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Meine Nachbarschaft: Homburger Landstraße

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Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Stolperfallen im Herchenhainer Weg

02.09.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7256 entstanden aus Vorlage: OF 1095/10 vom 18.08.2025 Betreff: Stolperfallen im Herchenhainer Weg Der Magistrat wird gebeten, die durch Wurzelwerk entstandenen Stolperfallen auf dem Fußweg des Herchenhainer Wegs zu beseitigen. Begründung: In der Mitte des Herchenhainer Wegs haben sich durch Wurzelwachstum Stolperfallen gebildet, die eine Gefährdung für Fußgänger:innen und Radfahrende darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Größerer Mülleimer auf dem Weg vom Marbachweg zur Haltestelle „Walter-Kolb-Siedlung“

02.09.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7253 entstanden aus Vorlage: OF 1089/10 vom 13.08.2025 Betreff: Größerer Mülleimer auf dem Weg vom Marbachweg zur Haltestelle "Walter-Kolb-Siedlung" Der Magistrat wird gebeten, den bereits vorhandenen Mülleimer durch einen größeren zu ersetzen. Begründung: Auf dem Parkplatz am Ende vom Marbachweg (hinter Hausnummer 70) stehen oft Autos mit To-go-Essen. Der Abfall landet in dem vorhandenen Mülleimer, der dafür zu klein ist. Auch ist immer wieder zu sehen, dass Müll aus den Schrebergärten (Einweggrillgeschirr) in dem Mülleimer landet. Auch auf dem Weg zur Haltestelle wird der Mülleimer hierfür gerne genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1826

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Nicht notwendige Baustellenschilder im Ortsbezirk 10

02.09.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7252 entstanden aus Vorlage: OF 1087/10 vom 19.08.2025 Betreff: Nicht notwendige Baustellenschilder im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, grundsätzlich nicht mehr notwendige Baustellenschilder im Ortsbezirk 10 umgehend abzubauen. So stehen zum Beispiel auf der Homburger Landstraße im Niddatal seit Monaten nicht genutzte Bauschilder in Höhe des Hilgenfelds. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Umsetzung einer geplanten Feldgehölzfläche westlich der Homburger Landstraße als Ausgleichsmaßnahme hier: rechtliche Vorgabe aus dem Planfeststellungsverfahren zur Anna-Lindh-Allee

12.08.2025 · Aktualisiert: 12.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 371/15 Betreff: Umsetzung einer geplanten Feldgehölzfläche westlich der Homburger Landstraße als Ausgleichsmaßnahme hier: rechtliche Vorgabe aus dem Planfeststellungsverfahren zur Anna-Lindh-Allee Bereits seit mehr als 2 Jahrzehnten ist auf den Flächen der Flurstücke 66 und 67/1, Gemarkung Nieder-Eschbach, Flur 9 die Einrichtung einer Feldgehölzfläche als Ausgleichsmaßnahme zum Bau der (heutigen) Anna-Lindt-Alle vorgegeben. Eine Umsetzung ist bisher jedoch nicht erfolgt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten: -welchen Stand die Umsetzung der im Planfeststellungsverfahren zur Anna-Lindt-Allee festgesetzten Ausgleichsfläche zurzeit hat. - welche Hinderungsgründe zur Umsetzung es gibt und wie diese beseitigt werden können - wann sodann mit einer Umsetzung zu rechnen ist. Begründung: Beide genannte Flurstücke befinden sich innerhalb des Bereiches westlich des Ortskerns von Nieder-Eschbach, der bereits mehrfach vom Ortbeirat als Erweiterung des Grüngürtels Nieder-Eschbach vorgesehen ist. Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1255 2025 Die Vorlage OF 371/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Grundstück Bowlingcenter

26.06.2025 · Aktualisiert: 06.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7177 entstanden aus Vorlage: OF 1045/9 vom 11.06.2025 Betreff: Grundstück Bowlingcenter Vorgang: OM 3572/23 OBR 9; ST 158/25 In Presseberichten ist von einem Verkauf der Fläche am Berkersheimer Weg zu lesen. Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass zukünftig die Auflagen des Landschaftsschutzgebietes 1 und dem planungsrechtlichen Außenbereich, in dem das Gelände der früheren Bowlingbahn am Berkersheimer Weg liegt, umfassend in Planung und Nutzung berücksichtigt werden. Auch bezogen auf die Anregung vom 16.02.2023, OM 3672, verbunden mit der Stellungnahme vom 24.01.2025, ST 158, sollte die Fläche perspektivisch wieder ihrer eigentlich festgelegten Funktion als Grünfläche zugeführt und dauerhaft im GrünGürtel gesichert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2023, OM 3572 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 158 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

An die Geschichte der Wohngemeinschaft Bonameser Straße würdig erinnern

26.06.2025 · Aktualisiert: 30.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7179 entstanden aus Vorlage: OF 1048/9 vom 09.06.2025 Betreff: An die Geschichte der Wohngemeinschaft Bonameser Straße würdig erinnern Vorgang: OIB 337/19 OBR 9; ST 1954/19 Der Ortsbeirat hatte bereits in der letzten Wahlperiode einen Beschluss gefasst, die Geschichte der Wohngemeinschaft entsprechend zu würdigen - beispielsweise durch eine Informationstafel (OIB 337). Der Magistrat gab in seiner Stellungnahme vom 08.02.2019, ST 337, zu bedenken, dass die Erinnerung an der dortigen Stelle möglicherweise zu wenig Beachtung findet und wollte den Ortsbeirat zu einem entsprechenden Gespräch über Möglichkeiten der Würdigung einladen. Dies ist scheinbar nicht geschehen. Der Magistrat wird daher gebeten, ein Austauschgespräch mit Mitgliedern des Ortsbeirats, interessierten Anwohnenden der Wohngemeinschaft sowie der zuständigen Sozialarbeiterin vor Ort zu organisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.08.2019, OIB 337 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2019, ST 1954 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1686

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Leere Baumscheibe Marbachweg 344

26.06.2025 · Aktualisiert: 06.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7176 entstanden aus Vorlage: OF 1042/9 vom 10.06.2025 Betreff: Leere Baumscheibe Marbachweg 344 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum der gefällte Baum vor dem Grundstück Marbachweg 344 nicht nachgepflanzt werden kann und welche Rolle dabei die vermutlich vorhandenen Versorgungsleitungen spielen. Darüber hinaus wird er gebeten zu prüfen, welche Alternativen existieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Ergänzung zu Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/Fleckenbühlstraße

17.06.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7123 entstanden aus Vorlage: OF 1067/10 vom 02.06.2025 Betreff: Ergänzung zu Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/Fleckenbühlstraße Vorgang: OM 6217/24 OBR 10; ST 608/25 Der Ortsbeirat dankt dem Magistrat sehr für die Anbringung des Flexipollers. Dieser beweist mit dermaßen umfangreichen Kontaktspuren zu Fahrzeugen mittlerweile, dass eine Maßnahme mehr als erforderlich war, aber offensichtlich immer noch nicht ausreicht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zusätzlich auch den Schutzstreifen zwischen Fußgängerüberweg und Oberer Kalbacher Weg mit roter Farbe zu markieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6217 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 608 Antrag vom 06.10.2025, OF 1131/10 Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7551 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1831 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Bänke für den Rosengarten neben dem Sozialzentrum Marbachweg

17.06.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7124 entstanden aus Vorlage: OF 1068/10 vom 27.05.2025 Betreff: Bänke für den Rosengarten neben dem Sozialzentrum Marbachweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man die Bänke im Rosengarten neben dem Sozialzentrum Marbachweg erneuern kann. Begründung: Die Bänke sind teilweise vermodert, es fehlen Holzteile oder sie sind rissig beziehungsweise splitterig und somit keine gute Sitzmöglichkeit für die Bewohner der Altenwohnanlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1448

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Krähensichere Mülleimer

17.06.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7119 entstanden aus Vorlage: OF 1074/10 vom 03.06.2025 Betreff: Krähensichere Mülleimer Der Magistrat wird gebeten, die Abfallbehälter im Bereich der Liegewiese und dem Spielplatz Oberwiesenstraße/Am Lausberg auszutauschen, sodass sie krähensicher sind. Begründung: Die offenen Mülleimer werden von Krähen geplündert, sodass der Müll verstreut herumliegt und herumfliegt. Dies stellt für die Hygiene und Sicherheit auf dem Spielplatz eine Gefahr dar (siehe Bilder). Quelle: Google Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1454

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 4

Fragen zur Flüchtlingsunterkunft Homburger Landstraße

27.05.2025 · Aktualisiert: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2025, OF 519/4 Betreff: Fragen zur Flüchtlingsunterkunft Homburger Landstraße Das Dezernat VIII möchte folgende Fragen der Bürgerinnen und Bürger vorab, vor evtl. Informationsveranstaltungen, beantworten: Welche Art der Unterkunft ist geplant? (Gemeinschaftsunterkunft oder Einzelzimmer bzw. Wohnbereiche o.a.) Welche Gebäudeform wurde beantragt? (Stockwerke, Bruttogeschoßfläche, Fassade) Wie hoch ist die Auslastung des Grundstückes? Es gibt bereits in der Nähe (Gießener Straße) eine bestehende Unterkunft mit 140 Plätzen. Führt diese nicht zur Überforderung und Überlastung der Stadtbezirke? Mit wieviel Personal / Betreuern wird für die Unterkunft gerechnet? Welche Qualifikation / beruflichen Hintergrund sollen diese haben? Wie kommt das Personal / Betreuer in die Einrichtung, gibt es ausreichend Parkplätze? Wie werden die Untergebrachten verpflegt? Wird vor Ort gekocht oder wird die Verpflegung geliefert? Wieviele freie Unterbringungsplätze gibt es in Frankfurt? Welche Argumente sprechen für die Unterkunft gerade an diesem Standort? Wurden alternative Standorte geprüft? Warum wird an einem relativ kleinen Grundstück mir solch großer Kapazität geplant (300 Plätze), wenn zur Zeit die Unterbringungszahlen rückläufig sind? Was sieht der Bebauungsplan für dieses Grundstück vor? Ist dort eine Unterkunft dieser Art zulässig? Wie sollen die Untergebrachten in ihrer Freizeit betreut werden um negative Auswirkungen auf die angrenzenden Stadtbezirke zu verhindern? Begründung: Durch die kurzfristige Mitteilung des Dezernates zum Bau einer Unterkunft am Rande dreier Ortsbezirke ergeben sich zahlreiche Fragen betroffener Bürgerinnen und Bürger. Diese können auf einer Informationsveranstaltung zum Bau der Unterkunft nicht in angemessener Art und Weise beantwortet werden. Eine Vorabinformation über die drängendsten Fragen ist unerläßlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 4 am 24.06.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Linke-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag sich mit der Vorlage OF 519/4 nicht zu befassen. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage OF 519/4 nicht zu befassen, wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 519/4 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU und FDP gegen Linke und fraktionslos (= Nichtbefassung mit der Vorlage); GRÜNE, SPD, Volt, dFfm und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU (= Annahme); FDP und dFfm (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Maßnahmen gegen unzumutbares Verhalten von Busfahrern am Bushalteplatz an der DeuilLaBarreStraße in Höhe der Kirche St. Stephanus

23.05.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7037 entstanden aus Vorlage: OF 361/15 vom 07.05.2025 Betreff: Maßnahmen gegen unzumutbares Verhalten von Busfahrern am Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Kirche St. Stephanus Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Busfahrer der Linie HG 8 am Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Kirche St. Stephanus nicht weiterhin ihre Notdurft in der Öffentlichkeit verrichten, insbesondere nicht an der Wand der katholischen Kirche oder im angrenzenden Gebüsch vor dem Kirchengebäude. Insofern könnte auch die Möglichkeit geprüft werden, mit der sich in der Nähe befindlichen Tankstelle zu vereinbaren, dass die dort befindliche Toilette genutzt werden kann. Die Busunternehmen sind auf jeden Fall auf die Problematik hinzuweisen und sollen zur Disziplin ihrer Fahrer angehalten werden. Begründung: In den letzten Monaten wurde wiederholt beobachtet, dass Busfahrer am genannten Haltepunkt aussteigen und ihre Notdurft - insbesondere das Urinieren - offen aus dem Bus heraus an der Kirchenwand oder in das Gebüsch vor der Kirche verrichten. Dieses Verhalten ist nicht nur unhygienisch und respektlos gegenüber dem sakralen Ort, sondern stellt auch eine Belästigung der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Besucherinnen und Besucher des Stadtteils dar. Zudem wirkt es sich negativ auf das Ortsbild aus und könnte langfristig die Substanz des Kirchengebäudes schädigen. Auch aus Gründen des öffentlichen Anstands und der Wahrung des sozialen Miteinanders sollte diesem Verhalten Einhalt geboten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1484

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Maßnahmen gegen die Verunreinigung durch Busse an dem Bushalteplatz an der DeuilLaBarreStraße in Höhe der Kirche St. Stephanus durch Ölflecken o. Ä.

23.05.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7038 entstanden aus Vorlage: OF 362/15 vom 07.05.2025 Betreff: Maßnahmen gegen die Verunreinigung durch Busse an dem Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Kirche St. Stephanus durch Ölflecken o. Ä. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass wartende Busse an dem Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Kirche St. Stephanus keine Verunreinigungen (wie auslaufendes Öl o. Ä.) hinterlassen, insofern die Ursache für die Ölflecken zu ermitteln, insbesondere ob es sich um technische Defekte an den Fahrzeugen handelt und geeignete Wartungs- und Kontrollmaßnahmen einzuführen oder zu intensivieren, um derartige Leckagen zu vermeiden. Begründung: Der Bushalteplatz besteht an dieser Stelle noch nicht lange und ist schon durch Ölrückstände o. Ä. auf dem Boden verunreinigt. Diese Ölflecken stellen eine nicht unerhebliche Umweltbelastung dar, die zeitnah abgestellt werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1483

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Lärmschutz: Nächtliche Tempo-30-Regelung auf Straßenabschnitten im Ortsbezirk 9

22.05.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6997 entstanden aus Vorlage: OF 1029/9 vom 10.05.2025 Betreff: Lärmschutz: Nächtliche Tempo-30-Regelung auf Straßenabschnitten im Ortsbezirk 9 Vorgang: OM 2758/22 OBR 3; ST 784/22; ST 131/23; ST 1564/23; ST 164/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Voraussetzungen für eine nächtliche Tempo-30-Regelung (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Dornbusch und Weißer Stein sowie auf der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Jean-Monnet- Straße vorliegen. Hierzu soll insbesondere 1. ein immissionsschutztechnischer Bericht erstellt werden, der die aktuelle nächtliche Lärmbelastung in diesem Abschnitt ermittelt; 2. die rechtliche Machbarkeit auf Grundlage des novellierten Straßenverkehrsgesetzes 2024 geprüft werden; 3. ein zeitlicher Rahmen für eine mögliche Umsetzung dargestellt werden. Begründung: Die hohe Lärmbelastung entlang der Eschersheimer Landstraße ist ein anhaltendes Problem für die Anwohnerinnen und Anwohner im Ortsbezirk 9. Die Straße ist als Hauptverkehrsachse stark frequentiert und verursacht besonders in den Nachtstunden erhebliche Lärmemissionen, die zu Gesundheitsbelastungen führen können. Für den südlichen Abschnitt der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch hatte der Ortsbeirat 3 bereits einen Antrag auf Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gestellt (OM 2758). Die dort festgestellten Lärmwerte liegen laut Lärmaktionskarte durchweg über 70 dB und überschreiten damit deutlich die Richtwerte für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Lärmschutz. Laut aktuellem Lärmviewer Hessen (Umgebungslärmkartierung 2022) sind im Ortsbezirk 9 sowohl der Abschnitt der Eschersheimer Landstraße zwischen Dornbusch und Weißer Stein als auch der Bereich der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Jean-Monnet-Straße mit Lärmwerten von mehr als 75 dB durch Verkehrslärm belastet. Das novellierte Straßenverkehrsgesetz, das seit Dezember 2024 in Kraft ist, erleichtert die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h aus Gründen des Lärmschutzes. Erstmals werden ausdrücklich Ziele des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie der städtebaulichen Entwicklung neben der Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs im Gesetz genannt. In zahlreichen deutschen Städten werden auf dieser Grundlage bereits nächtliche Tempo-30-Regelungen auf Hauptverkehrsstraßen umgesetzt. Beispiele sind Hamburg, Berlin, Düsseldorf und Freiburg mit zahlreichen Straßen. Eine nächtliche Tempo-30-Regelung würde zur deutlichen Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität im Ortsbezirk 9 beitragen und ist angesichts der geänderten Rechtslage und der vielfachen positiven Erfahrungen in anderen Städten eine realistische Option zum Schutz der Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner. Quelle: https://laerm.hessen.de/ -> Umgebungslärmkartierung 2022 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 784 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2758 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 131 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1564 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 164 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1544

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Huswertstraße ab Kreuzung Am Dachsberg neu beschildern

20.05.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6949 entstanden aus Vorlage: OF 1030/10 vom 06.04.2025 Betreff: Huswertstraße ab Kreuzung Am Dachsberg neu beschildern Der Magistrat wird gebeten, folgende Schilder am Beginn der Huswertstraße Richtung Frankfurter Bogen anzubringen: 1. gefährliche Doppelkurve zunächst links (Verkehrsschild 105-10) oder eine entsprechende Beschilderung; 2. zulässige Höchstgeschwindigkeit unter 50 km/h; 3. Fußgängerverbot (Verkehrsschild 259), auch in der Gegenrichtung an geeigneter Stelle. Stattdessen soll für Radfahrende und zu Fuß Gehende eine angemessene Verkehrsführung durch die Straßen Am Dorfgarten und Oberwiesenstraße ausgewiesen werden. Begründung: Die Huswertstraße ist in diesem Abschnitt nachts nicht beleuchtet. Besonders die Rechtskurve vor der Autobahnbrücke ist sehr eng und fällt auch noch seitlich ab. Hier fahren Busse der Linie 63. Wer die gefährliche Situation zu spät erkennt, kann in den Gegenverkehr geraten. Die erlaubten 50 km/h sind hierbei viel zu hoch. Besonders gefährdet sind Rad fahrende Personen. Fußgänger haben keinen Platz für das Ausweichen. Sie werden durch die Dunkelheit zudem viel zu spät gesehen. Ihnen steht auf der anderen Seite der Autobahn eine ungefährliche Alternative zur Verfügung, um in den Frankfurter Bogen zu gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1585

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Tempo 30 auf dem Abschnitt der Gießener Straße gegenüber der TheobaldZieglerSchule

20.05.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6959 entstanden aus Vorlage: OF 1055/10 vom 28.04.2025 Betreff: Tempo 30 auf dem Abschnitt der Gießener Straße gegenüber der Theobald-Ziegler-Schule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Teilstück der Gießener Straße gegenüber der Theobald-Ziegler-Schule zwischen den Ampeln an der Haltestelle "Theobald-Ziegler-Schule" eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ausgewiesen und ein Blitzer installiert werden kann. Begründung: Auf dem oben genannten Teilstück sind zwei Ampeln für den Schulweg mit Drucktasten ausgerüstet worden. Es wird sehr häufig bei Dunkelgelb oder sogar bei Rot über diese Ampeln gefahren. Deshalb wäre es hilfreich, dort Tempo 30 anzuordnen und einen Blitzer zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1583

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Parksituation auf der Homburger Landstraße in der Nähe des Nordparks zwischen den Niddabrücken

20.05.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6953 entstanden aus Vorlage: OF 1043/10 vom 28.04.2025 Betreff: Parksituation auf der Homburger Landstraße in der Nähe des Nordparks zwischen den Niddabrücken Der Magistrat wird gebeten, die Radwege westlich der Homburger Landstraße zwischen den Niddabrücken in Bonames zum Beispiel mit Pollern zu versehen, damit die Autofahrenden diese nicht mehr als Zufahrt zum Parken auf den Grünflächen hinter den Baumstämmen nutzen können. Begründung: Zunehmend wird über den Radweg auf den Grünstreifen gefahren und dort geparkt, was die Grünanlage zerstört und die Abgrenzung gegen das Parken mittels Baumstämmen konterkariert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1584

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Grünanlagenschutz Homburger Landstraße - Am Nordpark

20.05.2025 · Aktualisiert: 30.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6954 entstanden aus Vorlage: OF 1044/10 vom 05.05.2025 Betreff: Grünanlagenschutz Homburger Landstraße - Am Nordpark Insbesondere der Grillplatz im Nordpark ist sehr beliebt und bei entsprechender Witterung extrem stark frequentiert. Zum Schutz der Grünstreifen an der Homburger Landstraße wurden u. a. bereits Baumstämme bzw. Findlinge platziert. Leider ist vermehrt zu beobachten, dass Fahrzeuge auch in den mit einem "X" markierten Bereichen abgestellt werden (s. Bild). Ferner sind die hinterlassenen Restmüll- und Lebensmittelreste auch neben Papierkörben ein großes Ärgernis. Außerdem sind auf den Grasflächen häufiger offene Feuerstellen mit abgebrannten Holzscheiten vorzufinden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, durch weitere physische Maßnahmen das Parken in der Grünanlage sowie den Grünstreifen und auf den Geh-/Radwegen zu unterbinden sowie durch gelegentliche Kontrollen und gegebenenfalls Sanktionen offene Bodenfeuerstellen zu verhindern und, sofern noch nicht geschehen, auch wieder Müllcontainer sowie feuerfeste Behälter für die verbrauchte Grillkohle aufzustellen. Anlage zu "Grünanlagen-Schutz Homburger Landstraße - Am Nordpark", vom 05.05.2025 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1685

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße schützen

20.05.2025 · Aktualisiert: 12.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6952 entstanden aus Vorlage: OF 1042/10 vom 05.05.2025 Betreff: Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße schützen Vorgang: OM 3499/23 OBR 10; ST 1990/24 Der Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1990, ist unter anderem zu entnehmen: "Das Gewerbegebiet ‚August-Schanz-Straße' ist vorrangig durch kleine und mittlere Handwerksbetriebe sowie durch Unternehmen des Dienstleistungs- und verarbeitenden Gewerbes geprägt. Hinzu kommen einzelne Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels, mehrere Anlagen für sportliche Zwecke sowie eine Vergnügungsstätte. ... Angesichts des Mangels an aktivierbaren Gewerbeflächen in Frankfurt am Main ist darauf hinzuwirken, dass in einem engen Dialog mit den Eigentümern von Liegenschaften im Gebiet eine zielkonforme Nutzung von vakanten Grundstücken zugunsten der auf ebendiese Standorte angewiesenen Nutzungen erfolgt. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit eine Überbauung der bestehenden eingeschossigen Objekte im Sinne einer Vertikalisierung von Handwerk und verarbeitendem Gewerbe umsetzbar sein könnte." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße besser und nachvollziehbarer geschützt werden können; 2. welche angedachten Prüfungen des Magistrates gemäß der Stellungnahme ST 1990 begonnen wurden und mit welchem Ergebnis; 3. warum die Möglichkeiten für Discounter in der August-Schanz-Straße im Bebauungsplan begrenzt werden, andere weitergehende Nutzungen jedoch nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3499 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1990 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1334

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Verkehrszeichen 274-50 nach Bahnübergang - Oberer Kalbacher Weg

05.05.2025 · Aktualisiert: 30.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2025, OF 1051/10 Betreff: Verkehrszeichen 274-50 nach Bahnübergang - Oberer Kalbacher Weg Im Zuge des Baus eines neuen Geh- und Radweges zwischen U-Bahnstation "Kalbach" bis zur Kreuzung Kalbacher Hauptstraße / Am Martinszehnten, wurde das ca. 20 m nach dem Bahnübergang (in Fahrtrichtung Kalbach) befindliche VZ 274-50 entfernt. In diesem, von Hessen Mobil zwischenzeitlich fertiggestellten Abschnitt wurde aber bislang das VZ 274-50 nicht wieder aufgestellt. Durch das Fehlen dieses VZs gilt bis zum Erreichen des nächsten, nicht entfernten VZ 274-50, für ca. 620 m weiterhin Tempo 30. Baumaßnahmen finden dort keine mehr statt, Straßenschäden sind ebenfalls nicht erkennbar. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah zu veranlassen, dass das nahe dem Bahnübergang entfernte VZ 274-50 wieder an dem vorherigen Standort aufgestellt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1051/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1051/10 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Verlauf der unterirdischen Versorgungs- und Kommunikationsleitungen vor dem Haus Dornbusch

24.04.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6846 entstanden aus Vorlage: OF 990/9 vom 03.04.2025 Betreff: Verlauf der unterirdischen Versorgungs- und Kommunikationsleitungen vor dem Haus Dornbusch Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat zeitnah einen aktuellen Lageplan der unterirdischen Versorgungsleitungen für den Platz vor dem Haus Dornbusch zwischen Marbachweg im Süden und dem Blumengeschäft an der Carl-Goerdeler-Straße im Norden zukommen zu lassen. Der Ortsbeirat benötigt diese Unterlagen dringend zur Vorbereitung seiner Planung für die Umgestaltung des Platzes vor dem Haus Dornbusch im Gedenken an das Ehepaar Marcel und Teofila Reich-Ranicki. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1277

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Bahnsteigtreppe an der Homburger Landstraße

22.04.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6780 entstanden aus Vorlage: OF 1023/10 vom 07.04.2025 Betreff: Bahnsteigtreppe an der Homburger Landstraße Seit mehreren Monaten besteht bereits die Treppe, welche den Bahnsteig der S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" mit der Omega-Brücke Homburger Landstraße verbindet. Leider ist sie aber noch immer nicht zur Nutzung freigegeben. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die augenscheinlich fertiggestellte Treppenverbindung noch immer gesperrt ist und wann die Freigabe erfolgt. Ferner wird der Magistrat gebeten, mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass die uneingeschränkte Nutzbarkeit schnellstmöglich hergestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1475 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Durch Starkregen gefährdeter Bereich im Gebiet um die Straßen Am Dachsberg, AugustSchanzStraße und Am Dorfgarten

22.04.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6793 entstanden aus Vorlage: OF 1039/10 vom 07.04.2025 Betreff: Durch Starkregen gefährdeter Bereich im Gebiet um die Straßen Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten Der Magistrat wird um Prüfung und ausführliche Berichterstattung gebeten, 1. welche Erkenntnisse zu den leider wiederholten Überschwemmungen im Bereich Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten vorliegen. Von besonderem Interesse ist seit Jahren der Bereich um den sehr stark von Überflutungen gefährdeten, unter der Straße kanalisierten Bachlauf an der staugefährdeten Ecke Am Dorfgarten und Am Dachsberg. Der gegenüberliegende Supermarkt wurde im Jahr 2024 stark beschädigt; 2. welche weiteren diesbezüglichen Aspekte noch zu ermitteln sind; 3. welche Maßnahmen wann eingeleitet werden beziehungsweise welche Maßnahmen nicht eingeleitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1474 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Viacount-Messungen im Straßenabschnitt der Homburger Landstraße ab dem Abzweig Weilbrunnstraße bis Gießener Straße

22.04.2025 · Aktualisiert: 23.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6784 entstanden aus Vorlage: OF 1029/10 vom 08.04.2025 Betreff: Viacount-Messungen im Straßenabschnitt der Homburger Landstraße ab dem Abzweig Weilbrunnstraße bis Gießener Straße Der Magistrat wird gebeten, im Abschnitt der Homburger Landstraße ab Weilbrunnstraße bis Gießener Straße eine zeitlich begrenzte unauffällige Geschwindigkeitsmessung per Viacount (o. Ä .) durchzuführen. Begründung: Es wird regelmäßig von Anwohnern berichtet, dass Autofahrer diese Tempo-30-Zone besonders in den Abend- und Nachtstunden mit überhöhter Geschwindigkeit durchfahren. Der besonders schmale Fußweg, die reduzierte Breite der Straße und die nahe Bebauung der Wohnhäuser wirken wie ein Schalltrichter. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1211

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Weinstraße - Heckenüberstand

22.04.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6781 entstanden aus Vorlage: OF 1025/10 vom 07.04.2025 Betreff: Weinstraße - Heckenüberstand Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Hecken und Sträucher in der Weinstraße so weit zurückgeschnitten werden, dass der Bürgersteig wieder vollständig nutzbar und als solcher erkennbar ist. Begründung: Die Hecken und Sträucher wachsen über den Bürgersteig, sodass Fußgänger:innen teilweise nicht mehr auf diesem laufen können und auf die Straße ausweichen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1284

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Illegales Abbiegen von der Jean-Monnet-Straße in die Schwabstraße erschweren und vermehrt kontrollieren

22.04.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6775 entstanden aus Vorlage: OF 1018/10 vom 06.04.2025 Betreff: Illegales Abbiegen von der Jean-Monnet-Straße in die Schwabstraße erschweren und vermehrt kontrollieren Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es bauliche Maßnahmen gibt, um das illegale Rechtsabbiegen von der Jean-Monnet-Straße in die Schwabstraße zu erschweren und die Verkehrsüberwachung im Rahmen der personellen Möglichkeiten an dieser Stelle verstärkt werden kann. Begründung: Das Durchfahrtsverbotsschild wird vorsätzlich missachtet. Anwohnerinnen und Anwohner berichten über eine spürbare Zunahme auf der Schwabstraße und der Flensburger Straße. Dieser Bereich ist auch Schulweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1281

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Ampeln mit akustischem Blindensignal

22.04.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6791 entstanden aus Vorlage: OF 1037/10 vom 07.04.2025 Betreff: Ampeln mit akustischem Blindensignal Der Magistrat wird gebeten, in Eckenheim und Preungesheim verstärkt Ampeln mit akustischen Blindensignalen auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen und diese nach Erfordernis wiederherzustellen. Begründung: Durch die akustischen Signale können Blinde und Sehbehinderte sicherer über die Kreuzungen gelangen. Der Bedarf ist hoch. Leider fallen immer wieder defekte Ampeln nicht rechtzeitig auf, beispielsweise die Ampelanlagen mit akustischen Signalen von und zur U5-Haltestelle "Ronneburgstraße". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1447 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Aufsuchende Jugendarbeit in Eckenheim

22.04.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6774 entstanden aus Vorlage: OF 1017/10 vom 06.04.2025 Betreff: Aufsuchende Jugendarbeit in Eckenheim Der Magistrat wird gebeten, die Aufsuchende Jugendarbeit auch in Eckenheim zu etablieren. Begründung: In Eckenheim, zum Beispiel in der Gebrüder-Hommel-Anlage, entlang der Jean-Monnet-Straße, im Kirschwäldchen und auf weiteren öffentlichen Plätzen, sind immer wieder Jugendliche vor Ort anzutreffen, die zu wenig angemessene Angebote im Stadtteil vorfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1084

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Einladung von Herrn Wolfgang Siefert, Dezernent für Mobilität, in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 zu dem Thema Verkehr hinsichtlich des Bebauungsplans Nr. 923 Nordwestlich auf der Steinernen Straße und des Bebauungsplans Nr. 516 Am Eschbachtal -

02.04.2025 · Aktualisiert: 09.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2025, OF 357/15 Betreff: Einladung von Herrn Wolfgang Siefert, Dezernent für Mobilität, in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 zu dem Thema Verkehr hinsichtlich des Bebauungsplans Nr. 923 Nordwestlich auf der Steinernen Straße und des Bebauungsplans Nr. 516 Am Eschbachtal - Harheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen des Ortsbeirats 15 Herrn Wolfgang Siefert, Dezernent für Mobilität, einzuladen, um über das Thema Verkehr hinsichtlich des Bebauungsplans Nr. 923 "Nordwestlich auf der Steinernen Straße" und des Bebauungsplans Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" zu berichten und den Bürgerinnen und Bürger in der Bürgerfragestunde hierzu Fragen zu beantworten. Begründung: Der Verkehr in Nieder-Eschbach ist ohnehin schon an der Belastungsgrenze. Die neuen Baugebiete werden das Problem noch verschärfen. Insofern ist es im großen Interesse der Mitglieder des Ortsbeirates und der Bürgerinnen und Bürger, mehr über die Planungen zum Verkehr hinsichtlich der Bebauungspläne zu erfahren. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 15 am 25.04.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 357/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Verlegung eines Feldweges zu einer verkehrssicheren Zufahrt auf die Homburger Landstraße

21.03.2025 · Aktualisiert: 12.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6691 entstanden aus Vorlage: OF 354/15 vom 04.03.2025 Betreff: Verlegung eines Feldweges zu einer verkehrssicheren Zufahrt auf die Homburger Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, den Feldweg entsprechend des in der Begründung beigefügten Ausbauplans (Skizze und Luftbild) entlang des Taunengrabens so zu verlegen und auszubauen, dass die Einmündung in die Homburger Landstraße nicht im spitzen Winkel, sondern in einem 90-Grad- Winkel erfolgt und direkt auf den gegenüber von Osten einmündenden Feldweg trifft. Die Ausführung ist mit dem Ortslandwirt abzustimmen. Begründung: Zurzeit können lange Fuhrwerke wie beispielsweise Lkw zur Zuckerrübenabfuhr oder Traktoren mit Hänger bzw. langen Anbaugeräten nur in Richtung Nieder-Eschbach ausfahren. Die vornehmliche Zielrichtung ist nach Aussagen der Landwirte und Gemüsegärtner jedoch meistens Richtung Anna-Lindh-Allee/Ober-Eschbach. Mit der geänderten Zufahrt kann der landwirtschaftliche Verkehr auf einem Teilstück der Homburger Landstraße und damit einhergehend Fahrbahnverschmutzungen verringert werden. Vor allem werden mit dieser Querungsmöglichkeit der Homburger Landstraße mit direkter Anbindung der dann beidseitigen Feldwege die bisweilen verkehrsbehindernden bzw. schwierigen Ein- und Ausfahrtmanöver der landwirtschaftlichen Fahrzeuge verhindert, was auch zu einer verkehrssicheren Zufahrt für alle Verkehrsteilnehmer führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1343

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen

20.03.2025 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6678 entstanden aus Vorlage: OF 955/9 vom 01.03.2025 Betreff: Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen Der Magistrat wird gebeten, in den Kreuzungsbereichen (Fünf-Meter-Radius) der Kaiser-Sigmund-Straße mit der Schlickstraße, Brommstraße, dem Bundenweg und der Wanebachstraße Markierungen und Vorkehrungen gegen Falschparken vorzunehmen - mit Priorität in dieser Reihenfolge. Dafür könnten sich kurzfristig die Markierung von Sperrflächen, ggf. mit einzelnen Pollern und Radbügeln an den Seiten eignen, sogenannte provisorische Gehwegnasen. Begründung: Der § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Halten und Parken regelt eindeutig: "(3) Das Parken ist unzulässig 1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, [...] vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, [...] 5. vor Bordsteinabsenkungen." An den im Tenor genannten Stellen kommt es zu regelmäßigem Eckparken, gerade im Bereich der Gehwegabsenkungen. Dies behindert und gefährdet den Fußverkehr und schränkt auch die Einsichtmöglichkeiten für den Pkw- und Radverkehr stark ein. Anwohnende berichten, dass auch regelmäßige Anrufe bei der Stadtpolizei keine Besserung herbeigeführt haben. Die gesetzlich gewollte Ordnung des Straßenverkehrs kann auf diesem Wege also nicht herbeigeführt werden. Daher sollte ein durch Markierungen und bauliche Maßnahmen herbeigeführter Schutz der schwächeren Verkehrsteilehmenden hergestellt werden, so wie es an vielen anderen Stellen im Dornbusch und der ganzen Stadt bereits getan wurde. Das seit Jahren bestehende Problem ist gut dokumentiert. Es folgen dazu einige Bilder sowie Beispiele für wirksame Umgestaltungen an anderen Stellen, die als Vorbild herangezogen werden könnten. Bilder zeigen beispielhafte Situationen an den genannten Kreuzungen (Quelle: Privat) Beispielbilder zeigen mögliche Lösungen (Nördlicher Marbachweg - Quelle: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1122

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Gefährliche Einmündung Krälingweg/Am Dorfgarten entschärfen

18.03.2025 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6632 entstanden aus Vorlage: OF 1002/10 vom 03.03.2025 Betreff: Gefährliche Einmündung Krälingweg/Am Dorfgarten entschärfen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Einmündung des Krälingwegs in die Straße Am Dorfgarten so gestaltet wird, dass Fußgängerinnen, Fußgänger, Auto- und Radfahrende, die aus dem Krälingweg kommen, gefahrlos die Straße Am Dorfgarten überqueren beziehungsweise in die Straße einbiegen können. Der Mündungsbereich Krälingweg/Am Dorfgarten wird regelmäßig mit Pkw und Transportern so zugeparkt, dass der fließende Verkehr in der Straße Am Dorfgarten erst in der Fahrbahnmitte wahrgenommen werden kann. Weil der Krälingweg aufgepflastert ist und über einen abgesenkten Bordstein verfügt, gilt an der oben beschriebenen Einmündung die "Rechts-vor-links"-Regel nicht. Begründung: Der Einmündungsbereich der Kreuzung Krälingweg/Am Dorfgarten ist durch dort geparkte Autos sehr unübersichtlich und stellt für alle Verkehrsteilnehmenden eine Gefahr dar. Im vergangenen Jahr wurde im Rahmen eines Ortstermins mit Vertretern verschiedener Ämter, von Mitgliedern des Ortsbeirates sowie Anwohnerinnen und Anwohnern bereits auf das Problem hingewiesen. Zudem kommt es immer wieder vor, dass die dort geparkten Autos nicht nur die Sicht im Einmündungsbereich Krälingweg/Am Dorfgarten versperren, sondern auch die Einfahrt des direkt angrenzenden Getränkehändlers verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1145

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Fußgängerüberweg vor der Kita Weltreise in der Weilbrunnstraße

18.03.2025 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6634 entstanden aus Vorlage: OF 1004/10 vom 03.03.2025 Betreff: Fußgängerüberweg vor der Kita Weltreise in der Weilbrunnstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann und wie der Fußgängerüberweg vor der Kita Weltreise in der Weilbrunnstraße vor zu schnell fahrenden Fahrzeugen (insbesondere solchen, die von der Huswertstraße zur Homburger Landstraße fahren) spürbar sicherer gestaltet werden kann. In Betracht kommen zum Beispiel eine optische oder tatsächliche Fahrbahnverengung, eine Erhöhung des Fußgängerüberweges mit den üblichen Warnhinweisen für die Fahrzeugführer sowie eine mobile Geschwindigkeitsüberwachung. Begründung: Die Berichte über gefährliche Situationen werden nicht weniger. An dieser Stelle besteht eine besonders unübersichtliche Kurvenlage sowie eine teils abschüssige Fahrbahn, auf der Fahrzeuge leider teils auch ungewollt schneller werden als angebracht. Dies gilt insbesondere morgens im Berufsverkehr, wenn auch die Kita-Kinder dort über die Straße zur Kita Weltreise möchten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1148

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Fahrbahnmarkierungen in der Kreuzstraße anpassen

18.03.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6641 entstanden aus Vorlage: OF 1006/10 vom 04.03.2025 Betreff: Fahrbahnmarkierungen in der Kreuzstraße anpassen Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierungen in der Kreuzstraße vor der Hausnummer 31 der vor Ort gegebenen Situation anzupassen, sodass der Verkehr diesen Bereich ohne Einschränkung passieren kann (s. Belegfoto). Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1278

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Parkverbotszone vor dem Getränkefachhandel einrichten

18.03.2025 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6633 entstanden aus Vorlage: OF 1003/10 vom 09.02.2025 Betreff: Parkverbotszone vor dem Getränkefachhandel einrichten Der Magistrat wird gebeten, vor dem Getränkemarkt auf Höhe der Kreuzung Krälingweg/Am Dorfgarten eine Parkverbotszone einzurichten. Dies kann entweder durch Bodenmarkierungen oder durch die Installation von Pollern geschehen. Die Einrichtung einer Parkverbotszone an dieser Stelle ist aus mehreren Gründen unumgänglich. Die aktuelle Parksituation an der Kreuzung sorgt häufig für gefährliche Verkehrssituationen und stellt ein Risiko für alle Verkehrsteilnehmer dar. Insbesondere Kinder und ältere Menschen sind durch dort geparkte Fahrzeuge in ihrer Sichtweite eingeschränkt, was zu gefährlichen Situationen führen kann. Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die notwendigen Maßnahmen umzusetzen, damit die Sicherheit der Anwohner und aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet werden kann. Zur Illustration Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1144

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Standortauswahl für einen persönlichen Sonderparkplatz

18.03.2025 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6638 entstanden aus Vorlage: OF 998/10 vom 03.03.2025 Betreff: Standortauswahl für einen persönlichen Sonderparkplatz Vorgang: OM 5675/24 OBR 10; ST 2010/24 Der Ortsbeirat dankt dem Magistrat sehr für seinen Vorschlag, den Sonderparkplatz direkt vor der Hausnummer 8 einzurichten. Dies wäre auch für den Ortsbeirat die idealste Lösung. Sie scheitert aus seiner Sicht aber leider an der unbefestigten Oberflächenbeschaffenheit der vorhandenen Parkstreifen. Der Auftrag von farblichen Bodenmarkierungen ist dort so nicht möglich. Sofern der Magistrat einen Teil des Parkstreifens vor Nummer 8 nicht entsprechend befestigen kann, wird er gebeten, den benannten persönlichen Sonderparkplatz in die Sonnentaustraße an Position 2. (OM 5675) zu verlegen. Ferner wird der Magistrat gebeten, im Zuge der Verlegung den jetzigen persönlichen Sonderparkplatz im Berkersheimer Weg wieder als ungekennzeichneten Stellplatz freizugeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5675 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2020 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1147

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Defekten Kleidercontainer in der Weilbrunnstraße entfernen

18.03.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6640 entstanden aus Vorlage: OF 1000/10 vom 03.03.2025 Betreff: Defekten Kleidercontainer in der Weilbrunnstraße entfernen Der Magistrat wird gebeten, den defekten Kleidercontainer im Grünstreifen in der Weilbrunnstraße in Richtung Gravensteiner-Platz (Höhe Einmündung Am Dorfgarten, links von der Einfahrt zum Supermarkt) zu entfern en. Begründung: Der Griff, mit dem sich der Kleidercontainer öffnen lassen sollte, ist abgebrochen und der Einwurf dadurch nicht oder nur schwer möglich. Rund um den Kleidercontainer, der insgesamt einen verwahrlosten Eindruck macht, wird immer wieder illegal Müll abgestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1279

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Einladung von Herrn Prof. Dr. Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen und Wohnen, in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 zu den Themen Bebauungsplan Nr. 923 Nordwestlich auf der Steinernen Straße und Bebauungsplan Nr. 516 Am Eschbachtal  Harheim

04.03.2025 · Aktualisiert: 28.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 355/15 Betreff: Einladung von Herrn Prof. Dr. Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen und Wohnen, in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 zu den Themen Bebauungsplan Nr. 923 Nordwestlich auf der Steinernen Straße und Bebauungsplan Nr. 516 Am Eschbachtal - Harheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen des Ortsbeirats 15 Herrn Prof. Dr. Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen und Wohnen, einzuladen, um über die Themen Bebauungsplan Nr. 923 "Nordwestlich auf der Steinernen Straße" und Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" zu berichten und den Bürgerinnen und Bürger in der Bürgerfragestunde hierzu Fragen zu beantworten Begründung: Es ist im Interesse der Mitglieder des Ortsbeirates und der Bürgerinnen und Bürger mehr über diese Themen zu erfahren. Die Einträge auf der Seite des Stadtplanungsamtes sind nicht aktuell, weshalb darum gebeten wird, über den aktuellen Stand zu berichten. Auf der Seite des Stadtplanungsamtes ist bezüglich des Bebauungsplanes Nr. 923 "Nordwestlich auf der Steinernen Straße" als letzter Eintrag zum Planungsverlauf, nächste Planungsschritte 21.02. - 21.03.2024: Trägerbeteiligung und Veröffentlichung zu finden. Bezüglich des Bebauungsplanes Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" ist als letzter Eintrag der 13. Dezember 2018 mit der Aufteilung des Bebauungsplans in Nr. 516 und Nr.923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße - und der Weiterführung des Bebauungsplan Nr. 516 mit verkleinertem Geltungsbereich zu finden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 355/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Den Fußgängerüberweg vor der Kita Weltreise in der Weilbrunnstraße zusätzlich sichern

04.03.2025 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 1005/10 Betreff: Den Fußgängerüberweg vor der Kita Weltreise in der Weilbrunnstraße zusätzlich sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie weit der Fußgängerüberweg vor der KITA-Weltreise in der Weilbrunnstraße 13 zusätzlich mit Bodenwellen (s. Belegfoto KITA im Bogen) zu ergänzen ist, um die Sicherheit in diesem Bereich zu erhöhen. Begründung: Es wird regelmäßig berichtet, dass Autofahrer diesen Übergang mit erhöhter Geschwindigkeit überfahren, ohne auf den Zebrastreifen und Fußgänger zu achten. Dieser Übergang ist auch ein Teil des Schulweges zur Carlo-Mierendorff-Schule. Foto: privat Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1005/10 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installieren

20.02.2025 · Aktualisiert: 21.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6563 entstanden aus Vorlage: OF 928/9 vom 06.02.2025 Betreff: Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installieren Wie zu beobachten ist, sind viele Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Kunden der Geschäfte auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Spenerstraße und Marbachweg. Sie parken ihre Fahrräder am Rande des Gehweges, was den Bereich zusätzlich verschmälert. Der Magistrat wird gebeten, weitere Fahrradständer in diesem Bereich auf den beiden schon schraffierten Flächen hinter und vor den Parkplätzen zu installieren. Dabei sollen keine Parkplätze entfallen. Auch im erweiterten Bereich des Fußgängerweges Nähe Marbachweg sollte der Platz entsprechend genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 983 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Wohngemeinschaft Bonameser Straße besser anbinden

20.02.2025 · Aktualisiert: 06.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6567 entstanden aus Vorlage: OF 935/9 vom 02.02.2025 Betreff: Wohngemeinschaft Bonameser Straße besser anbinden Vorgang: F 2649/24 Die Lebensverhältnisse in und die Historie der Wohngemeinschaft Bonameser Straße wurden bereits in der Vergangenheit mehrfach thematisiert. In seiner Sitzung am 20.01.2025 wurde der Ortsbeirat über die aktuelle Situation und verschiedene positive Entwicklungen informiert. Er begrüßt, dass die Stadt Frankfurt sich dafür einsetzt, den dort lebenden Menschen eine langfristige Perspektive, dort leben zu können, zu eröffnen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Wohngemeinschaft Bonameser Straße im Hinblick auf den ÖPNV und einen Fußweg zu den umliegenden Stadtteilen besser verkehrlich angebunden werden kann und welche Maßnahmen in diesem Zusammenhang denkbar wären. Begründung: Derzeit führt zwar eine Straße direkt an der Wohngemeinschaft vorbei, es existiert aber keine Anbindung an den ÖPNV (Bus) und auch kein Fußweg nach Eschersheim. Diese Anbindung sollte unbedingt verbessert werden. Auch im Hinblick auf die Nachverdichtung im benachbarten Baugebiet Hilgenfeld erscheint es sinnvoll, die ÖPNV-Anbindung über die Bonameser Straße zu überdenken. Zu einer langfristigen Perspektive gehört auch eine funktionierende Infrastruktur, wie etwa die Anbindung an den ÖPNV und sichere Fußwege. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 12.09.2024, F 2649 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 14

GrünGürtelPark Nieder-Eschbach umbenennen

17.02.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6513 entstanden aus Vorlage: OF 221/14 vom 03.01.2025 Betreff: GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach umbenennen Vorgang: M 154/20 Der Magistrat wird gebeten, den "GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach" in "Grüngürtelpark Eschbachtal" umzubenennen. Begründung: Seit der Erweiterung des GrünGürtel-Parks Nieder-Eschbach (vgl. M 154) liegt dieser zu einem großen Teil auf Harheimer Gemarkung. Dies betrifft das Gebiet zwischen dem Harheimer Weg bzw. Erlenbacher Stadtweg und dem im Rahmenplan zur Vorlage M 154 als "Römische Straße" bezeichneten Weg, unten rot eingerahmt. Den GrünGürtel-Park namentlich allein einem Stadtteil zuzuschlagen, ist daher nicht mehr gerechtfertigt. Quelle: M 154/20 Parlis Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 689 Aktenzeichen: 79-0

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