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Maßnahmen, um Folgen des Abrisses der Fußgängerbrücke über die Main-Weser-Bahnstrecke .Am Grünen Graben. teilweise abzufangen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2012, OM 817 entstanden aus Vorlage: OF 249/9 vom 03.01.2012 Betreff: Maßnahmen, um Folgen des Abrisses der Fußgängerbrücke über die Main-Weser-Bahnstrecke "Am Grünen Graben" teilweise abzufangen Der Magistrat wird gebeten, sich mit der DB AG ins Benehmen zu setzen und sie zu bitten, trotz nicht bestehender gesetzlicher Verpflichtung als freiwillige Leistung 1. um den zum Zwecke des Brückenabrisses abgeholzten und freigelegten Teil der Böschung, circa 25 bis 30 Meter breit, einen Maschendrahtzaun zu ziehen; 2. möglichst ein Schild zur Beachtung der Gefahr bei widerrechtlichen Querungen des Gleisbettes, verbunden mit einem Hinweis auf eine Querungsgelegenheit am Bahnübergang Lachweg, aufzustellen. Begründung: Der Wegfall einer gewohnten, fußläufigen Wegeverbindung über eine Brücke hat Irritationen ausgelöst. Gleichzeitig verführt die Freilegung eines Böschungsteils zu höchst gefährlichen, verbotenen Querungen des Gleisbettes. Anwohner haben solche Querungen unter akuter Lebensgefahr schon mehrfach beobachtet. Es liegt auch im Interesse der DB AG, diesen Gefahrenpunkt zu entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 832 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 24.05.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.