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Aufstellen eines Überholverbotsschilds für Radfahrende auf der Mörfelder Landstraße, Höhe Hausnummer 167

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

für Radfahrende auf der Mörfelder Landstraße, Höhe Hausnummer 167 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich wäre, auf der Mörfelder Landstraße stadteinwärts, auf Höhe Haus Nr. 167 (direkt hinter der Eisenbahnbrücke), das Schild "Radfahrende überholen verboten" (Zeichen 277.1 StVO: "Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen") aufzustellen. Begründung: An dieser Stelle werden Radfahrer häufig mit unzulässig geringem Abstand von Kraftfahrzeugen überholt, was zu einer erheblichen Gefahrenlage führt. Die Straße ist in diesem Bereich sehr schmal, und das Überholen von Radfahrenden stellt eine Gefahr sowohl für diese als auch für die überholenden Autofahrer dar. Ein Überholverbot würde die Sicherheit der Radfahrer erheblich erhöhen und das Risiko von Unfällen verringern. Angesichts der engen Fahrbahn und der bereits bestehenden Konflikte zwischen Radfahrern und motorisiertem Verkehr ist eine solche Maßnahme dringend erforderlich, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Inhalt

Antrag vom 21.08.2024, OF 1188/5

Betreff: Aufstellen eines Überholverbotsschilds für Radfahrende auf der Mörfelder Landstraße, Höhe Hausnummer 167 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich wäre, auf der Mörfelder Landstraße stadteinwärts, auf Höhe Haus Nr. 167 (direkt hinter der Eisenbahnbrücke), das Schild "Radfahrende überholen verboten" (Zeichen 277.1 StVO: "Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen") aufzustellen. Begründung: An dieser Stelle werden Radfahrer häufig mit unzulässig geringem Abstand von Kraftfahrzeugen überholt, was zu einer erheblichen Gefahrenlage führt. Die Straße ist in diesem Bereich sehr schmal, und das Überholen von Radfahrenden stellt eine Gefahr sowohl für diese als auch für die überholenden Autofahrer dar. Ein Überholverbot würde die Sicherheit der Radfahrer erheblich erhöhen und das Risiko von Unfällen verringern. Angesichts der engen Fahrbahn und der bereits bestehenden Konflikte zwischen Radfahrern und motorisiertem Verkehr ist eine solche Maßnahme dringend erforderlich, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 32
OBR 5
TO I, TOP 22
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage OF 1188/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 33
OBR 5
TO I, TOP 11
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage OF 1188/5 wurde zurückgezogen.