindet sich der alte Gleichrichter immer noch an derselben Stelle und die Gefahrensituation, die schon zu einem schweren Unfall bei einem Fahrradfahrer geführt hat, besteht weiterhin. Fotos: Rosita Jany Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 353 Beratung im Ortsbeirat: 5
Halteverbot in der Willemerstraße in Sachsenhausen endlich entfernen
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6191 entstanden aus Vorlage: OF 1265/5 vom 30.10.2024 Betreff: Halteverbot in der Willemerstraße in Sachsenhausen endlich entfernen Vorgang: ST 306/24 Der Magistrat wird gebeten, das im September und Oktober 2023 verfügte temporäre Halteverbot in der Willemerstraße endlich zu entfernen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben dem Ortsbeirat von einem verfügten Halteverbot in der Willemerstraße berichtet. Bei dem betroffenen Parkstreifen handelt es sich um eine der letzten Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, ein Auto ohne Einschränkung abstellen zu können. Eine etwaige Begründung, dass das Parkverbot aufgrund des umgeleiteten Busverkehrs verhängt worden sei, trägt nicht, da es zuvor schon Schwerlastverkehr gegeben hat. Bürgerinnen und Bürger empfinden das Vorgehen als Auto- und Bürgerfeindlichkeit. Der Magistrat hat dem Ortsbeirat 5 in der Stellungnahme ST 306 mitgeteilt, dass im Rahmen der Bauarbeiten in der Darmstädter Landstraße während der Streckensperrung der Straßenbahn in Oberrad im September und Oktober 2023 temporäre Halteverbote in der Willemerstraße eingerichtet wurden, die nach Maßnahmenende unmittelbar wieder zurückgenommen wurden. Letzteres ist leider noch immer nicht geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 306 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 516 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Erhalt der HortusApotheke
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6187 entstanden aus Vorlage: OF 1260/5 vom 10.11.2024 Betreff: Erhalt der Hortus-Apotheke Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Eigentümer der Hortus-Apotheke ins Benehmen zu setzen, um darauf hinzuwirken, dass der Apothekenstandort in der Offenbacher Landstraße 299 für die Bürgerinnen und Bürger erhalten bleibt. Begründung: Die Hortus-Apotheke war einige Zeit wegen Umbauarbeiten geschlossen. Nunmehr steht auf einem Hinweisschild, dass die Apotheke bis auf Weiteres geschlossen sei. Gerade für ältere Bürgerinnen und Bürger und Menschen mit Beeinträchtigungen ist es wichtig, eine Apotheke in der Nähe zu haben. Da die Hortus-Apotheke erst kürzlich renoviert worden ist, sollte dem Magistrat daran gelegen sein, den Apothekenstandort für die Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 470 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-3
Wirtschaftlichkeit der Buslinie 35
Antrag vom 13.11.2024, OF 1269/5 Betreff: Wirtschaftlichkeit der Buslinie 35 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um Auskunft, in welchem Umfang die Buslinie 35 Stresemannallee/Mörfelder Landstraße bis Lerchesberg genutzt wird und wie hoch sich die Kosten für den Betrieb dieser Linie insgesamt belaufen? Begründung: Die Buslinie 35 führt von der Haltestelle Stresemannallee/Mörfelder Landstraße über die Karlsbader Straße, Gablonzer Straße, Lerchesbergring zum Lerchesberg. Es handelt sich lediglich um fünf Haltestellen. Der Bus fährt regelmäßig zweimal die Stunde, in dem Berufsverkehr zwischen 06:00 Uhr und 07:00 Uhr dreimal und zwischen 07:00 Uhr und 08:00 Uhr viermal. Es ist zu beobachten, dass der Bus, insbesondere während des Tages, kaum besetzt ist. Es finden relativ häufig Leerfahrten statt. Insofern ist es notwendig, auf der Grundlage der Nutzung dieser Buslinie eine wirtschaftliche Betrachtungsweise im Hinblick einer Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen. Es sollte auf keinen Fall die Buslinie abgeschafft werden. Vielmehr ist zu überlegen, ob der Bus tagsüber mit einer geringeren Frequenz fährt und das eingesparte Personal insoweit an anderen Stellen nutzbringender eingestellt werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1269/5 wurde zurückgezogen.
Einbahnstraßenregelung in der Tiroler Straße
Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6094 entstanden aus Vorlage: OF 1129/5 vom 20.04.2024 Betreff: Einbahnstraßenregelung in der Tiroler Straße Der Magistrat wird gebeten, die Tiroler Straße testweise für drei Monate in eine Einbahnstraße von Ost (Oppenheimer Landstraße) Richtung West (Stresemannallee) von Montag bis Freitag im Zeitraum von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr umzuwandeln. Begründung: Wenn man an einer Seite der Schule "Elterntaxis" verhindert, wie das durch das neu eingeleitete Schulstraßenprojekt des Riedhofwegs sehr gut funktioniert, muss man auch die andere Seite sichern. Sonst werden "Elterntaxis" auf die andere Seite verlagert. Genau dies ist bei der Riedhofschule leider der Fall. Das Schulstraßen-Pilotprojekt im Riedhofweg ist absolut zu begrüßen, aber es wurde dadurch eben nur die Südseite der Riedhofschule bedacht. Leider fahren jedoch einige unbelehrbare Eltern stattdessen jetzt morgens durch die Tiroler Straße an der Nordseite. Diese ist durch die Baustelle am Oppenheimer Kreisel ohnehin schon stärker belastet als sonst. Lückenloses Gehwegparken und halsbrecherisches aneinander Vorbeifahren in den viel zu engen Straßen verschärft die Gefahr für die Grundschulkinder noch erheblich. Wie der Schulelternbeirat der Riedhofschule auch in seiner Petition (https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/2747) erklärt, ist es eigentlich für die Eltern gar nicht erforderlich, in die Tiroler Straße einzufahren. Die Kinder können gerade jetzt mit vorhandener Schulstraße problemlos die letzten 150 Meter zu Fuß gehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 371 Beratung im Ortsbeirat: 5
Installation einer Ampel auf der Darmstädter Landstraße hinter der Eisenbahnbrücke (Mühlbruchstraße/Hedderichstraße)
Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6096 entstanden aus Vorlage: OF 1190/5 vom 21.08.2024 Betreff: Installation einer Ampel auf der Darmstädter Landstraße hinter der Eisenbahnbrücke (Mühlbruchstraße/Hedderichstraße) Vorgang: V 60/21 OBR 5, ST 1909/21 Der Magistrat wird gebeten, die in der ST 1909 in Aussicht gestellte Ampel an der Darmstädter Landstraße hinter der Eisenbahnbrücke (Mühlbruchstraße/Hedderichtstraße) umzusetzen und alle notwendigen Schritte zur Einrichtung einer ortsfesten Ampel einzuleiten. Die Maßnahme ist erst nach Abschluss der Baumaßnahmen im Bereich Lokalbahnhof/Textorstraße und Offenbacher Landstraße/Mörfelder Landstraße umzusetzen. Begründung: Während der Bauarbeiten auf der Darmstädter Landstraße gab es an dieser Stelle eine Möglichkeit, die Straße sicher zu überqueren. Diese Querungsmöglichkeit ist seit dem Abschluss der Bauarbeiten nicht mehr vorhanden, was zu erheblichen Unannehmlichkeiten für Fußgänger führt. Auch Nutzer der S-Bahn-Station "Lokalbahnhof" müssen nun weite Umwege in Kauf nehmen, um die Darmstädter Landstraße zu überqueren, da die bestehenden Querungsmöglichkeiten weit von der S-Bahn-Station entfernt liegen. In der Stellungnahme des Magistrats hat der Magistrat festgestellt, dass signaltechnisch keine Bedenken gegen den Ausbau der mobilen Fußgängerquerung zur ortsfesten Ampel bestehen, jedoch wurde bislang noch kein konkreter Zeitrahmen für die Realisierung genannt. Dies sollte nun zeitnah geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 60 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1909 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 367 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Untersuchung zu den Auswirkungen der Mainkaisperrung
Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6100 entstanden aus Vorlage: OF 1217/5 vom 10.10.2024 Betreff: Untersuchung zu den Auswirkungen der Mainkaisperrung Vorgang: B 314/24 Der Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 314, zur verkehrlichen Untersuchung der Mainkaisperrung (MKS) wird wegen erheblicher Mängel zurückgewiesen. Die vorliegende Untersuchung ist unvollständig und kann keine Entscheidungsgrundlage für die dauerhafte Sperrung des Mainkais sein. Der Ortsbeirat lehnt die Sperrung des Mainkais weiterhin ab und fordert daher den Magistrat auf: - die vorliegende Untersuchung zu den verkehrlichen Auswirkungen im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Lebensrealität der Bewohner in Sachsenhausen zu ergänzen und nachzubessern. Dazu gehören u. a. das Unfallgeschehen, die Lärm- und Schadstoffbelastungen sowie eine Zählung des Verkehrs in den Spitzenstunden an stark von Fußgängern frequentierten Streckenzügen und Knoten, - von einer Umwidmung des Mainkais abzusehen und durch eine verbesserte Untersuchung überzeugend darzulegen, dass es keine negativen Auswirkungen auf Sachsenhausen geben wird und der Schwerlastverkehr nicht durch dichtbesiedeltes Stadtgebiet und über Schulwege geleitet wird, - den erhöhten CO2-Fußabdruck, welcher im Rahmen einer Sperrung des Mainkais durch längere Umfahrungswege und zu erwartende zusätzliche Staus entstehen würde, zu ermitteln. Jegliche Maßnahmen, die die Schadstoffbelastung in Frankfurt erhöhen, sind zu vermeiden. - die Dringlichkeit der Mainkaisperrung darzulegen. Bereits jetzt besteht der Mainkai nicht nur aus einer Straße mit breiten Fuß- und Radwegen, sondern auch aus Grünflächen und einer attraktiven Promenade direkt am Fluss. Das Nizza, eine große Parkanlage, die Fortsetzung der Wallanlagen am nördlichen Mainufer, ist nur wenige Meter entfernt. Begründung: Die Bewertung des Magistrats in der B 314, dass "aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht ... unverändert keine grundsätzlichen Bedenken gegen den perspektivischen Entfall des Netzbestandteils Mainkai (bestehen)" ist nicht nachvollziehbar, weil die Auswirkungen für die Sachsenhäuser Bevölkerung nicht geprüft worden sind. Dabei befinden sich auf der südlichen Seite direkt gegenüber dem Mainkai ein dicht besiedeltes Wohngebiet mit neun Schulen, ein Krankenhaus, zwei Alten- und Pflegeheime, zahlreiche Kitas, Krippen und Horte sowie das Museumsufer ("Kultur für alle"). Fast alle Straßen sind hier als Schulwege klassifiziert. Der Ergebnisbericht zur temporären Umnutzung des Mainkais 2023 macht deutlich, dass sich die Verantwortlichen der Stadt mehr für Events, Tanz- und sonstige Veranstaltung zu interessieren scheinen als für die Auswirkungen einer dauerhaften Sperrung des Kfz-Verkehrs auf die Wohnbevölkerung in Frankfurt. Unter Punkt "4. Bewertung und weiteres Vorgehen" nimmt die Bewertung der Freizeitveranstaltungen nahezu doppelt so viel Raum ein wie die der verkehrlichen Auswirkungen der Straßensperrung. Die Analysen dazu beziehen sich dabei ausschließlich auf den Blickwinkel der Autofahrer und ihrer Reisezeiten. Die Auswirkungen auf die Lebensrealität der Menschen vor Ort werden jedoch nicht untersucht. Die Betrachtung der verkehrlichen Auswirkungen ist verengt auf die Reisezeit der Fahrzeuge auf den genannten Streckenzügen. Zu den verkehrlichen Auswirkungen zählt hingegen auch in welchem Umfang sich die Verkehrsqualität für die übrigen Verkehrsteilnehmer verändert hat. Verschlechterungen können an einmündenden Anwohnerstraßen durch erhöhte Wartezeiten für nicht bevorrechtigte Verkehrsteilnehmer entstehen, Behinderungen z. B. für Straßenbahnen auf der Schweizer Straße/Gartenstraße und erschwerte Bedingungen für den Wirtschafts- und Entsorgungsverkehr im gesamten Sachsenhäuser Einzugsgebiet. Ausgerechnet für die Strecke Schweizer Straße in Richtung Süden fehlen geeignete Daten. Zu Spitzenzeiten staut sich der Verkehr hier teilweise vom Main bis zur Mörfelder Landstraße. Auch ist auf den Grafiken im Ergebnisbericht nicht ersichtlich, wo genau die Messungen durchgeführt worden sind. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Stadt in der B 314 die Mainkaisperrung für unbedenklich erklärt, ohne die Auswirkungen auf eine der meist belasteten Strecken im benachbarten Viertel überhaupt evaluiert zu haben. Unter den verkehrlichen Aspekten fehlt auch eine Betrachtung nach Spitzenstunden. Dies ist deshalb wichtig, weil sich in Sachsenhausen zahlreiche Schulen befinden, für die die Erreichbarkeit und Sicherheit zwischen 07:00 Uhr und 09:00 Uhr (Morgenspitze) eine hohe Bedeutung hat. Gerade dann ist der meiste Verkehr! Überschlägig beläuft sich das Aufkommen in der Spitzenstunde auf 10 % des Verkehrs an einem durchschnittlichen Werktag. Für die Schweizer Straße, Fahrtrichtung Nord, würde dies bedeuten, dass während der zweistündigen Morgenspitze der Kfz-Verkehr um ca. 125 Kfz/Std. in diesem Zeitabschnitt zunehmen würde. Zeitgleich mit dem Unterrichtsbeginn in den umliegenden Schulen und dem hohen Fuß- und Radverkehrsaufkommen der Menschen auf dem Weg zur Arbeit ist das zweifelsfrei eine erhebliche zusätzliche Belastung. Kein Wunder, dass sich die Beschwerden im Viertel häufen. Es unterbleibt auch eine Analyse zur verfügbaren Restkapazität der betrachteten Straßen, auch im Hinblick auf die zu erwartende Verkehrsentwicklung der kommenden Jahre in Sachsenhausen (Umgestaltung Schweizer Straße/Platz). Gerade bei einer dauerhaften Sperrung des Mainkais sind die absehbaren Änderungen im angrenzenden Straßennetz in die Betrachtung einzubeziehen! Hauptkriterium ist, dass die Untersuchung es unterlässt, die nicht verkehrlichen Auswirkungen überhaupt zu analysieren. Hierzu zählen die erhöhten Behinderungen für den nicht-motorisierten Verkehr (sog. Trennwirkungen beim Überqueren von Straßen), das Unfallgeschehen und alle umweltbezogenen Aspekte wie Lärm, Schadstoffemissionen und Veränderungen der Umfeld- und Aufenthaltsqualität und schließlich der Energieverbrauch/Klima (Umwegverkehre). Diese Aspekte stehen für die Bewohnerschaft, Schüler, Einzelhandelskunden und die Beschäftigten im Vordergrund. Verschlechterungen bei diesen Aspekten bedeuten Verschlechterungen der Lebensqualität. Im Koalitionsvertrag heißt es zur Mainkaisperrung: "Die Stadtteile - vor allem Sachsenhausen - sollen durch den autofreien Mainkai nicht zusätzlich belastet werden." Sachsenhausen Nord ist ein Viertel der Nahmobilität. Der öffentliche Raum ist voller Menschen - auch ohne Veranstaltungen. Durch die Sperrung des Mainkais entstehen insbesondere zu Spitzenzeiten erhebliche zusätzliche Belastungen. Erhöhte Schadstoffwerte durch die Mainkaisperrung in dem dichtbesiedelten, kinderreichsten Stadtteil Frankfurts widersprechen dem Koalitionsvertrag und sind nicht akzeptabel. Die Römer-Koalition hat sich mit dem Koalitionsvertrag ehrgeizige Klimaziele gesetzt und zahlreiche Maßnahmen zur Emissionsminderung beschlossen. Dazu hat die Stadt Frankfurt gemäß Beschlussausfertigung aus der 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022, § 1650, beschlossen: "Der Erfolg der kommunalen Klimaschutzanstrengung misst sich einzig und allein an der Reduzierung von Treibhausgas (THG)-Emissionen." Weiterhin heißt es: "Der Magistrat wird aufgefordert, den Klimaschutz in den Mittelpunkt zu rücken und das zur Zielerreichung Notwendige zu veranlassen." Das bedeutet auch, dass Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Emissionen führen, zu vermeiden sind. Dies ist aber durch die Schließung des Mainkais zu erwarten. Die Umleitungsrouten durch den gesperrten Mainkai erhöhen die gefahrenen Streckenlängen der Kfz um ein Vielfaches. "Traffic vaporisation" ist in einer Stadt mit täglich 500.000 Ein- und Auspendlern ohne angemessenes und funktionierendes ÖPNV-Angebot nicht zu erwarten. Insgesamt erschließt sich die Dringlichkeit einer dauerhaften Mainkaisperrung, welche von Seite des Mobilitätsdezernates forciert wird, nicht: Der Mainkai besteht bereits jetzt aus gut ausgebauten breiten Geh- und Radwegen, großzügigen Grünflächen, einem Spielplatz mit altem Baumbestand und der beliebten Promenade direkt am Main. Dort am Fluss ist der Aufenthalt für die Besucher wesentlich attraktiver als im Bereich der jetzigen Straße, überwiegend vor Gebäuden mit Privatwohnungen. Auf der anderen Seite sind und werden in den nächsten Jahren in Sachsenhausen wichtige Verkehrsachsen durch Baustellen blockiert oder nur eingeschränkt nutzbar sein. Die Grenze der Belastbarkeit ist längst erreicht. Im Koalitionsvertrag heißt es: "Der Mainkai wird im Rahmen eines Gesamtkonzepts zum motorisierten Individualverkehr in dieser Wahlperiode wieder autofrei ...". Bislang wird nicht hinreichend dargelegt, mit welchen Maßnahmen der motorisierte Individualverkehr tatsächlich reduziert und eine neuerliche Belastung der südlichen Stadtteile verhindert werden soll. Ein Gesamtkonzept hat die Stadt noch immer nicht vorgelegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 314 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Einrichtung eines Fahrradweges in der Niederräder Landstraße im Abschnitt zwischen Kennedyallee und Mörfelder Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6098 entstanden aus Vorlage: OF 1196/5 vom 11.07.2024 Betreff: Einrichtung eines Fahrradweges in der Niederräder Landstraße im Abschnitt zwischen Kennedyallee und Mörfelder Landstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Niederräder Landstraße im Abschnitt zwischen Kennedyallee und Mörfelder Landstraße, an der Waldseite einen Fahrradweg einzurichten. Begründung: Im obigen Abschnitt besteht lediglich in Fahrtrichtung Niederrad ein Fahrradweg. Es besteht aber ein großes Bedürfnis, auch an der Waldseite einen Fahrradweg einzurichten, da dieser Abschnitt von Radfahrern sehr stark frequentiert ist. Fahren diese auf der Autofahrbahn, sind sie, insbesondere in den Nachtstunden, Gefährdungen ausgesetzt. Da die Fahrbahn in beiden Richtungen einen Fahrstreifen für den Autoverkehr aufweisen muss, ist für den Radweg ein Stück Wald und Gebüsch abzutragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 383 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Ergänzung der Ampelanlage am südlichen Brückenkopf der Friedensbrücke zur Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für FuÄ- und Radverkehr
Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6095 entstanden aus Vorlage: OF 1187/5 vom 23.08.2024 Betreff: Ergänzung der Ampelanlage am südlichen Brückenkopf der Friedensbrücke zur Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für FuÄ- und Radverkehr Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelanlage am südlichen Brückenkopf der Friedensbrücke in der Weise barrierefrei ergänzt werden kann , dass der FuÄ- und Radverkehr die Stresemannallee direkt vom Theodor-Stern-Kai zum Schaumainkai und umgekehrt überqueren kann. Begründung: Derzeit gibt es für den FuÄ- und Radverkehr keine direkte Möglichkeit, die Stresemannallee am südlichen Ende der Friedensbrücke zu überqueren. Stattdessen muss ein umständlicher Umweg über vier mehrspurige Fahrbahnen und fünf Ampelanlagen in Kauf genommen werden. Aufgrund dieses erheblichen Umwegs nutzen viele Radfahrer den Tiefkai als Radweg, was immer wieder zu Beschwerden über den störenden Radverkehr auf dem Tiefkai führt. Ein wesentlicher Grund für die Bevorzugung des Tiefkais durch Radfahrer ist die fehlende Querungsmöglichkeit an dieser Brücke. Auch für FuÄgänger stellt der Umweg über den Tiefkai eine unkomfortable und lange Alternative dar, insbesondere aufgrund der langen Rampen. Eine Ergänzung der Ampelanlage würde daher die Attraktivität und Sicherheit des Hochkais für den FuÄ- und Radverkehr erheblich erhöhen und gleichzeitig die Konflikte auf dem Tiefkai verringern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 845 Beratung im Ortsbeirat: 5
Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg zumindest teilweise öffnen
Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6103 entstanden aus Vorlage: OF 1220/5 vom 05.10.2024 Betreff: Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg zumindest teilweise öffnen Der Magistrat wird gebeten, den Parkplatz an der Ecke Darmstädter Landstraße/ Bischofsweg zumindest teilweise zu öffnen und den dort eingerichteten Tierkadaver-Sammelplatz auf ein Mindestmaß zu beschränken. Begründung: Der Magistrat hat kürzlich mitgeteilt, dass der auf dem Parkplatz Ecke Darmstädter Landstraße/Bischofsweg eingerichtete Tierkadaver-Sammelplatz noch für mindestens zwei Jahre in Betrieb bleiben soll. Dabei wurde bisher kein einziges Tier dort hingebracht. Die derzeit gesperrte Parkfläche wurde von viele Menschen genutzt, um zu einem Waldspaziergang aufzubrechen. Zudem wurde der Parkplatz von den an den Parkplatz angrenzenden Kleingärtner:innen genutzt. In der Vorweihnachtszeit wurden auf dem Platz bisher Weihnachtsbäume und im Frühjahr Spargel verkauft. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen, ob der Parkplatz zumindest teilweise wieder freigegeben werden kann, damit die oben genannten Nutzungen weiterhin, wenn auch eingeschränkt, möglich sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 112 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1195
Aufstellen eines Überholverbotsschild für Radfahrende auf der Mörfelder Landstraße vor der Eisenbahnüberführung
Antrag vom 21.10.2024, OF 1229/5 Betreff: Aufstellen eines Überholverbotsschild für Radfahrende auf der Mörfelder Landstraße vor der Eisenbahnüberführung Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich wäre, auf der Mörfelder Landstraße stadteinwärts vor der Eisenbahnüberführung das Schild "Radfahren überholen verboten" (Zeichen 277.1 StVO: "Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen") aufzustellen. Begründung: Radfahrende müssen sich bei der Weiterfahrt vom nicht benutzungspflichtigen Radweg vor der Eisenbahnüberführung auf der Fahrbahn nach § 10 der Straßenverkehrsordnung mit der erforderlichen Vorsicht zu verhalten, um Gefährdungen auszuschließen. Wenn sie aber auf die Fahrbahn aufgefahren sind, dürfen sie vom nachfolgenden Kraftfahrzeugverkehr nicht mehr überholt werden, weil der erforderliche Mindestabstand auf Grund der geringen Fahrbahnbreite nicht eingehalten werden kann. Das Überholen ist erst wieder hinter der Eisenbahnüberführung zulässig, wo die Fahrbahn entsprechend breit ist. Leider werden die Vorschriften regelmäßig nicht eingehalten und Radfahrende mit unzulässig niedrigem Abstand überholt. Daher soll vor der Überführung das Zeichen 277.1 aufgestellt werden. Hinter der Überführung beginnt der benutzungspflichtige Radfahrstreifen. Ab dort wird am Radverkehr vorbeigefahren und nicht überholt. Somit hat das Überholverbotsschild ab dort keine Wirkung mehr. Erforderlichenfalls ist ein Schild aufzustellen, das das Ende des Streckenverbots anordnet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 1229/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1229/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Linke und AfD gegen GRÜNE (= Annahme)
Ideen
Muss der FES an Hauptverkehrsadern ausgerechnet während der morgendlichen Stoßzeit den Müll abholen?
Sehr oft morgens zwischen 7.30 Uhr und 8.00 Uhr wird der Müll in der Mörfelder Landstraße abgeholt. Vor allem in Richtung Osten, wo die Straße nur einspurig befahrbar ist, blockieren Müllwagen des FES den Pendlerverkehr, sodass sich lange Staus bilden. (Vor ca. 4 Wochen standen sogar 3 FES-Mullwagen an verschiedenen Stellen zwischen dem Großen Hasenpfad und der Darmstädter Landstraße!) Ist es nicht möglich, dass FES die Route so ändert, dass um diese Uhrzeit erst in den kleineren Wohnstraßen den Mull abgeholt wird, und erst später, wenn der Pendlerverkehr nachegelassen hat, den Mull in der Mörfelder Landstraße abgeholt wird?
Muss der FES an Hauptverkehrsadern ausgerechnet während der morgendlichen Stoßzeit den Müll abholen?
Sehr oft morgens zwischen 7.30 Uhr und 8.00 Uhr wird der Müll in der Mörfelder Landstraße abgeholt. Vor allem in Richtung Osten, wo die Straße nur einspurig befahrbar ist, blockieren Müllwagen des FES den Pendlerverkehr, sodass sich lange Staus bilden. (Vor ca. 4 Wochen standen sogar 3 FES-Mullwagen an verschiedenen Stellen zwischen dem Großen Hasenpfad und der Darmstädter Landstraße!) Ist es nicht möglich, dass FES die Route so ändert, dass um diese Uhrzeit erst in den kleineren Wohnstraßen den Mull abgeholt wird, und erst später, wenn der Pendlerverkehr nachegelassen hat, den Mull in der Mörfelder Landstraße abgeholt wird?
Verlängerung der Bus-Linie 35 bis zum Südfriedhof
In der Heimatsiedlung, in der Näher der Stresemannallee, wohnen mittlerweile viele Senioren, die sich über einen bequemeren Weg zum Südfriedhof freuen würden.
Fahrradweg zwischen Hauptbahnhof und Friedensbrücke
In diesem Beitrag geht es um die geforderte Einrichtung eines Fahrradweges zwischen Ecke Poststraße/ Am Hauptbahnhof über Baselerstraße bis Friedensbrücke. Frankfurt ist eine Stadt mit einer sehr hohen Anzahl an Pendlern, welche neben den öffentlichen Verkehrsmitteln zusätzlich das Fahrrad benutzen. Zudem ist Frankfurt eine Universitätsstadt und viele Studenten – ob Pendler oder nicht – nutzen innerstädtisch fast ausschließlich das Fahrrad. Für Diejenigen, die nicht auf der südlichen Mainseite wohnen, dort jedoch Studieren (Campus Niederrad) oder Arbeiten bedeutet das, dass sie – in diesem Anliegen mit dem Fahrrad – auf die andere Seite des Main kommen müssen. Viele tun das im Bereich des Hauptbahnhofs und der anschließenden Friedensbrücke, welche in die Stresemannallee übergeht. Auf dem Weg ergeben sich folgende, für den Fahrradfahrer problematische Stellen: a) Unübersichtliche Verkehrslage direkt vor dem Hauptbahnhof b) Enger, zweispuriger und gefährlicher Straßenabschnitt zwischen Am Hauptbahnhof/ Mannheimer Straße und Baseler Straße/ Gutleutstraße Lösungsvorschläge: a) Direkt vor dem Hauptbahnhof könnte ein Radweg direkt angrenzend an die Straße Am Hauptbahnhof von der Ecke Poststraße/ Am Hauptbahnhof über den Bahnhofsvorplatz bis Ecke Am Hauptbahnhof/ Mannheimer Straße führen. Alternativ könnte ein Radweg auf der Fahrbahn als Angebotsstreifen (siehe Punkt b) eingerichtet werden. b) Fortführung des Radwegs im Bereich Am Hauptbahnhof/ Mannheimer Straße und Baseler Straße/ Gutleutstraße als Angebotsstreifen (oder Suggestivstreifen) nach Zeichen 340 (Leitlinie) in § 42 Abs. 6 Nr. 1 g StVO. Dort heißt es: "Wird am rechten Fahrbahnrand ein Schutzstreifen für Radfahrer so markiert, dann dürfen andere Fahrzeug die Markierung bei Bedarf überfahren; eine Gefährdung von Radfahrern ist dabei auszuschließen. Der Schutzstreifen kann mit Fahrbahnmarkierungen (Sinnbild "Radfahrer§, § 39 Abs. 3) gekennzeichnet sein." (http://www.verkehrslexikon.de/Module/Radfahrerschutzstreifen.php) Dieser Schutzstreifen hat den Vorteil, dass er von den Autos bei Bedarf überfahren werden darf, dem Autofahrer jedoch gleichzeitig signalisiert, dass an dieser Stelle Fahrradfahrer unterwegs sein könnten und erhöhte Vorsicht geboten ist. Ab Baseler Straße/ Gutleutstraße bis zur Friedensbrücke könnte der Radweg als Angebotsstreifen fortgeführt werden oder auf den Fußgängerweg übergehen, welcher auf Seiten des Baseler Platzes die Möglichkeit einer Erweiterung bietet. Anschließend kann der Weg zu dem Radweg auf der Friedensbrücke überführt werden.
Mehr Verkehrssicherheit für die Oppenheimer Landstraße
Die Kreuzung Oppenheimer Landstraße / Schwanthalerallee in Sachsenhausen ist lebensgefährlich! Täglich beobachten wir, wie die Autos mit wesentlich überhöhter Geschwindigkeit durch diese 30'er Zone rasen, ungebremst über den Zebrastreifen fahren, sogar wenn dort Kinder stehen bzw gehen und die rechts-vor-links Regelung ignorieren (oft gefolgt von lautem Gehupe). Außerdem wird der Zebrastreifen regelmäßig so zugeparkt, dass die Kinder beim Überqueren die Straße nicht einsehen können und auch von den Autos nicht gesehen werden. Hier wäre es dringend notwenig, einen Kreisel zu bauen, der all diese Probleme beheben würde! Es ist nur eine Frage der Zeit bis hier mal ein schlimmer Unfall passiert. Es wäre schön, wenn dies vermieden werden könnte!
"Apfelweingarten" am Mainufer - zum Wohlfühlen für Besucher, Neuankömmlinge und Frankfurter
Frankfurt ist trotz seiner überschaubaren Größe eine Stadt, der man eine Chance geben muss um die "Wohlfühlorte" zu finden. In meinem Kollegen- und Freundeskreis gibt es zu viele, die nach Jahren noch nie am Römer waren, kein Wochenende hier verbracht haben. Woran liegt das? Weil es hier bei Schönwetter keinen perfekten Anlaufort für einen tollen Abend mit Sitzplatzgarantie gibt. Klar, dir Berger Straße ist schön, die Schweizer Straße ebenfalls. Ohne Reservierung und Ortskenntnisse sind die Außenbereiche ohne Reservierung jedoch tabu. Das Mainufer lädt zu Spazieren ein, ggf. picknicken dort auch bereits hier Verwurztelte. Neuankömmlinge haben jedoch nur die tolle Skyline. Ein Biergarten mit Selbstbedienung auf zentraler Höhe (Vorbild Biergarten am Chinesischen Turm im Englischen Garten) und somit Platz für jeden wäre perfekt. Den Main besichtigt jeder Besucher und Frankfurt hätte endlich ein Highlight, das Neuankömmlingen und Besuchern die Augen öffnet, dass Frankfurt einen lebenswerte Stadt ist. Gut fürs Image und die Lebensqualität all derer, die nur 2 Jahre aus Karrieregründen hier bleiben möchten. Mit vielen solcher "Wohlfühlorte" vielleicht länger.
Ampel oder Kreisverkehr Niederräder Landstraße/Mörfelder Landstraße
Regelmäßig (Berufsverkehr, Fußballspiele ...) staut sich der Verkehr an der Kreuzung Niederräder Landstraße/Mörfelder Landstraße. Sinnvoll wäre eine Ampelanlage oder ein Kreisverkehr. Die 30ger-Zone auf der Mörfelder Landstraße im Bereich des Louisa Waldspielparks ist eine Farce – niemand hält sich daran. Und so fällt auch diese Maßnahme aus, um den Verkehr der Niederräder entpannt auf der Mörfelder aufzunehmen...
Ampel oder Kreisverkehr Niederräder Landstraße/Mörfelder Landstraße
Regelmäßig (Berufsverkehr, Fußballspiele ...) staut sich der Verkehr an der Kreuzung Niederräder Landstraße/Mörfelder Landstraße. Sinnvoll wäre eine Ampelanlage oder ein Kreisverkehr. Die 30ger-Zone auf der Mörfelder Landstraße im Bereich des Louisa Waldspielparks ist eine Farce – niemand hält sich daran. Und so fällt auch diese Maßnahme aus, um den Verkehr der Niederräder entpannt auf der Mörfelder aufzunehmen...
gebrauchsfreundlichere Straßennamen bei Neubenennungen
Bei Straßen, die nach Personen benannt werden, war es früher üblich, nur den Nachnamen in den Straßennamen aufzunehmen, heute ist es meist Vor- und Nachname. Das führt zu langen Namen, was beim Schreiben von Adressen, insbesondere in vorgegebene Felder in Formularen, wenig praktisch ist. Ich plädiere dafür, nur aus wichtigem Grund den Vornamen in Straßennamen aufzunehmen (z.B. um die Albert-Schweitzer-Straße von der Schweizer Straße zu unterscheiden) - aber auch überhaupt nur sehr zurückhaltend Straßen nach Personen zu benennen, sofern diese nicht allgemein bekannt sind oder die Schreibweise trivial ist. Denn das ist das andere Problem - die Notwendigkeit, Straßennamen bei der mündlichen Übermittlung zu buchstabieren. Konkreter beispielhafter Alternativvorschlag: Noch nirgends habe ich die selbstverständlich gewordenen und doch von Erfindungsreichtum zeugenden Gegenstände des Alltags gewürdigt gesehen, also z.B. eine Kugelschreiber-, Büroklammer-, Briefmarken- oder Schlüsselstraße.
Sichere Fahrradweggestaltung auf der Niederräder Landstraße
Der Fahrradweg auf Höhe der Niederräder Landstraße sollte sicherer gestaltet werden, da dieser bisher nur einseitig von Richtung Oberforsthaus an der Rennbahn bis zur Universitäts-Klinik entlang führt. Problematisch gestaltet sich die Lage, wenn man von der Universiäts-Klinik Richtung Oberforsthaus fahren will. Hier muss man zunächst den Theodor-Stern-Kai und anschließend an der Ampel zwei Straßen überqueren. Der Fahrradweg führt bis zur Frauenhofschule und endet dann an einer Omnibushaltestelle in der Rennbahnstraße. Richtig schwierig wird es, wenn der Fahrradfahrer daraufhin die Bruchfeldstraße sowie die Adolf-Miersch-Straße überqueren möchte, da auf der Schwarzwaldstraße Richtung Oberforsthaus die Straßenbahn Linie 21 verkehrt und der Abstand von den Schienen bis zum Bürgersteig gerade einmal 50 cm beträgt. Sicher könnte man auch die DFB-Akademie sowie die Huarong-Hotelgruppe bitten, sich an einer besseren Gestaltung der Verkehrssituation für Fahrradfahrer zu beteiligen.
Kreisverkehr (Umgestaltung der Kreuzung Oppenheimer Ldstr. - Holbeinstraße - Burnitzstraße - Hedderichstraße)
Die oben genannte Kreuzung sollte in einen Kreisverkehr umgebaut werden. In ihrer derzeitigen Form mit den unzäligen Fahrspuren und Ampelanlagen stellt sie einen ziemlichen Schandfleck dar. Außerdem ist es nicht möglich, von jeder Straße in jede Straße zu gelangen, weshalb man oft hinter den Verkehrsinseln abenteuerliche Wendemanöver von Autofahren beobachten kann sowie zahlreiche Radfahrer, die auf der Oppenheimer Landstraße entegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in südliche Richtung fahren. Durch die Umgestaltung der Kreuzung in einen Kreisverkehr würden sich folgende Vorteile ergeben: + Entfall sämtlicher Ampelanlagen (Einsparung von Strom- und Wartungskosten sowie optische Verbesserung) + Langsamerer und gleichmäßigerer Verkehrsfluss (hierdurch weniger Lärm und Abgase) + Es wäre endlich möglich, von jeder Straße in jede Straße zu gelangen (Vermeidung von Umwegen) + Wesentliche optische Verbesserung des Platzes, weil Fahrbahnen reduziert werden könnten und der Platz begrünt werden könnte (Siehe Skizze)
Neugestaltung Brückenspielplatz
Es geht um den Brückenspielplatz, Spielstr. und alten Friedhof in der gleichnamigen Brückenstr. zwischen Gutzkowstr. und Schifferstr. Der Spielplatz sollte Stadteilgerecht erneuert werden und eine Aufwertung erfahren. Aktuell sieht es hier aus wie ein Flickenteppich und Stückwerk. Die Büsche grenzen den Bereich ab und erlauben es Jugendlichen ungestört hier randale zu betreiben. Ziel sollte es sein (Vorschläge): - Hort zu behalten, Gebäude renovieren - Stückelung des Geländes abzuschaffen - Park, Spielplatz sollten eine Einheit bilden - Erweiterung und Aufwertung der Liegeflächen - Lichtdurchflutetere Anlage im allgemeinen - Neues, nicht mehr aus Resten bestehendes Spielgerät für Kinder - Aufwertung durch eine neue Sportanlage wie Basketballplatz Riedhofweg - Ersetzen der Platten durch einen Grünanlagenweg inkl. Fahrradstreifen, keine Plattenstraße mehr - Insgesamt mehr Park als reine Durch"fahrts"str. Schlussendlich soll die Fläche als ein großes ganzes wirken und dies wiederspiegeln sowie zum durchschländern udn verweilen anregen.
Tiroler Straße als Einbahnstraße einrichten
Die Tiroler Straße (Einfahrt in die Tiroler Straße von der Oppenheimer Landstraße aus in Richtung Stresemannallee), sollte nach Fertigstellung der Baustelle "Straßenbahn Stresemannallee" als Einbahnstraße eingerichtet werden. Grund dafür ist, dass die Tiroler Straße für den beidseitigen Autoverkehr viel zu eng ist, zumal sie doppelseitig beparkt wird.
Tiroler Straße als Einbahnstraße einrichten
Die Tiroler Straße (Einfahrt in die Tiroler Straße von der Oppenheimer Landstraße aus in Richtung Stresemannallee), sollte nach Fertigstellung der Baustelle "Straßenbahn Stresemannallee" als Einbahnstraße eingerichtet werden. Grund dafür ist, dass die Tiroler Straße für den beidseitigen Autoverkehr viel zu eng ist, zumal sie doppelseitig beparkt wird.
Mit U-Bahnring alle bestehende U-und Straßenbahnlienien mit mind.14 Haltepunkte verbinden:
- Frankfurt Hauptbahnhof - Stresemannallee/Gartenstraße(Museumsufer) - Schweizer-/Gartenstraße - Affentorplatz(Apfelweinviertel) - Lokalbahnhof - Walther-von-Cronberg-Platz - Ostbahnhof/ Sonnemannstr.(EZB) - Habsburgerallee(ZOO) - Habsburger-/ Wittelsbacherallee - Höhenstraße - Nibelungenplatz/FH - Nibelungenallee/ Deutsche Bibliothek(Campus Frankfurt School of Finance) - Miquel-/Adickesallee Polizeipräsidium (gepl. Uni Bibliothek Campus Westend der Goethe-Universität) - Grüneburgpark/Miquelallee (Campus Westend der Goethe-Universität) - Bockenheimer Warte- Festhalle/Messe - Frankfurt Hauptbahnhof - Einmal angenommen, die Stadt würde die einmalige Chance nutzen und einige der Steuereinnahmen in eine U-Bahn Ringline investieren. Dann wäre eine U-Bahn die alle zentralen Stadtviertel und alle bestehende U-und Straßenbahnlienien mit 14 Haltepunkte verbindet für alle U-Bahn benutzer in Frankfurt der grüßte wunsch! Möglich wäre der Verlauf einer U-Bahnliene unter den Straßen von Frankfurt im Ring mit den U-Bahn Stationen 1) Frankfurt Hauptbahnhof (Verbindung U4 ,5-Bahn-Straßenbahnen 11, S-Bahnlinien, Fernzüge) U-Bahn Tunnel Mainunterquerung 2) Stresemannallee/ Gartenstraße (Museumsufer) zu Straßenbahnen 12,15,16, (17) 19 u. 21 Verbindung 1221 3) Schweizer-/Gartenstraße U1,2,3,8-Bahn-Verbindungen ab dieser Station 4) Neu Affentorplatz (Apfelweinviertel) Bus (u Lokalbahnhof) Verbindung 5) Neu Walther-von-Cronberg-Platz (Main) Bus Verbindung Mainunterquerung 6) Ostbahnhof/ Sonnemannstr. (EZB) U6-Bahn-Straßenbahnen 11Verbindung Straßenbahnen 11, Fernzüge, Ostbahnhof könnte zu einem wichtigen Verkehrsknotenpunkt ausgebaut werden, denn hier wird ja auch die Nordmainische S-Bahn gebaut. 4B) oder als Alternative ab Affentorplatz zum 5B) Lokalbahnhof Umsteigemögichkeit zur S-Bahn und Straßenbahnen ab hier Oberirdisch den Verlauf der Bahmgleise zum Ostbahnhof 6) Kurz vor Mainbrücke ein Oberirdischen Hochbahnhof dann über die bestehende Bahnbrücke (mit Skylineblick) zum Ostbahnhof vorher wieder in den Untergrund, 6 oder 7B) Ostbahnhof/ Sonnemannstr. (EZB) U6-Bahn-Straßenbahnen 11Verbindung Straßenbahnen 11, Fernzüge, Ostbahnhof könnte zu einem wichtigen Verkehrsknotenpunkt ausgebaut werden, denn hier wird ja auch die Nordmainische S-Bahn gebaut. 7) Habsburgerallee (ZOO Nebeneingang) U7-Bahn-Verbindungen Optional (Habsburger-/ Wittelsbacherallee) Straßenbahn 14Verbindung 8) Höhenstraße (U4 -Bahn-Verbindung) 9) Nibelungenplatz/FH (Straßenbahnen 18 Verbindun 10) Nibelungenallee/Deutsche Bibliothek/neuer Campus Frankfurt School of Finance (U5-Bahn Verbindung) als günstigere Unterpflasterbahn zusätzlich wäre hier eine Möglichkeit wie im Europaviertel ein Teil des Fahrzeugverkehrs (vier Fahrspuren als Duchgangsverkehr) in den Tunnel zu verlegen Auto. 11) Miquel-/Adickesallee Polizeipräsidium (gepl. Uni Bibliothek) Verbindungen U1,2,3,8-Bahn-u. Bus als günstigere Unterpflasterbahn zusätzlich wäre hier eine Möglichkeit wie im Europaviertel den Fahrzeugverkehrs in den Tunnel zu verlegen. Dies wäre die einmalige Chance zur Verbesserung des Lärmschutzes und zur Reduzierung der Feinstaubbelastung auf der Miquelallee. Im Tunnel könnten vier Autospuren neben der U-Bahn als Durchgangsverkeht zur Autobahn verlegt werden. An der Oberfläche kann ein Grünstreifen entstehen. Der Fahrzeugverkehr an der Oberfläche wäre dann stark reduziert, mann könnte die sieben Fahrspuren, auf eine Stadtauswärts reduzieren, da nur noch die Anwohner und der Abbiegeverkehr nach Ginnheim und Bockenheim diese nutzen werden. Stadteinwärts, oberirdisch max. zwei Spuren, nur noch für die Abbieger zur Hansaalee erlauben. 12) Grüneburgpark/Miquelallee (gepl. Erweiterung des Campus Westend der Goethe-Universität) und Verbindung mit neue U 4,9 Bahn Linie Lückenschluss Ginnheimer Kurve ?) 13) Bockenheimer Warte (Verbindungem U4,6 u. 7-Bahn- Straßenbahnen 16 u. Bus ) ab hier bestehende U-Bahn Tunnel bis Hauptbahnhof nutzen. 16) Festhalle / Messe (Verbindung U4 Bahn- Straßenbahnen 16, 17 u. Bus) weiter U-Bahn Tunnel bis Hauptbahnhof nutzen, der U-Bahn Ring wäre geschlossen!
Thema Radverkehr/Fahrradweg an der Stresemannallee
Es wäre für die Radfahrer weniger gefährlich, wenn der Fahrradweg beidseitig befahrbar wäre. Auf dieser Strecke besteht erhöhte Unfallgefahr, weil die Autos von rechts um die Kurve kommen und um die Stresemannallee entlangfahren.