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Meine Nachbarschaft: Länderweg

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Parkplatz der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad der öffentlichen Nutzung zuführen

20.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 20.12.2025, OF 1630/5 Betreff: Parkplatz der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad der öffentlichen Nutzung zuführen Der Ortsbeirat möge beschließen, es ist zu prüfen und berichten, ob der freiwerdende Parkplatz der "Freiwilligen Feuerwehr Oberrad" in der Offenbacher Landstraße 219 zukünftig für Besucher von Events der Netzwerk Seilerei und Besuchern der Moschee zur Verfügung gestellt werden kann. Begründung: Im Frühjahr 2026 soll mit dem Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses auf dem Grundstück Wehrstraße 11 in Oberrad begonnen werden. Der alte Standort an der Offenbacher Landstraße wird dann hinfällig. Da im Bereich der Moschee und der Netzwerk Seilerei für Besucher so gut wie keine öffentlichen Parkplätze zur Verfügung stehen, könnte nach einer Überprüfung die freigewordene Fläche vor dem Gebäude der FF-Oberrad als Parkplatz genutzt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße auf Höhe der Sportanlage Mainwasen

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 15.12.2025, OF 1640/5 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße auf Höhe der Sportanlage Mainwasen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob auf der Gerbermühlstraße in Fahrtrichtung Offenbach im Bereich der Sportanlage Mainwasen bis zur Kreuzung mit der Osthafenbrücke eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h angeordnet werden kann und diese geeignet ist die Verkehrssicherheit dort zu erhöhen. Darüber hinaus sollten die Ampelphasen für FußgängerInnen an den Querungen Gerbermühlenstraße/Osthafenbrücke, Speckgasse und Wehrstraße verlängert werden. Begründung: Im genannten Bereich der Gerbermühlstraße befindet sich die Sportanlage Mainwasen. Um die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen, welche von und zur Sportanlage kommen, könnte ein Tempolimit von 50 km/h in dem genannten Bereich angeordnet werden. Gleichzeitig ist dem Ortsbeirat 5 bewusst, dass es sich bei der Gerbermühlstraße um eine Umgehungsstraße für Oberrad handelt. Um zu verhindern, dass sich Verkehrsströme nach Oberrad verlagern, sind Geschwindigkeitsreduzierungen daher behutsam vorzunehmen. Die Querungen der Gerbermühlstraße sind wichtige Verbindungen zum Ostteil von Frankfurt und zum Mainuferweg, die von vielen FußgängerInnen regelmäßig benutzt werden. Die Ampelphasen sind zum sicheren Überqueren der Fahrbahnen zu kurz. Eine Verlängerung der Ampelphasen würde die Überquerung der Gerbermühlenstraße sicherer machen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung deNeufvilleStraße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach

10.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 10.11.2025, OF 1568/5 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach in Höhe von 20.000 € in den neuzubeschließenden Haushalt 2026 einzuplanen. In der vorzulegenden abgestimmten Planung sollen folgende Punkte enthalten sein: Die Straßenbahnhaltestellen sind barrierefrei umzugestalten und mit dynamischen Fahrgastanzeigen auszustatten. Der marode Gleiskörper ist auszutauschen. Anstelle des Kopfsteinpflasters ist Flüsterasphalt einzubauen. Die Straße ist zu begrünen. Begründung: Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist dringend sanierungsbedürftig. Nach der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 70 2025 Die Vorlage OF 1568/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU GRÜNE SPD FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Gefährliche, da schlecht einsehbare, Ausfahrt aus dem Azaleenweg auf den Berkersheimer Weg

24.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7754 entstanden aus Vorlage: OF 1155/10 vom 10.11.2025 Betreff: Gefährliche, da schlecht einsehbare, Ausfahrt aus dem Azaleenweg auf den Berkersheimer Weg Vorgang: OM 6320/25 OBR 10; ST 742/25 Der Ortsbeirat 10 hat die abschlägige Stellungnahme des Magistrates vom 12.05.2025, ST 742, zur Kenntnis genommen. Der Magistrat wird mit Blick auf die zahlreichen Hinweise der betroffenen Menschen dringend gebeten, nunmehr der erneuten Anregung des Ortsbeirats 10 in gleicher Angelegenheit nachzukommen und so die teils durch geparkte Fahrzeuge, unter anderem Sprinter, sehr schlecht überschaubare und so sehr gefährliche Ausfahrt aus dem Azaleenweg auf den Berkersheimer Weg schnellstmöglich sicherer zu gestalten. Sollte der Magistrat womöglich und wider Erwarten eine andere Auffassung vertreten, wird er gebeten, schnellstmöglich einen Ortstermin mit den dort lebenden und arbeitenden Menschen sowie den Vertretern des Ortsbeirats 10 durchzuführen. Begründung: Ein etwaiges Warten auf einen drohenden Unfall sollte vermieden werden. Im Jahr 2024 waren dort bereits mindestens ein Unfall und diverse Fastunfälle zu verzeichnen. Diese sind womöglich und warum auch immer nicht in die Unfallstatistik eingeflossen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6320 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 742

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Gymnasium Süd - Verkehrssicherheit am Standort gewährleisten

25.09.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 25.09.2025, OF 1532/5 Betreff: Gymnasium Süd - Verkehrssicherheit am Standort gewährleisten Das Gymnasium Süd soll planmäßig 2027 an seinen neuen Standort an der Seehofstraße in Frankfurt-Sachsenhausen ziehen. Vor Ort werden sich dann mehrere hunderte Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte aufhalten. Dies wirft im Zusammenhang mit der verkehrliche Situation rund um den Standort einige Fragen auf. Die Lage der Haltestellen der Straßenbahn führt dazu, dass die Schülerinnen und Schüler eine stark befahrene Straße queren müssen. Ein Teil der Schüler wird mit dem Fahrrad zur Schule kommen, wodurch die Ein- und Ausfahrt der FES ein erhebliches Gefahrenpotenzial darstellen kann. Zudem werden die anstehenden Gleisbauarbeiten der Deutschen Bahn, die in unmittelbarer Nähe erfolgen, die Verkehrssituation zusätzlich verschärfen. Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat den Magistrat, 1. Wurde die Verkehrssituation im Hinblick auf den Schulbetrieb ab 2027 bereits bewertet? Falls ja, mit welchem Ergebnis? 2. Gibt es bereits Ideen oder Konzepte für ein ganzheitliches Verkehrskonzept am Standort? 3. Liegen bereits Informationen über bauliche Maßnahmen vor, die den Verkehr betreffen? 4. Wurden bereits Gespräche mit der FES, der VGF oder anderen relevanten Stellen geführt? Begründung: Die Verkehrssituation rund um den neuen Schulstandort des Gymnasiums Süd wird sich durch den Umzug erheblich verändern. Um die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, ist es notwendig, die Verkehrsplanung frühzeitig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Nur so kann ein sicherer Schulweg und ein reibungsloser Verkehrsablauf gewährleistet werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1295 2025 Die Vorlage OF 1532/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Kontrolle von Sperrmüllablagerungen hier: Offenbacher Landstraße 559 bis 561

08.09.2025 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7610 entstanden aus Vorlage: OF 1556/5 vom 06.10.2025 Betreff: Kontrolle von Sperrmüllablagerungen hier: Offenbacher Landstraße 559 bis 561 Der Magistrat wird gebeten, 1. den vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 559 bis 561 regelmäßig und in größeren Mengen abgestellten Sperrmüll zeitnah zu entfernen; 2. im Sperrmüll nach Hinweisen auf die Verursacherin oder den Verursacher zu suchen. Begründung: Vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 559 bis 561 wird regelmäßig in größeren Mengen Sperrmüll abgestellt. Dies lädt dazu ein, dort noch weiteren Unrat abzustellen. Dies ist einem positiven Stadtbild nicht zuträglich und lockt zudem Ratten und andere Tiere an. Dort ist zum einen zeitnah Abhilfe zu schaffen und zum anderen sind die Verursacherinnen und Verursacher zu ermitteln und zur Rechenschaft zu ziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 97

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 5

Nachvollziehbaren Vergleich der Varianten A1 und A2 erstellen Vortrag des Magistrats vom 14.07.2025, M 111

05.09.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung vom 05.09.2025, OA 569 entstanden aus Vorlage: OF 1515/5 vom 18.08.2025 Betreff: Nachvollziehbaren Vergleich der Varianten A1 und A2 erstellen Vortrag des Magistrats vom 14.07.2025, M 111 Vorgang: OM 5610/24 OBR 5; ST 1807/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Variantenvergleich des Abschnitts A1 (Seite 2 in Anlage 1a der Magistratsvorlage) um die südliche Streckenführung A2 durch den Bärengarten, Strahlenberger Weg und Seehofstraße zu ergänzen und ggf. daraus abgeleitet eine andere Führung der Vorzugsvariante in Betracht zu ziehen. Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat in seiner Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5610, auf die Vorteile der südlichen Streckenführung hingewiesen. Aus der Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1807, hat der Ortsbeirat den Eindruck gewonnen, dass die Vorteile nicht bestritten werden, aber die südliche Variante für den Magistrat unbequem ist, insbesondere da die Planung im Abschnitt in der Seehofstraße insgesamt ungeklärt ist. Da ein Realisierungshorizont von zehn Jahren für die Radschnellverbindung in Aussicht gestellt wurde, erscheint die ungeklärte Situation in der Seehofstraße kein ausreichender Grund, um die Variante A2 zu verwerfen. Zur Realisierung der Variante A1 muss eine Fahrspur der Gerbermühlstraße stadteinwärts aufgegeben werden. Der Ortsbeirat befürchtet, dass es auf dieser hoch belasteten Straße zu Staus und dadurch zu mehr Verkehr in Oberrad kommt. In der Anlage 1a hat der Magistrat ein Schema aufgestellt, mit dem er die Varianten detailliert und an Hand objektiver und nachvollziehbarer Kriterien bewertet. Auch der Abschnitt A2 wurde untersucht, allerdings erfolgt die Bewertung saldiert über den gesamten Abschnitt A. Dadurch schlagen z. B. die Parkplatzverluste in Offenbach negativ zu Buche. Die Variante 2 soll aber nur im Abschnitt zwischen Speckweg und Frankensteiner Platz umgesetzt werden. Der Ortsbeirat erwartet hierdurch die bessere Erschließungswirkung, z. B. durch die Nähe der S-Bahn-Station "Mühlberg", eine bessere Bewertung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.07.2025, M 111 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5610 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1807 Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 473 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 08.09.2025, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 111 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1355 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 569 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1355) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 111 = Ablehnung, NR 1355 und OA 569 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION (M 111 = Annahme) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 111 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1355 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 569 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1355) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 111 = Enthaltung, NR 1355 und OA 569 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 111 = Annahme, NR 1355 = Ablehnung, OA 569 = Prüfung und Berichterstattung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 53 Beschluss: 1. Der Vorlage M 111 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1355 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 569 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1355) sowie AfD (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen BFF-BIG (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6628, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Situation Shuttlebus IGS Süd zum Hessenkolleg

05.09.2025 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7588 entstanden aus Vorlage: OF 1525/5 vom 29.08.2025 Betreff: Situation Shuttlebus IGS Süd zum Hessenkolleg Der Magistrat wird gebeten, einen reibungslosen Ablauf des Shuttlebusverkehrs zwischen der IGS Süd und dem Auslagerungsstandort Hessenkolleg zu gewährleisten. Begründung: Der Shuttlebusverkehr der IGS Süd ist in keiner Weise den Gegebenheiten entsprechend installiert worden. Dadurch, dass die Klassen fünf bis sieben der IGS Süd in einer Hauruckaktion in das Hessenkolleg an den Biegweg verlegt wurden und offensichtlich nicht genügend Zeit war, einen leistungsfähigen Bustransport zu organisieren, sind in diesem Fall die Schülerinnen und Schüler die Leidtragenden. Gerade am Anfang der Auslagerung muss es eine zuverlässige Lösung, die auch belastbar ist, geben. Berichte von besorgten Eltern dokumentieren die Missstände. Der Shuttlebus der IGS Süd der Linie 2 (Oberrad) ist am Dienstag, dem 26. August 2025 nicht wie geplant gefahren. Der eigentliche Haltepunkt befindet sich gegenüber dem Profi-Getränkeshop in der Offenbacher Landstraße, an dem schon einige Kinder gewartet haben. Der Bus hielt aber ein Stück weiter weg vor dem REWE-Markt. Nur der Aufmerksamkeit einiger Kinder war es zu verdanken, dass alle Schüler den Bus erreichen konnten. Der Bus sei auch eine andere Strecke gefahren (über die Autobahn). Einige Kinder haben daraufhin Angst bekommen. Für die Rückfahrt habe sich auch eine Änderung ergeben und der Bus habe nicht wie üblich an der vereinbarten Haltestelle auf der Ludwig-Landmann-Straße gewartet, sondern weiter links, so dass die Kinder hätten rennen müssen, um den Bus nach Hause zu erreichen. Weitere ähnliche Ereignisse haben sich in den letzten Tagen und Wochen zugetragen. Offenbar sind ständig wechselnde Informationen der IGS Süd auf deren Internetseite auch nicht hilfreich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 28

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Gleisanlage am ehemaligen Fußgängersteg zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg besser absichern

05.09.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7598 entstanden aus Vorlage: OF 1539/5 vom 18.09.2025 Betreff: Gleisanlage am ehemaligen Fußgängersteg zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg besser absichern Vorgang: OM 4730/23 OBR 5; ST 402/24; V 1230/25 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die Gleisanlage am 2023 abgerissenen Fußgängersteg zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg, wie in der Stellungnahme vom 19.02.2024, ST 402, angekündigt, auf beiden Seiten der Gleisanlage absichern zu lassen. Begründung: Der Fußgängersteg über die Gleisanlage zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg ist im Herbst 2023, also vor zwei Jahren, abgerissen worden. Mit einem Neubau ist scheinbar in absehbarer Zeit nicht zu rechnen. Wie in der Stellungnahme ST 402 mitgeteilt, liegt kein konkreter Zeitplan für den Neubau vor. Ebenfalls wurde in dieser Stellungnahme mitgeteilt, dass der Magistrat eigenmächtig tätig wird, wenn keine Einigung mit der Deutschen Bahn bzgl. der Absicherung vorliegt. Da es immer wieder Gleisübertritte auch von Jugendlichen und Kindern an dieser Stelle gibt, muss diese vor Übertritten besser abgesichert werden. Der zurzeit vorhandene Holzlattenzaun ist zum Teil defekt und dient auch nur notdürftig als Hindernis. Daher ist es dringend erforderlich beide Seiten der Gleisanlage so abzusichern, dass kein Überqueren möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4730 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 402 Auskunftsersuchen vom 27.06.2025, V 1230

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Anpassung der Ampelschaltung am Verkehrsknotenpunkt Osthafenbrücke/Gerbermühlstraße

02.09.2025 · Aktualisiert: 30.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7416 entstanden aus Vorlage: OF 1476/5 vom 18.08.2025 Betreff: Anpassung der Ampelschaltung am Verkehrsknotenpunkt Osthafenbrücke/Gerbermühlstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit es möglich ist, die Konfliktsituation von den aus nördlicher Richtung über die Osthafenbrücke kommenden, nach links in die Gerbermühlstraße einbiegenden Fahrzeugen und den die an der östlichen Seite die Gerbermühlstraße querenden Fußgängerinnen und Fußgänger, dahingehend zu entschärfen, sodass beide Lichtsignalanlagen (LSA) nicht gleichzeitig "grün" zeigen. Begründung: Die LSA der aus nördlicher Richtung über die Osthafenbrücke kommenden, nach links in die Gerbermühlstraße einbiegende Fahrzeuge und die LSA der diese Straße querenden Fußgängerinnen und Fußgänger zeigt zeitgleich "grün". Trotz gelben Blinklichtes konnte es wiederholt vor, dass die Fahrzeuge den Fußgängerinnen und Fußgängern die Vorfahrt nicht gewähren, sondern ihnen diese nehmen. Dies führt zu gefährlichen Situationen. Daher ist zu prüfen und zu berichten, inwieweit diese Situation entschärft werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 131 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Verkehrsberuhigung in der Balduinstraße - Maßnahmen zur Durchsetzung von Tempo 30

02.09.2025 · Aktualisiert: 30.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7405 entstanden aus Vorlage: OF 1445/5 vom 27.05.2025 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Balduinstraße - Maßnahmen zur Durchsetzung von Tempo 30 Der Magistrat wird gebeten, in der Balduinstraße in Oberrad wirksame Maßnahmen zur Durchsetzung der Tempo-30-Zone zu ergreifen. Insbesondere wird gebeten, zu folgenden Punkten zu prüfen und zu berichten: 1. Installation einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage (Blitzer) oder häufiger Einsatz einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachung durch das Straßenverkehrsamt; 2. Aufstellen eines Dialog-Displays ("Sie fahren ... km/h") zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmenden. Begründung: In der Balduinstraße wird, trotz bestehender Tempo-30-Regelung, regelmäßig deutlich zu schnell gefahren. Dies wird sich noch verschlimmern, wenn die Gruneliusschule in die Offenbacher Landstraße umgezogen ist. Bei Verkehrsmessungen wurden innerhalb kürzester Zeit zahlreiche Überschreitungen festgestellt. Die aktuelle Situation stellt eine Gefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger als auch für Anwohnerinnen und Anwohner dar, insbesondere im abschüssigen Bereich der Straße. Die bisherigen Maßnahmen sind unzureichend und müssen durch effektive Verkehrsberuhigungsmaßnahmen ergänzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 110 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Aufstellen einer weiteren Bank am Weg westlich der A661 in den nördlichen Feldern von Oberrad

02.09.2025 · Aktualisiert: 30.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7406 entstanden aus Vorlage: OF 1463/5 vom 18.08.2025 Betreff: Aufstellen einer weiteren Bank am Weg westlich der A661 in den nördlichen Feldern von Oberrad Der Magistrat wird gebeten, am Weg westlich der A661 zwischen Offenbacher Landstraße und Bahndamm eine weitere Parkbank aufstellen zu lassen. Begründung: Am westlich der A661 zwischen Offenbacher Landstraße und Bahndamm befindlichen Weg steht eine Parkbank. Sie ist vor allem bei gutem Wetter ständig besetzt und es bedarf einer weiteren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1941

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Gymnasium Süd - Verkehrssicherheit am Standort gewährleisten

13.08.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 25.09.2025, OF 1532/5 Betreff: Gymnasium Süd - Verkehrssicherheit am Standort gewährleisten Das Gymnasium Süd soll planmäßig 2027 an seinen neuen Standort an der Seehofstraße in Frankfurt-Sachsenhausen ziehen. Vor Ort werden sich dann mehrere hunderte Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte aufhalten. Dies wirft im Zusammenhang mit der verkehrliche Situation rund um den Standort einige Fragen auf. Die Lage der Haltestellen der Straßenbahn führt dazu, dass die Schülerinnen und Schüler eine stark befahrene Straße queren müssen. Ein Teil der Schüler wird mit dem Fahrrad zur Schule kommen, wodurch die Ein- und Ausfahrt der FES ein erhebliches Gefahrenpotenzial darstellen kann. Zudem werden die anstehenden Gleisbauarbeiten der Deutschen Bahn, die in unmittelbarer Nähe erfolgen, die Verkehrssituation zusätzlich verschärfen. Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat den Magistrat, 1. Wurde die Verkehrssituation im Hinblick auf den Schulbetrieb ab 2027 bereits bewertet? Falls ja, mit welchem Ergebnis? 2. Gibt es bereits Ideen oder Konzepte für ein ganzheitliches Verkehrskonzept am Standort? 3. Liegen bereits Informationen über bauliche Maßnahmen vor, die den Verkehr betreffen? 4. Wurden bereits Gespräche mit der FES, der VGF oder anderen relevanten Stellen geführt? Begründung: Die Verkehrssituation rund um den neuen Schulstandort des Gymnasiums Süd wird sich durch den Umzug erheblich verändern. Um die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, ist es notwendig, die Verkehrsplanung frühzeitig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Nur so kann ein sicherer Schulweg und ein reibungsloser Verkehrsablauf gewährleistet werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1295 2025 Die Vorlage OF 1532/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße bis zur Stadtgrenze Offenbach

25.05.2025 · Aktualisiert: 26.09.2025

Antrag vom 25.05.2025, OF 1444/5 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße bis zur Stadtgrenze Offenbach Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass auf der Gerbermühlstraße zwischen den Ortseingangs- bzw. -ausgangsschildern und der Stadtgrenze zu Offenbach eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt und durchgesetzt wird. Begründung: Die Gerbermühlstraße ist im genannten Abschnitt durch ein dauerhaft hohes Verkehrsaufkommen und ein hohes Tempodurchschnittsniveau geprägt. Die derzeitige Regelung begünstigt eine schnelle Fahrweise, was das Unfallrisiko erhöht und die Verkehrssituation insgesamt belastet. Ein durchgehendes Tempolimit von 50 km/h bis zur Stadtgrenze zu Offenbach würde zur Verkehrsberuhigung beitragen, Konflikte zwischen unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden reduzieren und die Verkehrssicherheit verbessern. Besonders problematisch ist die zu kleine Mittelinsel an der Ampelanlage Gerbermühlstraße/Wehrstraße. Radfahrende, Kinder und Personen mit Kinderwagen müssen dort häufig in mehreren Etappen queren. Aufgrund der geringen Fläche der Mittelinsel stehen sie teilweise direkt auf der Fahrbahn - mit kaum Abstand zu vorbeifahrenden Autos, die dort oft mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind. Das stellt eine erhebliche Gefährdung dar. Zudem verläuft der Radweg direkt an der Fahrbahn ohne ausreichenden Sicherheits-abstand, was das Risiko für Radfahrende deutlich erhöht. Hinzu kommt, dass viele Jugendliche auf dem Weg zu den Sportplätzen regelmäßig die Gerbermühlstraße nutzen. Eine Temporeduzierung würde die Sicherheit der Jugendlichen deutlich verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1444/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1444/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Illegales Parken auf dem Bürgersteig und Radweg während Veranstaltungen in der Netzwerk Seilerei unterbinden

05.05.2025 · Aktualisiert: 04.06.2025

Antrag vom 05.05.2025, OF 1415/5 Betreff: Illegales Parken auf dem Bürgersteig und Radweg während Veranstaltungen in der Netzwerk Seilerei unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle das Ordnungsamt anweisen, konsequent gegen Falschparker während Veranstaltungen in der Netzwerk Seilerei Offenbacher Landstraße 190 vorzugehen, die illegal auf Fuß- und Radwegen parken. Begründung: Regelmäßig kommt es während Veranstaltungen in der Netzwerk Seilerei zu massiven Parkverstößen auf der Offenbacher Landstraße (siehe Foto). Diese gefährden insbesondere den Radverkehr, da dieser zum Teil bis auf die Straßenbahnschienen ausweichen muss. Der Veranstalter muss seine Gäste dringendst darauf hinweisen, dass auf dem Gelände oder in der Nähe keine Parkplätze zur Verfügung stehen. Es besteht jedoch eine gute Anbindung mit dem ÖPNV durch die Straßenbahn Linie 16 Haltestelle Lettigkautweg und die S-Bahnhaltestelle Mühlberg für auswärtige Besucher. Ebenfalls ist der Ort gut mit dem Fahrrad zu erreichen. Foto (c) Oliver Kimpel Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1415/5 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Kurzzeitparkplätze vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 365 einrichten

25.04.2025 · Aktualisiert: 26.09.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6861 entstanden aus Vorlage: OF 1372/5 vom 25.03.2025 Betreff: Kurzzeitparkplätze vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 365 einrichten Der Magistrat wird gebeten, zwei bestehende Parkplätze vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 365 von Montag bis Samstag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr in Kurzzeitparkplätze umzuwidmen. Begründung: Mit der Schließung der Anna-Apotheke verbleibt in Oberrad nur noch eine Apotheke, da auch die Hortus-Apotheke bereits seit Längerem geschlossen ist. Die Brunnen-Apotheke wird künftig ihren neuen Standort in der Offenbacher Landstraße 365 beziehen. Um den Kundinnen und Kunden, insbesondere älteren Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität, den Zugang zu erleichtern, ist die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen erforderlich. Die Umwidmung bestehender Parkplätze zu Kurzzeitparkplätzen verursacht keine zusätzlichen Stellplatzverluste, sondern optimiert lediglich die Nutzung der vorhandenen Flächen. Durch diese Maßnahme wird ein regelmäßiger Nutzerwechsel gewährleistet, der den schnellen und unkomplizierten Zugang zur Apotheke ermöglicht. Die Einführung der Kurzzeitparkplätze trägt maßgeblich zur Sicherung der wohnortnahen medizinischen Versorgung sowie zur Entlastung der umliegenden Verkehrsflächen bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1491 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Aufwertung des Spielplatzes Spatzengasse

21.03.2025 · Aktualisiert: 26.09.2025

Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6703 entstanden aus Vorlage: OF 1346/5 vom 01.03.2025 Betreff: Aufwertung des Spielplatzes Spatzengasse Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz Spatzengasse aufzuwerten, indem 1. der Spielplatz Spatzengasse a) an der nördlichen Grenze zur Festwiese "Villa Bonn" auf dem bestehenden Mäuerchen einen Ballfangzaun, b) an der östlichen Grenze zu den Liegenschaften im Hansenweg einen Zaun und c) an der südlichen Grenze zu den Liegenschaften in der Offenbacher Landstraße einen Zaun erhält; 2. das Gelände zum Basketballspielen auf dem Spielplatz Spatzengasse a) einen zweiten niedrigeren Basketballkorb und b) einen Bodenbelag aus Fallschutzmatten erhält; 3. die Geräte eine Überarbeitung der Oberflächen erfahren; 4. der Rindenmulch aufgefüllt wird; 5. die Hütte neu gestrichen wird; 6. das Baumhaus a) im Inneren Sitzbänke erhält und b) als Sandspielpodest weiterentwickelt wird; 7. Wipptiere ergänzt werden; 8. die Tischtennisplatte in Richtung Norden versetzt wird; 9. das Häuschen a) zusätzliche Bänke erhält und b) durch Spielgeräte ergänzt wird; 10. die Bänke im südwestlichen Teil durch drei bis vier Bank-Tisch-Kombinationen ersetzt werden; 11. der Mast des Holzschiffes durch Kletterstangen und Taue ergänzt wird. Begründung: Eltern haben sich an den Ortsbeirat gewandt und um eine Aufwertung des Spielplatzes Spatzengasse gebeten. In Gesprächen mit Eltern und pädagogischen Einrichtungen sind die im Tenor genannten Punkte erörtert und für gut befunden worden. Da nicht alle Familien im Stadtteil Oberrad über einen eigenen Garten mit entsprechenden Spielmöglichkeiten für ihre Kinder verfügen, hält der Ortsbeirat die Punkte für umsetzenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1634 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Illegales Parken auf dem Bürgersteig und Radweg während Veranstaltungen in der Netzwerk Seilerei unterbinden

01.03.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 05.05.2025, OF 1415/5 Betreff: Illegales Parken auf dem Bürgersteig und Radweg während Veranstaltungen in der Netzwerk Seilerei unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle das Ordnungsamt anweisen, konsequent gegen Falschparker während Veranstaltungen in der Netzwerk Seilerei Offenbacher Landstraße 190 vorzugehen, die illegal auf Fuß- und Radwegen parken. Begründung: Regelmäßig kommt es während Veranstaltungen in der Netzwerk Seilerei zu massiven Parkverstößen auf der Offenbacher Landstraße (siehe Foto). Diese gefährden insbesondere den Radverkehr, da dieser zum Teil bis auf die Straßenbahnschienen ausweichen muss. Der Veranstalter muss seine Gäste dringendst darauf hinweisen, dass auf dem Gelände oder in der Nähe keine Parkplätze zur Verfügung stehen. Es besteht jedoch eine gute Anbindung mit dem ÖPNV durch die Straßenbahn Linie 16 Haltestelle Lettigkautweg und die S-Bahnhaltestelle Mühlberg für auswärtige Besucher. Ebenfalls ist der Ort gut mit dem Fahrrad zu erreichen. Foto (c) Oliver Kimpel Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1415/5 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Gepflasterte Abwasserrinne in der Straße Am Mühlkanal kontrollieren und zum Teil erneuern

21.02.2025 · Aktualisiert: 21.10.2025

Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6599 entstanden aus Vorlage: OF 1324/5 vom 06.02.2025 Betreff: Gepflasterte Abwasserrinne in der Straße Am Mühlkanal kontrollieren und zum Teil erneuern Der Magistrat wird gebeten, die gepflasterte Abwasserrinne in der Straße Am Mühlkanal zu kontrollieren und die defekten Bereiche schnellstmöglich zu erneuern. Begründung: In der Straße Am Mühlkanal verläuft eine Abwasserrinne, die aufgrund von Erosion und Verkehrsbelastung defekt ist. Für Radfahrer sowie Fußgänger kann dies zu Problemen führen, da die Pflastersteine zum Teil sehr zerklüftet sind. Hauptsächlich sind diese am Treppenabgang zur Offenbacher Landstraße (gegenüber Hausnummer 20) und vor dem Haus Am Mühlkanal 23 defekt. Durch starken Frost werden diese Steine noch mehr zerbrechen. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, ist daher eine Kontrolle und Ausbesserung der defekten Stellen unerlässlich. Foto (c) Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt - Treppenabgang gegenüber Am Mühlkanal 20 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 733 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Runder Tisch für die Alte Seilerei

24.01.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6433 entstanden aus Vorlage: OF 1299/5 vom 15.12.2024 Betreff: Runder Tisch für die Alte Seilerei Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Runden Tisch zur Zukunft der Kulturstätte Alte Seilerei mit allen relevanten städtischen Akteuren (Kulturamt, Bauamt, Beteiligungsmanagement, Magistratsmitglieder, Mitgliedern des Ortsbeirat s 5 und Stadtverordnetenversammlung) und Vertreterinnen und Vertretern der Alten Seilerei zeitnah einzurichten. Begründung: Die Alte Seilerei an der Offenbacher Landstraße hat sich in den letzten Jahren zu einem vielgenutzten Ausstellungsort für Kunst und Kultur sowie traditionellem Handwerk entwickelt. Erklärtes Ziel des Vereins ist zudem die Bereitstellung von kostenfreien Räumen für Vereine und Initiativen aus den Stadtteilen. Das derzeitige Konzept ist ohne dauerhafte städtische Zuschüsse nicht überlebensfähig und strukturell defizitär. Um Handlungsspielräume auszuloten und die Kulturstätte dauerhaft zu etablieren, sollte ein Runder Tisch mit allen städtischen Akteuren (Kulturamt, Bauamt, Beteiligungsmanagement, Magistratsmitgliedern, Mitgliedern des Ortsbeirats 5 und der Stadtverordnetenversammlung) zeitnah eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Gepflasterte Abwasserrinne in der Straße Am Mühlkanal kontrollieren und zum Teil erneuern

24.01.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6599 entstanden aus Vorlage: OF 1324/5 vom 06.02.2025 Betreff: Gepflasterte Abwasserrinne in der Straße Am Mühlkanal kontrollieren und zum Teil erneuern Der Magistrat wird gebeten, die gepflasterte Abwasserrinne in der Straße Am Mühlkanal zu kontrollieren und die defekten Bereiche schnellstmöglich zu erneuern. Begründung: In der Straße Am Mühlkanal verläuft eine Abwasserrinne, die aufgrund von Erosion und Verkehrsbelastung defekt ist. Für Radfahrer sowie Fußgänger kann dies zu Problemen führen, da die Pflastersteine zum Teil sehr zerklüftet sind. Hauptsächlich sind diese am Treppenabgang zur Offenbacher Landstraße (gegenüber Hausnummer 20) und vor dem Haus Am Mühlkanal 23 defekt. Durch starken Frost werden diese Steine noch mehr zerbrechen. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, ist daher eine Kontrolle und Ausbesserung der defekten Stellen unerlässlich. Foto (c) Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt - Treppenabgang gegenüber Am Mühlkanal 20 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 733 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Erhalt der HortusApotheke

29.11.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6187 entstanden aus Vorlage: OF 1260/5 vom 10.11.2024 Betreff: Erhalt der Hortus-Apotheke Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Eigentümer der Hortus-Apotheke ins Benehmen zu setzen, um darauf hinzuwirken, dass der Apothekenstandort in der Offenbacher Landstraße 299 für die Bürgerinnen und Bürger erhalten bleibt. Begründung: Die Hortus-Apotheke war einige Zeit wegen Umbauarbeiten geschlossen. Nunmehr steht auf einem Hinweisschild, dass die Apotheke bis auf Weiteres geschlossen sei. Gerade für ältere Bürgerinnen und Bürger und Menschen mit Beeinträchtigungen ist es wichtig, eine Apotheke in der Nähe zu haben. Da die Hortus-Apotheke erst kürzlich renoviert worden ist, sollte dem Magistrat daran gelegen sein, den Apothekenstandort für die Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 470 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Entfernung des Gleichrichters auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung Offenbach

29.11.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6189 entstanden aus Vorlage: OF 1262/5 vom 12.11.2024 Betreff: Entfernung des Gleichrichters auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung Offenbach Der Magistrat wird gebeten, die Mainova aufzufordern, den alten Gleichrichter zu entfernen, da dieser nach wie vor eine Gefahrensituation darstellt. Begründung: Seit geraumer Zeit ist ein neuer Gleichrichter gebaut worden, der sich nicht mehr im öffentlichen Raum befindet (s. Fotos) Gleichwohl befindet sich der alte Gleichrichter immer noch an derselben Stelle und die Gefahrensituation, die schon zu einem schweren Unfall bei einem Fahrradfahrer geführt hat, besteht weiterhin. Fotos: Rosita Jany Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 353 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umnutzung des Pollers an der Seehofstraße 23 zugunsten eines Fahrradständers

08.11.2024 · Aktualisiert: 06.10.2025

Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6110 entstanden aus Vorlage: OF 1227/5 vom 21.10.2024 Betreff: Umnutzung des Pollers an der Seehofstraße 23 zugunsten eines Fahrradständers Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der an der Seehofstraße 23 befindliche Poller durch einen Fahrradständer in Form eines Bügels ersetzt werden kann, sodass an dieser Stelle zwei Fahrräder sicher abgestellt und angeschlossen werden können. Der angrenzende Parkplatz darf dabei nicht verloren gehen. Begründung: Der Poller an der Seehofstraße 23 blockiert derzeit einen potenziell wertvollen Platz für Fahrradabstellmöglichkeiten. Ein Bügel an dieser Stelle würde den verfügbaren Platz optimal nutzen, damit Fahrräder sicher abgestellt werden können. Quelle: Google Streetmaps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 380 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Ersatz-Gleichrichter der Mainova in der östlichen Offenbacher Landstraße entfernen

16.10.2024 · Aktualisiert: 04.02.2025

Antrag vom 16.10.2024, OF 1244/5 Betreff: Ersatz-Gleichrichter der Mainova in der östlichen Offenbacher Landstraße entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mit der Mainova in Kontakt zu treten, um den nicht mehr benötigten Ersatz-Gleichrichter in der östlichen Offenbacher Landstraße, der zwischen der Hausnummer 482 und dem Weg "Im Eichlehen" steht, aus dem öffentlichen Raum entfernen zu lassen. Begründung: Das Gerät steht seit geraumer Zeit im öffentlichen Raum, ohne dass es noch eine Relevanz hat. Der Gleichrichter sieht nicht sehr einladend aus, wird als Graffiti-Wand genutzt und er verhindert auch das Parken auf mindestens zwei Parkplätzen in diesem Bereich (siehe Fotos Antragsrückseite). Fotos (c) Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage OF 1244/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1244/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1244/5 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünphase am Wendelsplatz für den Fahrzeugverkehr in westöstlicher Richtung verlängern

13.09.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5939 entstanden aus Vorlage: OF 1199/5 vom 28.08.2024 Betreff: Grünphase am Wendelsplatz für den Fahrzeugverkehr in westöstlicher Richtung verlängern Der Magistrat wird gebeten, am Wendelsplatz die Ampelphase für den Fahrzeugverkehr - aus Richtung Flughafen kommend und in Richtung Offenbach fahrend - signifikant zu verlängern, um Staus in der Mörfelder Landstraße Richtung Offenbacher Landstraße zu minimieren. Begründung: Da in der Offenbacher Landstraße in entgegengesetzter Richtung Rohrleitungsarbeiten durchgeführt werden, verengt sich die Fahrbahn derzeit am Wendelsplatz von zwei auf einen Fahrstreifen. Aktuell passieren maximal sechs bis sieben Fahrzeuge eine Grünphase. Die Folge ist ein Stau, der sich im abendlichen Berufsverkehr vom Wendelsplatz bis zur Querung Schweizer Straße zieht. Eine längere Grünphase könnte hier Abhilfe schaffen und Staus sowie damit einhergehende Emissionen reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 146 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Signallampe auf der B 43/Gerbermühlstraße stadteinwärts vor der Ampel an der Kreuzung Zum Laurenburger Hof errichten

13.09.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5936 entstanden aus Vorlage: OF 1185/5 vom 21.08.2024 Betreff: Signallampe auf der B 43/Gerbermühlstraße stadteinwärts vor der Ampel an der Kreuzung Zum Laurenburger Hof errichten Vorgang: OM 4241/19 OBR 5; ST 964/19 Der Magistrat wird nochmals gebeten, auf der B 43/Gerbermühlstraße stadteinwärts vor der scharfen Linkskurve, nach der direkt die Ampel an der Kreuzung der Straße Zum Laurenburger Hof kommt, eine Signalleuchte zu installieren, die auf die Ampel nach der Kurve hinweist. Die Signalleuchte soll bei Rot der Ampel nach der Kurve den Kraftverkehr warnen, langsam in die Kurve zu fahren. Begründung: Auf der Gerbermühlstraße ist direkt vor der Ampel an der Kreuzung Zum Laurenburger Hof eine scharfe Linkskurve. Steht die Ampel nach der Kurve auf Rot, hält der nachfolgende Kraftverkehr in der Regel direkt nach oder auch in dieser Kurve. Die 65 Meter zwischen Kurve und Ampel stehen daher oft zum Abbremsen nicht zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat, seine in der ST 964 zum Ausdruck gebrachte Haltung zu überdenken. Ein Lichtsignal, ähnlich wie auf der Mörfelder Landstraße stadteinwärts vor dem "Niederräder Kreisel" vor der scharfen Rechtskurve, würde helfen, den Kraftverkehr auf die nachfolgende Ampel aufmerksam zu machen. Quelle: google.de/maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4241 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 946 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 145 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Umstellung der Fußgängerampel auf der Seehofstraße auf eine automatische Grünphase

21.08.2024 · Aktualisiert: 19.09.2024

Antrag vom 21.08.2024, OF 1192/5 Betreff: Umstellung der Fußgängerampel auf der Seehofstraße auf eine automatische Grünphase Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Fußgängerampel auf der Seehofstraße am Frankensteiner Platz so umzustellen, dass sie zeitgleich mit der Grünphase der Abbieger vom Deutschherrnufer in die Seehofstraße automatisch auf Grün schaltet. Begründung: Die Fußgängerampel auf der Seehofstraße am Frankensteiner Platz ist derzeit als Bettelampel konzipiert, d.h. sie schaltet nur auf Grün, wenn sie von Fußgängern angefordert wird. Dies führt zu verschiedenen Problemen. Zum einen ignorieren viele Fußgänger die Ampel komplett, was zu gefährlichen Situationen führen kann. Zum anderen müssen Fußgänger, die die Ampel benutzen möchten, oft eine zusätzliche Ampelphase abwarten, obwohl sie sich bereits während der eigentlichen Grünphase an der Ampel befinden. Dies ist insbesondere für Eltern mit Kindern, äußerst ärgerlich und unpraktisch. Eine Umstellung der Ampel auf eine automatische Grünphase, die zeitgleich mit der Grünphase der Abbieger vom Deutschherrnufer in die Seehofstraße erfolgt, wie jetzt auch, wenn die Ampel gedrückt wird, wäre eine einfache und effektive Maßnahme, um die Sicherheit und den Komfort für Fußgänger zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1192/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen von Bänken entlang des Oberräder Fußweges

05.07.2024 · Aktualisiert: 08.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5770 entstanden aus Vorlage: OF 1160/5 vom 19.06.2024 Betreff: Aufstellen von Bänken entlang des Oberräder Fußweges Der Magistrat wird gebeten, entlang des Oberräder Fußweges Bänke aufzustellen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger sind an den Ortsbeirat herangetreten und haben sich gewünscht, dass entlang des Oberräder Fußwegs mehr Bänke aufgestellt werden sollen, die zum Verweilen und Ausruhen einladen. Da die Felder im Norden Oberrads und Sachsenhausens ein ideales Naherholungsgebiet sind, hält der Ortsbeirat das Anliegen aus der Bürgerschaft für sinnvoll und unterstützenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1751

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Prüfung der Nutzung einer landwirtschaftlichen Fläche

18.06.2024 · Aktualisiert: 16.07.2024

Antrag vom 18.06.2024, OF 1178/5 Betreff: Prüfung der Nutzung einer landwirtschaftlichen Fläche Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, die Nutzung der Flurstücke 759/59 und 760/59 (siehe Flurkarte) im Bereich des Strahlenberger Wegs 85 (siehe Lageplan) zu prüfen und ggfls. Störungen abzustellen. Die Bauaufsicht ist anzuweisen, die Genehmigungslage über die genannten Flurstücke vollständig zu recherchieren und dem Umweltamt zur Verfügung zu stellen. Begründung: Die genannten Flurstücke sind gemäß Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen, werden jedoch als Abstellflächen für Baumaterialien o.ä. des angrenzenden Wirtschaftsbetriebs genutzt. Leider liegen der Bauaufsicht keine genauen und abrufbaren Daten über die Genehmigungslage dieses Betriebs vor. Auf Grundstücken östlich der oben genannten Flurstücke möchten Pächter ihre Grünflächen naturnah umgestalten. Das kommt aber nur in Frage, wenn die störende Nutzung der angrenzenden Flurstücke abgestellt wird. Wegen des geringen Wertes der Flächen und der komplizierten Rechtsverhältnisse ist die privatrechtliche Durchsetzung der Beseitigung der Störung unwirtschaftlich. Es besteht jedoch ein hohes öffentliches Interesse, dass die Fehlnutzung beseitigt wird. Das Umweltamt hat bisher zugesagt, aus Kapazitätsgründen die Fehlnutzungen sämtlicher Flächen in seinem Zuständigkeitsbereich nur systematisch nach Prioritätensetzung abzuarbeiten. In dieser Situation wurde der Ortsbeirat angesprochen, sich für die Beseitigung der Fehlnutzung der oben genannten Flurstücke einzusetzen. Er hat daher beschlossen, sich im Rahmen eines Ortstermins unter Beteiligung der Bauaufsicht und des Umweltamtes ein Bild von der Lage zu machen. Leider hat die Bauaufsicht die Teilnahme an einem Ortstermin wegen fehlender Zuständigkeit abgelehnt. Der Ortsbeirat ist über die Absage irritiert. Er kann seine satzungsgemäße Aufgabe, die Beziehungen der Bürgerschaft zu den Organen der Stadt zu fördern (§ 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte) nur wahrnehmen, wenn die Organe der Stadt mit dem Ortsbeirat zusammenarbeiten. Mit der Ablehnung der Teilnahme der Bauaufsicht ist der Ortsbeirat auf seine Recherchelage zurückgeworfen. Er sieht jetzt nur noch die Möglichkeit, über einen Antrag an die Stadtverordnetenversammlung Abhilfe zu bewirken. Lageplan Strahlenberger Weg. Quelle: openstreetmap.org Flurkarte Strahlenberger Weg. Quelle: planAS Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 1178/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE, Linke und fraktionslos (= Annahme)

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau (FRM 8)

07.06.2024 · Aktualisiert: 22.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5610 entstanden aus Vorlage: OF 1126/5 vom 21.05.2024 Betreff: Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau (FRM 8) Im Zuge der Planungen zur Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau (FRM 8) wurden inzwischen die Übergabepunkte zwischen den Kommunen und die Vorzugsvariante festgelegt. Der Ortsbeirat begrüßt, dass als Übergabepunkt zwischen Offenbach und Frankfurt die K 816 Frankfurter Straße/Offenbacher Landstraße festgestellt wurde. Der genaue Streckenverlauf auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt ist mit der Vorzugsvariante jedoch noch nicht festgelegt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Streckenverlauf zwischen Speckweg und Ignaz-Bubis-Brücke nicht auf der Gerbermühlstraße und dem Deutschherrnufer zu planen, sondern die Streckenführung Im Bärengarten, Strahlenberger Weg, Länderweg und Seehofstraße zu verfolgen. Begründung: Zwischen Speckweg und Ignaz-Bubis-Brücke gibt es schon eine Radverbindung direkt am Mainufer. Dort bestehende Konflikte zwischen dem Fuß- und Radverkehr sind unabhängig von der Planung der Radschnellverbindung durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen. Die erforderlichen Mindestbreiten und Sicherheitsabstände für die Radschnellverbindung auf der Gerbermühlstraße sind nur darstellbar, wenn die Fahrbahn für den Kraftfahrzeugverkehr auf eine Spur je Fahrtrichtung reduziert wird. Das erscheint wenig sinnvoll, wenn die B 43 zwischen Ignaz-Bubis-Brücke und Kaiserlei sonst vierspurig bleibt. Zudem wird die Beleuchtung nachts abgeschaltet. Die durchgängige Beleuchtung ist jedoch ein wichtiges Ausstattungsmerkmal der Direktverbindung. Die Straßen Im Bärengarten, Strahlenberger Weg und Länderweg sind wenig befahren, sodass die Radschnellverbindung dort konfliktarm geführt werden kann. Die Eisenbahnüberführung Seehofstraße wurde mit Millionenaufwand verbreitert und lässt nun die Errichtung einer ausreichend breiten Radverbindung zu. Dadurch hätten Teile der Sachsenhäuser und Oberräder Bevölkerung einen unmittelbaren Nutzen von der Radschnellverbindung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1807

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Bei Neubau der Sporthalle Gymnasium Süd - Willemerschule Quartiersgarage mitplanen

26.04.2024 · Aktualisiert: 20.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5466 entstanden aus Vorlage: OF 1100/5 vom 12.04.2024 Betreff: Bei Neubau der Sporthalle Gymnasium Süd - Willemerschule Quartiersgarage mitplanen Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung des Gymnasiums Süd in der Liegenschaft Seehofstraße/Gerbermühlstraße die Errichtung einer Quartiersgarage in Form einer Tiefgarage miteinzubeziehen. Begründung: Die Umwidmung des öffentlichen Raums von Autostellplätzen in Gehwege, Radwege und Freizeitflächen macht es notwendig, in gewissem Umfang unterirdischen Ersatz zu schaffen. Das geht am besten in Zusammenhang mit ohnehin geplanten Bauvorhaben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 462 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-30

OA (Anregung Ortsbeirat)

Verschleppte Sanierung der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode

22.04.2024 · Aktualisiert: 19.08.2025

Anregung vom 22.04.2024, OA 457 entstanden aus Vorlage: OF 900/2 vom 23.03.2024 Betreff: Verschleppte Sanierung der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode Vorgang: NR 582/23 CDU; B 297/23 Zwischenbescheid des Magistrats vom 26.09.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. über den derzeitigen Sanierungsstand ausführlich zu berichten und Maßnahmen zur Beschleunigung der Sanierung und Gestaltung einer tragfähigen Übergangslösung zu erarbeiten und zu prüfen. Ein konkreter Zeit- und Finanzplan sollte auf jeden Fall Teil der Berichterstattung sein; 2. durch die zuständige Dezernentin den Bericht dann zeitnah dem Ortsbeirat 2 in einer Sitzung zu präsentieren. Begründung: Im Januar 2023 hatte die CDU in der Vorlage NR 582 schon einmal nach dem Sanierungsstand gefragt. Die B 297 vom Juli 2023 gab eine Stellungnahme zur damaligen Sachstandslage ab. Inzwischen ist fast ein Jahr vergangen und mit der auch in der Vorlage B 297 als primäres Ziel angegebenen Sanierung des Bestandgebäudes ist noch nichts Konkretes passiert. Angeblich müsse noch ein abschließendes Gutachten mit Kostenvoranschlag erstellt werden. Die ursprünglich angedachte Errichtung einer temporären Pavillonanlage auf dem Hof der Hamburger Allee wurde in der Vorlage B 297 als nicht möglich kommentiert, nach neuesten Erkenntnissen sollen aber nun doch sechs Container für die Praxisarbeiten (Kosmetik- und Friseursalons) errichtet werden. Gleichzeitig sei der Bezug eines ehem. Bürogebäudes in der Beethovenstraße für die übrigen, sich derzeit in der Containeranlage befindlichen Fachbereiche geplant. Hier ist allerdings noch völlig unklar, wie und ob die Nutzung umgesetzt werden kann und ob überhaupt ein Mietvertrag besteht. Auch ist die aus Praxisräumen in der Hamburger Allee und Fachunterricht in der Beethovenstraße resultierende Trennung von Theorie- und Praxisvermittlung für die Schule schwer umsetzbar. Zudem soll wohl die marode Containeranlage im Länderweg spätestens bis zum Sommer geräumt werden. Es besteht hoher Informationsbedarf, da die Berufsschule übergangsweise weiterhin drei Standorte bespielen muss: eine marode Containeranlage im Länderweg, einen Standort in Höchst sowie den Hauptstandort an der Hamburger Allee, was für den Schulalltag mehr als herausfordernd ist. Auch nach einem Jahr ist es nicht gelungen, eine adäquate Übergangslösung zu schaffen, die den Unterricht an zwei Standorten ermöglicht. Auch wäre es wünschenswert, wenn die Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode angesichts der anstehenden Fusion mit der Gutenbergschule einen verbindlichen Zeitplan mit klaren Perspektiven hätte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.01.2023, NR 582 Bericht des Magistrats vom 14.07.2023, B 297 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 61 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 30.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 03.06.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 457 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, FDP und Volt gegen CDU und Linke (= Beratung) 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.07.2024, TO I, TOP 98 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 457 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Prüfung und Berichterstattung) 30. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 04.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 457 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 4932, 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.07.2024 § 5335, 30. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 04.11.2024 Aktenzeichen: 40-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Auskunftsersuchen zur Sicherstellung des Unterrichts am Gymnasium Süd im Schuljahr 2025/2026

12.04.2024 · Aktualisiert: 14.05.2024

Antrag vom 12.04.2024, OF 1105/5 Betreff: Auskunftsersuchen zur Sicherstellung des Unterrichts am Gymnasium Süd im Schuljahr 2025/2026 Der Magistrat wird aufgefordert zeitnah die folgenden Fragen beantworten: 1. Welche Lösung zur Sicherstellung des Unterrichts am Gymnasium Süd ist geplant für den mehr als wahrscheinlichen Fall, dass der ursprünglich vorgesehene Umzug aus dem jetzigen Provisorium nicht oder zumindest nicht in vollem Umfang erfolgen kann? 2. Wie ist zu erklären, dass trotz jahrelanger Planung erst jetzt bekannt wird, dass der geplante Umzugstermin nicht gehalten werden kann? 3. Wie sieht der Notfallplan aus für den Fall, dass der Umzugstermin nicht gehalten werden kann? Begründung: FAZ, Frankfurter Rundschau und Frankfuter Neue Presse haben im Februar 2024 berichtet, dass das Gymnasium Süd voraussichtlich nicht wie geplant zum Schuljahresbeginn 2025/26 an die Seehofstraße umziehen kann. Der Geschäftsführer der städtischen ABG Holding, Frank Junker, hat erklärt, dass er nicht davon ausgeht, dass zum Schuljahresbeginn 2025/26 ein Provisorium steht. Die zuständige Dezernentin hat andererseits bestätigt, dass die im Aufbau befindliche Schule 2025 umziehen muss: "Dann ist definitiv kein Platz mehr auf dem Schulgelände." Da bis zum Beginn des kommenden Schuljahres nur noch wenig mehr als 16 Monate Zeit bleiben, muss unbedingt eine Notfalllösung, ein "Plan B" gefunden werden für den Fall, dass der nun in Frage stehende Umzugstermin nicht gehalten werden kann. Die Mitglieder der Schulgemeinde und die Familien der für das kommende Schuljahr angemeldeten Schüler*innen brauchen sofort Informationen, wie die schulische Versorgung sichergestellt werden wird, wenn der Umzug nicht möglich sein wird. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 945 2024 Die Vorlage OF 1105/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung deNeufvilleStraße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach

02.04.2024 · Aktualisiert: 14.05.2024

Antrag vom 02.04.2024, OF 1064/5 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach in Höhe von 20.000 € in den neuzubeschließenden Haushalt 2024/2025 einzuplanen. In der vorzulegenden abgestimmten Planung sollen folgende Punkte enthalten sein: 1. Die Straßenbahnhaltestellen sind barrierefrei umzugestalten und mit dynamischen Fahrgastanzeigen auszustatten. 2. Der marode Gleiskörper ist auszutauschen. 3. Anstelle des Kopfsteinpflasters ist Flüsterasphalt einzubauen. 4. Die Straße ist zu begrünen. Begründung: Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist dringend sanierungsbedürftig. Nach der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 165 2024 Die Vorlage OF 1064/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU GRÜNE SPD FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherstellung des Unterrichts am Gymnasium Süd im kommenden Schuljahr

15.03.2024 · Aktualisiert: 16.09.2024

Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5337 entstanden aus Vorlage: OF 1052/5 vom 29.02.2024 Betreff: Sicherstellung des Unterrichts am Gymnasium Süd im kommenden Schuljahr Der Magistrat wird gebeten, zeitnah Folgendes zu prüfen und zu berichten: Welche Lösung zur Sicherstellung des Unterrichts am Gymnasium Süd ist geplant für den mehr als wahrscheinlichen Fall, dass der ursprünglich vorgesehene Umzug aus dem jetzigen Provisorium nicht oder zumindest nicht in vollem Umfang erfolgen kann? Begründung: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Frankfurter Rundschau und Frankfurter Neue Presse haben im Februar 2024 berichtet, dass das Gymnasium Süd voraussichtlich nicht, wie geplant, zum Schuljahresbeginn 2025/26 an die Seehofstraße umziehen kann. Der Geschäftsführer der städtischen ABG, Frank Junker, hat erklärt, dass er nicht davon ausgeht, dass zum Schuljahresbeginn 2025/26 ein Provisorium steht. Die zuständige Dezernentin hat andererseits bestätigt, dass die im Aufbau befindliche Schule 2025 umziehen muss: "Dann ist definitiv kein Platz mehr auf dem Schulgelände." Da bis zum Beginn des kommenden Schuljahres nur noch wenig mehr als vier Monate Zeit bleiben, muss unbedingt eine Notfalllösung, ein Plan B, gefunden werden, für den Fall, dass der nun infrage stehende Umzugstermin nicht gehalten werden kann. Die Mitglieder der Schulgemeinde und die Familien der für das kommende Schuljahr angemeldeten Schüler*innen brauchen sofort Informationen, wie die schulische Versorgung sichergestellt werden wird, wenn der Umzug nicht möglich sein wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.09.2024, ST 1667 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vier-Feld-Sporthalle für das Gymnasium Süd

15.03.2024 · Aktualisiert: 07.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5330 entstanden aus Vorlage: OF 1043/5 vom 08.02.2024 Betreff: Vier-Feld-Sporthalle für das Gymnasium Süd Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung des Gymnasiums Süd in der Liegenschaft Seehofstraße/Gerbermühlstraße die Errichtung einer Vier-Feld-Sporthalle, die auch von Vereinen genutzt werden kann, miteinzubeziehen. Begründung: Sachsenhäuser Sportvereine und Schulen fordern bereits seit geraumer Zeit eine (weitere) Turnhalle. Diverse Anträge, diese z. B. in den Neubau der Martin-Buber-Schule zu integrieren, wurden abgelehnt. Die Dreifelderhalle der IGS Süd soll zu gegebener Zeit einen Teil des bestehenden Bedarfs kompensieren. Ihr Bau verschiebt sich jedoch genauso wie die Auslagerung der IGS Süd für Jahre nach hinten. Die Sporthalle Süd wiederum ist baufällig. Dies erschwert den Schul- und Vereinssport in Sachsenhausen. Im Winter gibt es dort kaum Trainingsmöglichkeiten. Der finale Standort des Gymnasiums Süd - die Liegenschaft Seehofstraße/Gerbermühlstraße - sollte dafür Platz bieten. Grundsätzlich ist bisher die Errichtung einer Turnhalle erst für 2028 bzw. 2030 vorgesehen. Die Kinder benötigen von Beginn des Einzugs auf dem Gelände an eine dort vorhandene Turnhalle. Dem Bau der Turnhalle auf dem Gelände muss Priorität gegeben werden. Bevor die Turnhalle dort final errichtet werden kann, muss eine provisorische Lösung, beispielsweise in Form einer Traglufthalle, auf dem Schulgelände oder sich in der Nähe befindlichen Liegenschaften gewährleistet werden. Eine Verbringung der Schüler zum Sport in andere Stadtteile ist nicht zumutbar und würde in der Schüler- und Elternschaft die Akzeptanz für die schwierige Übergangsphase erheblich erschweren. Das gilt auch im Hinblick auf die wenigen Turnhallen in Sachsenhausen für die Sportvereine. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1164 Aktenzeichen: 40-33

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkmöglichkeiten an der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Straße und Brunnenstraße

23.02.2024 · Aktualisiert: 29.07.2024

Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5184 entstanden aus Vorlage: OF 1011/5 vom 06.02.2024 Betreff: Parkmöglichkeiten an der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Straße und Brunnenstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die vom Verkehrsamt neu eingerichteten Halteverbotszonen in der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Straße und Brunnenstraße in Richtung Innenstadt umgewidmet werden und Parken auch auf dem Bürgersteig in einer maximalen Breite von 30 Zentimetern erlaubt wird. Begründung: Um eine Beeinträchtigung und Störung der vorbeifahrenden Straßenbahnen in dem genannten Abschnitt durch falsch parkende Fahrzeuge zu vermeiden, ist es ausreichend, das Parken auf den Bürgersteigen auf einer Breite von 30 Zentimetern zu ermöglichen und die Parkflächen insbesondere auf der Straßenseite deutlich zu markieren. Die Bürgersteige in diesem Abschnitt sind zwischen 1,80 Meter und 2,05 Meter bzw. teilweise sogar 2,60 Meter breit, sodass hier noch eine Breite von 1,50 Meter bis 1,80 Meter für die Fußgänger übrig bleibt. Es existieren entlang der Offenbacher Landstraße bzw. Buchrainstraße genug Beispiele und die meisten Bürgersteige in Oberrad sind deutlich schmaler als die vorgesehene Breite von 2,20 Metern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1061 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Drängelgitter und Fußgängerüberweg in der Seehofstraße

23.02.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5179 entstanden aus Vorlage: OF 1003/5 vom 25.01.2024 Betreff: Drängelgitter und Fußgängerüberweg in der Seehofstraße Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass entlang der Straßenbahnschienen vor der Liegenschaft Seehofstraße 41 rechtzeitig vor dem Umzug des Gymnasiums Süd im Jahr 2025 Drängelgitter installiert werden. Weiterhin soll ein Fußgängerüberweg mit Fußgängerampel auf Höhe der Seehofstraße 41 installiert werden. Begründung: Das Gymnasium Süd soll im Sommer 2025 an den finalen Standort zwischen der Seehofstraße und der Gerbermühlstraße ziehen. An erster Stelle soll das Gebäude, in dem sich zuvor das Stadtschulamt befunden hat, bezogen werden. Gegenüber des Eingangs, in unmittelbarer Nähe des Gebäudes, befinden sich Straßenbahngleise. Auf der Seite des künftigen Schulstandorts sind diese mit Parkbuchten versehen, was die Stelle noch unsicherer macht. Selbst Erwachsene sind mit der Querung an dieser Stelle über die Straßenbahngleise und die zweispurige Seehofstraße überfordert. Im Spätherbst 2022 ist dort bereits ein Mitarbeiter der FES am frühen Morgen von einer Straßenbahn tödlich verletzt worden. Bei Kindern bleibt Schubsen und unüberlegtes Handeln nicht aus, weshalb die Installation von Drängelgittern angebracht ist. Weiterhin erscheint es notwendig, in der Nähe des Schuleingangs einen Fußgängerüberweg mit Ampelanlage zu installieren. Auch dieser sollte rechtzeitig vor Aufnahme des Schulbetriebs sondiert und umgesetzt werden. Da laut eigenen Aussagen der beteiligten Behörden die Umsetzung von verkehrssichernden Maßnahmen derzeit ziemlich langwierig ist, sollten diese bereits jetzt auf den Weg gebracht werden, um sicherzustellen, dass diese rechtzeitig zur Verfügung stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2024, ST 1477 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umleitung von schweren Baufahrzeugen im Bereich der Mühlbergschule

23.02.2024 · Aktualisiert: 04.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5188 entstanden aus Vorlage: OF 1026/5 vom 19.02.2024 Betreff: Umleitung von schweren Baufahrzeugen im Bereich der Mühlbergschule Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass Baustellen-Lkw nicht über den Lettigkautweg zur Baustelle am Henningerareal (ehemaliges Areal Konsul Schubert) fahren sollen. Der Anfahrtsweg soll stattdessen über den Hainer W eg und die Geleitsstraße erfolgen und die Anfahrt über den Wendelsweg in Richtung Hühnerweg zur Offenbacher Landstraße. Begründung: Im Bereich Wendelsweg 72 (ehemaliges Areal Konsul Schubert) werden aktuell Aushubarbeiten für den Bau weiterer Wohnhäuser durchgeführt. Der damit verbundene Lkw-Verkehr führt aktuell zu einem großen Teil an der Mühlbergschule im Lettigkautweg vorbei. Die Schülerinnen und Schüler sind so auf ihrem Schulweg noch größeren Gefahren ausgesetzt als ohnehin schon. Da der Lettigkautweg schmal ist, staut sich im Bereich Offenbacher Landstraße/Lettigkautweg der Verkehr des Öfteren am Tag mit einhergehendem Hupen, insbesondere im Bereich der Schule. Fotos (c) Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1307 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Fragen zum Standort des Gymnasiums Süd

18.02.2024 · Aktualisiert: 17.12.2025

Antrag vom 18.02.2024, OF 1048/5 Betreff: Fragen zum Standort des Gymnasiums Süd Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft bezüglich des Gymnasiums Süd: 1. Ist der Endstandort des Gymnasium Süd weiterhin die Liegenschaft an der Seehofstraße/Gerbermühlstraße? 2. Ist der Umzug des Gymnasiums Süd in ein Provisorium am Endstandort Seehof-/Gerbermühlstrasse zum Schuljahr 2025/26 gewährleistet? a) Sofern ein Übergangsprovisorium am geplanten Endstandort nicht fertiggestellt werden kann, gibt es bereits einen Ausweichstandort für den erforderlichen Umzug zum Schuljahr 2025/26? b) Wo wird dieser Übergangsstandort sein? c) Kann dieser ohne weitere Umzüge bis zur Fertigstellung des Endstandorts genutzt werden? 3. Sind die erforderlichen Mittel zur Bereitstellung eines Interimsgebäudes für das Gymnasium Süd bereits bewilligt? a) Wenn nein - wann werden die Mittel für die Interimslösung dem Finanzausschuss zur Freigabe vorgelegt? b) Was muss konkret erfolgen, um die Mittelfreigabe zu erlangen? Begründung: Im Januar 2022 wurde die Gründung eines neuen Gymnasiums in Sachsenhausen bekannt gegeben. Zurzeit ist ein Umzug für das Jahr 2025/26 geplant. Die Verzögerung der Bautätigkeiten am vorgesehenen Endstandort und die daraus resultierenden Probleme führen zu Unsicherheiten bei den Schüler:innen, den Lehrer:innen und den Eltern. Deshalb bitte der Ortsbeirat den Magistrat, die oben stehenden Fragen schnellstens zu beantworten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 922 2024 Die Vorlage OF 1048/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 65-0

Partei: GRÜNE
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Ideen

Idee
1

Tempo runter, eine sichere Gerbermühlstraße für alle!

12.08.2025

Die Gerbermühlstraße ist eine sehr stark und sehr schnell befahrene Straße. Viele Autos fahren hier deutlich schneller als 50 km/h, was die Straße für alle anderen ziemlich gefährlich macht. Ein durchgehendes Tempolimit von 50 km/h würde helfen, den Verkehr zu beruhigen. Auch das Risiko von Unfällen ist dann deutlich geringer. Das ist nachgewiesen. Gefährliche Situation an der Wehrstraße: Ein besonders kritischer Punkt ist die Ampel an der Kreuzung mit der Wehrstraße. Dort ist die Mittelinsel so klein, dass man mit Kinderwagen, Fahrrad oder als Familie oft keinen Platz findet – man steht dann teilweise auf der Straße. Gleichzeitig rasen Autos mit hohem Tempo und kaum Abstand vorbei. Das ist extrem gefährlich – besonders für Kinder oder ältere Menschen. Egal ob Familien die mit den den Kindern zum Main wollen oder Jugendliche die zum Sportplatz müssen. Diese Kreuzung wird von sehr vielen Menschen genutzt. Gerade deshalb sollte man hier für mehr Sicherheit sorgen. Radweg direkt an der Straße – ohne Schutz: Auch für Radfahrende ist die Situation angespannt. Der Radweg verläuft direkt neben der Fahrbahn, mit viel zu wenig Abstand zu den Autos. Das ist eine große Gefahr – vor allem für weniger geübte Radfahrende. Weniger Tempo = mehr Sicherheit und Lebensqualität Ein Tempolimit von 50 km/h würde: • das Unfallrisiko senken, • das Überqueren der Straße sicherer machen, • den Radverkehr weniger gefährlich gestalten, • sowie Kinder und Jugendliche besser schützen. Unsere Forderung Die aktuelle Situation ist nicht mehr tragbar. Es braucht ein klares Tempolimit von 50 km/h auf der gesamten Gerbermühlstraße bis zur Stadtgrenze Offenbach – für mehr Sicherheit, Rücksicht und ein besseres Miteinander im Straßenverkehr. Bitte unterstützt diese Petition – für eine sichere Gerbermühlstraße für alle!

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2

Gerbermühlstr.: Reduzierung des Tempolimits von 70 auf 50 km/h

02.06.2025

Ich schlage vor, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße von 70 km/h auf 50 km/h zu reduzieren. Als Autofahrer sehe ich keinen Grund, dort 70 km/h zu fahren, weil: 1) die gesamte Strecke nicht so lang ist und viele Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h oder weniger verbindet. Man wird dort definitiv langsamer fahren. 2) es gibt viele Ampeln. Um 70 km/h zu fahren, muss man sehr schnell beschleunigen und dann an der roten Ampel schnell anhalten. Als Radfahrer fühle ich mich unsicher, wenn ich neben Autos fahre, die 70 km/h fahren. Es gibt noch einen weiteren Grund, die Geschwindigkeit zu reduzieren: Zwischen dieser Straße und dem Main befindet sich ein Naturschutzgebiet. Weniger Lärm und CO2-Emissionen würden sich positiv auf diesen Bereich auswirken.

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8

Wendelsweg Ecke Hühnerweg Zugang zur Treppe zur Offenbacher Landstraße für Fußgänger erleichtern

18.01.2025

Es gibt eine Treppe zwischen Hühnerweg und Offenbacher Landstraße. Sie stellt eine wichtige Verbindung für zu Fuß gehende dar und wird beispielsweise häufig von Kleinkinder mit ihren Eltern auf dem Weg zur Kita genutzt. Der Zugang zur Treppe ist regelmäßig zugeparkt, obwohl der Fußweg dort nicht zum Parken freigegeben ist. Eine sichere Querung zwischen den Autos ist nicht möglich. Hier wäre es wichtig zumindest zum Queren einen Weg freizuhalten.

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13

Dashboard Gymnasium Süd

22.10.2024

Für mehr Transparenz und Echtzeit-Kommunikation beantragen wir ein Dashboard über den Status des Gymnasiums Süd einzurichten. Ausgestaltung analog dem Cockpit [ui!] COCKPIT (frankfurt.de) oder auch jenem zur EM 2024. Die Einführung eines transparenten Echtzeit-Dashboards für große Schulbauprojekte ist ein innovativer Ansatz, der sowohl die Rechenschaftspflicht der Stadt als auch das Vertrauen der Eltern und der Schulgemeinschaft stärkt. Die Schulen in Frankfurt sind bekanntermaßen in keinem guten Zustand. Unzählige Schüler werden über Jahre in Containern unterrichtet, der Unterricht von Schulgemeinschaften wird auf verschiedene Standorte aufgeteilt. Wer Anfang 2023 auf das Gymnasium Süd an der Diesterwegstraße gewechselt ist, mit der Zusage ab 2025 in neugebauten Unterrichtsräumen am Standort Seehofstraße unterrichtet zu werden, sieht sich stattdessen mit einem Umzug in eine Containeranlage in entgegengesetzter Richtung am Tiroler Park konfrontiert. Eine Einbindung der betroffenen Schüler und Eltern, sowie proaktive Kommunikation findet nicht statt. Verzögerungen erreichen die Betroffen, wenn überhaupt, erst spät. Hier ist dringend mehr Offenheit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz geboten. Der Aufwand ist überschaubar und nicht kompliziert. Immerhin wurde solch ein Dashboard kurzfristig auch für die EM 2024 eingerichtet. Wenn es für ein Freizeit-Event möglich ist, wieviel mehr Aufwand sollte es wert sein, wenn es um die Bildung und Zukunft unserer Kinder sein. Ausbauphasen: 1. Der Pilot startet umgehend mit dem Gymnasium Süd. 2. Wenn alle benötigten Angaben vollständig und die Einträge stabil funktionieren, werden schrittweise weitere Schulen ongeboarded. 3. Sollten die gesteckten Erwartungen erfüllt werden, erfolgt eine Ausweitung auf weitere Schulbauprojekte. Die Aktualisierung erfolgt in realtime; mindestens jedoch wöchentlich, in (einigen wenigen) begründeten Ausnahmefällen monatlich. Gerne sind wir bei der Ausgestaltung behilflich. ====================================== *Anforderungen* 1. **Einrichtung eines öffentlichen Dashboards**: Einrichtung eines zentralen Online-Dashboards könnte, welches wichtige Informationen über den Projektfortschritt der Schulerweiterung anzeigt. Dieses Dashboard stellt Meilensteine, Planungsfortschritte, genehmigte Budgets, Bauzeiten und Fertigstellungsrisiken transparent dar. Die Aktualisierung erfolgt in real time und macht den aktuellen Stand für die Bürger jederzeit einsehbar. 2. **Verbindliche Meilensteinplanung**: Die Stadtverwaltung veröffentlicht einen detaillierten Meilensteinplan zu. Dieser sollte Informationen enthalten, wann bestimmte Verträge unterzeichnet werden, wann Baugenehmigungen erteilt werden müssen und wann welche Bauabschnitte abgeschlossen sein sollen. Verzögerungen und Probleme werden sofort über das Dashboard transparent gemacht. 3. **Risikomanagement und Eskalationsmechanismen**: Das Dashboard enthält zusätzlich einen Abschnitt, der auf potenzielle Risiken hinweist und frühzeitig Maßnahmen zur Risikominderung kommuniziert. Dies ermöglicht Eltern und der Schulgemeinde, frühzeitig auf drohende Verzögerungen zu reagieren und mit der Stadt in Dialog zu treten. 4. **Echtzeit-Daten aus Behörden und Bauunternehmen**: Daten zu Fortschritten werden direkt aus den beteiligten Behörden, Bauunternehmen und anderen Akteuren in Echtzeit in das System eingespeist werden. Dies gewährleistet, dass aktuelle Informationen verfügbar sind und Verzögerungen sofort erkennbar sind. 5. **Regelmäßige Fortschrittsberichte und Bürgerbeteiligung**: Die Stadtverwaltung, das Bildungsdezernat und die verantwortlichen Bauunternehmen verpflichten sich zur regelmäßigen Berichterstattung Auch wird eine öffentliche Plattform für Fragen und Kommentare eingerichtet, um Bürgerbeteiligung zu ermöglichen. 6. **Nutzung von Best Practices aus der IT- und Projektmanagement-Welt**: Methoden wie Agile-Projektmanagement oder andere bewährte Verfahren könnten eingesetzt werden, um die Transparenz und Anpassungsfähigkeit der Planung zu verbessern. Dies könnte bedeuten, dass regelmäßig kurze Berichte veröffentlicht werden, die klare Fortschritte oder Hindernisse aufzeigen.

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Ampelblitzer Mörfelder Landstraße zu Offenbacher Landstraße

23.07.2023

Ich habe das Gefühl, dass immer wieder Autofahrer, welche von der Mörfelder Landstraße auf die Offenbacher Landstraße bei roter Ampel über die Kreuzung fahren. Hierdurch werden regelmäßig die Fußgänger, welche die Offenbacher Landstraße überqueren wollen, hierbei behindert. Ein Ampelblitzer würde eine sichere Straßenüberquerung ermöglichen.

Idee
1

Verkehrsspiegel anbringen

10.11.2021

Betrifft die Gerbermühlstraße (B43) aus Richtung Osthafenbrücke kommend in Richtung Sachsenhausen. Nach der Linkskurve befindet sich an der Einmündung "Zum Laurenburger Hof" eine Lichtzeichenanlage. Diese ist wegen des Bewuchses auf dem Grünstreifen erst sehr spät einsehbar, so dass es bei Rotzeichen und Fahrzeugrückstau zu gefährlichen Situationen kommmt. Hier sollte in der Kurve ein Spiegel angebracht werden. Alternativ nachhaltiger Rückschnitt des Grünstreifens oder gelbes Blinklicht vor der Kurve, wenn die benannte Ampel rot zeigt.

Idee
5

Umzug und Neuentwicklung des tristen Ämter-Areals in Sachsenhausen

16.04.2021

In Sachsenhausen befindet sich ein besonders tristes Gemeindeverwaltungsamt-Ensemble (d.h. Stadtschulamt- und Hochbauamt) an der Gerbermühlstraße bzw. Seehofstraße 41. Das Areal ist mit Unkraut überzogen und die besonders hässlichen Brutalismus-Gebäude ziehen die gesamte Nachbarschaft herunter. Da dieses Areal sich in direkter Nähe der EZB und des Mains befindet, könnte das Grundstück sicherlich gewinnbringend für den Steuerzahler stattdessen für Wohnzwecke verwendet werden. Da Frankfurt (wie sonst nur München oder Hamburg) unter Wohnungsmangel leidet, sollte die Stadt keine großen Flächen für Ämter in beliebten Wohnlagen beanspruchen, sondern lieber an den Stadtrand (Mertonviertel, Niedrrad, Höchst, Fechenheim) ziehen. Besonders an dieser Stelle würde die Stadt hohe Einnahmen generieren, Wohnfläche frei machen und den angepsannten Wohnungsmarkt entlasten.

Idee
5

Umzug und Neuentwicklung des tristen Ämter-Areals in Sachsenhausen

16.04.2021

In Sachsenhausen befindet sich ein besonders tristes Gemeindeverwaltungsamt-Ensemble (d.h. Stadtschulamt- und Hochbauamt) an der Gerbermühlstraße bzw. Seehofstraße 41. Das Areal ist mit Unkraut überzogen und die besonders hässlichen Brutalismus-Gebäude ziehen die gesamte Nachbarschaft herunter. Da dieses Areal sich in direkter Nähe der EZB und des Mains befindet, könnte das Grundstück sicherlich gewinnbringend für den Steuerzahler stattdessen für Wohnzwecke verwendet werden. Da Frankfurt (wie sonst nur München oder Hamburg) unter Wohnungsmangel leidet, sollte die Stadt keine großen Flächen für Ämter in beliebten Wohnlagen beanspruchen, sondern lieber an den Stadtrand (Mertonviertel, Niedrrad, Höchst, Fechenheim) ziehen. Besonders an dieser Stelle würde die Stadt hohe Einnahmen generieren, Wohnfläche frei machen und den angepsannten Wohnungsmarkt entlasten.

Idee
35

30 Zone & Blitzer - Zum Laurenburgerhof

11.08.2020

Auf der Str. Zum Laurenburger Hof gibt es 2 Kitas und einen Spielplatz. Die Strasse befindet sich in einem Wohngebiet aber es wird vorallem morgen oft verwendet um die Ampeln auf der Gerbermühlstraße umzugehen. Dadurch dass viele Kinder unterwegs sind, sollte die Geschwindigkeit auf 30 begrenzt werden, ggf auch einen Blitzer könnte installiert werden.

Idee
287

Ampelschaltung bei Straßenbahneinfahrt

20.01.2020

Bei Einfahrt einer Straßenbahn in die Haltestelle Balduinstraße soll die Fußgängerampel automatisch für Fußgänger auf Grün wechseln, damit die auf der gegenüberliegenden Straßenseite einfahrenden Straßenbahn sicher erreicht werden kann. Aktuell muss das Signal durch den Fußgänger manuell angefordert werden. Die Umschaltung dauert 30 Sekunden. Bis dahin ist eine einfahrende Bahn nicht mehr zu erreichen. Durch eine automatische Umschaltung der Fußgängerampel wird die Sicherheit somit sowohl für die Fußgänger wie auch für die Autofahrer, die auf der Gegenfahrspur in Richtung Sachsenhausen an der Straßenbahn vorbei fahren wollen und dabei den aus der Balduinstraße rechts in die Offenbacher Landstraße einfahrenden Verkehr nicht einsehen können, erhöht. Eine derartige Ampelschaltung erhöht gleichzeitig den Verkehrsabfluss aus der Balduinstraße in Richtung Sachenhausen. Alternativ soll mindestens die Zeit ab Signalanforderung bis zur Ampelumschaltung auf ein Minimum reduziert werden.

Idee
7

Rote Fahrradspuren am Wendelsplatz

18.06.2019

Die Kreuzung Wendelsplatz mit den Zubringern Darmstädter Landstraße / Offenbacher Landstraße / Mörfelder Landstraße ist für Fahrradfahrer eine fast lebensgefährliche Zumutung! Es gibt genau keinen separaten Fahrradweg und die „Fahrradspuren“ muss man sich erdenken - und hoffen, dass die Autofahrer, die schnell noch bei dunkelgelb über die vielbefahrene Kreuzung müssen, es genau so sehen und Rücksicht nehmen. Wobei da Zweifel angebracht sind! Daher: zum Schutz der Fahrradfahrer und als freundlicher Hinweis für die motorisierten Verkehrsteilnehmer zumindest leuchtend rote Fahrradspuren in alle Richtungen!

Idee
2

Längere Grün-Phasen für Fußgänger

25.09.2014

Die Grün-Phasen für Fußgänger sollten verlängert werden. Häufig sind sie einfach zu kurz bemessen. Beispiel Kreuzung Gerbermühl-/Seehofstraße: Um die Straßen zu überqueren (3 Ampeln) muss man gleich beim ersten Grün flott loslaufen. Behinderte oder ältere Personen haben keine Chance, die Kreuzung in einer Grünphase zu überqueren.