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Meine Nachbarschaft: Landgrafenstraße

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenbeleuchtung und Sitzbank

22.02.2021 · Aktualisiert: 07.06.2021

Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7239 entstanden aus Vorlage: OF 1306/2 vom 20.01.2021 Betreff: Straßenbeleuchtung und Sitzbank Der Magistrat wird gebeten, 1. die Straßenbeleuchtung Am Weingarten und in der Falkstraße zu prüfen, da diese von den Bewohnern der Seniorenwohnanlage des Frankfurter Verbands jeweils als zu dunkel empfunden wird; 2. auf der Leipziger Straße im Abschnitt zwischen Adalbertstraße/Einmündung Leipziger Straße und Am Weingarten eine Sitzbank aufzustellen. Ortsbeirat 2 und Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe stehen gerne bereit, im Rahmen einer Begehung einen geeigneten Standort zu identifizieren. Beispielhaft wird eine Sitzbank am Standort Leipziger Straße/ Ecke Landgrafenstraße vor der Parfümerie Lehr vorgeschlagen: Begründung: Hinweis und Bitte des Frankfurter Verbands und betroffener Seniorinnen und Senioren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1207

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Schloßstraße

15.02.2021 · Aktualisiert: 04.03.2021

Antrag vom 15.02.2021, OF 1337/2 Betreff: Schloßstraße Der Ortsbeirat möchte beschließen: 1. Der Magistrat wird daher aufgefordert die Situation mit geeigneten Sofortmaßnahmen zu verbessern. Zu diesen zählen unbedingt a) eine deutlichere und umfassendere Beschilderung der Straße b) das großflächige Aufbringen des Hinweises auf Tempo 30 auf der Fahrbahn selbst c) das Aufbringen eines auf für den MIV gut erkennbaren Hinweises "Radfahrer überholen verboten" als Schriftzug auf der Fahrbahn an der Schloßstraße mindestens kurz nach der Kreuzung Adalbert-/Schloßstraße in Richtung Breitenbachbrücke und nach der Kreuzung Schloßstraße/Rödelheimer Straße im Richtung Adalbertstraße d) konsequente Überwachung der Einhaltung der dortigen Verkehrsregeln, insbesondere Tempo 30 (siehe hierzu OF 1305/2), des Überholverbotes und des Sicherheitsabstandes zur*m vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer*in e) regelmäßige Bestreifung der Schloßstraße durch die Fahrradstaffel der Frankfurter Polizei, wobei diese explizit I. Radfahrende darauf aufmerksam machen sollen auf der Fahrspur und nicht in der "dooring zone" zu fahren und II. MIV-Nutzer*innen auf Tempo 30, Überholverbot, nicht zu dichtes Auffahren und nicht hupen hinzuweisen 2. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert weitere Möglichkeiten der Verbesserung der Sicherheit zu prüfen und umzusetzen. 3. Im übrigen ist sich der Ortsbeirat darüber im Klaren, dass eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrssituation nur durch einen Umbau der Straße erreicht werden kann und bestärkt daher seine Forderung nach einem raschen Umbau der Schloßstraße. Der Magistrat wird daher aufgefordert die nötigen Planungen deutlich zu beschleunigen. Begründung: Der Ortsbeirat erachtet die derzeitige Situation auf der Schloßstraße weder im Hinblick auf Klarheit noch im Hinblick auf die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmenden als angemessen. Hier Sei auf die Begründung der OM 6763 vom 26.10.2020 verwiesen. Die Situation hat sich seit der Verabschiedung der OM 6763 weder verbessert noch hat der Magistrat auf die Anregung bisher reagiert. Dagegen häufen sich die Beschwerden von Radfahrenden, die die Situation unverändert als bedrohlich wahrnehmen. Dichtes Auffahren von PKW, Anhupen der Radfahrenden und dichtes Überholen derselben durch PKW führen nicht zu dazu, dass sich Radfahrende bedroht fühlen und die Schloßstraße als Radweg gemieden wird, es handelt sich hierbei auch keineswegs um einfache Delikte sondern um den Tatbestand der Nötigung. Dies wird nun vielfach noch Radfahrenden auch bei der Polizei angezeigt. Gleichwohl gehört es zur Aufgabe der Stadtverwaltung ihr Möglichstes zu tun solche Situationen zu vermeiden. Hiervon ist bisher bedauerlicherweise wenig zu bemerken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1337/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP und BFF gegen 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Kaufe am Main, nicht am Amazonas! Die Frankfurter E-Plazza

05.02.2021 · Aktualisiert: 04.03.2021

Antrag vom 05.02.2021, OF 1330/2 Betreff: Kaufe am Main, nicht am Amazonas! Die Frankfurter E-Plazza Vorgang: M 203/20 Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die Stadt Frankfurt am Main eine Kommerzplattform nach dem Vorbild der Online City Wuppertal (OCW) erhält. Hiermit soll ein Angebot zur Verknüpfung des stationären Einzelhandels mit dem Online-Handel geschaffen werden. Als Frankfurter Besonderheit soll dabei kieznah aufgefächert werden - so drängt sich hierzu beispielsweise die strukturabbildende Subkategorie "E-Plazza Leipziger Straße" geradezu auf. Begründung: Mit der Frankfurter E-Plazza wird ein lokaler Online-Marktplatz geschaffen, der Dienstleistungs- & Einzelhandelsangebote der Stadt vereint. Durch die Schaffung eines zusätzlichen Vertriebsweg werden diese ertüchtigt, gegenüber globalen Playern bestehen zu können und lokale Vorteile auszuspielen. Dies gilt vor allem für die kleinen und inhabergeführte Läden, die bis dahin nicht in Online-Shops aktiv sein konnten, aber gerne Services wie beispielsweise Click & Collect bereitstellen möchten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 203 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 203 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Der Vorlage M 203 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1330/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen 2 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, FDP und Piraten gegen 3 GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE und 1 LINKE. (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Spielstraße für Bockenheim

05.02.2021 · Aktualisiert: 04.03.2021

Antrag vom 05.02.2021, OF 1320/2 Betreff: Spielstraße für Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist 1. im südlichen Bockenheim an allen Samstagen ab 14. Mai bis einschließlich 17. Juli 2021 jeweils von 13h bis 19h eine temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraße in der Kiesstraße (zwischen Robert-Mayer- und Jordanstraße) als Pilotprojekt einzurichten. Details zum Standort und den notwendigen Beschilderungen sind in Anlage 2 spezifiziert. 2. ggf. zu prüfen und zu berichten, welche Straße südlich der Adalbertstraße ohne Durchgangs- und Quartiererschließungsverkehr alternativ als temporäre Spielstraße eingerichtet werden könnte. 3. einen Parkplatz umzuwidmen, um die Möglichkeit zu schaffen, eine Container-Box für die Laufzeit des Pilotprojekts aufzustellen. In dieser können Spielgeräte sowie eventuell Sitzmöbel für die temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraße gelagert werden. Zudem kann die Container-Box dazu dienen, dass Aushänge (zu Aktionen auf der Spielstraße oder von Nachbarschaftsinitiativen) gemacht werden können. (Siehe auch Anlage 4). Die Initiative BOCKENHEIM AUSSER HAUS übernimmt die Patenschaft der Spiel- und Nachbarschaftsstraße und der Container-Box. 4. der Initiative BOCKENHEIM AUSSER HAUS ein Budget für die Planung weiterer temporärer und permanenter Maßnahmen für Begrünung, Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Spielräume zur Verfügung zu stellen. Begründung: Stadtgrüne Freiräume und wohnortnahe Spielflächen sind für Kinder und Anwohner:innen enorm wichtig. Speziell während der andauernden Corona-Pandemie hat sich gezeigt, wie wertvoll zusätzliche Flächen im Stadtteil für Kinder und Anwohner:innen sind. Eine Abfrage in Bezug auf die Zustimmung der Anwohner:innen zu einer Spielstraße im Karrée Adalbert-, Gräf-, Robert-Mayer- und Schloßstraße ist mit einer Flyer-Aktion erfolgt. Die Rückmeldungen der Anwohner:innen waren fast ausschließlich positiv (siehe Anlage 3). Positive Stimmen für eine temporäre Sperrung an Samstagnachmittagen kamen auch von der ansässigen Gastronomie und dem Handel. Die Kinderbeauftragte für Bockenheim unterstützt die Einrichtung einer Spiel- und Nachbarschaftsstraße. Was ist eine Temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraße? Die Straße als Aufenthalts- und Begegnungsort für Menschen - was jahrhundertelang selbstverständlich war, ist in den letzten Jahrzehnten leider verloren gegangen. Temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraßen sind ein einfaches Instrument, um die Straße gelegentlich wieder anders zu nutzen: mit Ballspielen, Rollschuhen, Straßenkreide etc. oder mit Klappstuhl und Kaffee, um mit Nachbar:innen ins Gespräch zu kommen - für ein nachbarschaftliches Miteinander. Konkret funktioniert das so, dass in der schönen Jahreszeit ein geeignetes Stück Nebenstraße an einzelnen Tagen für den Autoverkehr gesperrt wird, z.B. einmal pro Woche. Anlieferungen sowie die Zufahrt für Anwohner:innen und Gehbehinderte sind weiterhin möglich. Der ruhende Verkehr sollte durch die Beschilderung für die Zeit der Sperrung weitestgehend umgeparkt sein. Temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraßen sind sehr flexibel und jederzeit reversibel. Dadurch, dass kein Umbau erforderlich ist, entstehen fast keine Kosten. Beispiele für Spiel- und Nachbarschaftsstraßen, die oft auch Sommerstrassen genannt werden, gibt es in zahlreichen Städten, unter anderem in Berlin, München und Wien. [1] Anlage: Anlage 1 Vorstellung der Initiative BOCKENHEIM AUSSER HAUS Anlage 2 Lage und Verkehrszeichenplan Anlage 3 Auswertung der Bürgerbefragung Anlage 4 Beispiel der Container-Box Anlage 1 (ca. 551 KB) Anlage 2 (ca. 798 KB) Anlage 3 (ca. 54 KB) Anlage 4 (ca. 1,1 MB) Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1934 2021 Die Vorlage OF 1320/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Parteien: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE Piraten
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Fahrradbügel Am Weingarten/Ecke Sophienstraße

29.01.2021 · Aktualisiert: 04.03.2021

Antrag vom 29.01.2021, OF 1313/2 Betreff: Fahrradbügel Am Weingarten/Ecke Sophienstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem schraffierten Kurvenbereich Am Weingarten / Ecke Sophienstraße Fahrradbügel aufzustellen: Begründung: Bitte von Bürgern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1932 2021 Die Vorlage OF 1313/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem schraffierten Kreuzungsbereich Am Weingarten/Ecke Sophienstraße Fahrradbügel so aufgestellt werden können, dass damit garantiert ist, dass Verkehrsteilnehmer (insbesondere Fußgänger, Radfahrer und Kinder) weiterhin ausreichende Einsehbarkeit erhalten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Blumenkübel an der Leipziger Straße

18.01.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7083 entstanden aus Vorlage: OF 1274/2 vom 31.12.2020 Betreff: Blumenkübel an der Leipziger Straße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass ein durch Bauarbeiten verschobener großer Pflanzkübel an der Ecke Leipziger Straße/Am Weingarten (Eingang U-Bahn-Station) wieder an den ursprünglichen Platz verbracht wird. Begründung: Im Zuge von Straßenbauarbeiten ist im Oktober 2020 ein großer Blumenkübel auf dem Bürgersteig Am Weingarten (Höhe Hausnummer 1) Richtung Leipziger Straße verschoben worden. Nach den Bauarbeiten ist der Kübel nicht wieder an die richtige Stelle zurückgebracht worden und steht jetzt unglücklich an der Ecke Leipziger Straße/Am Weingarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1069 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Friesengasse: Bitte Radfahrpiktogramme anbringen

18.01.2021 · Aktualisiert: 07.06.2021

Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7084 entstanden aus Vorlage: OF 1276/2 vom 31.12.2020 Betreff: Friesengasse: Bitte Radfahrpiktogramme anbringen Der Magistrat wird gebeten, in der Friesengasse auf ganzer Länge zwischen Schloß- und Grempstraße Piktogramme auf der Fahrbahn anzubringen, die verdeutlichen, dass das Radfahren entgegen der Einbahnstraße erlaubt ist. Begründung: Im benannten Straßenabschnitt fehlen diese Hinweise gänzlich (im Gegensatz zur sich anschließenden Leipziger Straße). Anwohnerinnen bzw. Anwohner berichten, dass es immer wieder zu Konfliktsituationen kommt, die durch die Piktogramme entschärft werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1206 Beratung im Ortsbeirat: 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufwertung des Rohmerplatzes nach Fertigstellung der laufenden Baumaßnahme der KEG (Studierendenwohnheim und Kita)

18.01.2021 · Aktualisiert: 29.07.2021

Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7089 entstanden aus Vorlage: OF 1287/2 vom 01.01.2021 Betreff: Aufwertung des Rohmerplatzes nach Fertigstellung der laufenden Baumaßnahme der KEG (Studierendenwohnheim und Kita) Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte zur Aufwertung des Rohmerplatzes zu prüfen und zu berichten. Die Umsetzung soll nach Abschluss der laufenden Baumaßnahme der KEG (Studierendenwohnheim und Kita) und gegebenenfalls gemeinsam mit der KEG erfolgen: 1. Bepflanzung a) Wasserspeichersäcke, da bisher keine Bewässerung der Bäume, keine Wasserspeicher (Bewässerungssäcke) vorhanden. Eine 2019 als Ersatz neu gepflanzte Jung-Eiche hat nur überlebt, da Anwohner diesen Baum die letzten zwei Sommer in den Trockenphasen regelmäßig mit Gießkannen gegossen haben. Generell sieht man, dass viele der Bäume unter den extremen Trockenphasen der vergangenen Sommer leiden. Bewässerungssäcke mit gegebenenfalls Patenschaften der Anwohner (Bereitschaft wurde signalisiert) können helfen. b) Strauchbepflanzung erneuern: In den drei inneren Eckbereichen mit niedrigem "Gestrüpp" ist keine strukturierte Bepflanzung erkennbar. Diese Stellen fallen derzeit eher als "Müllecken" auf. Diese Stellen sollten mit niedriger Bepflanzung neu strukturiert und bepflanzt werden. 2. Vermüllung a) Die Mülleimer auf dem Platz sollten größer, neben allen Bänken und "vogelsicher" aufgestellt werden. b) Viele Leute holen ihre Pakete bei der Post ab und packen diese direkt aus. Es wäre sinnvoll, einen öffentlichen Altpapiercontainer direkt vor der Post aufzustellen, um die Mülleimer des Rohmerplatzes davon zu entlasten und für Müll frei zu halten. 3. Barrierefreier Zugang Die umlaufenden Zugänge auf den Platz (insgesamt fünf) sind fast regelmäßig durch direkt davor parkende Autos versperrt. Je zwei Stangen auf dem Seitenstreifen, nicht erst im Park, zur Freihaltung eines circa einen Meter breiten Zugangs wären hilfreich. Begründung: Der Rohmerplatz wird allgemein gut angenommen, hat sich aber gleichzeitig zur "Müllhalde" entwickelt. Die Fertigstellung der Baumaßnahme der KEG ist ein geeigneter Zeitpunkt, die Platzgestaltung zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 919 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bessere Wachstumsbedingungen für die Sommerlinden in der Großen Seestraße - Teil 2

18.01.2021 · Aktualisiert: 17.07.2024

Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7070 entstanden aus Vorlage: OF 1254/2 vom 27.11.2020 Betreff: Bessere Wachstumsbedingungen für die Sommerlinden in der Großen Seestraße - Teil 2 Vorgang: OM 5612/20 OBR 2; ST 1989/20 1. Der Ortsbeirat begrüßt die in der Stellungnahme ST 1989 vorgeschlagene Vergrößerung der Baumscheiben in Längsrichtung zur Bordsteinführung und bittet den Magistrat um die Ausführung. 2. Die Baumscheiben sollen jedoch, wie in der Anregung OM 5612 angeregt, möglichst so verändert werden, dass Regenwasser zu den Stämmen bzw. dem Wurzelbereich fließen kann. Der Magistrat wird gebeten, dies zu prüfen und bei positivem Prüfergebnis auch so umzusetzen. Begründung: Das Vorhaben wurde in der Anregung OM 5612 bereits angeregt und sollte nun auch umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5612 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 1989 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1036 Antrag vom 10.06.2024, OF 966/2 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5693 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überholverbot für Pkw von Fahrradfahrern auf der Leipziger Straße (Verkehrszeichen 277.1)?

18.01.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7074 entstanden aus Vorlage: OF 1275/2 vom 27.12.2020 Betreff: Überholverbot für Pkw von Fahrradfahrern auf der Leipziger Straße (Verkehrszeichen 277.1)? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Verkehrszeichen 277.1 (Überholverbot für Pkw von Fahrradfahrern und Leichtkrafträdern, siehe Foto unten), das auf der Schloßstraße umgesetzt wurde, auch für die Leipziger Straße eingesetzt werden kann, um dort die Geschwindigkeit des Pkw-Verkehrs weiter zu drosseln. Im Falle einer positiven Bewertung der Anregung wird der Magistrat um Umsetzung gebeten . Begründung: Die Leipziger Straße ist die von Pkw, Fahrradfahrern und Fußgängern am meisten frequentierte Straße im Stadtteil. Solange dem Magistrat offensichtlich der gemeinsame politische Wille fehlt, eine autofreie Leipziger Straße zu erproben, sollten Alternativen in Betracht gezogen werden, die Leipziger Straße zu entschleunigen. Dies kann durch ein Verbot für Pkw zum Überholen von Fahrradfahrern umgesetzt werden. Zumal es auf der schmalen Leipziger Straße häufig nicht möglich ist, Mindestabstände für Überholmanöver einzuhalten. Quelle: www.faz.net Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1034 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Weihnachtsbeleuchtung 2020 Leipziger Straße

13.11.2020 · Aktualisiert: 09.12.2020

Antrag vom 13.11.2020, OF 1226/2 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung 2020 Leipziger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur zweckgebundenen Co-Finanzierung der diesjährigen Weihnachtsbeleuchtung der Leipziger Straße stellt der OBR 2 dem Gewerbeverein Bockenheim Aktiv e.V. aus seinem Budget einen Zuschuss i.H.v. EUR 650,- zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs wie im Vorjahr direkt mit dem Gewerbeverein abzuwickeln. Begründung: Unterstützung des Einzelhandels in der der Leipziger Straße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 488 2020 Die Vorlage OF 1226/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 750 Euro zur Verfügung gestellt werden sollen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, 1 FDP und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 CDU, 1 FDP und 1 LINKE. (= Enthaltung)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Bedarf an Abstellplätzen für Autos und Fahrräder auf der Leipziger Straße ermitteln

07.11.2020 · Aktualisiert: 09.12.2020

Antrag vom 07.11.2020, OF 1231/2 Betreff: Bedarf an Abstellplätzen für Autos und Fahrräder auf der Leipziger Straße ermitteln Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit Einzelhandel und Gastronomie an der Leipziger Straße zu ermitteln, welcher Bedarf an Abstellplätzen für Fahrräder und Autos entlang der Leipziger Straße besteht. Diese Erkenntnisse sollen dazu beitragen, Abstellplätze dort einzurichten, wo sie benötigt werden und sollen in die Planungen für ein Gesamtkonzept einfließen. Begründung: Um den knappen Parkraum entlang der Leipziger Straße bestmöglich aufzuteilen, sollen die Interessen von Einzelhandel und Gastronomie entlang der Leipziger Straße berücksichtigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1231/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 SPD, GRÜNE, 1 FDP und 1 LINKE. gegen CDU, 1 FDP und Piraten (= Annahme) bei Abwesenheit 1 SPD und 1 LINKE.

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gefährliche Situationen für Fahrradfahrer in der Schloßstraße zwischen Adalbertstraße und Rödelheimer Straße unterbinden

26.10.2020 · Aktualisiert: 22.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6763 entstanden aus Vorlage: OF 1225/2 vom 26.10.2020 Betreff: Gefährliche Situationen für Fahrradfahrer in der Schloßstraße zwischen Adalbertstraße und Rödelheimer Straße unterbinden Vorgang: OA 517/20 OBR 2; B 182/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. in der Schloßstraße zwischen Adalbertstraße und Rödelheimer Straße schnellstens Verkehrsüberwachungsmaßnahmen, wie Geschwindigkeitskontrollen, Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie Nötigung und Missachtung des Überholverbots gegenüber Zweiradfahrern und des Abstandsgebots, durchzuführen; 2. eine Informationskampagne für Fahrradfahrer und Kfz-Führer durchzuführen, um auf die geänderten Verkehrsregeln in dem Straßenabschnitt hinzuweisen. Die meisten Fahrradfahrer nutzen aus Unkenntnis die sogenannte Dooring-Zone wie einen Fahrradsteifen und begeben sich dadurch in eine gefährliche Situation. Kfz-Führer missachten besonders häufig die Sicherheitsgeschwindigkeit von 30 km/h und das geltende Überholverbot von Zweirädern; 3. um auf das Tempolimit hinzuweisen, große Tempo-30-Markierungen auf dem Straßenbelag aufzubringen; 4. um die derzeitige Situation nachhaltig zu verbessern, die Planung zum Umbau des Straßenquerschnitts mit hoher Priorität voranzutreiben, siehe hierzu die entsprechenden Vorlagen, OA 517 vom 20.01.2020 und B 182 vom 20.04.2020. Begründung: Nach der Neumarkierung des Straßenraums wissen viele Radfahrende nichts von ihrem Recht, ausschließlich den Straßenraum nutzen zu können, stattdessen wird noch vielfach die sogenannte Dooring-Zone genutzt, die eigentlich den Sicherheitsabstand zu parkenden Kraftfahrzeugen wahren soll. Kfz-Führer missachten häufig das Tempolimit von 30 km/h, das Überholverbot von Zweirädern und die Abstandregel von 1,5 Metern gegenüber Zweirädern. Manche Kfz-Führer bedrängen Fahrradfahrer mit einem Hupkonzert und fahren zu dicht auf, um in einem günstigen Ausgenblick zu überholen, ohne die Sicherheitsabstandsregel einzuhalten. Es ist daher dringend geboten, alle Verkehrsteilnehmer auf die geänderten Verkehrsregeln in der Schloßstraße durch entsprechende Aufklärung in den Medien und durch Informationsflyer hinzuweisen. Manche Ältere erinnern sich noch an die Sendung "Der 7. Sinn", die bis 2005 in der ARD ausgestrahlt wurde. In den Sendungen wurde immer wieder auch an die Grundregeln im Straßenverkehr hingewiesen, die heutzutage allzu oft ignoriert werden. Auszug aus der StVO: "Allgemeine Verkehrsregeln § 1 Grundregeln (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." Schade, dass es diese Sendung nicht mehr gibt, es wäre an der Zeit, diese wieder aufleben zu lassen. Bilder: (c) Arno Völker Aus Unkenntnis wird die "Dooring-Zone" als Fahrradspur benutzt Hier wird demnächst ohne das Abstandsgebot überholt Vorbildlich, das Fahrzeug bleibt hinter dem Fahrradfahrer Neue Beschilderung Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.01.2020, OA 517 Bericht des Magistrats vom 20.04.2020, B 182 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 475 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 92 14

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradabstellplätze in der Schloßstraße

26.10.2020 · Aktualisiert: 22.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6752 entstanden aus Vorlage: OF 1187/2 vom 09.10.2020 Betreff: Fahrradabstellplätze in der Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass der Öffentlichkeit in der Schloßstraße ausreichend Fahrradabstellplätze zur Verfügung stehen. Hierzu ist im Abschnitt zwischen Adalbertstraße und Robert-Mayer-Straße die Zahl der Abstellmöglichkeiten um 50 zu erhöhen. Begründung: Im genannten Abschnitt werden Fahrradabstellplätze intensiv genutzt. Das vorhandene Angebot reicht bei Weitem nicht aus. Schloßstraße: Beispiel zur Fahrradabstellsituation an der Ecke Robert-Mayer-Straße und Schloßstraße. Foto: Günter Heilmann, Frankfurt am Main. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 470 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Für sichere Gehwege in der Schloßstraße

26.10.2020 · Aktualisiert: 22.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6753 entstanden aus Vorlage: OF 1188/2 vom 09.10.2020 Betreff: Für sichere Gehwege in der Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die Gehweggestaltung in der Schloßstraße den gebotenen Ansprüchen an Barrierefreiheit genügt. Hierzu ist der tatsächliche, für Fußgängerinnen bzw. Fußgänger nutzbare Anteil der Gehwegbreite im Abschnitt zwischen Adalbertstraße und Robert-Mayer-Straße beidseitig auf mindestens 1,50 Meter zu vergrößern. Zudem erhält der Straßenquerschnitt die Aufteilung der öffentlichen Verkehrsfläche in Gehweg - Parkbucht - Fahrradweg - Fahrbahn. Die Möglichkeiten zu weiteren Baumpflanzungen in diesem Bereich sind zu nutzen. Begründung: Die geänderten Nutzungsanforderungen an öffentliche Verkehrsflächen entsprechen insbesondere in diesem Abschnitt nicht dem Notwendigen. Auf diesen Sachverhalt macht insbesondere die Bürgerinitiative "Für sichere Gehwege in der Schloßstraße" aufmerksam. Schloßstraße: Relation Parkplatz - Gehweg auf dem Bürgersteig. Foto: Günter Heilmann, Frankfurt am Main. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 359 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Kreisverkehr für die Kreuzung Schloßstraße, Adalbertstraße, Nauheimer Straße Ein verkehrskybernetischer Beitrag zum Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main/Teilplan Frankfurt

09.10.2020 · Aktualisiert: 04.11.2020

Antrag vom 09.10.2020, OF 1190/2 Betreff: Kreisverkehr für die Kreuzung Schloßstraße, Adalbertstraße, Nauheimer Straße Ein verkehrskybernetischer Beitrag zum Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main/Teilplan Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die Kreuzung Schloßstraße, Adalbertstraße, Nauheimer Straße Umwandlung in einem Kreisverkehr erfährt. Hierzu sind die bestehenden Planungen an das veränderte Nutzungsverhalten der Verkehrsteilnehmer*innen anzupassen. Insbesondere ist die Neumodellierung der Radwegeverbindung in der Schloßstraße sowie die gemeinsame Nutzung der Fahrbahn durch Straße/Schiene deutlicher zu berücksichtigen. Hierzu sind moderne Konzepte wie Hamburger Intersection/Throughabout zu prüfen. Das Planungsunterfangen ist aufgrund seiner verkehrskybernetischen Einflussnahme im Luftreinhalteplan Rhein-Main/Teilplan Frankfurt einzubringen. Begründung: Zu den Vorteilen eines Kreisverkehrs gehört es, Verkehrsbeziehungen übersichtlicher zu gestalten, zu einer größeren Verkehrssicherheit beizutragen, sowie den Verkehrsfluss durch niedrigere Fahrgeschwindigkeiten (= reduzierter Schadstoffausstoß) bei geringeren Haltezeiten zu steigern. In diesem Fall ist gar eine Flächenoptimierung zu verzeichnen: Die drei betreffenden Straßen nehmen gehörig öffentlichen Raum für den MIV in Anspruch. Dieser sollte allerdings besser dem geänderten Bedarf angepasst werden, der ansonsten hier nicht anders erreicht werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1790 2020 Die Vorlage OF 1190/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP und Piraten (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Fahrstühle in U-Bahn-Stationen sollten besser beschriftet werden (nicht nur: es geht auf die Straße, den C- oder D-Bahnsteig)

07.10.2020 · Aktualisiert: 04.11.2020

Antrag vom 07.10.2020, OF 1205/2 Betreff: Fahrstühle in U-Bahn-Stationen sollten besser beschriftet werden (nicht nur: es geht auf die Straße, den C- oder D-Bahnsteig) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Fahrstühle in U-Bahn-Stationen im Ortsbeiratsgebiet (gerne überall in Frankfurt) ergänzend mit der Information beschriftet werden können, in welche Fahrrichtung die Züge auf der jeweiligen Bahnsteig-Ebenen fahren. Hierbei wäre aus Sicht des Ortsbeirates zu beachten, diese Information in den Fahrstühlen auch in Blindenschrift zu ergänzen. Begründung: Von vielen Nutzern wird die Information in den Fahrstühlen als unzureichend empfunden. Siehe Bild Quelle: Foto von Martin Völker von Fahrstuhl, U-Bahn-Station Leipziger Straße Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1791 2020 Die Vorlage OF 1205/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Cleanup-Day 2020 II: Pfandringe für Bockenheimer Mülleimer zur Weitergabe von Pfandflaschen

07.10.2020 · Aktualisiert: 04.11.2020

Antrag vom 07.10.2020, OF 1210/2 Betreff: Cleanup-Day 2020 II: Pfandringe für Bockenheimer Mülleimer zur Weitergabe von Pfandflaschen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die seit einigen Monaten im Bahnhofsviertel und der Innenstadt probeweise zum Einsatz kommenden Pfandringe (siehe Foto nächste Seite) auch in Bockenheim an die Mülleimer an der Bockenheimer Warte, entlang der Leipziger Straße nebst Seitenstraßen, am Westbahnhof, am Kurfürstenplatz und am Kirchplatz durch die FES montiert werden könnten. Begründung: Die SPD-Bockenheim hat gemeinsam mit Bockenheimer BürgeInnen diesen Sommer bislang vier Cleanup-Aktionen am Kurfürstenplatz, am Kirchplatz, der Bockenheimer Warte und entlang der Leipziger Straße durchgeführt, die am vorletzten Oktoberwochenende nochmals mit einer weiteren Cleanup-Aktion fortgesetzt wird. Bockenheimer BürgerInnen waren die Pfandringe in der Innenstadt aufgefallen. Die Pfandringe sind sicher auch eine gute Idee für belebte Plätze und Straßen in Bockenheim! Hierdurch können insbesondere leere Pfandflaschen in den Wertstoffkreislauf zurückkehren und Flaschensammler hätten es auch einfacher. Auch im Rahmen der Probephase wären die Erfahrungen im Bockenheimer Stadtteil neben den Beobachtungen, die man in der Innenstadt macht, sicher von Interesse. Quelle: https://www.hessenschau.de/panorama/das-verspricht-sic h-frankfurt-von-pfandringen,pfandringe-100.html Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO II, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1799 2020 Die Vorlage OF 1210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wo Bäume leben, kann auch der Mensch leben ... auch als Baumpate - Ergänzungen am Carlo-Schmid-Platz - Teil 3

21.09.2020 · Aktualisiert: 01.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6649 entstanden aus Vorlage: OF 1174/2 vom 31.08.2020 Betreff: Wo Bäume leben, kann auch der Mensch leben . . auch als Baumpate - Ergänzungen am Carlo-Schmid-Platz - Teil 3 Vorgang: OM 6060/20 OBR 2; ST 1387/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. aktiv Baumpaten für Neupflanzungen am Carlo-Schmid-Platz zu suchen. Hierzu möge der Magistrat mittels Briefwurfsendung gezielt an den angrenzenden Wohngebäuden die Bewohnerinnen bzw. Bewohner ansprechen und für eine Baumpatenschaft am Carlo-Schmid-Platz gewinnen. Die Bewohnerinnen bzw. Bewohner sind dabei über die Anforderungen an die Baumpatenschaft und Unterstützungen seitens der Stadt zu informieren; 2. sobald sich Bewohnerinnen bzw. Bewohner zur Übernahme einer Baumpatenschaft bereit erklären, die in der Anregung OM 6060 vom 27.05.2020 erbetene und in der Stellungnahme ST 1387 vom 03.08.2020 grundsätzlich befürwortete vorübergehende Begrünung des Carlo-Schmid-Platzes (Pflanzkübel und Sträucher) umzusetzen; 3. bei weiteren Orten insbesondere im Ortsbezirk 2, an denen eine Begrünung daran scheitert, dass der Stadt das Personal zur Pflege fehlt, und Baumpatenschaften Abhilfe schaffen könnten, wie im obigen Beispiel des Carlo-Schmid-Platzes aktiv auf Bewohnerinnen bzw. Bewohner angrenzender Wohnhäuser oder Betreiberinnen bzw. Betreiber von angrenzenden Lokalen oder Geschäften zuzugehen und bei positiver Rückmeldung die Begrünung umzusetzen. Begründung: Sollte eine zusätzliche Begrünung des Carlo-Schmid-Platzes und auch anderer Plätze tatsächlich "nur" am Personalmangel scheitern, ist dies zwar aufgrund der zunehmenden Ausweitung der Aufgaben (beispielsweise deutlich längere Bewässerung von Jungbäumen) nachzuvollziehen. Hier muss dann jedoch versucht werden, die Stadtbevölkerung "ins Boot" zu holen. Die Klimaanpassung der Stadt und insbesondere die Umkehr der starken Versiegelung auf den Plätzen kann nicht warten, bis die Personaldecke des Grünflächenamtes "auf natürlichem Wege nachwächst". Zusätzliche Bäume und andere Begrünung müssen angesichts steigender Temperaturen in der Stadt schnellstmöglich her. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2020, OM 6060 Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1387 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2020, ST 2205 Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1289 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 7 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rohmerstraße Hausnummer 4, Fahrradbügel

21.09.2020 · Aktualisiert: 12.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6642 entstanden aus Vorlage: OF 1158/2 vom 01.09.2020 Betreff: Rohmerstraße Hausnummer 4, Fahrradbügel Der Magistrat wird gebeten, an der Rohmerstraße auf Höhe der Hausnummer 4 auf der schraffierten Fläche drei bis vier Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Es fehlen an vielen Stellen Fahrradbügel. Bild: (c) Arno Völker Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 196 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Glascontainer Leipziger Straße

21.09.2020 · Aktualisiert: 12.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6636 entstanden aus Vorlage: OF 1175/2 vom 01.09.2020 Betreff: Glascontainer Leipziger Straße Der Magistrat wird gebeten, die drei Glascontainer auf der Leipziger Straße, neben dem U-Bahn-Aufzug, als Unterflursystem umzubauen oder an einen alternativen Stellplatz, möglichst als Unterflursystem, zu verbringen. Ein Platz hierfür wäre sicherlich in der nahen Markgrafenstraße (Hausnummer 2) oder Kurfürstenstraße zu finden. Begründung: Allein der Anblick der drei blauen Altglascontainer, neben dem U-Bahn-Aufzug, ist alles andere als ästhetisch, ebenso strotzt das Umfeld vor Schmutz und Glasscherben, unsere Nasen spüren ebenfalls eine Wolke von unangenehmen Gerüchen, besonders an den warmen Tagen. Von Aufenthaltsqualität kann an dieser Stelle nicht gerade gesprochen werden, gerade an einer der wenigen öffentlichen Flächen in der Leipziger Straße, die zum Aufenthalt geeignet sind, befinden sich die "hässlichen" Altglascontainer und anderes Mobiliar, das eher an eine Industriebrache erinnert. Da die Leipziger Straße auch die Bockenheimer Einkaufsmeile ist und man neben dem Einkauf auch seine Glasflaschen entsorgen kann, ist die Stelle eigentlich ganz gut geeignet, wenn sie anders gestaltet wäre. Andere Kommunen sind da schon einen Schritt weiter, sie bringen die Altglascontainer unter die Erde, Beispiel Bochum. Der große Vorteil eines Unterflursystems: Es lässt sich unauffällig in die Umgebung einbetten, Einwurfgeräusche werden minimiert, da die Schütten geräuschdämpfend sind, und weniger Gerüche werden verbreitet. Bild: (c) Arno Völker Bilder: (c) USB Bochum GmbH Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 58 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 79 4

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

„Haste ‘ne Kippe?“: Neue Straßenaschenbecher für Bockenheim zum World Cleanup Day 2020

03.09.2020 · Aktualisiert: 02.10.2020

Antrag vom 03.09.2020, OF 1149/2 Betreff: "Haste 'ne Kippe?": Neue Straßenaschenbecher für Bockenheim zum World Cleanup Day 2020 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die in Wien seit vielen Jahren erfolgreich zum Einsatz kommenden Straßenaschenbecher von MA48 in Form einer Zigarette (siehe Foto) in Bockenheim im Rahmen eines Pilotprojektes für Frankfurt ausprobiert werden könnten. Die neuen Straßenaschenbecher (30 bis 50 Stück) sind an besonders von Rauchern frequentierten Orten entlang der Bockenheimer Warte, der Leipziger Straße bis zum Kirchplatz und dem Kurfürstenplatz aufzustellen. Der Wiener Slogan an den Straßenaschenbechern "Host an Tschick?" wäre für die Bockenheimer Bevölkerung verständlich abzuändern, z.B. in "Haste ne Kippe?". Der Ortsbeirat wäre bereit sich im Falle einer entsprechenden Einschätzung des Magistrats in einem angemessenen Umfang aus seinem Investitionsbudget an dem Projekt zu beteiligen. Begründung: Die SPD-Bockenheim hat gemeinsam mit Bockenheimer BürgeInnen diesen Sommer drei Cleanup-Aktionen am Kurfürstenplatz, am Kirchplatz und der Bockenheimer Warte durchgeführt und wird am World Cleanup-Day, am Samstag den 19. September sich die Leipziger Straße von zwei Seiten aus von ca. 11 bis 14 Uhr vornehmen. Die bisherigen Aktionen haben gezeigt, das weggeworfene Zigarettenkippen zu den ärgerlichsten und durch ihre Menge am schwersten zu entsorgenden Straßenmüll gehören. Die Aschenbecher an den üblichen Frankfurter Mülleimern erscheinen im Gegensatz zu den in Wien verwandten Straßenaschenbecher unzureichend. Zumal von den Wiener Aschenbechern in Form einer Zigarette eine Signalwirkung ausgeht. Sie könnten die Mülleimer der Stadt ergänzen, die schon bisher mit kleinen Aschenrohren ausgestattet. Die Rohre der neuen Aschenbescher fassen über 1.000 Zigarettenstummel. Die Entleerung erfolgt mittels Klappe am unteren Ende. Quelle: Kronenzeitung Wien; https://www.krone.at/161513 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1776 2020 Die Vorlage OF 1149/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF sowie Abwesenheit 1 CDU und 2 SPD

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Freifläche Greifstraße/Ecke Rohmerstraße (2)

24.08.2020 · Aktualisiert: 12.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6408 entstanden aus Vorlage: OF 1118/2 vom 07.08.2020 Betreff: Freifläche Greifstraße/Ecke Rohmerstraße (2) Vorgang: V 1464/19 OBR 2; ST 265/20 Der Magistrat wird gebeten, in Ergänzung der in der Stellungnahme ST 265 avisierten Maßnahmen zu veranlassen, dass die als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesene Freifläche im Bereich Greifstraße/Ecke Rohmerstraße auch in der Raumgestaltung als liegenschaftlich zugehörig zur Fläche Rohmerplatz wahrnehmbar wird. Hierzu ist - zu entsiegeln, angemessen zu bepflanzen und gegebenenfalls mit Rasengittersteinen zu arbeiten; - die Eigentümerschaft der Immobilie Greifstraße 6/Rohmerstraße 12 dazu anzuhalten, von der Aneignung öffentlichen Gutes abzulassen und die angebrachte Beschilderung "Parken nur für Hausbewohner" zu entfernen; - die Möglichkeit zur Ausstattung der Fläche beispielsweise mit Sitzbank oder Fahrradabstellmöglichkeit zu prüfen. Begründung: Historische Ansichten aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts legen nahe, dass das betrachtete Areal der Bestimmung nach als öffentliche Grünfläche zu werten ist. Demnach sollte hier rückgebaut und die Parkplatzpiraterie beendet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.10.2019, V 1464 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 265 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 241 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Asphaltierung Grempstraße

24.08.2020 · Aktualisiert: 10.01.2024

Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6409 entstanden aus Vorlage: OF 1119/2 vom 05.08.2020 Betreff: Asphaltierung Grempstraße Vorgang: V 1458/19 OBR 2; ST 267/20 Der Magistrat wird gebeten, mit Verweis auf die Stellungnahme vom 17.02.2020, ST 267, zu prüfen und zu berichten, ob der Kopfsteinpflasterstraßenbelag der Grempstraße durch hellen Asphalt ersetzt werden kann. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird um Umsetzung und Abstimmung mit dem Ortsbeirat 2 im Hinblick auf die Ausgestaltung der Detailplanung und zur Abstimmung weiterer Gestaltungsmaßnahmen (Gehwegnasen, Blumenkübel etc.) gebeten. Begründung: Zum einen haben Anwohner darauf hingewiesen, dass sie als Rollstuhlfahrer mit dem Kopfsteinpflaster schwieriger zurechtkommen, wenn die Bürgersteige zugestellt sind. Zum anderen wurden mit der Asphaltierung der Leipziger Straße auch gute Erfahrungen gemacht, dass sich z. B. der Aufwand für die Straßenreinigung reduziert hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.10.2019, V 1458 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 267 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 235 Antrag vom 05.01.2024, OF 831/2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parksituation Rohmerplatz

24.08.2020 · Aktualisiert: 16.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6415 entstanden aus Vorlage: OF 1113/2 vom 02.08.2020 Betreff: Parksituation Rohmerplatz Der Magistrat wird aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu treffen, um verbotswidriges Parken im Bereich des Rohmerplatzes, besonders im Bereich der Hausnummern 27-29, zu unterbinden und dadurch Menschen, die zu Fuß, mittels Rollator, im Rollstuhl, mit Kinderwagen etc. unterwegs sind, zu ermöglichen, den für sie reservierten Gehsteig auch nutzen zu können. Begründung: Die in den Bildern dokumentierte Situation ist als dauerhaft zu bezeichnen. Dadurch kommt es verständlicherweise zu Protesten der Anwohnerinnen und Anwohner. Bilder: Der Fotograf ist dem Ortsbeirat mit Namen und Anschrift bekannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 1990 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach halbherzig entfernen ist selten besser

24.08.2020 · Aktualisiert: 29.07.2021

Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6414 entstanden aus Vorlage: OF 1145/2 vom 23.08.2020 Betreff: Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach halbherzig entfernen ist selten besser Der Magistrat wird beauftragt, wie in der Sitzung des Ortsbeirates 2 am 28.10.2019 durch das Radfahrbüro vorgestellt und für das erste Quartal 2020 in Aussicht gestellt, 1. den Fahrradstreifen auf der Schloßstraße zwischen Adalbertstraße und Breitenbachbrücke vollständig zu entfernen; 2. auf der Straße mittig gut sichtbar Fahrradpiktogramme wie auf der Rödelheimer Landstraße zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Rebstöcker Weg aufzubringen; 3. die Geschwindigkeit im genannten Straßenabschnitt auf 30 km/h zu reduzieren. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, über den aktuellen Stand der Planungen zur Schloßstraße zu berichten. Begründung: In besagter Sitzung des Ortsbeirates 2 wurde darauf hingewiesen, dass der bestehende Radweg wegen fehlender Dooring-Zone nicht weiter zulässig sei und ungeachtet aller möglichen Umbauplanungen entfernt werden müsse, wobei die im Tenor genannten Maßnahmen zwingend umzusetzen seien. Nun sind der Trennstreifen des Radwegs und die Fahrradpiktogramme entfernt, wobei dies nur sehr oberflächlich geschehen ist. Teile des vorherigen Trennstreifens sind weiterhin sichtbar, und die Vertiefungen in der Fahrbahn aufgrund des Abkratzens lassen weiterhin erkennen: Hier war mal - oder hier ist noch - ein Radweg. Dies führt erst recht zur Verunsicherung aller Verkehrsteilnehmer. Radfahrerinnen und Radfahrer wissen nicht genau, wo sie fahren sollen. Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer können teilweise nicht erkennen, ob sie nun zügig am Radweg vorbeifahren oder besonders auf Radfahrerinnen und Radfahrer achten müssen (unbeschadet des Gebotes, ohnehin auf andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu achten), da diese sich nicht mehr an die alten - aber eben noch teilweise sichtbaren - Radwegbegrenzungen halten müssen. Mithin ist die Situation somit schlechter und insbesondere für Radfahrerinnen und Radfahrer auf einer stark befahrenen Straße gefährlicher geworden als vorher. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 338 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Wann wird die seit Mitte der 90er-Jahre in Bau befindliche Kleinmarkthalle auf dem Grundstück Leipziger Straße 32 eröffnet oder alternativ Wohnraum auf diesem Gelände geschaffen?

29.07.2020 · Aktualisiert: 10.09.2020

Antrag vom 29.07.2020, OF 1125/2 Betreff: Wann wird die seit Mitte der 90er-Jahre in Bau befindliche Kleinmarkthalle auf dem Grundstück Leipziger Straße 32 eröffnet oder alternativ Wohnraum auf diesem Gelände geschaffen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten: 1. Hat die seinerzeit für die Eröffnung einer Kleinmarkthalle erteilte Baugenehmigung auf dem Gelände der Liegenschaft Leipziger Straße 32 noch Bestand? 2. Sind die Planungen der derzeitigen Eigentümer bekannt? 3. Ist nach der bereits vor mehr als zehn Jahren erfolgten Einstellung der Bautätigkeit auf diesem Grundstück beabsichtigt, ein Bau- bzw. Instandsetzungsgebot zu erlassen? 4. Welchem Zweck diente der Aufbau des kleinen Backsteingebäudes auf dem ursprünglich zweigeschossigen Gebäude? Lag hierfür eine Baugenehmigung vor? Wurde ein Abbruchgebot geprüft? 5. Wurden mit dem Eigentümer Verhandlungen bezüglich einer angemessenen Bebauung der Liegenschaft zu Wohnzwecken aufgenommen oder schließt die derzeitige Gewerbenutzung nach Einschätzung der zuständigen Behörden den Bau von Wohnraum de facto aus? Begründung: Auf dem Gelände Leipziger Straße 32 befindet sich im Hinterhof eine "Bauruine", die sich zusammensetzt aus einem zweigeschossigen Gebäude, - das Mitte der 90er Jahre errichtet wurde, um dort eine Kleinmarkthalle einzurichten - sowie einem ca. 2007 errichteten Backsteinaufbau, der angeblich für Wohnraumnutzung vorgesehen war. Aus unbekannten Gründen stockt der Bau seit dem Jahr 2010. Um die Bauruine in der Leipziger Straße 32 nach über 25 Jahren zu beseitigen, ist nunmehr ein behördlicher Eingriff dringend erforderlich. Ggf. ist eine Vermittlung zwischen den Eigentümern der Liegenschaft Leipziger Straße 32 und den Eigentümern der direkt an das Grundstück angrenzenden Wohnungen vorzunehmen, um den Bau von Wohnraum zu ermöglichen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1739 2020 Die Vorlage OF 1125/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Richtlinien zum geförderten Wohnen - weiterer Ankauf von Belegungsrechten?

25.07.2020 · Aktualisiert: 10.09.2020

Antrag vom 25.07.2020, OF 1140/2 Betreff: Richtlinien zum geförderten Wohnen - weiterer Ankauf von Belegungsrechten? Vorgang: V 1316/19 OBR 2; M 125/19; M 126/19; ST 2018/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten: 1. Wie ist der Stand der bundesweit geführten "intensive(n) Debatte" über die Gestaltung von Mietverträgen nach Ablauf der Bindungsfristen im geförderten Wohnraum und welche Gesetzesinitiativen wurden nach Kenntnis des Magistrats bisher veranlasst? 2. In welchem Umfang konnte die Neufassung der Richtlinien zum Erwerb von Belegrechten (M 125/126/2019) bisher zur Steigerung des Erwerbs von Belegungsrechten im privaten Wohnungsbestand genutzt werden? 3. Welche Belegungsrechte konnten in den letzten Jahren im zuvor geförderten Wohnungsbestand im Ortsbezirk 2 erworben werden? 4. Wie ist der Stand der Verhandlungen mit den aktuellen Eigentümern der Wohnanlage Adalbertstraße/Leipziger Straße (Ablauf der Bindungsfrist Ende 2021)? Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats St 2018/2019 zum Abschluss von Staffelmietverträgen in den seit diesem Jahr aus der Bindung gefallenen Wohnungsbeständen in der Grempstraße wird auf die fehlenden Eingriffsmöglichkeiten bei der Gestaltung von Mietverträgen im zuvor geförderten Wohnungsbestand hingewiesen. Zugleich wird auf eine angeblich "intensive Debatte über die angerissenen wohnungspolitischen Fragestellungen" Bezug genommen. Über die Ergebnisse dieser Debatte würde der Ortsbeirat gern Näheres erfahren. Da entgegen der Vereinbarung, im Rahmen von Neubauvorhaben für einen 30 %igen Anteil geförderter Wohnungen zu sorgen, auch nach Angaben des Planungsdezernenten der Anteil an allen Formen "geförderter Mietwohnungen" im Jahr 2019 noch unter 10 % lag (259 geförderte Wohnungen bei einer Gesamtzahl von 3583 Neubauwohnungen), konzentriert sich der Magistrat zur Schaffung des dringend benötigten bezahlbaren Wohnraums auf den Erwerb von Belegungsrechten in Liegenschaften, die nach Rückzahlung der Wohnungsbaudarlehen nicht mehr der Bindung unterliegen. Im Hinblick auf die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften - hier vor allem die städtische ABG - sind dabei durchaus Erfolge zu verzeichnen. Im Jahr 2017 waren 247 der insges. 292 neu gebundenen Wohnungen in ABG-Besitz. Dagegen ist die Aktion "Schlauvermieter", die Privateigentümer/innen zu Vereinbarungen bzgl. Belegrechten für die von ihnen vermieteten Wohnungen animieren soll, nur als Fehlschlag zu bezeichnen. 2018 wurden nach Tätigkeitsbericht des AfWs lediglich in sieben Fällen Belegungsrechte erworben. Auch bei finanzieller Förderung der Privateigentümer kann das AfW deren Renditeerwartungen angesichts der Situation auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt offensichtlich nicht befriedigen. Die leicht modifizierten "weiteren Richtlinien" (s. M 125/2019 und M 126/2), die vor allem Vereinbarungen bzgl. kleinerer Mietwohnungen fördern sollen, werden daran nichts Entscheidendes verändern können. Es ist daher mehr als fraglich, ob die Aktion "Schlauvermieter" den erforderlichen finanziellen Aufwand rechtfertigen kann. Da nach Angaben des AfW bis zum Jahr 2023 zusätzlich mindestens 4400 geförderte Wohnungen - vor allem bedingt durch die vorzeitige Rückzahlung von Darlehen, was die ohnehin geringe Bindungsfrist noch verkürzt - aus der Belegungsbindung fallen werden, können die Ergebnisse der derzeitigen Wohnungsbaupolitik nicht überzeugen. Als Standort (überwiegend früher) geförderten Wohnraums ist auch Bockenheim von dieser Entwicklung massiv betroffen. Hier laufen Ende 2021 u.a. Belegungsbindungen für die mehrfach verkaufte Wohnanlage Adalbert-/Leipzigerstraße aus. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1316 Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 125 Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 126 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2018 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO II, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1741 2020 Die Vorlage OF 1140/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Parteien: GRÜNE LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach nur halbherzig entfernen, ist selten besser

24.06.2020 · Aktualisiert: 02.07.2020

Antrag vom 24.06.2020, OF 1106/2 Betreff: Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach nur halbherzig entfernen, ist selten besser Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, wie in der Sitzung des OBR 2 vom 31.10.2019 durch das Radfahrbüro vorgestellt und für das 1. Quartal 2020 in Aussicht gestellt, den Fahrradstreifen auf der Schlossstraße zwischen Adalbertstraße und Breitenbachbrücke vollständig zu entfernen auf der Straße mittig gut sichtbar Fahrradpiktogramme wie auf der Rödelheimer Landstraße zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Rebstöcker Weg aufzubringen die Geschwindigkeit im genannten Straßenabschnitt auf 30 km/h zu reduzieren Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten über den aktuelle Stand der Planungen zur Schlossstraße zu berichten. Begründung: In besagter Sitzung des OBR 2 wurde darauf hingewiesen, dass der bestehende Radweg wegen fehlender "dooring zone" nicht weiter zulässig sei und ungeachtet aller möglichen Umbauplanungen entfernt werden muss, wobei die im Antrag genannten Maßnahmen zwingend umzusetzen seien. Nun ist der Trennstreifen des Radweg und die Fahrradpiktogramme entfernt, wobei dies nur sehr oberflächlich geschehen ist. Teile des vorigen Trennstreifen sind weiterhin sichtbar und die Vertiefungen in der Fahrbahn aufgrund des Abkratzens lassen weiterhin erkennen: Hier war mal - oder hier ist noch? - ein Radweg. Dies führt nun erst recht zu Verunsicherung aller Verkehrsteilnehmer. Radfahrer*innen wissen nicht genau, wo sie fahren sollen. PKW-Fahrer*innen können teilweise nicht erkennen, ob sie nun zügig am Radweg vorbei fahren oder besonders auf Radfahrer*innen achten müssen (unbeschadet des Gebotes ohnehin auf andere Verkehrsteilnehmer*innen zu achten), da diese sich nicht mehr an die alten - aber eben noch teilweise sichtbaren - Radwegbegrenzung halten müssen. Mithin ist die Situation somit schlechter und insbesondere für Radfahrer*innen auf einer stark befahrenen Straße gefährlicher geworden als vorher. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 1106/2 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Bitte die Toilettenanlagen der U-Bahn-Stationen „Bockenheimer Warte“ und „Leipziger Straße“ durch ein Nutzungskonzept vor Vandalismus schützen

03.06.2020 · Aktualisiert: 02.07.2020

Antrag vom 03.06.2020, OF 1078/2 Betreff: Bitte die Toilettenanlagen der U-Bahn-Stationen "Bockenheimer Warte" und "Leipziger Straße" durch ein Nutzungskonzept vor Vandalismus schützen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Nutzung der Toilettenanlagen jeweils auf der B-Ebene der U-Bahn-Stationen "Bockenheimer Warte" sowie "Leipziger Straße" nach Wieder-Instandsetzung konzeptionell gestaltet werden kann, um künftig mögliche Schäden durch Vandalismus nachhaltig zu verhindern. Begründung: Die Schließung der Toilettenanlage "Bockenheimer Warte" war (wieder einmal) durch Vandalismus verursacht und so für viele Wochen nicht nutzbar. Gut wäre, wenn die Instandsetzung der Toiletten bald erfolgt und wenn ein Konzept für die Toiletten erarbeitet werden könnte, indem mögliche Schäden durch Vandalismus künftig verhindert werden. Der Ortsbeirat ist gerne bereit sich an dieser konzeptionellen Arbeit zu beteiligen. Gebraucht werden diese Toilettenanlagen allemal. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.05.2020, OF 1065/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1695 2020 1. Die Vorlage OF 1065/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1078/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Straße durch Umbau des ehemaligen Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung bzw. der früheren Sophienschule in ein soziales Zentrum

27.05.2020 · Aktualisiert: 02.07.2020

Antrag vom 27.05.2020, OF 1073/2 Betreff: Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Straße durch Umbau des ehemaligen Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung bzw. der früheren Sophienschule in ein soziales Zentrum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Das ehemalige DIPF in der Schlossstr. 29 soll als Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Str. in ein soziales Zentrum umgewandelt werden. Hier könnten Einrichtungen einziehen, die z. Zt. unzureichend untergebracht sind wie das Nachbarschaftsheim Bockenheim und das JUZ Bockenheim bzw. noch über keinerlei Räume im Stadtteil verfügen wie der Geschichtsverein Die Freunde Bockenheims. Darüberhinaus könnte das Gebäude als neuer Bürgertreff dienen. 2. Alternativ sollte das z. Zt. als schulischer Ausweichstandort genutzte Gebäude der früheren Sophienschule in der Falkstraße als soziales Zentrum für den Stadtteil zur Verfügung gestellt werden, soweit das mit einer künftigen schulischen Nutzung zu vereinbaren ist. 3. Sollten diese beiden Varianten nicht möglich sein, könnte a) Wie Frau Dezernentin Weber auf der letzten OBR Online Bürgerfragestunde erklärte, auf dem Gelände der Roten Kreuz Baracke in der Keufunger Straße 9, ein 3-4 geschossiger Bau in Holz Vervundbauweise entstehen, wir beim Adorno- Gymnasium, b) Der Magistrat beauftragt werden im Stadtteil Bockenheim ein geeignetes Gebäude zu finden, um ein solches Zentrum einzurichten. Eventuell die Alte Fabrik in der Leipziger Straße 36 Hinterhaus. Nicht aber das Studierenden Haus (Offenes Haus der Kulturen) Begründung: Im Rahmen der Sanierung Bockenheims wurden Einrichtungen für die Bevölkerung des Stadtteils geschaffen, die jetzt in dieser Funktion nicht mehr vorhanden sind - der Internationale Treff mit dem Kinderhaus Adalbertstraße und der frühere Bürgertreff Titania in der Basaltstraße. Das Bürgerhaus in der Schwälmer Str. soll Ende des Jahres abgerissen werden. Trotz steigender Einwohnerzahlen wurden und werden somit wichtige soziale und kulturelle Einrichtungen Bockenheims abgebaut. Der Bedarf von 3 weiteren Grundschulen in Bockenheim inklusive Schönhofvierrtel, ist strittig. Nach Auskunft der früheren Rektorin der Bonifatiusschule werden jährlich nur ca. 50 - 60 Kinder der Schule zugewiesen, während das Schulamt einen Bedarf von ca. 90 Plätzen prognostiziert hat. Ein weiterer Verlust an Schüler/innen durch die Eröffnung einer neuen Grundschule werde sich negativ auf die Arbeit der Bonifatiusschule auswirken. Der Ortsbeirat 2 stellte daraufhin eine Anfrage nach den der Planung zugrunde liegenden Zahlen, die bis heute nicht beantwortet wurde. Da eine weitere Grundschule für das zukünftige Schönhofviertel vorgesehen ist, sollte auch im Hinblick auf die Haushaltslage die Umwandlung des DIPF in eine Grundschule nochmals kritisch geprüft werden. Das Gebäude wurde erst vor wenigen Jahren grundsaniert und ist daher bis auf den im Keller nachgewiesenen Schimmelbefall in gutem baulichen Zustand. Der große Saal im Erdgeschoß ist fast barrierefrei für Veranstaltungen nutzbar. Mögliche alternative Nutzungen wären u.a.denkbar für das Nachbarschaftsheim Bockenheim in der Salvador-Allende-Straße, das nach dem Abriss des Sozialrathauses am Rohmerplatz nun an seinem neuen Standort regelmäßig von Mieterhöhungen betroffen ist, so dass für die Einrichtung die Gefahr besteht, ihr pädagogisches Angebot zukünftig einschränken zu müssen. Das JUZ Bockenheim ist seit mehr als einem Jahrzehnt in einer ehemaligen Zweigstelle der Stadtsparkasse untergebracht. Hier stellt sich die Frage, ob die Räume für die Aufrechterhaltung der Arbeit ausreichend sind. Der Verein der Freunde Bockenheims feiert in diesem Jahr sein 40jähriges Bestehen. Der Verein konnte früher das als Sanierungsbüro dienende Delkeskamp- Haus für seine Ausstellungen nutzen. Z. Zt. kann der Verein seine Bilder noch im Bürgertreff Schwälmer Str. ausstellen, diese Möglichkeit entfällt mit dem Abriss des Gebäudes. Seit seiner Gründung fordert der Verein die Einrichtung eines Stadtteilmuseums. Wie Dezernentin Frau Weber auf der letzten Online Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 2 erklärte stünde das Gelände der Roten Kreuz Baracke in der Kaufunger Straße 9 eventuell zur Verfügung. Da die Baracke schon 50 Jahre alt ist, und erneuert werden müsste, bestünde die Möglichkeit, auf dem gelände, unter Beibehaltung des Baumbestandes, ein 3 - 4 geschossiges Gebäude in Holz Verbund Bauweise zu errichten, wie beim Adorno Gymnasium. Falls Alle diese Möglichkeiten nicht machbar sind, soll der Magistrat beauftragt werden, ein geeignetes Gebäude für diesen Zweck zu suchen. Von der Größe her ginge z.B. die alte Fabrik in der Leipziger Straße 69 HH. Es soll aber auf keinen Fall das Studierenden Haus ( Offenes Haus der Kulturen ) sein. Der Magistrat hat es bei der Entwicklung des Kulturkampus versäumt, ein Soziales Zentrum dort anzusiedeln Nicht zuletzt besteht für den wachsenden Stadtteil dringender Bedarf an einem neuen Bürgerhaus, da das Musikübungszentrum am Schönhof vor allem als solches genutzt wird und auch ein großer Bedarf an entsprechenden Räumen besteht. Bockenheim darf nicht sein letztes Bürgerhaus verlieren! Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.05.2020, OF 1061/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1061/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1073/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1061/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1099/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1073/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1099/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Senkung der Erbbauzinsen, um bezahlbaren Wohnraum unter anderem in der ehemaligen Akademie der Arbeit (AdA) zu schaffen

27.05.2020 · Aktualisiert: 28.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 27.05.2020, OM 6054 entstanden aus Vorlage: OF 1036/2 vom 28.02.2020 Betreff: Senkung der Erbbauzinsen, um bezahlbaren Wohnraum unter anderem in der ehemaligen Akademie der Arbeit (AdA) zu schaffen Vorgang: V 416/17 OBR 2; ST 1384/17; V 1320/19 OBR 2; ST 1965/19 I. Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu veranlassen: 1. Der Erbbauzins auf städtischen Wohnbauflächen, die als öffentlich geförderter Wohnraum oder Wohngenossenschaften oder gemeinschaftlichen/genossenschaftlichen Wohnprojekte im Rahmen einer Konzeptvergabe zu Wohnzwecken zur Verfügung gestellt werden, soll je nach der Höhe der jeweiligen konkreten Bodenrichtwerte (nach der Regel: je höher der Bodenrichtwert, desto geringer der Erbbauzins) mit einem Erbbauzins von 0,5 Prozent bis 1,5 Prozent des Bodenwerts angesetzt werden. 2. Ziffer I. 1. gilt auch bereits für die Vergabe der Akademie der Arbeit. II. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. inwieweit die Vergabe in Erbbaurecht zu einer Wertminderung des Grundstücks führt; 2. inwieweit eine dinglich festgeschriebene Nutzung für gemeinschaftliches Wohnen und soziale Zwecke zu einer Wertminderung des Grundstücks bei Vergabe mit Erbbaurecht führt; 3. inwieweit sich die in den obigen Punkten angesprochene Wertminderung bei der Akademie der Arbeit konkret auswirkt; 4. ob bei der Vergabe im Konzeptverfahren für die Ermittlung der absoluten Höhe des Erbbauzinses der Wert für eine wohnliche Nutzungsmöglichkeit ohne Beschränkung für die Flächen oder der durch die obigen Punkte geminderte Wert angesetzt werden soll. III. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, über die derzeitige Praxis der Verwaltung bei der Vereinbarung von Erbbaurechten zu berichten. Es wird um öffentliche Vorstellung des zuständigen Dezernats im Ortsbeirat gebeten. Insbesondere wird der Magistrat gebeten, 1. die derzeitige Praxis der Verwaltung insbesondere zum Zustandekommen der Höhe eines Erbbaurechtes zu skizzieren; 2. zu prüfen und zu berichten, ob in der derzeitigen bzw. vormaligen Praxis der Stadt Frankfurt Erbbaurechte an die jeweiligen Erwerber des Erbbaurechts für Wohnbauflächen in Form einer Einmalzahlung insoweit kapitalisiert werden bzw. wurden; 3. falls die Frage zu 2. bejaht wird, zu prüfen und zu berichten, wie viele Einzelfälle dies in den vorigen Jahren waren; 4. falls die Frage zu 2. bejaht wird, die Praxis der Verwaltung insbesondere zum Zustande kommen der Höhe eines Erbbaurechtes durch Einmalzahlung zu berichten; 5. welche sonstigen Maßnahmen aus Sicht des Magistrats bzgl. einer finanziellen Entlastung weiterhin infrage kämen, um den Bewerberinnen und Bewerbern die Umsetzung der auferlegten gemeinschaftsorientierten Ausrichtung der Wohnprojekte überhaupt zu ermöglichen. Begründung: Durch die in den letzten Jahren galoppierenden Bodenrichtwerte insbesondere im innenstadtnahen Bereichs Frankfurt wird über die Höhe des städtischen Erbauszinses neu zu entscheiden sein, um bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt weiter zu gewährleisten. Dies betrifft aktuell im Ortsbezirk 2 die geplanten Wohnprojekte im Gebäude der ehemaligen Akademie der Arbeit (AdA), wird aber doch jede städtisch geplante Konzeptvergabe an Wohnprojekte und Genossenschaften betreffen, indem für mittlere und untere Einkommen bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden soll. Am Beispiel der Akademie der Arbeit soll dies beispielhaft verdeutlicht werden (alle Angaben beruhen auf der Präsentation der KEG vom 19.02.2020 in den Räumlichkeiten der AdA): Für das 1.755 Quadratmeter große Grundstück veranschlagt die KEG einen jährlichen Erbbauzins von 146.981,25 Euro bis 162.996 Euro (ersteres mit Gewerbe im Erdgeschoss, zweiteres als komplette Wohnbebauung). Das bedeutet für den Anteil, den allein der Erbbauzins für die monatliche Kaltmiete ausmacht, bei insgesamt 2.440 Quadratmetern Nutzfläche 5,02 Euro bis 5,67 Euro. Durch die Vergabe mittels Konzeptverfahren legt die Stadt solchen Projekten richtigerweise einige wichtige Vorgaben auf, die sowohl städtebauliche als aus sozialpolitische Ziele der Stadt zu erreichen helfen. So werden insbesondere eine langfristig günstige Miete sowie ein sozialer Mehrwert für das Quartier von den Projekten erwartet. Die Erfüllung dieser Auflagen stellt die Gruppen stets vor Herausforderungen. So treten sie teilweise einen Teil der von den Gruppen selbst finanzierten Wohnflächen für eine (teil-) öffentliche Nutzung ab und engagieren sich in ihrer Freizeit für die Nachbarschaft. Gleichzeitig stehen die Gruppen aufgrund steigender Bodenpreise, die durch den Erbbauzins zu einer Erhöhung der Mietkosten führen, vor einer finanziellen Belastung. Entgegen der Annahme des Magistrats (ST 1965) wäre mit einer Anpassung des Erbbauzinses keine Ungleichbehandlung anderer Erbbauberechtigter verbunden, da es sich hier ja nicht um eine einfache Wohnnutzung handeln soll, sondern die Wohnprojekte gehalten sind, soziale oder kulturelle Angebote für ihre Nachbarn bzw. den Stadtteil zu schaffen - für die andere Projektgruppen von der Stadt finanziell gefördert werden. Diese Überlegungen gelten auch für den auf dem Campus Bockenheim noch zu schaffenden Wohnraum bzw. sozial und/oder kulturell zu nutzenden Raum. Wohngruppen leisten einen wertvollen Beitrag für das Quartier und letztlich auch für die politischen Ziele der Stadt Frankfurt. Dies sollte seitens der Stadt Anerkennung und Unterstützung finden. Der bisherige Erbbauzinssatz ist hierbei derzeit eine zusätzliche Belastung. Bei der Konzeptvergabe bei der ehemaligen AdA am Rande des Campus Bockenheim in Bezug auf die konkreten Bodenrichtwerte könnte in der zeitlichen Perspektive der Konzeptvergabe auch ein Erbbauzins von weniger als einem Prozent zur Verwirklichung der mit diesem Projekt verbundenen städtebaulichen Ziele angemessen sein. In der Stellungnahme ST 1384 (07.08.2017) zur Frage des Erbbauzinses für die Flächen am Rohmerplatz, die die KEG von der Stadt pachtet, gibt der Magistrat zur Kenntnis, dass sich der Bodenwert sehr wohl aufgrund festgeschriebener Nutzungsbeschränkungen mindern kann, was letztlich Einfluss auf die Höhe des Erbbauzinses hat. Im beschriebenen Fall ist der Wert durch die Vergabe eines Grundstücks als Erbbaurecht sowie der Nutzungseinschränkungen von 7.356.600 Euro auf 2.367.648 Euro gesunken. Der Erbbauzins beträgt mit 76.380,30 Euro/Jahr somit 1,04 Prozent vom ursprünglichen Bodenrichtwert bei uneingeschränkter Nutzung und 3,23 Prozent vom geminderten Bodenwert. Das zeigt, dass zum einen der Einfluss der Bodenwertminderung bei Vergabe in Rahmen von Konzeptverfahren allgemein zu klären ist. Zum anderen wird deutlich, dass ein Erbbauzins von höchstens einem Prozent des Bodenrichtwertes für Flächen, die im Rahmen eines Konzeptverfahrens an gemeinschaftliche Wohnprojekte vergeben werden und damit einer Nutzungseinschränkung unterliegen, angemessen ist. Der Vergleich mit dem Rohmerplatz, bei dem sich die Förderwürdigkeit aus der Nutzung durch Kita und studentisches Wohnen ergibt, ist aus Sicht des Ortsbeirates schlüssig, da auch Wohnprojekten durch die Vorgaben der Konzeptvergabe und der Auswahl durch eine Jury faktisch auferlegt wird, Teile des Gebäudes für soziale und/oder kulturelle - und damit förderungswürdige - Zwecke der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Eine öffentliche Vorstellung der derzeitigen Praxis des Magistrats bei der Vergabe von Erbbaurechten ist aufgrund des großen Interesses der Bockenheimer Bürgerschaft (z. B. in der Ortsbeiratssitzung am 20.01.2020) absolut wünschenswert. Die Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte ist ein richtiges und wichtiges Ziel der Wohnungspolitik der Stadt Frankfurt. Diese Projekte fördern nicht nur eine Durchmischung der Wohnbevölkerung, sondern auch die Etablierung neuer und alternativer Formen des Zusammenlebens. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.04.2017, V 416 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1384 Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1320 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2019, ST 1965 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1950 Antrag vom 21.03.2022, OF 323/2 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2022, OM 1861 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Straße durch Umbau des ehemaligen Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung bzw. der früheren Sophienschule in ein soziales Zentrum

07.05.2020 · Aktualisiert: 02.07.2020

Antrag vom 07.05.2020, OF 1061/2 Betreff: Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Straße durch Umbau des ehemaligen Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung bzw. der früheren Sophienschule in ein soziales Zentrum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Das ehemalige DIPF in der Schlossstr. 29 soll als Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Str. in ein soziales Zentrum umgewandelt werden. Hier könnten Einrichtungen einziehen, die z. Zt. unzureichend untergebracht sind wie das Nachbarschaftsheim Bockenheim und das JUZ Bockenheim bzw. noch über keinerlei Räume im Stadtteil verfügen wie der Geschichtsverein Die Freunde Bockenheims. Darüberhinaus könnte das Gebäude als neuer Bürgertreff dienen. 2. Alternativ sollte das z. Zt. als schulischer Ausweichstandort genutzte Gebäude der früheren Sophienschule in der Falkstraße als soziales Zentrum für den Stadtteil zur Verfügung gestellt werden, soweit das mit einer künftigen schulischen Nutzung zu vereinbaren ist. Begründung: Im Rahmen der Sanierung Bockenheims wurden Einrichtungen für die Bevölkerung des Stadtteils geschaffen, die jetzt in dieser Funktion nicht mehr vorhanden sind - der Internationale Treff mit dem Kinderhaus Adalbertstraße und der frühere Bürgertreff Titania in der Basaltstraße. Das Bürgerhaus in der Schwälmer Str. soll Ende des Jahres abgerissen werden. Trotz steigender Einwohnerzahlen wurden und werden somit wichtige soziale und kulturelle Einrichtungen Bockenheims abgebaut. Der Bedarf von 3 weiteren Grundschulen in Bockenheim inklusive Schönhofvierrtel, ist strittig. Nach Auskunft der früheren Rektorin der Bonifatiusschule werden jährlich nur ca. 50 - 60 Kinder der Schule zugewiesen, während das Schulamt einen Bedarf von ca. 90 Plätzen prognostiziert hat. Ein weiterer Verlust an Schüler/innen durch die Eröffnung einer neuen Grundschule werde sich negativ auf die Arbeit der Bonifatiusschule auswirken. Der Ortsbeirat 2 stellte daraufhin eine Anfrage nach den der Planung zugrunde liegenden Zahlen, die bis heute nicht beantwortet wurde. Da eine weitere Grundschule für das zukünftige Schönhofviertel vorgesehen ist, sollte auch im Hinblick auf die Haushaltslage die Umwandlung des DIPF in eine Grundschule nochmals kritisch geprüft werden. Das Gebäude wurde erst vor wenigen Jahren grundsaniert und ist daher bis auf den im Keller nachgewiesenen Schimmelbefall in gutem baulichen Zustand. Der große Saal im Erdgeschoß ist fast barrierefrei für Veranstaltungen nutzbar. . Mögliche alternative Nutzungen wären u.a.denkbar für das Nachbarschaftsheim Bockenheim in der Salvador-Allende-Straße, das nach dem Abriss des Sozial-rathauses am Rohmerplatz nun an seinem neuen Standort regelmäßig von Miet- erhöhungen betroffen ist, so dass für die Einrichtung die Gefahr besteht, ihr pädagogisches Angebot zukünftig einschränken zu müssen. Das JUZ Bockenheim ist seit mehr als einem Jahrzehnt in einer ehemaligen Zweigstelle der Stadtsparkasse untergebracht. Hier stellt sich die Frage, ob die Räume für die Aufrechterhaltung der Arbeit ausreichend sind. Der Verein der Freunde Bockenheims feiert in diesem Jahr sein 40jähriges Bestehen. Der Verein konnte früher das als Sanierungsbüro dienende Delkeskamp- Haus für seine Ausstellungen nutzen. Z. Zt. kann der Verein seine Bilder noch im Bürgertreff Schwälmer Str. ausstellen, diese Möglichkeit entfällt mit dem Abriss des Gebäudes. Seit seiner Gründung fordert der Verein die Einrichtung eines Stadtteil- museums. Nicht zuletzt besteht für den wachsenden Stadtteil dringender Bedarf an einem neuen Bürgerhaus, da das Musikübungszentrum am Schönhof vor allem als solches genutzt wird und auch ein großer Bedarf an entsprechenden Räumen besteht. Bockenheim darf nicht sein letztes Bürgerhaus verlieren! Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.05.2020, OF 1073/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1061/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1073/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1061/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1099/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1073/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1099/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Wie wird anlässlich der aktuellen Verbreitung des Covid-19-Virus der Infektionsschutz in Unterkünften für Obdachlose und Geflüchtete gewährleistet?

07.05.2020 · Aktualisiert: 08.06.2020

Antrag vom 07.05.2020, OF 1057/2 Betreff: Wie wird anlässlich der aktuellen Verbreitung des Covid-19-Virus der Infektionsschutz in Unterkünften für Obdachlose und Geflüchtete gewährleistet? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten Der Ortsbezirk 2, insbesondere der Stadtteil Bockenheim, ist Standort einer ganzen Reihe von Wohnheimen, Übergangsunterkünften und Hotels, die als Notunterkünfte für Obdachlose und Geflüchtete im Auftrag des Jugend- und Sozialamts belegt werden. Hinsichtlich der Sicherstellung des aktuell erforderlichen Infektionsschutzes stellen sich folgende Fragen: 1. Wie viele Menschen leben z. Zt. im Bereich des Ortsbezirks 2 in Einrichtungen der Obdachlosen- bzw. Flüchtlingshilfe? 2. Wird bei der Belegung der Unterkünfte für Alleinstehende, Paare und Familien den aktuellen Erfordernissen des Infektionsschutzes Rechnung getragen? a) Erfolgt vor der Einweisung eine Testung auf den Corona-Virus? b) Ermöglichen Größe und Gestaltung der dicht belegten Unterkünfte den aus Sicht des Infektionsschutzes erforderlichen Abstand zwischen den Bewohner/innen? c) Werden in ausreichendem Maß Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt? Wer ist für die Wahrung der Hygiene-Standards verantwortlich? d) Wie ist in den einzelnen Unterkünften incl. der Hotels die Ausstattung mit eigenen Kochgelegenheiten und eigenen sanitären Anlagen? 3. Wurden bereits Corona-Infektionen in den Unterkünften festgestellt und wie haben die zuständigen Behörden ggf. darauf reagiert? 4. Wurden Konzepte für die Sicherung des Infektionsschutzes in den einzelnen Unterkünften bereits ausgearbeitet und die Stadtverordnetenversammlung darüber in Kenntnis gesetzt? Begründung: Wenn sich Passant/innen auf der Leipziger Straße Gedanken machen, ob sie die gebotenen Abstände voneinander einhalten können, stellt sich die Frage, wie sorg- fältig der Infektionsschutz für sog. vulnerable Gruppen in Gemeinschaftsunterkünften organisiert ist. Neben zwei größeren Einrichtungen für Geflüchtete und den beiden Wohnheimen des Ev. Vereins für Wohnraumhilfe (der auch im Auftrag des Jugend-und Sozialamts die Belegungen vornimmt) befinden sich im Bereich des Ortsbezirks 2 eine Reihe weiterer als Notunterkünfte verwandte Wohnheime, Übergangsunterkünfte und Hotels, die für Geflüchtete und örtliche Obdachlose genutzt werden. Aufgrund der bestehenden Wohnungsnot leben die Betroffenen in der Regel mehrere Monate, in Einzelfällen auch Jahre in diesen Unterkünften. Die Unterbringung erfolgt auf engem Raum, für eine Person gelten 8 qm als aus- reichend, für zwei Personen 12 qm. Kommerziell genutzte Häuser wie das Wohn- heim Juliusstraße oder Pensionen verfügen oft über keine oder nur Gemeinschafts- kochgelegenheiten, die sanitären Anlagen werden gemeinschaftlich genutzt, so dass die Vorgaben bzgl. der zu wahrenden Abstände - wenn überhaupt - nur mit großer Disziplin einzuhalten sind. Soweit keine Sozialarbeiter/innen vor Ort eingesetzt sind, gibt es in den Unterkünften auch in Konfliktfällen keinen Ansprechpartner. Die Sozialdienste im Jugend- und Sozial- bzw. Gesundheitsamt sind z. Zt. telefonisch kaum erreichbar. Der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes ist in dieser Funktion nicht mehr tätig, sondern bedient die Corona-Hotline des Gesundheitsministeriums. Erschwerend kommt hinzu, dass das Jugend-und Sozialamt Alleinstehende grundsätzlich mit ihnen zuvor nicht bekannten Personen aufgrund des Mangels an Einzelzimmern oder unter Kostenaspekten in Doppelzimmer einweist. Die Bewohner/innen können unter diesen Umständen auch nicht ansatzweise ihre Privatsphäre schützen, an wirksamen Infektionsschutz ist nicht zu denken. Viele Menschen in Notunterbringung haben Vorerkrankungen, sind suchtkrank oder leiden unter psychischen Auffälligkeiten. Während die Schutzmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen noch überwiegend durch weitgehende Absperrung der Häuser durchgesetzt werden, verlassen die meisten Bewohner/innen von Notunterkünften tagsüber das Haus, um Arbeit oder Ausbildung nachgehen oder ggf. auch an Sprachkursen teilnehmen zu können. Außerdem sind sie für den Kauf ihrer Lebensmittel selbst zuständig. Covid-19-Infizierte unter den Bewohner/innen könnten demnach Kontaktpersonen infizieren oder selbst infiziert werden. Bund und Länder haben bereits Mitte April die Erstellung von Konzepten zur Sicherung des Infektionsschutzes in den entsprechenden Einrichtungen für "vulnerable Gruppen" gefordert. So müssten die erforderlichen Hygienestandards in den jeweiligen Einrichtungen festgeschrieben werden. Nach Angabe des Hess. Gesundheitsministeriums werden auch "zum Schutz vulnerabler Gruppen und zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung aktuell Konzepte für Testungen im Sinne eines Screenings erarbeitet". (zit. nach Frankfurter Rundschau vom 06.04.20). Trotz gegenteiliger langjähriger Behördenerfahrung bleibt in diesem Fall zu hoffen, dass die gewünschten Konzepte, wenn es sie denn gibt, auch umgehend umgesetzt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1628 2020 Die Vorlage OF 1057/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 2 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Bau einer Rampe für einen barrierefreien Zugang anlässlich des Umbaus des Westbahnhofs

07.05.2020 · Aktualisiert: 08.06.2020

Antrag vom 07.05.2020, OF 1066/2 Betreff: Bau einer Rampe für einen barrierefreien Zugang anlässlich des Umbaus des Westbahnhofs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Beim Umbau des Westbahnhofs wird ein barrierefreier Zugang von der Kasseler Straße zur Solmsstraße geschaffen. Die Rampe soll, wie im Papier des ADFC vorgeschlagen, mit einer Steigung von 5,2 % erstellt werden (Variante 3). Die Stadt Frankfurt soll der Bahn die für den Bau notwendigen Grundstücke zur Verfügung stellen, soweit sie sich in ihrem Eigentum befinden. Begründung: Der Durchgang unter dem Westbahnhof ist ein wichtiger Verbindungsweg zwischen Bockenheim- Süd und der Leipziger Straße mit ihren Einkaufsmöglichkeiten. Ein regulärer barrierefreier Zugang kann nur - wie in Rödelheim geschehen - durch den Bau einer Rampe geschaffen werden. Der vorgesehene Aufzug ist allein nicht ausreichend, da mit häufigeren Ausfällen ggf. auch durch Vandalismus gerechnet werden kann. Ein Ausfall des Aufzugs bedeutet für mobilitätseingeschränkte Personen - Eltern mit Kinderwagen, Radfahrer etc.- den Umweg über die Voltastraße nehmen zu müssen. Der Bau einer Rampe ist daher erforderlich (s. Papier des ADFC vom 17.02.2020). Anlage 1 (ca. 1,9 MB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1066/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1044/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der KostenNutzenAnalyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (CampusmeilenLinie) und

17.02.2020 · Aktualisiert: 11.03.2021

Anregung vom 17.02.2020, OA 533 entstanden aus Vorlage: OF 1023/2 vom 29.01.2020 Betreff: Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim/Bockenheim als zusätzliche Möglichkeit die Variante Europaturm 1a mit Haltestelle Botanischer Garten in Verbindung mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: 1. Ersatz der Buslinie 32: Vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und von dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. 2. Ersatz der Buslinie 64: Vom Hauptbahnhof über Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Ringstraßenbahn. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und den Universitätscampus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahn-Linie U 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campusmeile (Verbindung der Universität, der Frankfurt School of Finance & Management, der Deutschen Nationalbibliothek und der University of Applied Sciences - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campusmeile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Linie zweigt im Osten von der Straßenbahnlinie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Straßenbahnlinie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Uni-Linie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (I.G. Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive, bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotenzial erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U-Bahn-Linie U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringstraßenbahn möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 220 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 76 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 88 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 533 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 57 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 533 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.05.2020, TO I, TOP 55 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.08.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 533 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5514, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5618, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 6552, 42. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.10.2020 Aktenzeichen: 61 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Die Buslinie 39 wird von der Endhaltestelle „MarkusKrankenhaus“ zum Westbahnhof verlängert

29.01.2020 · Aktualisiert: 26.02.2020

Antrag vom 29.01.2020, OF 1022/2 Betreff: Die Buslinie 39 wird von der Endhaltestelle "Markus-Krankenhaus" zum Westbahnhof verlängert Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Die Streckenführung der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) soll vom Markus- Krankenhaus bis zum Westbahnhof verlängert werden. Sie sollte folgenden Verlauf haben: In Fahrtrichtung Westbahnhof: Vom Markus-Krankenhaus über Ginnheimer Landstaße -Ginnheimer Straße - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten -Rödelheimer Straße - Schlossstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof In Fahrtrichtung Markus-Krankenheus: Vom Westbahnhof über Ederstraße - Schlossstraße - Rödelheimer Straße - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße zum Markus-Krankenhaus. Wenn am Schönhof aus der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schlossstraße geschaffen werden kann, könnte der Bus direkt in die Schlossstraße abbiegen. Die Linie sollte folgende zusätzliche Haltestellen erhalten: Universitätssportzentrum, Sophienstraße, Kirchplatz, Schönhof, Kurfürstenplatz, Adalbert-/ Schloßstraße, West-bahnhof. Begründung: Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) vom Markus- Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße -> Ginnheimer Straße -> Kirchplatz -> Rödelheimer Straße -> Schlossstraße -> Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Linie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus -> Schönhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Es werden neue Direktverbindungen u.a. vom Markus-Krankenhaus und Kirchplatz zum Westbahnhof geschaffen. Der Vorschlag ließe sich ohne großen Aufwand und Infrastruktur-Investitionen zeitnah realisieren! Die vorhandene (ÖPNV-)Verkehrsinfrastruktur könnte weitgehend mitgenutzt werden. Nur am Westbahnhof müsste evtl. eine zusätzliche Bushalteposition eingerichtet werden und es würden ggf. zwei bis drei Fahrzeuge mehr benötigt. Metadaten zu diesem Vorschlag: Verkehrsmittel: Bus Streckenlänge: 2,965 km Anzahl der Haltestellen: 9 durchschnittlicher Haltestellenabstand: 370,6 m Hinweis: Der durchschnittliche Haltestellenabstand wird derzeit nur korrekt berechnet, wenn eine durchgehende Linie mit der ersten und der letzten Haltestelle am jeweiligen Ende einge- richtet wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1571 2020 Die Vorlage OF 1022/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausbau Blindenleitsystem am Zebrastreifen Kurfürstenplatz/Große Seestraße

20.01.2020 · Aktualisiert: 06.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5616 entstanden aus Vorlage: OF 1001/2 vom 03.01.2020 Betreff: Ausbau Blindenleitsystem am Zebrastreifen Kurfürstenplatz/Große Seestraße Der Magistrat wird gebeten, ein Blindenleitsystem insbesondere für den Zebrastreifen am Kurfürstenplatz auf Höhe der Großen Seestraße nebst ggf. weiteren notwendigen Maßnahmen einzurichten, damit für blinde Menschen der Weg von der Leipziger Straße zum Westbahnhof besser wahrgenommen werden kann. Begründung: Der Weg vom Westbahnhof zur Leipziger Straße führt direkt über den Kurfürstenplatz. Die Querung der Großen Seestraße mittels Zebrastreifen zur Kurfürstenstraße ist richtigerweise links versetzt, allerdings für Blinde bisher nicht wahrnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 756 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Erneuerung Überführungsgleis Schloßstraße und Schloßstraße: Umbau des Straßenquerschnitts Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 395

20.01.2020 · Aktualisiert: 19.03.2021

Anregung vom 20.01.2020, OA 517 entstanden aus Vorlage: OF 982/2 vom 04.12.2019 Betreff: Erneuerung Überführungsgleis Schloßstraße und Schloßstraße: Umbau des Straßenquerschnitts Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 395 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Vorlage B 395 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass das Überführungsgleis in der Schloßstraße aus dem Programm zur Gestaltung als Rasengleis ausgenommen wird. 2. Der Magistrat wird gebeten, die Gelegenheit der Erneuerung des Überführungsgleises zu nutzen, um zu prüfen und zu berichten, wie der Straßenquerschnitt der Schloßstraße neu geordnet werden kann (siehe Überlegungen, den mittigen Gleiskörper als Straßenfläche umzubauen und die heutigen Straßentrassen als Fahrradweg zu nutzen). 3. Entsprechende Planungs- und Ausführungsmittel sind bereitzustellen. Begründung: Laut Bericht vom 01.11.2019, B 395, soll in den nächsten fünf Jahren auch das zweigleisige, 900 Meter lange Überführungsgleis in der Schloßstraße erneuert werden. Der Abschnitt zwischen Adalbertstraße und Breitenbachbrücke sollte dabei neu gedacht werden. Vom Radfahrbüro sind in der Oktobersitzung 2019 Ideen vorgelegt worden, wie breitere Fahrradwege und Sicherheitsabstände zu fahrenden und parkenden Fahrzeugen realisiert werden könnten. Mit dem heutigen Straßenquerschnitt ist dies nicht zu gewährleisten, da die Sicherheitsabstände zwischen parkenden Fahrzeugen und Fahrradspur zu gering sind und auch der Abstand zum rollenden Verkehr nicht ausreicht. Die Erneuerung der Überführungsgleise ist eine einmalige Chance, der Schloßstraße ein neues Gesicht zu geben, Individualverkehr, Radverkehr und Fußgänger können auf ausreichend breiten und getrennten Flächen ihre Mobilität nutzen. Heutiger unhaltbarer Zustand: Quelle: ADFC So könnte die Zukunft aussehen Quelle: ADFC Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 395 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.04.2020, B 182 Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6763 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.01.2020 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage B 395 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 517 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 42 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 517 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 517) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 395 = Kenntnis, OA 517 = Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 517 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 517) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5214, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 92 14

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Potenziell verkehrsgefährdende Werbetafel auf der Leipziger Straße

20.01.2020 · Aktualisiert: 04.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5618 entstanden aus Vorlage: OF 1012/2 vom 15.01.2020 Betreff: Potenziell verkehrsgefährdende Werbetafel auf der Leipziger Straße Der Magistrat wird gebeten, die neue Werbetafel der Firma Ströer auf der Leipziger Straße auf Höhe der Hausnummer 11 wieder abzumontieren und, falls unbedingt notwendig, an einem anderen, übersichtlicheren und mit dem Orts beirat abgestimmten Abschnitt der Leipziger Straße aufzubauen. Begründung: Hinter der Werbetafel zwischen einem Geschäft für Textilien und einem Sanitätshaus (und nun für Autofahrerinnen und Autofahrer verdeckt) befindet sich eine Feuerwehrzufahrt und zugleich der Zugang zu einem Kinderladen sowie zu einem Spielplatz. Durch die neue Werbetafel wird dieser Abschnitt der Leipziger Straße noch enger und unübersichtlicher und stellt insbesondere für Eltern und Kinder eine Gefährdung dar, die hier häufig die Straße überqueren. Ohnehin wird die Einfahrt bereits nicht selten von Falschparkerinnen und Falschparkern genutzt, was die unübersichtliche Verkehrssituation zusätzlich verschärft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2020, ST 931 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bessere Wachstumsbedingungen für die Sommerlinden in der Großen Seestraße

20.01.2020 · Aktualisiert: 22.08.2022

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5612 entstanden aus Vorlage: OF 989/2 vom 03.01.2020 Betreff: Bessere Wachstumsbedingungen für die Sommerlinden in der Großen Seestraße Der Magistrat wird gebeten, für bessere Bedingungen für die Sommerlinden in der Großen Seestraße zwischen Kurfürstenplatz und Landgrafenstraße zu sorgen. Hierfür sollen insbesondere die Pflanzkreise, in denen die Linden stehen, 1. vergrößert werden und 2. so verändert werden, dass die Bodenfläche leicht trichterförmig auf die Stämme zugeht (siehe Skizze). Begründung: Die besagten Bäume machten auch im Sommer einen recht kläglichen Eindruck. Bei genauerem Hinsehen ist zu erkennen, dass das Wurzelwerk bereits das Gitter der Pflanzkreise nach oben drückt. Dies deutet darauf hin, dass die Bäume zu wenig Platz zum Wurzeln haben. Um dies zu beheben, muss ihnen mehr Platz verschafft werden. Zum anderen ist die Bodenoberfläche so beschaffen, dass Regenwasser nicht zu den Bäumen fließt, sondern eher auf den Gehsteig und dann in die Kanalisation. Somit haben die Bäume nicht genug Wasser, und gleichzeitig wird hier eine Möglichkeit verschenkt, die Bäume als Puffer bei Starkregenereignissen zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 763 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 1989 Antrag vom 27.11.2020, OF 1254/2 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7070

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