Graffitibeseitigung an Fußgängerunterführung unter Rosa-Luxemburg-Straße/Niederurseler Landstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.03.2013, OM
2020 entstanden aus
Vorlage: OF 296/8 vom
18.02.2013 Betreff: Graffitibeseitigung an Fußgängerunterführung unter
Rosa-Luxemburg-Straße/Niederurseler Landstraße Vorgang: OM 3608/09 OBR 8; B 350/12; Beschl. d. Stv.-V.,
§ 2268/12 Der Magistrat wird gebeten zu
veranlassen, a) dass im Bereich der
Fußgängerunterführung unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Heddernheimer
Landstraße und Niederurseler Landstraße abermals die Verunstaltungen (Graffiti,
Farbmarkierungen, Schmierereien) beseitigt werden sowie die Stützmauer am
Neumühlenweg in die Reinigung einbezogen wird und b) dass die beschmierten (bzw. die zu reinigenden)
Flächen durch legale Graffitigemälde im Rahmen der Initiative "Legale Graffiti
als Teil der Jugendkultur" aufgewertet werden. Begründung: Im Nachgang zur Anregung an den Magistrat vom
24.09.2009, OM 3608, wurde immer wieder einmal die Fußgängerunterführung
gereinigt. Nach einiger Zeit waren die Flächen jeweils wieder beschmiert. In
dem Antrag zur Reinigung war die Stützmauer nicht mit einbezogen. Der Ortsbeirat bittet mit diesem Antrag nicht nur um
abermalige Reinigung, sondern auch entsprechend der Beschlussfassung zur
Vorlage B 350 vom 15.11.2012, § 2268, den oben genannten Bereich als ein
"geeignetes Brückenbauwerk außerhalb der Innenstadt" für die Initiative "Legale
Graffiti als Teil der Jugendkultur" vorzusehen. Mit dem Aufbringen durch legale
Graffitigemälde werden die Flächen aufgewertet und vor Schmierereien
geschützt. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an
den Magistrat vom 24.09.2009, OM 3608
Bericht des
Magistrats vom 17.08.2012, B 350
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.06.2013, ST 968
Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 0