Maßnahmen, um Folgen des Abrisses der Fußgängerbrücke über die Main-Weser-Bahnstrecke .Am Grünen Graben. teilweise abzufangen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2012, OM
817 entstanden aus
Vorlage: OF 249/9 vom
03.01.2012 Betreff: Maßnahmen, um Folgen des Abrisses der
Fußgängerbrücke über die Main-Weser-Bahnstrecke "Am Grünen Graben"
teilweise abzufangen Der Magistrat wird gebeten, sich mit der
DB AG ins Benehmen zu setzen und sie zu bitten, trotz nicht bestehender
gesetzlicher Verpflichtung als freiwillige Leistung 1. um den zum Zwecke des Brückenabrisses abgeholzten
und freigelegten Teil der Böschung, circa 25 bis 30 Meter breit,
einen Maschendrahtzaun zu ziehen; 2. möglichst ein Schild zur Beachtung der Gefahr bei
widerrechtlichen Querungen des Gleisbettes, verbunden mit einem Hinweis auf
eine Querungsgelegenheit am Bahnübergang Lachweg, aufzustellen. Begründung: Der Wegfall einer gewohnten, fußläufigen
Wegeverbindung über eine Brücke hat Irritationen ausgelöst. Gleichzeitig
verführt die Freilegung eines Böschungsteils zu höchst gefährlichen, verbotenen
Querungen des Gleisbettes. Anwohner haben solche Querungen unter akuter
Lebensgefahr schon mehrfach beobachtet. Es liegt auch im Interesse der DB AG,
diesen Gefahrenpunkt zu entschärfen. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 25.05.2012, ST 832
Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9
am 24.05.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: 1.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche
Stellungnahme vorgelegt hat. 2.
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dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche
Stellungnahme vorgelegt hat. 3.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche
Stellungnahme vorgelegt hat. 4.
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dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche
Stellungnahme vorgelegt hat. 5.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche
Stellungnahme vorgelegt hat.