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Verkehrssicherheit in der Niederurseler Landstraße wiederherstellen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4093 entstanden aus Vorlage: OF 585/8 vom 04.04.2015 Betreff: Verkehrssicherheit in der Niederurseler Landstraße wiederherstellen Vorgang: OM 3415/14; ST 477/15 Der Magistrat wird beauftragt, die Einbahnstraßenregelung in der Niederurseler Landstraße zwischen den Häusern 156 und 160 durch bauliche Maßnahmen durchzusetzen. Diese sind dem Ortsbeirat zuvor schriftlich vorzustellen, damit dieser hierüber beraten kann. Ziel soll es sein, den motorisierten Verkehrsteilnehmern zu verdeutlichen, dass der betreffende Teilabschnitt der Niederurseler Landstraße nicht (mehr) von der Niederurseler Landstraße aus befahren werden darf. Begründung: Mit der Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM 3415, beantragte der Ortsbeirat die Straßenführung und die vor mehreren Jahren veränderte Einbahnstraßenregelung durch beispielsweise eine Fahrbahnmarkierung zu verdeutlichen. Hintergrund war, dass mehrfach täglich auf diesem Abschnitt Fahrzeuge entgegen der Fahrtrichtung fahren. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 477, wurde eine Verdeutlichung der Abbiegemöglichkeiten beispielsweise durch Pfeile (geradeaus und links) auf der Fahrbahn verworfen, da die Niederurseler Landstraße im genannten Bereich ausreichend beschildert sei und insbesondere durch die angebrachten Verkehrszeichen 267 Straßenverkehrsordnung (StVO), Verbot der Einfahrt, für Verkehrsteilnehmer als Einbahnstraße klar erkennbar wäre. Da die vorbildliche Beschilderung leider den Falschfahrern nicht bekannt zu sein scheint, kommen augenscheinlich nur noch bauliche Maßnahmen in Betracht, um die Sicherheit in diesem Bereich wiederherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM 3415 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 477 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1326 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 266 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 0