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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Postdienstleistungen in der Thudichumstraße erhalten

11.11.2025 · Aktualisiert: 13.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2025, OF 576/7 Betreff: Postdienstleistungen in der Thudichumstraße erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bedauert, dass die Postbankfiliale in der Thudichumstraße 5-7 geschlossen wird. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat darüber zu informieren, ob auch die Dienstleistungen der Deutschen Post in der Thudichumstraße 5-7 (Rödelheim) zukünftig nicht mehr angeboten werden. aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Postdienstleistungen in der Thudichumstraße erhalten bleiben. Der Magistrat soll prüfen und berichten, wie künftig der Zugang zu Bankdienstleistungen für die Postbankkunden in Rödelheim, Praunheim, Hausen, Westhausen und im Industriehof sichergestellt wird, die nur unzureichend digital angebunden und in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Begründung: Wie dem Hinweis an der Eingangstür der Postfiliale in der Thudichumstraße zu entnehmen ist, sind dort Ein- und Auszahlungen mehr möglich. Das bedeutet, dass auch diese Filiale in der Thudichumstraße 5-7 von den Schließungsplänen der Postbank betroffen ist. Presseberichten zufolge trifft dies bereits eine Reihe von Filialen im Frankfurter Stadtgebiet. Unklar ist, wie es mit den Dienstleistungen der Deutschen Post weitergeht. Als Ausgleich wird auf Post- und Paketstationen verwiesen. Damit geht allerdings eine Reduzierung des Serviceangebots einher. Dieser massive Abbau der Öffentlichen Daseinsvorsorge ist gerade für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen ein Problem. Dies ist auch schon bei den Schließungen der Sparkassenfilialen, z.B. in Praunheim und Hausen, zu beobachten gewesen. Aus diesen Gründen spricht sich Ortsbeirat gegen einen vollständigen Verlust der Filiale in der Thudichumstraße aus und für eine adäquate Zugangsmöglichkeit zu Postbankleistungen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße

11.11.2025 · Aktualisiert: 13.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2025, OF 565/7 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Entwicklung und Gestaltung eines Quartiersplatzes in Alt-Rödelheim zur Aufwertung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße wird in der Produktgruppe 13.01 ein eigenes Produkt/Projekt angelegt, in dem für 2026 zusätzlich die Summe von 250.000,00 € eingestellt wird. Aus diesen Mitteln wird zunächst die Planung für die Aufwertung und Gestaltung finanziert, die gemeinsam mit den Bürger*innen stattfinden sollte. Nicht verausgabte Mittel werden zweckgebunden für die Umsetzung der Planungen reserviert. Begründung: Da die Hochbauarbeiten nun begonnen wurden ist für das Folgejahr ein wesentlicher Baufortschritt zu erwarten. Aus diesem Grund sollen die in den Magistratsstellungnahmen ST 1236 und ST203 in Aussicht gestellten Planungen zur Aufwertung des Platzbereichs nun begonnen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße

28.10.2025 · Aktualisiert: 13.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2025, OF 566/7 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Gestaltung und Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns und insbesondere des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße wird in der Produktgruppe 13.01 ein eigenes Produkt/Projekt angelegt, in dem für 2025 zusätzlich die Summe von 50.000,00 € eingestellt wird. Aus diesen Mitteln wird zunächst die Planung für die Aufwertung und Gestaltung finanziert, die gemeinsam mit den Bürger:nnen stattfinden sollte. Begründung: Jahrelang ließen verschiedene Eigentümer:innen im og. Bereich eine komplette Häuserzeile verfallen. Nun entsteht dort endlich ein Wohnbauprojekt. Nach Fertigstellung der Arbeiten soll der öffentliche Bereich in Kooperation mit den Bürger:innen neugestaltet werden. Der Planungsprozess muss jetzt anlaufen, um nach Fertigstellung des Wohnbauprojekts zügig mit der Umsetzung beginnen zu können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Brücke zwischen Reifenberger Straße und Westhausen

21.10.2025 · Aktualisiert: 29.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7523 entstanden aus Vorlage: OF 547/7 vom 07.10.2025 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Brücke zwischen Reifenberger Straße und Westhausen Der Magistrat wird gebeten, die Brücke zwischen der Reifenberger Straße und dem Stadtteil Westhausen, die als wichtiger Schulweg genutzt wird, insbesondere in der dunklen Jahreszeit und bei winterlichen Witterungsverhältnissen besser zu sichern. Konkret soll geprüft und umgesetzt werden: 1. eine deutlich verbesserte Beleuchtung der Brücke, um die Sicherheit in den frühen Morgen- und Abendstunden zu gewährleisten, 2. die regelmäßige und zuverlässige Räumung von Schnee sowie das Streuen bei Glätte im Winter. Begründung: Die Brücke stellt eine zentrale Verbindung zwischen Hausen und Westhausen dar und wird von zahlreichen Schülerinnen und Schülern genutzt. Drei weiterführende Schulen sowie weitere Bildungseinrichtungen sind über diesen Weg erreichbar. Aktuell ist die Brücke in den Wintermonaten und in den dunklen Tageszeiten nur unzureichend beleuchtet. Dies führt zu unsicheren Situationen für Kinder und Jugendliche. Hinzu kommt, dass Schnee und Glätte auf der Brücke oftmals nicht geräumt oder gestreut werden, was eine erhebliche Rutsch- und Unfallgefahr darstellt. Zusätzlich ist die Brücke nicht nur Fuß- und Radweg, sondern wird auch regelmäßig von Autos und anderen Fahrzeugen befahren. Dadurch steigt die Gefährdung für die Schülerinnen und Schüler erheblich, insbesondere bei Dunkelheit, Schnee oder Eis. Eine bessere Beleuchtung sowie eine konsequente Winterwartung sind daher dringend erforderlich, um die Sicherheit aller Nutzerinnen und Nutzer der Brücke nachhaltig zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Bezahlbares Wohnen in der Alexanderstraße 37

07.10.2025 · Aktualisiert: 30.10.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2025, OF 548/7 Betreff: Bezahlbares Wohnen in der Alexanderstraße 37 Seitdem den Beschlüssen des Kirchenvorstands der Ev. Cyriakusgemeinde im Jahr 2016 zum Umbau des Kirchengebäudes und zur Aufstellung eines neuen Gebäudekonzepts ohne das ehemalige Gemeindehaus stellt sich die Frage nach der zukünftigen Nutzung. Es soll in Erbpacht vergeben werden und den Umbau der Kirche Auf der Insel finanzieren. Nun wurde bekannt, dass das Vermarktungsverfahren abgeschlossen ist und der Evangelische Regionalverband sich in Vertragsverhandlungen mit einem Investor befindet. Auf der Fläche des aufgegebenen Gemeindehauses soll neuer Wohnraum entstehen. Weitere hochpreisige Eigentumswohnungen sind nicht im Sinne Rödelheims. Vielmehr bezahlbarer Wohnraum oder Räumlichkeiten, die als Nachbarschaftstreffpunkte dienen, benötigt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Hat der Magistrat für die Stadt Frankfurt Interesse an der Immobilie angemeldet? Wurden Möglichkeiten geprüft, dass die ABG oder die NH in das Verfahren einsteigen? 2. Um welchen Investor handelt es sich und welche Art von Wohnungen sollen zu welchen Preisen entstehen? Wie hoch ist der Anteil von Miet- und Sozialwohnungen? 3. Wie wird der Erhaltungssatzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart E 34 Rechnung getragen? 4. Wie wird mit dem Bestandsgebäude umgegangen? 5. Sind in dem Konzept soziale Gemeinschaftsräume für den Stadtteil vorgesehen? Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, dass die Pläne für die Liegenschaft so bald wie möglich in einer Ortsbeiratssitzung zusammen mit dem Evangelischen Regionalverband und dem Investor vorgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1290 2025 Die Vorlage OF 548/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz der Vorlage, beginnend mit den Worten "der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf", ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Die Thudichumstraße soll kein FlixBus-Parkplatz sein!

17.06.2025 · Aktualisiert: 07.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7098 entstanden aus Vorlage: OF 524/7 vom 02.06.2025 Betreff: Die Thudichumstraße soll kein FlixBus-Parkplatz sein! Seit September 2024 parkt nachts häufiger ein Reisebus des Unternehmens FlixBus mit spanischem Kennzeichen im absoluten Halteverbot vor dem REWE-Markt in der Thudichumstraße. Laut Polizei behindere oder gefährde der Bus niemanden, weshalb er nicht abgeschleppt wird. Der Magistrat wird gebeten, endlich mit geeigneten Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass auf der Thudichumstraße vor dem REWE-Markt nicht unbefugt geparkt oder gehalten wird. Die Reisebusse sind nur die Spitze des Eisbergs, während tagsüber regelmäßig Paketlieferdienste oder Kund*innen auf dem Gehweg vor dem REWE-Markt halten und dabei eine große Behinderung, zum Beispiel für den Fußverkehr, darstellen. Für geeignete Maßnahmen hält der Ortsbeirat auch verschärfte Kontrollen und stärkeres Eingreifen der Polizei. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1698 Beratung im Ortsbeirat: 7

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Unzumutbare Baustellensituation in Rödelheim - Koordination und Kommunikation verbessern

03.06.2025 · Aktualisiert: 30.10.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2025, OF 525/7 Betreff: Unzumutbare Baustellensituation in Rödelheim - Koordination und Kommunikation verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zur aktuellen Baustellensituation in der Reifenbergerstraße und im Hausener Weg in Frankfurt-Rödelheim zeitnah Stellung zu nehmen, 2. darzulegen, - warum die Arbeiten der Mainova über mehrere Wochen ruhten, - wie lange die Gesamtmaßnahme voraussichtlich noch andauern wird, - warum die Sperrung der Gehwege, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen, so umfangreich und dauerhaft erfolgt ist, 3. ein Konzept vorzulegen, wie die Koordination künftiger Tiefbaumaßnahmen verschiedener Versorger (z. B. Strom, Telekommunikation) verbessert werden kann, um mehrmonatige Beeinträchtigungen für Anwohnerinnen und Anwohner zu minimieren, 4. zu prüfen, ob die geplanten Glasfaserarbeiten der Telekom (August 2025 bis Januar 2026) im Zuge der derzeitigen Baumaßnahmen vorgezogen oder integriert werden können, um Doppelbelastungen für die Anwohnerschaft zu vermeiden. Begründung: Seit dem 13.01.2025 beeinträchtigt eine umfassende Baustelle die Lebensqualität und Mobilität vieler Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt-Rödelheim erheblich. Die Erneuerung der Stromleitungen durch die Mainova hat zur teilweisen Sperrung des Hausener Wegs sowie zur vollständigen Sperrung von Parkplätzen und Gehwegen in weiten Teilen der Reifenbergerstraße geführt. Anwohner können ihre Häuser nur noch unter erschwerten Umständen erreichen. Insbesondere für ältere Menschen, Eltern mit Kinderwagen und mobilitätseingeschränkte Personen ist die aktuelle Situation unzumutbar. Dass die Baustelle zudem über vier Wochen stillstand, da die Mainova ihrer Arbeit nicht nachkommen konnte, wirft Fragen zur Planung, Abstimmung und Effizienz solcher Maßnahmen auf. Besorgniserregend ist auch, dass ein Ende der Baumaßnahmen derzeit nicht absehbar ist. Noch dazu plant die Telekom, in wenigen Monaten Glasfaserkabel zu verlegen - mit potenziell weiteren Sperrungen und Einschränkungen. Eine gleichzeitige oder koordinierte Durchführung wäre im Sinne der Bürgerinnen und Bürger dringend geboten gewesen. Der Ortsbeirat 7 fordert daher eine umfassende Aufklärung und eine zukunftsorientierte Verbesserung der Baustellenkoordination. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 17.06.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 525/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 525/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 525/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Verbesserung der Parksituation an der Seniorenwohnanlage DOMICIL, Thudichumstraße 9, Rödelheim

20.05.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6969 entstanden aus Vorlage: OF 509/7 vom 06.05.2025 Betreff: Verbesserung der Parksituation an der Seniorenwohnanlage DOMICIL, Thudichumstraße 9, Rödelheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie kurzfristig eine legale und barrierefreie Halte- bzw. Parkmöglichkeit in unmittelbarer Nähe der Seniorenwohnanlage DOMICIL in der Thudichumstraße 9 geschaffen werden kann - insbesondere für Krankenfahrdienste, Pflegedienste und Besucher mit Mobilitätseinschränkungen; 2. welche anderen Maßnahmen ergriffen werden können, um das verbotswidrige Parken auf dem Gehweg zu unterbinden und so die sichere Nutzung des Gehwegs für Fußgänger - insbesondere für Menschen mit Beeinträchtigungen - wiederherzustellen; 3. die Kosten für alle Maßnahmen sin d vom Betreiber der Seniorenwohnanlage zu tragen. Begründung: Die Seniorenwohnanlage DOMICIL in der Thudichumstraße 9 verfügt über keine adäquaten Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum. Täglich halten dort Kranken- und Fahrdienste, oftmals mangels Alternativen auf dem Gehweg. Dies führt zu erheblichen Behinderungen für andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Menschen mit Gehhilfen, Rollatoren oder Rollstühlen. Ein Zustand, der an einer sozialen Einrichtung dieser Art nicht hinnehmbar ist. Gerade ältere Menschen, Besucher mit eingeschränkter Mobilität sowie medizinische Dienstleister sind auf eine verlässliche, sichere und nahe gelegene Haltemöglichkeit angewiesen. Der aktuelle Zustand ist verkehrsgefährdend, unsozial und bedarf dringend einer Lösung durch die Stadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1526

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Dienstwohngebäude in der Assenheimer Straße übergangsweise für die MichaelEndeSchule nutzbar machen

22.04.2025 · Aktualisiert: 25.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6795 entstanden aus Vorlage: OF 503/7 vom 08.04.2025 Betreff: Dienstwohngebäude in der Assenheimer Straße übergangsweise für die Michael-Ende-Schule nutzbar machen Vorgang: B 83/25 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine zeitlich begrenzte und übergangsweise Nutzung der leer stehenden Räume in dem Gebäude der Schulhausverwaltung möglich ist. Begründung: Seit Jahren stehen drei Etagen oder mindestens Erdgeschoss und erste Etage des Schulhausverwalter-Hauses leer. Es handelt sich um ein freistehendes Haus am Rande des Schulgeländes. Es ist bekannt, dass es eine Grundsatzentscheidung mit dem Personalrat gibt, dass die Schulflächen und Wohnungen nicht vermischt werden sollen (B 83). Andererseits wurden einzelne Räume bereits als Lagerfläche sowie als Büro für Betreuung vonseiten der Schule genutzt. Damit soll dem Grundsatz nicht widersprochen werden. Dem Ansinnen, günstigen Wohnraum für Schulhausverwalter vorrätig zu halten, steht der Ortsbeirat positiv gegenüber. Eine zeitlich begrenzte Nutzung für eine genau definierte Übergangszeit stellt diesen Grundsatz nicht infrage. Damit könnte es bis zur Wieder-Nutzung als Dienstgebäude sinnvoll genutzt werden. Dies wird im vorliegenden Fall der Michael-Ende-Schule so gesehen, die mit dem Schuljahr 2025/2026 die nachschulische Betreuung erweitern wird und Räume händeringend braucht. Trotz der Erweiterung durch die Container fehlt es an Räumen für MitarbeiterInnen, in denen Projekte, Angebote zur Betreuung usw. vorbereitet und die gleichzeitig auch als Pausenräume für das Personal genutzt werden können. Der Start in die nachschulische Betreuung könnte durch eine ein- bis maximal zweijährige Phase der Nutzung der Räume im Dienstwohngebäude erleichtert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.02.2025, B 83 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1618 Beratung im Ortsbeirat: 7

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Müllbegehungen und zusätzliche Reinigungen in Rödelheim

08.04.2025 · Aktualisiert: 30.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 501/7 Betreff: Müllbegehungen und zusätzliche Reinigungen in Rödelheim Vorgang: E 201/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gebeten über den Sonderfonds "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" für die Summe von 5000,- € wöchentliche Müllbegehungen und - falls erforderlich Sonderreinigungen - durch die FES zunächst in folgenden Bereichen zu beauftragen: - Alexanderstraße zwischen Lorscher Straße und Reifenberger Straße - Assenheimer Straße - Breitlacher Straße - Burgfriedenstraße / Ecke Reichsburgstraße - Schenckstraße/ Reifenberger Straße - Thudichumstraße / Ecke Alt-Rödelheim Der Magistrat wird gebeten den Ortsbeirat über den Start und das - budgetbedingte - Ende der Sonderaktion zu informieren, damit der Erfolg diese Zusatzmaßnahmen evaluiert werden kann. Begründung: In den genannten Straßenbereichen kommt es immer wieder zu Beschwerden über illegale Müllablagerungen und herumliegenden Müll. Hier könnten wöchentliche Müllbegehungen mit Sonderreinigungen zumindest temporär Abhilfe schaffen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 98 2025 Die Vorlage OF 501/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Mehr Tempo30-Zonen im Ortsbezirk 7

18.03.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6650 entstanden aus Vorlage: OF 491/7 vom 04.03.2025 Betreff: Mehr Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk 7 Vorgang: OA 528/25; OM 5791/24 OBR 7; ST 56/25; OM 2556/22 OBR 7; ST 2834/22; OM 5029/19 OBR 7; ST 2372/19; OM 1417/17 OBR 7; ST 1459/17; OM 1418/17 OBR 7; ST 1222/17; OM 980/16 OBR 7; ST 616/17; V 1130/14 OBR 7; ST 1407/15; OM 166/11 Der Magistrat wird gebeten, auf Basis der neu beschlossenen Straßenverkehrsordnung - zusätzlich zur bereits beschlossenen OA 528 (Thudichumstraße und Hausener Weg) - folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte erneut bzw. erstmals auf die Möglichkeit zu prüfen, hier eine Tempo-30-Zone einzurichten: 1. Am Industriehof von der Einmündung Am Fischstein bis hinter die Ausfahrt des Hausener Schwimmbades (OM 5791, ST 76); 2. Valentina-Archipowa-Straße (OM 2556; ST 2834); 3. Heerstraße zwischen Einmündung Ludwig-Landmann-Straße und S-Bahn-Linie (OM 5029, ST 2372); 4. Buchbornstraße (OM 1417, ST 1459); 5. Alt-Praunheim (OM 1418 und OM 116, ST 12); 6. Seegewann und Schultheißenweg (OM 980; ST 616); 7. Haingrabenstraße (V 1130, ST 1407); 8. Praunheimer Landstraße zwischen Tempo-30-Zone "U-Bahn und Bushaltestelle Hausen" und Tempo-30-Zone "Praunheimer Brücke" (Lückenschluss Kirchengemeinde und Kinderspielplatz). Zudem verläuft hier der Schulweg zur Kerschensteinerschule; 9. Ohlengarten; 10. Lücken in Tempo-30-Zonen im Industriehof schließen (z. B. Tilsiter Straße/Neue Börsenstraße). Begründung: Die neu beschlossene Straßenverkehrsordnung wird es den Kommunen erleichtern, Tempo-30-Zonen einzurichten bzw. bestehende Tempo-30-Zonen miteinander zu verbinden. Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift soll im Mai 2025 vorliegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 116 Auskunftsersuchen vom 07.10.2014, V 1130 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1407 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 980 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 616 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1417 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1418 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1222 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1459 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5029 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2372 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2834 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5791 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 56 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1290

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Photovoltaik auf öffentlichen Dächern

18.03.2025 · Aktualisiert: 02.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6651 entstanden aus Vorlage: OF 492/7 vom 04.03.2025 Betreff: Photovoltaik auf öffentlichen Dächern Vorgang: B 404/24 Laut Pressemitteilung der Stadt Frankfurt vom 20.02.2025 sollen "Die Anstrengungen ... noch intensiviert werden. Daher bereitet das Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen einen Magistratsvortrag vor, um in den nächsten Jahren mit einem Volumen von rund 40 Millionen Euro städtische Dächer zu sanieren und mit Photovoltaikanlagen auszustatten." Laut Bericht des Magistrats B 404 stehen im Ortsbezirk 7 folgende städtische Bildungseinrichtungen für Dach-Photovoltaikausbau zur Verfügung: Brentanoschule und Turnhalle 130 kWp Hermann-Luppe-Schule und -Haus 99 kWp Kerschensteinerschule 99 kWp Michael-Ende-Schule und Kinderzentrum Niddagaustraße (KiZ 17) 50 kWp Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) 99 kWp Kinderzentrum Lötzener Straße (KiZ 67) 60 kWp Kinderzentrum Kollwitzstraße (KiZ 85) 60 kWp (baugleich) Kinderzentrum Biedenkopfer Weg (KiZ 104) 60 kWp (baugleich) Kinderzentrum Praunheimer Hohl (KiZ 16) 60 kWp (baugleich) Auf den Dächern der Liebigschule bzw. des Gymnasiums Nord sind bereits Anlagen mit 210 bzw. 150 kWp installiert. Es wird berichtet, dass stadteigene Dachflächen vorzugsweise an Anlagenbetreiber verpachtet werden. Dem wird entnommen, dass die Stadt selbst keine Dach-Photovoltaikanlagen baut. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, über den Sachstand zu berichten, insbesondere, ob die Dachflächen ausgeschrieben oder ob Pachtverträge abgeschlossen wurden bzw. in Planung sind. Falls nicht, soll dies zügig umzusetzen. Der Magistrat wird gebeten, zu erfragen, wie der Photovoltaikausbau auf Gebäuden der stadtnahen Stiftungen und städtischen Beteiligungsgesellschaften, die im Gebiet des Ortsbezirk 7 liegen, voranschreitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.10.2024, B 404 Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1050 Aktenzeichen: 40-30

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

U-Turn-Möglichkeit am Hausener Weg beenden

03.03.2025 · Aktualisiert: 27.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 487/7 Betreff: U-Turn-Möglichkeit am Hausener Weg beenden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, mit geeigneten Maßnahmen und unter Berücksichtigung von Auswirkungen auf Einsatz- und Rettungswagen die U-Turn-Möglichkeit an der U-Bahn-Haltestelle Hausener Weg (vom Fischstein kommend und zurück zum Fischstein fahrend) zu beenden. Begründung: Vom Fischstein kommend können Linksabbieger, wie die Busse der Linie M34, die U-Bahn-Gleise am Hausener Weg überqueren und nach Rödelheim einfahren. Ein U-Turn auf die Ludwig-Landmann-Straße zurück zum Fischstein ist laut Verkehrsschild verboten. Leider wird dies dennoch häufig genutzt, so dass problematische Situationen entstehen. Denn die Fußgängerampel von der Rödelheimer Seite hin zu den Gleisen ist gleichzeitig grün, so dass Autos und Menschen zu Fuß dort verbotenerweise aufeinandertreffen. Ein nicht mehr möglicher U-Turn kann auch dazu beitragen, gefährliche und verbotene Manöver von der Esso-Tankstelle hin zur Gleisüberquerung zu unterbinden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 487/7 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, farbechte/Linke und fraktionslos (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 7

Keine Ausreden mehr: Tempo 30 auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg endlich einführen!

11.02.2025 · Aktualisiert: 27.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 11.02.2025, OA 528 entstanden aus Vorlage: OF 483/7 vom 28.01.2025 Betreff: Keine Ausreden mehr: Tempo 30 auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg endlich einführen! Vorgang: OM 4686/23 OBR 3; OM 4786/23 OBR 7; ST 16/25; ST 75/25 Zwischenbescheid des Magistrats vom 26.06.2025 Erneut hat der Magistrat die Anregung des Ortsbeirats zurückgewiesen, auf der Thudichumstraße sowie dem Hausener Weg Tempo 30 einzuführen. In der Stellungnahme ST 75 wird darauf verwiesen, dass es keine ausreichende Anordnungsgrundlage gäbe. Ausnahmen von der Regelgeschwindigkeit Tempo 50 könnten "nur im unmittelbaren Bereich von [...] Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern statthaft" sein. Kurios ist, dass ausgerechnet die aufgeführten Tatbestände für die Situation an der Thudichumstraße und dem Hausener Weg zutreffend sind. Nicht nur führt hier der Schulweg der Kinder, die zur Michael-Ende-Schule gehen, entlang, auch liegen das Seniorenpflegeheim Domicil (Thudichumstraße 9) und das Sozial- und Rehazentrum West (Alexanderstraße 94 bis 96) entweder direkt an der Straße, zumindest aber in unmittelbarer Umgebung. Auch der Rödelheimer Kinderbeauftragte und der Elternbeirat des Kinderzentrums Niddagaustraße (KiZ 17) fordern die Einführung der Tempobeschränkung. Am 26.09.2024 fand eine lautstarke Demo an der Ecke Thudichumstraße/Trümpertstraße statt. Entsprechend des neuen Straßenverkehrsgesetzes, das aus der Einigung von Bundestag und Bundesrat hervorgegangen ist, soll es Kommunen ermöglicht werden, Tempo 30 "entlang von hochfrequentierten Schulwegen" einzurichten. Zudem soll es vereinfacht werden, zwei Tempo-30-Zonen miteinander zu verknüpfen, sog. Lückenschluss (max. 500 Meter). Gemäß der Stellungnahme ST 16 soll die dazu nötige Verwaltungsvorschrift im Mai 2025 vorliegen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die neuen gesetzlichen Gegebenheiten zu nutzen, um Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg auszuweisen. Das Argument der Verkehrssicherheit überwiegt gegenüber dem Zeitverlust des Busses M34, der zu den Spitzenverkehrszeiten sowieso oft im Stau steht. Die von der traffiQ auf 36.000 Euro bezifferten Mehrkosten für Personal und Fahrzeuge werden getragen und die Änderung zum nächsten Fahrplanwechsel umgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4686 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4786 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 16 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 75 Bericht des Magistrats vom 04.08.2025, B 276 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage OA 528 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung im Ausschuss für Mobilität und Smart-City) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 528 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage OA 528 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5989, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Engstelle auf dem Bürgersteig Hausener Weg/Ecke Ludwig-Landmann-Straße (stadteinwärts) entschärfen

21.01.2025 · Aktualisiert: 30.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6339 entstanden aus Vorlage: OF 474/7 vom 07.01.2025 Betreff: Engstelle auf dem Bürgersteig Hausener Weg/Ecke Ludwig-Landmann-Straße (stadteinwärts) entschärfen Mit dem Fahrrad vom Hausener Weg kommend, befindet sich vor der Kreuzung zur Ludwig-Landmann-Straße eine unübersichtliche Stelle: Der Radverkehr ist hier auf Höhe des Taxistands auf dem Gehweg freigegeben, dies wissen aber - vermutlich auch wegen fehlender Bodenmarkierungen - nicht alle Fußgänger*innen. Das dort angebrachte Schild weist nur in Blickrichtung Ludwig-Landmann-Straße darauf hin. Für Radfahrende und Fußgänger*innen, die den geteilten Geh- und Radweg auf dem Hausener Weg nutzen, um entlang der Ludwig-Landmann-Straße Richtung Süden/Innenstadt ihren Weg fortzusetzen oder die Ludwig-Landmann-Straße zu queren, bedeutet die Verengung auf dieser Höhe ein zu vermeidendes Gefährdungspotenzial. Ursächlich dafür ist die Positionierung des Taxistands, die Verschwenkung der Fahrbahn und eine Laterne, die sich mittig auf dem Geh- und Radweg befindet. Dies führt dazu, dass zwischen den Stahlabweisern als Abgrenzung zur Straße wenig Platz ist. Rechts davon liegend ist nach Abschluss der vorher parallel verlaufenden Mauer auch eine rechteckige Grünfläche mit einem Baum und einem Strauch angelegt. Hinzu kommt, dass hier gerne auch E-Scooter abgestellt werden. Gegenseitige Rücksichtnahme ist in jedem Fall erforderlich, besonders wenn viele Menschen von oder zur U-Bahn unterwegs sind. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, sich die Situation anzuschauen und dem Ortsbeirat Maßnahmenvorschläge zu unterbreiten, die zur Entschärfung und höherer Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen beitragen. Sofern die Umsetzung in Zusammenhang mit dem Radkonzept Nord steht, wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wann mit tiefergehenden Ergebnissen der Konzeption der zukünftigen Wegeführung zu rechnen ist. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 972 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Sperrmüll Schenckstraße

06.01.2025 · Aktualisiert: 29.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 475/7 Betreff: Sperrmüll Schenckstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an der Schenckstraße/Ecke Reifenberger Straße und den anderen bekannten Stellen im Stadtteil, Mitarbeiter der FES regelmäßige Kontrollen durchführen und nicht nur nach Beschwerden der Anwohner über wilden Sperrmüll, mehr oder weniger schnell darauf reagieren. Begründung: An der Schenckstraße/ Ecke Reifenberger Straße hat sich ein "beliebter Platz" für wilden Sperrmüll etabliert. Immer wieder werden dort größere oder kleinere Menge Müll entsorgt. Auch über die Weihnachtsfeiertage hatte sich dort wieder Abfall angesammelt. Abgesehen davon, dass dies kein schöner festlicher Anblick ist, besteht immer die Gefahr, dass solche Müllhaufen an Silvester angezündet werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 475/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Sicheren und ungehinderten Schulweg im Hausener Weg schaffen

26.11.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6178 entstanden aus Vorlage: OF 454/7 vom 09.11.2024 Betreff: Sicheren und ungehinderten Schulweg im Hausener Weg schaffen Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Eigentümer bzw. Pächter der Liegenschaft Hausener Weg 120 in Verbindung zu setzten und darauf einzuwirken, dass auf dem Grundstück vor dem Eingang ein Abstellplatz für Fahrräder geschaffen wird. Begründung: Da der Gehweg, der an dem Grundstück Hausener Weg 120 vorbeiführt, als Schulweg ausgewiesen ist, hat die Stadt vor dem Grundstück Poller angebracht. Nun werden diese Sperrbügel von den Bewohnern als Fahrradabstellplätze zahlreich in Beschlag genommen, wodurch ein sicheres Benutzen des Gehwegs nicht mehr möglich ist. Weder Kinder noch Kinderwagen oder gehbehinderte Personen mit Rollator oder Rollstuhl können den Fußweg ungehindert und gefahrlos nutzen. Auf dem Gelände böte sich genügend Platz für eine Fahrradabstellfläche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 253 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Niddabrücken zwischen Friedel-SchomannWeg und Brentanopark

19.08.2024 · Aktualisiert: 30.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 418/7 Betreff: Niddabrücken zwischen Friedel-Schomann-Weg und Brentanopark Die beiden Nidda-Brücken vom Friedel-Schomann-Weg hinein in den Brentanopark sind hoch frequentiert: Erwachsene und Kinder auf Rädern, zu Fuß, mit Hunden oder Kinderwägen nutzen sie, was leider immer wieder zu Konfliktsituationen führt. Auf Initiative des Ortsbeirats wurden bereits Piktogramme ("Rücksicht macht Wege breit") auf der Straße angebracht. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, welche weiteren Maßnahmen die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden auf den beiden Brücken verbessern könnten. Geprüft werden soll insbesondere: - Weitere Piktogramme "Rücksicht macht Wege breit" auf den Brücken oder Abbildungen, die ähnlich auf gegenseitige Rücksichtnahme aufmerksam machen; - Schilder bei der Einfahrt oder Ausfahrt in den Park über die Niddainsel; - Trennung der Bereiche für Fußgänger*innen und Radfahrende, z.B. durch eine durchgezogene Linie oder farbliche Markierungen sowie - die Frage, welche baulichen Maßnahmen möglich sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 418/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 418/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 418/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 418/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 418/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 418/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 418/7 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 7

Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 142

25.06.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.06.2024, OA 472 entstanden aus Vorlage: OF 416/7 vom 25.06.2024 Betreff: Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 142 Vorgang: OM 2551/22 OBR 7; B 24/23; EA 57/23; OM 5118/24 OBR 7; EA 106/24 Mit der Etatanregung EA 106 hat der Ortsbeirat wiederholt sein Interesse an der Bereitstellung von Planungsmitteln bekundet. Demnach sollen in den städtischen Haushalt 250.000 Euro eingestellt werden. Der Ortsbeirat reagierte damit auf die Mitteilung des Magistrats im Bericht B 24, dass derzeit keine Mittel zur Verfügung stehen. Es wäre fatal, wenn nun die Bauherrschaft des geplanten Neubaukomplexes einen Teil des öffentlichen Areals herrichtet, ohne dass gemeinsam mit den Bürger:innen ein Konzept für die Gesamtgestaltung beschlossen wird. Der Ortsbeirat weist auf seine Anregung OM 2551 hin, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße autofrei zu machen, inkl. der Umkehrung des Einbahnstraßensystems. Bei der Ausführung respektiert der Ortsbeirat, dass derzeit begrenzte personelle Ressourcen in den ausführenden Ämtern vorhanden sind. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Höhe an Planungsmitteln benötigt wird. 2. Der Magistrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass folgende Maßnahmen umgesetzt werden: a) Die Planung der Platzgestaltung für mehr Aufenthaltsqualität auf dem Areal Alt-Rödelheim soll beginnen, bevor die Baumaßnahme fortgeschritten ist. Es muss gerade darum gehen, eine angepasste Gestaltung und keine bloße Wiederherstellung zu planen. b) Eine Planung "im Zuge der durch die Bauherrschaft zu finanzierenden Wiederherstellung der Oberfläche" wird als zu spät abgelehnt. Der Begriff "zeitnah" ist entsprechend der Vorlage OM 5118 zu konkretisieren. c) Als verlässliche Datengrundlage für die Anregung OM 2551, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße mithilfe einer Umkehrung des Einbahnstraßensystems autofrei zu machen, soll eine Verkehrszählung durchgeführt und die Maßnahme temporär erprobt werden. Diese Anregung ist bei der Gesamtplanung zu berücksichtigen. d) Die Pläne für die Gestaltung des öffentlichen Raums (Platzgestaltung, Baumpflanzungen) sollen den Bürger:innen vorab in einer Ortsbeiratssitzung oder einer gesonderten Veranstaltung vorgestellt werden. Der Ortsbeirat entscheidet dann über das umzusetzende Konzept. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 142 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2551 Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 24 Etatanregung vom 25.04.2023, EA 57 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5118 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 106 Bericht des Magistrats vom 01.11.2024, B 406 Bericht des Magistrats vom 25.04.2025, B 157 Bericht des Magistrats vom 22.09.2025, B 357 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 03.07.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 84 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 142 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 472 wird im Rahmen der Vorlage EA 106 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Ablehnung); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD und FRAKTION (B 142 = Kenntnis, OA 472 = Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (B 142 = Zurückweisung, OA 472 = Annahme ohne Zusatz) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 142 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 472 wird im Rahmen der Vorlage EA 106 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (B 142 = Zurückweisung, OA 472 = Annahme ohne Zusatz) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Die Vorlage B 142 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 472 wird im Rahmen der Vorlage EA 106 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5035, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke

28.05.2024 · Aktualisiert: 23.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5508 entstanden aus Vorlage: OF 404/7 vom 14.05.2024 Betreff: Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke Vorgang: OM 5120/24 OBR 7 Seit der Fertigstellung und Eröffnung der neuen Hausener Niddabrücke (Hans-Busch-Brücke) mehren sich Beschwerden über den motorisierten Verkehr an dieser Stelle. Berichten zufolge wird das erlaubte Tempo 30 deutlich überschritten und die Einbahnstraßenregelung häufig ignoriert. Das ist einerseits ein Problem für alle, die ohne Auto die Brücke überqueren wollen, andererseits auch für die, die auf dem Weg parallel zur Nidda per Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind. Es ist zu beachten, dass dieser Bereich zum Schulweg der Kerschensteinerschule gehört und damit die Sicherheit der Kinder auf diesem gefährdet wird. Weiterhin sind insbesondere am Hausener Weg 120 (Wohnanlage für Studierende und Geflüchtete) gefährliche Situationen vorgekommen, z. B. für dort spielende Kinder und zu Fuß Gehende. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Anregung vom 20.02.2024, OM 5120, schnellstmöglich umzusetzen; 2. Sofortmaßnahmen zu ergreifen (z. B. erhöhte Kontrollen, Stoppschilder, (Rot-)Markierungen, Aufpflasterungen, Anhebungen der Fahrbahn, Bodenwellen, versetzte mobile Begrünungen auf der Brücke), um die Situation zu entschärfen; 3. Autofahrer*innen frühzeitiger auf den Schulweg zur Kerschensteinerschule hinzuweisen; 4. das kurze Stück zwischen der Brücke und dem Friedhofsparkplatz dem verkehrsberuhigten Bereich hinzuzuschlagen und diesen entsprechend zu erweitern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5120 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1866 Antrag vom 12.11.2024, OF 451/7 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6176 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße

05.04.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2024, OF 386/7 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Gestaltung und Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns und insbesondere des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße wird in der Produktgruppe 13.01 ein eigenes Produkt/Projekt angelegt, in dem für 2024 zusätzlich die Summe von 250.000,00 € eingestellt wird. Aus diesen Mitteln wird zunächst die Planung für die Aufwertung und Gestaltung finanziert, die gemeinsam mit den BürgerInnen stattfinden sollte. Nicht verausgabte Mittel werden zweckgebunden für die Umsetzung der Planungen reserviert. Begründung: Jahrelang ließen verschiedene EigentümerInnen im og. Bereich eine komplette Häuserzeile verfallen. Nun soll dort ein Wohnbauprojekt errichtet werden. In diesem Zuge soll der öffentliche Bereich in Kooperation mit den BürgerInnen neugestalten werden. Der Planungsprozess muss jetzt anlaufen, um nach Fertigstellung des Wohnbauprojekts zügig mit der Umsetzung beginnen zu können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 106 2024 Die Vorlage OF 386/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Störenden Verteilerkasten versetzen - Schulweg sicherer machen

12.03.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5269 entstanden aus Vorlage: OF 383/7 vom 27.02.2024 Betreff: Störenden Verteilerkasten versetzen - Schulweg sicherer machen Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Betreiber des Verteilerkastens an der Fußgängerampel Ecke Thudichumstraße/Trümpertstraße zu sprechen mit dem Ziel, diesen zu versetzen. Begründung: Wie im Ortsbezirk 1 an der Nordseite des Hauptbahnhofs (die FR berichtete am 23.02.2024, F13), so steht auch in Rödelheim an einem Fußgängerübergang ein Verteilerkasten so ungünstig, dass er den Aufstellungsraum für Fußgänger behindert und damit eine Gefährdung für Schulkinder darstellt. Der Fußgängerübergang ist ein Schulweg zur Michael-Ende-Grundschule und an einer sehr schwierigen Kreuzung aufgestellt, weil der Zulieferverkehr für den REWE-Markt diesen Bereich zum Einschwenken nutzt. Bei dem Ortstermin am 15.09.2023 wurde darüber hinaus erkennbar, dass häufig sogar der Fußgängerüberweg zum Rückwärtseinfahren in die Trümpertstraße genutzt wurde. Die schwierige Verkehrslage für Grundschülerinnen und Grundschüler (sowie ihre Eltern) würde dadurch etwas erträglicher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1204 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Den Pakt für den Nachmittag im Ortsbezirk transparent machen

06.02.2024 · Aktualisiert: 29.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2024, OF 369/7 Betreff: Den Pakt für den Nachmittag im Ortsbezirk transparent machen Vorgang: V 687/23 OBR 7; ST 2469/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen beantworten: 1. Wie viele Schulkinder im Ortsbezirk können derzeit am Pakt für den Nachmittag (Betreuung ist mit dem schulischen Angebot verzahnt und ist ein Ganztagsangebot bis 17.00 Uhr) teilnehmen (1. bis 4. Klasse, absolut und in %, aufgeschlüsselt nach Grundschulen) und welche Verbesserungen sind mit dem neu erarbeiteten Gesamtkonzept Ganztag zu erwarten? 2. Wie verteilen sich die Kosten für die gegenwärtige Nachmittagsbetreuung auf die Stadt Frankfurt und das Land Hessen? 3. Wie groß ist die Lücke der Plätze, um den Rechtsanspruch auf eine Schulkindbetreuung am Nachmittag ab dem Schuljahr 2026/2027 im Ortsbezirk zu schließen und die angestrebte Versorgungsquote von 85% zu erfüllen? 4. Welcher zusätzlicher Raum- und Personalbedarf wird benötigt (in Stellen, Soll und Ist)? Bei dem Ortstermin am 17.07.2023 in der Michael-Ende-Schule schlug die anwesende Elternschaft die Liegenschaft Assenheimer Straße 17 vor. Wurde diese bereits geprüft und wenn ja mit welchem Ergebnis? Darüber hinaus bittet der Ortsbeirat die Liegenschaft Thudichumstr. 50 (ehem. Lampenladen) zu prüfen. 5. Welche Planungen von Seiten des Magistrats gibt es, um die fehlenden Kapazitäten (Räume, Personal) im Ortsbezirk sicher zu stellen? Begründung: Das Problem fehlender Nachmittagsbetreuung verschärft sich Jahr für Jahr, wie die Anzahl der Anträge belegen. Das zuletzt beantragte Auskunftsersuchen V 689 wurde bis zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht beantwortet. Die zuletzt bekannt gegebenen Zahlen der ST 2469 aus dem Jahr 2022 stammen aus der Bestandserhebung vom 31.12.2020, der Aussagewert ist sowohl hinfällig als auch hoch problematisch mit Versorgungszahlen von 49, 58 und 59%. Ab dem Schuljahr 2026/27 soll es einen Rechtsanspruch auf eine vollständige Nachmittagsbetreuung für alle Schulkinder geben. Bislang ist nicht absehbar, wie dieser erreicht werden soll, wenn man die aktuellen Nöte der Eltern und die tatsächliche Zahl von Plätzen in der Betreuung am Nachmittag zur Kenntnis nimmt. In zwei Jahren greift die Tatsache eines Rechtsanspruchs, den Eltern gegen die Kommune geltend machen können. Die Antworten auf die Fragen sollen Licht ins Dunkle der städtischen Planungen bringen - für den Ortsbeirat und die betroffenen Eltern. Antragsteller: GRÜNE die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2469 Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 687 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 860 2024 Die Vorlage OF 369/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Parteien: GRÜNE, die_farbechten-LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Benennung der neuen Hausener Nidda-Brücke nach Hans Busch

02.01.2024 · Aktualisiert: 25.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2024, OF 357/7 Betreff: Benennung der neuen Hausener Nidda-Brücke nach Hans Busch 1. Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert die neue Nidda-Brücke im Stadtteil Hausen (Verbindung Hausener Obergasse - Hausener Weg) nach Hans Busch zu benennen. 2. Falls dies für eine Brückenbenennung erforderlich ist, ist der Name Hans Busch zuvor in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen aufzunehmen. 3. An der Brücke ist zeitnah eine Gedenktafel an Hans Busch anzubringen. Begründung: Hans Busch ist am 28.11.2019 im Alter von 89 Jahren verstorben und hat bis zu seinem Tode in Hausen gelebt und war dem Stadtteil über viele Jahre sehr verbunden. Hans Busch war Stadtältester und gehörte von 1977 bis 2011 der SPD-Fraktion der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt am Main an. Von 1989 bis 1997 war er als Mitglied des Präsidiums der Stadtverordnetenversammlung in herausgehobener Funktion tätig, von 1989 bis 1993 als Stadtverordnetenvorsteher und von 1993 bis 1997 als stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher. Sein langjähriges und herausragendes ehrenamtliches Engagement wurde mit den Römerplaketten in Bronze, Silber und Gold gewürdigt. Am 29. September 2011 verlieh ihm die Stadtverordnetenversammlung die Ehrenbezeichnung "Stadtältester". Sein langjähriges Engagement für den Stadtteil und das Vereinsleben in Hausen haben die Hausener Sportvereine, mit Unterstützung des Arbeitskreis Hausen - ein Zusammenschluss von Vereinen und Organisationen aus dem Stadtteil - bewogen, eine Benennung der seinerzeit noch im Bau befindlichen neuen Nidda-Brücke nach Hans Busch vorzuschlagen. Die Brücke ist nunmehr fertiggestellt und kann zeitnah nach Hans Busch benannt werden. Antragsteller: CDU SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der farbechte/LINKE-Fraktion wird über Ziffer 3. der Vorlage OF 357/7 getrennt vom Rest der Vorlage abgestimmt. Beschluss: Initiative OI 43 2024 Die Vorlage OF 357/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen 1 farbechte/LINKE (= Ablehnung); GRÜNE und 2 farbechte/LINKE (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen farbechte/LINKE (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)

Parteien: CDU, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg

28.11.2023 · Aktualisiert: 27.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4786 entstanden aus Vorlage: OF 346/7 vom 14.11.2023 Betreff: Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg Vorgang: V 1662/20 Der Straßenabschnitt zwischen Lorscher Straße und Ludwig-Landmann-Straße, der im vorderen Teil Thudichumstraße und im hinteren Teil Hausener Weg heißt, ist - mit Ausnahme der Ludwig-Landmann-Straße selbst - der einzige Straßenzug in Rödelheim östlich des Bahnhofs, wo noch Tempo 50 gilt. Insbesondere vor dem REWE-Markt (Thudichumstraße 18 bis 22) und wegen des Schulwegs zu den Standorten der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße und der Niddagaustraße queren viele Menschen die Straße, nicht nur an der Ampel an der Trümpertstraße. Außerdem dürfen Radfahrende gemeinsam mit den Bussen der Linie M34 und dem Autoverkehr die pro Fahrtrichtung einspurige Straße nutzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf der Thudichumstraße Tempo 30 anzuordnen, sobald die neue Novelle der Straßenverkehrsordnung (St VO) rechtskräftig ist und dies dadurch ermöglicht wird. Begründung: Die Straßenverkehrsgesetz-Novelle 2023 und die angepasste StVO erleichtern Kommunen die Einführung von Tempo-30-Zonen aus Gründen des Klimaschutzes, der Gesundheit und städtebaulichen Entwicklung entlang viel befahrener Schulwege und Fußgängerüberwegen. Dies wurde vom Bundestag am 20. Oktober beschlossen. Insbesondere aufgrund des dort verlaufenden Schulwegs lässt sich Tempo 30 auf der Thudichumstraße bzw. dem Hausener Weg begründen. Es ist nicht das erste Mal, dass sich der Ortsbeirat mit diesem Thema beschäftigt, letztmalig mit der Vorlage V 1662. In den bisherigen Stellungnahmen des Magistrats und auch den Ausführungen der traffiQ zufolge wurden stets erhöhte finanzielle Aufwendungen (aktuell ca. 36.000 Euro) und ein Mehrbedarf an Fahrzeugen und Personal ins Feld geführt, die angesichts der Fahrzeitverlängerung von einer Minute auf der ein Kilometer langen Strecke entstehen würden. Aus dem Ortstermin am 15.09.2023, der an der Einmündung Thudichumstraße/Trümpertstraße zur Schulwegsicherung stattfand, ging hervor, dass ein neuer Anlauf unternommen werden sollte. In der Abwägung waren sich die Beteiligten einig, dass die Abwägung zugunsten der Sicherheit der Kinder getroffen werden sollte. Angesichts des Vorfalls am 27.09.2023, bei dem ein Kind angefahren wurde, zählt dieses Argument noch einmal stärker. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.06.2020, V 1662 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 75 Antrag vom 28.01.2025, OF 483/7 Anregung vom 11.02.2025, OA 528 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung des Niddauferwegs von der Brücke Hausener Weg bis zum Anglerheim

28.11.2023 · Aktualisiert: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4785 entstanden aus Vorlage: OF 345/7 vom 14.11.2023 Betreff: Sanierung des Niddauferwegs von der Brücke Hausener Weg bis zum Anglerheim Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Wiederherstellung der Fuß- und Fahrradwege entlang der Nidda im Bereich Hausener Brücke den Teilabschnitt von der Brücke Hausener Weg zum Anglerheim Rödelheim zu sanieren. Begründung: Die Baumaßnahmen, aber auch die Wetterlagen haben dazu geführt, dass der viel genutzte Niddauferweg zwischen Hausener Brücke und Anglerheim Rödelheim besonders an den tiefer liegenden Bereichen aufweicht und verschlammt. Insgesamt scheint dieser Bereich überfällig für eine grundlegende Erneuerung. Im Zuge der Wiederherstellung der Fuß- und Fahrradwege und Bereiche rund um den Neubau der Hausener Brücke sollte gleichzeitig eine Sanierung des Teilabschnitts erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 507 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neugestaltung Reifenberger Straße bei Sanierung: Pflanzung von Bäumen und SiGlindeKonzept berücksichtigen

10.10.2023 · Aktualisiert: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4550 entstanden aus Vorlage: OF 327/7 vom 29.08.2023 Betreff: Neugestaltung Reifenberger Straße bei Sanierung: Pflanzung von Bäumen und SiGlinde-Konzept berücksichtigen Vorgang: NR 662/23 Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, folgende Aspekte in die Planung und Sanierung der Reifenberger Straße zu integrieren und darüber zu berichten, wann die Sanierung inkl. der Neuplanung des Straßenraums sowie die Pflanzung der Bäume erfolgen kann: 1) Aufgrund des vergleichsweise breiten Straßenquerschnitts sollen - wo möglich - Baumpflanzungen vorgesehen werden, z. B. aus dem Programm zur Pflanzung von 10.000 neuen Stadtbäumen für Frankfurt bis 2030 (NR 662). Hierfür können auch teilweise Parkplätze entfallen, um den Gehweg nicht weiter einzuschränken. 2) Die Kreuzung Niddagaustraße/Reifenberger Straße soll nach den Kriterien des SiGlinde- Kreuzungsmodells des Frankfurter Radentscheides (https://www.radentscheid-frankfurt.de/2022/01/siglinde-unser-modell-fuer-kleine -kreuzungen/) umgebaut werden. Wenn dies nicht vollständig umgesetzt werden kann, wird der Magistrat gebeten, die Gründe darzulegen und zumindest Teilelemente zu realisieren. Begründung: Die geplante Sanierung der Reifenberger Straße in Rödelheim sollte dafür genutzt werden, grundlegende Veränderungen am Erscheinungsbild der Straße durchzuführen. Die Straße bietet einen möglichen Standort für die Pflanzung von zusätzlichen Bäumen gemäß der Vorlage NR 662, die von der Stadtverordnetenversammlung im Juni verabschiedet wurde. Diese Maßnahme trägt zur Abkühlung des Straßenraums bei und ist zur Anpassung an die Klimakrise dringend erforderlich. Zudem spricht sich der Ortsbeirat dafür aus, die o. g. Kreuzung gemäß den Kriterien des SiGlinde-Prinzips (Sicher-Gleichberechtigt-Lindgrün) umzubauen. Sie liegt sowohl auf dem Schulweg zu den weiterführenden Schulen nach Westhausen als auch zu den beiden Zweigen der Michael-Ende-Schule. Viele Schülerinnen und Schüler gehen hier zu Fuß bzw. fahren mit dem Rad. Eine gleichberechtigte Nutzung und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden sollten gewährleistet werden. Bisher haben die Ortsbeiräte 1, 2, 3, 9 und 10 SiGlinde-Kreuzungen für ihren Ortsbezirk gefordert. Der Magistrat begrüßt diese und weitere Anregungen prinzipiell, verweist jedoch darauf, dass für den erfolgreichen Straßenumbau diese im aktuellen Straßenumbauprogramm enthalten sein müssen. Ebenso fließen die lokalen Gegebenheiten in die Umgestaltung mit ein. Dies bedeutet auch, dass alle oder auch nur einige passende Elemente umgesetzt werden können. Neben der Unterbindung von Falschparkerinnen und Falschparkern sowie der klimagerechten Gestaltung des Straßenraums sollen auch Lade- und Lieferzonen vorgehalten werden. Auch die möglichen Zielkonflikte zwischen Außengastronomie des Lokals "Zur Reifenburg" und dem Fuß- und Radweg können minimiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 662 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 504 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 7 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parksituation Alexanderstraße/Kreuzung Trümpertstraße

04.07.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4185 entstanden aus Vorlage: OF 310/7 vom 19.06.2023 Betreff: Parksituation Alexanderstraße/Kreuzung Trümpertstraße Am Gebäude in der Alexanderstraße 61 befindet sich derzeit eine Baustelle, die auch schon durch Beton in der Kanalisation überregionale Bekanntheit erlangt hat. Seit die Straße wieder frei ist, wird der Gehweg durch halb auf dem Gehweg parkende Autos blockiert. Zwar ist die Fahrbahn wegen der Baustelle etwas beengt, bis vor den Kanalarbeiten haben Autos trotz einer vergleichbaren Situation den Gehweg nicht zum Parken genutzt. Wegen der Baustelle steht allerdings nur der Gehweg auf dieser Seite der Alexanderstraße zur Verfügung (auch für den dort langführenden Schulweg). Ein Schild, welches Parken auf dem Gehweg erlaubt/anweist, existiert nicht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, ein temporäres Parkverbot zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer herzustellen. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2206 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Versenkte Altglascontainer und Entsieglung - Maßnahmen gegen Vermüllung an der Straßenecke Reifenberger Straße/Schenckstraße

04.07.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4186 entstanden aus Vorlage: OF 311/7 vom 19.06.2023 Betreff: Versenkte Altglascontainer und Entsieglung - Maßnahmen gegen Vermüllung an der Straßenecke Reifenberger Straße/Schenckstraße Der Magistrat wird gebeten, durch eine entsprechende Markierung ein Zuparken der Straßenecke zu verhindern. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob die Litfaßsäule entfernt werden kann und - ob die versiegelte Hausecke entsiegelt und begrünt werden kann. Begründung: Die Situation an der Ecke Reifenberger Straße/Schenckstraße ist derzeit eine Einladung zum Abladen von Sperrmüll: Altglascontainer sind leider häufig umstellt von nicht abgeholtem Leergut, die schlecht einsehbare Ecke zwischen zwei Häusern ist gepflastert und bietet eine freie Fläche. Die Beschwerden über Vermüllung haben sich in der letzten Zeit gehäuft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2207 Aktenzeichen: 66-0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Keine Budgetübertragung der Investitionsmittel 2022-2025 für das Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) von 354.970 Euro Vortrag des Magistrats vom 26.05.2023, M 73

04.07.2023 · Aktualisiert: 23.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 04.07.2023, OA 373 entstanden aus Vorlage: OF 320/7 vom 27.06.2023 Betreff: Keine Budgetübertragung der Investitionsmittel 2022-2025 für das Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) von 354.970 Euro Vortrag des Magistrats vom 26.05.2023, M 73 Vorgang: B 172/23 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Finanzierung der Maßnahmen (Abriss und Neubau des Kinderzentrums Eckernförder Straße, KiZ 56) nicht zulasten des Investitionshaushalts für das Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) durchzuführen. Die Mittel für das KiZ 100 bleiben vollständig im Investitionsprogramm 2022-2025 erhalten. Die Mittel zur Maßnahmenfinanzierung gemäß des Vortrags des Magistrats vom 26.05.2023, M 73, werden aus anderen Haushaltstiteln als den Kita-Haushalten generiert. Begründung: Mit der Vorlage M 73 werden die notwendigen Investitionen für das KiZ 56 von 10.399.000 Euro unter anderem aus den Investitionsmitteln anderer KiZ generiert. Das betrifft im Ortsbezirk 7 das KiZ 100 in der Stichelstraße. Dessen Investitionsbedarf steht angesichts der dramatischen Situation der Versorgung mit Hortplätzen und Nachmittagsbetreuung im Bereich der Michael-Ende-Schule wie überhaupt in Rödelheim außer Frage. Dies wurde in der Vorlage B 172 vom 24.04.2023 durch den Magistrat ja festgestellt (S. 24: "unterdurchschnittliche Versorgungsquote", "Erweiterung der Hortkapazitäten" und "Ausbau von Erweiterter Schulischer Betreuung priorisiert"). Damit wird nicht die Maßnahme für das Kinderzentrum Eckernförder Straße infrage gestellt. Der steigende Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen muss durch eine entsprechende Priorisierung im gesamten Haushalt getragen werden - nicht auf dem Rücken der Kinder und Familien und zulasten anderer Kitas. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.05.2023, M 73 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 172 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 346 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 12.07.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 10.07.2023, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 73 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Schulbau die Beratung der Vorlage OA 373 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, FRAKTION und BFF-BIG gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 373) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: zu 1. Volt und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 2. Volt (= Del. auf H); ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.07.2023, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 73 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 373 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 373) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 73 und OA 373 = Annahme) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.07.2023, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 73 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 373 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 373) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3598, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023 Aktenzeichen: 40-4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sicherstellung der nachschulischen Betreuung für die Schulanfänger*innen 2023 in den Grundschulen des Ortsbezirks 7

23.05.2023 · Aktualisiert: 19.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2023, OF 302/7 Betreff: Sicherstellung der nachschulischen Betreuung für die Schulanfänger*innen 2023 in den Grundschulen des Ortsbezirks 7 Vorgang: OM 4142/19; ST 1743/19; OM 4665/19; ST 1549/19; OM 19/21; ST 1352/22; V277/22; ST 2469/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der OBR 7 bittet den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie sind die aktuellen Zahlen aller Kindergartenkinder im letzten Kindergartenjahr im Ortsbezirk? Wie viele davon haben eine Halbtagsbetreuung? 2. Wie ist der Stand der einzelnen Schulen im Ortsbezirk bei der Ausgestaltung des Ganztages? Gibt es gegenüber der in der ST 2469/22 dargelegten Versorgungssituation für die nachschulische Betreuung an den Grundschulen im Ortsbezirk 7 Verbesserungen? Für welches Schuljahr wird die angestrebte Quote von 85% erreicht? 3. Eine große Herausforderung bestand in den vergangenen Jahren auch bei der Identifizierung von nutzbaren Liegenschaften. Welche Ergebnisse hat die Standortsuche des Stadtschulamts im Ortsbezirk 7 vorzuweisen? Bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Stadtteilen und Schulbezirken. 4. In der ST 1352/22 ist ausgeführt, dass die Anfrage der Kath. St. Antoniusgemeinde das Platzangebot im Kirschbaumweg 17-19 auszubauen vom Magistrat abgelehnt wurde, da in diesem Schulbezirk kein weiterer Bedarf gesehen wurde. Vertritt der Magistrat weiterhin die Auffassung, dass man sich dies angesichts der angespannten Situation leisten kann? Inwiefern könnten durch ein Überangebot andere Grundschulbezirke im Ortsbezirk 7 kompensiert werden, wo die Versorgungsquote nicht erreicht werden kann? 5. In der ST 2469/22 sind einige Kriterien zur Vergabe der Plätze, die zwischen dem Stadtschulamt und den Trägern verbindlich vereinbart worden sind, ausgeführt. Diese dienen als Grundlage für das kindernetfrankfurt. Wie werden diese prozentual gewichtet? 6. Wie gedenkt der Magistrat eine ausreichende Versorgung der nachschulischen Betreuung bis zum Jahr 2026 zu gewährleisten? Welche Umsetzungsprobleme im Hinblick auf den Rechtsanspruch 2026 bestehen aktuell? Wie sieht das detaillierte Gesamtkonzept (inkl. Dauer/Zwischenziele und deren Ergebnisse) für ganztägig arbeitende Grundschulen aus und in welcher Phase befindet es sich mittlerweile? 7. Was kann akut bis zur Einschulung nach den Sommerferien 2023 von Seiten des Magistrats getan werden, um eine "Notfallbetreuung" zu gewährleisten? 8. Laut der ST 1352/22 ist die Containerstellung an der Michael-Ende-Schule für das erste Quartal 2023 geplant gewesen. Dazu ist es jedoch nicht gekommen. Zu welchem konkreten Zeitpunkt kann damit gerechnet werden? Wie weit ist der Stand der Planungen für den Erweiterungsbau, der kurz- und mittelfristig die Raumnot an der Michael-Ende-Schule beheben soll? 9. Lässt sich an der Michael-Ende-Schule eine weitere Nutzung für die nachschulische Betreuung in den Containerbauten ermöglichen? Falls ja, stellt das Kapazitäten für Familien dar, die bisher noch keine nachschulische Betreuung zugesagt bekommen haben? Oder sind diese Räumlichkeiten bereits in den getätigten Zusagen enthalten? 10. Liegen die Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie, die in der ST 2469/22 für die Fünfzügigkeit der Michael-Ende-Schule angekündigt wurde, vor und welche Planungsschritte leiten sich daraus ab? 11. Ist es möglich, in den nächsten Jahren eher als bisher die Zu- bzw. Absagen für die nachschulische Betreuung zu machen, sodass eine größere Planbarkeit für Familien besteht? Begründung: In der vergangenen Bürger*innenfragestunde berichtete eine besorgte Mutter, dass ihre Tochter bei der Vergabe der Hortplätze nach den Sommerferien 2023 leer ausgegangen sei. Auch ein offener Brief an die zuständigen Dezernate vom 7.5.23, versandt von den Elternbeiräten der KiZ17 Niddagaustraße/ KiZ 100 Stichelstraße/ der Parklöwen sowie der Erweiterten schulischen Betreuung der Michael-Ende-Grundschule in Rödelheim unterstreichen die dramatische Situation. Dieser Zustand, den wir leider bereits aus den letzten Jahren kennen, stellt für die Eltern eine enorme Belastung dar, da vier Monate vor der beginnenden Grundschule unklar ist, ob diese ihre Berufstätigkeit weiter ausüben können. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf scheint mit dem Eintritt des Kindes in die Grundschule leider für viele Familien eine noch größere Herausforderung zu werden: Kinder, die bisher ggf. bis 17 Uhr im Kindergarten bleiben konnten, müssen nun ggf. ab mittags in der Familie betreut werden und stellen berufstätige Eltern damit vor enorme Probleme. Die Situation der nachschulischen Betreuung in unserem Ortsbezirk ist seit Jahren Anlass für Sorge der Eltern und des Ortsbeirates. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD die farbechten-LINKE. FDP BFF FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 7 am 06.06.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 687 2023 Die Vorlage OF 302/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 9. nach dem Wort "haben" die Worte "und wenn ja, welche (Anzahl an zusätzlichen Plätzen)" und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Absagen" die Worte "gemäß transparentem Kommunikationskonzept" angehängt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, die_farbechten-LINKE., FDP, BFF, FREIE_WÄHLER, fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße

30.03.2023 · Aktualisiert: 16.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2023, OF 276/7 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Gestaltung und Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns und insbesondere des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/ Assenheimer Straße wird in der Produktgruppe 13.01 ein eigenes Produkt/ Projekt angelegt, in dem für 2023 zusätzlich die Summe von 500.000 € eingestellt wird. Aus diesen Mitteln wird zunächst die Planung für die Aufwertung und Gestaltung finanziert, die gemeinsam mit den Bürger:innen stattfinden sollte. Nicht verausgabte Mittel werden zweckgebunden für die Umsetzung der Planungen reserviert. Begründung: Jahrelang ließen verschiedene Eigentümer:innen im og. Bereich eine komplette Häuserzeile verfallen, ohne dass die Stadt eine Handhabe gegen diesen Zustand gehabt hätte. Nun soll dort ein Wohnbauprojekt errichtet werden. Anschließend kann der öffentliche Bereich in Kooperation mit den Bürger:innen neu gestaltet werden. Der Planungsprozess sollte jetzt anlaufen, um nach Fertigstellung des Wohnbau-projekts zügig mit der Umsetzung beginnen zu können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 57 2023 Die Vorlage OF 276/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Begriff "Assenheimer Straße" die Worte "sowie der Platz vor der Häuserzeile 12 bis 20" eingefügt werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gleichbehandlung von Wettbüros und Spielhallen

17.01.2023 · Aktualisiert: 13.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3353 entstanden aus Vorlage: OF 239/7 vom 28.12.2022 Betreff: Gleichbehandlung von Wettbüros und Spielhallen Im Stadtteil Rödelheim sind auf einem kleinen Areal zwischen Burgfriedenstraße, Radilostraße, Lorscher Straße und Alexanderstraße insgesamt vier Spielhallen und sechs Wettbüros bzw. Sportscafés/Lounges angesiedelt. Da für Spielhallen ein Mindestabstand gilt, nicht aber für Wettannahmestellen, eröffnen mittlerweile in Rödelheim immer weitere Wettbüros. Ein solches wird gerade fünf Meter entfernt von einem bereits existierenden in der Alexanderstraße/Ecke Lorscher Straße eröffnet in Sichtweite zur knapp 50 Meter entfernten nächsten Spielhalle. Sämtliche Spielhallen und Wettbüros zeichnen sich dadurch aus, dass sie nahezu keinen sichtbaren Publikumsverkehr haben, was zumindest Fragen zu ihren Geschäftstätigkeiten aufkommen lässt. Aufgrund der Vergleichbarkeit des Angebots von Spielhallen und Wettbüros und der von ihnen ausgehenden Gefahren, insbesondere für Jugendliche, wird der Magistrat daher aufgefordert, - sich beim Land dafür einzusetzen, dass die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen sind, um die für Spielhallen geltenden Mindestabstände auf Wettbüros bzw. Spielhallen und Wettbüros auszudehnen und - die Legalität der Geschäftstätigkeit der Spielhallen und Wettbüros in Rödelheim regelmäßig zu überprüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 929 Aktenzeichen: 32 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit vor dem REWE-Markt in der Thudichumstraße in Rödelheim

17.01.2023 · Aktualisiert: 09.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3356 entstanden aus Vorlage: OF 246/7 vom 11.01.2023 Betreff: Sicherheit vor dem REWE-Markt in der Thudichumstraße in Rödelheim Vorgang: OM 2336/22 OBR 7; ST 2504/22 Der Magistrat wird aufgefordert, eine Lösung für die verkehrliche Gefahrensituation vor dem neuen REWE-Markt in der Thudichumstraße zu finden und dem Ortsbeirat vorzuschlagen. Gegebenenfalls kann dies bei einem Ortstermin geschehen. Vor dem REWE-Markt gibt es ein Problem zwischen Menschen, die in den REWE-Markt gehen und aus dem REWE-Markt kommen und denen, die mit dem Fahrrad oder Auto vorbeifahren. Falsch parkende Autos verschärfen die hochkomplexe Lage zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern, Radfahrenden und dem Kundinnen- und Kundenverkehr zusätzlich. Auf dem Bordstein und dem leeren Erdbereich zwischen Fahrradständern und Bäumen ist dies regelmäßig zu beobachten. Kollisionen mit schwächeren Verkehrsteilnehmenden müssen vermieden werden. Dazu gehören neben den o. g. Personengruppen auch Kinder und Seniorinnen bzw. Senioren, die es zu schützen gilt. Gespräche mit Mitarbeitern von REWE haben gezeigt, dass eine Bereitschaft zur Begrünung der Fläche besteht. Falls ein Teil der privaten Fläche in Anspruch genommen werden muss, wäre dies weiterzuverfolgen und der Eigentümer zu involvieren. Begründung: Bereits in mehreren Anträgen hat der Ortsbeirat die unübersichtliche Situation am o. g. REWE-Markt dargelegt und Lösungsvorschläge unterbreitet. Erfreulicherweise wurden seitdem großflächig Fahrradpiktogramme auf der Thudichumstraße angebracht, aber die oben beschriebene Problematik wird damit nicht gelöst. Die Anregung auf Frankfurter Hüte wurde vom Magistrat abgelehnt (Stellungnahme ST 2504). Daher fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, andere Vorschläge gemeinsam mit dem Ortsbeirat zu entwickeln, damit die Gefahrenlage entschärft werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2336 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2504 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1106 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Dazu-Antrag zur M 86

20.09.2022 · Aktualisiert: 17.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2022, OF 199/7 Betreff: Dazu-Antrag zur M 86 Der Ortsbeirat 7 steht dem Plan, eine RSV durch Rödelheim zu führen positiv gegenüber, bittet aber um die Beantwortung folgender Fragen: F-009 Beidseitig verläuft die RSV entlang Bushaltestellen. Wie kann hier eine Entflechtung erreicht werden, um eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmer*innen zu vermeiden? F-010 Die Querung der Ludwig Landmann Straße erfordert in dieser Form die Nutzung einer Bedarfsampel. Wie kann hier eine kurze Reaktionszeit gewährleistet werden, um zu vermeiden, dass Radfahrer*innen die Linksabbiegerspur (und dabei zwei Fahrspuren queren müssten, was an dieser Stelle nicht ungefährlich ist) nutzen, um unnötigen Wartezeiten zu entgehen? F-013 Im fraglichen Bereich auf der nördlichen Seite befindet sich eine Bushaltestelle. Wie soll diese in die RSV integriert werden? Der Hausener Weg wird in östlicher Richtung kurz nach der Einmündung Seelenberger Straße durch eine Ampel zur Ludwig Landmann-Straße hin reguliert. Es ist zu beobachten, dass an dieser Stelle seitens der Autofahrer noch beschleunigt wird, um die Ampel noch bei Grün zu schaffen. Hier sehen wir ein erhöhtes Gefahrenpotential für die Radfahrer*innen, die den Hausener Weg kreuzen müssen. Sind entsprechende Querungshilfen oder andere entschärfende Maßnahmen geplant? F-015 Durch die baulichen Gegebenheiten sehen wir hier eine deutliche Gefahrenstelle, eine Verkehrsführung im Mischverkehr scheint nicht zielführend. Gäbe es die Möglichkeit durch Erweiterung des Tunnelprofils hier eine Entlastung zu erreichen? F-016 /F-017a Die Vorplanung würde zu drei verschiedenen Wegführungen auf wenigen hundert Metern führen. Sinnvoller wäre eine stringente Verkehrsführung. Wenn man davon ausgeht, dass der kritische Bereich durch die Verkehrsbelastung im Bereich F-017a definiert wird, wäre ein durchgängiger Zweirichtungsradweg nicht sinnvoller? Begründung: ergibt sich aus den einzelnen Punkten. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.06.2022, M 86 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 500 2022 1. Der Vorlage M 86 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 199/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem ersten Satz des Tenors der folgende Halbsatz angefügt wird: "diese sollen als Anregung für die bevorstehende Detailplanung verstanden werden, sofern sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden können." Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und BFF

Partei: die_farbechten-LINKE.

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Sinnvolle Verkehrsberuhigung Hausener Weg/Thudichumstraße, kein generelles Tempo 30.

27.07.2022

Es existiert eine Idee den Hausener Weg/Thudichumstraße mit einem generellen Tempolimit 30 zu versehen. Dieses Thema wird unter den Anwohnern bei Nebenan.de sehr kontrovers diskutiert. Es gibt nicht nur Befürworter für ein generelles Tempolimit auf diesem Abschnitt. Sicherheit und Lärmbelastung und ein sinnvoller Verkehrsfluss müssen nicht unbedingt generelle Widersprüche sein. Ich würde dafür plädieren erst mal seitens der Stadt Frankfurt folgende Dinge zu prüfen: 1. Lärmmessung Tag und Nacht 2. Geschwindigkeitsmessungen Tag und Nacht Mit diesen Ergebnissen sollte man dann an weitere konstruktive Überlegungen eine Lösung finden. Was ich generell auf dieser Straße zur Verkehrsberuhigung gut fände, was auch vielen Fußgängern helfen würde, wären noch 1 bis 2 Zebrastreifen mit ganz leichten Erhebungen, ähnlich Kurhessenstraße. Das wäre kostengünstig und würde die Aufmerksamkeit der zu schnellen Autofahrer, die es leider überall gibt, zumindest fordern.

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Sinnvolle Verkehrsberuhigung Hausener Weg/Thudichumstraße, kein generelles Tempo 30.

27.07.2022

Es existiert eine Idee den Hausener Weg/Thudichumstraße mit einem generellen Tempolimit 30 zu versehen. Dieses Thema wird unter den Anwohnern bei Nebenan.de sehr kontrovers diskutiert. Es gibt nicht nur Befürworter für ein generelles Tempolimit auf diesem Abschnitt. Sicherheit und Lärmbelastung und ein sinnvoller Verkehrsfluss müssen nicht unbedingt generelle Widersprüche sein. Ich würde dafür plädieren erst mal seitens der Stadt Frankfurt folgende Dinge zu prüfen: 1. Lärmmessung Tag und Nacht 2. Geschwindigkeitsmessungen Tag und Nacht Mit diesen Ergebnissen sollte man dann an weitere konstruktive Überlegungen eine Lösung finden. Was ich generell auf dieser Straße zur Verkehrsberuhigung gut fände, was auch vielen Fußgängern helfen würde, wären noch 1 bis 2 Zebrastreifen mit ganz leichten Erhebungen, ähnlich Kurhessenstraße. Das wäre kostengünstig und würde die Aufmerksamkeit der zu schnellen Autofahrer, die es leider überall gibt, zumindest fordern.

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Tempolimit-Anpassung auf 30 KM/H im Hausener Weg

01.07.2022

Ich wohne direkt an der Straße des Hausener Weges , und manchmal habe ich das Gefühl durch meine Wohnräume verläuft eine Rennstrecke. Vor allem Nachts ist es teilweise sehr laut, da hier auch manche Zeitgenossen eher mit Tempo 100 den Hausener Weg runter und hoch rasen. Sehr unangenehm. Ich schlage deswegen vor, den Hausener Weg von Tempo 50 runter auf Tempo 30 zu setzen. Das hätte schon einen Effekt. Da sind viele weitere Anwohner sicher auch sehr glücklich wenn eine Anpassung vorgenommen wird. Wenn es zumindest für die Nachtzeit umgesetzt werden würde, z.B. von 22-6 Uhr , das wäre schon eine tolle Sache.

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9

Freigabe der Trümpertstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung

24.08.2020

Nach Beendigung der Bauarbeiten am Rewe-Markt wurde der östliche Teil der Trümpertstraße als Einbahnstraße ausgewiesen. Im Gegensatz zu den zahlreichen Einbahnstraßen in der Umgebung ist dieser Abschnitt nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Die Straße ist nicht schmaler als zum Beispiel die Assenheimer Straße, welche für den Radverkehr freigegeben ist, und wie diese Teil einer 30-Zone. Die Trümpertstraße ist eine wichtige Verbindung für Radfahrende, um über die Assenheimer Straße und den Friedel-Schomann-Weg in den Brentanopark zu gelangen. Die Alternative führt über die stark befahrene Thudichumstraße. Durch die Freigabe würde sich also nicht nur der Weg verkürzen sondern auch die Gefährdung von Radfahrenden verringert.

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Freigabe der Trümpertstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung

24.08.2020

Nach Beendigung der Bauarbeiten am Rewe-Markt wurde der östliche Teil der Trümpertstraße als Einbahnstraße ausgewiesen. Im Gegensatz zu den zahlreichen Einbahnstraßen in der Umgebung ist dieser Abschnitt nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Die Straße ist nicht schmaler als zum Beispiel die Assenheimer Straße, welche für den Radverkehr freigegeben ist, und wie diese Teil einer 30-Zone. Die Trümpertstraße ist eine wichtige Verbindung für Radfahrende, um über die Assenheimer Straße und den Friedel-Schomann-Weg in den Brentanopark zu gelangen. Die Alternative führt über die stark befahrene Thudichumstraße. Durch die Freigabe würde sich also nicht nur der Weg verkürzen sondern auch die Gefährdung von Radfahrenden verringert.

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Freigabe der Trümpertstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung

24.08.2020

Nach Beendigung der Bauarbeiten am Rewe-Markt wurde der östliche Teil der Trümpertstraße als Einbahnstraße ausgewiesen. Im Gegensatz zu den zahlreichen Einbahnstraßen in der Umgebung ist dieser Abschnitt nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Die Straße ist nicht schmaler als zum Beispiel die Assenheimer Straße, welche für den Radverkehr freigegeben ist, und wie diese Teil einer 30-Zone. Die Trümpertstraße ist eine wichtige Verbindung für Radfahrende, um über die Assenheimer Straße und den Friedel-Schomann-Weg in den Brentanopark zu gelangen. Die Alternative führt über die stark befahrene Thudichumstraße. Durch die Freigabe würde sich also nicht nur der Weg verkürzen sondern auch die Gefährdung von Radfahrenden verringert.

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Freigabe der Trümpertstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung

24.08.2020

Nach Beendigung der Bauarbeiten am Rewe-Markt wurde der östliche Teil der Trümpertstraße als Einbahnstraße ausgewiesen. Im Gegensatz zu den zahlreichen Einbahnstraßen in der Umgebung ist dieser Abschnitt nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Die Straße ist nicht schmaler als zum Beispiel die Assenheimer Straße, welche für den Radverkehr freigegeben ist, und wie diese Teil einer 30-Zone. Die Trümpertstraße ist eine wichtige Verbindung für Radfahrende, um über die Assenheimer Straße und den Friedel-Schomann-Weg in den Brentanopark zu gelangen. Die Alternative führt über die stark befahrene Thudichumstraße. Durch die Freigabe würde sich also nicht nur der Weg verkürzen sondern auch die Gefährdung von Radfahrenden verringert.

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Buslinie in die Siedlung Westhausen in Praunheim

10.11.2019

Guten Tag, mein Vorschlag hat mehrere Optionen für eine Umsetzung. Es geht um die bessere Anbindung der Siedlung Westhausen in Praunheim an den ÖPNV. Zurzeit ist die Siedlung Westhausen nur über die U-Bahnlinie U7 in der Ludwig-Landmann-Straße angebunden welche teilweise, je nach Wohnsitz, über weite Wege zu Fuß zu erreichen ist. Aktuell ist es so, dass die Fahrgastzahlen an den anliegenden U-Bahnstationen Friedhof Westhausen und Stephan-Heise-Straße sich "in Grenzen" halten was meiner Meinung nach darauf zurückzuführen ist, dass die meisten Anwohner in der Siedlung Westhausen über einen privaten PKW verfügen und diesen auch nutzen. In der Kollwitzstraße in der Siedlung Westhausen sind auch viele Schulen ansässig. Als Anwohner beobachte ich dort auch verstärkt das Phänomen der sog. "Elterntaxis". Durch diese kommt es dann regelmäßig zu Verkehrsbehinderungen im Bereich der Kollwitzstraße in beiden Richtungen, teilweise mit nicht ungefährlichen Situationen. Auch ist es momentan nicht möglich Einkaufmöglichkeiten oder auch S-Bahnstationen ohne komplizierte Umwege mit Umstiegen zu erreichen. Gegebenenfalls ist sogar eine Fahrt in die Innenstadt mit der U7 von Nöten um eine S-Bahnlinie zu erreichen. Dieser Umstand für dazu, dass doch viele Bewohner zum Auto greifen. Um die Situation des ÖPNV in der Sieglung Westhausen zu verbessern, möchte ich folgende Vorschläge unterbreiten: 1. Verlängerung der Buslinie 72 vom Nordwestzentrum kommend über den Rödelheimer Bahnhof hinaus zur Siedlung Westhausen. Der Linienweg könnte wie folgt aussehen: Ab Rödelheim Bahnhof links in die Radilostraße, weiter geradeaus über die Kreuzung den Hausener Weg entlang (wie die Buslinie 34 aktuell). Ludwig-Landmann-Straße rechts dann halt an der Bushaltestelle Hausener Weg (Umstieg zur U7), weiter auf der Ludwig-Landmann-Straße bis zur Kreuzung "Am Industriehof", dort links die Wendefahrt (am Freibad Hausen) und wieder auf die Ludwig-Landmann-Straße Richtung Heerstraße über die Autobahnbrücke bis zur zweiten Ampel, dort rechts in die Kollwitzstraße abbiegen und am Praunheimer Hohl vorbei dem Straßenverlauf der Kollwitzstraße durch die Siedlung Westhausen folgen. Die Endhaltestelle wäre an der Kreuzung Stephan-Heise-Straße/ Westring gelegen. Auf dem Weg dorthin müssten natürlich Zwischenhaltestellen geprüft werden. In Höhe der Hausnummer Stephan-Heise-Straße 55 bzw. in dessen Bereich wäre problemlos möglich. Der Name der Haltestelle könnte "Westring" lauten. Nach einer Pause könnte der Bus weiter die Stephan-Heise-Straße Richtung Ludwig-Landmann-Straße befahren. An der Ludwig-Landmann-Straße rechts, geradeaus über die Autobahnbrücke rechts in den Hausener Weg und weiter wie die Buslinie 34 zum Rödelheimer Bahnhof. Ab dort wieder auf dem bekannten Linienweg Richtung Nordwestzentrum. Diese Variante der Linienführung würde die Buslinie 34 im Bereich Rödelheim weiter entlasten und wäre zusätzlich im Störfalle auf der Linie U7 eine Alternative im Bereich der Ludwig-Landmann-Straße. 2. Mein zweiter Vorschlag wäre die Schaffung einer neuen Buslinie welche zwischen dem Rödelheimer Bahnhof und der Siedlung Westhausen verkehrt. Diese Linie könnte den von mir in der ersten Variante beschriebenen Linienweg der verlängerten Buslinie 72 abfahren. Vorteil gegenüber einer Verlängerung der Buslinie 72 wäre eine erhöhte Betriebs- und Fahrplanqualität da sie einen kürzeren Linienweg hätte und keine Verspätungen aus dem Weg von der Nordweststadt kommend mitführen würde. Zusätzlich wäre ein Einsatz von sog. Midibussen (keine Kleinbusse) auf dieser Linie denkbar. Bei einer gewissen Umlauf- und Fahrplanung könnten hier nur zwei Kurse auf der Linie eingesetzt werden. Selbstverständlich ist mir bewusst, dass an gewissen Stellen in der Siedlung Westhausen durch einen regelmäßigen Busbetrieb und durch eingerichtete Bushaltestellen Parkplätze entfallen würden. Aber im Großen und Ganzen besteht hier die Möglichkeit, mehr Menschen auf den Umstieg zum ÖPNV zu bewegen. Bei weiten Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen. Adam Lubiniecki