Meine Nachbarschaft: Marie-Luise-Kaschnitz-Straße
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Vorlagen
Sperrmüllentsorgung im Wendehammer Weißkirchener Weg auf Höhe der Hausnummer 41
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7636 entstanden aus Vorlage: OF 629/8 vom 09.10.2025 Betreff: Sperrmüllentsorgung im Wendehammer Weißkirchener Weg auf Höhe der Hausnummer 41 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der in der Karte eingezeichnete freie Platz besser gegen die illegale Ablagerung von Sperrmüll und Hausmüll gesichert werden kann. Vorstellbar wäre beispielsweise eine Entsiegelung des Platzes, das Einrichten von Fahrradabstellflächen oder andere geeignete Maßnahmen. Sollte es sich nicht um stadteigenes Gelände handeln, ist die Vonovia SE dringend aufzufordern, hier tätig zu werden. Begründung: Die beigelegten Fotos sprechen für sich (Restmüll aus Sperrmüllablagerung). Der beschriebene Wendehammer wird häufig auch zur illegalen Ablagerung von Sperrmüll durch Bewohner der umliegenden Taunusgemeinden genutzt. Er ist gut erreichbar und kann insbesondere in den Nachtstunden ohne Schwierigkeiten mit Fahrzeugen angefahren werden. Die umliegenden Taunuskommunen haben andere Reglungen für die Sperrmüllentsorgung, dort ist die kostenfreie Abholung sowohl in der Menge als auch in der Häufigkeit eingeschränkt. Sobald der Sperrmüll abgefahren ist, wird der Platz umgehend wieder zugestellt. Sperrmüll ist dort Dauerzustand. In den anliegenden Wohnblöcken müssen regelmäßig Fallen zur Rattenbekämpfung ausgelegt werden. (Quelle: Geoportal Frankfurt) (Fotos privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein
Ausweitung der Europäischen Schule am Standort Praunheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7630 entstanden aus Vorlage: OF 620/8 vom 06.10.2025 Betreff: Ausweitung der Europäischen Schule am Standort Praunheimer Weg Vorgang: V 935/24 OBR 8 Anlässlich der Eröffnung der neuen Container der Eurokids am Praunheimer Weg 107 ist bekannt geworden, dass die Stadt Frankfurt plant, die Fläche der Europäischen Schule Frankfurt (ESF) noch weiter auf das benachbarte Feldland südlich des Gerhart-Hauptmann-Rings auszudehnen. Die anwesende Präsidentin der Europäischen Zentralbank (EZB), Christine Lagarde, soll mit scharfer Kritik an der Stadt Frankfurt in Gegenwart der Frankfurter Bildungsdezernentin Sylvia Weber (SPD) gesagt haben: "We can't move from container to container to potato field." Bisher ist aus Verlautbarungen des Magistrats im Bildungsausschuss und in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung bekannt gewesen, dass bis 2026 ein angeblich hochwertiges Holzmodulgebäude dauerhaft auf dem Sportplatz der Schule durch das Amt für Bau und Immobilien aufgestellt werden und Ersatzsportflächen auf der anderen Straßenseite des Praunheimer Weges entstehen sollen. Eine diesbezügliche Anfrage des Ortsbeirates ist seit einem Jahr zur Beantwortung überfällig. Den Zeitungsberichten vom 18.09.2025 zufolge wird jetzt anscheinend der Blick auf das weite Feldland vor den Wohngebäuden am Paul-Kornfeld-Weg und am Gerhart-Hauptmann-Ring gerichtet, um die Schulanlage deutlich zu erweitern. Bei dem Termin mit Präsidentin Lagarde haben sich Vertreterinnen und Vertreter von Elternschaft und Schule der ESF und der EU-Behörden erneut über die seit Jahren strapazierte Aufnahmekapazität der Schule beklagt. Christian Linder von der Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit der Europäischen Kommission wird so zitiert: "Wir müssen attraktiv für Familien in dem Bereich Finanzen bleiben. Diese Schule ist nicht nur für uns wichtig, sondern sogar für die gesamte EU sowie die Institution EZB und alle ihre Mitarbeiter." (FNP, 18.04.2025) Die Schule am Praunheimer Weg ist für lediglich 900 Schüler ausgelegt, hat derzeit etwa 1.650 und soll bis 2032 auf etwa 2.250 Schüler steigen. Im Umfeld der Schule entsteht an Schultagen für das Holen und Bringen der Kinder und Jugendlichen immer ein hohes Verkehrsaufkommen, das insbesondere das Wohngebiet im Bereich Oberfeldstraße/Praunheim-Nord belastet. Die Raumsituation der Schule ist für alle Beteiligten derzeit unbefriedigend. Bis zu einer finalen Entscheidung über den zukünftigen Standort der Schule sollte der Magistrat ggf. provisorische Entlastungen für Schule und Stadtteilumfeld dringend umsetzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. mitzuteilen, ob es zutrifft, dass die ESF auf das Feld mithin das Flurstück 86/86 ausgeweitet werden soll und wenn ja, in welchem Umfang und mit welchen Schulanlagen; 2. mitzuteilen, ob die Stadt bereits Eigentümer des Flurstücks 86/86 ist und falls nein, ob sich der Besitz in privater oder Stiftungshand befindet und zu welchen Kosten und Konditionen (wie z. B. Ausgleichsflächen) die Fläche der Stadt für Zwecke der ESF zur Verfügung steht; 3. die Kosten für die neuen, im September 2025 eröffneten Container der Eurokids und die für die ESF geplanten weiteren Container und die Holzmodulanlage auf dem Sportfeld zu benennen und mitzuteilen, wer diese Kosten trägt; 4. zu prüfen und zu berichten, ob zur räumlichen Entlastung des Sekundarbereichs der ESF eine Verlegung der Eurokids und des Primarbereichs in eine für die Eltern passende und gut erreichbare Schuleinrichtung in der Nähe der EZB möglich ist; 5. das Auskunftsersuchen vom 18.04.2024, V 935, für das seit über einem Jahr die Frist abgelaufen ist, zu beantworten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.04.2024, V 935
Nächtliche Autorennen auf dem Praunheimer Weg und der Dillenburger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7460 entstanden aus Vorlage: OF 615/8 vom 19.08.2025 Betreff: Nächtliche Autorennen auf dem Praunheimer Weg und der Dillenburger Straße Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das rasante nächtliche Fahren auf dem Praunheimer Weg im mehrspurigen Bereich von der Einmündung Gerhart-Hauptmann-Ring bis zum Krankenhaus Nordwest und auf der Dillenburger Straße in beiden Fahrtrichtungen zu verhindern und durch bauliche Veränderungen so einzuschränken, dass nur ein moderates Fahren möglich ist. Eine Möglichkeit wären beispielsweise erhöhte Fahrbahndecken im Bereich der Ampeln oder eine Verkehrsampel, im Sinne einer Pförtnerampel, die zu schnelles Fahren mit einer sofortigen Rotphase unterbindet. Wenn andere Möglichkeiten zur Verfügung stehen, werden diese ebenfalls begrüßt. Begründung: Laut Aussagen von Anwohnern wird insbesondere in den Nachtstunden nicht mit der erlaubten Geschwindigkeit gefahren. Es kommt häufiger vor, dass sich Autofahrer nächtliche Autorennen liefern. Die Anwohner beklagen, dass neben der gefährlichen Situation auch eine nicht zu unterschätzende Lärmbelästigung vorhanden ist. Auch in den frühen Morgenstunden sind dort einzelne Autofahrer viel zu schnell unterwegs. Dabei kann es zu gefährlichen Situationen kommen, wenn Fußgänger versuchen, die Straßen zu überqueren, um zum Beispiel den Bus zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein
Versetzen von Pollern im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring 398c und 414
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7229 entstanden aus Vorlage: OF 580/8 vom 02.06.2025 Betreff: Versetzen von Pollern im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring 398c und 414 Der Magistrat wird gebeten, die Feuerwehrzufahrt für die Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 398 c und 414 am Praunheimer Weg besser abzusichern. Dazu müssen der Poller und der Halbbügel, die die Feuerwehrzufahrt im oben genannten Bereich markieren, weiter in Richtung Praunheimer Weg versetzt werden, um das ständige illegale Parken von Autos in diesem Bereich zu unterbinden. Da dieser Bereich besonders nachts immer illegal zugeparkt ist, können Rettungsfahrzeuge dort nicht die für sie ausgewiesene Zufahrt benutzen. Des Weiteren sollen die beiden Poller, die sich im selben Bereich befinden und den Gehweg in Richtung Wendehammer Gerhart-Hauptmann-Ring 398 sichern, auch weiter in Richtung Gehweg Praunheimer Weg versetzt werden, um insgesamt das illegale Parken auf dieser Fußgängerfläche zu verhindern. Falls Fragen zur konkreten Örtlichkeit aufkommen, kann gerne ein Ortstermin vereinbart werden. Begründung: Die Begründung ergibt sich aus dem Tenor und den beigefügten Bildern. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1852 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bebauungspläne im Ortsbezirk 8
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 563/8 Betreff: Bebauungspläne im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Ortsbezirk 8 sind nach einer Übersicht des Stadtplanungsamtes vom 25.02.2025 folgende Bebauungspläne im Verfahren: - B 922 - Nördlich Lurgiallee - B 906 - Westlich der Nordweststadt - B 745 - Niederursel, Dorfwiesenweg (Freizeitgärten) Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. In welchem Verfahrensstadium befinden sich die Bebauungspläne? 2. Auf dem früheren Lurgiareal können Wohnungen für über 2.000 Menschen entstehen. Wann ist bei dem Bebauungsplan 922 der Satzungsbeschluss für Baurecht zu erwarten? 3. Der Bebauungsplan 906 unterliegt der für den Bau von Wohnungen definierten 400-Meter-Abstandsregel des Landesentwicklungsplanes zu Höchstspannungsleitungen. Warum stellt der Magistrat das Verfahren nicht ein? 4. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 745 ist aus dem Jahr 1997. Weshalb ist das Verfahren zur Sicherung der Klein- und Freizeitgärten vom Magistrat nicht vorangetrieben worden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1203 2025 Auf Wunsch der SPD-Fraktion erfolgt eine getrennte Abstimmung über die Ziffern 1. bis 4. Beschluss: 1. Der Ziffer 1. der Vorlage OF 563/8 wird zugestimmt. 2. Der Ziffer 2. der Vorlage OF 563/8 wird zugestimmt. 3. Der Ziffer 3. der Vorlage OF 563/8 wird zugestimmt. 4. Der Ziffer 4. der Vorlage OF 563/8 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1., 2. und 4.: CDU, SPD, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 3: CDU, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenSituation in den Zufahrtswegen zum Wendehammer PaulKornfeldWeg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6943 entstanden aus Vorlage: OF 559/8 vom 08.04.2025 Betreff: Situation in den Zufahrtswegen zum Wendehammer Paul-Kornfeld-Weg Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die ein Parken in den Zufahrtswegen zu dem Wendehammer im Paul-Kornfeld-Weg unterbinden. Es kommt häufiger vor, dass die Zufahrten in den Wendehammer in Höhe Gerhart-Hauptmann-Ring 292, kurz vor der Einmündung in den Drehbereich des Wendehammers, durch Lastkraftwagen zugeparkt werden. Begründung: In den beigefügten Fotos ist die Situation klar ersichtlich: Die Wege werden durch große Fahrzeuge so zugestellt, dass ein Passieren von Müllfahrzeugen, Rettungswagen und Feuerwehr fast unmöglich gemacht wird. Auch Anwohner, die am Ende des Wendehammers Garagen zugewiesen bekommen haben, können diese nur unter erschwerten Umständen, manchmal auch gar nicht, erreichen. Quelle Geoportal Frankfurt ... Bilder: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1469 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsspiegel Gerhart-Hauptmann-Ring/Thomas-Mann-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6942 entstanden aus Vorlage: OF 558/8 vom 07.04.2025 Betreff: Verkehrsspiegel Gerhart-Hauptmann-Ring/Thomas-Mann-Straße Der Magistrat wird gebeten, im Gerhart-Hauptmann-Ring in Höhe der Hausnummer 220 (Einmündung Thomas-Mann- Straße) einen Verkehrsspiegel anzubringen. Begründung: Es kommt dort immer wieder zu gefährlichen Situationen beim Abbiegen. Der Umbau der Einmündung hilft nur wenig, da diese abends und am Wochenende zugeparkt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1299
Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-Park
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6446 entstanden aus Vorlage: OF 509/8 vom 06.01.2025 Betreff: Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-Park Vorgang: OI 17/23 OBR 8; B 349/23 Der Magistrat wird gebeten, die Maßnahme "Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-Park" (B 349 vom 22.09.2023) aufgrund der geplanten Interimsverlegung des Kinderzentrums (KiZ) 70 vom Gerhart-Hauptmann-Ring in den Martin-Luther-King-Park vorzuziehen und im Laufe des Frühjahrs 2025 umzusetzen. Begründung: Durch die geplante zeitweilige Verlegung des KiZ 70 in den Park der Nordweststadt wird der wichtige und zentrale Spielplatz einen noch größeren Bedarf decken müssen. Sein Zustand sollte, auch im Interesse aller Anwohnerinnen und Anwohner, bestens sein. Die vom Ortsbeirat geforderte Maßnahme, die vom Magistrat auf unbestimmte Zeit zurückgestellt worden ist, soll deshalb schnellstens vorgezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 23.03.2023, OI 17 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 349 Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 653 Aktenzeichen: 67-2
Heddernheim erstickt im Stau - was tut der Magistrat?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6443 entstanden aus Vorlage: OF 506/8 vom 06.01.2025 Betreff: Heddernheim erstickt im Stau - was tut der Magistrat? Der Magistrat wird gebeten, schnellstens folgende Maßnahmen zu prüfen und ggf. umzusetzen: - Eine schnellstmögliche Wiederfreigabe des Verkehrs auf der Zubringerbrücke zum Nordwestzentrum, nötigenfalls unter Nutzung einer sicheren Übergangskonstruktion für das Brückenbauwerk; - Tägliche Geschwindigkeitskontrollen in der Titusstraße; - Die amtliche Umleitung und alle weiteren wichtigen Verkehrsdaten direkt in Navigationssysteme wie u. a. Google Maps und TomTom zu integrieren und regelmäßig zu aktualisieren; - Verkehrsversuch mit Einrichtung einer Behelfsampel an der zweispurigen Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße auf die Dillenburger Straße aus Richtung Oberursel - Optimierung der Ampelschaltungen entlang der Dillenburger Straße zwischen U-Bahnhof Heddernheim und Müllverbrennungsanlage; - Umleitung der Buslinie 251 Frankfurt Nordwestzentrum - Kronberg auf die amtliche Umleitung über die Rosa-Luxemburg-Straße/Am Ginnheimer Wäldchen; - Verstärkte Verkehrskontrollen in den Straßen Hinter der Krebsmühle und Dorfwiesenweg; - Temporäre Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende in der Höhe Titusstraße 2 oder Heddernheimer Landstraße 87. Begründung: Seit November ist aus bekannten Gründen die Zubringerbrücke von der Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring in Fahrtrichtung Norden gesperrt. Nachdem die amtliche Umleitung für den vom Nordwestzentrum (NWZ) abfließenden Verkehr anfangs über die Titusstraße geführt wurde, führt sie nach Intervention durch den Ortsbeirat jetzt über die Rosa-Luxemburg-Straße und die Straße Am Ginnheimer Wäldchen. Sie wird jedoch nicht angenommen und die meisten Fahrzeuge quälen sich zu allen Tageszeiten weiterhin durch die Titusstraße Richtung Heddernheimer Landstraße und Hessestraße, nicht zuletzt, weil Navigationssysteme wie Google Maps auf die Titusstraße führen. Mittlerweile ist die in den Neunzigerjahren verkehrsberuhigte Titusstraße (Tempo-30-Zone) und auch der Abschnitt der Heddernheimer Landstraße nördlich und südlich der Kaltmühlstraße (Tempo-30-Zone) zu einer wahren Rennstrecke verkommen, mit allen Risiken für Fußgänger und Radfahrer. Die Anwohner der genannten Straßen leiden sehr unter dem unerträglichen Zusatzverkehr und kommen mit ihren Fahrzeugen teilweise selbst nicht aus ihren Einfahrten und Straßen, um die übergeordneten Verkehrswege zu erreichen. Die Kreuzungen Heddernheimer Landstraße/Kaltmühlstraße, Heddernheimer Landstraße/Hessestraße und Hessestraße/Dillenburger Straße sind regelmäßig verstopft. Zu allem Überfluss fährt noch der Bus 251 Richtung Kronberg ohne erkennbaren Grund durch die Titusstraße, denn im Gegensatz zur Linie 29 hat dieser keinen Haltepunkt im Bereich "Zeilweg/Riedwiese" und könnte deshalb auch die amtliche Umleitung nutzen, um zur nächsten Haltestelle "Lurgiallee" an der unteren Altenhöferallee zu kommen. In weiterer Wirkung ist die Erreichbarkeit des NWZ massiv eingeschränkt, da sich der Verkehr dorthin aus Richtung Innenstadt jetzt über die Ausfahrt Dillenburger Straße einordnen muss. Dies führt auf der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße aus Richtung Oberursel auf die Dillenburger Straße häufig zu krassen Staus, die bis zur Ausfahrt Mertonviertel zurückgehen, weil die Stoppschildregelung dem Verkehr aus Richtung Innenstadt Vorrang geben muss. Aus Richtung Eschersheim kommen zusätzlich Fahrzeuge, die aus Richtung Oberursel kommend an der Müllverbrennungsanlage einen U-Turn machen, um den Ausfahrstau zum NWZ zu umgehen. Als Zusatzproblem tritt auf, dass immer mehr Ortskundige den Stau aus Richtung Oberursel umfahren und über die Krebsmühle die gesperrten landwirtschaftlichen Wege Richtung Dorfwiesenweg nutzen. Insgesamt müssen jetzt dringend Maßnahmen ergriffen werden, den unerträglichen Durchgangsverkehr maximal zu verringern. Zudem müssen die Prüfungen für eine schnellstmögliche Wiederöffnung der Zubringerbrücke zum NWZ vorangetrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1118 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sperrmüllabfuhrplatz Gerhart-Hauptmann-Ring 304 bis 306
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6275 entstanden aus Vorlage: OF 491/8 vom 14.11.2024 Betreff: Sperrmüllabfuhrplatz Gerhart-Hauptmann-Ring 304 bis 306 Der Magistrat wird gebeten, 1. im Zusammenwirken mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES), der zuständigen Wohnungsbaugesellschaft Nassauische Heimstätte und ggf. der Eigentümergemeinschaft im Nachbarhaus für die Mehrfamilienhäuser Gerhart-Hauptmann-Ring 304-306 einen Sperrmüllabfuhrplatz auszuweisen; 2. die FES zu bitten, ein Konzept zu entwickeln und umzusetzen, wie alle Anwohnerinnen und Anwohner der Nordweststadt eine Information erhalten, wo ihr Sperrmüllplatz ist. Begründung: Der bisher von den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 304-306 mitbenutzte Sperrmüllplatz im Gerhart-Hauptmann-Ring 406-408 ist seit Kurzem abgeschlossen. Auch der südlich benachbarte Sperrmüllplatz des Hauses Gerhart-Hauptmann-Ring 310 ist nicht frei zugänglich. Die Häuser 304-306 haben somit für die Siedlungsabfuhr keinen Sperrmüllplatz, der ihnen zur Verfügung steht. Aber auch die Menschen in diesen Häusern haben Sperrmüll. Hier muss eine Lösung gefunden werden. Die Nordweststadt gehört zu den Stadtgebieten mit Siedlungsabfuhr. Nicht alle Wohnungsbaugesellschaften informieren ihre Mieter über die jeweils dem Haus zugeordneten Sperrmüllabfuhrplätze. Zudem gibt es in der Nordweststadt sehr viele Einfamilienhäuser. Wilder Sperrmüll ist ein leider häufiges Phänomen in der Nordweststadt und trägt nicht zur Verschönerung des Stadtbildes bei. Oft scheitert der gute Wille aber auch an der mangelnden Verfügbarkeit von Sperrmüllplätzen oder der fehlenden Information, wo abgelegt werden darf. Ein Konzept, das zum Beispiel auf einer im Internet zugänglichen Karte mögliche Abstellflächen ausweist, wäre hilfreich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 248 Aktenzeichen: 91-21
Kostenlosen Mittagstisch „Bunter Kochtopf“ auch 2025 fördern!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6274 entstanden aus Vorlage: OF 489/8 vom 18.11.2024 Betreff: Kostenlosen Mittagstisch "Bunter Kochtopf" auch 2025 fördern! Der Magistrat wird gebeten, den kostenlosen Mittagstisch "Bunter Kochtopf" im Tassilo-Sittmann-Haus, Gerhart-Hauptmann-Ring 398, auch 2025 mit Fördermitteln zu unterstützen und damit zu helfen, das Angebot zur Verfügung stellen zu können. Ebenso wird gebeten, Mittel bereitzustellen, um die Förderung zu verstetigen. Begründung: Der Mittagstisch ist ein Angebot der Evangelischen Gemeinde Frankfurt am Main - Nordwest, der katholischen Pfarrei St. Katharina von Siena, des Begegnungs- und Servicezentrums Nordweststadt des Frankfurter Verbandes, der Berufsorientierung der Ernst-Reuter-Schule II und smart work Frankfurt mit dem Quartiersmanagement der Diakonie Frankfurt und Offenbach. Das erfolgreiche Projekt wird vom Ortsbeirat ausdrücklich begrüßt und unterstützt. Es trägt dazu bei, Menschen in der Nordweststadt zusammenzuführen und ist insbesondere für Alleinstehende ein Anreiz, in gemütlicher Umgebung beim Essen soziale Kontakte zu knüpfen. Die Teilnahme ist kostenfrei. Wer möchte, kann sich mit einer Spende beteiligen. Das Projekt wird bisher aus Fördermitteln des Corona-Aktionsplans der Stadt Frankfurt mitfinanziert, allerdings läuft die Förderung am 31.12.2024 aus. Diese muss dringend fortgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 312 Aktenzeichen: 51
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Dorfwiesenweg ausweiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6127 entstanden aus Vorlage: OF 480/8 vom 21.10.2024 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Dorfwiesenweg ausweiten Der Magistrat wird gebeten, im Dorfwiesenweg die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h erst nach der Einfahrt zum Parkplatz des Sportplatzes aufzuheben und nicht bereits an der Gabelung des Dorfwiesenweges in Fahrtrichtung des Sportplatzes. Begründung: Im Dorfwiesenweg besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. An der Gabelung des Dorfwiesenweges in Fahrtrichtung des Sportplatzes wird die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben. Somit darf zwischen der Gabelung des Dorfwiesenweges und der Einfahrt zum Parkplatz des Sportplatzes sowie im weiteren Verlauf des Dorfwiesenweges 50 km/h gefahren werden. Da diese Straße von Kindern und Jugendlichen des SV 1919 Niederursel e. V., Sportlern der neuen Sportanlage und Spaziergängern genutzt wird, ist eine Verlängerung der Geschwindigkeitsbegrenzung hinter die Einfahrt zum Parkplatz des Sportplatzes notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 392 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1
Interimsgrundstück für das Kinderzentrum (KiZ) 70
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2024, OF 474/8 Betreff: Interimsgrundstück für das Kinderzentrum (KiZ) 70 Vorgang: B 209/24; Beschl. d. OBR 8, § 4936/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, Nach wie vor hält der Ortsbeirat die Planung des Eigenbetriebs Kita Frankfurt, im Martin-Luther-King-Park eine Fläche vorübergehend für ein Interimsgebäude des KiZ 70 nutzen zu wollen, für unglücklich. Der Park ist die zentrale Grünfläche für Freizeitnutzungen und Naherholung in der Nordweststadt. Der Ortsbeirat nimmt jedoch zur Kenntnis, dass die von ihm dem Magistrat vorgeschlagenen Ausweichquartiere im Gerhart-Hauptmann-Ring aus technischen und räumlichen Gründen nicht realisierbar sind. Er stimmt daher einer zeitlich limitierten Nutzung des Parks unter folgenden Maßgaben zu: 1. Die benötigte bauliche Anlage für das KiZ im Martin-Luther-King-Park auf dem Flurstück 148/33 gemäß Planungspräsentation des Amtes 48.13 vom 16.09.2024 S. 14 wird mit vollständigem Erhalt des dortigen Baumbestandes errichtet. Die im Frankfurter Baumkataster mit den Nummern 1052, 1054, 1059, 1078, 1084-1085, 1094, 1106, 1133, 1164-1189 im Bereich der vorgesehenen Containeranlage verzeichneten Bäume sind somit zu erhalten. Über unvermeidliche Fällungen in Einzelfällen wird der Ortsbeirat vor Durchführung der Maßnahme informiert, und eine Ersatzpflanzung im Martin-Luther-King-Park wird in die Wege geleitet. Die Kosten trägt der Verursacher der Baumaßnahme. 2. Die Baugenehmigung erhält eine Auflage, die Containeranlage nach Umzug des KiZ 70 in seinen Neubau umgehend, das heißt innerhalb von 3 Monaten nach Betriebsschluss, zurückzubauen. Folgenutzungen für weitere Provisorien sind nicht möglich. 3. Die Bauzeit ist einzuhalten: Das Interimsgebäude ist mit Abschluss seiner baulichen Errichtung umgehend vom KiZ 70 zu nutzen. Keinesfalls darf die provisorische Anlage errichtet werden und ein Umzug des KiZ 70 verzögert sich dann, so dass z.B. monatelang Leerstand besteht. Die Planung des Interims ist auf die Neubauplanung für das Grundstück Gerhart-Hauptmann-Ring 27 entsprechend abzustimmen. 4. Damit die Herrichtung der Infrastruktur zum Betrieb der Kita nicht umsonst gewesen ist, werden nach dem Abbau des Provisoriums die vorhandenen Anschlüsse (Strom, Wasser, Abwasser, Kanal) zur Errichtung einer von den Parknutzern dringend erwarteten WC-Anlage verwendet, die im Rahmen der Planungen des Toilettenkonzepts vom Ortsbeirat vorgeschlagen wurde (OA 347 v. 23.03.2023). Das WC-Gebäude soll am Parkrand in Höhe der Senioren-Fitness-Anlage nach dem Vorbild der neuen hochwertigen Anlage im Bethmannpark entstehen (Dachbegrünung und Pergola mit Rankgewächsen, ein mit Platten belegter Bereich um das Gebäude durchbrochen von Beeten und Hecken). Die WC-Anlage soll bei der Ausführung des Toilettenkonzepts vorgezogen werden. 5. Der Magistrat prüft zudem für die Zeit nach dem Kita-Provisorium die Herrichtung einer Fläche an Ort und Stelle, die den Betrieb eines Pop-Up-Cafés in den Sommermonaten ermöglicht. 6. Im Hinblick auf Abriß und Neubau im Gerhart-Hauptmann-Ring 27 sorgt der Magistrat zusammen mit der ABG Frankfurt Holding GmbH für einen möglichst reibungslosen Ablauf der geplanten Bauzeit von 21 Monaten inkl. Abriss des Altbaus. 7. Bei dem geplanten Neubau des KiZ 70 mit Wohnungen in zwei Obergeschossen handelt es sich um eine Nachverdichtungsmaßnahme: Vor dem Beginn der Bauarbeiten und somit noch vor dem Abriß des Bestandsgebäudes werden vom Magistrat alle möglichen, auch rechtlichen Schwierigkeiten geklärt, insbesondere nachbarrechtliche Fragen. 8. Im Zeitraum von Abriss und Neubau des KiZ 70 informiert der Magistrat bzw. die Bauherrschaft rechtzeitig die Nachbarn in den angrenzenden Ein- und Mehrfamilienhäusern über Ablauf und Zeitplan der Maßnahme. 9. Vor Beginn der Baustelle im Gerhart-Hauptmann-Ring 27 und im Martin-Luther-King-Park werden den Anwohnern sowie dem Ortsbeirat die Planungen für Baustraßen/-wege zur An- und Abfahrt von Baugeräten und Material zur Verfügung gestellt. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.05.2024, B 209 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Initiative OI 79 2024 Die Vorlage OF 474/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
Weiter lesenWendehämmer besser gegen Falschparker sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2024, OF 482/8 Betreff: Wendehämmer besser gegen Falschparker sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die Wendehämmer des Weißkirchener Weges und des Gerhart Hauptmann Rings gegen falsch parkende Fahrzeuge abzusichern. Insbesondere die Fußgängerwege, die als Rettungswege für Krankenwagen und Feuerwehr von diesen Wendehämmern abgehen sind häufig trotz angebrachter Schilder, die das Parken verbieten, durch Autos zugeparkt. In den kleinen Wendehämmern, die den Paul Kornfeldweg andienen, hat die Müllabfuhr laut Aussagen von Anwohnern zudem Schwierigkeiten, die Mülltonen zu leeren, da eine Andienung zu manche Zeiten wegen zugeparkter Wege nicht möglich ist. Begründung: Die Argumentation des Magistrates ist dem Antragsteller bekannt, "der mündige Bürger" beachtet aufgestellte Verbotsschilder. Leider ist jedoch zunehmend festzustellen, dass "der mündige Bürger" mangels entsprechender Sanktionen durch die Ordnungsbehörden Verbotsschilder ungestraft ignoriert. Eine teilweise Abhilfe könnte geschaffen werden, wenn die von den Wendehämmern abgehende großen (Rettungs-) Fußwege beispielsweise durch offizielle Feuerwehrzufahrtsschilder (Verkehrszeichen 283) zusätzlich abgesichert werden. Dies ist nicht flächendeckend der Fall. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 482/8 wurde zurückgezogen. 2. Es besteht Einvernehmen, dass die Ortsvorsteherin in dieser Angelegenheit ein Ortstermin organisiert.
Partei: SPD
Weiter lesenWasserspielanlage im Martin-Luther-KingPark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5864 entstanden aus Vorlage: OF 464/8 vom 18.08.2024 Betreff: Wasserspielanlage im Martin-Luther-King-Park Der Magistrat wird gebeten, die Kosten für die Herstellung und den saisonalen Betrieb einer Wasserspielanlage im Martin-Luther-King-Park zu prüfen und zu berichten, ob dafür a) das Wiesengelände in (nördlicher) Verlängerung des Spielplatzes vor dem Teich oder b) das Wiesengelände in (südwestlicher) Verlängerung des Fitness-Parcours besser geeignet wäre. Begründung: Im diesjährigen heißen Sommer war/ist das Bedürfnis der Familien mit kleineren Kindern sehr groß, sich tagsüber an Spielanlagen mit Wasserspeiern und Wasserrinnen aufzuhalten. Es war täglich zu beobachten, dass an heißen Tagen im Nachbarstadtteil der Wasserspielplatz Niddapark am Ginnheimer Wäldchen sehr stark frequentiert war und viele Eltern mit ihren Kindern dort offenbar den ganzen Tag verbrachten. Im Gebiet des Gerhart-Hauptmann-Ringes und rund um den Martin-Luther-King-Park wohnen ebenfalls viele Kinder und Familien mit kleinen Kindern, die Nachfrage nach interessanten abkühlenden Spielbereichen im Hochsommer ist groß. Da im Martin-Luther-King-Park die Technik für Wassereinleitung (zum Springbrunnen) und Wasserentnahme (am Fitness-Parcours) schon vorhanden ist, wären die Kosten für einen Wasserspielplatz auf die Planung und Ausstattung der oberirdischen Anlage beschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2069 Aktenzeichen: 67-2
Hochwasser- und Starkregenprävention im Ortsbezirk 8
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5860 entstanden aus Vorlage: OF 457/8 vom 19.08.2024 Betreff: Hochwasser- und Starkregenprävention im Ortsbezirk 8 Vorgang: V 1638/20 OBR 8; ST 1610/20; V 218/21 OBR 8; ST 239/22; OM 2262/22 OBR 8; ST 55/23; OA 422/23 OBR 8; B 487/23; OM 5604/24 OBR 8 Die zurückliegenden Starkregenereignisse in 2023 und auch zuletzt am 3. Mai 2024 mit der Folge von Hochwasser und Kellerflutungen im Bereich des Dorfwiesenweges und der Spielsgasse haben gezeigt, dass sich diese Naturereignisse im Bereich der Taunusbäche häufen und erhebliche Schäden verursachen. Auch aufgrund der Fließkarten ist hinreichend bekannt, wo es bei Starkregen besonders gefährlich ist. Bei den letztmaligen Starkregenereignissen ist das Wasser an der kleinen Brücke, die hinter dem Sportplatz über den Urselbach führt, über die Ufer getreten und in der Folge den Dorfwiesenweg und teilweise über den Sportplatz hinabgeflossen. Der Magistrat, mit dem für die Stadtentwässerung verantwortlichen Dezernenten Wolfgang Siefert (GRÜNE), muss jetzt zusammen mit den Landesbehörden endlich handeln und für die maximal möglichen Vorkehrungen sorgen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Maßnahmen laut der Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5604, umzusetzen und dabei die sechste Maßnahme (Verbreiterung des Durchlasses der kleinen Brücke hinter dem Sportplatz über den Urselbach) zu prüfen (vgl. Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2262). Bei der Prüfung eines Rückhaltebeckens auf den Feldern vor Niederursel sind auch die möglichen Nachteile für Natur und Landschaft (Betonbauweise für maximales Rückhaltevolumen, Errichtung von Dämmen zur Leitung des Hochwassers) abzuwägen und die nötigen Verkehrssicherungsmaßnahmen für die Anlage mitzudenken; 2. ergänzend zu der Maßnahme gemäß Ziffer 6. der Vorlage OM 5604 die im Juli 2023 von der SEF in der Ortsbeiratssitzung vorgestellte Verwallung am Urselbach umzusetzen (vgl. hierzu die Power-Point-Präsentation); 3. die Sportanlage Niederursel nördlich des neuen Kunstrasenplatzes ergänzend zu der Maßnahme gemäß Ziffer 6. der Vorlage OM 5604 und zu den vorhandenen Drainagen auf der Anlage selbst besser vor Hochwasser zu sichern (z. B. Damm); 4. mit dem Land Hessen zu verhandeln, damit der Urselbach im Zuge des Programms "100 wilde Bäche für Hessen" in der Priorität vorrückt (vgl. hierzu Stellungnahme ST 1610 aus 2020 und Vorlage OM 2262 aus 2022). Insbesondere soll das zwischen der ehemaligen Papiermühle und der Krebsmühle teilweise noch vorhandene trapezförmige steinerne Bett renaturiert werden; 5. bei jeder künftigen grundhaften Erneuerung von Straßen und Plätzen in von Starkregen- und Hochwasserereignissen betroffenen Bereichen, gleichzeitig Vergrößerungen im Querschnitt des Kanalnetzes baulich zu realisieren; 6. mit den Eigentümern des Mühlgrabens im Bereich der Bebauung Obermühlgasse/Dorfwiesenweg eine Einigung zur Sanierung des Wasserbauwerks zu erzielen, damit der Mühlgraben wieder fließen kann (vgl. Stellungnahme ST 239 aus 2022); 7. mehr Haushaltsmittel für den Ankauf von Gewässerrandstreifen vorzusehen, damit Fließgewässer mehr Raum bekommen und die gesetzlich vorgeschriebenen 15 Meter an den Ufern frei gehalten werden. Bei der Bauleitplanung ist die Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) entsprechend aktiv zu beteiligen. Auf die ausstehende Stellungnahme zur Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom 07.12.2023, OA 422, wird verwiesen; 8. auf die Stadt Oberursel als Oberlieger des Urselbachs zuzugehen mit dem Ziel, Maßnahmen zu prüfen, die die Einleitung des Oberflächenwassers aus dem Neubaugebiet Neumühle am Zimmersmühlenweg direkt in den Urselbach vermindern, etwa durch Rücknahme der Befreiung von der Satzung über den Bau und Betrieb von Niederschlagswassersammelanlagen (Zisternensatzung); 9. über die im Magistratsbericht vom 18.12.2023, B 487, angekündigten Retentionsmaßnahmen im Frankfurter Taunuswald und über die Kooperation mit der Stadt Oberursel zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.05.2020, V 1638 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1610 Auskunftsersuchen vom 04.11.2021, V 218 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 239 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2262 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 55 Anregung vom 07.12.2023, OA 422 Bericht des Magistrats vom 18.12.2023, B 487 Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5604 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 255 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90-34
Ersatzgebäude für die Kindertagesstätte (KiZ 70), Gerhart-Hauptmann-Ring 27
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2024, OF 469/8 Betreff: Ersatzgebäude für die Kindertagesstätte (KiZ 70), Gerhart-Hauptmann-Ring 27 Wie dem Bericht des Magistrats zu entnehmen war (B 209/2024) soll die marode Gebäudesubstanz der (KIZ 70) durch einen kompletten Neubau ersetzt werden Aus der umliegenden Wohnbevölkerung der (KIZ 70) kam der Hinweis, dass der Neubau der Kindertagesstätte überdimensioniert geplant sei. Die Planungen für einen Neubau liegen dem Ortsbeirat nicht vor. Laut diesen Angaben soll anstelle des derzeit einstöckigen Flachbaus ein Gebäude mit mehreren Geschossen errichtet werden. Im Erdgeschoss solle die Kindertagesstätte Platz finden, die weitern Geschosse seien für Wohnbebauung vorgesehen. Daher fordert der Ortbeirat den Magistrat auf, darüber Auskunft zu geben, wie der Neubau der KIZ 70 geplant ist. Insbesondere möchte der Ortsbeirat wissen, wie viele Geschosse für diesen Neubau vorgesehen sind, wie die Vorgabe des Bebauungsplanes (maximal eingeschossiges Gebäude für den Gemeinbedarf) ggf. für ein Baurecht geändert werden soll und welche Nutzung der weiteren Geschossflächen ggf. geplant sind. Insgesamt bemängelt der Ortsbeirat die unzureichende Information über das neue Bauvorhaben Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1010 2024 Die Vorlage OF 469/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenAuslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums (KiZ) 70
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2024, OF 456/8 Betreff: Auslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums (KiZ) 70 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Bericht wird zurückgewiesen; 2. der Ortsbeirat widerspricht ausdrücklich einer Nutzung des Martin-Luther-King-Parks für den geplanten Interimsstandort der städtischen Kindereinrichtung KiZ 70 (Gerhart-Hauptmann-Ring 27); 3. der Magistrat wird beauftragt, die Fläche am Friedhof Niederursel (Wiesengrundstück zwischen Friedhofszugang und Parkplatz nordwestlich des Friedhofs und gegenüber Gerhart-Hauptmann-Ring 96 - Flurstücke 78, 79, 80) für die vorübergehende Auslagerung des KiZ 70 vorzusehen; 4. die folgende Stellungnahme von Pfarrer Hanns-Jörg Meiller der kath. Kirchengemeinde Sankt Katharina von Siena vom 01.07.2024 dient zur Kenntnis: "Sehr geehrte Frau Klenner, sehr geehrte Damen und Herren des Ortsbeirates! Zunächst einmal herzlichen Dank dafür, dass Sie uns als katholische Kirchengemeinde in den Reflexionsprozess zur Auslagerung der Kita 70 einbeziehen. Bei unserer Stellungnahme möchten wir uns insbesondere auf die Frage fokussieren, ob eine Auslagerung in die unmittelbare Umgebung des Friedhofs Niederursel aus unserer Sicht die Würde des Ortes (Friedhof) stören würde und damit die "Totenruhe" beeinträchtigt ist. Grundsätzlich sehen wir eine solche Beeinträchtigung nicht! Im Gegenteil: Kinder am Ort der Toten ist ja ein ausgesprochen hoffnungsvolles Zeichen gegen den Tod. Dennoch wollen wir den Wert der "Totenruhe" nicht negieren. Friedhofe sind Orte, die dem normalen "Geschäftsbetrieb" aus guten Gründen entzogen sind. Diese Überzeugung hat schon in frühchristlicher Zeit Menschen unterschiedlicher religiöser Überzeugung geeint und war kein unbedeutender Faktor für das Überleben des Christentums in heidnischer Umgebung. Von daher regen wir an, darüber nachzudenken, ob nicht eine regelmäßige Information der Friedhofsverwaltung an die Kita über anstehende Beerdigungen und die entsprechend koordinierte Benutzung des Außengeländes seitens der Kita das Problem des Geräuschpegels steuerbar machen würde." Der Vorschlag einer regelmäßigen Information der Friedhofsverwaltung über anstehende Trauerfeiern/Beerdigungen an die Kita-Leitung wird zur Prüfung vorgeschlagen. Begründung: Es bleibt dabei: Der Martin-Luther-King-Park wird als Naherholungsfläche von allen Menschen der Nordweststadt genutzt. Auch wenn das Kita-Provisorium am Rand des Parks errichtet würde, stünden die Flächen für ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr zur Verfügung. Keinesfalls darf hier ein Präzedenzfall geschaffen werden, denn Naherholungsflächen / Parks fehlen in der Nordweststadt ohnehin. Ist die Containeranlage dort erst einmal errichtet, ist heute nicht vorherzusehen, dass diese Interimslösung nicht nach Beendigung der Bauzeit für das KIZ 70 von weiteren Kindertagesstätten, die auch renoviert werden, in Anspruch genommen wird. Eine dauerhafte Beanspruchung des King-Parks wäre die Folge. In verkehrlicher Hinsicht ist mit Eltern-Taxi-Verkehr zu rechnen, der den oberen Hammarskjöldring als Grundnetzstraße im Bereich der Bushaltestelle Eduard-Bernstein-Weg beeinträchtigen wird. Die Ausführungen des Magistrats zur technischen Nutzbarkeit der ersten vorgeschlagenen Ersatzfläche am früheren Spielplatz im Gerhart-Hauptmann-Ring (GHR) sind nachvollziehbar und zur Kenntnis zu nehmen. Der zweite vom Ortsbeirat vorgeschlagene Standort liegt zwar direkt angrenzend zum Friedhof Niederursel. Von seinen Abmessungen her und auch von der Erreichbarkeit aus betrachtet eignet sich die Fläche besser für einen Interimsbetrieb. Durch die Lage am GHR sollten Versorgungsanschlüsse vorhanden sein. Eine Störung der Friedhofsruhe oder ein Verstoß gegen die Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt kann hier nicht angeführt werden, da die Fläche nicht zum Friedhof gehört. Von gravierenden Störungen bei Trauerfeiern ist aus dem Stadtgebiet, wo es Trauerhallen im direkten Umfeld von Kindertagesstätten gibt (zB KiZ 69, Im Storchenhain, Stadtteil Bonames), nichts bekannt. Auch aus den örtlichen Kirchengemeinden werden keine Probleme für die Trauerfeiern gesehen. Die Entfernung zum Bestandsgebäude im GHR 27 beträgt 400 m (5 Laufminuten). Das muss für Kinder und Eltern temporär zumutbar sein, zumal die Wege für die Nutzer der KiZ 74 (Bernadottestraße) und 73 (Niederurseler Landstraße) mit 1,1 km (15 Minuten) bzw. 1,4 km (20 Minuten), die bei der Sanierung das Provisorium "Am Forum" erreichen müssen, sehr viel weiter sein werden. Beide Einrichtungen verfügen auch über Hortplätze, und der Weg etwa von der Heinrich-Kromer-Schule zum "Forum" ist 1,9 km lang (26 Laufminuten). Der Ortsbeirat favorisiert folglich die Ersatzlösung am Friedhof Niederursel, ist aber gerne bereit, weitere Vorschläge des Magistrats für Ausweichstandorte zu beraten. Eine Nutzung des King-Parks kommt jedoch nicht in Frage. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.05.2024, B 209 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage B 209 wird an den Magistrat zurückverwiesen. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) 2. Die Vorlage OF 456/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung die Worte "Es bleibt dabei" durch die Worte "Nach wie vor ist der Ortsbeirat der Meinung" ersetzt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4936, 30. Sitzung des OBR 8 vom 04.07.2024
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
Weiter lesenErhöhung der Tiefgaragengebühren in der Nordweststadt
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 447/8 Betreff: Erhöhung der Tiefgaragengebühren in der Nordweststadt Der Ortsbeirat möge beschließen: Hinweisen aus der Anwohnerschaft zufolge wurden die Gebühren für die Nutzung der Tiefgaragenplätze in der Nordweststadt (zB. im Karl-Kautsky-Weg / Gerhart-Hauptmann-Ring) von ca. 50€ auf rd. 70€ angehoben. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Trifft dies zu? 2. Wenn ja, warum wurde der Mietzins um 40% erhöht? 3. Werden mit den Mehreinnahmen auch Investitionen, wie bspw. Modernisierungen oder Vorbereitungen für das Laden von Elektrofahrzeugen vorgenommen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 983 2024 Die Vorlage OF 447/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. gestrichen und die restliche Nummerierung entsprechend angepasst wird sowie unter der neuen Ziffer 1. die Worte "Wenn ja" gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenStarkregenereignisse und Hochwasser entlang des Urselbachs
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5604 entstanden aus Vorlage: OF 441/8 vom 22.05.2024 Betreff: Starkregenereignisse und Hochwasser entlang des Urselbachs Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Hochwasservorsorge am Urselbach zu treffen: 1. Bau eines Rückhaltebeckens vor der A 5-Autobahnbrücke (Urselbachtalbrücke) mit einem geeigneten Fassungsvermögen (mindestens 195.000 Kubikmeter); 2. Schutz der Wohnbebauung im Bereich Dorfwiesenweg/Werner-von-Ursel-Platz durch entsprechende bauliche Maßnahmen mit der Zielsetzung, das Wasser von den Gebäuden wegzuleiten bzw. ausreichend abzuleiten; 3. im Bereich des Mertonviertels Erhöhung der Uferbereiche durch entsprechende Maßnahmen (Wall/Deiche), um eine Überflutung der dortigen Wohngebäude auszuschließen; 4. im Bereich der Sandelmühle schnellstmöglicher Abschluss der Ausgleichsmaßnahmen für die dortigen Bauarbeiten, um eine erneute Überflutung des Gebietes zu verhindern; 5. Ergreifung geeigneter Maßnahmen, damit jede Flächenversieglung im Wassereinzugsgebiet der Nidda unterbleibt, wenn kein geeigneter Schutz gegen Hochwasserbildung getroffen wird; 6. Ersetzung der Brücke oberhalb des Sportplatzes des SV 1919 Niederursel e. V. mit einem größeren Querschnitt und besseren Ablaufmöglichkeiten für das Wasser aus Richtung Untergasse zu den Überflutungsräumen an der Untermühle. Begründung: Das Risiko von Hochwasser ist durch veränderte klimatische Verhältnisse weiter gestiegen. Dies ist durch die Ereignisse der letzten Zeit, die in beiden Fällen zu Überflutungen von Kellern und Wohnungen geführt haben, hinreichend belegt. Bereits sanierte Häuser wurden erneut beschädigt, trotz besserer Sicherheitsmaßnahmen, die durch die Eigentümer getroffen worden waren. Die Überflutungen von Niederursel waren auch Gegenstand von Berichten im Fernsehen. Die Überflutungen fanden auch in Bereichen statt, die eigentlich gewässerfern verortet sind. Die Wasserwelle hatte sich ungebremst aus dem Hochtaunuskreis (Oberursel, Steinbach, Weißkirchen) nach Niederursel und Heddernheim, also quer durch den gesamten Ortsbezirk, ausgebreitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5860 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1986 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90-31
Verkehrssituation Praunheimer Weg zwischen dem Weißkirchener Weg und der Niederurseler Landstraße verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5601 entstanden aus Vorlage: OF 433/8 vom 20.05.2024 Betreff: Verkehrssituation Praunheimer Weg zwischen dem Weißkirchener Weg und der Niederurseler Landstraße verbessern Der Magistrat wird aufgefordert, 1. im Praunheimer Weg vor dem Haus mit der Hausnummer 1 in Fahrtrichtung Weißkirchener Weg das Parken auf der rechten Fahrbahnseite kurzfristig wieder zu verbieten und geeignete Maßnahmen zur Durchsetzung des Parkverbotes zu ergreifen (aufgrund der Behinderung von Rettungskräften besteht Gefahr im Verzug); 2. die Straße Praunheimer Weg (Höhe Hausnummer 1) von einer zweispurig befahrbaren Straße zu einer Einbahnstraße in Richtung der Straße Alt-Niederursel umzuwidmen; 3. die Reihenfolge der Beschilderung der Ladezone zu ändern. Die Schilder müssen von oben nach unten folgendermaßen angeordnet werden: a) Halteverbot (Vz. 283-20); b) Lieferverkehr frei (Vz. 1026-35); c) wochentags zwischen 11:00 Uhr und 14:30 Uhr (Vz. 1000-02). Begründung: Mit der Einrichtung der Ladezone vor dem Haus Alt-Niederursel mit der Hausnummer 2 (Eiscafé) wurde das Schild Halteverbot (Vz. 283-30) entfernt und daher ist nunmehr das Parken zwischen der Kreuzung Praunheimer Weg/Niederurseler Landstraße/Alt-Niederursel und der Kreuzung Praunheimer Weg/Weißkirchener Weg auf der rechten Fahrbahnseite erlaubt. Aufgrund der nunmehr dauerhaft parkenden Fahrzeuge ist die verbleibende Fahrbahn so eng, dass Rettungskräfte bei der Einfahrt nach Niederursel behindert werden (Gefahr im Verzug). Darüber hinaus können alle Verkehrsteilnehmer die Engstelle nur noch abwechselnd befahren. Die Folge sind Rückstaus in beide Fahrtrichtungen und gefährliche Situationen mit Fußgängern (am Zebrastreifen). Nach der aktuellen Beschilderung besteht das Halteverbot zwischen 11:00 Uhr und 14:30 Uhr, wovon der Lieferverkehr ausgenommen ist. Die Beschilderung für die Ladezone sollte jedoch regeln, dass der Lieferverkehr wochentags zwischen11:00 Uhr und 14:30 Uhr von dem Halteverbot ausgenommen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1792 Aktenzeichen: 32-1
Verkehrsführung im Bereich Praunheimer Weg/Niederurseler Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2024, OF 440/8 Betreff: Verkehrsführung im Bereich Praunheimer Weg/Niederurseler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: den Magistrat aufzufordern die Verkehrsführung wie folgt zu verändern: - Die Straße Praunheimer Weg (Höhe Hausnummer 1) wird von einer zweispurig befahrbaren Straße zu einer Einbahnstraße von Alt Niederursel in Richtung Weißkirchener Weg - Die Einbahnstraßenreglung der Straße Niederursel Landstraße (Höhe Hausnummer 156) wird in Richtung Alt Niederursel gedreht. Dabei muss geprüft werden, ob eine Änderung der Straßenseite für parkenden Autos zweckmäßig ist. Quelle: https://geoportal.frankfurt.de/karte/ Begründung: Auf der Straße Praunheimer Weg in Höhe Hausnummer 1 wird auf beiden Seiten geparkt. Dadurch bleibt eine Straßenbreite übrig, die nur von einem Auto befahren werden kann. Zurzeit ist die Straße jedoch in beide Richtungen befahrbar. Durch diesen Umstand kommt es zu Begegnungen von Fahrzeugen, die nicht aneinander vorbeifahren können. Eines der beiden Fahrzeuge muss daher zurücksetzen. Durch die Einführung einer nur in eine Richtung befahrbaren Straße kann das Parken im Sinne der dortigen Gewebetreibenden weiterhin erlaubt bleiben. Die Zufahrt nach Alt Niederursel ist durch das Drehen der Richtung der Einbahnstraße in der Niederurseler Landstraße Richtung ‚Alt Niederursel gewährleistet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 440/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenKriebelmücken am Urselbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2024, OM 5421 entstanden aus Vorlage: OF 417/8 vom 02.04.2024 Betreff: Kriebelmücken am Urselbach Der Magistrat wird aufgefordert, die Ursache der Kriebelmückenplage im Bereich des Urselbaches zwischen der Holzbrücke, die den Dorfwiesenweg mit dem Oberurseler Weg verbindet, und der kleinen Brücke über den Urselbach in Höhe der Urselbachtalbrücke zu klären und unverzüglich geeignete Gegenmaßnahmen zur Eindämmung der Plage einzuleiten. Begründung: Bürger und Pferdebesitzer haben auf ein ungewöhnlich hohes Aufkommen an Kriebelmücken am Urselbach aufmerksam gemacht. Menschen und Tiere leiden sehr stark unter den schmerzhaften Bissen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1128 Aktenzeichen: 79-1
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement besser ausstatten
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 408/8 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement besser ausstatten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für eine Verstärkung des "Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft" in der Nordweststadt erhält das Quartiersmanagement eine zusätzliche halbe Stelle. Die hierzu erforderlichen Zuschussmittel werden bewilligt. Die jährlichen Fördermittel für das "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" in der Nordweststadt (für Sachkosten und Projekte) werden von 15.000 EUR im Planansatz wieder auf den bisherigen Sockel von 25.000 EUR angehoben und jeweils 2024 und 2025 um 5.000 EUR auf 30.000 EUR erhöht. Begründung: Als im Dezember 2004 von der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss gefasst wurde, die Nordweststadt zu einem Quartiergebiet des Projektes "Soziale Stadt - Neue Nachbarschaften" (heute Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft) zu ernennen, wurde die Diakonie Frankfurt und Offenbach mit der Trägerschaft beauftragt. Seitdem wurde das Quartiergebiet kontinuierlich erweitert, der Stellenumfang und die städtischen Zuwendungen jedoch nicht. Seit beinahe 20 Jahren arbeitet jedes Quartiersmanagement in Frankfurt mit 25.000 EUR Jahresbudget für Projektausgaben. Die Mittel haben mit den seitdem erheblich gestiegenen Kosten nicht Schritt gehalten, viele Projekte für den sozialen Zusammenhalt im Stadtteil sind unterfinanziert oder können nicht gestartet werden. In der Haushaltsplanung für 2024 und 2025 sollen diese Mittel jetzt sogar auf nur noch 15.000 EUR gesenkt werden. Das ist nicht akzeptabel, im Gegenteil: Die Gelder müssen für eine weiterhin ertragreiche, nachhaltige Arbeit angehoben werden. Zudem haben andere Quartiersbüros einen höheren Stellenanteil mit mehreren Mitarbeitern, wodurch die Arbeit aufgeteilt und effektiver wird; das wäre für die Nordweststadt auch wichtig, jedoch nicht als Stellensplitting wie aktuell im Riederwald, sondern als Stellenverstärkung. Die zentralen Bereiche Bezirk 482 (Thomas-Mann-Str./Gerhart-Hauptmann-Ring) sowie Bezirk 432 (Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt) gehören laut Segregationsmonitoring 2023 der Stadt Frankfurt zu den Stadtquartieren mit sehr hohem Bedarf an sozialen Stützungsmaßnahmen. Um den Anforderungen gerecht zu werden, muss das Quartiersmanagement Nordweststadt daher sowohl finanziell als auch personell besser ausgestattet werden Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 70 2024 Die Vorlage OF 408/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
Weiter lesenAuslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums 70 im GerhartHauptmannRing 27
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2024, OF 388/8 Betreff: Auslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums 70 im Gerhart-Hauptmann-Ring 27 Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der vorgeschlagene Standort für eine Auslagerung des KiZ 70 im Martin-Luther-King-Park wird abgelehnt. 2. Der Magistrat wird gebeten, folgende Standorte für eine Übergangslösung zu prüfen und einen neuen Vorschlag zu machen: - Gerhart-Hauptmann-Ring, direkt südlich gegenüber des KiZ 70 auf der früheren Spielplatzfläche (Flurstück 40/193 und 40/167); - Wiesengrundstück zwischen Friedhofszugang und Parkplatz nordwestlich des Friedhofs Niederursel (Flurstück 79). Begründung: Das Kinderzentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 27 erhält einen Ersatzneubau. Für die Bauzeit soll die Einrichtung mit 5 Gruppen bzw. 105 Kindern von ca. Herbst 2024 bis Herbst 2026 ausgelagert werden. Als Standort ist von Kita Frankfurt der Martin-Luther-King-Park vorgesehen. Der Ortsbeirat lehnt eine parkfremde Nutzung ab. Ein provisorischer Kita-Betrieb im Park erfordert Gründungsarbeiten für die Gebäude sowie Versorgungsanschlüsse für Wärme, Strom, Wasser und Abwasser. Das alles ist im Park nicht vorhanden. Mögliche "Elterntaxis" würden zudem die Bushaltestelle am Eduard-Bernstein-Weg blockieren. Die genannten Alternativen sind alle näher am KiZ 70 und können für die Zielgruppe besser erreicht werden. Es ist davon auszugehen, dass entsprechenden Versorgungsanschlüsse mindestens teilweise vorhanden sind. Antragsteller: CDU SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Initiative OI 49 2024 Die Vorlage OF 388/8 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER
Weiter lesenKostenlosen Mittagstisch „Bunter Kochtopf“ weiter fördern!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4698 entstanden aus Vorlage: OF 354/8 vom 05.10.2023 Betreff: Kostenlosen Mittagstisch "Bunter Kochtopf" weiter fördern! Der Magistrat wird gebeten, den kostenlosen Mittagstisch "Bunter Kochtopf" im Tassilo-Sittmann-Haus, Gerhart-Hauptmann-Ring 398, auch über den 31.12.2023 hinaus mit Fördermitteln zu unterstützen und damit zu helfen, das Angebot dauerhaft zur Verfügung stellen zu können. Begründung: Der Mittagstisch ist ein Angebot der Evangelischen Kirchengemeinde Nordwest, der katholischen Pfarrei St. Katharina von Siena, des Begegnungs- und Beratungszentrums Nordweststadt des Frankfurter Verbandes, der Berufsorientierung der Ernst-Reuter-Schule II und smart work Frankfurt mit dem Quartiersmanagement der Diakonie Frankfurt und Offenbach. Das erfolgreiche Projekt wird vom Ortsbeirat ausdrücklich begrüßt und unterstützt. Es trägt dazu bei, Menschen in der Nordweststadt zusammenzuführen und ist insbesondere für Alleinstehende ein Anreiz, in gemütlicher Umgebung beim Essen soziale Kontakte zu knüpfen. Die Teilnahme ist kostenfrei, wer möchte, kann sich mit einer Spende beteiligen. Das Projekt wird bisher aus Fördermitteln des Corona-Aktionsplans der Stadt Frankfurt mitfinanziert, allerdings läuft die Förderung am 31.12.2023 aus. Diese muss dringend fortgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.01.2024, ST 139 Aktenzeichen: 51
Fehlende Schranke im Bereich ThomasMannStraße 18
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2023, OF 357/8 Betreff: Fehlende Schranke im Bereich Thomas-Mann-Straße 18 Der Ortsbeirat möge beschließen: In seiner Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017 (OM 1432) beantragte der Ortsbeirat verschiedene Maßnahmen aufgrund von Verkehrsproblemen im Bereich der Häuser Thomas-Mann-Straße 12-18, sowie am Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 79. Vorausgegangen war ein Ortstermin des Ortsbeirates mit Vertretern des Straßenverkehrsamtes, des Amtes für Straßenbau und Erschließung, des Grünflächenamtes, der Ev. Kirchengemeinde und des Eigentümerbeirates der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 79-81a. Von den seinerzeit beschlossenen und mit der Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017 (ST 1197) zugesagten Maßnahmen wurden fast alle umgesetzt. Lediglich die Schranke im Bereich der Liegenschaft Thomas-Mann-Straße 18 fehlt noch immer Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat - Welche Gründe hinderten bisher die Umsetzung der Maßnahme? - Zu welchem Zeitpunkt wird die noch fehlende Schranke eingebaut? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 783 2023 Die Vorlage OF 357/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSpielplatzangebot für Kinder unter drei Jahren ausweiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2023, OM 4532 entstanden aus Vorlage: OF 336/8 vom 04.09.2023 Betreff: Spielplatzangebot für Kinder unter drei Jahren ausweiten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob ein vorhandener Spielplatz im Wohnquartier entlang des Gerhart-Hauptmann-Rings um einen Spielbereich für Kinder unter drei Jahren ergänzt (bspw. Schaukel mit Korb, kleine Wippe) oder alternativ das Angebot im Martin-Luther- King-Park erweitert werden kann. Begründung: Seitens der Bewohnerschaft wurde der Ortsbeirat darauf aufmerksam gemacht, dass es gerade im Bezirk rund um den Gerhart-Hauptmann-Ring an ausreichenden Spielmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren mangelt. Um auch deren Bewegungsdrang gerecht zu werden und kleine Menschen auf das Vergnügen auf einem großen Spielplatz vorzubereiten, wäre eine Erweiterung des Spielplatzangebots hilfreich. Eine Anbindung an bereits bestehende Infrastrukturen bietet sich an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 262 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 67-2
Mehr Bänke vom Martin-Luther-King-Park bis ans Nordwestzentrum
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4330 entstanden aus Vorlage: OF 324/8 vom 25.05.2023 Betreff: Mehr Bänke vom Martin-Luther-King-Park bis ans Nordwestzentrum Der Magistrat wird gebeten, beginnend im Martin-Luther-King-Park ab den Ernst-Reuter-Schulen bis zum Walter-Schwagenscheidt-Platz am Nordwestzentrum in regelmäßigen Abständen Bänke aufzustellen. Begründung: Die fußläufige Verbindung vom Gerhart-Hauptmann-Ring und Alt-Niederursel ins Nordwestzentrum (NWZ) führt durch den Martin-Luther-King-Park. Gerade an schönen Tagen wird diese auch von einer Vielzahl von Seniorinnen und Senioren zum Einkaufen, für Arztbesuche oder anderes genutzt. Während im ersten Teil der Route ausreichend Bänke am Weg vorhanden sind, werden diese Richtung NWZ stetig weniger oder befinden sich abseits des Weges. Die Bänke sollten, soweit möglich, an schattigeren Standorten aufgestellt werden oder ggf. mit einer Schatten spendenden Überdachung versehen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2038 Aktenzeichen: 67-0
Erwerb und Neuordnung des Areals „Kleines Einkaufszentrum“ in der Thomas-Mann-Straße hier: Wohnungsbauprojekt auf dem Gelände von St. Matthias
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3600 entstanden aus Vorlage: OF 263/8 vom 20.02.2023 Betreff: Erwerb und Neuordnung des Areals "Kleines Einkaufszentrum" in der Thomas-Mann-Straße hier: Wohnungsbauprojekt auf dem Gelände von St. Matthias Vorgang: V 284/22 OBR 8; OA 152/22 OBR 8; ST 1923/22; ST 2306/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. die seit einem Jahr geforderte Stellungnahme zu der Vorlage OA 152 innerhalb von vier Wochen abzugeben; 2. zu prüfen und zu berichten, welches Bauprojekt auf dem Grundstück von St. Matthias der kath. Pfarrei St. Katharina von Siena, Thomas-Mann-Straße 2 bis 4, geplant ist, insbesondere ist zu berichten, falls ein Verkauf des gesamten Grundstücks, Flur 15, Flurstück 40/217, mit den aufstehenden Gebäuden an einen Wohnungsbauentwickler geplant sein sollte, a) welche zukünftige Nutzung von dem neuen Eigentümer vorgesehen ist; b) falls Wohnungen gebaut werden, welche Art von Wohnungen mit welcher Geschossflächenzahl geplant sind und ob Wohnungen für Geflüchtete vorgesehen sind, ggf. sind es sog. EVU-Wohnungen zum bereits eigenverantwortlichen Gebrauch als Zwischenstationen zwischen Übergangswohnheim und eigener Wohnung; c) wie - auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse des letzten Segregationsmonitorings 2021 - die soziale Stabilität im Bereich Thomas-Mann-Straße/Gerhart-Hauptmann-Ring eingeschätzt wird, mit der sich ggf. eine weitere Wohnheimeinrichtung für Geflüchtete in diesem Bezirk begründet; d) ob bereits Gespräche mit möglichen Trägern für eine Wohneinrichtung geführt werden und wenn ja, welche das sind, und ob die Kirche mit sozialen Angeboten auf dem Flurstück 40/217 präsent bleibt; e) welche sozial begleitende Infrastruktur mit geschaffen wird (Kita- und Grundschulplätze, Beratungsstellen); f) aus welchen Gründen die Stadt mit dem Gelände des Gemeindehauses nicht eine Erweiterung der Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortkapazitäten anstrebt; g) welche öffentlich nutzbaren Ersatzräumlichkeiten nach einem Wegfall des für die Kirchengemeinde selbst, für Vereine und Familienfeiern in der Nordweststadt bisher nutzbaren Gemeindehauses geplant sind; h) welche konkreten Nutzungen hier nach den Vorgaben des Bebauungsplanes überhaupt möglich sind, auch auf dem Wege der Befreiung; i) ob die Gebäude des Kirchenzentrums (Pfarrheim, Pfarrbüro usw.) auf Flurstück 40/217 abgängig sind und aus dem Ensembleschutz ohne Weiteres entlassen werden können; j) wie auf diesem Grundstück die maximalen Geschosshöhen im Falle eines Neubaus sind, wenn Gebäude auf dem Wege der Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplanes nach § 31 Absatz 2 des Baugesetzbuchs errichtet werden und in welcher Höhe mit Rücksicht auf das denkmalgeschützte Kirchengebäude gebaut werden kann; k) welche Nutzung für das denkmalgeschützte Kirchengebäude selbst vorgesehen ist; l) ob der Magistrat vor dem Hintergrund des vom Stadtplanungsamt durchgeführten städtebaulichen Ideenwettbewerbs zur Weiterentwicklung der Nordweststadt aus den Jahren 2010/2011 eine Änderung des Bebauungsplanes erwogen hat, um z. B. der Kirche eine Veräußerung des Gemeindegrundstücks für Mietwohnungen und Eigentum zu ermöglichen, zum Beispiel in Kooperation mit dem Gemeinnützigen Siedlungswerk oder einer der in der Nordweststadt verbreiteten genossenschaftlichen Wohnungsbaugesellschaften, und unter welchen Voraussetzungen der Bebauungsplan geändert werden kann und welchen Zeitraum dieser Vorgang benötigt; m) ob zuvor die Option, hier ein Musterprojekt für in der Nordweststadt dringend benötigtes barrierefreies und/oder generationenübergreifendes Wohnen mit stadtteiloffenen Angeboten der Seniorentagespflege zu realisieren, geprüft worden ist; 3. als Pilotprojekt auch für andere Stadtteile mit ähnlichen Grundstücksdiskussionen einen Runden Tisch "Nordweststadt Neu Denken" unter Verantwortung des Sozialdezernates einzuberufen und alle Eigentümer im Bereich "Kleines Einkaufszentrum" sowie die möglichen Bauträger kontinuierlich zu gemeinsamen Gesprächen einzuladen, um kurz- und langfristige Perspektiven für das Areal und sein Umfeld zu finden und umzusetzen. Dazu sollen auch Vertreter des Vereins Brücke 71 e. V., das Quartiersmanagement und Ortsbeiratsmitglieder eingeladen werden. Begründung: Seit Jahren fordert der Ortsbeirat die notwendige Neuordnung des Areals "Kleines Einkaufszentrum" mit attraktiven Wohnungen, Geschäften, sozialen Nutzungen und Freiflächen. Mit dem Neubau des Lebensmittelmarktes gab es immerhin einen ersten Schritt zu einer Aufwertung. Die seit Jahren diskutierte Schließung des Kirchortes St. Matthias scheint nun als nächstes anzustehen: Dem Vernehmen nach hat eine große Wohnungsbaugesellschaft dem Bistum Limburg den Kauf des kompletten Kirchengrundstücks mit Kirchengebäude (mit Ausnahme des Kindergartengrundstücks) angeboten, um das frühere Pfarrzentrum durch Wohnungen für Geflüchtete zu ersetzen. Da es vergleichbare Wohnungen bereits in der Nähe gibt (etwa Gerhart-Hauptmann-Ring, Alt-Niederursel, dazu die Unterkünfte am Oberschelder Weg, in der Dillenburger Straße sowie im Hotel am Walter-Möller-Platz) und auch die Wohnungen über dem Lebensmittelmarkt im "Kleinen Einkaufszentrum" hauptsächlich Einzimmerwohnungen sind, scheint es sich bei diesem Vorhaben um eine Notlösung u. a. aufgrund der Zweckbestimmungen des Bebauungsplanes NW 103c zu handeln. Die bestehenden sozialen Einrichtungen mit ihren Beratungsangeboten können zusätzliche Bedarfe nicht abdecken. Dabei verlöre die Nordweststadt einen wichtigen (kirchlichen) Stadtteiltreffpunkt, besonders für ältere Menschen. Zugleich fehlen in der Nordweststadt weiterhin gesicherte neue Kitaplätze, viele neue Einrichtungen sind noch "in Prüfung" (Stellungnahme vom 30.09.2022, ST 2306), weshalb es unverständlich wäre, die Gemeinbedarfsfläche nicht auf eine solche Nutzung hin ebenfalls zu prüfen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, für detaillierte Informationen zu sorgen, diese mit Multiplikatoren zukünftig aktiv zu teilen und das Ziel einer das soziale Zusammenleben stärkenden Neuordnung des Zentrums-Areals endlich mit allem Nachdruck anzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1369 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 61-02
Anbindung der Sportanlagen im Ortsbezirk 8 an schnelles Internet
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3483 entstanden aus Vorlage: OF 244/8 vom 10.01.2023 Betreff: Anbindung der Sportanlagen im Ortsbezirk 8 an schnelles Internet Die Sportanlage am Alexander-Riese-Weg (SV 07 Heddernheim e. V.) und die Sportanlage am Dorfwiesenweg (SV 1919 Niederursel e. V.) verfügen nur über sehr langsame Internetleitungen. Beide Vereine müssen nach den Spielen im Jugend- und Seniorenbereich Spielberichte an den Hessischen Fußball- Verband (HFV) elektronisch versenden und haben hiermit aufgrund der langsamen Internetverbindung regelmäßig Probleme. Eine Anbindung der beiden Sportanlagen an eine schnellere Internetverbindung würde den ehrenamtlich tätigen Trainern und Betreuern die Tätigkeit deutlich erleichtern. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie eine Versorgung der Vereine mit schnellem Internet erfolgen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1086 Aktenzeichen: 52-2
„Neuer Stadtteil der Quartiere“ Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 Absatz 4 BauGB Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.01.2023, OA 315 entstanden aus Vorlage: OF 236/8 vom 22.12.2022 Betreff: "Neuer Stadtteil der Quartiere" Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 Absatz 4 BauGB Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Neufassung: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage M 181 wird abgelehnt und von den Plänen eines "neuen Stadtteils der Quartiere" östlich der A 5 ist Abstand zu nehmen. Auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 wird der Bau des Lachgraben-Quartiers und der Bau der Neu-Weststadt abgelehnt. Begründung: 1. Klimaökologische Begründung: Wenn man sich mit den Unterlagen, die als Anlagen der Magistratsvorlage M 181 beigefügt sind, befasst, erkennt man schnell, dass ein neuer Stadtteil Lachgraben-Quartier erhebliche Nachteile für die bereits bestehenden benachbarten Wohngebiete mitsichbringen würde. Das Lachgraben-Quartier hat eine hohe Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet für die angrenzende Bebauung über viele Straßenblocks hinweg bis zum Nordwestzentrum. Aus den in den Anlagen zur Magistratsvorlage M 181 vorgetragenen Untersuchungen ist ersichtlich, dass mit einer Bebauung des Lachgraben-Quartiers die Temperaturen in warmen Sommernächten auf dem Gelände des Baugebiets selbst um drei Grad bis fünf Grad Celsius in den kältesten Nachtstunden ansteigen würden, in den Wohngebieten der Umgebung um ein Grad bis 2,4 Grad Celsius (siehe hierzu Anlage 1, Zwischenbericht über die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen, Seite 142). Sehr eindrücklich ist dies auch auf Abbildung 54 (Seite 141 ebenda) zu erkennen, wo die in einer Simulation berechneten Temperaturen in verschiedenen Farbtönen visualisiert sind. Es ist erschreckend, wie weit dabei auch die schon bestehenden Wohngebiete betroffen sind, doch dies kann nicht wirklich verwundern; es ist logisch, dass es Auswirkungen hat, wenn man einen solchen Kaltluftsee wie das Gebiet am Lachgraben mit Beton und Asphalt versiegelt. In Zeiten des Klimawandels, der sich in Frankfurt mit immer heißeren Sommern sehr deutlich auswirkt, ist ein solch unsensibles Vorhaben nicht mehr zu verantworten. Die Behauptung auf Seite 142, dass die umliegenden Wohngebiete wegen ihrer "klimaökologisch günstigen Lage am Stadtrand" trotz dieser Erhöhung der Nachttemperatur immer noch die Bedingungen für einen erholsamen Schlaf erfüllen würden, ist nicht akzeptabel. Auf Seite 142 oben wird beschrieben (UBA 2016), dass Nächte mit Temperaturen über 20 Grad Celsius als besonders belastend gelten. Die Behauptung weiter, dass die Nachttemperatur in den benachbarten Stadtteilen derzeit nur 15 Grad bis 16 Grad Celsius betragen würde, entspricht nicht den Beobachtungen der Menschen vor Ort und auch nicht dem auf Karten veranschaulichten Datenmaterial des Landes Hessen. In den Anlagen sind zwei Karten angefügt, die deutlich zeigen, dass die Temperaturen überall in Frankfurt, auch in den nordwestlichen Stadtteilen, in der betrachteten heißen Sommernacht (1. August, wenig Wind, Temperatur um 15:00 Uhr von 29 Grad Celsius) noch in der zweiten Nachthälfte 20 Grad und 22 Grad Celsius betragen, dies sind Temperaturen, die laut UBA als besonders belastend gelten (Quelle für die Karten: Landesplanungsportal - Website des Landes Hessen, https://landesplanung.hessen.de/ klima/landesweite-klimaanalyse). Es muss bedacht werden, dass die Planung weit in die Zukunft reicht. Das Baugebiet würde in den 2030er-Jahren errichtet werden und soll dann für Jahrzehnte Bestand haben. Es ist aber für alle deutlich zu erkennen, dass der Klimawandel weiter voranschreitet, sich sogar in den letzten Jahren beschleunigt hat. Es ist schon ohne das Baugebiet Lachgraben-Quartier mit weiter zunehmenden und damit gesundheitsgefährdenden Temperaturen zu rechnen. Die Bedeutung des Gebiets um den Lachgraben als Kaltluftentstehungsgebiet, übrigens als kleiner Zipfel niedriger Temperatur in den Karten gut zu erkennen, wird in den nächsten Jahrzehnten also sehr viel größer werden. Würde es durch Bebauung wegfallen, nimmt man eine Erhöhung der Temperaturen in den Wohngebieten der Umgebung um ein Grad bis 2,4 Grad Celcius bewusst in Kauf und ebnet einer extremen Erwärmung den Weg. Planung sollte sich aber an den Bedingungen der Zukunft orientieren! Dies gilt auch für die geplante Siedlung, die eine Erweiterung von Niederursel durch die Neu-Weststadt vorsieht. Eine weitere "kompakte" Bebauung westlich des Gerhart-Hauptmann-Ringes wäre für die Fallwinde aus dem Taunus und die von Norden strömenden Wetterauwinde eine Klimabarriere, die eine Temperaturerhöhung im Gebiet des Gerhart-Hauptmann-Ringes bewirken und eine nächtliche Abkühlung verhindern würde. 2. Sozialgeographische Begründung: Seit Jahrzehnten ist der Ortsbezirk 8 ein bevorzugtes Erweiterungsgebiet für die Planung der Stadt Frankfurt, da, so wird betont, in anderen Ortsteilen erheblicher Widerstand und komplizierte rechtliche Gründe vorliegen. Zur Begründung für die Siedlungserweiterung der einstigen "Dörfer" wird seit der Eingemeindung 1910 immer der gleiche Stereotyp aufgerufen: Es fehle an Wohnraum für bestimmte Bevölkerungsschichten und eben hier, nicht in den östlichen und westlichen Stadtteilen oder im Zentrum von Frankfurt, sei das geeignete Bauland für ein sozialpolitisch dringliches Bauprojekt. Dennoch stellte sich seit dem Bau der Ernst-May-Siedlung (1928) und der Nordweststadt durch Schwagenscheidt (1966) und des Mertonviertels (1996) immer heraus, dass es noch nicht genug ist. Für den Riedberg, ein großflächiges Agrargebiet, wurde vom Dezernenten (um 2000) ein Wohngebiet mit dichten Hochhäusern geplant, das der Ortsbeirat ablehnte und nach der Änderung der baulichen Vorgaben an Kalbach abgab. Aktuell gibt es im Ortsbezirk große Baugebiete innerhalb der jetzt bestehenden Viertel: das ehemalige Lurgigelände, das Gebiet an der Sandelmühle, das ehemalige Gelände des Deutschen Vereins und das Gebiet In der Römerstadt 126 bis 134, auf dem glücklicherweise noch Reste der römischen Stadt NIDA gesichert werden konnten, das aber längst von der ABG für mehrgeschossigen Wohnungsbau begehrt wird. Die Forderungen des Ortsbeirates nach einer kleinteiligen Versorgungsstruktur mit diversifizierten Angeboten, autofreien Zonen sowie Park- und Spielflächen in bebauten Gebieten wurden nach einem "Entscheid" über Architekturwettbewerbe in den letzten 40 Jahren immer wieder verworfen. Auch der vielversprechende Bürgerdialog zur Entwicklung der Nordweststadt versank nach der Preisverleihung 2015 ohne ein weiteres Feedback oder eine Initiative seitens des Auftraggebers in den Schubladen. So sind die Stadtteile des Ortsbezirks bis heute ein Abbild der sechziger Jahre, eine überholte verdichtete Baustruktur rund um ehemalige Dörfer, mit breiten und viel befahrenen Straßen, Einkaufszentren, die den Einzelhandel und das Handwerk verdrängt haben, erheblichen Umweltbelastungen wie der Müllverbrennungsanlage, der VDM-Mülldeponie und mit der A 5 und A 661. Der Bau einer weiteren "Nordweststadt-Randstadt" muss deshalb zurückgewiesen werden. Die verdichtende, relativ kostengünstige Bebauung seit den sechziger Jahren ließ im Ortsbezirk viele Hochhäuser und Wohnblocks mit Sozialwohnungen und Unterkünften entstehen, die von der Stadt bezahlt werden und die von sozial schwachen, oft zugewanderten Familien bzw. Personen bewohnt werden. Die vielen Probleme, denen die Kinder ausgesetzt sind und die sie schon mitbringen, prägen die soziale Arbeit in allen Einrichtungen. Konflikte zwischen verschiedenen Zuwanderergruppen, zwischen verschiedenen Wertvorstellungen und zwischen den Generationen prägen die heranwachsende Generation. Eine Folge davon ist, dass die jungen Leute schnell diese Quartiere verlassen oder Zuflucht bei gleichermaßen sozial Benachteiligten suchen. Seit nunmehr 60 Jahren ist diese Entwicklung in der Nordweststadt und ihren Hochhäusern zu beobachten, wie sie übrigens auch in anderen "Satellitenstädten" zu finden ist. Eine Erweiterung dieses Konzepts, dichte Bebauung für bedürftige Bevölkerungsschichten, realisiert auf den verbliebenen Ackerflächen östlich der Autobahn und angrenzend an die bestehende Blockbebauung im Gerhart-Hauptmann-Ring - wie es in der Planung vorgesehen ist -, wird deshalb entschieden abgelehnt. Ein solches Konzept ist nicht geeignet, den dort schon ansässigen Bewohnern Raum und Sicherheit für die Entfaltung ihrer Fähigkeiten zu geben und ein friedliches Zusammenleben zwischen den Gruppen und Generationen zu fördern. Mit den zusätzlichen Bewohnern, die von der Planung vorgesehen werden, wird das soziale Konfliktpotential und der soziale Stress in den von Armut, Arbeitslosigkeit und Desintegration belasteten Quartieren ansteigen, dies kann mit bisherigen Beobachtungen und soziologischen Untersuchungen angenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.02.2023, NR 592 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 574 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 317 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 181= Ablehnung, NR 574, OA 299, OA 314, OA 315, OA 316 und OA 317 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 574 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. a) Die Vorlage OA 317 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Witsch, Nguyen, Grote, Pfeiffer, Yilmaz, Schwichtenberg, Zieran, Dr. Kochsiek, Frank-Millman und Dr. Langner sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 574) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 7. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) Beschlussausfertigung(en): § 2795, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 Aktenzeichen: 61 0
Monitoring zu (leider) prominenten Leerständen im Ortsbezirk 8
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2022, OF 224/8 Betreff: Monitoring zu (leider) prominenten Leerständen im Ortsbezirk 8 Vorgang: V 940/18 OBR 8; V 1306/19 OBR 8; ST 1800/19; ST 2046/19; V 1757/20 OBR 8; V 1758/20 OBR 8; ST 2111/20; V 1925/21 OBR 8; ST 877/21; V 171/21 OBR 8; V 256/21 OBR 8; ST 426/22; ST 434/22; ST 1937/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Leerständen im Ortsbezirk 8 erneut einen aktuellen Sachstand mitzuteilen, was der Magistrat zwischenzeitlich unternommen hat, um momentane Absichten der Eigentümer in Erfahrung zu bringen und/oder diese Liegenschaften einer angemessenen Nutzung zuzuführen: - Bernadottestraße 57 (Bauruine, zuletzt ST 426-22) - Weißkirchener Weg 34 (Altgerätehandel, zuletzt ST 426-22) - Hessestraße/Ecke Dillenburger Straße (ehemalige Diskothek "Ebos", zuletzt ST 2046-19) - Habelstraße 23 (ehemalige Trinkhalle, zuletzt ST 2046-19) - Hadrianstraße 48 (ehemalige "Römerschänke", zuletzt ST 877-21) - Alt-Niederursel 18 (ehemalige Hofreite, zuletzt ST 1800-19) - An den Schießgärten (ehemaliger Parkplatz, zuletzt ST 1937-22) - In der Römerstadt 170a (ehemaliger Getränkemarkt, zuletzt ST 2111-21) - In der Römerstadt 225 (ehemaliges Blumenlädchen, zuletzt ST 434-22) Begründung: Einige Gebäude / Liegenschaften stehen seit Jahren leer oder verfallen. Der Ortsbeirat hat immer wieder Anfragen gestellt und bittet um aktuelle Informationen. Zugleich ist er der Auffassung, dass der Magistrat u.a. durch proaktive Bauberatungen eine Nutzung der fraglichen Liegenschaften herbeiführen sollte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.08.2018, V 940 Auskunftsersuchen vom 13.06.2019, V 1306 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1800 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2046 Auskunftsersuchen vom 17.09.2020, V 1757 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2111 Auskunftsersuchen vom 21.01.2021, V 1925 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 877 Auskunftsersuchen vom 16.09.2021, V 171 Auskunftsersuchen vom 02.12.2021, V 256 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 426 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 434 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1937 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 08.12.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 565 2022 Die Vorlage OF 224/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrsberuhigung des Dorfwiesenweges Rückseite Erbsengasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3133 entstanden aus Vorlage: OF 219/8 vom 25.10.2022 Betreff: Verkehrsberuhigung des Dorfwiesenweges Rückseite Erbsengasse Der Weg zwischen dem Niederurseler Friedhof und der Obermühle ist ein geteerter landwirtschaftlicher Weg. Der Magistrat wird gebeten, 1. die Durchfahrt für diesen Weg für den Lkw-Verkehr zu sperren; 2. den Weg aufgrund seines starken Gefälles und seiner Enge für jeden ersichtlich in die vorhandene Tempo-30-Zone miteinzubeziehen. Quelle: Geoportal Frankfurt Begründung: Im Zuge der Errichtung neuer Wohngebiete hinter der Obermühle wurde dem Bauherren ein befristetes Wegerecht eingeräumt, diesen Weg mit Lkw zu befahren. Da die Bauarbeiten seit geraumer Zeit abgeschlossen sind, besteht keine Notwendigkeit mehr diesen Weg für Lkws zu nutzen. Aufgrund der Beschilderung wird für Verkehrsteilnehmer nicht deutlich, ob das Wegstück noch zur ausgewiesenen Tempo-30-Zone gehört. Pkws können nur an zwei Stellen, an denen jeweils ein Feldweg einmündet, aneinander vorbeifahren. Der Weg hat zusätzlich ein starkes Gefälle vom Weißkirchener Weg in Richtung Dorfwiesenweg. Er wird überwiegend von Fußgängerinnen und Fußgängern, mehrmals täglich auch von Kindergartengruppen und von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 525 Aktenzeichen: 32 1
Rahmenplan Niederursel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3132 entstanden aus Vorlage: OF 218/8 vom 23.10.2022 Betreff: Rahmenplan Niederursel Der Magistrat wird aufgefordert, den Sachstand zum oben genannten Thema mitzuteilen. Begründung: Am 22.05.2012 wurde der Rahmenplan Niederursel den Interessierten im Vereinshaus des SV 1919 Niederursel vorgestellt. Im Mai 2014 wurde das Rahmenplangebiet und die planungsrechtlichen Grundlagen veröffentlicht. Bis heute sind insbesondere in den Bereichen Alt-Niederursel, Dorfwiesenweg, Werner-von-Ursel-Platz, Weißkirchener Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, in den Kreuzungsbereichen Kirchgartenstraße und Schüttgrabenstraße, Karl-Kautsky-Weg und "Tankstellendreieck" keine Veränderung zu erkennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.04.2024, OM 5419 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 10 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 50 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-0
Wiederherstellung beschädigter Infrastruktur im Zusammenhang mit der Baugenehmigung Obermühlgasse 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3131 entstanden aus Vorlage: OF 217/8 vom 23.10.2022 Betreff: Wiederherstellung beschädigter Infrastruktur im Zusammenhang mit der Baugenehmigung Obermühlgasse 7 Der komplette Dorfwiesenweg und Werner-von-Ursel -Platz sind durch den Baustellenverkehr des Neubaus Obermühlgasse schwer beschädigt. Der Magistrat wird gebeten, die Sachlage zu prüfen und entsprechende Sanierungsmaßnahmen zu veranlassen. Begründung: Im Zusammenhang mit der Bebauung der Bereiches Obermühlgasse 7 wurden nicht unerhebliche Schäden der Infrastruktur verursacht. Welche Vorgaben wurden dem Bauherrn gemacht, diese nach Abschluss wieder zu beseitigen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 524 Aktenzeichen: 63 0
Straßenbeschilderung Dorfwiesenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2022, OF 208/8 Betreff: Straßenbeschilderung Dorfwiesenweg Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Die Straße Dorfwiesenweg zwischen Weißkirchner Weg und dem Abzweig Sportplatz/Kern Niederursel (auf der Rückseite der Häuser Erbsengasse 25-29) mit einer Beschilderung "Durchfahrt verboten ausgenommen Landwirtschaftlicher Verkehr, Anlieger, Fahrradfahrer und Reiter". Begründung: Es geht darum, dass auf dem Wirtschaftsweg hinter unserem Haus immer noch schwere LKWs fahren, obwohl die Sondergenehmigung für die Bauherren der Obermühle längst beendet ist. Der eigentliche Wirtschaftsweg wird als Durchgangsweg genutzt, was oft zu gefährlichen Situationen führt, weil der Weg an einigen Stellen sehr eng ist und oft schnell gefahren wird. Deshalb sollte der Weg wieder ein reiner Wirtschaftsweg sein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 13.10.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 208/8 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenUpdate für Tempo 30-Zonen im Ortsbezirk 8
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2022, OF 179/8 Betreff: Update für Tempo 30-Zonen im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, ab Herbst 2022 in regelmäßigen Abständen Begehungen von Tempo 30-Zonen in Wohngebieten mit Ämtern anzusetzen mit dem Ziel von Nachbesserungen für mehr Verkehrssicherheit, zum Beispiel: bessere Sicht an Kreuzungen und Überwegen, mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger bei der Straßenüberquerung, Beseitigung von Straßenschäden, Möglichkeiten der Begrünung, Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der Barrierefreiheit, Optimierung der Parkplatzsituation. Die Begehungen sollen insbesondere in diesen zusammenhängen Straßenzügen durchgeführt werden: - Zone Alt-Heddernheim - Zone Gerhart-Hauptmann-Ring - Zone Oberfeldstraße - Zone Alt-Niederursel - Zone Titusstraße - Zone Römerstadt/Hadrianstraße - Zone Mertonviertel/Riedwiese - Zone Niederurseler Landstraße Die Ergebnisse der Begehungen werden von den Fraktionen zu Anträgen verschriftlicht und als Ortsbeiratsinitiativen (OI) dem Magistrat zur Umsetzung aufgegeben. Begründung: Nach Einführung der Tempo-30-Zonen zu Beginn der 90er Jahre in der Zuständigkeit der Frankfurter Ortsbeiräte haben sich Wohnqualität und Verkehrsfluss in den betreffenden Straßenzügen verbessert. Aber viele Verkehrsführungen, Verkehrszeichen und Piktogramme sind in die Jahre gekommen. Auch unterscheiden sich die Zonen in ihrer baulichen Ausgestaltung. Im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring gibt es zum Beispiel so gut wie keine Elemente, die innerhalb dieses großflächigen verkehrsberuhigten Bereichs auf die bestehende Geschwindigkeitsregelung hinweisen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 179/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHochwasserschutz und Gewässerökologie: Zusätzliche Renaturierung von Urselbach und Mühlgraben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2262 entstanden aus Vorlage: OF 169/8 vom 12.05.2022 Betreff: Hochwasserschutz und Gewässerökologie: Zusätzliche Renaturierung von Urselbach und Mühlgraben Vorgang: V 1638/20 OBR 8; ST 1610/20 Der Magistrat wird gebeten, im Zuge des Programms "100 wilde Bäche" 1. die Renaturierung des Urselbachs fortzusetzen, insbesondere im Abschnitt zwischen Krebs- und Papiermühle; 2. durch eine Erhöhung des Fußweges in Höhe der Papiermühle die Überschwemmungshäufigkeit des Dorfwiesenweges zu verringern; 3. weiterhin nach einer baulichen Lösung für das Durchlassproblem der kleinen Brücke in Höhe der Papiermühle zu suchen; 4. den Mühlgraben gewässerökologisch aufzuwerten. Begründung: Nach Auskunft des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1610, ist der Urselbach mit Mühlgraben Bestandteil des Landesprogramms "100 wilde Bäche". Ziel ist, den Gewässern wieder ein breites und unberührtes Ufer und ein natürliches Bachbett zurückzugeben. Am Oberlauf vor der Bebauung, zwischen Papiermühle und der Stadtgrenze (vor der Kläranlage und der Krebsmühle), hat der Bach teilweise ein natürliches Bett, teilweise aber auch ein trapezförmiges steinernes Bett. Da wäre sicher viel Platz für ein paar Schwingungen in die Aue. Das würde auch die Hochwassersituation entschärfen. Allerdings muss die Brücke oberhalb der Papiermühle, wie beim Ortstermin des Ortsbeirates mit der Stadtentwässerung, der Unteren Wasserbehörde und der Feuerwehr am 10.12.2021 angesprochen, eine andere bauliche Gestaltung bekommen, damit die Stauungen von Treibgut bei Hochwasser zurückgehen. Im Kontext des Bäche-Programmes sollte auch der Mühlgraben, der teilweise kein natürliches Bett hat, gewässerökologisch aufgewertet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.05.2020, V 1638 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1610 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 55 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5860 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 10.11.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 8 am 08.12.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79 1
Ausschreibung der Schülerinnen- und Schülerbeförderungsdienstleistung zur Mosaikschule
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.05.2022, OA 189 entstanden aus Vorlage: OF 158/8 vom 19.04.2022 Betreff: Ausschreibung der Schülerinnen- und Schülerbeförderungsdienstleistung zur Mosaikschule Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Schülerinnen- und Schülerbeförderungsdienstleistung zur Mosaikschule für den Zeitraum ab 01.01.2023 neu auszuschreiben unter Berücksichtigung der folgenden Vorgaben: 1. In die Leistungsbeschreibung sind diese Kriterien aufzunehmen: Ortskunde der Fahrerinnen und Fahrer, Bereitstellung von Fahrzeugen mit angemessener Sitzplatzkapazität (mindestens Van oder Kleinbus), größtmögliche Professionalität und Erfahrung der Fahrerinnen und Fahrer im Umgang mit Menschen mit Behinderung, Bereitstellung einer Fachkraft morgens und am Nachmittag zur Koordination der An- und Abfahrten auf dem Schulhof und zu den 24 eigens bestehenden Parkplätzen. 2. Die Ausschreibung ist fachlich abzustimmen mit der Schulleitung, dem Elternbeirat und dem Stadtbehindertenbeauftragten. Nach Möglichkeit sind über den Elternbeirat evtl. geeignete Busunternehmen festzustellen, um diese schon im Vorfeld auf die geplante Ausschreibung hinzuweisen. 3. Vor der Ausschreibung ist eine Gefährdungsanalyse für eine sichere und fachgerechte Beförderung der Schülerinnen und Schüler (SuS) durchzuführen (für Fahrwege und Schulgelände). Begründung: Seit Januar 2022 wird die Beförderungsdienstleistung ausschließlich durch die Taxi-Vereinigung erbracht. Die Zahl der morgens in den engen Wendehammer der zur Schule führenden Stichstraße des Gerhart-Hauptmann-Rings einfahrenden Autos hat sich seitdem vervielfacht und sorgt auf dem Schulhof für beengte und mitunter gefährliche Situationen, wenn die Kinder aussteigen und zu den Schulgebäuden gebracht werden. Normale Pkw sind für eine adäquate Beförderung der Kinder zur Schule außerdem nicht gut geeignet, da die Jungen und Mädchen dieser Schulform andere Platzbedürfnisse im Fahrzeug haben. Die bis 2021 eingesetzten Kleinbusse mit erfahrenen Fahrerinnen und Fahrern haben die Schulkinder bewährt und sorgfältig von ihrem Zuhause an die Mosaikschule gebracht. Es ist sehr bedauerlich, dass seitens des Magistrats nicht mit mehr Nachdruck alle Möglichkeiten einer Verlängerung des Vertrages mit der Firma Köhler geprüft wurden. Bei allem guten Willen, der bei vielen Taxifahrerinnen und Taxifahrern erkennbar ist, kann die Beförderung eingeschränkt wegefähiger SuS über Taxen nur eine Übergangslösung sein. Die Eltern erwarten zu Recht, dass der Magistrat neu ausschreibt und diese Ausschreibung mit besonderer Sorgfalt vorbereitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 350 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 11.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 30.05.2022, TO I, TOP 87 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 189 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1808, 8. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 30.05.2022 Aktenzeichen: 92 11
Nachnutzung Kirchort der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2022, OF 167/8 Betreff: Nachnutzung Kirchort der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: Gibt es Planungen bzw. Gespräche mit dem Evangelischen Regionalverband in Bezug auf die Zukunft der Gebäude sowie des Grundstückes, auf dem die aufgegebene Kirche steht? Ist dem Magistrat bekannt, welche weiteren Kirchorte im Stadtteil kurz- oder mittelfristig aufgegeben werden? Gibt es ein langfristiges Konzept des Magistrats für den Umgang mit solchen Gebäuden und Flächen? Wer hat bisher Interesse an einem Kauf der Kirche(nflächen) signalisiert? Begründung: Wie bekannt ist [1] , soll der Kirchenstandort der evangelischen Dietrich-Bonhoeffer Gemeinde in der Thomas-Mann-Straße aufgegeben werden. Möglicherweise/ wahrscheinlich steht dieses Schicksal auch anderen Kirchen im Ortsbezirk bevor. Der Stadtteil hat schlechte Erfahrungen mit aufgegebenen Kirchen. Es hat Jahrzehnte gedauert, bis die ehemalige Kirche der evangelischen Deutsch reformierten Gemeinde im Gerhart-Hauptmann-Ring 398 im Jahr 2021 wieder einer sinnvollen Nutzung zugeführt wurde. Das darf nicht wieder passieren. Aus dieser Erfahrung sollte man lernen und frühzeitig und öffentlich über die zukünftige Nutzung nachdenken, beraten und informieren. Dabei sind die Bürger, die Vereine und Initiativen sowie der Ortsbeirat von Anfang an einzubeziehen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 8 am 05.05.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 394 2022 Die Vorlage OF 167/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenFußgängerüberwege
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1900 entstanden aus Vorlage: OF 150/8 vom 08.03.2022 Betreff: Fußgängerüberwege Der Magistrat wird gebeten, 1. einen Fußgängerüberweg vor dem Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 3 auf die Verkehrsinsel gegenüber; 2. einen Fußgängerüberweg von der Verkehrsinsel auf den Gehweg vor dem Bücherschrank; 3. einen Fußgängerüberweg über den Weißkirchener Weg in Höhe Hausnummer 42; 4. einen Fußgängerüberweg über den Weißkirchener Weg in Höhe Hausnummer 59. zu veranlassen. Begründung: Die Fußgängersituation in dem beschriebenen Bereich ist absolut nicht ausreichend und nicht zumutbar. Dies gilt speziell für alte Menschen (insbesondere für Personen mit Rollator) sowie für Kinder und Jugendliche, welche zur Bushaltestelle möchten oder an dem Kinder- und Jugendprogramm der Freiwilligen Feuerwehr Niederursel teilnehmen oder auf dem Weg zum SV Niederursel sind. Die erste Übergangsmöglichkeit ist in Höhe des Weißkirchener Wegs 1 und die nächste über die Brücke in Höhe Gerhart-Hauptmann-Ring 112. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1558 Aktenzeichen: 32 1
Die Tiefgaragen der Nordweststadt fit machen für Elektromobilität -2-
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1895 entstanden aus Vorlage: OF 133/8 vom 05.03.2022 Betreff: Die Tiefgaragen der Nordweststadt fit machen für Elektromobilität -2- Vorgang: V 1305/19 OBR8; ST 86/20 Der Magistrat wird gebeten, mindestens eine der Tiefgaragen im Gerhart-Hauptmann-Ring (es bietet sich die derzeit leerstehende TG25a an) für Elektromobilität zunächst für einige Stellplätze zu ertüchtigen und dies im Vorfeld proaktiv zu bewerben. Bei steigendem Bedarf soll es möglich sein, auch weitere Plätze zügig zur Verfügung zu stellen. Begründung: Leider hat der Magistrat auf den ersten Vorstoß der Stärkung der Elektromobilität in der Nordweststadt sehr wenig aussagekräftig ausgeführt, dass zum einen kein "absehbarer Bedarf" bestünde"2 und gleichfalls bisher keine Anfragen nach Lademöglichkeiten eingegangen" seien. Entsprechend erfolgte keine weitere Behandlung dieses Anliegens. Ob dies an mangelnden Anfragen liegt, ist sicherlich in kurzer Zeit belanglos. Den Plänen der EU zufolge sollen ab 2035 keine neuen Fahrzeuge mehr mit herkömmlichem Verbrennungsmotor zugelassen werden. Spätestens dann ist de facto starkes Interesse vorhersehbar. Fahrzeugneuanschaffungen werden sich aber auch vor diesem Termin schon daran orientieren. Daher sollten bereits jetzt erste Ausbauschritte unternommen werden, bevor zum "Stichtag" viele gleichzeitig auf diese Idee kommen. Gerade die Nordweststadt ist für einen solche Ertüchtigung prädestiniert. Entgegen den meisten anderen Stadtteilen verfügt die Nordweststadt von Beginn an flächendeckend über viele frei anmietbare Tiefgaragenstellplätze. Diese bieten gegenüber anderen Wohnquartieren, in denen es keine solchen Stellplatzmöglichkeiten gibt, einen großen Vorteil, um Elektromobilität auch in reinen Wohngebieten zu forcieren, wie dies im Strategiepapier "Elektromobilität im Jahr 2025 in Frankfurt am Main", 05/2011 dargelegt wird. Dort wird folgerichtig festgestellt, dass in derart verdichteten Gebieten Lademöglichkeiten nicht im öffentlichen Raum bereitgestellt werden können. Quartiersgaragen werden hierbei als wichtiges Element bewertet, auch dort Elektromobilität attraktiv zu machen. Hierüber verfügt die Nordweststadt vielzählig. Der Ortsbeirat kann sich daher vorstellen, zunächst in einer einzelnen Tiefgarage bzw. in einzelnen Tiefgaragen eine ausreichende Stromversorgung vorzubereiten, an der die Mieter (nach Absprache mit der PBG) eigene für den Privatgebrauch vorgesehene Ladestationen bzw. Wallboxen anschließen lassen können. Dies würde auch die Belegungszahlen der dortigen Tiefgaragenstellplätze und die Attraktivität des Wohnquartiers steigern. Der verbrauchte Strom soll hierbei privat abgerechnet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.06.2019, V 1305 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 86 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1556 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 268 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1591 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 173 Aktenzeichen: 66-3
Mühlenwanderweg in Niederursel erneuern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1896 entstanden aus Vorlage: OF 135/8 vom 05.03.2022 Betreff: Mühlenwanderweg in Niederursel erneuern Vorgang: OM 6722/20 OBR 8; ST 33/21 Der Magistrat wird gebeten, den Feldweg, der als Teil des Mühlenwanderweges den Dorfwiesenweg mit dem Oberurseler Weg verbindet, und den Weg, der als Teil des Mühlenwanderweges den Karl-Kautsky-Weg mit dem Krautgartenweg verbindet, wieder instand zu setzen und begehbar zu machen, ohne ihn zu versiegeln. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu berichten, wann die "Überarbeitung und Erneuerung der Kennzeichnung des Wegs in Zusammenarbeit mit der Stadt Oberursel" durch das Umweltamt in Angriff genommen wird (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 33, und Anregung des Ortsbeirates vom 22.10.2020, OM 6722). Begründung: Der Mühlenwanderweg ist ein gern genutzter Wanderweg von der Hohemark über Oberursel und Niederursel zur Mündung des Urselbachs in die Nidda in Frankfurt-Heddernheim. Der Feldweg, der den Dorfwiesenweg als Teil des Mühlenwanderweges mit dem Oberurseler Weg verbindet, hat sehr viele Schlaglöcher und ist bei Regen sehr schlammig. Dieser Feldweg stellt darüber hinaus noch den einzigen Zugang zum Garten eines Hortes und einer Kindertagesstätte dar, die den Feldweg mit einem Bollerwagen nutzen. Der Feldweg, der als Teil des Mühlenwanderweges den Karl-Kautsky-Weg mit dem Krautgartenweg verbindet, ist ebenfalls bei Regen sehr schlammig, rutschig und kaum passierbar. Darüber hinaus steht noch die zugesagte "Überarbeitung und Erneuerung der Kennzeichnung des Wegs in Zusammenarbeit mit der Stadt Oberursel" durch das Umweltamt aus (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 33, und Anregung des Ortsbeirates vom 22.10.2020, OM 6722). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.10.2020, OM 6722 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 33 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1397 Aktenzeichen: 79 1
Ideen
Abfallbehälter
zwischen Dorfwiesenweg und Autobahnbrücke und Friedhof in Richtung Autobahnbrücke gibt es einen Abfallbehälter, aber mehrere Parkbänke. Lt. Aussage der FES ist das ausreichend. Es wäre schön, wenn das mal überprüft wird
Zebrastreifen Ghr
Ich sehe jedes mal an der Haltestelle Gerhart-Hauptmann-Ring/ Praunheimer Weg , das die Leute über die Straße laufen weil sie den Bus erreichen wollen und die Autofahrer rasen tun deswegen wünsche ich mir das es einen Zebrastreifen gibt .