Meine Nachbarschaft: Homburger Landstraße
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Vorlagen
Viacount-Messungen im Straßenabschnitt der Homburger Landstraße ab dem Abzweig Weilbrunnstraße bis Gießener Straße
Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6784 entstanden aus Vorlage: OF 1029/10 vom 08.04.2025 Betreff: Viacount-Messungen im Straßenabschnitt der Homburger Landstraße ab dem Abzweig Weilbrunnstraße bis Gießener Straße Der Magistrat wird gebeten, im Abschnitt der Homburger Landstraße ab Weilbrunnstraße bis Gießener Straße eine zeitlich begrenzte unauffällige Geschwindigkeitsmessung per Viacount (o. Ä .) durchzuführen. Begründung: Es wird regelmäßig von Anwohnern berichtet, dass Autofahrer diese Tempo-30-Zone besonders in den Abend- und Nachtstunden mit überhöhter Geschwindigkeit durchfahren. Der besonders schmale Fußweg, die reduzierte Breite der Straße und die nahe Bebauung der Wohnhäuser wirken wie ein Schalltrichter. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1211
Bahnsteigtreppe an der Homburger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6780 entstanden aus Vorlage: OF 1023/10 vom 07.04.2025 Betreff: Bahnsteigtreppe an der Homburger Landstraße Seit mehreren Monaten besteht bereits die Treppe, welche den Bahnsteig der S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" mit der Omega-Brücke Homburger Landstraße verbindet. Leider ist sie aber noch immer nicht zur Nutzung freigegeben. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die augenscheinlich fertiggestellte Treppenverbindung noch immer gesperrt ist und wann die Freigabe erfolgt. Ferner wird der Magistrat gebeten, mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass die uneingeschränkte Nutzbarkeit schnellstmöglich hergestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1475 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Umbau der Dondorf-Druckerei für eine Zwischennutzung durch die Schirn
Antrag vom 03.03.2025, OF 1098/2 Betreff: Umbau der Dondorf-Druckerei für eine Zwischennutzung durch die Schirn Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu prüfen und zu berichten: Welche Möglichkeiten werden gesehen, 1. auch die 4. Etage des Gebäudes nach einer Sanierung zur Nutzung freizugeben? 2. Welche genauen bautechnischen Gründe / Sanierungsbedarfe sprechen derzeit gegen eine Freigabe der 4. Etage? Sind die Untersuchungen hier bereits abgeschlossen? 3. Ist es denkbar, eine möglicherweise notwendige Sanierung der 4. Etage auch während der Nutzung der darunter liegenden Etagen durch die Schirn durchzuführen? 4. Sieht der Magistrat - sollte diese Sanierung derzeit an höheren Kosten scheitern - eine Möglichkeit, die entsprechenden Mittel im Haushalt zu mobilisieren bzw. einzustellen? 5. Was würde es längerfristig bedeuten, wenn eine Etage stillgelegt bleiben muss? Kann davon ausgegangen werden, dass nach Auslaufen der Schirn-Nutzung der Eigentümer Land Hessen eine grundlegende Sanierung durchführt? Gibt es hierzu Verabredungen / Verträge? Begründung: Der Antrag des Ortsbeirats beruht auf den Darstellungen des Leiters der Schirn sowie den Informationen durch Verwaltungspersonal aus Kulturdezernat und Planungsdezernat am 17. Februar 2025 im Ortsbeirat. Der Ortsbeirat hat sich in der Vergangenheit dafür eingesetzt, dass die Dondorf-Druckerei nach erfolgter Schadstoff-Sanierung und nach Umbau für die Bedarfe der Schirn in einzelnen Räumen auch anderen Nutzern (z.B. Bockenheimer Vereine sowie kreative Nutzungen) zur Verfügung steht. Wenn durch die Stilllegung einer ganzen Etage nunmehr große Raumbereiche entfallen, wäre das aus Sicht des Ortsbeirats mehr als bedauerlich und auf Dauer nicht zu akzeptieren. Um das Gebäude der Dondorf-Druckerei langfristig zu erhalten, sind umfassende gesamtheitliche Erneuerungen erforderlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1153 2025 Die Vorlage OF 1098/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und 1 Linke Aktenzeichen: 41
Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9
Antrag vom 20.08.2025, OF 1096/9 Betreff: Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9 Vorgang: M 167/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um eine Stellungnahme zur M 167 vom 14.10.2022: 1. Sind die darin aufgeführten Gesamtkosten noch aktuell, nachdem in den letzten Jahren insbesondere die Preise im Bausektor teils erheblich gestiegen sind? 2. Ist die geplante Verkehrstechnik noch auf einen technisch zeitgemäßen und zukunftssicheren Stand? Begründung hierzu: In der chinesischen Stadt Zhuzhou und in der australischen Stadt Perth fährt eine nicht schienengebundene Niederflur-Straßenbahn direkt auf der Fahrbahn und benötigt dazu nur eine vernünftige Fahrbahndecke. Durch den Einsatz moderner und nachhaltiger Technologie wie der "Trackless Tram" ließe sich der oberflächenbedarf der Verkehrsflächen deutlich reduzieren und das Konzept stärkt zusätzlich Frankfurts erklärte Vorreiterrolle als "Green City". 3. Die Wilhelm-Epstein-Straße, im Abschnitt zwischen Ginnheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße wurde erst vor einigen Jahren mit erheblichen sanierungsaufwand fertiggestellt. Vor diesem Hintergrund erscheint es weder wirtschaftlich noch im Sinne einer nachhaltigen Stadtplanung, diese Straße erneut aufzureißen. Eine erneute Aufgrabung würde nicht nur zusätzliche Kosten verursachen, sondern auch die Anwohner sowie den Verkehr unverhältnismäßig belasten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 1096/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Johanna-Tesch-Schule künftig in Preungesheim
Antrag vom 19.08.2025, OF 1093/10 Betreff: Johanna-Tesch-Schule künftig in Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie im Detail die Johanna-Tesch-Schule in Preungesheim gut und insbesondere rechtzeitig realisiert werden kann. Von besonderem Interesse sind dabei die folgenden Punkte: 1. Verkehrserschließung, vor allem bezüglich a) auskömmlichen Lehrerparkplätzen b) Berücksichtigung von Elterntaxis 2. Notfallpläne beziehungsweise Notfallplanungen 3. Sonnengeschütze Schulhof-Bereiche 4. Anpflanzungen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1093/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD und fraktionslos (= Annahme)
Keine politische Propaganda mit Unterstützung von Ortsbeiratsmitteln
Antrag vom 20.08.2025, OF 1095/9 Betreff: Keine politische Propaganda mit Unterstützung von Ortsbeiratsmitteln Vorgang: OIB 385/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1.) Die mit der OF 925/9 vom 13. Januar 2025 beschlossene Unterstützung in Höhe von bis zu 1.000 EUR aus dem Budget des Ortsbeirats (OIB 385/25) für die diesjährige Ausrichtung des Kinderfestes in der Marie-Bittorf-Anlage am 29.08.2025, das laut Beschlussfassung von den Kinderbeauftragten des Ortsbezirkes 9 veranstaltet werden sollte, wird nicht durch den Magistrat ausbezahlt bzw. von diesem zurückgefordert, sofern die Auszahlung zwischenzeitlich bereits erfolgt sein sollte. Der entsprechende Betrag soll stattdessen für eine andere, noch durch den Ortsbeirat zu bestimmende Aktivität oder Maßnahme verwendet werden, die Kindern im Ortsbezirk zugutekommt. 2.) Für die Zukunft ist sicherzustellen, dass bei Kinderfesten, die von den Kinderbeauftragten des Ortsbeirates veranstaltet werden, keine politischen Organisationen und Initiativen - auch nicht unter dem Deckmantel eines "zivilgesellschaftlichen Engagements" in Erscheinung treten. Begründung: Dass auf dem Plakat bzw. der Einladung zu diesem Kinderfest in der Marie-Bittorf-Anlage am 29.08.2025 in der Liste der Mitveranstalter, die sich für die Unterstützung des Ortsbeirats bedanken, plötzlich die Organisation "Omas gegen Rechts" auftaucht (siehe Abbildung 1), ist ein zutiefst befremdlicher und nicht hinnehmbarer Vorgang. Denn dass politische Propaganda und Indoktrination auf einem Kinderfest, welches vorgeblich zudem noch von den Kinderbeauftragten des Ortsbeirats, also von städtischen Ehrenbeamten, organisiert und aus dem Budget des Ortsbeirats finanziell unterstützt wird, nichts verloren haben, sollte außer Frage stehen - und zwar unabhängig von deren politischer Ausrichtung. Abseits dessen lässt der Name "Omas gegen Rechts" die dringend notwendige Differenzierung zwischen den Begriffen "rechts" und "rechtsextrem" bzw. "rechtsradikal" vermissen. "Rechts" ist der Gegenpol zu "links" in der politischen Landschaft, beide sind legitimer Bestandteil des demokratischen politischen Spektrums. "Omas gegen Rechts" hingegen insinuieren mit ihrer Namensgebung, dass es auch das legitime politische "rechte" Spektrum, zu dem sich viele überzeugte Demokraten zählen, zu bekämpfen gilt. Selbstverständlich ist das deren gutes Recht, jedoch keinesfalls mit Unterstützung von Steuerzahlergeld und schon gar nicht im Rahmen eines von städtischen Ehrenbeamten ausgerichteten Kinderfestes. Der Ortsbeirat ist daher gut beraten, die beschlossene finanzielle Unterstützung des Kinderfestes aus diesem Grund zu versagen und beim Magistrat zu veranlassen, dass diese Mittel nicht ausgezahlt bzw. zurückgefordert werden, sofern sie bereits angewiesen wurden. Zukünftig ist darauf zu achten, dass sich solch ein Vorgang nicht wiederholt und keine politischen Organisationen und Initiativen - auch nicht unter dem Deckmantel eines "zivilgesellschaftlichen Engagements" bei solchen vom Ortsbeirat unterstützten Kinderfesten in Erscheinung treten. Abbildung 1: Einladung Kinderfest 29.08.2025 Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 20.02.2025, OIB 385 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 1095/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Annahme)
Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installieren
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6563 entstanden aus Vorlage: OF 928/9 vom 06.02.2025 Betreff: Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installieren Wie zu beobachten ist, sind viele Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Kunden der Geschäfte auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Spenerstraße und Marbachweg. Sie parken ihre Fahrräder am Rande des Gehweges, was den Bereich zusätzlich verschmälert. Der Magistrat wird gebeten, weitere Fahrradständer in diesem Bereich auf den beiden schon schraffierten Flächen hinter und vor den Parkplätzen zu installieren. Dabei sollen keine Parkplätze entfallen. Auch im erweiterten Bereich des Fußgängerweges Nähe Marbachweg sollte der Platz entsprechend genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 983 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-2
Wohngemeinschaft Bonameser Straße besser anbinden
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6567 entstanden aus Vorlage: OF 935/9 vom 02.02.2025 Betreff: Wohngemeinschaft Bonameser Straße besser anbinden Vorgang: F 2649/24 Die Lebensverhältnisse in und die Historie der Wohngemeinschaft Bonameser Straße wurden bereits in der Vergangenheit mehrfach thematisiert. In seiner Sitzung am 20.01.2025 wurde der Ortsbeirat über die aktuelle Situation und verschiedene positive Entwicklungen informiert. Er begrüßt, dass die Stadt Frankfurt sich dafür einsetzt, den dort lebenden Menschen eine langfristige Perspektive, dort leben zu können, zu eröffnen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Wohngemeinschaft Bonameser Straße im Hinblick auf den ÖPNV und einen Fußweg zu den umliegenden Stadtteilen besser verkehrlich angebunden werden kann und welche Maßnahmen in diesem Zusammenhang denkbar wären. Begründung: Derzeit führt zwar eine Straße direkt an der Wohngemeinschaft vorbei, es existiert aber keine Anbindung an den ÖPNV (Bus) und auch kein Fußweg nach Eschersheim. Diese Anbindung sollte unbedingt verbessert werden. Auch im Hinblick auf die Nachverdichtung im benachbarten Baugebiet Hilgenfeld erscheint es sinnvoll, die ÖPNV-Anbindung über die Bonameser Straße zu überdenken. Zu einer langfristigen Perspektive gehört auch eine funktionierende Infrastruktur, wie etwa die Anbindung an den ÖPNV und sichere Fußwege. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 12.09.2024, F 2649 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verlegung eines Feldweges zu einer verkehrssicheren Zufahrt auf die Homburger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6691 entstanden aus Vorlage: OF 354/15 vom 04.03.2025 Betreff: Verlegung eines Feldweges zu einer verkehrssicheren Zufahrt auf die Homburger Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, den Feldweg entsprechend des in der Begründung beigefügten Ausbauplans (Skizze und Luftbild) entlang des Taunengrabens so zu verlegen und auszubauen, dass die Einmündung in die Homburger Landstraße nicht im spitzen Winkel, sondern in einem 90-Grad- Winkel erfolgt und direkt auf den gegenüber von Osten einmündenden Feldweg trifft. Die Ausführung ist mit dem Ortslandwirt abzustimmen. Begründung: Zurzeit können lange Fuhrwerke wie beispielsweise Lkw zur Zuckerrübenabfuhr oder Traktoren mit Hänger bzw. langen Anbaugeräten nur in Richtung Nieder-Eschbach ausfahren. Die vornehmliche Zielrichtung ist nach Aussagen der Landwirte und Gemüsegärtner jedoch meistens Richtung Anna-Lindh-Allee/Ober-Eschbach. Mit der geänderten Zufahrt kann der landwirtschaftliche Verkehr auf einem Teilstück der Homburger Landstraße und damit einhergehend Fahrbahnverschmutzungen verringert werden. Vor allem werden mit dieser Querungsmöglichkeit der Homburger Landstraße mit direkter Anbindung der dann beidseitigen Feldwege die bisweilen verkehrsbehindernden bzw. schwierigen Ein- und Ausfahrtmanöver der landwirtschaftlichen Fahrzeuge verhindert, was auch zu einer verkehrssicheren Zufahrt für alle Verkehrsteilnehmer führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1343
GrünGürtelPark Nieder-Eschbach umbenennen
Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6513 entstanden aus Vorlage: OF 221/14 vom 03.01.2025 Betreff: GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach umbenennen Vorgang: M 154/20 Der Magistrat wird gebeten, den "GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach" in "Grüngürtelpark Eschbachtal" umzubenennen. Begründung: Seit der Erweiterung des GrünGürtel-Parks Nieder-Eschbach (vgl. M 154) liegt dieser zu einem großen Teil auf Harheimer Gemarkung. Dies betrifft das Gebiet zwischen dem Harheimer Weg bzw. Erlenbacher Stadtweg und dem im Rahmenplan zur Vorlage M 154 als "Römische Straße" bezeichneten Weg, unten rot eingerahmt. Den GrünGürtel-Park namentlich allein einem Stadtteil zuzuschlagen, ist daher nicht mehr gerechtfertigt. Quelle: M 154/20 Parlis Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 689 Aktenzeichen: 79-0
Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim
Anregung vom 11.02.2025, OA 526 entstanden aus Vorlage: OF 994/10 vom 27.01.2025 Betreff: Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 12.06.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ab wann deutlich verbesserte Möglichkeiten für den Schulsport für die folgenden Schulstandorte in Eckenheim und Preungesheim zur Verfügung stehen: 1. Liesel-Oestreicher-Schule in Preungesheim (gesperrte Turnhalle); 2. Münzenbergerschule in Eckenheim (gesperrte Turnhalle und fehlende Außenanlage); 3. künftig zwei Integrierte Gesamtschulen im ehemaligen Postbankgebäude am Marbachweg in Eckenheim (fehlende Turnhalle und fehlende Außenanlage); 4. Oberstufe der Carlo-Mierendorff-Schule (fehlende Turnhalle und fehlende Außenanlage); 5. Carlo-Mierendorff-Schule (ausstehender Turnhallenneubau). Begründung: Es ist Eile geboten. Auch der örtliche Vereinssport leidet unter der Situation. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.10.2025, B 396 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.03.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 526 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.03.2025, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 526 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage OA 526 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 08.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 526 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5987, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 § 6549, 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 08.09.2025
Übergang U5 - Ronneburgstraße
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6481 entstanden aus Vorlage: OF 988/10 vom 27.01.2025 Betreff: Übergang U5 - Ronneburgstraße Der Übergang der Schienen der U5 in die Ronneburgstraße ist so uneben, dass insbesondere Nutzer von Zweirädern, E-Rollern und Elektrofahrstühlen beim Überqueren heftig durchgeschüttelt und Gefahrensituationen ausgesetzt werden. Um die häufigen Gefahrensituationen zu minimieren, sollte der Belag zwischen den Schienen und der Fahrbahn entsprechend höhengleich verändert werden. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wenn ja, wie dieser Zustand schnell behoben und die Gefahrenstelle beseitigt werde n kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1728 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Viacount-Messungen in der Straße Alt-Bonames Höhe Hausnummer 10a
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6488 entstanden aus Vorlage: OF 981/10 vom 27.01.2025 Betreff: Viacount-Messungen in der Straße Alt-Bonames Höhe Hausnummer 10a Die Straße Alt-Bonames befindet sich innerhalb einer Tempo-30-Zone. Seit Jahren gibt es Wahrnehmungen von Fahrzeugen, welche diese subjektiv deutlich schneller als mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit durchfahren. Besorgte Anwohner traten wiederholt an den Ortsbeirat heran. Diese berichten von wahrgenommenen, deutlich überhöhten Geschwindigkeiten und den damit verbundenen Gefährdungspotenzialen für die Kinder und Anwohner*innen, insbesondere aufgrund der sehr schmalen Fußgängerwege. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist die Durchführung von mobilen Kontrollen (z. B. Enforcement-Trailer o. Ä.) sicherlich äußerst schwierig. Dennoch ist eine objektive Prüfung, ob gegebenenfalls Handlungsbedarf besteht, dringend erforderlich. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zeitnah in der Straße Alt-Bonames eine mehrwöchige, unauffällige Messung per Viacount (o. Ä.) durchzuführen. Der Mast auf Höhe der Hausnummer 10a scheint hierfür geeignet zu sein. Der Ortsbeirat 10 bittet über die erhobenen Messergebnisse entsprechend informiert zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 957 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Gewerbegebiet August-Schanz-Straße
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6473 entstanden aus Vorlage: OF 956/10 vom 14.12.2024 Betreff: Gewerbegebiet August-Schanz-Straße Vorgang: OM 4625/23 OBR 10; ST 1620/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob, und wenn ja, welche Prüfungsergebnisse gemäß der recht späten Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1620, nunmehr Erkenntnisse bezüglich der folgenden entsprechenden Punkte ergeben haben: 1. "Mögliche Optimierungsmaßnahmen der verkehrlichen Erreichbarkeit für Lkw müssen zwischen den zuständigen Stellen noch erörtert werden." 2. "Mögliche Optimierungsmaßnahmen zur Minderung des Parkdrucks müssen zwischen den zuständigen Stellen noch erörtert werden." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4625 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1620 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parkverbot
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6479 entstanden aus Vorlage: OF 975/10 vom 15.01.2025 Betreff: Parkverbot Der Magistrat wird gebeten, im Eingangsbereich der Parkanlage an der Straße Am Nonnenhof zwischen Oberwiesenstraße und Am Lausberg ein Parkverbot einzurichten. Begründung: Diese Anregung begründet sich durch einen kürzlich stattgefundenen Feuerwehreinsatz, der aufgezeigt hat, dass dort geparkte Fahrzeuge die Einfahrt für die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr stark behindert haben. Aufgrund der beengten Verhältnisse war es den Feuerwehrkräften nicht möglich, mit ihren Fahrzeugen um die Ecke zu fahren, was die schnelle Reaktion auf den Notfall erheblich erschwerte. Um die Sicherheit der Anwohner und die effektive Einsatzfähigkeit der Rettungskräfte zu gewährleisten, hält der Ortsbeirat es für dringend erforderlich, ein Parkverbot in diesem Bereich einzurichten. Dies würde nicht nur die Zufahrt für Einsatzfahrzeuge sichern, sondern auch dazu beitragen, potenzielle Risiken für die Öffentlichkeit zu reduzieren. Um eine zeitnahe Prüfung und Umsetzung dieses Anliegens wird gebeten, um die Sicherheit im Frankfurter Norden zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 961 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Etwaige Parallelstraße im Zuge der U5-Streckenverlängerung
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6474 entstanden aus Vorlage: OF 957/10 vom 14.12.2024 Betreff: Etwaige Parallelstraße im Zuge der U5-Streckenverlängerung Vorgang: OM 4480/23 OBR 10; ST 1101/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und detailliert zu berichten, was amtsseitig im Zusammenhang mit der U5-Streckenverlängerung auf der Homburger Landstraße im Bereich von der derzeitigen Endhaltestelle "Preungesheim" in nördlicher Richtung bis zur Jean-Monnet-Straße bezüglich der folgenden Aspekte möglich beziehungsweise nicht möglich erscheint: 1. Bei einer Parallelstraße: a) eine Einfahrtsmöglichkeit nördlich des Deutschen Alpenvereins; b) eine reine Ausfahrt südlich des SAFAR-Geländes; 2. ohne jegliche Parallelstraße: zum Beispiel Verlagerung der U5-Trasse auf der Homburger Landstraße a) westlich; b) mittig; c) östlich; 3. gegebenenfalls weitere Varianten. Zu den Punkten 1. bis 3. erbittet der Ortsbeirat jeweils Planskizzen mit Simulationsdarstellungen. Die Ergebnisse sollen im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 beziehungsweise im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Ortsbezirk 10 öffentlich vorgestellt werden. Dabei sollen bitte im Rahmen eines Vergleichs zu der derzeitigen Planungslösung Vor- und Nachteile öffentlich erläutert sowie auch Fragen der im Ortsbezirk lebenden und arbeitenden Menschen beantwortet werden. Begründung: Es erscheint unverändert nicht sinnvoll, dass 1. die ehemals vorgesehene Parallelstraße derzeit nur in sehr verkürzter Version vorgesehen ist, sodass vorhersehbare Begegnungsverkehre und weitere nennenswerte Schwierigkeiten oder gefährliche Situationen zu erwarten sind; 2. unklar ist, wie die Planung nördlich der verkürzten Parallelstraße aussieht, insbesondere der Frage, ob es den dortigen Anliegern besser oder schlechter ergehen könnte; 3. bisher leider gemäß der Stellungnahme des Magistrats ST 1101 keine Varianten geprüft und erläutert wurden. Auch hier - so leider bekannt aus anderen Verfahren - könnte so eventuell der bequemste, womöglich aber nicht der beste Weg realisiert werden. Es ist zu bedauern, dass wohl vermeidbarer Widerstand und dadurch auch unnötige Verzögerungen entstehen, die bezüglich der wichtigen U5-Streckenverlängerung vermieden werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4480 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1101 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 965 Antrag vom 19.08.2025, OF 1092/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 92-10
Ganzheitliche Verkehrserschließung des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße sowie der Homburger Landstraße im Bereich der U5Streckenverlängerung
Anregung vom 11.02.2025, OA 529 entstanden aus Vorlage: OF 969/10 vom 27.01.2025 Betreff: Ganzheitliche Verkehrserschließung des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße sowie der Homburger Landstraße im Bereich der U5-Streckenverlängerung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird unter Einbindung der Eigentümer der Grundstücke entlang der Homburger Landstraße und in der August-Schanz-Straße gebeten, detailliert zu prüfen und ausführlich zu berichten, 1. wie die bereits bisher schwierige Anbindung des Gewerbeverkehrs von und zu dem Gewerbegebiet August-Schanz-Straße ganzheitlich verbessert werden kann; 2. wie die künftig schwierigere Verkehrserschließung zu den Liegenschaften in der Homburger Landstraße im Bereich der U5-Streckenverlängerung ganzheitlich verbessert werden kann. Von besonderem Interesse ist dabei jeweils die Zeit der erheblichen Baumaßnahmen in der Homburger Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1265 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 529 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 529 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 529 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage OA 529 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5990, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025
Digitale Teilhabe für Seniorinnen und Senioren im Frankfurter Nordwesten
Antrag vom 09.03.2025, OF 1091/2 Betreff: Digitale Teilhabe für Seniorinnen und Senioren im Frankfurter Nordwesten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten 1. Welche Fördermöglichkeiten für Seniorinnen und Senioren zur digitalen Teilhabe existieren aktuell im Ortsbezirk 2 und welche sind geplant? 2. Wie können mit städtischer Unterstützung im Frankfurter Nordwesten für Seniorinnen und Senioren niedrigschwellige, kostenfreie Lern- und Schulungsangeboten unter Einbeziehung der Träger, die diese Angebote vorhalten bzw. zukünftig anbieten möchten, geschaffen werden? 3. Wie kann eine Öffentlichkeitskampagne entwickelt werden, die auf die bestehenden und zukünftigen Angebote besser aufmerksam macht? Begründung: Die zunehmende Digitalisierung droht, viele ältere Menschen in ihrer Alltagsbewältigung einzuschränken und von der gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen. Bereits bestehende Unterstützungsmöglichkeiten sind oft nicht bekannt. Die Stadt soll aktiv dafür sorgen, dass die digitale Teilhabe für Seniorinnen und Senioren verbessert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1091/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1091/2 wurde zurückgezogen.
Haushalt 2026 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Spielcontainer für den Paul-Arnsberg-Platz im Ostend
Antrag vom 11.11.2025, OF 574/4 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Spielcontainer für den Paul-Arnsberg-Platz im Ostend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden die notwendigen Mittel (ca. 7.000,- €) für die Beschaffung eines Spielcontainers mit einer Grundausstattung an Spiel- und Bewegungsmaterialien für den Paul-Arnsberg-Platz in den Haushalt eingestellt. Bei der Auswahl des konkreten Standorts sollte darauf geachtet werden, dass der Spielcontainer sowohl für die Kinder gefahrlos erreichbar ist und gleichzeitig das Erscheinungsbild des schönen Platzes nicht allzu sehr leidet. Eltern würden sich um die Ausgabe der Spielgeräte kümmern; Kontaktdaten der Ansprechperson liegen vor. Begründung: Im Rahmen der Umgestaltung des Platzes entstand bereits die Idee, für die Kinder in der Nachbarschaft geeignete Spielangebote zu schaffen. Nun soll mit dem Spielcontainer diese Idee realisiert werden. Rund um den Platz leben Familien mit ca. 30 - 40 Kindern. Menschen aus der Nachbarschaft treffen sich zufällig oder verabreden sich dort. Mit dem Spielcontainer würden Interaktionen, Spiel und Spaß und das nachbarschaftliche Miteinander weiter gestärkt werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 4 am 02.12.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 101 2025 Die Vorlage OF 574/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Grünverbindungen im Dornbusch stärken und weiterentwickeln
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6406 entstanden aus Vorlage: OF 907/9 vom 12.01.2025 Betreff: Grünverbindungen im Dornbusch stärken und weiterentwickeln Der Magistrat wird gebeten, aufbauend auf den Erfolgen des Grünen Ypsilons ein stadtplanerisches Konzept für die Weiterentwicklung der Grünverbindungen im Stadtteil Dornbusch zu erstellen. Dies sollte möglichst in einem Rahmenplan resultieren, der nach und nach bei Umbauten umgesetzt werden könnte. Begründung: Eine große Besonderheit des Ortsbezirks 9 sind die weitestgehend zusammenhängenden oder aneinandergrenzenden Grünflächen und dadurch abseits des Straßennetzes bestehenden Wegeverbindungen für den Fuß- und Radverkehr. Dieses Netz bietet eine gute Grundlage für eine systematische Betrachtung. Einen Teil dieses Verbunds zu stärken war ein wichtiges Ziel des Grünen Ypsilons, aber auch außerhalb dieses Projektgebiets (und direkt daran anschließend) bestehen sie. So führt der Weg am nordöstlichen Ende des Grünen Ypsilons zum Beispiel direkt weiter über den Sinaipark, die Sinai-Wildnis, den "Pilz-Park" über den Marbachweg in die Kaiser-Sigmund-Straße und weiter zum Hauptfriedhof, über den das Nordend, Eckenheim und in der Verlängerung über den Wasserpark auch Bornheim auf einer fast durchgängigen grünen Achse erreicht werden können. In die nördliche Richtung führt der Weg über den Sinaipark zur Elisabeth-Schwarzhaupt-Anlage und von dort bis nach Eschersheim. Das Projekt Grünes Ypsilon hat eindrucksvoll gezeigt, wie sich Grünflächen im Stadtteil aufwerten lassen. Diese erfolgreiche Arbeit sollte nun weitergeführt werden. Mit dem neuen Konzept könnte ein durchgängiges Netz von kühlen, grünen, ruhigen und sicheren Wegen entstehen - vom Dornbusch bis in die Nachbarstadtteile. Besonders Familien mit Kindern, ältere Menschen und alle, die gerne zu Fuß unterwegs sind, würden von sicheren und attraktiven Verbindungen abseits der großen Straßen profitieren. Anders als beim Grünen Ypsilon sind hier keine großen Umbauten nötig. Viele Verbesserungen können schrittweise umgesetzt werden: verbesserte Wege, zusätzliche Bänke zum Ausruhen, bessere Beleuchtung, neue Bäume für mehr Schatten oder die Entsiegelung kleiner Flächen. Wichtig ist jetzt vor allem - zu erfassen, was schon gut funktioniert; - herauszufinden, wo es Verbesserungspotenzial und -bedarf gibt; - die bestehenden Wege besser bekannt zu machen; - neue Verbindungen zu identifizieren; - die verbundenen Grünflächen langfristig zu sichern. Ein zusammenhängendes Netz von Grünverbindungen dient nicht nur der Naherholung, sondern auch dem Klimaschutz und der Vernetzung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen. Der Dornbusch könnte damit seine Qualität als grüner, lebenswerter Stadtteil weiter ausbauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 866 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0
Wohngemeinschaft Bonameser Straße besser anbinden
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6567 entstanden aus Vorlage: OF 935/9 vom 02.02.2025 Betreff: Wohngemeinschaft Bonameser Straße besser anbinden Vorgang: F 2649/24 Die Lebensverhältnisse in und die Historie der Wohngemeinschaft Bonameser Straße wurden bereits in der Vergangenheit mehrfach thematisiert. In seiner Sitzung am 20.01.2025 wurde der Ortsbeirat über die aktuelle Situation und verschiedene positive Entwicklungen informiert. Er begrüßt, dass die Stadt Frankfurt sich dafür einsetzt, den dort lebenden Menschen eine langfristige Perspektive, dort leben zu können, zu eröffnen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Wohngemeinschaft Bonameser Straße im Hinblick auf den ÖPNV und einen Fußweg zu den umliegenden Stadtteilen besser verkehrlich angebunden werden kann und welche Maßnahmen in diesem Zusammenhang denkbar wären. Begründung: Derzeit führt zwar eine Straße direkt an der Wohngemeinschaft vorbei, es existiert aber keine Anbindung an den ÖPNV (Bus) und auch kein Fußweg nach Eschersheim. Diese Anbindung sollte unbedingt verbessert werden. Auch im Hinblick auf die Nachverdichtung im benachbarten Baugebiet Hilgenfeld erscheint es sinnvoll, die ÖPNV-Anbindung über die Bonameser Straße zu überdenken. Zu einer langfristigen Perspektive gehört auch eine funktionierende Infrastruktur, wie etwa die Anbindung an den ÖPNV und sichere Fußwege. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 12.09.2024, F 2649 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Defibrillator am Bürgeramt anbringen
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6487 entstanden aus Vorlage: OF 344/15 vom 25.01.2025 Betreff: Defibrillator am Bürgeramt anbringen Der Magistrat wird gebeten, einen Automatisierten E xternen Defibrillator (AED), der auch von Laien bedienbar ist, am Bürgeramt Nieder-Eschbach oder (in Absprache mit dem Eigentümer) an der U-Bahn-Station, z. B. dem Kiosk, anzubringen. Dieser sollte öffentlich und leicht zugänglich sein. In der näheren Umgebung sollten Hinweise auf den Standort angebracht werden. Begründung: Die angegebenen Orte sind auch in der Nähe der Busstationen und der U-Bahn-Station und somit geeignet. Ein von Laien bedienbarer AED kann Leben retten. Aktuell ist kein Defibrillator in der Ortsmitte von Nieder-Eschbach angebracht. Die nächstgelegenen Geräte sind in der Berner Straße zu finden. An anderen Orten mit viel Publikumsverkehr (Schwimmbad, Sportanlage etc.) wurden solche Geräte bereits montiert, ebenso wie an einigen U-Bahn-Stationen in der Stadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 836 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 1992
Wilde Sperrmüllablagerungen in der Siedlung der Nassauischen Heimstätte
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6510 entstanden aus Vorlage: OF 352/15 vom 29.01.2025 Betreff: Wilde Sperrmüllablagerungen in der Siedlung der Nassauischen Heimstätte Der Magistrat wird gebeten, Kontakt zur Nassauischen Heimstätte zwecks Suche nach Lösungen, die der Vermeidung und/oder Reduzierung wilder Müllablagerungen dienlich sind, aufzunehmen. Begründung: Die Siedlung der Nassauischen Heimstätte, eingerahmt von der Deuil-La-Barre-Straße, Albert-Schweitzer-Straße und Görlitzer Straße, erfährt seit einigen Jahren zunehmende Vermüllung. Schon wenige Tage nach erfolgter Sperrmüllabfuhr, in diesem Falle kurz vor Weihnachten, waren die Grünanlagen schon wieder vermüllt (siehe Foto). Bewohner anderer Häuser beklagen sich über den stetig verwahrlosten Anblick. Vielleicht können Rundschreiben an die Mieter, Hinweisschilder an den Abladestellen und Kontrollen oder Einhausungen für Sperrmüll Lösungsansätze sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 682 Aktenzeichen: 91-21
Viacount-Messungen in der Straße Alt-Bonames Höhe Hausnummer 10a
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6488 entstanden aus Vorlage: OF 981/10 vom 27.01.2025 Betreff: Viacount-Messungen in der Straße Alt-Bonames Höhe Hausnummer 10a Die Straße Alt-Bonames befindet sich innerhalb einer Tempo-30-Zone. Seit Jahren gibt es Wahrnehmungen von Fahrzeugen, welche diese subjektiv deutlich schneller als mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit durchfahren. Besorgte Anwohner traten wiederholt an den Ortsbeirat heran. Diese berichten von wahrgenommenen, deutlich überhöhten Geschwindigkeiten und den damit verbundenen Gefährdungspotenzialen für die Kinder und Anwohner*innen, insbesondere aufgrund der sehr schmalen Fußgängerwege. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist die Durchführung von mobilen Kontrollen (z. B. Enforcement-Trailer o. Ä.) sicherlich äußerst schwierig. Dennoch ist eine objektive Prüfung, ob gegebenenfalls Handlungsbedarf besteht, dringend erforderlich. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zeitnah in der Straße Alt-Bonames eine mehrwöchige, unauffällige Messung per Viacount (o. Ä.) durchzuführen. Der Mast auf Höhe der Hausnummer 10a scheint hierfür geeignet zu sein. Der Ortsbeirat 10 bittet über die erhobenen Messergebnisse entsprechend informiert zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 957 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Übergang U5 - Ronneburgstraße
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6481 entstanden aus Vorlage: OF 988/10 vom 27.01.2025 Betreff: Übergang U5 - Ronneburgstraße Der Übergang der Schienen der U5 in die Ronneburgstraße ist so uneben, dass insbesondere Nutzer von Zweirädern, E-Rollern und Elektrofahrstühlen beim Überqueren heftig durchgeschüttelt und Gefahrensituationen ausgesetzt werden. Um die häufigen Gefahrensituationen zu minimieren, sollte der Belag zwischen den Schienen und der Fahrbahn entsprechend höhengleich verändert werden. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wenn ja, wie dieser Zustand schnell behoben und die Gefahrenstelle beseitigt werde n kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1728 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parken vor dem Sanitätshaus Raab in der Homburger Landstraße 182 verhindern
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6472 entstanden aus Vorlage: OF 955/10 vom 11.12.2024 Betreff: Parken vor dem Sanitätshaus Raab in der Homburger Landstraße 182 verhindern Der Magistrat wird gebeten, das Parken auf dem kleinen Bürgersteig vor dem Sanitätshaus Raab in der Homburger Landstraße 182 zu unterbinden. Begründung: Die Homburger Landstraße vor der Hausnummer 182 ist besonders eng. Trotzdem parken Pkw mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig, sodass sämtliche Benutzerinnen und Benutzer des Bürgersteigs auf die Straße in den Gegenverkehr ausweichen müssen. Gerade die Kundschaft für ein Sanitätshaus muss mit Unterarmgehstützen, Rollatoren und Rollstühlen zur Rampe in das Geschäft kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 953 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-0
Verschieben von Kleidercontainern an der Ecke Gießener Straße/Theobald-Ziegler-Schule auf die andere Straßenseite
Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6311 entstanden aus Vorlage: OF 952/10 vom 11.12.2024 Betreff: Verschieben von Kleidercontainern an der Ecke Gießener Straße/Theobald-Ziegler-Schule auf die andere Straßenseite Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man die o. g. Kleidercontainer auf die Seite der Schule stellen kann, damit bessere soziale Kontrolle das Hinzulegen von Müll reduziert. Begründung: An den jetzigen Standorten der Kleidercontainer ist die Einsehbarkeit nicht gegeben, sodass immer wieder Müll, Sperrmüll und sogar Hausmüll dazugelegt wird. Der Standort am Zaun gegenüber der Schule bringt mehr Einsehbarkeit und soziale Kontrolle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kurzzeitparkplätze in der Homburger Landstraße vor den Häusern mit den Nummern 161 bis 163
Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6306 entstanden aus Vorlage: OF 940/10 vom 19.11.2024 Betreff: Kurzzeitparkplätze in der Homburger Landstraße vor den Häusern mit den Nummern 161 bis 163 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, in der Homburger Landstraße vor den Häusern mit den Nummern 161 bis 163 Kurzzeitparkplätze (Brötchentaste) an allen Wochentagen in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr einzurichten und diese von der städtischen Verkehrspolizei überwachen zu lassen. Begründung: In diesem Kreuzungsbereich (Ronneburgstraße/Homburger Landstraße) besteht durch den Kundenverkehr von PENNY, der Frankfurter Sparkasse und der Filiale des Bäckers Eifler ein erhöhter Parkdruck, der dazu führt, dass auf dem Radweg oder auch in zweiter Reihe geparkt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 920 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Absicherung der Kreuzung Prämäckerweg - In den Gräben/Berkersheimer Weg
Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6319 entstanden aus Vorlage: OF 964/10 vom 11.12.2024 Betreff: Absicherung der Kreuzung Prämäckerweg - In den Gräben/Berkersheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man die o. g. Kreuzung mit Fahrradbügeln/Pollern so absichern kann, dass die dort laufenden Schulkinder eine gute Einsicht in die Straße Prämäckerweg haben. Begründung: Der Prämäckerweg macht kurz vor der Einmündung in die Straße In den Gräben eine leichte Biegung und die Einmündung ist besonders breit. Ebenso wird in dem Bereich oft geparkt. Im Winter wird der anfallende Schnee der Fußwege und im Herbst das Laub der Bäume an dieser Stelle zu einem großen Haufen aufgeschüttet, sodass es noch unübersichtlicher ist. Doch auch ohne parkende Autos, Laub- oder Schneehaufen kann man den Prämäckerweg (kommend aus Richtung Grundschule in Richtung Homburger Landstraße) erst dann ausreichend einsehen, wenn man mindestens drei Meter auf die Straße gelaufen ist. Das ist vor allem für die Schulkinder der Berkersheimer Grundschule gefährlich, da die Kreuzung auf dem Schulweg liegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 609 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1765
Etwaige Parallelstraße im Zuge der U5-Streckenverlängerung
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6474 entstanden aus Vorlage: OF 957/10 vom 14.12.2024 Betreff: Etwaige Parallelstraße im Zuge der U5-Streckenverlängerung Vorgang: OM 4480/23 OBR 10; ST 1101/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und detailliert zu berichten, was amtsseitig im Zusammenhang mit der U5-Streckenverlängerung auf der Homburger Landstraße im Bereich von der derzeitigen Endhaltestelle "Preungesheim" in nördlicher Richtung bis zur Jean-Monnet-Straße bezüglich der folgenden Aspekte möglich beziehungsweise nicht möglich erscheint: 1. Bei einer Parallelstraße: a) eine Einfahrtsmöglichkeit nördlich des Deutschen Alpenvereins; b) eine reine Ausfahrt südlich des SAFAR-Geländes; 2. ohne jegliche Parallelstraße: zum Beispiel Verlagerung der U5-Trasse auf der Homburger Landstraße a) westlich; b) mittig; c) östlich; 3. gegebenenfalls weitere Varianten. Zu den Punkten 1. bis 3. erbittet der Ortsbeirat jeweils Planskizzen mit Simulationsdarstellungen. Die Ergebnisse sollen im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 beziehungsweise im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Ortsbezirk 10 öffentlich vorgestellt werden. Dabei sollen bitte im Rahmen eines Vergleichs zu der derzeitigen Planungslösung Vor- und Nachteile öffentlich erläutert sowie auch Fragen der im Ortsbezirk lebenden und arbeitenden Menschen beantwortet werden. Begründung: Es erscheint unverändert nicht sinnvoll, dass 1. die ehemals vorgesehene Parallelstraße derzeit nur in sehr verkürzter Version vorgesehen ist, sodass vorhersehbare Begegnungsverkehre und weitere nennenswerte Schwierigkeiten oder gefährliche Situationen zu erwarten sind; 2. unklar ist, wie die Planung nördlich der verkürzten Parallelstraße aussieht, insbesondere der Frage, ob es den dortigen Anliegern besser oder schlechter ergehen könnte; 3. bisher leider gemäß der Stellungnahme des Magistrats ST 1101 keine Varianten geprüft und erläutert wurden. Auch hier - so leider bekannt aus anderen Verfahren - könnte so eventuell der bequemste, womöglich aber nicht der beste Weg realisiert werden. Es ist zu bedauern, dass wohl vermeidbarer Widerstand und dadurch auch unnötige Verzögerungen entstehen, die bezüglich der wichtigen U5-Streckenverlängerung vermieden werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4480 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1101 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 965 Antrag vom 19.08.2025, OF 1092/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 92-10
Zufahrt Platz Am Dornbusch
Antrag vom 12.01.2025, OF 910/9 Betreff: Zufahrt Platz Am Dornbusch Leider kommt es häufiger vor, das PKW-Fahrer über den Marbachweg auf den Platz vor dem Haus Saalbau Dornbusch, Eschersheimer Landstraße 248 fahren. Sie benutzen diesen als Parkplatz um z.B. zur Bank zu gehen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Dies vorausgeschickt wird der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, diese Möglichkeit der Einfahrt durch Zufahrtsperren -- die im Gefahrfall von Rettungsfahrzeugen - entschärft werden können - zu verhindern. Vorstellbar wären versenkbare Poller, herausnehmbare oder dreh-/schwenkbare Durchgangssperren, klappbare Durchgangs-/Wegesperren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird zurückgestellt, bis die Arbeitsgruppe eine Entscheidung getroffen hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
TSG 51 Frankfurt e. V. - Erhöhung der Fußballgitter südliche Seite
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6284 entstanden aus Vorlage: OF 878/9 vom 20.11.2024 Betreff: TSG 51 Frankfurt e. V. - Erhöhung der Fußballgitter südliche Seite Der Magistrat wird gebeten, die Gitter hinter dem Fußballtor (südliche Richtung) in Richtung der Kleingartenanlage KGV am Marbachweg e. V., Anlage 4, um bis zu zwei Meter zu erhöhen. Fußbälle landen bei Fußballspielen oder bei Trainingseinheiten wiederholt in den Gärten des Kleingärtnervereins. Um dieses zu verhindern, ist eine Erhöhung dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 477 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 52-2
Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/Fleckenbühlstraße
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6217 entstanden aus Vorlage: OF 930/10 vom 18.11.2024 Betreff: Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/Fleckenbühlstraße Die Fleckenbühlstraße ist für Radfahrende in Fahrtrichtung entgegen der Einbahnstraße freigegeben. An der Einmündung in den Oberen Kalbacher Weg regeln Bodenmarkierungen die Fahrbahnaufteilung. Leider kommt es immer wieder vor, dass beim Linksabbiegen in die Fleckenbühlstraße Kraftfahrzeugführer den für Radfahrende markierten Bereich bzw. die Sperrfläche überfahren. Dies führt mitunter zu gefährlichen Situationen, insbesondere für dort wartende Radfahrende, die westwärts in den Oberen Kalbacher Weg einbiegen oder diesen in Nordrichtung queren wollen. Dem Ortsbeirat wurde z. B. von einem konkreten Vorfall berichtet, bei dem es zu einem Zusammenstoß von einem an der genannten Stelle ordnungsgemäß wartendem Radfahrer mit einem nicht ordnungsgemäß in die Fleckenbühlstraße einbiegendem Kraftfahrzeug kam. Der Radfahrer stürzte dabei über das Kraftfahrzeug rutschend zu Boden. Glücklicherweise erlitt der Radfahrer in diesem Fall keine größeren Verletzungen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Radfahrende besser zu schützen und Kraftfahrzeugführende von diesem gefährdenden Abbiegeverhalten abzuhalten. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 608 Antrag vom 02.06.2025, OF 1067/10 Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7123 Antrag vom 06.10.2025, OF 1131/10 Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7551 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
E-Ladesäulen auf dem Parkplatz Ecke Gießener Straße/Marbachweg einrichten
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6220 entstanden aus Vorlage: OF 939/10 vom 19.11.2024 Betreff: E-Ladesäulen auf dem Parkplatz Ecke Gießener Straße/Marbachweg einrichten Der Magistrat wird gebeten, auf dem Parkplatz Ecke Gießener Straße/Marbachweg eine noch festzulegende Anzahl von E-Ladesäulen einzurichten. Begründung: Dieser Parkplatz wird besonders von Pendlern, Friedhofsbesuchern und Anwohnern benutzt und ist daher für eine länger andauernde Ladezeit ein idealer Ort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 335 Aktenzeichen: 66-3
Parkverbot für Lkws über 3,5 Tonnen auf der Gießener Straße stadtauswärts
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6210 entstanden aus Vorlage: OF 898/10 vom 21.10.2024 Betreff: Parkverbot für Lkws über 3,5 Tonnen auf der Gießener Straße stadtauswärts Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Parken von Lkws mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen auf dem Parkstreifen der Gießener Straße zwischen Ronneburgstraße und Siegmund-Freud-Straße verboten werden kann. Begründung: Da vermehrt Lkws auf diesem Parkstreifen stehen, bei jeder Witterung den Motor warm laufen lassen (Schadstoffemission) und Anwohnern sowie Pendlern den Platz wegnehmen, sollen die Schilder Parkverbot für Lkw und Verkehrszeichen 314 (Parken) mit dem Zusatzschild 1010-58 (Personenkraftwagen) der Straßenverkehrsordnung dies in Zukunft verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 498 Aktenzeichen: 32-1
Erhöhung des Zauns hinter dem Fußballtor auf dem Bolzplatz Gladiolenstraße Richtung OttoHahnSchule
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6203 entstanden aus Vorlage: OF 336/15 vom 12.11.2024 Betreff: Erhöhung des Zauns hinter dem Fußballtor auf dem Bolzplatz Gladiolenstraße Richtung Otto-Hahn-Schule Der Magistrat wird gebeten, den Zaun hinter dem Fußballtor auf dem Bolzplatz Gladiolenstraße in Richtung der Otto-Hahn-Schule so zu erhöhen, dass Fußbälle nicht so leicht darüber fliegen können und damit fast unwiederbringlich verloren sind, da das dahinterliegende Grundstück nicht öffentlich zugänglich ist. Begründung: Der Bolzplatz Gladiolenstraße erfreut sich großer Beliebtheit. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass Fußbälle beim versuchten Torschuss über das Tor und auch über den dahinterliegenden Zaun, der fast genauso hoch ist wie das Tor, fliegen. Diese Bälle sind dann in der Regel unwiederbringlich verloren, da das Grundstück nicht öffentlich zugänglich ist. Es ist Teil der Sportanlage der Otto-Hahn-Schule und befindet sich in einem kaum erreichbaren hinteren Teil der Sportanlage, die für den Publikumsverkehr nicht zugänglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 567 Aktenzeichen: 67-0
Ehemaliges Postbankgebäude im Marbachweg
Antrag vom 18.11.2024, OF 934/10 Betreff: Ehemaliges Postbankgebäude im Marbachweg Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen, zum Beispiel dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, um Prüfung und umfassende Berichterstattung bezüglich der folgenden Fragen gebeten: Steht das ehemalige Postbankgebäude am Marbachweg unter Denkmalschutz, gibt es sonstige (Architekten-)Rechte, die auf dem Gebäude lasten, bestehen Einschränkungen bezüglich der Nutzung oder bezüglich der Aus- und Umbaumöglichkeiten, konnten eventuelle frühere Einschränkungen behoben werden können und, wenn ja, wie, falls solche Einschränkungen bestanden: a) warum wurde das Gebäude trotzdem gekauft, b) warum wurden diese Einschränkungen nicht vorher behoben wurden, welche Umbauten können wann und wie erfolgen können, welche Umbauten können nicht erfolgen, ab wann kann dort der Schulsport auf welchen gedeckten und ungedeckten Sportflächen störungsfrei für Schulen und Vereine geregelt werden soll, wann ist mit der Einweihung des Schulstandortes zu rechnen, wie fällt die Kostenkalkulation zu den vorgenannten Fragen aus und wie wird diese geregelt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO II, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1069 2024 Die Vorlage OF 934/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
(Schul-)Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach
Antrag vom 13.11.2024, OF 339/15 Betreff: (Schul-)Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach Das westlich, bereits existierende Ende des neuen Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach ist an der Einmündung in die Deuil-La-Barre-Straße recht steil. Aus Richtung Nieder-Erlenbach kommende Radfahrende müssen im unteren Teil und bei der Fahrt um die Kurve auf den Bürgersteig der Deuil-La-Barre-Straße sowie bei der Überquerung der Deuil-La-Barre-Straße äußerste Vorsicht walten lassen. Es ist zu befürchten, dass dies nicht immer gelingt und Radfahrende unfreiwillig mit zu hoher Geschwindigkeit auf die Deuil-La-Barre-Straße fahren. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten welche Möglichkeiten zur Entschärfung des westlichen Endes des Radweges im genannten unteren Teil und der Einbiegung auf den Bürgersteig der Deuil-La-Barre-Straße besonders für aus Nieder-Erlenbach kommende Radfahrende es gibt. Wie ist eine gefahrfreie Querung der Deuil-La-Barre-Straße an dieser Stelle vorgesehen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1068 2024 Die Vorlage OF 339/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 5 CDU und 1 BFF
Gießener Straße - Überschwemmungen
Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6051 entstanden aus Vorlage: OF 901/10 vom 21.10.2024 Betreff: Gießener Straße - Überschwemmungen Der Magistrat wird gebeten, den Bereich in der Gießener Straße zwischen Weinstraße/Sigmund-Freud-Straße und Homburger Landstraße sowie den Kreuzungsbereich Marbachweg/Gießener Straße prioritär in die Reinigungsliste der Sinkkästen aufzunehmen, insbesondere vor erwarteten Starkregenereignissen. Begründung: Der genannte Abschnitt ist Teil einer intensiv genutzten Verkehrsverbindung. Bei Starkregen kann das Wasser nicht zügig durch die vorhandenen Kanäle abfließen. Es entstehen auf der Gießener Straße verkehrsgefährdende Überschwemmungen, ein größerer See wie zuletzt am 26.09.2024, den Pkws nicht durchfahren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1865 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Rückstaus auf der Jean-Monnet-Straße vor der Homburger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6064 entstanden aus Vorlage: OF 915/10 vom 21.10.2024 Betreff: Rückstaus auf der Jean-Monnet-Straße vor der Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, Rückstaus an der Ampel auf der Jean-Monet-Straße vor der Homburger Landstraße durch Optimierung der Ampelphasen in Fahrrichtung Frankfurter Berg, zumindest im Berufsverkehr, vermeiden zu lassen. Begründung: Die Erreichbarkeit des Stadtteils Frankfurter Berg sowie des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße wird bisher durch Rückstaus verzögert und entspricht so nicht der Nachfrage. Abhilfe ist dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 408 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Fußgängerüberweg vor Am Burghof 5
Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6062 entstanden aus Vorlage: OF 912/10 vom 21.10.2024 Betreff: Fußgängerüberweg vor Am Burghof 5 Die Straße Am Burghof ist als einzige verbindende Straße in Richtung Frankfurter Berg entsprechend stark frequentiert. Insbesondere bewegungseingeschränkte Personen, welche von der nördlichen Seite kommend die Bushaltestelle "Alt-Bonames" sicher erreichen wollen, sind derzeit sehr verunsichert. Bürgerinnen und Bürger haben den Ortsbeirat 10 zu Recht darauf aufmerksam gemacht, dass auf Höhe der Straße Am Burghof 5 eine sichere Querung fehlt. Ferner weist der aktuelle Schulweg, für die von der südlichen Seite der Straße Am Burghof kommenden Kinder eine ungesicherte Querung vor der Homburger Landstraße 623 aus. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, einen Fußgängerüberweg auf Höhe der Straße Am Burghof 5 einzurichten. Die Schulwegkommission wird im Anschluss daran gebeten, den Schulwegplan anzupassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 407 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Sicherheit für Radfahrende an der Ecke Homburger Landstraße/Ronneburgstraße erhöhen
Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6063 entstanden aus Vorlage: OF 914/10 vom 21.10.2024 Betreff: Sicherheit für Radfahrende an der Ecke Homburger Landstraße/Ronneburgstraße erhöhen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung vor der Bäckerei Eifler die Sicherheit für Radfahrende erhöht werden kann, sodass weniger auf dem Radweg geparkt wird (zum Beispiel durch Klemmfixe und Rotfärbung oder Ähnliches). Begründung: Obwohl eindeutig ein Radweg eingezeichnet ist, parken immer wieder Fahrzeuge ganz oder teilweise auf dem Radweg vor der Bäckerei Eifler, um "schnell mal" einzukaufen. Das gefährdet den Radverkehr, der sich in der Kreuzungssituation in den Autoverkehr einfädeln muss. Insbesondere für Kinder und ältere Verkehrsteilnehmende ist das schwierig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 246 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1209
AltPreungesheim und die Kreuzstraße müssen leuchten!
Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6054 entstanden aus Vorlage: OF 903/10 vom 21.10.2024 Betreff: Alt-Preungesheim und die Kreuzstraße müssen leuchten! Der Magistrat wird gebeten, die Straßenlaternen (Gas) an den folgenden Stellen der Straßen Alt- Preungesheim und Kreuzstraße zu optimieren: Alt-Preungesheim mit den Nummern 6, 9, 11 (kein Licht) und mit den Nummern 3, 7, 8, 10 (schwache Beleuchtung). Kreuzstraße mit den Nummern 6, 7 (kein Licht) und mit den Nummern 3, 4, 5, 9, 12 (schwache Beleuchtung). Begründung: Eine schlechte Straßenbeleuchtung, besonders in der dunklen Jahreszeit, ist für Fußgänger ein erhöhtes Risiko. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 410 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-0
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