Meine Nachbarschaft: Kirschbaumweg
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Bessere Kenntlichmachung der Tempo-30-Zone in der Breitlacherstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7526 entstanden aus Vorlage: OF 551/7 vom 05.10.2025 Betreff: Bessere Kenntlichmachung der Tempo-30-Zone in der Breitlacherstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. die bestehende Tempo-30-Zone in der Beitlacherstraße durch eine andere Anbringung des vorhandenen Hinweisschildes und Markierungen auf der Straße besser kenntlich zu machen; 2. zu prüfen, ob eine zusätzliche Absicherung der Fahrbahnseite ohne Parkmöglichkeiten möglich ist. Begründung: Anwohner:innen monieren, dass die Tempo-30-Zone in der Breitlacherstraße schlecht zu erkennen ist. Gerade Verkehrsteilnehmer:innen ohne Ortskenntnisse ignorieren daher oft die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Maßnahme würde auch positive Auswirkungen auf angrenzende Bereiche haben, die als verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen sind. Der Wegfall von Parkplätzen in der Breitlacherstraße war weder vom Ortsbeirat beantragt noch gewünscht, sondern ist das Resultat von Beschwerden, die eine weitere Duldung nicht mehr möglich gemacht haben. Diese Maßnahme hat neben negativen auch positive Aspekte, allerdings sollte zum Schutz der Fußgänger:innen der sehr niedrige Gehweg z. B. durch Poller begrenzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein
Nutzung öffentlicher Parkflächen durch Betreiber eines Flughafen-ShuttleServices mit Parkservice in der Eschborner Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7528 entstanden aus Vorlage: OF 554/7 vom 07.10.2025 Betreff: Nutzung öffentlicher Parkflächen durch Betreiber eines Flughafen-Shuttle-Services mit Parkservice in der Eschborner Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob der Betreiber des in der Eschborner Landstraße ansässigen Flughafen-Shuttle-Services (Diamond Valet) mit Parkservice für den Betrieb eine Genehmigung im Sinne der Gewerbe- und Straßenverkehrsordnung benötigt und ob diese ordnungsgemäß vorliegt; 2. in welchem Umfang der Betreiber öffentliche Parkplätze in der Eschborner Landstraße für seine gewerblichen Zwecke nutzt; 3. welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, die zweckwidrige Nutzung öffentlicher Parkplätze durch den Betreiber zu unterbinden, um die Parkflächen wieder den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie den Kundinnen und Kunden der umliegenden Gewerbebetriebe zur Verfügung zu stellen; 4. ob durch verstärkte Kontrollen des ruhenden Verkehrs und ggf. durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden kann. Begründung: Seit mindestens zwei Jahren betreibt ein Anbieter für Flughafen-Shuttle-Services und Parkservice in der Eschborner Landstraße sein Geschäft. Auf der Internetpräsenz des Unternehmens wird der Eindruck vermittelt, dass ausschließlich firmeneigene Stellplätze genutzt werden. Tatsächlich belegen jedoch die Fahrzeuge des Anbieters regelmäßig öffentliche Parkplätze in der Eschborner Landstraße. Dies führt zu einer erheblichen Belastung für die Anwohnerschaft, Gewerbetreibende sowie deren Kundinnen und Kunden, da reguläre Parkflächen nicht mehr in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Problematisch ist insbesondere, dass der Verkehr für die anliegende Schule zu einer Zumutung wird. Der Schulweg für die Schülerinnen und Schüler wird problematisch. Zudem hat die Schule Schwierigkeiten, ausreichend Lehrpersonal zu finden, da die ÖPNV-Anbindung schlecht und das Parken kaum noch möglich ist. Die öffentliche Infrastruktur wird somit für gewerbliche Zwecke zweckentfremdet, ohne dass hierfür eine Genehmigung bekannt wäre. Der Ortsbeirat sieht hierin eine nicht hinnehmbare Einschränkung der Lebensqualität und der gewerblichen Entwicklung im Stadtteil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein
Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7527 entstanden aus Vorlage: OF 552/7 vom 03.10.2025 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg eine Entschleunigung des Autoverkehrs umzusetzen und so die Sicherheit des Schulwegs zu gewährleisten. Tempo-30-Zone und Spielstraße müssen deutlicher gekennzeichnet werden. In der Breitlacherstraße könnten zudem entschleunigende Elemente, wie Verschwenkungen der Fahrbahn oder Bodenschwellen, angebracht werden. Im Biedenkopfer Weg hängen die Spielstraßen-Schilder in einem schlecht einsehbaren Bereich. Die Kennzeichnung sollte durch ein Piktogramm auf der Straße ergänzt werden. Bauliche Maßnahmen, z. B. Verschwenkungen der Fahrbahn, sind auch hier sinnvoll, um optisch deutlich zu machen, dass es sich um eine verkehrsberuhigte Zone handelt, die als Schulweg zur Brentanoschule führt. Begründung: Von der Kreuzung am Rödelheimer Bahnhof in Richtung Nidda ist die Breitlacherstraße eine Tempo-30-Zone; der Biedenkopfer Weg ist seit einiger Zeit eine verkehrsberuhigte Straße (Spielstraße), nur leider scheint das von den Autofahrenden niemand zu wissen oder es wird bewusst ignoriert. Beide Straßen fallen dadurch auf, dass Fahrzeuge mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit fahren. Ein Problem ist die Parksituation an der Breitlacherstraße ab Strubbergstraße: Wird halb auf dem Gehweg geparkt, ist der Gehweg zu schmal. Wird auf der Straße geparkt, ist die Fahrbahn an dieser Stelle zu schmal. Bei dem aktuell geltenden absoluten Halteverbot ist die Fahrbahn so breit, dass es offensichtlich zum Fahren mit erhöhter Geschwindigkeit einlädt. Die Situation wird als besonders dramatisch wahrgenommen, seit durch die Sperrung der Straße In der Au die Breitlacherstraße, der Biedenkopfer Weg und die Strubbergstraße als Umleitung genutzt werden. Auch nach Aufhebung der Umleitung muss es ein geeignetes Konzept für diesen Verkehrsabschnitt geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein
Zentrum der Islamischen Kultur - Belästigungen für die Bürger:innen minimieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7268 entstanden aus Vorlage: OF 542/7 vom 01.09.2025 Betreff: Zentrum der Islamischen Kultur - Belästigungen für die Bürger:innen minimieren Das Zentrum der Islamischen Kultur an der Eschborner Landstraße wurde durch das Bundesinnenministerium bereits vor einem Jahr geschlossen. Eine Klage gegen diese Schließung läuft noch. Vor dem Zentrum finden weiterhin Veranstaltungen statt, die zu erheblichen Lärmbelästigungen für die Bürger:innen führen. Zudem gibt es Verkehrsbehinderungen und der Linienbus muss umgeleitet werden. Da die Veranstaltungen regelmäßig in Anwesenheit der Polizei stattfinden, ist davon auszugehen, dass diese Veranstaltungen ordnungsgemäß als Versammlungen angemeldet wurden und keine Möglichkeit eines Verbots durch die Stadt Frankfurt besteht, solange keine rechtswidrigen Handlungen von der Versammlung ausgehen. Einzig im Dialog mit dem Anmeldenden besteht die Möglichkeit, die Belästigungen für die Anwohner:innen zu reduzieren. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. in Dialog mit den Anmeldenden zu treten, um zu bewirken, dass die Lärmbelästigungen abgestellt oder zumindest minimiert werden. Zudem sollte sichergestellt werden, dass der Bus ungehindert passieren kann; 2. rechtlich zu klären, ob die Versammlungen nach einem abschließenden Urteil über die verfügte Schließung weiterhin angemeldet werden dürfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein
Verkehrsberuhigung Eschborner Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6798 entstanden aus Vorlage: OF 507/7 vom 08.04.2025 Betreff: Verkehrsberuhigung Eschborner Landstraße Vorgang: OF 307/7 23 Der Magistrat wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Eschborner Landstraße zu veranlassen, von der Kreuzung Am Seedamm bis zur Autobahnbrücke, beispielsweise durch Teilaufpflasterungen/Schwellen (Kölner Teller) oder Fahrbahnverengungen. Begründung: Bei einem Ortstermin vor der Metropolitan School im Juni 2023 konnten sich die Teilnehmenden ein Bild davon machen, dass in dem genannten Straßenverlauf zahlreiche Fahrzeuge mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind. Weder das Tempo-30-Schild noch das Symbol auf der Fahrbahn, das auf eine Schule hinweist, erzielen die gewünschte Wirkung der Geschwindigkeitsreduzierung. Beim Ortstermin wurden als Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung Fahrrad-Piktogramme bzw. Markierungen für eine Fahrradspur, sowie ein Dialog-Display vorgeschlagen. Wie aus der Presse zu erfahren war (FR vom 21.02.2025) wurden diese Ideen jedoch verworfen. Schulleitung und Elternvertretung zeigen sich zu Recht unzufrieden, dass nichts an der für die Kinder gefährlichen Situation verändert wird. Von einer dringend erforderlichen Verkehrsberuhigung würde nicht nur die Schule profitieren, um die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg zu gewährleisten, sondern auch die Anwohner, die durch das hohe Verkehrsaufkommen durch die Gewerbetreibenden (allem voran das Paketzentrum) stark belastet sind, sowie die Radfahrenden, die diese Straße auf dem Weg nach Eschborn passieren müssen. Anhang: Abbildungen zur Verdeutlichung, Seite 2 Fotos: Stvo2go.de/massnahmen-verkehrsberuhigung Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.06.2023, OF 307/7 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1460 Beratung im Ortsbeirat: 7
Soziale Infrastruktur in Rödelheim-West in den Mittelpunkt stellen und sicherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6179 entstanden aus Vorlage: OF 456/7 vom 12.11.2024 Betreff: Soziale Infrastruktur in Rödelheim-West in den Mittelpunkt stellen und sicherstellen Vorgang: V 687/23 OBR 7; ST 1465/24 Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah und umgehend eine Priorisierung des Ausbaus der sozialen Infrastruktur für den wachsenden Stadtteil vorzunehmen. Dazu gehört u. a. dringlich: - Ausbau von Kitaplätzen: Der Bedarf muss nicht nur im Grundschulbezirk gedeckt sein, sondern insgesamt in Rödelheim. Das abgelehnte Angebot der kath. St. Antoniusgemeinde (s. ST 1465) zum Ausbau im Kirschbaumweg 17 bis 19 sollte wieder aufgenommen werden; - Erhöhung von Raumkapazitäten für die Brentanoschule mit einer angemessenen Ausstattung; - bauplanungsrechtliche Festsetzung von Spielplätzen bei neuen Wohnungsbauprojekten; - Erweiterung der Integrations- und Unterstützungsangebote für die Offene Kinder- und Jugendarbeit (Weiterverfolgung des Ansatzes eines Quartierszentrums in der Wolf-Heidenheim-Straße 7); - Erweiterung, Koordination und Begleitung der ehrenamtlichen Integrationsarbeit durch die personelle Aufstockung des QM-Teams von einer auf anderthalb Stellen. Es ist darzulegen, welche zusätzlichen finanziellen Mittel nötig wären. Über den Stand von Planung und Umsetzung ist dem Ortsbeirat bis Mitte nächsten Jahres (Ende zweites Quartal) zu berichten. Begründung: In einer wachsenden Stadt muss die soziale Infrastruktur mitwachsen. Dies zu sichern und zu gestalten ist Aufgabe der Stadt. Dazu gehört auch die Sicherung von Flächen und Gebäuden für soziale Aufgaben. In der letzten Ortsbeiratssitzung zum Thema "Neue Geflüchtetenunterkunft In der Au" ist überdeutlich geworden, dass es eine Diskrepanz in der Wahrnehmung und den Fakten bezüglich der Versorgung des Stadtteils mit U3-Plätzen und der nachschulischen Betreuung zwischen den Ämtern und den BewohnerInnen gibt. Genauso miserabel stellt sich für die Brentanoschule die Wahrnehmung des Schulamtes bezüglich der Raumproblematik dar. Mit den Baugenehmigungen für die Wohnbebauung in den Gewerbegebieten Westerbachstraße/In der Au sind bereits jetzt die Kapazitäten an ihre Grenzen gekommen oder haben sie längst überschritten. Die berechtigte Sorge der Bürgerinnen und Bürger um die Unterversorgung sollte endlich zu schnellen und wirksamen Maßnahmen führen. Der Vorschlag der Kommission "Innovation im Bau", einberufen vom hessischen Wirtschafts- und Wohnungsministerium, auf die Verpflichtung zur Errichtung von Kinderspielplätzen zu verzichten, um mehr Grundstücksfläche als Wohnfläche ausnutzen zu können, ist abzulehnen. Spielflächen für Kinder gehören zur Grundversorgung und sollten nicht in den Ermessensspielraum des Bauherrn und in die Planungshoheit der Kommune gelegt werden. Trotz zahlreicher Bauaktivitäten in den letzten Jahren befindet sich, laut Geoportal, lediglich ein öffentlich zugänglicher Kinderspielplatz in Rödelheim-West (am Zentmarkweg). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 687 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1465 Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 341 Aktenzeichen: 40
Sicherstellung der nachschulischen Betreuung für die Schulanfänger*innen 2023 in den Grundschulen des Ortsbezirks 7
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2023, OF 302/7 Betreff: Sicherstellung der nachschulischen Betreuung für die Schulanfänger*innen 2023 in den Grundschulen des Ortsbezirks 7 Vorgang: OM 4142/19; ST 1743/19; OM 4665/19; ST 1549/19; OM 19/21; ST 1352/22; V277/22; ST 2469/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der OBR 7 bittet den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie sind die aktuellen Zahlen aller Kindergartenkinder im letzten Kindergartenjahr im Ortsbezirk? Wie viele davon haben eine Halbtagsbetreuung? 2. Wie ist der Stand der einzelnen Schulen im Ortsbezirk bei der Ausgestaltung des Ganztages? Gibt es gegenüber der in der ST 2469/22 dargelegten Versorgungssituation für die nachschulische Betreuung an den Grundschulen im Ortsbezirk 7 Verbesserungen? Für welches Schuljahr wird die angestrebte Quote von 85% erreicht? 3. Eine große Herausforderung bestand in den vergangenen Jahren auch bei der Identifizierung von nutzbaren Liegenschaften. Welche Ergebnisse hat die Standortsuche des Stadtschulamts im Ortsbezirk 7 vorzuweisen? Bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Stadtteilen und Schulbezirken. 4. In der ST 1352/22 ist ausgeführt, dass die Anfrage der Kath. St. Antoniusgemeinde das Platzangebot im Kirschbaumweg 17-19 auszubauen vom Magistrat abgelehnt wurde, da in diesem Schulbezirk kein weiterer Bedarf gesehen wurde. Vertritt der Magistrat weiterhin die Auffassung, dass man sich dies angesichts der angespannten Situation leisten kann? Inwiefern könnten durch ein Überangebot andere Grundschulbezirke im Ortsbezirk 7 kompensiert werden, wo die Versorgungsquote nicht erreicht werden kann? 5. In der ST 2469/22 sind einige Kriterien zur Vergabe der Plätze, die zwischen dem Stadtschulamt und den Trägern verbindlich vereinbart worden sind, ausgeführt. Diese dienen als Grundlage für das kindernetfrankfurt. Wie werden diese prozentual gewichtet? 6. Wie gedenkt der Magistrat eine ausreichende Versorgung der nachschulischen Betreuung bis zum Jahr 2026 zu gewährleisten? Welche Umsetzungsprobleme im Hinblick auf den Rechtsanspruch 2026 bestehen aktuell? Wie sieht das detaillierte Gesamtkonzept (inkl. Dauer/Zwischenziele und deren Ergebnisse) für ganztägig arbeitende Grundschulen aus und in welcher Phase befindet es sich mittlerweile? 7. Was kann akut bis zur Einschulung nach den Sommerferien 2023 von Seiten des Magistrats getan werden, um eine "Notfallbetreuung" zu gewährleisten? 8. Laut der ST 1352/22 ist die Containerstellung an der Michael-Ende-Schule für das erste Quartal 2023 geplant gewesen. Dazu ist es jedoch nicht gekommen. Zu welchem konkreten Zeitpunkt kann damit gerechnet werden? Wie weit ist der Stand der Planungen für den Erweiterungsbau, der kurz- und mittelfristig die Raumnot an der Michael-Ende-Schule beheben soll? 9. Lässt sich an der Michael-Ende-Schule eine weitere Nutzung für die nachschulische Betreuung in den Containerbauten ermöglichen? Falls ja, stellt das Kapazitäten für Familien dar, die bisher noch keine nachschulische Betreuung zugesagt bekommen haben? Oder sind diese Räumlichkeiten bereits in den getätigten Zusagen enthalten? 10. Liegen die Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie, die in der ST 2469/22 für die Fünfzügigkeit der Michael-Ende-Schule angekündigt wurde, vor und welche Planungsschritte leiten sich daraus ab? 11. Ist es möglich, in den nächsten Jahren eher als bisher die Zu- bzw. Absagen für die nachschulische Betreuung zu machen, sodass eine größere Planbarkeit für Familien besteht? Begründung: In der vergangenen Bürger*innenfragestunde berichtete eine besorgte Mutter, dass ihre Tochter bei der Vergabe der Hortplätze nach den Sommerferien 2023 leer ausgegangen sei. Auch ein offener Brief an die zuständigen Dezernate vom 7.5.23, versandt von den Elternbeiräten der KiZ17 Niddagaustraße/ KiZ 100 Stichelstraße/ der Parklöwen sowie der Erweiterten schulischen Betreuung der Michael-Ende-Grundschule in Rödelheim unterstreichen die dramatische Situation. Dieser Zustand, den wir leider bereits aus den letzten Jahren kennen, stellt für die Eltern eine enorme Belastung dar, da vier Monate vor der beginnenden Grundschule unklar ist, ob diese ihre Berufstätigkeit weiter ausüben können. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf scheint mit dem Eintritt des Kindes in die Grundschule leider für viele Familien eine noch größere Herausforderung zu werden: Kinder, die bisher ggf. bis 17 Uhr im Kindergarten bleiben konnten, müssen nun ggf. ab mittags in der Familie betreut werden und stellen berufstätige Eltern damit vor enorme Probleme. Die Situation der nachschulischen Betreuung in unserem Ortsbezirk ist seit Jahren Anlass für Sorge der Eltern und des Ortsbeirates. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD die farbechten-LINKE. FDP BFF FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 7 am 06.06.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 687 2023 Die Vorlage OF 302/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 9. nach dem Wort "haben" die Worte "und wenn ja, welche (Anzahl an zusätzlichen Plätzen)" und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Absagen" die Worte "gemäß transparentem Kommunikationskonzept" angehängt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, die_farbechten-LINKE., FDP, BFF, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
Weiter lesenHaushalt 2023 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01. Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Finanzielle Ausstattung des RaUM absichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2023, OF 295/7 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01. Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Finanzielle Ausstattung des RaUM absichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten den folgenden Beschluss zu fassen: Gegenüber dem Haushaltsansatz aus 2022 werden die städtischen Zuwendungen für den RaUM für Kinder und Teenis, dessen Träger die Cyriakusgemeinde in Rödelheim ist, um 20.400 € erhöht. Dies ist notwendig, um die laufenden Kosten abzusichern und die Arbeit des RaUM für die Kinder und Jugendlichen im Stadtteil im derzeitigen Umfang aufrechtzuerhalten. Ansonsten müssten spätestens im nächsten Jahr Stellen gekürzt werden. Begründung: Seit 2006 wird der RaUM mit zwei Stellen zu 90 % städtisch gefördert. Im Vorjahr betrug der städtische Zuschuss für den RaUM 204.000 €. Im Jahr 2012 durchgeführten Planungsprozess für den Sozialbezirk Bockenheim/Rödelheim wurden vom Jugendamt der Stadt Frankfurt am Main 2,5 Vollzeitäquivalenzstellen für den RaUM offiziell ausgewiesen und werden seitdem für die Berechnung der Stellenversorgung im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit herangezogen. Derzeit finanziert der Träger eine 75 % Stelle aus Eigenmitteln. Dies kommt allerdings langsam an ihre Grenzen, da die Rücklagen des Trägers aufgezehrt werden. Vor allem die Personalkosten werden durch die momentane städtische Zuwendung nicht abgedeckt. Spätestens ab dem nächsten Jahr hätte dies Stellenkürzungen zur Folge, die sich auf das angebotene Programm auswirken würden. Notwendig wäre die Finanzierung von mindesten 2,5 Stellen durch die Stadt. Der restliche Anteil der Stellen kann weiterhin durch Spenden refinanziert werden. Die Einrichtung stellt für Rödelheimer Kinder- und Jugendliche einen wichtigen Fixpunkt im Alltag dar. Sie garantiert soziale Teilhabe, gibt Unterstützung in unterschiedlichen Schul- und Lebenssituationen und stärkt sie in ihren Mitbestimmungsrechten. Daneben gehören Ferienaktionen, Kulturprogramme und Kooperationsprojekte im Stadtteil zu ihrem vielfältigen Programm. Auch werden anderen Akteur*innen, wie z.B. dem Internationalen Familienzentrum e.V. und dem Nachbarschaftsbüro Rödelheim West, die Räumlichkeiten in der Wolf-Heidenheim-Straße zur Verfügung gestellt. Gerade aufgrund der zurückliegenden Corona-Jahre, muss dieses Angebot aufrechterhalten werden. Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 66 2023 Die Vorlage OF 295/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
Parteien: GRÜNE, SPD, die_farbechten-LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
Weiter lesenFußgängerüberweg an der Verkehrsinsel im Bereich Glashüttener Straße/Breitlacherstraße/Eschborner Landstraße behindertengerecht gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3661 entstanden aus Vorlage: OF 264/7 vom 28.02.2023 Betreff: Fußgängerüberweg an der Verkehrsinsel im Bereich Glashüttener Straße/Breitlacherstraße/Eschborner Landstraße behindertengerecht gestalten Der Fußgängerüberweg an der Verkehrsinsel im Bereich Glashüttener Straße/Breitlacherstraße/Eschborner Landstraße wurde vor einigen Jahren neu saniert. Ältere und Menschen mit eingeschränkter Motorik beschweren sich über den zu hohen Bordstein an der Verkehrsinsel. Eine ältere Bürgerin berichtete, dass sie gestürzt sei, weil der hohe Bordstein schlecht zu sehen sei. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Fußgängerüberweg an der Verkehrsinsel behindertengerecht zu gestalten und die Kurvenradien für Gelenkbusse anzupassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1685 Aktenzeichen: 66-0
Keine Verknüpfung von einer verbesserten Verkehrsanbindung des Gewerbegebiets Östlich A 5/Eschborner Landstraße mit den Plänen zum Ausbau der BAB 5
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3663 entstanden aus Vorlage: OF 272/7 vom 13.03.2023 Betreff: Keine Verknüpfung von einer verbesserten Verkehrsanbindung des Gewerbegebiets Östlich A 5/Eschborner Landstraße mit den Plänen zum Ausbau der BAB 5 Vorgang: M 121/22; B 58/23; OA 247/22 OBR 7 Der Magistrat wird aufgefordert, jegliche Verknüpfung von Maßnahmen für eine sinnvollere Verkehrsführung in Rödelheim mit einem möglichen Ausbau der BAB 5 zu unterlassen. Insbesondere ist eine Integration des dringenden Wunsches des Ortsbeirats nach einer verbesserten Verkehrsanbindung des Plangebiets kontraproduktiv und nicht im Sinne des Ortsbeirats. Das muss korrigiert werden. Begründung: Siehe Anregung vom 04.10.2022, OA 247 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 121 Anregung vom 04.10.2022, OA 247 Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 58 Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2023, ST 2428 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1283 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Kreuzung am Rödelheimer Busbahnhof sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3660 entstanden aus Vorlage: OF 262/7 vom 27.02.2023 Betreff: Kreuzung am Rödelheimer Busbahnhof sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die unübersichtliche Verkehrssituation an der Kreuzung Breitlacherstraße/W esterbachstraße am Rödelheimer Busbahnhof zu verbessern. Dafür wäre es vor allem erforderlich, das illegale Zuparken des Kreuzungsbereichs wirksam zu unterbinden und das unberechtigte Einfahren und Halten von Pkw in den Busbahnhof zu verhindern. Begründung: Im Bereich der Kreuzung Breitlacherstraße/Westerbachstraße ist regelmäßig zu beobachten, dass Pkw unrechtmäßig zu nah an der Kreuzung, auf den Radwegen oder sogar im Busbahnhof abgestellt werden. Das stellt nicht nur eine Gefahr für die Radfahrer dar, die plötzlich auf die Fahrbahn ausweichen müssen, es behindert auch das Abbiegen der Busse und führt für sämtliche Verkehrsteilnehmer zu einer unübersichtlichen Situation für Fahrzeuge aus beiden Richtungen der Breitlacherstraße. Um den Kreuzungsbereich einsehen zu können, müssen Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer sich sehr weit vortasten und stehen dann bereits mitten auf dem Fußgängerüberweg (sehr zum Ärger vieler Fußgängerinnen und Fußgänger, die die Straße überqueren wollen) oder in der Mitte der Kreuzung, wodurch sie wieder ein Hindernis für abbiegende Busse darstellen. Da ein Verkehrsspiegel auf direkte Anfrage bereits abgelehnt wurde, wird der Magistrat gebeten, andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das illegale Parken und Befahren einzuschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1415 Aktenzeichen: 32-1
Pläne zur Sanierung der Breitlacherstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2023, OF 253/7 Betreff: Pläne zur Sanierung der Breitlacherstraße Teile der Breitlacher Straße, insbesondere zwischen dem Rödelheimer Bahnhof und der Eschborner Landstraße, befinden sich in einem sehr schlechten Zustand. Bodenwellen und Schlaglöcher sind nicht selten, dabei fahren dort auch viele Busse. Auch die Fahrradmarkierungen müssen hier noch verbessert werden. Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat den Magistrat, ob und ggf. wann eine Sanierung dieses Straßenabschnitts geplant ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 609 2023 Die Vorlage OF 253/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 942 - Östlich A5/Eschborner Landstraße (Aufstellungsbeschluss)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2796 entstanden aus Vorlage: OF 201/7 vom 20.09.2022 Betreff: Bebauungsplan Nr. 942 - Östlich A5/Eschborner Landstraße (Aufstellungsbeschluss) Vorgang: M 121/22 Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen durchzuführen: Bezüglich des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms (GEP) 1. werden die Rechenzentren in den Planungen angehalten, entsprechende Vorkehrungen für Abwärme und Fernwärme für umliegende Gebäude/Bereiche einzurichten. 2. Der Bereich östlich der Guerickestraße als zukünftiger Standort für Rechenzentren ist nur unter dieser Bedingung genehmigungsfähig. Bezüglich der Landschaftsplanung und Ökologie 1. werden im Bebauungsplan die Flächen präzisiert, die für eine Entsieglung infrage kommen. 2. Es wird ein durchgängiger autofreier und grüner Streifen von der Westerbachstraße bis zur Guerickestraße mit einer Verbindung zum Holzweg mit einem befestigten Fahrradweg eingerichtet. Begründung: Für einen Bebauungsplan wird es von Relevanz sein, die hier genannten Präzisierungen festzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 121 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 489 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 00
Die Dynamik der verkehrlichen Situation im Bereich Eschborner Landstraße/Westerbachstraße muss gemeinsam mit dem Ortsbeirat und ohne Junktim mit einem Autobahnausbau beraten und entschieden werden Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.10.2022, OA 248 entstanden aus Vorlage: OF 202/7 vom 20.09.2022 Betreff: Die Dynamik der verkehrlichen Situation im Bereich Eschborner Landstraße/Westerbachstraße muss gemeinsam mit dem Ortsbeirat und ohne Junktim mit einem Autobahnausbau beraten und entschieden werden Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283 Vorgang: OM 1115/17 OBR 7; OM 2238/17 OBR 7; OA 256/18 OBR 7; EA 244/18 OBR 7; OA 164/22 OBR 7; M 121/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßgaben umzusetzen: Die jährliche Evaluierung einer vernünftigen Verkehrsplanung in einem sehr belasteten Gebiet in Verbindung mit dem neuen Busdepot und eine Unterrichtung des Ortsbeirats werden gewährleistet. Ein Junktim vom zehnstreifigen Autobahnausbau mit der Frage einer besseren Anbindung der Lorscher Straße an die im Nordwestkreuz verknüpften Autobahnen 5 und 66 findet nicht statt. Begründung: Die Forderungen des Ortsbeirats, formuliert in der Vorlage OA 164, wurden abgelehnt mit der Begründung, dass die verkehrlichen Auswirkungen trotz veralteter Datenlage "sehr gering sind" und auf den Vorhabenträger verwiesen wird. Abgesehen davon, dass eine derartige Behauptung in die Zukunft vermessen erscheint, wird hier die Verantwortung der Stadt weggeschoben. Die verkehrliche Situation ist schon seit langem Gegenstand von Anregungen (EA 244/18, OA 256/18, OBR 7, OM 2238/17, OM 1115/17). Weitere Gewerbeansiedlungen sowie ein zusätzlicher Busverkehr werden das Verkehrsaufkommen insgesamt erhöhen. Eine Lösung ist bislang nicht in Sicht. Dabei stellt der Magistrat selbst in der Vorlage M 121 fest, dass es sich in diesem Bereich um ein Plangebiet handelt, das "nur über Umwege und sensible, beziehungsweise stark belastete Streckenabschnitte" angeschlossen ist (S. 5). In Punkt 6. wird der zusätzliche Autobahnanschluss, wie vom Ortsbeirat mehrfach gefordert, verbunden mit dem zehnspurigen Ausbau der A 5. Angesichts der Klimakatastrophe verbietet sich eine weitere Versiegelung von Böden, auch würde dies den Autoverkehr nicht minimieren. Dieses Junktim wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1115 Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2238 Anregung vom 08.05.2018, OA 256 Etatanregung vom 27.11.2018, EA 244 Anregung vom 22.03.2022, OA 164 Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 121 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 12.10.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 248 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 248 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 248 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 12. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 03.11.2022, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 248 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (B 283 = Kenntnis, OA 248 = Annahme) 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 248 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 283 = Kenntnis, OA 248 = Annahme) 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2022, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 248 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2547, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2022 Aktenzeichen: 61 00
Der Taubendreck muss weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2338 entstanden aus Vorlage: OF 172/7 vom 13.06.2022 Betreff: Der Taubendreck muss weg Der Magistrat wird gebeten, - dafür Sorge zu tragen, dass der Taubendreck in der Unterführung der Glashüttener Straße umgehend und regelmäßig entfernt wird und die Seitenwände und Gehwege gesäubert werden; - dass die Mauerlücken, die bislang den Tauben als Unterschlupf dienen, durch bauliche Maßnahmen geschlossen werden. Begründung: Wiederholt gibt es Klagen über die Verschmutzung der Unterführung durch Tauben, die sich in den Nischen des Mauerwerks eingerichtet haben. Vor allem in wärmeren Jahreszeiten fällt auf, dass es keine Reinigung der Unterführung gibt. Das ist eine Zumutung für alle, die die Unterführung als Fußgänger nutzen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2228 Aktenzeichen: 79 4
Parksituation Breitlacherstraße vor Hausnummer 59
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2160 entstanden aus Vorlage: OF 145/7 vom 20.03.2022 Betreff: Parksituation Breitlacherstraße vor Hausnummer 59 Der Magistrat wird aufgefordert, die zuständigen Ämter zu beauftragen, die Neuordnung des Parkraums in der Breitlacherstraße vor Hausnummer 59 zurückzunehmen und ein ganzheitliches Parkraumkonzept für die gesamte Straße zu erstellen und dies vor Umsetzung mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: Das bisher erlaubte halbseitige Parken auf dem Gehsteig wurde im Bereich der Hausnummer 59 zurückgenommen. In der jetzigen Situation soll wohl das Parken auf der Straße erzwungen werden. Prinzipiell ist gegen eine Neuordnung des Parkraums nichts einzuwenden, wenn dies mit Augenmaß und unter Berücksichtigung der Situation erfolgt. Dies ist an dieser Stelle leider nicht der Fall: Durch die Neuordnung wird an dieser Stelle die vorhandene Engstelle erheblich verschlimmert. Damit fällt an dieser Engstelle der letzte Überlebensraum für Radfahrer weg. Da die Breitlacherstraße von vielen Radfahrern genutzt wird, sind hier gefährliche Situationen vorprogrammiert. Da lediglich die Ausschilderung mit dem Zeichen 315 zurückgenommen wurde, entstand eine für die Autofahrer, vor allem für die Anwohner, unverständliche Situation. So ist es nicht einsichtig, warum gerade an dieser Stelle das Parken auf der Straße erzwungen werden soll, wo ein paar Meter weiter die alte Parkregelung mit dem Zeichen 315 weiterhin Bestand hat. Weiterhin hat ein versuchsweises "richtiges" Parken durch ein Mitglied des Ortsbeirates die Beobachtung ergeben, dass keineswegs eine Verringerung der Durchfahrtsgeschwindigkeit an der Engstelle erfolgte. Somit wird durch die Neuregelung lediglich eine erhöhte Gefährdung von Radfahrern erreicht, keineswegs aber eine Erleichterung für Fußgänger, da lediglich auf eine Länge von circa 40 Metern der gesamte Bürgersteig für Fußgänger zur Verfügung steht, danach aber wieder das halbseitige Parken auf dem Gehweg erlaubt ist und damit der Gehweg stark eingeschränkt nutzbar ist. Mittlerweile wird die Neuregelung vom Ordnungsamt verstärkt überprüft. Anhand des Umstands, dass dies in der Regel bei allen dort abgestellten Fahrzeugen zu kostenpflichtigen Verwarnungen führt, kann erkannt werden, dass diese Maßnahme ohne weitere Kommunikation nicht erfolgreich umgesetzt werden kann und bei den Bürgern als "Abzocke" wahrgenommen wird, zumal Sinn und Zweck definitiv nicht erkennbar ist. Auch wurde der Ortsbeirat im Vorfeld der Änderung nicht miteinbezogen, obwohl ein Ortstermin stattgefunden hat. Auch dieses Verhalten ist stark zu kritisieren und verstärkt den Eindruck einer suboptimalen Kommunikation. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2034 Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Breitlacherstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2022, OF 137/7 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Breitlacherstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Durch jahrelange Bauarbeiten zwischen der Kreuzung am Rödelheimer S-Bahnhof Westseite (Artur-Stern-Platz mit Busbahnhof) und der Eschborner Landstraße ist die Breitlacherstraße in diesem Bereich sehr stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Für die Sanierung der stark beschädigten Fahrbahn mögen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Bei der Sanierung der Straße sollte auch eine Neugestaltung der Radwege beidseitig mitberücksichtigt werden. Begründung: Die Straße besteht im beschriebenen Abschnitt nur noch aus Schlaglöchern. Da die Bautätigkeiten mittlerweile abgeschlossen sind, sollte mit der Reparatur der Straße baldmöglich begonnen werden. Der Neubau des REWE-Marktes am Artur-Stern-Platz hat zudem zu einer Verschlechterung für Radfahrende geführt. Auf einer Straßenseite gibt es überhaupt keine Kennzeichnung mehr als Radweg, auf der anderen Straßenseite ist der Radweg baulich in einem sehr schlechten Zustand und wird regelmäßig als Parkplatz missbraucht. Bei der dringend erforderlichen Sanierung der Straße sollte deshalb der Radverkehr mit ins Konzept einbezogen werden. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 157 2022 Die Vorlage OF 137/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: die_farbechten-LINKE.
Weiter lesenNeues Busdepot an den ÖPNV anbinden Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.03.2022, OA 165 entstanden aus Vorlage: OF 116/7 vom 06.03.2022 Betreff: Neues Busdepot an den ÖPNV anbinden Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass eine neue Buslinie eingerichtet wird, um den Standort des zukünftigen Busdepots mit einer eigenen Haltestelle an den ÖPNV anzubinden. Die Buslinie sollte am Rödelheimer Bahnhof (Westseite) starten, über die Breitlacherstraße, Eschborner Landstraße und Guerickestraße in die Lorscher Straße führen, anschließend über die L3006 in Eschborn über den Helfmann-Park und die Großmärkte (Eschborner Gewerbegebiet Ost) bis zur S-Bahn-Station "Eschborn-Süd" und retour. Für diese neue Buslinie sollte auf der gesamten Strecke das Tarifgebiet für Frankfurt gelten (Tarifzone 3), als Takt werden 30 Minuten vorgeschlagen, zu Pendlerzeiten 20 Minuten. Begründung: Durch das neue Busdepot, das an der Lorscher Straße in Nachbarschaft zum Dehner Gartencenter errichtet werden soll, wird der Stadtteil Rödelheim mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen belastet, und zwar nicht nur durch die Fahrten der Busse selbst, sondern auch durch Pendlerfahrten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Busdepots, denn der Standort ist zurzeit nicht mit dem ÖPNV erreichbar. Vor einigen Jahren wurde die Buslinie 252, die ehemals von Rödelheim über Eschborn bis nach Oberursel fuhr, verkürzt. Die Strecke Rödelheim - Eschborn wird seitdem von dieser Buslinie nicht mehr bedient. Ein Ersatz wurde für diese Strecke nicht geschaffen, dadurch ist ein Teil von Rödelheim (Lorscher Straße/Friedrich-Kahl-Straße) vom ÖPNV abgeschnitten. Durch eine neue Buslinie, die zwischen Rödelheim und Eschborn verkehrt, könnte diese Lücke wieder geschlossen werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des neuen Busdepots könnten ihren Arbeitsplatz von den S-Bahn-Stationen "Rödelheim" oder "Eschborn-Süd" aus mit dieser Buslinie erreichen, zudem würde für die Anwohnerinnen und Anwohner eine bessere Anbindung zum Dehner Gartencenter und dem Eschborner Gewerbegebiet Ost erzielt. Damit würde für Pendlerinnen und Pendler nach Eschborn ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, auf den ÖPNV umzusteigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2052 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 30.03.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.03.2022, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (M 4, OA 164 und OA 165 = Annahme, NR 249 = Ablehnung) Gartenpartei (M 4, OA 164 und OA 165 = Ablehnung, NR 249 = Annahme) 9. Sitzung des Ältestenausschusses am 31.03.2022, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 4, OA 164 und OA 165 = Ablehnung, NR 249 = Annahme) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.03.2022, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1499, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.03.2022 Aktenzeichen: 92 14
Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Spielplätze im Ortsbezirk 7 mit barrierefreien Spielgeräten ausstatten
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.03.2022, OF 140/7 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Spielplätze im Ortsbezirk 7 mit barrierefreien Spielgeräten ausstatten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Stadtteilen Hausen, Praunheim und Rödelheim des Ortsbezirks ist je ein geeigneter Spielplatz (z.B. am Zehntmarkweg, Niddatal, Bugagelände) mit einem behindertengerechten Spielgerät auszustatten, so dass Maßnahmen gemäß der von Deutschland im Jahr 2009 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention endlich umgesetzt werden. Dafür sind Mittel in Höhe von 20.000 € im Haushalt einzustellen. Begründung: Spielplätze sind wichtige öffentliche Frei-, Bewegungs- und Kontakträume für Kinder, Jugendliche, Eltern bzw. Großeltern und dienen als generationsübergreifender Treff- bzw. Kommunikationspunkt. Kinder und Jugendliche lernen dort das gemeinsame Spielen, den Austausch, sie trainieren die körperliche Bewegungsabläufe und sammeln wichtige Erfahrungen wohnortnah und an der frischen Luft. Aber nicht alle Menschen profitieren von den Spielplätzen. Einerseits fehlen behindertengerechte Spielgeräte wie beispielsweise unterfahrbare Sand- oder Wasserspiele. Andererseits ist auch der Zugang zu den normalen Spielgeräten wie Schaukel oder Rutsche für Eltern im Rollstuhl nicht oder nur teilweise möglich, weil Holzschnipsel oder Sand an diesen Stellen eingebracht ist. Nach der Ratifizierung von UN-Konventionen darf die Umsetzung nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Dies widerspricht dem rechtlichen Grundgedanken. Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderung müssen in verschiedenen Bereichen getroffen werden. Von der Herstellung der Barrierefreiheit über die Bereitstellung von Lernmitteln bis zur Installation von inklusiven Spielgeräten und vielem mehr sind Schritte zur gleichberechtigten Teilhabe am Leben zu unternehmen. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 160 2022 Die Vorlage OF 140/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: die_farbechten-LINKE.
Weiter lesenRote Fahrradstreifen für sicheres Fahrradfahren auf den Hauptverbindungsstraßen in den Stadtteilen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1389 entstanden aus Vorlage: OF 94/7 vom 27.12.2021 Betreff: Rote Fahrradstreifen für sicheres Fahrradfahren auf den Hauptverbindungsstraßen in den Stadtteilen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in folgenden Straßen durch rote Fahrradstreifen auf der Fahrbahn Radwege ausgezeichnet werden können und damit das Radfahren sicherer gestaltet werden kann: - Lorscher Straße/Auf der Insel/Rödelheimer Landstraße, - Thudichumstraße/Hausener Weg, - Breitlacherstraße, - Alt-Praunheim. Begründung: Wie das Radfahrbüro mitgeteilt hat, werden die Stadtteile des Ortsbezirks 7 beim Radfahrkonzept für den Frankfurter Westen entgegen ursprünglicher Planung nicht mehr berücksichtigt. Dabei verlaufen durch den Ortsbezirk 7 wichtige Verbindungen zu angrenzenden Stadtteilen, in die Innenstadt und nach Eschborn, die für den Radverkehr allerdings oft unzureichend ausgebaut sind. Es ist nicht damit getan, in großer Zahl Wegweiser aufzustellen, um die Richtung zu benachbarten Stadtteilen anzuzeigen. Es müssen auch entsprechend sichere Wege für Radfahrende eingerichtet werden. Die Baumaßnahmen auf der Thudichumstraße/Hausener Weg haben dazu geführt, dass die Markierungen des ehemaligen Fahrradweges verschwunden sind. Auf der Straße fehlen die Hinweise, dass die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer zu Recht auf der Fahrbahn fahren. Die zum Teil beängstigenden Begegnungen mit Autofahrenden, die hupen, Radfahrende bedrängen und unzulässig in dem engen Straßenraum überholen, zeugen davon, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Die ehemaligen Fahrradstreifen der Lorscher Straße sind zu Autoparkplätzen geworden, von denen durch Ein- und Ausparken und Türenöffnen eine ständige Gefahr für die auf der Straße fahrenden Radfahrerinnen und Radfahrer ausgeht. Die gemeinsam genutzte Fahrbahn ist sehr schmal. Ein farbiger Fahrradstreifen auf der Fahrbahn sollte hier und im weiteren Straßenverlauf zu einer besseren Aufmerksamkeit führen. In der Breitlacherstraße endet die Radwegmarkierung wenige Meter hinter der Kreuzung am Arthur-Stern-Platz, im weiteren Verlauf der Straße fehlen die Hinweise für Radfahrende, die auf der Fahrbahn erneut den Gefahren durch die am Fahrbahnrand parkenden Autos ausgesetzt sind. Erst ab Ecke Eschborner Landstraße existiert wieder ein Radweg. In der Gegenrichtung ist ein kombinierter Weg für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer vorhanden, der aber einerseits stark sanierungsbedürftig ist und andererseits ständig als Autoparkplatz missbraucht wird. In der Straße Alt-Praunheim ist überhaupt keine Radwegmarkierung vorhanden. Radfahrende, die aus der Praunheimer Landstraße oder vom Nidda-Radweg kommen, wechseln ohne erkennbare Hinweise auf die Fahrbahn. Eine rote Markierung könnte hier für mehr Aufmerksamkeit sorgen. Alternativ könnten Strecken durch verkehrsärmere Nebenstraßen für den Radverkehr in Praunheim ausgezeichnet werden. Die dringend erforderliche Verkehrswende darf nicht länger am überholten Leitbild einer autogerechten Stadt scheitern; Platzbedarf und Sicherheit von zu Fuß gehenden Menschen und Radfahrenden müssen bei den Planungen viel stärker berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1364 Antrag vom 30.01.2023, OF 256/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 2
Neugestaltung des Spielplatzes am Zentmarkweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1385 entstanden aus Vorlage: OF 33/7 vom 15.06.2021 Betreff: Neugestaltung des Spielplatzes am Zentmarkweg Der Magistrat wird gebeten, für die abgebauten Spielgeräte am Spielplatz am Zentmarkweg baldmöglichst Ersatz zu schaffen und ein Konzept für die Neugestaltung des Spielplatzes zu erarbeiten. Bei der Neugestaltung sollten berücksichtigt werden: - Rutsche und Schaukel für kleine Kinder, - ein Aufenthaltsbereich für größere Kinder zum Chillen, z. B. liegende Baumstämme o. Ä., - ein inklusives Spielgerät. Inklusive Spielgeräte sind im Ortsbezirk bisher nicht vorhanden. Bei der Auswahl eines geeigneten Spielgeräts wird auf die Expertise des Grünflächenamts gesetzt. Begründung: Der Spielplatz am Zentmarkweg ist ein beliebter Treffpunkt für Kinder unterschiedlicher Altersstufen und der einzige größere Spielplatz in West-Rödelheim. Erst vor zwei Jahren sind die Spielgeräte während einer Ferienaktion von Kindern in Zusammenarbeit mit einer Künstlerin bunt bemalt worden, was dem Spielplatz einen ganz besonderen Charakter gibt. Zwei Spielgeräte sind kürzlich unangekündigt abgebaut worden. Das Grünflächenamt hat bestätigt, dass beide Geräte nicht repariert werden konnten und deshalb abgebaut werden mussten. Da auch die beliebte Eisenbahn und die Kletterburg in die Jahre gekommen sind, ist zu befürchten, dass sie ebenfalls bald entfernt werden. Auf dem beliebten Spielplatz gibt es dann so gut wie gar keine Spielgeräte mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 923 Aktenzeichen: 67 2
Sicheres Fahrradfahren in der Lorscher Straße, der Thudichumstraße, der Breitlacherstraße und in AltPraunheim z. B. durch markierte Fahrradstreifen
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 38/7 Betreff: Sicheres Fahrradfahren in der Lorscher Straße, der Thudichumstraße, der Breitlacherstraße und in Alt-Praunheim z. B. durch markierte Fahrradstreifen Der Magistrat wird gebeten, in der Lorscher Straße, der Thudichumstraße, der Breitlacher Straße und in Alt-Praunheim z.B. durch (rote) Fahrradstreifen auf der Fahrbahn das Fahrradfahren sicherer zu gestalten. Begründung: Die Baumaßnahmen auf der Thudichumstraße haben dazu geführt, dass die Markierungen des ehemaligen Fahrrad-Weges auf dem Bürgersteig verschwunden sind. Das führt nicht nur vor dem REWE-Markt, sondern auch im Bereich Winterstraße bis zur Post zur Annahme, dass der gesamte Bereich des Bürgersteigs für Fußgänger*innen gilt. Gleichzeitig fehlen auf der Straße die Hinweise, dass die Fahrradfahrer*innen zu Recht auf der Fahrbahn fahren. Erschwerend kommt hinzu, dass die Thudichumstraße eine Tempo-50-Straße ist. Die unschönen und z.T. beängstigenden Begegnungen mit Autofahrern, die hupen, schimpfen und unzulässig in dem engen Straßenraum überholen, zeugen davon, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Angrenzend ist die Lorscher Straße zwar eine Tempo-30-Straße, doch auch hier besteht Handlungsbedarf: auf den ehemaligen Fahrradstreifen innerhalb des Bürgersteigs parken nun Autos, deren Ausscheren oder Einparken sollte durch einen farbigen Fahrradstreifen auf der Fahrbahn zu einer besseren Aufmerksamkeit führen. Das gleiche gilt für die Breitlacher Straße sowie für Alt- Praunheim, wo überhaupt keine Fahrrad-Markierung vorhanden ist. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 29.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 7 am 07.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 7 am 02.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 7 am 18.01.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 94/7 (TOP 13.) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: die_farbechten-LINKE.
Weiter lesenSperrpfosten an der Einmündung Breitlacherstraße in den Biedenkopfer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6781 entstanden aus Vorlage: OF 523/7 vom 11.10.2020 Betreff: Sperrpfosten an der Einmündung Breitlacherstraße in den Biedenkopfer Weg Der Magistrat wird gebeten, die Einmündung der Breitlacherstraße in den Biedenkopfer Weg auf Höhe des Telekom-Verteilerkastens wirksam durch Sperrpfosten gegen das Parken auf dem Bürgersteig zu sichern. Begründung: Kurz vor der Einmündung befindet sich ein Verteilerkasten der Telekom. Da hier Fahrzeuge halb auf dem Bürgersteig parken, ist der Zwischenraum zwischen den Fahrzeugen und dem Verteilerkasten so eng, dass Personen mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrende und Personen mit Rollator dort definitiv nicht durchkommen. Selbst für Einzelpersonen wie Schülerinnen und Schüler wird es knapp. Die genannten Personengruppen sind somit gezwungen, den Bürgersteig zu verlassen und auf die Straße auszuweichen, um dann nach circa fünf Metern wieder auf den Bürgersteig zurückzukehren oder in den Biedenkopfer Weg einzubiegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 364 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 0
Gibt es Zukunftsplanungen für den Briefkasten der Firma Main Versand in der Eschborner Landstraße?
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2020, OF 529/7 Betreff: Gibt es Zukunftsplanungen für den Briefkasten der Firma Main Versand in der Eschborner Landstraße? In der Eschborner Landstraße in Höhe der Hausnummer 55 befindet sich seit dem Frühjahr 2018 auf einem Betonsockel ein roter Briefkasten der Firma "Main Versand". Die Aufschrift verspricht: "Die Post wird rot und günstiger! Ab Mai 2018 können Sie hier Ihre Briefe und Postkarten einwerfen." So weit ist es allerdings nicht gekommen, da die Firma zuvor Insolvenz anmelden musste. Verständlicher Weise war damit auch kein Geld mehr vorhanden, um den Briefkasten wieder entfernen zu lassen. Der Ortsbeirat fragt deshalb den Magistrat: Ist es beabsichtigt den Briefkasten dauerhaft stehen zu lassen, quasi als Mahnmal, wohin eine verfehlte Unternehmenspolitik führen kann oder ist eventuell beabsichtigt, ihn im Rahmen der Sanierung der Fußwege und des Straßenabschnitts in der Eschborner Landstraße zu entfernen? Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 7 am 27.10.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 529/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 7 am 24.11.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 529/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 529/7 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenAusbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6292 entstanden aus Vorlage: OF 489/7 vom 02.06.2020 Betreff: Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob folgende Straßen in Fahrradstraßen umgewandelt werden können: der Breidensteiner Weg zwischen Einmündung des nordöstlichen Weges von der Nidda (kurz hinter Ecke Breitlacherstraße) und der Einmündung des Weges von der Nidda in die Verlängerung der Straße In der Au (zusätzlich den nordöstlichen Weg von der Nidda zum Breidensteiner Weg durch Verkleinerung des westlich gelegenen Grundstückes verbreitern), Biedenkopfer Weg, Schenckstraße, Assenheimer Straße, Praunheimer Hohl, Eberstadtstraße, Graebestraße, Hausener Obergasse, Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße (zwischen Bachmannstraße und Am Industriehof); 2. ob nach einer Prüfphase die entsprechenden Straßen dauerhaft in Fahrradstraßen umgewandelt werden können; 3. ob Formen kooperativer Demokratie unter Einbezug von Ortsbeirat, Bürgerinnen und Bürgern, politischen und zivilgesellschaftlichen Initiativen und Künstlerinnen und Künstlern angewandt werden können, die sich mit der weiteren Nutzung bzw. Umgestaltung der entsprechenden Straßen beschäftigen und ein Konzept erarbeitet werden kann , sodass neben dem verkehrlichen auch ein kultureller Mehrwert entsteht. Begründung: In manchen Bereichen wirkt die Corona-Krise als Entwicklungsbeschleuniger. Momentan merken viele Bürgerinnen und Bürger die Vorzüge an verkehrsberuhigten Straßen, die außer für den Autoverkehr auch für andere Zwecke gebraucht werden können. Doch auch bereits zuvor wurden vermehrt Stimmen laut, Frankfurt fahrradfreundlicher zu gestalten. Gegipfelt hat dies im Radentscheid und dem anschließenden Magistratsbeschluss. Darin war auch die Forderung nach fahrradfreundlichen Nebenstraßen enthalten. Das Konzept der Fahrradstraße liefert dabei einen wertvollen Beitrag. Dieses besagt, dass hier Fahrräder nebeneinander fahren dürfen und der Fahrradverkehr Vorrang gegenüber dem Autoverkehr hat. Dieser wird aber nicht ausgeschlossen, muss sich nur unterordnen. Dies bedeutet, dass die Anwohnerschaft nach wie vor nur wenige Einschränkungen hat, wenn sie diese Straßen benutzen muss. Gleichfalls trägt es aber auch zur Beruhigung der Verkehrslage bei, was insbesondere vor Schulen von großem Vorteil ist. Ein Frankfurter Beispiel für eine Fahrradstraße ist die Goethestraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.09.2020, OA 608 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 476 Aktenzeichen: 32 1
Lärmbelästigung Breitlacherstraße an den Wochenenden
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2020, OF 498/7 Betreff: Lärmbelästigung Breitlacherstraße an den Wochenenden Seit einigen Wochen wundern sich die Anwohner der Breitlacherstraße, warum sie in der Nacht vom Samstag auf den Sonntag nicht mehr zum Schlafen kommen bzw. aus dem Schlaf gerissen werden. Dies liegt an zahlreichen Gruppen, die laut Feiernd, teilweise mit nicht unerheblicher Musikuntermalung die ganze Nacht durch die Straße nutzen. Eine Nachfrage beim zuständigen Polizeirevier ergab, dass es wohl eine Genehmigung gäbe, das Gelände des ehemaligen Hundevereins am Sossenheimer Wehr für einen Rave mit mehreren Hundert Teilnehmern zu nutzen. Zugleich wurde auch angemerkt, dass die Polizei wegen der personellen Ausstattung nicht in der Lage ist, die nächtliche Lärmbelästigung zu verfolgen. Eine Inaugenscheinnahme des Geländes an zwei Sonntagvormittagen ergab restliche Partygäste aber keinerlei Infrastruktur, die einen Veranstaltungsbetrieb, insbesondere in Zeiten von Corona, ermöglichen würden. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat 7 den Magistrat: 1. Wie kann eine Genehmigung für eine Großveranstaltung erteilt werden, ohne dass auf entsprechende Infrastruktur bestanden wird? (Toiletten, Absperrungen für die Einhaltung von Hygieneauflagen) 2. Wie kann eine derartige Veranstaltung im Landschaftsschutzgebiet überhaupt genehmigt werden, wenn offensichtlich keinerlei Maßnahmen für den Umweltschutz getroffen werden? 3. Wenn es eine derartige Genehmigung überhaupt gibt, wurden Auflagen bzgl. Der An- und Abreise der Gäste gemacht? 4. Wie gedenkt der Genehmiger den Rödelheimern Bürgern ihre Nachtruhe zu ermöglichen? 5. Sollte es sich bei der Aussage bzgl. der Genehmigung um eine "Ente" handeln, wie gedenken die zuständigen Ämter die Veranstaltungen zu verhindern? Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 498/7 wurde zurückgezogen.
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenThudichumstraße und Hausener Weg zur Tempo-30-Straße erklären?
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2020, OF 477/7 Betreff: Thudichumstraße und Hausener Weg zur Tempo-30-Straße erklären? Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die Thudichumstraße und deren Verlängerung, der Hausener Weg, zur Tempo 30-Straße erklärt werden könnte. Weiterhin bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: Ist es richtig, dass auf Verkehrswegen, auf denen Bussen verkehren, keine Tempo 30 Zonen eingerichtet werden dürfen? Trifft es zu, dass die Stadt an die VGF Strafzahlungen leisten muss, wenn auf Bustrassen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h eingeführt wird? Begründung: Die Thudichumstraße und der Hausener Weg sind im Ortskern Rödelheim die einzig verbliebenen Straßen, in der Tempo 50 gefahren werden kann. Alle Nebenstraßen gehören zu Tempo 30-Zonen. Auch die Ortsdurchfahrt , die Lorscher Straße - von der Glashüttener Straße bis zur Sternbrücke ist auf 30 km/h beschränkt. Mit einer Anpassung an diese Begebenheit würde der Ortskern Rödelheim eine einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung erhalten. Das ist sowohl in klimapolitischer Hinsicht als auch in verkehrstechnischer Hinsicht von Vorteil: Eine einheitliche Begrenzung im Stadtteil würde die Akzeptanz seitens der Verkehrsteilnehmer stärken und Missverständnisse vermeiden helfen. Damit wird auch die Sicherheit in den anderen Bereichen erhöht, für die Bereits Tempo 30 gilt. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1662 2020 Die Vorlage OF 477/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen Frau Lämmer (= Ablehnung); CDU, FDP, Herr Leitzbach und Herr Richter (= Enthaltung)
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenWann ist mit einem Rückbau der Freifläche vor der Liegenschaft „Eschborner Landstraße 100“ zu rechnen?
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2020, OF 481/7 Betreff: Wann ist mit einem Rückbau der Freifläche vor der Liegenschaft "Eschborner Landstraße 100" zu rechnen? Vorgang: ST 2358/19 In der ST 2358 vom 20.2.19 antwortete der Magistrat bezüglich der Freifläche vor der Liegenschaft "Eschborner Landstraße 100", dass er die Liegenschaft überprüft und folgendes festgestellt habe:"... dass die geschotterte Fläche vor der Liegenschaft nicht nur gegen die Regelungen der Vorgartensatzung verstößt, sondern auch einen Widerspruch zu der für diese Liegenschaft erteilten Baugenehmigung darstellt, die für diesen Bereich eine Grünfläche festsetzt. Der Magistrat wird zur Wiederherstellung einer satzungs- und baugenehmigungskonformen Nutzung ein Verwaltungsverfahren einleiten." Dies erweckte den Eindruck, als wäre mit einer umgehenden Einleitung einer entsprechenden Maßnahme zu rechnen. Statt dessen stellte nun die Firma auf der geschotterten Fläche einen Fahrradständer für 12 Fahrräder auf(siehe Foto im Anhang). Dies lässt vermuten, dass bislang noch kein Verwaltungsverfahren eingeleitet wurde. Aus diesem Grunde bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung folgender Fragen: Wann ist mit der Einleitung eines Verwaltungsverfahrens zu rechnen? Wann könnte mit dem Rückbau der Schotterfläche in eine Grünfläche gerechnet werden? Anlage 1 (ca. 515 KB) Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2358 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1664 2020 Die Vorlage OF 481/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, Herr Leitzbach und Herr Richter
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenBallfangzaun am Bolzplatz Zentmarkweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5625 entstanden aus Vorlage: OF 441/7 vom 31.12.2019 Betreff: Ballfangzaun am Bolzplatz Zentmarkweg Der Magistrat wird gebeten, den Zaun zum Alten Jüdischen Friedhof zu erhöhen, um wirkungsvoll Bälle vom nahe gelegenen Bolzplatz Zentmarkweg abfangen zu können. Begründung: Der Bolzplatz ist mit finanzieller Unterstützung des Ortsbeirats entstanden und in 2019 umfangreich saniert worden. Der Platz wird sehr intensiv genutzt. Leider überfliegen immer wieder Bälle den niedrigen Zaun zum Alten Jüdischen Friedhof. Da dieser Friedhof in einer Senke liegt und durch zwei hintereinanderliegende Zäune gesichert ist, ist es unmöglich bzw. gefährlich, dort gelandete Bälle wieder zu beschaffen. Zudem würde die Totenruhe des Friedhofs beeinträchtigt. Die Erhöhung des Zaunes ist daher sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 738 Aktenzeichen: 67 2
Weiterer Glascontainer Eschborner Landstraße/Breitlacherstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5031 entstanden aus Vorlage: OF 402/7 vom 23.08.2019 Betreff: Weiterer Glascontainer Eschborner Landstraße/Breitlacherstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Grünanlage im Bereich Eschborner Landstraße/Breitlacherstraße einen weiteren Glascontainer aufzustellen. Begründung: Der an dieser Ecke befindliche Glascontainer reicht nicht aus, um die Mengen an Flaschen aufzunehmen, die dort entsorgt werden, weshalb es häufig zu Überfüllungen kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2318 Aktenzeichen: 66 5
Rückbau sogenannter „Schottergärten“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5033 entstanden aus Vorlage: OF 407/7 vom 25.08.2019 Betreff: Rückbau sogenannter "Schottergärten" Die Zahl der sogenannten "Schottergärten" nimmt auch im Gewerbegebiet Rödelheim-West zu. Der Presse war zu entnehmen, dass die Stadt Frankfurt nicht beabsichtigt, dies per Gesetz zu verbieten, sondern auf Kommunikation mit den Grundstückseigentümern und auf deren Einsicht hofft, sich auf eine umwelt- und klimafreundliche Gestaltung einzulassen. Einzig in Fällen, in denen sich vorher eine Grünfläche befunden habe, sei eine Intervention möglich. Eine solche Situation trifft auf die Fläche vor dem Bürogebäude in der Eschborner Landstraße 100 zu. Bevor vor ca. zwei Jahren Sanierungsarbeiten aufgenommen wurden, befand sich vor dem Bürogebäude eine Rasenfläche mit abgegrenzten Quadraten, in denen Bu chsbaum-Büsche wuchsen. Nach der Sanierung wurde die gesamte Fläche mit grobem Schotter aufgefüllt und ist für jeden Vorübergehenden nicht nur eine ästhetische Beleidigung, sondern sie steht im krassen Gegensatz zu den angestrebten Bemühungen, Freiflächen so zu gestalten, dass sie einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Der Magistrat wird daher gebeten, auf die Firma e-shelter zuzugehen und diese aufzufordern, die Fläche vor dem Bürogebäude zumindest wieder einer umwelt- und klimaverträglichen Gestaltung zuzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2358 Aktenzeichen: 63 0
Klimagefährdung durch Wärmeabstrahlung
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2019, OF 406/7 Betreff: Klimagefährdung durch Wärmeabstrahlung Im Ortsbezirk 7 haben sich einige Firmen (z.B. e-shelter, Eschborner Landstraße 100, Sandvic Tooling Deutschland GmbH, Eschborner Landstraße 112 - ehemals Günther & Co; Global Switch, Eschborner Landstraße 110) mit ihren Rechenzentren angesiedelt. Diese gigantischen RZ sind nicht nur unter ökonomischen, sondern auch unter ökologischen Gesichtspunkten interessant: in Bezug auf die Wärmeabstrahlung in Bezug auf den notwendigen Stromverbrauch nicht nur für den Betrieb, sondern auch für die Klimaanlagen in Bezug auf Lärmbelastung für die Anwohner in Bezug auf die Preisgestaltung von Energieanbietern für diese Großkunden. Ein Blick in den Masterplan Klimaschutz zeigt, dass das Problem der Wärmeabstrahlung durchaus benannt wird. Dort heißt es: "Insgesamt hat der Sektor Gewerbe/Handel/Dienstleistungen (GHD- in Abgrenzung zu Industrie, Verkehr und Haushalten) im Jahr 2010 rund 2970 GWh (Gigawattstunden) = 29% Strom verbraucht. Einer der Hauptabnehmer sind Rechen- und Serverzentren (21 %) (....) Eine Sonderstellung nehmen die Rechenzentren ein. In keiner anderen europäischen Stadt gibt es so viele Rechen- und Serverzentren, 80 % des deutschen Internetverkehrs laufen über Frankfurt. Der jährliche Strombedarf liegt bei 625 GWh, der Strom wird vor allem zum Betrieb der IT-Systeme (30 %) und zur Kälteerzeugung (33 %) benötigt. Besonders in den Sommermonaten entstehen hohe Lastspitzen. (...) Für eine Großstadt wie Frankfurt hat die Aufheizung während des Sommers großen Einfluss auf den Kühl-bedarf. Gebäude und versiegelte Flächen speichern die Sonnenwärme und verhindern eine Abkühlung in der Nacht. Rund 1,5 % des Stroms im Bereich GHD werden zur Klimatisierung gebraucht (26,7 GWh). Die Studie geht von einem steigenden Bedarf für Klimakälte, besonders in Bürogebäuden, aus." Neben einer bewussten Planung für die Ansiedlung und der Begrünung der Gebäude als passiver Kühlung empfielt der Masterplan: "Laut Studie ist es außerdem möglich, rund 90 % der eingesetzten elektrischen Energie als Abwärmeenergie weiter zu nutzen." Der Ortsbeirat geht davon aus, dass diese Maßnahmen nicht oder noch nicht eingeleitet worden sind und bittet daher, folgende Fragen zu beantworten: Gibt es baurechtliche Vorgaben für Rechenzentren, die die Wärmeabgabe und Lärmemissionen betreffen? Wer ist zuständig für Kontrolle von Wärmeabgaben bei Firmen mit großer Wärmeentwicklung? Wie groß ist die Wärmeabstrahlung im Bereich Eschborner Landstraße? Wie hoch ist der Stromverbrauch von Rechenzentren in der Größe der o.g. Firmen? Gibt es Planungen für eine Nutzung der Abwärme in diesem Bereich? Gibt es Überlegungen, Rechenzentren nicht mehr in Gewerbegebiete, sondern näher an Nutzungsmöglichkeiten anzusiedeln? Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 10.09.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1406 2019 Die Vorlage OF 406/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen CDU (= Ablehnung); FDP, BFF und fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenWeiterer Glascontainer Eschborner Landstraße/Breitlacherstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2019, OF 402/7 Betreff: Weiterer Glascontainer Eschborner Landstraße/Breitlacherstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an der Grünanlage im Bereich Eschborner Landstraße / Breitlacherstraße einen weiteren Glascontainer aufzustellen. Begründung: Der an dieser Ecke befindliche Glascontainer reicht nicht aus, um die Mengen an Flaschen aufzunehmen die dort entsorgt werden, weshalb es häufig zu Überfüllungen kommt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7
Partei: SPD
Weiter lesenBindungsverlängerung von Wohnraum der aus der Sozialbindung gefallen ist
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2019, OF 392/7 Betreff: Bindungsverlängerung von Wohnraum der aus der Sozialbindung gefallen ist "Um ein Abschmelzen der Bestände an öffentlich gefördertem Wohnraum zu verhindern, setzt die ABG Frankfurt Holding verstärkt auf Bindungsverlängerungen und den Neubau öffentlich geförderter Wohnungen." Darauf haben sich der damalige Bürgermeister Olaf Cunitz und der ABG-Geschäftsführer Frank Junker bereits 2015 geeinigt, wie man einer Meldung des Presse- und Informationsamtes der Stadt Frankfurt vom 03.12.2015 entnehmen kann. In der Siedlung Zentmarkweg/Wolf-Heidenheim-Straße sind in den letzten Jahren zahlreiche Wohnungen aus der Sozialbindung gefallen. Aus diesem Grunde beauftragen wir den Magistrat, bei der ABG zu folgenden Fragestellungen Auskünfte einzuholen: 1. Wurde diese Absichtserklärung in der genannten Siedlung in vollem Umfang umgesetzt? 2. Falls nicht, was sind hierfür die Gründe? 2.1 Wurde hierbei ein Unterschied gemacht zwischen den Wohnungen im Zentmarkweg mit den ungeraden und den geraden Nummern und den Hochhäusern? 2.2 Wie hoch ist die Kaltmiete der Wohnungen, bei denen keine Bindungsverlängerung erfolgte? 2.3 Wie ist der prozentuale Anteil zwischen den Wohnungen mit Bindungsverlängerung und den Wohnungen, die auf dem freien Markt angeboten werden? Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 13.08.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1363 2019 Die Vorlage OF 392/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU (= Ablehnung); BFF und fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenAnkauf des aufzugebenden Areals der Flint Group in Frankfurt-Rödelheim mit dem Ziel, auf diesem Areal preiswerten Wohnraum bauen zu lassen
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.06.2019, OA 435 entstanden aus Vorlage: OF 374/7 vom 20.05.2019 Betreff: Ankauf des aufzugebenden Areals der Flint Group in Frankfurt-Rödelheim mit dem Ziel, auf diesem Areal preiswerten Wohnraum bauen zu lassen Laut einer Meldung in der Frankfurter Neuen Presse beabsichtigt die Flint Group, sich deutlich zu verkleinern und den Großteil ihres Geländes zu verkaufen. Hierbei handelt es sich um den östlichen Teil, der sich zwischen der Westerbachstraße und der Gaugrafenstraße befindet und sich bis zum Zentmarkweg hin erstreckt. Eine Fläche von ca. 26.500 Quadratmetern. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, das Gelände zu kaufen mit dem Ziel, auf der dafür geeigneten Fläche bezahlbaren Mietwohnraum zu schaffen, und darüber hinaus zu prüfen, ob der Standort für eine weitere Grundschule und für Kindertageseinrichtungen geeignet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 941 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.08.2019, TO I, TOP 53 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 435 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 435 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO II, TOP 93 Beschluss: Die Vorlage OA 435 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) 39. Sitzung des OBR 7 am 10.03.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4511, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 61 0
Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg, Strubbergstraße, Dörrwiesenstraße und Langer Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2019, OF 373/7 Betreff: Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg, Strubbergstraße, Dörrwiesenstraße und Langer Weg Der Biedenkopfer Weg führt an einer Grundschule, einer Kindertagesstätte und einer Werkstatt für behinderte Mitmenschen vorbei. Hierbei handelt es sich um besonders schutzbedürftiger Personen, insbesondere im Straßenverkehr. Gleichzeitig ist der Biedenkopfer Weg bauseitig als verkehrsberuhigte Zone ausgelegt, besitzt also keine speziellen Schutzräume für schwächere Verkehrsteilnehmer. Gleichwohl ist der Biedenkopfer Weg nicht als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, womit hier die Geschwindigkeitsbegrenzung der 30 Km/h - Zone wirksam wirkt. Diese Höchstgeschwindigkeit ist aber aufgrund der Bauform des Biedenkopfer Wegs viel zu hoch und stellt eine extreme Gefährdung der schwächeren Verkehrsteilnehmer dar, zumal die bauliche Ausgestaltung suggeriert, dass sich die Fußgänger in einem verkehrsberuhigten Bereich befinden. Das Gleiche gilt für die Strubbergstraße, Dörrwiesenstraße und Langer Weg. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 7 den Magistrat: 1. Wenn nicht bereits vollumfänglich geschehen, sind die baulichen Voraussetzungen für die Einführung des verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg, Strubbergstraße, Dörrwiesenstraße und Langer Weg zu schaffen. 2. Markierung des Biedenkopfer Wegs und der Strubbergstraße zwischen Breitlacherstraße und In der Au, sowie Dörrwiesenstraße und Langer Weg als verkehrsberuhigten Bereich mittels der Verkehrszeichen 325.1 und 325.2. 3. Nach Einführung muss die Verkehrsdisziplin mit regelmäßigen Geschwindigkeitskontrollen überwacht werden. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 7 am 18.06.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 373/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE, FARBECHTE und 1 FDP (= Annahme); 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenWiederbestattung Napoleonischer Soldaten in Rödelheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.05.2019, OA 404 entstanden aus Vorlage: OF 363/7 vom 29.04.2019 Betreff: Wiederbestattung Napoleonischer Soldaten in Rödelheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Beisetzung der Gebeine der rund 200 Soldaten aus der Napoleonischen Armee, die in Rödelheim in der Breitlacherstraße gefunden wurden, auf dem Rödelheimer Friedhof vorzunehmen und nicht auf dem Frankfurter Südfriedhof. Dies natürlich nur unter der Bedingung, dass das f ranzösische Generalkonsulat dieser Beisetzung zustimmt. Begründung: Die Soldaten ruhten über 200 Jahre in der Rödelheimer Gemarkung, damals noch gräflich Solms-Rödelheimer Gebiet. Besonders der Rödelheimer Geschichtsverein hat sich nach dem Fund der Gebeine der Soldaten dafür eingesetzt, dass diese in Rödelheim auf dem Rödelheimer Friedhof beigesetzt werden. Dafür sprechen nicht nur der geschichtliche Hintergrund, sondern auch die besonderen Beziehungen Rödelheims zu Frankreich. Auf Rödelheimer Gemarkung befindet sich seit 2000 die Französische Schule Victor Hugo. Außerdem pflegt die katholische Gemeinde St. Antonius seit 1983 eine Jumelage mit der Gemeinde Sainte-Blandine in Lyon. Aber auch der Heimat- und Geschichtsverein Rödelheim e. V. würde diesen Schritt begrüßen und unterstützen. Das sollten ausreichende Gründe dafür sein, dem Rödelheimer Friedhof für die Bestattung der Soldaten den Vorzug zu geben. Selbstverständlich entscheidet letztlich das französische Generalkonsulat darüber, wo die Napoleonischen Soldaten beerdigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1664 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 22.05.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 13.06.2019, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 404 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) BFF (= vereinfachtes Verfahren) FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4134, 31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 13.06.2019 Aktenzeichen: 67 4
Absicherung des Zebrastreifens am REWE-Markt auf der Breitlacherstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2019, OM 4664 entstanden aus Vorlage: OF 362/7 vom 24.04.2019 Betreff: Absicherung des Zebrastreifens am REWE-Markt auf der Breitlacherstraße Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen auf der Breitlacherstraße (Nähe REWE-Markt) ähnlich gegen das Zuparken durch Autos abzusichern wie den nah gelegenen Zebrastreifen in Höhe des Zehntmarkweges. Der Magistr at wird zudem gebeten, in diesem Bereich den vorhandenen Radweg gegen das Überfahren durch Fahrzeuge zu sichern. Begründung: Am oben genannten Zebrastreifen parken die Autos sehr dicht an demselben bzw. teilweise schon halb darauf. Fußgänger haben keinen Blick auf die Fahrzeuge, die von Norden kommend die Breitlacherstraße befahren. Umgekehrt sehen die Autofahrer nicht die Fußgänger, die dort die Fahrbahn überqueren wollen. Das ist gerade bei Kindern problematisch, die einfach losrennen, weil ihnen der Zebrastreifen ja suggeriert, dass die Autos halten werden. Eine Lösung wie an dem Zebrastreifen 100 Meter weiter, in Höhe des Zehntmarkweges, wäre ideal. Im Sinne der Sicherheit wird um rasche Umsetzung gebeten. Zudem wird der dort verlaufende Radweg häufig von Bussen überfahren, die in die Breitlacherstraße einbiegen. Dies hat bereits zu einer Beschädigung des Radwegs geführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 605 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 7 am 22.10.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 7 am 10.03.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im und um den Biedenkopfer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4363 entstanden aus Vorlage: OF 339/7 vom 28.01.2019 Betreff: Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im und um den Biedenkopfer Weg Der Ortsbeirat beabsichtigt die Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs in den Straßen Biedenkopfer Weg, Breitlacherstraße, Strubbergstraße, Langer Weg und Breidensteiner Weg. Voraussetzung für eine Initiative des Ortsbeirats ist allerdings der Erhalt eines Großteils der bisher vorhandenen legalen Parkmöglichkeiten für die Anwohnerinnen und Anwohner. In diesem Bereich besteht ein hoher Parkdruck durch Anwohnerinnen und Anwohner sowie einpendelnde Fahrzeuge. Vielfach werden Fahrzeuge nicht legal geparkt. Der Biedenkopfer Weg führt an einer Grundschule, einer Kindertagesstätte und einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung vorbei. Hierbei handelt es sich um besonders schutzbedürftige Personen, insbesondere im Straßenverkehr. Gleichzeitig ist der Biedenkopfer Weg bauseitig als verkehrsberuhigte Zone ausgelegt, besitzt also keine speziellen Schutzräume für schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Gleichwohl ist der Biedenkopfer Weg nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, womit hier die Geschwindigkeitsbegrenzung der Tempo-30-Zone wirksam wirkt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat eine Planung für genannten Straßenbereich vorzulegen. Die Planung sollte möglichst viele Parkplätze erhalten. In der Planung sollten die vorgesehenen Parkplätze nach Schaffung des verkehrsberuhigten Bereichs erkennbar sein. Zudem wird der Magistrat um eine Vergleichsdarstellung mit den bisher vorhandenen legalen Parkplätzen gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1206 Aktenzeichen: 32 1
Ideen
Bewohnerparkausweis im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim
Im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim parken sehr viele Berufspendler*innen. Es handelt sich um Arbeitnehmer*innen aus Groß-Gerau, Eschborn, dem Main-Taunus-Kreis, usw. Auch Reisende parken hier Ihren PKW und fahren mit dem Taxi zum Flughafen Frankfurt. Dadurch wird den Bewohnern sehr viel Parkraum weggenommen. Daher wären Bewohnerparkausweise innerhalb folgender Grenzen angebracht: Westerbachstraße - Breitlacherstraße - Breidensteiner Weg - In der Au (einschließlich der vollständigen Straßen Strubbergstraße, Biedenkopfer Weg, Bottenhorner Weg, Lixfelder Weg und Breidensteiner Weg).