Meine Nachbarschaft: Gustav-Behringer-Straße
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Vorlagen
Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau der Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs: Wiederherstellung der Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2025, OF 790/11 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau der Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs: Wiederherstellung der Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße Vorgang: EA 9/24 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Aufgrund der Sperrung des Siegfried-Gößling-Wegs wegen einer Gefahrenstelle wird der Magistrat gebeten die ehemalige Wegeverbindung zwischen dem Wendekreisel am Ende der Wilhelmshöher Straße und der Zeuläckerstraße wiederherzustellen. Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, für die Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 einzustellen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2027 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Mit dem Bau der Autobahn A 661 wurde der ehemals vorhandene Verbindungsweg zerstört und nicht wieder hergerichtet. Der Weg stellt eine sinnvolle, kurze Verbindung zu den Kleingärten bzw. zur Wilhelmshöher Straße und zur Heinz-Herbert-Karry-Straße dar. Bei zwei Ortsterminen befürworteten Vertreter/innen des Amts für Bau und Immobilien (ABI) die Wiederherstellung der gewünschten Wegeverbindung. Derzeit erarbeitet das ABI einen Kostenrahmen für die beabsichtigte Maßnahme. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 9 Beratung im Ortsbeirat: 11
Partei: SPD
Weiter lesenÖffnung des Fußweges entlang des Riedgrabens zwischen der Straße Im Trieb und GustavBehringStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7489 entstanden aus Vorlage: OF 775/11 vom 28.09.2025 Betreff: Öffnung des Fußweges entlang des Riedgrabens zwischen der Straße Im Trieb und Gustav-Behring-Straße Vorgang: OM 3285/18 OBR 16; ST 1899/18 Der Magistrat wird gebeten, den neu angelegten Gehweg entlang des Riedgrabens zwischen der Straße Im Trieb und dem Parkplatz mit Zugang zur Zeuläckerstraße für die Öffentlichkeit freizugeben und den Zugang für Fußgängerinnen und Fußgänger zu ermöglichen (siehe auch Stellungnahme vom 21.09.2018, ST 1899). Begründung: Im Rahmen des Projekts "Fließverbindung zwischen Bergen-Enkheim bis zum Ostparkweiher" wurde der Abschnitt des Riedgrabens zwischen der Straße Im Trieb und der Gustav-Behring-Straße umfassend saniert. In diesem Zuge wurde ein neuer Gehweg entlang des Riedgrabens angelegt, der das Potenzial hat, die fußläufige Verbindung und die Aufenthaltsqualität im Stadtteil Seckbach erheblich zu verbessern. Trotz dieser baulichen Maßnahmen ist der Zugang zu diesem Gehweg derzeit durch Zäune und verschlossene Tore für die Öffentlichkeit versperrt. Aus Sicht des Ortsbeirats gibt es keinen nachvollziehbaren Grund, der einer öffentlichen Nutzung dieses Weges entgegensteht. Vielmehr würde eine Öffnung des Gehwegs für Fußgängerinnen und Fußgänger einen echten Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger darstellen, indem sie neue Möglichkeiten für Spaziergänge, Naherholung und eine bessere Vernetzung innerhalb des Stadtteils schafft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3285 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1899
Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und überwachungen im Ortsbezirk 11
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6613 entstanden aus Vorlage: OF 705/11 vom 23.02.2025 Betreff: Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und -überwachungen im Ortsbezirk 11 Der Magistrat beschreibt, dass es bereits eine breite Datenbasis zu Kfz- und Fahrrad-Zählstellen und deren Zahlen gibt. Außerdem wird die Möglichkeit beschrieben, auf umfangreiche Daten zur Thematik auf dem Geoportal der Stadt Frankfurt als Bürger, Ortsbeiratsmitglied oder Stadtverordneter zuzugreifen, um sich zu Verkehrsmengenzahlen und erfolgten Verkehrsüberwachungen zu informieren. Diese Möglichkeit ist hinsichtlich der existierenden Zahlen bisher nur in unzureichendem Maße realisiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass sich Bürger:innen, Ortsbeiräte und auch Stadtverordnete zu Verkehrsmengenzahlen vor allem der Hauptverkehrsstraßen der Stadtteile 1. Fechenheim (Starkenburger Straße, Dieburger Straße, Alt-Fechenheim, Baumertstraße, Konstanzer Straße, Adam-Opel-Straße, Carl-Benz-Straße, Hanauer Landstraße u. a.); 2. Riederwald (Am Erlenbruch, Schäfflestraße, Raiffeisenstraße, Lahmeyerstraße u. a.); 3. Seckbach (Wilhelmshöher Straße, Zeuläckerstraße, Hochstädter Straße, Hofhausstraße u. a.) online, auf den Seiten des Geoportals der Stadt Frankfurt, transparent informieren können. Begründung: Aufgrund der Klagen über Raser und über den Umstand, dass auf vielen Straßen des Ortsbezirks 11 häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird, ist es dringend notwendig, dass der Magistrat es ermöglicht, sich einfach Informationen über Verkehrsmengen von Kfz und Radverkehr, erfolgte Geschwindigkeitsmessungen und Geschwindigkeitskontrollen, deren Durchführungsdatum und Ergebnisse über das Internet zu informieren. Die Strukturen des Informationssystems sind schon lange vorhanden, nur wird es nicht genutzt. An dieser Stelle sollten dringend die Möglichkeiten der digitalen Informationen genutzt werden. Für die Bewertung und Bearbeitung der allermeisten Verkehrsprobleme in den Stadtteilen ist diese Datenbasis unerlässlich. (Geoportal Frankfurt - Themenkarte Verkehrsmengen Zählstellen Kfz geoportal.frankfurt.de) Die Zahlen der Carl-Ulrich-Brücke, z. B. aus Zählungen der Stadtrandzählung aus 2020, markierte Zählung: Adam-Opel-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1154
Verhinderung von Falschfahrten an der oberen Inheidener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6518 entstanden aus Vorlage: OF 470/4 vom 24.01.2025 Betreff: Verhinderung von Falschfahrten an der oberen Inheidener Straße Vorgang: OM 82/21 OBR 4; ST 1552/21 Der Magistrat wird gebeten, die Stellungnahme ST 1552 aus dem Jahr 2021 umzusetzen und die Verkehrszeichen, wie in der Stellungnahme ST 1552 beschrieben, aufzustellen, um Falschfahrer von der oberen Inheidener Straße zur Enkheimer Straße möglichst zu verhindern. Begründung: Vor einiger Zeit wurde an dieser Stelle zwar ein roter Fahrradstreifen auf die Fahrbahn aufgebracht, aber die deutliche Verhinderung von Falschfahrern in diesem Abschnitt ist noch nicht erfolgt. Die Umsetzung der Stellungnahme ST 1552 von 2021 könnte eine Verbesserung sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 82 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1552 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 787
Ortstermin Übergang Enkheimer Straße in die Inheidener Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2024, OF 443/4 Betreff: Ortstermin Übergang Enkheimer Straße in die Inheidener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertretern des Amtes für Straßenbau und Erschließung, der örtlichen Polizeidienststelle und den Mitgliedern des Ortsbeirats 4 am Übergang von der Enkheimer Straße in die Inheidener Straße durchzuführen. Begründung: In diesem Bereich kommt es täglich mehrfach zu gefährlichen Verkehrssituationen. So wurde dem Ortsbeirat berichtet, dass regelmäßig Kfz von der Wendeschleife Inheidener Straße aus entgegen der erlaubten Fahrtrichtung eine "Abkürzung" in die Enkheimer nehmen. Radfahrer:innen hingegen ist die Nutzung der Inheidener Straße zwischen Wendeschleife und Enkheimer Straße in beide Fahrtrichtungen erlaubt. Aber auch hier kommt es, meist durch wenig vorausschauendes Passieren, zu gefährlichen Beinahe-Zusammenstößen. An dieser Stelle muss dringend nach einem veränderten Verkehrskonzept geschaut werden. Quelle: https://www.google.de/maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 4 am 29.10.2024, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 443/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, Linke, FDP, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt Zeuläckerstraße 10 a bis e in Nähe der Zeuläckerstraße 11 montieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5785 entstanden aus Vorlage: OF 645/11 vom 09.08.2024 Betreff: Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt Zeuläckerstraße 10 a bis e in Nähe der Zeuläckerstraße 11 montieren Der Magistrat wird gebeten, gegenüber der Ausfahrt der Zeuläckerstraße 10 a bis e in Nähe der Zeuläckerstraße 11 einen Verkehrsspiegel so anzubringen, dass die Autofahrer, welche in die Zeuläckerstraße einbiegen möchten, herankommende Fahrzeuge frühzeitig erkennen können. Begründung: Es kommt im oben genannten Bereich immer wieder zu gefährlichen Situationen. Ein Verkehrsspiegel kann an dieser Stelle die Verkehrssicherheit erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 64 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau der Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs: Wiederherstellung der Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 583/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau der Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs: Wiederherstellung der Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße Vorgang: EA 10/23 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Aufgrund der Sperrung des Siegfried-Gößling-Wegs wegen einer Gefahrenstelle wird der Magistrat gebeten die ehemalige Wegeverbindung zwischen dem Wendekreisel am Ende der Wilhelmshöher Straße und der Zeuläckerstraße wiederherzustellen. Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, für die Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 einzustellen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2026 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Mit dem Bau der Autobahn A 661 wurde der ehemals vorhandene Verbindungsweg zerstört und nicht wieder hergerichtet. Der Weg stellt eine sinnvolle, kurze Verbindung zu den Kleingärten bzw. zur Wilhelmshöher Straße und zur Heinz-Herbert-Karry-Straße dar. Bei zwei Ortsterminen befürworteten Vertreter/innen des Amts für Bau und Immobilien (ABI) die Wiederherstellung der gewünschten Wegeverbindung. Derzeit erarbeitet das ABI einen Kostenrahmen für die beabsichtigte Maßnahme. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 10 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 9 2024 Die Vorlage OF 583/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenGustav-Behringer-Straße: Parkchaos beseitigen, Fußgängerinnen und Fußgänger schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4937 entstanden aus Vorlage: OF 544/11 vom 02.01.2024 Betreff: Gustav-Behringer-Straße: Parkchaos beseitigen, Fußgängerinnen und Fußgänger schützen Vorgang: OM 3817/23 OBR 11; ST 2094/23 Der Magistrat wird gebeten, auf der Gustav-Behringer-Straße zwischen der Haenischstraße und Alfred-Pfaff-Straße Fuß- und Radwege zu markieren und etwas gegen das wilde Parken auf der begleitenden Grünanlage zu unternehmen. Begründung: Der Magistrat hat die Anregung des Ortsbeirates 11 nicht beantwortet. In der Stellungnahme ST 2094 sagt der Magistrat nur, der Straßenabschnitt werde nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels wiederhergestellt, also in cirka zehn Jahren. Der Ortsbeirat hatte aber um sofortige Maßnahmen gebeten. Diese können auch in kostengünstigen provisorischen Markierungen, Beschilderungen und Absperrungen bestehen. Es kommt hinzu, dass die VGF ein weiteres Tor zu ihrem Gelände östlich vom o. g. Straßenabschnitt gebaut hat, sodass mit mehr Verkehr zu rechnen ist. Nachrichtlich die Begründung der Anregung vom 24.04 2023, OM 3817: "Die Gustav-Behringer-Straße ist in Verbindung mit der Straße Am Sausee eine vielgenutzte Fuß- und Radverbindung zwischen den Stadtteilen Riederwald und Seckbach. Sie führt durch Gärten und bietet einen angenehmen Weg mit wenig Autoverkehr. Nur der kleine Abschnitt an den Sportanlagen der Eintracht zwischen Haenischstraße und Alfred-Pfaff-Straße ist vor allem an Wochenenden von sehr starkem Autoverkehr, überwiegend der Elterntaxis, betroffen. Zu Fuß Gehende wissen nicht, wie sie zwischen wild parkenden bzw. hin- und herfahrenden Autos noch durchkommen sollen. Die Grünanlage verwandelt sich bei Regen in einen matschigen Sumpf. Der Parkplatz an der Pestalozzischule ist 100 Meter entfernt. Es ist den (jugendlichen) Sportlern bzw. ihre Eltern zuzumuten, diesen Parkplatz zu verwenden. Quelle: Geoportal Frankfurt, Bearbeitung Stefan Helming Quelle: Rainer Frey Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3817 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2094 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1107 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-5
Parkverbot am „GelaGarten“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2023, OM 4546 entstanden aus Vorlage: OF 509/11 vom 21.09.2023 Betreff: Parkverbot am "GelaGarten" Vorgang: OM 4346/223 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, am "GelaGarten", der sich am Ende der Gelastraße in Richtung Sausee befindet, die Fläche direkt am Garten mit dem Schild "Absolutes Halteverbot" zu versehen. Um ein Parkverbot zu bestärken, bittet der Ortsbeirat um die Aufstellung von drei zusätzlichen Geländerelementen entlang der Straße. Diese werden mit Abstand zueinander aufgestellt, sodass man an der Stelle die Straße erst einsehen und dann überqueren kann. Wenn an dieser Stelle wie seit circa zwei Monaten Lkws oder andere Kraftfahrzeuge parken, ist das Überqueren der Straße für Kinder oder andere Personen lebensgefährlich. Bis zuletzt hat auf dieser Fläche kein Fahrzeug geparkt - es entfallen somit keine Parkflächen. Quelle: Google Maps Quelle: privat Quelle: privat Begründung: Die Anfrage beim Magistrat ergab, dass an dieser Stelle reguläres Parken erlaubt ist. Da es sich hier nicht um ein reines Wohngebiet handelt, dürfen dort auch Lkws in der Nachtzeit parken. Die Kreuzung Gelastraße/Flinschstraße ist für Kinder, die auf dem Gelände des "GelaGartens" spielen und dann die Straße überqueren müssen, um zum Haus Flinschstraße 67 zu gelangen, gefährlich. Autofahrer, die aus der Flinschstraße kommen, biegen mit zu hoher Geschwindigkeit, obwohl Tempo 30 vorgegeben ist, um die Kurve und sehen die Kinder erst im letzten Moment. Um den Verkehr von Am Sausee kommend zu sehen, müssen die Kinder aufgrund der seit zwei Monaten dort parkenden Lkws sich zur Straße herantasten. Würden Geländer dort installiert werden, wäre die Kurve von beiden Straßen einsehbar und die Straße besser zu überqueren. Eine Ampelanlage oder Überquerungshilfe, wie in der Vorlage OM 4346 gefordert, ist die beste Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4346 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 268 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32-1
Optimierung der Wegführung für Lastenräder
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2023, OM 4544 entstanden aus Vorlage: OF 506/11 vom 22.09.2023 Betreff: Optimierung der Wegführung für Lastenräder Der Magistrat wird gebeten, den Abstand zwischen den Metallbügeln an der Einfahrt zum Radweg neben der Seckbacher Feuerwehr (Zeuläckerstraße) zu verbreitern, damit die Stelle für Personen mit Lastenrädern besser passierbar wird. Begründung: Die Metallbügel sind so nah, dass es sehr schwierig ist, die Stelle mit dem Lastenrad zu passieren. Durch eine Verbreiterung des Abstands würde dies deutlich erleichtert werden. (Fotos: Martina Weber) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 270 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-2
Quietschgeräusche der U 4 mindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4344 entstanden aus Vorlage: OF 488/11 vom 14.08.2023 Betreff: Quietschgeräusche der U 4 mindern Der Magistrat wird gebeten, Möglichkeiten zu prüfen, die Quietschgeräusche der U 4 zwischen dem Betriebshof Ost und der Trasse der U 7 zu mindern. Insbesondere aus den Bereichen Am Erlenbruch/Schäfflestraße und Vatterstraße, aber auch aus weiter entfernten Gebieten wie der Zeuläckerstraße erreichen den Ortsbeirat Klagen von Bürgerinnen und Bürgern aufgrund der lauten Geräusche. Auch die Pestalozzischule ist stark betroffen. Begründung: Bei früheren Gelegenheiten hat der Magistrat versichert, die Geräusche bei der Fahrt durch die engen Kurven seien minimal. Quelle: Geoportal Frankfurt, Bearbeitung Stefan Helming Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 58 Antrag vom 17.02.2024, OF 557/11 Auskunftsersuchen vom 04.03.2024, V 881 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 92-10
Bußgeldflut in Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2023, OF 207/16 Betreff: Bußgeldflut in Bergen-Enkheim An vielen Stellen in Bergen-Enkheim häufen sich die, von den Ordnungsbehörden erteilten Bußgelder für falsches Parken, obwohl nicht anders geparkt wird, als bisher üblich. Verzweifelte ANWOHNER wenden sich an den Ortsbeirat mit der Bitte um Unterstützung. Aktuell hat sich im Bereich Am Weißen Turm / Usastraße eine Bürgerinitiative zusammengeschlossen, um Klarheiten zu finden. Eine Umfrage unter den Anwohnern ergab Anregungen, die nun vor Ort besprochen werden sollten. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, baldmöglichst einen Ortstermin im Bereich Am Weißen Turm / Usastraße zu organisieren, zu dem Anwohner, Polizei, Straßenverkehrsamt und evtl. Presse sowie weitere potentiell betroffene Ämter oder Behörden eingeladen werden. Bei diesem Ortstermin sollen folgende, in einer Umfrage bei Anwohnern ermittelten Vorschläge erörtert werden: Unisono wird von den Anwohnern gefordert, das "halbhüftige" Parken auf dem Gehweg wie bisher zu erlauben. Sollte dies nicht möglich sein, votieren: 45,24 % für Versetztes Parken 33,33 % für Parkverbot auf einer Straßenseite 14,29 % für Einbahnstraßenregelung 7,14 % sind Uneinsichtig Begründung: Seit einigen Monaten häufen sich die Beschwerden von verärgerten Bürgerinnen und Bürgern aus der Röhrborngasse, Am Weißen Turm und andere Bergen-Enkheimer Straßen, weil von Seiten der Stadt Frankfurt ein besonderes Augenmerk auf verbotenes halbhüftiges Parken geworfen wird und Bergen-Enkheim davon ganz besonders betroffen zu sein scheint. Der Ortsbeirat hatte diesbezüglich bereits vor einigen Monaten, als erste Beschwerden eingingen nachgefragt, warum so streng geahndet wird und auch in der Stadtverordnetenversammlung war das "verbotene halbhüftige Parken auf Gehwegen" bereits ein Thema. Die Antworten aus dem Magistrat waren vielschichtig und haben andernorts sogar dazu geführt, dass Halteverbote expliziter ausgeschildert wurden und weitere Parkplätze weggefallen sind. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass Gehwege Sonderwege für Fußgänger/innen sind und Parken auf Gehwegen unzulässig ist, außer es ist explizit mittels Bodenmarkierung oder Verkehrszeichen erlaubt. Gemäß StVO darf das Parken auf dem Gehweg aber nur zugelassen werden, wenn genügend Platz (im Normalfall 2,50 Meter) für den ungehinderten Verkehr von Fußgängern ggf. mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern bleibt. Weiterhin seien Gehwege nicht so belastbar wie Straßen, weshalb das stetige Gewicht von Fahrzeugen die Gehwege beschädigen würden. Auch die Sichtweise und Erwartungshaltung der Bevölkerung habe sich verändert, was die Ahndung solcher Parkverstöße angeht. Es würde allgemein verstärkt gefordert, den Bedürfnissen schwächerer Verkehrsteilnehmender mehr Priorität beizumessen, was auch zu einer veränderten Aufgabenwahrnehmung der städtischen Verkehrspolizei führt. Bei dem Ortstermin soll im Allgemeinen über die Situation im Allgemeinen und die Wünsche der Betroffenen im Besonderen eingegangen werden. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 16 am 19.09.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 207/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
Weiter lesenGustavBehringerStraße: Parkchaos beseitigen, Fußgängerinnen und Fußgänger schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3817 entstanden aus Vorlage: OF 428/11 vom 15.03.2023 Betreff: Gustav-Behringer-Straße: Parkchaos beseitigen, Fußgängerinnen und Fußgänger schützen Der Magistrat wird gebeten, - auf der Gustav-Behringer-Straße zwischen Haenischstraße und Alfred-Pfaff-Straße Fuß- und Radwege zu bauen oder sichere Wege zu markieren; - etwas gegen das wilde Parken auf der begleitenden Grünanlage zu unternehmen; - Hinweisschilder auf dem Parkplatz gegenüber der Pestalozzischule anzubringen. Begründung: Die Gustav-Behringer-Straße ist in Verbindung mit der Straße Am Sausee eine vielgenutzte Fuß- und Radverbindung zwischen den Stadtteilen Riederwald und Seckbach. Sie führt durch Gärten und bietet einen angenehmen Weg mit wenig Autoverkehr. Nur der kleine Abschnitt an den Sportanlagen der Eintracht zwischen Haenischstraße und Alfred-Pfaff-Straße ist vor allem an Wochenenden von sehr starkem Autoverkehr, überwiegend der Elterntaxis, betroffen. Zu Fuß Gehende wissen nicht, wie sie zwischen wild parkenden bzw. hin- und herfahrenden Autos noch durchkommen sollen. Die Grünanlage verwandelt sich bei Regen in einen matschigen Sumpf. Der Parkplatz an der Pestalozzischule ist 100 Meter entfernt. Es ist den (jugendlichen) Sportlern bzw. ihre Eltern zuzumuten, diesen Parkplatz zu verwenden. Quelle: Geoportal Frankfurt, Bearbeitung Stefan Helming Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2094 Antrag vom 02.01.2024, OF 544/11 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4937 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-5
Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau der Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs: Wiederherstellung der Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.03.2023, OF 407/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau der Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs: Wiederherstellung der Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße Vorgang: EA 12/22 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten die ehemalige Wegeverbindung zwischen dem Wendekreisel am Ende der Wilhelmshöher Straße und der Zeuläckerstraße wiederherzustellen. Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, für die Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 einzustellen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2024 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Mit dem Bau der Autobahn A 661 wurde der ehemals vorhandene Verbindungsweg zerstört und nicht wieder hergerichtet. Der Weg stellt eine sinnvolle, kurze Verbindung zu den Kleingärten bzw. zur Wilhelmshöher Straße und zur Heinz-Herbert-Karry-Straße dar. Bei zwei Ortsterminen befürworteten Vertreter/innen des Amts für Bau und Immobilien (ABI) die Wiederherstellung der gewünschten Wegeverbindung. Derzeit erarbeitet das ABI einen Kostenrahmen für die beabsichtigte Maßnahme. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 14.03.2022, EA 12 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 10 2023 Die Vorlage OF 407/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenNach erneutem Unfall: Wann kommt ein Warnblinker am Bahnübergang FSVStadion?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3209 entstanden aus Vorlage: OF 346/11 vom 16.11.2022 Betreff: Nach erneutem Unfall: Wann kommt ein Warnblinker am Bahnübergang FSV-Stadion? Der Magistrat wird gebeten, den Bahnübergang über die U-Bahn-Strecke der Linie U 7 und der Straßenbahn beim FSV-Stadion endlich mit einer Warnblinkanlage zu sichern. Begründung: Der Bahnübergang zwischen dem Richard-Herrmann-Platz (Vorplatz des Stadions) und der Kreuzung Am Erlenbruch/Am Riederbruch ist eine wichtige Wegeverbindung für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer zwischen den Stadtteilen Bornheim und Riederwald. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Unfällen, zuletzt am 14. November, als ein Auto von der U-Bahn gegen einen Leitungsmast gedrückt wurde. Der Autofahrer kam mit viel Glück mit leichten Verletzungen davon, der U-Bahn-Fahrer erlitt einen Schock. Es hätte leicht Tote geben können. In wenigen 100 Metern Entfernung befindet sich die Einfahrt zum VGF-Gelände an der Gustav-Behringer-Straße. Der private Übergang dort ist mit einer doppelten auffälligen Warnblinkanlage viel besser geschützt als der öffentliche und viel mehr genutzte Übergang am Stadion, an dem nur ein paar Schilder stehen. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1232 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 55 Antrag vom 13.02.2024, OF 555/11 Antrag vom 17.02.2024, OF 556/11 Auskunftsersuchen vom 04.03.2024, V 880 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Überwachung des ruhenden Verkehrs im Grundschulbezirk Seckbach (Nr. 66/Zentgrafenschule) zur Verbesserung der Schulwegsicherheit
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3213 entstanden aus Vorlage: OF 350/11 vom 17.11.2022 Betreff: Überwachung des ruhenden Verkehrs im Grundschulbezirk Seckbach (Nr. 66/Zentgrafenschule) zur Verbesserung der Schulwegsicherheit Der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Schwerpunkte sollen Straßen sein, welche gemäß Schulwegeplan als empfohlene Schulwege für Kinder ausgewiesen sind und deren Sicherheit durch Fahrzeuge, die den Platz beengen bzw. die Sicht der Kinder auf die Straße rauben, eingeschränkt werden. Besonders zu achten ist dabei auf Missachtung des Parkverbots, parkende Autos auf Gehwegabsenkungen sowie parkende Autos auf dafür nicht zugelassenen Flächen wie Fußwege in verkehrsberuhigten Bereichen oder in Ampelbereichen. Schwerpunktmäßig sollen die Kontrollen morgens und nachmittags (Unterrichtsstart und -ende) in folgenden Straßen erfolgen: - Arolser Straße; - Atzelbergstraße; - Auerfeldstraße; - Zentgrafenstraße; - An der Marienkirche; - Alt-Seckbach und Hintergasse; - Heinz-Herbert-Karry-Straße; - Wilhelmshöher Straße; - Im Trieb; - Zeuläckerstraße; - Hochstädter Straße. Begründung: Die empfohlenen Fußwege im Schulwegeplan sollen es Kindern ermöglichen, sicher zur Schule zu gelangen. In Seckbach sind viele Fußwege (z. B. in der Wilhelmshöher Straße) ohnehin sehr schmal. Hinzu kommt, dass in vielen Straßen parkende Autos den Platz für die Kinder auf den Fußwegen reduzieren oder die Sicht deutlich beeinträchtigen. Die Strafgebühren bei Parkverstößen sind adäquat deutlich angehoben worden, allerdings findet in Seckbach praktisch keine Überwachung von Regelverstößen statt. Dies ist ein Sicherheitsrisiko für Schulkinder. Hier muss dringlich eine zahlenmäßige Erweiterung der Kontrollen vor allem wochentags zu besonders kritischen Uhrzeiten (Unterrichtsstart und -ende) erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 812 Aktenzeichen: 32 1
Straßenmarkierung zwischen Gelastraße und Am Sausee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3092 entstanden aus Vorlage: OF 338/11 vom 19.10.2022 Betreff: Straßenmarkierung zwischen Gelastraße und Am Sausee Vorgang: OM 1961/22 OBR 11; ST 1746/22 Der Magistrat wird gebeten, beim Straßenabschnitt Gelastraße bis zur Einmündung Am Sausee die Markierung der Straße so zu gestalten, dass Fußgängerinnen und Fußgänger den Bereich neben der Straße sicher nutzen können. Wenn, wie in der Stellungnahme ST 1746 beschrieben, die Errichtung eines Bürgersteigs derzeit nicht umsetzbar ist, sollte die Straße sichtbar markiert werden, vor allem auf der linken Straßenseite (Gelastraße in Richtung Am Sausee). Reflektoren sind erwünscht, damit auch bei Dämmerung und Dunkelheit die Straße gut sichtbar ist. Begründung: Der Weg zwischen Gelastraße und dem Freizeitgebiet Am Sausee ist sehr beliebt bei Fußgängerinnen bzw. Fußgängern und die Straße ist gut befahren. Seit Jahren versucht der Magistrat, Grundstücke zu erwerben, um dort einen Bürgersteig zu bauen. Es gibt auf der linken Straßenseite einen Schmutzstreifen (teils privat, teils städtisch), der größtenteils gut zu begehen ist. Dieser soll mit einer gut sichtbaren Straßenmarkierung abgegrenzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1961 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1746 Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 598 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 2
Gehweg-Abtrennung zwischen Gelastraße und Am Sausee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1961 entstanden aus Vorlage: OF 260/11 vom 03.04.2022 Betreff: Gehweg-Abtrennung zwischen Gelastraße und Am Sausee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Straßenabschnitt Gelastraße bis zur Einmündung Am Sausee mit einer Abtrennung von der Straße so gestaltet werden kann, dass Fußgängerinnen und Fußgänger diesen sicher nutzen können. Beispiel: Berkersheimer Bahnstraße - zwischen Hausnummer 8 und 12 oder Fotos unten. Dies sollte als Zwischenlösung gesehen werden, bis ein endgültiger Bürgersteig gebaut werden kann. Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die Bemühungen der Stadt, mit den Eigentümern der Grundstücke eine Einigung zum Verkauf zu erreichen. Fotos: Beate Brink Begründung: Seit Jahren versucht die Stadt, Grundstücke zu erwerben, um dort einen Bürgersteig zu bauen. Aus Sicht des Ortsbeirates ist die Straße mit x Metern breit genug, um eineinhalb Meter für einen Fußweg auf der jetzigen Straße abzutrennen. Der Weg zwischen Gelastraße und Freizeitgebiet Am Sausee ist sehr beliebt bei Fußgängerinnen bzw. Fußgängern und die Straße mit Tempo 50 nicht ungefährlich für die Fußgängerinnen und Fußgänger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1746 Antrag vom 19.10.2022, OF 338/11 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3092 Aktenzeichen: 66 2
Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs zwecks Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße, in Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2022, OF 202/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs zwecks Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße, in Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten den ehemaligen Gehweg zwischen der Treppe am Ende der Wilhelmshöher Straße und der Zeuläckerstraße - parallel zur Autobahn A 661 und in Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs - wieder herzustellen. Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau des Gehwegs, sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt 2022 einzustellen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2022 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2023 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Mit dem Bau der Autobahn A 661 wurde der ehemals vorhandene Verbindungsweg zerstört und nicht wieder hergerichtet. Der Weg stellt eine sinnvolle, kurze Verbindung zu den Kleingärten bzw. zur Wilhelmshöher Straße und zur Heinz-Herbert-Karry-Straße dar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 12 2022 Die Vorlage OF 202/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBürgersteig Enkheimer Straße 11 bis 13 einschließlich Ecke Kohlbrandstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1420 entstanden aus Vorlage: OF 111/4 vom 03.01.2022 Betreff: Bürgersteig Enkheimer Straße 11 bis 13 einschließlich Ecke Kohlbrandstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass auf dem Bürgersteig im Bereich der Enkheimer Straße 11 bis 13 sowie im Kreuzungsbereich Enkheimer Straße/Kohlbrandstraße nicht geparkt werden kann. Dabei ist zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um dauerhaft das widerrechtliche Abstellen von Fahrzeugen zu verhindern und den Bürgersteig für Passantinnen und Passanten nutzbar zu halten. Quelle: Google Maps Quelle: Google Maps Fotos: privat Begründung: Der Bürgersteig im Bereich der Enkkeimer Straße 11 bis 13 einschließlich der Kreuzung Enkheimer Straße/Kohlbrandstraße ist sehr schmal und somit eine gute Nutzung für Passantinnen und Passanten ohnehin nur bedingt möglich, insbesondere für Menschen mit z. B. Rollator oder Rollstuhl oder Familien mit Kinderwagen. Bürgerinnen und Bürger machen aufmerksam, dass dort oftmals (vor allem abends/am Wochenende) widerrechtlich Fahrzeuge abgestellt werden. Somit wird der ohnehin schon schmale Bürgersteig weiter verengt und ist für Passantinnen und Passanten nicht nutzbar. Sie müssen somit auf die Straße ausweichen und drum herumlaufen, was die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden gefährdet. Neben der Verengung des Bürgersteiges wird auch der Fahrbahnbereich eingeschränkt, sodass z. B. der regelmäßig vorfahrende Rettungsdienst (z. B. in Richtung Arbeiterwohlfahrt Altentagesstätte in der Kohlbrandstraße) sowie Müllautos behindert werden können, auch durch den fehlenden Schwenkbereich an der Ecke Enkheimer Straße/Kohlbrandstraße. Zudem haben die ordnungsgemäß abgestellten Fahrzeuge auf den regulären Parkplätzen gegenüber Probleme beim Ein-/Ausparken. Durch das Verhindern von widerrechtlichem Parken von Fahrzeugen im genannten Bereich wird der Bürgersteig nutzbar für zu Fuß Gehende sowie die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden deutlich verbessert, da kein Ausweichen auf die Straße mehr nötig ist und Autofahrerinnen und Autofahrer den Bereich besser einsehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1012
Verhinderung von Falschfahrten zwischen oberer Inheidener Straße und Enkheimer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 82 entstanden aus Vorlage: OF 3/4 vom 20.04.2021 Betreff: Verhinderung von Falschfahrten zwischen oberer Inheidener Straße und Enkheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen gegen das Fahren gegen die Einbahnstraße im genannten Straßenabschnitt (s. Anlage) zu ergreifen, beispielsweise durch deutlichere Markierungen und Beschilderungen. Begründung: In dem Abschnitt Inheidener Straße zwischen Buswendeschleife und Enkheimer Straße gilt bereits Einbahnverkehr von der Enkheimer Straße in die Inheidener Straße. Dieser wird häufig missachtet. Pkws fahren gegen die Einbahnstraße als Abkürzung von der Inheidener Straße durch besagten Abschnitt, um in die Eulengasse/Berger Straße zu gelangen. Dabei werden Radfahrende und teilweise auch zu Fuß Gehende übersehen. Nicht selten kommt es zu Beinaheunfällen. Da dieser Abschnitt auch von vielen Jugendlichen und Kindern auf dem Weg zu den Sportanlagen der Turngemeinde Bornheim 1860 e. V. genutzt wird, besteht hier besondere Gefahr. Anlage: Planausschnitt Quelle: OpenStreetMap Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1552 Antrag vom 24.01.2025, OF 470/4 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6518 Beratung im Ortsbeirat: 4
Schulwegsicherung Haenischstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 6 entstanden aus Vorlage: OF 4/11 vom 19.04.2021 Betreff: Schulwegsicherung Haenischstraße Der Magistrat wird gebeten, vor dem Fußgängerüberweg über die Haenischstraße in Richtung Norden an der Kreuzung mit der Straße Am Erlenbruch zusätzlich zur Blinkanlage eine auffällige Markierung (Piktogramm) am Boden zum Schutz der Schulkinder anzubringen und/ oder weitere Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Begründung: Viele Schulkinder auf dem Schulweg und andere Personen überqueren an dieser Stelle die Fußgängerampel. Der Übergang ist gefährlich, da die Autos beim Abbiegen von der Straße Am Erlenbruch unwillkürlich auf eine vermeintlich drohende Gefahr von der Stadtbahn (U 4/U 7) achten und die Fußgängerinnen und Fußgänger leicht übersehen. Wer bei Grün die Haenischstraße überquert, ist daher gefährdet. Es wurden dankenswerter Weise bereits Sicherungsmaßnahmen unternommen. Es gibt eine Blinkanlage und Warnschilder "Achtung Kinder". Dennoch sind gefährliche Begegnungen von Fußgängerinnen und Fußgänger mit Autos immer wieder zu beobachten. Das Problem ist häufig kommuniziert worden und hinreichend bekannt. Eltern und die Schulleitung der Grundschule Pestalozzischule berichten, dass sich viele Eltern nicht trauen, ihre Kinder alleine über diesen Fußgängerüberweg zu schicken. Die Grundschüler werden entweder dauerhaft begleitet oder mit dem Auto gefahren. Dadurch entsteht überflüssiger Verkehr, die Gefährdung nimmt zu. Die Stadt hat auf den geplanten Totalumbau der Kreuzung beim Bau des Riederwaldtunnels hingewiesen. Dieser lässt indes auf sich warten. Die Gefahr für die Schulkinder besteht aber jetzt. Der finanzielle Aufwand dieser Maßnahme kann als gering angesehen werden. Im Zuge einer Sicherungsmaßnahme könnte auch das vorhandene Piktogramm auf der Straße Am Erlenbruch aufgefrischt werden. Derzeit fügt es sich wie zur Tarnung unauffällig in die Straßenschäden des Erlenbruchs ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1595 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 2
Beschlossene Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges zur Pestalozzischule zeitnah umsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6229 entstanden aus Vorlage: OF 742/11 vom 22.06.2020 Betreff: Beschlossene Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges zur Pestalozzischule zeitnah umsetzen Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges zur Pestalozzischule zeitnah zu veranlassen: 1. gemäß dem Protokoll vom 27.08.2019: am Fußgängerüberweg (FGÜ) vor der Schule, Vatterstraße 1, eine Sperrfläche zu markieren und diese massiv abzusichern und vor der Schule auf Länge der Markierung Halteverbotsschilder aufzustellen; 2. gemäß dem Protokoll vom 13.12.2019: in der Haenischstraße vor der Baustellenausfahrt das Piktogramm "Achtung Kinder" aufzubringen; 3. den FGÜ über die Haenischstraße (zurzeit gelb) weiß zu streichen; 4. Installation einer Fußgängerampel über die Gustav-Behringer-Straße bzw. über die Baustraße - je nach Bauphase; 5. Installation einer Beleuchtung des Überweges Gustav-Behringer-Straße (Strommast befindet sich direkt am Überweg); 6. Installation einer Fußgängerampel direkt vor der Schule in der Vatterstraße statt des Zebrastreifens; 7. Einführung der Schülerinnen und Schüler durch die Verkehrspolizei vor der jeweiligen Bauphase in Abstimmung mit der Schulleitung. Besondere Berücksichtigung muss die Zeit nach den Sommerferien finden, wenn die Erstklässler eingeschult werden; 8. Kontaktaufnahme mit den Baufirmen der Baustelle Riederwaldtunnel, um zu vereinbaren, dass die Baustellenandienung erst ab 9:00 Uhr erfolgen soll. Desweiteren sollen die Fahrer der Baustellenfahrzeuge für den Schulweg sensibilisiert werden; 9. Installation eines Blinklichtes an der Kreuzung Erlenbruch/Haenischstraße für die stadtauswärts fahrenden Linksabbieger in die Haenischstraße sowie eines weiteren Blinklichtes für die stadteinwärts fahrenden Rechtsabbieger in die Haenischstraße, um die Aufmerksamkeit auf die Fußgängerüberwege zu lenken. Begründung: Bei den Ortsbegehungen am 27.08.2019 und 13.12.2019 wurden o. g. Maßnahmen mit den zuständigen Fachämtern erarbeitet. Zusätzlich hat die Schulleitung weitere Maßnahmen als notwendig erkannt. Es ist mit einer starken Zunahme des Verkehrs in der Vatterstraße zu rechnen, sobald der Ringverkehr eingerichtet ist. Zusätzlich hat die VGF mit Bautätigkeiten begonnen, sodass zu erwarten ist, dass der Lieferverkehr von zwei Baustellen und der zusätzliche Autoverkehr, der durch die Einrichtung der Ringstraße entsteht, zu chaotischen Zuständen führt. Die Situation auf den Fußgängerüberwegen Erlenbruch, Haenischstraße, Gustav-Behringer-Straße und Vatterstraße ist für Grundschulkinder so unübersichtlich, dass Maßnahmen erforderlich sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 646 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 26.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 31
Kreuzungsbereich Im Trieb/Zeuläckerstraße/Hochstädter Straße entschärfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6237 entstanden aus Vorlage: OF 735/11 vom 06.06.2020 Betreff: Kreuzungsbereich Im Trieb/Zeuläckerstraße/Hochstädter Straße entschärfen Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Straße Im Trieb/Ecke Hochstädter Straße einen Verkehrsspiegel zur Ausfahrt aus der Zeuläckerstraße in Richtung Gelastraße anzubringen (siehe Grafik Punkt 1); 2. das vor Im Trieb 4a beginnende Parkverbot in Höhe von Im Trieb 12 durch das Verkehrszeichen Nr. 283 mit Zusatzpfeil "Ende" zu beenden. Dieses Schild fehlt. Begründung: Die Ausfahrt aus der Zeuläckerstraße auf die Straße Im Trieb ist nicht gefahrlos möglich. In Fahrtrichtung Gelastraße versperren parkende Autos die Sicht, sodass ein blindes Einfahren in die Straße Im Trieb nötig ist. In Fahrtrichtung Wilhelmshöher Straße versperren ebenfalls parkende Autos die Sicht, sodass unter Inkaufnahme einer Verkehrsgefährdung in die Straße eingefahren werden muss. Quelle: google maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1785 Aktenzeichen: 66 0
Das Gebiet rund um den Sausee ist auf illegale Nutzung und illegale Bauten zu kontrollieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6231 entstanden aus Vorlage: OF 728/11 vom 25.05.2020 Betreff: Das Gebiet rund um den Sausee ist auf illegale Nutzung und illegale Bauten zu kontrollieren Der Magistrat wird gebeten, das Gebiet rund um den Sausee - zwischen Flinschstraße, Gustav-Behringer-Straße und Enkheimer Steg - auf illegale Nutzungen und illegale Bauten zu kontrollieren. Eventuell festgestellten Verstößen gegen die Richtlinien im Landschaftsschutzgebiet der Zone 1 ist konsequent nachzugehen, illegale Nutzung ist zu unterbinden und illegale Bauten sind zurückzubauen. Begründung: In dem Gebiet rund um den Sausee ist immer wieder zu beobachten, dass u. a. illegale Baulager angelegt und illegale Bauten errichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2020, ST 1526 Aktenzeichen: 63 2
Sitzbank Enkheimer Straße, Müll
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5906 entstanden aus Vorlage: OF 446/4 vom 25.02.2020 Betreff: Sitzbank Enkheimer Straße, Müll Der Magistrat wird gebeten, an der Sitzbank am Steilstück der Enkheimer Straße zwischen den Gärten (im Volksmund "Hohl") einen Mülleimer aufstellen zu lassen und größere Mülla blagerungen regelmäßig zu beseitigen. Begründung: An der genannten Sitzbank finden sich regelmäßig Verunreinigungen. Kleinere Mengen fänden in einem Mülleimer Platz. Anlieger und Passanten klagen hier regelmäßig über die Zustände. Sie führen sie vor allem auf Fehlnutzungen der Bank zurück. Diese war ja wohl vor allem dort platziert worden, um angestrengten Mitbürgerinnen und Mitbürgern eine Pause im steilen Aufstieg zu ermöglichen. Die Alternative, die Bank ganz abzubauen, wäre bedauerlich; es wäre wohl auch nicht garantiert, dass das Müllproblem völlig verschwinden würde. Das Thema ist nicht ganz neu. Im letzten Sommer fand zu dem Thema bereits eine Korrespondenz mit dem Ordnungsdezernat statt. Einzelne Klageführende sind auch bereits auf die Telefonnummer der Stadtpolizei hingewiesen worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1186
Austausch der Gaslaternen in der Haenischstraße vorziehen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5700 entstanden aus Vorlage: OF 648/11 vom 22.12.2019 Betreff: Austausch der Gaslaternen in der Haenischstraße vorziehen Der Magistrat wird gebeten, den Austausch der Gaslaternen in der Haenischstraße vorzuziehen und zeitnah auf LED umzustellen. Begründung: Bei der Ortsbegehung vor der Pestalozzischule am 13.12.2019 bezüglich der Sicherheit des Schulweges wurde festgestellt, dass die gesamte Haenischstraße sehr dunkel ist. Für die Grundschulkinder ist das in der dunklen Jahreszeit sehr gefährlich, sie sind kaum zu sehen und haben selbst keinen Überblick. Der Schulweg ist ohnehin durch die aktuell ausgeführten Baumaßnahmen zum Riederwaldtunnel sehr unübersichtlich, eine bessere Beleuchtung ist erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 790 Aktenzeichen: 91 52
Baumaßnahmen Riederwaldtunnel - Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße - Einrichten einer Pforte für Fußgänger durch Überlappen von zwei Wandsegmenten - Zufahrt für Autos an andere Stelle verlegen - Installation einer Lüftungsanlage in de
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5699 entstanden aus Vorlage: OF 646/11 vom 22.12.2019 Betreff: Baumaßnahmen Riederwaldtunnel - Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße - Einrichten einer Pforte für Fußgänger durch Überlappen von zwei Wandsegmenten - Zufahrt für Autos an andere Stelle verlegen - Installation einer Lüftungsanlage in der Pestalozzischule Der Magistrat wird gebeten, die Forderung für die Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße gegenüber Hessen Mobil zu bekräftigen und eine Ablehnung dieser Maßnahme nicht zu akzeptieren. Weiterhin sorgt der Magistrat und Hessen Mobil dafür, dass die Einbauten der erforderlichen Lärmschutzfenster und einer Lüftungsanlage in der Pestalozzischule zeitnah vor dem Sommer erfolgen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020/ 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Laut Presseberichten scheint es gesichert zu sein, dass in der Pestalozzischule sowohl Schallschutzfenster als auch eine Lüftungsanlage installiert werden. Es ist notwendig, dass diese Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden, da die extreme Hitze bereits im letzten Sommer für schlechte Lernbedingungen sorgte. Zudem ist die Baustelle mittlerweile noch näher an die Schule gerückt. Für große Irritation sorgt die Aussage von Hessen Mobil, die eine Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße nicht für erforderlich hält, weil die Berechnungen eine solche Maßnahme nicht begründen. Es war die konkrete Aussage auf der ersten Informationsveranstaltung von Hessen Mobil, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Werte in diesem Bereich nicht eingehalten werden. Dies bewog den Ortsbeirat dazu, einen Antrag auf die Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße zu stellen. Vom Magistrat wird erwartet, dass er hier im Sinne der betroffenen Schulgemeinde schnell tätig wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1585 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 12
Zuschuss für das Herstellen eines Lehr- und Wissensgartens
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2019, OF 612/11 Betreff: Zuschuss für das Herstellen eines Lehr- und Wissensgartens Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget 2.000 € an den R.V. Kleingärtner Frankfurt / Rhein - Main e.V. für die Wiederherstellung von 2 verwilderte Gärten, damit das o. g. Projekt umgesetzt werden kann Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Auf dem Gelände sollen kleinwüchsige Obstbäume gepflanzt und zur Demonstration von Baumschnittkurse für Kleingärtner*innen genutzt werden, da sich das MainÄppelHaus nur noch auf Hochstämme für Streuobstwiesen spezialisiert hat. Zusätzlich werden zusammen mit der Volkshochschule Frankfurt auf dem Gelände verschiedene Workshops für den "grünen Bereich" für alle Interessierte und alle Bevölkerungsschichten angeboten und durchgeführt. Die dafür in Frage kommenden zwei verwilderte Gartengrundstücke im Riederwald in Nachbarschaft von Eintracht Frankfurt bzw. dem Weg "Am Sausee" sollen wieder für die o. g. Nutzung hergestellt werden. Diese Grundstücke sind von Unrat, Bauschutt sowie Wildwuchs zu befreien. Die Lauben sind herzurichten und eine neue Einfriedung des Geländes mittels Stabgitterzaun ist zu errichten. Für die Gesamtmaßnahme werden Kosten von insgesamt 8.500,00 Euro veranschlagt. Der OBR 11 unterstützt dieses Projekt und möchte es daher mit 2.000 € bezuschussen Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 355 2019 Die Vorlage OF 612/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP
Weiter lesenLichtsignalanlage in der Haenischstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2019, OM 5107 entstanden aus Vorlage: OF 605/11 vom 30.08.2019 Betreff: Lichtsignalanlage in der Haenischstraße Der Magistrat wird aufgefordert, an der Lichtsignalanlage in der Haenischstraße ein gelbblinkendes Warnlicht anzubringen, das auf den Fußgängerüberweg am Erlenbruch hinweist. Ebenso sind Warnlichter aus der Gegenrichtung, Schäfflestraße auf den Erlenbruch hin, zu installieren. Begründung: Der Fußgängerbereich auf dem Erlenbruch ist weit entfernt von den Lichtsignalanlagen in der Haenischstraße sowie der Schäfflestraße und wird daher von Autofahrenden häufig übersehen. Da hier besonders viele Kinder queren, die sich auf dem Schulweg befinden, ist es notwendig, die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2330 Aktenzeichen: 32 1
Fußgängerbereich an der Ampel Erlenbruch/Schäfflestraße frei halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2019, OM 4264 entstanden aus Vorlage: OF 519/11 vom 29.01.2019 Betreff: Fußgängerbereich an der Ampel Erlenbruch/Schäfflestraße frei halten Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Erlenbruch/Schäfflestraße/Haenischstraße zu überprüfen, um zu gewährleisten, dass der Fußgängerüberweg (offizieller Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Pestalozzischule) frei bleibt und nicht durch Rückstau blockiert wird. Es ist weiter zu prüfen, ob dies durch eine Gleichschaltung der Autoampeln, die stadtein- und -auswärts zu unterschiedlichen Zeiten auf Rot schalten, erreicht werden kann. Die Grün- und Rotphasen für Fußgänger und Autos sind so anzupassen, dass für die stadtauswärts fahrenden Autos genug Zeit bleibt den Kreuzungs- und Fußgängerbereich freizuräumen, bevor die Fußgängerampel auf Grün schaltet. Es ist zudem zu prüfen, ob es geeignete Warnhinweise für Autofahrer gibt, die zulässig sind und direkt vor der Fußgängerampel installiert werden können, da es auch immer wieder vorkommt, dass Autofahrer die grüne Fußgängerampel gänzlich unbeachtet lassen und den Fußgängerweg überfahren (s. Bild). Begründung: Die Ampel für Autos stadteinwärts schaltet ca. zehn bis 20 Sekunden früher auf Rot als die Ampel stadtauswärts. Dadurch befahren die Autos stadtauswärts noch den Kreuzungsbereich während die Autos stadteinwärts bereits stehen. Auf den Gefahrenbereich wurde vom Ortsbeirat immer wieder hingewiesen und mit verschieden Anträgen Lösungsvorschläge gemacht, die alle abgelehnt wurden. Die Gefahr für Fußgänger, insbesondere für die Grundschulkinder, ist definitiv zu groß. Regelmäßig berichten Kinder, Eltern sowie Anwohnerinnen und Anwohner von gefährlichen Situationen. Der Magistrat muss hier schnell eine Lösung finden, es ist eine Frage der Zeit, bis an dieser Kreuzung jemand zu Schaden kommt! Quelle: Eigene Bilder Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 906 Aktenzeichen: 32 1
Veranstaltungen auf dem Gelände des Fußballleistungszentrums am Riederwald von Eintracht Frankfurt e. V.
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2019, OF 521/11 Betreff: Veranstaltungen auf dem Gelände des Fußballleistungszentrums am Riederwald von Eintracht Frankfurt e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge Auskunft geben: Wurden die Veranstaltungen der Gaststätte DIVA im Juli 2018 auf dem Gelände der Eintracht Frankfurt e.V. anlässlich der Fußballweltmeisterschaft ordnungsgemäß angemeldet? Falls ja, bittet der OBR um Beantwortung folgender Fragen: Wie viel Besucher wurden im Anmeldeformular angegeben? Wurde ein Sicherheitskonzept vorgelegt? Gab es Auflagen zur Lautstärke? Wurde mit den Behörden An und Abfahrt, sowie die Parkplatzsituation besprochen? Gab es sonstige Auflagen der Genehmigungsbehörde? Begründung: Durch das von der Gaststätte "Diva" auf dem Gelände des Fussball-Leistungszentrums am Riederwald ausgerichtete "Public Viewing" während der Fussball-Weltmeisterschaft 2018 kam es im Bereich der Vatterstr./Haenischstr./Gustav-Behringer-Str./ Alfred-Pfaff-Str. zu chaotischen Verkehrsverhältnissen. Der Abfluss der Autos in den oben benannten Straßen dauert zum Teil bis in die frühen Morgenstunden. Polizei und Ordnungsamt waren zu einem späteren Zeitpunkt involviert, konnten den Ansturm aber auch nur sehr begrenzt kontrollieren. Hubkonzert bis 4 Uhr in den Morgenstunden ließen die betroffenen AnwohnerInnen nicht schlafen. Es gab Schlägereien mit mehreren Personen, auch diese sind polizeibekannt. Besucher der Veranstaltung urinierten in die Hauseingänge. Es wurden Schüsse aus Schreckschusspistolen abgegeben. Weiter kam es zu einem Unfall zwischen einem Auto und der U-Bahn. Die Haenischstraße und Vatterstraße wurden von der Polizei abgesperrt, AnwohnerInnen konnten Ihre Wohnungen mit dem Auto nicht mehr erreichen. Besonders gravierend war zudem dass ein Rettungswagen einen Einsatzort im hinteren Bereich der Vatterstraße nicht erreichen konnte. Er fuhr schließlich über die Grünanlage hinter der U-Bahn Station Schäfflestraße an die Siedlung heran. Zu Fuß wurde dann die Einsatzstelle erreicht und der Patient wurde mit der Trage zum Rettungswagen transportiert. Es handelte sich um einen lebenswichtigen Einsatz, diese Verzögerung war definitiv gefährlich. Es ist fraglich ob der Veranstaltungsort für Großveranstaltungen (bei Spielen der Kroatischen Mannschaft waren geschätzt über 3.000 Besucher im Stadion am Riederwald) geeignet ist. Sowohl die verkehrliche als auch die sanitäre Situation lassen Veranstaltungen in dieser Größenordnung nicht zu. Den Menschen im verkehrlich ohnehin hochbelasteten Frankfurter Osten sind solche zusätzliche Belastungen nicht zuzumuten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 18.02.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 521/11 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, LINKE. GRÜNE, BFF und FDP gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenMaßnahmen einfordern, um den Schulbetrieb der Pestalozzischule während des Autobahnbaus zu gewährleisten: - Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße - Einrichten einer Pforte für Fußgänger, durch Überlappen von zwei Wandsegmenten- Zufahrt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2018, OM 4053 entstanden aus Vorlage: OF 505/11 vom 28.11.2018 Betreff: Maßnahmen einfordern, um den Schulbetrieb der Pestalozzischule während des Autobahnbaus zu gewährleisten: - Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße - Einrichten einer Pforte für Fußgänger, durch Überlappen von zwei Wandsegmenten - Zufahrt für Autos an eine andere Stelle verlegen - Installation einer Lüftungsanlage in der Pestalozzischule Vorgang: OA 196/17 OBR 11; Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2044; B 158/18; OM 3515/18 OBR 11; ST 2247/18 Der Magistrat wird aufgefordert, seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen und zeitnah beim RP Darmstadt Einwendungen gegen die aktuellen Planungen von Hessen Mobil auf den Weg zu bringen. Um während des Autobahnbaus die Pestalozzischule, den Hort und die Kita sowie die Außengelände ausreichend vor Lärm zu schützen, muss die Lärmschutzwand über die Haenischstraße verlängert und mit einer Schleuse für Fußgänger versehen werden. Die Zufahrt für Autos, welche die Vatterstraße erreichen wollen, ist an anderer Stelle einzurichten. Zudem benötigt die Schule neben Schallschutzfenstern eine Lüftungsanlage. Der Ortsbeirat verweist im Übrigen auf die Vorlagen OA 196 und OM 3515 sowie auf den vorletzten Absatz des Magistratsberichts B 158. Begründung: Der Magistratsbericht B 158 wird abgelehnt. Die aufgeführten Argumente beruhen lediglich auf Berichten von Gutachtern, die von Hessen Mobil beauftragt wurden. Es ist nicht zu erkennen, dass sich der Magistrat selbst ausreichend mit der Thematik beschäftigt hat und die Nöte und Sorgen der Betroffenen ernst nimmt. Es ist sicher, dass es über einen Zeitraum von mindestens zweieinhalb Jahren zu Lärmüberschreitungen im Bereich der Schule kommen wird. Schon in der ersten Informationsveranstaltung von Hessen Mobil 2014 wurde klar, dass der Schutz für die Pestalozzischule wegen der offenen Haenischstraße nicht gewährleistet ist. Dies wurde auf gezielte Nachfrage auch so von Hessen Mobil eingeräumt. Seitdem verweist der Ortsbeirat immer wieder auf die Notwendigkeit, hier im Sinne der Bürger tätig zu werden. Die im Zwischenbericht genannten Kosten für die verlängerte Schallschutzwand werden mit 1,27 Millionen Euro als unverhältnismäßig hoch angegeben und es wird von Mehrkosten gesprochen. Es handelt sich jedoch nicht um Mehrkosten, sondern um Kosten, die man hätte einplanen müssen. Die Lärmschutzwand über die Haenischstraße wurde nicht mit eingeplant, obwohl sie notwendig ist. Bei einer Infoveranstaltung gab Hessen Mobil zu, dass es hierfür noch keine Lösung gibt. An einer Lösung hat aber weder Hessen Mobil noch der Magistrat ein ernsthaftes Interesse gezeigt, obwohl klar ist, dass die Lärmwerte über einen sehr langen Zeitraum überschritten werden. Und dies an einer Grundschule! Auch ist das Argument, dass eine alternative Zufahrt außerhalb der Haenischstraße zu einem Umweg von 700 Metern führt, nicht relevant. Für Pkws stellt dies kein Problem dar und für Fußgänger kann eine Pforte vorgesehen werden, indem zwei Wandsegmente überlappen. Zudem werden die Kosten im Bericht falsch angegeben. Im Einwendungsverfahren wurden nunmehr 800.000 Euro genannt, denn die Lärmschutzwand im Bereich der Haenischstraße müsste nur sechs Meter hoch sein, nicht zehn Meter wie im Magistratsbericht angegeben. Das Kostenargument ist jedoch in diesem Zusammenhang ohnehin nicht relevant, Priorität hat der Schutz der Schule und Kindereinrichtungen. Bezüglich der Lüftungsanlage verweist der Ortsbeirat erneut auf die Homepage der Stadt Frankfurt, die von einer Lüftungsoffensive spricht und empfiehlt, auch innerhalb einer Unterrichtsstunde zu lüften. Stoß- und Querlüften ist aufgrund baulicher Gegebenheiten nicht möglich, der Ortsbeirat hatte auch dies schon erwähnt und fragt, ob sich der Magistrat davon selbst vor Ort überzeugt hat? Ein Verweis darauf, dass die Fachämter dies vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen empfehlen, widerspricht erstens der o. g. Veröffentlichung auf der Homepage und ist zweitens irrelevant, da hier nicht berücksichtigt wird, dass vor dem Schultor eine Autobahn errichtet wird. Insgesamt empfinden die Betroffenen den Bericht als große Enttäuschung und fragen sich, ob die Verantwortlichen vom Magistrat schon einmal vor Ort waren und gesehen haben, wie nah die Baustelle an die Schule rückt. Dass der Magistrat sich in seinen Ausführungen hauptsächlich auf Gutachten von Hessen Mobil stützt, lässt jedenfalls vermuten, dass dies nicht geschehen ist. Die Schulgemeinde sowie Bürgerinnen und Bürger erwarten weiterhin, dass der Magistrat beim RP Darmstadt Einwendungen gegen die aktuellen Planungen einreicht und fordert, dass die Schule durch die oben beschriebene Maßnahmen geschützt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 06.11.2017, OA 196 Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 158 Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3515 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2247 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 624 Aktenzeichen: 66 0
Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ auch in Fechenheim, Seckbach und Riederwald umsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3512 entstanden aus Vorlage: OF 386/11 vom 18.07.2018 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" auch in Fechenheim, Seckbach und Riederwald umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-Vers., § 1314/17 Der Magistrat wird in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017, § 1314, zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" aufgefordert, an folgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke sowie ausreichende Abfallbehälter aufzustellen: - Mainufer Fechenheim, Ende Starkenburger Straße, rechts zur Carl-Ulrich-Brücke - vor der Trauerhalle Fechenheim, Einbiegler Weg, vor der Tür zur Trauerhalle - Wächtersbacher Straße, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - gegenüber des Fechenheimer Schwimmbads, Konstanzer Straße - Anlegestelle Primusline in Fechenheim - Fechenheim, direkt am Mainufer, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - Ende der Steinauer Straße, am Eingang zum Wald - Fechenheim-Nord, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - Riederwald, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - alte Straßenbahnstrecke (Kirchbergweg) nach Bergen, zwischen Bitzweg und Wilhelmshöher Straße - vor dem Eingangstor der Pestalozzischule, bei den Fahrradständern (mindestens zwei Bänke) - Gustav-Behringer-Straße, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - Am Sausee an geeigneter Stelle; laut Beschluss - Galerie Seckbach, an geeigneter Stelle. Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten sowie Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbstständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 11 weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Die genannten Standorte wurden von Bürgern bei einer von der CDU-Stadtverordnetenfraktion durchgeführten Befragung vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2098 Aktenzeichen: 67 0
Lärmschutzwand zum Schutz der Pestalozzischule über die Haenischstraße verlängern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3516 entstanden aus Vorlage: OF 394/11 vom 06.07.2018 Betreff: Lärmschutzwand zum Schutz der Pestalozzischule über die Haenischstraße verlängern Der Magistrat wird aufgefordert, gegenüber Hessen Mobil die fehlende Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße einzufordern beziehungsweise darzulegen, ob entsprechende Einwendungen beim Regierungspräsidium eingereicht wurden. Begründung: Im Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 158, verweist der Magistrat darauf, dass die Verlängerung der Lärmschutzwand um circa 260 Meter über die Haenischstraße notwendig ist. Es ist nicht verständlich, dass durch ein vom Magistrat beauftragtes Gutachten die Tatsache bekannt ist, das die Lärmschutzwand, so wie sie geplant ist, nicht ausreichend ist, gleichzeitig jedoch gesagt wird, dass es nicht erkennbar ist, ob diese Maßnahme von Hessen Mobil tatsächlich vorgesehen ist. Die aktuellen Planungen zeigen eindeutig, dass diese Maßnahme nicht geplant wurde, obwohl Hessen Mobil von der Problematik Kenntnis hatte. Vom Magistrat wird erwartet, dass im Interesse der Schulgemeinde gehandelt wird und die Verlängerung der Lärmschutzwand nicht "gewünscht", sondern gefordert wird. Betroffene Klassenräume und der Schulhof können sonst vor Baulärm nicht geschützt werden. Ein Schulbetrieb wird während der Bauzeit, es wird von mindestens sieben Jahren ausgegangen, sonst nicht möglich sein. Ohne diese Maßnahme sind die Unterrichtsräumen, der Pausenhof und der Hort nicht ausreichend geschützt und ein regulärer Schulbetrieb kann nicht stattfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 623 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 0
Parkplatz Vatterstraße in Betreuungsvertrag Sportgelände Riederwald aufnehmen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3324 entstanden aus Vorlage: OF 384/11 vom 23.05.2018 Betreff: Parkplatz Vatterstraße in Betreuungsvertrag Sportgelände Riederwald aufnehmen Der Magistrat wird aufgefordert, die Gespräche mit dem Eintracht Frankfurt e. V. über die Nutzung des Parkplatzes Vatterstraße wieder aufzunehmen und den Parkplatz in den Betreuungsvertrag für das Sportgelände Riederwald zu integrieren. Begründung: Der Parkplatz Vatterstraße grenzt an das Sportgelände Riederwald und befindet sich in städtischem Besitz. Durch die Aufnahme in den Betreuungsvertrag soll die Parksituation in der Gustav-Behringer-Straße bei Veranstaltungen entschärft werden. Der Verbindungsweg zwischen Parkplatz und Sportgelände soll in Absprache mit dem Eintracht Frankfurt e. V. so ertüchtigt werden, dass die Nutzung für Besucher attraktiv ist. Insbesondere im Hinblick auf die Baumaßnahmen für den Riederwaldtunnel und die daraus resultierende Verlegung der Fahrstrecken von Stadtbahn und Straßenverkehr ist eine Neuordnung der Anlage notwendig. Die Nutzung des Parkplatzes Vatterstraße durch die Lehrkräfte der Pestalozzischule ist in bisherigem Umfang durch Eintracht Frankfurt e. V. zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2018, ST 2032 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 52 0
Schrittgeschwindigkeit auf der Gustav-Behringer-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1361 entstanden aus Vorlage: OF 132/11 vom 19.02.2017 Betreff: Schrittgeschwindigkeit auf der Gustav-Behringer-Straße Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob und wie auf der Gustav-Behringer-Straße eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h eingeführt werden kann. Begründung: Die Gustav-Behringer-Straße wird im Berufsverkehr zunehmend als Schleichweg benutzt, um den Staus auf den Hauptverkehrsstraßen zu entgehen. Da die Gustav-Behringer-Straße breit ist, wird hier deutlich schneller als die zulässigen 30 km/h gefahren. Autofahrerinnen und Autofahrer, Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger benutzen die Straße gemeinsam. Einen Fußgängerweg gibt es nicht. Insbesondere in den Nachmittagsstunden, während des Berufsverkehrs, sind viele Kinder und Jugendliche zum Training auf das dort ansässige Gelände des Eintracht Frankfurt e. V. unterwegs. Zur Sicherheit und gegenseitigen Rücksichtnahme ist dort eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1303 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
Wildes Parken auf der Grünfläche Gustav-Behringer-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1360 entstanden aus Vorlage: OF 131/11 vom 19.02.2017 Betreff: Wildes Parken auf der Grünfläche Gustav-Behringer-Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. die Grünflächen in der Gustav-Behringer-Straße, bis Ecke Alfred-Pfaff-Straße, durch zusätzliche Steine zu schützen. 2. Auf den Parkplatz an der Pestalozzischule deutlicher hinzu weisen. Begründung: Es kommt immer wieder vor, dass durch Besucherinnen und Besucher die Grünfläche, bei Veranstaltungen des Eintracht Frankfurt e. V., als Parkfläche benutzt wird. Die Grünfläche wurde durch wild parkende Autos stark beschädigt. Eine Neuaussaat des Rasens ist erforderlich. Solange es möglich ist die bereits vorhandenen Steine zu umfahren, um so nahe am Eingang zum Gelände des Eintracht Frankfurt e. V. zu parken, wird der Parkplatz an der Pestalozzischule von den Besucherinnen und Besuchern kaum genutzt. Dieser soll erkennbarer gemacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1168 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs zwecks Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße - Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2017, OF 139/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs zwecks Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße - Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs Vorgang: ST 1494/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten den ehemaligen Gehweg zwischen der Treppe am Ende der Wilhelmshöher Straße und der Zeuläckerstraße - parallel zur Autobahn A 661 und in Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs - wieder herzustellen. Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau des Gehwegs, sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen. Begründung: Mit dem Bau der Autobahn A 661 wurde der damals vorhandene Verbindungsweg zerstört und nicht wieder hergerichtet. Der Weg stellt eine sinnvolle, kurze Verbindung zu den Kleingärten bzw. zur Wilhelmshöher Straße und zur Heinz-Herbert-Karry-Straße dar. Weiterhin könnten Schüler/innen diesen Weg als Abkürzung zur Friedrich-Ebert-Schule nutzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1494 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 74 2017 Die Vorlage OF 139/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenStändiges Messprogramm Rotlichtverstöße Am Erlenbruch
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2017, OF 133/11 Betreff: Ständiges Messprogramm Rotlichtverstöße Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Seit wann und wie lange läuft dieses Messprogramm 2. Wie viele Rotlichtverstöße wurden bisher festgestellt? 3. Welche Konsequenzen hatten die Verstöße? Begründung: Im Anschreiben des Stadtschulamtes vom 18.01.2017 an den Ortsbeirat wurde der vom Ortsbeirat gewünschte Ortstermin, zum Thema Schulwegsicherung auf dem Erlenbruch / Haenischstraße, abgelehnt. In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass die Kreuzung in das ständige Messprogramm der Stadt Frankfurt aufgenommen wurde um Rotlichtverstöße festzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 374 2017 Die Vorlage OF 133/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAuskunftsersuchen an den Magistrat bezüglich des Riederwaldtunnel/Verlegung der UBahnTrasse, Auswirkungen auf die Einrichtungen und Bewohner in der Vatterstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2016, OF 81/11 Betreff: Auskunftsersuchen an den Magistrat bezüglich des Riederwaldtunnel/Verlegung der U-Bahn-Trasse, Auswirkungen auf die Einrichtungen und Bewohner in der Vatterstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu folgenden Fragen Informationen bei Hessen Mobil einzuholen: Wann erfolgt der Abriss der Wohnhäuser in der Flinschstraße 1-3? Wann wird die Verlegung der U-Bahn Trasse (U4 und U7) stattfinden? Wann wird sie in Betrieb genommen? Wann werden im betroffenen Gebiet die Arbeiten am Riederwaldtunnel erfolgen? Wie nah rückt die Trasse an die Wohnhäuser und Einrichtungen in der Vatterstraße heran? Gibt es einen Austausch zwischen Hessen mobil und den Vermietungsgesellschaften und den sozialen Einrichtungen darüber was dort an zusätzlichem Lärm zu erwarten ist und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen - beispielsweise Schallschutzfenster, Verlegung von Schlafräumen, Unterrichtsräumen etc. ? Welche Lärmschutzmaßnahmen sind während und nach der Verlegung der Trasse geplant? Für den Sommer / Herbst 2016 wurde ein umfassendes Immissionsschutzkonzept angekündigt, wann ist damit zu rechnen? Begründung: Die Entmietung der Flinschstraße 1-3 ist mittlerweile erfolgt und wir gehen davon aus, dass mit der Verlegung und Inbetriebnahme der U-Bahn Trasse begonnen wird, sobald die Wohnhäuser abgerissen wurden. Die Verlegung belastet die Anwohner und Einrichtungen in der Vatterstraße, da die U-Bahn dann nah an die Wohnhäuser heranrückt. Den Mietern liegen bisher keine Informationen vor. Es ist erforderlich rechtzeitig zu prüfen welche Maßnahmen zum Schutz der Bewohner notwendig sind. Da sich zudem eine Seniorenwohnanlage, eine Grundschule, ein Kindergarten und ein Hort in der Vatterstraße befinden, besteht hier eine besondere Verpflichtung. In der Grundschule müssen sicher auch Klassenräume verlegt werden, dies erfordert genug Planungszeit. Ein wichtiges Anliegen ist das die Verlegung der Trasse nicht früher erfolgt als erforderlich. Die Bewohner in der Vatterstraße sind durch die gesamte Maßnahme ohnehin extremen Belastungen ausgesetzt und es ist unbedingt darauf zu achten das alle Baumaßnahmen so geplant werden das man hier nicht vor der erforderlichen Zeit Tatsachen schafft. Die Anwohner und Einrichtungen haben es verdient dass man ihre Belange berücksichtigt. Als schlechtes Beispiel von einem guten Umgang mit den Anwohnern führen wir den Abriss der Kleingärten in der Haenischstraße an, hier hätten die Pächter ihre Gärten noch mehrere Jahre nutzen können. Wir möchten nicht dass sich so etwas wiederholt und Bürger jahrelang unter einer verlegten U-Bahn Trasse leiden, die noch nicht erforderlich wäre. Wir fordern eine Planung die rücksichtsvoll mit den Belangen der Anwohner und Einrichtungen umgeht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 07.11.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 248 2016 Die Vorlage OF 81/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
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Neue U-Bahn Haltestelle in Seckbach (U4)
Die nächstgelegene Haltestelle für die meisten Seckbacher ist die Seckbacher Landstraße in Bornheim. Durch die Entfernung und die relativ starke Steigung der Wilhelmshöherstr. im Bereich des Hufeland-Hauses ist der Zugang zur U-Bahn mit den Buslinien 38 und 43 für viele Anwohner obligatorisch. Auch eine Fahrt mit dem Fahrrad oder der Weg zu Fuß bis zur U-Bahn Station ist für viele Einwohner Seckbachs durch o.g. Steigung nicht attraktiv. In der Folge sind die Busse zu Stoßzeiten sehr überfüllt und, bedingt durch die generellen Umstände der Wilhelsmhöherstr., sehr unzuverlässig/verspätet. Vor allem während des langen Busfahrerstreiks zu Beginn des Jahres war der Ausfall der Busse für den Stadtteil sehr belastend. Ich schlage die Einrichtung einer weiteren Haltestelle inkl. überdachter Fahrradgarage (ähnlich Konstablerwache) im Bereich Zeuläckerstraße/Gustav-Behringer-Straße (siehe gelbmarkierter Bereich auf der Karte) vor. Entsprechendes Grundstück ist ja schon vorhanden, da das Gelände zum Betriebshof Ost der VGF gehört. Die Haltestelle wäre für viele Einwohner steigungsfrei mit dem Rad zu erreichen, würde möglicherweise die Wilhelmshöherstraße entlasten. Neben den o.g. Vorteilen bietet die Haltestelle unter Umständen auch Entlastungen für die Linie U7 bei Events im Volksbank-Stadion oder in der Eissporthalle.
Neue U-Bahn Haltestelle in Seckbach (U4)
Die nächstgelegene Haltestelle für die meisten Seckbacher ist die Seckbacher Landstraße in Bornheim. Durch die Entfernung und die relativ starke Steigung der Wilhelmshöherstr. im Bereich des Hufeland-Hauses ist der Zugang zur U-Bahn mit den Buslinien 38 und 43 für viele Anwohner obligatorisch. Auch eine Fahrt mit dem Fahrrad oder der Weg zu Fuß bis zur U-Bahn Station ist für viele Einwohner Seckbachs durch o.g. Steigung nicht attraktiv. In der Folge sind die Busse zu Stoßzeiten sehr überfüllt und, bedingt durch die generellen Umstände der Wilhelsmhöherstr., sehr unzuverlässig/verspätet. Vor allem während des langen Busfahrerstreiks zu Beginn des Jahres war der Ausfall der Busse für den Stadtteil sehr belastend. Ich schlage die Einrichtung einer weiteren Haltestelle inkl. überdachter Fahrradgarage (ähnlich Konstablerwache) im Bereich Zeuläckerstraße/Gustav-Behringer-Straße (siehe gelbmarkierter Bereich auf der Karte) vor. Entsprechendes Grundstück ist ja schon vorhanden, da das Gelände zum Betriebshof Ost der VGF gehört. Die Haltestelle wäre für viele Einwohner steigungsfrei mit dem Rad zu erreichen, würde möglicherweise die Wilhelmshöherstraße entlasten. Neben den o.g. Vorteilen bietet die Haltestelle unter Umständen auch Entlastungen für die Linie U7 bei Events im Volksbank-Stadion oder in der Eissporthalle.
Abbau der Seckbacher Panzersperre
Zwischen der Enkheimer Hohl und der Zeuläckerstraße gibt es nahe der Bahnunterführung eine Straßensperre, die jeden fließenden Verkehr verunmöglicht. An der Sperre stauen sich, insbesondere im Berufsverkehr, die Fahrradfahrer, weil die Engstelle immer nur die Passage in eine Richtung erlaubt. Die Durchfahrt wird durch das wuchernde Grün außerdem erschwert. Eine Sperre in dieser Bauform ist an dieser Stelle total daneben, es gibt keinen sachlichen Grund dafür. Wie an allen ähnlichen Stellen in der Stadt würden hier zwei Poller (rot-weiß lackiert) ausreichen, um Autos an der Durchfahrt zu hindern (was gut ist) und andererseits Fußgänger und Radfahrer in beide Richtungen gleichzeitig durchzulassen. Man würde mit einer minimalen Maßnahme eine maximale Verbesserung erreichen.