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Meine Nachbarschaft: Am Eschbachtal

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Eventuelle Planung für eine weitere Bebauung „Im Hilgenfeld“

26.11.2013 · Aktualisiert: 01.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2694 entstanden aus Vorlage: OF 537/10 vom 23.10.2013 Betreff: Eventuelle Planung für eine weitere Bebauung "Im Hilgenfeld" Vorgang: OM 2603/13 OBR 10; OM 2604/13 OBR 10 Der Magistrat wird gebeten, für zukünftige Bebauungspläne das Hilgenfeld in der Liste der potenziellen 16 Baugebiete mit niedriger Priorität zu behandeln, da die Region schon das geplante neue Baugebiet "Am Eschbachtal/Harheimer Weg"(ehemals "Bonames-Ost") verkraften muss. Bei einer eventuellen Planung für eine Bebauung des Hilgenfelds sollte nicht über die derzeit bestehende Planung von 2001 hinausgegangen werden. Im Übrigen gelten die Anmerkungen des Ortsbeirats 10 zur Planung "Am Eschbachtal/Harheimer Weg"(OM 2603/13 und OM 2604/13) sinngemäß auch für das Hilgenfeld. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 24.09.2013 wurde der aktuelle Stand zur Bebauung des Hilgenfelds durch das Planungsdezernat vorgestellt. Fazit der Vorstellung war, dass es eine Planung aus 2001 und derzeit keine aktuelle weitere Planung gibt. Demnach ist das Hilgenfeld eines von 16 potenziellen Baugebieten in Frankfurt mit gegenwärtig gleichem Planungsstand. Am 11.10.2013 wurde im SAALBAU Nidda die derzeitige Planung für das Neubaugebiet "Am Eschbachtal/Harheimer Weg" (ehemals "Bonames-Ost") den Bürgerinnen und Bürgern durch das Stadtplanungsamt vorgestellt. Dabei kamen unzählige Bedenken der Bürgerinnen und Bürger zum Ausdruck, die der Ortsbeirat 10 in mehreren Anträgen (OM 2603/13 und OM 2604/13) aufgegriffen hat. Ein weiteres derartiges Projekt in unmittelbarer Nachbarschaft ist demnach nicht sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2603 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2604 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 277 Aktenzeichen: 61 00

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten

01.11.2013 · Aktualisiert: 15.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2013, OA 437 entstanden aus Vorlage: OF 203/15 vom 01.11.2013 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 16.05.2014 Am 11.10.2013 wurde im Haus Nidda in Bonames im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung die Neuausrichtung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - vorgestellt. Im Rahmen der Vorstellung wurden wesentliche neue abweichende Eckdaten zur bisherigen Planung dargestellt. So ist der neue Bebauungsplan für 2.000 Wohneinheiten, bisher maximal 1.200 Wohneinheiten, ausgerichtet und es kommt zu einer verdichteten Bebauung mit erheblicher Ausweitung des Geschosswohnungsbaus. Der neue Bebauungsplan ermöglicht einen Zuzug von 5.000 Einwohnern. Weiterhin sind in der Neuplanung des 44 Hektar großen Areals eine neue Grundschule, drei Kitas und ein Quartiersplatz im Innenbereich vorgesehen. Auch ist eine Überbauung von bisher vorhandenen und zur Beibehaltung zugesicherter Kleingärten geplant. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird in Bezug auf den neuen Bebauungsplan beauftragt, 1. die Anzahl der geplanten Wohnungen auf die in der Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.1998 angegebenen 1.190 (minimal) bis 1.320 (maximal) Wohneinheiten zu begrenzen. Die maximale Anzahl von 1.320 Wohneinheiten ist auch mit später möglichen Dachausbauten nicht zu überschreiten und im Textteil des Bebauungsplans festzuschreiben. Eine nahezu Verdopplung der Wohneinheiten auf ca. 2.000 Wohneinheiten wird abgelehnt. 2. zu berichten, ob und wo Ausgleichsflächen für dieses Baugebiet außerhalb des Plangebietes vorgesehen sind. Dem Schutz und Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen ist Vorrang zu geben. 3. zu prüfen und zu berichten, ob die Planung einer weiteren Grundschule im Frankfurter Norden sinnvoll ist. Die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche sollte jedoch reduziert bestehen bleiben. 4. die Planung eines Verkehrskreisels zur Anbindung der Ortsranderschließungsstraße an die Kreuzung Berner Straße/Homburger Landstraße sowie eines schienengleichen beschrankten Übergangs der U-Bahn-Strecke zur Querung der Ortsrandstraße weiter zu verfolgen. Mit dem Bau der Ortsrandstraße wird erst begonnen, wenn der Baubeginn im Baugebiet nach der Umlegung auch tatsächlich bevorsteht. 5. zu berichten, mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen durch die Anbindung der Ortsrandstraße für die bereits jetzt schon verkehrlich stark belastete Berner Straße als Zubringer zum Autobahnanschluss Nieder-Eschbach zu rechnen ist. 6. an der neuen U-Bahn-Haltestelle eine Bushaltestelle vorzusehen. Dabei ist zu prüfen, ob eine Änderung der Buslinien im Frankfurter Norden sinnvoll ist. In der weiteren Planung sind im unmittelbaren Umfeld der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle "Am Eschbachtal" ausreichend Stellplätze für Park-and-ride vorzusehen. Entlang der Ortsrandstraße sind zusätzliche Parkmöglichkeiten für Pkw auszuweisen. 7. im Plangebiet Flächen für die Ansiedlung eines Stützpunktes der Berufsfeuerwehr (Feuerwehrkonzept 2020) und für ein Polizeirevier vorzuhalten. Zu prüfen ist, ob im Bereich der geplanten Feuerwache genügend Fläche für das Polizeirevier frei ist oder frei gehalten werden kann. 8. den Bereich um den Dreimärker, der den Treffpunkt der drei Gemarkungen Nieder-Eschbach, Bonames und Harheim markiert, von Bebauung frei zu halten und im Rahmen von "Kunst am Bau" zu gestalten. Der Dreimärker, zurzeit unterirdisch, is t zu sichern. Begründung: Die Präsentation des Bebauungsplans Nr. 516 im Haus Nidda hat deutliche Veränderungen der bisherigen Planung für dieses Baugebiet zutage gebracht. Neben einer deutlichen Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten von bisher 1.200 auf ca. 2.000 wurde auch eine massivere Bebauung von Geschosswohnungen geplant. Eine erhebliche Verdichtung des gesamten Areals mit Gebäuden bis zu vier Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss geht damit einher. Im Hinblick auf die Attraktivität des Baugebietes sowie der Anpassung an die bereits vorhandene Bebauung erscheint die nahezu Verdopplung der Wohneinheiten für die Akzeptanz des Wohngebietes als nachteilig. Vor dem Hintergrund der Berücksichtigung eines steigenden bezahlbaren Wohnraumbedarfs ist eine maßvolle Erhöhung der Wohneinheiten auf maximal 1.320 angemessen und vertretbar. Die geplante Ortsrandstraße soll neben der Erschließung des Baugebietes auch über die Berner Straße und Züricher Straße als Zubringer zur Autobahnanschlussstelle Nieder-Eschbach dienen. Der Flaschenhals Berner Straße ist bereits jetzt schon verkehrlich stark belastet. Es besteht die Befürchtung, dass die Berner Straße mit der Anbindung der Ortsrandstraße über die Maßen mit zusätzlichem Verkehr belastet wird, sodass sich dann ein dauernder Verkehrskollaps abzeichnet. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Ortsrandstraße für den überregionalen Verkehr unattraktiv zu machen. Mit den beschrankten schienengleichen Querungen und Pförtnerampeln an den Einfahrten zum Baugebiet wird dies zum Teil erreicht. Es ist daher von Interesse, welche neuen Verkehrsströme und Verkehrszahlen prognostiziert werden. Durch die neue Bushaltestelle soll der Übergang von Busbenutzern aus Harheim und Nieder-Erlenbach zur U-Bahn erleichtert beziehungsweise beschleunigt werden. In den letzten Jahrzehnten wurde wiederholt von verschiedenen Akteuren eine Verlagerung des 15. Polizeireviers aus seiner Randlage am Wickenweg in die Mitte des Einsatzbereiches gefordert. Gründe waren zumeist einfachere und schnellere Erreichbarkeit seitens der Bevölkerung, schnellere und optimale Erreichbarkeit von Einsatzorten und Wahrnehmung von Präsenz vor Ort. Bisher scheiterte die Verlegung auch an der fehlenden Fläche für ein neues Revier. Dies kann nun behoben werden. Die kulturhistorische Bedeutung des Dreimärkers soll durch eine einfache Darstellung auch in Zukunft erfahrbar sein. Die weiteren sich im Baugebiet befindenden Grenzsteine sind zu gegebener Zeit zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Antrag vom 31.12.2014, OF 255/15 Anregung vom 16.01.2015, OA 594 Antrag vom 16.01.2015, OF 257/15 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 14, 15 Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage OA 437 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anzahl der Wohneinheiten auf maximal 1.200 zu begrenzen ist. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 437 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2013, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 437 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2014, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 437 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2014, TO I, TOP 52 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 437 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 437 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.12.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 437 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 4247, 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.02.2014 § 4688, 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 16.06.2014 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bereitstellung der Infrastruktur .Am Eschbachtal., Bebauungsplan Nr. 516

01.11.2013 · Aktualisiert: 10.01.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2013, OF 552/10 Betreff: Bereitstellung der Infrastruktur "Am Eschbachtal", Bebauungsplan Nr. 516 Am 11.10.2013 wurde im Haus Nidda in Bonames die Neuausrichtung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 vorgestellt. Die geplanten 2000 Wohneinheiten sind grundsätzlich abzulehnen. Die Anzahl der geplanten Wohnungen ist auf die in der ST 0126/61/98 vom 7.8.1998 mit 1190 Wohneinheiten angegeben mit einer eventuellen Erhöhung um 10%. Die maximale Wohneinheitenanzahl ist auch mit später möglichen Dachausbauten nicht zu überschreiten. In der Vorstellung des überarbeiteten Bebauungsplanes wurden als mögliche Infrastrukturen benannt: 3 Kitas, eine Grundschule, Bürgerhaus und eine Feuerwache, mit der Option dem 15. Polizeirevier einen neuen Standort zu ermöglichen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Infrastruktur für das Baugebiet "Am Eschbachtal", mit der in der ST 0126/61/98 angegebenen Wohneinheiten bereitgestellt werden kann, beziehungsweise aus welchen Mitteln sie finanziert werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2013, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 897 2013 Die Vorlage OF 552/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neue Planungen für Bonames-Ost - jetzt: „Am Eschbachtal/Harheimer Weg“

29.10.2013 · Aktualisiert: 03.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2604 entstanden aus Vorlage: OF 529/10 vom 14.10.2013 Betreff: Neue Planungen für Bonames-Ost - jetzt: "Am Eschbachtal/Harheimer Weg" Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die den Bürgerinnen und Bürgern am 11.10.2013 im Haus Saalbau Nidda vorgestellte modifizierte Bauplanung Nr. 516 intensiv überarbeitet und die von den Bewohnerinnen und Bewohnern und den Ortsbeiräten vorgetragenen Bedenken und Anliegen mit aufgenommen und den betroffenen Bürgerinnen und Bürger und Ortsbeiräten vor Befinden in der Stadtverordnetenversammlung erneut vorgestellt werden. Die wesentlichen Bedenken, die berücksichtigt werden sollten, sind: 1. Das Ausmaß der Baumaßnahmen war seinerzeit auf maximal 1.200 Wohneinheiten festgelegt, nun sollen es 2.000 Wohneinheiten mit ca. 5.000 neuen Bewohnerinnen und Bewohnern werden. Das bedeutet nahezu eine Verdoppelung der derzeitigen Bürgerschaft von Bonames. Hier sollte die ursprüngliche Planung beibehalten werden. Eine minimale Versiegelung von landwirtschaftlichen Flächen in Frankfurt am Main sollte geprüft werden; 2. Die Erhaltung der 90 Jahre alten Kleingärten (ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von 2001 sicherte seinerzeit den Erhalt). Hier findet gewachsenes, soziales Leben, gerade auch der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger, statt; 3. Die landwirtschaftlichen Belange. Hier befindet sich einer der kostbaren landwirtschaftlichen Böden Deutschlands (Lößboden) und wird für die regionale landwirtschaftliche Nahversorgung genutzt, zumal es sich hier um Ausgleichsflächen handelt, die nicht einfach bebaut werden sollten; 4. Umweltschutz von regionaler Fauna und Flora (sind hier die verschiedenen EU-Richtlinien hinreichend berücksichtigt), Erhalt der großen Bäume in der Galgenstraße, des benachbarten Grünstreifens sowie der Streuobstwiese sowie keine riskante Umsiedelung von Vögeln und sonstigen Tieren. Hier sind Oasen im Baugebiet zu entwickeln, die einen Verbleib ermöglichen; 5. Die infrastrukturellen Maßnahmen sollten zeitnah und, wie die Erfahrungen im Frankfurter Bogen zeigen, nicht erst dann stattfinden, wenn die Kinder und Jugendliche schon im neuen Wohnquartier leben. Dazu zählen: 5.1 Schule: Rechtzeitige Abstimmung mit dem Schulamt über einen zeitnahen Bau der notwendigen Grundschule; 5.2 Kita: Ein wesentlich höherer Bedarf an Kitas wurde festgehalten. 6. Freizeiteinrichtungen für Jugendliche; 7. Einrichtungen für seniorengerechtes Leben und Wohnen; 8. Sinnvolles und attraktives Verkehrskonzept für ÖPNV und Individualverkehr, damit nicht ein Autoschleichverkehr durch den Kern von Bonames und durch den Frankfurter Berg entsteht; 9. Die zu errichtende Ortsrandstraße wird als Randstraße und nicht als Bestandteil des Wohngebietes ausgewiesen; 10. Hinsichtlich des Lärmschutzes ist zu prüfen, ob hier eine sinnvolle Maßnahme bei mehrstöckiger Bebauung vorliegt. Begründung: Die am 11.10.2013 vorgestellte Bauplanung bedarf intensiver Überarbeitung, und die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger und Stadtteilpolitikerinnen und Stadtteilpolitiker müssen berücksichtigt und in die Planungen einbezogen werden. Die Bausünden der Siebziger- und Achtzigerjahre, die insbesondere auch soziale Auswirkungen auf gewachsene Wohnquartiere haben können, dürfen nicht, auch nicht in modifizierter Form, wiederholt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2694 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2014, ST 269 Aktenzeichen: 61 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost hier: Auslegung auf circa 1.225 Wohneinheiten, keine Nachverdichtung

28.10.2013 · Aktualisiert: 20.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.10.2013, OA 431 entstanden aus Vorlage: OF 122/14 vom 12.10.2013 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost hier: Auslegung auf circa 1.225 Wohneinheiten, keine Nachverdichtung Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 16.05.2014 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bebauungsplan "Am Eschbachtal" (Bonames-Ost/B-Plan Nr. 516) auf 1.200 Wohneinheiten gemäß der im Jahr 2001 erfolgten Einigung der Gremien mit der betroffenen Bevölkerung zu belassen. Der Vorschlag anlässlich des Anhörungstermins am 11.10.2013 im Haus Nidda, die Anzahl der Wohneinheiten auf 2.000 zu erhöhen, ist daher nicht weiter zu verfolgen. Begründung: Der im Planungsansatz für den Bebauungsplan Nr. 516 unterlegte Faktor von 35 Wohneinheiten je Hektar entspricht dem Faktor für eine dörfliche Mischstruktur. Davon ausgehend, dass der Frankfurter Norden in seiner städtebaulichen Struktur dörflich geprägt ist, hätte eine Nachverdichtung Auswirkungen nicht nur für das geplante Gebiet, sondern auch auf das gesamte benachbarte Siedlungsgebiet des Frankfurter Nordens. Die dörfliche Struktur des Frankfurter Nordens darf nicht mit dem unangepassten Zuwachs von etwa 5.000 bis 6.000 Einwohnern so radikal und städtebaulich sowie unverantwortlich aufs Spiel gesetzt werden. Bonames hat es nötig und verdient, städtebaulich behutsam weiterentwickelt zu werden. Sicherheitsaspekte der Bürger müssten durch erweiterten Bedarf berücksichtigt werden (Polizei, Feuerwehr, Kapazitäten und Wegezeiten zur medizinischen Notversorgung). Die verkehrliche Belastung für den Stadtteil Bonames ist bereits ohne die Nachverdichtung mit Ausstrahlung auf die benachbarten Stadtteile im Berufsverkehr kritisch zu bewerten. Ebenso ist die Auslastung des öffentlichen Personennahverkehrs für die benachbarten Stadtteile in Richtung der weiterführenden Schulen auch heute nicht mehr hinnehmbar. Durch die vom bestehenden Bebauungsplan abweichende Nachverdichtung nimmt der Druck auf die agrarstrukturelle Entwicklungsplanung im Frankfurter Norden zu. Die Bedeutung des hiesigen ruralen Raumes als Kulturlandschaft und Produktionsstätte für die regionale Nahrungskette sollte nicht unterschätzt werden. In diesem Zusammenhang wird auf die jahrelange planerische Auseinandersetzung hingewiesen, die mit der Einigung auf 1.200 Wohneinheiten für das Gebiet und einer erneuten Auslegung im Jahr 2001 endete. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 15 Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2013, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OA 431 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage OA 431 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung NPD 25. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2013, TO I, TOP 46 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 431 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2014, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 431 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2014, TO I, TOP 51 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 431 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 437) sowie FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 431 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 10.11.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 431 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 4246, 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.02.2014 § 4687, 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 16.06.2014 § 5251, 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 10.11.2014 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wie viele und welche Wohnungen fehlen wirklich?

28.10.2013 · Aktualisiert: 25.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2013, OM 2575 entstanden aus Vorlage: OF 125/14 vom 28.10.2013 Betreff: Wie viele und welche Wohnungen fehlen wirklich? Der Magistrat wird aufgefordert, für eine sachgerechte Diskussion von Bebauungsplänen die aktuelle Nachfrage nach Wohnraum und deren zukünftig prognostizierte Entwicklung zu erfassen und detailliert darzustellen nach - Art und Größe der Wohnung (Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus, Anzahl der Zimmer) und - Stadtteil oder Wohnlage. Begründung: "Wohnungsnot" wird als Grund herangezogen, um die Anzahl der Wohneinheiten im geplanten Baugebiet "Am Eschbachtal/Harheimer Weg" von ursprünglich 1.200 auf 2.000 anzuheben und vermehrt Wohnblocks zu planen. In dem Begriff ist jedoch die Nachfrage nach völlig unterschiedlichen Arten von Wohnungen zusammengeworfen, vom Wohnraum für Studenten bis zum Penthouse. Weiß man denn so genau, ob diese Art von Wohnungen und in dieser Stadtrandlage - so wie geplant - tatsächlich gesucht sind? Besteht nicht die Gefahr, dass man am tatsächlichen Bedarf mangels belastbarer Daten vorbeiplant und zudem eine nachhaltige Stadt- oder Stadtteilplanung einem vermuteten kurzfristigen Bedarf unterwirft? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2014, ST 258 Beratung im Ortsbeirat: 14 Aktenzeichen: 64 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der vorzeitigen Bürgeranhörung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten

14.10.2013 · Aktualisiert: 05.11.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2013, OF 198/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der vorzeitigen Bürgeranhörung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten Am 11.10.2013 wurde im Haus Nidda in Bonames im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung die Neuausrichtung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" ehemals Bonames-Ost vorgestellt. Im Rahmen der Vorstellung wurden wesentliche neue abweichende Eckdaten zur bisherigen Planung dargestellt. So ist der neue Plan für 2000 Wohneinheiten, bisher max. 1200 WE, ausgerichtet und es kommt zu einer verdichteten Bebauung mit erheblicher Ausweitung des Geschoßwohnungsbaus. Der neue Plan ermöglicht einen Zuzug von 5000 Einwohnern. Weiterhin sind in der Neuplanung in dem 44 Hektar großen Areal eine neue Grundschule, drei Kitas und ein Quartiersplatz im Innenbereich vorgesehen. Auch ist eine Überbauung von bisher vorhandener und zur Beibehaltung zugesicherter Kleingärten geplant. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Die Anzahl der Wohneinheiten ist bei der weiteren Planung auf maximal 1320 WE zu beschränken, dass sind 10 % mehr als bisher geplant. Eine nahezu Verdopplung der Wohneinheiten auf ca. 2000 WE wird abgelehnt. Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob und wo Ausgleichsflächen für dieses Baugebiet außerhalb des Plangebietes vorgesehen sind. Dem Schutz und Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen ist Vorrang zu geben. Ferner wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vor dem Hintergrund einer möglichen Reduzierung der Einwohnerzahl im Plangebiet die Schaffung einer weiteren Grundschule im Frankfurter Norden entbehrlich ist. Die Planung eines Verkehrskreisels zur Anbindung der Ortsranderschließungsstraße an die Kreuzung Berner Straße / Homburger Landstraße wird begrüßt. Ferner ist der schienengleiche beschrankte Übergang der U-Bahn-Strecke zur Querung der Ortsrandstraße weiter zu verfolgen. Mit dem Bau der Ortsrandstraße wird erst begonnen, wenn das Baugebiet nach der Umlegung auch tatsächlich realisiert wird. Ferner wird der Magistrat gebeten, zu berichten, mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen durch die Anbindung der Ortsrandstraße für die bereits jetzt schon verkehrlich stark belastete Berner Straße als Zubringer zum Autobahnanschluss Nieder-Eschbach zu rechnen ist. In der weiteren Planung sind im unmittelbaren Umfeld der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle "Am Eschbachtal" ausreichend Stellplätze für Park+Ride vorzusehen. Entlang der Ortsrandstraße sind zusätzliche Parkmöglichkeiten für PKW auszuweisen. Im Plangebiet sind Flächen für die Ansiedlung eines Stützpunktes der Berufsfeuerwehr (Feuerwehrkonzept 2020) und für eine Polizeistation vorzuhalten. Begründung: Die Präsentation des B-Planentwurfs Nr. 516 im Haus Nidda hat deutliche Veränderungen zu der bisherigen Planung für dieses Baugebiet zu Tage gebracht. Neben einer deutlichen Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten von bisher 1200 auf ca. 2000 Wohneinheiten wurde auch eine massivere Bebauung in Geschosswohnungen geplant. Eine erhebliche Verdichtung des gesamten Areals mit Gebäuden bis zu vier Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss geht damit einher. Im Hinblick auf die Attraktivität des Baugebietes sowie der Anpassung an die bereits vorhandene Bebauung erscheint die nahezu Verdopplung der Wohneinheiten für die Akzeptanz des Wohngebietes als nachteilig. Vor dem Hintergrund der Berücksichtigung eines steigenden bezahlbaren Wohnraumbedarfs ist eine maßvolle Erhöhung der Wohneinheiten auf maximal 1320 Wohneinheiten angemessen und vertretbar. Die geplante Ortsrandstraße soll neben der Erschließung des Baugebietes auch über die Berner Straße und Züricher-Straße als Zubringer zur Autobahnanschlussstelle Nieder-Eschbach dienen. Der "Flaschenhals" Berner Straße ist bereits jetzt schon verkehrlich stark belastet. Es besteht die Befürchtung, dass die Berner Straße mit der Anbindung der Ortsrandstraße über Maßen mit zusätzlichem Verkehr belastet wird, so dass sich dann ein dauernder Verkehrskollaps abzeichnet. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Ortsrandstraße für den überregionalen Verkehr unattraktiv zu machen. Mit der beschrankten schienengleichen Querung und Pförtnerampeln an den Einfahrten zum Baugebiet wird dies zum Teil erreicht. Es ist daher von Interesse, welche neuen Verkehrsströme und Verkehrszahlen prognostiziert sind. Neben der bereits geplanten Ansiedlung eines Feuerwehrstützpunktes (Verlagerung der BF aus dem Ortskern von Nieder-Eschbach) sollen für eine eventuelle Verlegung des 15. Polizeireviers aus dem Wickenweg an die Ortsrandstraße Flächen für eine Polizeistation vorgehalten werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 198/15 wird durch die Annahme der Vorlage 203/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg

27.09.2013 · Aktualisiert: 01.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM 2556 entstanden aus Vorlage: OF 186/15 vom 10.09.2013 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg Vorgang: ST 1336/13 Der Magistrat wird gebeten, unter Hinweis auf seine Stellungnahme vom 06.09.2013, ST 1336, im Vorfeld zu der am 11. Oktober 2013 im Haus Nidda vorgesehenen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg den Fraktionen im Ortsbeirat Ausfertigungen der bisherigen Planung mit Hinweissynopse der wesentlichen Änderungen als Arbeitspapier zur Verfügung zu stellen. Begründung: Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, dass den Fraktionen in den Ortsbeiräten 10, 14 und 15 bereits im Vorfeld die bisherigen Planungen als Arbeitspapier zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt umso mehr, da sich bei der Umplanung eine Nachverdichtung an Wohneinheiten ergeben könnte. Aus Sicht des Ortsbeirats muss in diesem geplanten Neubaugebiet aber weiterhin Ziel bleiben, vordringlich attraktiven Wohnraum für Bezieher mittleren Einkommens zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1336 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1709 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2014 Produktbereich: 16 Nahverkehr ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ortsumgehung Bonames

06.09.2013 · Aktualisiert: 10.01.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2013, OF 513/10 Betreff: Haushalt 2014 Produktbereich: 16 Nahverkehr ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ortsumgehung Bonames Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2014-17 sind die Investitionsmittel in Höhe vom 3.710.000 Euro einzustellen. Begründung: Das Neubaugebiet Am Eschbachtal-Harheimer Weg (ehemals Bonames Ost) ist ohne die Ortsrandstrasse schwerlich zu erschließen. Da der Wohnungs- und Baugebietsbedarf, in Frankfurt stetig wächst und sich die Stadtteile immer mehr verdichten, ist das Baugebiet, insbesondere da bereits Planungsrecht besteht, in naher Zukunft eine Option. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 24.09.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 215 2013 Die Vorlage OF 513/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Absage einer angedachten Bebauung der Freiflächen im Frankfurter Norden zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach

12.04.2013 · Aktualisiert: 03.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 12.04.2013, OA 366 entstanden aus Vorlage: OF 165/15 vom 12.04.2013 Betreff: Absage einer angedachten Bebauung der Freiflächen im Frankfurter Norden zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 06.09.2013 Die SPD-Fraktion im Römer hat im Rahmen einer Pressekonferenz über die regionalen Medien am 4. und 5. April 2013 eine Wohnbebauung der bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen, insbesondere auch innerhalb des regionalen Grünzuges und in Bereichen von bereits durchgeführten Ausgleichsflächen, zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach vorgeschlagen. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die hier angedachte großflächige Wohnbebauung des Areals zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach für bis zu 8.000 Wohnungen nicht weiter zu verfolgen. Konkrete Planungen sollen hierzu nicht eingeleitet werden. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, mit Nachdruck und zeitnah die Bebauungsmöglichkeit im Frankfurter Norden durch eine zügige Planung und Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" (vormals "Bonames-Ost") mit der Schaffung von bis zu 1.380 Wohneinheiten zu realisieren. 3. Der Magistrat wird zudem gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten für eine maßvolle Arrondierung von kleinen Bauflächen am Ortsrand der vorhandenen Bebauung bestehen. Gleichfalls soll berichtet werden, welche brachliegenden und nicht mehr benötigten Gewerbe- bzw. Industrieflächen in Frankfurt am Main aus Sicht des Magistrats in allgemeine Wohngebiete umgewandelt werden könnten (z. B. die geplante Umwandlung einer ehemaligen Gewerbefläche im Ben-Gurion-Ring zur Schaffung von Wohnraum für circa 600 Menschen). Begründung: Der Ortsbeirat sieht durchaus einen Bedarf an zusätzlichem Wohnraum. Dieser ist jedoch vor dem Hintergrund des Schutzes des regionalen Grünzuges, der prägenden Kulturlandschaft in Nieder-Eschbach sowie aufgrund zahlreicher Schwierigkeiten und Hemmnisse nicht im oben genannten Areal zu verwirklichen. Nieder-Eschbach wird mit der Verwirklichung des Bebauungsplanes Nr. 516 seinen Beitrag zu neuem Wohnraum leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.11.2013, B 506 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 17.04.2013 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 366 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= Ablehnung) und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (Ziffer 1. = Annahme, Ziffern 2. und 3. = Prüfung und Berichterstattung) NPD (= Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.06.2013, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage OA 366 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD gegen SPD (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und NPD gegen SPD (= Ablehnung) sowie Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.09.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 366 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 3251, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.06.2013 § 3749, 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 30.09.2013 Aktenzeichen: 23 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Carsharing in Frankfurt-Harheim

11.03.2013 · Aktualisiert: 18.04.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.03.2013, OM 2026 entstanden aus Vorlage: OF 102/14 vom 23.02.2013 Betreff: Carsharing in Frankfurt-Harheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem öffentlichen Parkplatz "Auf der Bleiche" (Untermühle) ein Carsharing-Parkplatz ausgewiesen werden kann. Begründung: In Harheim, wie auch in den übrigen nördlichen Stadtteilen (Kalbach, Bonames, Nieder-Erlenbach), werden bislang keine Carsharing-Parkplätze vorgehalten. Diese Form der Autonutzung sollte jedoch auch in Harheim möglich gemacht werden. Harheim hat viele Mitbürgerinnen und Mitbürger, die nicht über einen eigenen Pkw verfügen. Die nächste Möglichkeit, einen Carsharing-Pkw aufzunehmen, liegt jedoch in Eschersheim/Weißer Stein. Sofern der Weg vom Wohnort bis zum Carsharing-Pkw kurz ist, wird diese umweltschonende Mobilitätsdienstleistung eher in Anspruch genommen. Der vorgeschlagene Platz liegt zentral im Stadtteil und liegt zwischen zwei Bushaltestellen - Frankfurt-Harheim "Am Rathaus" und Frankfurt-Harheim "Am Eschbachtal". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 869 Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 Aktenzeichen: 61 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2013 Produktbereich: 16 Nahverkehr ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ortsumgehung Bonames (Planungsmittel)

01.01.2013 · Aktualisiert: 30.01.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2013, OF 388/10 Betreff: Haushalt 2013 Produktbereich: 16 Nahverkehr ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ortsumgehung Bonames (Planungsmittel) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2013 sind die Planungsmittel in der Höhe von 603.000 Euro einzustellen. Bereits im Haushalt 2011 waren Planungsmittel in dieser Höhe eingestellt. Im Haushalt 2012 waren sie jedoch nicht eingebracht worden. Begründung: Das Neubaugebiet Am Eschbachtal-Harheimer Weg (ehemals Bonames Ost) wird ohne die Ortsrandstraße schwerlich zu erschließen sein. Da der Wohnungs- und Baugebietsbedarf, in Frankfurt stetig wächst und sich die Stadtteile immer mehr verdichten, ist das Baugebiet, insbesondere da bereits Planungsrecht besteht, in naher Zukunft eine Option. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 22.01.2013, TO II, TOP 23 Beschluss: Etatanregung EA 52 2013 Die Vorlage OF 388/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Besserer Öffentlicher Personennahverkehr in Harheim

29.07.2012 · Aktualisiert: 29.08.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2012, OF 79/14 Betreff: Besserer Öffentlicher Personennahverkehr in Harheim Pünktlichkeitsprobleme, Ausfälle, unzureichende Fahrpläne, defekte Fahrzeuge und vieles mehr! Mit all dem werden die Harheimer Bürger betreffend der Linien 25, 28 und 29 konfrontiert. Wir bitten den Magistrat zu den angeführten Punkten Auskunft zu geben und zu prüfen und zu berichten, warum diese Situation vorliegt und aus welchen Gründen diese für uns alle unzureichende Situation nicht behoben werden kann, bzw. was unternommen wird, um diese Situation maßgeblich zu verbessern. 1. Wie viele Beschwerden von Fahrgästen der Linien 25, 28 und 29 sind in den vergangenen 12 Monaten bei der VGF bzw. der Traffiq eingegangen (telefonisch, schriftlich, E-Mail) und wie lange hat die Bearbeitung der Beschwerden jeweils gedauert? Wurden die telefonischen Beschwerden der Fahrgäste von Traffiq schriftlich festgehalten? 2. Die Antwortschreiben von Traffiq auf Beschwerden bestehen in der Regel aus der Stellungnahme des jeweiligen Subunternehmers (z. B. Veolia). Werden diese Stellungnahmen ungeprüft übernommen oder was wird daraus abgeleitet? 3. Mit Einführung des Bonus-Malus-Systems (*) sollte die Qualität der Nahverkehrsleistung verbessert werden. Dieses Instrument funktioniert aber nur, wenn ein effektives Beschwerde -Controlling stattfindet. Wie sieht dies genau aus? Wer ist dafür zuständig? Ist das Personal zahlenmäßig für die Bearbeitung ausreichend? 4. Viele Mängel, die aktuell die Fahrgäste in Harheim vorbringen, sind bereits in der Vergangenheit häufig Gegenstand von Beschwerden gewesen, z. B. Unpünktlichkeit der Linie 28 vor allem an Wochenenden, das mobile Telefonieren des Fahrers während der Fahrgastbeförderung, die dauerhaft defekte Tür des Busses der Linie 25, etc. Wie erklärt sich der Magistrat diese dauerhaften Qualitätsmängel? 5. Als besonders gravierend empfinden die Fahrgäste die wiederholt defekte Heizung im Bus der Linie 25, die auch bei über 28 °C Außentemperatur heizt und nicht ausschaltbar war, sodass sich die Innentemperatur auf über 50 °C erwärmt. Im vergangenen Sommer erlitt der Busfahrer dabei einen Kreislaufkollaps. Auch im Zeitraum zwischen Ende April und Anfang Mai 2012 trat dieser Defekt erneut auf und wurde Traffiq von Fahrgästen mitgeteilt. Eine angemessene und zeitnahe Reaktion erfolgte nicht. Wer ist verantwortlich, wer hat hier ggf. seine Fürsorgepflicht verletzt? 6. Vor allem in Zeiten zwischen 6:45 Uhr und 7:30 Uhr sind die Busse der Linie 28 aufgrund des Schülerverkehrs an die weiterführenden Schulen stark belastet. Darüber hinaus fällt der eine oder andere Bus aus. Vor allem in den Wintermonaten ist ein Bus der Linie 28 eine Woche lang nicht gefahren (Traffiq liegen entsprechende Hinweise vor), was noch einmal zu einer Intensivierung der Busbelegung nachfolgender Busse führt. Ein Ausweichen auf einen späteren Bus ist für die Schülerinnen und Schüler nicht möglich, da sie Anschlüsse der U-Bahn erreichen müssen. Inwiefern wurde durch Verkehrszählungen überprüft, ob die Anzahl und die Größe der eingesetzten Busse zu den benannten Stoßzeiten dem Zuwachs an Schülerinnen und Schülern gerecht wir? Wann ist die nächste Verkehrszählung geplant? Ist der Zuwachs an Fahrgästen durch das Neubaugebiet Harheim-Nord berücksichtigt? Inwiefern hat Traffiq im Fokus, dass spätestens Ende 2013, durch das Neubaugebiet Harheim-Süd, zusätzliche Kapazität im Linienverkehr benötigt wird? 7. Die Verbindung der U2 / U9 an die Abfahrzeiten der Linie 28 sind suboptimal. Vor allem bei den Abfahrtzeiten zwischen 12:00 Uhr und 15:30 Uhr, bei denen auch größerer Schülerverkehr zu erwarten ist, sind Wartezeiten von bis zu 30 Minuten in Kalbach/ U-Bahn in Kauf zu nehmen, da die Abfahrt der Linie 28 bei pünktlichem Fahrverlauf 1 Minute später die Station verlassen hat, sowohl bei der Ankunft der U2 respektive U9. Sofern beim Ausstieg aus der U-Bahn noch der Bus an der Haltestelle steht, laufen vor allem die Schüler trotz abgesenkter Schranke und roter Ampel über die Gleise, um den Anschluss noch zu erreichen und lange Wartezeiten zu vermeiden. Warum fährt die Linie 28 nicht durchgängig in höherer Taktung? Warum wird die Abfahrtzeit der Linie 28 nicht an die Ankunftszeiten der U2 / U9 angepasst? (Teilweise ist die Taktung so schlecht, dass man bei der Abfrage nach einer Verbindung U9 Campus Riedberg > Harheim / Am Eschbachtal, eine Verbindung über Heddernheim > Weißer Stein > Eschersheim S6 > Berkersheim Linie 25 erhält) (*) "Vertragsbestandteil bei ausgeschriebenen Leistungen wir ein Bonus-Malus-System sein, das eine systematische Überprüfung der Qualität durch Messungen bestimmter Qualitätsmerkmale beinhaltet. Durch Anreize (Bonuszahlungen) soll eine Steigerung der Qualität erreicht werden. Sanktionen haben das Ziel, den Auftraggeber zu einer schnelleren Abarbeitung von Mängeln zu bewegen. Das Bonus-Malus-System soll zu einer Qualitätssicherung und somit zu einer höheren Kundenzufriedenheit beitragen." (ST 143 vom 13.01.2005) Durch ein vergleichbares System (Zuschüsse des Bundes an die Deutsche Bahn, werden aktuell nur bei der Einhaltung von entsprechenden definierten Standards gezahlt) hat die Deutsche Bahn aktuell die Pünktlichkeit auf 93 % gesteigert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 14 am 20.08.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 445 2012 Die Vorlage OF 79/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Stadt- und Verkehrsplanung im Frankfurter Norden jetzt weiterentwickeln

12.03.2012 · Aktualisiert: 26.09.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 12.03.2012, OA 157 entstanden aus Vorlage: OF 58/14 vom 26.02.2012 Betreff: Stadt- und Verkehrsplanung im Frankfurter Norden jetzt weiterentwickeln Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Umsetzung des Baugebiets "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" (ehemals Bonames-Ost) wieder umgehend zu beginnen sowie ebenso und gleichzeitig mit der Verwirklichung des "Verkehrskonzeptes Frankfurter Norden", wie in dem Vortrag des Magistrats vom 19. April 1991, M 90, dargestellt. Begründung: Das Baugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" (ehemals Bonames-Ost) ist kein isoliert geplantes Baugebiet, sondern Teil einer stadtplanerischen und verkehrsplanerischen Gestaltung des Frankfurter Nordens in den Stadtteilen Kalbach, Bonames, Nieder-Eschbach und Harheim, zu dessen Elementen unter anderem gehören: - Entwicklung des Gewerbegebietes Am Martinszehnten - Baugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" - Baugebiete "Harheim-Nord" und "Harheim-Süd" - Gewerbegebiet Nieder-Eschbach Das Verkehrskonzept hat dabei die Aufgaben, - mit der Autobahnanschlussstelle "Nieder-Eschbach" einen Anschluss für die Gewerbegebiete Am Martinszehnten und Nieder-Eschbach zu schaffen; - mit der Autobahnanschlussstelle "Nieder-Eschbach" auch einen Anschluss für die Wohngebiete "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" sowie die Baugebiete in Harheim und am Riedberg zu schaffen; - die Autobahnanschlussstelle "Bonames" zurückzubauen, und damit Bonames vom Durchgangsverkehr zu entlasten; - über die neue Ortsrandlage am Baugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" den Verkehr aus und nach Harheim und Nieder-Erlenbach zu führen, und damit das Wohngebiet am Harheimer Weg in Bonames von Verkehr zu entlasten; - mit der Einrichtung einer U-Bahn-Haltestelle bei der Berner Straße den direkten und schnellen Zugang zu den öffentlichen Nahverkehrsmitteln für die Stadtteile Harheim und Nieder-Erlenbach zu vereinfachen. Nachdem mit dem Gewerbegebiet Am Martinszehnten, dem Ausbau des Gewerbegebietes Nieder-Eschbach und dem Anschluss der Autobahnanschlussstelle "Nieder-Eschbach" ein Teil des Konzeptes umgesetzt worden ist, wurde der noch zu realisierende Teil, nämlich das Baugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" und die wichtige Ortsrandstraße nicht mehr weiter verfolgt. Das ist genau dieser Teil des Konzeptes, der sowohl zu einer wesentlichen Verkehrsentlastung der Bonameser Wohngebiete als auch zu einem verbesserten Zugang der Harheimer und Nieder-Erlenbacher Bevölkerung zu Verkehrswegen und zu öffentlichen Nahverkehrsmitteln führen würde. Damit sich die positiven Effekte der städtebaulichen und verkehrsplanerischen Konzeption ganz entfalten können, muss dieses Konzept nun vollständig und abschließend realisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2012, ST 1124 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Versandpaket: 21.03.2012 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.04.2012, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und Piraten (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) 9. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.04.2012, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und Piraten (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1548, 9. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 23.04.2012 Aktenzeichen: 61 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Wohnraum für Senioren im geplanten Neubaugebiet (Bebauungsplan Nr. 516 „Am Eschbachtal-Harheimer Weg“) vorsehen

25.11.2011 · Aktualisiert: 22.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.11.2011, OA 95 entstanden aus Vorlage: OF 41/15 vom 06.11.2011 Betreff: Wohnraum für Senioren im geplanten Neubaugebiet (Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg") vorsehen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 05.04.2012 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, in den weiteren Planungen für das zukünftige Baugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" (frühere Bezeichnung Bonames-Ost) an geeigneter Fläche die Schaffung von seniorengerechten Wohnräumen vorzusehen, um dem für die nahe Zukunft prognostizierten Mangel an bezahlbaren kleinen Wohnungen für alleinstehende Rentnerinnen und Rentner in Frankfurt am Main und insbesondere auch im Stadtteil Nieder-Eschbach zu begegnen. 2. Der Magistrat wird ferner aufgefordert, ein Planungskonzept mit Empfehlungen für den Wohnungsmarkt in Frankfurt am Main zu erstellen, die der demografischen Entwicklung in den Stadtteilen Rechnung tragen. Im Konzept sind die unterschiedlichsten neuen Wohnformen darzustellen und Standortvorschläge für seniorengerechtes Wohnen zu benennen. Zudem ist zu prüfen, welche Kostenbeteiligungen für die Umsetzung der Schaffung bezahlbaren seniorengerechten Wohnraums seitens der öffentlichen Haushalte bereits vorhanden sind bzw. noch in Zukunft weiter notwendig werden. Begründung: Nach einer Studie des Pestel-Institutes, einer namhaften Forschungseinrichtung in Hannover, fehlen im Rhein-Main-Gebiet bereits jetzt schon bezahlbare kleine Wohnungen (bis max. 40 qm), die sich gerade alleinstehende Rentnerinnen und Rentner, insbesondere jene, die Empfänger der staatlichen Grundsicherung sind, noch leisten können. Nach der Studie und der absehbaren demografischen Entwicklung werden daher immer mehr Senioren von einer "grauen Wohnungsnot" getroffen. Vor dem Hintergrund der bis zum Jahre 2030 prognostiziert gestiegenen Altersarmut in Teilen der Bevölkerung müssen in naher Zukunft die Weichen gestellt werden, um dieser "grauen" Wohnungsnot zu begegnen bzw. diese abzumildern. So müsste auch in der Planung über neue Wohnformen nachgedacht werden, und konkret als erster Schritt müssten im Rahmen eines gesonderten Wohnungsbauprogramms z. B. erheblich mehr kleinere, energieeffiziente und altengerechte Wohnungen für Senioren geschaffen werden. Das spart Miete sowie Energie- und Heizkosten. Für Nieder-Eschbach bietet sich als konkreter Vorschlag für die weitere Planung und erstmalige Schaffung von mehreren seniorengerechten Wohneinheiten mit jeweils Wohnraumgrößen von 30 bis 40 qm das zukünftige Neubaugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" an, in der (städtische) Grundstücke für diese Wohnform einzuplanen und vorzuhalten sind. Eine Realisierung entsprechenden Wohnraums wäre dann bis zum Jahre 2020 denkbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.08.2012, B 345 Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 30.11.2011 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung der KAV am 16.01.2012, TO II, TOP 62 Beschluss: Der Vorlage OA 95 wird zugestimmt. 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.01.2012, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 95 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (Ziffer 1. = Annahme, Ziffer 2. = Enthaltung) 6. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 26.01.2012, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 95 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Enthaltung) 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.05.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 95 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und Piraten Beschlussausfertigung(en): § 1071, 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 23.01.2012 § 1703, 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.05.2012 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulwegsicherung in Harheim hier: Straßenquerung „Am Eschbachtal“

30.05.2011 · Aktualisiert: 05.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.05.2011, OM 82 entstanden aus Vorlage: OF 13/14 vom 13.05.2011 Betreff: Schulwegsicherung in Harheim hier: Straßenquerung "Am Eschbachtal" Der Magistrat wird gebeten, das Straßenverkehrsamt zu beauftragen, die Straßenquerung in der Straße "Am Eschbachtal", aus dem Neubaugebiet Harheim-Nord heraus, durch einen Zebrastreifenübergang zu sichern. Begründung: Die Straßenquerung ist häufig mit parkenden Autos zugestellt. Die Kinder müssen sich Gefahren aussetzend durch die Lücken drängen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2011, ST 986 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Planung und Bau einer attraktiven Seniorenresidenz für Nieder-Eschbacher Senioren in Nieder-Eschbach

20.08.2010 · Aktualisiert: 22.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2010, OM 4446 entstanden aus Vorlage: OF 351/15 vom 21.07.2010 Betreff: Planung und Bau einer attraktiven Seniorenresidenz für Nieder-Eschbacher Senioren in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, die Planungen für den Bau einer hochwertigen seniorengerechten Wohnanlage mit Kleinwohnungen (evtl. im Rahmen eines Mehrgenerationenkonzepts) innerhalb Nieder-Eschbachs in die Wege zu leiten. Diesbezüglich sind Verhandlungen und Initiativen mit erfahrenen und kompetenten Betreibern sowie Investoren aufzunehmen. Als mögliche Standorte für einen ansprechenden Seniorenwohnsitz sind besonders das Areal des bisherigen Feuerwehrstützpunktes der Berufsfeuerwehr (hier: Planung neue Dorfmitte) an der Deuil-La-Barre-Straße sowie mögliche städtische Baugrundstücke innerhalb des geplanten Neubaugebietes "Am Eschbachtal/Harheimer Weg, B-Plan Nr. 516" zu prüfen und vorzubereiten. Begründung: Es besteht ein Bedarf an attraktiven seniorengerechten Wohnungen als Alterswohnsitz für ältere Nieder-Eschbacher Bürgerinnen und Bürger innerhalb Nieder-Eschbachs. Diese Entwicklung wird in den nächsten Jahren noch weiter steigen. Viele ältere Bürgerinnen und Bürger, die bisher in (oft zu großen) Wohnungen und Häusern in Nieder-Eschbach leben, suchen einen seniorengerechten Wohnraum innerhalb Nieder-Eschbachs. Hier können sie ihren Lebensabend (möglichst ohne Fremdhilfe) noch bis ins hohe Alter verbringen. Viele dieser Menschen möchten zudem in ihrem bekannten sozialen Umfeld verbleiben, da diese beispielsweise meist jahrzehntelang im Vereinsleben integriert sind oder vor Ort einen Freundes- und Bekanntenkreis pflegen, der im Falle eines notwendigen Ortswechsels nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich ist. Mit Schaffung einer attraktiven Seniorenwohnanlage (ausdrücklich kein Altersheim oder Altenwohnanlage im klassischen Sinn) mit mehreren 1-bis-2-Zimmer-Wohnungen innerhalb Nieder-Eschbachs könnte vielen älteren Bürgern Nieder-Eschbachs und deren Angehörigen geholfen werden. Der Standort an der Deuil-La-Barre-Straße wäre insoweit recht gut geeignet, da dieser sich im Zentrum von Nieder-Eschbach befindet, fußläufig gut erreichbar ist und hinsichtlich der Nahversorgung attraktiv ist. Der Bau einer seniorengerechten Wohnanlage wäre auch im zukünftigen Baugebiet "Am Eschbachtal/Harheimer Weg" sehr gut denkbar. Ein entsprechendes städtisches Baugrundstück könnte hierzu bereits frühzeitig reserviert werden. Vorteilhaft wäre hier ein Grundstück unweit der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle "Am Eschbachtal" (frühere Bezeichnung "Bonames Ost"), die eine schnelle ÖPNV-Anbindung gewährleistet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2010, ST 1359 Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Aktenzeichen: 61 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Leitlinien Wohnen; Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2008 Bericht des Magistrats vom 02.08.2010, B 487

20.08.2010 · Aktualisiert: 01.02.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.08.2010, OA 1180 entstanden aus Vorlage: OF 357/15 vom 17.08.2010 Betreff: Leitlinien Wohnen; Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2008 Bericht des Magistrats vom 02.08.2010, B 487 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage B 487/10 wird unter Hinweis auf Berücksichtigung der nachfolgenden Punkte zur Kenntnis genommen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass seit Ende 2007 für das geplante Baugebiet im Frankfurter Norden die Projektbezeichnung des Bebauungsplanes Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" verbindlich verwendet werden soll. In der Liste auf Seite 7 unter Ziffer 3.1 bis 3.3 der B 487/10 wird fälschlicherweise noch immer die alte Projektbezeichnung Bonames-Ost verwendet. Die Liste ist daher entsprechend zu korrigieren. 2. Von einer Wohnbauentwicklung in Nieder-Eschbach Nord (siehe Nr. 24 auf Seite 10) ist Abstand zu nehmen. Die Planungen hierzu sind einzustellen. 3. Die Anzahl geplanter Wohneinheiten in Nieder-Eschbach Süd ist von bisher 320 WE auf neu maximal 160 WE zu begrenzen (siehe Nr. 25 auf Seite 10). Begründung: Siehe hier Seiten 7 und 10 der Vorlage. Die Zahl der Wohneinheiten für Nieder-Eschbach Süd ist zu hoch. Die zukünftige Bebauung soll sich an der bereits vorhandenen baulichen Struktur von Ein- bis Zweifamilienhäusern orientieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 02.08.2010, B 487 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.01.2011, ST 109 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Bildung und Integration Versandpaket: 25.08.2010 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 01.11.2010, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 487 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 1180 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (B 487 = Kenntnis, OA 1180 = vereinfachtes Verfahren) 45. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.11.2010, TO I, TOP 40 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 487 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 1180 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (B 487 = Kenntnis, OA 1180 = vereinfachtes Verfahren) 45. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 04.11.2010, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 487 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 1180 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP (= Kenntnis im Rahmen OA 1180) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FAG und FREIE WÄHLER (B 487 = Kenntnis, OA 1180 = Annahme) NPD (B 487 = Kenntnis, OA 1180 = vereinfachtes Verfahren) 48. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.11.2010, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 487 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 1180 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (B 487 = Kenntnis, OA 1180 = Annahme) NPD (B 487 = Kenntnis, OA 1180 = vereinfachtes Verfahren) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.11.2010, TO II, TOP 71 Beschluss: 1. Die Vorlage B 487 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 1180 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und NPD gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 9029, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2010 Aktenzeichen: 61 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Stand der unerledigten Bebauungspläne hier: Hinweis zum Bebauungsplan Nr. 516 Bericht des Magistrats vom 02.10.2009, B 873

30.10.2009 · Aktualisiert: 05.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 30.10.2009, OA 1020 entstanden aus Vorlage: OF 307/15 vom 28.10.2009 Betreff: Stand der unerledigten Bebauungspläne hier: Hinweis zum Bebauungsplan Nr. 516 Bericht des Magistrats vom 02.10.2009, B 873 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht B 873 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat gebeten wird, die seit Ende 2007 für das geplante Baugebiet im Frankfurter Norden geltende Projektbezeichnung des Bebauungsplanes Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" verbindlich zu verwenden. In der Anlage zur B 873 wird fälschlicherweise noch die alte Projektbezeichnung Bonames-Ost verwendet. Die Liste ist daher entsprechend zu korrigieren. Begründung: Siehe Bericht des Magistrats vom 02.10.2009, B 873, Seite 1 der Anlage, Projekt B 516. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 02.10.2009, B 873 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2010, ST 1069 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 04.11.2009 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2009, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 873 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1014 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 1020 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 1025 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 1027 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.01.2010, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 873 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1014 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 1020 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 1025 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 1027 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.02.2010, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 873 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1014 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 1020 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 1025 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 1027 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.03.2010, TO I, TOP 54 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 873 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1014 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 1020 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 1025 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 1027 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.04.2010, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 873 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1014 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 1020 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 1025 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 1027 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 41. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.05.2010, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 873 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 1865 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 1014 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 1020 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Die Vorlage OA 1025 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 1027 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER; SPD und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FAG (B 873 = Kenntnis, OA 1014, OA 1025 und OA 1027 = Annahme, OA 1020 = vereinfachtes Verfahren) 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2010, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 873 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 1865 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 1014 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 1020 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Der Vorlage OA 1025 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Die Vorlage OA 1027 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FAG (B 873 = Kenntnis, OA 1014, OA 1025 und OA 1027 = Annahme, OA 1020 = vereinfachtes Verfahren) REP (B 873 = Kenntnis, NR 1865, OA 1014, OA 1020, OA 1025 und OA 1027 = Annahme) NPD (B 873 = Kenntnis, NR 1865 = Annahme, OA 1014, OA 1020 und OA 1025 = vereinfachtes Verfahren, OA 1027 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (B 873 und NR 1865 = Ablehnung, OA 1014, OA 1020 und OA 1027 = Annahme, OA 1025 = Prüfung und Berichterstattung) Stv. Holtz (B 873 = Kenntnis, OA 1014, OA 1020, OA 1025 und OA 1027 = Enthaltung) Stv. Schenk (B 873 = Kenntnis, NR 1865 = Annahme, OA 1014, OA 1020, OA 1025 und OA 1027 = vereinfachtes Verfahren) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.05.2010, TO II, TOP 52 Beschluss: 1. Die Vorlage B 873 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 1865 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 1014 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 1020 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Der Vorlage OA 1025 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Die Vorlage OA 1027 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD, Stv. Holtz und Stv. Schenk gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, REP, NPD und Stv. Schenk gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Stv. Holtz (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, NPD und Stv. Schenk gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG, FREIE WÄHLER, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); Stv. Holtz (= Enthaltung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, NPD und Stv. Schenk gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); Stv. Holtz (= Enthaltung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER und REP gegen NPD und Stv. Schenk (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung); Stv. Holtz (= Enthaltung) zu 6. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG, FREIE WÄHLER, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie NPD (= Ablehnung); Stv. Holtz (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 8226, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.05.2010 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Planänderung des Bebauungsplanes Nr. 403 zur Ansiedlung eines Vollversorgers; erneute Einleitung des Verfahrens

26.06.2009 · Aktualisiert: 05.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2009, OM 3404 entstanden aus Vorlage: OF 279/15 vom 09.06.2009 Betreff: Planänderung des Bebauungsplanes Nr. 403 zur Ansiedlung eines Vollversorgers; erneute Einleitung des Verfahrens Vorgang: ST 421/09; ST 1584/08 Der Magistrat wird erneut gebeten, zur Optimierung der Nahversorgung eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 403 zu erarbeiten, die es aus planerischer Sicht ermöglicht, dass sich ein Vollversorger-Markt direkt an der Homburger Landstraße zwischen Berner Straße und Deuil-La-Barre-Straße (Höhe und angrenzend dem Gartenbaubetrieb Lesser) ansiedeln kann. Begründung: Bisher konnte seitens der Stadtplanung keine günstigeren Standorte in Nieder-Eschbach für einen Vollversorger vorgestellt werden (siehe zuletzt ST 421/09; ST 1584/08). Unter Hinweis auf die vom Ortsbeirat Nieder-Eschbach bereits mehrfach angeregte Ansiedlung eines Vollversorgers an der Homburger Landstraße zwischen Berner Straße und Deuil-La-Barre-Straße (in der Höhe des Gartenbaubetriebs Lesser) und den bisher nur ausweichenden, unzureichenden bzw. nicht den konkreten örtlichen Bedürfnissen entsprechenden Stellungnahmen wird vorgeschlagen, dass unter Abwägung aller Vor- und Nachteile eine Änderung bzw. Anpassung des bestehenden Bebauungsplanes (bisherige Festsetzung Fläche für Landwirtschaft) vorgenommen wird, die eine entsprechende Bebauung zur Verbesserung der Nahversorgung in diesem Abschnitt der Homburger Landstraße ermöglicht. Aus Sicht des Ortsbeirats ist die Ansiedlung eines Vollversorgers in diesem Bereich - von den bisherigen planerischen Hindernissen abgesehen - weiterhin sinnvoll und sollte mittelfristig zur Stärkung der Nahversorgung in diesem Bereich daher erneut angestrebt werden. Die hier vorgeschlagene Ansiedlung eines weiteren Marktes ist als sinnvolle Ergänzung des bestehenden Angebotes in Nieder-Eschbach zu werten. Gerade auch wegen der Ortslage unweit zur bestehenden Wohnbebauung (insbesondere der Nieder-Eschbacher Bebauung westlich der U-Bahn-Linie, das Wohngebiet westlich der Homburger Landstraße sowie dem Wohngebiet am Bügel) wäre hier eine optimale Erreichbarkeit mit einem hohen Nutzerkreis gegeben. Auch im Hinblick auf eine spätere weitere Bebauung gegenüber diesem Areal (B-Plan Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg") ist eine Ansiedlung eines Vollversorgers für die Nahversorgung geboten. Hinsichtlich der angeblich mangelhaften ÖPNV-Anbindung ist im Gegenteil festzustellen, dass in unmittelbarer Nähe des hier vorgeschlagenen Areals für einen Vollversorger mehrere Haltestellen der Buslinien 27 und 29 vorhanden sind und durch den zwischenzeitlichen Ausbau des Fuß- und Radweges auch die fußläufige Anbindung als optimal gewertet werden kann. Aus alledem regt der Ortsbeirat einen erneuten Vorstoß zur Änderung eines kleinen Teilbereichs des Bebauungsplanes Nr. 403 für die Ansiedlung eines Vollversorgers an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2009, ST 1090 Aktenzeichen: 61 00

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