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Franz Rücker tatsächlich mit einer Allee ehren - Teil 2
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6759 entstanden aus Vorlage: OF 1198/2 vom 09.10.2020 Betreff: Franz Rücker tatsächlich mit einer Allee ehren - Teil 2 Vorgang: EA 103/20 OBR 2; ST 1342/20 Der Magistrat wird in Bezug auf die Stellungnahme ST 1342 vom 27.07.2020 auf die Etatanregung EA 103 vom 20.01.2020 gebeten, bis zur angesprochenen Umgestaltung in eine Allee die Franz-Rücker-Allee mit großen Pflanzkübeln mitsamt Bäumen auszustatten. Die Bäume sollten so gewählt werden, dass sie einige Jahre in den Kübeln verbleiben können, ohne dass ihr Wurzelwerk diese "sprengt". Um das Grünflächenamt bei der Pflege zu entlasten, sind im Vorfeld die Anwohnerinnen bzw. Anwohner gezielt anzusprechen, um sie für eine Patenschaft eines Pflanzkübels oder mehrerer Pflanzkübel zu gewinnen. Begründung: Das grundsätzliche Votum des Ortsbeirates 2 in dieser Sache bleibt bestehen, obgleich dem Ortsbeirat die begrenzten Planungskapazitäten des Magistrats bewusst sind. Dennoch sollte die Franz-Rücker-Allee nicht weitere viele Jahre auf eine merkliche Begrünung warten müssen. Die Zeit kann zudem dazu genutzt werden, um die in den besagten Pflanzkübeln angepflanzten Bäume auf ihre Eignung am Standort zu testen, was die Chancen einer erfolgreichen Anpflanzung, sobald die Umgestaltung realisiert werden kann, erhöht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 20.01.2020, EA 103 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1342 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 346 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1142 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 0
Fahrstühle in U-Bahn-Stationen sollten besser beschriftet werden (nicht nur: es geht auf die Straße, den C- oder D-Bahnsteig)
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1205/2 Betreff: Fahrstühle in U-Bahn-Stationen sollten besser beschriftet werden (nicht nur: es geht auf die Straße, den C- oder D-Bahnsteig) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Fahrstühle in U-Bahn-Stationen im Ortsbeiratsgebiet (gerne überall in Frankfurt) ergänzend mit der Information beschriftet werden können, in welche Fahrrichtung die Züge auf der jeweiligen Bahnsteig-Ebenen fahren. Hierbei wäre aus Sicht des Ortsbeirates zu beachten, diese Information in den Fahrstühlen auch in Blindenschrift zu ergänzen. Begründung: Von vielen Nutzern wird die Information in den Fahrstühlen als unzureichend empfunden. Siehe Bild Quelle: Foto von Martin Völker von Fahrstuhl, U-Bahn-Station Leipziger Straße Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1791 2020 Die Vorlage OF 1205/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenCleanup-Day 2020 II: Pfandringe für Bockenheimer Mülleimer zur Weitergabe von Pfandflaschen
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1210/2 Betreff: Cleanup-Day 2020 II: Pfandringe für Bockenheimer Mülleimer zur Weitergabe von Pfandflaschen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die seit einigen Monaten im Bahnhofsviertel und der Innenstadt probeweise zum Einsatz kommenden Pfandringe (siehe Foto nächste Seite) auch in Bockenheim an die Mülleimer an der Bockenheimer Warte, entlang der Leipziger Straße nebst Seitenstraßen, am Westbahnhof, am Kurfürstenplatz und am Kirchplatz durch die FES montiert werden könnten. Begründung: Die SPD-Bockenheim hat gemeinsam mit Bockenheimer BürgeInnen diesen Sommer bislang vier Cleanup-Aktionen am Kurfürstenplatz, am Kirchplatz, der Bockenheimer Warte und entlang der Leipziger Straße durchgeführt, die am vorletzten Oktoberwochenende nochmals mit einer weiteren Cleanup-Aktion fortgesetzt wird. Bockenheimer BürgerInnen waren die Pfandringe in der Innenstadt aufgefallen. Die Pfandringe sind sicher auch eine gute Idee für belebte Plätze und Straßen in Bockenheim! Hierdurch können insbesondere leere Pfandflaschen in den Wertstoffkreislauf zurückkehren und Flaschensammler hätten es auch einfacher. Auch im Rahmen der Probephase wären die Erfahrungen im Bockenheimer Stadtteil neben den Beobachtungen, die man in der Innenstadt macht, sicher von Interesse. Quelle: https://www.hessenschau.de/panorama/das-verspricht-sic h-frankfurt-von-pfandringen,pfandringe-100.html Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO II, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1799 2020 Die Vorlage OF 1210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenGlascontainer Leipziger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6636 entstanden aus Vorlage: OF 1175/2 vom 01.09.2020 Betreff: Glascontainer Leipziger Straße Der Magistrat wird gebeten, die drei Glascontainer auf der Leipziger Straße, neben dem U-Bahn-Aufzug, als Unterflursystem umzubauen oder an einen alternativen Stellplatz, möglichst als Unterflursystem, zu verbringen. Ein Platz hierfür wäre sicherlich in der nahen Markgrafenstraße (Hausnummer 2) oder Kurfürstenstraße zu finden. Begründung: Allein der Anblick der drei blauen Altglascontainer, neben dem U-Bahn-Aufzug, ist alles andere als ästhetisch, ebenso strotzt das Umfeld vor Schmutz und Glasscherben, unsere Nasen spüren ebenfalls eine Wolke von unangenehmen Gerüchen, besonders an den warmen Tagen. Von Aufenthaltsqualität kann an dieser Stelle nicht gerade gesprochen werden, gerade an einer der wenigen öffentlichen Flächen in der Leipziger Straße, die zum Aufenthalt geeignet sind, befinden sich die "hässlichen" Altglascontainer und anderes Mobiliar, das eher an eine Industriebrache erinnert. Da die Leipziger Straße auch die Bockenheimer Einkaufsmeile ist und man neben dem Einkauf auch seine Glasflaschen entsorgen kann, ist die Stelle eigentlich ganz gut geeignet, wenn sie anders gestaltet wäre. Andere Kommunen sind da schon einen Schritt weiter, sie bringen die Altglascontainer unter die Erde, Beispiel Bochum. Der große Vorteil eines Unterflursystems: Es lässt sich unauffällig in die Umgebung einbetten, Einwurfgeräusche werden minimiert, da die Schütten geräuschdämpfend sind, und weniger Gerüche werden verbreitet. Bild: (c) Arno Völker Bilder: (c) USB Bochum GmbH Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 58 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 79 4
Wo Bäume leben, kann auch der Mensch leben ... auch als Baumpate - Ergänzungen am Carlo-Schmid-Platz - Teil 3
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6649 entstanden aus Vorlage: OF 1174/2 vom 31.08.2020 Betreff: Wo Bäume leben, kann auch der Mensch leben . . auch als Baumpate - Ergänzungen am Carlo-Schmid-Platz - Teil 3 Vorgang: OM 6060/20 OBR 2; ST 1387/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. aktiv Baumpaten für Neupflanzungen am Carlo-Schmid-Platz zu suchen. Hierzu möge der Magistrat mittels Briefwurfsendung gezielt an den angrenzenden Wohngebäuden die Bewohnerinnen bzw. Bewohner ansprechen und für eine Baumpatenschaft am Carlo-Schmid-Platz gewinnen. Die Bewohnerinnen bzw. Bewohner sind dabei über die Anforderungen an die Baumpatenschaft und Unterstützungen seitens der Stadt zu informieren; 2. sobald sich Bewohnerinnen bzw. Bewohner zur Übernahme einer Baumpatenschaft bereit erklären, die in der Anregung OM 6060 vom 27.05.2020 erbetene und in der Stellungnahme ST 1387 vom 03.08.2020 grundsätzlich befürwortete vorübergehende Begrünung des Carlo-Schmid-Platzes (Pflanzkübel und Sträucher) umzusetzen; 3. bei weiteren Orten insbesondere im Ortsbezirk 2, an denen eine Begrünung daran scheitert, dass der Stadt das Personal zur Pflege fehlt, und Baumpatenschaften Abhilfe schaffen könnten, wie im obigen Beispiel des Carlo-Schmid-Platzes aktiv auf Bewohnerinnen bzw. Bewohner angrenzender Wohnhäuser oder Betreiberinnen bzw. Betreiber von angrenzenden Lokalen oder Geschäften zuzugehen und bei positiver Rückmeldung die Begrünung umzusetzen. Begründung: Sollte eine zusätzliche Begrünung des Carlo-Schmid-Platzes und auch anderer Plätze tatsächlich "nur" am Personalmangel scheitern, ist dies zwar aufgrund der zunehmenden Ausweitung der Aufgaben (beispielsweise deutlich längere Bewässerung von Jungbäumen) nachzuvollziehen. Hier muss dann jedoch versucht werden, die Stadtbevölkerung "ins Boot" zu holen. Die Klimaanpassung der Stadt und insbesondere die Umkehr der starken Versiegelung auf den Plätzen kann nicht warten, bis die Personaldecke des Grünflächenamtes "auf natürlichem Wege nachwächst". Zusätzliche Bäume und andere Begrünung müssen angesichts steigender Temperaturen in der Stadt schnellstmöglich her. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2020, OM 6060 Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1387 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2020, ST 2205 Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1289 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 7 Aktenzeichen: 60 10
Verkehrssicherheit Bernusstraße/Ecke Franz-Rücker-Allee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6646 entstanden aus Vorlage: OF 1163/2 vom 02.09.2020 Betreff: Verkehrssicherheit Bernusstraße/Ecke Franz-Rücker-Allee Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Bernusstraße/Ecke Franz-Rücker-Allee (von der Zeppelinallee kommend) ein Stoppschild inklusive Halteliniemarkierung aufzustellen. Begründung: Bitte der Bewohner mit Verweis auf die wahrgenommene hohe Anzahl von (Beinahe-) Unfällen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 242 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Rohmerstraße Hausnummer 4, Fahrradbügel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6642 entstanden aus Vorlage: OF 1158/2 vom 01.09.2020 Betreff: Rohmerstraße Hausnummer 4, Fahrradbügel Der Magistrat wird gebeten, an der Rohmerstraße auf Höhe der Hausnummer 4 auf der schraffierten Fläche drei bis vier Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Es fehlen an vielen Stellen Fahrradbügel. Bild: (c) Arno Völker Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 196 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2
„Haste ‘ne Kippe?“: Neue Straßenaschenbecher für Bockenheim zum World Cleanup Day 2020
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1149/2 Betreff: "Haste 'ne Kippe?": Neue Straßenaschenbecher für Bockenheim zum World Cleanup Day 2020 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die in Wien seit vielen Jahren erfolgreich zum Einsatz kommenden Straßenaschenbecher von MA48 in Form einer Zigarette (siehe Foto) in Bockenheim im Rahmen eines Pilotprojektes für Frankfurt ausprobiert werden könnten. Die neuen Straßenaschenbecher (30 bis 50 Stück) sind an besonders von Rauchern frequentierten Orten entlang der Bockenheimer Warte, der Leipziger Straße bis zum Kirchplatz und dem Kurfürstenplatz aufzustellen. Der Wiener Slogan an den Straßenaschenbechern "Host an Tschick?" wäre für die Bockenheimer Bevölkerung verständlich abzuändern, z.B. in "Haste ne Kippe?". Der Ortsbeirat wäre bereit sich im Falle einer entsprechenden Einschätzung des Magistrats in einem angemessenen Umfang aus seinem Investitionsbudget an dem Projekt zu beteiligen. Begründung: Die SPD-Bockenheim hat gemeinsam mit Bockenheimer BürgeInnen diesen Sommer drei Cleanup-Aktionen am Kurfürstenplatz, am Kirchplatz und der Bockenheimer Warte durchgeführt und wird am World Cleanup-Day, am Samstag den 19. September sich die Leipziger Straße von zwei Seiten aus von ca. 11 bis 14 Uhr vornehmen. Die bisherigen Aktionen haben gezeigt, das weggeworfene Zigarettenkippen zu den ärgerlichsten und durch ihre Menge am schwersten zu entsorgenden Straßenmüll gehören. Die Aschenbecher an den üblichen Frankfurter Mülleimern erscheinen im Gegensatz zu den in Wien verwandten Straßenaschenbecher unzureichend. Zumal von den Wiener Aschenbechern in Form einer Zigarette eine Signalwirkung ausgeht. Sie könnten die Mülleimer der Stadt ergänzen, die schon bisher mit kleinen Aschenrohren ausgestattet. Die Rohre der neuen Aschenbescher fassen über 1.000 Zigarettenstummel. Die Entleerung erfolgt mittels Klappe am unteren Ende. Quelle: Kronenzeitung Wien; https://www.krone.at/161513 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1776 2020 Die Vorlage OF 1149/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF sowie Abwesenheit 1 CDU und 2 SPD
Partei: SPD
Weiter lesenFreifläche Greifstraße/Ecke Rohmerstraße (2)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6408 entstanden aus Vorlage: OF 1118/2 vom 07.08.2020 Betreff: Freifläche Greifstraße/Ecke Rohmerstraße (2) Vorgang: V 1464/19 OBR 2; ST 265/20 Der Magistrat wird gebeten, in Ergänzung der in der Stellungnahme ST 265 avisierten Maßnahmen zu veranlassen, dass die als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesene Freifläche im Bereich Greifstraße/Ecke Rohmerstraße auch in der Raumgestaltung als liegenschaftlich zugehörig zur Fläche Rohmerplatz wahrnehmbar wird. Hierzu ist - zu entsiegeln, angemessen zu bepflanzen und gegebenenfalls mit Rasengittersteinen zu arbeiten; - die Eigentümerschaft der Immobilie Greifstraße 6/Rohmerstraße 12 dazu anzuhalten, von der Aneignung öffentlichen Gutes abzulassen und die angebrachte Beschilderung "Parken nur für Hausbewohner" zu entfernen; - die Möglichkeit zur Ausstattung der Fläche beispielsweise mit Sitzbank oder Fahrradabstellmöglichkeit zu prüfen. Begründung: Historische Ansichten aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts legen nahe, dass das betrachtete Areal der Bestimmung nach als öffentliche Grünfläche zu werten ist. Demnach sollte hier rückgebaut und die Parkplatzpiraterie beendet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.10.2019, V 1464 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 265 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 241 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5
Parksituation Rohmerplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6415 entstanden aus Vorlage: OF 1113/2 vom 02.08.2020 Betreff: Parksituation Rohmerplatz Der Magistrat wird aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu treffen, um verbotswidriges Parken im Bereich des Rohmerplatzes, besonders im Bereich der Hausnummern 27-29, zu unterbinden und dadurch Menschen, die zu Fuß, mittels Rollator, im Rollstuhl, mit Kinderwagen etc. unterwegs sind, zu ermöglichen, den für sie reservierten Gehsteig auch nutzen zu können. Begründung: Die in den Bildern dokumentierte Situation ist als dauerhaft zu bezeichnen. Dadurch kommt es verständlicherweise zu Protesten der Anwohnerinnen und Anwohner. Bilder: Der Fotograf ist dem Ortsbeirat mit Namen und Anschrift bekannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 1990 Aktenzeichen: 32 1
Geschwindigkeitsmessung Sophienstraße/Franz-Rücker-Allee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6416 entstanden aus Vorlage: OF 1120/2 vom 07.08.2020 Betreff: Geschwindigkeitsmessung Sophienstraße/Franz-Rücker-Allee Vorgang: OM 6249/20 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Sophienstraße/ Franz-Rücker-Allee sowie im weiteren Verlauf der beiden Straßen mobile Blitzanlage aufzustellen und häufiger Verkehrskontrollen durchzuführen. Begründung: Hinweis von Anwohnern auf angabegemäß häufige und sehr deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die beiden vergleichsweise breiten Straßen "laden" zum schnellen Autofahren ein. Mit der Max-Beckmann-Schule und der Johanna-Tesch-Schule bzw. demnächst wieder mit der Franckeschule wird der Kreuzungsbereich auch stark von Schülern frequentiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6249 Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2020, ST 1909 Aktenzeichen: 32 4
Asphaltierung Grempstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6409 entstanden aus Vorlage: OF 1119/2 vom 05.08.2020 Betreff: Asphaltierung Grempstraße Vorgang: V 1458/19 OBR 2; ST 267/20 Der Magistrat wird gebeten, mit Verweis auf die Stellungnahme vom 17.02.2020, ST 267, zu prüfen und zu berichten, ob der Kopfsteinpflasterstraßenbelag der Grempstraße durch hellen Asphalt ersetzt werden kann. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird um Umsetzung und Abstimmung mit dem Ortsbeirat 2 im Hinblick auf die Ausgestaltung der Detailplanung und zur Abstimmung weiterer Gestaltungsmaßnahmen (Gehwegnasen, Blumenkübel etc.) gebeten. Begründung: Zum einen haben Anwohner darauf hingewiesen, dass sie als Rollstuhlfahrer mit dem Kopfsteinpflaster schwieriger zurechtkommen, wenn die Bürgersteige zugestellt sind. Zum anderen wurden mit der Asphaltierung der Leipziger Straße auch gute Erfahrungen gemacht, dass sich z. B. der Aufwand für die Straßenreinigung reduziert hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.10.2019, V 1458 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 267 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 235 Antrag vom 05.01.2024, OF 831/2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5
Wann wird die seit Mitte der 90er-Jahre in Bau befindliche Kleinmarkthalle auf dem Grundstück Leipziger Straße 32 eröffnet oder alternativ Wohnraum auf diesem Gelände geschaffen?
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2020, OF 1125/2 Betreff: Wann wird die seit Mitte der 90er-Jahre in Bau befindliche Kleinmarkthalle auf dem Grundstück Leipziger Straße 32 eröffnet oder alternativ Wohnraum auf diesem Gelände geschaffen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten: 1. Hat die seinerzeit für die Eröffnung einer Kleinmarkthalle erteilte Baugenehmigung auf dem Gelände der Liegenschaft Leipziger Straße 32 noch Bestand? 2. Sind die Planungen der derzeitigen Eigentümer bekannt? 3. Ist nach der bereits vor mehr als zehn Jahren erfolgten Einstellung der Bautätigkeit auf diesem Grundstück beabsichtigt, ein Bau- bzw. Instandsetzungsgebot zu erlassen? 4. Welchem Zweck diente der Aufbau des kleinen Backsteingebäudes auf dem ursprünglich zweigeschossigen Gebäude? Lag hierfür eine Baugenehmigung vor? Wurde ein Abbruchgebot geprüft? 5. Wurden mit dem Eigentümer Verhandlungen bezüglich einer angemessenen Bebauung der Liegenschaft zu Wohnzwecken aufgenommen oder schließt die derzeitige Gewerbenutzung nach Einschätzung der zuständigen Behörden den Bau von Wohnraum de facto aus? Begründung: Auf dem Gelände Leipziger Straße 32 befindet sich im Hinterhof eine "Bauruine", die sich zusammensetzt aus einem zweigeschossigen Gebäude, - das Mitte der 90er Jahre errichtet wurde, um dort eine Kleinmarkthalle einzurichten - sowie einem ca. 2007 errichteten Backsteinaufbau, der angeblich für Wohnraumnutzung vorgesehen war. Aus unbekannten Gründen stockt der Bau seit dem Jahr 2010. Um die Bauruine in der Leipziger Straße 32 nach über 25 Jahren zu beseitigen, ist nunmehr ein behördlicher Eingriff dringend erforderlich. Ggf. ist eine Vermittlung zwischen den Eigentümern der Liegenschaft Leipziger Straße 32 und den Eigentümern der direkt an das Grundstück angrenzenden Wohnungen vorzunehmen, um den Bau von Wohnraum zu ermöglichen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1739 2020 Die Vorlage OF 1125/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenRichtlinien zum geförderten Wohnen - weiterer Ankauf von Belegungsrechten?
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2020, OF 1140/2 Betreff: Richtlinien zum geförderten Wohnen - weiterer Ankauf von Belegungsrechten? Vorgang: V 1316/19 OBR 2; M 125/19; M 126/19; ST 2018/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten: 1. Wie ist der Stand der bundesweit geführten "intensive(n) Debatte" über die Gestaltung von Mietverträgen nach Ablauf der Bindungsfristen im geförderten Wohnraum und welche Gesetzesinitiativen wurden nach Kenntnis des Magistrats bisher veranlasst? 2. In welchem Umfang konnte die Neufassung der Richtlinien zum Erwerb von Belegrechten (M 125/126/2019) bisher zur Steigerung des Erwerbs von Belegungsrechten im privaten Wohnungsbestand genutzt werden? 3. Welche Belegungsrechte konnten in den letzten Jahren im zuvor geförderten Wohnungsbestand im Ortsbezirk 2 erworben werden? 4. Wie ist der Stand der Verhandlungen mit den aktuellen Eigentümern der Wohnanlage Adalbertstraße/Leipziger Straße (Ablauf der Bindungsfrist Ende 2021)? Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats St 2018/2019 zum Abschluss von Staffelmietverträgen in den seit diesem Jahr aus der Bindung gefallenen Wohnungsbeständen in der Grempstraße wird auf die fehlenden Eingriffsmöglichkeiten bei der Gestaltung von Mietverträgen im zuvor geförderten Wohnungsbestand hingewiesen. Zugleich wird auf eine angeblich "intensive Debatte über die angerissenen wohnungspolitischen Fragestellungen" Bezug genommen. Über die Ergebnisse dieser Debatte würde der Ortsbeirat gern Näheres erfahren. Da entgegen der Vereinbarung, im Rahmen von Neubauvorhaben für einen 30 %igen Anteil geförderter Wohnungen zu sorgen, auch nach Angaben des Planungsdezernenten der Anteil an allen Formen "geförderter Mietwohnungen" im Jahr 2019 noch unter 10 % lag (259 geförderte Wohnungen bei einer Gesamtzahl von 3583 Neubauwohnungen), konzentriert sich der Magistrat zur Schaffung des dringend benötigten bezahlbaren Wohnraums auf den Erwerb von Belegungsrechten in Liegenschaften, die nach Rückzahlung der Wohnungsbaudarlehen nicht mehr der Bindung unterliegen. Im Hinblick auf die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften - hier vor allem die städtische ABG - sind dabei durchaus Erfolge zu verzeichnen. Im Jahr 2017 waren 247 der insges. 292 neu gebundenen Wohnungen in ABG-Besitz. Dagegen ist die Aktion "Schlauvermieter", die Privateigentümer/innen zu Vereinbarungen bzgl. Belegrechten für die von ihnen vermieteten Wohnungen animieren soll, nur als Fehlschlag zu bezeichnen. 2018 wurden nach Tätigkeitsbericht des AfWs lediglich in sieben Fällen Belegungsrechte erworben. Auch bei finanzieller Förderung der Privateigentümer kann das AfW deren Renditeerwartungen angesichts der Situation auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt offensichtlich nicht befriedigen. Die leicht modifizierten "weiteren Richtlinien" (s. M 125/2019 und M 126/2), die vor allem Vereinbarungen bzgl. kleinerer Mietwohnungen fördern sollen, werden daran nichts Entscheidendes verändern können. Es ist daher mehr als fraglich, ob die Aktion "Schlauvermieter" den erforderlichen finanziellen Aufwand rechtfertigen kann. Da nach Angaben des AfW bis zum Jahr 2023 zusätzlich mindestens 4400 geförderte Wohnungen - vor allem bedingt durch die vorzeitige Rückzahlung von Darlehen, was die ohnehin geringe Bindungsfrist noch verkürzt - aus der Belegungsbindung fallen werden, können die Ergebnisse der derzeitigen Wohnungsbaupolitik nicht überzeugen. Als Standort (überwiegend früher) geförderten Wohnraums ist auch Bockenheim von dieser Entwicklung massiv betroffen. Hier laufen Ende 2021 u.a. Belegungsbindungen für die mehrfach verkaufte Wohnanlage Adalbert-/Leipzigerstraße aus. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1316 Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 125 Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 126 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2018 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO II, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1741 2020 Die Vorlage OF 1140/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Parteien: GRÜNE, LINKE.
Weiter lesenSophienstraße und Schloßstraße: Geschwindigkeitsübertretungen und sogenannte „Poser“ bremsen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6249 entstanden aus Vorlage: OF 1103/2 vom 28.05.2020 Betreff: Sophienstraße und Schloßstraße: Geschwindigkeitsübertretungen und sogenannte "Poser" bremsen Der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls in Verbindung mit der Landespolizei die Sophienstraße und die Schloßstraße durch Geschwindigkeitskontrollen zu überwachen und sogenannte "Poser" aufzuspüren, die besonders in den Abendstunden die Sophienstraße und die Schloßstraße als Rennstrecke benutzen. Begründung: Wie Anwohner der Sophienstraße berichten, "hat sich die Sophienstraße leider zu einer Raserstrecke entwickelt - glücklicherweise vor allem abends, wenn keine Kinder mehr unterwegs sind. Mit schätzungsweise 80 km/h und schneller fahren hier sogenannte ‚Poser' durch Bockenheim." In diesen, durch die COVID-19-Pandemie erzeugten Freiräumen, mit weniger Verkehrsaufkommen, scheinen sich manche dazu eingeladen, ihre lauten PS-strotzenden Fahrzeuge über die Gesetze zu stellen. Dieses Phänomen scheint nicht nur in der Sophienstraße und der Schloßstraße aufzutreten, sondern auch an vielen weiteren Straßenabschnitten in der Stadt, wenn die Voraussetzungen, breite Straßen und kaum eine Verkehrsüberwachung findet statt, zusammenkommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6416 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1828 Antrag vom 03.11.2020, OF 1229/2 Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1873 Aktenzeichen: 32 4
Bitte die Toilettenanlagen der U-Bahn-Stationen „Bockenheimer Warte“ und „Leipziger Straße“ durch ein Nutzungskonzept vor Vandalismus schützen
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2020, OF 1078/2 Betreff: Bitte die Toilettenanlagen der U-Bahn-Stationen "Bockenheimer Warte" und "Leipziger Straße" durch ein Nutzungskonzept vor Vandalismus schützen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Nutzung der Toilettenanlagen jeweils auf der B-Ebene der U-Bahn-Stationen "Bockenheimer Warte" sowie "Leipziger Straße" nach Wieder-Instandsetzung konzeptionell gestaltet werden kann, um künftig mögliche Schäden durch Vandalismus nachhaltig zu verhindern. Begründung: Die Schließung der Toilettenanlage "Bockenheimer Warte" war (wieder einmal) durch Vandalismus verursacht und so für viele Wochen nicht nutzbar. Gut wäre, wenn die Instandsetzung der Toiletten bald erfolgt und wenn ein Konzept für die Toiletten erarbeitet werden könnte, indem mögliche Schäden durch Vandalismus künftig verhindert werden. Der Ortsbeirat ist gerne bereit sich an dieser konzeptionellen Arbeit zu beteiligen. Gebraucht werden diese Toilettenanlagen allemal. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.05.2020, OF 1065/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1695 2020 1. Die Vorlage OF 1065/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1078/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenErsatz für das Bürgerhaus Schwälmer Straße durch Umbau des ehemaligen Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung bzw. der früheren Sophienschule in ein soziales Zentrum
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2020, OF 1073/2 Betreff: Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Straße durch Umbau des ehemaligen Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung bzw. der früheren Sophienschule in ein soziales Zentrum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Das ehemalige DIPF in der Schlossstr. 29 soll als Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Str. in ein soziales Zentrum umgewandelt werden. Hier könnten Einrichtungen einziehen, die z. Zt. unzureichend untergebracht sind wie das Nachbarschaftsheim Bockenheim und das JUZ Bockenheim bzw. noch über keinerlei Räume im Stadtteil verfügen wie der Geschichtsverein Die Freunde Bockenheims. Darüberhinaus könnte das Gebäude als neuer Bürgertreff dienen. 2. Alternativ sollte das z. Zt. als schulischer Ausweichstandort genutzte Gebäude der früheren Sophienschule in der Falkstraße als soziales Zentrum für den Stadtteil zur Verfügung gestellt werden, soweit das mit einer künftigen schulischen Nutzung zu vereinbaren ist. 3. Sollten diese beiden Varianten nicht möglich sein, könnte a) Wie Frau Dezernentin Weber auf der letzten OBR Online Bürgerfragestunde erklärte, auf dem Gelände der Roten Kreuz Baracke in der Keufunger Straße 9, ein 3-4 geschossiger Bau in Holz Vervundbauweise entstehen, wir beim Adorno- Gymnasium, b) Der Magistrat beauftragt werden im Stadtteil Bockenheim ein geeignetes Gebäude zu finden, um ein solches Zentrum einzurichten. Eventuell die Alte Fabrik in der Leipziger Straße 36 Hinterhaus. Nicht aber das Studierenden Haus (Offenes Haus der Kulturen) Begründung: Im Rahmen der Sanierung Bockenheims wurden Einrichtungen für die Bevölkerung des Stadtteils geschaffen, die jetzt in dieser Funktion nicht mehr vorhanden sind - der Internationale Treff mit dem Kinderhaus Adalbertstraße und der frühere Bürgertreff Titania in der Basaltstraße. Das Bürgerhaus in der Schwälmer Str. soll Ende des Jahres abgerissen werden. Trotz steigender Einwohnerzahlen wurden und werden somit wichtige soziale und kulturelle Einrichtungen Bockenheims abgebaut. Der Bedarf von 3 weiteren Grundschulen in Bockenheim inklusive Schönhofvierrtel, ist strittig. Nach Auskunft der früheren Rektorin der Bonifatiusschule werden jährlich nur ca. 50 - 60 Kinder der Schule zugewiesen, während das Schulamt einen Bedarf von ca. 90 Plätzen prognostiziert hat. Ein weiterer Verlust an Schüler/innen durch die Eröffnung einer neuen Grundschule werde sich negativ auf die Arbeit der Bonifatiusschule auswirken. Der Ortsbeirat 2 stellte daraufhin eine Anfrage nach den der Planung zugrunde liegenden Zahlen, die bis heute nicht beantwortet wurde. Da eine weitere Grundschule für das zukünftige Schönhofviertel vorgesehen ist, sollte auch im Hinblick auf die Haushaltslage die Umwandlung des DIPF in eine Grundschule nochmals kritisch geprüft werden. Das Gebäude wurde erst vor wenigen Jahren grundsaniert und ist daher bis auf den im Keller nachgewiesenen Schimmelbefall in gutem baulichen Zustand. Der große Saal im Erdgeschoß ist fast barrierefrei für Veranstaltungen nutzbar. Mögliche alternative Nutzungen wären u.a.denkbar für das Nachbarschaftsheim Bockenheim in der Salvador-Allende-Straße, das nach dem Abriss des Sozialrathauses am Rohmerplatz nun an seinem neuen Standort regelmäßig von Mieterhöhungen betroffen ist, so dass für die Einrichtung die Gefahr besteht, ihr pädagogisches Angebot zukünftig einschränken zu müssen. Das JUZ Bockenheim ist seit mehr als einem Jahrzehnt in einer ehemaligen Zweigstelle der Stadtsparkasse untergebracht. Hier stellt sich die Frage, ob die Räume für die Aufrechterhaltung der Arbeit ausreichend sind. Der Verein der Freunde Bockenheims feiert in diesem Jahr sein 40jähriges Bestehen. Der Verein konnte früher das als Sanierungsbüro dienende Delkeskamp- Haus für seine Ausstellungen nutzen. Z. Zt. kann der Verein seine Bilder noch im Bürgertreff Schwälmer Str. ausstellen, diese Möglichkeit entfällt mit dem Abriss des Gebäudes. Seit seiner Gründung fordert der Verein die Einrichtung eines Stadtteilmuseums. Wie Dezernentin Frau Weber auf der letzten Online Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 2 erklärte stünde das Gelände der Roten Kreuz Baracke in der Kaufunger Straße 9 eventuell zur Verfügung. Da die Baracke schon 50 Jahre alt ist, und erneuert werden müsste, bestünde die Möglichkeit, auf dem gelände, unter Beibehaltung des Baumbestandes, ein 3 - 4 geschossiges Gebäude in Holz Verbund Bauweise zu errichten, wie beim Adorno Gymnasium. Falls Alle diese Möglichkeiten nicht machbar sind, soll der Magistrat beauftragt werden, ein geeignetes Gebäude für diesen Zweck zu suchen. Von der Größe her ginge z.B. die alte Fabrik in der Leipziger Straße 69 HH. Es soll aber auf keinen Fall das Studierenden Haus ( Offenes Haus der Kulturen ) sein. Der Magistrat hat es bei der Entwicklung des Kulturkampus versäumt, ein Soziales Zentrum dort anzusiedeln Nicht zuletzt besteht für den wachsenden Stadtteil dringender Bedarf an einem neuen Bürgerhaus, da das Musikübungszentrum am Schönhof vor allem als solches genutzt wird und auch ein großer Bedarf an entsprechenden Räumen besteht. Bockenheim darf nicht sein letztes Bürgerhaus verlieren! Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.05.2020, OF 1061/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1061/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1073/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1061/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1099/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1073/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1099/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenSenkung der Erbbauzinsen, um bezahlbaren Wohnraum unter anderem in der ehemaligen Akademie der Arbeit (AdA) zu schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2020, OM 6054 entstanden aus Vorlage: OF 1036/2 vom 28.02.2020 Betreff: Senkung der Erbbauzinsen, um bezahlbaren Wohnraum unter anderem in der ehemaligen Akademie der Arbeit (AdA) zu schaffen Vorgang: V 416/17 OBR 2; ST 1384/17; V 1320/19 OBR 2; ST 1965/19 I. Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu veranlassen: 1. Der Erbbauzins auf städtischen Wohnbauflächen, die als öffentlich geförderter Wohnraum oder Wohngenossenschaften oder gemeinschaftlichen/genossenschaftlichen Wohnprojekte im Rahmen einer Konzeptvergabe zu Wohnzwecken zur Verfügung gestellt werden, soll je nach der Höhe der jeweiligen konkreten Bodenrichtwerte (nach der Regel: je höher der Bodenrichtwert, desto geringer der Erbbauzins) mit einem Erbbauzins von 0,5 Prozent bis 1,5 Prozent des Bodenwerts angesetzt werden. 2. Ziffer I. 1. gilt auch bereits für die Vergabe der Akademie der Arbeit. II. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. inwieweit die Vergabe in Erbbaurecht zu einer Wertminderung des Grundstücks führt; 2. inwieweit eine dinglich festgeschriebene Nutzung für gemeinschaftliches Wohnen und soziale Zwecke zu einer Wertminderung des Grundstücks bei Vergabe mit Erbbaurecht führt; 3. inwieweit sich die in den obigen Punkten angesprochene Wertminderung bei der Akademie der Arbeit konkret auswirkt; 4. ob bei der Vergabe im Konzeptverfahren für die Ermittlung der absoluten Höhe des Erbbauzinses der Wert für eine wohnliche Nutzungsmöglichkeit ohne Beschränkung für die Flächen oder der durch die obigen Punkte geminderte Wert angesetzt werden soll. III. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, über die derzeitige Praxis der Verwaltung bei der Vereinbarung von Erbbaurechten zu berichten. Es wird um öffentliche Vorstellung des zuständigen Dezernats im Ortsbeirat gebeten. Insbesondere wird der Magistrat gebeten, 1. die derzeitige Praxis der Verwaltung insbesondere zum Zustandekommen der Höhe eines Erbbaurechtes zu skizzieren; 2. zu prüfen und zu berichten, ob in der derzeitigen bzw. vormaligen Praxis der Stadt Frankfurt Erbbaurechte an die jeweiligen Erwerber des Erbbaurechts für Wohnbauflächen in Form einer Einmalzahlung insoweit kapitalisiert werden bzw. wurden; 3. falls die Frage zu 2. bejaht wird, zu prüfen und zu berichten, wie viele Einzelfälle dies in den vorigen Jahren waren; 4. falls die Frage zu 2. bejaht wird, die Praxis der Verwaltung insbesondere zum Zustande kommen der Höhe eines Erbbaurechtes durch Einmalzahlung zu berichten; 5. welche sonstigen Maßnahmen aus Sicht des Magistrats bzgl. einer finanziellen Entlastung weiterhin infrage kämen, um den Bewerberinnen und Bewerbern die Umsetzung der auferlegten gemeinschaftsorientierten Ausrichtung der Wohnprojekte überhaupt zu ermöglichen. Begründung: Durch die in den letzten Jahren galoppierenden Bodenrichtwerte insbesondere im innenstadtnahen Bereichs Frankfurt wird über die Höhe des städtischen Erbauszinses neu zu entscheiden sein, um bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt weiter zu gewährleisten. Dies betrifft aktuell im Ortsbezirk 2 die geplanten Wohnprojekte im Gebäude der ehemaligen Akademie der Arbeit (AdA), wird aber doch jede städtisch geplante Konzeptvergabe an Wohnprojekte und Genossenschaften betreffen, indem für mittlere und untere Einkommen bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden soll. Am Beispiel der Akademie der Arbeit soll dies beispielhaft verdeutlicht werden (alle Angaben beruhen auf der Präsentation der KEG vom 19.02.2020 in den Räumlichkeiten der AdA): Für das 1.755 Quadratmeter große Grundstück veranschlagt die KEG einen jährlichen Erbbauzins von 146.981,25 Euro bis 162.996 Euro (ersteres mit Gewerbe im Erdgeschoss, zweiteres als komplette Wohnbebauung). Das bedeutet für den Anteil, den allein der Erbbauzins für die monatliche Kaltmiete ausmacht, bei insgesamt 2.440 Quadratmetern Nutzfläche 5,02 Euro bis 5,67 Euro. Durch die Vergabe mittels Konzeptverfahren legt die Stadt solchen Projekten richtigerweise einige wichtige Vorgaben auf, die sowohl städtebauliche als aus sozialpolitische Ziele der Stadt zu erreichen helfen. So werden insbesondere eine langfristig günstige Miete sowie ein sozialer Mehrwert für das Quartier von den Projekten erwartet. Die Erfüllung dieser Auflagen stellt die Gruppen stets vor Herausforderungen. So treten sie teilweise einen Teil der von den Gruppen selbst finanzierten Wohnflächen für eine (teil-) öffentliche Nutzung ab und engagieren sich in ihrer Freizeit für die Nachbarschaft. Gleichzeitig stehen die Gruppen aufgrund steigender Bodenpreise, die durch den Erbbauzins zu einer Erhöhung der Mietkosten führen, vor einer finanziellen Belastung. Entgegen der Annahme des Magistrats (ST 1965) wäre mit einer Anpassung des Erbbauzinses keine Ungleichbehandlung anderer Erbbauberechtigter verbunden, da es sich hier ja nicht um eine einfache Wohnnutzung handeln soll, sondern die Wohnprojekte gehalten sind, soziale oder kulturelle Angebote für ihre Nachbarn bzw. den Stadtteil zu schaffen - für die andere Projektgruppen von der Stadt finanziell gefördert werden. Diese Überlegungen gelten auch für den auf dem Campus Bockenheim noch zu schaffenden Wohnraum bzw. sozial und/oder kulturell zu nutzenden Raum. Wohngruppen leisten einen wertvollen Beitrag für das Quartier und letztlich auch für die politischen Ziele der Stadt Frankfurt. Dies sollte seitens der Stadt Anerkennung und Unterstützung finden. Der bisherige Erbbauzinssatz ist hierbei derzeit eine zusätzliche Belastung. Bei der Konzeptvergabe bei der ehemaligen AdA am Rande des Campus Bockenheim in Bezug auf die konkreten Bodenrichtwerte könnte in der zeitlichen Perspektive der Konzeptvergabe auch ein Erbbauzins von weniger als einem Prozent zur Verwirklichung der mit diesem Projekt verbundenen städtebaulichen Ziele angemessen sein. In der Stellungnahme ST 1384 (07.08.2017) zur Frage des Erbbauzinses für die Flächen am Rohmerplatz, die die KEG von der Stadt pachtet, gibt der Magistrat zur Kenntnis, dass sich der Bodenwert sehr wohl aufgrund festgeschriebener Nutzungsbeschränkungen mindern kann, was letztlich Einfluss auf die Höhe des Erbbauzinses hat. Im beschriebenen Fall ist der Wert durch die Vergabe eines Grundstücks als Erbbaurecht sowie der Nutzungseinschränkungen von 7.356.600 Euro auf 2.367.648 Euro gesunken. Der Erbbauzins beträgt mit 76.380,30 Euro/Jahr somit 1,04 Prozent vom ursprünglichen Bodenrichtwert bei uneingeschränkter Nutzung und 3,23 Prozent vom geminderten Bodenwert. Das zeigt, dass zum einen der Einfluss der Bodenwertminderung bei Vergabe in Rahmen von Konzeptverfahren allgemein zu klären ist. Zum anderen wird deutlich, dass ein Erbbauzins von höchstens einem Prozent des Bodenrichtwertes für Flächen, die im Rahmen eines Konzeptverfahrens an gemeinschaftliche Wohnprojekte vergeben werden und damit einer Nutzungseinschränkung unterliegen, angemessen ist. Der Vergleich mit dem Rohmerplatz, bei dem sich die Förderwürdigkeit aus der Nutzung durch Kita und studentisches Wohnen ergibt, ist aus Sicht des Ortsbeirates schlüssig, da auch Wohnprojekten durch die Vorgaben der Konzeptvergabe und der Auswahl durch eine Jury faktisch auferlegt wird, Teile des Gebäudes für soziale und/oder kulturelle - und damit förderungswürdige - Zwecke der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Eine öffentliche Vorstellung der derzeitigen Praxis des Magistrats bei der Vergabe von Erbbaurechten ist aufgrund des großen Interesses der Bockenheimer Bürgerschaft (z. B. in der Ortsbeiratssitzung am 20.01.2020) absolut wünschenswert. Die Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte ist ein richtiges und wichtiges Ziel der Wohnungspolitik der Stadt Frankfurt. Diese Projekte fördern nicht nur eine Durchmischung der Wohnbevölkerung, sondern auch die Etablierung neuer und alternativer Formen des Zusammenlebens. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.04.2017, V 416 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1384 Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1320 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2019, ST 1965 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1950 Antrag vom 21.03.2022, OF 323/2 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2022, OM 1861 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0
Bau einer Rampe für einen barrierefreien Zugang anlässlich des Umbaus des Westbahnhofs
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2020, OF 1066/2 Betreff: Bau einer Rampe für einen barrierefreien Zugang anlässlich des Umbaus des Westbahnhofs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Beim Umbau des Westbahnhofs wird ein barrierefreier Zugang von der Kasseler Straße zur Solmsstraße geschaffen. Die Rampe soll, wie im Papier des ADFC vorgeschlagen, mit einer Steigung von 5,2 % erstellt werden (Variante 3). Die Stadt Frankfurt soll der Bahn die für den Bau notwendigen Grundstücke zur Verfügung stellen, soweit sie sich in ihrem Eigentum befinden. Begründung: Der Durchgang unter dem Westbahnhof ist ein wichtiger Verbindungsweg zwischen Bockenheim- Süd und der Leipziger Straße mit ihren Einkaufsmöglichkeiten. Ein regulärer barrierefreier Zugang kann nur - wie in Rödelheim geschehen - durch den Bau einer Rampe geschaffen werden. Der vorgesehene Aufzug ist allein nicht ausreichend, da mit häufigeren Ausfällen ggf. auch durch Vandalismus gerechnet werden kann. Ein Ausfall des Aufzugs bedeutet für mobilitätseingeschränkte Personen - Eltern mit Kinderwagen, Radfahrer etc.- den Umweg über die Voltastraße nehmen zu müssen. Der Bau einer Rampe ist daher erforderlich (s. Papier des ADFC vom 17.02.2020). Anlage 1 (ca. 1,9 MB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1066/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1044/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenErsatz für das Bürgerhaus Schwälmer Straße durch Umbau des ehemaligen Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung bzw. der früheren Sophienschule in ein soziales Zentrum
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2020, OF 1061/2 Betreff: Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Straße durch Umbau des ehemaligen Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung bzw. der früheren Sophienschule in ein soziales Zentrum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Das ehemalige DIPF in der Schlossstr. 29 soll als Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Str. in ein soziales Zentrum umgewandelt werden. Hier könnten Einrichtungen einziehen, die z. Zt. unzureichend untergebracht sind wie das Nachbarschaftsheim Bockenheim und das JUZ Bockenheim bzw. noch über keinerlei Räume im Stadtteil verfügen wie der Geschichtsverein Die Freunde Bockenheims. Darüberhinaus könnte das Gebäude als neuer Bürgertreff dienen. 2. Alternativ sollte das z. Zt. als schulischer Ausweichstandort genutzte Gebäude der früheren Sophienschule in der Falkstraße als soziales Zentrum für den Stadtteil zur Verfügung gestellt werden, soweit das mit einer künftigen schulischen Nutzung zu vereinbaren ist. Begründung: Im Rahmen der Sanierung Bockenheims wurden Einrichtungen für die Bevölkerung des Stadtteils geschaffen, die jetzt in dieser Funktion nicht mehr vorhanden sind - der Internationale Treff mit dem Kinderhaus Adalbertstraße und der frühere Bürgertreff Titania in der Basaltstraße. Das Bürgerhaus in der Schwälmer Str. soll Ende des Jahres abgerissen werden. Trotz steigender Einwohnerzahlen wurden und werden somit wichtige soziale und kulturelle Einrichtungen Bockenheims abgebaut. Der Bedarf von 3 weiteren Grundschulen in Bockenheim inklusive Schönhofvierrtel, ist strittig. Nach Auskunft der früheren Rektorin der Bonifatiusschule werden jährlich nur ca. 50 - 60 Kinder der Schule zugewiesen, während das Schulamt einen Bedarf von ca. 90 Plätzen prognostiziert hat. Ein weiterer Verlust an Schüler/innen durch die Eröffnung einer neuen Grundschule werde sich negativ auf die Arbeit der Bonifatiusschule auswirken. Der Ortsbeirat 2 stellte daraufhin eine Anfrage nach den der Planung zugrunde liegenden Zahlen, die bis heute nicht beantwortet wurde. Da eine weitere Grundschule für das zukünftige Schönhofviertel vorgesehen ist, sollte auch im Hinblick auf die Haushaltslage die Umwandlung des DIPF in eine Grundschule nochmals kritisch geprüft werden. Das Gebäude wurde erst vor wenigen Jahren grundsaniert und ist daher bis auf den im Keller nachgewiesenen Schimmelbefall in gutem baulichen Zustand. Der große Saal im Erdgeschoß ist fast barrierefrei für Veranstaltungen nutzbar. . Mögliche alternative Nutzungen wären u.a.denkbar für das Nachbarschaftsheim Bockenheim in der Salvador-Allende-Straße, das nach dem Abriss des Sozial-rathauses am Rohmerplatz nun an seinem neuen Standort regelmäßig von Miet- erhöhungen betroffen ist, so dass für die Einrichtung die Gefahr besteht, ihr pädagogisches Angebot zukünftig einschränken zu müssen. Das JUZ Bockenheim ist seit mehr als einem Jahrzehnt in einer ehemaligen Zweigstelle der Stadtsparkasse untergebracht. Hier stellt sich die Frage, ob die Räume für die Aufrechterhaltung der Arbeit ausreichend sind. Der Verein der Freunde Bockenheims feiert in diesem Jahr sein 40jähriges Bestehen. Der Verein konnte früher das als Sanierungsbüro dienende Delkeskamp- Haus für seine Ausstellungen nutzen. Z. Zt. kann der Verein seine Bilder noch im Bürgertreff Schwälmer Str. ausstellen, diese Möglichkeit entfällt mit dem Abriss des Gebäudes. Seit seiner Gründung fordert der Verein die Einrichtung eines Stadtteil- museums. Nicht zuletzt besteht für den wachsenden Stadtteil dringender Bedarf an einem neuen Bürgerhaus, da das Musikübungszentrum am Schönhof vor allem als solches genutzt wird und auch ein großer Bedarf an entsprechenden Räumen besteht. Bockenheim darf nicht sein letztes Bürgerhaus verlieren! Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.05.2020, OF 1073/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1061/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1073/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1061/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1099/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1073/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1099/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenWie wird anlässlich der aktuellen Verbreitung des Covid-19-Virus der Infektionsschutz in Unterkünften für Obdachlose und Geflüchtete gewährleistet?
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2020, OF 1057/2 Betreff: Wie wird anlässlich der aktuellen Verbreitung des Covid-19-Virus der Infektionsschutz in Unterkünften für Obdachlose und Geflüchtete gewährleistet? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten Der Ortsbezirk 2, insbesondere der Stadtteil Bockenheim, ist Standort einer ganzen Reihe von Wohnheimen, Übergangsunterkünften und Hotels, die als Notunterkünfte für Obdachlose und Geflüchtete im Auftrag des Jugend- und Sozialamts belegt werden. Hinsichtlich der Sicherstellung des aktuell erforderlichen Infektionsschutzes stellen sich folgende Fragen: 1. Wie viele Menschen leben z. Zt. im Bereich des Ortsbezirks 2 in Einrichtungen der Obdachlosen- bzw. Flüchtlingshilfe? 2. Wird bei der Belegung der Unterkünfte für Alleinstehende, Paare und Familien den aktuellen Erfordernissen des Infektionsschutzes Rechnung getragen? a) Erfolgt vor der Einweisung eine Testung auf den Corona-Virus? b) Ermöglichen Größe und Gestaltung der dicht belegten Unterkünfte den aus Sicht des Infektionsschutzes erforderlichen Abstand zwischen den Bewohner/innen? c) Werden in ausreichendem Maß Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt? Wer ist für die Wahrung der Hygiene-Standards verantwortlich? d) Wie ist in den einzelnen Unterkünften incl. der Hotels die Ausstattung mit eigenen Kochgelegenheiten und eigenen sanitären Anlagen? 3. Wurden bereits Corona-Infektionen in den Unterkünften festgestellt und wie haben die zuständigen Behörden ggf. darauf reagiert? 4. Wurden Konzepte für die Sicherung des Infektionsschutzes in den einzelnen Unterkünften bereits ausgearbeitet und die Stadtverordnetenversammlung darüber in Kenntnis gesetzt? Begründung: Wenn sich Passant/innen auf der Leipziger Straße Gedanken machen, ob sie die gebotenen Abstände voneinander einhalten können, stellt sich die Frage, wie sorg- fältig der Infektionsschutz für sog. vulnerable Gruppen in Gemeinschaftsunterkünften organisiert ist. Neben zwei größeren Einrichtungen für Geflüchtete und den beiden Wohnheimen des Ev. Vereins für Wohnraumhilfe (der auch im Auftrag des Jugend-und Sozialamts die Belegungen vornimmt) befinden sich im Bereich des Ortsbezirks 2 eine Reihe weiterer als Notunterkünfte verwandte Wohnheime, Übergangsunterkünfte und Hotels, die für Geflüchtete und örtliche Obdachlose genutzt werden. Aufgrund der bestehenden Wohnungsnot leben die Betroffenen in der Regel mehrere Monate, in Einzelfällen auch Jahre in diesen Unterkünften. Die Unterbringung erfolgt auf engem Raum, für eine Person gelten 8 qm als aus- reichend, für zwei Personen 12 qm. Kommerziell genutzte Häuser wie das Wohn- heim Juliusstraße oder Pensionen verfügen oft über keine oder nur Gemeinschafts- kochgelegenheiten, die sanitären Anlagen werden gemeinschaftlich genutzt, so dass die Vorgaben bzgl. der zu wahrenden Abstände - wenn überhaupt - nur mit großer Disziplin einzuhalten sind. Soweit keine Sozialarbeiter/innen vor Ort eingesetzt sind, gibt es in den Unterkünften auch in Konfliktfällen keinen Ansprechpartner. Die Sozialdienste im Jugend- und Sozial- bzw. Gesundheitsamt sind z. Zt. telefonisch kaum erreichbar. Der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes ist in dieser Funktion nicht mehr tätig, sondern bedient die Corona-Hotline des Gesundheitsministeriums. Erschwerend kommt hinzu, dass das Jugend-und Sozialamt Alleinstehende grundsätzlich mit ihnen zuvor nicht bekannten Personen aufgrund des Mangels an Einzelzimmern oder unter Kostenaspekten in Doppelzimmer einweist. Die Bewohner/innen können unter diesen Umständen auch nicht ansatzweise ihre Privatsphäre schützen, an wirksamen Infektionsschutz ist nicht zu denken. Viele Menschen in Notunterbringung haben Vorerkrankungen, sind suchtkrank oder leiden unter psychischen Auffälligkeiten. Während die Schutzmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen noch überwiegend durch weitgehende Absperrung der Häuser durchgesetzt werden, verlassen die meisten Bewohner/innen von Notunterkünften tagsüber das Haus, um Arbeit oder Ausbildung nachgehen oder ggf. auch an Sprachkursen teilnehmen zu können. Außerdem sind sie für den Kauf ihrer Lebensmittel selbst zuständig. Covid-19-Infizierte unter den Bewohner/innen könnten demnach Kontaktpersonen infizieren oder selbst infiziert werden. Bund und Länder haben bereits Mitte April die Erstellung von Konzepten zur Sicherung des Infektionsschutzes in den entsprechenden Einrichtungen für "vulnerable Gruppen" gefordert. So müssten die erforderlichen Hygienestandards in den jeweiligen Einrichtungen festgeschrieben werden. Nach Angabe des Hess. Gesundheitsministeriums werden auch "zum Schutz vulnerabler Gruppen und zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung aktuell Konzepte für Testungen im Sinne eines Screenings erarbeitet". (zit. nach Frankfurter Rundschau vom 06.04.20). Trotz gegenteiliger langjähriger Behördenerfahrung bleibt in diesem Fall zu hoffen, dass die gewünschten Konzepte, wenn es sie denn gibt, auch umgehend umgesetzt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1628 2020 Die Vorlage OF 1057/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 2 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenDie Buslinie 39 wird von der Endhaltestelle „MarkusKrankenhaus“ zum Westbahnhof verlängert
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 1022/2 Betreff: Die Buslinie 39 wird von der Endhaltestelle "Markus-Krankenhaus" zum Westbahnhof verlängert Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Die Streckenführung der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) soll vom Markus- Krankenhaus bis zum Westbahnhof verlängert werden. Sie sollte folgenden Verlauf haben: In Fahrtrichtung Westbahnhof: Vom Markus-Krankenhaus über Ginnheimer Landstaße -Ginnheimer Straße - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten -Rödelheimer Straße - Schlossstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof In Fahrtrichtung Markus-Krankenheus: Vom Westbahnhof über Ederstraße - Schlossstraße - Rödelheimer Straße - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße zum Markus-Krankenhaus. Wenn am Schönhof aus der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schlossstraße geschaffen werden kann, könnte der Bus direkt in die Schlossstraße abbiegen. Die Linie sollte folgende zusätzliche Haltestellen erhalten: Universitätssportzentrum, Sophienstraße, Kirchplatz, Schönhof, Kurfürstenplatz, Adalbert-/ Schloßstraße, West-bahnhof. Begründung: Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) vom Markus- Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße -> Ginnheimer Straße -> Kirchplatz -> Rödelheimer Straße -> Schlossstraße -> Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Linie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus -> Schönhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Es werden neue Direktverbindungen u.a. vom Markus-Krankenhaus und Kirchplatz zum Westbahnhof geschaffen. Der Vorschlag ließe sich ohne großen Aufwand und Infrastruktur-Investitionen zeitnah realisieren! Die vorhandene (ÖPNV-)Verkehrsinfrastruktur könnte weitgehend mitgenutzt werden. Nur am Westbahnhof müsste evtl. eine zusätzliche Bushalteposition eingerichtet werden und es würden ggf. zwei bis drei Fahrzeuge mehr benötigt. Metadaten zu diesem Vorschlag: Verkehrsmittel: Bus Streckenlänge: 2,965 km Anzahl der Haltestellen: 9 durchschnittlicher Haltestellenabstand: 370,6 m Hinweis: Der durchschnittliche Haltestellenabstand wird derzeit nur korrekt berechnet, wenn eine durchgehende Linie mit der ersten und der letzten Haltestelle am jeweiligen Ende einge- richtet wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1571 2020 Die Vorlage OF 1022/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenSchulwegsicherung Sophienstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5619 entstanden aus Vorlage: OF 992/2 vom 06.12.2019 Betreff: Schulwegsicherung Sophienstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. in der Sophienstraße vor den Hausnummern 71 und 73 Fahrradbügel und ggf. rot-weiße Poller zur Schulwegsicherung anzubringen; 2. in dem besagten Abschnitt die Beschilderung zu überprüfen, da nicht eindeutig erkennbar ist, für welchen Bereich sie gilt. Begründung: Vor den Hausnummern 71 und 73 befindet sich eine Bushaltestelle und ein Einmündungsbereich des Fahrradwegs vor der Ampel an der Ecke Juliusstraße. In diesem Abschnitt wird schon seit Längerem auf dem Gehweg bzw. auf dem entwidmeten Fahrradweg illegal geparkt. Der alte Radweg ist aber auch Schulweg für die Franckeschule (Auslagerungsstandort), Kinder, die mit den Fahrrad unterwegs sind, müssen regelmäßig ein Ausweichmanöver ausführen, um an den illegal geparkten Fahrzeugen vorbeizukommen. Dieser Abschnitt der Sophienstraße scheint aber auch unzureichend beschildert zu sein, da eindeutige Halteverbotsschilder fehlen. Quelle: Arno Völker Quelle: Arno Völker Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 758 Aktenzeichen: 32 1
Ausbau Blindenleitsystem am Zebrastreifen Kurfürstenplatz/Große Seestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5616 entstanden aus Vorlage: OF 1001/2 vom 03.01.2020 Betreff: Ausbau Blindenleitsystem am Zebrastreifen Kurfürstenplatz/Große Seestraße Der Magistrat wird gebeten, ein Blindenleitsystem insbesondere für den Zebrastreifen am Kurfürstenplatz auf Höhe der Großen Seestraße nebst ggf. weiteren notwendigen Maßnahmen einzurichten, damit für blinde Menschen der Weg von der Leipziger Straße zum Westbahnhof besser wahrgenommen werden kann. Begründung: Der Weg vom Westbahnhof zur Leipziger Straße führt direkt über den Kurfürstenplatz. Die Querung der Großen Seestraße mittels Zebrastreifen zur Kurfürstenstraße ist richtigerweise links versetzt, allerdings für Blinde bisher nicht wahrnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 756 Aktenzeichen: 66 0
Potenziell verkehrsgefährdende Werbetafel auf der Leipziger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5618 entstanden aus Vorlage: OF 1012/2 vom 15.01.2020 Betreff: Potenziell verkehrsgefährdende Werbetafel auf der Leipziger Straße Der Magistrat wird gebeten, die neue Werbetafel der Firma Ströer auf der Leipziger Straße auf Höhe der Hausnummer 11 wieder abzumontieren und, falls unbedingt notwendig, an einem anderen, übersichtlicheren und mit dem Orts beirat abgestimmten Abschnitt der Leipziger Straße aufzubauen. Begründung: Hinter der Werbetafel zwischen einem Geschäft für Textilien und einem Sanitätshaus (und nun für Autofahrerinnen und Autofahrer verdeckt) befindet sich eine Feuerwehrzufahrt und zugleich der Zugang zu einem Kinderladen sowie zu einem Spielplatz. Durch die neue Werbetafel wird dieser Abschnitt der Leipziger Straße noch enger und unübersichtlicher und stellt insbesondere für Eltern und Kinder eine Gefährdung dar, die hier häufig die Straße überqueren. Ohnehin wird die Einfahrt bereits nicht selten von Falschparkerinnen und Falschparkern genutzt, was die unübersichtliche Verkehrssituation zusätzlich verschärft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2020, ST 931 Aktenzeichen: 61 0
Franz Rücker tatsächlich mit einer Allee ehren
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2020, OF 1006/2 Betreff: Franz Rücker tatsächlich mit einer Allee ehren Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2020/2021 werden ausreichend Mittel bereitgestellt, um auf der Franz-Rücker-Allee beidseitig möglichst viele Bäume anzupflanzen, um aus dieser Straße wieder eine echte Allee zu machen. Begründung: Die Franz-Rücker-Allee trägt in ihrem Namen die Bezeichnung "Allee". Allee bedeutet eigentlich eine mit Bäumen gesäumte Straße. In der Franz-Rücker-Allee steht jedoch kein einziger Baum im Straßenbereich! Durch Neupflanzung von Bäumen soll die Franz-Rücker-Allee wieder zur Allee werden. Gleichzeitig wird dadurch das Kleinklima verbessert. Dies ist auch dringend notwendig, da Bockenheim laut Klimaatlas zu den klimatisch belasteten Stadtteilen gehört. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO II, TOP 26 Beschluss: Etatanregung EA 103 2020 Die Vorlage OF 1006/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, LINKE.
Weiter lesenProduktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Dauerhafte Berücksichtigung gestiegener Mietkosten für das Nachbarschaftsheim Bockenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 1009/2 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Dauerhafte Berücksichtigung gestiegener Mietkosten für das Nachbarschaftsheim Bockenheim Vorgang: E 27/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Die 2019 beschlossene Erhöhung der Regelfinanzierung für die Personal- und Sachkosten des Nachbarschaftsheims Bockenheim wird für den gesamten Planungszeitraum bis 2023 festgeschrieben (E 27/19). Begründung: Das Nachbarschaftsheim Bockenheim gehört zum Kreis der sog. unabhängigen Träger, die über Festbeiträge gefördert werden, aus denen sämtliche Kosten bestritten werden müssen. Über mehrere Jahre hinweg wurden in dieser Förder-summe die gestiegenen Kosten aus Tariferhöhungen und Sachkosten nicht berücksichtigt. Das Nachbarschaftsheim war nach dem erzwungenen Umzug aus dem Sozialrathaus am Rohmerplatz in die Salvador-Allende-Straße von erheblichen Mietsteigerungen betroffen. Der Jugendhilfeausschuss hatte den Etat-Antrag 27 der Stvv in seiner Sitzung am 11.02.2019 abgelehnt, dieser Beschluss wurde erst in der nachfolgenden Sitzung der Stvv korrigiert. Da die im vorliegenden HH-Entwurf eingestellten Zuschüsse an Einrichtungen der Jugendarbeit für das Jahr 2020 das IST-Ergebnis für 2018 deutlich unterschreiten und für den Zeitraum von 2021-2023 keine Erhöhung mehr vorgesehen ist - was die Verteilungskämpfe verschärfen dürfte-, muss die Arbeitsfähigkeit der Einrichtung durch eine entsprechende Festschreibung gesichert werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 25.01.2019, E 27 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO II, TOP 26 Beschluss: Etatanregung EA 104 2020 Die Vorlage OF 1009/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenMach hin 4.0: Ein Fußgängerüberweg für die Wurmbachstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2019, OM 5525 entstanden aus Vorlage: OF 969/2 vom 15.11.2019 Betreff: Mach hin 4.0: Ein Fußgängerüberweg für die Wurmbachstraße Vorgang: OM 4395/15 OBR 2; ST 1717/15; V 380/17 OBR 2; ST 1020/17 Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass alsbald ein Fußgängerüberweg in der Wurmbachstraße zur Verfügung steht. Hierzu soll die den zuständigen städtischen Ämtern vorliegende Planung innerhalb der avisierten drei Monate (vgl. ST 1020) umgesetzt werden. Wurmbachstraße: Hier könnte ein Schulweg sein. Allein, es fehlt ein Fußgängerüberweg. Foto: Günter Heilmann, Frankfurt am Main Begründung: Ein Fußgängerüberweg zur Querung der Wurmbachstraße ist hier nicht zuletzt schon aus Gründen der Schulwegsicherung geboten. Und natürlich: "Die Verwaltung macht keine Fehler. Sie hält sich nur strikt an die der Vorgesetzten." - Erhard Blanck. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4395 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1717 Auskunftsersuchen vom 13.03.2017, V 380 Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2017, ST 1020 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 563 Aktenzeichen: 32 1
Westbahnhof: Radverkehrsanbindung und Parkmöglichkeiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2019, OM 5520 entstanden aus Vorlage: OF 941/2 vom 01.10.2019 Betreff: Westbahnhof: Radverkehrsanbindung und Parkmöglichkeiten Der Magistrat wird gebeten, Planungsvorschläge für eine verbesserte und sichere Radverkehrsanbindung des Westbahnhofs und seines Umfelds zu erstellen sowie ausreichend Fahrradparkplätze am Westbahnhof zu installieren und die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen. Insbesondere sind hier die folgenden Verbindungen/Verbesserungsvorschläge in die Planung aufzunehmen: 1. Kurfürstenstraße zwischen Schloßstraße und Kasseler Straße. 2. Adalbertstraße zwischen Schloßstraße und Kasseler Straße. 3. Hamburger Allee in Richtung Emser Brücke/Voltastraße. 4. Ausreichend Fahrradparkplätze vorhalten und gegebenenfalls ein Fahrradparkhaus unter dem aufgeständerten Teil des Westbahnhofs oder auf den Parkplätzen vor dem Westbahnhof installieren. 5. Vorhandene Fahrradabstellplätze vor dem Eingang des Westbahnhofs zugunsten eines Fahrradparkhauses entfernen, um den Zugang zum Westbahnhof zu verbessern und damit das Erscheinungsbild des Eingangsbereichs aufzuhübschen. 6. Im Bereich der Hamburger Allee zwischen der Kreuzung Robert-Mayer-Straße, Nauheimer Straße und Kasseler Straße das Fahren für Radfahrende gegen die Einbahnstraße erlauben. Begründung: Der Westbahnhof ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt im Ortsbezirk und wird auch stark von Fahrradfahrern frequentiert. Leider ist die dortige Infrastruktur nicht für diese ausgelegt: Es fehlt an Parkmöglichkeiten für Fahrräder sowie entsprechenden Markierungen von Fahrradwegen im direkten Umfeld des Bahnhofs sowie weitergehend in Anbindung an die Emser Brücke. Durch die am Westbahnhof verkehrenden Autos, Busse sowie die zeitweise fahrende Straßenbahnlinie 16 ist ein gesichertes Erreichen des Bahnhofs mit Fahrrädern nicht gewährleistet. Insbesondere von der Adalbertstraße beziehungsweise Kurfürstenstraße kommend, ist es zuweilen recht unsicher für Fahrradfahrer, den Bahnhof sicher zu erreichen. Insbesondere sind hier die fehlenden farblichen Markierungen eines ausreichend breiten Fahrradweges aufzuführen. Besonders tückisch sind die Gelenkbusse der Linie 32, wenn sie von der Adalbertstraße in die Kasseler Straße einbiegen und dabei sehr weit ausscheren müssen. Adalbertstraße. Adalbertstraße Richtung Hamburger Allee. Kurfürstenstraße. Fahrradabstellplätze vor dem Eingang Westbahnhof überlastet. . Bilder: Arno Völker (c) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1028 Anregung vom 03.11.2021, OA 98 Aktenzeichen: 66 0
Neubebauung des Grundstücks Leipziger Straße 68
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2019, OM 5527 entstanden aus Vorlage: OF 976/2 vom 24.11.2019 Betreff: Neubebauung des Grundstücks Leipziger Straße 68 Der Magistrat wird gebeten, 1. mit Blick auf den anstehenden Genehmigungsprozess für die Neubebauung des Grundstücks Leipziger Straße 68 rechtzeitig die Gestaltungsmöglichkeiten der bestehenden städtischen Erhaltungssatzung zu prüfen und zur Sicherstellung der nachfolgenden Punkte zu nutzen: a) Verhinderung einer massiven Nachverdichtung mit Blick auf die Gesamtfläche des Grundstücks inkl. des ehemaligen teilweise bebauten Hinterhofs; eine (mehrgeschossige) Aufstockung entlang der Fassadenfront Leipziger Straße soll demnach mit der Entsiegelung und Begrünung von (Teil-) Flächen des Hinterhofs einhergehen, da solche Hinterhöfe charakteristisch für diesen Teil Bockenheims sind und einen hohen Wert für die örtliche Wohnqualität haben. b) Im Zuge der Neubebauung soll die Quadratmeterfläche des geförderten Wohnraums (insbesondere Mittelstandsprogramm/zweiter Förderweg) der Quadratmeterfläche des Wohnraums entsprechen, die das zwischenzeitlich abgerissene ehemalige (zweigeschossige) Gebäude Leipziger Straße 68 umfasst hat. Lediglich die "Nettoneubaufläche" soll dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden; 2. das Bauvorhaben Leipziger Straße 68 frühestmöglich im Ortsbeir at 2 vorzustellen. Begründung: Handlungsbedarf angesichts der jüngsten Entwicklungen im Immobilienbestand entlang der Leipziger Straße (inkl. ehemaliges Tibethaus). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 24.06.2020, OF 1102/2 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6248 Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2020, ST 1256 Antrag vom 04.07.2022, OF 429/2 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2451 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 0
Weihnachtsbeleuchtung 2019 Leipziger Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.11.2019, OF 977/2 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung 2019 Leipziger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur zweckgebundenen Co-Finanzierung der diesjährigen Weihnachtsbeleuchtung der Leipziger Straße stellt der OBR 2 dem Gewerbeverein Bockenheim Aktiv e.V. aus seinem Budget einen Zuschuss i.H.v. EUR 650,- zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs wie im Vorjahr direkt mit dem Gewerbeverein abzuwickeln. Begründung: Die Montagekosten für die Weihnachtsbeleuchtung betragen für dieses Jahr 1.312,05 Euro (brutto), wovon der OBR 2 in Abstimmung mit dem Gewerbeverein rund die Hälfte übernimmt. Antragsteller: CDU SPD FDP BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 35 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 366 2019 Die Vorlage OF 977/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen 1 CDU, GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung)
Parteien: CDU, SPD, FDP, BFF, Piraten
Weiter lesenFrankfurt fragt mich - und antwortet ungezogen
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2019, OF 970/2 Betreff: Frankfurt fragt mich - und antwortet ungezogen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten seinen Umgang mit erfolgreichen Eingaben von Bürger*innen über die Ideenplattform "Frankfurt fragt mich" (www.ffm.de) zu hinterfragen und neu zu konzipieren. Um nicht nur eine Bürgerbeteiligung zu erreichen, sondern einen echten Dialog mit den Bürger*innen, wird der Magistrat ersucht, seine Antworten zukünftig nicht mehr anonym und ohne Höflichkeitselemente zu versenden: Es werden künftig die Ämter, die an der Antwort beteiligt sind genannt und eine Ansprechpartnerin/ein Ansprechpartner. Auch eine direkte Ansprache der Ideengeber sollte aus Gründen der Höflichkeit und des Anstandes selbstverständlich werden. Begründung: Zur erfolgreich eingereichten Idee "Autofreie Leipziger Straße" erhielten die Initiatoren und Unterstützer folgende Antwort: "Antwort der Verwaltung 17.06.2019 Die Idee hat die notwendige Unterstützerzahl von 200 übertroffen. Der Magistrat prüft zur Zeit die Möglichkeiten der Umsetzung dieser Idee und berichtet über das Ergebnis auf dieser Website. Umsetzung Für die Umwandlung der Leipziger Straße in eine Fußgängerzone wäre eine Umwidmung der Straße erforderlich. Dies bedarf eingehender Prüfungen, wie zum Beispiel folgender Fragen: - Wie kann die Andienung der Geschäfte (Rewe, Aldi, Penny, Einzelhandel) und der Anwohner sichergestellt werden? - Ist die Barrierefreiheit / Erreichbarkeit von Sonderparkplätzen für Schwerbe-hinderte weiterhin gegeben? - Wie wird der Verkehr auch im Hinblick auf angrenzende Einbahnstraßen weiter geführt? Es würden Sackgassen ohne Wendemöglichkeit entstehen. Die Bewohner der angrenzenden Straßen müssten weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Liegenschaften zu erreichen. - Wie wird der entfallende Parkraum kompensiert? Eine probeweise Schließung der Leipziger Straße am Wochenende wäre nur im Zusammenhang mit einer Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum rechtlich vereinbar. In diesem Zusammenhang müssten die oben genannten Punkte ebenfalls geprüft werden. Voraussetzung für eine intensive Prüfung ist ein positives Votum der Bewohner_innen sowie der Geschäftsleute der Leipziger Straße und Umgebung, sowie ein entsprechender Antrag des zuständigen Ortsbeirates 2." Keine Anrede, kein Dank an das Engagement, kein Nennen der beteiligten Ämter, kein Ansprechpartner*in für Rückfragen. Neben gravierenden Mängeln im höflichen Umgang miteinander erscheint die Antwort als ein bloßes Abarbeiten eines Verwaltungsvorganges. Ein Dialog mit Bürger*innen scheint völlig unerwünscht: Idee hat die nötige Mehrheit bekommen - Bearbeitung nach Vorschrift - Antwort - Ablage - erledigt. Sollte auf diese Art weiter verfahren werden, so ist es besser www.ffm.de einzustellen, denn es führt nicht dazu, dass Bürger*innen sich ernst genommen fühlen, sondern zu Unverständnis und Frust. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 970/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Annahme); 1 LINKE. und BFF (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEintrag der für die städtebauliche Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim wichtigen Bauten in die Denkmalliste des Landes Hessen
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2019, OF 962/2 Betreff: Eintrag der für die städtebauliche Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim wichtigen Bauten in die Denkmalliste des Landes Hessen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, das folgende für die städtebauliche und historische Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim wichtige Gebäude in die Denkmalliste des Landes Hessen eingetragen werden: Gr. Seestr. 53 1858·1862: Heinr. Müller; 1882.85: Gg. Müller, Uhrmacher. 1904: Geschwister Müller; 1927·1935: F. M. Wiesbaden, Landesbankbeamter Gr. Seestr. 55 Erb. 1849; 1858·1862: Joh. Ph. Leppert, Stadtkämmerer (= Polizeibureau 1863, 1. Feb.); 1882: Christ. Gümpel, Kutscher; 1904: M. Gümpel, Privat. (Wiesbaden); 1927 . 1935: A. Mayer, Automobil-Vermietung Gr. Seestr. 57 Erb. etwa 1847: Anton Derlam?, dann Ph. Fried. Hedderich, 1862 an Stadtkämmerer Schäfer, †1884, sein Schwiegersohn Adam Schneider, Lehrer, 1904: J. Emmerich, Bürstenmacher; 1927·1935: O. Jung (St. Wendel) Landgr. Str 16 Erbaut um 1845; J. Hch. Hett u. Frau, auch noch 1862; 1882·1885: Major a. D. Duncker. 1904: Franz Reisinger, Malermeister; 1927·1935: Reisinger Erben. Landgr. Str 18 Erbaut 1840; 1854: Johann Schulheiß, Schlosser aus Gelnhausen; 1882: Schultheiß Erben; 1904: Franz Reisinger, Malermeister; 1927: dessen Erben; 1935: Bocken-heimer Volksbank Landgr. Str 24 Erb. wie [317]; 1848: Kaspar Knorr aus Munzingen (Württemb.), der Justina Cleb heiratete 1882·1885; 1904: Peter Knorr; 1927: Frau Knorr Wwe + Erben; 1935: F. Knorr, Ldgr. Str. 26 Erbaut 1848; Konrad Reibeling 1862; 1882·1904: M. R. Privatiere; 1927·1935: G. Menz, Eisenb.-Sekret. a. D. Ldgr. Str. 28 Erbaut 1849; Gg. Wetzel + Frau u. Tochter 1862; 1882: Salomon Müller; 1904·1927: Adolf Gutenstein, Viehhandlung; 1935: Dr. F. Gutenstein, Rechtsanwalt u. M. Gutenstein, Kaufmann. Leipz. Str. 79 Erbaut etwa 1810. Margaretha Buchenauer (Mündel) besitzt von 1821-1834 ihre 35 Rth; 1862 ist Franz Spahn Besitzer. 1872·1882: Peter Schmitz (∞ mit einer geb. Spahn). 1885: Letztere; 1904·1927: Heinr. Schmitz, ihr Sohn †1932; 1935: Emil Goll, sein Schwager †1939. Leipz. Str. 59 Erbaut 1827. Eigentümer Gg. Bender 1842, der 1857 eine Wirtschaft anlegte "Adler", die J. Feix führte (1868 noch). Gg. Bender verkaufte Haus 16 Rth, Garten 1 V. u. 29 Rth Wirtsgarten 1 V. 21 Rth. u. Kegelbahn 8,8 Rth, also nahezu 1 Morgen am 15. Mai 1872 an Fr. Klenk. 1882·1885 waren Gebrüder Philippi Besitzer (seit 30. Okt. 1872), die eine Klavierfabrik darin betrieben. Diese erwarb F. Schaaf (1904); die in die "Baldur"-Pianofortefabrik A.G. überging (1927); 1935 ist Eigentümerin die Deutsch-Schweitzerische Verwaltungsbank Leipz. Str. 57 1862 noch Bauplatz des Georg Bender, der in den 70er Jahren ein Haus errichten ließ. 1872·1882: G. Bender, Steinbruchbesitzer; 1885: derselbe (Rentner). 1904: Peter Bender, Privatmann, früher Kaufmann 1927 (Nr. 57) K. Hentschel, Straßenbau; ebenso 1935 Leipz. Str. 39 Erbaut um 1830; erstbekannter Besitzer Phil. Ferdinand Hedderich; 1862 Karl Hofmanns Erben, modo 1871 Phil. Ferd. Hedderich Wb. 1872; 1882·1883 Hahn (Fft.) 1904 B. Hahn, Privatiere; 1927 3 Geschwister Bock, Privatieren. 1935 dieselben 3 Frl. Leipziger Str. 35 Erbaut etwa 1824 von Rein & Bender, kam 1828 24. Mai an J. Christoph Wilke (für 4200 fl), der eine Wirtschaft anfing. Er starb 1869, 71 jährig. Sein ganzer Grundbesitz betrug 1831-1834 2 Viertel 5 Ruthen. Nachfolger im Besitz waren 1872: Rößel, Bautechniker; A. Filsinger?, 1882·1885 Gebr. Schmidt, Kolonial-u. Farbwarenhandlung; 1904·1927 J. Gies; 1935 s. Erben. Leipz. Str. 33 Erbaut etwa 1824 durch Peter Rein u. Dav. Bender, es kam schon früh an Spenglermeister Christian Schwenk, der 1872 (82 jährig) starb; es folgte im Besitz: 1882 Julius Müller, Cigarrenhändler; 1885 Jakob Berlyn, Landesproduktenhändler; 1904-1935 R. Schwab, Photograph. Leipz. Str. 31 Erbaut 1826 durch Rein & Bender. Die Bäckerei darin betrieb 1853 Joh. Matth. Edelmann bis 1880, seine Wwe bis 1896; dann erwarb sie Georg Bopp; von diesem kam sie 1908 an Alexander Stößel, der 1926 9/5 starb. Jetzige Eigentümer Stößel Erben (Frau Kathinka geb. Schudt u. Tochter Gertraude Leipz. Str. 22 Erbaut 1835; der Bauplatz gehörte 1825: Philipp Passavant; 1826: Uhrmacher Bingenheimer u. Chirurg Gottfried Bender; das neue Haus dann Eduard Engelhard; 1862·1871 dem Uhrmacher und Stadtrat Christian Friedr. Heinrich Mäcker; 1882 Jakob Pütz, Kontroleur; 1885 wieder Mäcker (wohl Nachkomme des Obigen); 1904 Photograph Carl Abel (†__); dann dessen Sohn; 1927 C. Bender, Bäcker; ebenso 1935 Leipz. Str. 24 Erbaut etwa 1823; erst genannt Herr von Baumbach; dann Meurer, Messer, dem 26. Okt. 1825 das Anwesen versteigert wurde; 30.3.1831: Stadtschreiber W. Knöll an den resigierten{?} Gg. Friedr. Barth von Wiesenbronn (Bayern). 2 Hypothek hat Peter Forell der es wohl gebaut hatte. (Neben Forell u. Hch. Fröhlich); vor und nach 1862 Gg. Matth. Zinnecker (1871); dessen Wwe 1882 u. 1885. 1904 F. A. Schauber, Privatmann; 1927·1935: C. Bender, Bäckermeister; 1940: Geishecker, Bäckermstr.? Leipz. Str. 26 Erbaut etwa 1838; der Bauplatz gehörte 1830 Hch. Fröhlich; es folgte Friedr. August Friedrich; 1848 hatte J. P. L. See den Verlag des "Bürgerblatt für Bockenheim" hier; vor und nach 1862: Franz Zimmermann Wwe (1871); 1882·1885 Konditor Karl Ludwig Paulizky; 1904: Philipp Bender, Privatier; 1927 A. Goldberg, Kaffeehaus, 1935 dessen Sohn C. Bender, Bäcker-meister Leipz. Str. 32 Erbaut 1822 durch Simon Heußler, kommt gleich an Schneider Fröhlich; 1827 erwarben die Gebr. Heß [181] u. [180]; hier wohnt Abraham Herz Heß u. besitzt es noch 1862·1871 u. 1882 (jetzt Privatier) den Pferdehandel treibt 1882 Meyer Heß; 1885: Meyer Heß; 1904 Sohn Strauß; 1927·1935 Ludwig Strauß, Kaufmann. Leipz. Str. 34 Siehe auch Nr. [181]; hier wohnt Joseph Herz Heß, auch 1862·1871 noch; 1882 Abraham Heß und Hermann Heß; 1885 Abraham Heß u. Hermann Heß' Wwe; 1927·1935: Heß Erben. Leipz. Str. 36 Die für die Industriel Entwicklung von Bockenheim wichtigen Fabrikgebäude im Hinterhof der Leipziger Strasse 36 sollen unter Denkmalschutz gestellt werden Der Neubau wurde wahrscheinlich im Jahr 1904 erstellt; 1927 Veifa-Werke A.G.; 1935 Siemens-Reiniger Werke Bei den Fabrikgebäuden handelt es sich um einer der Letzten erhaltenen Fabrikgebäude im Kern Bockenheims Leipz. Str. 72(Ecke Juliusstr.) Erbaut etwa 1848; der schräg auf die Straße stoßende Bauplatz gehörte Albrecht Bollbach. 1872 bekam er vom Präfekten Freiherr v.d. Tann die Zusicherung der Unterstützung betr. später notwendig werdende Konsolitation; das Haus gehörte zuerst David Bender; 1858·1862 Seligmann Kahn. 1865 erwarb es Jean Frischmann aus Ginnheim, der einen Holzhandel hierin u. gegenüber (Bauplatz K. L. Barthel S. 180) bis etwa ___ betrieb. Seit 1926? Karl Weil, Uhrmacher. 1904: Petri, Uhrmacher Grempstr. 26 Nr. [166], erbaut 1818/19. Besitzer war Heinrich Noé bis nach 1840; seine Witwe Maria, geb. Schuld hatte Barbier Kaspar Schmidt geheiratet (†1851); sie starb 17. Febr. 1865; die Erben verkauften das Haus 1. Dez. 1869 an Levi Höxter, Fruchthändler aus Zmesten. Seine Erben verkauften es an R. Roth, Stanzmesserfabrikant (1923, 1927, 1935). Grempstr. 24 Sie wurde erbaut 1799, vielleicht durch Krämer Anton Stötzer; 1812 ist sie sicher in seinem Besitz*. Seine Tochter Auguste heiratete Ökonom Franz Jakob Huppert, dessen Wirtschaft "Zur Walhalla" seit 1824 besteht u. während der Arbeiterbewegung von 1848 viel genannt wird. Er stirbt 1862, 20. Mai. An Ackerland besaß er 241/4 Mg. Es folgt ihm Peter Schulz. Nach 1870 verkauft dessen Witwe die gesamte Liegenschaft (Wohnhaus 1 V. 18,5 Rth, Hof u. Garten 11/4 V. 16,88 Rth) an Carl Theodor Heygen bis 1914. Dessen Wwe vergantet die Wirtschaft an Meyer, Löbig 1894, Renz, dann erfolgt der Abbruch. Neubau Grempstr. 24a: H. Platt, 1935 : Platt Erben. Grempstr. 24: Dr. Reichmann (Bozen) 19__. 1935: Th. Hense. Grempstr.20 u. 22. Der andere Schönhofsacker von 1 Viertel 1 Rth u. 6 Quadratfuß wurde 1784 an Zimmermann Asmus Reges verkauft, der dann eine Hofreite anlegte, die er wohl gleich an Johannes Schappel II. am 1. Juli 1808 an Chirurgus Ludwig Blum (Haus, Hofraum, Stall, Garten) für 2350 fl verkauft hatte, aber 2. März 1809 für 1605 fl wieder zurück kaufen mußte. Nachfolgerin wird die Witwe des Lehrers Andreas Müller (†1808) im selben Jahre für 1605 fl. 1835 ist die Liegenschaft bei Hartmann Müller (Bürger seit 1826), der 1847 schon tot ist. Nach dem Tode seiner Witwe 1854 kommt ein Teilungsvertrag zustande. Das Haus kommt an Zacharias Müller, dann (1864) an Peter Schwager. Es erfolgt der Umbau der Scheuer zu einem Wohnhaus; (das alte Haus wird abgebrochen.) es wird Eckhaus der etwa 1885 angefangenen Karlstraße, die 1897 den Namen Werderstraße bekam. Eigentümer seit 1866: Heinrich Schwager; seine Witwe starb 1937; jetzt Hch. Schwager Erben, denen auch der 1900 errichtete Neubau gehört. Grempstr. 15 kam um 1842·1845 in Andreas Weil's Besitz, 1857·1862· 1882: dessen Wwe, 1885·1904: Philipp Auth (†1906); 1927: Heinr. Auth; 1931: Auth Erben Grempstr. 17 Der Bauplatz, ein Garten, gehörte 1767 Johann Bender. Gebaut wurden beide Häuser etwa 1790 und gehörten 1828 dem Zimmermann Simon Heußler*,✴1835. 1839 Heußlers Erben, 1841-1856 gehörte [1091/2] dem Wundarzt Ignaz Ries; 1862 Hch. Adolf Sünder, 1882/85 dessen Erben. 1904 aber schon dem Besitzer von [109]: Philipp Auth, Zimmermeister; 1927: Heinrich Auth; 1935: E. Bender, Baugeschäft (Hauptgüterbahnhof). *Simon Heußler erwarb 15. Apr. 1828 von Friedr. Harth [99] 161/4 Rth von dessen Garten. S. Seite 166. Grempstr. 19 Erbaut 1736, wie am Torposten zu sehen ist, siehe auch Plan S. 53. Die Liegenschaft war 3 Viertel 4 Rth groß und gehörte bis 1783 Peter Christian Bügler. Von 3 Brüdern (Söhne) (Nikolaus, Zehntendeputierter 1824, Konrad (Soldat) 1804 u. Hieronymus) war wohl Hieronymus 1770, der 1792 schon tot ist, da seine Wwe für 1 Mg. Wiesen Maulwurfgeld bezahlt, der weitere Besitzer, da seine Tochter Mar. Helene 1798 den Jakob Philipp Reges (Sohn des Asmus R.) heiratet, der der folgende Besitzer wird. 1844 gehen ab 2 mal 35 Ruthen an Adam Görbert, der 1862 noch lebt. Vor 1873 war Georg Ezechiel Besier mit 29 Rth Hofraum und 24, 6 Rth Garten eingetragen. Am 3. Sept. 1873 wurde Fuhrunternehmer Jakob Schudt Eigentümer; nach seinem Tode (1887) die Wwe Katharina, dann sein Sohn Heinrich Schudt bis 1933†. Die Witwe desselben führt das Speditionsgeschäft (Toni Schudt geb. Heuralte Hofreite, 1480 schon erwähnt im Weißfrauen-Hauptbuch: "ist ein Born in dem Hof bei der Stiegel, gibt Sinthrums Henn 10ß Zinß; später: Cles Anthen - Henns Sohn." [Siehe Plan S. 53]. Später ist die Brauerei "zum Löwen", am Schlag gelegen, darin, "beim Löwenbrunnen", auch "Weißer Löwe" und "Herberge zum Löwen" genannt. Ob Jakob Schleicher, Bierbrauer, schon darin 1596 gewohnt hat? Erst Niklas Gruy ist sicher Inhaber 1603·1606; ebenso 1638 Paul Appel bis 1661. 1699 erscheint der "Weiße Löwe" mit Joh. Heinrich Berlitz für kurze Zeit, 1705 - 1711 ist Joh. David Emrich Bierbrauer darin, dann 1716,1717 Konr. Menger, dann mit Nikolaus Verlohrn, 1738 seine Witwe. (oder Konrad Storck) Die Brauerei scheint dann eingegangen zu sein, da Johann Bernhard Bender 1732 die halbe Liegenschaft (1 Viertel 182⁄3 Rth groß) "Haus mit Brauhaus" für 380 fl an die lutherische Gemeinde dahier zu einem Bet- und Schulhaus verkauft. Dieses hat heute noch im Dachgebälk einige Reste vom ehemaligen Glockenturm. Es wird am 25. November 1789 an Abraham Baer (auch Abraham Koppel genannt) für 1850 fl weitergegeben, als die Gemeinde das franz.-reformierte Kirchlein in der Rödelheimer Straße erwarben. Dessen Kinder teilen die bereits ___ ganz erworbene Hofreite. 1825·1828 hat Joseph Baer [41] behalten. Daniel Lazarus Baer gibt an seinen Bruder Salomon Lazarus B. von [411/2] 31,11 Rth ab, d. i. 1/2 von einem einstöckigen Vorderhaus, Hinterhaus, Hof, Seitenbau und Garten für 1250 fl. In [41] wohnt 1856 schon Johannes Weil. 1862 und später; 1882/85: Weils Erben: Katharina Bachmann geb. Weil †1904, da es Küfer August Naumann erkauft. 1935: P. Naumann, Wwe. ygen) weiter. Grempstr. 21 Ehe diese Liegenschaft an Abraham Baer (s.o.) kam, besaß sie 1789·1794 der Wagner Joh. Schöffer (Schäfer), wie der jetzt erst verschwundene Grenzstein I.S. 1789 bewies. darauf folgte Abraham Baer; 1825 Daniel Lazarus Baer an seinen Bruder Salomon Lazarus 31,11 Rth (w.v.). 1862 ist Heinrich Ott Besitzer und später noch;1882/85 dagegen Wwe Kath. Schulz, geb. Balck; 1901 Heinrich Fischer, Bauunternehmer, der den Neubau bewerkstelligt hat. 1927: H. Hecht, Kaufmann u. Frau B. May (Ölhandel). 1935: J. Stetter, Metzger wies. darauf folgte Abraham Baer; 1825 Daniel Lazarus Baer an seinen Bruder Salomon Lazarus 31,11 Rth (w.v.). 1862 ist Heinrich Ott Besitzer und später noch;1882/85 dagegen Wwe Kath. Schulz, geb. Balck; 1901 Heinrich Fischer, Bauunternehmer, der den Neubau bewerkstelligt hat. 1927: H. Hecht, Kaufmann u. Frau B. May (Ölhandel). 1935: J. Stetter, Metzger. [140] und [42] waren 1684 noch Zierholds Garten (Weißfrauengut). Luitgar (Lutgerus) Horn, der 1724 hier im Dorf einzog, hatte 1738 schon das Haus [42] in Besitz; 1746 seine Witwe. Am 7. Februar 1746 gaben Horns Kinder (Görg Koch und Frau geb. Horn) die Liegenschaft an Anna Horn für 623 fl; 1749 verkaufte diese dieselbe an Gnädige Herrschaft zu einem Försterhaus (An Förstern bzw. Forsthäusern wurden genannt Hennig 1747, Zorbach 1761·1763, Lentulus 1802, 1825 schon in Bergen) Das Haus kam dann in Privathände: 1825 Peter Rein; 1835 F. W. Lindheimer Wwe; 1849 Peter Rein wieder, der die Liegenschaft "zum Adler" an Wirt Georg Bender verkaufte; dieser sie - 1 Viertel 26 Rth haltend - weiter an Peter Schulz am 28. Januar 1857; (1862·1864; † vor 1876) 1882/85 seine Witwe; 1904: M. Meyer, Metzgermstr. Börsenplatz 5; K. L. Buchwald 1927·1940. Grempstraße 25 Das Haus [140] ist der Nummer nach etwa 1810 erbaut vielleicht durch Jakob Rein (Zunftmeister.); kam in den Besitz des Handelsmanns Burnitz (Fft), der es - 1 Viertel 182⁄3 Ruthen groß - für 3800 fl im Jahre 1825 an Schreinermeister Philipp Ettling weitergibt. 1857 ist Hermann Eppstein Eigentümer, der es 1861 (Hofraum, Stall u. Garten) an Spezereihändler Ferdinand Röbig weiter verkauft. 1882/85: derselbe noch in Besitz; 1904: sein Schwiegersohn Ludwig Bender, Weißbindermeister. 1927: W. Bender's Wwe; 1935: W. Benders Erben. Jetzt steht an des alten Hauses Stelle ein Neubau Begründung: Bei den Gebäuden handelt es sich um die letzten städtebaulich-historisch wichtigen Gebäude aus der Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim im 19. Jahrhundert und früher. Diese historisch wichtigen Gebäude sollten unter besonderen Schutz gestellt werden. Dies gilt insbesondere, da sich durch den Abriss des im Jahr 1828 erbauten Gebäudes Leipziger Straße 68 und die geplante Aufstockung des Backhauses in der Friesengasse 13 gezeigt hat, dass die bestehende städtebauliche Erhaltungs-satzung für die historisch wichtigen Gebäude keinen ausreichenden Schutz bietet. Bei der Aufzählung handelt es sich um eine Abschrift der Häuserchronik des Dorfes und der Stadt Bockenheim von Heinrich Ludwig, 1941 Das Manuskript übertragen hat Herrmann Ludwig im Jahre 2008. Zahlen und Namen, die nach dem Baualter angegeben werden, beziehen sich auf die Jahre der jeweiligen Eigentumsübergänge und die Namen der neuen Eigentümer. Im Nachhinein stellt sich uns die Frage, warum historisch wichtigen 200jährigen Gebäuden der Status denkmalgeschützt verweigert wird, während - wie aktuell geschehen - der 40 Jahre alte Fernsehturm "Ginnheimer Spargel" unter Denkmalschutz gestellt wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 18 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 962/2 dahin gehend ab, dass die Vorlage als Anregung an den Magistrat beschlossen werden soll. Beschluss: Die Vorlage OF 962/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 3 SPD, FDP und Piraten gegen 2 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 SPD und 1 GRÜNE (= Enthaltung) 1 GRÜNE nimmt nicht an der Abstimmung teil
Partei: LINKE.
Weiter lesenFällung mehrerer alter Bäume auf den Liegenschaften Leipziger Straße 66 und 68: Lag eine Genehmigung für diese Eingriffe vor?
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2019, OF 963/2 Betreff: Fällung mehrerer alter Bäume auf den Liegenschaften Leipziger Straße 66 und 68: Lag eine Genehmigung für diese Eingriffe vor? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten Uns erreichte von Anwohnern der Liegenschaften Leipziger Straße 66 und 68 die Nachricht, dass auf diesen Grundstücken mehrere alte Bäume gefällt wurden. Die Nachbarn wurden vorher nicht über eine Fällgenehmigung informiert. Um genauere Informationen über die Fällung der Bäume zu erhalten, fordern wir den Magistrat zur Klärung der folgenden Fragen auf : 1. Wann wurde die Fällgenehmigung erteilt? 2. Für wie viele Bäume wurde eine Fällgenehmigung erteilt? 3. Was war das Alter der Bäume? 4. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurde eine Fällgenehmigung erteilt? 5. Was war der Grund für die Fällung der Bäume? 6. Wann werden die Ersatzpflanzungen für die Bäume erfolgen? 7. Warum wurden die Anwohner und der Ortsbeirat über die Fällgenehmigungen nicht informiert? 8. Welche Baumaßnahmen sind auf den beiden Grundstücken geplant? Mussten die Bäume für diese Baumaßnahmen weichen? 9. Die Baumaßnahmen sollen dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Bzgl. des Abrisses des Gebäude Leipziger Straße 68 wird ergänzend um Auskunft darüber gebeten, ob - wie berichtet wurde - aufgrund unsachgemäßer Arbeiten am Haus tragende Wände beschädigt worden waren und daraufhin der Abriss des Hauses wegen Einsturzgefahr verfügt wurde. Begründung: Auf den Grundstücken Leipziger Straße 66 und 68 befanden sich im Hinterhof mehrere alte Bäume, die für Frischluftzufuhr und Erholung der Anwohner von Bedeutung waren. Die Hinterhöfe waren für die Anwohner eine kleine Oase. Ohne vorherige Information der Anwohner wurden diese Bäume gefällt. Die Frage ist, unter welchen Voraussetzungen die Bäume gefällt werden konnten und warum der Ortsbeirat und die Anwohner nicht informiert wurden. In Zeiten des Klimawandels sind solche alten Bäume in Hinterhöfen für das Kleinklima besonders wichtig. Im Nachhinein stellt sich uns die Frage, warum historisch wichtigen 200jährigen Gebäuden der Status denkmalgeschützt verweigert wird, während - wie aktuell geschehen - der 40 Jahre alte Fernsehturm "Ginnheimer Spargel" unter Denkmalschutz gestellt wird. Anbei Fotos: Leipziger Straße 68 Quelle: Geodatenbank der Stadt Frankfurt (2012) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1509 2019 Die Vorlage OF 963/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: 3 CDU, SPD, GRÜNE, 1 FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenLeipziger Straße 68 darf kein zweiter „alter Kaufhof“ werden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5338 entstanden aus Vorlage: OF 955/2 vom 26.10.2019 Betreff: Leipziger Straße 68 darf kein zweiter "alter Kaufhof" werden Der Ortsbeirat 2 fordert den Magistrat auf, in Bezug auf das umstrittene Bauvorhaben "Leipziger Straße 68" die folgenden Aspekte zu beachten: - Das Abriss- und Bauvorhaben soll durch die zuständigen Behörden engmaschig überwacht werden. Dazu zählen vor allem Sicherheitsanforderungen für die Bürger und umliegenden Gebäude und die Einhaltung von arbeitsrechtlichen Anforderungen, die dort tätige Unternehmen und ihre Mitarbeiter betreffen. Entsprechende Erfahrungen mit anderen Vorhaben dieses Bauherren rechtfertigen eine enge Überwachung durch die Behörden. - Der Baufortschritt soll durch geeignete behördliche Maßnahmen sichergestellt werden, damit der Bürgersteig nicht länger als notwendig gesperrt ist und um nicht eine Endlosbaustelle entstehen zu lassen, die die Bürger belastet. - Der Bauherr soll aufgefordert werden, die Nachbarn über größere Veränderungen zu informieren, wie es erfreulicherweise bei vielen Bauprojekten mittlerweile üblich ist. Bauaufsicht und Bauherr werden in den Ortsbeirat eingeladen, um über die Planungen beziehungsweise die laufenden Arbeiten zu berichten. Begründung: Erfahrungen mit genau diesem Bauherren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 144 Aktenzeichen: 63 0
Informationskampagne zum organisierten Zwangsbetteln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5331 entstanden aus Vorlage: OF 858/2 vom 01.08.2019 Betreff: Informationskampagne zum organisierten Zwangsbetteln Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob und welche Erkenntnisse ihm über organisierte Ausbeutung in Form von Zwangsbetteln im Stadtgebiet vorliegen; 2. sofern Erkenntnisse entsprechend der Ziffer 1. vorliegen, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen er in diesem Zusammenhang für geeignet und sinnvoll erachtet; 3. sofern Erkenntnisse entsprechend der Ziffer 1. vorliegen, eine Informationskampagne zum Problemfeld "organisiertes Betteln" durchzuführen. Hierbei sollen insbesondere Hintergründe und Struktur dieses Phänomens thematisiert werden. Ziel soll es sein, die Bürger umfassend über das organisierte Zwangsbetteln und die begleitenden Problemfelder aufzuklären, damit Bürger auf dieser Grundlage besser entscheiden können, ob sie diese Strukturen durch Geldgeben unterstützen. Dabei muss sichergestellt werden, dass die tatsächlich bettelnden Personen von den Bürgern nicht als Täter, sondern als Opfer dieser Strukturen wahrgenommen werden. Begründung: Das Phänomen des organisierten Bettelns hat in Frankfurt in den letzten Jahren in erheblichem Maße zugenommen. Der Ortsbezirk 2 ist hierbei insbesondere in der Leipziger Straße und rund um die Bockenheimer Warte betroffen. Solchen Bettlergruppen gehören nicht alle um Geldunterstützung Nachsuchenden an, weswegen es umso wichtiger ist, über dieses Problem aufzuklären. Beim organisierten Betteln bilden mehrere Bettler eine zusammengehörige Gruppe, die von einer Führungsperson geleitet wird, die den Einsatz der Bettler festlegt und in regelmäßigen Zeitabständen das erbettelte Geld einkassiert. Die Bettler werden hierbei in regelmäßigen Abständen zwischen Großstädten in Deutschland hin- und hergeschickt, um den Nachweis einer Organisationsstruktur zu vereiteln. Bei den rekrutierten Bettlern handelt es sich im Wesentlichen um Menschen, die wirtschaftlich und sozial schwach sind und in vielen Fällen auch sichtbare körperliche Beeinträchtigungen haben. Sie werden im Rahmen dieses autoritären Zwangssystems unter Druck gesetzt und dürfen von dem erbettelten Geld nur geringfügige Beträge behalten. Sie sind in diesem Gesamtsystem selbst Opfer und müssen oftmals Straftaten wie Nötigung oder auch Körperverletzung erleiden. Seit geraumer Zeit sind zudem vermehrt "Revierkämpfe" zu beobachten, bei denen langjährige "alteingesessene" und selbstständig tätige Bettler unter Drohungen verjagt werden. Insgesamt handelt es sich bei dem organisierten Betteln um eine sozialschädliche, menschenverachtende Struktur. Sie kann als eine Art Zuhälterei bezeichnet und mit der Zwangsprostitution verglichen werden. Derartige Strukturen sind in Frankfurt nicht hinnehmbar. Sie müssen durch eine aktive Aufklärungsmaßnahme des Magistrats bekämpft werden. Dem Bürger müssen diese Strukturen vor Augen geführt werden. Insbesondere ist dem Bürger zu vermitteln, dass Geldgaben an die Bettler nicht diesen zugutekommen, sondern dem Aufbau und dem Unterhalt der darüber stehenden kriminellen Struktur dienen, und deshalb unterlassen werden sollten. Stattdessen sollten die Bürger dazu aufgefordert werden, gemeinnützigen Organisationen, die sich um die Belange von Obdachlosen kümmern, Spenden zukommen zu lassen. Der Magistrat sollte dabei prüfen, in welcher Form die Aufklärungskampagne (Internet, Flyer, Presseerklärung usw.) am sinnvollsten durchgeführt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 273 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 0
Bockenheim: Freifläche Greif-/Ecke Rohmerstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2019, OF 949/2 Betreff: Bockenheim: Freifläche Greif-/Ecke Rohmerstraße Der Magistrat wird gebeten, in Bezug zu der Freifläche an der Greif-/Ecke Rohmerstraße zu prüfen und zu berichten, 1. inwieweit es sich hier um eine öffentliche Fläche handelt; 2. ob in diesem Bereich die Vorgartensatzung greift; 3. welches Wegerecht für den Zugang zum anrainenden Gebäudekomplex gilt; 4. in welchem Umfang hier privater Parkraum besteht; 5. wie sich hier die bauoffizielle Ausfahrtsmöglichkeit gestaltet; 6. ob der sich an dieser Stelle befindliche Ailanthus altissima (Götterbaum) mit einem Baumring ausgestattet werden kann. Begründung: Der Gebäudekomplex Greifstraße 6/Rohmerstraße 12 - im Volksmund als "Polizeisiedlung" bezeichnet - umfasst die genannte Freifläche. Der hier vorhandene Ailanthus altissima mit einem für einen Götterbaum respektablen Alter ist ein öffentlicher Baum mit der Bezeichnung "Greifstraße/Baumnummer 7" mit Pflanzjahr 1910. Dies lässt darauf schließen, dass es sich hier eigentlich um zweckentfremdeten öffentlichen Raum handelt, der für die Allgemeinheit zurückgewonnen werden soll. Bockenheim: Freifläche Greif-/Ecke Rohmerstraße Foto: Günter Heilmann, Frankfurt am Main Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO II, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1464 2019 Die Vorlage OF 949/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGenerationenfreundliches Einkaufen im Visionsbüro
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2019, OF 931/2 Betreff: Generationenfreundliches Einkaufen im Visionsbüro Vorgang: B 256/19 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Warum findet sich nicht ein einziges Einzelhandelsgeschäft der Leipziger Straße auf der Liste der zertifizierten Händler (www.generationenfreundliches-einkaufen.de) der vom Wirtschaftsdezernat initiierten Zertifizierung? 2. Was versteht das Dezernat genau unter "initiiert"? Gibt es darüber hinaus gehende Aktivitäten des Dezernats? Falls ja: Welche sind das? Falls nein: Warum nicht? Wie bewertet der Magistrat die geschlossenen Nicht-Teilnahme des Einzelhandels der Leipziger Straße? 3. Welche Aktivitäten zum generationenfreundlichen Einkaufen auf der Leipziger Straße unternimmt der örtliche Gewerbeverein? 4. Wie viele Unternehmen des inhabergeführten Einzelhandels, Immobilienbesitzer*innen, organisierte Gewerbevereine und Standortinitiativen, der Gastronomie und handelsnaher Dienstleister*innen aus dem Bereich des Ortsbezirks 2 beteiligen sich bislang an dem Pilotprojekt "Visionsbüro"? Wie bewerten diese die Erfahrungen mit diesem Projekt? Begründung: Zu 1. - 3.: Die Initiierung durch das Wirtschaftsdezernat fand Eingang in den Magistratsbericht B 256. Seltsamerweise nimmt aber kein Geschäft aus der im Bericht erwähnten Leipziger Straße daran teil. Zu 4.: Informationsbedarf zu einem "in dieser Art einmaligen Projekt in Deutschland" (B 256, S. 3) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 256 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 931/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 931/2 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
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