Parksituation im Bereich Schwabstraße, Flensburger Straße, Rohlederstraße und Eckernförder Straße verbessern
Vorlagentyp: OM
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 03.06.2008, OM 2339 entstanden aus Vorlage: OF 591/10 vom 10.05.2008
Betreff: Parksituation im Bereich Schwabstraße, Flensburger Straße, Rohlederstraße und Eckernförder Straße verbessern Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen, die Parksituation im Bereich Schwabstraße/Flensburger Straße/ Rohlederstraße/ Eckernförder Straße zu verbessern. Folgende Maßnahmen wären besonders sinnvoll:
- Wiederherstellung der Markierung der Parkbuchten in der Schwabstraße.
- Ausweisung separater Parkbuchten in der Flensburger Straße zwischen Eckernförder Straße und Marbachweg.
- Versetzung des Verkehrszeichens 238 (Halteverbot) in der Eckernförder Straße im Bereich der Kindertagesstätte um ca. 6 Meter in Richtung Wendebereich.
- Das Parken in der Kurve der Rohlederstraße in Höhe des Hauses mit der Nummer 8B sollte vollständig verhindert werden.
- Generelles Parkverbot für Lkw in der gesamten Siedlung.
- Damit die Häuser in der Flensburger und der Eckernförder Straße für Rettungsfahrzeuge wieder zugänglich werden, sollte erwogen werden, Falschparker in den Abendstunden verstärkt zu kontrollieren. Bei dieser Gelegenheit könnte das Areal gleichzeitig auch auf im Straßenraum abgestellte, abgemeldete Fahrzeuge und dauerhaft abgestellte Camper hin überprüft werden. Begründung: Anwohner der Straßen Schwabstraße, Flensburger Straße und Eckernförder Straße beschweren sich zunehmend darüber, dass in ihren Straßen in jeder denkbaren Weise verbotswidrig geparkt wird. Dieser Zustand ist über den Status einer Unannehmlichkeit hinaus gefährlich, weil es für Rettungsfahrzeuge zunehmend schwierig wird, Teile des Areals anzufahren. Als Fußgänger ist es de facto unmöglich geworden, zum Beispiel die Flensburger Straße entlangzugehen, da auf beiden Seiten der Straße Fahrzeuge aufgesattelt parken. Einige Probleme lassen sich dadurch entschärfen, dass man den Verkehrsteilnehmern deutlicher anzeigt, wo sie parken können. Das gilt insbesondere in den Bereichen, in denen entweder schräg geparkt wird oder Autos aufgesattelt geparkt werden, obwohl auf der Straße hinreichend Platz wäre. Die Situation verschärft sich in den Bereichen, wo es nicht möglich ist, durch "technische" Lösungen ein regelgerechtes Verhalten zu erzwingen - zum Beispiel durch den Einsatz von Pollern. Das ist zum Beispiel in Kurven der Fall, in denen das Parken verboten ist, die aber dennoch zugeparkt werden. In diesen Fällen ist es sinnvoll, verstärkt zu kontrollieren. Ein gleiches gilt für Fahrzeuge - egal, ob es sich um Autos oder Motorräder handelt -, die im Straßenraum abgestellt werden, obwohl sie keine gültige Zulassung haben. Das Abstellen von Campinganhängern im öffentlichen Verkehrsraum über zwei Wochen hinaus ist ohnedies gemäß § 12 Abs. 3b StVO verboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10