Verkehrssicherheit in der Niederurseler Landstraße wiederherstellen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM
4093 entstanden aus
Vorlage: OF 585/8 vom
04.04.2015 Betreff: Verkehrssicherheit in der Niederurseler
Landstraße wiederherstellen Vorgang: OM 3415/14; ST 477/15 Der Magistrat wird beauftragt, die
Einbahnstraßenregelung in der Niederurseler Landstraße zwischen den Häusern 156 und 160 durch bauliche Maßnahmen
durchzusetzen. Diese sind dem Ortsbeirat zuvor schriftlich vorzustellen, damit
dieser hierüber beraten kann. Ziel soll es sein, den motorisierten
Verkehrsteilnehmern zu verdeutlichen, dass der betreffende Teilabschnitt der
Niederurseler Landstraße nicht (mehr) von der Niederurseler Landstraße aus
befahren werden darf. Begründung: Mit der Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM
3415, beantragte der Ortsbeirat die Straßenführung und die vor mehreren Jahren
veränderte Einbahnstraßenregelung durch beispielsweise eine Fahrbahnmarkierung
zu verdeutlichen. Hintergrund war, dass mehrfach täglich auf diesem Abschnitt
Fahrzeuge entgegen der Fahrtrichtung fahren. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015,
ST 477, wurde eine Verdeutlichung der Abbiegemöglichkeiten beispielsweise
durch Pfeile (geradeaus und links) auf der Fahrbahn verworfen, da die
Niederurseler Landstraße im genannten Bereich ausreichend beschildert sei und
insbesondere durch die angebrachten Verkehrszeichen 267 Straßenverkehrsordnung
(StVO), Verbot der Einfahrt, für Verkehrsteilnehmer als Einbahnstraße klar
erkennbar wäre.
Da die vorbildliche Beschilderung
leider den Falschfahrern nicht bekannt zu sein scheint, kommen augenscheinlich
nur noch bauliche Maßnahmen in Betracht, um die Sicherheit in diesem Bereich
wiederherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 11.09.2014, OM 3415
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.03.2015, ST 477
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.09.2015, ST 1326
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.02.2016, ST 266
Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 0