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Meine Nachbarschaft: Hilligengasse

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Wie geht es weiter mit der Julius-Leber-Schule?

07.09.2022 · Aktualisiert: 14.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2022, OF 622/1 Betreff: Wie geht es weiter mit der Julius-Leber-Schule? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann läuft die Betriebsgenehmigung der Container auf dem Schulhof der Julius-Leber-Schule ab? 2. Wie soll mit den Containern nach Ablauf der Genehmigung umgegangen werden? Bleiben diese auf dem Schulhof stehen? Werden sie von der Stadt gekauft o.Ä.? Oder ist damit zu rechnen, dass diese abgebaut werden? 3. Wann kann die dringend notwendige und sicherheitsrelevante Brandsanierung an der Julius-Leber-Schule konkret beginnen und wie ist der Zeitplan der Sanierung? 4. Wann kann mit der Auslagerung zwecks Beginn der Brandsanierung begonnen werden? 5. Wird weiterhin eine Auslagerung in die Räume der ehemaligen Freien Christlichen Schule in Fechenheim angestrebt und wenn ja, wie ist der genaue Zeitplanung der Ertüchtigung des Gebäudes? 6. Gibt es Schadstoffbelastung in den dort zu nutzenden Räumen? 7. Wann kann die Auslagerung dorthin erfolgen? Wenn nein, welche Alternativen gibt es? Begründung: Die Julius-Leber-Schule (eine berufliche Schule mit aktuell ca. 2900 Schülerinnen und Schülern) wartet seit sehr vielen Jahren auf die Renovierung der zugesagten Außenstelle Seilerstraße 36 (ehemals Friedrich-Stoltze-Schule), die seit ca. 12 Jahren leer steht. Da die Schule mehr Räume benötigte, wurden vor langer Zeit Container auf dem Schulhof aufgestellt, doch so kann die Situation nicht bleiben. Auch eine dringend notwendige Brandsanierung wird aktuell immer noch nicht begonnen, da es keine Auslagerungsmöglichkeiten gibt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 501 2022 Die Vorlage OF 622/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Fußgängerüberweg im Kreuzungsbereich Emmerich-Josef-Straße/Ecke Kasinostraße ist erforderlich!

06.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2563 entstanden aus Vorlage: OF 539/6 vom 22.08.2022 Betreff: Höchst: Fußgängerüberweg im Kreuzungsbereich Emmerich-Josef-Straße/Ecke Kasinostraße ist erforderlich! Vorgang: OM 1797/22 OBR 6; ST 1552/22 Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich der Emmerich-Josef-Straße/Ecke Kasinostraße am Andreasplatz einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) zu markieren. Begründung: Bereits mit der Ortsbeiratsanregung OM 1797 wurde gefordert, einen zuvor bestehenden Fußgängerüberweg wieder zu markieren. In der Stellungnahme ST 1552 schreibt der Magistrat: "Der in Rede stehende Fußgängerüberweg (FGÜ) war nur temporär notwendig, während dort ein Schulweg wegen einer Gehwegvollsperrung bauzeitlich nicht passierbar war. In 100 Metern Entfernung, östlich an der Zuckschwerdtstraße, befindet sich eine Lichtsignalanlage zur signalgeregelten Querung." Verwunderlich ist, dass der Fußgängerüberweg nicht wie üblich bei temporären Maßnahmen gelb, sondern wie an den Resten zu erkennen ist, weiß markiert war. Auch wenn hier angeblich kein Fußgängerüberweg notwendig ist, so ist er es zumindest an der Stelle, an der im Schulwegeplan der Stadt Frankfurt am Main der Weg über die Emmerich-Josef-Straße führt (siehe Ausschnitt aus Geoportal Frankfurt). Ein Fußgängerüberweg in diesem Bereich hilft aber auch allen Passantinnen und Passanten, sicher über die stark frequentierte Straße zu kommen. Ausschnitt aus Geoportal Frankfurt: . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1797 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1552 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2794 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße: Neuordnung der Verkehrsführung zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende

06.09.2022 · Aktualisiert: 30.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2640 entstanden aus Vorlage: OF 587/1 vom 16.08.2022 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße: Neuordnung der Verkehrsführung zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Ortstermin mit Mitgliedern des Ortsbeirats 1 sowie Vertreterinnen und Vertreter des Amtes für Straßenbau und Erschließung, Straßenverkehrsamt, Grünflächenamt und der betroffenen Nachbarschaft an der Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße wahrzunehmen mit dem Ziel, die Verkehrsführung für Autofahrende verständlicher zu machen, zahlreiche Umwegfahrten für Ortsunkundige zu vermeiden, die Interessen der Anwohnenden und Gewerbetreibenden stärker zu berücksichtigen und eine durchgehende Radwegeverbindung von der Weserstraße zur Mainluststraße zu schaffen. Des Weiteren sollen Möglichkeiten zum Lärmschutz, zur Entsiegelung, zur Begrünung und zur Baumpflanzung erörtert werden. Begründung: Die Beschilderung, Markierung und Anordnung der Fahrspuren in der Mainluststraße sowie im Kreuzungsbereich mit der Gutleutstraße sind nicht eindeutig. Zahlreiche, vor allem ortsunkundige Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer vermuten, dass die rechte der beiden Fahrspuren in den Tunnel führt. Bei Nutzung dieser Fahrspur gelangen die Pkw jedoch auf die Fahrspur, die zur Umfahrung bei Tunnelsperrung und für Anwohnende gedacht ist. Sie müssen kurz vor dem Willy-Brandt-Platz einen U-Turn machen und gelangen wieder auf die Gutleutstraße zurück. Dabei fahren viele zu schnell und gefährden wiederum die Gäste, die sich dort in den Sommergärten aufhalten. Einige Fahrerinnen und Fahrer bemerken den Trugschluss kurz vor der Tunneleinfahrt, queren die Sperrfläche und "schneiden" so andere Pkw in gefährlicher Weise. Das führt zu erheblichem Mehrverkehr oder zu zahlreichen Beinaheunfällen. Außerdem gefährdet das die vielen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden, die außerdem in diesem Bereich auf den Verkehrsinseln minutenlang auf Grün warten müssen. Da oft der Eindruck entsteht, die Ampelanlage reagiere nicht auf die Anforderung, queren viele Menschen die Straße bei Rot. Radfahrende haben hier bisher gar keine sichere Querungsmöglichkeit. . Anlage Bild: Planauszug Geoportal Frankfurt, Luftbild 2021 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2749 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Unfallgefahr an der Batterie beheben

06.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2565 entstanden aus Vorlage: OF 541/6 vom 30.07.2022 Betreff: Höchst: Unfallgefahr an der Batterie beheben Vorgang: OM 654/21 OBR 6; ST 2213/21 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2213 (Anregung vom 07.09.2021, OM 654), zugesagte Auffüllung der Fugen zwischen den Naturpflastersteinen an der Batterie sowie das ebenfalls zugesagte Anbringen eines Schildes "Achtung Fußgänger" an dem Häuschen an der Fähre auf der Höchster Seite zeitnah in die Tat umzusetzen, und dem Ortsbeirat verbindlich mitzuteilen, wann jeweils die Umsetzung der Maßnahme erfolgen wird. Begründung: Laut Stellungnahme ST 2213 wurde die Umsetzung der Maßnahme für das vierte Quartal 2021 zugesagt. Das ist leider bis dato, drittes Quartal 2022, noch nicht geschehen. Wie in der Anregung OM 654 zutreffend beschrieben, gab es schon mehrere brenzlige Situationen, in denen Radfahrerinnen und Radfahrer zwischen den Fugen hängen geblieben sind und fast gestürzt wären. Fast ein Jahr nach der Anregung des Ortsbeirates an den Magistrat sollte man erwarten, dass eine - vergleichsweise - mit wenig Aufwand verbundene Behebung des Mangels erfolgen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 654 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2213 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2762 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Wildwasserstelle am ehemaligen Höchster Wehr - zukunftsfähiges Konzept entwickeln

06.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2566 entstanden aus Vorlage: OF 543/6 vom 21.08.2022 Betreff: Höchst: Wildwasserstelle am ehemaligen Höchster Wehr - zukunftsfähiges Konzept entwickeln Vorgang: OM 2567/22 OBR 6 So sehr es zu begrüßen ist, dass die naturnahe Gestaltung der Nidda nach dem Umbau des Höchster Wehrs sehr idyllisch geworden ist, so problematisch ist die Übernutzung dieses Bereichs durch Erholungssuchende in den Sommermonaten zu bewerten. Überall wird Müll hinterlassen, teilweise wird mit Autos oder Motorrädern über den Uferweg gefahren, Menschen setzen sich mit Stühlen mitten in den Strömungsbereich, der eigentlich als Fischaufstiegsstelle gedacht war. Abends und nachts werden im trockenen Sommer trotz Brandgefahr Lagerfeuer entzündet. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, für die Zukunft ein Konzept zu erarbeiten, wie solche Auswüchse in künftigen Sommern unterbunden werden können. Mehr Schilder, mehr Kontrollen, klarere Regelungen, vielleicht auch zeitliche Einschränkungen, aber auch mehr Aufklärung gehören sicherlich zum Katalog der möglichen Maßnahmen. Begründung: Die Umgestaltung des Höchster Wehrs erfolgte ursprünglich mit dem Ziel, der Wasserrahmenrichtlinie zu genügen, den Fluss naturnäher zu machen und die Wanderung der Fische wieder zu ermöglichen. Mit jedem Sommer, in dem sich das Gebiet mehr zum Flussschwimmbad entwickelt, entfernt man sich immer weiter von diesen ursprünglichen Zielen. Die bisher zum Schutz der Natur vor ausufernder Nutzung durch Erholungssuchende eingeleiteten Maßnahmen scheinen, bisher keine dauerhafte Wirkung erzielt zu haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2567 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2801 Aktenzeichen: 90 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignalanlage in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassen

06.09.2022 · Aktualisiert: 14.04.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2578 entstanden aus Vorlage: OF 556/6 vom 22.08.2022 Betreff: Unterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignalanlage in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassen Der Magistrat wird gebeten, die Schutzzeit der Lichtsignalanlage in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel den Mindestanforderungen laut Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) anzupassen. Begründung: Die Breite der zweispurigen Straße beträgt an dieser Stelle circa sieben Meter. Gemäß der sogenannten Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) wird davon ausgegangen, dass sich eine Person mit einer Geschwindigkeit von 1,2 m/s fortbewegt und dass die Schutzzeit so bemessen sein soll, dass diese Person, auch wenn sie erst in der letzten Sekunde der Grünphase die Straße betritt, noch ausreichend Zeit haben muss, den gegenüberliegenden Bordstein zu erreichen. Die Schutzzeit bei der o. g. Lichtsignalanlage beträgt circa drei Sekunden. Laut den RiLSA müssten es aufgerundet sechs Sekunden sein. Da diese Lichtsignalanlage von vielen, oft auch älteren Menschen an dieser Stelle der Königsteiner Straße mit Kirche, Geschäften und Gastronomie genutzt wird, sollte hier zumindest der Standard gemäß RiLSA gewährleistet sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2796 Antrag vom 23.02.2023, OF 695/6 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3668 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen

06.09.2022 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 entstanden aus Vorlage: OF 562/6 vom 28.07.2022 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: OM 877/21 OBR 6; ST 233/22; NR 343/22 Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des Antrages NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster Straße/Annabergstraße (Nähe Aldi, Buslinie M55, 53, 57) Pfaffenwiese 49 oder 51 (Nähe REWE, Buslinie M55, 53) Siedlung Taunusblick/Rombergstraße/Lenzenbergstraße (Nähe Haltestelle Buslinie 57) Pfortengartenweg: - Nähe Neu-Zeilsheim (Buslinie M55, 53) oder - Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Buslinie 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Buslinie 57) Hermann-Küster-Straße/Albert-Blank-Straße oder Hugo-Kallenbach-Straße (zwei S-Bahnhöfe, S1, S2, Buslinie M55, 53) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger Bahnstraße oder Farbenstraße (Buslinie M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/Otto-Brenner-Straße (Buslinie M55, 50) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie M55, 50) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie M55, 50, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (Stellungnahme ST 233, Buslinie M55, 50) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Buslinie 50, 58, 59) Loreleystraße/Johannisallee (Buslinie 50, 58, 59) Hortensienring 131 (Bahnhof Unterliederbach) Höchst: Bahnhof Höchst (zwei bis drei Fahrzeuge) Kurmainzerstraße/Zuckschwerdtstraße/Auerstraße (Buslinie M55, 50, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße (Nähe Marktplatz/Hallenbad) Nied: Oeserstraße/Neumarkt Oeserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer Straße/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Buslinie 59, Tram 11, 21, Bahnhof Griesheim S1, S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Buslinie 51) Geisenheimer Straße 41 (Buslinie 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe Antrag NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das ,Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften' ist es nun für Städte möglich, auf Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten Pkws auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil zwei bis drei Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 877 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 233 Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Antrag vom 16.07.2023, OF 843/6 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Antrag vom 11.02.2024, OF 954/6 Antrag vom 03.03.2024, OF 957/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 888 Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 Antrag vom 18.01.2025, OF 1162/6 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1122 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Euro-Skulptur retten

06.09.2022 · Aktualisiert: 13.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2602 entstanden aus Vorlage: OF 533/1 vom 19.08.2022 Betreff: Euro-Skulptur retten Der Magistrat wird gebeten, die drohende Versteigerung der Euro-Skulptur am Willy-Brandt-Platz dadurch abzuwenden, dass er auf potenzielle Spender, vor allem aus der Finanzdienstleistungsbranche und internationale Institutionen wie die EZB, zugeht, um eine nachhaltige Finanzierung der Unterhaltungskosten durch Private sicherzustellen. Begründung: Die Euro-Skulptur am Willy-Brandt-Platz hat sich in den vergangenen 20 Jahren zu einem Frankfurter Wahrzeichen entwickelt, dass das Bild der Stadt weltweit mitprägt. Insbesondere in der Berichterstattung zu Maßnahmen der Europäischen Zentralbank taucht sie regelmäßig in internationalen Medien auf, und auch Touristen lassen sich gerne vor ihr fotografieren. Der Frankfurter Kultur Komitee e. V., der bisher die Finanzierung des Unterhalts mit Hilfe von Sponsoren sichergestellt hat, kann diesen nun nicht mehr leisten. Dies liegt auch daran, dass wegen der Coronakrise Sponsoren abgesprungen sind, außerdem treibt Vandalismus die Kosten in die Höhe. Ein Verlust dieses Wahrzeichens ist für die Europastadt Frankfurt zu verhindern, gerade in diesen Zeiten, in denen der europäische Gedanke wichtiger ist denn je. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation der Stadt sollten jedoch städtische Mittel geschont werden, vielmehr sollte der Magistrat seine Kontakte in die der Skulptur thematisch nahestehende Finanzbranche nutzen. Bei über 200 in Frankfurt ansässigen Banken wäre die Finanzierung schon nachhaltig gesichert, wenn jede Bank im Durchschnitt nur 1.000 Euro beisteuert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2713

OF (Antrag Ortsbeirat)

Euro-Skulptur erhalten

11.08.2022 · Aktualisiert: 20.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2022, OF 532/1 Betreff: Euro-Skulptur erhalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert alles dafür zu tun, dass die Euroskulptur am Willy-Brandt-Platz an seinem derzeitigen Standort erhalten bleibt. Dazu soll entweder der Verein Frankfurter Kultur Komitee e.V. für die Finanzierung des Unterhalts entsprechend bezuschusst werden oder die Stadt Frankfurt kauft die Euroskulptur und betreibt den Unterhalt selbst. Begründung: Die Euro-Skulptur am Willy-Brandt-Platz ist eines der Wahrzeichen Frankfurts. Wenngleich es noch gar nicht so alt ist, so zieht es jährlich viele tausend Touristen an, die gerne eine Bild davor machen. Mit dem Eurosymbol verbindet man Frankfurt, die Einführung des Euros, aber auch den Finanzplatz Frankfurt. Keine andere Stadt in Europa ist so mit dem Euro verbunden wie Frankfurt. Frankfurt ist der größte Finanzstandort Europas und damit verbinden viele Menschen diese Stadt auch. Insofern ist die Euro-Skulptur auch ein Symbol für diesen Finanzplatz. Die Euro-Skulptur sollte an ihrem Standort erhalten bleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 532/1 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Höchst: Schandfleck Albanusstraße/Schleifergasse - Konstante Müllablagerungen und widerrechtlich abgestellte Mülltonnen

21.07.2022 · Aktualisiert: 20.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.07.2022, OF 544/6 Betreff: Höchst: Schandfleck Albanusstraße/Schleifergasse - Konstante Müllablagerungen und widerrechtlich abgestellte Mülltonnen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich mit den für obigen Vorgang zuständigen Stellen (Stadtpolizei Frankfurt Umwelt- und Abfallrecht, Straßenbauamt) in Verbindung zu setzen und dem Ortsbeirat nach erfolgter Information folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Maßnahmen wurden seit dem gemeinsamen Ortstermin Albanusstraße/Schleifergasse in Höchst am 06.04.2022, an dem Vertreter:innen der Stadtpolizei Frankfurt - Umwelt und Abfallrecht, der FES, der Bürgervereinigung der Höchster Altstadt sowie ein Mitglied des Ortsbeirates 6 teilnahmen, zur Beseitigung der im Betreff genannten Müllablagerung und widerrechtlich abgestellten Mülltonnen unternommen? 2. Wann wurde der Tatbestand von der Stadtpolizei Frankfurt Umwelt- und Abfallrecht, wie beim gemeinsamen Ortstermin zugesagt, an das Straßenbauamt, Abteilung Sondernutzung, gesandt? 3. Wie lautet die Antwort des Straßenbauamtes bzw. was für Maßnahmen sind von dieser Stelle geplant? 4. Wurde zwischenzeitlich die von der Stadtpolizei Frankfurt - Umwelt- und Abfallrecht am 04.07.2022 per Mail zugesagte Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsvefahrens gegen die Hausbesitzer der Mülltonnen eingeleitet? 5. Welche Frist wird den Hausbesitzern eingeräumt, die Mülltonnen an die dafür vorgesehenen Stellen zu stellen? 6. Bis zu konkret welchem Zeitpunkt können Anwohner:innen und Höchster Bürger.innen damit rechnen, dass die Mülltonnen dauerhaft von der besagten Stelle entfernt sind und dadurch auch weniger Wildmüll abgelagert wird? Begründung: Schon seit etlichen Jahren sind die widerrechtlich abgestellten Mülltonnen und der damit in Verbindung stehende permanent an der Ecke Albanusstraße / Schleifergasse in Höchst abgelegte Wildmüll ein Ärgernis für Anwohner:innen, Höchster Bürger:innen, Marktbesucher:innen und v. m., die oft kopfschüttelnd an dieser hässlichen Stelle vorbeigehen. Eine Initiative Höchster Bürger:innen um die Bürgervereinigung der Höchster Altstadt wollte diesen Zustand beenden und nahm Kontakt mit den zuständigen Stellen bei der Stadt, bei der Stadtpolizei Frankfurt - Umwelt und Abfallrecht, auf. Am 06.04.2022 fand eine Ortsbegehung statt, an der neben Vertretern der Stadtpolizei und der FES die Vors. der Bürgervereinigung der Höchster Altstadt und ein Mitglied des Ortsbeirates 6 teilnahmen. Es bestand schnell Einigkeit, dass dieser katastrophale Zustand schnell beseitigt werden muss. Dreh- und Angelpunkt spielen dabei die widerrechtlich abgestellten Mülltonnen, die den Wildmüll geradezu anziehen. Durch die Mülltonnenansammlung werden zudem die sich an dieser Ecke befindlichen Fahrradbügel verdeckt und verstellt, so dass Radfahrer:innen die Bügel entweder nicht wahrnehmen bzw. sind diese schlicht nicht zugänglich und nutzbar. Dies stellt klar eine Behinderung des ruhenden Radverkehrs dar. Dies ist umso ärgerlicher, da neben den Anwohner.innen zahlreiche weitere Einrichtungen und Treffpunkte nicht in den Genuss der Fahrradbügel kommen können: Die Tafel und das Frühstückscafe der kath. Kirche an der Schleifergasse, das Cafe Frau Grau, Alte Schlosserei, zahlreiche Schüler:innen, um nur einige zu nennen. Die Verantwortlichen der Stadtpolizei sagten an diesem Treffen am 06.04.2022 zu, das Straßenbauamt, Abteilung Sondernutzung zu informieren und umgehend die Hausbesitzer der Mülltonnen mittels Fristsetzung (3-4 Wochen) aufzufordern, ihre Mülltonnen zu entfernen. Andernfalls werde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. 2 1/2 Monate lang ist leider nichts passiert. Eine daraufhin erfolgte nochmalige Nachfrage bei der Stadtpolizei Umwelt- und Abfallrecht, was Stand der Sache ist, ergab, dass die Angelegenheit zwar an das zuständige Straßenbauamt weitergeleitet, sonst aber nicht gehandelt wurde. Die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gegen die Hausbesitzer wurde von der Stadtpolizei daraufhin mit Mail vom 04.07.2022 angekündigt. Vom Straßenbauamt gab es bisher noch keine Information. Anwohner:innen und Höchster Bürger:innen haben keine Geduld und kein Verständnis mehr für weitere Verzögerungen, Zuständigkeitsgerangel zwischen den Ämtern oder andere Ausreden. Es ist höchste Zeit, an diesem Zustand zügig etwas zu ändern. Es besteht dringender Handlungsbedarf! Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 464 2022 Die Vorlage OF 544/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorstellung des Brandschutzkonzeptes für die neue Haltestelle „Eschersheim“ der Linie S 6

07.07.2022 · Aktualisiert: 09.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2514 entstanden aus Vorlage: OF 293/9 vom 23.06.2022 Betreff: Vorstellung des Brandschutzkonzeptes für die neue Haltestelle "Eschersheim" der Linie S 6 Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Bahn ins Benehmen zu setzen und diese aufzufordern, in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen das aktuelle Brandschutzkonzept für die neue S-Bahn-Station "Eschersheim" vorzustellen. Bei der öffentlichen Informationsveranstaltung am 17.03.2022 gab es vonseiten der Bürgerinnen und Bürger zahlreiche Fragen zu der neuen Haltestelle, auch bezüglich des Brand- und Katastrophenschutzes, die nicht beantwortet wurden. Die Bedeutung des neu ins Spiel gekommenen, nicht planfestgestellten Rettungsplatzes wirft ebenfalls Fragen auf. Begründung: Die rege Teilnahme an der öffentlichen Informationsveranstaltung und zahlreiche Fragen seitens der Bürgerinnen und Bürger hat gezeigt, dass es ein großes Bedürfnis nach Information gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2646 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 9 am 10.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grillplatz/Waldspielplatz Schwanheim: Chaotische und rechtswidrige Zustände beenden

28.06.2022 · Aktualisiert: 01.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2352 entstanden aus Vorlage: OF 149/6 vom 23.08.2021 Betreff: Grillplatz/Waldspielplatz Schwanheim: Chaotische und rechtswidrige Zustände beenden Der Magistrat wird gebeten, 1. die chaotischen und rechtswidrigen Zustände auf dem Schwanheimer Grillplatz zu beenden und mit angepassten Kontrollen den Regelungen der Grünanlagensatzung für Grillplätze wieder Geltung zu verschaffen; 2. die völlige Übernutzung durch anwesendes Personal (z. B. Parkwächter) zu unterbinden; 3. dem Aufkommen angepasste Behältnisse zur Entsorgung von Asche und Restmüll zur Verfügung zu stellen; 4. die vorhandenen Toilettenanlagen zu öffnen und bei Bedarf zu erweitern; 5. ein Konzept zu entwickeln, welches eine Nutzung von Grillplätzen im Allgemeinen und insbesondere eines Grillplatzes in Schwanheim erwarten lässt, die mit den Interessen a) des Naturschutzes (wilder Abschnitt von Bäumen, Vermüllung), b) des Immissionsschutzes (Lärm und Luft), c) des Gesundheits- und Seuchenschutzes (Verkotung, Herumliegen rohen Fleisches), und d) der allgemeinen Gefahrenabwehr (insbesondere Brandgefahr) vereinbar ist. Begründung: Die Zustände auf dem Schwanheimer Grillplatz haben sich in einer Weise fehlentwickelt, dass nun ein entschlossenes Handeln der Stadt notwendig ist. Es gibt eine völlige Übernutzung des Grillplatzes, eine Ausdehnung des Grillens außerhalb der erlaubten Flächen in den Wald hinein, das Abspielen von lauter Musik mittels technischer Geräte sowie eine infolge von Fehlnutzung erhebliche Belästigung durch Rauch, Geruch und Lärm. Die zur Verfügung gestellten Abfallbehälter sind offenkundig viel zu klein für die Größe des Grillplatzes. Die Frankfurter Grünanlagensatzung bestimmt insbesondere in § 3 Absatz 4 eindeutig, auf welche Weise die Grillplätze zu nutzen sind. Würden diese Regeln in Schwanheim im Wesentlichen eingehalten werden, gäbe es keine Probleme. Wie auch andere Regelungen - als Beispiel mögen die Parkverbote dienen - bedürfen sie der Kontrolle und Durchsetzung. Warum der Magistrat glaubt, dass es in Schwanheim von selbst läuft und man dort faktisch kein Kontrollpersonal einsetzt, ist nicht nachvollziehbar. Dass die vorhandenen sanitären Einrichtungen des Waldspielplatzes verschlossen sind und nicht zur Verfügung stehen, trägt zu den Beanstandungen bei. Im Gegenteil müssten eher die sanitären Einrichtungen erweitert werden. Andere Kommunen mit ähnlichen Problemen haben Lösungen für ihre Situation entwickelt. Vermutlich wird man sie nicht einfach übertragen können. Sich damit zu befassen und Konzepte für Frankfurt zu entwickeln, erscheint zum Ziel einer allgemeinverträglichen Nutzung des Grillplatzes zu führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2335 Antrag vom 03.05.2025, OF 1216/6 Anregung vom 20.05.2025, OA 559 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Müllheizkraftwerk/Müllverbrennungsanlage im Wohngebiet Heddernheim - Sachstandsanfrage zu Umweltschutzstandards und Sicherheitskonzept

22.06.2022 · Aktualisiert: 23.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2022, OF 183/8 Betreff: Müllheizkraftwerk/Müllverbrennungsanlage im Wohngebiet Heddernheim - Sachstandsanfrage zu Umweltschutzstandards und Sicherheitskonzept Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Ist- Stand zu folgenden Fragen vorzulegen: 1. Woher kommt der angelieferte Müll? Wie viel Hausmüll und wie viel Gewerbemüll wird aus Frankfurt geliefert? Wie viel aus dem Rhein- Main- Gebiet, aus anderen Bundesländern und/oder aus dem Ausland? 2. Was genau zählt zum sogenannten Hausmüll? Zählt hierzu auch Müll aus Krankenhäusern und verarbeitendem Gewerbe? 3. Gibt es in Frankfurt oder dem Rhein- Main- Gebiet eine Recyclinganlage für Verpackungsmüll? Wohin werden die Abfälle aus der gelben Tonne transportiert? Ist es zutreffend, dass Verpackungsmüll in das MHKW Heddernheim verbracht wird? 4. Werden neben den veröffentlichten Messungen emittierter Luftschadstoffe auch Bodenuntersuchungen in den umliegenden Stadtteilen des MHKWs gemacht? Wird die Sedimentation von Schadstoffen kartiert und veröffentlicht? 5. Wie viele Tonnen des Klimagases CO2 stößt die MVA jährlich aus? 6. Ist vorgesehen den Ortsbeirat 8 und Umweltverbände aus erster Hand zu informieren und Führungen zum technischen Stand der MVA mit einer umfangreichen Besichtigung anzubieten? 7. Gibt es einen Katastrophenplan, falls sich ein gefährlicher Störfall im MHKW ereignet, der Bürger:innen und Umwelt in den angrenzenden Stadtteilen bedrohen würde? Wie funktioniert die Kommunikation im Katastrophenfall? Bei welchem Amt liegt dann die Einsatzleitung? Begründung: Gerade in diesen Zeiten mit stark steigenden Preisen und Engpässen bei fossilen Energieträgern gibt ein MHKW relativ stabile Versorgungssicherheit bei der Wärmeerzeugung (Fernwärme). Auch werden durch die MVA Abfälle entsorgt. Es landen hier jedoch auch große Mengen Abfälle, die eigentlich vermieden, wiederverwendet oder recycelt werden könnten. Das entspricht grundsätzlich nicht dem Gedanken einer umfassenden Kreislaufwirtschaft. Allerdings ist hier auch die Lage der Müllverbrennungsanlage Heddernheim mitten in den dicht besiedelten Wohngebieten Heddernheim und Nordweststadt überaus Besorgnis erregend. Dass sich da Unmut aufgrund von Mülltransporten, immer wiederkehrenden Geruchsbelastungen sowie Feinstaubbelastung kundtut, liegt auf der Hand. Sorgen bezüglich dauerhafter Schadstoffbelastungen und besonders vor einer möglichen Brand- oder Explosionskatastrophe wiegen hier schwer. Im Juli 2021 kam es beispielsweise im MHKW Heddernheim laut FNP vom 04.07.2021 durch einen technischen Defekt zu einem Brand. Bei diesem Einsatz zeigte sich schon, dass sich die Löscharbeiten langwierig und schwierig und "[...] wegen der hohen Umgebungstemperaturen sehr kräftezehrend für die Einsatzkräfte [...]" gestaltet hätten. "Die arbeitenden Trupps wurden häufig bereits nach 30 Minuten zum Pausieren abgelöst, was sehr personalintensiv war." (Frankfurt-Heddernheim: Brand im Heizkraftwerk - Großaufgebot der Feuerwehr im Einsatz (fnp.de), Zugriff 10.06.2022). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 183/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, für den Ortsbeirat einen Gesprächstermin zu diesem Thema mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 8 am 15.09.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 183/8 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verlängerung der U-Bahn bis zum Riedbad - Planung und Umsetzung mit Priorität

18.06.2022 · Aktualisiert: 27.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2022, OF 120/16 Betreff: Verlängerung der U-Bahn bis zum Riedbad - Planung und Umsetzung mit Priorität Der Ortsbeirat möge beschließen, dass sich der Magistrat dafür einsetzt, bei der Fortschreibung des Gesamtverkehrsplanes Frankfurt am Main (GVP) die Verlängerung der U-Bahn von der jetzigen Endstation in Enkheim über die Leuchte bis zur einer neuen Endstation Riedbad ins Vorschlagsnetz als empfohlene Maßnahme aufzunehmen und die entsprechende Planung sowie Umsetzung mit hoher Priorität voranzubringen. Begründung: Die Verlängerung der U-Bahn über die Leuchte bis zum Riedbad wurde bereits im GVP 2005 als Option aufgenommen. Eine entsprechende Planung wurde aber nicht weiter vorangetrieben. Die Verlängerung der U-Bahn sollte bei der Fortschreibung des GVP - Teil Schiene 2030+ - als empfohlene Maßnahme aufgenommen, so schnell wie irgend möglich geplant und mit hoher Priorität umgesetzt werden. Der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs ist für die Bevölkerung und die Stadt Frankfurt aus vielen Gründen erforderlich. Aufgrund der schwierigen Verkehrsanbindung des Stadtteils Bergen-Enkheim über die Straße ins Stadtzentrum besteht der dringliche Bedarf eines schienengebunden Anschlusses von ganz Bergen-Enkheim an das bestehende U-Bahn Netz. Die seit Jahrzehnten angedachte Verlängerung der U-Bahn bis zum Riedbad ist zur Erreichung dieses Ziels die kostengünstigste, am wenigsten in die Natur eingreifende und nicht zuletzt am schnellsten umsetzbare Lösung. Die Leuchte ist bereits so gestaltet, dass in der Mitte Fahrspuren für die U-Bahn oberirdisch verlegt werden können - im zweiten Teil der Verlängerung wäre die Verlegung der Schienen parallel zu Fahrbahn ebenfalls ohne große baulichen Veränderungen möglich. Durch die Verlängerung der U7 kann neben den bestehenden Wohngebieten, das neue Wohngebiet an der Leuchte, das Schulzentrum an der Riedschule, das geplante Sportzentrum inkl. Riedbad und das Naherholungsgebiet Berger Hang mit der U-Bahn direkt mit der Innenstadt und den Stadtteilen verbunden werden. Die im Eingemeindungsvertrag zwischen der damaligen Stadt Bergen-Enkheim und der Stadt Frankfurt 1978 vereinbarte Anbindung von Bergen an die U-Bahn kann streng genommen durch die Verlängerung der U-Bahn zum Riedbad nicht erreicht werden. Die derzeit angedachten Lösungen zur Verlängerung der U4 über Seckbach und Lohrberg nach Bergen oder die Reaktivierung der alten Straßenbahnlinie nach Bergen ist allerdings in absehbarer Zeit nicht realisierbar. Deswegen muss die Anbindung von Bergen an die U-Bahn-Station Riedbad bei der Planung der Verlängerung der U-Bahn zum Riedbad zwingend mitgedacht und umgesetzt werden - für Nutzer und Umwelt nach dem modernsten Stand der Technik gestaltet. Die am Riedbad ankommenden Fahrgäste sollten in einen an der U-Bahn-Station bereit stehenden Shuttle-Bus steigen können und mit ein oder zwei Zwischenhaltestellen bis zur Ecke Im Sperber/Am Königshof fahren. Der Bus sollte dort unmittelbar wenden, damit eine enge Taktung der Bus-Verbindung gewährleistet werden kann. Der Shuttle-Bus von/zur U-Bahnstation sollte von der VGF mit voll-elektrischen Klein-Bussen betrieben werden, die autonom den Fritz-Schubert-Ring befahren und bis zu 20 Passagiere befördern können. Ein batterie-angetriebener Bus hat den großen Vorteil, dass er den Fritz-Schubert-Ring ohne Lärm- oder Ruß-Emissionen aufwärts fährt und bei der Talfahrt die Batterie mittels Rekuperation teilweise wieder aufgeladen wird. Der Einsatz von autonom fahrenden Bussen bietet sich auf dem Fritz-Schubert-Ring an, da er kaum Kreuzungsverkehr aufweist und auch wenig Fuß- oder Radverkehr. Weil die Erprobung autonom fahrender Busse von der EU, vom Bund und den Busherstellern sehr stark gefördert wird, kann der Betrieb jedenfalls in den ersten Jahren nahezu ohne Kosten für die Stadt Frankfurt respektive die VGF erfolgen. Der Stadt Frankfurt als auch Bergen-Enkheim wird eine mit neuester Technik verkehrende Busverbindung zu positiv belegter Aufmerksamkeit in der Fachwelt verhelfen - und als Anziehungspunkt für viele interessierte Besucher dienen. Der Verlauf der U-Bahntrasse bis zum Riedbad und des E-Busses bis zum Im Sperber in Bergen kann den beigefügten Abbildungen entnommen werden. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: WBE, SPD und LINKE gegen CDU, GRÜNE und FDP (= Annahme) bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Altstadt Höchst: Bausubstanz, Wohnraum und Erscheinungsbild erhalten

24.05.2022 · Aktualisiert: 05.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2173 entstanden aus Vorlage: OF 474/6 vom 15.04.2022 Betreff: Altstadt Höchst: Bausubstanz, Wohnraum und Erscheinungsbild erhalten Der Magistrat wird gebeten, 1. die Besitzer der weitgehend leer stehenden Häuser Justinusplatz 6, Bolongarostraße 145 und 155 sowie Höchster Schloßplatz 7 wegen einer möglichen Vermietung zu kontaktieren und das Ausmaß der Mängel am Bau begutachten zu lassen und nach Möglichkeit eine Behebung zu veranlassen; 2. insbesondere bei den Häusern Bolongarostraße 132, 163, 170 und 181 sowie im restlichen Gebiet der historischen Höchster Altstadt unter Einbeziehung des einschlägigen Regelwerks (Ensembleschutz, Bebauungspläne, satzungsrechtliche Beschlüsse) die Vereinbarkeit der Anbringung von großen Werbetafeln und dem Betrieb von Glücksspiel baurechtlich zu überprüfen und gegebenenfalls eine Änderung des bisherigen Zustands zu veranlassen; 3. für das Haus Bolongarostraße 170, von dem die Baufälligkeit des Dachs, die auch Nachbarn in Mitleidenschaft zieht, seit Längerem bekannt ist, eine Information über den Sachstand zu geben; 4. die städtische Wohnungsgesellschaft ABG zu einer Sanierung des Hauses Kronengasse 15 zu veranlassen. Begründung: Die Höchster Altstadt ist ein geschichtsträchtiges Juwel mit zum Teil sehr altem und schönen Baubestand. Außerdem herrscht in Frankfurt Wohnungsnot. Daher ist es dringend geboten, den Baubestand in einem Zustand zu erhalten, der der gesamten Umgebung gerecht wird, und zugleich Wohnraum nutzbar zu machen. Die Bürgervereinigung Höchster Altstadt hat auf die angesprochenen Beispiele aufmerksam gemacht. Beispiel Bolongarostraße 132: Quelle: Wiebe Beispiel Höchster Schloßplatz 7: Beispiel Kronengasse 15: Quelle: Wiebe Quelle: Wiebe Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2291 Antrag vom 25.08.2023, OF 825/6 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4360 Auskunftsersuchen vom 29.10.2024, V 1032 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 60 10

OF (Antrag Ortsbeirat)

Frankfurter Westen: Katastrophenschutz im Frankfurter Westen nicht vernachlässigen

09.05.2022 · Aktualisiert: 09.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.05.2022, OF 483/6 Betreff: Frankfurter Westen: Katastrophenschutz im Frankfurter Westen nicht vernachlässigen Aus mehren Pressemitteilungen und diversen Berichterstattungen haben sich seitens des Ortsbeirats Fragen rund um die finanzielle/ materielle Ausstattung des Brand- / Katastrophenschutz im Frankfurter Westen ergeben. Den Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Sind für die freiwilligen Feuerwehren sowie für die Berufsfeuerwehren des Frankfurter Westens im städtischen Gesamthaushalt die gleichen Haushaltsmittel (wie in den vorherigen Haushaltsperioden) für den laufenden Feuerwehrbetrieb eingeplant und unter welcher Haushaltsposition sind die entsprechenden Mittel erfasst? 2.Wie werden die im Koalitionsvertrag benannten besseren steuerlichen Rahmenbedingungen für geförderten Wohnraum für Berufsfeuerwehrleute der westlichen Berufsfeuerwehrwachen konkret umgesetzt? 3. Ist eine Förderung des ehrenamtlichen Engagements von Katastrophenschützer/innen (beispielsweise durch Vergünstigungen im Bereich von städtischen Einrichtungen) vorgesehen? 4. Werden entsprechende Neubeschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen, deren planmäßige Nutzungsdauer überschritten wurden im Bereich der freiwilligen Feuerwehren weiterhin verfolgt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 411 2022 Die Vorlage OF 483/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherstellung des vorbeugenden Brandschutzes für die Liegenschaft Günthersburgallee 78

05.05.2022 · Aktualisiert: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2112 entstanden aus Vorlage: OF 279/3 vom 26.04.2022 Betreff: Sicherstellung des vorbeugenden Brandschutzes für die Liegenschaft Günthersburgallee 78 In der Liegenschaft Günthersburgallee 78 ist eine Anwohnerin vom Verlust ihres Wohnraums bedroht. Die Bauaufsicht hat für die Dachgeschosswohnung ein Nutzungsverbot ausgesprochen, da der vorbeugende Brandschutz derzeit nicht gewährleistet ist. Der Ortsbeirat 3 möchte die betroffene Anwohnerin davor bewahren, ihre Wohnung zu verlieren. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, ein Parkverbot vor der Liegenschaft Günthersburgallee 78 - zwei Parkplätze betreffend - einzurichten, um ausreichend Fläche für das Anleitern der Feuerwehr zur Verfügung zu stellen, damit die notwendigen Brandschutzvorschriften erfüllt sind. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die Vollstreckung des Nutzungsverbotes bis zur Umsetzung des Parkverbots auszusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1907 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Fahrradbügel installieren

26.04.2022 · Aktualisiert: 22.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1980 entstanden aus Vorlage: OF 432/6 vom 17.03.2022 Betreff: Höchst: Fahrradbügel installieren Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Bereich der Poller in der Emmerich-Josef-Straße/Ecke Ludwigshafener Straße Fahrradbügel installiert werden. Begründung: Mit dieser Anregung wird ein Vorschlag von Anwohnerinnen und Anwohnern der Emmerich-Josef-Straße/Ecke Ludwigshafener Straße, die diesen über das Portal FFM (Frankfurt fragt mich) vorschlugen, aufgenommen (Foto anbei). Der Ortsbeirat 6 unterstützt dieses Anliegen. Poller sind sinnvoll, um Falschparken zu unterbinden, haben darüber hinaus jedoch keine weitere nützliche Funktion. Zudem fehlen Fahrradständer in diesem Bereich. Fahrradbügel beseitigen diesen Mangel und dienen darüber hinaus einem nützlichen Zweck. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2314 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Unberechtigtes Parken in der Einmündung Rosengasse/Ecke Bolongarostraße beenden!

26.04.2022 · Aktualisiert: 01.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1979 entstanden aus Vorlage: OF 431/6 vom 28.03.2022 Betreff: Höchst: Unberechtigtes Parken in der Einmündung Rosengasse/Ecke Bolongarostraße beenden! Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu unternehmen, die das unberechtigte Parken in der Einmündung Rosengasse/Ecke Bolongarostraße, wie zum Beispiel durch das Setzen eines abschließbaren Pollers, verhindern. Begründung: Seit geraumer Zeit fordert die Bürgervereinigung der Höchster Altstadt Maßnahmen zur Verhinderung des täglichen unberechtigten Parkens und der damit verbundenen Behinderung anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in der Einmündung Rosengasse/Ecke Bolongarostraße in Höchst. Die Bürgervereinigung schlägt das Setzen eines abschließbaren Pollers vor, um die Zufahrten der Liegenschaften Bolongarostraße 180 und 182 für die Anlieger frei zu halten. Dieser Vorschlag erfolgte mit ausdrücklicher Zustimmung des Garagenmieters. Wegen des täglichen unberechtigten Parkens in der an sich schon recht schmalen Rosengasse ist die Zufahrt zu Hof und Garage der Liegenschaft Bolongarostraße 180 häufig blockiert (Die Zufahrt zur Bolongarostraße 182 ist zu eng und wird nicht genutzt.). Aufgrund dessen kommt es täglich zu Engpässen für andere Straßenteilnehmerinnen und Straßenteilnehmer, insbesondere Personen mit Kinderwagen, Fahrrad- sowie Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer. Die häufige Ablagerung von Sperrmüll genau an dieser Stelle spitzt diese unhaltbare Situation noch um ein Weiteres zu. Anlässlich eines im September 2019 anberaumten Ortstermins mit der ehemaligen Leiterin des Baubezirks West, Amt für Straßenbau und Erschließung, wurde der Bürgervereinigung der Regelungsbedarf bestätigt. Dessen ungeachtet hat eine Prüfung des Straßenverkehrsamtes zu der nicht nachvollziehbaren Beurteilung der Situation geführt, dass eine Absperrung nicht erfolgen könne, weil dadurch die privaten Zufahrten Bolongarostraße 180 und 182 nicht erreichbar wären. Dieser schon etwas verblüffenden Argumentation kann nicht entsprochen werden. Gerade weil sich die privaten Zufahrten in der Einmündung Rosengasse/Ecke Bolongarostraße befinden, ist das Setzen eines Pollers vonnöten. Die Poller, die stattdessen links und rechts der Einmündung in die Rosengasse gesetzt wurden, verhindern zwar das Parken links und rechts der Einmündung in die Rosengasse, aber nicht das Parken in der Rosengasse selbst. Das Setzen eines abschließbaren Pollers ist kostengünstig zu realisieren, unterbindet das tägliche unberechtigte Parken und ermöglicht den Nutzerinnen und Nutzern der Zufahrten einen zuverlässigen Zugang. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1840 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zusammenarbeit von Freiwilliger Feuerwehr und Schulen stärken

02.04.2022 · Aktualisiert: 05.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2022, OF 149/7 Betreff: Zusammenarbeit von Freiwilliger Feuerwehr und Schulen stärken In seinem Bericht stellt der Magistrat die Möglichkeit der Nachwuchsgewinnung der Jugendfeuerwehren in den Vordergrund und erwartet daher Initiativen von Seiten der Freiwilligen Feuerwehren. Hier muss ein Paradigmenwechsel stattfinden. Die Arbeit der Jugendfeuerwehren dient nicht der Betreuung von Jugendlichen nach dem Schulunterricht, sondern dient im Wesentlichen dem vorbeugenden Brandschutz. Wohnungsbrände zeugen davon, dass noch immer viele Familien keine Kenntnis über Brandgefahren haben. Durch die Unterrichtung ihrer Kinder durch die Freiwilligen Feuerwehren können indirekt diese Familien für Gefahren durch offenes Feuer sensibilisiert werden. Es ist daher in erster Linie im Interesse der Stadt, wenn die Freiwilligen Feuerwehren Schüler im vorbeugenden Brandschutz unterrichten. Dass sie hierbei das eine oder andere Mitglied gewinnen, sollte das Mindeste sein. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung möge den B112 als Zwischenbericht zur Kenntnis nehmen. 2. Der Magistrat wird gebeten, die Frankfurter Schulen aufzufordern, die Initiative zu ergreifen, mit den Stadtteilfeuerwehren Unterricht zum Brandschutz durchzuführen Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 112 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. 2. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 149/7 wurde zurückgezogen. b) Ziffer 2. der Vorlage OF 149/7 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu b) GRÜNE, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, BFF und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Riedbergplatz grün, schattig und mit attraktiver Außengastronomie

18.03.2022 · Aktualisiert: 14.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1850 entstanden aus Vorlage: OF 196/12 vom 07.03.2022 Betreff: Riedbergplatz grün, schattig und mit attraktiver Außengastronomie Der Ortsbeirat 12 bestätigt ausdrücklich nochmals die Planungen des Magistrats für die Neugestaltung des Riedbergplatzes in der Form, wie sie im November 2021 durch das Grünflächenamt vorgestellt wurden. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang darum gebeten, 1. die geplante Baumreihe an der nördlichen Platzseite gemäß Planung innerhalb der Beete eher südlich zu pflanzen (Abstand ca. 8,15 Meter von der Häuserreihe im Erdgeschoss); 2. im Rahmen der Feinplanung sicherzustellen, dass auch nach den Baumpflanzungen die brandschutztechnischen Anforderungen erfüllt bleiben, ohne die bislang gepachteten Flächen der gastronomischen Betriebe oder ihre installierten Sonnenschirme einzuschränken. Maßgeblich hierfür sind die regulär gepachteten Flächen ohne die befristeten Corona-Ausnahmen; 3. bei der noch erfolgenden Auswahl der Baumarten an später darunter sitzende Menschen zu denken, also beispielsweise (wie schon mündlich in Aussicht gestellt) dort keine Lindenbäume zu pflanzen. Begründung: Seitens der ansässigen gastronomischen Betriebe gab es Sorgen, dass ihre Außengastronomie durch die geplante und allgemein begrüßte Neugestaltung des Platzes eingeschränkt werden könnte. Dies würde sie - gerade nach den Belastungen der Corona-Zeit - zusätzlich belasten. Ein genauerer Abgleich der aktuellen Situation mit den im November 2021 bereits befürworteten Planungen zeigt, dass die Begrünungen und Pflanzungen an der Nordseite des Platzes weder die gastronomische Fläche einschränken noch die Nutzung der großen Sonnenschirme verhindern. Dazu ist es aber dringend erforderlich, dass die Umsetzung tatsächlich gemäß der Planung erfolgt, insbesondere bei der Platzierung der Bäume (siehe Skizze). Die rechtzeitige Einbeziehung des Brandschutzes in die Planung (womöglich ohnehin vorgesehen oder sogar schon erfolgt) schafft Rechtssicherheit für die Außenbewirtschaftung und vermeidet Sorgen. Für die Wahl geeigneter Baumarten hat das zuständige Amt schon signalisiert, Fragen wie Insektenattraktivität, Pollenflug und sonstige Absonderungen routiniert zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1410 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Fußgängerüberweg in der Emmerich-Josef-Straße am Andreasplatz (wieder) markieren

15.03.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1797 entstanden aus Vorlage: OF 388/6 vom 22.02.2022 Betreff: Höchst: Fußgängerüberweg in der Emmerich-Josef-Straße am Andreasplatz (wieder) markieren Der Magistrat wird gebeten, in der Emmerich-Josef-Straße am Andreasplatz (wieder) einen Fußgängerüberweg zu markieren. Begründung: Im gesamten Bereich der Kreuzung Emmerich-Josef-Straße/Ecke Kasinostraße besteht keine Möglichkeit, die Straßen sicher zu überqueren, obwohl hier viele Fußgängerinnen und Fußgänger unterwegs sind und sich am Andreasplatz die Kita St. Josef befindet. Es ist erkennbar, dass an der genannten Stelle einmal ein Fußgängerüberweg markiert war (siehe Foto). Aufgrund der beschriebenen Situation ist es dringend erforderlich, dass zumindest hier wieder ein sicherer Fußgängerüberweg geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1552 Antrag vom 22.08.2022, OF 539/6 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2563 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Radfahrstreifen an der Einmündung der Justinuskirchstraße in die Emmerich-Josef-Straße absichern

15.03.2022 · Aktualisiert: 15.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1798 entstanden aus Vorlage: OF 389/6 vom 22.02.2022 Betreff: Höchst: Radfahrstreifen an der Einmündung der Justinuskirchstraße in die Emmerich-Josef-Straße absichern Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen (z. B. die Anbringung von Klemmfixen), um den Radfahrstreifen an der Einmündung der Justinuskirchstraße in die Emmerich-Josef-Straße gegen falsch parkende Pkw abzusichern. Begründung: An der genannten Stelle befindet sich an der Einmündung ein Radfahrstreifen, damit die gegen die Einbahnstraße fahrenden Radfahrerinnen und Radfahrer sicher in die Emmerich-Josef-Straße einbiegen bzw. geradeaus Richtung Marktplatz gelangen können. Auf der gesamten Länge der Markierung besteht absolutes Halteverbot (sogar ein Schild der VGF an der Hauswand weist darauf hin). Dennoch wird hier oftmals geparkt (siehe Foto 1), nicht selten auf dem gesamten Radfahrstreifen. Dadurch wird vor allem der Busverkehr immer wieder stark beeinträchtigt, da dieser dann nicht mehr aus der Emmerich-Josef-Straße in die Justinuskirchstraße einbiegen kann, was Staus sowie Verspätungen der Busse zur Folge hat. Wie schwierig es für Busse (nicht einmal Gelenkbusse) ist, auch wenn die Einmündung weitgehend frei ist, hier einzubiegen, wird auf Foto 2 deutlich. Steht dann noch ein Fahrzeug auf dem noch "freien" Platz zur Einmündung hin, hat der Bus keine Chance, seine Fahrt fortzusetzen. Daher ist es hier unerlässlich, mit geeigneten Maßnahmen (z. B. "Klemmfixe") das verbotene Parken zu verhindern. Foto 1: Foto 2: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1553 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 296 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Verkehrsmuseum endlich wieder öffnen

15.03.2022 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1805 entstanden aus Vorlage: OF 400/6 vom 20.02.2022 Betreff: Schwanheim: Verkehrsmuseum endlich wieder öffnen Vorgang: V 340/22 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie eine kurzfristige, zumindest teilweise Öffnung des Verkehrsmuseums in Schwanheim möglich ist und für wann die Öffnung geplant ist. Damit die Menschen im Verkehrsmuseum endlich wieder (Nahverkehrs-) Geschichte dauerhaft und vollumfänglich erleben können, wird der Magistrat zudem gebeten, 1. zur Unterbringung des Verkehrsmuseums mindestens eine Industriehalle als Ersatz auf das Grundstück zu stellen, das sich im VGF-Eigenbesitz befindet (wie bereits von der Geschäftsführung der VGF beschlossen); 2. dabei unter Berücksichtigung der Brandschutzauflagen darauf zu achten, dass die Fläche sowohl für die Ausstellung als auch für die Fahrzeuge ausreichend ist; 3. für eine dauerhafte Unterbringung die Planung eines Neubaus, bei dem das alte Bahnhofsgebäude der Waldbahn in einen Komplex mit Verkehrsmuseum und Gastronomie integriert wird, endlich voranzutreiben. Begründung: Bei dem Verkehrsmuseum handelt es sich um ein familienfreundliches Museum mit niedrigschwelligen Angeboten für alle Altersgruppen, insbesondere auch für Kinder. Die Fahrzeugsammlung gehört zu den traditionsreichsten seiner Art. "Das Frankfurter Verkehrsmuseum macht auf einer Ausstellungsfläche von rund 3.900 Quadratmetern Geschichte zum Erlebnis!" - so wird das Verkehrsmuseum auf der Internetseite der VGF beworben. Doch seit einiger Zeit stehen die Menschen, die in Schwanheim die Nahverkehrsgeschichte Frankfurts und des Rhein-Main-Gebiets erleben möchten, vor verschlossenen Türen. Die Fahrzeughallen sind inzwischen aus Brandschutzgründen geschlossen, da sie nie unter heutigen Brandschutzaspekten ertüchtigt wurden. Obwohl das Problem seit knapp zehn Jahren bekannt ist, wurde bisher nicht viel getan. Ein großer Neubauplan, der vor zehn Jahren noch publikumswirksam vorgestellt wurde, wurde nie umgesetzt und verschwand stattdessen wieder in der Schublade. Hinzu kommt, dass bereits jetzt keine ausreichenden Flächen vorhanden sind, sodass weder alle vorhandenen Fahrzeuge gezeigt noch die Ausstellung vollumfänglich präsentiert werden kann. Wie der Presse zu entnehmen war, hat die Geschäftsführung der VGF den Entschluss gefasst, eine Industriehalle als Ersatz auf das Grundstück zu stellen, das sich im VGF-Eigenbesitz befindet. Dieser Vorstandsbeschluss ist aber vom Aufsichtsrat der VGF seit geraumer Zeit nicht abgesegnet worden. Presseanfragen zur Zukunft des Verkehrsmuseums blieben unbeantwortet (FNP, 05.01.2022). Dem Ortsbeirat erschließt sich nicht, warum ein so traditionsreiches Museum mit Angeboten für die ganze Familie so nachlässig behandelt wird und nicht einmal diese (im Vergleich zu einem Neubau) kostengünstige Lösung umgesetzt wird. Stattdessen bleibt weiterhin unklar, wann die Menschen in Schwanheim überhaupt wieder (zumindest teilweise) Geschichte erleben können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 15.03.2022, V 340 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2623 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1934 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1069 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 41-3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Rechenzentren in Bergen-Enkheim

07.03.2022 · Aktualisiert: 31.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 94/16 Betreff: Rechenzentren in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Wie viele Rechenzentren wurden bereits im Ortsbezirk Bergen-Enkheim genehmigt oder befinden sich aktuell im Genehmigungsverfahren? 2. Falls 1. zutrifft a) Wo exakt sind diese Rechenzentren im Ortsbezirk Bergen-Enkheim geplant? b) Wie stellt der Magistrat sicher, dass im Rahmen der jeweiligen Baugenehmigungsverfahren hinreichende, insbesondere für Ver-schattung und den Immissionsschutz bedeutsame Abstände zwischen Rechenzentren im Gewerbegebiet einerseits und der Wohnbebauung in angrenzenden Wohngebieten, und Natur-schutzgebieten wie dem Seckbacher Ried andererseits eingehalten werden? Wie stellt der Magistrat sicher, dass die sonstigen Belastungen von Umwelt und Anwohnern so weit wie möglich reduziert werden? Welche Abstände und Maßnahmen sind dies im Einzelnen? Hier ist vor allem auf die Gesichtspunkte I. Schutz gegen Geräusche, Lärm II. Schutz gegen Luftschadstoffe, Gerüche, Wärme III. Schutz vor übermäßigen Lichtemissionen IV. Schutz vor technisch erzeugten (künstlichen) elektrischen, magnetischen, elektromagnetischen Feldern V. Schutz vor Sicherheitsrisiken (Sabotage, Terrorakte, Brand) einzugehen und eine entsprechende Analyse vorzulegen. c) In welcher Weise sieht sich der Magistrat in der Lage und auf welcher Grundlage, im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren höchste technische und damit zeitgemäße Umweltschutzstandards zu garantieren? In der Antwort bitten wir insbesondere auf den verbundenen, erheblichen Ausstoß von Stickoxiden und Feinstaub einzugehen, die typischerweise durch Notstrom-Dieselgeneratoren, Schornsteine, Kondensatoren, Entlüftungen und Klimaanlagen der Rechenzentren in die unmittelbare Umgebung und Umwelt emittiert werden. Begründung: Auf einer Veranstaltung des Immobiliendienstleisters CBRE und der Anwaltskanzlei DLA Piper für den Masterplan Data Centre am 10.02.2022 wurde eine Karte mit der Quellenangabe ‚Stadtplanungsamt' gezeigt, auf der das Cluster "Seckbach/Bergen Enkheim" zu sehen ist. (die Karte fehlt bei den zur Verfügung gestellten Unterlagen, ist jedoch in der Aufzeichnung der Veranstaltung zu sehen) Das dargestellte Cluster trägt nicht nur den Namen des Ortsbezirks; auf der Karte ist ein expliziter Teil von Bergen-Enkheim gekennzeichnet. Auf dieser Karte geht es stadtweit um insgesamt 35 Hektar zusätzlich geplante Fläche für Rechenzentren. Wir wünschen uns eine transparente Kommunikation, falls in unserem Stadtteil Rechenzentren geplant sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 349 2022 Die Vorlage OF 94/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2022 Produktbereich:34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04.Grundstücks-und Gebäudemanagement Renovierung der Bunker im Riederwald

25.02.2022 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2022, OF 227/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich:34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04.Grundstücks-und Gebäudemanagement Renovierung der Bunker im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt des Jahres 2022 werden Mittel in Höhe von 50 000.- Euro eingestellt um mit den notwendigen Brandschutzmaßnahmen und Sanierungen in den Bunkern in der Schäfflestraße und in der Lassallestraße im Riederwald beginnen zu können. Begründung: Der Magistrat ist den Wünschen des Ortsbeirates 11 gefolgt und hat beide Hochbunker im Stadtteil Riederwald gekauft, um sie den ortsansässigen Vereinen zur Nutzung zu überlassen. Seither ist jedoch nichts mehr geschehen. Für die notwendigen Brandschutzmaßnahmen und Sanierungen der Sanitär- und Elektroanlagen sollten zeitnah erste Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Sanierungsplanungen sollen in enger Abstimmung mit dem Vereinsring Riederwald stattfinden. Durch die pandemiebedingten Einnahmenverluste können die Vereine die notwendigen Maßnahmen keinesfalls selbst finanzieren. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 43 2022 Die Vorlage OF 227/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

U-Bahn-Haltestelle „Holzhausenstraße“ den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen anpassen

18.02.2022 · Aktualisiert: 29.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1742 entstanden aus Vorlage: OF 127/3 vom 21.10.2021 Betreff: U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen anpassen Der Magistrat wird beauftragt, in der U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" an den Bahnsteigenden stadteinwärts und stadtauswärts zusätzliche Treppen einzurichten, um damit Notausgänge, die an die Oberfläche führen, zu schaffen. Somit wird die Nutzungskapazität den Anforderungen der tatsächlichen Nutzung gemäß gesetzlicher Vorgabe nach § 31 Absatz 5 BOStrab angepasst. Begründung: In § 31 Absatz 5 BOStrab (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung) wird die notwendige Größe der Haltestellen festgelegt: "Die Breite der Bahnsteige muss nach dem Verkehrsaufkommen unter Berücksichtigung der Stärke und Verflechtung der Fahrgastströme bemessen sein. Längs der Bahnsteigkante muss eine nutzbare Breite von mindestens 2,0 Metern, bei Bahnsteigen im Verkehrsraum öffentlicher Straßen von mindestens 1,5 Metern vorhanden sein. Die Querneigung des Bahnsteigs soll so ausgeführt werden, dass sie mit zwei von Hundert zur Bahnsteigkante hin ansteigt." Seit Jahren wird vom Magistrat erklärt, dass die in den 60er-Jahren gebaute U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" nicht mehr der Belastung durch das erhöhte Verkehrsaufkommen der Fahrgäste entspricht. Laut § 31 Absatz 5 Satz 1 BOStrab besteht die Pflicht, die Breite der Bahnsteige dem erhöhten Verkehrsaufkommen anzupassen. Da das in diesem Fall baulich nicht möglich ist, muss die Kapazität der U-Bahn-Haltestelle zumindest durch den Bau zusätzlicher Fluchttreppen an den beiden Bahnsteigenden erhöht und damit eine zusätzliche Möglichkeit für die Fahrgäste geschaffen werden, die U-Bahn-Haltestelle zu verlassen. Ein zusätzlicher Ausbau der Fluchttreppen ist auch aufgrund von § 31 Absatz 5 Satz 2 BOStrab notwendig, wonach die nutzbare Breite von zwei Metern nicht unterschritten werden darf. Die nutzbare Breite des Bahnsteigs stadtauswärts unterschreitet nach dem Einbau der Aufzüge die notwendige Breite. Sie beträgt nur 1,80 Meter, stadteinwärts wird die notwendige Breite gerade einmal um zehn Zentimeter überschritten. Sie beträgt 2,10 Meter. In einer U-Bahn-Haltestelle mit einem hohen Aufkommen von Fahrgästen ist es dringend notwendig, alle für die Sicherheit der Fahrgäste notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Beispielsweise wurden in Berlin nach dem Brand im Jahre 2009 in der Haltestelle "Deutsche Oper" 40 Stationen mit ähnlichem Baustandard für insgesamt über eine Milliarde Euro nachgerüstet. Auch in Frankfurt ist zur Sicherheit der Fahrgäste eine Nachrüstung der U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" durch zusätzliche Fluchttreppen dringend notwendig, insbesondere da die Hessische Bauordnung für Veranstaltungsräume zwei unabhängig nach außen führende Fluchtwege erforderlich macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.03.2022, OF 226/3 Etatanregung vom 28.03.2022, EA 221 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1529 Antrag vom 28.08.2022, OF 436/2 Antrag vom 21.04.2023, OF 638/2 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Ergreifung von Maßnahmen gegen das Falschparken in der Melchiorstraße - Überprüfung der Stellungnahme ST 2212

08.02.2022 · Aktualisiert: 29.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1552 entstanden aus Vorlage: OF 336/6 vom 21.01.2022 Betreff: Höchst: Ergreifung von Maßnahmen gegen das Falschparken in der Melchiorstraße - Überprüfung der Stellungnahme ST 2212 Vorgang: OM 652/21 OBR 6; ST 2212/21 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme ST 2212 geäußerten Aussagen gegen geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Melchiorstraße in Höchst ernsthaft zu überdenken, wie zum Beispiel das Anbringen von Pollern im Abschnitt zwischen der Königsteiner Straße und der Albanusstraße. Begründung: Laut Stellungnahme ST 2212 seien in der Melchiorstraße die straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen, wie z. B. Beschilderungen und Markierungen, ausgeschöpft, wie seitens des Magistrats argumentiert wird. Betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Anwohnerinnen und Anwohner können und wollen dieser Sichtweise nicht folgen. Nach wie vor sind die Bürgersteige vollgeparkt, trotz sporadisch durchgeführter Kontrollen. Dass eine Bepflanzung aufgrund definierter Standards nicht einfach durchzuführen ist, sei dahingestellt. Das Eingeständnis des Magistrats, dass eine angemessene Kontrollintensität durch die Verkehrspolizei weder in Höchst noch im übrigen Stadtgebiet zu gewährleisten sei, lässt darauf schließen, dass die Stadt in diesem Punkt resigniert hat. Der Einwand, dass aufgrund des beengten Straßenraumes weitere bauliche Maßnahmen nicht zu realisieren seien, ist jedoch falsch. Poller am Straßenrand behindern den Durchfahrtsverkehr inkl. Rettungseinsätze und Feuerwehr wenig bis gar nicht, im Gegensatz dazu, wenn falsch parkende Pkw beidseitig die Straße deutlich verengen. Nach einer nochmaligen Begehung der Melchiorstraße gemeinsam mit Anwohnerinnen und Anwohnern hält der Ortsbeirat die Anbringung von Pollern für eine gute Möglichkeit, das Problem zwar nicht zu lösen, aber erheblich zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 652 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2212 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1327 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2789 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit am Höchster Markt für Fußgängerinnen und Fußgänger

08.02.2022 · Aktualisiert: 23.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1553 entstanden aus Vorlage: OF 337/6 vom 22.01.2022 Betreff: Verkehrssicherheit am Höchster Markt für Fußgängerinnen und Fußgänger Der Magistrat wird gebeten, das Falschparken am Höchster Markt in der Antoniterstraße auf Höhe der Markthalle durch das Aufstellen von mobilen Bänken zu verhindern. Ein Pate ist dem Ortsbeirat bekannt. An jedem Markttag wird die Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger durch verkehrswidriges Parken direkt an der Markthalle gefährdet. Um den Fußgängerinnen und Fußgängern einen eigenen sicheren Raum zu geben, gilt es den Fußweg von der Straße baulich abzugrenzen und Falschparken zu verhindern. Wegesperren, Drängelgitter etc. aus Metall sind an dieser Stelle nicht sinnvoll, da diese sogleich von Radfahrenden für die Fahrräder genutzt würden und damit erneut der Fußweg verstellt würde. Die mobilen Bänke stellen keine Veränderung des Verkehrsflusses und keine Beeinträchtigung des Marktbesuches dar, sondern dienen vielmehr der Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung im Sinne der Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger. Für das Einkaufserlebnis Höchster Markt ist eine sichere und entspannte Atmosphäre wichtig. Für Pkw stehen neben den Parkplätzen rund um den Höchster Markt im Stadtteil Höchst zwei Parkhäuser und an der Batterie Parkplätze zur Verfügung. Begründung: Durch den an Markttagen durchgängigen Parksuchverkehr und die vielen verkehrswidrig abgestellten Pkw kommt es rund um den Höchster Markt immer wieder zu gefährlichen Situationen. Die durch den Ortsbeirat 6 in den letzten Jahren mehrfach angeregte erhöhte Kontrolldichte, um Falschparken zu verhindern, kann durch die zuständige Behörde nicht gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1168 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Sicherer Zebrastreifen am Höchster Hallenbad (Melchiorstraße) durch Anbringung einer Beleuchtungsquelle

08.02.2022 · Aktualisiert: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1551 entstanden aus Vorlage: OF 335/6 vom 18.01.2022 Betreff: Höchst: Sicherer Zebrastreifen am Höchster Hallenbad (Melchiorstraße) durch Anbringung einer Beleuchtungsquelle Der Magistrat wird gebeten, den o. g. Zebrastreifen, der gerade in den Abendstunden und zur Winterzeit mangels Ausleuchtung schlecht einsehbar ist, mit einer entsprechenden Beleuchtungsquelle auszustatten und damit entsprechend für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sicherer zu gestalten. Begründung: Der o. g. Zebrastreifen wird von vielen Menschen im Stadtteil stark frequentiert. Insbesondere Kinder nutzen den Übergang zum Besuch des Höchster Hallenbads sowie auf dem täglichen Weg zur Schule. Es wäre daher wünschenswert, den stark frequentierten Zebrastreifen (wie üblicherweise an anderen Stellen auch vorhanden) aus Sicherheitsaspekten durch Anbringung einer Beleuchtungsquelle entsprechend auszuleuchten. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1174 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Stadttaubenprojekt

08.02.2022 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1556 entstanden aus Vorlage: OF 341/6 vom 18.01.2022 Betreff: Höchst: Stadttaubenprojekt Vorgang: OM 4468/19 OBR 6; ST 1194/19 Verunreinigungen durch Taubenkot beschäftigen den Ortsbeirat immer wieder. Um die Taubenpopulation in Grenzen zu halten, wurden Maßnahmen wie das Austauschen ihrer Eier durch Eierattrappen angeregt, die das Stadttaubenprojekt durchführt, wie im südlichen Bereich der Eisenbahnbrücke unter der Königsteiner Straße. Laut Stellungnahme vom 24.06.2019, ST 1194, berichtet der Magistrat, dass nach "Aussagen des Stadttaubenprojektes ... bisher rund 280 Taubeneier ausgetauscht" wurden. "Die Taubenpopulation ist augenscheinlich zurückgegangen und damit verbunden auch die Verschmutzungen durch Taubendreck. Diese Entwicklung wird durch den Magistrat bestätigt." Doch auch der Höchster Bahnhof selbst ist von Verunreinigungen von Tauben betroffen (siehe Fotos). Die Vögel finden Nistgelegenheiten im Bahnhofsgelände. Hier sollte ebenfalls nach Lösungen gesucht werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn und dem Stadttaubenprojekt notwendige Schritte zu ergreifen, um die Taubenpopulation im Bereich des Höchster Bahnhofs einzudämmen. Dabei soll die Möglichkeit geprüft werden, ein Taubenhaus samt artgerechter Fütterung in oder am Höchster Bahnhof einzurichten oder ein Eieraustauschprojekt am jetzigen Nistort analog zum Projekt an der Eisenbahnbrücke Königsteiner Straße zu etablieren. Begründung: Die Maßnahmen versprechen eine gesteigerte Lebensqualität von Menschen und Vögeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4468 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1194 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1271 Aktenzeichen: 66 6

OA (Anregung Ortsbeirat)

Schwanheim: Entwicklung eines Konzepts für den Betrieb von Grillplätzen im Frankfurter Westen; Wiederfestsetzung von nächtlichen Grillverboten

11.01.2022 · Aktualisiert: 01.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 11.01.2022, OA 123 entstanden aus Vorlage: OF 306/6 vom 05.12.2021 Betreff: Schwanheim: Entwicklung eines Konzepts für den Betrieb von Grillplätzen im Frankfurter Westen; Wiederfestsetzung von nächtlichen Grillverboten Vorgang: OM 4799/19 OBR 6; OM 30/21 OBR 6; ST 1440/21; ST 1441/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Auskunft über die Grillplätze zu geben, die in den letzten 20 Jahren im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main geschlossen wurden, und die Gründe, die jeweils zu einer Schließung geführt haben; 2. darzulegen, warum das zuständige Dezernat auf entsprechende Anfrage des Ortsbeirates 6 angegeben hat, dass es ein nächtliches Grillverbot nie gegeben habe, obwohl diese Aussage falsch ist und das Dezernat dies auch wissen müsste; 3. sofort wieder ein nächtliches Grillverbot einzuführen; 4. ein Konzept zu entwickeln, von dem unter anderem zu erwarten ist, dass a) von Grillplätzen künftig geringere Gefahren für die Umwelt ausgehen; b) bessere hygienische Verhältnisse erreicht werden (U nterbinden der Verkotung der Umgebung von Grillplätzen und des Herumliegens rohen Fleisches) und c) von Nutzerinnen und Nutzern weniger Störungen für Mitnutzerinnen bzw. Mitnutzer und die Nachbarschaft ausgehen. Begründung: Zu Ziffer 1.: Grillplätze sind ein wichtiges Freizeitangebot für die Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt. Sie geben den Menschen sehr niederschwellig die Möglichkeit des Austausches und bieten Raum für Treffen mit der Familie, Freunden und Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen. In den letzten Jahren sind viele Grillplätze geschlossen worden, weil es zu Konflikten mit den Anwohnerinnen und Anwohnern, zu teilweise tätlichen Auseinandersetzungen unter den Nutzerinnen und Nutzern der Grillplätze, zu einer extrem starken Vermüllung und Verkotung und zu Beeinträchtigungen der Belange des Flur- und Naturschutzes (insbesondere Brandgefahr) gekommen ist. In der Folge sind in den letzten Jahren Grillplätze in einer nicht mehr genau zu beziffernden Zahl geschlossen worden, sodass zuletzt lediglich die Grillplätze am Lohrberg, in Schwanheim und in Heddernheim übrig geblieben sind, wobei der Grillplatz in Heddernheim auch im letzen Jahr geschlossen wurde. Die Stadt Frankfurt hat in den letzten Monaten zwar fünf neue Grillplätze ausgewiesen. Ob aber davon eine Entlastung der etablierten Grillplätze ausgeht und damit künftig die beschriebenen Konflikte und Schwierigkeiten ausbleiben, muss angesichts des Umstandes, dass es nach wie vor kein Nutzungskonzept gibt, bezweifelt werden. Für eine Beurteilung der mit der Nutzung von Grillplätzen einhergehenden Belastungen ist es daher sinnvoll, sich eine Übersicht über die in der Vergangenheit geschlossenen Grillplätze zu verschaffen. Diese Informationen sind erforderlich, um überprüfen zu können, ob für die noch betriebenen und neu eingerichteten Grillplätze nicht mit den gleichen Störungen zu rechnen ist bzw. welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um solche Störungen zu vermeiden. Zu Ziffer 2.: Der Ortsbeirat 6 hat sich mit der Anregung vom 04.05.2021, OM 30, insbesondere mit der Frage an den Magistrat gewandt, "warum das Verbot der Nutzung des Grillplatzes bis spätestens nach 22:00 Uhr aufgehoben worden [sei], obwohl es immer wieder zu Beschwerden über nächtliche Ruhestörungen von den Anwohnern in der Nachbarschaft des Grillplatzes gekommen ist". Hierauf hat der Magistrat mit der Stellungnahme ST 1441 wie folgt Stellung genommen: "Bislang sind auf allen städtischen Grillplätzen keine konkreten Nutzungszeiten vorgegeben. Daher kann nicht von einer Aufhebung des Nutzungsverbotes des Grillplatzes nach 22:00 Uhr gesprochen werden." Diese Aussage ist falsch. In den vergangenen Jahren wurde auf der Homepage der Stadt Frankfurt auf das nächtliche Nutzungsverbot in Bezug auf Grillplätze hingewiesen. Dieser Hinweis fehlt inzwischen. Ferner befand sich noch im Frühjahr 2021 ein entsprechendes Hinweisschild neben dem Grillplatz in Schwanheim (siehe das beigefügte Foto aus dem Frühjahr 2021). Der Ortsbeirat 6 hatte darauf hingewiesen, dass nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Mannheim (VGH Mannheim, Urteil vom 11.04.1994, Aktenzeichen: 1 S 1081/93) die Anwohner bei nächtlichen Ruhestörungen nicht nachweisen müssen, dass die von einem Grillplatz ausgehenden Immissionen die Grenzwerte der TA Lärm überschreiten, wenn die Stadt nicht sicherstellt, dass der Betrieb eines Grillplatzes nach der von der Stadt festgelegten Uhrzeit eingestellt wird. Nach Eingang dieses Hinweises hat der Magistrat die Hinweisschilder und den Hinweis auf der Homepage der Stadt entfernt. An dieser Stelle ist anzumerken, dass sich der mit dem Ausspruch eines Nutzungsverbotes verfolgte Zweck nicht dadurch erreichen lässt, dass das Verbot nicht durchgesetzt und wegen mangelnder Durchsetzung aufgehoben wird. Stattdessen werden die Anwohnerinnen und Anwohner vor dem von einem Grillplatz ausgehenden nächtlichen Lärm noch schutzloser gestellt. Das Aufheben des nächtlichen Grillverbotes ist eine nicht am Wohl der Anwohnerinnen und Anwohner von Grillplätzen orientierte Politik. Das Verleugnen der Aufhebung eines solchen Verbotes untergräbt die parlamentarische Kontrolle des Verwaltungshandelns und ist nicht hinnehmbar. Zu dieser Frage besteht dringender Aufklärungsbedarf. Zu Ziffer 3.: Die Begründung zu Ziffer 3. ergibt sich aus dem Oben genannten. Die Anordnung eines nächtlichen Grillverbotes ist erforderlich, um das rechtliche Instrumentarium zu haben, Anwohnerinnen und Anwohner vor nächtlichen Ruhestörungen zu schützen. Zu bedenken ist dabei, dass die neu eingerichteten Grillplätze sich sehr nahe an der bestehenden Wohnbebauung befinden, sodass nächtliche Ruhestörungen zu erwarten sind, siehe hierzu die beigefügten Kartenübersichten. Zu Ziffer 4.: Es ist nicht ausreichend, neue Grillplätze zu schaffen. Vielmehr müssen für die Nutzung der Grillplätze Konzepte erarbeitet werden, die die von Grillplätzen ausgehenden Gefahren und Beeinträchtigungen auf ein mögliches Minimum reduzieren, sonst ist absehbar, dass sich die Entwicklung der Vergangenheit wiederholt und die neu eingerichteten Grillplätze wieder geschlossen werden müssen, so wie in der Vergangenheit. Probleme lassen sich nicht lösen, indem Untätigkeit perpetuiert wird. In der Stellungnahme vom 16.08.2021, ST 1440, geht der Magistrat auf den Vorschlag des Ortsbeirates 6 ein, für die Zurverfügungstellung der Grillplätze das sogenannte "Kelsterbacher Modell" anzuwenden. Das "Kelsterbacher Modell" bezeichnet ein Verfahren, bei dem die Nutzerinnen und Nutzer die Nutzung eines Grillplatzes zuvor bei der Gemeinde beantragen müssen. Die Einhaltung dieser Regelung wird vor Ort von einem Parkwächter überwacht. Das zuständige Dezernat hält dieses Modell nicht auf Frankfurt übertragbar. Hierzu wird ausgeführt, dass das Angebot in Kelsterbach stark limitiert sei und daher schnell an seine Kapazitätsgrenzen stoße sowie zudem hierfür ein Parkwächter erforderlich sei. Hierzu ist anzumerken, dass auch die Frankfurter Grillplätze sehr schnell an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen, sodass auch für die Frankfurter Grillplätze ein System einzuführen ist, das eine Überfrequentierung der Grillplätze verhindert. Insofern besteht zu der Situation in Kelsterbach bezüglich bestehender Kapazitätsengpässe kein Unterschied. Auch und gerade nach der Eröffnung neuer Grillplätze ist durch eine Limitierung des Zugangs durch ein Reservierungssystem sicherzustellen, dass die Grillplätze gleichmäßig ausgelastet werden. Angesichts der extremen Überbeanspruchung bestimmter Grillplätze (Schwanheim und Lohrberg) ist nicht zu erwarten, dass durch die Einrichtung neuer Grillplätze jegliches Regelungsbedürfnis entfällt. Das gilt vor allem, wenn in Betracht gezogen wird, dass sich ein Teil der neu eingerichteten Grillplätze in der Nähe von Wohnbebauung befinden. Auch muss die Einführung von Parkwächtern in Erwägung gezogen werden. Grillplätze sind ein wichtiges soziales Angebot, das sich die Stadt auch etwas (nicht viel im Vergleich zu Kulturangeboten, die sich typischerweise an Besserverdienende richten) kosten lassen muss. Jedenfalls kann das zuständige Dezernat die Entwicklung eines Konzeptes nicht einer Ideensammlung anlässlich eines Ortstermins überlassen, wie er es in seiner Stellungnahme ST 1440 nahelegt. Bei der Entwicklung des Konzeptes ist das Ordnungsamt miteinzubeziehen, weil immer auch die Durchsetzbarkeit der Konzeption geprüft werden muss. Bilddokumentation: Aufnahme stammt aus dem Frühjahr 2021 Standorte der neuen Grillplätze in der Nähe von Wohnbebauung: Grillplatz Cäcilia-Lauth-Spielplatz (Stadtvermessungsamt Frankfurt vom 05.12.2021, https://geoportal.frankfurt.de/karte/) Grillplatz Lenzenbergstraße (Stadtvermessungsamt Frankfurt, vom 05.12.2021, https://geoportal.frankfurt.de/karte/) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4799 Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 30 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1440 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1441 Bericht des Magistrats vom 20.05.2022, B 227 Bericht des Magistrats vom 09.12.2022, B 476 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 242 Antrag vom 03.05.2025, OF 1216/6 Anregung vom 20.05.2025, OA 559 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 19.01.2022 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 10.02.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 123 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1265, 5. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 10.02.2022 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Fußweg zum REWE

11.01.2022 · Aktualisiert: 12.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1321 entstanden aus Vorlage: OF 283/6 vom 04.12.2021 Betreff: Unterliederbach: Fußweg zum REWE Der Magistrat möge veranlassen, dass der Eigentümer des Fußwegs, der von der Loreleistraße zum REWE-Markt (Parkplatz) führt, den Teil des Fußweg s, der vom Gebüsch zugewachsen ist, freischneidet und regelmäßig von Laub und Müll sauber hält. Begründung: Dieser Fußweg wird gern von Anwohnerinnen und Anwohnern zum Einkaufen im REWE-Markt genutzt. Wenn das Gebüsch zu weit in den Gehweg ragt, können zwei Personen nicht mehr aneinander vorbeikommen. Zum anderen muss das Laub entfernt werden, um Unfälle zu vermeiden. Für ein gepflegtes Erscheinungsbild ist auch der Müll zu beseitigen. Fußweg von der Loreleistraße zur Königsteiner Straße neben dem REWE-Markt in Unterliederbach: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 871 Aktenzeichen: 79 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Weitere Ausweitung der Vorlagen OM 141 und OM 653 auf den Abschnitt Bolongarostraße 176 bis 112

11.01.2022 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1325 entstanden aus Vorlage: OF 288/6 vom 12.12.2021 Betreff: Höchst: Weitere Ausweitung der Vorlagen OM 141 und OM 653 auf den Abschnitt Bolongarostraße 176 bis 112 Vorgang: OM 141/21 OBR 6; OM 653/21 OBR 6; ST 1682/21; ST 2100/21 Der Magistrat wird gebeten, die in den Vorlagen OM 141 und OM 653 geforderten und erfolgreich durch den Magistrat durchgeführten Maßnahmen und Kontrollen auf den oben genannten erweiterten Bereich der Bolongarostraße a uszuweiten. Begründung: Mehrere Anwohnerinnen und Anwohner sind auf Ortsbeiratsmitglieder zugekommen und haben über Beeinträchtigungen durch Müllansammlungen und Ruhestörungen berichtet. Ferner beklagten entsprechende Anwohnerinnen und Anwohner über Geräuschbelästigungen in den späten Abendstunden, die durch einzelne dort ansässige gastronomieähnliche Ladengeschäfte verursacht werden. Die in der Stellungnahme ST 2100 aufgeführten Maßnahmen des Magistrats haben seitens der Anwohnerschaft für einen deutlichen Rückgang der Beschwerden geführt, weshalb es als sinnig erscheint, die in der Stellungnahme beschriebenen erfolgreichen Maßnahmen entsprechend auf den oben genannten Straßenabschnitt auszuweiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 141 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 653 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1682 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2100 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 913 Antrag vom 18.02.2024, OF 945/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 887 Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6807 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Verkehr zwischen Haltestelle „Hostatostraße“ und Bahnhof Höchst

11.01.2022 · Aktualisiert: 03.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1328 entstanden aus Vorlage: OF 291/6 vom 14.12.2021 Betreff: Höchst: Verkehr zwischen Haltestelle "Hostatostraße" und Bahnhof Höchst Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Strecke zwischen der Haltestelle "Hostatostraße" und dem Bahnhof Höchst für den Busverkehr so gestaltet werden kann, dass keine Pkw, Taxi oder andere Fahrzeuge den Busverkehr beim Abbiegen in die Albanusstraße und in die Dalbergstraße behindern und dadurch zu Unpünktlichkeiten, Stau oder Gefährdungen im Straßenverkehr beitragen. Begründung: Von Anwohnern wird häufig beobachtet, dass Falschparker auf dem oder knapp neben dem Zebrastreifen an der Hostatostraße/Ecke Albanusstraße auf der gleichen oder der gegenüberliegenden Seite der Buchhandlung parken, sodass der Bus, insbesondere ein Gelenkbus, nicht in die Albanusstraße einbiegen kann. Auch an der nächsten Ecke, Albanusstraße/Ecke Dalbergstraße, gelingt das Abbiegen nicht, wenn auf der Dalbergstraße gegenüber der Straßenmündung ein Auto (längere Zeit) hält oder die Autos die Haltelinie vor der Fußgängerampel nicht beachten. Außer durch minutenlange Hupkonzerte glauben auch einige Ungeduldige an Lösungen, an den sich gegenseitig blockierenden Autos vorbeifahren zu können, und verursachen so brenzlige, gefährliche Verkehrssituationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 955 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Sauberere historische Eisenbahnbrücke (Königsteiner Straße)/steigende Taubenpopulation am Dalbergkreisel/Bruno-Asch-Anlage

11.01.2022 · Aktualisiert: 08.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1333 entstanden aus Vorlage: OF 318/6 vom 09.01.2022 Betreff: Höchst: Sauberere historische Eisenbahnbrücke (Königsteiner Straße)/steigende Taubenpopulation am Dalbergkreisel/Bruno-Asch-Anlage Der Magistrat wird gebeten, 1. die an der historischen Eisenbahnbrücke angebrachten, nicht funktionierenden Leuchtspots entsprechend zu warten (Herstellung der Funktionsfähigkeit); 2. die gesamte Brückenkonstruktion mitsamt den Sandsteinen entsprechend zu reinigen (Taubenkot sowie Graffitis an den Sandsteinen und der Tragwerkskonstruktion) und mit einer Graffitibeschichtung zu versehen; 3. auf die Deutsche Bahn dahin gehend einzuwirken, Maßnahmen zu ergreifen, die die steigende Population weiterer Tauben im Gebiet des Dalbergkreisels/Bruno-Asch-Anlage eindämmen (insbesondere: Sicherstellung des Verbotes der Fütterung der Tauben im genannten Gebiet). Begründung: Die oben genannte Brückenkonstruktion stellt eine historisch bedeutsame und zugleich ansehnliche Stelle im Stadtteil dar. Vor Jahren wurde daher das gesamte Bauwerk aufwendig saniert und entsprechende Leuchtspots zur Veranschaulichung der historischen Brückenkonstruktion angebracht. Mittlerweile befinden sich am Bauwerk im Antragstenor benannte Verschmutzungen/Beschädigungen. Zudem sind nicht mehr alle Leuchtspots funktionsfähig (Sicherheitsgefahr) und der Taubenkot, vermischt durch Regenwasser, stellt weiterhin eine Gefährdung (Rutschgefahr) für Fußgängerinnen und Fußgänger dar. Es wäre daher wünschenswert, zeitnah eine Säuberung und Reparatur des für den Stadtteil bedeutenden Bauwerks vorzunehmen, damit kausal zusammenhängend ist auch die Population der Tauben mit entsprechenden Maßnahmen/Kontrollen (verbotene Fütterung) rund um den Dalbergkreisel/Bruno-Asch-Anlage einzudämmen, die größtenteils die Verschmutzungen im genannten Gebiet verursachen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 956 Antrag vom 13.09.2022, OF 576/6 Auskunftsersuchen vom 04.10.2022, V 494 Antrag vom 06.11.2022, OF 636/6 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2657 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3188 Aktenzeichen: 66 6

OF (Antrag Ortsbeirat)

Besuch der Branddirektion sowie der Polizeireviere 12 und 14

03.01.2022 · Aktualisiert: 01.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2022, OF 209/10 Betreff: Besuch der Branddirektion sowie der Polizeireviere 12 und 14 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, bei passender Gelegenheit Gespräche aller Mitglieder des Ortsbeirats 10 und nach Möglichkeit auch wie bisher Pressevertretern mit den zuständigen Gesprächspartnern sowohl der Branddirektion als auch der Polizeireviere 12 und 14 herbeizuführen. Dabei soll grundsätzliches sowie die allgemeine Sicherheit, Stromausfälle und deren Folgen, Vermeidung von Umweltstraftaten, Angebote zur Beratung der hier Lebenden und Arbeitenden aber auch aktuelle Anlässe (wie zum Beispiel wiederholte Brandstiftungen unter anderem in Bonames sowie Autoaufbrüche in unseren fünf Stadtteilen) angesprochen werden können. Begründung: Der Ortsbeirat 10 hat sich 2021 neu konstituiert. Zudem haben sich auch in den Institutionen Änderungen ergeben. Der sehr wichtige Informationsaustausch sowie Vor-Ort-Termine mit Vertretern der Institutionen und Bürgern im Ortsbezirk 10 soll wie bisher allen Mitgliedern des Ortsbeirates 10 ermöglicht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 18.01.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 209/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2022 Produktbereich 13 Stadtplanung Produktgruppe 13.01 Stadtplanung Gestaltung des Areals Oberforsthaus

01.01.2022 · Aktualisiert: 08.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2022, OF 352/5 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 13 Stadtplanung Produktgruppe 13.01 Stadtplanung Gestaltung des Areals Oberforsthaus Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2022 werden ausreichend Mittel für die Sanierung des bestehenden Gebäudes und des Areals insgesamt am Oberforsthaus eingestellt. Die Maßnahmen sollen zu einer Nutzung für die breite Bevölkerung führen. Begründung: Nach dem jüngsten Brand in der Remise des ehemaligen Oberforsthauses fragt sich die Bevölkerung, wann es endlich endgültige Planungen zum gesamten Areal geben wird. Alle Gespräche mit Investoren sind bisher gescheitert. Das Denkmalamt geht auch nach dem Brand davon aus, dass das bestehende Gebäude weiterhin saniert werden kann (FNP vom 07.08.2021). Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, konkrete Pläne für eine eigene Nutzung aufzunehmen und das Gebäude zu sanieren. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Etatanregung EA 182 2022 Die Vorlage OF 352/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kulturelle Nutzung Bethmannsches Gartenhaus, Bauberatung

02.12.2021 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1284 entstanden aus Vorlage: OF 143/3 vom 18.11.2021 Betreff: Kulturelle Nutzung Bethmannsches Gartenhaus, Bauberatung Der Ortsbeirat 3 strebt eine öffentliche Mitnutzung des Nebengebäudes (Pavillon) des Bethmannschen Gartenhauses für kleinere kulturelle Veranstaltungen (z. B. Musik und Lesungen) an. Firma Lurse, momentaner Mieter und künftiger Erbbauberechtigter, kann sich eine kulturelle Mitnutzung des Pavillons grundsätzlich vorstellen. In den zurückliegenden Monaten wurden Gespräche zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirats und des Stadtbezirksvorstehers mit dem bisherigen Liegenschaftsdezernenten (Jan Schneider), dem ABI, aber auch in großer Runde (mit Lurse, Dezernat und ABI) geführt. Über die Ausgestaltung der kulturellen Nutzung gibt es ein gemeinsames Verständnis. Offen bleibt jedoch noch die Frage, welche zusätzlichen baulichen Anforderungen (Brandschutz u. a.) sich aus der kulturellen Nutzung ergeben. Um hier weiter zu kommen, sollte im nächsten Schritt eine Bauberatung durch die Bauaufsicht erfolgen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Bauberatung in Bezug auf die zusätzlichen baulichen Anforderungen aufgrund einer kulturellen Nutzung für das Nebengebäude (Pavillon) des Bethmannschen Gartenhauses durch die Bauaufsicht zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2213 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 41

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied/Höchst: Barrierefreies „Gaasebrickelsche“ (Niddabrücke) zwischen Nied und Höchst

23.11.2021 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1082 entstanden aus Vorlage: OF 222/6 vom 07.11.2021 Betreff: Nied/Höchst: Barrierefreies "Gaasebrickelsche" (Niddabrücke) zwischen Nied und Höchst Die Niddabrücke oder auch "Gaasebrickelsche" bzw. "Seufzerbrücke" ist eine malerische Brücke, die Nied und Höchst verbindet. Die Brücke ist sehr beliebt und deshalb sehr stark frequentiert. Für Naherholungssuchende, berufliche Fahrradpendlerinnen und Fahrradpendler zum Industriepark Höchst sowie Besucherinnen und Besucher des Höchster Marktes, der Königsteiner Straße oder Familien, die den Spielplatz an der Wörthspitze besuchen wollen, ist die Brücke eine sehr wichtige Verbindung. Für viele Menschen ist die Brücke an der Wörthspitze der wichtigste Zugang zum Frankfurter Grüngürtel, insbesondere zu der Grünanlage zwischen Nidda und Main. Zum Leidwesen von Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen, mit großen Fahrrädern oder Kinderwagen unterwegs sind, ist der Zugang durch Barrieren sehr erschwert oder ein Überqueren nicht möglich. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie ein gefahrloses Passieren aller Menschen ermöglicht werden kann. Begründung: Die Nutzbarkeit der Brücke wird durch die aktuelle Situation unzumutbar eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 618 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2101 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Kein smarter Parkplatz

23.11.2021 · Aktualisiert: 12.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1097 entstanden aus Vorlage: OF 244/6 vom 02.11.2021 Betreff: Höchst: Kein smarter Parkplatz Der Magistrat wird gebeten, in der Bolongarostraße/Ecke Kranengasse neben den vorhandenen Fahrradbügeln einen weiteren Fahrradbügel o. Ä. zu setzen, der verhindert, dass durch das Parken kleiner Autos ein Abstellen und Ausparken von Fahrr ädern behindert wird. Begründung: Die Bilder sprechen für sich (Quelle: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 662 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Pfosten in der Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7

23.11.2021 · Aktualisiert: 02.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2021, OF 93/15 Betreff: Pfosten in der Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich die Einbetonierung des Pfostens in der Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7 vor dem Hintergrund des Brandschutzes und der Notwendigkeit der Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, Polizei, Rettungswagen, etc.) zu beseitigen und eine vorschriftenkonforme Befestigung des Pfostens vorzunehmen Begründung: Der Pfosten ist aus unbekannten Gründen einbetoniert. Dies dürfte nicht vorschriftsgemäß sein, da der Pfosten ohne Flexen oder andere gewaltsame Methoden nicht mehr zu entfernen ist. Im Einsatzfall ist die ungehinderte Durchfahrt an dieser Stelle jedoch dringend notwendig. Die Feuerwehr mag im Einsatzfall noch eine Flex mit sich führen, andere Einsatzfahrzeuge wie Polizei oder Rettungswagen indessen nicht. Die bevorstehende Adventszeit mit viel Kerzenlicht erfordert ein zügiges Handeln. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 93/15 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Radwegverbindung zwischen Unterliederbach und Sulzbach sicher gestalten

23.11.2021 · Aktualisiert: 10.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1089 entstanden aus Vorlage: OF 234/6 vom 02.11.2021 Betreff: Unterliederbach: Radwegverbindung zwischen Unterliederbach und Sulzbach sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Radwegverbindung zwischen Unterliederbach (entlang der Königsteiner Straße) in Richtung Sulzbach sicher zu gestalten. Dabei sind nachfolgende Maßnahmen in Abstimmung mit der Gemeinde Sulzbach umzusetzen: 1. deutlichere bzw. bessere Beschilderung der Radwegeführung westlich entlang der Königsteiner Straße (vorbei am Main-Taunus-Zentrum); 2. Anbringung ergänzender Absicherungen bzw. Stoppschilder an den (provisorischen) Wegen, die die Auffahrten auf die A 66 bzw. die Abfahrt von der A 66 queren (Fotos 1 bis 3), sodass Fahrradfahrer und Fußgänger nicht ohne Stopp die Rampen queren können; 3. Radweg in der Königsteiner Straße zwischen der Ampel und der Einmündung des Rad- bzw. Fußwegs des Cheruskerwegs in die Königsteiner Straße (circa 25 Meter) für beide Richtungen markieren/beschildern; 4. Einwirken auf die Gemeinde Sulzbach, dass die Beschilderung der Radwegverbindung von Sulzbach aus in Richtung Unterliederbach/Höchst (Foto 4) dahin gehend angepasst wird, dass sie auf die westliche Seite der B 8 zum Main-Taunus-Zentrum hinweist. Zudem wird der Magistrat gebeten, gemeinsam mit Hessen Mobil und der Gemeinde Sulzbach den Bau einer Brücke für Radfahrer (als langfristige Maßnahme) zu prüfen und darüber zu berichten. Begründung: Rund um die Anschlussstelle Höchst/Sulzbach zu der A 66 hat sich für Fußgänger und Fahrradfahrer eine gefährliche Situation dahin gehend entwickelt, dass die Auf- und Abfahrten zur Autobahn hier zwar überquert werden können, dabei aber äußerste Vorsicht geboten ist, weil die Autofahrer oft sehr zügig unterwegs sind. Querungen an Autobahnen sind eigentlich gar nicht erlaubt, doch hier hat sich ein Feldweg bzw. ein Radwegprovisorium entwickelt, auch gefördert dadurch, dass hier Markierungen auf der Straße angebracht waren. Diese irritierenden Markierungen, die eigentlich gar nicht zulässig waren, wurden zwar zwischenzeitlich entfernt und dafür Stoppschilder für Radfahrer und Fußgänger angebracht, doch die Situation bleibt trotzdem noch gefährlich. Um die Situation zu entschärfen, sollte deshalb in erster Linie auf die alternative und sichere Radwegverbindung westlich entlang der Königsteiner Straße (vorbei am Main-Taunus-Zentrum), die mittels Unterführung und Brücken bequem genutzt werden kann, hingewiesen werden. Derzeit ist hier lediglich an der Ampel ein unscheinbarer Radwegweiser angebracht, der jedoch leicht übersehen wird. Wenn man bspw. vom Cheruskerweg aus auf die Königsteiner Straße kommt, fehlt ein Hinweis. Stattdessen führt der Radweg auf den Gehweg und man wird schnell dazu verleitet, nach rechts zur Autobahnabfahrt zu fahren oder zu gehen. Eine entsprechende Beschilderung bzw. Markierung könnte hier Abhilfe schaffen. Damit auch der Rückweg nicht über die Autobahnauffahrten bzw. -abfahrten auf Sulzbacher Seite führt, muss zumindest die Beschilderung auf Sulzbacher Seite in Richtung Höchst/Unterliederbach geändert werden (Foto 4). Auch ein Hinweis darauf, dass der Weg an der Stadtgrenze Frankfurt gesperrt ist, wäre sinnvoll. Ziel der Maßnahmen sollte sein, dass sich Radfahrer und Fußgänger nicht unnötig in Gefahr begeben. Foto 1: Auffahrt A 66 Richtung Foto 2: Auffahrt A 66 in Richtung Frankfurt in Unterliederbach Wiesbaden in Sulzbach Foto 3: Abfahrt A 66 in Sulzbach Foto 4: Radwegbeschilderung in Sulzbach Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 729 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stromversorgung für den Frankfurter Westen sicherstellen

23.11.2021 · Aktualisiert: 12.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1104 entstanden aus Vorlage: OF 252/6 vom 02.11.2021 Betreff: Stromversorgung für den Frankfurter Westen sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit den Netzbetreibern ein Konzept zur Absicherung der Stromversorgung mit folgenden Punkten zu erstellen: - Erhöhung der Gesamtstabilität des Umspannwerks Höchst; - dauerhafte Etablierung von ausreichend Trafostationen im Frankfurter Westen und im gesamten Stadtgebiet; - Erstellung von detaillierten Notfallplänen, wie auf Stromausfälle schnell und zielgerichtet reagiert werden kann; - Etablierung eines besseren Wartungsintervalls der vorhandenen Anlagen; - Ausbau der Netzkapazitäten entsprechend den gestiegenen Bedarfen (bspw. durch Zuzug, Rechenzentren, Elektroladestationen und digitaler Vernetzung). Begründung: Am 26. Oktober 2021 traf bereits der zweite großflächige Stromausfall innerhalb eines Jahres die Stadtteile im Frankfurter Westen. Neben privaten Haushalten war auch das Klinikum Höchst betroffen. Während hier die Stromversorgung über ein klinikeigenes Notstromaggregat sichergestellt werden konnte, standen andere Einrichtungen vor großen Herausforderungen - bspw. Seniorenpflegeheime, in denen einige Bewohner auf die Beatmung durch Sauerstoffgeräte angewiesen sind. Auch Tage nach diesem Stromausfall wurde die Stromversorgung für den Frankfurter Westen als heikel bezeichnet, und tatsächlich mussten viele Menschen in Höchst und Nied in der Nacht auf den 1. November wieder ohne Strom auskommen. Die Gründe für die Stromausfälle waren dabei unterschiedlich. Am 17. November 2020 war die Ursache eine Fehlschaltung im Umspannwerk mit einem Brand als Folge, im Oktober 2021 soll ein Materialschaden in einem Wandler verantwortlich gewesen sein und am 1. November war es ein Kabelfehler. Dies macht deutlich, dass hier ein Gesamtkonzept notwendig ist. Insbesondere auch im Hinblick auf neue Herausforderungen und Bedarfe (bedingt durch weiteren Zuzug, Bau von Rechenzentren, Ausbau der Elektromobilität bzw. Einrichtung weiterer Elektroladestationen sowie Ausbau der digitalen Vernetzung) und dem damit verbundenen notwendigen Ausbau der Netzkapazitäten besteht dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 715 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 50

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