Ortsbeiratsbudget - Versiegelung Graffiti in der Unterführung zwischen Heddernheimer Landstraße und Niederurseler Landstraße
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Graffiti in der Unterführung zwischen Heddernheimer Landstraße und Niederurseler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: In Ergänzung zum Beschluss des Ortsbeirats 8 in seiner Sitzung am 23.01.2014 unter TOP 6.1 Graffiti-Gestaltung der Unterführung Heddernheimer Landstraße/Niederurseler Landstraße (OIB 210 2014) stellt der Ortsbeirat aus seinem Ortsbeiratsbudget einen Betrag von Euro xx,00 bereit. Dieser Betrag dient zur Deckung der Differenz zwischen den betreits beschlossenen Euro 5.000,00 und dem durch die Versiegelung der Graffiti-Gestaltung zusätzlich entstandenen Kosten. Begründung: Der zusätzlich entstandene Betrag ist in seiner Höhe zum Zeitpunkt der Antragstellung unbekannt.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2014, OF 416/8
Betreff: Ortsbeiratsbudget - Versiegelung
Graffiti in der Unterführung zwischen Heddernheimer Landstraße und
Niederurseler Landstraße Der Ortsbeirat möge
beschließen: In
Ergänzung zum Beschluss des Ortsbeirats 8 in seiner Sitzung am 23.01.2014 unter
TOP 6.1 Graffiti-Gestaltung der Unterführung Heddernheimer
Landstraße/Niederurseler Landstraße (OIB 210 2014) stellt der Ortsbeirat aus
seinem Ortsbeiratsbudget einen Betrag von Euro xx,00 bereit. Dieser Betrag
dient zur Deckung der Differenz zwischen den betreits beschlossenen Euro
5.000,00 und dem durch die Versiegelung der Graffiti-Gestaltung zusätzlich
entstandenen Kosten. Begründung: Der zusätzlich entstandene Betrag ist in seiner Höhe
zum Zeitpunkt der Antragstellung unbekannt. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8
am 27.03.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 230 2014
Die
Vorlage OF 416/8 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe
beschlossen, dass als Betrag 2.743,75 Euro eingesetzt werden.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme