Meine Nachbarschaft: Am Grünen Graben
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Vorlagen
Nahversorgung für den Bereich Weißer Stein und Alt-Eschersheim/Bonameser Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2016, OM 371 entstanden aus Vorlage: OF 57/9 vom 23.06.2016 Betreff: Nahversorgung für den Bereich Weißer Stein und Alt-Eschersheim/Bonameser Straße Vorgang: V 1565/16 OBR 9; OM 5066/16 OBR 9; ST 600/16; ST 846/16 Nachdem der Netto-Markt in der Eschersheimer Landstraße bereits Anfang 2016 aufgegeben wurde, wurde am 30.06.2016 auch der REWE-Supermarkt in der Maybachstraße geschlossen, um durch einen Neubau ersetzt zu werden. Mit einer Bauzeit von circa 20 Monaten ist zu rechnen, sodass im Frühjahr 2018 ein neuer Supermarkt öffnen sollte. In der Zwischenzeit sind bisher leider keine Ersatzeinkaufsmöglichkeiten vorgesehen, auch ein Shuttleservice o. Ä . ist nicht geplant. In anderen Siedlungsbereichen, in denen ein vergleichbarer Abriss mit Neubau erfolgte, wurde ein solcher z. B. über die Caritas im Rahmen des Programmes "Soziale Stadt" angeboten. In Betracht kommt auch die Einrichtung eines sog. Smart-Marktes. Ein ersatzloser Ausfall des Supermarkts in der Maybachstraße während der 20-monatigen Bauzeit gefährdet die Nahversorgung der Anwohner im Bereich Weißer Stein und Alt-Eschersheim/Bonameser Straße erheblich. Der Magistrat wird daher gebeten, unter Einbeziehung der Wirtschaftsförderung Frankfurt 1. eine taugliche Übergangslösung in diesem Teil Eschersheims zu gewährleisten, solange der Supermarkt in der Maybachstraße baubedingt nicht zur Verfügung steht sowie 2. zu prüfen und zu berichten, wie die Nahversorgungssituation in Eschersheim langfristig verbessert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2016, V 1565 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2016, OM 5066 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2016, ST 600 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2016, ST 846 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2016, ST 1492 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 92 31
Geschwindigkeitsmessungen und entschleunigende Maßnahmen für die Bonameser Straße, Ortseinfahrt Eschersheim, etwa in Höhe der Straße Im Mellsig
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2016, OM 373 entstanden aus Vorlage: OF 61/9 vom 23.06.2016 Betreff: Geschwindigkeitsmessungen und entschleunigende Maßnahmen für die Bonameser Straße, Ortseinfahrt Eschersheim, etwa in Höhe der Straße Im Mellsig Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. verstärkt mobile Geschwindigkeitskontrollen an der Bonameser Straße, Ortseinfahrt Eschersheim, etwa in Höhe der Straße Im Mellsig vorgenommen werden; 2. entschleunigende Maßnahmen (z. B. das Ermöglichen des Parkens entlang der Straße) an der Bonameser Straße, etwa in Höhe der Hausnummern 75 bis 83, geplant und im Ortsbeirat vorgestellt werden. Begründung: Anwohner berichten, dass trotz Tempo-30-Schilder nach der Ortseinfahrt Eschersheim in der Bonameser Straße häufig noch viel zu schnell gefahren wird. An dieser Stelle hat die Bonameser Straße Landstraßencharakter und lädt zu schnellem Fahren ein. Dies stellt eine große Belästigung und eine Gefahr für die Anwohner, insbesondere für die vielen Kinder im Wohngebiet, dar. Die Geschwindigkeit könnte effektiv durch das Erlauben des Parkens einseitig entlang der Straße reduziert werden. Gleichzeitig würden dadurch dringend benötigte Parkmöglichkeiten geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1391 Antrag vom 17.11.2016, OF 156/9 Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1033 Antrag vom 14.08.2017, OF 327/9 Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2214
Zebrastreifen über die Bonameser Straße in Höhe der Straßen Im Mellsig und Im Uhrig
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2016, OM 374 entstanden aus Vorlage: OF 62/9 vom 23.06.2016 Betreff: Zebrastreifen über die Bonameser Straße in Höhe der Straßen Im Mellsig und Im Uhrig Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass an der Bonameser Straße im Bereich zwischen den Straßen Im Mellsig und Im Uhrig ein Zebrastreifen angelegt wird. Begründung: Anwohner der Straße Im Mellsig berichten von großen Schwierigkeiten, die Bonameser Straße zu überqueren, da dort trotz Tempo-30-Schilder häufig an der Ortseinfahrt wesentlich schneller gefahren wird. Der fehlende Überweg ist besonders problematisch für die vielen Kinder und Jugendlichen im Wohngebiet, aber auch für ältere Menschen, die z. B. die nächste Bushaltestelle für den Weg zur Schule oder zum Einkaufen erreichen wollen. Ein Zebrastreifen an dieser Stelle würde auch das Schulwegnetz rund um die Fried-Lübbecke-Schule ergänzen, damit Kinder, die nah beieinander auf gegenüberliegenden Seiten der Bonameser Straße (z. B. An der Nachtweide und Im Mellsig) wohnen, gemeinsam zu und von der Schule bzw. dem Hort "Im Mellsig" laufen können. Der nächste gesicherte Überweg liegt einige hundert Meter weiter an der Straße Am Grünen Graben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1390 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 563 Aktenzeichen: 32 1
Fuß- und Radweg entlang der Bonameser Straße realisieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 88 entstanden aus Vorlage: OF 24/10 vom 14.05.2016 Betreff: Fuß- und Radweg entlang der Bonameser Straße realisieren Der Magistrat wird gebeten, von der Homburger Landstraße entlang der Bonameser Straße flächenschonend (Landwirtschaft) einen Fuß- und Radweg bis nach Eschersheim zu planen und zu realisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1094 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 356
Sperrung der Bonameser Straße zwischen den Kreuzungen mit den Straßen Im Mellsig und der Homburger Landstraße vom 16. Februar bis zum 20. Mai 2016 wegen Brückenbauarbeiten
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2016, OF 42/9 Betreff: Sperrung der Bonameser Straße zwischen den Kreuzungen mit den Straßen Im Mellsig und der Homburger Landstraße vom 16. Februar bis zum 20. Mai 2016 wegen Brückenbauarbeiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, warum die Bewohner des Wohngebiets Bonameser Straße nicht rechtzeitig bzw. überhaupt nicht vor Beginn der Baumaßnahmen informiert wurden. Begründung: Die fehlende Vorab-Information hat verhindert, dass sich die Bewohner auf die veränderte Situation einstellen und sich um Alternativen - soweit diese überhaupt möglich waren - bemühen konnten. Eine Zufahrt aus dem Bereich Alt Eschersheim war nicht , von der Homburger Landstraße fahrtechnisch jedoch nur unter Missachtung des Sperrschildes möglich. Die Missachtung des Sperrschildes hätte zumindest eine Ordnungswidrigkeit bedeutet. Die Brückenbauarbeiten haben zwar unter der Regie von Hessen-Mobil stattgefunden. Hessen-Mobil konnte jedoch nicht ohne Einschaltung und Abstimmung mit den zuständigen Stellen der Stadt handeln. Der Magistrat war also involviert. Der Magistrat hätte z. B. eine Bürgerversammlung zur Information einberufen können oder wenigstens Informationsblätter verteilen und in die Briefkästen einwerfen (lassen) können. Eine Information ist zwar erfolgt, das Aufstellen eines oder mehrerer Schilder am 11. 2. 2016 mit Hinweis auf Sperrung und Arbeiten. Das aber kann nicht als ausreichend angesehen werden, wenn ein ganzes Wohngebiet abgekoppelt wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 09.06.2016, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 55 2016 Die Vorlage OF 42/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenÖPNV-Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2016, OF 41/9 Betreff: ÖPNV-Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Derzeit können bzw. könnten folgende ÖPNV-Anbindungen genutzt werden: - die Buslinie 60 an ihrer Anfangs- bzw. Endstation Im Uhrig - Entfernung ca. 700 m; - die S 6 an der S-Bahn-Station Frankfurter Berg - Entfernung ca. 1.500 m; - die U-Bahnlinien U 1, U 2, U 3, U 8 an der Station Weißer Stein - Entfernung weit über 1.000 m; - die Buslinien 63 und 66 an den Stationen des Berkersheimer Weges. Der Weg dorthin führt zunächst zu einer Bahnschranke mit Gegensprechanlage. Die Schranke wird bzw. kann sehr oft nicht kurzfristig geöffnet werden. Dadurch ergeben sich längere Wartezeiten; die Wegedauer kann kaum abgeschätzt werden. Vom Bahnübergang geht es durch Feld und Flur zu den Bus- Stationen am Berkersheimer Weg. Auch hier handelt es sich um eine sehr große Entfernung. Wegen der beabsichtigten Schließung der Bahnschranke im Zuge des Ausbaus der Main-Weser-Bahnstrecke kann man diese Verbindung ohnehin nicht in weitere Überlegungen einbeziehen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, - ob er es nicht für notwendig ansieht, das Wohngebiet (besser) an den ÖPNV anzuschließen; - welche Anschlussmöglichkeiten er ggf. konkret sieht. Denkbar wäre z. B. eine Verlängerung der Buslinie 60 über die Anfangs-/Endstation Im Uhrig hinaus bis zum Wohngebiet, um von dort nach dem Wenden zur Rückfahrt umzukehren. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 09.06.2016, TO II, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 54 2016 Die Vorlage OF 41/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: FDP
Weiter lesenFußläufige Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2016, OF 40/9 Betreff: Fußläufige Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Situation stellt sich wie folgt dar: Der Bürgersteig der südlichen Seite endet etwa an der Kreuzung Im Mellsig/Bonameser Straße. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite reicht er vor Bebauung weiter nach Osten, endet aber ebenfalls weit vor der Brücke über die A 661. Auf der Brücke über die A 661 sind beiderseits Bürgersteige (von Hessen Mobil im Auftrag des Bundes und nicht von der Stadt Frankfurt) angelegt. Über die Brücke in Richtung Homburger Landstraße existiert weder rechts noch links ein Bürgersteig. Vorhanden ist lediglich rechts hinter einer Leitplanke ein Trampelpfad, ca. 60 cm breit, der nicht als offizieller Fußweg gilt. Wenn Schnee gefallen war und dieser mit Mann und Fahrzeug beseitigt wurde, hat man den Schnee über die Leitplanke gehoben/geworfen. Von Anwohnern befragt haben die Schneebeseitiger geantwortet, hinter der Leitplanke handele es sich nicht um einen offiziellen Gehweg. Deshalb sei es rechtens, den Schnee so abzukippen. Nachdem das geschah, war damit auch diese fußläufige Verbindung gekappt. Die Alternativen: - ein Fußmarsch zur Homburger Landstraße ohne Bürgersteige und dort weiter zur S-Bahn-Station Frankfurter Berg (ca. 1.500 m); - ein langer Fußmarsch über einen Feldweg in Richtung Nidda, bis man nach einer Unterführung eine Straße erreichen kann. Der fragliche Feldweg stößt gegenüber dem Zugang zum Wohngebiet etwa im rechten Winkel auf die Bonameser Straße; - den Weg über einen asphaltierten Weg, einem seitlichen Ast der Bonameser Straße, der westlich am Wohngebiet vorbei führt, bis zu einer Bedarfsschranke der Main-Weser-Bahnstrecke. An der Schranke kann man sich über Gegen- sprechanlage bei der Bahn melden. Das Öffnen der Schranke dauert oft lange. Jenseits der Schranke gelangt man durch Feld und Flur ins Stadtteil Frankfurter Berg mit seinen ÖPNV-Anbindungen. Der erwähnte, asphaltierte Weg ist gerade so breit, dass er ein Kfz aufnehmen kann. Bürgersteige sind keine vorhanden. Er zweigt in einer Kurve auch noch zu einem einzelnen Haus, Bonameser Straße 198, ab. Der Überweg über die Bahngleise steht im Zuge des vorgesehenen viergleisigen Bahnausbaus wohl zur Disposition. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, - wie er sich zur fehlenden fußläufigen Verbindung stellt; - ob er eine Weiterführung der Bürgersteige zumindest auf einer Straßenseite beabsichtigt; - wer für die Kosten bei evtl. Stürzen und Verletzungen wegen unzureichender Verkehrssicherheit aufzukommen hat; - welche Möglichkeiten er für eine Ergänzung bzw. Erweiterung der mangelhaften bzw. nicht vorhandenen Straßenbeleuchtung sieht. Zu bedenken ist, dass eine fußläufige, verkehrssichere Verbindung zum Erreichen der einzigen einigermaßen nahen ÖPNV-Anbindung, der Anfangs- bzw. Endstation der Buslinie 60 Im Uhrig, unabdingbar ist. Immerhin beträgt die Länge des Weges bis dorthin ca. 700 m. Bei dem Wohngebiet Bonameser Straße handelt es sich zwar um ein relativ kleines Wohngebiet mit ca. 100 Bewohnern. Im Sinne einer gerechtfertigten Gleichbehandlung dürfte ein Abhängen der Betroffenen jedoch kaum zu rechtfertigen sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 09.06.2016, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 53 2016 Die Vorlage OF 40/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Halbsatz "endet etwa an der Kreuzung Im Mellsig/Bonameser Straße" durch den Halbsatz "läuft am Ende der Brücke über die A 661 aus" ersetzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und 1 FDP
Partei: FDP
Weiter lesenNahversorgung für den Bereich Weißer Stein und AltEschersheim/Bonameser Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2016, OM 5066 entstanden aus Vorlage: OF 1041/9 vom 08.02.2016 Betreff: Nahversorgung für den Bereich Weißer Stein und Alt-Eschersheim/Bonameser Straße Vorgang: V 1565/16 OBR 9 Nach Schließung der Filiale der Netto Marken-Discount AG & Co. KG am 09.01.2016 in der Eschersheimer Landstraße Nr. 526 hat sich die Nahversorgung im Bereich Weißer Stein insbesondere für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger erschwert. Nach der noch für dieses Jahr für circa 18 Monate vorgesehenen Schließung (Abriss, Neubau, Neueröffnung) der Filiale der REWE Markt GmbH in der Maybachstraße wird sich die Nahversorgung in den Bereichen Weißer Stein und Alt-Eschersheim/Bonameser Straße noch erheblich kritischer gestalten. Hilfe bei vorübergehenden Nahversorgungsengpässen ist in anderen Stadtteilen - zum Beispiel in der Heinrich-Lübke-Siedlung (Praunheim) und im Riederwald - durch zeitlich begrenzte Projekte zustatten gekommen. Der Caritasverband Frankfurt e. V. hatte jeweils einen Kleinbus (für neun Personen) kostenlos zur Verfügung gestellt. Für die Kosten des Kraftstoffes war die Stadt aufgekommen. Die interessierten Bürger hatten sich zu einem bestimmten Zeitpunkt an einer vorgegebenen Stelle getroffen und wurden von dort mit dem Kleinbus zu einem Nahversorger gebracht. Vor Ort hatten sie zwei Stunden Zeit zum Einkaufen und wurden danach abgeholt und zum Ausgangs-/Treffpunkt zurück chauffiert. Als Anfahrstelle für Einkäufe kommt zum Beispiel die Rewe-Filiale in der Straße Am Schwalbenschwanz in Betracht. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, eine entsprechende Möglichkeit zu prüfen. Für den Bereich Weißer Stein könnten ein oder zwei Treffpunkte (Nußzeil) eingerichtet werden, für den Bereich Alt-Eschersheim/Bonameser Straße mindestens zwei. Der Caritasverband und die Diakonie Frankfurt gemeinnützige GmbH arbeiten in dieser Frage zusammen. Federführend ist der Caritasverband. Ein informelles Gespräch mit dem Caritasverband hat Interesse und Bereitschaft aufgezeigt. Aufseiten der Stadt ist die Abteilung Aktive Nachbarschaften und Projekte innerhalb des Jugend- und Sozialamtes der Partner. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2016, V 1565 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2016, ST 846 Antrag vom 21.06.2016, OF 58/9 Antrag vom 23.06.2016, OF 57/9 Anregung an den Magistrat vom 07.07.2016, OM 371 Auskunftsersuchen vom 07.07.2016, V 88 Aktenzeichen: 92 31
Zustand von Teilbereichen der Bürgersteige Am Grünen Graben und im Birkholzweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2015, OF 944/9 Betreff: Zustand von Teilbereichen der Bürgersteige Am Grünen Graben und im Birkholzweg Bei den Teilbereichen handelt es sich um Am Grünen Graben Nr. 24, 26, 28, 30 und den gegenüber liegenden Bürgersteig mit u. a. den Nr. 23 und 27 sowie dem Birkholzweg Nr. 12 - 14 und 15 - 21. Der Magistrat wird gebeten, sich vom Zustand der Bürgersteige zu überzeugen und in einem überschaubaren Zeitraum Maßnahmen zur Behebung der Schäden zu ergreifen. Begründung: Weite andere Teile der Bürgersteige in den beiden Straßen wurden bereits vor Jahren mit Verbundsteinen gepflastert. Diese befinden sich auch jetzt noch in einem mehr oder minder einwandfreien Zustand. Bei den beanstandeten Wegstrecken sind Gehwegplatten verkantet, befinden sich Löcher, Stolperfallen, und unzureichende Ausbesserungen mit Asphalt. Kürzlich ist ein älterer Herr dort auf einem beschädigten Wegstück gestolpert und gestürzt. Nachbarn haben ihm wieder auf die Beine geholfen. Zum Glück war er weitgehend unverletzt geblieben. Es bietet sich an, die beschädigten Zwischenstücke der Bürgersteige - und um solche handelt es sich nur - ebenfalls mit Verbundsteinen zu bestücken. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 02.07.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 944/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenFußgängerbrücke über die Main-Weser-Bahnstrecke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2014, OM 2876 entstanden aus Vorlage: OF 744/9 vom 03.02.2014 Betreff: Fußgängerbrücke über die Main-Weser-Bahnstrecke Vorgang: OM 2522/13 OBR 9; ST 1733/13 In der Anregung OM 2522 hat der Ortsbeirat an die versprochene Vorstellung bezüglich der Fußgängerbrücke über die Main-Weser-Bahnstrecke (in Höhe der Straße Am Grünen Graben) erinnert. Mit der Stellungnahme ST 1733 teilte der Magistrat mit, dass die Planung zu der neuen Eisenbahnunterführung Lachweg noch nicht vorgestellt werden kann. Da sich die Vorlage ST 1733 auf einen anderen Standort bezieht, wird der Magistrat erneut gebeten, zu der versprochenen Vorstellung "Bahnübergang" einzuladen beziehungsweise diese bei einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates vorzustellen. Begründung: Wenn man einmal davon absieht, dass Streckenunterführungen im Sprachgebrauch der Deutsche Bahn AG ebenfalls als Überführungen bezeichnet werden, handelt es sich im Bereich des Lachweges definitiv um eine geplante Unterführung. Bei der in Frage stehenden Überführung ist jedoch eine Fußgängerbrücke östlich des Lachweges in der Verlängerung der Straße Am Grünen Graben angesprochen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.09.2013, OM 2522 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1733 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 534 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 962 Antrag vom 28.12.2016, OF 178/9 Auskunftsersuchen vom 19.01.2017, V 313 Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 457 Aktenzeichen: 66 6
Verkehrsmäßige Auswirkungen einer erheblichen Erweiterung der Bebauung des Hilgenfeldes
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2013, OF 678/9 Betreff: Verkehrsmäßige Auswirkungen einer erheblichen Erweiterung der Bebauung des Hilgenfeldes Bei einer erweiterten Bebauung sollen die Bewohner dafür gewonnen werden, den ÖPNV und dabei insbesondere die S-Bahn S 6 zu nutzen. Inwieweit eine entsprechende Empfehlung angenommen werden wird, lässt sich nicht im Voraus sagen. Zu bedenken ist auch, dass die Züge der S 6 in den Hauptverkehrszeiten jetzt schon stark frequentiert bis überfüllt sind. Zusätzliche Züge sind aber auch bei einem Ausbau der Strecke nicht vorgesehen. Für den Ab- und Zufluss von Individual-Verkehr bestehen Möglichkeiten nach Norden durch die engen Straßen von Bonames, nach Westen durch die ebenfalls engen Straßen von Alt Eschersheim (die Bonameser Straße und mit ihr verbundene Straßen). Die meiste Kapazität für die Aufnahme zusätzlichen Verkehrs bietet noch die Homburger Landstraße in südlicher Richtung. Dabei gilt es allerdings nicht zu unterschätzen, dass auch die Homburger Landstraße in Richtung Innenstadt jetzt schon stark frequentiert ist. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, welche verkehrsmäßige Andienung er für das zur Erweiterung anstehende Baugebiet plant. Die verkehrsmäßigen Belange sollten schon deshalb zeitlich weit im Vorfeld einer Bauplanung geklärt werden, weil sie - wie auch immer sie geartet sein sollten - Diskussionen auslösen, Bemühungen um Optimierung einleiten und damit nicht geringe Zeit in Anspruch nehmen werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 26.09.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 837 2013 Die Vorlage OF 678/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und fraktionslos
Partei: FDP
Weiter lesenVerkehrsspiegel an der Kreuzung Am Grünen Graben/Bonameser Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2013, OF 648/9 Betreff: Verkehrsspiegel an der Kreuzung Am Grünen Graben/Bonameser Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Bonameser Straße für die aus dem Grünen Graben abbiegenden Verkehrsteilnehmerinnen und Teilnehmer einen Verkehrsspiegel zur besseren Einsicht zu installieren. Begründung: Dem Ortsbeirat wird diese Kreuzung immer wieder als "lebensgefährlich" dargestellt, weil die Verkehrsteilnehmer den Verkehr auf der .Bonameser Straße erst sehr spät sehen können Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 29.08.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 648/9 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenBahnübergang Lachweg - Berkersheimer Weg der Main-Weser-Bahnstrecke
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2013, OF 664/9 Betreff: Bahnübergang Lachweg - Berkersheimer Weg der Main-Weser-Bahnstrecke Dieser Bahnübergang wurde am 27. 6. bis zum 1. 7. 2013 geschlossen, um Gleisarbeiten auszuführen; ohne dass vorher eine öffentliche Ankündigung erfolgte; ohne dass unmittelbar vor dem Übergang und im weiteren Vorfeld (als Hinweis bzw. Warnung für Autofahrer) Hinweisschilder aufgestellt waren; ohne den Ortsbeirat zu informieren. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat - evtl. nachdem er sich zunächst mit der DB AG ins Benehmen gesetzt hat - um Auskunft gebeten, wie es zu dieser Desinformation kommen konnte und wie sich solche in Zukunft vermeiden lassen. Begründung: Diese ergibt sich weitgehend aus Obigem. Hinzu kommt, dass Bürger etwa aus dem Bereich Im Mellsig, Bonameser Straße, Birkholzweg seit Abriss der Fußgängerbrücke über die Main-Weser-Bahnstrecke in der Verlängerung der Straße Am Grünen Graben im vergangenen Jahr ohnehin schon von Verbindungen abgeschnitten sind bzw. erhebliche Umwege in Kauf nehmen müssen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 29.08.2013, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 664/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und fraktionslos gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenTempo 30 auf der Bonameser Straße durchsetzen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2231 entstanden aus Vorlage: OF 613/9 vom 02.05.2013 Betreff: Tempo 30 auf der Bonameser Straße durchsetzen! Auf der Bonameser Straße, der zentralen Straße Eschersheims, kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, weil Autos zu schnell unterwegs sind. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen, dem Ortsbeirat über die Ergebnisse zu berichten und Geschwindigkeitsübertretungen zu ahnden; 2. zu kontrollieren, ob die Autos vorschriftsgemäß parken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2013, ST 1265 Aktenzeichen: 32 1
Wohngebiet Bonameser Straße, betreut von der Wohnheim GmbH
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2012, OF 475/9 Betreff: Wohngebiet Bonameser Straße, betreut von der Wohnheim GmbH Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat 9 die letzten Messdaten aus den Messstellen des hoch/am höchsten gelegenen Geländeteils, das hermetisch abgesperrt ist, mitzuteilen. Begründung: Die Einbringungen beeinflussen die Grundwasserqualität in einem weiten Bereich und sind deshalb für die Situations-Beurteilung von wesentlicher Bedeutung. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 9 am 08.11.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 475/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 9 am 06.12.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 475/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 9 am 17.01.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 475/9 wurde zurückgezogen.
Parteien: SPD, FDP
Weiter lesenAutobahnbrücke in der Bonameser Straße über die A 661
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2012, OM 1228 entstanden aus Vorlage: OF 370/9 vom 09.05.2012 Betreff: Autobahnbrücke in der Bonameser Straße über die A 661 Der Magistrat wird gebeten, bei der Hessischen Landesregierung beziehungsweise dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung wegen des Zustands der Autobahnbrücke in der Bonameser Straße über die A 661 anzufragen und anschließend zu berichten, 1. wie der Zustand der Brücke bewertet wird; 2. ob und gegebenenfalls wann Sanierungsmaßnahmen vorgesehen sind. Begründung: Der als Gehweg ausgebildete Beton bröckelt aus. Dadurch liegen Moniereisen, die unter anderem rechtwinklig zur Herstellung einer Bordsteinkante geformt sind, offen. Es stellt sich die Frage, ob der Sanierungsbedarf dringlich besteht oder aufgeschoben werden kann und soll. Interner Hinweis: Die Unterhaltung von Autobahnbrücken fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer (im Auftrag des Bundes). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1470 Aktenzeichen: 66 6
Maßnahmen, um Folgen des Abrisses der Fußgängerbrücke über die Main-Weser-Bahnstrecke .Am Grünen Graben. teilweise abzufangen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2012, OM 817 entstanden aus Vorlage: OF 249/9 vom 03.01.2012 Betreff: Maßnahmen, um Folgen des Abrisses der Fußgängerbrücke über die Main-Weser-Bahnstrecke "Am Grünen Graben" teilweise abzufangen Der Magistrat wird gebeten, sich mit der DB AG ins Benehmen zu setzen und sie zu bitten, trotz nicht bestehender gesetzlicher Verpflichtung als freiwillige Leistung 1. um den zum Zwecke des Brückenabrisses abgeholzten und freigelegten Teil der Böschung, circa 25 bis 30 Meter breit, einen Maschendrahtzaun zu ziehen; 2. möglichst ein Schild zur Beachtung der Gefahr bei widerrechtlichen Querungen des Gleisbettes, verbunden mit einem Hinweis auf eine Querungsgelegenheit am Bahnübergang Lachweg, aufzustellen. Begründung: Der Wegfall einer gewohnten, fußläufigen Wegeverbindung über eine Brücke hat Irritationen ausgelöst. Gleichzeitig verführt die Freilegung eines Böschungsteils zu höchst gefährlichen, verbotenen Querungen des Gleisbettes. Anwohner haben solche Querungen unter akuter Lebensgefahr schon mehrfach beobachtet. Es liegt auch im Interesse der DB AG, diesen Gefahrenpunkt zu entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 832 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 24.05.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Straße .Am Grünen Graben., Eschersheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2012, OF 254/9 Betreff: Straße "Am Grünen Graben", Eschersheim Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob bei dieser Straße die Fahrbahndecke zeitnah abgefräst und anschließend mit einem neuen Deckenüberzug versehen werden kann. Begründung: Derzeit ist der Zustand durch Unebenheit über fast die gesamte Länge und Breite gekennzeichnet. Außerdem befinden sich eine ganze Anzahl von kleineren und größeren Löchern in der Fahrbahndecke. Bei der Beurteilung des Straßenzustandes gilt es auch zu berücksichtigen, dass die Straße ein kontinuierliches Gefälle besitzt bzw. in umgekehrter Richtung entsprechend ansteigt. Die Notwendigkeit einer Grundsanierung ist nicht erkennbar. Sollten Fachleute des ASE bei genauerer Untersuchung eine solche Notwendigkeit dennoch sehen, stellt sich die Frage sowohl in bautechnischer als auch in haushaltstechnischer Sicht entsprechend verändert dar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2012, TO II, TOP 3 Beschluss: Auskunftsersuchen V 238 2012 Die Vorlage OF 254/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE.
Partei: FDP
Weiter lesenFachwerk-Wohngebäude im Bereich Alt Eschersheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2011, OF 195/9 Betreff: Fachwerk-Wohngebäude im Bereich Alt Eschersheim Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, - inwieweit es sich bei den getrennt aufgeführten Wohngebäuden um Häuser mit Sicht-Fachwerk handelt; - welche Möglichkeiten er sieht - z. B. durch Zuschüsse an die Eigentümer - das Sicht-Fachwerk freilegen zu lassen. Aufzählung der betreffenden Gebäude bzw. deren Standorte: - Straße Alt Eschersheim Nr. 23, 38, 40, 42, 44, 50, 51, 56, 59, 60, Nr. 61, 65, 67, 68, 70, 74, 79, 81, 84, 91; - Bonameser Straße Nr. 3; - Faulborngasse Nr. 1; - Lachweg Nr. 2, 4. Begründung: Die Bauformen der benannten Häuser, die allesamt verputzt sind, lässt darauf schließen, dass es sich jeweils um Fachwerk-Gebäude handelt. Der hier relevante Unterschied besteht darin, ob es sich um Sicht-Fachwerk oder nur konstruktives Fachwerk handelt. Eine Freilegung der Gebäude mit Sicht-Fachwerk würde zu einer städtebaulichen Aufwertung und zu einer Verschönerung des Stadtteils beitragen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 03.11.2011, TO II, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 171 2011 Die Vorlage OF 195/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE.
Partei: FDP
Weiter lesenBahnparallele Radverkehrsverbindung zwischen Eschersheim und Frankfurter Berg?
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2011, OF 27/10 Betreff: Bahnparallele Radverkehrsverbindung zwischen Eschersheim und Frankfurter Berg? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wo und wie im Zuge des geplanten Ausbaus der Bahnstrecke Frankfurt am Main - Bad Vilbel eine neue bahnparallele Radverkehrsverbindung geschaffen werden soll? Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 0218 vom 03. Februar 2011 auf Anregung des Ortsbeirats OM 4290 vom 15.06.2010 mitgeteilt, dass kein Bedarf für den Bau eines Radweges entlang der Bonameser Straße zur Homburger Landstraße bestehe. Im Rahmen des viergleisigen Ausbaus der Bahnstrecke Frankfurt am Main - Bad Vilbel sei nämlich eine neue bahnparallele Radverkehrsverbindung zwischen Eschersheim und Frankfurter Berg vorgesehen. Parallelwege zur Bahn sind nach Kenntnis des Ortsbeirats im bisherigen, nicht rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Bahnstrecke nicht vorgesehen und gerade im Bereich Eschersheim auch gar nicht möglich. Die der Bahn zur Verfügung stehenden Flächen reichten dort gerade für den Bau des Gleiskörpers. Durch die eng angrenzende Bebauung wäre auch der Erwerb weiterer Flächen nicht möglich. Deshalb waren Parallelwege für Rettungskräfte bei Unfällen auf dem Gleiskörper nie eingeplant. Insofern erscheint es nun überraschend, dass dort eine bahnparallele Radverbindung geschaffen werden soll. Der Magistrat möchte diese Fragen bitte aufklären. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 07.06.2011, TO II, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 47 2011 Die Vorlage OF 27/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenBus-Endhaltestelle „Im Uhrig“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.09.2010, OM 4586 entstanden aus Vorlage: OF 1271/9 vom 08.09.2010 Betreff: Bus-Endhaltestelle "Im Uhrig" Vorgang: OM 2553/08 OBR 9, ST 1556/08, ST 1286/09 Der Ortsbeirat hat den Magistrat bereits in der Anregung OM 2553/08 darauf hingewiesen, dass die Organisation der Bus-Endhaltestelle Im Uhrig (Linie 60) als unglücklich angesehen wird und gerade auch die Anwohner stark belastet. Wie der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1556/08 selbst eingeräumt hat, ist die Straße an dieser Stelle sehr eng und der Fußweg, also die Aufstellfläche für wartende Fahrgäste, äußerst schmal. Der an dieser Stelle planmäßig seine Pause absolvierende Bus sprengt förmlich diese kleine Straße mitten im Wohngebiet. Die nachteiligen Auswirkungen, wie Lärm et cetera, sind bereits in der Anregung OM 2553/08 dargestellt worden. Hinzu kommt, dass für die Busfahrer in ihrer Pause sanitäre Anlagen vorzuhalten sind. Die mitten in der Wohnzone aufgestellte mobile Toilette ist für keine Seite eine befriedigende Lösung. Weil dieser Zustand - gerade auch für die Anwohner - unerträglich ist, wird der Magistrat erneut und nachdrücklich aufgefordert, eine neue und angemessene Lösung für die Endhaltestelle Im Uhrig zu entwickeln. Hierbei ist insbesondere zu prüfen, wie die Park- und Pausenphase örtlich verlagert werden kann. Als neuer Standort wird ausdrücklich das Ende der Bonameser Straße, außerhalb des Wohngebiets, vorgeschlagen. Durch eine solche Lösung würden die zahlreichen Konfliktpunkte des jetzigen Standorts entfallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2011, ST 193 Antrag vom 21.11.2019, OF 727/9 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2019, OM 5548 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2011, TO I, TOP 3 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 13
Fahrradweg von der Homburger Landstraße im Stadtteil Bonames zur Bonameser Straße in Eschersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.08.2010, OM 4471 entstanden aus Vorlage: OF 1243/9 vom 02.08.2010 Betreff: Fahrradweg von der Homburger Landstraße im Stadtteil Bonames zur Bonameser Straße in Eschersheim Vorgang: OM 4290/10 OBR 10 Der Magistrat wird gebeten, den vom Ortsbeirat 10 im Juni 2010 bereits angeregten Neubau eines Fahrradweges in diesem Bereich - im Falle einer Zustimmung zu dieser Maßnahme - auf den Eschersheimer Bereich des Ortsbezirks 9 bis zur Bonameser Straße zu verlängern. Auch in der Bonameser Straße selbst sollte der Fahrradweg fortgeführt werden, sofern die Straßenbreite dies erlaubt. Gegebenenfalls wird auch darum gebeten, die Planung im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 9 vorzustellen. Begründung: Das Niddatal zeichnet sich als ein Naherholungsgebiet besonderer Qualität aus. Radfahrer können die Homburger Landstraße im dortigen Bereich schon seit Jahren auf einem eigenen Radweg nutzen. Es wäre wünschenswert, die neu zu einer Speierling-Allee schön gestaltete Ortsverbindungsstraße als eine Frankfurter und hessische Spezialität für den Radverkehr zu erschließen und gleichzeitig für die Homburger Landstraße eine zusätzliche Ab- und Zufahrtsmöglichkeit für den Radverkehr zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2010, ST 1382 Aktenzeichen: 66 2
Fahrradweg Bonameser Straße von der Homburger Landstraße Richtung Eschersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4290 entstanden aus Vorlage: OF 957/10 vom 03.05.2010 Betreff: Fahrradweg Bonameser Straße von der Homburger Landstraße Richtung Eschersheim Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass eine Fahrradwegverbindung von der Homburger Landstraße im Niddatal über die Bonameser Straße nach Eschersheim eingerichtet wird und die Planungen im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 vorgestellt werden. Begründung: Das Niddatal ist ein Naherholungsgebiet von besonderer Güte. Das Radfahren entlang der Homburger Landstraße ist bereits seit Jahren möglich. Es ist wünschenswert, die Radwegeverbindungen der Stadtteile Frankfurter Berg und Bonames (Richtung Eschersheim) deutlich zu verbessern. Es wäre insofern gut, wenn von der Homburger Landstraße entlang der wunderschönen Speierlingallee Bonameser Straße bald auch ein Radweg Richtung Eschersheim geführt werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2010, ST 1163 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2011, ST 218 Auskunftsersuchen vom 07.06.2011, V 47 Aktenzeichen: 66 2
Tempo-30-Zonen in Eschersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2009, OM 3433 entstanden aus Vorlage: OF 958/9 vom 17.06.2009 Betreff: Tempo-30-Zonen in Eschersheim Bei der Einrichtung der Tempo-30-Zonen in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts wurden die Neben- und Wohnstraßen mit einbezogen. Größere Straßen vor allem mit Busverkehr wurden ausgenommen (z. B. Alt Eschersheim, Zehnmorgenstraße). In diesen Straßen wurde auch die Höchstgeschwindigkeit 30 eingeführt, jedoch mit einer unzähligen Anzahl von Schildern (Zeichen 274) unter Beibehaltung der Vorfahrtsregelung gegenüber den Nebenstraßen mit Tempo-30-Zonen. In den letzten Jahren haben sich die Verhältnisse gegenüber der Zonen-Einrichtung vielfach geändert. Busse fahren auch durch Tempo-30-Zonen (Im Uhrig, Kirchhainer Straße und so weiter). Vorfahrtstraßen sind auch in Tempo-30-Zonen möglich (z. B. Deuil-la-Barre-Straße in Nieder-Eschbach). Um dem ständig wachsenden Schilderwald im Ortsbezirk zu begegnen und eine einheitliche Tempo-30-Führung im Stadtteil zu gewährleisten, wird der Magistrat aufgefordert, 1. in Alt Eschersheim zwischen der Nidda-Brücke nach Heddernheim, Bahnhof Eschersheim, Bahnübergang Lachweg und Wohngemeinschaft Bonameser Straße eine einzige Tempo-30-Zone einzurichten unter Einbeziehung von Maybachstraße, Alt Eschersheim und Bonameser Straße; 2. im Gebiet zwischen Hügelstraße (nördlich), Eschersheimer Landstraße (östlich) und der Bahnlinie bis zum Berkersheimer Weg vor dem Sportplatz eine einzige Tempo-30-Zone einzurichten, unter Einbeziehung von Ende Eschersheimer Landstraße, Im Wörth, Nußzeil und Zehnmorgenstraße; 3. alle Vorwarnschilder auf z. B. Fußgängerüberwege (Zeichen 134-10) zu entfernen, da diese bei Tempo 30 nicht mehr notwendig sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.09.2009, ST 1413 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2010, ST 1317 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 9 am 26.08.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9 am 23.09.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 6. a) Die Ausführungen des Vertreters des Magistrats dienen zur Kenntnis. b) Der Ortsbeirat geht davon aus, dass die schriftliche Stellungnahme des Magistrats noch auf dem üblichen Verwaltungsweg zugeleitet wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Sanierung Wohngebiet Bonameser Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.06.2008, OM 2400 entstanden aus Vorlage: OF 698/9 vom 29.05.2008 Betreff: Sanierung Wohngebiet Bonameser Straße Außer den Stichproben aus dem Gutachten von 2006 werden bei der Sanierung weitere Bodenproben von den zu sanierenden Parzellen genommen. Der Magistrat wird gebeten, alle Ergebnisse der Proben, die bei der Sanierung genommen werden, dem Ortsbeirat zur Verfügung zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2008, ST 1189 Aktenzeichen: 23 20
Wohngebiet Bonameser Straße: Baugenehmigung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.06.2008, OM 2401 entstanden aus Vorlage: OF 699/9 vom 29.05.2008 Betreff: Wohngebiet Bonameser Straße: Baugenehmigung Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die Baugenehmigung für das Wohngebiet Bonameser Straße zur Verfügung zu stellen. Begründung: Immer wieder werden die Bewohnerinnen und Bewohner des Wohngebietes Bonameser Straße als illegal tituliert. Die Fläche gehört der Stadt Frankfurt und seit 1995 besteht eine Baugenehmigung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2008, ST 1273 Aktenzeichen: 63 0
Autobahn A 661 Modernen Lärmschutz errichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.03.2008, OM 2047 entstanden aus Vorlage: OF 604/9 vom 21.02.2008 Betreff: Autobahn A 661 Modernen Lärmschutz errichten Lärm macht krank. Bereits geringer Lärm schädigt die Gesundheit. Gleichbleibender Lärm strömt in die Siedlungen. Das ist die Situation im Osten von Eschersheim. Die Eschersheimer Bürgerinnen und Bürger, die unmittelbar in der Nähe der Autobahn A 661 leben, leben Tag und Nacht mit Lärm. Kosmetische Maßnahmen, wie ein paar Bäume pflanzen, verhindern keinen Lärm! Schutzmaßnahmen, die eine Lebensqualität in den Quartieren - Im Geeren, Anne-Frank-Siedlung, Bonameser Straße, Im Mellsig oder Albert-Schweitzer-Siedlung - sichern, müssen den aktuellen Erkenntnissen angepasst werden. Aus Richtung Bad Homburg kommend gibt es ab der ehemaligen Ausfahrt Bonames bis zur Brücke Bonameser Straße keinen Lärmschutz. Dadurch sind die Bereiche der Bonameser Straße, Im Mellsig, Im Uhrig oder Hügelstraße besonders betroffen. Nach der Brücke existiert eine Lärmschutzwand, die aber vor der Anschlussstelle Eckenheim/Eschersheim wieder endet. Den ganzen Zubringer zur Jean-Monnet-Straße entlang gibt es gar keine Wand, lediglich einige hundert Meter vor der Kreuzung Hügelstraße gibt es den kleinen Erdwall mit Baumbewuchs. Dieser schluckt aber - gerade im Winterhalbjahr - kaum den Lärm. Je nach Verkehrsaufkommen ist der Lärm unterschiedlich stark geprägt. Tatsache bleibt, der Lärm im östlichen Eschersheim ist Tag und Nacht vorhanden (Ausnahme des Lärmpegels zwischen 1.00 - 4.00 Uhr). Durch den Ausbau der Autobahn A 661 und das zunehmende Verkehrsaufkommen bei steigender Flexibilität der Beweglichkeit der Menschen sind die Bewohner in Eschersheim in ihrer Gesundheit zunehmend stärker gefährdet. Lärm macht nicht vor Stadtteilgrenzen halt. Es ist eine einheitliche Lösung mit den anderen Stadtteilen anzustreben. Zudem sollte die kommende EU-Umgebungslärmrichtlinie, die die Kommunen zur Aufstellung von Maßnahmenkatalogen zwingt, Berücksichtigung finden. Der Magistrat wird daher gebeten, im Rahmen der Modernisierung der Autobahn A 661 einen Schutzmaßnahmenkatalog zu erstellen. Der Maßnahmenkatalog ist in der Bevölkerung und dem Ortsbeirat zu kommunizieren. Wesentlich sollen jedoch die Maßnahmen werden, einen neuen Lärmschutz zur Minderung des Verkehrslärms für die Eschersheimer Anwohner einzurichten. Alte Schallschutzwälle sind zu überprüfen und in die Modernisierungsmaßnahmen einzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2008, ST 714 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2011, OM 580 Antrag vom 13.09.2012, OF 449/9 Aktenzeichen: 61 12
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