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Bus-Endhaltestelle „Im Uhrig“

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.09.2010, OM 4586 entstanden aus Vorlage: OF 1271/9 vom 08.09.2010 Betreff: Bus-Endhaltestelle "Im Uhrig" Vorgang: OM 2553/08 OBR 9, ST 1556/08, ST 1286/09 Der Ortsbeirat hat den Magistrat bereits in der Anregung OM 2553/08 darauf hingewiesen, dass die Organisation der Bus-Endhaltestelle Im Uhrig (Linie 60) als unglücklich angesehen wird und gerade auch die Anwohner stark belastet. Wie der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1556/08 selbst eingeräumt hat, ist die Straße an dieser Stelle sehr eng und der Fußweg, also die Aufstellfläche für wartende Fahrgäste, äußerst schmal. Der an dieser Stelle planmäßig seine Pause absolvierende Bus sprengt förmlich diese kleine Straße mitten im Wohngebiet. Die nachteiligen Auswirkungen, wie Lärm et cetera, sind bereits in der Anregung OM 2553/08 dargestellt worden. Hinzu kommt, dass für die Busfahrer in ihrer Pause sanitäre Anlagen vorzuhalten sind. Die mitten in der Wohnzone aufgestellte mobile Toilette ist für keine Seite eine befriedigende Lösung. Weil dieser Zustand - gerade auch für die Anwohner - unerträglich ist, wird der Magistrat erneut und nachdrücklich aufgefordert, eine neue und angemessene Lösung für die Endhaltestelle Im Uhrig zu entwickeln. Hierbei ist insbesondere zu prüfen, wie die Park- und Pausenphase örtlich verlagert werden kann. Als neuer Standort wird ausdrücklich das Ende der Bonameser Straße, außerhalb des Wohngebiets, vorgeschlagen. Durch eine solche Lösung würden die zahlreichen Konfliktpunkte des jetzigen Standorts entfallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2011, ST 193 Antrag vom 21.11.2019, OF 727/9 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2019, OM 5548 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2011, TO I, TOP 3 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 13