Meine Nachbarschaft: Am Hohen Weg
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Mehr Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7531 entstanden aus Vorlage: OF 558/7 vom 05.10.2025 Betreff: Mehr Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk 7 Vorgang: OM 116/11 OBR 7; V 1130/14 OBR 7; OM 980/16 OBR 7; OM 1417/17 OBR 7; OM 1418/17 OBR 7; OM 5029/19 OBR 7; OM 2556/22 OBR 7; OM 5791/24 OBR 7; OM 6650/25 OBR 7; ST 1290/25 Der Magistrat wird gebeten, sukzessive und angepasst an die personellen Möglichkeiten, folgende Streckenabschnitte erneut bzw. erstmals auf die Möglichkeit zu prüfen, hier eine Tempo-30-Zone einzurichten: 1. Straße Am Industriehof zwischen der Einmündung der Straße Am Fischstein bis hinter der Ausfahrt des Hausener Schwimmbades - OM 5791/24; 2. Valentina-Archipowa-Straße - OM 2556/22; 3. Heerstraße zwischen Einmündung Ludwig-Landmann-Straße und S-Bahn-Linie - OM 5029/19; 4. Buchbornstraße - OM 1417/17; 5. Alt-Praunheim - OM 1418/17 und OM 116/11; 6. Seegewann und Schultheißenweg - OM 980/16; 7. Haingrabenstraße - V 1130/14; 8. Praunheimer Landstraße zwischen Tempo-30-Zone U-Bahn- und Bushaltestelle "Hausen" und Tempo-30-Zone Praunheimer Brücke - Lückenschluss mit einer Kirchengemeinde und einem großen Kinderspielplatz. Begründung: Der Ortsbeirat freut sich, dass der Magistrat die Anregung OM 6650 begrüßt und akzeptiert, dass die personelle Situation und gesetzliche Pflichtaufgaben eine sofortige Überprüfung aller in der Vorlage OM 6650 genannten Abschnitte nicht zulässt. Die Schlussfolgerung des Magistrats, aus diesem Grund dauerhaft keine der genannten Abschnitte zu überprüfen, ist allerdings nicht akzeptabel. Angepasst an die personellen Möglichkeiten sollten sukzessive die genannten Abschnitte überprüft werden und ggf. Tempo 30 eingeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 116 Auskunftsersuchen vom 07.10.2014, V 1130 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 980 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1417 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1418 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5029 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5791 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6650 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1290
Vorschläge für besseren Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7519 entstanden aus Vorlage: OF 522/7 vom 02.06.2025 Betreff: Vorschläge für besseren Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 7 Noch immer warten die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, die nicht mit dem Auto unterwegs sind, im Ortsbezirk auf Verbesserungen. Der Radverkehrswegeplan liegt trotz vieler Nachfragen nicht vor; ein umfassendes Konzept lässt auf sich warten. Dabei könnte bereits durch verschiedene kleinere Maßnahmen die Situation für diejenigen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, kurzfristig sicherer gestaltet werden. Daher wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen für den Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 7 umzusetzen: 1. Fahrradpiktogramme Augustenburgstraße Um das Gehwegradeln in der Augustenburgstraße zu reduzieren, sollten in beide Fahrtrichtungen Fahrradpiktogramme darauf hinweisen, dass hier auf der Straße zu fahren ist. Es steht zu vermuten, dass ein Teil des Gehwegradelns darin begründet liegt, dass vor schnell fahrenden und eng überholenden Kfz auf den Gehweg geflüchtet wird. Die Piktogramme zeigen auch dem Kfz-Verkehr an, dass hier Radverkehr stattfindet und auf ihn Rücksicht zu nehmen ist. 2. Drängelgitter Westring/Ludwig-Landmann-Straße Das bestehende Drängelgitter sollte einseitig entfernt und der Gehweg in diesem Abschnitt mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei" versehen werden. Außerdem sollte eine Rampe zwischen den Pollern angebracht werden. 3. Bachmannstraße/Hausener Brückenweg Freigabe der Einbahnstraßen für den Radverkehr. Die Bachmannstraße sollte im Abschnitt bis zur Brotfabrik für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden. Im ab der Brotfabrik anschließenden verkehrsberuhigten Bereich ist Radfahren ohnehin in alle Richtungen möglich. In der Hausener Obergasse schließt in der Tempo-30-Zone wieder eine Einbahnstraße an, die für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden sollte. 4. Mittelleitlinie Praunheimer Landstraße/Alt-Praunheim Die Entfernung von Mittelleitlinien führt erwiesenermaßen zu einer im Durchschnitt niedrigeren Fahrgeschwindigkeit des Kfz-Verkehrs. Wie beispielweise in der Heerstraße sollten die Mittelleitlinien in der Praunheimer Landstraße und Alt-Praunheim (bis Ecke Heerstraße) demarkiert bzw. im Sanierungsfall nicht erneuert werden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, insbesondere für den querenden Fußverkehr und den die Fahrbahn mitbenutzenden Radverkehr. 5. Heerstraße westlicher Teil Mittelleitlinie entfernen und Fahrradpiktogramme markieren: Im westlichen Teil der Heerstraße zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Guerickestraße sollte die Mittelleitlinie ebenfalls demarkiert bzw. im Sanierungsfall nicht erneuert und Fahrradpiktogramme markiert werden. So kann die Durchschnittsgeschwindigkeit des Kfz-Verkehrs reduziert werden und auf den Radverkehr aufmerksam gemacht werden. Dies kann als Übergangslösung bis zu einem fahrradfreundlicheren Umbau der Straße dienen. 6. Versetztes Parken Hausener Obergasse Die Hausener Obergasse ist bereits seit langer Zeit als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Da bisher jedoch kein Umbau (Entfernung der Gehwege, bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung, neue Oberflächengestaltung etc.) erfolgte, werden von den meisten Verkehrsteilnehmenden hier Gehweg und Fahrbahn immer noch als solche gelesen und genutzt. Trotz der provisorischen Schwellen fährt kaum ein Auto mit Schrittgeschwindigkeit. Um den Kfz-Verkehr zu verlangsamen, sollte hier beidseitiges, versetztes Parken angeordnet werden, sodass der Kfz-Verkehr zum Fahren in Schlangenlinien gezwungen wird. Ein zusätzliches Bodenpiktogramm "verkehrsberuhigter Bereich" war vor der Brückensanierung vorhanden und sollte wieder aufgestellt werden. 7. Poller Am Spritzenhaus/Hausener Obergasse/Roßbachstraße Im Knotenpunkt rechtswidrig parkende Kfz sind hier an der Tagesordnung und behindern die Sichtachsen für Schüler:innen der Kerschensteinerschule. Durch Poller oder andere bauliche Maßnahmen sollte der Bereich effektiv geschützt werden. 8. Radfahrstreifen Eugen-Hartmann-Straße/Christa-Maar-Straße/Willy-Berking-Straße Die Radfahrstreifen weisen keinen Sicherheitstrennstreifen zu den parkenden Kfz auf. Aufgrund der Gefahr von Dooring-Unfällen entspricht dies nicht mehr dem Stand der Technik und dem Straßenverkehrsrecht. Die Radstreifen sollten mit einem Sicherheitstrennstreifen versehen werden. Sollte die Fahrbahnbreite dafür nicht ausreichen, sollten Radschutzstreifen mit Trennstreifen markiert werden. 9. Radfahrerfurt Am Ebelfeld/Ludwig-Landmann-Straße Für den Radverkehr, der aus der Straße Am Ebelfeld geradeaus über die Ludwig-Landmann-Straße und entweder weiter in Am Ebelfeld oder nach links auf den Hochbordradweg der Ludwig-Landmann-Straße geführt wird, sollte eine Aufstellfläche vor der Ampel markiert werden. 10. Radfahrerfurt Praunheimer Landstraße/Jean-Albert-Schwarz-Straße Der Hochbordradweg entlang der Praunheimer Landstraße überquert kurz vor der Praunheimer Brücke die Jean-Albert-Schwarz-Straße. Hier sollte eine rot eingefärbte Furt für den Radverkehr markiert werden, damit der bevorrechtigte Radverkehr nicht übersehen wird. 11. Roteinfärbung Radfahrerfurt Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße auf Höhe U-Bahn-Station "Industriehof" Hier müssen die nach rechts in die Breitenbachstraße abbiegenden Kfz die Radfahrerfurt kreuzen. Diese sollte auf ganzer Länge rot eingefärbt und nach Möglichkeit verbreitert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein
Mehr Tempo30-Zonen im Ortsbezirk 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6650 entstanden aus Vorlage: OF 491/7 vom 04.03.2025 Betreff: Mehr Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk 7 Vorgang: OA 528/25; OM 5791/24 OBR 7; ST 56/25; OM 2556/22 OBR 7; ST 2834/22; OM 5029/19 OBR 7; ST 2372/19; OM 1417/17 OBR 7; ST 1459/17; OM 1418/17 OBR 7; ST 1222/17; OM 980/16 OBR 7; ST 616/17; V 1130/14 OBR 7; ST 1407/15; OM 166/11 Der Magistrat wird gebeten, auf Basis der neu beschlossenen Straßenverkehrsordnung - zusätzlich zur bereits beschlossenen OA 528 (Thudichumstraße und Hausener Weg) - folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte erneut bzw. erstmals auf die Möglichkeit zu prüfen, hier eine Tempo-30-Zone einzurichten: 1. Am Industriehof von der Einmündung Am Fischstein bis hinter die Ausfahrt des Hausener Schwimmbades (OM 5791, ST 76); 2. Valentina-Archipowa-Straße (OM 2556; ST 2834); 3. Heerstraße zwischen Einmündung Ludwig-Landmann-Straße und S-Bahn-Linie (OM 5029, ST 2372); 4. Buchbornstraße (OM 1417, ST 1459); 5. Alt-Praunheim (OM 1418 und OM 116, ST 12); 6. Seegewann und Schultheißenweg (OM 980; ST 616); 7. Haingrabenstraße (V 1130, ST 1407); 8. Praunheimer Landstraße zwischen Tempo-30-Zone "U-Bahn und Bushaltestelle Hausen" und Tempo-30-Zone "Praunheimer Brücke" (Lückenschluss Kirchengemeinde und Kinderspielplatz). Zudem verläuft hier der Schulweg zur Kerschensteinerschule; 9. Ohlengarten; 10. Lücken in Tempo-30-Zonen im Industriehof schließen (z. B. Tilsiter Straße/Neue Börsenstraße). Begründung: Die neu beschlossene Straßenverkehrsordnung wird es den Kommunen erleichtern, Tempo-30-Zonen einzurichten bzw. bestehende Tempo-30-Zonen miteinander zu verbinden. Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift soll im Mai 2025 vorliegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 116 Auskunftsersuchen vom 07.10.2014, V 1130 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1407 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 980 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 616 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1417 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1418 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1222 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1459 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5029 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2372 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2834 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5791 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 56 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1290
Geeignete Maßnahmen zum Schutz des Zuparkens im absoluten Haltverbot im Bereich Große Nelkenstraße 26 bis 30
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6177 entstanden aus Vorlage: OF 452/7 vom 11.11.2024 Betreff: Geeignete Maßnahmen zum Schutz des Zuparkens im absoluten Haltverbot im Bereich Große Nelkenstraße 26 bis 30 Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zum Schutz des Zuparkens im absoluten Haltverbot im Bereich Große Nelkenstraße 26 bis 30, in die Wege zu leiten. Begründung: Im Bereich Große Nelkenstraße 26 bis 30 sowie den gegenüberliegenden Hausnummern 15 bis 19 besteht ein absolutes Haltverbot, gekennzeichnet durch das Verkehrszeichen 283. Es zeigt an, dass unter keinen Umständen Fahrzeuge abgestellt werden dürfen, nicht einmal für einen kurzen Moment. Leider wird dennoch dauerhaft an dieser Stelle geparkt, was für den fließenden Verkehr vor der Ampel eine Einschränkung darstellt. Entgegenkommende Fahrzeuge können nicht in die Straße einbiegen, da die Fahrzeuge Richtung Aldi bzw. Am Hohen Weg die Fahrbahn blockieren. Die im Haltverbot parkenden Fahrzeuge versperren den Weg und das korrekte Einscheren vor der Ampel. Weiterhin führt diese Situation dazu, dass Anwohnende durch hupende Verkehrsteilnehmende lärmbelästigt werden oder mitunter deren Einfahrten bzw. die Fußgängerwege blockiert werden. Da die bisherige Beschilderung scheinbar nicht ausreichend ist, bittet der Ortsbeirat um entsprechende Maßnahmen zur Lösung der Situation. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 476 Aktenzeichen: 32-1
Ermöglichung des Neubaus von studentischem Wohnraum durch Einbringen der geplanten Richtlinienänderung zum Förderprogramm „Studentischer Neubau“ in die Stadtverordnetenversammlung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5266 entstanden aus Vorlage: OF 376/7 vom 25.02.2024 Betreff: Ermöglichung des Neubaus von studentischem Wohnraum durch Einbringen der geplanten Richtlinienänderung zum Förderprogramm "Studentischer Neubau" in die Stadtverordnetenversammlung Der Bauverein Katholische Studentenheime e. V. stellt in seinem Friedrich-Dessauer-Haus an der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße 90, 60488 Frankfurt, derzeit 616 Studierenden Wohnungen zu im Marktvergleich äußerst günstigen Mieten zur Verfügung. Der Verein möchte bereits seit rund zwei Jahren ein Bauvorhaben auf dem Areal realisieren, um zusätzliche 150 Wohneinheiten zu schaffen. Die Baugenehmigung liegt bereits seit dem 4. Quartal 2022 vor und der Ausführungsplan ist längst fertiggestellt. Als gemeinnütziger Verein ist der Bauverein auf Fördermittel der Stadt Frankfurt angewiesen, um die Mieten weiterhin zu sozial verträglichen Preisen anbieten zu können. Die aktuelle Förderrichtlinie "Studentischer Neubau" sieht die Fixierung der pauschalen monatlichen Warmmiete je Wohnheimplatz bei 350 Euro vor. Damit lässt sich das Bauvorhaben allerdings, aufgrund der stark gestiegenen Betriebskosten sowie der derzeitigen Finanzierungsbedingungen, nicht realisieren. Der Bauverein möchte sowohl von einem Ausgleich der nicht ausfinanzierten Betriebskosten des potenziellen Neubaus durch Mieterhöhungen in den Bestandswohnungen als auch von einer Auflösung der eigenen Instandhaltungsrücklagen absehen. Die geplante Richtlinienänderung sieht vor, nur die Kaltmiete auf 7,50 Euro/m2 Wohnfläche zu fixieren. Die Betriebskosten sollen an die Mieterinnen und Mieter weitergereicht werden dürfen. Zudem soll die aktuelle Darlehensförderung zu einer kombinierten Darlehens- und Zuschussförderung ausgebaut werden. Leider wurde die Änderung noch nicht zur Abstimmung in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. In der Konsequenz wird der Start des Neubaus seit nunmehr fast einem halben Jahr verzögert. Bisherige Anfragen seitens des Bauvereins an den Magistrat sowie den Oberbürgermeister blieben leider unbeantwortet. Um den bestehenden Wohnungs mangel in Frankfurt entgegenzuwirken, muss somit schnellstmöglich gehandelt und die Richtlinienänderung vorangetrieben werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, die angedachte Richtlinienänderung zum Förderprogramm "Studentischer Neubau" zum nächstmöglichen Zeitpunkt in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen, um damit den dringend benötigten Bau neuer Studentenwohnungen zu ermöglichen sowie voranzutreiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1716 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Radfahren auf der Straße Am Hohen Weg sicherer machen - Dooring-Zone markieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4940 entstanden aus Vorlage: OF 356/7 vom 02.01.2024 Betreff: Radfahren auf der Straße Am Hohen Weg sicherer machen - Dooring-Zone markieren Vorgang: F 955/22 Die Straße Am Hohen Weg und der dort vorhandene Fahrradweg wird von Radfahrenden gut frequentiert, u. a. als Verbindung zwischen Bockenheim und Hausen/Praunheim. Entlang des Fahrradweges befinden sich an längeren Abschnitten Längsparkplätze ohne Sicherheitsabstand zum Fahrradweg. Teilweise stehen Fahrzeuge sogar auf dem Radweg. Dadurch besteht die Gefahr eines sogenannten Dooring-Unfalls, bei dem Autofahrende unachtsam ihre Türen öffnen und so Radfahrende gefährden. Dies kann zu schweren bis hin zu tödlichen Verletzungen der Radfahrenden führen. Am Hohen Weg ist die Fahrbahn sehr breit, sodass hier eine Sicherheitszone zwischen Radweg und Parkplätzen geschaffen werden könnte. In der Beantwortung der Frage F 955 hat der Magistrat ausgeführt, dass sukzessive Bestandskorrekturen erfolgen und Sicherheitstrennstreifen eingerichtet werden sollen. Bei Neuplanungen sind diese ohnehin Standard und haben zu einer Reduktion der Unfallzahlen geführt. Auch an anderen Stellen im Ortsbezirk wären Nacharbeiten in diesem Sinne zu begrüßen. Ein Beispiel wäre die Heerstraße. Zwar ist die Radinfrastruktur östlich der Ludwig-Landmann-Straße bereits vorhanden, aber die Abmarkierung der Dooring-Zone fehlt auch hier. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, - entlang der Straße Am Hohen Weg in beiden Richtungen eine Dooring-Zone zwischen Fahrradweg und Fahrbahnrand einzurichten, um die Sicherheit für Radfahrende zu erhöhen; - zu prüfen und zu berichten, wo im Ortsbezirk demnächst Sicherheitstrennstreifen markiert werden können und mit welcher Breite diese jeweils angelegt werden. Dabei sind sowohl anstehende Maßnahmen im Rahmen von Straßendeckensanierungen als auch Markierungen abseits dieses Verfahrens zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 15.09.2022, F 955 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 679 Aktenzeichen: 32-1
Zugang von der Graebestraテ歹 zur Praunheimer Landstraテ歹 wテ、hrend der Baumaテ殤ahmen erleichtern - テ貿fnung der Querung テシber den Hof der ehemaligen Praunheimer Werkstテ、tten fテシr Fuテ殀テ、ngerinnen und Fuテ殀テ、nger
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4789 entstanden aus Vorlage: OF 351/7 vom 27.11.2023 Betreff: Zugang von der Graebestraテ歹 zur Praunheimer Landstraテ歹 wテ、hrend der Baumaテ殤ahmen erleichtern - テ貿fnung der Querung テシber den Hof der ehemaligen Praunheimer Werkstテ、tten fテシr Fuテ殀テ、ngerinnen und Fuテ殀テ、nger Der Magistrat wird gebeten, sich beim Trテ、ger der Unterkunft fテシr geflテシchtete Menschen (AP 2), dem Frankfurter Verein fテシr soziale Heimstテ、tten, dafテシr einzusetzen, dass bis zur Beendigung der Baumaテ殤ahme zur naturnahen Umgestaltung des Nidda- Altarms am Praunheimer Wehr Fuテ殀テ、ngerinnen und Fuテ殀テ、nger legal den Weg テシber den Hof der ehemaligen Praunheimer Werkstテ、tten nutzen kテカnnen, um von der Graebestraテ歹 zur Praunheimer Landstraテ歹 und zur Bushaltestelle "Praunheimer Brテシcke" zu gelangen. Dazu mテシsste das zeitweise geschlossene Tor fテシr Fuテ殀テ、ngerinnen und Fuテ殀テ、nger passierbar bleiben. Begrテシndung: Die Baumaテ殤ahmen zur naturnahen Umgestaltung des Nidda-Altarms haben begonnen und sollen bis August 2024 andauern. In dieser Zeit ist der nテカrdliche Niddauferweg zwischen Praunheimer Brテシcke und Praunheimer Wehr nicht nutzbar. Leider ist auch der Zugang zur Graebestraテ歹 nicht passierbar. Wテ、hrend die Umfahrung der Baustelle fテシr Radfahrerinnen und Radfahrer akzeptabel ist, entstehen fテシr Fuテ殀テ、ngerinnen und Fuテ殀テ、nger von und in den Praunheimer Ortskern (Kirchengemeinde/Zehntscheune/Bテ、cker) unangenehme Umwege. Auch der Zugang zur Bushaltestelle der Buslinien M72 und M73 in Richtung Westbahnhof und Rテカdelheim wird deutlich erschwert. Gerade fテシr viele テ、ltere Menschen und Menschen mit Beeintrテ、chtigungen sind die nun notwendigen Umwege nicht akzeptabel. Eine einfache Mテカglichkeit, dieses Problem in der Bauzeit zu entschテ、rfen, wテ、re die テ貿fnung einer bestehenden Verbindung テシber den Hof der Unterkunft AP 2. Das Gelテ、nde befindet sich in stテ、dtischem Besitz. Die Unterkunft wird durch den Frankfurter Verein fテシr soziale Heimstテ、tten betrieben. Die Durchwegung ist frテシher hテ、ufiger genutzt worden, ist aktuell aber oft durch ein Tor abgeriegelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehテカrende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 675 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 23-2
Erneuerung der Radwegmarkierung FriedrichWilhelmvonSteubenStraße/Breitenbachstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4784 entstanden aus Vorlage: OF 343/7 vom 11.11.2023 Betreff: Erneuerung der Radwegmarkierung Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Breitenbachstraße Der Magistrat wird gebeten, die Radwegmarkierung an der Abbiegung Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Breitenbachstraße zu erneuern und durch die rote Farbe deutlicher zu kennzeichnen. Begründung: An der Abbiegung Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Breitenbachstraße wird der Radverkehr auf der Straße geradeaus in Richtung Bockenheim über die Breitenbachbrücke geführt. Gleichzeit geht nach rechts die Autospur in Richtung Breitenbachstraße ab. Für den Radverkehr eine gefährliche Stelle, da sich zahlreiche Autofahrende an den langsamer fahrenden Radfahrenden stören und entweder knapp vor oder knapp nach den Radlern mit 50 km/h vorbeirasen. Um diese Gefahr für den Radverkehr zu minimieren, würde eine durch die Signalfarbe Rot gekennzeichnete Spur Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 506 Aktenzeichen: 66-2
Vergrößerung der abgesenkten Bordsteinfläche an der Kreuzung Am Industriehof/Am Hohen Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4553 entstanden aus Vorlage: OF 337/7 vom 22.09.2023 Betreff: Vergrößerung der abgesenkten Bordsteinfläche an der Kreuzung Am Industriehof/Am Hohen Weg Der Magistrat wird gebeten, eine Vergrößerung der abgesenkten Bordsteinfläche an der Kreuzung Am Industriehof/Am Hohen Weg auf der rechten Seite stadtauswärts, von der Breitenbachbrücke kommend, zu veranlassen. Die Absenkung soll sich auf den für Fußgängerinnen und Fußgänger markierten Bereich beziehen. Begründung: Am Fußgängerüberweg von und zur U-Bahn-Haltestelle kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen zwischen zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Menschen mit Kinderwagen und Rollern, die alle den abgesenkten Bordsteinbereich nutzen, um die Straße zu überqueren. Eine Vergrößerung dessen würde enorme Abhilfe schaffen und gleichzeitig zu einem zügigeren Überqueren des Zebrastreifens führen, was gleichzeitig den Autoverkehr begünstigen würde. Dieses Problem hat sich durch die temporäre Verlegung der Bushaltestelle der Linie M72 auf die Straße Am Industriehof auf Höhe des Studentenwohnheims noch verstärkt. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 77 Aktenzeichen: 66-0
Geschwindigkeitsreduzierung auf der A 66 und besonders im Bereich Westring/Fuchstanzstraße bei der Autobahn GmbH beantragen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3844 entstanden aus Vorlage: OF 284/7 vom 11.04.2023 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung auf der A 66 und besonders im Bereich Westring/Fuchstanzstraße bei der Autobahn GmbH beantragen Vorgang: B 446/14; OA 598/15 OBR 7; Beschl. d. St.-V. v. 26.02.2015, § 5675 Der Magistrat wird gebeten, bei der Autobahn GmbH eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der A 66 vom Nordwestkreuz bis zum Autobahnende auf Tempo 100 sowie in einem Teilabschnitt von der ersten Schilderbrücke Ausfahrt Ludwig-Landmann- Straße bis zur Autobahnbrücke Am Hohen Weg, vor allem im unmittelbaren Wohnbereich von Westring und Fuchstanzstraße, auf Tempo 80 zu beantragen. Begründung: Bereits in der Anregung OA 598 vom 20.01.2015 wurde vom Ortsbeirat 7 angeregt, ein Tempolimit auf der A 66 vom Nordwestkreuz bis zum Autobahnende auf Tempo 100 einzuführen. Die Stadtverordnetenversammlung hat dem Anliegen des Ortsbeirats in ihrer 30. Sitzung vom 26.02.2015 im Rahmen der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main zugestimmt. Passiert ist aber nichts. Immer noch gilt, dass die Begrenzung von Tempo 120 ab dem Nordwestkreuz in Richtung Miquelallee aufgehoben wird, wie es bereits 2015 beklagt wurde: "Besonders widersinnig erscheint es, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung von 120 km/h stadteinwärts nach dem Nordwestkreuz und damit unmittelbar vor dem Wohngebiet aufgehoben worden ist, sodass den Autofahrern eine unbegrenzte Beschleunigung erlaubt wurde." Bereits 2015 hat der Ortsbeirat auf die besondere Belastung der Wohnbevölkerung im Bereich Westring und Fuchstanzstraße hingewiesen. Das betrifft sowohl die Lärmbelastung als auch Luftverschmutzung. Beides ist nachgewiesen gesundheitsschädlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.11.2014, B 446 Anregung vom 20.01.2015, OA 598 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1615 Aktenzeichen: 61-12
Zusätzliche Querungsmöglichkeit über die U-Bahn-Gleise für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrende Am Hohen Weg/Langweidenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3534 entstanden aus Vorlage: OF 252/7 vom 31.01.2023 Betreff: Zusätzliche Querungsmöglichkeit über die U-Bahn-Gleise für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrende Am Hohen Weg/Langweidenstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und inwiefern eine zusätzliche Querungsmöglichkeit über die U-Bahn-Gleise in Höhe der Einmündung Langweidenstraße für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende eingerichtet werden kann. Dabei könnte auch ein zweiter Zugang zum Bahnsteig hergestellt werden, der bisher nur über die Große Nelkenstraße zu erreichen ist. Auf Barrierefreiheit ist selbstverständlich zu achten. Bei der Untersuchung ist insbesondere auf den Anschluss an den Geh- und Radweg auf der anderen Seite der Straße Am Hohen Weg einzugehen, da sich dort ein Parkstreifen befindet. Wenn möglich, sollen Probleme in Bezug auf die Dooring-Zone mitgelöst werden. Begründung: Um an der oben beschriebenen Stelle legal die U-Bahn-Gleise zu überqueren, ist es aktuell nötig, von der Langweidenstraße kommend, einen Umweg zur Übergangsstelle Große Nelkenstraße zu gehen bzw. zu fahren. Neben Schülerinnen und Schüler der Japanischen Internationalen Schule und Radfahrenden, die vom Niddapark in Richtung Industriehof möchten, würden auch Besucherinnen und Besucher des katholischen Kirchorts Sankt Anna von einer direkteren Wegebeziehung profitieren. Allgemein reduziert sich damit auch die Trennungswirkung der Gleise. Eine solche Lösung könnte auch einen Anknüpfungspunkt bieten, um weitere Missstände in diesem Bereich zu beheben wie z. B. einen zweiten Zugang zum Bahnsteig der Linie U 6 und einen fehlenden Abstand der parkenden Autos zu Radfahrenden entlang der Straße Am Hohen Weg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1184 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 74 Aktenzeichen: 32-1
Fußballtore am Spielplatz Praunheimer Landstraße aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3355 entstanden aus Vorlage: OF 242/7 vom 03.01.2023 Betreff: Fußballtore am Spielplatz Praunheimer Landstraße aufstellen Der Magistrat wird gebeten, auf der westlich an den Spielplatz "Praunheimer Landstraße 197" angrenzenden Wiese zwei Fußballtore aufzustellen, um die bestehenden Spielgeräte um ein Angebot für größere Kinder zu erweitern. Die Ausführung soll möglichst analog zu den bestehenden Fußballtoren auf der Kuhlmannswiese erfolgen. Die Wiese soll dabei erhalten bleiben und nicht durch einen Hartplatz o. Ä. ersetzt werden. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass keine planungsrechtlichen Bedenken bestehen. Sollte dies doch der Fall sein, wird der Magistrat gebeten, eine Stellungnahme der Bauaufsicht einzuholen. Begründung: Anwohnende beklagen bereits seit Längerem, dass der genannte Spielplatz lediglich auf kleine Kinder ausgerichtet ist und keine Spielmöglichkeiten für größere Kinder bietet. Mit Blick auf das begrenzte städtische Budget für Spielplätze stellt die Aufstellung von zwei Toren eine preisgünstige und einfach umzusetzende Maßnahme dar. Die ausgewählte Fläche hat den Vorteil, dass dort noch kein Bebauungsplan existiert und deshalb nach § 34 BauGB entwickelt werden kann. In der Zone des Spielplatzes würden sich die Tore in die vorhandene Bebauung einfügen. Zudem würde sowohl oberhalb des Durchgangsweges als auch unterhalb des Spielplatzes die Grünfläche unangetastet bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 934 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2063 Aktenzeichen: 67-02
Verbesserung der Gestaltung des öffentlichen Raums im Bereich Praunheimer Landstraße 12 bis 14
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3195 entstanden aus Vorlage: OF 222/7 vom 13.11.2022 Betreff: Verbesserung der Gestaltung des öffentlichen Raums im Bereich Praunheimer Landstraße 12 bis 14 Vorgang: OM 1959/22 OBR 7; ST 1845/22 Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Maßnahmen bezüglich der Gestaltung des öffentlichen Raumes im Bereich der Praunheimer Landstraße 12 bis 14 vorzunehmen: 1. Die maroden Pflanzkübel vor der Apotheke (Praunheimer Landstraße 14) werden entfernt und durch eine neue Begrünung ersetzt. 2. Der Parkplatz vor Hausnummer 12 wird umgewandelt und zusammen mit der bestehenden Sperrfläche (vor Hausnummer 14) beplant. Die Fläche soll teilentsiegelt und begrünt werden. Ebenfalls sollen Radabstellbügel errichtet werden. 3. Die zwei vorderen Längsparkplätze in der Parkbucht (Blickrichtung stadteinwärts) vor der Apotheke werden zu Öffnungszeiten der Apotheke zu Kurzzeitparkplätzen umgewandelt (Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Samstag 0 8:00 bis 13:00 Uhr). Auf dem verbliebenen Parkplatz in der Parkbucht sollen Parkmöglichkeiten für zwei Kleinkrafträder eingerichtet werden. 4. Zugunsten einer ordnungsgemäßen Breite und Länge des Behindertenparkplatzes nach DIN 18040-3 entfällt der reguläre Parkplatz, welcher sich zwischen dem Behindertenparkplatz und der Parkbucht befindet. Begründung: - Die hölzernen Pflanzkübel vor der Apotheke sind völlig marode und morsch, sie werden seit vielen Jahren nicht mehr gepflegt, rostige Nägel stellen eine Verletzungsgefahr dar. Eine hochwertige Begrünung an dieser Stelle soll den öffentlichen Raum verschönern. Dafür bietet sich eine Teilentsiegelung der Fläche an. - Gemäß der Stellungnahme ST 1845 zur Anregung OM 1959 soll der Ortsbeirat die Vorschläge des Magistrats konkretisieren. Bis auf Ziffer 2. des der Anregung zugrunde liegenden Ortsbeiratsantrags ist dieser Beschluss in der Ortsbeiratssitzung am 4. Oktober erfolgt. In der Diskussion hat sich gezeigt, dass zusätzliche Fahrradbügel an der Apotheke zwar gewünscht sind, aber der vorgeschlagene Standort aufgrund des Behindertenparkplatzes als nicht praktikabel angesehen wird. Deshalb wird die oben beschriebene Lösung vorgeschlagen (Punkt 2). - Die Stellungnahme regt auch an: "Die Maßnahme soll auch der Zugänglichkeit für den Fußverkehr dienen". Dies wird zum einen durch eine gemeinsame Planung der Flächen auf dem Gehweg erreicht. Zum anderen macht insbesondere die Errichtung von Stellplätzen für Kleinkrafträder, die bisher auf dem Gehweg parken, an dieser Stelle den Gehweg auch für Menschen mit Kinderwagen und Gehhilfen wieder vollständig nutzbar. - Für mobilitätseingeschränkte Kundinnen und Kunden der Apotheke soll die Erreichbarkeit durch Kurzzeitparkplätze verbessert werden. Durch die Bindung an die Öffnungszeiten der Apotheke erlaubt dies gleichzeitig den Anwohnenden, die Parkplätze über Nacht sowie zu Schließzeiten der Apotheke zu nutzen. Das funktioniert bereits mit dem bestehenden Parkplatz für schwerbehinderte Menschen sehr gut. Dieser entspricht jedoch nicht der DIN-Norm 18040-3. Dort ist eine Breite von dreieinhalb Metern und eine Länge von fünf Metern vorgeschrieben. Momentan ist der Behindertenparkplatz zwei Meter breit und fünfeinhalb Meter lang. Um die Maße anzupassen, soll der reguläre Parkplatz im Bereich zwischen dem derzeitigen Behindertenparkplatz und der anschließenden Parkbucht entfallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1959 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1845 Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2023, ST 1058 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 2
Verlängerung des Fahrradwegs Praunheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3007 entstanden aus Vorlage: OF 213/7 vom 17.10.2022 Betreff: Verlängerung des Fahrradwegs Praunheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Fahrradschutzstreifen der Praunheimer Landstraße stadteinwärts über die Abzweigung nach Hausen bis zur Kreuzung der Straßen Alt-Hausen/Hausener Brückweg verlängert werden kann. Begründung: Der Fahrradschutzstreifen der Praunheimer Landstraße stadteinwärts endet kurz hinter dem Abzweig nach Hausen unmittelbar. Um eine sichere Verbindung nach Hausen auch für Radfahrende zu ermöglichen, soll der Radweg bis zur genannten Kreuzung verlängert werden. Dies würde es ermöglichen, sowohl den örtlichen Supermarkt als auch den Hausener Ortskern sicher mit dem Fahrrad zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 405 Antrag vom 28.02.2023, OF 260/7 Aktenzeichen: 32 1
Ort der Begegnung und des Austausches - eine grüne Oase im Schönhof-Viertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2798 entstanden aus Vorlage: OF 209/7 vom 03.10.2022 Betreff: Ort der Begegnung und des Austausches - eine grüne Oase im Schönhof-Viertel I. Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat den Vorschlag des Grünflächenamtes zur Grünflächenplanung im Schönhof-Viertel zustimmt. Dabei sind ebenfalls beschlossene Maßgaben zu berücksichtigen. II. Den Grundsatzbeschluss zur Grünflächenplanung ergänzt der Ortsbeirat durch folgende Maßgaben und bittet den Magistrat um deren Umsetzung: 1. Bäume wachsen langsam und die Sommer werden leider immer heißer: Ausreichende Verschattungsmöglichkeiten (z. B. durch große Sonnenschirme) sind zu schaffen - insbesondere in den Aufenthaltsbereichen und auf dem Quartiersplatz -, bis die Bäume diese Funktion übernehmen. Dort, wo es noch zusätzlich möglich ist, soll ebenfalls bei den Spiel- und Freizeitmöglichkeiten so verfahren werden. 2. Eine Erhöhung von großkronigen Baumpflanzungen, analog denen am Spielplatz in der Praunheimer Landstraße, im nördlichen Teil des Parks auch unter Inkaufnahme von weniger freier Sichtfläche. Der Ortsbeirat bewertet die Aufenthaltsqualität im ganzen Jahr höher, wenn mehr Bäume vorhanden sind. 3. Die Wege in den Parks werden barrierefrei gestaltet. 4. Eine über die aktuelle Planung hinausgehende Nutzung von Brauch- und Regenwasser wird vorgesehen. 5. Bei der Wahl des Materials für den Quartiersplatz ist darauf zu achten, dass trotz der Notwendigkeit der Zufahrten für Rettungs- und Einsatzkräfte, eine minimale Fläche vollversiegelt und Versickerung ermöglicht wird, zum Beispiel durch den Einsatz von Rasengittersteinen. 6. Im Parkteil West wird das Straßenstück aus dem Fahrbahnbestand, das in den Park hineinreicht, aber nicht für den Straßenverkehr benötigt wird, entsiegelt und den Grünflächen zugeordnet. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die in der Sitzung am 6. September 2022 vorgestellte Grünflächenplanung für das Schönhof-Viertel. Diese enthält viele sinnvolle Überlegungen, so zum Beispiel eine Aufteilung der Orte für Aktivitäten und Ruhebereiche, Rückhaltung des Regenwassers, Wildblumenwiesen, sogenannte Flächen zur Aneignung für Urban Gardening, mannigfaltige Spiel- und Freizeitmöglichkeiten, ein grünes Klassenzimmer und eine ausgeprägte Baumpflanzung im südlichen Teil des Parks. Dennoch gibt es aus Sicht des Ortsbeirates Nachsteuerungsbedarf, insbesondere hinsichtlich der Klimaresilienz des Parks und des Quartiersplatzes. Bereits 2016 hat der Frankfurter Klimaplanatlas für das Baugebiet und die umliegenden Gebiete moderate bis starke Überwärmung ausgewiesen. Die Auswirkungen der Klimakrise werden in den nächsten Jahren und Jahrzehnten noch zunehmen, deswegen müssen alle heutigen Planungen darauf ausgerichtet sein. Gleichzeitig wurde in den Anmerkungen einer Bürgerin deutlich, dass Barrierefreiheit noch nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 7 Auskunftsersuchen vom 29.10.2024, V 1035 Aktenzeichen: 67 0
Stationsbasiertes Carsharing in Praunheim, Hausen und Industriehof
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2022, OF 208/7 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing in Praunheim, Hausen und Industriehof Vorgang: NR 343/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von stationsbasiertem Carsharing auf Basis der NR 343 / 2022 folgende Stellplätze vorzuschlagen: - Königsberger Straße, bei Nr. 2 (Nähe U-Bahn Station / Bushaltestelle Industriehof, Koordinaten 50.128937, 8.628874) - Praunheimer Landstraße 78 (Nähe U-Bahn Station / Bushaltestelle Hausen, Koordinaten 50.138925, 8.624595) - Heerstraße Nähe Nr. 253 (Nähe U-Bahn Station Heerstraße, Koordinaten 50.144956, 8.607559) Begründung: Basierend auf der NR 343 bat die Verwaltung die Ortsbeiräte, konkrete Stellplätze für stationsbasiertes Carsharing zu benennen. Die oben genannten Orte zeichnen sich durch einfache Erreichbarkeit mit ÖPNV sowie durch stationsbasiertes Bikesharing aus und ermöglichen somit einen stärkeren und attraktiveren Mobilitätsmix. Mit diesen Standortvorschlägen soll ein Startschuss gesetzt werden. Dabei sind diese nicht als abschließend für die jeweiligen Stadtteile zu betrachten. Beispielsweise folgen GRÜNE Vorschläge für stationsbasiertes Carsharing in Rödelheim und Westhausen in der Sitzung am 01. November. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 208/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 208/7 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesen„Wartehäuschen“ an der Bushaltestelle „Große Nelkenstraße“ stadteinwärts
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2022, OF 191/7 Betreff: "Wartehäuschen" an der Bushaltestelle "Große Nelkenstraße" stadteinwärts Mit der ST 1224 vom 09.09.2016 wurde dem Ortsbeirat auf seine Anregung hin mitgeteilt, dass der Wiederaufbau des Wartehäuschens an der Bushaltestelle "Große Nelkenstraße" in Richtung Industriehof im Rahmen des barrierefreien Umbaus der Haltestelle im Jahr 2017 erfolgen wird. Bis heute ist der Wiederaufbau noch nicht erfolgt und die Fahrgäste müssen weiterhin ohne Unterstand auf den Bus warten. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Mitteilung, wie die Zeitplanung für den Umbau der Bushaltstelle "Große Nelkenstraße" in Richtung Industriehof und den damit zugesagten Neuaufbau des Wartehäuschens aussieht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 460 2022 Die Vorlage OF 191/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrsspiegel Praunheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2339 entstanden aus Vorlage: OF 175/7 vom 12.06.2022 Betreff: Verkehrsspiegel Praunheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass für die Einmündungen der Straßen An den Pflanzländern und An den Geiselwiesen in die Praunheimer Landstraße (auf der Seite Niddapark/Schalkwiesenweg) in Richtung Praunheim Verkehrsspiegel installiert werden. Begründung: Beide Straßeneinmündungen sind auch durch die Bushaltestellen und Büsche an den Straßenrändern relativ schlecht einsehbar. Des Weiteren erschließt sich nicht, warum für die Einmündungen auf der gegenüberliegenden Seite, also Richtung Hausen, bereits Verkehrsspiegel angebracht wurden und für die oben benannten Stellen nicht. Der Einblick in die Praunheimer Landstraße ist für die Verkehrsteilnehmer auf beiden Seiten gleichermaßen eingeschränkt. Für eine verbesserte Verkehrssicherheit wäre es deshalb mehr als sinnvoll, beide Seiten mit Spiegeln zu versehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2286 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 7
Mehr Radabstellbügel in Hausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1959 entstanden aus Vorlage: OF 154/7 vom 11.04.2022 Betreff: Mehr Radabstellbügel in Hausen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wo an folgenden Stellen in Hausen, die teilweise bereits schraffiert sind, Radbügel errichtet werden können, um die Kapazitäten für parkende Fahrräder deutlich zu erhöhen: 1. neben der Bushaltestelle M72/73 Am Industriehof (in Richtung Hausen/Praunheim); 2. Praunheimer Landstraße Nr. 12 bis 16, nahe Apotheke oder nahe Moschee; 3. neben der Bushaltestelle M72/73 Hausen; 4. Kreuzung Alt-Hausen/Hausener Brückweg; 5. Ecke Pfannmüllerstraße/Am Fischstein, insbesondere im Einzugsbereich der Bar Ma Vie; 6. links und rechts des Eingangs der Kerschensteinerschule (Straße Am Spritzenhaus). Begründung: Auf dem Weg zu einer menschengerechten und fahrradfreundlichen Stadt fehlen auch im Ortsbezirk 7 noch ausreichende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Ein positiver Nebeneffekt ist, dass Radbügel verhindern, dass Autos rechtswidrig abgestellt werden können. Dadurch wird auch die Einsehbarkeit der einzelnen Stellen erhöht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1845 Antrag vom 08.09.2022, OF 207/7 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2799 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3195 Aktenzeichen: 66 2
Erweiterung der Kerschensteinerschule auf dem bisherigen Standort des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Hausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1869 entstanden aus Vorlage: OF 123/7 vom 07.03.2022 Betreff: Erweiterung der Kerschensteinerschule auf dem bisherigen Standort des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Hausen Vorgang: M 108/18 Der Magistrat wird gebeten, die Zukunft des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Hausen Am Spritzenhaus 1 bis 3 zu prüfen und darüber zu berichten,ob das Gelände als Schulgelände für die Bedarfe der Kerschensteinerschule nutzbar zu machen. Begründung: Im gesamten Ortsbezirk besteht ein hoher Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen. Zugleich gibt es kaum freie Flächen, erst recht nicht in unmittelbarer Nähe von bereits bestehenden Schulen. Ein Brennpunkt sind die Grundschulen, deren Raumbedarf durch die Errichtung von Containern zulasten der Schulhöfe gewährleistet werden muss. Die Situation an der Kerschensteinerschule stellt keine Ausnahme dar. Angesichts der wachsenden Schülerzahlen (zurzeit 340 Kinder), der Raumnot, der begrenzten Möglichkeiten im Schulhof (kein Platz für eine Kletterlandschaft), der Nachmittagsbetreuung mit ihrem Raumbedarf und der zu erwartenden weiteren Zuwächse durch Neubauten und Nachverdichtungen ist eine Erweiterung dringend geboten. Nach der Realisierung des Neubaus für die Freiwillige Feuerwehr Hausen auf dem Grundstück Am Ellerfeld gibt es die einmalige Gelegenheit einer Erweiterung des Schulgeländes für die Kerschensteinerschule. In der Vorlage M 108/18 wird dargelegt, dass das Gelände weiterhin für Zwecke des Katastrophenschutzes benötigt wird. Derzeit ist das Gebäude aber lediglich zur Zwischennutzung an das Deutsche Rote Kreuz vermietet, das es als Unterstellmöglichkeit für Fahrzeuge nutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 108 Auskunftsersuchen vom 06.09.2022, V 459 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2468 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 40 1
Maßnahmen gegen falsch parkende Autos in der Hausener Obergasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1870 entstanden aus Vorlage: OF 124/7 vom 07.03.2022 Betreff: Maßnahmen gegen falsch parkende Autos in der Hausener Obergasse Auf Initiative des Ortsbeirates wurden im Jahr 2021 Fahrradbügel vor dem Zebrastreifen am Kiosk und der Postfiliale in Hausen eingerichtet, die sich großer Beliebtheit erfreuen. Leider hat sich dafür das Falschparkerproblem nun auf den schmalen Gehweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite verlagert. Dort wird während der Öffnungszeiten der Postfiliale jetzt nahezu dauerhaft auf dem Gehweg geparkt, manchmal bis zu vier Fahrzeuge, sodass ein Durchkommen für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere mit Kinderwagen oder Rollstuhl, häufig nicht mehr möglich ist. Der betroffene Gehweg ist im Schulwegplan der Stadt Frankfurt als empfohlener Gehweg markiert und bindet ein großes Gebiet an die Kerschensteinerschule an, das die Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße, Peter-Zenger-Straße, Am Fischstein, Pfannmüllerstraße und den kompletten Industriehof umfasst. Entsprechend stark ist der Gehweg von Schülerinnen und Schülern frequentiert. Der Ortsbeirat hält es deswegen für dringend erforderlich, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um den Gehweg von falsch parkenden Fahrzeugen freizuhalten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Einrichten von Kurzzeitparkplätzen Die Parkfläche, die vor den neuen Radbügeln in Höhe Hausener Obergasse Hausnummer 51 verblieben ist, soll für Kurzzeitparkplätze ausgewiesen werden (z. B. Kurzzeitparken zehn Minuten, Lieferzone, eingeschränktes Halteverbot oder ähnliches). Die Parkfläche bietet Platz für drei Fahrzeuge. Die zeitliche Gültigkeit der Kurzzeit-Parkregelung könnte auf Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr begrenzt werden (und auch samstagvormittags). 2. Weitere Poller am Gehweg errichten Zusätzlich sollten vor den beiden Nachbargebäuden der Postfiliale, also Hausener Obergasse Hausnummern 32 bis 34 und 30 weitere Poller am Rande des Gehwegs aufgestellt werden, wie es direkt vor der Postfiliale (Hausnummer 36) bereits passiert ist. Begründung: Zu 1.: Der genannte Zeitraum bietet sich an, da dieser sowohl die Öffnungszeiten der Postfiliale als auch die Schulzeiten einschließt. Außerhalb dieses Zeitraums steht der Platz Anwohnerinnen und Anwohnern weiterhin uneingeschränkt zum Langzeitparken zur Verfügung. Die temporäre Regelung sollte kaum Auswirkungen auf die allgemeine Parksituation im Stadtteil Hausen haben, das primär ein Wohngebiet ist. So ist Beobachtungen nach, die Parksituation nur dann sehr angespannt, wenn die Menschen zuhause sind oder Veranstaltungen in der Hausener Brotfabrik stattfinden. Beides betrifft nur die Abend- und Nachtstunden sowie das Wochenende. Tagsüber gibt es durchaus viele freie Parkplätze für Fahrzeuge. Nicht einfach ist es jedoch für größere Fahrzeuge in Hausen, und das ist ein weiteres Problem. Für die DHL-Fahrzeuge, die die Postfiliale mehrfach täglich beliefern, gibt es aufgrund ihrer größeren Ausmaße praktisch keine legalen Parkmöglichkeiten in der Umgebung der Postfiliale. Auch dafür würde ein Kurzzeitparkbereich zwar nicht mit Garantie, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Parkmöglichkeit für die Transporter bieten. Zu 2.: Die Bewohnerinnen und Bewohner der Hausnummern 32 bis 34 haben inzwischen sogar aus eigener Initiative Pflanzkübel beidseitig neben ihrem Hauseingang auf dem Gehweg aufgestellt, da sie sonst wohl manchmal nicht mehr aus der eigenen Haustür herauskämen, weil Fahrzeuge direkt davor parken würden. Abbildung 1, vollgeparkter Gehweg, Quelle: privat Abbildung 2, mögliche Lösung, Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1706 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1
Rote Fahrradstreifen für sicheres Fahrradfahren auf den Hauptverbindungsstraßen in den Stadtteilen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1389 entstanden aus Vorlage: OF 94/7 vom 27.12.2021 Betreff: Rote Fahrradstreifen für sicheres Fahrradfahren auf den Hauptverbindungsstraßen in den Stadtteilen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in folgenden Straßen durch rote Fahrradstreifen auf der Fahrbahn Radwege ausgezeichnet werden können und damit das Radfahren sicherer gestaltet werden kann: - Lorscher Straße/Auf der Insel/Rödelheimer Landstraße, - Thudichumstraße/Hausener Weg, - Breitlacherstraße, - Alt-Praunheim. Begründung: Wie das Radfahrbüro mitgeteilt hat, werden die Stadtteile des Ortsbezirks 7 beim Radfahrkonzept für den Frankfurter Westen entgegen ursprünglicher Planung nicht mehr berücksichtigt. Dabei verlaufen durch den Ortsbezirk 7 wichtige Verbindungen zu angrenzenden Stadtteilen, in die Innenstadt und nach Eschborn, die für den Radverkehr allerdings oft unzureichend ausgebaut sind. Es ist nicht damit getan, in großer Zahl Wegweiser aufzustellen, um die Richtung zu benachbarten Stadtteilen anzuzeigen. Es müssen auch entsprechend sichere Wege für Radfahrende eingerichtet werden. Die Baumaßnahmen auf der Thudichumstraße/Hausener Weg haben dazu geführt, dass die Markierungen des ehemaligen Fahrradweges verschwunden sind. Auf der Straße fehlen die Hinweise, dass die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer zu Recht auf der Fahrbahn fahren. Die zum Teil beängstigenden Begegnungen mit Autofahrenden, die hupen, Radfahrende bedrängen und unzulässig in dem engen Straßenraum überholen, zeugen davon, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Die ehemaligen Fahrradstreifen der Lorscher Straße sind zu Autoparkplätzen geworden, von denen durch Ein- und Ausparken und Türenöffnen eine ständige Gefahr für die auf der Straße fahrenden Radfahrerinnen und Radfahrer ausgeht. Die gemeinsam genutzte Fahrbahn ist sehr schmal. Ein farbiger Fahrradstreifen auf der Fahrbahn sollte hier und im weiteren Straßenverlauf zu einer besseren Aufmerksamkeit führen. In der Breitlacherstraße endet die Radwegmarkierung wenige Meter hinter der Kreuzung am Arthur-Stern-Platz, im weiteren Verlauf der Straße fehlen die Hinweise für Radfahrende, die auf der Fahrbahn erneut den Gefahren durch die am Fahrbahnrand parkenden Autos ausgesetzt sind. Erst ab Ecke Eschborner Landstraße existiert wieder ein Radweg. In der Gegenrichtung ist ein kombinierter Weg für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer vorhanden, der aber einerseits stark sanierungsbedürftig ist und andererseits ständig als Autoparkplatz missbraucht wird. In der Straße Alt-Praunheim ist überhaupt keine Radwegmarkierung vorhanden. Radfahrende, die aus der Praunheimer Landstraße oder vom Nidda-Radweg kommen, wechseln ohne erkennbare Hinweise auf die Fahrbahn. Eine rote Markierung könnte hier für mehr Aufmerksamkeit sorgen. Alternativ könnten Strecken durch verkehrsärmere Nebenstraßen für den Radverkehr in Praunheim ausgezeichnet werden. Die dringend erforderliche Verkehrswende darf nicht länger am überholten Leitbild einer autogerechten Stadt scheitern; Platzbedarf und Sicherheit von zu Fuß gehenden Menschen und Radfahrenden müssen bei den Planungen viel stärker berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1364 Antrag vom 30.01.2023, OF 256/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 2
Geschwindigkeitsmessungen an der Praunheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1169 entstanden aus Vorlage: OF 82/7 vom 12.11.2021 Betreff: Geschwindigkeitsmessungen an der Praunheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den Bereich der Praunheimer Landstraße zwischen der Autobahnbrücke A 66 und der Einfahrt nach Alt-Hausen in die Überwachung durch städtische Geschwindigkeitsmessungen aufzunehmen. Begründung: In dem genannten Bereich kommt es nach Schilderungen von Anwohnerinnen und Anwohnern häufig zu gefährlichen Situationen, weil sich die Autofahrerinnen und Autofahrer nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbeschränkung halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 819 Aktenzeichen: 32 1
Die Stationen „Hausen“ und „Große Nelkenstraße“ nicht vom U-Bahn-Netz abkoppeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7101 entstanden aus Vorlage: OF 554/7 vom 04.01.2021 Betreff: Die Stationen "Hausen" und "Große Nelkenstraße" nicht vom U-Bahn-Netz abkoppeln Die Idee, die U-Bahn-Linie U 6 ab "Industriehof" bis zur jetzigen Endstation "Hausen" abzukoppeln und als U 7 bis zur Heerstraße fahren zu lassen, stößt bei der Bevölkerung entlang der Praunheimer Landstraße auf große Ablehnung. Die stattgefundene und noch nicht abgeschlossene Verdichtung der Willi-Brundert-Siedlung, die Umwidmung des Gewerbegebietes Im Vogelsgesang in ein urbanes Mischgebiet mit Schwerpunkt Wohnen, lässt einen deutlich größeren Bedarf der öffentlichen Verkehrsmittel erwarten. Daher ist es kontraproduktiv, eine vorhandene U-Bahn-Linie zu kappen und sie durch Busse oder eine mögliche Straßenbahnlinie 13 zu ersetzen. Eine mögliche neue Linie 13 sollte, wenn möglich, besser entlang der Ludwig-Landmann-Straße bis zum Brentanobad führen. Eine Verlängerung der U 6 bis zur Praunheimer Brücke oder sogar bis zum Nordwestzentrum/Riedberg wäre zu begrüßen. Der Magistrat wird daher aufgefordert, folgende Maßnahmen für die Straßen und Stadtteile umzusetzen: 1. Zu überprüfen, ob die Tunnelanlage der U-Bahn-Linien U 6 und U 7 eine Verdoppelung der Taktung der U 7 aufnehmen kann; 2. zu überprüfen, ob die Streckenführung der U-Bahn-Linie U 7 vom Industriehof bis Heerstraße eine Erhöhung der Taktung aufnehmen kann, und wenn nicht, welche baulichen Maßnahmen hierfür notwendig wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 805 Aktenzeichen: 92 10
Geradeaus-Fahrradampel am Industriehof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7099 entstanden aus Vorlage: OF 551/7 vom 29.12.2020 Betreff: Geradeaus-Fahrradampel am Industriehof Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Straße Am Industriehof Richtung Innenstadt an der Ampel vor der Einmündung der Straße Am Hohen Weg eine Geradeaus-Fahrradampel einzurichten, die nur R ot zeigt, wenn dies die Ampel für den Fußverkehr zwischen Bus- und U-Bahn-Haltestelle erfordert. Begründung: Zurzeit muss der Radverkehr auf der Straße Am Industriehof Richtung Innenstadt warten, während der Kfz-Verkehr aus der Straße Am Hohen Weg links abbiegt. Mit diesem kann es allerdings keine Konflikte geben, da der Radverkehr auf der Straße Am Industriehof auf einem eigenen Radweg erfolgt. Außerdem wird der links abbiegende Radverkehr vom Am Hohen Weg kommend in einer Zickzacklinie über die Ampeln für den Fußverkehr geführt, weshalb auch hier keine Konflikte entstehen können. Daher kann auf der Straße Am Industriehof eine Geradeaus-Fahrradampel eingerichtet werden, die nur Rot zeigt, wenn dies die Ampel für den Fußverkehr zwischen Bus- und U-Bahn-Haltestelle erfordert. Eine ähnliche Ampel gibt es auf der Ludwig-Landmann-Straße auf der Niddabrücke hinter dem Anglerheim, gegenüber des Hausener Schwimmbads. Abbildung 1 Quelle: Open Street Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 978 Aktenzeichen: 32 1
Bitte im Volkspark Niddatal (Niddapark) die Bahnunterführung am Knöterichweg, die zur Hundeauslauffläche „Am Ellerfeld“ führt, wieder mit Spiegeln für Fußgänger- und Radverkehr ausstatten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7072 entstanden aus Vorlage: OF 1266/2 vom 27.12.2020 Betreff: Bitte im Volkspark Niddatal (Niddapark) die Bahnunterführung am Knöterichweg, die zur Hundeauslauffläche "Am Ellerfeld" führt, wieder mit Spiegeln für Fußgänger- und Radverkehr ausstatten Der Magistrat wird gebeten, im Volkspark Niddatal (Niddapark) die Bahnunterführung am Knöterichweg, die zur Hundeauslauffläche "Am Ellerfeld" führt, an der in einem rechten Winkel querenden Rampe wieder mit Spiegeln für Fußgänger- und Radverkehr auszu statten, um potenziell gefährliche Kollisionssituationen von Verkehrsteilnehmern an dieser Stelle zu vermeiden. Der Magistrat wird gebeten, den Spiegel gegen Diebstahl zu sichern. Begründung: Erfreulicherweise wurde diesen Sommer (wenn auch verspätet) die benannte Bahnunterführung für Fußgängerinnen bzw. Fußgänger und Radfahrerinnen bzw. Radfahrer in den Niddapark wieder freigegeben. Leider wurden bislang nicht wieder die Spiegel an der Rampe, die in den Park führt, reinstalliert. Hier bittet der Ortsbeirat um zügige Abhilfe. Die vielen Fußgängerinnen bzw. Fußgänger mit und ohne Hund, Joggerinnen bzw. Jogger und Radfahrerinnen bzw. Radfahrer würde dies freuen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1146 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 7
Chance für Wohnungsbau im Gebiet Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang nutzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 545/7 Betreff: Chance für Wohnungsbau im Gebiet Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang nutzen Vorgang: M 73/20 Die Umwandlung des Gewerbegebietes "im Vogelsgesang" in ein urbanes Mischgebiet ist eine entscheidende Weichenstellung für die weitere Belebung des Stadtteils Hausen. Die Nähe der Nidda, des Niddaparks, der U-Bahn-Station der U6, sind gute Voraussetzungen für ein urbanes, lebenswertes Wohnen. Deshalb ist eine zügige Bebauung des Areals für den dringend benötigten Wohnraum und wohnverträgliche Gewerbenutzung angesagt, verbunden mit den Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, folgende Aspekte in die Aufstellung des B-Plans mit aufzunehmen (Aufstellungsbeschluss M73) und den B-Plan zügig aufzustellen. 1. Im südlichen, an die Autobahn angrenzenden Bereich wird Gewerbe oder ein urbanes Mischgebiet vorgesehen, in den weiteren Gebieten eine Wohnbebauung, die ggf. um eine wohnverträgliche Gewerbenutzung ergänzt werden kann. 2. Für das Gebiet sollen 50% der neu errichteten Wohnungen als geförderter Wohnraum errichtet werden. 3. Die vorgegebene Gebäudehöhe soll sich an den bereits bestehenden Mehrfamilienhäusern (3-4 Geschosse) orientieren. Im Zeichen der Klimafragen ist eine ökologische, nachhaltige Flächennutzung notwendig, deshalb soll auf Reihen- und Einfamilienhäuser verzichtet werden. 4. Die für die Gewerbenutzung vorgesehenen Gebäude im südlichen, an die Autobahn angrenzenden Bereich soll die Gebäudehöhe möglichst ein Geschoss höher sein als die Fahrbahn der Autobahn. So kann die Bebauung als Lärmschutz für das Quartier fungieren. 5. Großflächiger Einzelhandel wird als Nutzungsart ausgeschlossen, jedoch Flächen für Nahversorgung vorgesehen, möglichst in Hybridbauweise mit Wohnen und Gewerbeflächen kombiniert. Für die Versorgung wäre eine Ansiedlung der Nahversorgung im nördlichen Teil wünschenswert. 6. Für alle neu entstehenden Gebäude ist ein hoher energetischerer Standard wünschenswert. (z.B. Niedrigenergiehaus-Modelle, Photovoltaikanlagen, Dach- und Fassadenbegrünung etc.) Auch die Gewerbegebiete sollen sich nachhaltig orientieren. Synergieeffekte wie z.B. die Nutzung der Abwärme für die Heizung der Wohnbebauung sind anzustreben. 7. Die zu schaffenden Stellplätze sollten die extrem gute Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Personennahverkehr berücksichtigen und die Mobilitätskonzepte zukünftiger Generationen mitdenken. 8. Die Nähe zum Volkspark Niddatal mit seinen Natur- und Landschaftsschutzzonen ist bei der Planung zu berücksichtigen. Das Gebiet soll aber auch zum Niddapark hin geöffnet werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.05.2020, OF 471/7 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.05.2020, M 73 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 471/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 545/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen FDP und fraktionslos (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenBebauungsplan Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2020, OF 542/7 Betreff: Bebauungsplan Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang Urbanes Leben wird nicht nur durch bezahlbares Wohnen gestaltet, zur Attraktivität und Urbanität einer Stadt gehört auch ein breites Angebot an verfügbaren und bezahlbaren Waren- und Dienstleistungsangeboten. Um diese Angebote auch Quartiersnah anbieten zu können, sind kleine Gewerbetreibende und Handwerker auf günstige, Wohngebietsnahe Gewerbegebiete angewiesen. Durch Nachverdichtung und Erweiterungen bestehender Wohnquartiere wird der Druck auf Gewerbetreibende und Handwerker immer stärker, da auch und insbesondere aus diesen Gebieten, die mit ihrer Wohnbebauung an bestehende Gewerbegebiete heranrücken, immer wieder Klagen gegen Gewerbetreibende bekannt werden, die sich gegen die Emissionen dieser Unternehmungen richten. Trotz Bestandsschutz kommt es dann oft zu Auflagen, die nur schwer zu erfüllen sind und für die Handwerker existenzbedrohend sind. Damit dies im fraglichen Gebiet nicht auch geschieht und für die Handwerker Planungssicherheit geschaffen wird, bittet der Ortsbeirat den Magistrat auf das Stadtplanungsamt zuzugehen und aufzufordern, folgende Punkte bei der Neufassung des Bebauungsplans zu beachten: Im fraglichen Bebauungsplan wird ein Vorrang für Kleingewerbe und Handwerker festgeschrieben. Es wird für das Gebiet eine Veränderungssperre ausgesprochen. Bei der Neuordnung der Flächen wird auf die Belange der existierenden Gewerbe eingegangen und einer spekulative Entmietung der Flächen durch klare und frühzeitige Kommunikation einer Kleingewerbefreundlichen Strategie gegenüber den Besitzern der Flächen entgegengewirkt. Großflächiger Einzelhandel wird als Nutzungsart ausgeschlossen. Das Konzept der Gewerbehöfe wird als mögliches Nutzungsszenario in Erwägung gezogen und eine Umsetzbarkeit untersucht. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 7 am 24.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 470/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 536/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 471/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 537/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 542/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 542/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 558/7 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenErhaltung der gewerblichen Nutzung - Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang -
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2020, OF 509/7 Betreff: Erhaltung der gewerblichen Nutzung - Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang - Der Magistrat wird aufgefordert die vorhandene gewerbliche Nutzung die im Planungsgebiet Praunheimer Landstraße/im Vogelgesang ausgewiesen ist zu schützen. Die Ausweisung weiterer Wohnflächen ist zu vermeiden. Begründung: Der gesamte Bereich des Planungsgebietes ist als Gewerbegebiet festgesetzt. Trotz festgesetzten Gewerbegebiet wurden in der Vergangenheit gemäß Planunterlagen eine Wohnbebauung durchgeführt. Da die Wohnbebauung genehmigt wurden genießen Sie Bestandsschutz, müssen also nicht gesichert werden. Gemäß Bebauungsplan Nr. 933 (M 73) ist zu befürchten, dass weitere Gewerbeflächen zu Wohnzwecken ausgewiesen werden sollen. Eine weitere Ausweisung der Gewerbeflächen in Wohnflächen ist zu vermeiden, da das Gebiet sich von seiner Lage her sehr gut für Handwerksbetriebe, wie auch die nach der Zielsetzung des neuen B-Plans gewünschten kleinen Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, wie auch für Einzelhandel zur wohnortnahen Versorgung entlang der Praunheimer Landstraße eignet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 509/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 509/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 7 am 27.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 509/7 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenAusbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6292 entstanden aus Vorlage: OF 489/7 vom 02.06.2020 Betreff: Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob folgende Straßen in Fahrradstraßen umgewandelt werden können: der Breidensteiner Weg zwischen Einmündung des nordöstlichen Weges von der Nidda (kurz hinter Ecke Breitlacherstraße) und der Einmündung des Weges von der Nidda in die Verlängerung der Straße In der Au (zusätzlich den nordöstlichen Weg von der Nidda zum Breidensteiner Weg durch Verkleinerung des westlich gelegenen Grundstückes verbreitern), Biedenkopfer Weg, Schenckstraße, Assenheimer Straße, Praunheimer Hohl, Eberstadtstraße, Graebestraße, Hausener Obergasse, Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße (zwischen Bachmannstraße und Am Industriehof); 2. ob nach einer Prüfphase die entsprechenden Straßen dauerhaft in Fahrradstraßen umgewandelt werden können; 3. ob Formen kooperativer Demokratie unter Einbezug von Ortsbeirat, Bürgerinnen und Bürgern, politischen und zivilgesellschaftlichen Initiativen und Künstlerinnen und Künstlern angewandt werden können, die sich mit der weiteren Nutzung bzw. Umgestaltung der entsprechenden Straßen beschäftigen und ein Konzept erarbeitet werden kann , sodass neben dem verkehrlichen auch ein kultureller Mehrwert entsteht. Begründung: In manchen Bereichen wirkt die Corona-Krise als Entwicklungsbeschleuniger. Momentan merken viele Bürgerinnen und Bürger die Vorzüge an verkehrsberuhigten Straßen, die außer für den Autoverkehr auch für andere Zwecke gebraucht werden können. Doch auch bereits zuvor wurden vermehrt Stimmen laut, Frankfurt fahrradfreundlicher zu gestalten. Gegipfelt hat dies im Radentscheid und dem anschließenden Magistratsbeschluss. Darin war auch die Forderung nach fahrradfreundlichen Nebenstraßen enthalten. Das Konzept der Fahrradstraße liefert dabei einen wertvollen Beitrag. Dieses besagt, dass hier Fahrräder nebeneinander fahren dürfen und der Fahrradverkehr Vorrang gegenüber dem Autoverkehr hat. Dieser wird aber nicht ausgeschlossen, muss sich nur unterordnen. Dies bedeutet, dass die Anwohnerschaft nach wie vor nur wenige Einschränkungen hat, wenn sie diese Straßen benutzen muss. Gleichfalls trägt es aber auch zur Beruhigung der Verkehrslage bei, was insbesondere vor Schulen von großem Vorteil ist. Ein Frankfurter Beispiel für eine Fahrradstraße ist die Goethestraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.09.2020, OA 608 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 476 Aktenzeichen: 32 1
Mehr Sicherheit für Radfahrer auf der Praunheimer Landstrasse
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2020, OF 487/7 Betreff: Mehr Sicherheit für Radfahrer auf der Praunheimer Landstrasse Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern, die Radwege der Praunheimer Landstrasse durch eine Strichmarkierung zwischen den markierten Radsymbolen sicherer zu machen. Begründung: Derzeit werden weiterhin die bisherigen Radwege neben dem Fußgängerweg genutzt. Ein Wechsel der Radfahrer zur Praunheimer Landstraße ist bisher nicht zu erkennen. Mit einer Strichmarkierung könnte hier ein Wechsel auf die neuen Radwege erfolgen. . . Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 487/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und Frau Lämmer gegen CDU und Herr Richter (= Annahme); Herr Leitzbach (= Enthaltung)
Partei: fraktionslos
Weiter lesenBebauungsplan Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2020, OF 470/7 Betreff: Bebauungsplan Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang Der Bebauungsplan Nr. 933 (M 73), der am 15. Mai vom Magistrat verabschiedet wurde, weist für das Gebiet Praunheimer Landstr./ Im Vogelsgesang einen Erhalt der Aufteilung zwischen Gewerbe und Wohnbebauung aus. Zusätzlich sollen die brachliegenden Flächen im südlichen Bereich gewerblich und im nördlichen Teilbereich, in untergeordnetem Umfang, für Wohnbebauung genutzt werden. Dies ist unterstützenswert, obwohl eine prioritäre Behandlung des Wohnungsbaus besser gewesen wäre. Für die Entwicklung des Wohnungsbestandes müssen jedoch Kriterien gelten, die für eine sozialverträgliche und ökologisch nachhaltige Entwicklung des Planungsgebiets notwendig sind. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Realisierung der im Bebauungsplan festgeschriebenen Maßnahmen folgende Punkte zu beachten: Vermeidung von weiteren Reihen- und Einfamilienhäusern inkl. neuer Tiefgaragen, wie sie bereits im nordöstlichen Teil realisiert wurden. In Zeiten der Klimakrise ist eine ökologisch nachhaltige Flächennutzung unabdinglich. Entlang des südlichen Verlauf der Straße" Im Vogelsgesang" gibt es mehrere Mehrfamilienhäuser. Im Sinne einer flächenschonenden, mehrgeschossigen und kompakten Bauweise muss eine neue Wohnbebauung diesen Prinzipien folgen. Damit geht auch die bei Nachverdichtung sinnvollen Geschossflächenzahl von 2,5 einher. Gleichwohl ist ein hoher energetischer Standard essenziell. Dies bedeutet Anwendung von Passivhausstandard, Niedrigenergiehaus-Modellen, eine ausreichende Ausstattung mit Photovoltaikanlagen, Dach- und Fassadenbegrünung. Der Bau der Wohnungen soll aus ökologischen Bau- und Dämmmaterialien erfolgen (z.B. Holzmodulbauweise mit Dämmung aus Baustroh mit Lehmputz). Gleichzeitig muss heutige Bebauung die Mobilitätskonzepte zukünftiger Generationen mitdenken. In keinem Fall dürfen nur hochpreisige Eigentumswohnungen entstehen. Es gilt sozialverträglich zu bauen und auf ein ausgewogenes Verhältnis im Sinne des Baulandbeschlusses zu achten. Optimal wäre ein Schwerpunkt auf den sozialen Wohnungsbau und bei Realisierung der zusätzlichen Wohnbebauung einen Anteil von mindestens 50 % sozial geförderten Wohnungen zu erreichen. Beachtung der gegebenen Natur- und Landschaftsschutzzonen inklusive der gebotenen Anfordernisse am Rande des Niddaparks. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.05.2020, M 73 Nebenvorlage: Antrag vom 10.11.2020, OF 536/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 10 Die FDP-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage M 73 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlagen OF 470/7 und OF 471/7 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag der FDP-Fraktion wird abgelehnt. b) Der Vorlage M 73 wird zugestimmt. 2. a) Dem Geschäftsordnungsantrag der SPD-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 470/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. a) Dem Geschäftsordnungsantrag der SPD wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 471/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. zu a): SPD, CDU, FARBECHTE und Herr Richter gegen GRÜNE, FDP und Frau Lämmer (= Annahme); Herr Leitzbach (= Enthaltung) zu b): Annahme bei Enthaltung GRÜNE und Herr Leitzbach zu 2. SPD, CDU, FARBECHTE und Herr Richter gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung); Frau Lämmer und Herr Leitzbach (= Enthaltung) zu 3. SPD, CDU, FARBECHTE und Herr Richter gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung); Frau Lämmer und Herr Leitzbach (= Enthaltung) 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 470/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 470/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 7 am 27.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 470/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 7 am 24.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 470/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 536/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 471/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 537/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 542/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 470/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 536/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 558/7 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKurzfristig Pop-Up-Bikelanes auch im Ortsbezirk 7 einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2020, OF 490/7 Betreff: Kurzfristig Pop-Up-Bikelanes auch im Ortsbezirk 7 einrichten Als Reaktion auf die Corona-Pandemie wurden in verschiedenen Städten, z.B. Berlin, so genannte Pop-Up-Bikelanes eingerichtet. Diese schnell entstehenden Radwege sorgen kurzfristig für mehr Platz und Sicherheit im Radverkehr. Damit kann dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Menschen vermehrt den ÖPNV meiden, aber gleichzeitig nicht auf ein Auto angewiesen sein möchten. Sie ermöglichen es den Radfahrenden außerdem, Distanz zu wahren. Der Magistrat wird gebeten, an diesen Straßen die Einrichtung von Pop-Up-Bikelanes zu prüfen und nach positiver Prüfung direkt umzusetzen: Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße (Breitenbachbrücke) /Am Industriehof/ Ludwig-Landmann-Straße bis Heerstraße zur Anknüpfung an die Radverbindung Richtung Oberursel Ludwig-Landmann-Straße zwischen Katharinenkreisel und Am Industriehof (in beide Richtungen), ab Industriehof Anknüpfung an Nr. 1 Gaugrafenstraße, Am Seedamm und Guerickestraße zwischen Heerstraße und Westerbachstraße Lorscher Straße jeweils ab und bis Fuchstanzstraße Richtung Eschborn bis Friedrich-Kahl-Straße. 1 + 2 . 3 4 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 490/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 490/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FARBECHTE, FDP, Frau Lämmer und Herr Leitzbach gegen GRÜNE (= Annahme); Herr Richter (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKeine Nutzungsmöglichkeit des Bürgersteigs an einem Grundstück der Praunheimer Landstraße durch ausgedehnten Bewuchs
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2020, OF 485/7 Betreff: Keine Nutzungsmöglichkeit des Bürgersteigs an einem Grundstück der Praunheimer Landstraße durch ausgedehnten Bewuchs Zwischen den Grundstücken Praunheimer Landstraße 201 und 211 gibt es eine Reihe unbebauter Grundstücke, wobei bei einem Grundstück seit mehreren Jahren die massive Ausdehnung des Grünbewuchses auch im Bereich des Bürgersteiges geduldet und durch eine entsprechende Absperrung geschützt wird. Dadurch ist der Bürgersteig nicht nutzbar und die Fußgänger sind gezwungen in diesem Bereich auf den Fahrradweg auszuweichen, was zu einer erheblichen Gefährdung führt. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, in dem beschriebenen Bereich eine ungehinderte Nutzung des Bürgersteigs herzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 485/7 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenChance für Wohnungsbau im Gebiet „Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang“ nutzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2020, OF 471/7 Betreff: Chance für Wohnungsbau im Gebiet "Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang" nutzen Der Ortsbeirat möge unter Berücksichtigung folgender Punkte der M73 zuzustimmen: 1. Die Aufstellung des B-Plans Nr. 933 soll zügig erfolgen, um insbesondere der Realisierung von dringend benötigtem Wohnraum Rechnung zu tragen. 2. Die bereits vorhandene Wohnbebauung mit Mehrfamilienhäusern sollte durch ähnlichen Wohnungsbau ergänzt werden. 3. Das D-Zentrum Hausen ist ca. 600 bis 1000 Meter vom geplanten Gebiet entfernt. Nicht nur die Willi-Bundert-Siedlung, auch die Siedlungsgebiete links und rechts der Praunheimer Landstr. bis zur Niddabrücke Praunheim sind in allen Bereichen des täglichen Bedarfs unterversorgt. Deshalb sollte der B-Plan unbedingt Flächen für Nahversorgung aufweisen. 4. Der Ortsbeirat 7 bittet um eine verstärkte Begleitung und Beteiligung an der B-Plan-Realisierung. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.05.2020, M 73 Nebenvorlage: Antrag vom 04.01.2021, OF 545/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 10 Die FDP-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage M 73 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlagen OF 470/7 und OF 471/7 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag der FDP-Fraktion wird abgelehnt. b) Der Vorlage M 73 wird zugestimmt. 2. a) Dem Geschäftsordnungsantrag der SPD-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 470/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. a) Dem Geschäftsordnungsantrag der SPD wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 471/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. zu a): SPD, CDU, FARBECHTE und Herr Richter gegen GRÜNE, FDP und Frau Lämmer (= Annahme); Herr Leitzbach (= Enthaltung) zu b): Annahme bei Enthaltung GRÜNE und Herr Leitzbach zu 2. SPD, CDU, FARBECHTE und Herr Richter gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung); Frau Lämmer und Herr Leitzbach (= Enthaltung) zu 3. SPD, CDU, FARBECHTE und Herr Richter gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung); Frau Lämmer und Herr Leitzbach (= Enthaltung) 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 471/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 471/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 7 am 27.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 471/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 7 am 24.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 470/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 536/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 471/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 537/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 542/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 471/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 545/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen FDP und fraktionslos (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenKeine riskanten Wendemanöver mehr bitte an der Kreuzung Rödelheimer Straße/Schloßstraße/ FriedrichWilhelmvonSteubenStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2020, OM 5799 entstanden aus Vorlage: OF 1027/2 vom 29.01.2020 Betreff: Keine riskanten Wendemanöver mehr bitte an der Kreuzung Rödelheimer Straße/Schloßstraße/ Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob an der Kreuzung Rödelheimer Straße/Schloßstraße/Breitenbachbrücke für die Linksabbieger, die von der Breitenbachbrücke (Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße) kommend in die Rödelheimer Straße einbiegen wollen, das Verkehrszeichen Nr. 272 "Wendeverbot" angebracht werden kann; 2. ob an der unter Ziffer 1. benannten Kreuzung zusätzlich durch ein weiteres Schild der Kfz-Verkehr auf die besondere Unfallgefahr auf der Kreuzung aufmerksam gemacht werden kann. Bei positivem Prüfergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Die Kreuzung wird häufig von Kfz-Fahrern von der Breitenbachbrücke kommend zum Wenden zurück Richtung Breitenbachbrücke benutzt. Die Unfallgefahr ist bei diesen Wendemanövern z. B. durch den Kfz-Verkehr, der aus der Rödelheimer Straße kommend Richtung Breitenbachbrücke einbiegt, deutlich erhöht. In der Vergangenheit kam es an dieser Kreuzung zu schweren Verkehrsunfällen aus unterschiedlichen Ursachen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 953 Aktenzeichen: 32 1
Auch am Kurfürstenplatz: Wiesen für Insekten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2019, OM 5522 entstanden aus Vorlage: OF 965/2 vom 15.11.2019 Betreff: Auch am Kurfürstenplatz: Wiesen für Insekten Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass auch am Kurfürstenplatz Wiesen für Insekten eingerichtet werden. Vorzugsweise soll dies im Bereich des Altglascontainers (Kurfürstenplatz/Große Seestraße) realisiert werden. Zugleich soll die Maßnahme dazu genutzt werden, die sich hier befindlichen Glasscherben zu entfernen. Begründung: Es wird erwartet, dass eine Kennzeichnung "Wiesen für Insekten" dem Littering entgegenwirkt. Auch spricht es nicht für eine nötige Pflege der Grünanlage, wenn die aus einer Glasscheibe entstammenden Splitter hier seit vier Jahren teilweise noch herumliegen. Abb. 1: Glasscherben Altglascontainer am Kurfürstenplatz/Ecke Große Seestraße (links); Abb. 2: "Wiesen für Insekten", Beispiel Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße (rechts). Fotos (2): Günter Heilmann, Frankfurt am Main. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 381 Aktenzeichen: 79 0
Mehr „Wildwiesen“ im Ortsbezirk 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5215 entstanden aus Vorlage: OF 389/7 vom 24.07.2019 Betreff: Mehr "Wildwiesen" im Ortsbezirk 7 "Am Straßenrand und auf Verkehrsinseln summt und brummt es. Bienen, Hummeln, Schmetterlinge taumeln im rauschenden Verkehr von Blüte zu Blüte, zwischen wippenden Gräsern krabbeln Käfer und Insekten. Mit Blumen- und Gräserwiesen in der City ersetzt das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt am Main eintöniges Einheitsgrün im öffentlichen Raum - und schafft so wertvollen Lebensraum für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt: in Parks, auf freien Flächen am Stadtrand, entlang von Straßen und auf Inseln mittendrin." (Zitat aus der Wiesenbroschüre der Stadt Frankfurt am Main) Um die Artenvielfalt im Ortsbezirk 7 zu fördern, wird der Magistrat gebeten, weitere Grünflächen im Ortsbezirk 7 in Wildwiesen umzuw andeln. Geeignete Stellen wären insbesondere - die Grünstreifen an den Straßen, zum Beispiel an der Ecke Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße oder an den Schienen auf der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße, - Parks im Ortsbezirk 7 wie Teile im Brentanopark und Solmspark. Außerdem wird der Magistrat gebeten, auf bereits existierenden Wildwiesen das gelbe Schild "Wiesen für Insekten" aufzustellen, um der Bevölkerung die möglicherweise unordentlich wirkenden Wiesen zu erklären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 63 Aktenzeichen: 67 0
Zufahrt zur Lebenshilfe Frankfurt und zu den Kleingärten sicherer machen (Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5030 entstanden aus Vorlage: OF 399/7 vom 24.08.2019 Betreff: Zufahrt zur Lebenshilfe Frankfurt und zu den Kleingärten sicherer machen (Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße) Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen: - Reduzierung der erlaubten Geschwindigkeit auf 30 km/h durch Aufstellung entsprechender Beschilderung; - Kennzeichnung eines Fußgängerwegs durch das Ziehen einer Linie entlang der rechten Straßenseite (vom Gut Hausen aus kommend) und Markierung mit Piktogrammen; - Anbringung von Straßenschwellen vor und nach der Kurve, die so gestaltet sind, dass sie für F euerwehr- und Rettungsfahrzeuge keine Behinderung darstellen; - Zurückschneiden der Bäume und Hecken an der engen Stelle der Kurve, um eine bessere Einsicht zu gewähren. Begründung: Durch die Kitas, die Verwaltung und die Aktivitäten der Lebenshilfe auf dem Gut Hausen sowie die Kleingärten wird die kleine Straße gut frequentiert. Gerade die besagte Ecke ist hierbei sehr schlecht einsehbar und birgt ein hohes Risiko. Daher hat sich der Elternbeirat der Kitas für die Anbringung eines Spiegels ausgesprochen und bittet die Verwaltung, dies zu prüfen. Bei der Prüfung des Anliegens mittels einer Begehung zwischen der Lebenshilfe und dem Amt für Straßenbau und Erschließung wurde der Spiegel als nicht hilfreich angesehen und dafür die o. g. Maßnahmen besprochen. Der Ortsbeirat unterstützt die besprochenen Maßnahmen und wünscht sich eine schnelle Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2373 Aktenzeichen: 66 0
Sicherheit für Radfahrer und Autofahrer - Auffahrt Breitenbachstraße Zur Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2019, OF 400/7 Betreff: Sicherheit für Radfahrer und Autofahrer - Auffahrt Breitenbachstraße Zur Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße Seit ungefähr 2013 ist die neu geregelte Einfädelspur von der unter der Breitenbachbrücke kommenden Breitenbachstraße zur Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße neu geregelt. Ob diese Maßnahmen sinnvoll und hilfreich sind, wurde mehrfach diskutiert. Kleine Änderungen wie die Verlegung des Stoppschildes wurden durchgeführt, größere wie Piktogramme oder eine Erhöhung des Fahrradüberwegs wurden abgelehnt. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Unfälle haben sich nach der Installation im Sommer 2013 ereignet? Wie viele sind davon Auto/Fahrrad Unfälle? Wie viele sind Auto/Auto Unfälle? 2 Wäre eine farbliche Markierung des Fahrradweges möglich? 3. Warum wurde an dieser Gefahrenstelle eine Ströer-Werbegroßfläche genehmigt, welche die Verkehrsteilnehmer ablenkt? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 10.09.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1405 2019 Die Vorlage OF 400/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenRadwege Praunheimer Landstraße sichtbar machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4871 entstanden aus Vorlage: OF 329/7 vom 07.01.2019 Betreff: Radwege Praunheimer Landstraße sichtbar machen Der Magistrat wird aufgefordert, die Radwege entlang der Praunheimer Landstraße durch Markierung erkennbar zu machen. Begründung: Die Rad- und Gehwegflächen entlang der Praunheimer Landstraße enthalten keine trennende Markierung und unterscheiden sich nur durch Bepflasterung bzw. Teerbelag. Das Erkennen als Radweg ist nicht möglich. Hier sollte eine Markierung den Radweg sichtbar machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2159 Aktenzeichen: 32 1
Abwassersystem Praunheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2019, OF 380/7 Betreff: Abwassersystem Praunheim Am 23.05.2019 hatten viele Bewohnerinnen und Bewohner des Praunheimer Wohngebiets Jean-Albert-Schwarz. Str. / Kracauer Straße / Praunheimer Landstraße wieder einmal mit einem massiven Wassereinbruch in den Kellern zu kämpfen, der zum Teil erhebliche Schäden beim Hausrat und am Gebäude verursacht hat. Nach den bisher vorliegenden Informationen ist dieser Wassereinbruch auf eine Verstopfung der Abwasserleitung zurückzuführen. Bisher waren in der Regel starke Regenereignisse für die Wassereinbrüche verantwortlich, dabei ist es in den vergangenen Jahren bereits mehrfach zu Rückstauungen, Überflutungen und Schäden gekommen. Wenngleich das Ereignis am 23.05.2019 ganz offensichtlich nicht mit den bisherigen Ereignissen vergleichbar ist, wurden bei einer Nachbarschaftsversammlung Zweifel am Wartungszustand und der Dimensionierung des Abwassersystems geäußert. Brauchwasser und Regenwasser werden in diesem Gebiet ungetrennt abgeleitet. Das Abwassersystem muss zudem an zwei Stellen das Brauchwasser der Wohngebiete der nördlichen Niddaseite aufnehmen. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Was war die genaue Ursache für die Probleme am 23.05.2019 und lassen sich diese Probleme auf eine mangelhafte Wartung des Abwassersystems zurückführen? 2. Wann wurde letztmals eine Überprüfung der Ableitungen per Videobefahrung durchgeführt und konnten alle festgestellten Schäden bereits beseitigt werden? 3. Ist die Dimensionierung der Abwasserleitungen ausreichend, wenn berücksichtigt wird, dass das Brauchwasser von der nördlichen Niddaseite - wo einige neue Bauprojekte/Nachverdichtungen realisiert wurden - in das Abwassersystem eingespeist wird? 4. Gibt es neue Hinweise darauf, dass der Grundwasserspiegel in diesem Bereich seit 2010 (ST 528/2010) angestiegen ist? Ein Mitarbeiter der SEF soll sich am 23. Mai entsprechend geäußert haben. 5. Gibt es weitere Bereiche in Praunheim, aus denen regelmäßig Wassereinbrüche gemeldet werden? Falls ja, welche Gegenmaßnahmen werden in diesen Bereichen unternommen? Antragsteller: SPD CDU GRÜNE die farbechten - LINKE. FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 13.08.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1360 2019 Die Vorlage OF 380/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, BFF, fraktionslos
Weiter lesenParksituation in der Graebestraße kurzfristig ordnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4139 entstanden aus Vorlage: OF 328/7 vom 29.12.2018 Betreff: Parksituation in der Graebestraße kurzfristig ordnen Vorgang: OM 3141/18 OBR 7; ST 1558/18 In der Stellungnahme ST 1558 berichtet der Magistrat, dass er die Auffassung des Ortsbeirats teilt, dass mit dem Ende der Baumaßnahmen auf dem Grundstück südlich des ehemaligen Pfarrhauses ein guter Zeitpunkt wäre, die Aufwertung der Graebestraße in die Umsetzung zu bringen. Der Magistrat erläutert, dass nach Klärung der Rahmenbedingungen eine vertiefende Konzeptbearbeitung in Auftrag gegeben werde, die dem Ortsbeirat unaufgefordert vorgestellt werden soll. Leider hat sich mittlerweile eine Änderung der Situation ergeben, die aus Sicht des Ortsbeirats eine kurzfristige Beordnung der Situation erforderlich macht. In der Verlängerung der o. g. Bebauung - gegenüber der Unterkunft für geflüchtete Menschen - wurden die Begrenzungen zur Grünfläche entlang des Altarms entfernt. Es ist unklar, ob dies illegal oder geplant geschehen ist. Nunmehr parken Fahrzeuge regelmäßig bis in die Grünfläche hinein. Zudem wurden bereits zwei Mal Abgrenzungen zum Niddauferweg entfernt, um Fahrzeugen die direkte Einfahrt in die Graebestraße von der Praunheimer Landstraße zu ermöglichen. Dies ist schon jetzt keine schöne Gesamtsituation und würde in Zukunft auch die im Rahmenplan verabredete Aufwertung des Bereichs erschweren. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Begrenzung zur Grünfläche wiederherzustellen und provisorisch legale Parkplätze in Absprache mit dem Ortsbeirat zu kennzeichnen. Zudem wird der Magistrat gebeten, die Abgrenzung zum Niddauferweg so zu gestalten, dass eine illegale Entfernung zumindest erschwert wird und lediglich Fußgänger, Radfahrer und Personen mit motorisierten Zweirädern direkt in die Graebestraße gelangen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3141 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1558 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 892 Anregung an den Magistrat vom 14.05.2019, OM 4661 Aktenzeichen: 66 3
Erweiterung der Kerschensteinerschule auf dem bisherigen Standort der Feuerwehr
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 304/7 Betreff: Erweiterung der Kerschensteinerschule auf dem bisherigen Standort der Feuerwehr Vorgang: M 108/18 Der Magistrat möge prüfen und berichten: Nach der Realisierung des Neubaus für die Freiwillige Feuerwehr Hausen auf dem Grundstück "Am Ellerfeld" könnte sich eine einmalige Gelegenheit für die Kerschensteiner Schule ergeben: nämlich das Schulgelände um den bisherigen Standort der Feuerwehr Hausen "Am Spritzenhaus 1-3" zu erweitern. Begründung: Im gesamten Ortsbezirk besteht ein hoher Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen. Zugleich gibt es kaum freie Flächen, erst recht nicht in unmittelbarer Nähe von bereits bestehenden Schulen. Ein Brennpunkt sind die Grundschulen, deren Raumbedarf durch die Errichtung von Containern zulasten der Schulhöfe gewährleistet werden muss. Die Situation an der Kerschensteiner Schule stellt keine Ausnahme dar. Angesichts der wachsenden Schülerzahlen (zur Zeit 340 Kinder), der Raumnot, der begrenzten Möglichkeiten im Schulhof (kein Platz für eine Kletterlandschaft), der Nachmittagsbetreuung mit ihrem Raumbedarf, und der zu erwartenden weiteren Zuwächse durch Neubauten und Nachverdichtungen, der möglichen Wohnbebauung "Im Vogelsang", sowie durch die geplante Unterkunft für Geflüchtete am Hausener Weg, ist eine Erweiterung dringend geboten. Abhilfe könnte hierbei das Grundstück bieten, auf dem gegenwärtig das Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Hausen steht, nach deren Umzug in das neu errichtete Feuerwehrhaus "Am Ellerfeld". Selbstverständlich ist dies nur im Einvernehmen mit dem Dezernat IX (Wirtschaft, Sport, Sicherheit und Feuerwehr) möglich. Die Ankündigung in der M 108 vom 06.Juli.2018 lautet: "Der bisherige Standort "Am Spritzenhaus 1 - 3" wird zur weiteren Verwendung für Katastrophenschutz-, Brandschutz- und Rettungsdienstzwecke beibehalten." Daraus wird nicht ersichtlich, welche konkreten Aufgaben in der Liegenschaft vorgesehen sind und ob diese nicht auch an anderer Stelle möglich wären. Ein weiterer Vorteil wäre, dass man einen Teil der Straße für die Erweiterung des Schulhofs nutzen könnte! Antragsteller: die farbechten - LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 108 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 23.10.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 304/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 7 am 27.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 304/7 wurde zurückgezogen.
Parteien: die_farbechten_-_LINKE., FDP
Weiter lesenErweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs in Frankfurt Hausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3421 entstanden aus Vorlage: OF 291/7 vom 20.07.2018 Betreff: Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs in Frankfurt Hausen Vorgang: OM 1772/17 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, entsprechend den Absprachen bei einem Ortstermin, den verkehrsberuhigten Bereich in Hausen um folgende Straßenbereiche zu erweitern: 1. Von der Hausener Obergasse bis zur Kreuzung Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Am Fischstein; 2. in der Bachmannstraße und im Hausener Brückweg; 3. von Alt-Hausen 30 (Einfahrt Tu S Hausen) bis zur Kreuzung Alt-Hausen/Hausener Brückweg. In einem ersten Schritt sollen dazu im Kreuzungsbereich Hausener Brückweg/Bachmannstraße/Große Nelkenstraße die Bordsteine abgesenkt und der gesamte Kreuzungsbereich neu markiert werden. Zudem wird der verkehrsberuhigte Bereich zeitnah durch Schilder und Fahrbahnmarkierungen kenntlich gemacht und die legalen Parkplätze werden abmarkiert. Sobald die entsprechenden Mittel vorhanden sind, werden die Straßenzüge entsprechend den Erfordernissen für einen verkehrsberuhigten Bereich umgebaut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1772 Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2081 Aktenzeichen: 32 1
Ideen
Aufklärung und klare Regeln für Radler und E-Scooternutzer
Fast täglich kann man erleben das viele Verkehrsteilnehmer bei jeglicher Fortbewegungsart Regeln und Gesetze sehr individuell auslegen. Während Fahrzeuge mit deutlichen Kennzeichen leichter zu maßregeln sind, ist es bei kleinen Schildern und ohne schon schwierig. Für mich bleiben aber immer noch einige Ungeklärtheiten, denen ich im Alltag begegne. Vom Industriehof Richtung Praunheim kommend wurden die Radspuren Am Hohen Weg neu und gut markiert. Auf der weiterführenden Praunheimer Landstr. sind Fahrradsymbole auf der Fahrbahn. Weiterhin gibt es dort einen breiten zweifarbigen Gehweg ohne Nutzungspflicht (keine blauen Schilder), der sehr gerne auch weiter genutzt wird. Auch von E-Scooterfahrern und Radler oft auch in der verkehrten Richtung. Das führt zu Mißverständnissen und unschönen Situationen auf den Gehwegen, weil die blauen Schilder entfernt wurden, die auch für Fußgänger und Ortsunkundige hinweisend waren. Dürfen auch E-Scooter dort fahren, weil es ja ein Radweg ist? Es gibt keine Klarheit. 2. Punkt ist das Fahren in den Parks und Grünlagen mit E- Scootern. Laut Grünanlagensatzung ist das nicht erlaubt, ist aber gängige Praxis. Ich bitte die Verantwortlichen endlich Aufklärung zu betreiben und manche Maßnahme zu überdenken.
Radweg zur direkten Verbindung von Trakehner Straße zur Von-Steuben-Straße
Auf den wenigen Metern zwischen der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße und der Trakehner Straße ist die Breitenbachstraße Einbahnstraße. Auf der östlichen Straßenseite wäre ausreichend Platz für einen Radweg in Gegenrichtung, damit man legal und ohne abzusteigen vom Industriehofquartier kommend auf die Breitenbachbrücke fahren könnte. Viele Radfahrer fahren hier schon illegal auf dem Fußweg und queren die Straße an der Fußgängerampel. Denn die nächste Möglichkeit, ohne Abzusteigen aus dem Industriehofquartier zur Breitenbachbrücke zu fahren, führt über die Einmündung Industriehof/Tilsiter Straße. Das ist ein Umweg von ca. 800 m, der zudem zwei Ampeln einschließt. Der einzurichtende kurze Radweg müsste baulich getrennt von der Fahrbahn sein, da hier 50 km/h erlaubt sind, an die sich zudem viele KraftfahrzeugfahrerInnen nicht halten.
Schaffung von Einkaufsmöglichkeiten im Industriehof
Im Industriehof sollte ein kleiner Supermarkt eröffnet werden, da im nahen Umfeld ledig eine Bäckerei bzw. eine Filiale einer Bäckerei sowie ein Getränkehandel vorherrscht. Die nächsten Einkaufsmöglichkeiten bestehen in der Leipziger Straße, Große Nelkenstraße oder in Rödelheim, wodurch die Einkäufe (gerade größere Einkäufe) nur mit dem Auto, der U-Bahn oder dem Bus zu bewältigen sind.