Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim
Vorlagentyp: OA
Anregung
Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ab wann der Schulsport in Eckenheim und Preungesheim deutlich verbessert in den nachfolgend aufgeführten Schulen zur Verfügung steht:
- Liesel-Oestreicher-Schule in Preungesheim (gesperrte Turnhalle);
- Münzenbergerschule in Eckenheim (gesperrte Turnhalle);
- Münzenbergerschule in Eckenheim (fehlende Außenanlage); 4. künftige Integrierte Gesamtschulen im ehemaligen Postbankgebäude im Marbachweg in Eckenheim (fehlende Turnhalle); 5. künftige Integrierte Gesamtschulen im ehemaligen Postbankgebäude im Marbachweg in Eckenheim (fehlende Außenanlage);
- Oberstufe der Carlo-Mierendorff-Schule (fehlende Turnhalle);
- Oberstufe der Carlo-Mierendorff-Schule (fehlende Außenanlage );
- Carlo-Mierendorff-Schule (ausstehender Turnhallenneubau).
Begründung
Es eilt, zumal dadurch auch der Vereinssport in Eckenheim und Preungesheim leidet.
Beratungsverlauf 4 Sitzungen
Sitzung
29
Ausschusses für Bildung und Schulbau
TO I, TOP 20
nicht auf TO Die Vorlage OA 476 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT FRAKTION
Ablehnung:
CDU Linke AFD ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Sitzung
29
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
TO I, TOP 12
nicht auf TO Die Vorlage OA 476 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT BFF-BIG
Ablehnung:
CDU Linke AFD ÖkoLinX-ELF FRAKTION
Sitzung
35
OBR 10
TO I, TOP 6
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
36
OBR 10
TO I, TOP 5
Anregung OA 526 2025 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. Die Vorlage OF 994/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle