Ortsbeiratsbudget - Versiegelung Graffiti in der Unterführung zwischen Heddernheimer Landstraße und Niederurseler Landstraße
Begründung
Graffiti in der Unterführung zwischen Heddernheimer Landstraße und Niederurseler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: In Ergänzung zum Beschluss des Ortsbeirats 8 in seiner Sitzung am 23.01.2014 unter TOP 6.1 Graffiti-Gestaltung der Unterführung Heddernheimer Landstraße/Niederurseler Landstraße (OIB 210 2014) stellt der Ortsbeirat aus seinem Ortsbeiratsbudget einen Betrag von Euro xx,00 bereit. Dieser Betrag dient zur Deckung der Differenz zwischen den betreits beschlossenen Euro 5.000,00 und dem durch die Versiegelung der Graffiti-Gestaltung zusätzlich entstandenen Kosten. Begründung: Der zusätzlich entstandene Betrag ist in seiner Höhe zum Zeitpunkt der Antragstellung unbekannt.
Inhalt
Antrag vom 10.03.2014, OF 416/8
Betreff: Ortsbeiratsbudget - Versiegelung Graffiti in der Unterführung zwischen Heddernheimer Landstraße und Niederurseler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: In Ergänzung zum Beschluss des Ortsbeirats 8 in seiner Sitzung am 23.01.2014 unter TOP 6.1 Graffiti-Gestaltung der Unterführung Heddernheimer Landstraße/Niederurseler Landstraße (OIB 210 2014) stellt der Ortsbeirat aus seinem Ortsbeiratsbudget einen Betrag von Euro xx,00 bereit. Dieser Betrag dient zur Deckung der Differenz zwischen den betreits beschlossenen Euro 5.000,00 und dem durch die Versiegelung der Graffiti-Gestaltung zusätzlich entstandenen Kosten. Begründung: Der zusätzlich entstandene Betrag ist in seiner Höhe zum Zeitpunkt der Antragstellung unbekannt.Beratung im Ortsbeirat: 8