Meine Nachbarschaft: Grüneburgweg
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Am Grüneburgweg endlich Vernunft walten lassen!
Antrag vom 17.11.2025, OF 1311/2 Betreff: Am Grüneburgweg endlich Vernunft walten lassen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den unverzüglichen Rückbau folgender am Grüneburgweg erfolgten Umbaumaßnahmen zur Fahrradstraße, einschließlich aller errichteten Zufahrtssperren für Kraftfahrzeuge, zu veranlassen: Entfernung der überall überflüssigen rot-weißen Poller, Entfernung der roten Poller an der Südseite der Fahrbahn vor der Mündung in den Reuterweg aus westlicher Richtung, Aufhebung der Einbahnregelung im östlichen Abschnitt, Entfernung der gemeingefährlichen Verkehrsinsel am Übergang von der Eschersheimer Landstraße, Einrichtung von Schrägparkplätzen vor dem Haus Grüneburgweg 12 (REWE-Markt) unter Mitbenutzung der ehemaligen kopfsteingepflasterten Parkfläche, Einrichtung der Brachfläche vor dem Haus Grüneburgweg 8 als Fahrrad- und Roller-Abstellplatz, sowie Umnutzung der derzeitigen Fahrrad- und Roller-Abstellflächen als Liefer-Parkplatz, Entfernung des Modalfilters an der Kreuzung mit der Feldbergstraße, Freigabe der Durchfahrt in westlicher Richtung am Rondell ex-Mitscherlichplatz. und nach Herstellung eines vernünftigen Zustands unter Einbeziehung aller betroffenen Bürger (einschließlich der Bewohner der umliegenden Stadtviertel) ein zukunftsfähiges und ganzheitliches Verkehrskonzept für den Grüneburgweg sowie die angrenzenden Quartiere zu entwickeln, das die Bedürfnisse von Anwohnern, Gewerbetreibenden sowie allen Verkehrsteilnehmern (Fußgängern, Fahrrad- und Autofahrern, ÖPNV-Nutzern) und des Wirtschafts- und Lieferverkehrs ausgewogen berücksichtigt. Begründung: Eine am 2. Oktober 2025 veröffentlichte Erhebung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main belegt jetzt auch mit empirischen Daten, wovor die betroffenen Geschäftsleute - genauso wie kritische Stimmen aus der Opposition im Ortsbeirat 2 und in der Stadtverordnetenversammlung - bereits bei Bekanntwerden der Planungen des aktuellen Magistrats zum Umbau des Grüneburgwegs gewarnt hatten. Viele der Maßnahmen - wie die unzähligen Poller - sind verkehrstechnisch und sicherheitsmäßig offensichtlich völlig unnütz und reine Schikanemaßnahmen gegen Autofahrer und Gewerbetreibende, die keine Party-Locations anbieten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage OF 1311/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Markierung eines behindertengerechten Zugangs zur evangelischreformierten Gemeinde Frankfurt am Main
Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7150 entstanden aus Vorlage: OF 1170/2 vom 19.06.2025 Betreff: Markierung eines behindertengerechten Zugangs zur evangelisch-reformierten Gemeinde Frankfurt am Main Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der derzeitigen Straßenbauarbeiten dafür Sorge zu tragen, dass der Bereich vor dem Haupteingang der evangelisch-reformierten Kirche des Gemeindezentrums in der Freiherr-vom-Stein-Straße 8 (siehe Fotos in der Begründung) mit entsprechender Straßenbeschilderung sowie entsprechender Schraffierung so ausgewiesen wird, dass dieser für alle Verkehrsteilnehmer sichtbar ist und zukünftig nicht mehr von parkenden Autos blockiert wird. Begründung: Vor dem Eingang der Kirche/des Gemeindezentrums gibt es zwar eine Abschrägung des Bordsteins, um mit einem Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen ungehindert die Rampe nutzen zu können, aber leider wird diese Stelle immer wieder mit parkenden Autos blockiert. Die Aussparung der aufgezeichneten Parkplätze auf der Straße stellen auch kein Hindernis dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1886 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Optimierung der Ampelanlagen für FußgängerInnen an der Eschersheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6998 entstanden aus Vorlage: OF 1030/9 vom 11.05.2025 Betreff: Optimierung der Ampelanlagen für FußgängerInnen an der Eschersheimer Landstraße Diese Ampelanlagen ermöglichen nicht nur das sichere Überqueren der Eschersheimer Landstraße, sondern stellen an mehreren Stellen den direkten Zugang zu den U-Bahn-Haltestellen sicher. Insbesondere die Ampelanlagen Am Weißen Stein, Lindenbaum und Fritz-Tarnow-Straße werden zu Stoßzeiten von zahlreichen SchülerInnen genutzt. Diese stehen dann oft dicht gedrängt zwischen Fahrbahn und U-Bahn-Strecke, während sie auf ihr grünes Signal warten. Diese Situationen bergen zusätzliche Sicherheitsrisiken und erhöhen den Stress für die jungen VerkehrsteilnehmerInnen. Aktuell müssen FußgängerInnen für das Überqueren der Hauptstraße zwei Straßenampeln und zusätzlich eine U-Bahn-Ampel passieren. Dies führt aufgrund der unkoordinierten Schaltung und langen Wartezeiten nach Knopfdruck häufig zu Wartezeiten von mehreren Minuten. In der Praxis führt dies regelmäßig dazu, dass rote Ampeln missachtet werden, was die Verkehrssicherheit gefährdet. Außerdem entstehen unnötige Stausituationen, wenn Autos an grünen Fußgängerampeln halten müssen, obwohl keine FußgängerInnen mehr anwesend sind. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Schaltung der Fußgängerampeln so zu optimieren, dass durch Verkürzung der Wartezeiten nach Betätigung des Signalknopfes der Verkehrsfluss für FußgängerInnen verbessert und die Sicherheit erhöht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1543
Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Fichardstraße für Fahrradfahrer sicher gestalten
Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7190 entstanden aus Vorlage: OF 886/3 vom 08.05.2025 Betreff: Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Fichardstraße für Fahrradfahrer sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Fahrradspur, mit der man von der Fichardstraße stadteinwärts auf die Eschersheimer Landstraße gelangt, dergestalt zu sichern, dass man nicht auf einen Fahrbahntrenner geleitet wird. Begründung: Wenn man mit dem Fahrrad von der Fichardstraße stadteinwärts nach links abbiegt, wird man mit einer Abbiegerspur geleitet. Folgt man dieser, wird man direkt gegen einen Fahrbahntrenner, der die Fahrradspur auf der Eschersheimer Landstraße abtrennt, geführt (siehe Bild). Ein ortsunkundiger Fahrradfahrer könnte hier stürzen und sich verletzten. Der Magistrat wird gebeten, diesen Schildbürgerstreich zu beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1780 Beratung im Ortsbeirat: 3
Nutzlose Poller in der Leerbachstraße behindern Fußgänger
Antrag vom 17.11.2025, OF 1314/2 Betreff: Nutzlose Poller in der Leerbachstraße behindern Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, die nutzlosen grauen Poller auf dem Gehweg der Leerbachstraße (östliche Seite, Nähe Elsheimerstraße) entfernen zu lassen. Sie sind sinnlos und verengen den ohnehin schmalen Gehweg zusätzlich. Foto vom Verfasser Begründung: Offensichtlich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 59 Beschluss: Die Vorlage OF 1314/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ehrung für Heinz Welke
Antrag vom 17.11.2025, OF 1306/2 Betreff: Ehrung für Heinz Welke Der Ortsbeirat möge beschließen: Eine kleine Arbeitsgruppe, an der möglichst jede Fraktion beteiligt sein sollte, findet sich unter dem Vorsitz des Ortsvorstehers zusammen, um zu überlegen, in welcher Form Pfarrer Heinz Welke geehrt werden könnte. Heinz Welke hatte - ähnlich wie Fritz und Margarete Kahl, nach denen der Ortsbeirat eine Grünanlage an der Frauenfriedenskirche benannt hat, und mit denen gemeinsam er das Bockenheimer Widerstands-Netzwerk gegründet hatte - während der Naziherrschaft jüdischen Mitbürgern geholfen, sich in Sicherheit zu bringen. Begründung: Da Fritz und Margarete Kahl bereits durch die Anlagenbenennung bleibend und sichtbar geehrt wurden, ist es nur gerecht, wenn auch ihrem Mitstreiter Pfarrer Welke eine ähnliche angemessene Ehrung zuteil würde. Als ich seinerzeit den Antrag auf Ehrung der Kahls stellte, wußte ich leider noch nichts von ihm. Erst kürzlich fand ich die Information in einem Bericht der Frankfurter Neuen Presse. Noch bis 28. November informiert eine Ausstellung über Pfarrer Welke in der Evangelisch-reformierten Gemeinde in der Freiherr-vom-Stein-Straße. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OF 1306/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stadttauben in Preungesheim
Antrag vom 06.10.2025, OF 1114/10 Betreff: Stadttauben in Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie und ab wann der weiter steigenden Anzahl der Stadttauben in Preungesheim begegnet werden soll? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1114/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1114/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zweispuriger Fahrradweg auf der Adickesallee
Antrag vom 08.05.2025, OF 883/3 Betreff: Zweispuriger Fahrradweg auf der Adickesallee Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat möge den nördlichen Fahrradweg der Adickesallee zwischen Eschersheimer und Eckenheimer Landstrasse so zweispurig gestalten, dass er in beide Richtungen befahrbar ist. Begründung: Die Fahrradstrecke auf der Adickesallee zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße wird viel von Kindern genutzt, die zu ihrem Vereinssport auf der Bertramswiese und den Sportstätten von Frankfurt 1880 eV radeln. Es würde sowohl Sicherheit als auch Selbstständigkeit erhöhen, wenn Kinder auf dem Weg auf der nördlichen Seite fahren könnten, die mit einem Grünstreifen von der stark befahrenen Fahrbahn getrennt ist. Es gibt auf der Seite auch deutlich weniger Stichstraßen, die überquert werden müssen, gerade die Eysseneckstraße und Falkensteinerstraße sind aufgrund der schlechten Sicht nur schwer zu queren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 883/3 wird auf Wunsch der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 883/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße im Abschnitt Höhenblick bis Haeberlinstraße
Antrag vom 03.04.2025, OF 999/9 Betreff: Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße im Abschnitt Höhenblick bis Haeberlinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: In den vergangenen Jahren gab es in oben genannten Abschnitt weder Behinderungen noch Unfälle. Ebenso gab es im Bereich des Straßenabzweiges der Kurhessenstraße zur Straße "Am Schwalbenschwanz" bei der bewährten rechts vor links Regelung keine Behinderungen oder Unfälle. Wie aus der Presse zu entnehmen war, soll die Straße in oben genannten Bereich während der Bauarbeiten für fast zwei Jahre gesperrt werden. Insbesondere gilt es zu klären, ob es Alternativen zu einer zweijährigen Sperrung der avisierten Teilbereiche gibt, welche nicht im Interesse der Anwohner und Gewerbetreibenden ist. Eine geplante Vollsperrung der Straße hätte massive Auswirkungen auf die Gewerbetreibenden / Anwohner, ÖPNV-Verbindung der Buslinie 69 entlang der Baustraße. Ebenso wird sich während dieser Zeit der Verkehr auf den Abschnitt "Eschersheimer Landstraße" - "Hügelstraße" verlagern und gerade in den Morgen und Abendstunden in beiden Richtungen für zusätzliche Staus, mit Auswirkungen auf den Zeitplan der Buslinie 39 (Verspätungen) sorgen, da eine Alternativroute in diesem Abschnitt nicht gegeben ist. Da sich für die Mai Sitzung 2025 ein Vertreter des ASE die Pläne zur Umgestaltung der Straße angekündigt hat, sollte nach dieser Sitzung entschieden werden ob die vorgestellten Pläne in dieser Form umgesetzt werden, auch wenn es mit einer zeitlichen Verzögerung einhergeht. Anwohner und Gewerbetreibende sollten hierzu auch gehört werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2025, OF 1033/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 999/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 999/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 999/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1033/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 4 CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, 3 CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung)
Flächenentsiegelung an der Eschersheimer Landstraße
Antrag vom 02.04.2025, OF 984/9 Betreff: Flächenentsiegelung an der Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: An der Eschersheimer Landstraße stadtauswärts befindet sich vor dem Abzweig der Straße Hinter den Ulmen eine versiegelte Fläche, die derzeit mit neun, nie benutzten Omegabügeln belegt ist. Im Zug der Bemühungen um eine Entsiegelung von Flächen sollte dieser Bereich analog dem Bereich am anderen Ende des Blocks nach der Einmündung der Straße Am Lindenbaum bepflanzt werden. Der Magistrat wird daher gebeten, diesen Bereich bis zu dem gepflasterten Parkstreifen zu entsiegeln und zu begrünen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 984/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Sicherheit für Radfahrende in der Wolfsgangstraße sichtbar verbessern
Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6746 entstanden aus Vorlage: OF 1108/2 vom 03.03.2025 Betreff: Sicherheit für Radfahrende in der Wolfsgangstraße sichtbar verbessern Der Magistrat wird gebeten, den Radweg an der Kreuzung Wolfsgangstraße/Eschersheimer Landstraße, auf Höhe der Hausnummern Wolfsgangstraße 63 bis 65, deutlich - bestenfalls mit roter Farbe - als solchen zu markieren. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung einer Bürgerin. Die Maßnahme trägt dazu bei, die Sicherheit für Radfahrende im genannten Bereich der Wolfsgangstraße zu verbessern. Der Radweg ist nicht deutlich als solcher erkennbar. Dies führt dazu, dass Pkw diesen befahren und hierdurch Radfahrende gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1053
Warum wird/wurde beim System Change Camp das Vermummungsverbot von den Ordnungsbehörden nicht durchgesetzt?
Antrag vom 25.08.2025, OF 1179/2 Betreff: Warum wird/wurde beim System Change Camp das Vermummungsverbot von den Ordnungsbehörden nicht durchgesetzt? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, warum es die Ordungsbehörden sehenden Auges zugelassen haben, dass im System Change Camp im Grüneburgpark das Vermummungsverbot nicht durchgesetzt wurde. Gibt es für das Camp eine Ausnahmegenehmigung? Ist eine Durchsetzung anhand des Fotomaterials zumindest ex post geplant? Wurden überhaupt Freiheitsstrafen oder Geldbussen verhängt? Begründung: Nach dem § 17a Abs. 2 VersammlG, das in diesem Punkt von den meisten Bundesländern übernommen wurde, ist die Vermummung bei Versammlungen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel (z. B. bei Fußballspielen[1]) eine Straftat und wird gemäß § 27 Abs. 2 bzw. § 29 Abs. 2 VersammlG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe unter Strafe gestellt. Das Mitführen von Vermummungsutensilien wird im VersG als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 511 Euro bedroht (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 a VersG). Die Antragstellerin und die anwesenden Bürger und Bürgerinnen wurden während des Ortstermins am Nachmittag des 22.08.25 massiv vom gezielten Lärmen einer größeren Gruppe Vermummter, die am Camp teilnahmen, gestört. Beim Verlassen des Parkes ging eine weitere Gruppe Vermummter sehr dicht neben und hinter der kleineren Gruppe der Teilnehmer des Ortstermins. Auch zu anderen Terminen werden im Camp immer wieder Vermummte gesichtet. Fotos 1 und 2: Antragstellerin Foto 3: Dr. Veronika Fabricius Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1179/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme)
Radweg Alleenring stadtauswärts an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße
Antrag vom 05.03.2025, OF 851/3 Betreff: Radweg Alleenring stadtauswärts an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten den Radstreifen auf dem Alleenring, der vor der Kreuzung mit der Eschersheimer Landstraße auf die Straße wechselt rot einzufärben zur besseren Sichtbarkeit. Begründung: In diesem Bereich kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Radfahrende, weil der Radstreifen von den geradeaus fahrenden Fahrzeugen nicht beachtet wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 851/3 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gravensteiner-Platz ohne Sprengstoff - ein sicheres Neujahr für alle
Antrag vom 14.12.2025, OF 1180/10 Betreff: Gravensteiner-Platz ohne Sprengstoff - ein sicheres Neujahr für alle Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten durch eine Allgemeinverfügung auf dem Gravensteiner Platz das Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht zu untersagen. Im Zeitraum 31.12.2026 bis 01.01.2027 soll das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 und höher (u. a. Raketen, Böller, Kanonenschläge, Feuerwerksbatterien) trotz § 23 Absatz 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) speziell für diesen Standort verhindert werden. Begründung: Der Gravensteiner Platz hat sich in den letzten Jahren zum zentralen "Böllerplatz", zu Lasten der Anwohnenden, entwickelt. Neben dem übermäßigen Müll, der Luftverschmutzung um dem verschlechterten subjektiven Sicherheitsgefühls ist die unmittelbare Nähe zum Altenheim ausschlaggebend. Auch die Menschen in Preungesheim und ihre Haustiere haben ein sicheres und angenehmes Neujahrsfest verdient. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installieren
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6563 entstanden aus Vorlage: OF 928/9 vom 06.02.2025 Betreff: Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installieren Wie zu beobachten ist, sind viele Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Kunden der Geschäfte auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Spenerstraße und Marbachweg. Sie parken ihre Fahrräder am Rande des Gehweges, was den Bereich zusätzlich verschmälert. Der Magistrat wird gebeten, weitere Fahrradständer in diesem Bereich auf den beiden schon schraffierten Flächen hinter und vor den Parkplätzen zu installieren. Dabei sollen keine Parkplätze entfallen. Auch im erweiterten Bereich des Fußgängerweges Nähe Marbachweg sollte der Platz entsprechend genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 983 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-2
Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße vom Höhenblick bis Haeberlinstraße
Antrag vom 05.02.2025, OF 942/9 Betreff: Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße vom Höhenblick bis Haeberlinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten zur nächsten Ortsbeiratssitzung einen Vertreter des ASE einzuladen, der zu den geplanten Umbaumaßnahmen in der Kurhessenstraße in Höhe des geplanten Kreisverkehrs in Höhe der Straße "Am Schwalbenschwanz" Stellung nimmt. Insbesondere gilt es zu klären, ob es Alternativen zu einer zweijährigen Sperrung der avisierten Teilbereiche gibt, welche nicht im Interesse der Anwohner und Gewerbetreibenden ist. Eine geplante Vollsperrung der Straße hätte massive Auswirkungen auf die Gewerbetreibenden / Anwohner entlang der Baustraße. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 942/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 14 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 942 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 942/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und fraktionslos (Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU (= Annahme); FDP und fraktionslos (= Enthaltung)
Umstieg von U9 zu S6 optimieren
Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6420 entstanden aus Vorlage: OF 573/12 vom 13.01.2025 Betreff: Umstieg von U9 zu S6 optimieren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit es möglich ist, den Fahrplan der Stadtbahnlinie U9 anzupassen, sodass von Kalbach-Riedberg kommend eine optimale Umsteigezeit zu Zügen der S -Bahn-Linie S6 an der Haltestelle "Ginnheim/Niddapark" ermöglicht wird. Begründung: Seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2024 ist die Haltestelle "Ginnheim" an der S-Bahn-Linie S6 in Betrieb, die zusammen mit der Haltestelle "Ginnheim/Niddapark" der Stadtbahnlinien U1 und U9 das Potenzial für einen Knotenpunkt mit attraktiven Umsteigeverbindungen hat. Der aktuelle Fahrplan sieht vor, dass bspw. Züge der S6 nach Darmstadt um 09:07 Uhr und nach Friedberg um 09:08 Uhr sowie der U9 nach Nieder-Eschbach um 09:07 Uhr und nach Ginnheim um 09:09 Uhr halten. Dieses Schema wiederholt sich im 15-Minuten-Takt. Wegen des Fußweges zwischen den Bahnsteigen wird folglich immer der Anschluss verpasst und es besteht immer die schlechtestmögliche Umsteigezeit von ca. 15 Minuten. Dadurch hat der neue Haltepunkt kaum Nutzen für die Bürger*innen des Stadtteils Kalbach-Riedberg. Durch eine zeitliche Verschiebung der Fahrten der U9 könnte ein Anschluss zur S6 in beide Fahrtrichtungen geschaffen werden. Bei einem optimalen Anschluss (Umsteigezeit ca. fünf Minuten) würde eine Fahrt von der Haltestelle "Uni Campus Riedberg" zum Hauptbahnhof nur 23 Minuten dauern - im Vergleich zu aktuell 28 Minuten mit Umstieg am Willy-Brandt-Platz. Auch die Bereiche Westbahnhof, Messe und Gallus wären schneller an den Uni Campus Riedberg angebunden. Dies würde auch die A-Strecke entlang der Eschersheimer Landstraße entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 740 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 92-10
U-BahnStammstrecke: Begrünung von Gleisen und Zäunen
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6412 entstanden aus Vorlage: OF 915/9 vom 08.01.2025 Betreff: U-Bahn-Stammstrecke: Begrünung von Gleisen und Zäunen Der Magistrat wird gebeten, auf die VGF einzuwirken, sodass die oberirdischen Gleise und die begrenzenden Zäune der U-Bahn-Stammstrecke begrünt werden. Ziele sind mehr kühlendes Grün in der Eschersheimer Landstraße, was sich auch positiv auf die sich aufheizenden Schienen auswirken würde, und eine Reduktion der Fahrgeräusche der U-Bahnen. Nach Informationen des Klimareferats der Stadt ist eine Förderung der Maßnahmen an den Zäunen möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 941 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
Prüfung zusätzlicher Querungsmöglichkeiten an den oberirdischen U-Bahn-Stationen der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6413 entstanden aus Vorlage: OF 916/9 vom 12.01.2025 Betreff: Prüfung zusätzlicher Querungsmöglichkeiten an den oberirdischen U-Bahn-Stationen der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, bei welchen U-Bahn-Stationen entlang der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9 seitliche Zu- und Abgänge mit Treppenstufen nachgerüstet werden können, analog zur bestehenden Möglichkeit an der U5-Haltestelle "Hauptfriedhof". Begründung: Die bestehenden Wegebeziehungen an den U-Bahn-Stationen der Eschersheimer Landstraße zwingen Fußgänger*innen an manchen Stellen zu erheblichen Umwegen von mehreren hundert Metern. Bei der Vorstellung der Planungen für die oberirdische Querung zur U-Bahn-Station "Hügelstraße" hat ein Amtsvertreter eine Lösung mit seitlichen Treppenabgängen ausdrücklich empfohlen. Die Erfahrungen an bestehenden Stationen mit solchen Querungsmöglichkeiten seien positiv und es wurden bisher keine Unfälle registriert. An der Station "Hauptfriedhof" besteht eine solche Lösung nun seit fast zehn Jahren. Dies könnte auch daran liegen, dass die Fußgänger*innen sehr aufmerksam sind, bevor sie die Haltestelle verlassen, und die Autofahrenden durch die sichtbaren Treppen auf die Querungsmöglichkeit aufmerksam werden. Gerade angesichts der Unfälle im Bereich der U-Bahn-Stationen erscheint es dem Ortsbeirat sinnvoll, den Vorschlag neuer Wegebeziehungen durch den Magistrat prüfen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 938 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
Beschilderung am S-Bahnhof „Eschersheim“: Für eine bessere Orientierung am SBahnhof „Eschersheim“!
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6398 entstanden aus Vorlage: OF 896/9 vom 12.01.2025 Betreff: Beschilderung am S-Bahnhof "Eschersheim": Für eine bessere Orientierung am S-Bahnhof "Eschersheim"! Der Magistrat wird gebeten, die Ausgänge mit Straßenschildern zu kennzeichnen bzw. sich mit der Bahn ins Benehmen zu setzen, um diese Ausgänge klar zu markieren. Begründung: Der neu gestaltete S-Bahnhof kann über verschiedene Treppen verlassen werden. Mit einer Treppe kommen die Fahrgäste in den Bereich Alt-Eschersheim bzw. auf der Maybachbrücke auf der Seite an, in der sie in beide Richtungen (Weißer Stein oder Alt-Eschersheim) weiterlaufen können. Die andere Treppe führt aber auf die Seite der Brücke, die sich auf der anderen Seite der Eschersheimer Landstraße befindet und, um nach Alt-Eschersheim zu gelangen, eine Querung der Straße erfordert, was wiederum erst am Weißen Stein möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 691 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1839 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Anbringung eines Abbiegepfeils auf der Eschersheimer Landstraße vor der EduardRüppellStraße
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6405 entstanden aus Vorlage: OF 906/9 vom 13.01.2025 Betreff: Anbringung eines Abbiegepfeils auf der Eschersheimer Landstraße vor der Eduard-Rüppell-Straße Durch die Einführung des neuen Radwegs ist es Kraftfahrzeugfahrern nicht mehr gestattet, auf Höhe der Eduard-Rüppell-Straße unmittelbar rechts abzubiegen. Stattdessen sind sie verpflichtet, sich bereits früher über den Radweg in die Abbiegespur einzuordnen. Angesichts der Tatsache, dass dieser Querungsbereich insbesondere für ortsfremde Verkehrsteilnehmer*innen schwer erkennbar ist, könnte eine entsprechende Straßenmarkierung dazu beitragen, abruptes Abbremsen zu verhindern und somit die Verkehrssicherheit nachhaltig erhöhen. Der Magistrat wird gebeten, auf der Eschersheimer Landstraße für den Rechtsabbieger in die Eduard-Rüppell-Straße in der Höhe des Querungsbereichs einen Abbiegepfeil auf die Fahrbahn aufzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 939 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Mehr Aufenthaltsqualität für Fußgänger in der Gluckstraße
Antrag vom 09.01.2025, OF 812/3 Betreff: Mehr Aufenthaltsqualität für Fußgänger in der Gluckstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Ostseite der Gluckstraße zwischen Glauburgstraße und Neuhofstraße das derzeitige Schrägparken in Parallelparken neben dem Bürgersteig zu verändern. Begründung: Durch das derzeitige Schrägparken wird die nutzbare Breite des Bürgersteigs oft sehr stark eingeengt. Um die Aufenthaltsqualität für Fußgänger, insbesondere solche mit Mobilitätseinschränkungen, Kinderwagen oder großen Einkäufen zu erhöhen, aber z. B. auch das Gehen nebeneinander zu ermöglichen, wird die beantragte Änderung der Parkordnung vorgeschlagen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 812/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 811 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zufahrt Platz Am Dornbusch
Antrag vom 12.01.2025, OF 910/9 Betreff: Zufahrt Platz Am Dornbusch Leider kommt es häufiger vor, das PKW-Fahrer über den Marbachweg auf den Platz vor dem Haus Saalbau Dornbusch, Eschersheimer Landstraße 248 fahren. Sie benutzen diesen als Parkplatz um z.B. zur Bank zu gehen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Dies vorausgeschickt wird der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, diese Möglichkeit der Einfahrt durch Zufahrtsperren -- die im Gefahrfall von Rettungsfahrzeugen - entschärft werden können - zu verhindern. Vorstellbar wären versenkbare Poller, herausnehmbare oder dreh-/schwenkbare Durchgangssperren, klappbare Durchgangs-/Wegesperren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird zurückgestellt, bis die Arbeitsgruppe eine Entscheidung getroffen hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Vorstellung der geplanten Baumaßnahme in der Sudermannstraße in einer Sitzung des Ortsbeirats 9
Antrag vom 11.06.2025, OF 1039/9 Betreff: Vorstellung der geplanten Baumaßnahme in der Sudermannstraße in einer Sitzung des Ortsbeirats 9 In naher Zukunft steht die Grunderneuerung der Sudermannstraße an. Im Zuge dieser Maßnahme wird es erforderlich sein, die Sudermannstraße für den Durchgangsverkehr vollständig zu sperren. Da die Bauarbeiten erhebliche Auswirkungen auf die Anwohnerinnen und Anwohner haben werden - unter anderem in Bezug auf Erreichbarkeit, Parkmöglichkeiten, Müllentsorgung und Rettungswege - ist es aus Sicht des Ortsbeirats erforderlich, frühzeitig umfassend über das Vorhaben informiert zu werden und Transparenz zu schaffen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Vertreter/einer Vertreterin des ASE in eine der nächsten Sitzungen einzuladen, um die Maßnahme vorzustellen und für Rückfragen aus dem Ortsbeirat sowie der Bürgerschaft zur Verfügung zu stehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1039/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Vorstellung der Pläne durch die verantwortlichen Ämter in einer Ortsbeiratssitzung vor Umsetzung von infrastrukturellen Maßnahmen im Ortsbezirk 9
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6286 entstanden aus Vorlage: OF 881/9 vom 21.11.2024 Betreff: Vorstellung der Pläne durch die verantwortlichen Ämter in einer Ortsbeiratssitzung vor Umsetzung von infrastrukturellen Maßnahmen im Ortsbezirk 9 In der laufenden Wahlperiode kam es immer wieder zu Informationsveranstaltungen, zu denen einzelne Mitglieder der Fraktionen in die entsprechenden Ämter eingeladen und über geplante Maßnahmen (z. B. Kunstrasenplätze Bertramswiese, Lückenschluss Radweg Eschersheimer Landstraße) informiert wurden, ohne spätere Vorstellung in einer Ortsbeiratssitzung vor Umsetzung der Maßnahme. In den öffentlichen Sitzungen haben alle Mitglieder des Ortsbeirates und Bürger*innen die Möglichkeit, direkt informiert zu werden und sich gegebenenfalls zu Wort zu melden. Ortsbeiräte sind Stadtteilparlamente und haben in der demokratischen Willensbildung im Bezirk eine wichtige Aufgabe, weil sie als Kenner*innen der Situation vor Ort eine Mittlerrolle zwischen Bürger*innen und übergeordneten Gremien ausüben und diese beraten. Dieses vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu veranlassen, dass Pläne zu wichtigen infrastrukturellen Maßnahmen immer vor Ort in einer Ortsbeiratssitzung vor Umsetzung der Maßnahme von den verantwortlichen Ämtern vorgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 490 Aktenzeichen: 32-1
Ersatzflächen für den KGV Ostend
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM 6154 entstanden aus Vorlage: OF 674/11 vom 08.11.2024 Betreff: Ersatzflächen für den KGV Ostend Durch den Bau der Nordmainischen S-Bahn gehen dem Kleingartenbau-Verein Ostend e. V. (KGV Ostend) in der Motzstraße Flächen verloren, die für die Baustraße und die Lagerung von Material benötigt werden. Direkt neben diesem Gelände befindet sich der Geflügelzuchtverein Riederwald e. V. Dort werden nach äußerem Augenschein viele Parzellen nicht mehr genutzt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die ungenutzten Flächen an den KGV Ostend übergeben werden können. Die Ersatzflächen sollen nicht als Ausgleichsflächen gewertet werden. Begründung: Die Wohnsituation im Riederwald ist sehr beengt. Für viele Familien bieten die Kleingärten eine wichtige Möglichkeit zur Freizeitgestaltung und zur Selbstversorgung. Bei den Kleingartenvereinen gibt es lange Wartelisten, während bei den Geflügelzuchtvereinen die Aktivitäten eher abnehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1208 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Errichtung von Parkplätzen Eschersheimer Landstraße/Ecke Spenerstraße
Antrag vom 20.11.2024, OF 874/9 Betreff: Errichtung von Parkplätzen Eschersheimer Landstraße/Ecke Spenerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat mehrere Kurzzeitparkplätze im Bereich Eschersheimer Landstraße, Ecke Spenerstraße in Höhe der Frankfurter Sparkasse 1822 einzurichten. Durch die Schließung der Filiale der Sparkasse in Ginnheim und dem Wegfall von Parkplätzen vor den Einzelhandelsgeschäften durch den errichteten Radweg ist durch die jetzt vor Kurzem eröffneten, renovierten Filiale der Frankfurter Sparkasse 1822, der Parkdruck weitergewachsen. Des Weiteren wurde durch das Errichten eines Parkverbotsschildes in der Spenerstraße vor dem Nebeneingang der Sparkasse ein Parkplatz vor dem Haus eliminiert. Durch versetztes Parken in Höhe des Treppenabganges zur U-Bahn könnten in der Spernerstraße linksseitig zwei weitere Parkplätze entstehen und vor dem Seiteneingang der Sparkasse könnte man durch Kennzeichnung / Markierung von Parkplätzen mindestens 3 weitere Stellplätze auf dem Bürgersteig (der Bürgersteig ist hier breit genug) etablieren. Weiterhin soll geprüft werden, ob ein dritter Parkplatz auf der Eschersheimer Landstraße (mittig) zwischen Kfz Spur und Radfahrstreifen entstehen kann. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 874/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Beschleunigung von Dauerbaustellen im Westend: Reuterweg und Hansaallee monatelang gesperrt
Antrag vom 16.11.2024, OF 1040/2 Betreff: Beschleunigung von Dauerbaustellen im Westend: Reuterweg und Hansaallee monatelang gesperrt 1. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob die nunmehr veröffentlichten Zeitpläne für die Baustelle an der Hansaallee/Körnerwiese (zwischen Fürstenberger Straße und Böhmerstraße) einzuhalten sein werden. Diese Angaben sollten sodann auch über das Geoportal der Stadt (https://geoportal.frankfurt.de/karte/#) und mainziele.de abrufbar gemacht werden. 2. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf zu prüfen, ob die Baustelle zur Erneuerung von Versorgungsleitungen am Reuterweg und an der Hansaallee/Fürstenberger Straße in einem Dreischicht-Betrieb über 24 Stunden und an Wochenenden und Feiertagen betrieben werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat nimmt zur Kenntnis, dass umfangreiche Arbeiten vorzunehmen sind. Leider werden an beiden Standorten der Baustelle immer wieder von langen Stillständen an den Baustellen berichtet. Nach Auskunft des Magistrats dauern die Arbeiten am Reuterweg insgesamt ein Jahr (Quelle: https://mainziel.de/baustellenuebersicht). Laut einem Bauschild an der Hansallee sollten die dortigen Arbeiten im April 2024 bereits abgeschlossen sein. Laut Internet dauert die Maßnahme bis etwa März 2025 an (https://stadtentwaesserung-frankfurt.de/aktuelles/baumassnahmen/kanalerneuerung -hansallee-auf-der-koernerwiese-im-westend.html). Dies geht mit erheblichen Belastungen für die Anwohner und die Verkehrsteilnehmer einher. Unter anderem hat es Umleitungen auf den Linien M 36 und M 64 zur Folge. Viele Menschen müssen erheblich beschwerlichere Wege auf sich nehmen, um beispielsweise in die Innenstadt oder zum Hauptbahnhof zu gelangen. Es kommt zu Verzögerungen für verschieden Verkehrsteilnehmer. Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob die Bauzeit durch Aufnahme eines Dreischicht-Betriebes 24 Stunden betrieben werden kann. Ebenfalls ist in Erwägung zu ziehen, an Wochenenden und an Feiertagen die Baustelle zu betreiben. Dies würde zu einer erheblichen Verkürzung der Bauzeit führen. Selbstverständlich sind entsprechend Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge an die Bauarbeiter zu zahlen. Um eine Lärmminderung in der Nachtzeit zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr möglichst zu reduzieren, sollte ebenfalls geprüft werden, in dieser Zeit Arbeiten durchzuführen, die nicht so lärmintensiv sind. Der Ortsbeirat weist daraufhin, dass Nachtarbeiten gängige Praxis etwa bei Schleifarbeiten an Straßenbahnschienen sind. Die Anwohner werden in diesem Fall vorab informiert, in welchen Nächten es zu entsprechenden Lärmemissionen kommen wird. Es herrscht nach dem Eindruck des Ortsbeirats Verständnis seitens der Anwohner, die die Emissionen zugunsten der damit einhergehenden kürzeren oder sogar vermeidbaren Streckensperrung in Kauf nehmen. Aufnahme der Antragstellerin Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 1040/2 wurde zurückgezogen.
Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Ludwig-Gallmeyer-Straße
Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6118 entstanden aus Vorlage: OF 1240/5 vom 21.10.2024 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Ludwig-Gallmeyer-Straße Vorgang: M 67/17 Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, inwieweit es möglich ist, die Ludwig-Gallmeyer-Straße trotz des Status als Baustraße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen; 2. alternativ zu Ziffer 1. die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h festzusetzen und 3. einen Zeithorizont für den endgültigen Ausbau der Ludwig-Gallmeyer-Straße anzugeben. Begründung: In der Vorlage M 67 heißt es, dass die Ludwig-Gallmeyer-Straße "als verkehrsberuhigter Bereich mit niveausgleichem Ausbau angelegt [wird]". Im November 2018 wurde den Anwohnerinnen und Anwohner per Infobrief mitgeteilt, dass die Ludwig-Gallmeyer-Straße als Baustraße hergestellt worden sei und, dass die "Straße [...] komplett fertiggestellt [wird], wenn der überwiegende Teil der Grundstücke bebaut ist.". Letztere Aussage ist nunmehr sechs Jahre her. Die Ludwig-Gallmeyer-Straße ist immer noch Baustraße und nicht fertiggestellt. Dadurch ist sie auch noch nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Dies ist sehr bedauerlich, da mittlerweile viele Familien mit Kindern dort hingezogen sind. Daher sind zum einen verkehrsberuhigende Maßnahmen zu prüfen und den Anwohnerinnen und Anwohner ist ein Zeithorizont für den endgültigen Ausbau zu nennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.03.2017, M 67 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 384 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
U4-Lückenschluss: Variante 3i umsetzen
Anregung vom 08.11.2024, OA 503 entstanden aus Vorlage: OF 556/12 vom 28.10.2024 Betreff: U4-Lückenschluss: Variante 3i umsetzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Planung des U4-Lückenschlusses die Variante 3i (direkte Campusanbindung) möglichst zeitnah mit der Maßgabe umzusetzen, dass das Angebot der U8 nach Inbetriebnahme nicht reduziert wird. Begründung: Der Lückenschluss der D-Strecke der Stadtbahn hat für den Ortsbezirk 12 eine hohe Relevanz. Eine Direktverbindung von Kalbach-Riedberg zum Hauptbahnhof und die Entlastung der A-Strecke der Stadtbahn sind notwendig, um den ÖPNV durch kürzere Fahrzeiten und weniger Umsteigen attraktiver zu machen und die steigenden Fahrgastzahlen aufzunehmen. Die am 26.09.2024 vorgestellte Machbarkeitsstudie belegt eindeutig, dass es sich bei der Variante 3i um die am besten geeignete handelt. Neben den geringen Auswirkungen auf Grundwasser und Baumbestand liegt der Vorteil der Variante 3i aus Sicht des Ortsbeirates 12 in der schnellen Anbindung des Uni Campus Westend, ohne umständlichen Fußweg von der Station "Botanischer Garten" der Varianten 1a und 1c, der bei Dunkelheit ein mutmaßlich geringes Sicherheitsgefühl bietet. Die Fahrzeit der längeren Variante 3i ist mündlichen Aussagen durch Expert*innen der SBEV zufolge nur vernachlässigbare 20 Sekunden länger. Die Verlängerung der U4 soll eine Ergänzung sein und darf keine Reduktion des Taktes der U8 zur Folge haben. Eine dicht getaktete, umsteigefreie Verbindung zur Hauptwache und den Stadtteilen entlang der Eschersheimer Landstraße mit einigen weiterführenden Schulen sind weiterhin sehr wichtig für die Bürger*innen von Kalbach-Riedberg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.03.2025, B 101 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 2, 8, 9 Versandpaket: 13.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.12.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 503 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 55 Beschluss: Der Vorlage OA 503 wird zugestimmt. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OA 503 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO II, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage OA 503 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5478, 31. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 02.12.2024
Bewegungsmöglichkeiten und Spielangebote auch für ältere Kinder und Jugendliche im Nordend
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6077 entstanden aus Vorlage: OF 775/3 vom 09.10.2024 Betreff: Bewegungsmöglichkeiten und Spielangebote auch für ältere Kinder und Jugendliche im Nordend In den letzten Jahren wurden viele Spielplätze im Nordend neu und attraktiver gestaltet. Allerdings sind diese Spielplätze in ihrer Struktur für Kinder bis zum Ende der Grundschulzeit attraktiv und generell nur für Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren zugelassen. Kinder über zwölf Jahren brauchen jedoch auch wohnortnahe Bewegungsräume und geeignete Spielangebote, um sich zu entfalten. Jugendliche wollen ebenfalls wohnortnahe Räume, um sich zu treffen. Leider wurde auch bei neuen Planungen, wie der Erweiterung des Günthersburgparks, diese Gruppe zu wenig bedacht. Bislang weniger genutzte Flächen im Stadtteil sollten deshalb nochmals auf den Prüfstand gestellt werden, ob sie so gestaltet werden können, dass sie insbesondere von Jugendlichen als Treffpunkt genutzt werden können. Zugleich müssen natürlich auch die Interessen der Anlieger berücksichtigt werden. Das gilt für öffentliche Plätze, aber auch für Grünanlagen. Wünschenswert wäre die Beteiligung der Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen bei Umgestaltungsmaßnahmen, etwa durch Anfragen bei Schulen, dem Jugendhaus Heideplatz, Kirchengemeinden und sonstigen Institutionen mit Jugendgruppen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, auf den Grünflächen - in der Klettenbergstraße; - in der Eysseneckstraße (z. B. unterer Teil zwischen Holzhausenstraße und Cronstettenstraße und/oder oberer Teil zwischen Cronstettenstraße und Adickesallee); - in der Hallgartenstraße; - im Oeder Weg zwischen Lersnerstraße und Fürstenbergerstraße Bewegungs- und Spielmöglichkeiten für Kinder im Alter von über zwölf Jahren zu schaffen. Diese könnten u. a. Folgende sein: - Tischtennisplatten; - Trampoline (siehe Hafenpark); - sonstige Fitnessgeräte; - ein Riesenschach (soweit Patenschaft für Figuren durch Kiosk oder Ähnliches möglich, z. B. Eysseneckstraße unterer Teil). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 726 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Baustraße im Berkersheimer Niddatal
Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6060 entstanden aus Vorlage: OF 909/10 vom 21.10.2024 Betreff: Baustraße im Berkersheimer Niddatal Der Magistrat wird gebeten, nach Beendigung der Bautätigkeiten der Bahn im Berkersheimer Niddatal die dortige stark erhöhte Baustraße im weiträumigen Bereich der Bahnüberführung Wiesengarten auf das ursprüngliche, deutlich niedrigere Höhenniveau wieder zurückbauen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 607 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
„Wider das Vergessen II“ - Die Gedenktafel zur Erinnerung an die Reichspogromnacht 1938 vor der Messehalle sichtbar und würdevoll gestalten
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6038 entstanden aus Vorlage: OF 997/2 vom 21.10.2024 Betreff: "Wider das Vergessen II" - Die Gedenktafel zur Erinnerung an die Reichspogromnacht 1938 vor der Messehalle sichtbar und würdevoll gestalten Vorgang: OIB 304/24 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Jüdischen Gemeinde Frankfurt, der Messe Frankfurt und dem Ortsbeirat 2 ein tragfähiges Konzept zu entwickeln und zeitnah umzusetzen, um die bestehende Gedenktafel zur Erinnerung an die Reichspogromnacht 1938 endlich würdevoll und angemessen aufzuwerten, bzw. neu zu gestalten. Der Ortsbeirat 2 erklärt sich, neben dem ideellen Engagement, selbstverständlich auch dazu bereit, sich monetär an der Umsetzung zu beteiligen. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte, die das Projekt betreffen, sind mit dem Ortsbeirat abzustimmen, bzw. durch einen Beschluss des Ortsbeirates herbeizuführen. Begründung: In wenigen Nächten (nach der Sitzung des Ortsbeirates am 4. November 2024) - vom 9. auf den 10. November - jährt sich die Reichspogromnacht zum 86. Mal. Der Ortsbeirat 2 erneuert in dieser Sitzung sein Bekenntnis, sich weiter und entschieden gegen jegliche Form des Antisemitismus zu stellen. Hierzu gehören auch die Verbreitung von Verschwörungstheorien, der Einsatz judenfeindlicher Symbole oder dem Staat Israel das Existenzrecht abzusprechen. Der Ortsbeirat 2 wird seine Arbeit auf diesem Gebiet selbstverständlich weiter fortsetzen und fortlaufend Projekte gegen Judenfeindlichkeit und zur Erhaltung der Erinnerungskultur politisch und finanziell unterstützen, bzw. mit hoher Priorität voranbringen. Ein wichtiger Baustein ist hier, an Menschen und Orte zu erinnern und diese im Gedächtnis des Ortsbezirks zu verankern. Mit der am 11. März diesen Jahres vom Ortsbeirat verabschiedeten Vorlage OIB 304 werden derzeit u. a. zwei Projekte unterstützt, welche sich mit den in den Pogromen 1938 geschändeten und zerstörten Synagogen im Ortsbezirk Unterlindau 23/Westend (mit der Konfirmandengruppe der evangelisch-reformierten Gemeinde Frankfurt) und Schloßstraße 3 bis 5/Bockenheim (mit den Freunden Bockenheims e. V.) auseinandersetzen. Weitere Projekte des Ortsbeirats befinden sich in Vorbereitung. Nach der Reichspogromnacht der Nationalsozialisten 1938 - vom 10. bis 13. November - wurden mehr als 3.000 (nach heutigem Stand 3.155) jüdische Männer aus Frankfurt am Main und dem Rhein-Main-Gebiet verhaftet, zunächst in der Frankfurter Festhalle (zwischen 1907 und 1909 erbaut) zusammengetrieben, festgehalten, durch Polizei, SA und SS schwer misshandelt und danach in die Konzentrationslager Buchenwald und Dachau deportiert. Viele von ihnen wurden in den Folgejahren ermordet. 77 Jahre später, im Juni 2015, wurde auf dem Platz vor der Frankfurter Festhalle eine Gedenktafel enthüllt. Ihr Text lautet: "Vom 10. bis 13. November 1938 wurden nach der Reichspogromnacht mehr als 3.000 jüdische Mitbürger aus Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet in der Festhalle zusammengetrieben, festgehalten und durch Polizei, SA und SS schwer misshandelt und in Konzentrationslager verschleppt. Viele von ihnen wurden in den Folgejahren ermordet. Die Stadt Frankfurt am Main gedenkt der Opfer von Terror und Gewaltherrschaft." Die Tafel wird jedoch aufgrund ihrer Größe und Unscheinbarkeit kaum wahrgenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 11.03.2024, OIB 304 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 179 Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7398 Aktenzeichen: 41
Fußgängerüberweg Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Eppsteiner Straße
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6043 entstanden aus Vorlage: OF 1005/2 vom 14.10.2024 Betreff: Fußgängerüberweg Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Eppsteiner Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung Freiherr-vom-Stein-Straße/Eppsteiner Straße ein Fußgängerüberweg markiert werden kann, um Schulkinder zu schützen, die sich auf ihrem Schulweg von und zur Engelbert-Humperdinck-Schule befinden. Bei positiver Prüfung sollte die Maßnahme umgesetzt werden; 2. vor der Kreuzung ein Tempo-30-Piktogramm anzubringen. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung von Eltern der Schulkinder der Engelbert-Humperdinck-Schule. Eltern berichten von Autofahrenden, die sich nicht an das Tempolimit von 30 km/h halten und durch ihre Fahrweise Schulkinder auf dem Schulweg zur Engelbert-Humperdinck-Schule gefährden. (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main mit eigener Bearbeitung) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 439 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1
Radweg auf der Eschersheimer Landstraße rückbauen
Antrag vom 28.10.2024, OF 828/9 Betreff: Radweg auf der Eschersheimer Landstraße rückbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich den in den Herbstferien eingerichteten Radweg auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Humserstraße und Hügelstraße in Teilen rückzubauen und insbesondere die baulichen Elemente (Sperren Poller, Omega-Bügel) zu entfernen und die weggefallenen KFZ-Parkplätze wiederherzustellen. Trotz Ferienzeit zeigt sich schon jetzt, dass der Verkehrsfluss massiv behindert wird und es vermehrt zu Staus kommt. Nach Ende der Ferien ist somit eine nicht hinnehmbare Fahrtzeitverlängerung vorprogrammiert. Die Positionierung der Sperrelemente erschwert zudem das Rechtsabbiegen. Die bereits eingetretenen negativen wirtschaftlichen Folgen für die ansässigen Gewerbetreibenden tun insoweit ihr Übriges. Idealerweise wird der Radweg, wie auf der anderen Seite der Eschersheimer Landstraße, auch im oben bezeichneten Abschnitt durch parallel verlaufende Straßen (Bertramstraße, Mierendorffstraße, etc) geführt. Sollte der Magistrat den Radweg auf der Eschersheimer Landstraße belassen wollen, so ist der Radweg in der Breite und sonstigen Ausgestaltung an den Radweg im nördlichen Abschnitt der Eschersheimer Landstraße (ab der Kreuzung Hügelstraße) anzugleichen und entsprechend schmaler und ohne bauliche Trennelemente umzusetzen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 828/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Neuordnung der Abbiegespur Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße stadteinwärts
Antrag vom 28.10.2024, OF 831/9 Betreff: Neuordnung der Abbiegespur Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße stadteinwärts Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stellt fest, dass der Magistrat den Ortsbeirat zu der Neuordnung der Fahrspuren vor der Kreuzung EL/Hügelstraße stadteinwärts (Einteilung in nur geradeaus-Spur links bzw. nur-Abbiegespur rechts) vorab weder informiert noch angehört und damit den Ortsbeirat in seinen Rechten aus § 3 Abs. 4 S. 2, 6. Spiegelstrich GOOBR verletzt hat. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 831/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Umsetzung der Pläne für einen Radweg auf der Eschersheimer Landstraße
Antrag vom 26.10.2024, OF 830/9 Betreff: Umsetzung der Pläne für einen Radweg auf der Eschersheimer Landstraße Unabhängig von der Einrichtung des neuen Radwegs auf der Ostseite der Eschersheimer Landstraße haben Eingriffe auf den Parkraum stattgefunden oder werden noch umgesetzt. Diese Maßnahmen stehen nicht im direkten Zusammenhang mit dem neuen Radweg, sondern sind im Grunde genommen als "Beifang" anzusehen. Von Süden nach Norden laufend ist zuerst geplant vor dem Geschäft Pelze am Dornbusch die Schrägparkplätze so zu verkürzen, dass die abgestellten Fahrzeuge dann mit ihrem Heck direkt am Fahrradweg stehen, dies wäre eine Gefahr für die Fahrradfahrer, da der ausparkende Autofahrer den Fahrradfahrer erst im letzten Moment und deshalb zu spät sieht. Außerdem erlaubt der jetzige Zustand der Parkbuchten das kurzfristige Anhalten von Lieferdiensten in zweiter Reihe, ohne dass der Verkehr auf der Eschersheimer Landstraße behindert wird. Eine ganze Reihe von weiteren Maßnahmen beseitigen Haltemöglichkeiten für PKW's, ohne dass dies einen direkten Vorteil für Radfahrer auf dem Fahrradweg hat. Diese Eingriffe haben schon jetzt zu Umsatzeinbußen bei den Geschäften geführt. Dies vorausgeschickt fordert der Ortsbeirat die Stadt auf, auf folgende Umgestaltungsmaßnahmen zu verzichten: 1. Die Schrägparkplätze südlich der Einmündung Eduard-Rüppell-Straße bleiben vollumfänglich in der bestehenden Länge erhalten. 2. Die Parkstände im Eingangsbereich der o.a. Straße werden nicht gesperrt. 3. Die Omegabügel vor der Metzgerei Gallo werden an einer anderen passenden Stelle aufgestellt, damit ein zusätzlicher Halteplatz für Autofahrer eingerichtet werden kann. 4. Der Zufahrtsbereich zur Getränkeoase an der Einmündung Eduard-Rüppell-Straße sind so umzugestalten, dass die LKWs der Lieferanten den Getränkemarkt wieder problemlos anfahren können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 830/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Vorstellung der Pläne zu Radweg auf der Eschersheimer Landstraße
Antrag vom 26.10.2024, OF 829/9 Betreff: Vorstellung der Pläne zu Radweg auf der Eschersheimer Landstraße Vorgang: V 715/23 OBR 9; ST 2238/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat die Verkehrszählungen, Modellberechnungen, Verkehrssimulationen vorzustellen. Begründung: Die Vorstellung wurde dem Ortsbeirat 9 in der ST 2238 vom 23.10.2023 angeboten Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.07.2023, V 715 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2238 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 829/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 829/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 829/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Annahme)
Ortstermin Eschersheimer Landstraße/Ecke Finkenhofstraße
Antrag vom 24.10.2024, OF 770/3 Betreff: Ortstermin Eschersheimer Landstraße/Ecke Finkenhofstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um einen Ortstermin gebeten, um Verbesserungsmöglichkeiten für die Situation an der Eschersheimer Landstraße Ecke Finkenhofstraße abzuwägen. Begründung: Der Platz auf der östlichen Straßenseite ist sehr begrenzt, da der Gehweg durch einen stark frequentierten Radweg zweigeteilt ist, auf dem Radfahrende der Einfachheit halber auch mal in Gegenrichtung unterwegs sind und auf die breitere Seite des Gehwegs ausweichen. Wer mit dem Fahrrad dort aufs Überqueren wartet, hat nur drei Möglichkeiten: Entweder steht man vorne längs zu Fahrbahn und lässt kaum Stehplatz für Zufußgehende. Oder man steht rechtwinklig zur Fahrbahn, so dass das Hinterrad in den Radweg ragt. Oder man wartet auf der etwas breiteren Seite des Gehwegs, nimmt aber Fußgängern den Platz zum Passieren. Auf der breiteren Seite stehen in der wärmeren Jahreszeit dort jedoch nicht nur die Tischchen einer Pizzeria und des Eiscafés Michielin sondern auch kleine Schlangen von Eishungrigen (Kindern). Der Radweg setzt sich besonders in der dunkleren Jahreszeit kaum erkennbar vom Fußweg ab. Im Jahr 2019 gab es bereits auf der Ideenplattform der Stadt Frankfurt "Frankfurt fragt mich" eine Initiative zu den Grünphasen für Fußgänger auf dem unteren Abschnitt der Eschersheimer Landstraße, die mehr als 200 Unterschriften fand. Bei einer längeren Grünphase koennten Überquerende auf der breiteren Seite des Gehwegs warten. So wäre die Querungszeit inklusive Räumungsphase lang genug, um die Fahrbahn plus den Radweg zu überqueren. Geändert hat sich leider nichts, es gilt weiterhin: Erst das Auto, dann die Räder - und zuletzt diejenigen, die allein auf ihre Füße angewiesen sind, um sich fortzubewegen. Das muss geändert werden. Wir regen daher eine Ortsbegehung nach Einbruch der Dunkelheit an, um gemeinsam nach Lösungen für eine Verbesserung dieser Gefahrenzone zu suchen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 770/3 wurde zurückgezogen.
Interimsgrundstück für das Kinderzentrum (KiZ) 70
Antrag vom 23.10.2024, OF 474/8 Betreff: Interimsgrundstück für das Kinderzentrum (KiZ) 70 Vorgang: B 209/24; Beschl. d. OBR 8, § 4936/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, Nach wie vor hält der Ortsbeirat die Planung des Eigenbetriebs Kita Frankfurt, im Martin-Luther-King-Park eine Fläche vorübergehend für ein Interimsgebäude des KiZ 70 nutzen zu wollen, für unglücklich. Der Park ist die zentrale Grünfläche für Freizeitnutzungen und Naherholung in der Nordweststadt. Der Ortsbeirat nimmt jedoch zur Kenntnis, dass die von ihm dem Magistrat vorgeschlagenen Ausweichquartiere im Gerhart-Hauptmann-Ring aus technischen und räumlichen Gründen nicht realisierbar sind. Er stimmt daher einer zeitlich limitierten Nutzung des Parks unter folgenden Maßgaben zu: 1. Die benötigte bauliche Anlage für das KiZ im Martin-Luther-King-Park auf dem Flurstück 148/33 gemäß Planungspräsentation des Amtes 48.13 vom 16.09.2024 S. 14 wird mit vollständigem Erhalt des dortigen Baumbestandes errichtet. Die im Frankfurter Baumkataster mit den Nummern 1052, 1054, 1059, 1078, 1084-1085, 1094, 1106, 1133, 1164-1189 im Bereich der vorgesehenen Containeranlage verzeichneten Bäume sind somit zu erhalten. Über unvermeidliche Fällungen in Einzelfällen wird der Ortsbeirat vor Durchführung der Maßnahme informiert, und eine Ersatzpflanzung im Martin-Luther-King-Park wird in die Wege geleitet. Die Kosten trägt der Verursacher der Baumaßnahme. 2. Die Baugenehmigung erhält eine Auflage, die Containeranlage nach Umzug des KiZ 70 in seinen Neubau umgehend, das heißt innerhalb von 3 Monaten nach Betriebsschluss, zurückzubauen. Folgenutzungen für weitere Provisorien sind nicht möglich. 3. Die Bauzeit ist einzuhalten: Das Interimsgebäude ist mit Abschluss seiner baulichen Errichtung umgehend vom KiZ 70 zu nutzen. Keinesfalls darf die provisorische Anlage errichtet werden und ein Umzug des KiZ 70 verzögert sich dann, so dass z.B. monatelang Leerstand besteht. Die Planung des Interims ist auf die Neubauplanung für das Grundstück Gerhart-Hauptmann-Ring 27 entsprechend abzustimmen. 4. Damit die Herrichtung der Infrastruktur zum Betrieb der Kita nicht umsonst gewesen ist, werden nach dem Abbau des Provisoriums die vorhandenen Anschlüsse (Strom, Wasser, Abwasser, Kanal) zur Errichtung einer von den Parknutzern dringend erwarteten WC-Anlage verwendet, die im Rahmen der Planungen des Toilettenkonzepts vom Ortsbeirat vorgeschlagen wurde (OA 347 v. 23.03.2023). Das WC-Gebäude soll am Parkrand in Höhe der Senioren-Fitness-Anlage nach dem Vorbild der neuen hochwertigen Anlage im Bethmannpark entstehen (Dachbegrünung und Pergola mit Rankgewächsen, ein mit Platten belegter Bereich um das Gebäude durchbrochen von Beeten und Hecken). Die WC-Anlage soll bei der Ausführung des Toilettenkonzepts vorgezogen werden. 5. Der Magistrat prüft zudem für die Zeit nach dem Kita-Provisorium die Herrichtung einer Fläche an Ort und Stelle, die den Betrieb eines Pop-Up-Cafés in den Sommermonaten ermöglicht. 6. Im Hinblick auf Abriß und Neubau im Gerhart-Hauptmann-Ring 27 sorgt der Magistrat zusammen mit der ABG Frankfurt Holding GmbH für einen möglichst reibungslosen Ablauf der geplanten Bauzeit von 21 Monaten inkl. Abriss des Altbaus. 7. Bei dem geplanten Neubau des KiZ 70 mit Wohnungen in zwei Obergeschossen handelt es sich um eine Nachverdichtungsmaßnahme: Vor dem Beginn der Bauarbeiten und somit noch vor dem Abriß des Bestandsgebäudes werden vom Magistrat alle möglichen, auch rechtlichen Schwierigkeiten geklärt, insbesondere nachbarrechtliche Fragen. 8. Im Zeitraum von Abriss und Neubau des KiZ 70 informiert der Magistrat bzw. die Bauherrschaft rechtzeitig die Nachbarn in den angrenzenden Ein- und Mehrfamilienhäusern über Ablauf und Zeitplan der Maßnahme. 9. Vor Beginn der Baustelle im Gerhart-Hauptmann-Ring 27 und im Martin-Luther-King-Park werden den Anwohnern sowie dem Ortsbeirat die Planungen für Baustraßen/-wege zur An- und Abfahrt von Baugeräten und Material zur Verfügung gestellt. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.05.2024, B 209 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Initiative OI 79 2024 Die Vorlage OF 474/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Lärmschutz auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5921 entstanden aus Vorlage: OF 755/3 vom 29.08.2024 Betreff: Lärmschutz auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch Vorgang: OM 2758/22 OBR 3; ST 1564/23; V 814/23 OBR 3; ST 649/24 Der Magistrat wird dringend gebeten, eine Antwort auf die Anregung OM 2758 aus dem Jahr 2022 zu geben und die vom Ortsbeirat angeregte Maßnahme zeitnah umzusetzen. Begründung: Lärm macht krank. Diese Feststellung nimmt die hessische Lärmaktionsplanung ernst und erstellt deswegen Lärmkarten, sodass die Kommunen Maßnahmen gegen diesen Lärm ergreifen können. Trotz langanhaltender Überschreitung der Grenzwerte verzögert der Magistrat der Stadt Frankfurt jedoch eine Lärmbegrenzung auf der Eschersheimer Landstraße seit nunmehr zwei Jahren. Um die Anwohnenden vor weiterer Lärmbelastung zu schützen, wird der Magistrat um dringende Umsetzung des Tempos 30 im o. g. Bereich der Eschersheimer Landstraße gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2758 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1564 Auskunftsersuchen vom 07.12.2023, V 814 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 649 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 854 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kreuzungen der Kronberger Straße sicherer gestalten
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5886 entstanden aus Vorlage: OF 990/2 vom 22.08.2024 Betreff: Kreuzungen der Kronberger Straße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzungsenden der Kronberger Straße im Fünf-Meter-Bereich durch schraffierte Markierungen und ggf. durch Poller und Fahrradbügel zu sichern, um illegales Parken zu verhindern und eine bessere Sicht auf die Fahrbahn zu erhalten. Bei allen Maßnahmen ist darauf zu achten, dass eine barrierefreie Nutzung des öffentlichen Raums gewährleistet ist. Dies gilt für die folgenden Kreuzungen: 1.Telemannstraße: Hier sind keine schraffierten Markierungen an den Kreuzungsenden vorhanden. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. 2. Oberlindau: Es besteht ein schraffiertes Kreuzungsende, die drei anderen Kreuzungsbereiche haben keine Markierung im Fünf-Meter-Bereich. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. 3. Unterlindau: Es besteht an einem Kreuzungsende eine schraffierte Markierung mit Fahrradbügeln. Die anderen drei Kreuzungsenden im Fünf-Meter-Bereich müssten noch mit einer schraffierten Markierung ausgestattet werden. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. 4. Liebigstraße: Die vier Kreuzungsenden verfügen über keinerlei schraffierte Markierungen. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob in der Kronberger Straße die Möglichkeit besteht, Lieferzonen einzurichten. Begründung: Viele Eltern aus der Kronberger Straße, die allmorgendlich zur Rushhour ihre Kleinkinder zu Fuß zur Kita 111 in der Staufenstraße bringen, müssen dabei einige Kreuzungen queren, die leider zu oft im Fünf-Meter-Bereich zugeparkt sind. Die Kleinkinder können dabei die Kreuzungsenden nur sehr schwer einsehen und können aufgrund ihrer Größe nicht überblicken, ob Fahrzeuge herannahen. Das führt sehr oft zu unfallträchtigen Situationen. Abhilfe kann nur geschaffen werden, wenn die Kreuzungsenden im Fünf-Meter-Bereich durch schraffierte Markierungen und gegebenenfalls durch Poller und Fahrradbügel abgesichert werden. Quelle der Bilder: Geoportal Frankfurt Telemannstraße: Kreuzungsbereich im Fünf-Meter-Bereich ist nicht durch schraffierte Markierungen geschützt. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. Oberlindau: Es besteht ein schraffierter Kreuzungsbereich, die drei anderen Kreuzungsbereiche haben keine Markierung im Fünf-Meter-Bereich. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. Unterlindau: Es besteht ein Kreuzungsbereich mit Markierung und Fahrradbügeln. Die drei weiteren Kreuzungsenden im Fünf-Meter-Bereich müssten noch mit schraffierten Markierungen ausgestattet werden. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. Liebigstraße: Im gesamten Kreuzungsbereich im Fünf-Meter-Bereich gibt es keine schraffierten Markierungen. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 736 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1
Zusätzliche Umleitung während der Baumaßnahme und der Sperrung des Reuterwegs
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5885 entstanden aus Vorlage: OF 989/2 vom 24.08.2024 Betreff: Zusätzliche Umleitung während der Baumaßnahme und der Sperrung des Reuterwegs Der Magistrat wird gebeten, während der weiteren Bauabschnitte der Sperrung des Reuterwegs auf Höhe des Bremer Platzes (Kreuzung Bremer Straße/Fürstenbergerstraße) eine Umleitung für den von der Miquelallee kommenden Verkehr einzurichten. Für den Verkehr, der die Sperrung des Reuterwegs nicht wahrgenommen hat, soll zur Entlastung der Wohnstraßen im nördlichen Westend eine Umleitung über Fürstenbergerstraße und Liebigstraße in Richtung Bockenheimer Landstraße erfolgen. Begründung: Trotz der bisher erfolgenden Umleitung auf der Eschersheimer Landstraße fließt ein Teil des Verkehrs in Unkenntnis der Sperrung des Reuterwegs weiterhin über die Bremer Straße in die Wohnstraßen des nördlichen Westends. Eine weitere Umleitung ab dem Bremer Platz über die Fürstenbergerstraße und den Kreisel in die breitere Liebigstraße würde den Verkehrsdruck aus den engeren Wohnstraßen nehmen. Zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung, denen seit der Einrichtung der Baustellen eine deutliche Zunahme des Verkehrs in den Wohnstraßen aufgefallen ist, geben dem Ortsbeirat 2 Anlass, die vorgeschlagene Erweiterung der Umleitung zu empfehlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 90 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1
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