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Graffitibeseitigung an Fußgängerunterführung unter Rosa-Luxemburg-Straße/Niederurseler Landstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.03.2013, OM 2020 entstanden aus Vorlage: OF 296/8 vom 18.02.2013 Betreff: Graffitibeseitigung an Fußgängerunterführung unter Rosa-Luxemburg-Straße/Niederurseler Landstraße Vorgang: OM 3608/09 OBR 8; B 350/12; Beschl. d. Stv.-V., § 2268/12 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, a) dass im Bereich der Fußgängerunterführung unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Heddernheimer Landstraße und Niederurseler Landstraße abermals die Verunstaltungen (Graffiti, Farbmarkierungen, Schmierereien) beseitigt werden sowie die Stützmauer am Neumühlenweg in die Reinigung einbezogen wird und b) dass die beschmierten (bzw. die zu reinigenden) Flächen durch legale Graffitigemälde im Rahmen der Initiative "Legale Graffiti als Teil der Jugendkultur" aufgewertet werden. Begründung: Im Nachgang zur Anregung an den Magistrat vom 24.09.2009, OM 3608, wurde immer wieder einmal die Fußgängerunterführung gereinigt. Nach einiger Zeit waren die Flächen jeweils wieder beschmiert. In dem Antrag zur Reinigung war die Stützmauer nicht mit einbezogen. Der Ortsbeirat bittet mit diesem Antrag nicht nur um abermalige Reinigung, sondern auch entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage B 350 vom 15.11.2012, § 2268, den oben genannten Bereich als ein "geeignetes Brückenbauwerk außerhalb der Innenstadt" für die Initiative "Legale Graffiti als Teil der Jugendkultur" vorzusehen. Mit dem Aufbringen durch legale Graffitigemälde werden die Flächen aufgewertet und vor Schmierereien geschützt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.09.2009, OM 3608 Bericht des Magistrats vom 17.08.2012, B 350 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 968 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 0

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