Schrittgeschwindigkeit auf der Gustav-Behringer-Straße
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Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1361 entstanden aus Vorlage: OF 132/11 vom 19.02.2017
Betreff: Schrittgeschwindigkeit auf der Gustav-Behringer-Straße Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob und wie auf der Gustav-Behringer-Straße eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h eingeführt werden kann. Begründung: Die Gustav-Behringer-Straße wird im Berufsverkehr zunehmend als Schleichweg benutzt, um den Staus auf den Hauptverkehrsstraßen zu entgehen. Da die Gustav-Behringer-Straße breit ist, wird hier deutlich schneller als die zulässigen 30 km/h gefahren. Autofahrerinnen und Autofahrer, Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger benutzen die Straße gemeinsam. Einen Fußgängerweg gibt es nicht. Insbesondere in den Nachmittagsstunden, während des Berufsverkehrs, sind viele Kinder und Jugendliche zum Training auf das dort ansässige Gelände des Eintracht Frankfurt e. V. unterwegs. Zur Sicherheit und gegenseitigen Rücksichtnahme ist dort eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11