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Ankauf des aufzugebenden Areals der Flint Group in Frankfurt-Rödelheim mit dem Ziel, auf diesem Areal preiswerten Wohnraum bauen zu lassen

Vorlagentyp: OA

Inhalt

Anregung vom 18.06.2019, OA 435 entstanden aus Vorlage: OF 374/7 vom 20.05.2019

Betreff: Ankauf des aufzugebenden Areals der Flint Group in Frankfurt-Rödelheim mit dem Ziel, auf diesem Areal preiswerten Wohnraum bauen zu lassen Laut einer Meldung in der Frankfurter Neuen Presse beabsichtigt die Flint Group, sich deutlich zu verkleinern und den Großteil ihres Geländes zu verkaufen. Hierbei handelt es sich um den östlichen Teil, der sich zwischen der Westerbachstraße und der Gaugrafenstraße befindet und sich bis zum Zentmarkweg hin erstreckt. Eine Fläche von ca. 26.500 Quadratmetern. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, das Gelände zu kaufen mit dem Ziel, auf der dafür geeigneten Fläche bezahlbaren Mietwohnraum zu schaffen, und darüber hinaus zu prüfen, ob der Standort für eine weitere Grundschule und für Kindertageseinrichtungen geeignet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 32
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 53
Angenommen
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 435 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF
Sitzung 33
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 45
Angenommen
Die Vorlage OA 435 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Frankfurter ÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AFD Linke FRAKTION FDP BFF
Sitzung 35
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 93
Angenommen
Die Vorlage OA 435 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
AFD Linke FRAKTION Frankfurter ÖkoLinX-ARL FDP BFF
Sitzung 39
OBR 7
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle