Bindungsverlängerung von Wohnraum der aus der Sozialbindung gefallen ist
Vorlagentyp: OF die_farbechten_-_LINKE.
Begründung
der Sozialbindung gefallen ist "Um ein Abschmelzen der Bestände an öffentlich gefördertem Wohnraum zu verhindern, setzt die ABG Frankfurt Holding verstärkt auf Bindungsverlängerungen und den Neubau öffentlich geförderter Wohnungen." Darauf haben sich der damalige Bürgermeister Olaf Cunitz und der ABG-Geschäftsführer Frank Junker bereits 2015 geeinigt, wie man einer Meldung des Presse- und Informationsamtes der Stadt Frankfurt vom 03.12.2015 entnehmen kann. In der Siedlung Zentmarkweg/Wolf-Heidenheim-Straße sind in den letzten Jahren zahlreiche Wohnungen aus der Sozialbindung gefallen. Aus diesem Grunde beauftragen wir den Magistrat, bei der ABG zu folgenden Fragestellungen Auskünfte einzuholen:
- Wurde diese Absichtserklärung in der genannten Siedlung in vollem Umfang umgesetzt?
- Falls nicht, was sind hierfür die Gründe? 2.1 Wurde hierbei ein Unterschied gemacht zwischen den Wohnungen im Zentmarkweg mit den ungeraden und den geraden Nummern und den Hochhäusern? 2.2 Wie hoch ist die Kaltmiete der Wohnungen, bei denen keine Bindungsverlängerung erfolgte? 2.3 Wie ist der prozentuale Anteil zwischen den Wohnungen mit Bindungsverlängerung und den Wohnungen, die auf dem freien Markt angeboten werden?
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 23.07.2019,
OF 392/7 Betreff: Bindungsverlängerung von Wohnraum der aus
der Sozialbindung gefallen ist "Um ein Abschmelzen der Bestände an
öffentlich gefördertem Wohnraum zu verhindern, setzt die ABG Frankfurt Holding
verstärkt auf Bindungsverlängerungen und den Neubau öffentlich geförderter
Wohnungen." Darauf haben sich der damalige Bürgermeister Olaf Cunitz und
der ABG-Geschäftsführer Frank Junker bereits 2015 geeinigt, wie man einer
Meldung des Presse- und Informationsamtes der Stadt Frankfurt vom 03.12.2015
entnehmen kann. In der
Siedlung Zentmarkweg/Wolf-Heidenheim-Straße sind in den letzten Jahren
zahlreiche Wohnungen aus der Sozialbindung gefallen. Aus diesem Grunde beauftragen wir den Magistrat, bei
der ABG zu folgenden Fragestellungen Auskünfte einzuholen: 1. Wurde diese Absichtserklärung in
der genannten Siedlung in vollem Umfang umgesetzt? 2. Falls nicht, was sind hierfür die Gründe? 2.1 Wurde hierbei ein Unterschied
gemacht zwischen den Wohnungen im Zentmarkweg mit den ungeraden und den geraden
Nummern und den Hochhäusern? 2.2 Wie hoch ist die Kaltmiete der Wohnungen, bei
denen keine Bindungsverlängerung erfolgte? 2.3 Wie ist der prozentuale Anteil zwischen den
Wohnungen mit Bindungsverlängerung und den Wohnungen, die auf dem freien Markt
angeboten werden?
Antragsteller:
die farbechten -
LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7
Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7
am 13.08.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1363 2019
Die Vorlage OF 392/7 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU (=
Ablehnung); BFF und fraktionslos (= Enthaltung)