Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Lärmschutzmaßnahmen in der Altenhöferallee

Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 12

Anregung

Der Magistrat wird gebeten,

  1. Auskunft darüber zu erteilen, welcher Gebietsausweisung die Altenhöferallee gemäß geltender Grenz-, Auslöse- und Richtwerte für den Lärmschutz an Straßen zugeordnet ist - siehe Tabelle 3 des Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden [1, 2] ff. Immissionsgrenzwerte des § 2 Absatz 1 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz -
  2. BImSchV);
  3. Auskunft darüber zu erteilen, welche geplanten oder bereits durchgeführten Lärmschutzmaßnahmen nach der Umgebungslärmkartierung 2017 des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie für die Altenhöferallee seit 2017 vorgesehen sind oder durchgeführt wurden; 3. sofern keine weiteren Maßnahmen geplant sind, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um den Lärm zum Schutz der Wohnbevölkerung - siehe dazu § 45 Absatz 1 Satz 2 Punkt 3 StVO - zu reduzieren, z. B Geschwindigkeitsreduzierung. Dabei sollten die Straßenverkehrsbehörden von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch machen. Es sollten z. B. übergeordnete Interessen wie ein reibungsloser ÖPNV tagsüber höher gewertet werden wie in der Nacht. Durch die wesentlich geringe Verkehrsdichte in der Nacht können geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen leichter in Betracht gezogen werden.