Meine Nachbarschaft: Homburger Landstraße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Einen zweiten Spiegel auf der Homburger Landstraße installieren
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5904 entstanden aus Vorlage: OF 873/10 vom 27.08.2024 Betreff: Einen zweiten Spiegel auf der Homburger Landstraße installieren Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es möglich ist, einen zweiten Spiegel auf der Homburger Landstraße in Höhe der Hausnummer 194 zu installieren. Begründung: Fahrer/Innen, welche mit einem normalen Pkw aus der Straße Alt-Preungesheim auf die Homburger Landstraße fahren, können auf dem vorhandenen Spiegel den von links kommenden Verkehr sehen, aber der von rechts kommende Verkehr ist nur sehr eingeschränkt einsehbar. Daher wäre ein zweiter Spiegel, der diesen Missstand aufhebt, sehr hilfreich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2154 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-0
Parkbank in Bonames
Antrag vom 26.08.2024, OF 876/10 Betreff: Parkbank in Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, in der Homburger Landstraße zwischen Kirchhofsweg und Oberen Kalbacher Weg in Bonames 1. die Parkbank zwischen Pfarrhaus und Bushaltestelle abbauen zu lassen, da hier seit einiger Zeit leider eine regelmäßige Vermüllung mit Scherben, Zigarettenkippen sowie mit ekligen Hinterlassenschaften Mitten in Bonames zu beklagen ist. Dies alles bleibt jeweils mit Blick auf die Umwelt und den öffentlichen Raum zu unterbinden, zumal dabei auch Kinder und Hunde gefährdet sind. 2. bis zum Abbau der Bank dort nach Erfordernis Sonderreinigungen zu veranlassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 876/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 876/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 876/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU, AfD und fraktionslos (= Annahme)
Die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer in der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U5) verbessern
Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5665 entstanden aus Vorlage: OF 846/10 vom 18.06.2024 Betreff: Die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer in der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U5) verbessern Vorgang: OM 4239/23 OBR 10; ST 2245/23 Der Magistrat wird gebeten, die von der FAAG am 22.11.2021 angekündigte Sanierung in der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle Linie U5) so voranzutreiben, dass für die Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern eine optimale Veränderung erreicht wird. In der Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2245, werden zwar Veränderungen angekündigt, doch Radverkehr-Piktogramme auf rumpeligem Straßenbelag können nicht die Lösung sein. Begründung: Dieses Teilstück der Homburger Landstraße bedarf einer dringenden Grundsanierung, um gleichzeitig die Chance einer Verbesserung der gesamten Infrastruktur zu erreichen. Anlage 1 (ca. 184 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4239 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2245 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2088 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Begehung der Gebiete Berkersheim-Mitte und Am Dachsberg
Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5662 entstanden aus Vorlage: OF 823/10 vom 18.05.2024 Betreff: Begehung der Gebiete Berkersheim-Mitte und Am Dachsberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann für den Ortsbeirat 10 eine Begehung mit Bürger*innen und Ortsbeirät*innen in Berkersheim-Mitte unter sachkundiger Leitung des Straßenverkehrsamtes organisiert werden kann, um Lösungen für vielfältig berichtete Problemsituationen vor Ort zu identifizieren und Lösungen zu finden. Unter Berkersheim-Mitte wird der Kreuzungsbereich der Straßen Im Klingenfeld, Am Dachsberg, Am Honigberg und Berkersheimer Obergasse verstanden. Begründung: Bürger aus Berkersheim haben diverse Anfragen bezüglich der Verkehrssituation rund um den "Dalles"/Berkersheim-Mitte gestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) b) Der Ortsbeirat verzichtet auf eine Stellungnahme des Magistrats, da die Angelegenheit sich inzwischen erledigt hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Räumliche Verlegung eines persönlichen Schwerbehindertenparkplatzes
Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5675 entstanden aus Vorlage: OF 845/10 vom 17.06.2024 Betreff: Räumliche Verlegung eines persönlichen Schwerbehindertenparkplatzes Im Berkersheimer Weg vor der Hausnummer 31 befinden sich zwei Schwerbehindertenparkplätze, davon ein persönlicher. Da diese gegenüber dem kleinen Einkaufszentrum am Frankfurter Berg liegen, parken dort regelmäßig und nicht nur kurzzeitig Fahrzeuge von nicht Nutzungsberechtigten und insbesondere Zentrumsaufsuchenden. Der Berechtigte für den persönlichen Schwerbehindertenparkplatz informierte den Ortsbeirat darüber, dass er diesen nur selten frei vorfindet. Selbst die ständigen Meldungen an das Ordnungsamt verbessern diesen schon lange andauernden Zustand nicht. Das Ordnungsamt kann seine häufigen Bitten um Sofortmaßnahmen stets mit dem Hinweis auf Personalmangel nicht erfüllen. Es klingt logisch und ist nachvollziehbar, dass eine Verlegung dieses Parkplatzes aus dem direkten Bereich des Einkaufszentrums zu einer gravierenden Lageverbesserung für den Berechtigten führen kann. Der infrage kommende Bereich ist öffentlicher Raum. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat (gemäß Vorschlag und Wunsch des Berechtigten) gebeten, den vorgenannten persönlichen Schwerbehindertenparkplatz in die Sonnentaustraße (siehe Abbildung) zu verlegen, idealerweise an Position 1. bei Wegnahme von zwei nie genutzten Fahrradbügeln, alternativ bitte an Position 2. oder 3. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2010 Antrag vom 03.03.2025, OF 998/10 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6638 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Holpriger Bürgersteig zwischen Weinstraße 33 und 35
Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5674 entstanden aus Vorlage: OF 844/10 vom 17.06.2024 Betreff: Holpriger Bürgersteig zwischen Weinstraße 33 und 35 Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig zwischen der Weinstraße 33 und 35 wieder verkehrssicher herzurichten. Begründung: Im Laufe der Zeit sind an diesem Ort durch starke Baumwurzelwucherungen erhebliche Verformungen (Hebungen und Absenkungen) des nördlichen Bürgersteiges in der Weinstraße entstanden. Sie stellen eine große Unfallgefahr dar, besonders mit Blick auf die kommende Winterzeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1946 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) b) Der Ortsbeirat verzichtet auf eine Stellungnahme des Magistrats, da die Angelegenheit sich inzwischen erledigt hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim
Anregung vom 02.07.2024, OA 476 entstanden aus Vorlage: OF 852/10 vom 17.06.2024 Betreff: Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ab wann der Schulsport in Eckenheim und Preungesheim deutlich verbessert in den nachfolgend aufgeführten Schulen zur Verfügung steht: 1. Liesel-Oestreicher-Schule in Preungesheim (gesperrte Turnhalle); 2. Münzenbergerschule in Eckenheim (gesperrte Turnhalle); 3. Münzenbergerschule in Eckenheim (fehlende Außenanlage); 4. künftige Integrierte Gesamtschulen im ehemaligen Postbankgebäude im Marbachweg in Eckenheim (fehlende Turnhalle); 5. künftige Integrierte Gesamtschulen im ehemaligen Postbankgebäude im Marbachweg in Eckenheim (fehlende Außenanlage); 6. Oberstufe der Carlo-Mierendorff-Schule (fehlende Turnhalle); 7. Oberstufe der Carlo-Mierendorff-Schule (fehlende Außenanlage ); 8. Carlo-Mierendorff-Schule (ausstehender Turnhallenneubau). Begründung: Es eilt, zumal dadurch auch der Vereinssport in Eckenheim und Preungesheim leidet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.01.2025, OF 994/10 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 301 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 10.07.2024 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 09.09.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 476 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 29. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 12.09.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 476 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung OA 526 2025 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. Die Vorlage OF 994/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5094, 29. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 09.09.2024 Aktenzeichen: 40-2
Beseitigung der Schotterbank im Eschbach unter der Brücke an der DeuilLaBarreStraße
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5597 entstanden aus Vorlage: OF 314/15 vom 22.05.2024 Betreff: Beseitigung der Schotterbank im Eschbach unter der Brücke an der Deuil-La-Barre-Straße Der Magistrat wird gebeten, unter der Brücke an der Deuil-La-Barre- Straße die Schotterbank im Eschbach zu beseitigen. Begründung: Durch das Hochwasser am 02.05.2024 hat sich durch das vom Eschbach mitgeführte Geschiebe (Geröll, Kies und Sand) unter der Brücke an der Deuil-La-Barre-Straße eine Schotterbank gebildet, die den Abfluss des Eschbachs hemmt. Bei einem weiteren Hochwasserereignis kann diese Schotterbank die Wahrscheinlichkeit für ein Übertreten des Eschbachs und damit einhergehende Schäden erhöhen. Die Schotterbank muss daher beseitigt werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1805 Beratung im Ortsbeirat: 15
Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/HeinrichBerbalkStraße
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5595 entstanden aus Vorlage: OF 311/15 vom 21.05.2024 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße Vorgang: B 1158/02; V 1055/18 OBR 15; ST 453/19; OM 1844/22 OBR 15; ST 1642/23 Der Magistrat wird gebeten, den bereits beschlossenen Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/ Heinrich-Berbalk-Straße in den Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße zu integrieren und dafür Sorge zu tragen, dass dieser auch gebaut wird. Begründung: Der Ortsbeirat setzt sich schon seit vielen Jahrzehnten für einen Verkehrskreisel an dieser Stelle ein. In der ST 453 heißt es hierzu wie folgt: "Der geplante Kreisverkehr als Anschluss an die Homburger Landstraße und die Berner Straße ist integraler Bestandteil der Planung zur Ortsrandstraße und soll daher im Zuge des ersten Bauabschnitts gebaut werden." In der Stellungnahme ST 1642 hat der Magistrat wie folgt ausgeführt: "Der Kreisverkehrsplatz Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße ist Planungsbestandteil des Bebauungsplans Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße. Dieser befindet sich derzeit noch in der Aufstellung, weshalb die konkreten Fragen derzeit noch nicht beantwortet werden können. Sobald der Bebauungsplan Nr. 923 rechtskräftig ist, erfolgt die Umsetzung der öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich des Kreisverkehrsplatzes Hornburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße. Der Magistrat wird frühzeitig den Ortsbeirat und die betroffenen Grundstückseigentümer:innen und Anwohnenden über den Baubeginn, die Zeitplanung und die konkreten Maßnahmen informieren." Bedauerlicherweise ist der Verkehrskreisel trotz dieser Zusagen nicht in dem Bebauungsplan aufgenommen worden, was für den Ortsbeirat nicht nachvollziehbar ist. Um Ergänzung und Umsetzung wird deshalb gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.10.2002, B 1158 Auskunftsersuchen vom 23.11.2018, V 1055 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 453 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1844 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1642 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2035 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-00
Aufstellen eines Abfallbehälters mit Deckel (krähensicher) in der Nähe der UBahnUnterführung an dem Feldweg Auf der Steinern Straße
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5594 entstanden aus Vorlage: OF 310/15 vom 21.05.2024 Betreff: Aufstellen eines Abfallbehälters mit Deckel (krähensicher) in der Nähe der U-Bahn-Unterführung an dem Feldweg Auf der Steinern Straße Vorgang: OM 1141/21 OBR 15; ST 1928/22 Der Magistrat wird gebeten, einen Abfallbehälter mit Deckel (krähensicher) an der in der Grafik bezeichneten Stelle, gerne nach Rücksprache mit dem Ortsvorsteher, aufzustellen. Sofern noch nicht geschehen, sollen bestehende Pachtverträge angepasst und die für den Abfallbehälter benötigte Fläche in die Verwaltung des Amtes für Straßenbau und Erschließung übertragen werden. Begründung: Screenshot: GoogleMaps Die an dieser Stelle befindliche Bank erfreut sich großer Beliebtheit. Die Kreuzung an der U-Bahn-Unterführung an dem Feldweg Auf der Steinern Straße ist eine beliebte Route für Spaziergänger, insbesondere auch mit Hunden. Die bezeichnete Stelle lädt zum Pausieren ein und sollte daher entsprechend ausgestattet sein. Weit und breit befindet sich kein Abfallbehälter, sodass die mühsam aufgesammelten Hinterlassenschaften der Vierbeiner auch gerne mal einfach im Gebüsch entsorgt werden. Eine Anwohnerin hat sich deshalb erbarmt und dort eine Mülltüte hingehängt, die von ihr auch regelmäßig geleert wird. Dies kann jedoch kein Dauerzustand sein, weshalb um antragsgemäße Entscheidung gebeten wird. Der Ortsbeirat hatte einen solchen Antrag bereits im Jahr 2021 gestellt. In der Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1928, führt dieser aus: "Der in der Anregung erwähnte Bereich ist keine Satzungsfläche der Straßenreinigungssatzung, das heißt hier findet keine Reinigung und keine Leerung/Aufstellung von Papierkörben durch den Dienstleister (FES GmbH) statt. Das Anbringen von Papierkörben außerhalb des Satzungsgebietes erfolgt durch das jeweils für die entsprechende Fläche zuständige Amt. Das hier zuständige Amt für Bau und Immobilien bietet an, bestehende Pachtverträge zu prüfen, gegebenenfalls anzupassen und die für den Abfallbehälter benötigte Fläche in die Verwaltung des Amtes für Straßenbau und Erschließung zu übertragen." Da an dieser Stelle immer noch kein Abfallbehälter angebracht ist, wird um entsprechende zeitnahe Umsetzung gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1141 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1928 Stellungnahme des Magistrats vom 13.09.2024, ST 1663 Aktenzeichen: 23-2
U5-Ausfälle vermeiden
Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5557 entstanden aus Vorlage: OF 831/10 vom 21.05.2024 Betreff: U5-Ausfälle vermeiden Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. was künftig unternommen wird, um zweifache Ausfälle von an sich hintereinander fahrenden U5-Bahnen zu vermeiden, so wie das unter anderem am frühen Tag zu Christi Himmelfahrt ab Ronneburgstraße Richtung Hauptbahnhof leider auch einer sodann traumatisierten vierköpfigen Familie mit Reisegepäck passierte und eine uneinholbare Verspätung von 45 Minuten einbrachte; 2. welche Maßnahmen ab wann greifen werden, damit die U-Bahn-Linie U5 künftig insgesamt ohne vermeidbare Ausfälle den Fahrgästen zur Verfügung steht. Begründung: Die derzeit unverantwortlich geplanten Benachteiligungen der Menschen aus den nordöstlichen Stadteilen bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs sind umgehend zu erledigen und künftig bitte auch zu unterlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 921 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-0
Toiletten auf dem Rollschuhplatz/AmiSpielplatz in Eckenheim Widerspruch zu den Stellungnahmen ST 2309 und ST 735
Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5564 entstanden aus Vorlage: OF 828/10 vom 18.05.2024 Betreff: Toiletten auf dem Rollschuhplatz/Ami-Spielplatz in Eckenheim Widerspruch zu den Stellungnahmen ST 2309 und ST 735 Vorgang: OM 1887/22 OBR 10; ST 2309/22; ST 735/24 Die Aussage "Im Falle des Ami-Spielplatzes liegt die WC-Anlage am Hauptfriedhof/Blumenladen, Marbachweg/Ecke Gießener Straße in zumutbarer Entfernung und kann von den Besucher*innen des Ami-Spielplatzes genutzt werden" ist absolut unzutreffend. Die Entfernung ist unzumutbar weit und erfordert die Überquerung einer der komplexesten Kreuzungen des Ortsbezirkes. Es ist keinem Kind oder älterem Menschen mit Rollator zuzumuten, die Strecke bis zur Toilettenanlage am Hauptfriedhof zurückzulegen. Der Magistrat wird noch einmal gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Rollschuhbahn/auf dem Ami Spielplatz eine Toilettenanlage installiert werden kann. Begründung: Mit den Stellungnahmen ST 2309 und ST 735 wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass das Konzept "Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main" überarbeitet wird. Nun wurde den spielenden Kindern und Jugendlichen und allen anderen die Möglichkeit nahegelegt, die öffentlichen Toiletten der WC-Anlage am Hauptfriedhof/Blumenladen Marbachweg/Ecke Gießener Straße zu nutzen. Man kann kleinen Kindern nicht zumuten, eine Strecke zu Fuß zurückzulegen, die die Distanz zwischen zwei U-Bahn-Stationen umfasst, um ein dringendes Bedürfnis zu erledigen. Die Entfernung beträgt nicht 600 Meter, sondern eher 1,4 Kilometer. Kein Kind kann so lange warten und wird sicherlich nicht den Weg zum Friedhof nehmen. Ebenso wenig werden ältere Personen den Weg auf sich nehmen können. So wird es weiterhin vermehrt zu Verrichtungen in Büschen und hinter Hecken kommen, was die Anregung vermeiden wollte. Darüber hinaus fehlt in Eckenheim ein Ort der generationsübergreifenden Begegnung. Das Kirschwäldchen könnte ein solcher Ort werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1887 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2309 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 735 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 568 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-30
30er-Piktogramme in der Tempo30Zone im Frankfurter Bogen
Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5561 entstanden aus Vorlage: OF 820/10 vom 21.05.2024 Betreff: 30er-Piktogramme in der Tempo-30-Zone im Frankfurter Bogen Die sehr weitläufige Tempo-30-Zone im Frankfurter Bogen umfasst eine Fläche von 72 Hektar. Die hauptsächlichen Ein- und Ausfahrmöglichkeiten bestehen über Goldpeppingstraße, Huswertstraße und Weilbrunnstraße. Dort wurden die Verkehrszeichen 274 aufgestellt. Die jeweils zurückzulegenden Strecken von Beginn bis Ende der Tempo-30-Zone betragen - von Goldpeppingstraße bis Huswertstraße rund 1.450 Meter; - von Goldpeppingstraße bis Weilbrunnstraße rund 1.300 Meter; - von Weilbrunnstraße bis Huswertstraße rund 790 Meter. Es ist in allen Bereichen dieser Zone häufig festzustellen, dass sich Fahrzeugführer*innen mutmaßlich nicht an die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit halten. Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung kann die Fortdauer der Zonen-Anordnung in großen Zonen durch die Aufbringung von "30" auf der Fahrbahn verdeutlicht werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat basierend auf der VwV zur StVO gebeten, ergänzend zu den bestehenden Piktogrammen entsprechende 30er-Piktogramme aufzubringen. In beide Fahrtrichtungen wenigstens auf - Renettenstraße, Höhe Nr. 12; - Gundelandstraße, Höhe Nr. 11; - An den Drei Hohen, Höhe Nr. 15/36; - Herrenapfelstraße, Höhe Nr. 13b; - Kantapfelstraße, Höhe Nr. 10. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1700 Aktenzeichen: 32-1
Überschwemmungen im Bereich Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten
Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5549 entstanden aus Vorlage: OF 816/10 vom 21.05.2024 Betreff: Überschwemmungen im Bereich Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten Vorgang: OM 5558/24 OBR 10 Der Magistrat wird um Prüfung und ausführliche Berichterstattung gebeten, 1. welche Erkenntnisse zu den leider wiederholten Überschwemmungen im Bereich Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten vorliegen. Von besonderem Interesse ist seit Jahren der Bereich um den sehr stark überflutungsgefährdeten, unter der Straße kanalisierten Bachlauf an der staugefährdeten Ecke Am Dorfgarten und Am Dachsberg. Der gegenüberliegende Supermarkt wurde auch aktuell sehr stark beschädigt; 2. welche Aspekte ggf. noch zu ermitteln sind; 3. welche Maßnahmen wann eingeleitet werden sollen, ggf. welche warum nicht. Die Ergebnisse sollen spätestens im Rahmen der mit der Anregung vom 04.06.2024, OM 5558, erbetenen Informationsveranstaltung vorgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5558 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1631 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1868 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Pflege der Bäume in Teilen des Ortsbezirks 10 dringend verbessern
Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5565 entstanden aus Vorlage: OF 835/10 vom 21.05.2024 Betreff: Pflege der Bäume in Teilen des Ortsbezirks 10 dringend verbessern Der Magistrat wird gebeten, den Bestand der Bäume an den Straßen Am Dachsberg und Kantapfelstraße auf ihren Gesundheitszustand zu überprüfen und gegebenenf alls für eine Ersatzbepflanzung zu sorgen. Begründung: Die Pflege der Bäume wird seit Jahren in vielen Teilen des Ortsbezirks vernachlässigt. Dies wird im Bestand an den oben genannten Straßen besonders deutlich. Dass die Trockenperioden in der Vergangenheit häufig die Ursache für die Schädigungen waren, darf den Magistrat nicht daran hindern, den Pflegeeinsatz zu erhöhen oder auch für eine klimagerechte Neubepflanzung zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1723 Aktenzeichen: 67-0
Sichere Fahrradspur auf der östlichen Hügelstraße ab JeanMonnetStraße
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2024, OM 5434 entstanden aus Vorlage: OF 724/9 vom 10.04.2024 Betreff: Sichere Fahrradspur auf der östlichen Hügelstraße ab Jean-Monnet-Straße Vorgang: OM 2294/22 OBR 9; ST 2112/22 Der Magistrat wird gebeten, die Hügelstraße an der Einmündung zur Jean-Monnet-Straße auf eine Fahrspur zu verengen, um eine sichere Fahrradspur an der nordöstlichen Hügelstraße zur Verfügung zu stellen. Dadurch würde der Bürgersteig nur von den zu Fuß gehenden Passanten genutzt. In seiner Stellungnahme vom 16.09.2022, ST 2112, weist der Magistrat auf die Zweispurigkeit des Autoverkehrs hin, der allerdings nur aus Richtung Eckenheim besteht und durch das herrschende Verkehrsaufkommen nicht zu rechtfertigen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2294 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2112 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1849 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Abfallbehälter mit integriertem Aschenbecher
Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5385 entstanden aus Vorlage: OF 812/10 vom 09.04.2024 Betreff: Abfallbehälter mit integriertem Aschenbecher Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es möglich ist, beim Austausch oder Neuaufstellen von Abfallbehältern, Modelle mit integriertem Aschenbecher zu nutzen, besonders an stärker frequentierten Stellen im Ortsbezirk 10. Begründung: An stärker frequentierten Stellen ist leider besonders stark das achtlose Wegwerfen von Zigarettenstummeln zu beobachten. Es sind keine Möglichkeiten für die Entsorgung vorhanden und verständlicherweise wollen viele nicht riskieren, den Mülleimer in Brand zu setzen. Man kann die Situation verbessern, indem man zukünftig beim Austausch von veralteten oder Neuaufstellen von Abfallbehältern, Modelle mit Aschenbecher aufstellt. Sinnvoll wären diese z. B. in der Weilbrunnstraße in der Höhe von Netto-Markt und Spielcasino, in der Nähe von Bäckereien, Einkaufsmöglichkeiten, auf dem Weg nach Hause von der Bahn usw. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1379 Aktenzeichen: 79-4
ÖPNV stärken
Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5383 entstanden aus Vorlage: OF 810/10 vom 08.04.2024 Betreff: ÖPNV stärken Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie und ab wann im Ortsbezirk 10 der öffentliche Personennahverkehr insgesamt freundlicher für Fahrgäste gestärkt werden kann. Von besonderem Interesse sind folgende Belange: a) weniger Umsteigeerfordernisse sowie weniger Ausfälle; b) deutlich besserer und schnellerer U 5-Schienenersatzverkehr; c) insbesondere, wie der bisher auf Gießener Straße und Homburger Landstraße geteilte U 5-Hin- und Rück-Schienenersatzverkehr künftig fahrgastfreundlicher organisiert werden kann. Nicht nur Gäste aus anderen Ländern, auch in Frankfurt lebende Menschen waren leider von dieser Aufteilung vor Ort sehr irritiert und betroffen. Begründung: Keine Glanzleistung und keine Werbung, sondern ein echter Schildbürgerstreich war und ist für Frankfurt der Schienenersatzverkehr der Linie U 5, der die Konstablerwache statt von Norden, leider sehr, sehr umständlich und zudem zeitraubend nur von Süden anfährt. Dies wurde bereits im Sommer 2023 kritisiert und muss erneut auch jetzt in den Osterferien als absoluter Reinfall bezeichnet werden. Besonders irritierend dabei ist, dass dieses Thema offenbar den Magistrat überhaupt nicht zu interessieren scheint. Offenbar auch nicht, dass eben deshalb das Auto so selbst in Frankfurt unverzichtbar gemacht wird, obwohl der Magistrat ja eigentlich eine Verkehrswende anstrebt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1686 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11
Optimierung Radverkehrskonzept Nord
Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5374 entstanden aus Vorlage: OF 183/14 vom 04.04.2024 Betreff: Optimierung Radverkehrskonzept Nord Der Magistrat wird gebeten, den vorläufigen Netzplan im Rahmen des zu erarbeitenden Radverkehrskonzepts Nord zu überarbeiten und dabei insbesondere die für den Stadtteil Harheim wichtigen Routen zu optimieren. Dabei sollten vor allem die folgenden Überlegungen berücksichtigt werden: 1. Hochstufung der Straße Hermannspforte mit Verlängerung in Richtung Nordwesten bis zur Abzweigung Richtung Nordpark zu einer Radhauptnetzroute; 2. schnellstmögliche Umsetzung der perspektivischen Routenverlängerung Richtung Nordwesten über die Nidda bis zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" inklusive perspektivischer Hochstufung dieser geplanten Route zur Radhauptnetzroute; 3. Streichung des letzten Teilstücks der Radnebennetzroute beginnend von der Straße Harheimer Weg Richtung Nordwesten bis zur Abzweigung Richtung Nordpark . Begründung: zu 1.: Schon heute ist die befahrbare Radroute aus der Verlängerung der Straße Hermannspforte (dicke schwarze Linie im beiliegenden Plan) für Fahrradfahrer aus Harheim, Nieder-Erlenbach und der Wetterau die bevorzugte Hauptroute in Richtung des Frankfurter Westens und Nordwestens. zu 2.: Eine absehbare Umsetzung der perspektivischen Routenverlängerung über die Nidda (inklusive Brückenbau) bis zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" (schwarz gestrichelte Doppellinie im beiliegenden Plan) wäre für alle Radfahrer sinnvoll und wünschenswert. Darüber hinaus könnte mit dieser Maßnahme das Teilstück über den Nordpark Richtung Grillplatz Nordpark deutlich entlastet werden und aus Naturschutzgründen eventuell sogar ganz entfallen. zu 3.: Unabhängig von der Realisierung der perspektivischen Routenverlängerung über die Nidda sollte dieses Teilstück der Radnebennetzroute (im beiliegenden Plan mit mehreren X markiert) gestrichen werden, da es aufgrund eines sehr steilen Abschnitts als Radweg eher ungeeignet ist. Auch aus Sicht des Naturschutzes sollte diese Strecke unbearbeitet bleiben. Sofern die perspektivische Routenverlängerung über die Nidda umgesetzt wird, würde das angesprochene Teilstück über den Nordpark unattraktiv werden, da die bereits vorgesehene Hauptnetzroute entlang der Nidda ohnehin zum Grillplatz Nordpark führt. Karte: Überarbeitetes Radverkehrskonzept Nord (eigene Darstellung) (Quelle: Radverkehrskonzept Nord, Radwege_Nord_Ost_vorläufiger Netzplatz, Stadt Frankfurt am Main) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1561 Beratung im Ortsbeirat: 14
Straßenbeleuchtung Niedwiesenstraße im Bereich des TSG 51 Frankfurt e. V. und des FC Germania 08 Ginnheim e. V.
Antrag vom 14.04.2024, OF 727/9 Betreff: Straßenbeleuchtung Niedwiesenstraße im Bereich des TSG 51 Frankfurt e. V. und des FC Germania 08 Ginnheim e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und berichten, ob in der Niedwiesenstraße im Bereich der Sportplätze der TSG 51 und Germania 08 Ginnheim die Möglichkeit einer insektenfreundlichen Beleuchtung ggf. aktiviert durch Bewegungsmelder und eingespeist durch Solarstrom möglich wäre. Auf der Niedwiesenstraße in vorgenannten Bereich befinden sich zudem viele Kleingärten, eine Kleingartenverein (KGV "Am Marbachweg" - Anlage 4) und ein Hundeverein (SV Ortsgruppe Frankfurt-Praunheim), wo die Straße nachts beleuchtet werden sollte. Es ist zudem die einzige schnelle Verbindung zwischen den Ortsteilen Alt-Eschersheim und Ginnheim. Diese Straße wird durch viele Spaziergänger und Radfahrer benutzt. Durch eine temporäre Beleuchtung könnte man zudem Unebenheiten und Löcher im Asphalt besser erkennen und Unfälle vorbeugen. Begründung: ergibt sich aus dem Antrag Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 727/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Haushalt 2024/2025 Urseler Weg Grunderneuern - Schlaglöcher beseitigen
Antrag vom 27.03.2024, OF 301/15 Betreff: Haushalt 2024/2025 Urseler Weg Grunderneuern - Schlaglöcher beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Straße Urseler Weg einer Grunderneuerung zu unterziehen. Dafür sind Mittel im Haushalt 2024/ 2025 bereitzustellen. Begründung: Die Straße Urseler Weg ist gesäumt von Schlaglöchern und ausgebesserten Stellen und muss grunderneuert werden. Die Schlaglöcher und Unebenheiten bergen eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer und müssen dringend beseitigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 66 2024 Die Vorlage OF 301/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mittelstreifen auf der Hügelstraße bepflanzen
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5288 entstanden aus Vorlage: OF 703/9 vom 04.03.2024 Betreff: Mittelstreifen auf der Hügelstraße bepflanzen In Höhe des Hauses Aja Textor-Goethe ist der Mittelstreifen auf der Hügelstraße sehr ungepflegt und ähnelt einer braunen Einöde. Diese ist auch immer wieder Zwischenstation für Personen, die die Hügelstraße an dieser Stelle überqueren, statt die Ampeln zu nutzen. Dies führt zu gefährlichen Situationen. Der Magistrat wird gebeten, den Mittelstreifen mit Bäumen zu bepflanzen, die mit einer gut ausgeführten Baumgrube an dieser Stelle gut stehen können. Wenn dies nicht möglich ist, sollte eine Hecke - ähnlich der auf dem Eckenheimer Teil der Hügelstraße - gepflanzt werden. Des Weiteren sind zahlreiche ehemalige Baumstandorte auf der Südseite der Hügelstraße im Bereich zwischen Eschersheimer Landstraße und Jean-Monnet-Straße heute gar nicht oder nur mit Büschen bepflanzt. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, welche dieser bereits bestehenden Baumscheiben wieder mit Bäumen bepflanzt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1321 Aktenzeichen: 66-0
Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der östlichen Hügelstraße zwischen Grafenstraße und Jean-Monnet-Straße
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5287 entstanden aus Vorlage: OF 702/9 vom 22.02.2024 Betreff: Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der östlichen Hügelstraße zwischen Grafenstraße und Jean-Monnet-Straße Im genannten Abschnitt der Hügelstraße wird in beiden Richtungen oftmals deutlich zu schnell gefahren, was zu erhöhten Abgasemissionen und Lärmbelästigungen für die Anwohner führt. Der Magistrat wird gebeten, regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen mittels fester oder mobiler Blitzer durchzuführen, die für mehr Sicherheit sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1511 Aktenzeichen: 32-1
Umbau Platz Am Weißen Stein
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5284 entstanden aus Vorlage: OF 699/9 vom 04.03.2024 Betreff: Umbau Platz Am Weißen Stein Zu dem am 24.01.2024 vorgestellten Plan zur neuen Verkehrsführung am Platz Am Weißen Stein hat der Ortsbeirat noch Fragen und Ergänzungen. Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragestellungen zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde der Planfall 1,2 "Linksabbieger westlich der Station" komplett verworfen? 2. Ist bei der Neugestaltung des Platzes ein Raum für den in der Vergangenheit sehr beliebten Verkaufsstand vorgesehen? 3. Wie sollen nach dem Plan vom 15.11.2023 die Anwohner der Liegenschaften Eschersheimer Landstraße 542 bis 538 zu ihren Stellplätzen bzw. Garagen kommen? Begründung: Eine Verschiebung der Station nach Osten ist nicht nötig, wenn auf der westlichen Seite gegenüber den Fußgängerüberwegen die Straßenüberführung dahin gehend angepasst wird, dass sich der Abbiegewinkel für Linksabbieger verbessert. Die schon als Einbahnstraße genutzte Eschersheimer Landstraße kann auf der Platzseite entsprechend verbreitert werden. Der Fußgängerüberweg von der U-Bahn-Station in Richtung Platz kann wegen der Erweiterung etwas diagonal geführt werden. Für diese Variante müssten weniger Bäume weichen und die U-Bahn-Station "Weißer Stein" müsste nicht verschoben werden. Dies wäre ein erheblich kleinerer Eingriff. Die Busse der neuen Station könnten ebenfalls nach rechts in die Eschersheimer Landstraße abbiegen, ggf. wäre eine Zurücksetzung der Haltelinie an der Ampel für die linke Spur in der Höhe der Hausnummer 10 nötig, um den Bussen beim Abbiegen mehr Platz zu geben. Die Haltestelle der Buslinie 69 in Richtung Markus Krankenhaus könnte weiterhin an der jetzigen Stelle in Höhe der Altheimstraße verbleiben. Bei den Auswirkungen auf die Verkehre aus der Zehnmorgenstraße, Nußzeil und Bonameser Straße gibt es keinen Unterschied zur jetzigen, favorisierten Planvorlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1785 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60-2
Reparatur der Straße Berkersheimer Weg
Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5258 entstanden aus Vorlage: OF 775/10 vom 25.02.2024 Betreff: Reparatur der Straße Berkersheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, den nach dem Ausbau der Linie S 6 nicht mehr als Zufahrt benötigten Berkersheimer Weg grundzuerneuern. Begründung: Nach dem Nutzen des Berkersheimer Wegs als Zufahrt für die Baustellenfahrzeuge der Deutschen Bahn AG zur Erweiterung der S 6-Strecke ist die Straße in einem desolaten Zustand und benötigt dringend eine Erneuerung. Die Vorstellung des Umbaus erfolgte bereits vor Jahren und ist mittlerweile dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1267 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 53 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1146
Straßeneinmündung sicherer gestalten
Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5241 entstanden aus Vorlage: OF 299/15 vom 22.02.2024 Betreff: Straßeneinmündung sicherer gestalten Der Magistrat wird beauftragt, den Fünf-Meter-Bereich der Einmündung Albert-Schweitzer-Straße in die Deuil-La-Barre-Straße durch z. B. Parkwinkel, Schraffierung oder andere geeignete Maßnahmen deutlicher kenntlich zu machen. Begründung: Der Fünf-Meter-Bereich an dieser stärker befahrenen Kreuzung ist häufig zugeparkt, teilweise durch einen Kastenwagen verstellt, was wegen der Größe des Fahrzeugs zur Unübersichtlichkeit und Gefährdung von Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern führt. Vorwiegend sind die Verstöße abends, nachts und an Wochenenden zu beobachten, wenn das Ordnungsamt nicht einschreitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1216 Aktenzeichen: 32-1
Geschwindigkeitsüberwachungsanlage an der Ampel gegenüber der Steffi-Jones-Schule
Antrag vom 07.03.2024, OF 786/10 Betreff: Geschwindigkeitsüberwachungsanlage an der Ampel gegenüber der Steffi-Jones-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation in der Straße Harheimer Weg, Ecke im Storchenhain verbessert werden kann. Dabei sind folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: a) Anbringen eines Überwachungsgerätes an der Ampel am Überweg zur Steffi-Jones-Schule und b) Anbringen eines oder mehrerer Banner mit Aufschrift "Achtung Schulweg" oder ähnlichem. Begründung: Trotz vorhandener Ampel und Tempo-30-Zone wird im Harheimer Weg effektiv zu schnell gefahren und teilweise die Ampelschaltung missachtet. Auch auf Gruppen mit Kindern wird keine Rücksicht genommen trotz grünem Signal für Fußgänger. Dies stellt eine konkrete Gefahrenstelle dar die kurzfristig beseitigt werden muss. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 786/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 786/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 786/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 786/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 786/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 786/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 786/10 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parken in der Hugo-Sinzheimer-Straße in Bonames
Antrag vom 26.02.2024, OF 770/10 Betreff: Parken in der Hugo-Sinzheimer-Straße in Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie das Parken in der Hugo-Sinzheimer-Straße künftig auch für Fahrzeughalter akzeptabel geregelt werden kann? Begründung: Die teils sehr betroffenen Menschen fühlen sich weder verstanden noch gut behandelt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.05.2024, OF 836/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 770/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 770/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 770/10 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 836/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Harmonisierung der Ampelschaltung auf der Friedberger Landstraße zwischen RatBeilStraße und Nibelungenplatz
Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5166 entstanden aus Vorlage: OF 636/3 vom 11.01.2024 Betreff: Harmonisierung der Ampelschaltung auf der Friedberger Landstraße zwischen Rat-Beil-Straße und Nibelungenplatz Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung und die Ampelschaltung auf der Friedberger Landstraße zwischen Rat-Beil-Straße und Nibelungenplatz zu harmonisieren. Dabei soll insbesondere berücksichtigt werden, dass die Rechtsabbiegerampel auf der Friedberger Landstraße in die Rat-Beil-Straße mit der Linksabbiegerampel von der Rat-Beil-Straße in die Friedberger Landstraße gleichgeschaltet wird. Aktuell haben Rechtsabbieger Rot, während die Ampel in der Rat-Beil-Straße schon Grün zeigt. Begründung: Seit der Umwidmung einer Pkw-Spur zwischen Rat-Beil-Straße und Nibelungenplatz zum Radweg staut sich der Verkehr auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts selbst außerhalb der Rushhour und an Wochenenden bis zur Friedberger Warte. Die Gründe hierfür liegen nicht nur in der Verknappung. Zum einen wechseln viele Autofahrer zwischen Gießener Straße und Rat-Beil-Straße noch schnell die Spur, weil die Rechtsabbiegerspur nicht rechtzeitig ausgewiesen wird, zum anderen führen die nicht aufeinander abgestimmten Ampeln zu Rückstaus und Stop-and-go. Dies führt zu einer Gefährdung der Fußgänger, die auf Höhe der UAS die Straße überqueren wollen. Zum einen, weil stehengebliebene Pkw den Überweg versperren, zum anderen, weil auch Radfahrer auf der anderen Spur das Ampelsignal missachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1178 Aktenzeichen: 32-1
Schließzeiten der Schranken in Nieder-Eschbach und Bonames verringern
Antrag vom 22.02.2024, OF 298/15 Betreff: Schließzeiten der Schranken in Nieder-Eschbach und Bonames verringern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob es durch Sensibilisierung der U-Bahn-Fahrer möglich ist die Schließzeiten der Schranken in der "Deuil-La-Barre-Straße" und "Homburger-Landstraße" auf die nötige Mindestzeit zu reduzieren. Begründung: Seitens verschiedener aufmerksamer Bürger wurde berichtet, dass einige Fahrer, die ihre Fahrt in "Nieder-Eschbach" beginnen, sehr früh ihren Fahrweg "frei schlüsseln", was zu unnötigen langen Schließzeiten der Schrankenanlage dort führt. Des Weiteren wurde berichtet, dass einzelne Fahrten auf der Strecke nach "Bonames" nicht mit den üblichen 70 km/h, sondern deutlich langsamer gefahren werden. Auch das führt zu unnötig langen Schließzeiten der Schrankenanlage in "Bonames". In beiden Fällen wird der Individualverkehr inkl. der Buslinien unnötig ausgebremst. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 15 am 08.03.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 298/15 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 CDU, 4 GRÜNE und SPD gegen 2 CDU, 1 GRÜNE, BFF und FDP (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)
Verkehrssicherheit Fußweg DeuilLaBarre-Straße herstellen
Anregung an den Magistrat vom 16.02.2024, OM 5100 entstanden aus Vorlage: OF 286/15 vom 01.02.2024 Betreff: Verkehrssicherheit Fußweg Deuil-La-Barre-Straße herstellen Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die Löcher und Stolperfallen des Gehwegs vor den Hausnummern 61 bis 63 der Deuil-La-Barre-Straße (frühere Filiale der Frankfurter Sparkasse) zu beseitigen und die verursachenden, offensichtlich abgestorbenen Bäume ersatzlos zu entfernen. Begründung: Seit einiger Zeit ist zu beobachten, dass sich die dort auf engstem Raum gepflanzten Bäume nicht richtig entwickeln können, ihre Wurzeln die Baumscheiben angehoben haben und das Verbundpflaster unterhöhlt wurde. Es besteht nach dem Dafürhalten des Ortsbeirates akute Unfallgefahr. Da der benannte Gehweg für Bäume zu schmal ist, bittet der Ortsbeirat von Ersatzpflanzungen abzusehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1217 Aktenzeichen: 66-0
Umbau der Straße Homburger Hohl
Antrag vom 10.02.2024, OF 769/10 Betreff: Umbau der Straße Homburger Hohl Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, im Rahmen des Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" die baureife Planung der Straße Homburger Hohl zu erstellen und umzusetzen. Das ASE hat der Vorplanung zugestimmt. Begründung: Die Investitionskosten für die Neugestaltung des Straßenraums Homburger Hohl werden aus dem Förderprogramm "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" voraussichtlich vollständig getragen. Somit entfallen die Kosten für die Stadt Frankfurt und diese Möglichkeit sollte nicht ungenutzt bleiben. Die Vorplanung ist vorhanden und im ISEK (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) beschrieben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.01.2024, OF 734/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 734/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 769/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 734/10 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 769/10 wurde zurückgezogen.
Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführen
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5035 entstanden aus Vorlage: OF 664/9 vom 14.01.2024 Betreff: Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführen Der Magistrat wird gebeten, unter Einbeziehung des Blinden- und Sehbehindertenbundes in Hessen e. V. (BSBH), an zunächst folgenden stark frequentierten Fußgängerüberwegen Straßennamenschilder für Sehbehinderte einzuführen und weitere Standorte zu prüfen, sollten sich die Schilder bewährt haben: 1. Marbachweg; 2. Raimundstraße; 3. Hügelstraße; 4. Kurhessenstraße; 5. Eschersheimer Landstraße. Begründung: Die Zahl der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wird nach unterschiedlichen Schätzungen mit 650.000 bis 1,2 Millionen angegeben. Ein Mensch gilt als sehbehindert, wenn er mit Brille auf keinem Auge 30 Prozent der normalen Sehkraft erreicht. Nur noch zehn Prozent der Betroffenen beherrschen die Brailleschrift. Straßenschilder für Sehbehinderte leisten daher einen wichtigen Beitrag für Sehbehinderte, sich weiterhin eigenständig im öffentlichen Raum bewegen zu können (Teilhabe). In 1,40 Metern Höhe an bereits bestehenden Straßenschildmasten mit geringem Aufwand montiert, können sie auch von Rollstuhlfahrern ertastet werden. Zwar ist eine Führung inzwischen auch mittels Smartphone möglich, doch gerade ältere Menschen tun sich damit schwer. Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1015 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 50 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-0
Städtische und stadtnahe Baustellen im Ortsbezirk 10 ganzheitlich realisieren
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2024, OM 5012 entstanden aus Vorlage: OF 745/10 vom 08.01.2024 Betreff: Städtische und stadtnahe Baustellen im Ortsbezirk 10 ganzheitlich realisieren Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ab wann Baustellen künftig auch für die Wärmeplanung, für die Fernwärme sowie für die verschiedenen Wasserthemen im Ortsbezirk 10 seitens der Stadt einschließlich stadtnaher Gesellschaften ganzheitlich realisiert werden können. Dazu gehört unter anderem die rechtzeitige Information aller und die Abstimmung mit allen Beteiligten. Bessere Informationen sind auch für die im Ortsbezirk lebenden und arbeitenden Menschen zu verbessern - dies auch bei etwaigen Änderungen wie z. B. zeitlichen Verzögerungen etc. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat erneut darum gebeten, künftig möglichst sämtliche notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig vor allen öffentlichen Vorstellungen von Bauvorhaben dem Ortsbeirat 10 zur Verfügung zu stellen. Begründung: Nicht nur Umweltschutz legt ein besseres Baustellenmanagement einschließlich Wärmeplanung nahe. Vermeidbar sind immer wieder neue Baustellen innerhalb weniger Jahre an gleicher Stelle. Jede einzelne Baustelle - sicher für sich alleine genommen so akzeptabel - wird leider gefühlt zu zeitraubend oder auch zu oft an gleicher Stelle umgesetzt. Alleine in der Gießener Straße zum Beispiel wurden Baustellen, unter anderem für Hochbahnsteige, für Fahrradwege sowie zuletzt für Stromkabel in Zuständigkeit oder im Auftrag der Stadt durchgeführt, leider ohne dass bisher weitere städtische Themen wie zum Beispiel Fern- bzw. Nahwärme, Brauchwasserleitungen und andere Erfordernisse berücksichtigt wurden. Dazu sind immer rechtzeitig vorab Informationen nebst Unterlagen erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1104 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-0
Fehlender Winterdienst - Treppe am Ende der Braumannstraße
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2024, OM 5006 entstanden aus Vorlage: OF 750/10 vom 21.01.2024 Betreff: Fehlender Winterdienst - Treppe am Ende der Braumannstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wer für den Winterdienst auf der Treppe am Ende der Braumannstraße (Sackgasse, Gemarkung 0490, Flur 10, Flurstück 10/132, sowie Gemarkung 0509, Flur 8, Flurstück 746/437) zuständig ist und wer ggf. für Personenschäden nach einem Unfall haftet. Ferner wird der Magistrat gebeten, schnellstmöglich zu veranlassen, dass notwendiger Winterdienst auch auf der beschriebenen Treppe durchgeführt wird. Begründung: Am 18.01.2024 gab es starken Schneefall. Auf den Bürgersteigen und Fußwegen zwischen Kreuzstraße und Hoherodskopfstraße war vom Winterdienst ein knapp ein Meter breiter Weg gekehrt worden. Die Treppe am Ende der Braumannstraße, die zu den Fußwegen in Richtung Hoherodskopfstraße führt, war bis zum Abend überhaupt nicht gekehrt worden. Vielmehr waren alle Stufen mit Schnee bedeckt, festgetreten, angetaut, matschig oder wieder gefroren. Der Zustand hatte sich in den folgenden Tagen kaum verbessert. Somit bestand auf diesem viel benutzten Abschnitt eine erhöhte Unfallgefahr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1102 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-2
Sperrmüllprobleme
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2024, OM 5011 entstanden aus Vorlage: OF 743/10 vom 08.01.2024 Betreff: Sperrmüllprobleme Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie die seit Jahren auftretenden Probleme mit Sperrmüll, teils mit Sondermüll bzw. gewerblichem Müll und leider auch direkt nach den fest vorgegebenen Abholzeiten im Siedlungsbereich der Gießener Straße, Ronneburgstraße und Hoherodskopfstraße möglichst künftig vermieden werden können. Begründung: Fraglich erscheint, ob die bisher vorgegebenen Abstände von immerhin vier bis fünf Wochen je Sperrmüllentsorgung noch zeitgemäß sind. Rein statistisch erneut sich die Frankfurter Bevölkerung alle sieben Jahre. Dies ist mit Umzügen - einhergehend mit Sperrmüll - verbunden. Zudem gibt es auch im Bestand natürlich Neuanschaffungen. Womöglich weil qualitativ weniger gute Geräte schneller als bisher kaputtgehen oder technisch überholt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 488
Durchfahrtverbot für Lkw in Alt-Niedereschbach
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4980 entstanden aus Vorlage: OF 282/15 vom 19.12.2023 Betreff: Durchfahrtverbot für Lkw in Alt-Niedereschbach Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die Einfahrt in die Straße Urseler Weg, von der Homburger Landstraße kommend in Richtung Osten zur Straße Alt-Niedereschbach, für den Schwerverkehr mit dem Verkehrszeichen Nr. 253 oder Nr. 266 (Verbot für Kfz über zehn Meter Länge) gesperrt werden kann. Ein Zusatzschild (1020-30) "Anlieger frei" soll der Ver- und Entsorgung und dem ÖPNV dienen. Begründung: Die Straße Alt-Niedereschbach, in die der Urseler Weg mündet, beschreibt im alten Ortskern einen engen 90-Grad-Bogen, in dem sich immer wieder ortsunkundige Sattelzugführer (40-Tonner) festfahren (mit Beschädigungen von privaten Hoftoren und Hausfassaden). An der südlichen Einfahrt in die Straße Alt-Niedereschbach, von der Deuil-La-Barre-Straße kommend, sind die Verkehrszeichen Nr. 253 mit dem Zusatzzeichen (1020-30) "Anlieger frei" verbaut. Aus westlicher Richtung (Homburger Landstraße) fehlt eine Beschilderung. Da es aus dem Urseler Weg und Alt-Niedereschbach keine geeignete Möglichkeit gibt, diese Engstelle anderweitig zu umfahren (Sackgassen, enge und kurvige Wohngebietsstraßen, entgegenkommende Linienbusse, Kindergärten und Schulen), sollten Lkw-Führer schon vor der Einfahrt in das Gebiet informiert und gewarnt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1118 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32-1
Kreuzung durch Markierungen verkehrssicherer gestalten
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4981 entstanden aus Vorlage: OF 283/15 vom 19.12.2023 Betreff: Kreuzung durch Markierungen verkehrssicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die Kreuzung Homburger Landstraße/Urseler Weg durch Fahrbahnmarkierungen übersichtlicher und verkehrssicherer gestaltet werden kann. Begründung: Nach den Beobachtungen des Ortsbeirats spielt sich der überwiegende Verkehr von Osten als Linksabbieger nach Süden und von Norden als Linksabbieger nach Osten ab. Letzterer schneidet meist die Kurve und kommt dem Gegenverkehr ins Gehege. Mit einer Mittellinie und Stopplinie im Urseler Weg in westlicher Richtung vor der genannten Kreuzung würde die Fahrbahneinteilung übersichtlicher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1117 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32-1
Fahrradbügel in der Auerfeldstraße - neu
Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4935 entstanden aus Vorlage: OF 541/11 vom 27.12.2023 Betreff: Fahrradbügel in der Auerfeldstraße - neu Vorgang: OM 5/21 OBR 11; ST 1465/21 Der Magistrat wird gebeten, in der Auerfeldstraße auf dem eingezeichneten Bürgersteig vor dem Aufgang zur Auerfeldstraße 8 bis zu vier Fahrradbügel aufzustellen (siehe auch OM 5) . Quelle: Google Maps vor Auerfeldstraße 8 Begründung: Es gibt in den Häusern der Auerfeldstraße 8 bis 52 vermehrt Schulkinder und auch Erwachsene, die ihre Fahrräder auf der Straße abstellen möchten. Der Ortsbeirat weiß von einem Minimum von fünf Familien. Der Platz ist eng und Stellen, an denen Fahrräder angeschlossen werden können, sind sehr begrenzt. An zwei der vier Laternenpfähle auf diesem Straßenabschnitt sind Mülltonnen abgestellt. Die Laternenpfähle stehen dicht an Hecken oder Mauern. Die Aufgänge zu den Häusern haben Treppen, für eine Schienenlösung (Vorlage ST 1465) sind die Aufgänge baulich zu schmal. Die angeregten vier Fahrradbügel, an denen acht Fahrräder abgestellt werden könnten, würden der Parksituation für Fahrräder helfen und vor allem die Schulkinder unterstützen, mit dem Fahrrad zur Schule zu fahren. Der Fahrradweg in Richtung Marbachweg ist gut ausgebaut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 5 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1465 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1212 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-5
Umbau der Straße Homburger Hohl
Antrag vom 02.01.2024, OF 734/10 Betreff: Umbau der Straße Homburger Hohl Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) aufzufordern, im Rahmen des Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" den Umbau der Straße Homburger Hohl umzusetzen, welcher den Anwohnern der besagten Straße bei einer Info-Veranstaltung des BGR Quartiersmanagements mit Beteiligung des Stadtplanungsamtes vorgestellt worden ist. Begründung: Die Investitionskosten für die Neugestaltung des Straßenraums Homburger Hohl werden aus dem Förderprogramm "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" voraussichtlich vollständig getragen. Somit entfallen die Kosten für die Stadt Frankfurt und diese Möglichkeit sollte nicht ungenutzt bleiben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.02.2024, OF 769/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 734/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 734/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 734/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 769/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 734/10 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 769/10 wurde zurückgezogen.
Sanierung der asphaltierten Fußwege auf dem Hauptfriedhof
Antrag vom 21.12.2023, OF 739/10 Betreff: Sanierung der asphaltierten Fußwege auf dem Hauptfriedhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wann die teilweise stark beschädigten asphaltierten Fußwege auf dem Hauptfriedhof sanierten werden können. Begründung: Ca. 1/4 des Hauptfriedhofes befindet sich auf Eckenheimer-Gemarkung und ca. 3/4 auf Nordend-Gemarkung. Im vergangenen Jahr wurde der Mittelweg (zwischen Alten Portal und Gruftenweg auf Nordend-Gemarkung) erneuert. Der Zustand der asphaltierten Fußwege auf dem gesamten Friedhof ist für ältere und mobilitätseingeschränkte Besucher inzwischen wegen der erheblichen Schlaglöcher sehr gefährlich. Dies gilt nicht nur für zentrale Durchgangsfußwege (z.B. Ehrenmalweg vom Wasserpark zum Haupteingang in der Gemarkung-Nordend), sondern auch für weitere Wege in der Gemarkung Eckenheim (Wege am Nordeingang Gießener Straße). Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 739/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen AfD (= Annahme)
Anbringung einer Straßenmittelmarkierung in der Gießener Straße
Antrag vom 21.12.2023, OF 740/10 Betreff: Anbringung einer Straßenmittelmarkierung in der Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Gießener Straße (im Bereich zwischen den Hausnummern 66 bis 94) eine Straßenmittelmarkierung angebracht werden kann. Begründung: Durch die bisher nicht angebrachte Straßenmittelmarkierung von ca. 300 Metern im Bereich der Gießener Straße (zwischen den Hausnummern 66 bis 94) kommt es immer wieder zu gefährlichem Begegnungsverkehr. Die Straßenfläche ist in diesem Bereich der Gießener Straße durch die beiden Fahrradwege, Parkstreifen und den Bürgersteig relativ schmal und es kommt relativ häufig vor, besonders bei Begegnungsverkehr mit größeren Fahrzeugen, dass auf die Radwege ausgewichen wird und die Radfahrer und Fußgänger gefährdet werden. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 740/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen AfD (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Spielplatz- und Parkplatzkonzept Bonames
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4873 entstanden aus Vorlage: OF 722/10 vom 20.11.2023 Betreff: Spielplatz- und Parkplatzkonzept Bonames Vorgang: OM 3966/22 OBR 10; ST 1961/23 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Vorplanungen zur Spielplatzumgestaltung Im Storchenhain dem Ortsbeirat 10 zukommen zu lassen, damit dieser sodann final befinden kann; 2. zu 1. Parkplätze im Bereich des Harheimer Weges, ggf. als Kurzzeitparkplätze, zur Verfügung zu stellen, zum Beispiel zwischen der Straße und dem Spielplatz. Der Bürgersteig kann so gut gesichert werden, da er sodann etwas abseits der Straße direkt am Zaun des Spielplatzes entlanggeführt wird; 3. auskömmliche Parkplätze auch im Bereich des Fußballplatzes des SV Bonames vorzusehen. Begründung: Bonames, ein schöner Stadtteil nördlich der Nidda gelegen, darf insgesamt nicht abgehängt werden. In Bonames werden mehr Spielplatzflächen benötigt. Aber auch Parkplätze sind unverändert erforderlich, so auch für den Bereich um den Saalbau Nidda nebst Sporthalle, die Kirche und den Friedhof sowie die Steffi-Jones-Schule, aber auch am Fußballplatz des SV 1920 Bonames e. V. Eine Vielzahl von Parkplätzen sind bereits vor Jahren Am Wendelsgarten entfallen, sodass vor Ort auch Parkplätze sehr gesucht sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2022, OM 3066 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1961 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 489 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1774 Antrag vom 18.11.2024, OF 926/10 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6211 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 563 Aktenzeichen: 67-0
Schul-Piktogramm Internationale Schule
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4865 entstanden aus Vorlage: OF 709/10 vom 18.11.2023 Betreff: Schul-Piktogramm Internationale Schule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man auf der Straße Kaiserkronenweg vor der Internationalen Schule ein Schul -Piktogramm aufbringen kann. Begründung: Viele Autofahrende, die die Straße als Abkürzung nehmen, halten sich nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und achten auch nicht auf die Schulkinder, die dort die Straße queren. Das kann zu Unfällen führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 632 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Ideen
Keine Ideen gefunden.