Meine Nachbarschaft: Heidetränkstraße
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Vorlagen
Tempo 30 in der Goldgrubenstraße einhalten
Anregung an den Magistrat vom 14.09.2017, OM 2118 entstanden aus Vorlage: OF 192/8 vom 01.08.2017 Betreff: Tempo 30 in der Goldgrubenstraße einhalten Der Magistrat wird gebeten, um Tempo 30 in der Goldgrubenstraße zu gewährleisten, zusätzlich zum vorhandenen Tempo-30-Schild ein Piktogramm auf der Straße aufzubringen. Außerdem wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, diese enge Anwohnerstraße vom Durchgangsverkehr zu entlasten bzw. sicherzustellen, dass Radfahrer, die entgegen der Einbahnstraße unterwegs sind, wegen der dort herrschenden Enge nicht gezwungen sind, auf den Bürgersteig auszuweichen. Begründung: Die Goldgrubenstraße ist in diesem Bereich der Niederurseler Landstraße die einzige Verbindung zum Hammarskjöldring. Das Verkehrsaufkommen ist oft erheblich. Leider wird die Geschwindigkeitsbegrenzung häufig missachtet. Da Radfahrer die Einbahnstraße auch in Gegenrichtung befahren können, sind gefährliche Situationen gegeben und führen dazu, dass auch der Bürgersteig von den Radfahrern genutzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 118 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 1
Unterbindung unerlaubten Parkens im Paul-Kornfeld-Weg
Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1760 entstanden aus Vorlage: OF 170/8 vom 27.05.2017 Betreff: Unterbindung unerlaubten Parkens im Paul-Kornfeld-Weg Vorgang: OM 843/16 OBR 8; ST 357/17 In der Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 843, wurde die Situation verkehrswidrig abgestellter Fahrzeuge im Paul-Kornfeld-Weg dargelegt und die Anbringung von Pollern zur Behebung vorgeschlagen. In der Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 357, wurde mitgeteilt, dass die die Anbringung von Pollern nicht möglich ist. Da sich die Situation trotz Überwachungsmaßnahmen nicht wesentlich geändert hat, wäre es sinnvoll, auf dem Bürgersteig Bordsteinaufsätze wie im Bereich der Niederurseler Landstraße anzubringen. Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Paul-Kornfeld-Weg im Bereich der Hausnummer 7 bis 11 Bordsteinaufsätze wie in der Niederurseler Landstraße angebracht werden, um das verkehrswidrige Parken dort zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 843 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 357 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1901 Aktenzeichen: 66 3
Stolpergefahr in der Niederurseler Landstraße beseitigen
Antrag vom 02.05.2017, OF 166/8 Betreff: Stolpergefahr in der Niederurseler Landstraße beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Stolpergefahr auf dem Gehweg entlang der Niederurseler Landstraße 151 (siehe Foto) zu beseitigen. Der Gehweg ist im dortigen Abschnitt nicht mehr verkehrssicher. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass sich die zuständige Stadtbezirksvorsteherin bereit erklärt hat, im Sinne der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bessere Busanbindung für die Bewohner der Bernadottestraße
Antrag vom 17.09.2016, OF 60/8 Betreff: Bessere Busanbindung für die Bewohner der Bernadottestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die VGF (Verkehrsgesellschaft Frankfurt) aufzufordern zu prüfen, ob die Buslinie 71 mit jeder zweiten Fahrt den Bereich der Bernadottestraße erschließen kann. Jede zweite Fahrt der Linie 71 sollte einen neuen, südlichen Linienweg über Praunheimer Weg/Schulzentrum/Oberfeldstraße/Bernadottestraße/Nordwestzentrum nehmen. Begründung: Einer Anregung aus der Bürgerschaft folgend, ist es begrüßenswert, wenn die Bernadottestraße wieder an den Linienbusverkehr angebunden wird. Dies soll dadurch geschehen, das neben dem aktuellen nördlichen Linienweg Praunheimer Weg Mitte/Eduard-Bernstein-Weg/Roßkopfstraße abwechselnd eine zweite, wie oben beschriebene Streckenführung als Südroute angefahren wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 06.10.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 60/8 wurde zurückgezogen.
Verkehrssicherheit in der Niederurseler Landstraße wiederherstellen
Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 511 entstanden aus Vorlage: OF 47/8 vom 15.08.2016 Betreff: Verkehrssicherheit in der Niederurseler Landstraße wiederherstellen Der Magistrat wird beauftragt, die nur noch schemenhaft erkennbare Fahrbahnmarkierung (Zeichen 214-10 - vorgeschriebene Fahrtrichtung - geradeaus und links) in der Niederurseler Landstraße zwischen den Häusern 156 und 160 zu erneuern. Begründung: Schilderungen von Anwohnern und eigene Wahrnehmung haben aufgezeigt, dass der betreffende Teilabschnitt der Niederurseler Landstraße noch immer mehrfach täglich entgegen der Fahrtrichtung befahren wird. Überwiegend handelt es sich um Fahrzeuge mit ortsfremden Kennzeichen. Das vorhandene Verbotszeichen wird augenscheinlich von diesen übersehen. Begünstigt wird dies vermutlich auch dadurch, dass der Straßenverlauf die Möglichkeit der Einfahrt suggeriert und die Einbahnstraßenregelung in diesem Bereich erst vor wenigen Jahren verändert wurde. Da die Straße in Form einer S-Kurve verläuft, sind Falschfahrer erst sehr spät wahrnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2016, ST 1497 Aktenzeichen: 66 0
„Ein- und Ausfahrt bitte freihalten!“ - Teil 3
Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 512 entstanden aus Vorlage: OF 37/8 vom 15.08.2016 Betreff: "Ein- und Ausfahrt bitte freihalten!" - Teil 3 Vorgang: OM 4494/15 OBR 8; ST 1610/15; OM 4940/16 OBR 8 Bereits seit langer Zeit äußern sich immer wieder verärgerte Anwohner der Häuser Niederurseler Landstraße 160-166 und Praunheimer Weg 2-4, dass die Ein- und Ausfahrt der zu diesen Häusern gehörende Tiefgarage regemäßig beparkt wird, sodass eine Zu-/Ausfahrt nicht möglich ist. Die Häufigkeit der Beschwerden hat sich inzwischen spürbar erhöht. Auch eigene Beobachtungen bestätigen, dass dieses Ärgernis im zurückliegenden Jahr erheblich zugenommen hat. Es ist selten geworden, dass vor der Ein- oder Ausfahrt nicht geparkt wird. Wiederkehrend sind gleichzeitig sogar beide Fahrwege unpassierbar. Gewöhnlich werden Fahrzeuge über mehrere Minuten für einen Einkauf u. a. abgestellt, ohne das ein Verantwortlicher in der Nähe festgestellt werden kann. "Üblicherweise" wird daher dem außerhalb des Fahrzeugs befindlichen Fahrers durch Hupen signalisiert, dass jemand die Tiefgarage verlassen bzw. befahren möchte. Inzwischen ist das Hupen fast zu jeder Tageszeit zu hören, was anderen Anwohnern zur Last fällt. In der Tiefgarage befinden sich ca. 100 Parkplätze für die Bewohner, weshalb die Zufahrt häufig befahren wird. Die Attraktivität, die Tiefgaragenzufahrten als Parkfläche zu nutzen, wird dadurch begünstigt, dass diese aus einer Einfahrt und einer Ausfahrt besteht, wodurch aufgrund der Gesamtlänge von etwa zwei PKW-Längen ein rangierfreies Parken möglich ist. In Rahmen seiner Stellungnahme vom 27.11.2015, ST 1670, wurde durch den Magistrat als abhelfende Maßnahme eine Erneuerung bzw. Neumarkierung von Parkwinkeln, die an die Tiefgaragenzufahrt angrenzen, vorgenommen. Diese Maßnahme hat sich in der Zwischenzeit leider als wirkungslos herausgestellt (siehe Fotos). Auch diese Markierungen werden - wie die Tiefgaragenzufahrt - schlicht ignoriert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen für effektiv geeignet erachtet werden, um den Anwohnern wieder das zuverlässige Befahren der Tiefgarage zu ermöglichen. Vorstellbar wäre beispielsweise die Errichtung von Hindernissen zwischen Zu- und Ausfahrt, um die Attraktivität des regelmäßigen Beparkens der Tiefgaragenzufahrt zu verhindern oder zumindest "unattraktiv" zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4494 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1610 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4940 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2016, ST 1500 Antrag vom 21.06.2021, OF 32/8 Auskunftsersuchen vom 08.07.2021, V 112 Aktenzeichen: 32 1
Ein- und Ausfahrt bitte freihalten
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4940 entstanden aus Vorlage: OF 664/8 vom 04.01.2016 Betreff: Ein- und Ausfahrt bitte freihalten Vorgang: OM 4494/15 OBR 8; ST 1670/15 In seiner Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4494, beauftragte der Ortsbeirat den Magistrat, Lösungsvorschläge zu unterbreiten, welche geeignet sind, die Ein- und Ausfahrt der Tiefgaragenanlage der Häuser Niederurseler Landstraße 160-166 und Praunheimer Weg 2-4 vor regelmäßigem Beparken zu sichern. In der Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2015, ST 1670, wird die Erneuerung bzw. Neumarkierung von Parkwinkeln, die an die Tiefgaragenzufahrt angrenzen, vorgeschlagen. Dies vorausgeschickt, wird Magistrat gebeten, die von ihm vorgeschlagene Maßnahme aus der Stellungnahme ST 1670, die Erneuerung bzw. Neumarkierung von Parkwinkeln, die an die Tiefgaragenzufahrt der Häuser Niederurseler Landstraße 160-166 und Praunheimer Weg 2-4 angrenzen, durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4494 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2015, ST 1670 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2016, ST 472 Antrag vom 15.08.2016, OF 37/8 Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 512 Antrag vom 21.06.2021, OF 32/8 Auskunftsersuchen vom 08.07.2021, V 112 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsabhängige Ampelschaltung Kreuzung Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße
Antrag vom 17.11.2015, OF 657/8 Betreff: Verkehrsabhängige Ampelschaltung Kreuzung Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße Vorgang: ST 281/13 Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: In der ST 281 vom 18. 02. 2013 war zugesagt worden, dass sich der Magistrat bemühen wird, die Einrichtung einer verkehrsabhängigen Ampelschaltung an der Kreuzung Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße im Rahmen der 2. Baustufe des Projekts staufreies Hessen Priorität zu behandeln. Daraufhin war vom Ortsbeirat 8 bei zuständigen Straßenbauamt Anfang 2015 nachgefragt worden, wann mit der Einrichtung einer verkehrsabhängigen Ampelschaltung zurechnen sei. Damals war zugesagt worden, dass damit bis zum Herbst Laufe 2015 zu rechnen sein. Leider ist bisher die Einrichtung der verkehrsabhängigen Ampelschaltung nicht erfolgt. Dieses vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat, wann die zugesagte Einrichtung einer verkehrsabhängigen Ampelschaltung an der Kreuzung Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße erfogt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2013, ST 281 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 8 am 03.12.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1539 2015 Die Vorlage OF 657/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Behindertenparkplatz im Geschäftszentrum Alt-Niederursel
Anregung an den Magistrat vom 05.11.2015, OM 4704 entstanden aus Vorlage: OF 640/8 vom 21.10.2015 Betreff: Behindertenparkplatz im Geschäftszentrum Alt-Niederursel Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Geschäftszentrums von Alt-Niederursel/Ecke Niederurseler Landstraße/Praunheimer Weg einen Behindertenparkplatz einzurichten. Begründung: Gewerbetreibende haben angeregt, im Geschäftszentrum von Niederursel einen Behindertenparkplatz einzurichten, um mobilitätseingeschränkten Personen längere Wege zu den einzelnen Geschäften an der oben genannten Kreuzung zu ersparen. Die Entfernung zu den Behindertenparkplätzen auf dem REWE-Parkflächenareal ist zum Beispiel für Kunden des Lotto-Shops oder des Friseurgeschäftes zu groß. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 127 Aktenzeichen: 32 1
„Ein- und Ausfahrt bitte freihalten!“
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4494 entstanden aus Vorlage: OF 621/8 vom 22.08.2015 Betreff: "Ein- und Ausfahrt bitte freihalten!" Bereits seit geraumer Zeit äußern sich immer wieder verärgerte Anwohner der Häuser Niederurseler Landstraße 160-166 und Praunheimer Weg 2-4, dass die Ein- und Ausfahrt der zu diesen Häusern gehörende Tiefgarage regemäßig beparkt wird, sodass die Zu-/Ausfahrt nicht möglich ist. Seit einiger Zeit hat sich die Häufigkeit der Beschwerden spürbar erhöhte. Auch eigene Beobachtungen bestätigen, dass dieses Ärgernis in den letzten Monaten sprunghaft zugenommen hat. Es ist selten geworden, dass vor der Ein- oder Ausfahrt nicht geparkt wird. Wiederkehrend sind gleichzeitig sogar beide Fahrwege unpassierbar. Gewöhnlich werden Fahrzeuge über mehrere Minuten für einen Einkauf u. a. abgestellt, ohne das ein Verantwortlicher in der Nähe ausgemacht werden kann. "Üblicherweise" wird daher dem außerhalb des Fahrzeug befindlichen Fahrers durch Hupen signalisiert, dass jemand die Tiefgarage verlassen bzw. befahren möchte. Inzwischen muss die Hupe fast zu jeder Tageszeit genutzt werden, was anderen Anwohnern zur Last fällt. In der Tiefgarage befinden sich ca. 100 Parkplätze für die Bewohner, weshalb die Zufahrt häufig befahren wird. Die Nutzung der Tiefgaragenzufahrt als Parkfläche wird dadurch begünstigt, dass diese aus einer Einfahrt und einer Ausfahrt besteht, wodurch aufgrund der Gesamtlänge der "freien" Fahrbahn ein rangierfreies Parken problemlos möglich ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen für geeignet erachtet werden (bsp. Errichtung eines Hindernisses zwischen Zu- und Ausfahrt), um regelmäßiges Beparken der Tiefgaragenzufahrt zu verhindern od er zumindest zu erschweren und "unattraktiv" zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2015, ST 1670 Antrag vom 04.01.2016, OF 664/8 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4940 Antrag vom 15.08.2016, OF 37/8 Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 512 Antrag vom 21.06.2021, OF 32/8 Auskunftsersuchen vom 08.07.2021, V 112 Aktenzeichen: 32 1
Niederurseler Landstraße als Anliegerstraße ausweisen
Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4092 entstanden aus Vorlage: OF 584/8 vom 30.03.2015 Betreff: Niederurseler Landstraße als Anliegerstraße ausweisen Anwohner der Niederurseler Landstraße (Sackgasse Hausnummer 1-121) beklagen zunehmenden Parkdruck u. a. durch Fahrzeuge, die von kommerziellen Unternehmen abgestellt werden, die Pkw von Flugpassagieren für die Dauer der Reise im Stadtgebiet "zwischenparken". Die Niederurseler Landstraße ist seit Eröffnung der Ortsumfahrung Niederursel 1994 Sackgasse. Da die Straßen der Siedlung Wiesenau bereits "Anlieger frei" sind, spricht aus Sicht des Ortsbeirates nichts gegen eine Sperrung der Hauptstraße. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob aus seiner Sicht in der Niederurseler Landstraße zwischen Kreuzung Roßkopfstraße/Heidetränkstraße und Haus-Nr. 1 "Anlieger frei" (Zeichen 250 StVO mit Zusatzzeichen) ausgewiesen und diese Sackgasse damit für unberechtigte Kraftfahrzeuge gesperrt werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1041 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssicherheit in der Niederurseler Landstraße wiederherstellen
Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4093 entstanden aus Vorlage: OF 585/8 vom 04.04.2015 Betreff: Verkehrssicherheit in der Niederurseler Landstraße wiederherstellen Vorgang: OM 3415/14; ST 477/15 Der Magistrat wird beauftragt, die Einbahnstraßenregelung in der Niederurseler Landstraße zwischen den Häusern 156 und 160 durch bauliche Maßnahmen durchzusetzen. Diese sind dem Ortsbeirat zuvor schriftlich vorzustellen, damit dieser hierüber beraten kann. Ziel soll es sein, den motorisierten Verkehrsteilnehmern zu verdeutlichen, dass der betreffende Teilabschnitt der Niederurseler Landstraße nicht (mehr) von der Niederurseler Landstraße aus befahren werden darf. Begründung: Mit der Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM 3415, beantragte der Ortsbeirat die Straßenführung und die vor mehreren Jahren veränderte Einbahnstraßenregelung durch beispielsweise eine Fahrbahnmarkierung zu verdeutlichen. Hintergrund war, dass mehrfach täglich auf diesem Abschnitt Fahrzeuge entgegen der Fahrtrichtung fahren. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 477, wurde eine Verdeutlichung der Abbiegemöglichkeiten beispielsweise durch Pfeile (geradeaus und links) auf der Fahrbahn verworfen, da die Niederurseler Landstraße im genannten Bereich ausreichend beschildert sei und insbesondere durch die angebrachten Verkehrszeichen 267 Straßenverkehrsordnung (StVO), Verbot der Einfahrt, für Verkehrsteilnehmer als Einbahnstraße klar erkennbar wäre. Da die vorbildliche Beschilderung leider den Falschfahrern nicht bekannt zu sein scheint, kommen augenscheinlich nur noch bauliche Maßnahmen in Betracht, um die Sicherheit in diesem Bereich wiederherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM 3415 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 477 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1326 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 266 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 0
Verkehrssicherheit in der Niederurseler Landstraße wiederherstellen
Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM 3415 entstanden aus Vorlage: OF 501/8 vom 22.08.2014 Betreff: Verkehrssicherheit in der Niederurseler Landstraße wiederherstellen Der Magistrat wird beauftragt, die Einbahnstraßenregelung in der Niederurseler Landstraße zwischen den Häusern 156 und 160 zu verdeutlichen. Beispielsweise könnte dies durch ein Piktogramm des Zeichens 214-10 (vorgeschriebene Fahrtrichtung - geradeaus und links) auf der Fahrbahn und gegebenenfalls b auliche Veränderungen erfolgen. Das derzeit dort befindliche Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt) scheint nicht ausreichend zu sein und wird offensichtlich regelmäßig übersehen. Begründung: Schilderungen von Anwohnern und eigene Wahrnehmung zeigen auf, dass der betreffende Teilabschnitt der Niederurseler Landstraße mehrfach täglich entgegen der Fahrtrichtung befahren wird. Überwiegend handelt es sich um Fahrzeuge mit ortsfremden Kennzeichen. Das vorhandene Verbotszeichen wird augenscheinlich von diesen übersehen. Dies wird sicherlich auch dadurch begünstigt, dass der Straßenverlauf die Möglichkeit der Einfahrt suggeriert und die Einbahnstraßenregelung erst vor einigen Jahren verändert wurde. Da die Straße in Form einer S-Kurve verläuft, sind Falschfahrer erst sehr spät wahrnehmbar und stellen eine Gefahr dar. (Quelle: Amtlicher Stadtplan der Stadt Frankfurt am Main) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 477 Antrag vom 04.04.2015, OF 585/8 Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4093 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 12.03.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrssituation vor der Europäischen Schule
Antrag vom 23.06.2014, OF 484/8 Betreff: Verkehrssituation vor der Europäischen Schule Der Ortsbeirat 8 möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und berichten, wie die Verkehrssituation vor der Europäischen Schule - insbesondere während der Zeiten der Bring- und Holphase der Schülerinnen und Schüler - verbessert werden kann. Die Prüfung hierzu sollte in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Schule erfolgen. Denkbare Varianten sind: Der Hol- und Bringverkehr wird im Einrichtungsverkehr über die Verkehrsfläche (Parkplätze usw.) vor der Europäischen Schule geleitet und abgewickelt. Dazu muss im südlichen Bereich ein früher vorhandenes Tor wieder geöffnet werden und derzeit genutzte Tore zum Teil geschlossen werden. Unterstützend hierzu darf nur aus südlicher Richtung (von Praunheim kommend) auf die Verkehrsflächen vor der Europäischen Schule abgebogen werden (somit Linksabbiegeverbot für Fahrzeuge, die auf dem Praunheimer Weg von Niederursel kommen). Alternativ zum Linksabbiegeverbot ist zu prüfen, ob eine Linksabbiegespur (auf dem Praunheimer Weg Verkehrsrichtung Praunheim) für das Abbiegen auf die Verkehrfläche vor der Europäischen Schule eingerichtet werden kann. Die Durchgangsspur Richtung Praunheim muss so eingerichtet werden, dass sie nicht durch "nächtliche" Parker blockiert wird. Der Ortsbeirat 8 bittet um Mitteilung, wie viele Parkplätze bei dieser Variante auf dem Praunheimer Weg wegfallen würden. Begründung: Bei dem Ortstermin am 12.06.2014 im Zusammenhang mit dem Schulweg der Schülerinnen und Schüler der Erich-Kästner-Schule im Bereich der Europäischen Schule wurde von den beteiligten Vertretern der Europäischen Schule einige Vorschläge hinsichtlich der Umgestaltung der Verkehrsfläche vorgetragen. Bei der geringen Anzahl von öffentlichen Parkplätzen im Bereich der Europäischen Schule möchte der Ortsbeirat 8 die mögliche Variante mit der Linksabbiegespur gesondert bewerten. Bei einem Linksabbiegeverbot bzw. bei einer Linksabbiegespur würde der Verkehr von Niederursel in Richtung Praunheim nicht oder weniger behindert. Damit würde möglicherweise der Umwegverkehr über den Hammerskjöldring vermindert. Wie beim Ortstermin am 12.06.2014 zu beobachten war, kam einiger Bringverkehr (Fahrzeuge mit Autokennzeichen ungleich mit "F" beginnend und insbesondere auch Busse mit Schülerinnen und Schülern der Europäischen Schule) aus Richtung Niederursel. Es ist davon auszugehen, dass dieser Verkehr über die Niederurseler Landstraße verläuft und damit eine zusätzliche Belastung für Niederursel darstellt. Bei einem Linksabbiegeverbot würde diese zusätzliche Verkehrbelastung für Niederursel vermindert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 10.07.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 484/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 8 am 11.09.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 484/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 09.10.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 484/8 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrssicherheit in der Goldgrubenstraße erhöhen
Anregung an den Magistrat vom 05.06.2014, OM 3191 entstanden aus Vorlage: OF 465/8 vom 21.05.2014 Betreff: Verkehrssicherheit in der Goldgrubenstraße erhöhen Der Magistrat wird aufgefordert, in der Goldgrubenstraße regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen, um die Einhaltung des dortigen Tempolimits zu gewährleisten. Des Weiteren wird der Magistrat ersucht, an der Abzweigung Goldgrubenstraße/Oswaltstraße durch geeignete Maßnahmen (z. B. ein Piktogramm auf der Fahrbahn) noch einmal auf die dortige Vorfahrtsregelung hinzuweisen. Begründung: Durch die Anwohnerschaft wurde vorgetragen, dass in der Goldgrubenstraße regelmäßig und deutlich die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h missachtet wird. Ebenso wird die Vorfahrtsregel "rechts vor links" an der Abzweigung Goldgrubenstraße/Oswaltstraße durchgängig überfahren. Aufgrund der Fahrbahnführung mit einem leichten Knick sowie der am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeuge und der damit verbundenen geringen Restbreite scheint es insbesondere ortsunkundigen Fahrzeuglenkern schwerzufallen, die vorfahrtberechtigte Straße als solche wahrzunehmen. Eine geeignete Verdeutlichung scheint hier hilfreich zu sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1020 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST 124 Aktenzeichen: 32 1
Kennzeichnung des Fahrradweges an der Unterführung Rosa-Luxemburg-Straße/Heddernheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 08.05.2014, OM 3108 entstanden aus Vorlage: OF 456/8 vom 23.04.2014 Betreff: Kennzeichnung des Fahrradweges an der Unterführung Rosa-Luxemburg-Straße/Heddernheimer Landstraße Bisher ist an der Unterführung unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Niederurseler Landstraße und Heddernheimer Landstraße, von Niederursel aus kommend, ein Schild 241-31 (getrennter Rad- und Fußweg, Fußweg links) angebracht. Es fehlt aber das entsprechende Schild von der Heddernheimer Seite aus, und es gibt auch keine Markierungen auf dem Boden. Aus dieser unklaren Situation resultiert eine Unfallgefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer, beispielsweise wenn Radfahrer von der Niederurseler Landstraße kommend auf dem ihnen durch das Schild zugewiesenen Bereich zügig fahren und sich dort entgegenkommende Fußgänger aufhalten. Für die Radfahrer sieht es in dieser Situation so aus, als gäbe es einen ihnen zugewiesenen und vorbehaltenen Bereich, in dem nicht mit Fußgängern zu rechnen ist, während es für entgegenkommende Fußgänger so aussieht, als gäbe es keine Trennung zum Radverkehr und keinen ihnen zugewiesenen Bereich. Auch wenn es nicht zum Unfall kommt, sorgt diese Situation häufig für Konflikte. Der Magistrat wird gebeten, die Fußgänger- und Radunterführung unter der Rosa-Luxemburg-Straße von beiden Seiten deutlich erkennbar in einen Rad- und einen Fußgängerbereich zu teilen. Dazu soll auf der Seite der Heddernheimer Landstraße ein Schild 241-30 (getrennter Rad- und Fußweg, Fußweg rechts) angebracht werden, entsprechend der vorhandenen Beschilderung von der anderen Seite. Zusätzlich sollen die Bereiche durch Markierungen auf dem Boden gekennzeichnet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1233 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 1
Ortsbeiratsbudget - Versiegelung Graffiti in der Unterführung zwischen Heddernheimer Landstraße und Niederurseler Landstraße
Antrag vom 10.03.2014, OF 416/8 Betreff: Ortsbeiratsbudget - Versiegelung Graffiti in der Unterführung zwischen Heddernheimer Landstraße und Niederurseler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: In Ergänzung zum Beschluss des Ortsbeirats 8 in seiner Sitzung am 23.01.2014 unter TOP 6.1 Graffiti-Gestaltung der Unterführung Heddernheimer Landstraße/Niederurseler Landstraße (OIB 210 2014) stellt der Ortsbeirat aus seinem Ortsbeiratsbudget einen Betrag von Euro xx,00 bereit. Dieser Betrag dient zur Deckung der Differenz zwischen den betreits beschlossenen Euro 5.000,00 und dem durch die Versiegelung der Graffiti-Gestaltung zusätzlich entstandenen Kosten. Begründung: Der zusätzlich entstandene Betrag ist in seiner Höhe zum Zeitpunkt der Antragstellung unbekannt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 27.03.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 230 2014 Die Vorlage OF 416/8 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass als Betrag 2.743,75 Euro eingesetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schulwegplan Heinrich-Kromer-Schule im Bereich Mertonviertel
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2014, OM 2917 entstanden aus Vorlage: OF 407/8 vom 03.02.2014 Betreff: Schulwegplan Heinrich-Kromer-Schule im Bereich Mertonviertel Der Schulwegplan (digitale Ausgabe - Aufruf über: frankfurt.de/sixcms/media.php/738/SWP-Heinrich-Kromer_200p_2012.pdf) zeigt im Bereich Mertonviertel zwischen Urselbach und U-Bahn-Station Wiesenau einige Fehler und Ungereimtheiten auf, aus der sich für die Kinder Gefahrenpotenziale ergeben. Der Magistrat wird gebeten, folgenden Anregungen umzusetzen: 1. Der eingezeichnete Weg als direkte Verbindung zwischen Zeilweg nördlich entlang der U-Bahn-Strecke U 3, U 8 und U 9 zum Bahnübergang Neumühlenweg/Verlängerung Emil-von-Behring-Straße gibt es in der Wirklichkeit nicht. Der Weg über die Brücke beim Hundertwasserkindergarten und weiter über die Sebastian-Kneipp-Straße, Louis-Pasteur-Straße ist entsprechend einzuzeichnen. 2. Der Weg nach dem Urselbach (beginnend bei Louis-Pasteur-Straße 20) entlang der U-Bahn-Strecke zum Bahnübergang Neumühlenweg ist oftmals matschig und völlig unbeleuchtet. Ferner gibt es offene Durchschlupfstellen zwischen den Büschen zu den U-Bahn-Gleisen. Daher sollte dieser Teil des Schulwegs beleuchtet und gesichert sowie so befestigt werden, dass die Kinder diesen Weg gefahrlos und ohne Verunreinigung des Schuhwerkes und der Kleidung benutzen können. 3. Der im Schulwegplan nördlich der U-Bahn-Strecke U 3, U 8 und U 9 zwischen dem U-Bahn-Übergang Neumühlenweg und der U-Bahn-Station Wiesenau dargestellte Weg verläuft in der Wirklichkeit südlich der U-Bahn-Strecke. 4. Im Schulwegplan sind zwei Wege (ein Weg davon unter Punkt 3. beschreiben und der andere Weg vom Spielplatz in Verlängerung der Emil-von-Behring-Straße) eingezeichnet, die beide unter der Rosa-Luxemburg-Straße zum Bahnübergang bei der U-Bahn-Station Wiesenau durch freies Feld bzw. eine unbewohnte Gegend führen. Diese Wege sind teilweise unbeleuchtet. Der eine Weg verläuft direkt an der U-Bahn-Strecke entlang und ist nicht durch einen Zaun gesichert. Diese beiden Schulwege sollten wegen fehlender sozialer Kontrolle, Beleuchtung und Absperrung aus dem Schulwegeplan genommen werden. Es sollte nur der eine Schulweg vom M ertonviertel über den Neumühlenweg zur Niederurseler Landstraße bleiben, wie bereits dargestellt. Begründung: Von Eltern aus dem Bereich Mertonviertel (Blauwiesenweg usw.) wurde bemängelt, dass der Schulwegplan zwischen ihren Wohnungen und der Heinrich-Kromer-Schule einige Fehler und Gefahrenquellen aufweist. Neben den aufgezeigten Darstellungsfehlern ist den Eltern die Beseitigung der benannten Sicherheitsprobleme (unbeleuchtete Strecken, nahe an der U-Bahn-Strecke ohne Absicherung durch einen Zaun) sehr wichtig. Ausschnitt aus dem Schulwegplan der Heinrich-Kromer-Schule Quelle ist der Aufruf: frankfurt.de/sixcms/media.php/738/SWP-Heinrich-Kromer_200p_2012.pdf Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2014, ST 626 Aktenzeichen: 40 31
Geplante Sanierung Hammarskjöldring stadteinwärts Einplanung einer zusätzlichen Abbiegemöglichkeit
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2014, OM 2816 entstanden aus Vorlage: OF 403/8 vom 08.01.2014 Betreff: Geplante Sanierung Hammarskjöldring stadteinwärts Einplanung einer zusätzlichen Abbiegemöglichkeit Bei der Sanierung des Hammarskjöldrings Richtung Roßkopfstraße wurde eine Abbiegemöglichkeit beim neu geschaffenen Fußgängerüberweg zu den Stichstraßen Richtung Ernst-Reuter-Schule bzw. zu den Hausnummern 2 bis 54 eingerichtet. Die bisherigen Erfahrungen mit dieser Abbiegemöglichkeit sind positiv und es hat bisher auch keine Rückstauprobleme gegeben. Es wäre daher sinnvoll, bei der in diesem oder im nächsten Jahr vorgesehnen Sanierung des Hammarskjöldrings eine zusätzliche Abbiegemöglichkeit zur Stichstraße mit den Hausnummern 56 ff des Hammarskjöldrings einzuplanen. Dieses vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, bei der vorgesehenen Sanierung des Hammarskjöldrings stadteinwärts in diesem oder im nächsten Jahr eine Abbiegemöglichkeit zur Stichstraße der Hausnummern 56 ff des Hammarskjöldrings einzuplanen. Abbiegung hier Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2014, ST 597 Aktenzeichen: 61 1
Grundstück gegenüber Hohemarkstraße 21 sinnvoll nutzen
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2013, OM 2721 entstanden aus Vorlage: OF 393/8 vom 11.11.2013 Betreff: Grundstück gegenüber Hohemarkstraße 21 sinnvoll nutzen Der Magistrat wird gebeten, Vorschläge zu unterbreiten, wie das derzeit ungenutzte und verwucherte Grundstück gegenüber der Hohemarkstraße 21/Ecke Herzbergstraße, an dem der Weg zur U-Bahn-Station Wiesenau entlangläuft, neu gestaltet werden kann. Begründung: Die Spielgeräte auf dem Grundstück wurden vor mehreren Jahren abgebaut. Seitdem wurde hier vonseiten der Stadt jedoch nichts unternommen, um das Gelände anderweitig zu nutzen. Dem jetzigen Zustand soll mit diesem Antrag entgegengewirkt werden, um eine mögliche Verschandelung des Geländes zu verhindern und mittelfristig eine neue, sinnvolle Benutzung zu gewähren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2014, ST 310 Aktenzeichen: 67 0
Investitionsmittel für die Sanierung des Dorfkerns Niederursel im Rahmen „Schöneres Frankfurt“
Antrag vom 10.09.2013, OF 363/8 Betreff: Investitionsmittel für die Sanierung des Dorfkerns Niederursel im Rahmen "Schöneres Frankfurt" Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Entwurf zum Investitionsprogramm 2014 bis 2017 zum Haushaltsplan 2014 wird in der Produktgruppe 13.01 ein Titel "Sanierung des Dorfkerns von Niederursel/Schöneres Frankfurt" mit Investitionsmitteln in Höhe von 300.000 Euro für 2014 und weitere Mittel zur Umsetzung des vom Stadtplanungsamtes vorgelegten Rahmenplans Niederursel für die folgenden Jahre bis 2017 eingesetzt. Begründung: Die Initiative des Ortsbeirats 8 OIB 25 von 2007 wurde im Frühjahr 2008 mit dem Hinweis abgelehnt, dass die Erarbeitung eines Gestaltungskonzepts für den Dorfkern von Niederursel im Programm "Schöneres Frankfurt" erfolgt. Trotz mehrfacher Anregungen des Ortsbeirats wurde dem bisher nicht Rechnung getragen. Inzwischen liegt eine fertige Konzeption des vom Stadtplanungsamt mit Bürgern des Stadtteils und dem Ortsbeirat erarbeiteten Rahmenplans für Niederursel vor. Dabei geht es vor allem um fünf Bereiche: - Eine Neugestaltung des Werner-von-Ursel-Platzes - Eine Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Weißkirchener Weg/Schüttgraben/ Gerhard-Hauptmann-Ring - Eine Neugestaltung des Bereichs des zwischen Alt-Niederursel und Niederurseler Landstraße (Beriech Tankstellendreieck) - Sanierung der Straßen und deren Nutzungsänderung als gemischte Verkehrflächen - Eine in sich geschlossene Beleuchtungskonzeption mit Erhalt der Gaslaternen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 26.09.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 228 2013 Die Vorlage OF 363/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zum 5. Listenpunkt: CDU und SPD gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER zum Rest der Vorlage: Einstimmige Annahme
Graffitibeseitigung an Fußgängerunterführung unter Rosa-Luxemburg-Straße/Niederurseler Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 07.03.2013, OM 2020 entstanden aus Vorlage: OF 296/8 vom 18.02.2013 Betreff: Graffitibeseitigung an Fußgängerunterführung unter Rosa-Luxemburg-Straße/Niederurseler Landstraße Vorgang: OM 3608/09 OBR 8; B 350/12; Beschl. d. Stv.-V., § 2268/12 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, a) dass im Bereich der Fußgängerunterführung unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Heddernheimer Landstraße und Niederurseler Landstraße abermals die Verunstaltungen (Graffiti, Farbmarkierungen, Schmierereien) beseitigt werden sowie die Stützmauer am Neumühlenweg in die Reinigung einbezogen wird und b) dass die beschmierten (bzw. die zu reinigenden) Flächen durch legale Graffitigemälde im Rahmen der Initiative "Legale Graffiti als Teil der Jugendkultur" aufgewertet werden. Begründung: Im Nachgang zur Anregung an den Magistrat vom 24.09.2009, OM 3608, wurde immer wieder einmal die Fußgängerunterführung gereinigt. Nach einiger Zeit waren die Flächen jeweils wieder beschmiert. In dem Antrag zur Reinigung war die Stützmauer nicht mit einbezogen. Der Ortsbeirat bittet mit diesem Antrag nicht nur um abermalige Reinigung, sondern auch entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage B 350 vom 15.11.2012, § 2268, den oben genannten Bereich als ein "geeignetes Brückenbauwerk außerhalb der Innenstadt" für die Initiative "Legale Graffiti als Teil der Jugendkultur" vorzusehen. Mit dem Aufbringen durch legale Graffitigemälde werden die Flächen aufgewertet und vor Schmierereien geschützt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.09.2009, OM 3608 Bericht des Magistrats vom 17.08.2012, B 350 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 968 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 0
Bessere Kenntlichmachung des Zebrastreifens in der Roßkopfstraße
Anregung an den Magistrat vom 24.01.2013, OM 1893 entstanden aus Vorlage: OF 286/8 vom 07.01.2013 Betreff: Bessere Kenntlichmachung des Zebrastreifens in der Roßkopfstraße Der Magistrat wird beauftragt, den linken Zebrastreifen in der Roßkopfstraße (aus Richtung Hammarskjöldring kommend links in die Roßkopfstraße einbiegend) bereits vor der Linksabbiegung besser kenntlich zu machen. Begründung: Für Ortsunkundige ist nicht früh genug ersichtlich, dass sich direkt nach der Linkskurve ein Zebrastreifen in der Roßkopfstraße befindet. Daher wird ein frühzeitiger Hinweis (Beschilderung o. Ä.) für die Autofahrer im Interesse der Fußgängersicherheit für erforderlich erachtet, zumal sich viele Autofahrer auch nicht an die Tempo 30-Vorgabe halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2013, ST 524 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsabhängige Ampelschaltung Kreuzung Rosskopfstraße/Niederurseler Landstraße
Antrag vom 17.10.2012, OF 251/8 Betreff: Verkehrsabhängige Ampelschaltung Kreuzung Rosskopfstraße/Niederurseler Landstraße Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Im Antrag 742/8 des Ortsbeirats 8 vom 01. Februar 2011 wurde in Ziffer 2 der Magistrat gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Rosskopfstraße/Niederurseler Landstraße verkehrsabhängig einzurichten. In der Stellungnahme des Magistrats ST 797 zu der entsprechenden OM 5028 vom 17. Februar wurde mitgeteilt: "Die Signalanlage Rosskopfstraße/Niederurseler Landstraße wird im Zuge des Projektes Staufreies Hessen mit einer neuer Technik ausgestattet. Der Umbau ist noch für dieses Jahr vorgesehen. Durch die Installation der neuen Technik kann dann auch der Betrieb mittels einer verkehrsabhängigen Steuerung erfolgen." Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat mitzuteilen, wann der Umbau der Signalanlage Rosskopfstraße/Niederurseler Landstraße vorgenommen wird, da dies bisher noch nicht realisiert wurde. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 01.11.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 537 2012 Die Vorlage OF 251/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Das Alt-Niederurseler Geschäftszentrum optisch und wirtschaftlich aufwerten
Antrag vom 21.09.2012, OF 257/8 Betreff: Das Alt-Niederurseler Geschäftszentrum optisch und wirtschaftlich aufwerten Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, das Areal, ehemals "Tankstellen Dreieck" genannt, kostengünstig aufzuwerten indem zunächst in der Straße Alt Niederursel zwischen dem Praunheimer Weg und der Niederurseler Landstraße die teils rostigen Sperrgitter (Bild 1) ausgetauscht werden gegen gefälligere Abweiser (Bild 2) oder ähnlichem, das den Ruhenden Verkehr definitiv vom Parken abhält. 2. Wenn dann noch Geld übrig bleibt oder wieder eingetroffen ist, ist auch das Erscheinungsbild im öffentlichen Raum am oberen Ende der Niederurseler Landstraße in gleicher Weise zu verbessern Begründung: 36 Sperrgitter "zieren" das "Tankstellen-Dreieck". Die Geschäfte links im Bild 1 sind durch Sperrgitter getrennt von den Geschäften rechtsseitig. In den diesen Häuserblöcken gibt es hohen Leerstand an Gewerbeflächen. Die noch verbliebene Kundschaft hat es schwer, zügig die Ladenzeilen zu wechseln. Bild 1 zeigt, dass an einer Einmündung die Straße erst 20 m weiter (beim weißen Punkt) gequert werden kann. In späteren Schritten sollte die Straße Alt Niederursel in Fahrtrichtung Niederurseler Landstraße aufgepflastert werden. Danach sollte in einem weiteren Schritt auf der Seite der Niederurseler Landstraße der überbreite Gehweg zu Gunsten eines Parkstreifens umgebaut, um ein homogenes Geschäftsviertel zu erreichen, das auch angefahren werden kann. Mittelständiger Einzelhandel stirbt, wenn Parkplätze fehlen. Tiefgaragenplätze für die Gewerbebetriebe sind, wie am Tankstellen-Dreieck praktiziert, immer dann Unsinn, wenn sie wegen geschlossener Rollgitter nicht angefahren werden können. Der Ortsbeirat missbilligt den Tenor des Magistrats in dessen Stellungnahme ST 1439/2012. Am Tankstellen-Dreieck geht es in einem ersten, behutsamen Schritt vor allem um den Erhalt und die Erweiterung der allzu minimalen Nahversorgung im alten Ortskern von Niederursel durch bessere Erreichbarkeit der Ladenlokale und Dienstleister frei von drei Dutzend Sperrgittern. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 01.11.2012, TO I, TOP 20 Beschluss: a) Der Ortsvorsteher wird beauftragt, mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung zu vereinbaren, dass an der im Antrag genannten Stelle jedes zweite Drängelgitter entfernt wird. b) Die Vorlage OF 257/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 257/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 257/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 8 am 07.03.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 257/8 wurde zurückgezogen.
Zusätzlicher Einsatz der Buslinie 71 an Sonn- und Feiertagen Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 128
Anregung vom 14.06.2012, OA 213 entstanden aus Vorlage: OF 198/8 vom 29.05.2012 Betreff: Zusätzlicher Einsatz der Buslinie 71 an Sonn- und Feiertagen Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 128 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bei der VGF darauf hinzuwirken, dass die Buslinie 71 auch an Sonn- und Feiertagen eingesetzt wird. Damit soll erreicht werden, dass Fahrgäste aus der Niederurseler Landstraße, dem Weißkirchener Weg und dem Gerhart-Hauptmann-Ring ohne umständliches Umsteigen an der Haltestelle Schulzentrum im Praunheimer Weg auch an Sonn- und Feiertagen die Linie U 1 bzw. U 9 im Nordwestzentrum erreichen können. Begründung: In der Anregung an den Magistrat vom 03.11.2011, OM 573, wurde der Magistrat vom Ortsbeirat 8 in Ziffer 2. gebeten, den Fahrplan für die Linie 71 auf Sonn- und Feiertrage zu erweitern. Dies wurde wie folgt begründet: "An Sonn- und Feiertagen fährt der Bus 71 überhaupt nicht. Fahrgäste aus der Niederurseler Landstraße, dem Weißkirchener Weg und dem Gerhart-Hauptmann-Ring, die ins Nordwestzentrum und vor allen zur Linie U 1 bzw. U 9 wollen, können das Nordwestzentrum nur durch Umsteigen auf die Buslinie 72 Richtung Nordwestzentrum erreichen." Dazu wird in der Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2012, ST 304, lediglich darauf hingewiesen, dass die Linie 71 auch an verkaufsoffenen Sonntagen betrieben wird. Im Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 128, wird eine höhere Belastung der Buslinien 72 und 73 in der Hauptverkehrszeit festgestellt. Ob auch an normalen Sonn- und Feiertagen ein Bedarf besteht, kann nicht mit der mehrmals im Jahr erfassten Auslastung der Busse und Bahnen festgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 128 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.09.2012, B 412 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 20.06.2012 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.06.2012, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 128 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 213 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. SPD und FDP gegen FREIE WÄHLER und Piraten (= Ablehnung); CDU, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stv. Ochs (= Annahme im Rahmen OA 213, OA 213 = Annahme) 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.06.2012, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 128 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 213 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 222 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 213 und OA 222) sowie FREIE WÄHLER und Piraten (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL und REP (M 128 = Ablehnung, OA 213 und OA 222 = Annahme) NPD (M 128 = Ablehnung, OA 213 und OA 222 = vereinfachtes Verfahren) Stv. Ochs (M 128 = Annahme im Rahmen OA 213, OA 213 und OA 222 = Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.06.2012, TO II, TOP 32 Beschluss: 1. Der Vorlage M 128 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 213 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 222 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 213 und OA 222), FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP (= Ablehnung) sowie Stv. Ochs (= Annahme im Rahmen OA 213) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, REP und Stv. Ochs (= Annahme) sowie NPD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und NPD gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, REP und Stv. Ochs (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 128 = Ablehnung, OA 213 und OA 222 = Annahme) 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 203 Beschluss: Der Vorlage OA 213 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 1877, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.06.2012 Aktenzeichen: 92 11
Mobile Geschwindigkeitsanzeigeanlagen im Ortsbezirk 8
Anregung an den Magistrat vom 22.03.2012, OM 1056 entstanden aus Vorlage: OF 156/8 vom 06.03.2012 Betreff: Mobile Geschwindigkeitsanzeigeanlagen im Ortsbezirk 8 Die mobilen Geschwindigkeitsanzeigeanlagen haben sich, wenn sie turnusmäßig für ca. zwei Monate an einem Standort aufgestellt sind, im Ortsbezirk 8 bewährt. Dieses vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, mobile Geschwindigkeitsanzeigeanlagen (keine Blitzanlagen) jeweils wiederkehrend für mindestens vier, besser acht Wochen an folgenden Straßen im Ortsbezirk anzubringen: - Heddernheimer Landstraße (in Höhe der Hausnummer 22) - Vor der Robert-Schumann-Schule (Heddernheimer Kirchstraße) - Vor der Erich-Kästner-Schule (Praunheimer Weg) - Praunheimer Weg (Europäische Schule) - Vor der Heinrich-Kromer-Schule (Niederurseler Landstraße) - Im Weißkirchener Weg - In der Römerstadt (im Bereich der Römerstadtschule) - In der Römerstadt in Höhe Hausnummer 117 (Kindergarten) - In der Römerstadt an der Ecke Wenzelweg - Olof-Palme-Straße nach der Abbiegung Kaltmühle Begründung: Viele Bürgerinnen und Bürger sind an den Ortsbeirat herangetreten, dass insbesondere in den o. g. Straßen vermeintlich zu schnell gefahren wird. Es gilt daher Maßnahmen zu ergreifen, die dem zu schnellen Fahren Einhalt gebieten können. Die Aufstellung mobiler Geschwindigkeitsanzeigeanlagen hat in der Vergangenheit (z. B. vor der Robert-Schumann-Schule) zu langsamerem und defensiverem Fahren geführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2012, ST 880 Aktenzeichen: 32 1
Linienführung der Buslinie 71
Antrag vom 12.01.2012, OF 127/8 Betreff: Linienführung der Buslinie 71 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine alternative Linienführung der Busline 71 zu prüfen, bei der die U-Bahn-Haltestelle Niederursel über die Niederurseler Landstraße, Seibertsgasse, Krautgartenweg, Spielsgasse und Schüttgrabenstraße oder Kirchgartenstraße in den Linienweg eingebunden werden soll. Hierbei sind insbesondere folgende Varianten hinsichtlich ihrer Durchführbarkeit, Kosten, Fahrzeitbilanzen und einsetzbaren Fahrzeuge (große/kleine Busse) zu untersuchen (siehe auch Skizze): 1. Einbindung in die bestehende Rundlinie der Linie 71. 2. Einbindung in die bestehende Rundlinie für jeden zweiten Bus 3. Aufteilung der Linie 71 in zwei Teillinien: a) Nordwestzentrum → Gerhart-Hauptmann-Ring → Nordwestzentrum (wie gehabt) b) Niederursel → Gerhart-Hauptmann-Ring → Niederursel 4. Aufteilung der Linie 71 in zwei Teillinien: a) Nordwestzentrum → Gerhart-Hauptmann-Ring→Niederursel und b) Niederursel → Gerhart-Hauptmann-Ring → Niederursel. Varianten 2, 3 und 4 würden einen 10-Minuten-Takt der Linie 71 im Bereich des Gerhart-Hauptmann-Ringes erfordern, damit die Anbindung an Niederursel mindestens im 20-Minuten-Takt erfolgen kann. Sollte eine Linienführung durch Schüttgrabenstraße oder Kirchgartenstraße nicht möglich sein, so wird der Magistrat gebeten, die oben genannten Varianten mit einer Linienführung von Niederursel über die Straße Alt-Niederursel zum Weißkirchener Weg zu prüfen. Begründung: Durch den stark gestiegenen U-Bahn-Verkehr zur U-Bahn-Haltestelle Niederursel ist für die Fahrt aus der Stadtmitte in die Nordweststadt eine Route über Niederursel für viele Anwohner zu einer attraktiven Alternative zu den überfüllten Bussen aus dem Nordwestzentrum geworden. Ein Bus ab Niederursel böte neben dem Anschluss an diese Fahrtmöglichkeit auch eine attraktive Anbindung von der Universität am Riedberg zur Nordweststadt und, mit einmal Umsteigen, nach Praunheim, Hausen, Bockenheim und Rödelheim. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.03.2012, OF 155/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2012, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 127/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 8 am 16.02.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 127/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 8 am 22.03.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 127/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 155/8 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Stolperfallen auf der Asphaltdecke vor den Bushaltestellen Weißkirchener Weg und Heinrich-Kromer-Schule
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2011, OM 569 entstanden aus Vorlage: OF 86/8 vom 13.09.2011 Betreff: Stolperfallen auf der Asphaltdecke vor den Bushaltestellen Weißkirchener Weg und Heinrich-Kromer-Schule Der Magistrat wird gebeten, einen Teil der Asphaltdecke auf dem Gerhart-Hauptmann-Ring unmittelbar in Höhe der Bushaltestelle Weißkirchener Weg und auf der Niederurseler Landstraße unmittelbar in Höhe der Bushaltestelle Heinrich-Kromer-Schule zu erneuern. Begründung: Direkt vor den beiden Busstationen haben sich - vermutlich durch den jahrelangen Busstopp an dieser Stelle - im Asphalt Wellen mit teilweise bis zu 15 cm Höhe gebildet, die für querende Fußgänger, die etwa aus Richtung Gerhart-Hauptmann-Ring 1-15 oder Niederurseler Landstraße 141 zu den Bushaltstellen laufen, zu gefährlichen Stolperfallen werden können. Es erscheint dem Ortsbeirat angezeigt, die Fahrbahnoberflächen so schnell wie möglich auszubessern, um die Verkehrssicherheit für die Fußgänger wiederherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 93 Aktenzeichen: 66 5
Zusätzlicher Einsatz von Bussen auf der Buslinie 71 - Nordwestzentrum-Nordwestzentrum
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2011, OM 573 entstanden aus Vorlage: OF 91/8 vom 18.10.2011 Betreff: Zusätzlicher Einsatz von Bussen auf der Buslinie 71 - Nordwestzentrum-Nordwestzentrum Derzeit fährt die Buslinie 71 in der Zeit zwischen 10.00 und 16.00 Uhr alle 20 Minuten und an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht. Auf Grund von eigenen Beobachtungen und Hinweisen von Fahrgästen ist es notwendig, die Taktzeiten für den Bus 71 in der Zeit von 12.00 bis 14.00 Uhr von 20 auf 10 Minuten zu ändern: Der Andrang von Fahrgästen in dieser Zeit an der Einstiegsstelle Nordwestzentrum ist sehr groß, so dass die Busse der Buslinie 72 bzw. 73, die alle 10 Minuten fahren, überfüllt sind, da der Bus 71 in dieser Zeit nur alle 20 Minuten fährt. In dieser Zeit fahren vor allem auch viele Fahrgäste mit Kinderwagen oder Einkaufswagen. Da dies die Einstiegszeit erheblich verlängert, führt das zu langen Wartezeiten der Busse an der Haltestelle und beeinträchtigt auch die nachfahrenden Busse der anderen Linien. An Sonn- und Feiertagen fährt der Bus 71 überhaupt nicht. Fahrgäste aus der Niederurseler Landstraße, dem Weißkirchener Weg und dem Gerhart-Hauptmann-Ring, die ins Nordwestzentrum und vor allen zur Linie U1 bzw. U 9 wollen, können das Nordwestzentrum nur durch Umsteigen auf die Buslinie 72 Richtung Nordwestzentrum erreichen. Dieses vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat, die VGF zu beauftragen, durch eine Fahrgastzählung auf der Linie 71 zu klären, 1. ob zusätzliche Busse in der Zeit zwischen 12.00 und 14.00 eingesetzt werden können und 2. ob der Fahrplan für den Einsatz der Linie 71 auch an Sonn- und Feiertagen erweitert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2012, ST 304 Aktenzeichen: 92 11
Planung für Tankstellendreieck vorlegen
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2011, OM 377 entstanden aus Vorlage: OF 76/8 vom 15.09.2011 Betreff: Planung für Tankstellendreieck vorlegen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, welche Varianten zur Verfügung stehen, die Verkehrssituation am "Tankstellendreieck" in Niederursel (begrenzt durch die Straßen Alt-Niederursel, Praunheimer Weg und Niederurseler Landstraße) zu verändern. Insbesondere sollen Alternativen zu den vorhandenen Sperrgittern aufgezeigt werden, die eine hohe Trennwirkung im Straßenbild erzeugen und dadurch die Attraktivität der Gewerbe in diesem Bereich stark beeinträchtigen. Ferner ist zu überprüfen, ob die relativen Größen der Verkehrsflächen noch dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen entsprechen und wie diese eventuell verändert werden könnten, um neuen Entwicklungen zu entsprechen. Begründung: Die Sperrgitter am Tankstellendreieck sind ohne Zweifel keine optischen Glanzlichter. Die Verkehrsführung in diesem Bereich scheint aber generell überdacht werden zu müssen, daher sollte auf losgelöste Maßnahmen verzichtet und ein Gesamtkonzept entwickelt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST 40 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1439 Aktenzeichen: 66 0
Verkehrssituation am Knoten Niederurseler Landstraße/Alt-Niederursel/ Praunheimer Weg verbessern
Antrag vom 13.09.2011, OF 84/8 Betreff: Verkehrssituation am Knoten Niederurseler Landstraße/Alt-Niederursel/ Praunheimer Weg verbessern Die mit Eröffnung des Radroutenabschnitts Weißkirchen/Ernst-Kahn-Straße 2009 wirksam gewordene neue Verkehrsführung am früheren "Tankstellendreieck" hat für Kraft- und Radfahrer zu einer spürbaren Verkürzung der Wege in diesem Teil der Nordweststadt bzw. Niederursels geführt. Gleichwohl werden von Verkehrsteilnehmern, Passanten wie Anwohnern einige Beschwerden vorgebracht, unter anderem über zu hohe Pkw-Geschwindigkeiten in der geschlängelten Kurve aus Richtung Niederurseler Landstraße sowie über gefährliche Fahrzeugmanöver an der Engstelle vor der Pizzeria Praunheimer Weg 1, die durch die Parkraumsituation, den Zebrastreifen an der Einmündung zum Weißkirchener Weg und Falschparker vor Haus Nr. 1 verstärkt werden und zu Gefährdungen für Fußgänger (Schulweg) führen. Dies vorausgeschickt wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, den Magistrat bzw. die Verwaltung zu einem Ortstermin einzuladen, um mit den Ortsbeiratsmitgliedern und interessierten Bürgern Möglichkeiten einer Verbesserung der Verkehrssituation an Ort und Stelle erörtern zu können. Dabei ist die Sachlage zur OM 377 v. 15.09. und OM 4959 v. 20.01.2011 einzubeziehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 03.11.2011, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 84/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Entfernung überflüssiger Wegweisermasten
Anregung an den Magistrat vom 12.05.2011, OM 53 entstanden aus Vorlage: OF 4/8 vom 27.04.2011 Betreff: Entfernung überflüssiger Wegweisermasten Der Magistrat wird gebeten, die Masten der nicht mehr vorhandenen Vorwegweiser auf der Niederurseler Landstraße bei Haus Nr. 3 und gegenüber Haus Nr. 162 zu entfernen, sowie den Masten Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße durch einen für die daran angebrachten Werbetafeln geeigneten zu ersetzen. Begründung: 1994 erfolgte der Ausbau der Rosa-Luxemburg-Straße als Umgehung des Ortskerns von Niederursel und Teilen der Nordweststadt. Bis dahin befanden sich einige große Wegweiser auf der bis dahin stark befahrenen Niederurseler Landstraße. Mit Wegfall dieser Straße als Hauptverkehrsstraße nach Oberursel wurden die Vorwegweiser entfernt, nicht aber die entsprechenden Masten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2011, ST 807 Aktenzeichen: 66 0
Verbesserung Verkehrssituation Hammarskjöldring/Roßkopfstraße
Anregung an den Magistrat vom 17.02.2011, OM 5026 entstanden aus Vorlage: OF 707/8 vom 09.11.2010 Betreff: Verbesserung Verkehrssituation Hammarskjöldring/Roßkopfstraße Aufgrund der erteilten Baugenehmigung für das Seniorenpflegeheim im Hammarskjöldring 73 (ehemaliges Einkaufszentrum) ist nach dessen Fertigstellung mit zusätzlichem Verkehr durch die Bewohner und Kunden der in dem Gebäude geplanten Geschäfte zu erwarten. Dieses vorausgeschickt wird der Magistrat beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob der Hammarskjöldring Richtung Innenstadt und im Kreuzungsbereich Hammarskjöldring/Roßkopfstraße durch einen Kreisverkehr entlastet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2011, ST 669 Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1158 Aktenzeichen: 32 1
Änderung Ampelschaltung Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 17.02.2011, OM 5028 entstanden aus Vorlage: OF 742/8 vom 01.02.2011 Betreff: Änderung Ampelschaltung Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße Vor dem Ausbau der Rosa-Luxemburg-Straße wurde der Verkehr von und nach Oberursel durch Niederursel über die Dillenburger Straße bzw. die Heddernheimer Landstraße und die Niederurseler Landstraße geführt. Seit dem Ausbau der Rosa-Luxemburg-Straße wurde die Niederurseler Landstraße Richtung Heddernheim ebenso Sackgasse wie die Heddernheimer Landstraße Richtung Niederursel. Trotzdem wurde die Vorfahrtsberechtigung der Niederurseler Landstraße an der Kreuzung Roßkopfstraße beibehalten, obwohl der meiste Verkehr einschließlich des Busverkehrs Richtung Niederursel seitdem über die Roßkopfstraße stattfindet. Da die Ampel nachts ausgeschaltet wird, hat der Verkehr aus der Roßkopfstraße die Vorfahrt aus der Niederurseler Landstraße zu beachten. Ebenso wird von Autofahrern bemängelt, dass die Ampelschaltung an der Kreuzung Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße und Heidetränkstraße so geschaltet ist, dass der Verkehr aus der Roßkopfstraße auf die Niederurseler Landstraße sehr häufig durch eine Rotphase gestoppt wird. Dies behindert auch den Busverkehr. Der Magistrat wird beauftragt, 1. die Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße und Heidetränkstraße - unter Umständen mit Umbaumaßnahmen - so zu ändern, dass die Roßkopfstraße gegenüber der Niederurseler Landstraße vorfahrtsberechtigt ist, und 2. die Ampelschaltung an dieser Kreuzung verkehrsabhängig einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2011, ST 797 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 1
Wiederherstellung Halteverbot und Anbringung von Pollern im Teilstück Alt-Niederursel
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2011, OM 4959 entstanden aus Vorlage: OF 731/8 vom 05.01.2011 Betreff: Wiederherstellung Halteverbot und Anbringung von Pollern im Teilstück Alt-Niederursel Nach der Umgestaltung des so genannten Tankstellen-Dreiecks in Niederursel war auf beiden Seiten des Teilstücks von Alt-Niederursel zwischen Niederurseler Landstraße und der parallelen Niederurseler Landstraße ein absolutes Halteverbot. Dies wurde inzwischen auf der rechten Seite in Richtung Niederursel aufgehoben. Trotz des Halteverbots auf der linken Seite parken dort häufig Autos. Das Teilstück der Straße Alt-Niederursel ist die einzige leitungsfähige Durchgangsstraße Richtung Niederursel. Wegen der Parksituation ist ein Abbiegen und das weitere Durchfahren von der Niederurseler Landstraße bzw. Weißkirchener Weg in die Straße Alt-Niederursel sehr schwierig und häufig wegen des Gegenverkehrs mit Wartezeiten verbunden. Vor allem seitens der Freiwilligen Feuerwehr von Niederursel wird dieser Zustand als unhaltbar und im Notfall als gefährlich angesehen. Dieses vorausgeschickt, wird der Magistrat beauftragt, 1. das absolute Halteverbot auf der rechten Seite des Teilstücks der Straße Alt-Niederursel zwischen der Niederurseler Landstraße und der parallelen Niederurseler Landstraße nach Niederursel wieder einzurichten und 2. die linke Seite dieses Teilstücks der Straße Alt-Niederursel wie auf der rechten Seite der Niederurseler Landstraße Richtung Niederursel abzupollern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2011, ST 668 Aktenzeichen: 66 0
Prüfung und Einleitung geeigneter Maßnahmen zur Minimierung der potentiellen Unfallgefahr im Bereich der Einmündung des Hammarskjöldring in die Roßkopfstraße und deren weiterer Verlauf
Antrag vom 10.11.2010, OF 708/8 Betreff: Prüfung und Einleitung geeigneter Maßnahmen zur Minimierung der potentiellen Unfallgefahr im Bereich der Einmündung des Hammarskjöldring in die Roßkopfstraße und deren weiterer Verlauf Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Der Ortsbeirat 8 bittet den Magistrat um Prüfung, durch welche geeignete(n) Maßnahme(n) (z. B. 30er Zone, deutlich bessere Kenntlichmachung des Zebrastreifens z. B. durch Schilder, Licht etc., Verlegung des Zebrastreifens innerhalb der Roßkopfstrasse Richtung Niederurseler Landstrasse) der potentiellen Unfallgefahr im Bereich der Einmündung des Hammarskjöldring in die Roßkopfstrasse und deren weiterer Verlauf begegnet werden kann und diese Maßnahme sodann zu veranlassen und umzusetzen. Begründung: Der obige Bereich ist derzeit als 50 km/h Zone ausgewiesen und stark befahren. Autofahrer, die mit dieser und oftmals auch höherer Geschwindigkeit vom Erich-Ollenhauer-Ring kommend über den Hammarskjöldring in die Roßkopfstrasse fahren, nehmen häufig sehr spät den gleich dort befindlichen Zebrastreifen und auch im weiteren Verlauf sehr spät die Passanten wahr, die die Strasse überqueren möchten. So kam es in der Vergangenheit bereits zu riskanten Bremsmanövern vor dem Zebrastreifen. Aber nicht nur für die Autofahrer, sondern auch für die Passanten ist dieser Bereich beim Überqueren der Roßkopfstrasse schwer einsehbar, da die heranbrausenden Autos nur sehr spät wahr genommen werden können. Dieser Gefährdung von Passanten muss mit geeigneten Mitteln begegnet werden, um Unfälle zu vermeiden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 8 am 25.11.2010, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 708/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2011, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 708/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 50. Sitzung des OBR 8 am 17.02.2011, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 708/8 wurde zurückgezogen.
Einstellung von Bebauungsplanverfahren hier: Anlage 2, Bebauungsplan Nr. 684 Wohngebiet Karl-Kautsky-Weg/Niederurseler Landstraße Vortrag des Magistrats vom 27.08.2010, M 168
Anregung vom 28.10.2010, OA 1217 entstanden aus Vorlage: OF 679/8 vom 14.10.2010 Betreff: Einstellung von Bebauungsplanverfahren hier: Anlage 2, Bebauungsplan Nr. 684 Wohngebiet Karl-Kautsky-Weg/Niederurseler Landstraße Vortrag des Magistrats vom 27.08.2010, M 168 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Vorlage M 168 wird mit der Maßgabe beschlossen, das Verfahren zum Bebauungsplan 684 "Wohngebiet zwischen Karl-Kautsky-Weg/Niederurseler Landstraße" nicht einzustellen. 2. Im Interesse einer Stabilisierung und Fortentwicklung des Wohnanteils in diesem Mischgebiet wird der Magistrat beauftragt, das Planungsverfahren abzuschließen und den Entwurf eines Bebauungsplanes der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung zuzuleiten, der auf der Grundlage von § 4a der Baunutzungsverordnung v. 23.1.1990 (BauNVO) ein "Gebiet zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung" mit Zulässigkeit von Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen vorsieht, allerdings unter Berücksichtigung der besonderen Eigenart der Wohnnutzung unter Ausschluss der Möglichkeit, gemäß § 4a Abs. 3 Ziffer 2 BauNVO Vergnügungsstätten (Spielhallen, Wettbüros etc.) zuzulassen, was nach § 1 Abs. 6 Ziffer 1 BauNVO möglich ist. 3. Für den Fall, dass aus städteplanerischen Gründen die Festsetzung eines Mischgebiets nach § 6 BauNVO bevorzugt werden sollte, wird der Magistrat ersucht, gemäß § 1 Abs. 5 Satz 1 BauNVO die Nutzung "Vergnügungsstätte" (§ 6 Abs. 2 Ziffer 8 BauNVO) auszuschließen. Begründung: Der momentan gültige Bebauungsplan NW 103 aus dem Jahr 1965 entspricht noch den stadträumlichen Gegebenheiten des früheren "Tankstellenkreisels" und fundiert in hohem Maße eine für heutige Wohnzwecke in diesem durch den Bau der Nordumfahrung Niederursel verkehrsberuhigten Teil Niederursels nicht mehr zeitgemäße Mischgebietsnutzung, in der auch Vergnügungsstätten und Tankstellen zulässig sind. Durch den Abschluss des Bebauungsplanverfahrens könnte ein für die Anwohner und Gewerbetreibenden in diesem Quartier befriedigendes Baurecht geschaffen werden, das zur Stabilisierung des Wohnanteils führt. Die Planungsziele des Aufstellungsbeschlusses vom 14.9.1989 sind zwar in hohem Maße realisiert, allerdings - auch nach der Änderung der Verkehrsführung von der Niederurseler Landstraße zum Weißkirchener Weg im Jahr 2009 - noch nicht die für das städtebauliche Ergebnis wesentliche Einziehung des nördlichen Teils des alten Kreisverkehrs zugunsten einer für Wohnnutzung und Gewerbe gleichermaßen attraktiven kleinen Fußgängerzone. Das Quartier soll auch in Zukunft überwiegend dem Wohnen dienen, weshalb für das Wohnumfeld problematische Nutzungen wie Spielhallen schon aufgrund des Baurechtes nicht genehmigungsfähig sein dürfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.08.2010, M 168 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 03.11.2010 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.11.2010, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 168 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1205 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 1206 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 1207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 1217 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 48. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.11.2010, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 168 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1205 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 1206 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 1207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 1217 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 46. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.12.2010, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 1205 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 1206 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 1207 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Der Vorlage OA 1217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 1205, OA 1206, OA 1207 und OA 1217) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (M 168, OA 1205, OA 1206, OA 1207 und OA 1217 = Annahme) REP (M 168, OA 1205, OA 1206 und OA 1217 = Annahme, OA 1207 = vereinfachtes Verfahren) NPD (M 168, OA 1207 und OA 1217 = Annahme, OA 1205 und OA 1206 = vereinfachtes Verfahren) Stv. Holtz (OA 1205, OA 1206, OA 1207 und OA 1217 = Annahme) 49. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.12.2010, TO II, TOP 3 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 1205 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 1206 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 1207 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Der Vorlage OA 1217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 1207, OA 1206, OA 1207 und OA 1217) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.12.2010, TO II, TOP 30 Beschluss: 1. Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 1205 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 1206 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 1207 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Der Vorlage OA 1217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 1205, OA 1206, OA 1207 und OA 1217) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, FAG und NPD gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, REP und Stv. Holtz (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und NPD gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, REP und Stv. Holtz (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, NPD und Stv. Holtz (= Annahme) sowie FAG und REP (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, REP, NPD und Stv. Holtz gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 9167, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2010 Aktenzeichen: 61 00
Zusätzlicher Fußgängerüberweg Hammarskjöldring
Anregung an den Magistrat vom 11.09.2008, OM 2606 entstanden aus Vorlage: OF 332/8 vom 25.08.2008 Betreff: Zusätzlicher Fußgängerüberweg Hammarskjöldring Der Magistrat wird gebeten, einen zusätzlichen Fußgängerüberweg im unteren Teil des Hammarskjöldrings in Höhe der unteren Stichstraßen einzurichten. Begründung: Im doppelstreifigen Teil des Hammarskjöldrings befindet sich nur ein Fußgängerüberweg in Höhe der Bushaltestellen Roßkopfstraße. Die Planung der Nordweststadt hatte vorgesehen, dass die Fußgänger zwischen den geraden und ungeraden Hausnummern des Hammarskjöldrings die ehemals drei Brücken benutzen. Dies hat sich nicht bewährt, so dass die Fußgängerbrücke in Höhe der Bushaltestellen Roßkopfstraße abgebrochen wurde. Fußgänger aus dem unteren Teil des Hammarskjöldrings überqueren die Straße vor allem in Höhe der beiden unteren Stichstraßen. Das ist insbesondere für ältere Menschen bzw. Menschen mit Behinderungen gefährlich. Viele Fahrzeuge befahren den Hammarskjöldring mit überhöhter Geschwindigkeit. Ein Fußgängerüberweg würde dazu führen, dass der Verkehr "verstetigt" würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2008, ST 1681 Aktenzeichen: 32 1
Radroute Weißkirchen – Ernst-Kahn-Straße hier: Vorlage der Bau- und Finanzierungsvorlage
Anregung vom 21.06.2007, OA 433 entstanden aus Vorlage: OF 170/8 vom 08.06.2007 Betreff: Radroute Weißkirchen - Ernst-Kahn-Straße hier: Vorlage der Bau- und Finanzierungsvorlage Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Bau- und Finanzierungsvorlage für die Radroute Weißkirchen - Ernst-Kahn-Straße spätestens im 3. Quartal 2007 der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Die 2005 vorgestellte Vorplanung der Radroute ist unter Maßgaben beschlossen worden, deren Einarbeitung mit Bericht B 78 vom 22.06.2006 bestätigt ist. Seitdem ist wieder ein Jahr vergangen. Es wäre nicht nur wünschenswert, baldmöglichst eine attraktive Radverbindung von Oberursel zum Nordwestzentrum mit Anschluss an das Radwegenetz zur Nidda bzw. Richtung Innenstadt zu haben, sondern vor allem auch dringend erforderlich, die Verkehrsführung am sogenannten Tankstellendreieck im Kreuzungsbereich Alt-Niederursel/Praunheimer Weg/Niederurseler Landstraße/Weißkirchener Weg zu ändern. Diese Änderung ist mit der Vorplanung zusammen beschlossen worden. Eine direkte und vorfahrtberechtigte Zufahrt von der Niederurseler Landstraße in den Weißkirchener Weg unter Verlegung der Bushaltestelle "Alt-Niederursel" wird eine erhebliche Entlastung des Verkehrsstromes zum Gerhart-Hauptmann-Ring bringen, für die Anwohner am Tankstellendreieck weniger Abgase bedeuten und die Verkehrssicherheit im Bereich insgesamt erhöhen. Ein neuer Aspekt ist dabei zu der seit 1997 geführten Debatte hinzugekommen: Durch das mit der Einfahrt in den westlichen Ast der Niederurseler Landstraße verbundene Einschwenken der Linienbusse 72 und 73 zur Haltstelle "Alt-Niederursel" und die beengten Bürgersteigverhältnisse dort kommt es zu Gefährdungen von Kindern (offzieller Schulweg) und gehbehinderten Personen. Die angekündigte Bau- und Finanzierungsvorlage sollte möglichst schnell vorgelegt werden und nicht erst "zu gegebener Zeit, voraussichtlich im 1. Quartal 2008", wie vom Magistrat unverbindlich angekündigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2007, ST 1836 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.06.2007 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.08.2007, TO I, TOP 56 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 433 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2389, 13. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 28.08.2007 Aktenzeichen: 66 2
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